Paz, Reut Yael, A Gateway between a Distant God and a Cruel World. The Contribution of Jewish German-Speaking Scholars to International Law (= The Erik Castrén Institute Monographs on International Law and Human Rights 16). Brill, Leiden 2012. XVIII, 397 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach der Ernennung zum Reichskanzler des Deutschen Reiches am 30. Januar 1933 begann Adolf Hitler umgehend mit der Verwirklichung seiner antisemitischen Zielvorstellungen. Sie hatte für jüdische Gelehrte einschneidende, ja vielfach existentielle Folgen. Um dem möglichen Tod zu entfliehen, mussten viele von ihnen die Emigration aus Deutschland wählen, auf die sie ihr vorangehendes Leben weder vorbereitet hatte noch vorbereiten konnte, so dass sie grundsätzlich in neuer Umgebung ein völlig neues Berufsleben versuchen mussten.
Mit dieser schwierigen Problematik befasst sich die vorliegende Untersuchung der im Jahre 2009 in internationalem Recht bzw. internationaler Politik promovierten Verfasserin. Ihre weiterführende eindringliche Untersuchung beruht auf einer internatonalen Zusammenarbeit der University of Helsinki, der Bar Ilan University in Israel und der Humboldt Universität in Berlin während fast zehner Forscherjahre. Den Kern bilden dabei die Biographien Erich Kaufmanns, Hans Kelsens, Hersch Lauterpachts und Hans J. Morgenthaus.
Nach einer kurzen Einführung über jüdische Identität im internationalen Recht, Wissenssoziologie und kollektive Biographie sowie Zeit, Ort und Struktur gliedert die Verfasserin ihr überzeugendes Werk in sieben Kapitel. Sie betreffen den geschichtlichen Hintergrund, Juden, Universitäten und internationales Recht, die vier dramatis personae mit ihrem jüdischen Hintergrund und der anschließenden Karriere. Im Ergebnis gelangt die Verfasserin unter einem von Ilkka Heiskanen empfohlenen Titel zu der Einsicht, dass deutsch-jüdische Juristen eine besondere Sichtweise des internationalen Rechtes mitbrachten, die sie auf |
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Peltzer, Jörg, Der Rang der Pfalzgrafen bei Rhein. Die Gestaltung der politisch-sozialen Ordnung des Reichs im 13. und 14. Jahrhundert (= RANK. Politisch-soziale Ordnungen im mittelalterlichen Europa 2). Thorbecke, Ostfildern 2013. 504 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
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Jörg Peltzer thematisiert in seiner historischen Habilitationsschrift den Rang der Pfalzgrafen bei Rhein im Rahmen der Entwicklung der politisch-sozialen Ordnung des Heiligen Römischen Reichs im 13. und 14. Jahrhundert. Der Untersuchung werden sinnvollerweise theoretische Überlegungen zur Funktion des Rangs vorangestellt. Peltzer geht überzeugend davon aus, dass Rang eine anthropologische Konstante ist, weil gänzlich egalitäre, sozial nicht differenzierte Gesellschaften nicht nachweisbar sind (Einleitung S. 22). Rang definiert er als das Moment, das eine Beziehung zwischen der Ordnung als gemeinsamem Bezugsrahmen und der individuellen Position des Einzelnen herstellt (S. 22). Insofern manifestiert sich Rang stets auf zwei Ebenen, einerseits als Beziehung der Gleichheit und Zugehörigkeit (egalitäre Dimension), andererseits als Beziehung der Differenz in Überordnung und Unterordnung (hierarchische Dimension). Damit sind Untersuchungskriterien benannt, die für die folgende Erörterung fruchtbar gemacht werden: Die Frage nach der Stellung der Pfalzgrafen innerhalb der Gruppe der Fürsten und Kurfürsten sowie gegenüber dem König, aber auch gegenüber den Grafen und Herren. Für das Mittelalter versteht Peltzer Rang als eine zentrale gesellschaftliche Ordnungskategorie, auch wenn in der mittelalterlichen Gesellschaft häufig verschiedene rangprägende funktionsabhängige soziale Gruppen nebeneinander existierten, die sich nicht zwingend in ein hierarchisches Gesamtsystem einordnen ließen (S. 24). Daher möchte er auch den Begriff der Ständegesellschaft zur Bezeichnung der mittelalterlichen Lebensverhältnisse nicht aufgeben, weil - wie er überzeugend darlegt - sich darin deutlicher die Fu |
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Perz, Bertrand, Das Projekt „Quarz“. Der Bau einer unterirdischen Fabrik durch Häftlinge des KZ Melk für die Steyr-Daimler-Puch AG 1944-1945, 2. Aufl.. StudienVerlag, Innsbruck 2014. 584 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Verfasser des vorliegenden umfangreichen Werkes wurde in Linz 1958 geboren und nach dem Studium von Geschichte, Geologie, Philosophie und Kunstgeschichte in Wien und vielfältiger Mitarbeit an Forschungsprohjekten des Instituts für Zeitgeschichte der Universität Wien mit einer von Karl Stuhlpfarrer betreuten Dissertation zum Dr. phil. promoviert. Die 1991 bei dem Verlag für Gesellschaftskritik veröffentlichte Untersuchung ist dort seit längerer Zeit vergriffen. Die häufige Nachfrage nach ihr hat nach dem jetzigen Vorwort den Verfasser in seinem Entschluss bestärkt, eine Neuauflage vorzulegen.
In diesem Zusammenhang konnte er selbst feststellen, dass sich weder in Bezug auf die rüstungsökonomischen und militärischen Hintergründe der Genese der betrachteten Untertagefabrik in Roggendorf bei Melk (Tarnname Quarz) noch in Bezug auf die Geschichte des Konzentrationsaußenlagers Melk wesentliche neue Erkenntnisse ergeben haben, die eine grundlegende Revision der Darstellung erfordern. Aus diesem Grunde konnte das Grundgerüst bestehen bleiben, auch wenn sich historisches Umfeld und Forschungskontext wesentlich verändert haben. Vor allem die Einbeziehung neuer Quellen führte dabei zu einer Erweiterung des Werkes.
Gegliedert ist es insgesamt in 12 Abschnitte. Sie betreffen nach einer ausführlichen Einleitung den Umbau der Steyr-Daimler-Puch AG zum Rüstungsbetrieb nach der Übernahme durch die Reichswerke Hermann Göring, die Expansion durch Zwangsarbeit, die Expansionsstrategie, die alliierten Luftangriffe und die dadurch verursachte unterirdische Verlagerung der Rüstungsbetriebe, die geplante Verlegung von Produktionszweigen der Steyr-Daimler-Puch AG und der Flugmotorenwerke Ostmark in Stollen bei Melk, die Plan |
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Philipp Lotmar – letzter Pandektist oder erster Arbeitsrechtler?, hg. v. Fargnoli, Iole (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 289). Klostermann, Frankfurt am Main 2014. XXI, 161 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Philipp Lotmar wurde in Frankfurt am Main am 8. September 1850 als Sohn eines jüdischen Kaufmanns geboren, nach dem Studium des Rechtes in Heidelberg, Göttingen und München 1875 bei Alois Brinz in München über causa im römischen Recht promoviert und bereits ein Jahr später im Alter von 26 Jahren mit einer Schrift über die legis actio sacramenti in rem habilitiert. 1888 wurde er nach Bern berufen, wobei er den Berufungsbrief wegen der Belastung mit etwa 30 Franken Nahnahmegebühr erst nach einigem Zögern annahm. Dort lehrte er bis zur Beurlaubung wegen Herzbeschwerden vom 24. Mai 1922, nach der er fünf Tage später starb.
Auf Grund seiner Leistungen war er bereits mehrfach Gegenstand von Veröffentlichungen. So gab etwa Joachim Rückert 1992 Schriften Lotmars zu Arbeitsrecht, Zivilrecht und Rechtsphilosophie heraus, fand Lotmar 1993 Eingang in den Sammelband Deutsche Juristen jüdischer Herkunft, befasste sich C. Gasser 1997 monographisch mit ihm und edierte Pio Caroni im Jahre 2003 einen Forschungsband über ihn. Der vorliegende schmale Sammelband enthält, teils in überarbeiteter Form die Beiträge einer Tagung, die Lotmar 125 Jahre nach seiner Berufung (gleichwohl) unter der Fragestellung „wie konnte Lotmar bei so deutlichen Verdiensten so gründlich vergessen werden?“ würdigten.
Die darin enthaltenen neun Referate beginnen nach der einfühlenden Einleitung der in Bern als romanistische Nachfahrin Lotmars wirkenden Herausgeberin mit Thomas Finkenauers Betrachtungen zur Modernität eines Pandektisten (Philipp Lotmar 1855-1920!). In der Folge widmen sich die Studien gleichgewichtig dem römischen Recht und dem Arbeitsrecht und zeigen, wie Lotmar weder nur letzter Pandektist noch nur erster Arbeitsrechtler war, sonde |
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Plath, Uwe, Der Fall Servet und die Kontroversen um die Freiheit des Glaubens und Gewissens. Castellio, Calvin und Basel 1552-1556, hg. v. Stammler, Wolfgang (= Begleitband zur Bibliothek historischer Denkwürdigkeiten). Alcorde Verlag, 2014. 456 S., 44 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach dem Vorwort des Herausgebers sind große Jahrestage seit jeher beliebte Anlässe, sich historischer Persönlichkeiten zu erinnern und sich ihrer Bedeutung für die Gegenwart zu vergewissern. Im Jahre 2009 war dies angesichts der 500. Wiederkehr des Geburtstags für den Reformator Johannes Calvin der Fall. Da über ihn wegen der Verbrennung Michael Servets in Genf am 27. Oktober 1553 als Ketzer Streit besteht, sollte eine wissenschaftliche, historisch fundierte Untersuchung hierüber entscheiden.
Sie lag bereits in der Form der Dissertation des in Neustettin in Pommern 1942 geborenen, in Ebstorf aufgewachsenen, nach dem Studium von Geschichte, Latein und evangelischer Theologie in Hamburg, Basel und Freiburg bei Werner Kaegi promovierten späteren Studiendirektors Uwe Plath vor. Da es bis heute nicht gelang, ihre Ergebnisse für die öffentliche Diskussion fruchtbar zu machen, halten Herausgeber und Verfasser die Zeit für gekommen, die Arbeit in leicht überarbeiteter Fassung noch einmal einem breiteren Publikum vorzustellen in der Überzeugung, damit klärend zu der Debatte um den Fall Servet beizutragen. Ein geeigneter Anlass schien dabei im Zuge der Wiederentdeckung Castellios dessen 500. Wiederkehr des Geburtstags im Jahre 2015.
Castellio hatte seinerzeit seinen Eindruck von dem Geschehenen in die Worte gefasst: Als die Genfer Servet töteten, haben sie nicht eine Lehre verteidigt, sondern einen Menschen getötet. Nach Uwe Plaths bibliophil nochmals präsentierter Untersuchung war die Verbrennung Servets dementsprechend kein Irrtum des Jahrhunderts, sondern ein Irrtum Calvins, hat kein einziges der damals in Genf eingetroffenen Gutachten die Tod |
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Platschek, Johannes, Das Edikt de pecunia constituta. Die römische Erfüllungszusage und ihre Einbettung in den hellenistischen Kreditverkehr (= Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte 106). Beck, München 2013. IX, 292 S. S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das Edikt de pecunia constituta ist bei Google im Internet etwa mit 2790 Ergebnissen vertreten. Davon betreffen alle Hinweise der ersten Seite das vorliegende Werk. Das ist ein klares Indiz dafür, dass der Verfasser mit seiner Untersuchung eine bisher bestehende Lücke monographisch in bedeutsamer Weise schließt.
Die Arbeit ist eine leicht gekürzte und revidierte Fassung der von Alfons Bürge und Dieter Nörr geförderten, im Sommersemester 2009 der juristischen Fakultät der Universität München vorliegenden Habilitationsschrift des in München 1973 geborenen, ab 1993 dort in der Rechtswissenschaft ausgebildeten, im Jahre 2003 summa cum laude mit einer Dissertation über Studien zu Ciceros Rede für P. Quinctius promovierten und seit 2004 als Assistent tätigen Autors. Bereits im September 2009 wurde er an die Universität Göttingen berufen. Von dort wechselte er mit Februar 2012 für römisches Recht, romanistische Fundamente der modernen Rechte und antike Rechtsgeschichte nach Wien.
Seine Untersuchung gliedert sich nach einer Einführung, die von dem dritten Buch der Institutionen des Gaius ausgeht und danach feststellen muss, dass die justinianischen Kompilatoren im Digestentitel De pecunia constituta (D. 13. 5) alte Fragmente in neuer Anordnung mit durch grobe Verkürzung entschiedenen Streitständen sowie Textverderbnissen durch Abschreiben und mutwilligen Eingriffen hinterlassen haben, in drei Kapitel, die mit der pecunia constituta im prätorischen Edikt einsetzen. Auf dieser Grundlage verfolgt der Verfasser sorgfältig und eigenständig die Arbeit der Rechtskundigen am Edikt und die pecunia constituta in der Geschäfts- und Urkundenpraxis an Hand fünfer |
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Plessis, Paul J. du, Letting and Hiring in Roman Legal Thought - 27 BCE - 284 CE (= Mnemosyne Supplements History and Archeology of Classical Antiquity Band 340). Brill, Leiden 2012. XV, 213 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Rom war im Altertum eine große Stadt und sein Reich enthielt viele weitere große und kleine Städte. In Städten ist der Raum knapp und Gundeigentum kostbar und deswegen nicht für jedermann möglich und auch der sonstige Leistungsaustauch selbstredend notwendig. Von daher ist es nur zu verständlich, dass Letting and Hiring in dem Roman Legal Thought mit dem Aufstieg von der Siedlung der Kleinbauern zur Metropole Bedeutung gewinnen mussten.
Mit diesem Gegenstand befasst sich in dem vorliegenden Werk der an der Edinburgh Law School tätige Verfasser, der in seiner Einführung von den Institutionen des Gaius (3, 135-138) aus der Mitte des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts ausgeht. Er ist bereits durch A History of remissio mercedis dnd related legal institutions (2003), durch ein gemeinsam mit Andrew Borkowski geschaffenes Textbook on Roman Law (2005) sowie verschiedene weitere Studien hervorgetreten. Gegliedert ist seine weitere Untersuchung nach der Einleitung in drei Abschnitte über Letting and Hiring in Context, Letting and Hiring of Operae sowie Letting and Hiring of a Res.
Auf der Grundlge der bisherigen Literatur, aus welcher der Verfasser die Leistung Fioris (1999) besonders hervorhebt, versucht er einen weiterführenden Zugang zur locatio conductio als einer wesentlichen Rahmenbedingung für das römische Geschäftsleben. Dabei durchforscht er die verschiedensten Geschäftsfelder vom Schneider über den Advokaten bis zu den Sklaven, Tieren und Grundstücken. Dabei kann er insgesamt eindrucksvoll zeigen, dass die juristische Dogmatik der Ergänzung durch zusätzliche Aspekte bedarf, damit ein vollständiges Bild der locatio conductio in Rom gewonnen werden kann.
Innsbruck |
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Pohl, Mareike, Fliehen - Kämpfen - Kapitulieren. Rationales Handeln im Zeitalter Friedrich Barbarossas (= Wege der Geschichtswissenschaft). Kohlhammer, Stuttgart 2013. 288 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pohl, Mareike, Fliehen - Kämpfen - Kapitulieren. Rationales Handeln im Zeitalter Friedrich Barbarossas (= Wege der Geschichtswissenschaft). Kohlhammer, Stuttgart 2013. 288 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Vinzenz von Prag stand 1158 als Teilnehmer des zweiten Italienzugs Friedrich Barbarossas an den Ufern der Adda vor den reißenden Fluten und dachte darüber nach, was in einer solchen Lage zu tun nötig sei. Er sah es für schlecht an, sich in solche Gefahren zu stürzen und ließ sich eher vom Wohlergehen als vom Wagemut raten, zog mit seinen Reisegefährten und ortskundigen Helfern weiter und überschritt auf der Brücke des Kaisers sicher den Fluss, während viele andere ertranken. Mit diesem Beispiel für vernünftiges Handeln statt unbedachten Vorgehens eröffnet die Verfasserin ihre von Hans-Henning Kortüm betreute Regensburger Dissertation.
Gegliedert ist die Untersuchung außer in eine Einleitung über menschliches Handeln zwischen Alterität und Kontinuität, Methode und Theorie sowie Überlegungen zum Forschungsstand mit der Ehre als typisch mittelalterlichem Handlungsmotiv in fünf Sachkapitel. Sie betreffen die Erfolgschancen eines Kampfes, die den Kollektivnutzen gefährdenden Alleingänge Einzelner, schmutzige Tricks und Listen als Strategien mit der Belagerung Cremas als Chicken Game und den Kämpfen um Tortona und Alessandria, die rationale Entscheidung der Kapitulation in Brescia, Mailand, Crema, Piacenza und Bologna und das Geld als vielseitiges Tauschgut. Nach einer Schlussbetrachtung folgen Quellenverzeichnis und Literaturverzeichnis.
Ausgangspunkt ihrer Überlegungen ist die mögliche Andersartigkeit, Fremdheit und auch Unverständlichkeit des Mittelalters für die Gegenwart. Demgegenüber gelangt die Verfasserin in Verwendung moderner soziologischer Überlegungen zu menschlichem Verhalten (Rational-Choice-Theorie) zu der Annahme, dass rationales Handeln auch in der Zeit Friedrich Barbarossas doch sehr viel wahrscheinlicher war, |
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Politik in Tirol. Jahrbuch 2014, hg. v. Karlhofer, Ferdinand/Pallaver, Günther. StudienVerlag, Innsbruck 2014. 201 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Politik in Tirol. Jahrbuch 2014, hg. v. Karlhofer, Ferdinand/Pallaver, Günther. StudienVerlag, Innsbruck 2014. 201 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der kurzen Einleitung des Jahrbuchs haben die Herausgeber als erfahrene wissenschaftliche Betrachter festgestellt, dass entsprechend der allgemeinen menschlichen Entwicklung sich Tirol seit den 1990er-Jahren markant rascher verändert als in den Jahrzehnten davor. Daraus ergeben sich wie von selbst neue Ansprüche. Angesichts der egoistischen Individualität der Einzelnen und der sie unterstützenden Anhänger können hieraus leicht Interessenkonflikte erwachsen, welche die Autoren näher betrachten und beleuchten wollen.
Insgesamt stellt dabei das Jahrbuch acht interessante Beiträge vor. Ferdinand Karlhofer befasst sich mit dem Wählerverlust der Österreichischen Volkspartei auch in Tirol, der immerhin bereits zur Aufnahme der Grünen in die Landesregierung geführt hat, ohne dass freilich bisher eine grundsätzliche politische Änderung erkennbar ist. Benedikt Sauer verfolgt geschichtlich das Regieren nach Eduard Wallnöfer (1963-1987) von (Alois Partl 1987-1993 und) Wendelin Weingartner (1993-2002) über Herwig van Staa (2002-2008) bis zum derzeitigen (seit Konrad von Schenna im Jahre 1342 82.) Landeshauptmann GüntherPlatter.
Den Intentionen, Erfolgen und Hürden im Rückblick der Landesrätinnen widmet sich Gisella Schiestl, die wirtschaftliche Entwicklung behandeln allgemein Josef Nussbaumer und Andreas Exenberger, bezüglich der Landwirtschaft Markus Schermer, hinsichtlich des von Brüssel wesentlich mitbestimmten Verkehrs Peter Hilpold und in Bezug auf die Medien Günther Pallaver, Julia Wippersberg und Irene Czermak. Reinhold Gärtner weist zusammenfassend besonders auf die Schatten der Vergangenheit hin. In loser Ausweitung auf Wien und Bozen wird auf diese Weise eine sachkundige Bestandsaufnahme auf wichtige Entwicklungen im Bundesland Tirol während der Untersuchungszeit geboten, auf |
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Popp, Andreas, Gläubigerschädigung (= Jus Poenale 2). Mohr (Siebeck) Tübingen 2014. XVIII, 421 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Popp, Andreas, Gläubigerschädigung (= Jus Poenale 2). Mohr (Siebeck) Tübingen 2014. XVIII, 421 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Verfasser geht in seiner Einleitung von einem Bericht Emile Durkheims über einen eigenartigen Brauch unter anderem in Irland und Indien aus, nach dem ein Gläubiger einem zahlungsunwilligen Schuldner mit dem eigenen Tod beispielsweise durch Verhungern droht. Auffällig hieran erscheint, dass niemand außer dem Gläubiger selbst offenbar zuständig dafür ist, den Schuldner zur Einlösung seiner Schuld anzuhalten und notfalls zu zwingen. In gleicher Weise interessiert sich das Strafrecht der Gegenwart für diese Frage nicht, indem nach gängigem Verständnis die schlichte Nichterfüllung schuldrechtlicher Leistungspflichten grundsätzlich straflos ist oder es doch sein sollte.
Die sich mit dieser Thematik beschäftigende vorliegende Untersuchung ist die von Bernhard Haffke angeregte und kritisch begleitete, im Jahre 2009 von der juristischen Fakultät der Universität Passau angenommene Habilitationsschrift des 1973 geborenen, in Passau in Rechtswissenschaft und in Bochum in Kriminologie und Polizeiwissenschaft ausgebildeten, nach den beiden juristischen Staatsprüfungen 2004 in Passau mit einer Dissertation über verfahrenstheoretische Grundlagen der Fehlerkorrektur im Strafverfahren promovierten und als wissenschaftlicher Assistent tätigen Verfassers, der seit 2014 als Professor an der Universität Konstanz wirkt. Sie gliedert sich nach der Einleitung in drei Kapitel. Sie betreffen den Ausgangspunkt des Gläubigerschädigungsstrafrechts als Gegenstand und des scheinbaren Nichterfüllungsstrafrechts, die Normentheorie der Gläubigerschädigung und das von der Frage nach einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung des Anspruchs ausgehende Gläubigerschädigungsstrafrecht.
Auf seiner Suche nach einem Schuldnerstrafrecht durchforscht der Verfasser das deutsche Strafrecht seit dem Reichsstrafgesetz |
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Postnationale Demokratie, Postdemokratie, Neoetatismus. Wandel klassischer Demokratievorstellungen in der Rechtswissenschaft, hg. v. Heinig, Hans Michael/Terhechte Jörg Philipp. Mohr (Siebeck, Tübingen 2013. VIII, 229 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Postnationale Demokratie, Postdemokratie, Neoetatismus. Wandel klassischer Demokratievorstellungen in der Rechtswissenschaft, hg. v. Heinig, Hans Michael/Terhechte Jörg Philipp. Mohr (Siebeck, Tübingen 2013. VIII, 229 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Demokratie hat seit ihren mit Griechenland verbundenen antiken Anfängen eine lange Geschichte. Dies schließt aber den Wandel klassischer Demokratievorstellungen auf Grund allgemeinerer Veränderungen keineswegs aus. In dieser ansprechenden Überzeugung fand im Juni 2010 im Warburg-Haus in Hamburg eine wissenschaftliche Tagung statt, an deren Ende die Teilnehmer die Erarbeitung eines Sammelbandes vereinbarten.
Auf Grund der weitergehenden Entwicklungen und Änderungen im Autorenkreis legen die 1971 bzw. 1975 geborenen, in Göttingen bzw. Lüneburg tätigen Herausgeber den Band in neuarrangierter Form vor. Er enthält insgesamt zehn Referate und vier Kommentare. Gegliedert ist er in die drei Abschnitte Demokratietheoretische Grundlagen, demokratische Legitimation und europäische Integration und Demokratie in der internationalen Ordnung,
Dabei fragt Matthias Jestaedt am Beginn nach Volksherrschaft, Betroffenenpartizipation oder plurale Legitimation als Radien der Demokratie, während sich Steffen Augsberg der Leistungsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie unter Bedingungen komplexer Gesellschaften widmet. Im Rahmen der europäischen Integration werden zukünftige Schritte durch oder statt Demokratie geprüft und der Stand der demokratischen Legitimation nach Lissabon, ein mögliches Demokratiedefizit sowie drei Dogmen der etatistischen Demokratietheorie untersucht. Auf der Grundlage von weiteren Überlegungen zu Fragmentierung und Segmentierung der internationalen Ordnung und zu einer völkerrechtlichen Demokratietheorie wagt Jörg Phillip Terhechte abschließend einen Ausblick auf Europäisierung und Internationalisierung als Herausforderungen für die Rechtswissenschaft.
Innsbr |
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Pragmatische Quellen der kirchlichen Rechtsgeschichte, hg. v. Neuheuser, Hanns Peter (= Rechtsgeschichtliche Schriften 28). Böhlau, Köln 2012. 396 S., 13 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pragmatische Quellen der kirchlichen Rechtsgeschichte, hg. v. Neuheuser, Hanns Peter (= Rechtsgeschichtliche Schriften 28). Böhlau, Köln 2012. 396 S., 13 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
In seinem kurzen Vorwort weist der Herausgeber besonders darauf hin, dass als kirchenrechtsgeschichtliche Quellen häufig nur die Traktate der berühmten mittelalterlichen Kanonisten und gegebenenfalls noch einzelne Werke barocker Autoren verstanden werden. Dadurch sieht er den Blick auf diejenigen Quellengattungen verstellt, die den pragmatischen Kontext des Kirchenrechts betreffen. Ihm ist daher daran gelegen, Urkunden und Akten vorzulegen, welche die Anwendung kirchenrechtlicher Normen im Alltag anzeigen können.
Er selbst ist in Kunstgeschichte und Theologie ausgebildet und als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem LVR – Archivberatungs- und Fortbildungszentrum in Pulheim-Brauweiler tätig. Hervorgetreten ist er durch eine Reihe von Veröffentlichungen, darunter eine Sammlung von Aufsätzen Dieter Strauchs bei Gelegenheit des 65. Geburtstags. Das vorliegende Sammelwerk stellt nach einer Einleitung über Kanonistik, Pragmatik, Archivistik, Historik – Vom kanonistischen Alltagsdokument zur kirchenrechtsgeschichtlichen Quelle insgesamt 13 Studien der Allgemeinheit als Einheit zur Verfügung.
Dabei befassen sich etwa Hans-Jürgen Becker und Kerstin Hitzbleck mit Stellenwert und Bedeutung kirchenrechtsgeschichtlicher Quellen für die rechtswissenschaftliche und die geschichtswissenschaftliche Forschung, während Stephan Haering die Kanonistik als Quellenarbeit untersucht. Danach werden ein Kempener Sendweistum von 1392, eine Stiftung zweier Officia am Josephsaltar der Pfarrkirche zu Kempen. Suppliken im Propsteiarchiv Kempen, die Studienstiftung Hutteriana, Bruderschaften im spätmittelalterlichen Kempen, Dokumente und Rituale bei Übertragungen des Küsteramts in Kempen und Oedt sowie ein neuzeitlicher Urkundenbestand im Propsteiarchiv Kempen beha |
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Prekäre Ökonomien. Schulden in Spätmittelalter und früher Neuzeit, hg. v. Signori, Gabriela (= Spätmittelalterstudien 4). UVK Verlagsgesellschaft mbh, Konstanz 2014. 270 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Prekäre Ökonomien. Schulden in Spätmittelalter und früher Neuzeit, hg. v. Signori, Gabriela (= Spätmittelalterstudien 4). UVK Verlagsgesellschaft mbh, Konstanz 2014. 270 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Schulden kann der Mensch nur in Schuldverhältnissen, so dass dafür Rechtsverhältnisse zwischen mindestens zwei Menschen (oder Personen) erforderlich sind, von denen mindestens eine Seite der anderen Seite eine Leistung schuldet. Wann solche Schulden in der Frühgeschichte der Menschheit begonnen haben, ist unklar. Jedenfalls sind sie in dem Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit in bislang wenig erforschter Häufigkeit durchaus üblich.
Aus diesem Grunde wurde im Rahmen des Exzellenzclusters Kulturelle Grundlagen der Integration der Universität Konstanz eine Tagung abgehalten, die sich unter dem weiten Spektrum prekärer Ökonomien mit den bisher noch nicht ausreichend untersuchten Schuldverhältnissen am Übergang des Spätmittelalters zur Frühneuzeit befasste. Ihre zehn Beiträge stellt der vorliegende Sammelband nunmehr der Allgemeinheit gebündelt in vier Abschnitte zur Verfügung. Behandelt werden dabei Theorien und Fallstricke der Praxis (u. a. in Paris), Kaufleute und Handwerker (u. a. in Köln), Frauen, Söldner und Gelehrte (u. a. in Basel und Augsburg) sowie die Stadt (u. a. Thun), ohne dass diese Einteilung auf den ersten Blick wirklich sachlich überzeugen kann.
Dabei untersucht etwa Peter Schuster soziale und kulturelle Aspekte des Schuldenmachens im ausgehenden Mittelalter, während Julie Claustre une ethnographie des transactions de crédit am Beispiel der Hauptstadt Frankreichs am Ende des Spätmittelalters anstrebt. Andere Beiträge betreffen die Zahlungsmoral, den Verlag, Frauen als Schuldnerinnen und Gläubigerinnen, die Spielräume zwischen Vormundschaft und Risiko, die Beutenmaschinerie, den studentischen Beherbergungsaustausch, den Wucher oder die Abhängigkeiten. Insgesamt zeigt der bunte, mit der weißen Wiedergabe |
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Probert, Rebecca, The Changing Legal Regulation of Cohabitation. From Fornicators to Family, 1600-2010 (= § Law in Context). Cambridge University Press, Cambridge 2012. XII, 287 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Probert, Rebecca, The Changing Legal Regulation of Cohabitation. From Fornicators to Family, 1600-2010 (= § Law in Context). Cambridge University Press, Cambridge 2012. XII, 287 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Vermutlich stand am Anfang der Menschheit das weitgehend ungeregelte Zusammenleben in Gruppen oder Horden, das sich eng an die natürlichen Gegebenheiten des Lebens anschloss. Erst zu einem späten Zeitpunkt dürfte aus der vorgegebenen ungefähr gleichmäßigen Verteilung auf die beiden Geschlechter die regelmäßige Verbindung eines Mannes mit einer Frau erwachsen sein. Zu ihrer gesellschaftlichen Absicherung entstanden Regeln, zu denen die besondere Einrichtung der Eheschließung ebenso zählte wie das Verbot des vorehelichen Geschlechtsverkehrs, wie es vor allem von der christlichen Lehre gefördert wurde.
Mit der sich während der frühen Neuzeit allmählich wandelnden Einstellung hierzu in England befasst sich das vorliegende, bereits 2009 veröffentlichte Erkenntnisse erweiternde kompakte Buch. Seine 1973 in Rugby in Warwickshire geborene, in Oxford und London ausgebildete Verfasserin kam 2002 von der University of Sussex nach Warwick, wo sie an der School of Law über Familienrecht und seine Geschichte lehrt. Mit ihrer Veröffentlichung will sie zeigen, wie sich die rechtliche Behandlung des Zusammenlebens von Frauen und Männern während der letzten 4 Jahrhunderte von der Strafbarkeit zur Straflosigkeit änderte, wie sich dies sprachlich auswirkte und welchen Umfang das Zusammenleben früher gehabt haben könnte.
Gegliedert ist die auf zahlreichen unterschiedlichen Quellen aufbauende Studie außer in eine Einleitung und eine Zusammenfassung in acht chronologisch geordnete Kapitel (1600-1760, 1760-1790, 1900-1927, 1928-1963, 1963-1972, 1973-1979, 1979-1997 und 1997-2010). Vor allem gegen Ende zeigt sich dabei der Einfluss der Politik unter den Konservativen und den Sozialisten. Im Ergebnis ihrer ansprechenden Untersuchungen geling |
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Pütter, Johann Stephan, Selbstbiographie, Band 1, 2. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1798. 884 S., Neudruck, hg. v. Buschmann, Arno. Olms, Hildesheim 2012. 449, 450-884 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pütter, Johann Stephan, Selbstbiographie, Band 1, 2. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1798. 884 S., Neudruck, hg. v. Buschmann, Arno. Olms, Hildesheim 2012. 449, 450-884 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Johann Stephan Pütter wurde in Iserlohn am 23. Juni 1725 als Sohn eines Kaufmanns geboren. Nach dem Studium des Rechtes in Marburg 1738 bei Christian Wolff, in Halle bei Heineccius, Böhmer und Ludewig, in Jena bei Estor und zum Abschluss nochmals in Marburg wurde er 1744 im Alter von 19 Jahren Rechtslehrer in Marburg. Seit 1746 wirkte er mit großem Erfolg als Professor in Göttingen, wo er sich zu dem bedeutendsten Staatsrechtslehrer seiner Zeit entwickelte.
Auf dieser Grundlage wurde er der erste wirkliche Verfassungsgeschichtler, gab den Anstoß zu Überlegungen zu juristischer Systematik, bereitete die moderne Rechtsvergleichung vor und legte mit einer Lehre vom geistigen Eigentum das Fundament für ein fortschrittliches Urheberrecht. Hervorzuheben sind sein lebendiger Vortrag, sein Bemühen um systematische Ordnung des geschichtlich überlieferten Rechtes und sein Bezug zur Praxis, der auch in der Einrichtung rechtswissenschaftlicher Übungen zum Ausdruck kommt. Zu seinen besonders wichtigen Werken zählen Neuer Versuch einer juristischen Encyclopädie und Methodologie, 1767, Institutiones iuris publici Germanici, 1770, Der Büchernachdruck, 1774, Historische Entwicklung der heutigen Staatsverfassung, Teil 1ff. 1786, Geist des Westphälischen Friedens, 1795 sowie die vorliegende, zur dankbaren Jubelfeier seiner 50jährigen Professorsstelle zu Göttingen erschienene Selbstbiographie.
Gerade sie selbst kann am besten zeigen, wie Pütter sich und die ihn umgebende Welt sah. Sie bietet daher ein unmittelbares Bild eines großen Juristen am Ende des Heiligen römischen Reiches. Dem Herausgeber ist sehr dafür zu danken, dass er das Werk auch im Druck erneut für jedermann leicht greifbar gemacht hat.
Innsbruck |
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Quellen zur Geschichte des Bürgerspitals Würzburg 1500-1650, hg. v. Wagner, Ulrich, bearb. v. Bergerhausen, Hans-Wolfgang (= Fontes Herbipolenses Band 8). Schöningh, Würzburg 2014. XXVIII, 756 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Quellen zur Geschichte des Bürgerspitals Würzburg 1500-1650, hg. v. Wagner, Ulrich, bearb. v. Bergerhausen, Hans-Wolfgang (= Fontes Herbipolenses Band 8). Schöningh, Würzburg 2014. XXVIII, 756 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Spital oder Hospital als Haus zur Beherbergung Fremder, Kranker, Alter und Armer entsteht im ausgehenden Altertum und wird im Mittelalter in vergleichbarer bescheidener Gestaltung zunächst von der Kirche und dann von kirchlichen Orden fortgeführt. Seit dem ausgehenden Mittelalter kommen auch reiche Bürger als Gründer hinzu. Eines der bekanntesten Spitäler Deutschlands ist das von vermögenden Bürgern Würzburgs im frühen 14. Jahrhundert gestiftete Bürgerspital, dem erst später das Juliusspital zur Seite trat.
Für das Bürgerspital hat Ekhard Schöffler im Jahre 1994 als Band 7 der Reihe Fontes Herbipolenses das Urkundenbuch des Bürgerspitals Würzburg 1300-1499 vorgelegt. Hieran schließt das neue Werk erfreulicherweise unmittelbar an, wobei die Änderung vom Urkundenbuch zu den Quellen damit überzeugend zu begründen ist, dass auch in Würzburg im 16. Jahrhundert das Zeitalter der Akten heraufzog und neben die Urkunden weitere zu berücksichtigende Textsorten traten. Über die einzelnen Rechtsgeschäfte hinaus finden sich deshalb vielfach Güterverzeichnisse, Hausordnungen, Inventare, Rechnungen, Planungen, Protokolle, Verordnungen, Berichte, Bitten, Beschwerden und manches andere mehr.
Insgesamt konnten von dem in Dormagen 1956 geborenen und besonders durch sein Interesse an der Geschichte Kölns hervorgetretenen Bearbeiter bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges 614 Quellen erfasst werden, die zu einem großen Teil aus dem Archiv des Bürgerspitals und zu etwa drei Prozent aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts, zu rund vier Prozent aus der Thüngen-Zeit, zu 12,5 Prozent aus den Jahren zwischen 1540 und 1572, zu fast 50 Prozent aus der Zeit Julius Echters und zu fast einem Drittel aus den langen K |
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Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Band 3 Von der Freiheitszeit bis zum Übergang an Preußen 1721-1815, hg. v. Alvermann, Dirk/Spieß, Karl-Heinz, bearb. v. Weitzel, Sabine-Maria/Pohlmann-Linke, Mario (= Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald 10.3). Steiner, Stuttgart 2014. LXXXIX, 716 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Universität Greifswald gehört mit ihrer Gründung im Jahre 1456 zu den ältesten deutschen Universitäten. Bis zum Jahre 1524 kann sie immerhin 3317 Immatrikulationen verzeichnen. Erfreulicherweise konnte ihrer nach Ende des zweiten Weltkriegs vorgenommenen Schließung durch die sowjetische Besatzungsmacht (Mai 1945-Februar 1946, rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät ab Mai 1945) 1991 im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern der Bundesrepublik Deutschland die Wiedereröffnung auch der Rechtswissenschaft folgen.
Seit 2011 machen sich die Herausgeber um die Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität sehr verdient. Dem 2011 erschienenen ersten Band konnte bereits 2012 mit den Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Band 2 Die schwedische Großmachtzeit bis zum Ende des großen nordischen Krieges 1649-1720, hg. v. Alvermann, Dirk/Spieß, Karl-Heinz, bearb. v. Pohlmann-Linke, Mario/Weitzel, Sabine-Maria (= Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald 10.2) der nächste zeitliche Abschnitt folgen. Hieran schließt sich der vorliegende Band nahtlos an.
Dabei stellt die umfangreiche Einleitung zunächst die Verfassungsentwicklung im Rahmen der allgemeinen Geschichte dar, ehe Elemente und Grundzüge der Verfassung und Verwaltung, Patronat, Kanzler, Prokanzler, Kuratoren, Rektor, Konzil, akademische Administration, Fakultäten, Lehrer, Studenten und Bedienstete betrachtet werden. Die anschließende Edition umfasst 98 Dokumente und drei Nachträge von 1553, 1593 und 1622 (Leges sumtuariae). Durch ein Quellen- und Literaturverzeichnis, ein Personenregiste |
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Raichle, Christoph, Hitler als Symbolpolitiker. Kohlhammer, Stuttgart 2014. 473 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Raichle, Christoph, Hitler als Symbolpolitiker. Kohlhammer, Stuttgart o. J. [2014]. 473 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
So traumatisch und tiefgreifend Adolf Hitler die Geschichte des 20. Jahrhunderts geprägt hat, so zahlreich sind die Studien, die seine Persönlichkeit, seine Motive, Absichten und Handlungen sezieren und zu erklären suchen. Ungeachtet der Flut des bereits Vorhandenen regt die dunkle Aura des Diktators immer wieder Forscher an, das bisher Bekannte wenn schon nicht durch eine spektakuläre Neuinterpretation (eine solche Möglichkeit erscheint unter Berücksichtigung des bis dato generierten Wissens wenig realistisch) zu ersetzen, so doch um weitere, bislang zu kurz gekommene Gesichtspunkte anzureichern und dadurch das bestehende Bild in seinen Gewichtungen zu verschieben und neu zu akzentuieren. Vor nunmehr über 40 Jahren hat der Publizist und Hitler-Biograph Joachim C. Fest den Blick der Fachwelt eindringlich auf die symbolträchtige Inszenierung Hitlers und des Nationalsozialismus gelenkt und damit dem heute als communis opinio geltenden Verständnis der Hitler-Herrschaft als einer Manifestation charismatischer Herrschaft im Sinne Max Webers die Bahn gebrochen. Der Verfasser des vorliegenden Werks, Christoph Raichle, weist darauf hin, dass trotz der jahrzehntelangen Tradition dieses Forschungsansatzes der Art und Weise, in der Hitler selbst aktiv sein Charisma gepflegt und symbolpolitisch realisiert habe, bislang kaum Aufmerksamkeit geschenkt worden sei. Um dieses Defizit zu beheben, hat er seine nunmehr abgeschlossene, in zehnjähriger Arbeit in Stuttgart unter Betreuung des Hindenburg-Biographen Wolfram Pyta und des wissenschaftlichen Leiters der Forschungsstelle Ludwigsburg Klaus-Michael Mallmann erstellte Dissertation in den Dienst dieser Frage gestellt.
Die Arbeit beschäftigt sich nicht mit der sogenannten „Kampfzeit“, dem Aufstieg Hitlers bis 1933, sondern konzentriert sich, geleitet von der den Konzepten |
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Raim, Edith, Nazi Crimes against Jews and German Post-War Justice. The West German Judicial System during Allied Occupation (1945-1949) (= New Perspectives on Modern History 3). Oldenbourg/De Gruyter, Berlin 2015. 332 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Raim, Edith, Nazi Crimes against Jews and German Post-War Justice. The West German Judicial System during Allied Occupation (1945-1949) (= New Perspectives on Modern History 3). Oldenbourg/De Gruyter, Berlin 2015. 332 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dass der Mensch der Feind des Menschen ist, weiß er seit langem, dass in dieser Feindschaft immer noch umfassenderes Unrecht begangen werden kann, zumindest seit dem 20. Jahrhundert. Die Feindschaft Adolf Hitlers und vieler seiner Anhänger gegenüber den europäischen Juden ist dafür das eindeutigste Zeugnis. Mit ihr und ihrer Behandlung durch die deutsche Justiz nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in Europa beschäftigt sich das vorliegende Werk.
Seine 1965 geborene, in Geschichte und Germanistik zwischen 1984 und 1991 in München und Princeton, New Jersey in den Vereinigten Staaten ausgebildete Verfasserin legte 1992 eine Dissertation über die Dachauer KZ-Außenkommandos Kaufering und Mühldorf und 2013 eine Habilitationsschrift mit dem Titel Justiz zwischen Diktatur und Demokratie – Wiederaufbau und Ahndung von NS-Verbrechen in Westdeutschland 1945-1949 vor, die von Werner Schubert ausführlich besprochen wurde. Damit war grundsätzlich aber nur eine deutsche Leserschaft erreichbar. Wegen des weltweiten Interesses an der Thematik erwies sich bald auch eine anglophone Perspektive als zielführend.
In ihrem Vorwort erklärt die als wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin tätige Verfasserin das Schreiben auf Englisch als erwartet ernüchternde und zugleich unerwartet erfreuende Erfahrung. Nach ihren eigenen Worten ist aber die persönliche Entscheidung grundsätzlich von höchster Bedeutung. Möge ihr Forschungsergebnis über die deutsche Feindschaft gegen die Juden und ihre gerichtliche Aufarbeitung nach Ende der nationalsozialistischen Herrschaft auf diesem Wege zu weltweiter Kenntnis auch jenseits der deutschen Sprache gelangen.
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Rao, Sunil Salankey, International Law on Trafficking of Children for Sexual Exploitation on Prostitution (1864-1950). Oxford University Press, Oxford 2013. XV, 215 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rao, Sunil Salankey, International Law on Trafficking of Children for Sexual Exploitation on Prostitution (1864-1950). Oxford University Press, Oxford 2013. XV, 215 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Sexualität ist ein wichtiger Grundzug irdischen Lebens mit dem Ziel der Aufrechterhaltung oder Vermehrung der Art. Zu diesem Zweck ist sie mit im Grunde kaum messbaren und einschränkbaren emotionalen Reizen ausgestattet. Sie haben auch die Menschen von Anfang an zu vielfältigen ungewöhnlichen Verhaltensweisen bewegt, bei denen nur zu oft der Verstand als Kontrollmechanismus vernachlässigt wird.
Der sich mit einem Ausschnitt dieses bedeutsamen Fragenkreises befassende Autor ist Bachelor in Arts und in Rechtswissenschaft. Den Master of Laws hat er im internationalen öffentlichen Recht an der 1958 gegründeten Monash University in Melbourne erworben. Dort wirkt der auch als Rechtsanwalt tätige Verfasser als Associate Lecturer.
Sein vorliegendes Werk behandelt den sexuelle Ausbeutung betreffenden Kinderhandel zwischen der Mitte des 19. und der Mitte des 20. Jahrhunderts, dessen infrastrukturelle Voraussetzungen der Gegenwart noch deutlich unterlegen waren. Gegliedert ist das schmale interessante, Anmerkungen auf den S. 147ff. anfügende Werk in vier chronologisch geordnete Kapitel über die frühen Anfänge, die grundlegende internationale Konvention von 1921, die erweiternde Konvention von 1933 und den Fortschritt durch die Konvention von 1949. Insgesamt kann der Verfasser überzeugend darlegen, dass in seinem Untersuchungszeitraum allmähliche Fortschritte im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern erzielt werden konnten, dass aber insgesamt die Schwachen in der menschlichen Geschichte dem menschenrechtswidrigen Verhalten Starker in der Vergangenheit viel zu lange nahezu ungeschützt ausgesetzt waren und auch in der Gegenwart der staatliche Schutz Unrecht keineswegs in dem Maße zu verhindern in der Lage ist, wie dies eigen |
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Rathäuser als multifunktionale Räume der Repräsentation, der Parteiungen und des Geheimnisses, hg. v. Pils, Susanne Claudine/Scheutz, Martin/Sonnlechner, Christoph u. a. (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 55). StudienVerlag, Innsbruck 2012. 445 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rathäuser als multifunktionale Räume der Repräsentation, der Parteiungen und des Geheimnisses, hg. v. Pils, Susanne Claudine/Scheutz, Martin/Sonnlechner, Christoph u. a. (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 55). StudienVerlag, Innsbruck 2012. 445 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Rat als eine Gruppe von Vorschlägen für ein Verhalten abgebender Menschen erscheint nach antikem Vorbild in Italien noch im 11. Jahrhundert und im deutschen Sprachraum seit dem Ausgang des 12. Jahrhunderts. Da er sich in den Städten aus einer größeren Zahl von Einzelnen zusammensetzt, die grundsätzlich nur über jeweils eigenes Vermögen verfügen, entsteht rasch ein verständliches Bedürfnis nach einer gemeinsamen, vor den Wechselfällen der Witterung geschützten Beratungsstätte. Dementsprechend werden seit dem 13. Jahrhundert besondere Rathäuser geschaffen, denen sich der vorliegende Sammelband vertieft annimmt.
Sein Ziel ist nach dem kurzen Vorwort der vier Herausgeber ein Überblick über die Genese der Rathäuser in Mitteleuropa (von der Schweiz bis nach Rumänien und von Tschechien bis nach Oberitalien), wobei das 1883 eröffnete Wiener Rathaus als Sitz der Magistratsverwaltung, Ort der Bildung und Ort der politischen Arbeit sowie prächtige Kulisse für verschiedene Kulturveranstaltungen gewissermaßen als Muster vorangestellt und eingesetzt wird. Zu Grunde liegt dem Werk eine vom Verein für Geschichte der Stadt Wien im Vortragssaal des Wiener Stadt- und Landesarchivs vom 12. bis zum 14. Oktober 2011 veranstaltete internationale Tagung mit einer abschließenden Besteigung des Rathausturms. Ihre 15 Referate werden nunmehr der Öffentlichkeit in drei Gruppen zur Verfügung gestellt.
Nach einleitenden Studien über die Multifunktionalität der Rathäuser in langer Perspektive und über Architektur und Öffentlichkeit im Rathausneubau werden für Mittelalter und Neuzeit fünf regionageschichtliche Querschnitte geboten, die das westliche |
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Rau, Ulrike, Die Universität Leipzig als Gerichtsherrschaft über ihren ländlichen Besitz (= Schriften zur Rechtsgeschichte 167). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 262 S. Zugleich Diss. jur. Leipzig 2012. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rau, Ulrike, Die Universität Leipzig als Gerichtsherrschaft über ihren ländlichen Besitz (= Schriften zur Rechtsgeschichte 167). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 262 S. Zugleich Diss. jur. Leipzig 2012. Besprochen von Gerhard Köbler.
Universitäten, wie etwa auch schon die 1409 infolge eines Teilauszugs von 500 bis 800 Mitliedern der nichtböhmischen Nationen aus Prag entstandene Universität Leipzig an der Pleiße, benötigen außer Lernwilligen auch Lehrwillige und eine Infrastruktur. Da die Professoren von ihrer Tätigkeit leben wollen, Studierende zumindest allein aber die Kosten nicht aufbringen können, stellte sich von Anfang an die Frage außeruniversitärer Finanzierung. Mit einem Teilbereich dieses damit mehr oder weniger eng verbundenen Fragenkomplexes befasst sich die vorliegende Untersuchung.
Sie ist die leicht überarbeitete Fassung der von Bernd-Rüdiger Kern betreuten, am 21. Dezember 2012 von der juristischen Fakultät der Universität Leipzig angenommenen, im Literaturverzeichnis die Vornamen der Verfasser uneinheitlich aufführenden Dissertation der am Lehrstuhl ihres Betreuers tätigen Autorin, die unmittelbar nach ihrem Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden hat, in Ermangelung eines verfügbaren Rezensionsexemplars an dieser Stelle aber nur in wenigen allgemeinen Wendungen vom Herausgeber angezeigt werden kann. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in insgesamt zehn Abschnitte. Sie betreffen die vorhandenen Quellen, die Schenkungen der Jahre 1438 und 1544, die Universität als Gerichtsherrschaft, die Einwohner und Gemeinden der Universitätsdörfer, die Organisation der Gerichtsverwaltung, die schriftlichen Dorfordnungen, die Jahrgerichte, Auszüge aus der Gerichtspraxis, Kompetenzkonflikte mit anderen Gerichtsherrschaften sowie das neunzehnte Jahrhundert und das Ende der Gerichtsherrschaft der Universität.
Dementsprechend erlangte die Universität zwecks Finanzierung 1438 auch die E |
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Rauchensteiner, Manfried, Der erste Weltkrieg und das Ende der Habsburger-Monarchie 1914-1918. Böhlau, Wien 2013. 1222 S., Ill. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rauchensteiner, Manfried, Der Erste Weltkrieg und das Ende der Habsburgermonarchie. Böhlau. Wien 2013. 1222 Seiten. Besprochen von Christoph Schmetterer
Dass sich der Ausbruch des Ersten Weltkriegs dieses Jahr zum hundertsten Mal jährt, schlägt sich mittlerweile deutlich im Angebot der Buchhandlungen nieder. Rauchensteiners Buch sticht unter den angebotenen Werken sowohl bezüglich des Umfangs als auch bezüglich des Anspruchs heraus: eine umfassende Geschichte des Krieges aus österreichisch-ungarischer Sicht auf weit mehr als tausend Seiten.
Schon vor zwanzig Jahren schrieb Rauchensteiner mit „Der Tod des Doppeladlers“ eine umfangreiche und umfassende Geschichte Österreich-Ungarns im Ersten Weltkrieg. Dieses Werk hat er nunmehr vollständig überarbeitet und auch wesentlich ergänzt. Das Ergebnis ist eine aktuelle Gesamtdarstellung, die sich vor allem durch ihre Breite auszeichnet, gleichzeitig aber nicht ausufert. Rauchensteiner beschränkt sich wohltuend auf sein eigentliches Thema, vermeidet eine allzu weitschweifige Einleitung ebenso wie eine Darstellung der Entwicklung nach Kriegsende. Das eigentliche Thema behandelt er dafür nicht nur aus einem militärischen Blickwinkel, sondern ebenso in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Besonders wichtig erscheint mir das Kapitel über Kriegsgefangene und Internierungen, weil es einen Aspekt des Krieges behandelt, der gerade in älteren Darstellungen regelmäßig zu kurz kam. Dass Przemysl zu Beginn des Krieges der Sitz des Armeeoberkommandos war und zwei Mal von der russischen Armee belagert wurde, ist wohl jedem einschlägig Interessierten bekannt. Das bedeutete unter anderem, dass zu Beginn des Krieges allein um Przemysl knapp 200 Ortschaften vollständig geräumt wurden. Diese „Nebenwirkungen“ des Krieges werden meiner Ansicht nach aus der Distanz eines Jahrhunderts allzu leicht vergessen; daher ist es gut, dass Rauchensteiner das nicht tut.
Dieses Kapitel gehört zu jenen Bereiche |
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Recht – Geschichte – Geschichtsschreibung. Rechts- und Verfassungsgeschichte im deutsch-italienischen Diskurs, hg. v. Lepsius, Susanne/Schulze, Reiner/Kannowski, Bernd (= Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung – Münchener Universitätsschriften Juristische Fakultät 95). Erich Schmidt Verlag, Berlin 2014. 277 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Recht – Geschichte – Geschichtsschreibung. Rechts- und Verfassungsgeschichte im deutsch-italienischen Diskurs, hg. v. Lepsius, Susanne/Schulze, Reiner/Kannowski, Bernd (= Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung – Münchener Universitätsschriften Juristische Fakultät 95). Erich Schmidt Verlag, Berlin 2014. 277 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Gerhard Dilcher wurde in Schlüchtern 1932 geboren und nach dem Studium der Rechtswissenschaft 1961 mit einer Dissertation über Paarformeln in der Rechtssprache des frühen Mittelalters promoviert. Im Anschluss hieran forschte er als Schüler Adalbert Erlers mit Hilfe eines Stipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft mehrere Jahre am deutschen historischen Institut in Rom, woraufhin er 1966 mit einer grundlegenden Schrift über die Entstehung der lombardischen Stadtkommune habilitiert wurde. Unmittelbar danach wurde er nach Berlin berufen, von wo aus er 1972 nach Frankfurt am Main zurückkehrte und nach seiner Emeritierung im Jahre 1998 seine langjährigen Verbindungen zu Italien nochmals vertiefte.
Der vorliegende Band vereint nach der einfühlenden Einleitung Susanne Lepsius‘ die Beiträge eines Symposiums, das am 23. und 24. Februar 2012 kurz nach dem 80. Geburtstag Gerhard Dilchers in den Räumen der Carl Friedrich von Siemens Stiftung in München stattfand, um den Stand der Forschung und die Perspektiven der Rechts- und Verfassungsgeschichte in Deutschland und Italien aus italienischer und deutscher Sicht zu reflektieren. Thematisch und personell wurden dabei Leitfragen aufgegriffen und Diskussionszusammenhänge fortgeführt, die Gerhard Dilcher in seinen verschiedenen Schriften aufgeworfen und mitgeprägt hat. Insbesondere sollte in Zusammenarbeit von älteren Weggefährten und jüngeren Forschern auch die Frage geprüft werden, ob und inwieweit sich in jüngerer Zeit eine Annäherung der Forschungsparadigmen oder eine Spezialisierung und Differenzierung der nationalen Histor |
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Recht im Wandel - Wandel des Rechts - Festschrift für Jürgen Weitzel zum 70. Geburtstag, hg. v. Czeguhn, Ignacio. Böhlau, Köln 2014. 769 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Recht im Wandel - Wandel des Rechts - Festschrift für Jürgen Weitzel zum 70. Geburtstag, hg. v. Czeguhn, Ignacio. Böhlau, Köln 2014. 769 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Dimension Zeit bringt es auch für das menschliche Leben mit sich, dass es sich im individuellen Zuschnitt trotz vieler Konstanten ständig ändert. Jürgen Weitzel wurde in Plauen im Vogtland am 21. März 1944 geboren, studierte von 1963 an Rechtswissenschaft an den Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg, wurde 1974 in Frankfurt am Main auf Grund einer Dissertation mit dem Titel Der Kampf um die Appellation ans Reichsgericht promoviert, erlangte 1976 eine Assistenzprofessur an der Freien Universität Berlin, an der er 1983 über Dinggenossenschaft und Recht habilitiert wurde, und wurde anschließend nach Würzburg berufen. In Anerkennung seiner grundlegenden Leistungen auf vielen Gebieten der Rechtsgeschichte überreichen ihm Schüler, Freunde und Kollegen die vorliegende, gewichtige, mit den vier Ehrenämtern beim Herzogtum Franken aus einer Handschrift der Universitätsbibliothek Würzburg geschmückte Festschrift.
Sie enthält insgesamt 34 vielfältige Studien. Sie beginnen mit Jan Dirk Harkes Untersuchung des streitentscheidenden Parteieids im römischen und westgotischen Recht. Beschlossen werden sie von einigen vorläufigen Beobachtungen zur Bedeutung der Digitalisierung für das Recht aus Anlass der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes 2013 unter den Stichworten Oralität, Literalität – Digitalität aus der Feder Eric Hilgendorfs, womit die gesamte deutsche Rechtsgeschichte von den römisch-frühmittelalterlichen Anfängen bis zur Gegenwart zu einem beeindruckenden Festtagsstrauß zusammengebunden wird.
In ihm betrachtet etwa Eva Schumann fragend Kriegerinnen in den Leges, Gerhard Dilcher Dinggenossenschaft und Recht im langobardischen Italien, Dirk Heirbaut mit Rik Opsommer die Spezifizität des Lehnrechts des Sachsenspiegels, Heinz Holzhauer in einem Req |
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recht(durch)setzen/Making Things Legal. Gesetzgebung und prozessuale Wirklichkeit in den europäischen Rechtstraditionen, hg. v. Staudigl-Ciechowicz, Kamila/Klausberger, Philipp/Pils, Ramon/Scheibelreiter, Philipp/Schmetterer, Christoph (= Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs, Band 2/2013). Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2014. 297 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der soziale Wandel der Menschheit von der Agrargesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft hat vor allem seit dem 20. Jahrhundert eine allgemeine Akademisierung bewirkt, an der auch die Rechtswissenschaft und in ihr die Rechtsgeschichte einen gewissen Anteil genommen haben. Dementsprechend hat die Zahl der in der Rechtsgeschichte Lehrenden und Forschenden insgesamt im Laufe der letzten Jahrzehnte doch zugenommen, wenn auch nicht in dem von den Interessierten gewünschten Maß. Dies hat zur Folge gehabt, dass neben dem 1927 erstmals durchgeführten Rechtshistorikertag nach einiger Zeit auch ein besonderes Forum junger Rechtshistorikerinnen und Rechtshistoriker erwachsen ist, das sich nach dem kurzen englischen Vorwort der Herausgeber auf Einladung der Universität Wien und der österreichischen Akademie der Wissenschaften vom 30. Mai bis zum 2. Juli 2012 in Wien versammeln konnte.
Das für diese Tagung gewählte Thema eröffnet zwischen den beiden Polen Gesetzgebung und Prozesswirklichkeit in den verschiedenen Rechtstraditionen ein weites Feld. Ihm haben sich insgesamt 35 Referenten gestellt. Ihre vielfältigen neuartigen Erkenntnisse stellen die Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs erfreulicherweise bereits im Jahresband 2013 der Allgemeinheit im Druck zur Verfügung.
Nach dem spannenden Eröffnungsvortrag des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Österreichs beginnen die alphabetisch nach den Familiennamen der Referenten gereihten, in deutscher oder englischer Sprache gehaltenen Beiträge mit einer Untersuchung Virginia Amorosis übe |
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Rechtfertigungen des Unrechts. Das Rechtsdenken im Nationalsozialismus in Originaltexten, hg. v. Pauer-Studer, Herlinde/Fink, Julian (= suhrkamp taschenbuch wissenschaft 2043). Suhrkamp, Berlin 2014. 563 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechtfertigungen des Unrechts. Das Rechtsdenken im Nationalsozialismus in Originaltexten, hg. v. Pauer-Studer, Herlinde/Fink, Julian (= suhrkamp taschenbuch wissenschaft 2043). Suhrkamp, Berlin 2014. 563 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Wie konnte es geschehen, dass unter dem Einfluss des Nationalsozialismus namhafte deutsche Juristen sehenden Auges fundamentale Grundlagen der gewachsenen liberal-demokratischen Rechtskultur über Bord warfen und der Diktatur bereitwillig ihre legitimatorische Expertise anboten? Welchen Mechanismen ist es geschuldet, dass traditionelles Recht zu Unrecht, Unrecht aber zum Recht erklärt werden und mit allen Konsequenzen zum willfährigen Werkzeug politischer Herrschaft mutieren konnte?
Unter allen Antworten hat die wohl größte Beachtung Gustav Radbruchs 1946 in seiner Schrift „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ früh ventilierte These gefunden, wonach ein überzogen positivistisches, formalistisch geprägtes Rechtsdenken viele Juristen dazu verleitet habe, Rechtsnormen unhinterfragt und abgekoppelt vom sittlichen Maßstab der Gerechtigkeit zu vollziehen, sofern diese nur formaljuristisch korrekt zustande gekommen waren.
Die Herausgeber der vorliegenden Edition, die an der Universität Wien wirkende Philosophin und Leiterin des Projekts des Europäischen Forschungsrats „Verzerrungen des Normativen“, Herlinde Pauer-Studer, und der Wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Philosophie der Universität Bayreuth, Julian Fink, machen nun anhand einer exemplarischen Auswahl rechtstheoretischer Texte mehr oder minder namhafter Juristen der NS-Zeit deutlich, dass Radbruchs Interpretation der Korrektur und der Ergänzung bedarf. Denn wie jener selbst, seien auch die Proponenten des NS-Rechts keine Vertreter, sondern im Gegenteil prononcierte Gegner des Rechtspositivismus gewesen; ihr Sündenfall liege daher keineswegs in einem übertriebenen Formalismus, sondern vielmehr in einer Demonta |
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Rechtsgeschichte & Römisches Recht. Studienwörterbuch, hg. v. Olechowski, Thomas/Gamauf, Richard. 3. Aufl. Manz, Wien 2014. XXIV, 564 S., 8 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechtsgeschichte & Römisches Recht. Studienwörterbuch, hg. v. Olechowski, Thomas/Gamauf, Richard. 3. Aufl. Manz, Wien 2014. XXIV, 564 S., 8 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit fortschreitender Zeit nimmt auch der Umfang der Geschichte und mit zunehmender wissenschaftlicher Einbindung auch das insgesamt bekannte Wissen über sie zu. Dies hat spätestens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu der Einsicht geführt, dass selbst die Teildisziplin Rechtsgeschichte von einem Einzelnen außer als Grundriss nicht mehr zu bewältigen ist. Deswegen ist als Alternative hierzu das Handwörterbuch aus der Feder vieler einzelner Sachkenner getreten.
Dass die dabei hilfreiche Ordnung des vielfach aufgeteilten Stoffes nach dem Alphabet auch in kürzerem Umfang nützlich sein kann, hat die einbändige Gestaltung sinnvoll erscheinen lassen. Hieraus haben die Herausgeber bereits vor acht Jahren die Idee eines Studienwörterbuches Rechtsgeschichte & Römisches Recht gewonnen. Dass dieser Versuch des Jahres 2006 auf fruchtbaren Boden gefallen ist, zeigt die Tatsache dass nach acht Jahren nunmehr bereits die dritte Auflage erforderlich geworden ist.
Wie schon bei der zweiten Auflage des Jahres 2010 konnte das prinzipielle Konzept (und darüber hinaus sogar der Text des Vorworts gegenüber der zweiten Auflage im Wesentlichen) beibehalten werden. Dementsprechend wurden lediglich Verbesserungen im Detail vorgenommen, die in der Summe aber doch zu einer Erweiterung des Umfangs von XXIII, 536 [und 8] Seiten auf die neue Seitenzahl führten. Möge das auch eine Reihe neuer Autorinnen und Autoren einschließende Werk weiterhin dem angesprochenen Leserkreis von dem erhofften großen Nutzen sein.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Rechtsgeschichte heute. Religion und Politik in der Geschichte des Rechts - Schlaglichter einer Ringvorlesung, hg. v. Jansen, Nils/Oestmann, Peter (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 22). 2014. XXIII, 209 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechtsgeschichte heute. Religion und Politik in der Geschichte des Rechts - Schlaglichter einer Ringvorlesung, hg. v. Jansen, Nils/Oestmann, Peter (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 22). 2014. XXIII, 209 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Geschichte des modernen Menschen ist grundsätzlich geprägt von seinem Streben nach besseren Lebensmöglichkeiten durch Gewinnung von Bedeutung, Anerkennung, Mitteln und letztlich auch Macht. Bei knappen Mitteln ist eine Verteilungsnotwendigkeit offensichtlich, was neben vielem anderem auch zu Exzellenzclustern geführt hat, die ihrerseits ihre Bedeutung, Anerkennung, Mittel und Macht regelmäßig bestätigen und wiedergewinnen müssen. Wohl dementsprechend fand im Sommersemester 2012 eine Ringvorlesung des Münsteraner Exzellenzclusters Religion und Politik in den Kulturen (der Vormoderne und der Moderne) mit dem naheliegenden allgemeinen Titel Religion – Recht – Politik statt. Nach der Einführung der Herausgeber ist beides (der Titel des vorliegenden Sammelbands und der Titel der seinerzeitigen Ringvorlesung) identisch, weshalb die damals gehaltenen Vorträge hier versammelt sind und Rechtsgeschichte heute im Sinne von Schlaglichtern von Religion und Politik in der Geschichte des Rechtes zu verstehen ist.
Der kurzen Einführung der Herausgeber folgen insgesamt 10 grundsätzlich chronologisch gereihte Referate, deren Ziel es auch sein soll, den Traditionsstrang der Nähe von Recht, Religion und Politik innerhalb eines europäischen Rahmens im Gedächtnis zu behalten. Sie beginnen in der Antike und enden im Vormärz. Sie betreffen vielfältige Orte und Gegenstände aus den jeweiligen Interessenfeldern der Referenten, die in der Einführung jeweils in ihren Kernen abgebildet sind.
Dabei widmet sich etwa Ulrike Babusiaux der Juristentaktik in der Severerzeit, behandelt Thomas Rüfner kanonisches Recht in Byzanz und Bologna, erörtert Andreas Thier Regelungsmodelle der mittelalterlichen Bischofsbestellun |
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Rechtsikonographie geistlicher und weltlicher Macht. Vorträge, die während der 11. internationalen Rechtsikonographie-Konferenz vom 4. bis 7. Juni 2009 in Posen gehalten wurden, hg. v. Gulczyński, Andrzej (= Signa ivris – Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und rechtlichen Volkskunde 10). Junkermann, Halle an der Saale 2012. 310 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechtsikonographie geistlicher und weltlicher Macht. Vorträge, die während der 11. internationalen Rechtsikonographie-Konferenz vom 4. bis 7. Juni 2009 in Posen gehalten wurden, hg. v. Gulczyński, Andrzej (= Signa ivris – Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und rechtlichen Volkskunde 10). Junkermann, Halle an der Saale 2012. 310 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Recht als eine Vielzahl von in Wörtern gefassten menschlichen Gedanken hat grundsätzlich keinen Körper und ist deswegen für das Auge auch nicht sichtbar. Es entfaltet aber gleichwohl wie vieles andere Unsichtbare vielfältige Wirkungen. Da der Mensch grundsätzlich Sichtbares besser verstehen kann, bemüht er sich seit langer Zeit auch um die Sichtbarmachung oder zumindest Versinnbildlichung des Rechtes.
Der diesem verständlichen und hilfreichen Bestreben entsprungene vorliegende Band enthält Vorträge, die in Posen vom 4. bis zum 7. Juni 2009 während der 11. internationalen Rechtsikonographie-Konferenz gehalten wurden. Grundgedanke der Tagung mit nicht zufällig gewähltem weitem Thema war es, die Beziehungen zwischen weltlicher und geistlicher Macht im Vortragsraum und in Posen und Gnesen selbst erfahrbar zu machen. Gewidmet war die Tagung dem als Altmeister der polnischen Rechtsarchäologie bedeutsam hervorgetretenen ehemaligen Ordinarius für Rechtsgeschichte in Posen, Witold Maisel.
Insgesamt stellt der Sammelband 16 Referate bekannter Forscher der Allgemeinheit zur Verfügung, die nach einem kurzen Vorwort mit einer geschichtlichen Betrachtung des frühmittelalterlichen Posen einsetzen. Danach werden etwa behandelt Lilienkrone, Purpur und Ring bei König Herodes und Heinrich IV., die Insignien römischer Diözesanvikare, die Entgegennahme des Dekalogs nach einer Illustration in der karolingischen Bibel von Moutier-Grandval, Zeugen aus dem Jenseits, drei Inschriften als Zeugnisse des ideologischen Wandels im modernen Spanien, die Darstellung irdis |
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Rechtspositivismus – Ursprung und Kritik. Zur Geltungsbegründung von Recht und Verfassung, hg. v. Schmidt, Rainer (= Staatsverständnisse 62). Nomos, Baden-Baden 2014. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechtspositivismus – Ursprung und Kritik. Zur Geltungsbegründung von Recht und Verfassung, hg. v. Schmidt, Rainer (= Staatsverständnisse 62). Nomos, Baden-Baden 2014. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Positivismus als die Beschränkung der Erkenntnis auf die Deutung von Befunden, die im Experiment unter vorweg festgelegten Bedingungen einen erwarteten Nachweis lieferten, will alles Nichtpositive oder Transzendente ausschließen. Er geht zwar im Wesentlichen auf Auguste Comte zurück (1798-1857), reicht aber in der Gestalt des vom Gesetzgeber gesetzten ius positivum weit darüber zurück. Allerdings hat auch der Rechtspositivismus, der nur das positiv gesetzte Recht als Recht gelten lassen will, aber dann auch umgekehrt grundsätzlich jedes positiv gesetzte Recht als Recht anerkennen muss, erst seit dem 19. Jahrhundert besonderen Aufschwung erlebt.
Dem vorliegenden, mit dem Ringspruch (Lex) injusta non est lex versehenen, auf ein Sachregister verzichtenden schmalen Sammelband geht es um Ordnungsvorschläge und ein akademisch-politisches Ankämpfen gegen drohende Unordnung. Wegen der zunehmenden Unübersichtlichkeit der Diskussion kann er allerdings nicht alle positivistischen oder nachpositivistischen Stellungnahmen vollständig darstellen. Immerhin kann er nach einer Einleitung des Herausgebers drei Studien über die Wurzeln des Rechtspositivismus und fünf Beiträge über den Rechtspositivismus in Diskussion und Kritik der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
In diesem Rahmen behandelt Peter Niesen Benthams Rechtspositivismus, untersucht der Herausgeber den Staatsrechtspositivismus Gerbers und Labands und erörtert Oliver W. Lembcke unter der Frage Staats(rechts)lehre oder Rechts(staats)lehre den Rechtspositivismus bei Jellinek und Kelsen. In Bezug auf Diskussion und Kritik erscheinen die Stellungnahmen Carl Schmitts, Rudolf Smends, Hermann Hellers, Gustav Radbruchs, Harts, Dworkins, Niklas Luhmanns und Gunther Teubners, wäh |
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Rechtsprechung in Osteuropa. Studien zum 19. und frühen 20. Jahrhundert, hg. v. Pokrovac, Zoran (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte - Veröffentlichungen des May-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 275.1, 275.2 = Rechtskulturen des modernen Osteuropa. Traditionen und Transfers 6.1, 6.2). Klostermann, Frankfurt am Main 2012. XII, 473, VI, 475-747 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wie in der global transparenten internationalen Welt insgesamt, so besteht auch in der modernen Wissenschaft ein weltweiter ideeller Wettbewerb. Deswegen werden nicht nur von staatlich vergüteten Einzelforschern sondern auch von öffentlich finanzierten Großforschungseinrichtungen beständig neue Ergebnisse erwartet, was wiederum immer neue Forschungsanstöße voraussetzt. In diesem allgemeinen Rahmen rief im Jahre 2004 die damalige Institutsdirektorin des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Marie Theres Fögen das Forschungsprojekt Rechtskulturen des modernen Osteuropa ins Leben.
Acht Jahre nach diesem innovativen Beginn wird mit dem vorliegenden Sammelband die Veröffentlichung der von der in Zürich 2008 viel zu früh verstorbenen Gelehrten initiierten, von der VolkswagenStiftung maßgeblich unterstützten Forschungsergebnisse beendet. Schon 2006 hatte der die Forschungsplanung maßgeblich bestimmende leitende Projektmitarbeiter Tomasz Giaro das Institut zu Gunsten einer Professur an den Universitäten Warschau und Kattowitz verlassen. An seine Stelle war der 1955 geborene, in Frankfurt am Main und Split tätige Zoran Pokrovac getreten, der noch gemeinsam mit Marie Theres Fögen den Abschlussbericht des Projekts abgeben und möglicherweise auf eine Fortsetzung hoffen konnte.
Da sich die Fortsetzung als unmöglich erwies, hat Michael Stolleis als kommissarischer Institutsdirektor nach dem Tode Marie Theres Fögens die Abwicklung des Projekts getragen und die Veröffentlichung der noch ausstehenden Projekt |
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Rechtssysteme im Donauraum. Vernetzung und Transfer, hg. v. Bos, Ellen/Pócza, Kálmán (= Andrássy Studien zur Europaforschung 10). Nomos, Baden-Baden 2014. 239 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Ungarn sind ein gegen Ende des 9. Jahrhunderts aus Asien östlich des Urals in das Karpatenbecken der Donau gelangtes, finno-ugrisch sprechendes Volk, das nach der Niederlage gegen Otto I. in der Schlacht auf dem Lechfeld 955 östlich des deutschen Reiches inmitten von indogermanischen Nachfolgevölkern sesshaft wurde. Mit dem Übergang zum Christentum schloss es sich mehr und mehr in vielen Hinsichten an die umgebenden Nachbarn an. Über Jahrhunderte stand es unter der erst 1918 abgeschüttelten Herrschaft der Habsburger, so dass auch in der Gegenwart vielseitige Beziehungen innerhalb der Europäischen Union naheliegen, in deren Rahmen die Andrássy Universität in Budapest eine vorzügliche Stellung einnimmt.
An ihr wirkt seit 2004 als Professorin die in Politikwissenschaft, Publizistik, Kommunikationswissenschaft und Germanistik in Bochum ausgebildete und 1991 promovierte sowie in München im Jahre 2000 habilitierte Herausgeberin, die seit 2009 die dortige Doktorschule und das Donauinstitut leitet. An ihr promoviert wurde jedenfalls nach Studien in der Politikwissenschaft in Budapest, Tübingen und Düsseldorf 2013 auch Kálmán Pócza, der an der Pázmány Peter Katholischen Universität tätig ist. Gemeinsam fungieren sie als Herausgeber von 14 Beiträgen einer Konferenz an der Andrássy Universität im März 2013, die sich mit dem Rechtstransfer im Mittelalter und der frühen Neuzeit, mit dem Rechtstransfer durch Übersetzung in der österreich-ungarischen Donaumonarchie und mit Verfassungsmodellen des 19. und 20. Jahrhunderts und ihren Rezeptionen befassen.
Dabei beschäftigt sich der erste Teil beispielsweise mit den Strafrechtskodfikationen, der Rechtsstellung des Richters im Ofener Stadtrecht oder dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811 |
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Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft? Kongress der schweizerischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, 15. und 16. Juni 2007, Universität Zürich, hg. v. Senn, Marcel/Puskás, Dániel (= Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie Beiheft 115). Steiner, Stuttgart 2007. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Seit der Entstehung der Wissenschaften und des Wortes Wissenschaft sind die Gliederung und Ordnung des darunter versammelten Stoffes angesichts seiner ständig steigenden Menge ein eigener Gegenstand der Wissenschaft. Konnte man sich lange Zeit an den antiken artes liberales orientieren und bildete die hochmittelalterliche Universität zunächst vier klassische Fakultäten aus, so traten in der Neuzeit mehr und mehr die Naturwissenschaften den früher im Vordergrund stehenden Geisteswissenschaften zur Seite. Mit der Artikulierung von Kulturwissenschaften in der jüngeren Vergangenheit stellt sich wie von selbst die Frage, ob die Rechtswissenschaft zu ihnen gehört.
Diesen offenen Gegenstand hat auf Initiative der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie die schweizerische Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie als inhaltlich gewichtiges, wenn auch kaum modisches Thema auf dem in Zürich vom 15. bis 16. Juni abgehaltenen Kongress zur Diskussion gestellt. Dabei wurden drei Sektionen gebildet. Die erste Sektion galt dem Rechtsverständnis in Antike, Mittelalter und Neuzeit, die zweite Sektion der Grundlage von Naturalismus und Neukantianismus in der Rechtswissenschaft und die dritte den Konstanten, die unter dem Aspekt einer erneuerten Anthropologie weiter verhandelt werden sollten.
Auf die dortigen Erkenntnisse kann leider nur mit Verspätung und ganz allgemein hingewiesen werden. Nach Einleitung und Rückblick durch Marcel Senn und Hasso Hofmann werden in drei Referaten die Perspektive der Rechtsphilosophie in der Antike, die Perspektiven des Mittelalters und die Neuzeit als Aufklärungsprozes |
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Reform und Revolte. Eine Rechtsgeschichte der 1960er und 1970er Jahre, hg. v. Löhnig, Martin/Preisner, Mareike/Schlemmer, Thomas. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. 391 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wie die Herausgeber in ihrer Einleitung über Dynamik und Liberalisierung in Westdeutschland zutreffend betonen, wurde die Historisierung der Jahre zwischen 1960 und 1980 durch die Rechtsgeschichte und die rechtlich orientierte Zeitgeschichte bisher nicht ausgeführt, wofür sie als möglichen Grund nennen, dass geltendes Recht für viele nicht Gegenstand der Geschichte sein kann. Demgegenüber sprechen sie sich trotz aller damit verbindbaren Problematik überzeugend für eine geschichtliche Aufarbeitung der jüngeren Vergangenheit aus. Aus diesem Grunde veranstalteten sie an der Universität Regensburg im Sommersemester 2011 eine Ringvorlesung, deren Beiträge den wesentlichen Inhalt des vorliegenden Sammelbands bilden.
Insgesamt vereinigt das Sammelwerk 20 Vorträge unter einer die juristische Zeitgeschichte von Dynamik und Liberalisierung in Westdeutschland geprägt sehenden Einleitung der Herausgeber, nach der Patrick Bernhard fragt, ob wirklich alles locker, flockig, liberal war. Danach geht es etwa um die Auseinandersetzungen um die Einführung der Gesamtschule, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gruppenhochschule aus dem Jahre 1973, den zivilen Ersatzdienst oder die Psychiatriereform. Dieter Schwab stellt das Familienrecht dar, Reinhard Richardi die Auseinandersetzungen um die Mitbestimmung, Thorsten Kingreen das Sozialrecht, Mareike Preisner den Verbraucherschutz und Martin Löhnig die Aktienrechtsreform des Jahres 1965.
Für das Strafrecht und Strafprozessrecht behandelt Michael Kubiciel die strafrechtstheoretische Diskussion, schildert Thomas Schlemmer den Zusammenhang zwischen Wertewandel und Sexualstrafrecht und erörtert Franziska Osterholzer die Änderungen der Strafprozessordnung im Zuge der Terrorismusbekämpfung, für |
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Reformierte Staatslehre in der frühen Neuzeit, hg. v. Wall, Heinrich de (= Historische Forschungen 102). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 277 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Staatslehre ist herkömmlicherweise der seit dem Ende des 18. Jahrhunderts entstehende Zweig der Rechtswissenschaft, der sich mit dem Wesen des Staates als solchem befasst. Grundlegend hat dabei Hans Maier bereits 1962 die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre <Polizeiwissenschaft> in seiner als Beitrag zur Geschichte der politischen Wissenschaft Deutschlands bezeichneten Freiburger Habilitationsschrift behandelt. Als sprachgeschichtlicher Ausgangspunkt dürfte dabei die bei Frisch 1741 bezeugte Lehnübertragung von neulateinisch politica anzunehmen sein.
Der vorliegende Band ist das Ergebnis einer in Erlangen 2010 von der Johannes-Althusius-Gesellschaft zur Erforschung der Naturrechtslehren und der Verfassungsgeschichte des 16. bis 18. Jahrhunderts e. V. veranstalteten Tagung. Sie geht ihrerseits auf das Jahr 2009 zurück, in dem sich der Geburtstag des Reformators Johannes Calvinus zum 500. Male jährte. Die Organisatoren nahmen die von ihm mitbegründete Tradition zum Anlass, den reformierten Bezügen in der deutschen Staatslehre vertieft nachzuspüren.
Insgesamt vereint der durch ein Personenverzeichnis von A Lasco und Alciat bis zu Zwinger und Zwingli aufgeschlossene Sammelband zwölf Referate. Dabei werden nach einleitenden Bemerkungen des Herausgebers als Einzelgegenstände etwa angesprochen die Gewährleistung der Freiheit des Einzelnen als Staatszweck, der Konstitutionalismus bei Calvin, die Ephoren zwischen Calvin und Boxhorn, die Vertragstheologie bei Althusius und den Puritanern, die Gesetze bei Althusius, Naturrecht und Bibelstellenverweise in Grotius‘ Kommentar De iure praedae, konfessionelle Aspekte bei Alberico Gentilis, Theologie und politischer Calvinismus bei Althusius, die Obrigkeit in reformierten Kirchenordnungen und |
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Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul-Joachim/Niederstätter, Alois, Heft 29 Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken der Republik Slowenien. Teil 1 Ljubljana/Laibach, bearb. v. Kemper, Joachim/Volčjak, Jure/Armgart, Martin (= Kommission für die Neubearbeitung der Regesta Imperii der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii bei der Akademie |
Ganzen Eintrag anzeigen Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul-Joachim/Niederstätter, Alois, Heft 29 Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken der Republik Slowenien. Teil 1 Ljubljana/Laibach, bearb. v. Kemper, Joachim/Volčjak, Jure/Armgart, Martin (= Kommission für die Neubearbeitung der Regesta Imperii der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz in Verbindung mit der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften). Böhlau, Wien 2014. 226 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Habsburger Friedrich III. herrschte im Heiligen römischen Reich ungewöhnliche lange. Während seiner Herrschaftszeit wurde nicht nur der Buchdruck mit beweglichen Lettern erfunden, sondern nahm auch die handschriftliche Überlieferung infolge weiterer allgemeiner Verschriftlichung zusätzlich zu. Deswegen ist es nicht besonders erstaunlich, dass die ihn betreffenden Regesten zahlreiche Hefte füllen, ohne dass bisher sicher abzusehen ist, wann verhältnismäßige Vollständigkeit erreicht werden kann.
Nach dem kurzen Geleitwort des vorliegenden 29. Heftes trat im Jahre 2007 Joachim Kemper, der nach der Veröffentlichung der Regesten des in den Archiven der Stadt Speyer vorhandenen Materials von Mainz aus in den Archivdienst Bayerns gewechselt war, mit dem Angebot an die Herausgeber heran, der Regestenreihe als freier Mitarbeiter ein weiteres Heft hinzuzufügen. Dem stimmten die Herausgeber gerne zu, zumal das Projekt ein bisher noch nicht einbezogenes Gebiet betraf. Unterstützt von örtlichen Wissenschaftlern und Amtsträgern konnten Joachim Kemper und Jure Volčjak daraufhin die Urkunden und die drei großen Archive des Staates, der Stadt und der Kirche in Laibach in Slowenien durchsehen, wobei eine Vereinheitlichung der von ihnen vorgelegten Regesten danke |
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Regulation between Legal Norms and Economic Reality. Intentions, Effects and Adaption. The German and the American Experiences, hg. v. Schulz, Günther/Schmoeckel, Mathias/Hausman, William J. (= Rechtsordnung und Wirtschaftsgeschichte 8). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. IX, 328 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Mit fortschreitender technischer Entwicklung haben sich die Möglichkeiten des Menschen immer weiter entfaltet, so dass sich nahezu täglich neue Gegebenheiten eröffnen. Dies hat auch zu einem früher kaum vorstellbaren wirtschaftlichen Aufschwung geführt, an dessen Schaltstellen freilich verhältnismäßig wenige Einzelne stehen, deren Entscheidungen die Masse der Mitmenschen mehr oder weniger unbeteiligt unterworfen sind. Von daher ist seit langer Zeit die Möglichkeit und Notwendigkeit staatlicher Regulierung entstanden, für die sich Boris Gehlen und Günther Schulz in ihrer Einführung in den vorliegenden Sammelband bereits auf ein Zitat Alexander Meyers als des Generalsekretärs des Deutschen Handelstags aus dem Jahre 1875 berufen können.
Darüberhinaus wird Regulierung als Änderung einer Lage durch Regeln bekanntlich bereits durch das Regulierungsedikt vom 14. September 1811 sichtbar, in dem der Staat Preußen die Rechte der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse dadurch neu bestimmt, dass er nach dem 1798 im linksrheinischen Gebiet verwirklichten Vorbild Frankreichs dem einzelnen Bauern Eigentum an Grund und Boden zu Lasten des bisher bevorrechtigten Grundherrn verschafft. Im Übrigen wird wenig später die Regulierung der Probleme des natürlichen Monopols der Eisenbahnen bedeutsam, die in Preußen 1838 und in England 1844 nur unzureichend gelingt, in den Vereinigten Staaten von Amerika 1887 mit Hilfe der Interstate Commerce Commission aber besseren Erfolg hat. Zur Behandlung der damit zusammenhängenden Fragen finanzierte das Wissenschaftsministerium der Bundesrepublik Deutschland von Sommer 2009 bis November 2012 ein Forschungsprojekt, aus dem der vorliege |
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Reichsversammlung zu Frankfurt 1454, bearb. v. Helmrath, Johannes, unter Mitarbeit v. Annas, Gabriele (= Deutsche Reichstagsakten, Ältere Reihe Band 19, 2). Oldenbourg, München 2013. 1046 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Reichsversammlung zu Frankfurt 1454, bearb. v. Helmrath, Johannes, unter Mitarbeit v. Annas, Gabriele (= Deutsche Reichstagsakten, Ältere Reihe Band 19, 2). Oldenbourg, München 2013. 1046 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der vorliegende, gewichtige Band bringt die Edition der deutschen Reichstagsakten erfreulicherweise einen weiteren einzelnen Schritt voran. Er fand bei seinem Erscheinen umgehend das Interesse des bekanntesten rechtsgeschichtlichen Sachkenners. Leider konnte der Verlag dafür kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen, so dass der Herausgeber nach Ausleihe in wenigen Sätzen auf die Publikation hinweisen muss.
Gegliedert ist die Edition in zahlreiche Einzelabschnitte. Sie beginnen nach einer allgemeinen Einleitung des Bearbeiters mit den Vorakten über die Vorbereitungen am kaiserlichen Hof, an deren Spitze als Einleitung (in Auszügen) 13 Briefe des Enea Silvio Piccolomini in den Jahren 1454/1455 gestellt werden. Dem folgen der Besuch des Frankfurter Tages von September 1454 bis November dieses Jahres mit Teilnehmerverzeichnissen, Berichte (vor allem des bayerischen Gesandten Konrad Rottenauer) über den Verlauf, Briefe vom Frankfurter Tag von Oktober bis Dezember 1454, Reden zum Türkenkrieg (darunter Enea Silvio Piccolominis über die türkische Eroberung Konstantinopels), Abschied (Heerfahrt gegen die Türken, 27.-29.? Oktober 1454) und Anschlagslisten, den Deutschen Orden auf dem Frankfurter Tag, kurfürstliche Sonderverhandlungen, Vorgänge am kaiserlichen Hof (nach Briefen Piccolominis), Städtetage im Anschluss an den Frankfurter Tag in Frankfurt am Main, Ulm und Nürnberg sowie die böhmisch-sächsischen Auseinandersetzungen und den Fürstentag zu Breslau.
Nach den Vorbemerkungen des Herausgebers sind die Briefe des Enea Silvio Piccolomini Herzstück und Gerüst des Bandes zugleich und verbinden den Frankfurter Tag mit der Briefkultur des Humanismus. Auf ihrer Grundlage wird das Geschehen in vielen Einzelheiten |
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Reichsversammlung zu Wiener Neustadt 1455, bearb. v. Annas, Gabriele (= Deutsche Reichstagsakten, Ältere Reihe Band 19, 3). Oldenbourg, München 2013. 998 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Reichsversammlung zu Wiener Neustadt 1455, bearb. v. Annas, Gabriele (= Deutsche Reichstagsakten, Ältere Reihe Band 19, 3). Oldenbourg, München 2013. 998 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Reichsversammlungen erscheinen in der allgemeinen Literatur zwischen 777 und 1848. Sie sind in ihrer schriftlichen Überlieferung zum Teil in die umfassende Sammlung der deutschen Reichstagsakten aufgenommen. In deren Rahmen ist zuletzt erschienen Reichsversammlung zu Frankfurt 1454, bearb. v. Helmrath, Johannes, Mitarbeit v. Annas, Gabriele (= Deutsche Reichstagsakten, Ältere Reihe Band 19, 2). Oldenbourg, München 2013. 1046 S.
Der Regensburger Reichsversammlung vom April/Mai 1454 und dieser Reichsversammlung folgt zeitlich wenig später die Reichsversammlung zu Wiener Neustadt, deren Akten der vorliegende Band der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Sein Erscheinen hat umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erregt. Da allerdings der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss der Herausgeber in wenigen Worten auf die gewichtige Edition hinweisen.
Gegliedert ist die Publikation nach einem kurzen Vorwort und einer allgemeinen Einführung in 12 Abschnitte. Sie betreffen die Vorakten, den päpstlichen Legaten Giovanni di Castiglione (Bischof von Pavia), Aufzeichnungen über die zu Wiener Neustadt geführten Verhandlungen, den Briefwechsel des Enea Silvio Piccolomini zwischen März und April 1455, die Korrespondenz der Städte (Nürnberg, Nördlingen, Köln, Esslingen, Worms), Reden und Vorschläge zum geplanten Feldzug gegen die Türken, kurfürstliche Vorschläge zur Reichsreform, die burgundische Gesandtschaft, die sächsische Gesandtschaft, die Bemühungen des Francesco Sforza um die Investitur mit dem Herzogtum Mailand, Johannes Capistran (OFM) und die Nachakten. Die zugehörigen 52 Untereinheiten sind durch ein Verzeichnis der benutzten Archiv- und Bibliotheksbestände, ein Abkürzungsverzeichnis, ein Quellen- und Li |
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Reitemeier, Johann Friedrich, Encyclopädie und Geschichte der Rechte in Deutschland. Zum Gebrauch akademischer Vorlesungen. Johann Christian Dieterich, Göttingen 1785. LXIV, 279 S., mit einer Einleitung hg. v. Buschmann, Arno. Olms, Hildesheim 2014. XXVII*, LXIV, 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Reitemeier, Johann Friedrich, Encyclopädie und Geschichte der Rechte in Deutschland. Zum Gebrauch akademischer Vorlesungen. Johann Christian Dieterich, Göttingen 1785. LXIV, 279 S., mit einer Einleitung hg. v. Buschmann, Arno. Olms, Hildesheim 2014. XXVII*, LXIV, 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Johann Friedrich Reitemeier wurde als Kind einer Handwerkerfamilie in Göttingen 1755 geboren und nach dem örtlichen Studium von Philologie (Heyne) und Jurisprudenz (Pütter) und der Vorlage einer Dissertation De origine et ratione quaestionis per tormenta apud Graecos et Romanos (1782) 1783 zum Doktor der Rechtswissenschaft promoviert. Der junge Privatdozent wurde nach Veröffentlichung eines weiteren Werkes (Conspectus iuris Romani, 1784) 1785 nach Frankfurt an der Oder und 1805 nach Kiel berufen, wo er jedoch infolge von Fakultätsstreitigkeiten 1811 unter Belassung des vollen Gehalts von allen Pflichten entbunden bzw. entlassen wurde. Nach verschiedenen weiteren Veröffentlichungen und Streitigkeiten verstarb er nach Verlust seiner Pension verarmt in Hamburg 1839.
Der Herausgeber hat sich bereits früh mit Reitemeier befasst. Schon 1987 konnte er eine eindringliche Untersuchung über Enzyklopädie und Recht am Beispiel von Johann Friedrich Reitemeiers Encyclopädie und Geschichte der Rechte in Deutschland in der Festschrift Wege europäischer Rechtsgeschichte vorlegen. Dementsprechend ist er für eine Edition des bedeutsamen, dem Conspectus in vielen Hinsichten auch inhaltlich folgenden, als Schlüsselwerk für den Übergang vom Naturrecht und Vernunftrecht des 18. Jahrhunderts zur geschichtlichen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts eingestuften, nach einer ausführlichen Vorrede in A Gesetzgebung (Allgemeine Grundsätze der Gesetzgebung, Allgemeine Geschichte der Gesetzgebung, Grundbegriffe vom Recht, Allgemeine Grundsätze vom Recht, Natürliches Recht, Allgemeines positives Recht, Geschichte der Gesetzgebung oder der Rechte in Deutschland |
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Reitzenstein, Julien, Himmlers Forscher. Wehrwissenschaft und Medizinverbrechen im „Ahnenerbe“ der SS. Schöningh, Paderborn 2014. 415 S., 22 Abb. und graph. Darst. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Reitzenstein, Julien, Himmlers Forscher. Wehrwissenschaft und Medizinverbrechen im „Ahnenerbe“ der SS. Schöningh, Paderborn 2014. 415 S., 22 Abb. und graph. Darst. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Julien Reitzenstein aus Straßburg/Elsass, dem wir schon einen interessanten Einblick in ‚Goebbels Liebesnest‘ und Ausführungen zum Apartmenthotel verdanken, legt nun eine Studie zu Wolfram Sievers und dem Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung im ‚Ahnenerbe‘ vor. Von einem Leipziger Verlag sind 2014 zwei weitere Arbeiten des Verfassers über das ‚Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung‘ und ‚Entwicklung und Produktion des Hämostyptikums Polygal in den Jahren 1943-1945‘ angezeigt. Verkaufsfördernd wurde der hier zu würdigende Titel in Anlehnung an ‚Himmlers Burg‘, ‚Himmlers Kinder‘ und ‚Himmlers Waffenforscher‘ gewählt. Die Verlagsmitteilung lobt die Arbeit ‚auf der Grundlage von Archivquellen aus aller Welt‘, die sich auf eine Filmrolle der National Archives (Washington), zwei Aktenbände des Holocaust Museums (Washington) und zwei Akten aus der Niels Bohr Library (College Park, Maryland) sowie auf Akten verschiedener deutscher Archive beziehen. Die Arbeit gliedert sich in 308 Seiten Text und 84 Seiten mit den 2350 Anmerkungen.
Die Studie ergänzt die verschiedenen Arbeiten, die bereits zum ‚Ahnenerbe‘ und zu seiner Verwicklung in die pseudo-medizinischen Brutalitäten in den Konzentrationslagern Dachau und Natzweiler veröffentlicht worden sind. Nach einer Einleitung zur Geschichte des ‚Ahnenerbe‘ folgt eine ausführliche und umfangreiche Darstellung zu dem Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung und seinen Abteilungen. Weitere Aspekte, wie die Finanzierung des Institutsbetriebes, die Unterbringung und Versorgung des Instituts, besonders unter den Bedingungen der Kriegsjahre 1943-1945, und schließlich ein Exkurs über das Verhältnis zwischen Sievers und Himmler bei Fragen der Wehrmedizin, sind detailverliebt |
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Religion - Recht - Republik. Studien zur Ernst-Wolfgang Böckenförde, hg. v. Große Kracht, Hermann-Josef/Große Kracht, Klaus. Schöningh, Paderborn 2014. 207 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Religion - Recht - Republik. Studien zur Ernst-Wolfgang Böckenförde, hg. v. Große Kracht, Hermann-Josef/Große Kracht, Klaus. Schöningh, Paderborn 2014. 207 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ernst-Wolfgang Böckenförde wurde in Kassel 1930 als Sohn eines Forstmeisters geboren. Nach dem Studium, während dem er der katholischen Studentenverbindung Hansea Halle in Münster im KV beitrat, wurde er 1956 in Münster mit der von Hans Julius Wolff betreuten juristischen Dissertation über Gesetz und gesetzgebende Gewalt (1958, 2. Auflage 1981) promoviert, trat in engen Austausch mit Carl Schmitt, wurde 1961 in München mit einer von Franz Schnabel betreuten geschichtswissenschaftlichen Dissertation über die deutsche verfassungsgeschichtliche Forschung im 19. Jahrhundert weiter promoviert (1961, zweite Auflage 1995) und 1964 mit der von Hans Julius Wolff betreuten Schrift über die Organisationsgewalt im Bereich der Regierung habilitiert. Umgehend nach Heidelberg, 1969 nach Bielefeld und 1977 nach Freiburg im Breisgau berufen, wirkte er als Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Nachfolger Joachim Rottmanns von 1983 bis 1996 als Richter des Bundesverfassungsgerichts, so dass er insgesamt eine herausragende Lebensleistung erbringen konnte.
Sie veranlasste die Herausgeber zum vorliegenden schlanken Sammelband. Der in Glandorf bei Osnabrück 1962 geborene Hermann-Josef Große Kracht ist in der Theologie habilitierter akademischer Oberrat am Institut für Theologie und Sozialethik der Technischen Universität Darmstadt, Klaus Große Kracht habilitierter wissenschaftlicher Mitarbeiter am Exzellenzcluster Religion und Politik in den Kulturen der Moderne und Vormoderne in Münster. Mit sieben Mitstreitern nähern sie sich dem erfolgreichen Gelehrten.
Dabei beschreibt Klaus Große Kracht zunächst den Weg Böckenfördes durch die intellektuelle Topographie der frühen Bundesrepublik von 1949 bis 1964, während sich Mark Edward Ruff der A |
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Religiöse Vielfalt und der Umgang mit Minderheiten. Vergangene und gegenwärtige Erfahrungen, hg. v. Weltecke, Dorothea/Gotter, Ulrich/Rüdiger, Ulrich. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2014. 165 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Religiöse Vielfalt und der Umgang mit Minderheiten. Vergangene und gegenwärtige Erfahrungen, hg. v. Weltecke, Dorothea/Gotter, Ulrich/Rüdiger, Ulrich. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2014. 165 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf der Suche nach Orientierung in der Welt hat der Mensch auch zur Religion gefunden und dabei entsprechend seiner jeweiligen einzelnen Unterschiedlichkeit verschiedene Ausgestaltungen geschaffen. Wie kaum anders zu erwarten, haben diese Antworten in langer Zeit auch mehr oder weniger viele Anhänger gefunden. Dies hat zu religiösen Minderheiten geführt, die nach dem Vorwort der Herausgeber von manchen als Folge der immer globaler werdenden Erde angesehen werden und deshalb als Herausforderung für künftiges menschliches Verhalten gelten können.
Im Mai 2013 fand deshalb im Neuen Schloss Meersburg eine von dem Wissenschaftsforum der Universität Konstanz, dem Konstanzer Exzellenzcluster Kulturelle Grundlagen von Integration sowie dem Staatsministerium Baden-Württemberg veranstaltete Tagung zu diesem Fragenkreis statt. Die dort vorgetragenen Beiträge versammelt der schmale Band zu einer gedanklichen Einheit. An ihrem Schluss werden die zugehörigen Autoren in alphabetischer Ordnung mit ihren bisherigen Leistungen und Interessen verzeichnet.
Im Text beginnt nach dem Vorwort der Herausgeber und einführenden Bemerkungen Dorothea Welteckes Christoph Bochinger mit der Betrachtung der Wahrnehmung von Religion in modernen Gesellschaften, während John Tolan sich mit dem Ungläubigen vor Gericht befasst und Matin Sökefeld die Dynamiken alevitischer Identitätspolitik in der Diaspora verfolgt. Bärbel Beinhauser-Köhler nimmt Moscheen in den Blick, Wolf Krötke die Kirche im Osten Deutschlands und Michael Blume Pluralisierung und Säkularisierung aus religionswissenschaftlicher Sicht. Daraus erwächst am Ende die Mutmaßung, dass in Baden-Württemberg, in dem sich schließlich sogar Protestanten und Katholiken aneinande |
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Retcliffe, John, Puebla oder Der Schatz der Ynkas, hg. v. Lorenz, Christoph F., Neudruck Olms, Hildesheim 2012. S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Retcliffe, John, Puebla oder Der Schatz der Ynkas, hg. v. Lorenz, Christoph F., Neudruck Olms, Hildesheim 2012. S.
Historische „Enthüllungen“ im Abenteuer-Roman des 19. Jahrhunderts sind zu entdecken. Die neue Edition von „Puebla oder Der Schatz der Ynkas“ durch C. F. Lorenz (Köln) ermöglicht verblüffende Einblicke in die Geschichte, Rechtsgeschichte und Verlagsgeschichte des vorvorigen Jahrhunderts.
Sir John Retcliffe nannte sich der 1815 in Schlesien geborene Schriftsteller Herrmann Ottokar Friedrich Goedsche (1815-1878). So bekannt, ja teilweise berüchtigt seine Vita und sein Werk im 19. Jahrhundert und darüber hinaus waren, so selten ist er zur ernsthaften tiefergehenden Betrachtung der Literaturwissenschaft, der Rechtsgeschichte und Zeitgeschichte geworden. Wie die antisemitischen erfundenen „Protokolle der Weisen von Zion“ als Ausdruck jüdischer Weltverschwörungs-Paranoia den verschlungenen Weg aus seinem wohl bekanntesten Roman „Biarritz“ (1868-1875) über Frankreich und Russland schließlich in die deutschen ariosophischen und politisch radikalisierten Anfänge völkischer und rechtsradikaler Gruppen und des Nationalsozialismus fanden, ist allerdings seit geraumer Zeit intensiv historisch zuverlässig erforscht worden. Den zeitgeschichtlichen Sensationsroman in Deutschland hat der Kölner Germanist Volker Neuhaus schon vor Jahren am Beispiel Goedsches mustergültig untersucht (Neuhaus, Volker, Der zeitgeschichtliche Sensationsroman in Deutschland 1855-1878, 1980.) Hinter dem englischen Pseudonym verbarg sich ein erzkonservativer Gegner des englischen Weltreichs und gleichermaßen engagierter Preuße. Zu seinen weithin wirksamen Prinzipien vor allem seit 1848 zählte es, in allen populären „beunruhigenden Phänomenen das Wirken geheimer Verschwörer zu erkennen“ (Neuhaus S. 10) und plakativ wie wirkungsvoll zu enthüllen. Auch als Journalist der Kreuzzeitung wusste er – in mancher Hinsicht durchaus modernen Entwicklungen gleichend – Fakte |
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Revolten und politische Verbrechen zwischen dem 12. und 19. Jahrhundert. Rechtliche Reaktionen und juristisch-politische Diskurse - Revolts and Political Crime from the 12th to the 19th Century. Legal Responses and Juridical-Political Discourses, hg. v. Benedictis, Angela/Härter, Karl unter Mitwirkung von Hannapel, Tina/Walter, Thomas (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte – Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 285). Klostermann, Frankfurt am M |
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Ein wichtiger Zug aller Erscheinungen ist die Spannung zwischen Generalität und Individualität. Dementsprechend gehört grundsätzlich alles irgendwie einer Art an und ist gleichzeitig ein Individuum, das bei den Lebewesen allgemeine und gleichzeitig auch besondere Ziele haben und anstreben kann. Dies kann bei dem Zusammentreffen mehrerer Individuen zu immer neuer und wohl auch nie für immer endender gewaltsamer Auseinandersetzung führen, die sich in Revolten und Verbrechen äußern.
Mit einigen damit verbundenen Fragen befasste sich eine in Frankfurt am Main im April 2011 im Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte abgehaltene Tagung in Zusammenarbeit zwischen dem das Institut vertretenden Karl Härter und der die Universität Bologna repräsentierenden Angela de Benedictis. Ziel war es dabei, durch die Verbindung von Gesellschaftsgeschichte, politischer Geschichte und Rechtsgeschichte neue Zugänge zur Geschichte von Revolten und politischen Verbrechen zu entwickeln und vorzustellen. Dabei ergaben die einzelnen Studien als allgemeines Gesamtergebnis, dass Revolten sich grundsätzlich zwischen mit Strafe bedrohten Verbrechen und vielleicht rechtmäßigem Widerstand bewegen können, worüber letztlich vor allem der Erfolg entscheiden dürfte.
Gegliedert ist die vorliegende Veröffentlichung der 16 zusammengefassten Beiträge nach einleitenden Bemerkungen Karl Härters in ei |
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Rieländer, Frederick, Sachenrechtliche Erwerbsrechte. Eine rechtsvergleichende Untersuchung monopolisierter Eigentumserwerbsrechte in England und Deutschland (= Schriften zur europäischen Rechtswissenschaft 17). sellier european law publishers, München 2014. XLIV, 598 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Erwerb von Sachen durch Menschen führt vermutlich in die Anfänge der menschlichen Geschichte zurück und hat seitdem ununterbrochen an Bedeutung gewonnen. Deswegen ist eine Betrachtung der sachenrechtlichen Erwerbsrechte stets von besonderem Wert. In der Gegenwart kommt ihr auch deswegen Bedeutung zu, weil im Zuge der Europäisierung des Privatrechts rechtsvergleichende zivilrechtliche Forschungen sich zwar den nationalen Rechten der vertraglichen und auch außervertraglichen Schuldverhältnisse gewidmet und wichtige Fortschritte in Richtung auf bessere nationale und unionsrechtliche Vermögensrechtssetzung erzielt haben, aber das Sachenrecht bzw. property law dahinter erkennbar zurückblieb.
Dem will der als wissenschaftlicher Mitarbeiter am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück tätige Verfasser mit seiner von Christian von Bar angeregten und betreuten, im Wintersemester 2013/2014 vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück angenommenen Dissertation im Rahmen eines Vergleichs zwischen englischem und deutschem Recht abhelfen. Seine diesbezügliche umfangreiche Untersuchung gliedert sich insgesamt in vier Teile. Sie betreffen nach einem grundlegenden ersten Teil über das Thema, den Untersuchungsgegenstand der drittschutzfähigen Erwerbsrechte an Sachen und über Gang und Methode selbständige Erwerbsrechte einerseits und unselbständige Erwerbsrechte andererseits sowie eine abschließende Zusammenfassung.
Als selbständige Erwerbsrechte werden dabei drittschutzfähige Erwerbsansprüche, sachenrechtliche Vertragsperfektionsrechte, Registereintragungsrechte und Anfechtungsrechte behandelt, als uns |
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Ringelheim, Foulek, Un jurisconsulte de Race. Edmond Picard (1836-1924), 2. Aufl. Larcier, Brüssel 2012. 143 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Ougrée 1938 geborene Verfasser ist ein belgischer Jurist, der nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Lüttich bis 1977 als Rechtsanwalt tätig war. Danach trat er in den öffentlichen Dienst ein, in dem er Präsident des Handelsgerichts in Nivelles wurde. Etwa seit dieser Zeit verfolgte er aber auch literarische Neigungen, die sich etwa in der Gründung der Zeitschrift Pro justitia äußerten, für die er Gespräche mit Michel Foucault kurz vor Erscheinen des Werkes Surveiller et punir führte.
Edmond Picard wurde in Brüssel am 15. Dezember 1836 als Sohn eines Dozenten an der Freien Universität Brüssel geboren. Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaft wurde er Rechtsanwalt in Brüssel. Als Rechtslehrer und Politiker wurde er einer der bekanntesten belgischen Juristen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts.
Mit ihm befasste sich der Autor erstmals 1999 in dem Bewusstsein, dass jeder Mensch die vollständigen Gegebenheiten des Menschen als solchen in individueller Gestalt in sich trägt. Die Beschreibung des Gegenstands in einem schmalen Werk fiel gleichwohl so überzeugend aus, das sich eine zweite Auflage als erforderlich erwies. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass der berühmte, anfangs liberale, dann für die Sozialisten zum Senator gewählte Picard zugleich der entschiedenste Antisemit seiner Zeit war, der extreme rassistische Positionen vertrat, die dem deutschen Nationalsozialismus entsprachen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Risch, Hans Gerhard, Der holsteinische Adel im Hochmittelalter. Eine quantitative Untersuchung (= Kieler Werkstücke, A Beiträge zur schleswig-holsteinischen und skandinavischen Geschichte 30). Lang, Frankfurt am Main 2010. 481 S., 26 Abb., 174 Tab., 31 Graf. Besprochen von Gudrun Pischke. |
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Der Titel dieses Bandes der Kieler Werkstücke lässt einen anderen Zeitraum erwarten als den im Fokus stehenden: die 200 Jahre zwischen 1200 bis 1400 im Spätmittelalter (so S. 26, 33, 53). Hans Gerhard Risch geht es hier um den niederen (S. 26) holsteinischen Adels und die Analyse von dessen „Binnenstruktur und daraus resultierenden wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Aktivitäten“. Dazu war dessen „sozioökonomische und machtmäßige Binnengliederung ... herauszuarbeiten“, um „zu überprüfen, ob und inwieweit bestimmte ökonomische und andere Entscheidungen durch die jeweilige Stellung der adeligen Familien beeinflusst wurden“. (S. 25)
Basis dafür waren, als repräsentatives Abbild der Struktur des holsteinischen Adels, 50 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Familien (welche s. Tab. 133, S. 283) – das war ein Drittel des holsteinischen Adels – mit insgesamt 652 Personen, voraussetzt sie waren in Holstein ansässig oder standen zu den Grafen von Holstein in einem Vasallitätsverhältnis (S. 34; zur weiteren Auswahl-Abgrenzung s. S. 33ff. 1.2). Anhand des 1299 Fragestellungen umfassenden Fragebogens (i. E. S.381-398) wurde das Datenmaterial ausgedruckt vorliegenden Urkunden erhoben. Neben den Schleswig-Holsteinischen Regesten und Urkunden sind im Wesentlichen Urkundenbuch des Bistums Lübeck, Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Hamburger Urkundenbuch, Mecklenburgisches Urkundenbuch, und Diplomatarium Danicum herangezogen worden; unter der Prämisse, „dass sich in den Archiven nur noch relativ wenig ungedrucktes Material aus der Zeit vor 1400 finden lässt“ (S. 41), blieben ungedruckte Urkunden unberücksichtigt. Die quantitativ erfassten Daten sind |
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Ritter-Döring, Verena, Zwischen Normierung und Rüstungswettlauf. Die Entwicklung des Seekriegsrechts 1856-1914 (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 31). Nomos 2014. XVI, 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ritter-Döring, Verena, Zwischen Normierung und Rüstungswettlauf. Die Entwicklung des Seekriegsrechts 1856-1914. Nomos 2014. XVI, 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Völkerrecht ist ingesamt ein bekanntes Beispiel für die Problematik der Entstehung von Recht und für die allmähliche Verrechtlichung des menschlichen Lebens im Laufe der Zeit. Mit einem seiner Teilbereiche befasst sich die von Michael Stolleis gestützte und betreute, im Sommersemester 2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main angenommene Dissertation der im Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main eine wissenschaftlich äußerst stimulierende und freundliche akademische Heimat vorfindenden Verfasserin. Wie sie bereits zu Beginn ihrer Einleitung betont, gab es die ersten Versuche, ein allgemeines Einverständnis über Regeln des Seekriegsrechts zu erreichen, nämlich erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts, obwohl kriegerische Auseinandersetzungen auch auf dem Meer bereits kurze Zeit nach der Erfindung der Schifffahrt ausgetragen worden sein dürften.
Gegliedert ist die spannend geschriebene Untersuchung in insgesamt fünf Kapitel. Sie beginnen mit dem ersten Kapitel über Seekrieg in Recht und Praxis, in dem die Verfasserin auf dem Hintergrund der Freiheit der Meere das Wesen des Seekriegs und die Mittel der Seekriegsführung (Seebeute, Prisenrecht, Kaperei, Blockade, Unterbindung des Konterbandehandels mit Neutralen) sowie die besondere Rolle Großbritanniens als Weltmacht zur See mit der Rüstungswirtschaft als wichtigem ökonomischem Faktor erläutert und die Verrechtlichung des Krieges im 19. Jahrhundert sowie die Bedeutung der Lehre als Erkenntnisquelle des Gewohnheitsrechts im Seekrieg darstellt. Im Anschluss hieran behandelt sie den Rechtszustand zwischen 1856 (Pariser Erklärung vom 16. April 1856 nach dem Ende des Krimkriegs mit Einigung auf Anerkennung der zwischen Frankreich und Großbritannien vereinba |