Original Ergebnisseite.

Philipp Lotmar – letzter Pandektist oder erster Arbeitsrechtler?, hg. v. Fargnoli, Iole (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 289). Klostermann, Frankfurt am Main 2014. XXI, 161 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Philipp Lotmar – letzter Pandektist oder erster Arbeitsrechtler?, hg. v. Fargnoli, Iole (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 289). Klostermann, Frankfurt am Main 2014. XXI, 161 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Philipp Lotmar wurde in Frankfurt am Main am 8. September 1850 als Sohn eines jüdischen Kaufmanns geboren, nach dem Studium des Rechtes in Heidelberg, Göttingen und München 1875 bei Alois Brinz in München über causa im römischen Recht promoviert und bereits ein Jahr später im Alter von 26 Jahren  mit einer Schrift über die legis actio sacramenti in rem habilitiert. 1888 wurde er nach Bern berufen, wobei er den Berufungsbrief wegen der Belastung mit etwa 30 Franken Nahnahmegebühr erst nach einigem Zögern annahm. Dort lehrte er bis zur Beurlaubung wegen Herzbeschwerden vom 24. Mai 1922, nach der er fünf Tage später starb.

 

Auf Grund seiner Leistungen war er bereits mehrfach Gegenstand von Veröffentlichungen. So gab etwa Joachim Rückert 1992 Schriften Lotmars zu Arbeitsrecht, Zivilrecht und Rechtsphilosophie heraus, fand Lotmar 1993 Eingang in den Sammelband Deutsche Juristen jüdischer Herkunft, befasste sich C. Gasser 1997 monographisch mit ihm und edierte  Pio Caroni im Jahre 2003 einen Forschungsband über ihn. Der vorliegende schmale Sammelband enthält, teils in überarbeiteter Form die Beiträge einer Tagung, die Lotmar 125 Jahre nach seiner Berufung (gleichwohl) unter der Fragestellung „wie konnte Lotmar bei so deutlichen Verdiensten so gründlich vergessen werden?“ würdigten.

 

Die darin enthaltenen neun Referate beginnen nach der einfühlenden Einleitung der in Bern als romanistische Nachfahrin Lotmars wirkenden Herausgeberin mit Thomas Finkenauers Betrachtungen zur Modernität eines Pandektisten (Philipp Lotmar 1855-1920!). In der Folge widmen sich die Studien gleichgewichtig dem römischen Recht und dem Arbeitsrecht und zeigen, wie Lotmar weder nur letzter Pandektist noch nur erster Arbeitsrechtler war, sondern auf beiden Rechtsgebieten wichtige Leistungen hervorbrachte, die sich in bedeutsamer Weise auch international auswirkten. Ein Sachverzeichnis hätte sie vielleicht dem interessierten Leser auch benutzerfreundlich ausfschließen können.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler