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Platschek, Johannes, Das Edikt de pecunia constituta. Die römische Erfüllungszusage und ihre Einbettung in den hellenistischen Kreditverkehr (= Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte 106). Beck, München 2013. IX, 292 S. S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Platschek, Johannes, Das Edikt de pecunia constituta. Die römische Erfüllungszusage und ihre Einbettung in den hellenistischen Kreditverkehr (= Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte 106). Beck, München 2013. IX, 292 S. S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das Edikt de pecunia constituta ist bei Google im Internet etwa mit 2790 Ergebnissen vertreten. Davon betreffen alle Hinweise der ersten Seite das vorliegende Werk. Das ist ein klares Indiz dafür, dass der Verfasser mit seiner Untersuchung eine bisher bestehende Lücke monographisch in bedeutsamer Weise schließt.

 

Die Arbeit ist eine leicht gekürzte und revidierte Fassung der von Alfons Bürge und Dieter Nörr geförderten, im Sommersemester 2009 der juristischen Fakultät der Universität München vorliegenden Habilitationsschrift des in München 1973 geborenen, ab 1993 dort in der Rechtswissenschaft ausgebildeten, im Jahre 2003 summa cum laude mit einer Dissertation über Studien zu Ciceros Rede für P. Quinctius promovierten und seit 2004 als Assistent tätigen Autors. Bereits im September 2009 wurde er an die Universität Göttingen berufen. Von dort wechselte er mit Februar 2012 für römisches Recht, romanistische Fundamente der modernen Rechte und antike Rechtsgeschichte nach Wien.

 

Seine Untersuchung gliedert sich nach einer Einführung, die von dem dritten Buch der Institutionen des Gaius ausgeht und danach feststellen muss, dass die justinianischen Kompilatoren im Digestentitel De pecunia constituta (D. 13. 5) alte Fragmente in neuer Anordnung mit durch grobe Verkürzung entschiedenen Streitständen sowie Textverderbnissen durch Abschreiben und mutwilligen Eingriffen hinterlassen haben, in drei Kapitel, die mit der pecunia constituta im prätorischen Edikt einsetzen. Auf dieser Grundlage verfolgt der Verfasser sorgfältig und eigenständig die Arbeit der Rechtskundigen am Edikt und die pecunia constituta in der Geschäfts- und Urkundenpraxis an Hand fünfer Digestenstellen, dreier Cicerostellen und griechischer und lateinischer Urkunden der hellenistischen Geschäftswelt. Im Ergebnis stellt er fest weiterführend, dass die römischen chirographa eine lateinische Version des allgemein verbreiteten hellenistischen Darlehensformulars sind, dem der Prätor im Edikt de pecunia constituta  Rechtsschutz gewährt hat, dass die römische, in den dargestellten Dokumenten der Praxis aufgenommene Stipulation auf breiter Front das Recht der pecunia constituta überlagert und dass es insgesamt bei einem Nebeneinander und bei Spannungen zwischen prätorischem und zivilem kreditrechtlichem Haftungssystem im römischen Recht geblieben ist.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler