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Reitemeier, Johann Friedrich, Encyclopädie und Geschichte der Rechte in Deutschland. Zum Gebrauch akademischer Vorlesungen. Johann Christian Dieterich, Göttingen 1785. LXIV, 279 S., mit einer Einleitung hg. v. Buschmann, Arno. Olms, Hildesheim 2014. XXVII*, LXIV, 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Reitemeier, Johann Friedrich, Encyclopädie und Geschichte der Rechte in Deutschland. Zum Gebrauch akademischer Vorlesungen. Johann Christian Dieterich, Göttingen 1785. LXIV, 279 S., mit einer Einleitung hg. v. Buschmann, Arno. Olms, Hildesheim 2014. XXVII*, LXIV, 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Johann Friedrich Reitemeier wurde als Kind einer Handwerkerfamilie in Göttingen 1755 geboren und nach dem örtlichen Studium von Philologie (Heyne) und Jurisprudenz (Pütter) und der Vorlage einer Dissertation De origine et ratione quaestionis per tormenta apud Graecos et Romanos (1782) 1783 zum Doktor der Rechtswissenschaft promoviert. Der junge Privatdozent wurde nach Veröffentlichung eines weiteren Werkes (Conspectus iuris Romani, 1784) 1785 nach Frankfurt an der Oder und 1805 nach Kiel berufen, wo er jedoch infolge von Fakultätsstreitigkeiten 1811 unter Belassung des vollen Gehalts von allen Pflichten entbunden bzw. entlassen wurde. Nach verschiedenen weiteren Veröffentlichungen und Streitigkeiten verstarb er nach Verlust seiner Pension verarmt  in Hamburg 1839.

 

Der Herausgeber hat sich bereits früh mit Reitemeier befasst. Schon 1987 konnte er eine eindringliche Untersuchung über Enzyklopädie und Recht am Beispiel von Johann Friedrich Reitemeiers Encyclopädie und Geschichte der Rechte in Deutschland  in der Festschrift Wege europäischer Rechtsgeschichte vorlegen. Dementsprechend ist er für eine Edition des bedeutsamen, dem Conspectus in vielen Hinsichten auch inhaltlich folgenden, als Schlüsselwerk für den Übergang vom Naturrecht und Vernunftrecht des 18. Jahrhunderts zur geschichtlichen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts eingestuften, nach einer ausführlichen Vorrede in A Gesetzgebung (Allgemeine Grundsätze der Gesetzgebung, Allgemeine Geschichte der Gesetzgebung, Grundbegriffe vom Recht, Allgemeine Grundsätze vom Recht, Natürliches Recht, Allgemeines positives Recht, Geschichte der Gesetzgebung oder der Rechte in Deutschland, Römisches Recht, Deutsches und Canonisches Recht) und B Gesetzkunde (Allgemeine Grundsätze, Theorie, Praxis, Geschichte der Gesetzkunde, Allgemeine Veränderungen der Gesetzkunde, Geschichte der Gesetzkunde in Deutschland, Vom Römischen Recht, Vom Deutschen und Canonischen Recht) gegliederten Werkes bestens ausgewiesen.

 

In seiner sachkundigen Einleitung stellt er zunächst das Leben Reitemeiers und dessen ungewöhnlich vielseitiges und breites Werk dar. Danach spürt er sorgfältig der Bedeutung von Reitemeiers Encyclopädie und Geschichte der Rechte in Deutschland für die Entwicklung der Rechtswissenschaft nach und zeigt, wie Reitemeier nach dem Vorbild Pütters den Studierenden eine Generalcharte des gesamten Rechts anbot und dabei Montesquieus Esprit des lois von 1748 einbezog. Vielleicht hätte der fotomechanische Abdruck der auf Hugo, Savigny, Eichhorn und Puchta ausstrahlenden Darstellung Reitemeiers zu Gunsten des heutigen Nutzers auch um ein Sachregister erweitert werden können.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler