Legalism. Anthropology and History, hg. v. Dresch, Paul/Skoda, Hannah. Oxford University Press, Oxford 2012. XII, 353 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Legalism. Anthropology and History, hg. v. Dresch, Paul/Skoda, Hannah. Oxford University Press, Oxford 2012. XII, 353 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Legalismus ist die strenge Einhaltung der Gesetze, insbesondere das Festhalten an gesetzlichen Formen politischer Auseinandersetzung. Er wird hauptsächlich mit der chinesischen Philosophie aus der Zeit zwischen etwa 480 und 221 v. Chr. verbunden. Er beruht im Kern auf dem Werk Han Feizi, nach dem Belohnung und Bestrafung die Schlüssel zur Wahrung der Macht sind, weil der Mensch nicht durch Erziehung, sondern nur durch Androhung schwerer Strafe gebessert werden kann.
Mit der geschichtlichen und anthropologischen Ausprägung dieser Überlegung befasste sich, unterstützt vom St John’s College in Oxford, über mehrere Jahre eine Arbeitsgruppe von Anthropologen und Mediävisten (Paul Dresch, Patrick Lantschner, Fernanda Pirie, Judith Scheele, Hannah Skoda und Malcolm Vale), denen sich ein einzelner Althistoriker zugesellte. In einem wöchentlichen Seminar spürten sie in allmählicher Erweiterung ihrem sie zunehmend faszinierenden Gegenstand nach. Das Ergebnis ihrer vielfältigen Überlegungen stellt der vorliegende Sammelband der Allgemeinheit zur Verfügung.
Nach einer anthropologischen Einführung Paul Dreschs und einer Perspektive der Historikerin Hannah Skoda bietet er insgesamt neun durch einen Index von Aethelberht bis Zaydi imamate aufgeschlossene Beiträge. Sie betreffen etwa die Rechtsvorstellungen in der hellenistischen und römischen Praxis, die Pflichten und Rechte im mittelalterlichen Indien, die Entwicklung des Heiligtums im mittelalterlichen England, das außerstaatliche Recht mit dem Ziel ewigen Friedens, das mittelalterliche englische Common Law, rechtmäßige Maßnahmen in Algerien, einen Law-Report aus Burma im 16. Jahrhundert, Montesquieu sowie das Recht im spätmittelalterlichen Frankreich. Wer immer an der auch in der christlichen Literatur verbreiteten Betonung der Diszipli |
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Lehren und Lernen im Zeitalter der Reformation. Methoden und Funktionen , hg. v. Huber-Rebenich, Gerlinde (= Spätmittelalter, Humanismus, Reformation 68). Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XI, 263 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lehren und Lernen im Zeitalter der Reformation. Methoden und Funktionen , hg. v. Huber-Rebenich, Gerlinde (= Spätmittelalter, Humanismus, Reformation 68). Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XI, 263 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die ausgeprägte Fähigkeit des Lernens hat dem Menschen im Laufe der Zeit die ständige Weiterentwicklung ermöglicht. Dabei ergänzten von Anfang an die bewussten Einwirkungen der umgebenden Menschen die einfachen Nachahmungen des Einzelnen, wobei naturgemäß zunächst die Familie und die sie umgebende Horde oder Nachbarschaft im Vordergrund standen. In der Antike kamen danach die besonderen Lehrer der Schule hinzu, die aber im Mittelalter über die Kirche eigens wiedergewonnen werden mussten, weshalb auf dem Wege zur Gegenwart Lehren und Lernen im Zeitalter der Reformation von besonderem Interesse sind.
Die in Mannheim 1959 geborene Herausgeberin des betreffenden Bandes wurde nach dem Studium von Latein und Französisch in Mannheim, Nantes, Lausanne und Oxford sowie der lateinischen Philologie des Mittelalters und derr Neuzeit in Heidelberg als Gerlinde Huber 1988 in Mannheim mit einer Dissertation über das Motiv der „Witwe von Ephesus“ in lateinischen Texten der Antike und des Mittelalters promoviert. Nach dem zusätzlichen Studium des Griechischen wurde sie 1995 mit einer Schrift über klassische Philologie unter Einbeziehung der Wirkungsgeschichte der lateinischen Literatur habilitiert. Der anschließenden Berufung für Mittellatein und Neulatein nach Jena folgte zum Wintersemester 2009/2010 ein Wechsel für lateinische Philologie nach Bern.
Das vorliegende Werk stellt nach einem Vorwort der Herausgeberin elf Beiträge der gleichnamigen, in der Forschungsbibliothek Gotha 2009 abgehaltenen Tagung der Allgemeinheit zur Verfügung. Sie betreffen eine gegenwartsorientierte Lektüre der Schulschriften Martin Luthers, Empfehlungen in Briefen Nikolaus Ellenbogs, imitatio und eloquentia bei Paulus Niavis, das Schul |
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Leppin, Volker, Geschichte des mittelalterlichen Christentums (= Neue theologische Grundrisse). Mohr (Siebeck) 2012. XV, 459 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. |
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Wenn sich ein evangelischer Theologe mit der Geschichte von Kirche und Christentum im Mittelalter beschäftigt, liegt der erste Satz eines solchen Werkes geradezu auf der Hand: „Das Mittelalter spielt im evangelischen kulturellen Gedächtnis bestenfalls eine untergeordnete Rolle.“ (V) Wer so beginnt, deutet auf eine Lücke im protestantischen Erkenntnisinteresse, ging es doch in den Augen der Vielen eher darum, eine beliebig lang anzusetzende Vorgeschichte der Reformation im Mittelalter zu finden, als dem alten Ranke Tribut zu zollen, der bekanntlich jede Epoche für unmittelbar zu Gott hielt und damit auch dem Mittelalter einen Eigenwert zugesprochen hatte, dem viele protestantische Kirchenhistoriker ihm nicht lassen mochten. Darüber ist hinweg, wer einen solch klugen und abwägenden Überblick über tausend Jahre mittelalterlichen Christentums in Vorlesungen geboten und nun zum Buch hat werden lassen, wie das für Volker Leppin gilt. Von der „Genese der christlichen Gesellschaft des lateinischen Mittelalters (ca. 500-750)“ (15-105) über die „Verfestigung christlicher Lebensformen zwischen Diesseits und Jenseits (ca. 750-1050)“ (107-205) und die „Christliche Einheit und ihre Strittigkeit (ca. 1050-1215)“ (207-313) behandeln drei annähernd gleich lange Kapitel das Früh- und Hochmittelalter. Dagegen fallen die beiden Teile zum späten Mittelalter deutlich kürzer aus: „Reale Kirche und ideale Kirche (ca. 1200-1325)“ (315-373) und „Polaritäten im späten Mittelalter (ca. 1300-1500)“ (375-440). Von explizit kirchenrechtlichen Fragestellungen ist in den Kapitelüberschriften nicht die Rede, denn hier schreibt eben nicht Ulrich Stutz oder sein Schwiegersohn Hans Erich Feine. Dennoch ist kaum eines der bedeutenden Themen der mittelalterlichen Geschichte des Christentums ohne juristische Aspekte. Das |
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Lewis, Geoffrey, F. A. Mann. A Memoir. Hart Publishing, 2013. 157 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Fritz Alexander Mann wurde in einer jüdischen Familie als Enkel eines Bankiers und Sohn des Rechtsanwalts und Justizrats Dr. Richard Mann in Frankenthal am 11. August 1907 geboren. Nach dem Besuch eines humanistischen Gymnasiums studierte er Rechtswissenschaft in Genf, München, London und unter Martin Wolff in Berlin. Nach der erfolgreichen ersten juristischen Staatsprüfung (1930) wurde er im Wintersemester 1930/1931 Assistent der juristischen Fakultät der Universität Berlin, wo er als Korrekturassistent bei Fritz Schulz mit Werner Flume bekannt wurde.
Bereits im Mai 1931 promovierte er in Berlin mit einer von Martin Wolff betreuten Dissertation über die Sachgründung im Aktienrecht, wechselte aber 1933 wegen der Bedrohung durch die nationalsozialistische Herrschaft und der Entlassung aus dem praktischen Vorbereitungsdienst nach Großbritannien. Zur Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung kam er im gleichen Jahr nochmals kurz nach Berlin zurück, reiste aber am 12. Oktober 1933 nach der Eheschließung mit seiner Freundin Eleonore Ehrlich dauerhaft aus. Als Rechtsberater sicherte er sich mühsam eine bescheidene Existenz (1946 nach Einbürgerung solicitor), erlangte aber bald einen glanzvollen Namen, der vor allem mit seinem 1938 in erster und 1992 in fünfter Auflage vorgelegten Werk über The Legal Aspect of Money verbunden ist, für das er noch kurz vor seinem Tode in London am 16./17. September 1991 Korrekturfahnen bearbeitete.
Auf die besonderen wissenschaftlichen Verdienste Manns hat bereits sein früherer Kanzleikollege Lordrichter Lawrence Collins vor einiger Zeit hingewiesen. Das vorliegende schmale Werk eines weiteren früheren Kollegen vertieft dies vor allem mit Hilfe der Briefe Manns an seine Frau während seiner Tätigkeit als Militärberater in Nachkriegsdeutschland im Sommer 1946. Obwohl ihm eine akademische Karriere |
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Liber amicorum Christoph Krampe zum 70. Geburtstag, hg. v. Armgardt, Matthias/Klinck, Fabian/Reichard, Ingo. Duncker & Humblot, Berlin 2013. VIII, 399 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Christoph Krampe wurde nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber am 18. Januar 1943 in Berlin (nach eigenem Lebenslauf in Erfurt) geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, von der er nach Freiburg im Breisgau wechselte. Im Jahre 1969 wurde er mit der von Joseph Georg Wolf betreuten Dissertation über Proculi Epistulae promoviert und 1978 in Mannheim mit der von Karl-Heinz Schindler begleiteten Schrift über die Konversion des Rechtsgeschäftes habilitiert. Noch im gleichen Jahr wurde er für bürgerliches Recht, antike Rechtsgeschichte und römische Recht nach Bochum berufen und kehrte nach einer kurzen Lehrtätigkeit in Mannheim von 1996 bis 2000 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2011 in das Ruhregebiet zurück.
Sein wissenschaftliches Werk ist dem römischen Recht und dem deutschen und europäischen Zivilrecht gleichermaßen gewidmet. Es umfasst insgesamt rund 100 Veröffentlichungen, darunter sieben Monographien und Editionen, 88 Beiträge in Zeitschriften und Sammelwerken und vier Varia über erweiterte Pantoffeln, römisches und jüdisches Eherecht, Verbrecher und Strafen sowie antikes Seerecht und heutiges Seerecht.
Gewürdigt wird diese auch durch umfangreiche Auslandsbeziehungen angereicherte Leitung durch 24 Beiträge langjähriger Freunde, Kollegen und Schüler aus verschiedensten Ländern. Sie betreffen die verschiedensten interessanten Gegenstände wie das fenus nauticum, repromissio und satisdatio, die römische Logik, das öffentliche Bauwesen, die Prozessdauer, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Rechtsordnung als Begriff, die Rezeption der Ideen Savignys in den Niederlanden, Lücken in den Digesten, die Klagebefugnis als Verfügungsgegenstand, den geplanten pfandfreien Erwerb, das interpretierende Übersetzen, Mario Talamanca, Magnus v |
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Lilla, Joachim, Föderalismus in historisch-vergleichender Perspektive. Band 1 Der Bundesrat 1867-1919 – ein biographisches Nachschlagewerk (= Schriftenreihe des Instituts für europäische Regionalforschungen 20). Nomos, Baden-Baden 2014. 708 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lilla, Joachim, Föderalismus in historisch-vergleichender Perspektive. Band 1 Der Bundesrat 1867-1919 – ein biographisches Nachschlagewerk (= Schriftenreihe des Instituts für europäische Regionalforschungen 20). Nomos, Baden-Baden 2014. 708 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Gegensatz zum Bundestag ist der Bundesrat anscheinend in dem Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm jedenfalls in seiner ersten Auflage noch nicht belegt. Demgegenüber verweist das Deutsche Rechtswörterbuch in seinem ersten Band auf einen Beleg von 1525. Allerdings erlangt ein Bundesrat sachlich wohl erst seit dem Norddeutschen Bund von 1867 größere allgemeine Bedeutung.
Für ihn ist das vorliegende Sammelwerk des in Datteln 1951 geborenen, hauptberuflich bei dem Stadtarchiv Krefeld tätigen Verfassers, der bereits 2000 ein vergleichbares Werk über Krefelder Abgeordnete seit 1826 unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Bundestags, 2003 über die stellvertretenden Gauleiter und die Vertretung der Gauleiter der NSDAP im „Dritten Reich“ 2004 über die Mitglieder des Reichstags (1933-1945) und über leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger in Westfalen und Lippe (1918-1945/1946), 2006 über die Mitglieder des Reichsrats (1919-1934), 2008 über den bayerischen Landtag (1918/1919-1933), 2010 über die Vertreter der thüringischen Staaten und Thüringens bei Reich und Bund unter Einschluss der Länderkammer der früheren Deutschen Demokratischen Republik (1867-2010) und 2012 über den vorläufigen Reichswirtschaftsrat (1920-1933/1934) veröffentlicht hat, sehr hilfreich. Das neue, wohl einem allgemeineren Ausgreifen sprachlich in der Form eines Untertitels unter einem weniger aussagekräftigen Reihentitel untergeordnete Handbuch dokumentiert „Reichstags-Commissarien“ der Bundesstaaten gegenüber dem Reichstag des Norddeutschen Bundes (1867), die Bevollmächtigen zum Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870), zum Bundesrat des Zollvereins (1868-1870), zum Bundesra |
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Loew, Peter Oliver, Wir Unsichtbaren. Geschichte der Polen in Deutschland. Beck, München 2014. 336 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Geschichte der Menschen ist seit ihren Anfängen von der Spannung zwischen dem Einzelnen und der ihn einschließenden Gruppe bestimmt, aus der die verschiedensten Völker erwachsen sind, die sich lange Zeit durch die gemeinsame bzw. unterschiedliche Sprache bestimmt und abgegrenzt haben. Von ihnen werden im Laufe des Frühmittelalters zwischen Karpaten und Ostsee die Polen sichtbar, die innerhalb der Slawen um 960 in einer eigenen Einheit erscheinen. Seitdem sind sie in einem wechselvollen und auch schmerzreichen Nebeneinander östliche Nachbarn der Deutschen und ihres etwa gleichzeitig aus der Herrschaft der Franken geschaffenen Reiches.
Der sich ihnen im vorliegenden Taschenbuch widmende Verfasser wurde in Frankfurt am Main 1967 geboren und nach dem Studium der osteuropäischen Geschichte, Slawistik und Volkswirtschaftslehre in Nürnberg, Freiburg im Breisgau und Berlin 2001 mit einer Dissertation zur lokalen Geschichtskultur in Danzig zwischen 1793 und 1997 promoviert. Seit 2002 ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am deutschen Polen-Institut Darmstadt tätig, befasst sich mit der Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen und mit Minderheitsgeschichte, lehrt seit 2009 in Darmstadt, übersetzt aus dem Polnischen und Englischen und wurde in Dresden 2014 habilitiert. Seine Frau ist nach seiner Einleitung eine „Polin in Deutschland“ und er beobachtet den Umgang seiner beiden Kinder mit dem polnischen und dem deutschen Bestandteil ihrer Identität mit Faszination.
Sein neuartiges, eine Lücke schließendes Werk über die als Pflegekräfte, Allroundhandwerker, Spargelstecher, Bergleute, Putzfrauen, Musiker und Wissenschaftler wirkenden Polen, ohne die vieles in Deutschland nicht funktionieren würde, gliedert sich nach einer Einleitung in sieben Teile. Sie betreffen die Frage wie alles mit polni |
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Lorenz Fries und sein Werk. Bilanz und Einordnung, hg. v. Fuchs, Franz, Petersen, Stefan/Wagner, Ulrich u. a. (= Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg 19). Schöningh, Würzburg 2014. XI, 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Lorenz Fries ist zwar kein geborener Würzburger, da er am 24. Juni 1489/1491 in dem nahen Mergentheim zur Welt kam und nach dem Besuch der dortigen Lateinschule zudem nicht in Würzburg, sondern in Leipzig, Wien und Wittenberg studierte, aber ein gekorener Würzburger, der nach dem Erwerb des Magistergrads als Sekretär in der Kanzlei des Bischofs von Würzburg zu wirken begann. Rasch stieg er zum bischöflichen Rat auf. Durch seine Geschichte des Bauernkriegs in Ostfranken und vor allem die Chronik der Würzburger Bischöfe erwarb er sich den Ruhm des bedeutendsten Geschichtsschreibers Frankens im 16. Jahrhundert.
Lorenz Fries‘ Chronik der Bischöfe von Würzburg 742-1495 wurde zwischen 1992 und 2004 in vorzüglicher Weise von Ulrich Wagner und Walter Ziegler in sechs kommentierten Bänden (der Editionen und Studien aus dem Stadtarchiv Würzburg) ediert. Danach wurde nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber gefragt, ob denn nun die Bemühungen um Fries beendet seien, und es wurde überlegt, wo die Fries-Forschung stehe und wie es weitergehe. Darauf will als Ergebnis einer vom Institut für Geschichte der Universität Würzburg und vom Stadtarchiv Würzburg am 24. und 25. Februar 2012 veranstalteten Tagung der vorliegende Band in 16 aufschlussreichen Studien weiterführende Antworten geben.
Dabei wird nach einer Erfassung des Historiographen Fries durch Helmut Flachenecker und der Beschäftigung mit dem zu Lebzeiten nicht veröffentlichten Werk von Seiten Walter Zieglers zunächst die Bischofschronik aus drei verschiedenen Winkeln in den Blick genommen. Danach widmen sich vier Studien der Bauernkriegschronik auf hergebrachtem wie digitalem Weg und vier weitere Untersuchungen der bisher nicht edierten hohen Registratu |
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Loving v. Virginia in a Post-Racial World. Rethinking Race, Sex, and Marriage, hg. v. Maillard, Kevin Noble/Villazor, Rose Cuison. Cambridge University Press. Cambridge 2012. 269 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Loving v. Virginia in a Post-Racial World. Rethinking Race, Sex, and Marriage, hg. v. Noble Maillard, Kevin Noble/Villazor, Rose Cuison. Cambridge University Press. Cambridge 2012. 269 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wenn alle Menschen von einem bzw. zwei Vorfahren abstammen sollten, sind sie alle mit einander verwandte Brüder und Schwestern, die ursprünglich von der Sonne im mittleren Afrika infolge Pigmentierung tief gebräunt wurden, aber auf ihren Wegen nach Norden, Osten, Westen und Süden die Pigmentierung in Richtung auf Gelb, Rot und Weiß teilweise wieder verringerten. Vor allem im nördlichen Amerika trafen diese unterschiedlichen Pigmentierungen aber wieder aufeinander, als Spanier, Briten und Franzosen das Land am Beginn der frühen Neuzeit entdeckten, die dortigen über Sibirien eingewanderten Indianer mit Hilfe von Feuerrohren und Feuerwasser entmachteten und billige Arbeitskräfte aus Afrika raubten sowie aus China lockten. Zur Sicherung ihrer Vormachtstellung legten sie die Rassentrennung in gesetzlichen Regeln fest.
1958 heiratete Richard Perry Loving (1933) aus Virginia die sich selbst als Indian einstufende Mildred Dolores Jeter (1939), die wegen ihrer indianischen und auch afroamerikanischen Vorfahren in ihrem Heimatstaat als colored angesehen wurde, so dass die Verheiratung in Washington, DC, erfolgen musste und in Virginia wegen Verletzung des Racial Integrity Act von 1924 zu einer Bestrafung führte. Am 12. Juni 1967 entschied daraufhin der Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika einstimmig, dass gesetzliche Regeln, welche die Eheschließung über Rassengrenzen beschränkten, verfassungswidrig sind. In Erinnerung, Erörterung und Einordnung dieses grundlegenden Erkenntnisses haben die an der Syracuse University und der Hofstra Law School tätigen Herausgeber den vorliegenden Sammelband veröffentlicht.
Gegliedert sind seine 19 vielfältigen vertiefenden Beiträge nach einer kurzen Einführung der Herausgeb |
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Lozo, Ignaz, Der Putsch gegen Gorbatschow und das Ende der Sowjetunion. Böhlau, Köln 2014. 500 S. 30 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lozo, Ignaz, Der Putsch gegen Gorbatschow und das Ende der Sowjetunion. Böhlau, Köln 2014. 500 S. 30 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Michael Gorbatschow hat die Welt verändert. Er wollte die Welt verändern. Er wollte aber die Welt keineswegs so verändern, wie er sie tatsächlich verändert hat.
Der 1963 geborene, sich diesem Vorgang in einem Ausschnitt nähernde Verfasser ist nach Ausweis des Karlsruher Virtuellen Katalogs dort anscheinend erstmals mit einem Dokumentarfilm über die soziale Integration der Zuwanderungsgruppe der Russlanddeutschen auf der Suche nach der Heimat erfasst. Als promovierter Osteuropahistoriker, der bereits 1987 eine Diplomarbeit über Gorbatschows Glasnost-Politik vorgelegt hatte, war er unter anderem als Reporter in Sarajewo und Moskau sowie als politischer Korrespondent in München tätig. Ausgehend vom 18. August 1991, an dem in Foros am Schwarzen Meer die Telefonanschlüsse des urlaubenden Präsidenten abgeschaltet wurden, schildert er in neun, am Ende mit Fußnoten belegten Abschnitten auf der Grundlage seiner im Februar 2013 an der Universität Mainz eingereichten Dissertation die damaligen dramatischen Ereignisse, die ihn seit dem tatsächlichen Geschehen nie mehr ganz losgelassen haben.
Dabei geht er nach einer kurzen Einleitung und einer grundlegenden Rekonstruktion der Ereignisse sowie einer Beschreibung des Stellenwerts seiner Interviews mit Hauptakteuren und Zeugen zunächst ausführlich auf die Hintergründe und Motive für den Putsch ein. Danach schildert er unter Ablehnung mancher Mythen Gorbatschows Rolle und politische Mitverantwortung, die Entscheidungsabläufe, die Gründe für das Scheitern des Putsches und die politischen Folgen. Im Ergebnis hält er fest, dass die von Gorbatschow angestrebten Veränderungen sich bereits ab etwa 1988 nicht mehr in den Systemgrenzen halten ließen und die politische Konstellation in der Sowjetunion schon im Frühjahr 1991 angesichts zweier sich unversöhnlich |
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Lüdicke, Lars, Constantin von Neurath. Eine politische Biographe. Schönigh, Paderborn 2014. 800 S. Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lüdicke, Lars, Constantin von Neurath. Eine politische Biographie. Schöningh, Paderborn 2014. 705 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Constantin Hermann Karl Freiherr von Neurath (1873 – 1956) ist als letzter Außenminister der Weimarer Republik und erster des Dritten Reiches, dem er in der Folge von 1939 bis 1941 auch als Reichsprotektor in Böhmen und Mähren dienen sollte, in die deutsche Geschichte eingegangen. In seinem Lebensweg, beginnend im jungen Kaiserreich der Hohenzollern, über die Republik von Weimar und die nationalsozialistische Diktatur bis in die frühen Jahre der Bundesrepublik, fließen somit die Prägungen und Charakteristika vier politischer Systeme zusammen, ein Umstand, der seine Person in besonderem Maße geeignet erscheinen lässt, in ihr die Determinanten, Konstanten und Verwerfungen diplomatischen Handelns im Wandel der geschichtlichen Entwicklung nachzuzeichnen.
Im Blickpunkt steht dabei einmal mehr das Bemühen, das Bestreben einer der klassischen Eliten der deutschen Gesellschaft - hier des diplomatischen Korps - , sich im Nachhinein als eine dem Nationalsozialismus gegenüber resistente Institution zu präsentieren, in Frage zu stellen und die Glaubwürdigkeit solcher Behauptung an der historischen Wirklichkeit zu messen. Im Laufe des ersten Jahrzehnts des neuen Jahrtausends hat sich eine eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufene Unabhängige Historikerkommission mit dem Thema befasst und ihre Ergebnisse in der viel beachteten kritischen Publikation Eckart Conzes, Norbert Freis, Peter Hayes‘ und Moshe Zimmermanns „Das Amt und die Vergangenheit: Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik“ (2010) der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Wissenschaftlicher Mitarbeiter dieser Kommission war auch Lars Lüdicke, der auf der Grundlage seiner dort gewonnenen Einblicke in die Geschichte des Auswärtigen Amts 2010/2011 die Basis der vorliegenden Neurath-Biographie als seine von Manfred Görtemaker bet |
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Macht – Herrschaft – Regierung. Herrschaftslegitimation in Geschichte und Theorie, hg. v. Darmstädter Atheneforum. Nomos, Baden-Baden 2014. 256 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Macht – Herrschaft – Regierung. Herrschaftslegitimation in Geschichte und Theorie, hg. v. Darmstädter Atheneforum. Nomos, Baden-Baden 2014. 256 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber ist das Darmstädter Atheneforum eine im Jahre 2010 an der Technischen Universität Darmstadt gegründete studentische Initiative. Es besteht aus acht Mitgliedern aus unterschiedlichen Fachrichtungen mit verschiedenen angestrebten Studienabschlüssen. An der Entstehung des vorliegenden Sammelbands waren Alexander Vögeler, Robert Eydam, Stefanie Theuerkauf, Sven Weber, Christina Heeb und Joy-Antoinette Aselmann beteiligt.
Ziele des Forums sind die Schaffung von Möglichkeiten erster Schritte auf dem wissenschaftlichen Parkett für angehende Akademiker und frühzeitiger interdisziplinärer Austausch. Auf einer jährlichen Nachwuchstagung sollen Studierende mit den anderen Teilnehmern in einen Austausch treten, wobei die Referenten an einem wissenschaftlichen Sammelband mitwirken können. Das erste Ergebnis eines derartigen Prozesses ist der vorliegende Band, der im Anschluss an das Vorwort von den Herausgebern inhaltlich kurz vorgestellt wird.
Insgesamt enthält er elf Referate, die nach einer theoretischen Einleitung Stefanie Theuerkaufs mit Vincent Rzepkas symbolischer Legitimation der Demokratie bei Niklas Luhmann beginnen. Danach werden Herrschaft durch Sicherheit, die stabilisierende Wirkung von externen Renten, Legitimität im Zeitalter des Hellenismus, die Bedeutung der Aeneis für die augusteische Legitimationspolitik, die Motivation der tetrarchischen Christenverfolgung, die mittelalterliche Herrschaftslegitimation zwischen Geblütsrecht und Sakralkönigtum, die Gerichtsbarkeit als Mittel zur Erweiterung von Landesherrschaft im 15. Jahrhundert, die Herrschaft der Vereinigten Staaten über Kuba nach 1898, die deutschsprachige Oper des 19. Jahrhunderts sowie Raum und Macht in den Reformschulen Schnepfenthal und Haubin |
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Making Legal History, hg. v. Musson, Anthony/Stebbings, Chantal. Cambridge University Press, Cambridge 2012. X, 315 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Making Legal History, hg. v. Musson, Anthony/Stebbings, Chantal. Cambridge University Press, Cambridge 2012. X, 315 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auch wenn die Menschen wesentlich Teil haben an der Geschichte, machen sie sie nach traditionellem deutschem Verständnis weniger, als dass sie mit ihnen und um sie geschieht. Von daher ist Making Legal History ein bedeutsamer interessanter Ansatz. Ihm haben sich unter der Führung zweier englischer, an der Universität Exeter tätiger Rechtsgeschichtler unter dem Abbild eines Schreibers in einer Initiale zahlreiche Sachkundige aus unterschiedlichen Ländern auf dem 19. britischen Rechtshistorikertag verschrieben.
Insgesamt enthält der gediegen gestaltete Sammelband 17 einzelne Studien. Sie beginnen mit einer überzeugenden Einführung in die Problematik durch die beiden Herausgeber. Dem folgen vielfältige Einzelstudien.
Dabei stellt etwa Sir John Baker Überlegungen zu „doing“ legal history an oder verknüpft Paul Brand die Edition von law reports mit dem doing legal history und fragt nach Verträglichkeit und Unverträglichkeit. Andere Studien betreffen manuscript case notes des 18. Jahrhunderts, das Ansehen der Richter des 19. Jahrhunderts, die methodologischen Diskussionen in Deutschland zwischen 1960 und 1990, die Pflicht des Rechtshistorikers , Bücher über ungeschriebenes Recht zu schreiben, die geschichtliche Rechtsvergleichung, die Laienrechtsgeschichte, die Gründe und Methoden im Verhältnis zwischen König Johann Ohneland und der Magna Charta, den mirror of justice als visual source oder Heiligkeit, Aberglaube und Tod Sarah Jacobs. Dementsprechend nahe liegt es, dass am Ende der Erörterungen kein einheitliches Gesamtbild stehen kann, sondern nur zahlreiche interessante Ausführungen und Anregungen, die durch einen Index von Aamjiwnaang Nation bis Reinhard Zimmermann aufgeschlossen werden und jeden Leser zum Nachdenken über das Werden des Rechtes und seiner Geschichte auf der Insel |
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Manthe, Barbara, Richter in der nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft. Beruflicher und privater Alltag von Richtern des Oberlandesgerichtsbezirks Köln 1939-1945. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XII, 379 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Wirklichkeit kennt grundsätzlich nur, wer sie bewusst miterlebt und nicht vergessen hat. Weil dies aber jeden Einzelnen sehr stark einschränkt, hat der Mensch die Kommunikation, Thesaurierung und Aufarbeitung der Quellen entwickelt. Wie Richter in Köln die Jahre des zweiten Weltkriegs zwischen 1939 und 1945 erlebten, war dabei bisher eine Forschungslücke, welche die 1980 geborene Verfasserin durch ihre am 31. Oktober 2011 bei dem Historischen Seminar der Universität Köln eingereichte, von Margit Szöllösi-Janze betreute, von der Gerda-Henkel-Stiftung und der Friedrich-Ebert-Stiftung geförderte Dissertation bestmöglich zu schließen versucht.
Gegliedert ist die ansprechende Studie außer in eine Einleitung über Forschungsstand, Fragestellung, Ansatz und Methode, Quellenlage und Begriffe sowie Aufbau in vier Kapitel. In ihnen schildert die Autorin zunächst das Justizsystem und die Richterschaft nach 1933, stellt dann die Richter im Oberlandesgerichtsbezirk Köln zwischen 1933 und 1945 (1942 513 Richter, davon 48 am Oberlandesgericht, 166 an den Landgerichten und 299 an den Amtsgerichten) unter besonderer Berücksichtigung der Parteimitgliedschaft (nahezu alle Richter gehörten dm NSRB an, wenn auch meist nur formal) und des Parteienengagements vor und beschreibt schließlich den Bombenkrieg und den beruflichen und privaten Alltag. Das vierte Kapitel widmet sich den (12) abgeordneten Kölner Richtern im Generalgouvernement (Polen).
Im Ergebnis stellt die Verfasserin fest, dass die Richter als relevante Akteure in der nationalsozialistischen Kriegesgesellschaft handelten, aber weder als Motor der nationalsozialistischen Vernichtung fungierten noch als Berufsgruppe entscheidenden Einfluss auf die |
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Maringer, Alexander, Weinrecht und Verbraucherschutz. Vom Alten Reich bis zur Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung des Anbaugebiets Mosel (= Rechtsordnung und Wirtschaftsgeschichte 9). Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XXII, 300 S. Zugleich Diss. jur. Bonn 2013. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Maringer, Alexander, Weinrecht und Verbraucherschutz. Vom Alten Reich bis zur Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung des Anbaugebiets Mosel (= Rechtsordnung und Wirtschaftsgeschichte 9). Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XXII, 300 S. Zugleich Diss. jur. Bonn 2013. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen soll der Alkoholgenuss bereits vormenschlich sein. Darüber hinaus hat auch der menschliche Weinanbau eine ziemlich lange Geschichte, die sogar dazu geführt hat, dass Sache und Name aus dem lateinischen Altertum auch bis weit in den Norden vorgedrungen sind. Dementsprechend ist über Wein und Weinrecht bereits verschiedentlich geforscht und ermittelt worden, doch ist bei zeitlicher und örtlicher Einschränkung offensichtlich immer noch ein vertiefendes und weiterführendes Ergebnis möglich.
Die vorliegende, auch archivalische Quellen verwertende, durch ein Glossar und ein kurzes Sachregister abgerundete Untersuchung ist die von Mathias Schmoeckel entscheidend angeregte und engagiert betreute, im August 2013 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation des 1978 geborenen, nach der Ausbildung in Trier und Norwich im Jahre 2007 zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen, seit 2011 als Syndikus in der Rechtsabteilung eines international tätigen Unternehmens wirkenden Verfassers. Gegliedert ist sie nach einer kurzen Einführung über Problemstellung, Zielsetzung, Gang der Darstellung und Stand der Wissenschaft und Forschung in vier grundsätzlich chronologisch gereihte Teile. Sie betreffen die Zeit des alten Reiches unter besonderer Berücksichtigung des Kurfürstentums Trier und der Stadt Trier, die Zeit der französischen und preußischen Herrschaft zwischen 1794 und 1871, die Weingesetzgebung im Deutschen Reich ab 1871 bis zum vierten Weingesetz des Jahres 1930 und schließlich die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Wein in der Europäisc |
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Martín Minguijón, Ana Rosa, Digesto. Una auténtica obra legislativa (= Monografías de derecho Romano). Dykinson, Madrid 2013. 497 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Martín Minguijón, Ana Rosa, Digesto. Una auténtica obra legislativa (= Monografías de derecho Romano). Dykinson, Madrid 2013. 497 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die zwischen 530 und 533 unter dem oströmischen Kaiser Justinian entstandenen Digesten zählen zu den umfangreichsten, bedeutendsten und wirkmächtigsten Quellen der gesamten Weltrechtsgeschichte. Über die erstaunlich rasche Arbeitsweise der zu ihrer Schaffung eingesetzten Kommission besteht in Ermengelung einschlägiger Aussagen von Quellen keine völlige Klarheit, doch wird seit Friedrich Bluhme (1820) davon ausgegangen, dass die Kommission in (4) Untergruppen einzelne Stoffmassen (Sabinusmasse aus den Kommentaren zum ius civile, Ediktmasse aus den Ediktskommentaren, Papinianmasse aus den Werken der Spätklassiker, Appendixmasse) vielleicht auf Grund schon vorhandener vergleichender Literatur in an das prätorische Edikt angeschlossener Reihenfolge verwertet und dabei mehr als 2000 Schriften (mit 3000000 versus oder Zeilen) zumindest mittelbar berücksichtigt, wobei im Vordergrund Rechtskundige der klassischen Zeit (Ulpian [2/5], Paulus [1/5], Papinianus, Gaius und Modestinus [zusammen 1/5]) stehen und vermutlich etwa 5-7% (bzw. 5-10%) dessen aufgenommen wurde, was zur Zeit Justinians von den Schriften der Rechtskundigen noch vorhanden ist.
Das vorliegende Werk versucht demgegenüber einen eigenen neuen Zugriff. Seine Verfasserin war bereits im Jahre 2001 durch zwei auch in Deutschland bekannt gewordene Werke über actiones hervorgetreten. Nach dem Vorwort fühlt sie sich Fernando Reinoso Barbero für langjährige erfolgreiche Zusammenabreit besonders verpflichtet.
Gegliedert ist das das wichtige, unvoreingenommen untersuchende Werk in vier Kapitel über das gesetzgeberische Werk Justinians, die in den Digestenen vertretenen Autoren und Werke, die für die Textauszüge verwendeten Werke und die von den Kommissaren Justinians verwendeten Methoden. Vier Anhänge schlüsseln di |
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Martin, Elisabeth, „Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“ – Herkunft, Arbeitsweise und Mentalität der Wärter und Vernehmer der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen. Nomos, Baden-Baden 2014. 465 S., 12 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
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Der vorliegende Band wurde im Juli 2014 an der Universität Passau als philosophische Dissertation verteidigt. Die Autorin hat u. a. zwischen 2009 und 2012 in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gearbeitet. Als zentrale Frage stellte sich die Autorin für ihre Untersuchung: Welche Faktoren und Mechanismen waren dafür verantwortlich, daß die Mitarbeiter zweier Abteilungen des Staatssicherheitsdienstes der früheren Deutschen Demokratischen Republik die von ihnen verlangten Tätigkeiten widerspruchslos und möglichst motiviert ausführten und den reibungslosen Haft- und Vernehmungsbetrieb über nahezu 40 Jahre garantierten? In einem informativen Überblick zur Entwicklung der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen werden die Entstehung der politischen Polizei in der früheren sowjetschen Besatzungszone und die Funktion und Strukturentwicklung der beiden Abteilungen umfassend dargestellt. Zur Linie XX (S. 72) fehlen leider nähere Aussagen. Deutlich wird bereits zu Beginn der Untersuchung die Funktion der Untersuchungshaft in SBZ und DDR herausgestellt: sie dient nicht lediglich dazu sicherzustellen, dass sich ein Verdächtigter nicht seinem Strafverfahren entzieht, sondern ihre Funktion ist es, durch ihre Ausgestaltung und die regelmäßigen Vernehmungen die Grundlagen für ein Strafverfahren, möglichst bei ausführlicher Selbstbezichtigung des Gefangenen, zu schaffen. Für diesen besonderen Zweck war es wesentlich, dass die Mitarbeiter grundsätzlich nicht aufgrund einer allgemein zugänglichen Ausschreibung ausgewählt wurden, sondern für diese Tätigkeit gezielt angesprochen wurden. Dadurch war von vornherein sichergestellt, dass eine starke Systemnähe Einstellungsvoraussetz |
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Max Alsberg, hg. v. Taschke, Jürgen, 2. Aufl. (= Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e. V. 40). Nomos, Baden-Baden 2013. 719 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Max Alsberg wurde in Bonn am 16. Oktober 1877 als Sohn eines jüdischen Kaufmanns geboren. Klein und schmächtig, wie das dem Sammelband eingefügte Porträt kaum erkennen lässt, wurde er nach dem Studium der Rechtswissenschaft in München, Berlin, Leipzig und Bonn und der Promotion in Bonn über Vollendung und Realkonkurrenz beim Meineid des Zeugen und Sachverständigen (1905) unter Verzicht auf einen Lehrstuhl in der juristischen Fakultät der Universität Bonn 1906 Rechtsanwalt in Berlin und durch zahlreiche prozessuale Erfolge (Karl Helfferich, Hugo Stinnes, Carl von Ossietzky) der größte Strafverteidiger im Deutschen Reich unmittelbar vor der nationalsozialistischen Machtübernahme. Am Ende des Monats März 1933 verließ er wegen der nationalsozialistischen Anfeindungen Berlin, verlor im Juli 1933 seine Zulassung als Notar und setzte nach einem Nervenzusammenbruch in einem Sanatorium in Samedan bei Chur in Graubünden am 11. September 1933 seinem Leben durch einen Schuss selbst ein Ende, noch ehe die Urkunde über seine Entlassung als Honorarprofessor der Universität Berlin an ihn abgesandt worden war.
Im Jahre 1992 erinnerte der ab 1976 in Frankfurt am Main in der Rechtswissenschaft ausgebildete, 1986 zugelassene und zunächst bei Günter H. Dörr und danach bei Pünder Volhard Weber & Axster (2000 Clifford Chance, 2009 DLA Piper) tätige Rechtsanwalt Jürgen Taschke mit einer Sammlung ausgewählter Schriften an den hervorragenden Juristen. Dieses Werk wurde als erster Band der Schriftenreihe des Deutschen Strafverteidiger e. V. dem Andenken und Fortwirken Max Alsbergs in der Hoffnung gewidmet, dass die Schriftenreihe in der Zukunft dem hohen Anspruch gerecht werde, der Praxis zu dienen und zu einem Forum des gegenseitigen Verstehens der Beteiligten im Strafprozess zu werden. 21 Jah |
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Medieval Legal Process. Physical, Spoken and Written Performances in the Middle Ages, hg. v. Mostert, Marco/Barnwell, Paul (= Utrecht Studies in Medieval Literacy 22). Brepols, Turnhout 2011. IX, 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach dem Vorwort der beiden Herausgeber veranstalteten sie auf dem in Leeds 2005 abgehaltenen International Medieval Congress zwei Tagungseinheiten mit dem Thema Action and the Written Word in the Middle Ages. Ein Jahr danach kam eine weitere Sitzung zu demselben Thema hinzu. Ziel war es, nach den Zusammenhängen zwischen dem geschriebenen Wort und dem tatsächlichen Ablauf von Vorgängen zu suchen.
Da sieben der damaligen acht Autoren einer Veröffentlichung ihrer Beiträge in den Utrecht Studies in Medieval Literacy zustimmten, sahen sich die Herausgeber nach Erweiterungsmöglichkeiten um und wurden auch rasch fündig. Dementsprechend können sie nun insgesamt 15 einschlägige Studien zusammengefasst der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Den Rahmen und die grundlegenden Ausgangsvorstellungen beschreibt dabei Marco Mostert in seiner kurzen Einführung.
Dem folgt eine Untersuchung Paul S. Barnwells aus Leeds über Action, Speech and Writing in Early Frankish Legal Proceedings. Andere Studien betreffen die karolingischen Urkunden Sankt Gallens, die karolingischen Privaturkunden Sankt Gallens, die firmatio von Urkunden im Frühmittelalter, Formen der symbolischen Kommunikation jenseits des Textes, Rhetorik und Ritual in spätangelsächsischen Urkunden. Verwaltungsschriftstücke in Schottland, mündliche Überlieferungsreste in altschwedischen Rechten, dänische Urkunden des 13. Jahrhunderts, italienische Stadtkommunen, die Klostergründung Henrykóws in Schlesien, das mittelalterliche Ungarn, den Eid in Galicia im 15. Jahrhundert, Geächtete an der polnisch-ungarischen Grenze und schließlich die Bekanntmachung von Gerichtsentscheidungen im mittelalterlichen Holland. Insgesamt ergeben sich aus den fast ganz Europa |
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Mehring, Reinhard, Kriegstechniker des Begriffs. Biographische Studien zu Carl Schmitt (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 78). Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XII, 195 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der 1959 geborene und nach dem Studium der Philosophie, Germanistik und Politikwissenschaft seit 2007 als Professor für Politikwissenschaft und ihre Didaktik an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg tätige Verfasser legte 2009 unter dem Titel Carl Schmitt – Aufstieg und Fall eine Biographie über Carl Schmitt im Umfang von 749 Seiten im Verlag Beck vor. Im Anschluss hieran veröffentlichte er eine Reihe von Einzelstudien an unterschiedlichen Stellen zu einzelnen Fragen. Eine Auswahl von neun Beiträgen bietet der vorliegende Sammelband in teilweise stark überarbeiteter Form nunmehr verbunden an einem Ort unter der Vorstellung der intellektuellen Kriegsführung eines Begriffstechnikers.
Sie beginnen mit einem Leben im Ausnahmezustand. Danach befassen sie sich etwa mit Otto Kirchheimers Bonner Promotionsakte, dem Verhältnis Carl Schmitts zum Heidelberger Rechtspositivismus (Thoma, Anschütz, Walter Jellinek), dem Semester in Köln im Wettstreit mit Hans Kelsen und im Probelauf als Kronjurist, mit der erfolglosen Kooperation mit Martin Heidegger on Berlin, mi Friedrich Schillers Demetrius als spätem Baustein zu Schmitts Hitlerbild, mit Marginalien zu Walter Benjamin und mit Schmitts Verhältnis zu Ernst Jünger. Am Ende wird Carl Schmitt als esoterischer Diskursionspartisan in der Bundesrepublik im System Plettenberg betrachtet.
In diesem Rahmen werden Schmitt etwa „Ressentiment, überspannter Ehrgeiz und Eitelkeit, Larmojanz, elitärer Dünkel, Undank und mangelnde soziale Reprozität, Geringschätzund der Mitwelt, Verzerrung, Verleugnung und Verdrängung einfacher Tatsachen“ attestiert. Adolf Hitler, Göbbels, Rosenberg, Hess, Bohle und die meisten anderen Männer des Regimes hat Schmitt niemals gesprochen oder sich |
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Menninger, Lars, Die Inanspruchnahme Privater durch den Staat. Das Recht der Aufopferung und Enteignung im 18. und 19. Jahrhundert (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 20). Nomos, Baden-Baden 2014. 375 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Entstehung des Eigentums über die nicht bestrittene Ergreifung eines körperlichen Gegenstands oder die einverständliche Übertragung zählt wohl zu den wichtigsten Bausteinen des allmählich entstandenen Sachenrechts. Gefährdet war diese gesellschaftliche Errungenschaft nicht nur von Anfang an durch die heimliche gewaltlose und die offene gewaltsame Wegnahme, die als rechtswidrig eingestuft wurden, sondern seit der Neuzeit auch durch die als notwendig begründete und damit als rechtmäßig eingeordnete Entziehung seitens der Allgemeinheit. Angesichts des dabei ablaufenden vielfältigen Geschehens, das erst im Zuge der Errichtung moderner Chausseen, Kanäle und Eisenbahnstrecken allgemeiner hervortritt, verdient eine Geschichte der Inanspruchnahme Privater durch den Staat uneingeschränktes Interesse.
Die vorliegende Arbeit ist die von Hans-Peter Haferkamp angeregte und trotz ihrer langen Entstehungsdauer mit außerordentlich viel Geduld und Vertrauen begleitete, im Wintersemester von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln angenommene Dissertation des während einer wundervollen und unvergesslichen Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter seines Lehrers tätigen Verfassers. Sie gliedert sich außer in eine Einführung über den Untersuchungsgegenstand, den Forschungsstand, ausgewertete Quellen (naturrechtliche Literatur des 17. und 18. Jahrhunderts, maßgebende Werke des usus modernus dieser Zeit, an manchen Stellen Bezugnahmen auf Werke beider Strömungen aus dem 16. Jahrhundert, Auswertung der greifbaren Konsilienliteratur, untergerichtliche Entscheidungen in praxisnahen Werken, gerichtliche Observationes, privat verfasste Entscheidungssammlungen, Cramers Wetzlarische Nebenstunden, |
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Mentschl, Josef, Wohnungseigentum - Geschichte und Gegenwart. Verlag Österreich, Wien 2013. XIV, 147 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mentschl, Josef, Wohnungseigentum - Geschichte und Gegenwart. Verlag Österreich, Wien 2013. XIV, 147 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Wohnungseigentum wurde nach dem zweiten Weltkrieg (in Österreich 1948) geschaffen, um einerseits pragmatisch die durch Bombardierung seitens der Alliierten am Wohnhausbestand entstandenen Baulücken leichter zu schließen und andererseits die ideologisch begründete Vorstellung in der Realität zu verwirklichen, dass Eigentum ein gesellschaftsstabilisierendes Element sei. Es ist, wie der Verfasser darlegt, nach § 2 I WEG kein Eigentum an einer Wohnung, sondern nur ein dingliches Nutzungsrecht, verbunden mit einem Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft. Im Jahre 2012 war es bei einem, aus Betriebskosten und Erhaltungskosten (aber ohne Kaufpreis und Zinseszinsen) errechneten durchschnittlichen Wohnungsaufwand von 294 Euro (3,54 Euro pro Quadratmeter) in Österreich in 377800 Fällen vorhanden (durchschnittlicher, aus Miete und Betriebskosten errechneter Aufwand für eine Hauptmietwohnung 463 Euro bzw. 6,60 Euro pro Quadratmeter).
Nach dem Geleitwort des mit ihm seit einer Fernsehsendung mit Helmut Zilk am Küniglberg im Jahre 1976 bekannten Heinz Barta, der nach seinen eigenen Worten sich als junger Universitätsassistent nicht träumen ließ, was ihn in Innsbruck an Korruption erwartete und der sein Überleben an der Universität eher dem Zufall zuschreibt, dürfte der Verfasser einer von wenigen noch lebenden Österreichern sein, die dieses Rechtsinstitut von Anfang an bewusst miterlebten und sich stets gegen Missbrauch – der in Österreich eine lange Tradition hat – wehrten. Veranlasst durch schwere Korruptionsfälle in Wien (z. B. F. Prinke) gründete er 1964 den Verein Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und führte ihn 45 Jahre als Obmann, wozu es eines außerordentlichen Maßes an Zivilcourage und auch besonderer Opferbereitschaft bedurfte. Heinz Barta verfasste selbst 1999 in einem Beitrag eines Sammelba |
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Meppen, Daniel Richard, Das Inhaberpapier. Von der Verbriefung zum unverbrieften Wertrecht? (= Bank- und Kapitalmarktrecht 11). V&R unipress, Göttingen 2014. 207 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das Innehaben eines Gegenstands dürfte zu den ältesten rechtlichen Gegebenheiten des Menschen gehören, das dem Besitzen und Gehören erkennbar vorausgegangen sein dürfte. In der deutschen Sprache ist vermutlich der Inhaber eine in Pettau 1376 erstmals bezeugte Lehnübertragung des bereits römisch-lateinischen detentor, als welcher anfangs der Mensch bezeichnet worden sein dürfte, der etwas zurückbehält. Juristisch bedeutsame Zusammensetzungen mit Inhaber sind anscheinend auf dieser Grundlage erst im 19. Jahrhundert geschaffen worden, in dem Johann Heinrich Thöl (1807-1884) 1847 noch von dem Papier auf Inhaber spricht.
Die dem Inhaberpapier als dem Wertpapier, das den jeweiligen Inhaber der Urkunde als zur Geltendmachung des verbrieften Rechtes berechtigt ausweist, gewidmete Untersuchung des in Heilsberg 1978 geborenen, als Rechtsanwalt tätigen Verfassers wurde von Stephan Meder betreut und im Sommersemester 2013 von der juristischen Fakultät der Universität Hannover angenommen. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung und ein Fazit in fünf Sachkapitel. Sie betreffen den Begriff des Inhaberpapiers, die Ursprünge, das gemeine Recht, die Partikularrechte und reichsgesetzlichen Regelungen sowie die Entwicklung ab dem 20. Jahrhundert.
Im Ergebnis nimmt der Verfasser überzeugend an, dass die Ursprünge des Inhaberpapiers im antiken Urkundenwesen liegen, dass das Inhaberpapier aber dem Altertum unbekannt blieb und nach Beweisurkunden in verschiedenen mittelalterlichen Rechten erst im Laufe des 19. Jahrhunderts konkreter ausgebildet wurde. Auch wenn das Inhaberpapier wegen der Beschwerlichkeit des Papiers im modernen Geschäftsverkehr der Gegenwart stark an Bedeutung verliert und im Effektenverkehr keine zwingende Notwendigkeit vorhanden |
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Merlino, Antonio, Kelsen im Spiegel der italienischen Rechtslehre. Lang, Frankfurt am Main 2013. 161 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Hans Kelsen (Prag 11. 10. 1881-Orinda bei Berkeley 19. 4. 1973) gilt als bekanntester österreichischer Jurist. 1934 veröffentlichte er nach seiner in Köln am 13. April 1933 erfolgten Beurlaubung als Rechtslehrer wegen seiner jüdischen Herkunft (trotz christlicher Taufe 1905) sein Hauptwerk (Die reine Rechtslehre), dem es um die reine Lehre des positiven Rechtes geht, in der auf der Voraussetzung einer angenommenen Grundnorm eine wertfreie normative Ordnung aufgebaut ist. Seitdem hat seine Lehre in weltweiter Ausstrahlung zahlreiche Anhänger und Gegner gefunden.
Mit den Auswirkungen auf die Rechtslehre Italiens beschäftigte sich der 1981 geborene, als Projektassistent in Salzburg tätige Verfasser in seiner 2012 unter dem Titel Storia di Kelsen – la recezione della Reine Rechtslehre in Italia vorgelegten schlanken Untersuchung, die von Jan Matia Prinoth in die deutsche Sprache übersetzt wurde. Sie gliedert sich insgesamt in drei Abschnitte. Sie sind als Pontius Pilatus, ein irrationales Ideal und ein traditionelles Ideal überschrieben.
Den Beginn bildet die Ermittelung der neukantianischen Wurteln der reinen Rechtslehre in Kelsens 1920 verfasstem Werk vom Wesen und Wert der Demokratie. Auf italienischer Seite kann der Verfasser als ersten Gesprächspartner Giuseppe Capograssi nennen und dann erste Spuren Kelsens in Italien bei Vittorio Frosini und Santi Romano aufzeigen. Während aber Kelsen die Idee der Gerechtigkeit wegen ihrer Irrationalität ablehnte, nahm sie Fronini traditionell als Grundlage seines Rechtsverständnisses, so dasss im Ergebnis keine entscheidende Prägung der italienischen Rechtslehre durch Hans Kelsens viel diskutierte Überlegungen festgestellt werden kann.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Merten, Detlef, Rechtsstaatliche Anfänge im Zeitalter Friedrichs des Großen. Gesammelte, überarbeitete Aufsätze, mit einem Vorwort von Kotulla, Michael. Duncker & Humblot, Berlin 2012. 257 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Merten, Detlef, Rechtsstaatliche Anfänge im Zeitalter Friedrichs des Großen. Gesammelte, überarbeitete Aufsätze, mit einem Vorwort von Kotulla, Michael. Duncker & Humblot, Berlin 2012. 257 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Rechtsstaat als der bewusst auf die Verwirklichung von Recht ausgerichtete Staat wird am Ende des 18. Jahrhunderts in Ablösung des absolutistischen Wohlfahrtsstaats von den Vertretern liberaler Aufklärung gefordert. Als wichtigste Grundlagen werden dabei eine Verfassung und die Gesetzgebung durch eine Volksvertretung angesehen. Der in Berlin 1937 geborene Verfasser sucht auf dieser Grundlage nach älteren Anfängen dieser Gedanken.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und der Staatswissenschaften an der Freien Universität Berlin und in Graz und der ersten juristischen Staatsprüfung wandte er sich bereits in seiner juristischen Dissertation des Jahres 1969 dem Inhalt des Freizügigkeitsrechts, das seinerzeit im Hinblick auf die Deutsche Demokratische Republik von besonderer Aktualität war , zu. In seiner Habilitationsschrift des Jahres 1971 untersuchte er das Verhältnis von Rechtsstaat und Gewaltmonopol so überzeugend, dass er umgehend an die Verwaltungshochschule in Speyer berufen wurde, der er als Rektor diente und bis zu seiner Emeritierung die Treue hielt. Neben Monographien über Rechtsstaatlichkeit und Gnade (1978) und den Katte-Prozess (1980) sowie weiteren größeren Werken erarbeitete er auch zahlreiche kleinere Untersuchungen zu Einzelfragen, von denen der vorliegende Sammelband aus Anlass des 75. Geburtstags des Gelehrten am 29. September 2012 eine Auswahl unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit trifft.
Insgesamt folgen dabei dem kurzen Vorwort Michael Kotullas acht Studien aus den Jahren zwischen 1980 und 2006. Sie betreffen rechtsstaatliche Anfänge im preußischen Absolutismus, den berühmten, mit einem Todesurteil gegen einen Fluchthelfer Friedrichs des Großen endenden Katte-Pro |
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Methode der Rechtsgeschichte und ihrer Nachbarwissenschaften beim Umgang mit rechtshistorischen Quellen = Which methods do legal history and related areas of study use with their sources? = Méthode de l`histoire du droit et des disciplines connexes quant au traitement des sources de l’histoire du droit, hg. v. Czeguhn, Ignacio (= Rechtskultur 2). Edition Rechtskultur, Regensburg 2013. 144 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Methode als das planmäßige Verfahren zur Erreichung eines bestimmten Zieles ist dem Menschen vermutlich erst spät bewusst geworden, obwohl er immer Ziele gehabt und ihre Erreichung auf alle ihm möglich erscheinenden Weisen versucht haben wird. Dementsprechend wird das deutsche Wort erst im 17. Jahrhundert aus dem spätlateinischen methodus entlehnt, das seinerseits aus dem griechischen méthodos stammt. Seitdem ist methodisches Vorgehen aber vielfach Gegenstand wissenschaftlicher Überlegungen auf den unterschiedlichsten Sachgebieten gewesen.
Das vorliegende zweite Heft der strikt themenbezogenen, transdisziplinär ausgerichteten, Rechtskultur betitelten Zeitschrift für europäische Rechtsgeschichte widmet sich ihm in insgesamt 12 Studien. Dabei beginnt etwa Stefan Wagner mit der rechtstatsächlichen Aussagekraft rechtshistorischer Quellen am Beispiel der mittelalterlichen Rezeption des Senatus Consultum Velleianum und stellt fest, dass die Möglichkeit, auf die Einrede aus diesem Rechtsinstitut zu verzichten , maßgeblich auf der notariellen Praxis der Zeit beruht. Saskia Lettmaier spürt den Wandlungen des Eherechts im Lichte sich wandelnder Subjektkulturen nach und Natali Stegmann ermittelt die Motive und Wirkungen der Charta 77.
Weitere Untersuchungen betreffen die Praxis des internationalen öffentlichen Rechtes, die Rechtswissenschaft als Rechtsquelle, Prozessformulare des frühen 19. Jahrhunderts, die Sammlung schweizerischer Rechtsquellen, das historische Argument in Rechtsdogmatik und Rechtspra |
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Meurer, Gabriele, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - § 142 StGB – Reformdiskussionen und Gesetzgebung seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts (= Schriften zum Strafrecht 263). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 231 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Meurer, Gabriele, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - § 142 StGB - Reformdiskussionen und Gesetzgebung seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts (= Schriften zum Strafrecht 263). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 231 S. Besprochen von Werner Schubert.
Der Straftatbestand des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort [seit dem 13. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. 6. 1975], vorher: Verkehrsunfallflucht) gehört zu den rechtspolitisch und verfassungsrechtlich umstrittensten Bestimmungen des geltenden Strafrechts vor allem wegen der „exzessiven Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und angesichts der kompliziert-unorthodoxen Beschreibung des gesetzlichen Normbefehls“ (S. 13 nach Geppert, Blutalkohol 1986, 17). Es ist schon aus diesem Grunde zu begrüßen, dass Meurer die Geschichte des genannten Tatbestandes detailliert untersucht. In dem Kapitel „Historische Grundlegung“ (S. 18ff.) geht Meurer den Vorläufern der strafrechtlichen Sanktionierung im Seerecht (VO über das Verhalten von Schiffern nach einem Zusammenstoß von Schiffen auf See von 1876) und in territorial beschränkten Polizeiverordnungen für den Reit- und Automobilverkehr (u. a. in einer VO von 1899 des Großherzogtums Hessen) nach. Es folgt ein Abschnitt über die Grundzüge des Bundesrats vom 3. 5. 1906 über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (S. 27ff.) und über die Entstehung der ersten reichsrechtlichen Regelung der Fahrerflucht in § 22 des Gesetzes vom 3. 5.1909 über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (S. 34ff.; Möglichkeit tätiger Reue). In den Strafrechtsreformen der späten Kaiserzeit und der Weimarer Zeit kam es zu keiner Einbeziehung der Regelung des § 22 KFG in die StGB-Entwürfe (S. 48ff., 54ff.; Ausnahme nur im Gegenentwurf von 1911).
Die Regelung der Unfallflucht im StGB als „schweren Verstoß gegen die Volksgemeinschaft“ in „Form einer Verkehrsgemeinschaft“ (S. 58ff., Zitat S. 184) geht auf die NS-Zeit zurück (Kerrlsche Denkschrift: „Nationalsozialist |
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Militärische Schichten der Kulturlandschaft. Landespflege – Denkmalschutz – Erinnerungskultur, hg. v. Konold, Werner/Regnath, R. Johanna (= Veröffentlichungen des alemannischen Instituts Freiburg im Breisgau 81). Thorbecke, Ostfildern 2014. 267 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Militärische Schichten der Kulturlandschaft. Landespflege – Denkmalschutz – Erinnerungskultur, hg. v. Konold, Werner/Regnath, R. Johanna (= Veröffentlichungen des alemannischen Instituts Freiburg im Breisgau 81). Thorbecke, Ostfildern 2014. 267 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Von Anfang an hat der Mensch die Erde verändert, wobei seine Eingriffe lange Zeit ziemlich unbedeutend waren, aber in Verbindung mit Kultur wie Zivilisation immer deutlicher sichtbare Folgen nach sich ziehen. Auf ihrer Grundlage ist die Archäologie entstanden, die sich vor allem bemüht, die körperlichen Veränderungen der Erde durch den Menschen aufzuspüren und für die Erforschung der verloren gegangenen Gedanken fruchtbar zu machen. Da zum Leben des Menschen auch der Kampf des einen gegen den anderen gehört, ist in diesem Zusammenhang eine Betrachtung der militärischen Schichten der Kulturlandschaft ein interessanter Forschungsaspekt, dem sich im Bürgerhaus in Endingen am Kaiserstuhl im März 2011 eine vom Alemannischen Institut Freiburg im Breisgau e. V: und dem Institut für Landespflege an der Universität Freiburg im Breisgau vorbereitete und in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Referat 26 – Denkmalpflege und der Stadt Endigen durchgeführte Tagung widmete, deren Teilnehmer die Vorstellung einte, dass es notwendig ist, auch Relikte als Zeitzeugen und Mahnmale zu erhalten, die als hässlich empfunden werden oder Unbehagen auslösen.
Der vorliegende Sammelband stellt 15 Studien der Allgemeinheit zur Verfügung, von denen etwas mehr als die Hälfte auf Vorträge der Tagung zurückgeht, während für drei Beiträge die Idee während der Diskussionen entstand und die Ergebnisse zweier Workshops wegen der sachlichen Nähe sowie die Texte der Nachwuchswissenschaftler Jansen und Bruder aus allgemeineren Überlegungen aufgenommen wurden. In die Thematik führen die Herausgeber zweisprachig ein, woraufhin Werner Konold sich mit militärischen Schichten in Kultu |
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Mittler zwischen Herrschaft und Gemeinde. Die Rolle von Funktions- und Führungsgruppen in der mittelalterlichen Urbanisierung Zentraleuropas, hg. v. Gruber, Elisabeth/Pils, Susanne/Rabeler, Sven u. a. (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 56). StudienVerlag, Innsbruck 2012. 407 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mittler zwischen Herrschaft und Gemeinde. Die Rolle von Funktions- und Führungsgruppen in der mittelalterlichen Urbanisierung Zentraleuropas, hg. v. Gruber, Elisabeth/Pils, Susanne/Rabeler, Sven u. a. (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 56). StudienVerlag, Innsbruck 2012. 407 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als die Einzelnen sich gemeinsam an bestimmten Orten niederließen, konnten an sich auch alle gemeinsam ihre Angelegenheiten behandeln. Tatsächlich zeigt sich aber in der Entwicklung Zentraleuropas, dass an vielen Orten Herrschaft Einzelner entstand. Daraus erwuchs eine Spannung zwischen Herrschaft und Gesamtheit der Beherrschten, mit deren Auswirkungen sich das vorliegende Sammelwerk befasst.
Inhaltlich geht es zurück auf eine in Kiel vom 23. bis 25. November abgehaltene, vom historischen Seminar der Universität Kiel, dem Institut für österreichische Geschichtsforschung und dem Verein für Geschichte der Stadt Wien getragene internationale Tagung, deren Referate in überarbeiteter und erweiterter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Zusammengefasst werden dabei nach einer einführenden Einleitung der Herausgeber 13 Abhandlungen. Ausgangspunkt ist dabei die Frage, wer hier wen regiert, die von Elisabeth Gruber am Beispiel der Handlungsspielräume in der spätmittelalterlichen Residenzstadt Wien erörtert wird.
Danach stellt etwa Herwig Weigl große Herren und kleine Städte im spätmittelalterlichen Österreich gegenüber, ermittelt Wilhelm Deuer Ritter, Kanoniker und Patrizier als Typen mittelalterlicher Eliten in Städten der Obersteiermark und Kärntens und betrachtet Judit Majorossy Stadt und Adel im mittelalterlichen Westungarn. Weitere Studien gelten dem Burggrafen in Meran, dem Schultheißen im Elsass, dem Vogt in Rappoltstein, der Ehrbarkeit im spätmittelalterlichen Württemberg, den Schultheißen und Schöffen in Bingen und Koblenz, der kommunalen Entwicklung in Thüringen, dem H |
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Mobilisierung im Nationalsozialismus. Institutionen und Regionen in der Kriegswirtschaft und der Verwaltung des „Dritten Reiches“ 1936 bis 1945, hg. v. Werner, Oliver (= Nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ -Studien zu Konstruktion, gesellschaftlicher Wirkungsmacht und Erinnerung 3). Schöningh, Paderborn 2013. 328 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mobilisierung im Nationalsozialismus. Institutionen und Regionen in der Kriegswirtschaft und der Verwaltung des „Dritten Reiches“ 1936 bis 1945, hg. v. Werner, Oliver (= Nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ – Studien zu Konstruktion, gesellschaftlicher Wirkungsmacht und Erinnerung 3). Schöningh, Paderborn 2013. 328 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Im Bestreben, das eigentümliche Wesen der nationalsozialistischen Herrschaft zu erfassen und zu beschreiben, sucht die Geschichtsforschung unentwegt nach erfolgversprechenden Zugängen, die nicht selten an bestimmten Schlüsselbegriffen ansetzen. Eine im März 2010 unter dem Titel „Mobilisierung im Nationalsozialismus“ an der Universität Jena gemeinsam mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam abgehaltene Arbeitstagung des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts „Die NS-Gaue als Mobilisierungsstrukturen für den Krieg“ hat sich in diesem Sinne zum Ziel gesetzt, die historisch-analytischen Möglichkeiten des Terminus der „Mobilisierung“ zu umreißen und tiefer auszuloten.
Im Großen zielt der Ausdruck „Mobilisierung“ auf die gesellschaftliche Dynamik des NS-Systems, auf seine Kriegsvorbereitungen und seine Durchhaltefähigkeit. Wie Oliver Werner, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts und Herausgeber des vorliegenden Sammelbandes zur Tagung, in seiner auch die einzelnen Beiträge prägnant zusammenfassenden Einführung darlegt, seien in der bisherigen Forschung zum Nationalsozialismus vier Varianten der Mobilisierung zu unterscheiden: Erstens die öffentliche oder psychologische Mobilisierung, welche „die Aktivierung und Herrschaftsbeteiligung der Bevölkerung durch institutionelle Einbindung und Propaganda“ bezeichne, zweitens die Selbstmobilisierung insbesondere akademischer Eliten, die „ihre Mitarbeit und ihre Ressourcen auch unaufgefordert in den Dienst des Regimes zu stellen“ bereit waren, drittens die Mobilisierung als Synonym für die umfassende |
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Moll, Martin, Die Steiermark im Ersten Weltkrieg. Der Kampf des Hinterlandesums Überleben 1914-1918 (= Veröffentlichungen der Historischen Landeskommission für Steiermark 43). Styria premium, Wien 2014. 261 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Moll, Martin, Die Steiermark im Ersten Weltkrieg. Der Kampf des Hinterlandes ums Überleben 1914-1918 (= Veröffentlichungen der Historischen Landeskommission für Steiermark 43). Styria premium, Wien 2014. 261 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic.
Pünktlich zum 100-Jahr-Jubiläum des Beginns des Ersten Weltkrieges wird nun auch die Steiermark in einer einschlägigen Darstellung gewürdigt. Verfasser der kompakten Studie ist der Grazer Dozent für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte Martin Moll, der zu diesem Zweck auf eigene Vorarbeiten zurückgreifen konnte. Für Stefan Karners im Jahr 2000 publiziertes Großprojekt „Die Steiermark im 20. Jahrhundert. Politik – Wirtschaft – Gesellschaft – Kultur“ hat Moll dereinst den Zeitraum von 1900 bis 1918 intensiv beackert, 2003 folgte seine Habilitationsschrift, mit der er 2007 unter dem Titel „Kein Burgfrieden. Der deutsch-slowenische Nationalitätenkonflikt in der Steiermark 1900-1918“ den geschichtswissenschaftlichen Buchmarkt bereichern konnte. Im Zuge seiner Recherchen haben sich die im Steiermärkischen Landesarchiv in Graz verwahrten Aktenbestände der für die Besorgung der Reichsverwaltung im Kronland Steiermark zuständigen, von Manfred Graf Clary-Aldringen (1852 – 1928) geführten k. k. steiermärkischen Statthalterei als ein besonders wertvolles Quellenmaterial erwiesen. Ihr Behördenverkehr vor allem mit den nachgeordneten Dienststellen, in erster Linie den Bezirkshauptmannschaften, eröffnet einen plakativen Einblick in die Problemlagen, mit welchen sich das damalige Herzogtum Steiermark in den Kriegsjahren herumzuschlagen hatte.
Diese Probleme waren keine genuin-militärischen, denn bekanntlich fanden in der Steiermark während des Ersten Weltkriegs keine Kämpfe statt, wodurch das Land auch von entsprechenden Zerstörungen verschont geblieben ist. Wie sehr der Waffengang als solcher die steirische Bevölkerung in Mitleidenschaft gezogen hat, bleibt daher bislang unerforscht und weitgehen |
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Mordini, Maura, Il feudo ecclesiastico nella prima èta dei glossatori (= Quaderni di studi Senesi 137). Giuffré, Mailand 2013. VIII, 490 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das spätestens mit dem Ende der Monarchien aufgegebene Lehen gehört in der Zeit zwischen Altertum und Moderne in Europa vermutlich zu den wichtigsten Einrichtungen der gehobenen Welt insgesamt. Da es anscheinend in einer Welt der Mündlichkeit entwickelt wurde, besteht über seine Anfänge so geringe Gewissheit, dass es in der Gegenwart für das beginnende Frühmittelalter sogar ganz in Frage gestellt werden kann. Umso erfreulicher ist jede wissenschaftliche Untersuchung, die das Wissen um Wesen und Natur des Lehens vermehren und verbessern kann.
Maura Mordini versucht dies in der vorliegenden gewichtigen Untersuchung in sachlicher, von Du Canges Glossarium mediae et infimae latinitatis ausgehender und in zeitlicher auf die Glossatoren eingeengter Hinsicht. Literarisch hervorgetreten ist die Verfasserin bereits 1995 durch ihre sorgfältige Arbeit über das Statuto del comune di Grosseto del 1421, der 2007 die Betrachtung von Le forme del potere in Grosseto vom 12. bis 15. Jahrhundert der zwischenzeitlich als Rechtsanwältin in Grosseto tätigen Juristin folgte. In der Gegenwart ist sie als Mitglied des Collegio dei Docenti della Scuola di Dottorato Riccardo Francovich in Storia e Archeologia del Medioevo. Istituzioni e Archivi' dell'Università di Siena tätig.
Gegliedert ist das stattliche Werk nach einer Einleitung in sechs Kapitel. Sie betreffen die Libri feudorum, die lehnrechtliche Literatur von Pillius da Medicina bis zur accursischen Glosse, das Lehen im Dekret Gratians, die fünf compilationes antiquae und den liber Extra sowie das Lehen in der Dekretistik bis zur Glossa ordinaria des Dekrets (Paucapalea, Rolandus, Stephan von Tournai, Giovanni da Faenza, Huguccio da Pisa und viele andere). Dabei gelingen der auch ungedruckte Quellen auswertenden Verfasseri |
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Müchler, Günter, Napoleons hundert Tage. Theiss, Darmstadt 2014. 264 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Am 24. Juni 1812 überschritt Napoleon Bonaparte, als sich Russland aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht mehr an seiner Kontinentalsperre gegen Großbritannien beteiligen wollte, mit vielleicht knapp 500000 Männern die Memel, musste jedoch nach der Einnahme Moskaus und schweren Verlusten mit nur noch 18000 Soldaten im Dezember 1812 wieder über die Memel zurückweichen, wurde bei Leipzig zwischen dem 16. und 19. Oktober 1813 in der wohl bis dahin größten Schlacht der Geschichte von Russland, Preußen, Österreich und Schweden geschlagen und dankte nach dem Verlust Paris‘ an die Alliierten auf Druck am 6. April 1814 im Alter von 44 Jahren zunächst zu Gunsten seines Sohnes und wenig später bedingungslos ab. Nach Elba verbannt, nutzte er als Herr über 10000 Einwohner und tausend Soldaten die ihm bekannt werdende Unzufriedenheit in Frankreich und landete dort am 1. März 1815. Da die Massen zu ihm überliefen, konnte er bereits am 20. März 1815 wieder an die Stelle des vor ihm geflohenen Königs treten.
Der in Wuppertal 1946 geborene Verfasser schloss zwar sein Studium der Politikwissenschaft, neueren Geschichte und Zeitungswissenschaft 1973 mit der gegenwartsnahen Dissertation über das Bündnisverhalten von CDU und CSU ab und wirkte danach als Redakteur bei bekannten Zeitungen und im Hörfunk als Journalist und Redakteur, widmete sich aber seit seinem Ruhestand im Jahre 2011 auch früheren Zeiten. Dementsprechend legte er 2012 eine Studie über Napoleon, Metternich und das weltgeschichtliche Duell von Dresden vor. Hieran knüpft die vorliegende Studie an.
Gegliedert ist der durch Abbildungen veranschaulichte Band in insgesamt sechs Abschnitte. Sie betreffen ein Drama im Zeitraffer, den Sturz aus dem Olymp, den Flug des Adlers, die Erkenntnis, dass nichts wie früher ist Waterloo und schließlich das Leben eines Toten. Eine Zeittafel, Lit |
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Mukherjee, Mithi, India in the Shadows of Empire. A Legal and Political History (1774-1950). Oxford University Press, Oxford 2012. 278 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das wohl in der Mitte zwischen dem Nahen Osten und dem Fernen Osten liegende Indien ist dem Europäer vor allem durch Alexander den Großen erstmals in das genauere Blickfeld geraten. Danach ist es in die Vergessenheit zurückgefallen und erst durch die Kolonialpolitik Portugals und vor allem Großbritanniens ab 1756 wirklich wiederentdeckt worden. Wenig später brachte der spracheninteressierte, ab 1770 als Jurist ausgebildete britische Kolonialbeamte William Jones (London 1746-Kalkutta 1794) auf Grund seiner Beschäftigung mit dem Sanskrit die vergessene uralte Sprachverwandtschaft zwischen Indern und Europäern ans Licht.
Von daher besteht in Europa ein sehr berechtigtes Interesse an der Geschichte Indiens, dem freilich nicht allzu viel wissenschaftliche Literatur gegenübersteht. Deswegen ist es sehr erfreulich, dass das vorliegende, in dee4n ersten Anfängen schon auf die studentische Beschäftigung mit Indien an der Universität Chicago zurückgehende Werk insofern für die neuere Entwicklung Licht in das bisherige bedauerliche Dunkel bringt. Seine Verfasserin ist als Associate Professor für Geschichte an der Universität von Colorado in Boulder tätig und durch Untersuchungen zu rechtlichen, politischen und geistesgeschichtlichen Themen ausgewiesen.
Gegliedert ist die schlanke, im Jahre 2010 erstmals veröffentlichte Studie nach einer kurzen Einführung in insgesamt sieben Abschnitte. Sie betreffen das Verhältnis zwischen Kolonie und Imperium am Beispiel Warren Hastings, den Indian Legislative Council als Gericht, die Bewusstwerdung von Gerechtigkeit, den indischen Nationalkongress und die Hinwendung des Rechtsanwalts zur politischen Tätigkeit, den Beginn der nationalen Unabhängigkeitsbewegung, die indische Verfassung und das Land nach der Erringung der Unabhängigkeit |
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Münkler, Herfried, Der Große Krieg. Die Welt 1914 bis 1918. Berlin, Rowohlt 2013. 924 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Wie unter anderem Christopher Clarks „Die Schlafwandler“ und Manfried Rauchensteiners „Der Erste Weltkrieg und das Ende der Habsburgermonarchie 1914-1918“ zählt auch Herfried Münklers „Großer Krieg“ zu jenem Kreis so voluminöser wie erlesener Schriften, deren Publikation dem Hundertjahr-Jubiläum des Kriegsausbruchs zu verdanken ist und an denen niemand vorbeikommt, der sich um ein tieferes Verständnis der Weichenstellungen für die Geschichte des 20. und 21. Jahrhunderts bemüht. Münkler ist - im Gegensatz zu Clark und Rauchensteiner - kein Fachhistoriker; allerdings erweisen sich mögliche Befürchtungen, der als Professor an der Humboldt-Universität Berlin lehrende Politikwissenschaftler würde womöglich mit einer stark politiktheoretisch verengten Darstellung aufwarten, als gänzlich unbegründet. Tatsächlich entwickelt der Verfasser über neun Kapitel ein von der Praxis des Krieges bestimmtes, weit ausladendes Zeitpanorama, dessen gute Lesbarkeit dem Buch in der kurzen Zeit seiner Präsenz auf dem Markt bereits sechs Auflagen beschert und einen beachtlichen Leserkreis erschlossen hat: Nicht nur, dass bis Mai des laufenden Jahres bereits 50.000 Exemplare des Werks an den Kunden gebracht worden sind, in der Online-Enzyklopädie Wikipedia verfügt es bereits über einen separaten Eintrag.
Es scheint daher sinnvoll der Frage nachzugehen, wie die vorliegende Arbeit im Vergleich mit Clarks Aufsehen erregender Schrift und Rauchensteiners Update (beide Werke wurden vom Rezensenten in der ZIER bereits eingehend analysiert) eingeordnet werden kann. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass der thematische Fokus der drei Studien jeweils anders gelagert ist. Für Clark steht die diplomatische Vorgeschichte des Kriegsausbruchs im Zentrum seiner Überlegungen, sodass aus seinen Ergebnissen recht eindeutige Rückschlüsse auf die |
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Münsteraner Juraprofessoren, hg. v. Hoeren, Thomas. Aschendorff, Münster 2014. 355 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Münster an der Aa wird 793 Ausgangsstelle der Friesenmission des Bischofs Liudger und entwickelt sich von hier aus seit dem Hochmittelalter zum größten geistlichen Fürstentum in dem Heiligen römischen Reich, für das am 3. 10. 1571 eine Landgerichtsordnung und eine Hofgerichtsordnung verkündet werden. 1648 wird in Münster ein Friedensvertrag geschlossen, mit dem Spanien und die sieben vereinigten Niederlande den achtzigjährigen Krieg beenden und Holland, Seeland, Groningen, Utrecht, Friesland, Gelderland und Overijssel aus dem Heiligen römischen Reich ausscheiden. 1780 wird in Münster eine Universität eingerichtet, die 1818 zu Gunsten Bonns weitgehend geschlossen wird, aber 1902 wieder eine juristische Fakultät eröffnet.
So bekannt, so beginnt der Herausgeber sein kurzes Vorwort, die Münsteraner rechtswissenschaftliche Fakultät heute ist, so wenig weiß man von ihren Professoren, obwohl diese das Engagement für die Einheit von Forschung und Lehre, für eine praxisgerechte und zugleich methodisch fundierte Ausbildung sowie das gute, kollegiale Verhältnis der Professoren untereinander und das Gespür für Toleranz und Respekt vor der persönlichen und fachlichen Andersartigkeit innerhalb der Fakultät einte. Deswegen stellt das vorliegende Werk Münsteraner Professoren der Rechtswissenschaft aus zwei Jahrhunderten in Werdegang, Leistungen und Wirkungen durch die gegenwärtigen Fachvertreter vor. In grundsätzlich chronologischer Ordnung werden dabei insgesamt 17 überwiegend allgemeiner bekannte Juristen erfasst.
Dies beginnt mit dem vom Herausgeber dargestellten Anton Matthias Sprickmann (1749-1833), der für die kurze Zeit der alten Universität steht. Dem folgen nach der Neugründung Rudolf His (Schweizer Strafrechtshistoriker), Hans Pagenkopf (Begründer des kommunalwissenschaftlichen Instituts), Friedrich Klein |
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Nachschlagewerk des Reichsgerichts Gesetzgebung des Deutschen Reichs. Band 8 Zivilprozessordnung §§ 1-270, hg. v. Schubert, Werner/Glöckner, Hans Peter. Lang, Frankfurt am Main 2014. VIII, 738 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nachschlagewerk des Reichsgerichts Gesetzgebung des Deutschen Reichs. Band 8 Zivilprozessordnung §§ 1-270, hg. v. Schubert, Werner/Glöckner, Hans Peter. Lang, Frankfurt am Main 2014. VIII, 738 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie die Herausgeber in der kurzen Einleitung darlegen, umfasst das Nachschlagewerk des Reichsgerichts zur Zivilprozessordnung sechs Bände des Gesamtwerks, nämlich die Bände 36 bis 41. Es erschließt die Rechtsprechung des Reichsgerichts für die dann Zivilprozessordnung genannte neu gefasste Civilprocessordnung vom 17. 5. 1898. Darüber hinaus weist es aber in den Leitsätzen der ersten Jahre auch auf einschlägige Entscheidungen der Jahre zwischen 1879 und 1899 hin.
Die Edition ist voraussichtlich auf vier Bände angelegt. Sie bezieht die Grundbuchordnung, das materielle Konkursrecht und Vergleichsrecht und die Grundbuchordnung (?) ein. Der erste Band ist in den Bänden 35 (?), 36 und Teilen des Bandes 37 (zu den §§ 253-250 ZPO) des Originalwerks in der Bibliothek des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe enthalten.
Das Nachschlagewerk bietet umfangreiche Entscheidungsnachweise zu den wichtigsten Institutionen des Zivilprozessrechts, die bisher noch nicht erschöpfend untersucht sind. Die sachkundigen Herausgeber weisen in diesem Zusammenhang vor allem auf die Streitwertberechnung, die Widerklage, die Streitgenossenschaft und die Beteiligung Dritter am Rechtsstreit, das Prozesskostenrecht, die mündliche Verhandlung, die Aufklärungspflicht, die Prozessverbindung, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Klageschrift, die Feststellungsklage, die Rechtshängigkeit, die Klageänderung und die Veräußerung der Streitsache hin. Möge es mit Hilfe der neuen, (mit einem Urteil vom 28. Mai 1902 zu vor § 1-252 einsetzenden und einem Urteil vom 23. Juni 1933 als 270/19 = ZPO § 265 Nr. 44 endenden,) sehr verdienstvollen Edition möglichst rasch gelingen, zumindest einige der bisherigen Forschungslücken so gut wie möglich |
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Nationalsozialismus und Recht. Erste Babelsberger Gespräche, hg. v. Ramm, Thilo/Saar, Stephan Chr. Nomos, Baden-Baden 2014. 398 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nationalsozialismus und Recht. Erste Babelsberger Gespräche, hg. v. Ramm, Thilo/Saar, Stefan Chr. Nomos, Baden-Baden 2014. 398 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die Babelsberger Gespräche zum Recht im Nationalsozialismus dokumentieren den Ertrag einer im Zweijahresrhythmus konzipierten interdisziplinären Tagungsreihe, deren erste Sessionen jeweils im Oktober der Jahre 2011 (Potsdam) und 2013 (München) stattfanden. Sie verfolgt das Ziel, die Periode der nationalsozialistischen Herrschaft zwischen 1933 und 1945, aber auch ihre Nachwirkungen unter dem Blickwinkel des Rechts zu diskutieren und anhand des aktuellen Standes der Forschung abzugleichen. Die Aufgabe bestehe allgemein darin, „die im ‚totalen Staat‘ verbliebenen Handlungsspielräume zu ermitteln“ (S. 5). Der insgesamt acht Beiträge männlicher und weiblicher Wissenschaftler versammelnde Band vereinigt die zum Teil deutlich erweiterten schriftlichen Fassungen ihrer Referate sowie ergänzendes Material. Ein klares Schwergewicht (sechs Beiträge) liegt dabei auf der Wissenschaftsgeschichte, der Erforschung der institutionellen, personellen und curricularen Ideologisierung vor allem der juristischen Fakultäten an den deutschen Universitäten.
Zunächst wirft Frank-Rutger Hausmann (Freiburg) einen kritischen Blick auf die „Universitätsgeschichte in der Zeit des Nationalsozialismus als Forschungsaufgabe“ und formuliert dazu vier Thesen zur Notwendigkeit der Erforschung der Geisteswissenschaften im behandelten Zeitraum. Eine erste besage, dass „die Gründe für den unübersehbaren Ansehensverlust und die internationale Marginalisierung großer Teile der deutsch(sprachig)en Geisteswissenschaften nach 1945 ganz wesentlich in ihrer Verbindung mit der nie wirklich aufgearbeiteten Ideologie des Nationalsozialismus, die gelegentlich als ‚Selbstgleichschaltung‘ bezeichnet wird, zu suchen sind“. Die daraus resultierenden Schäden seien „bis heute immer noch nicht wirklich aufgeklärt und fordern |
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Nehmer, Michael, Erbunwürdigkeit und Elternunterhalt im internationalen Privatrecht. Eine historisch-rechtspolitische Betrachtung (= Studien zum vergleichenden und internationalen Recht 186). Lang, Frankfurt am Main 2013. XVI, 255 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nehmer, Michael, Erbunwürdigkeit und Elternunterhalt im internationalen Privatrecht. Eine historisch-rechtspolitische Betrachtung (= Studien zum vergleichenden und internationalen Recht 186). Lang, Frankfurt am Main 2013. XVI, 255 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In dem Ausgangsfall des Verfassers stirbt ein junger, in Deutschland lebender Kroate infolge eines Verkehrsunfalls unter Hinterlassung einer Tante und einer Großmutter mütterlicherseits, die ihm nahestanden. Der serbische Vater hatte die Familie früh verlassen und sich niemals um das Kind gekümmert. Für das Nachlassgericht erhob sich auf dieser Grundlage die Frage, ob der Vater in Bezug auf den aus einer Haftpflichtversicherungssumme bestehenden Nachlass für erbunwürdig erklärt werden könnte.
Mit diesem nicht ganz gewöhnlichen, aber in den Zeiten der Globalisierung vermutlich immer häufiger entstehenden Geschehen befasst sich die von Erik Jayme betreute, im November 2012 bei der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg eingereichte Dissertation des in Heidelberg, Montpellier, Rottweil und Palermo ausgebildeten, seit 2011 als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie gliedert sich in insgesamt drei Teile. Zunächst untersucht der Verfasser auf geschichtlicher Grundlage die Sachnormen der Erbunwürdigkeit und der Unterhaltsverwirkung, geht dann zum deutschen und europäischen internationalen Privatrecht der Erbunwürdigkeit und des Unterhalts über und wendet sich anschließend verfahrensrechtlichen Fragen zu.
Im Ergebnis stellt er fest, dass das deutsche Erbunwürdigkeitsrecht bei grenzüberschreitenden Fällen zu Abgrenzungsproblemen führen kann. Dabei entscheidet er sich ansprechend dafür, auf internationaler Ebene den Gläubigern keinen stärkeren Schutz zu gewähren als auf nationaler. Für die internationale Zuständigkeit der Nachlassgerichte geht er überzeugend vom künftigen Gleichlauf von Recht und Gericht unter Rechtsschutz- und Rechtssicherheitsaspekten aus.
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New Frontiers. Law and Society in the Roman World, hg. v. Du Plessis, Paul J., Edinburgh University Press, Edinburgh 2012. 246 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen New Frontiers. Law and Society in the Roman World, hg. v. Du Plessis, Paul J., Edinburgh University Press, Edinburgh 2012. 246 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Spätestens seit dem Mittelalter ist die Welt der Römer ein klassischer Gegenstand wissenschaftlicher Beschäftigung. Obwohl sie sich nicht mehr verändern kann, ermöglicht auch sie immer wieder neue Zugriffe und Erkenntnisse durch die Nachwelt. Ein ansprechendes Beispiel hierfür ist der vorliegende schmucke Sammelband.
Herausgegeben ist er von dem der School of Law der Universität Edinburgh angehörigen Rechtshistoriker Paul du Plessis, dessen Interessen das römische Recht, das mittelalterliche kanonische und römische Recht, die antike Rechtsgeschichte und Geschichte und mehr als 40 weitere Gebiete betreffen. Außer durch Textbücher zu römischem Recht ist der Herausgeber durch Untersuchungen über die Entstehung des ius commune und Recht und Gesellschaft in der römischen Welt hervorgetreten. Das von ihm eingeleitete Sammelwerk umfasst insgesamt 12 Studien unterschiedlicher Beiträger in drei Teilen.
Dabei befasst sich etwa in den Perspektiven des römischen Rechtsdenkens Joseph A. Howley mit den Überlegungen des Aulus Gellius zur juristischen Lektüre oder betrachtet Jill Harries Das Senatus Consultum Silanianum vertieft. Im Rahmen der Verbindungen zwischen Rechtspraxis und Rechtstheorie analysiert beispielsweise Éva Jakab Finanztransaktionen von Frauen in Puteoli. Nach drei Beiträgen über die wirtschaftliche Wirklichkeit und ihre Verbindung mit dem Recht schließt Philip Thomas das Werk mit eigenen Erkenntnissen über Jacques Barzuns Aspekttheorie ab, nach welcher der jeweilige Standpunkt des Betrachters die Sicht bestimmt, weshalb die vielfältigen Ausgangspunkte der Mitwirkenden in ihrer Gesamtheit zahlreiche unterschiedliche Einsichten in Recht und Gesellschaft der Römer ermöglichen, die für den Nutzer durch einen kurzen Index von actio ad exhibendum bis women, status in R |
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Nonn, Christoph, Theodor Schieder. Ein bürgerlicher Historiker im 20. Jahrhundert. Droste, Düsseldorf 2013. 454 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nonn, Christoph, Theodor Schieder. Ein bürgerlicher Historiker im 20. Jahrhundert. Droste, Düsseldorf 2013. 454 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Oettingen am 11. April 1908 in einer bürgerlichen protestantischen Familie geborene, in Augsburg und Kempten aufgewachsene Theodor Schieder schloss sich bereits in der Schulzeit der Jugendbewegung an und leitete während des 1926 begonnenen Studiums der Geschichte, Germanistik und Geographie in München und Berlin zeitweise die Münchener Gilde Greif der antisemitischen, militaristisch-nationalistischen deutsch-akademischen Gildenschaft, der etwa Theodor Oberländer, Erich Maschke und Günther Franz angehörten. Zunächst betreut von Paul Joachimsen wurde er nach dessen Tode in München 1933 bei Karl Alexander von Müller mit einer Dissertation über die kleindeutsche Partei in Bayern in den Kämpfen um die nationale Frage promoviert. 1934 wurde er unter Vermittlung Erich Maschkes in Königsberg Leiter der Landesstelle Ostpreußen des preußischen geheimen Staatsarchivs, trat in Verbindung zu Hans Rothfels und habilitierte sich nach dem Beitritt zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (1937) im Jahre 1939 bei Kurt von Raumer mit einer Schrift über deutschen Geist und ständische Freiheit im Weichsellande.
Nach einer Lehrstuhlvertretung 1941/1942 in Innsbruck wurde er auf Grund des Einflusses Herbert Grundmanns und des Gauleiters Erich Koch Professor für neuere Geschichte an seiner Heimatuniversität Königsberg, an der er 1944 der Arbeitsgemeinschaft zur Erforschung der bolschewistischen Weltgefahr beitrat. Nach der wenig später erfolgten Flucht in den Westen wurde er am 28. November 1947 bei der Außenstelle Immenstadt des Amtsgerichts Kempten-Land mit Hilfe kollegialer Stellungnahmen (z. B. Hans Rothfels’) entnazifiziert und nach einer Absage des erstgereihten, in New York lehrenden jüdischen Emigranten Hans Rosenberg mit Unterstützung Peter Rassows am 8. November 1948 ordentlicher Pr |
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Nürnbergs Hochschule in Altdorf. Beiträge zur frühneuzeitlichen Wissenschafts- und Bildungsgeschichte, hg. v. Marti, Hanspeter/Marti/Weißenbach, Karin. Böhlau, Köln 2014, 368 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nürnbergs Hochschule in Altdorf. Beiträge zur frühneuzeitlichen Wissenschafts- und Bildungsgeschichte, hg. v. Marti, Hanspeter/Marti/Weißenbach, Karin. Böhlau, Köln 2014, 368 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Des deutschen Reiches Erzschatzkästlein war zwar frühzeitig an wirtschaftlichem Aufschwung interessiert, konnte sich aber leider nicht früh genug für die Förderung der Wissenschaft entscheiden, so dass es noch in der Gegenwart nur Zweitstandort einer Universität ist. Selbst die im 17. Jahrhundert gegründete Universität Nürnbergs fand ihren Platz nicht in der Stadt selbst, sondern in dem 1504 von der Pfalz an die Reichsstadt gelangten ländlichen Altdorf, wenn sie auch auf dem 1526 nach Vorschlägen Melanchthons im Egidienkloster eingerichteten Gymnasium beruht. Dass der Anfall an Bayern Nürnberg nicht nur Vorteile, sondern auch die Schließung der Universität brachte, fügt sich in diese ambivalente Bildungsgeschichte trefflich ein.
Dessenungeachtet fand vom 3. bis zum 5. Mai in Engi/Glarus Süd in der Schweiz die vierte hochschulgeschichtliche, von der Arbeitsstelle für kulturwissenschaftliche Forschungen organisierte Tagung statt, die einen Workshop des Sonderforschungsbereichs 573 (Pluralisierung und Autorität in der frühen Neuzeit 15.-17. Jahrhundert) fortsetzte, der am 1. Dezember 2009 vom Teilprojekt B 7 (Gelehrtenkultur und religiöse Pluralisierung – Praktische Toleranz im Umgang mit heterodoxen Positionen um 1600) veranstaltet worden war. Die Tagungsteilnehmer präsentierten in zehnminütigen Kurzvorträgen Inhalt und Konzept ihres für einen Sammelband zur Geschichte der Universität Altdorf geplanten Beitrags, der unter dem übergeordneten Aspekt einer Geschichte und Kritik des Altdorfer Sozianismus veröffentlicht werden wollte. In der Folge erschien dann aber eine Erweiterung der thematischen Aspekte als vorteilhafter.
Insgesamt umfasst das daraus erwachsene vorliegende Werk nach einer Einleitung 10 Beiträge. Sie be |
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Oberösterreichische und kaiserliche Zentralbehörden bis 1752, bearb. v. Steuer, Peter/Theil, Bernhard (= Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 50/1). Kohlhammer, Stuttgart 2014. 751 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Oberösterreichische und kaiserliche Zentralbehörden bis 1752, bearb. v. Steuer, Peter/Theil, Bernhard (= Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 50/1). Kohlhammer, Stuttgart 2014. 751 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die aus dem deutschen Südwesten stammenden Habsburger konnten trotz Güterverlusten im Westen nach der Wahl Rudolfs von Habsburg zum König des deutschen Reiches im Jahre 1271 durch Belehnung der Söhne mit dem 1278 Ottokar von Böhmen abgekämpften Österreich ihren Güterschwerpunkt in den Südosten verlegen, behielten aber Güter auch im Westen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Sie wurden trotz der Bezeichnung Österreichs ob der Enns als Oberösterreich außer unter Vorderösterreich auch unter Oberösterreich zusammengefasst. Der Erfassung der dabei angefallenen Akten und Amtsbücher der vorderösterreichischen Zentralbehörden in den Archiven der Bundesrepublik Deutschland dient seit langem ein auf 10 Bände angelegtes wissenschaftliches Unternehmen, das sich mit Erscheinen des vorliegenden Bandes bereits seinem Ende nähert, obwohl der jetzige Band die Nummer eins trägt.
Nach der Einleitung der Herausgeber sind dabei ausschließlich Unterlagen erfasst, die sich zunächst in der Registratur der seit 1753 in Konstanz und Freiburg im Breisgau, endgültig seit 1759 in Freiburg eingerichteten vorderösterreichischen Regierung und Kammer befanden und teils mit den dort entstandenen Akten vermischt wurden, teils aber auch gesondert erhalten blieben. Es handelt sich dabei um die so genannten Priora, die erst als Abschrift und später als Originale 1753, 1756 und 1789 abgegeben wurden, wobei durch Neuordnung viele neue Archivalieneinheiten unter Aufgabe früherer Zuordnungen entstanden. Als Folge dieser Eingriffe lassen sich die Provenienzverhältnisse nur unzureichend rekonstrueieren, doch lassen sich Gruppen von Archivalien erkennen, welche die landesfürstliche Kanzlei Innsbruck, das Schatzarchiv, das Kameral |
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Oberste, Jörg, Die Zisterzienser (= Urban Taschenbuch 744 = Geschichte der christlichen Orden 4). Kohlhammer, Stuttgart 2014. 317 S. Besprochen von Christof Paulus. |
Ganzen Eintrag anzeigen Oberste, Jörg, Die Zisterzienser (= Urban Taschenbuch 744 = Geschichte der christlichen Orden 4). Kohlhammer, Stuttgart 2014. 317 S.
Als ein parvus fons, eine kleine Quelle, habe der Zisterzienserorden begonnen, die jedoch bald zum Strom geworden sei, erinnerte Papst Clemens IV. 1265. Was 1098 mit der Gründung Neuklosters, des novum monasterium, einsetzte, hatte sich um 1500 zu einer europäischen Größe von rund 740 Zisterzen ausgeweitet. Diesem Orden hat nun der Regensburger Mediävist Jörg Oberste eine handliche, quellennahe Überblicksdarstellung gewidmet mit dem Anspruch, die Geschichte der Zisterzienser bis zur Gegenwart in europäischem Rahmen zu erzählen. Dies ist natürlich nicht ohne Einschränkungen möglich: das Hauptaugenmerk gilt den mittelalterlichen Jahrhunderten. So wird etwa der Schlüsseltext der Carta Caritatis, welcher der Autor eine „bestechende Weitsicht und Effizienz“ (56) attestiert, ausführlich geistesgeschichtlich – auch bezüglich der Frage, ob die Carta schon in Molesme vorgeprägt war – diskutiert und verortet; Bernhard von Clairvaux, Stephan Harding, Joachim von Fiore und natürlich Robert von Molesme erfahren eine Würdigung, wobei Oberste bei letzterem auf Melvilles Charismatikermodell rekurriert; ferner werden das Arbeitsethos der Zisterzienser, ihre technische Innovationsbereitschaft, die sich etwa im Bauhüttenbuch Villards de Honnecourts spiegelt, oder die mittelalterlichen Buchbestände der Konvente behandelt. Oberste situiert hierbei die Zisterzienser in ihrem Kommunikationsgeflecht – rekonstruiert unter anderem aus den Entschuldungsschreiben für das Generalkapitel –, in Austausch und Distanz zu anderen Orden, besonders den Prämonstratensern, den Kartäusern und Cluniazensern, profiliert die Zisterzienser innerhalb ihre kirchlich-hierarchischen Einbettung als Päpste und Bischöfe und ersetzt das spätmittelalterliche Krisenbild durch die Blickverschiebung hin zu einer monastischen Diversität. Dem Buch sind zuweilen et |
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Oldenburger, Marko, Kindesunterhalt in England. Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991 (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 18). Böhlau, Köln 2014. 264 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Oldenburger, Marko, Kindesunterhalt in England. Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991 (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 18). Böhlau, Köln 2014. 264 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der einfachen menschlichen Gesellschaft besteht zwar eine natürliche Neigung der meisten Menschen, sich einige Zeit um ihre Kinder zu kümmern, ein Unterhaltsanspruch der Kinder gegen ihre Verwandten erwächst dabei aber erst spät. Dementsprechend wird als Lehnübertragung von lateinisch sustentatio selbst das Grundwort Unterhalt erst am Beginn der Neuzeit in der deutschen Sprache sichtbar und ist ein Unterhaltsanspruch als Wort anscheinend erst am Ende des 19. Jahrhunderts bezeugt. Aus diesem Grund setzt die Untersuchung des als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Medizinrecht tätigen Verfassers mit einem frühen rechtlichen Dokument ein.
Seine vorliegende Arbeit ist seine von Stephan Meder langjährig betreute und im Winter 2012/20113 von der juristischen Fakultät der Universität Hannover angenommene Dissertation. Sie gliedert sich außer in Einleitung und Ergebnis in die drei Sachteile aktuelles Recht des Kindesunterhalts in England, Kindesunterhalt im Poor Law und Bastardy Law und Kindesunterhalt im Family Law. Ausgangspunkt ist dabei die Verschiedenheit des asymmetrischen Unterhaltsmodell Deutschlands und des teilsymmetrischen Unterhaltsmodells Englands, in dem bei der Ermittlung der Höhe des Kindesunterhalts Betreuungsleistungen wirtschaftlich berücksichtigt werden.
Im Ergebnis kann er auf der Grundlage zahlreicher Entscheidungen wie vieler gesetzlicher Regelungen zwischen 1576 und 2008 ansprechend zeigen, dass für die englische Lösung des Kindesunterhalts vor allem Teile des Poor Law und des sich daraus entwickelnden Bastardy Law bedeutsam wurden, während das Family Law erst sehr viel später teilsymmetrisch bedeutsame Inhalte übernahm. Ausgangspunkt war dabei das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichte |
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One Law for All? Western models and local practises in (post-)imperial contexts, hg. v. Kirmse, Stefan B. (= Eigene und fremde Welten 25). Campus, Frankfurt am Main. 2012. 297 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen One Law for All? Western models and local practises in (post-)imperial contexts, hg. v. Kirmse, Stefan B. (= Eigene und fremde Welten 25). Campus, Frankfurt am Main. 2012. 297 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Herausgeber ist, soweit dies über den Karlsruher Virtuellen Katalog ersichtlich ist, literarisch erstmals im Jahre 2003 an die Öffentlichkeit getreten, als er an der School of Oriental and African Studies in London eine Studie über islamistischen Radikalismus in Zentralasien am Beispiel Usbekistans und Kirgistans verfasste. Zuletzt arbeitete er in einem Postdoktorandenprojekt Rechtskulturen im Rahmen des Forums Transregionale Studien an der Collaborative Research Unit (SFB) 640 „Representations of Changing Social Orders - Intertemporal and Intercultural Comparisons“ an der Humboldt-Universität in Berlin. Von hier aus hat er den vorliegenden Sammelband ediert, um danach als Forscher am Wissenschaftskolleg Berlin zu wirken.
Das Werk enthält nach einer ausführlichen Einleitung des Herausgebers insgesamt neun Beiträge. Sie sind in drei Abteilungen gegliedert. Diese betreffen Diskussionen um Rechtsreformen, die Rolle rechtlicher Mittelspersonen und die Tätigkeit der Gerichte.
Sie beginnen mit der zwischen 1905 und 1917 in Russland geführten Diskussion über die Todesstrafe und enden mit dem Strafgesetzbuch Mexikos von 1871. Dazwischen werden Rechtsfragen Afghanistans, Perus, Chinas oder Kameruns behandelt. Insgesamt erweitert der durch einen Index der Namen und Orte abgerundete schmale Band das Wissen um die vielfältige Suche nach Recht in vielen Teilen der Erde auf der Grundlage bisher noch nicht ausreichend genutzter Quellen der beiden vorangegangenen Jahrhunderte in hilfreicher Weise, wobei die Spannungen zwischen universalen westlichen und partikularen örtlichen Bestrebungen unter der Fragwürdigkeit der Einheitlichkeit im Mittelpunkt stehen.
Innsbruck |
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Otterbeck, Alexander, Das Finanzamt Bonn im Nationalsozialismus (= Rechtsgeschichtliche Studien 68). Kovač, Hamburg 2014. 277 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Otterbeck, Alexander, Das Finanzamt Bonn im Nationalsozialismus (= Rechtsgeschichtliche Studien 68). Kovač, Hamburg 2014. 277 S. Besprochen von Werner Schubert.
Seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert ist die Tätigkeit des Reichsfinanzamts und der ihm unterstellten Finanzämter vermehrt Gegenstand historischer, auch rechtshistorischer Forschungen (Überblick S. 37ff.), die sich besonders mit der fiskalischen Ausplünderung der jüdischen Mitbürger und der Arisierung ihres Vermögens befassen. Die Kölner rechtshistorische Dissertation befasst sich mit dem Finanzamt Bonn unter dem Nationalsozialismus, für das noch keine Detailuntersuchungen vorlagen. Die archivalische Quellenüberlieferung bezieht sich im Wesentlichen auf Unterlagen, welche die Abgaben und Steuern von Juden und die Verwertung und Verwaltung ihres eingezogenen Vermögens betreffen. Der größte Teil der Aktenüberlieferung betrifft nicht Einzelvorgänge, „sondern beinhaltet Aufstellungen und Berechnungen, so dass lediglich die Ergebnisse der Verwaltungstätigkeit sichtbar werden, nicht aber das vorausgegangene Handeln“ (S. 37). Das Finanzamt Bonn war 1919/1920 als Teil der dreistufigen Reichsfinanzverwaltung begründet worden (S. 59f.) und war zuständig für den Landkreis Bonn (u. a. für Godesberg, Poppelsdorf) und umfasste zu Kriegsbeginn 360 Bedienstete (S. 76). 1933 lebten im Bezirk des Bonner Finanzamts 1268 (0,8% der Gesamtbevölkerung), 1939 669 und im November 1941 noch über 400 jüdische Mitbürger.
Nach einem Überblick über den Forschungsstand (S. 34ff.) und über die Organisation des Finanzamts Bonn in der NS-Zeit folgt der umfangreiche IV. Abschnitt über „Rechtsgrundlagen und Verwaltungstätigkeit“ (S. 79-268). Es werden ausführlich behandelt die 1931 eingeführte und unter dem Nationalsozialismus erheblich verschärfte Reichsfluchtsteuer, die sofort nach der Reichspogromnacht eingeführte Judenvermögensabgabe, die Anmeldung „feindlichen“, polnischen und amerikanischen Vermögen |
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Pagenkopf, Martin, 150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland. Boorberg, Stuttgart 2014. 332 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Zur Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland fehlt bislang eine Gesamtdarstellung, so dass es zu begrüßen ist, dass sich Martin Pagenkopf (Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D.) dieser Materie angenommen hat. Im Teil A behandelt Pagenkopf die Verwaltungsgerichtsbarkeit von 1863-1918 (S. 13ff.), ausgehend von der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden durch ein Gesetz von 1863 (S. 15ff.). In der Folgezeit erhielten Bayern, Württemberg, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen unabhängige letztinstanzliche Verwaltungsgerichtshöfe. Große Bedeutung erlangten das preußische Gesetz vom 3.7.1875 über die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsgerichtsverfahren und das Berliner Oberverwaltungsgericht, dessen Entscheidungen wegweisend wurden (S. 46ff. zum Kreuzberg-Urteil, S. 48ff. zum „Weber“-Urteil von 1893, S. 256ff. Wiedergabe des Originalurteils, durch welches das Aufführungsverbot des Werkes von Gerhart Hauptmann: „Die Weber“ aufgehoben wurde). Für die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte galt, von Württemberg abgesehen (hier Generalklausel) das Enumerationsprinzip. Anfänge einer allerdings noch nicht voll unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit des Reichs fanden sich u. a. im Bundesamt für Heimatwesen, im Patentamt und im Reichsversicherungsamt (ausführlich hierzu Wolfgang Kohl, Das Reichsverwaltungsgericht, Tübingen 1991, S. 45ff., 53ff.). In der Weimarer Zeit scheiterten die Versuche, ein Reichsverwaltungsgericht zu schaffen (S. 69ff.); Teile der Reichsverwaltungsgerichtsbarkeit übten aus der 1918 begründete Reichsfinanzhof in steuerrechtlichen Streitigkeiten, das Reichsversorgungsgericht und das Reichswirtschaftsgericht. Aus der Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts behandelt Pagenkopf u. a. das Borkum-Lied-Urteil, das Urteil im Potsdamer Flag |
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Palm, Ulrich, Person im Ertragsteuerrecht (= Ius publicum 224). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XXIV, 684 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Seit langem teilt der Mensch verständlicherweise die Welt in sich als Subjekt und den Rest als Objekt. Schon bei dem im 3. und 2. vorchristlichen Jahrhundert (um 250-184 v. Chr.) wirkenden Dichter Plautus ist dabei das Wort persona mit den Bedeutungen Maske und Person belegt, das in Wettbewerb mit den ursprünglichen Bezeichnungen für den Menschen diese mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt hat. In der deutschen Sprache ist es anscheinend erstmals 1170 belegt, von wo aus es sich im 16. Jahrhundert zu einer allgemeinen Bezeichnung entwickelt hat.
Der 1969 geborene, nach Banklehre und Zivildienst in Heidelberg ausgebildete, 1999 mit einer Untersuchung über Preisstabilität in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion promovierte, 2011 mit der vorliegenden, von Paul Kirchhof betreuten Schrift habilitierte und seit 2012 an der Universität Hohenheim tätige Verfasser geht demgegenüber von der Tatsache aus, dass das Ertragsteuerrecht Deutschlands grundsätzlich zwischen Rechtsformen mit Rechtspersönlichkeit und Rechtsformen ohne Rechtspersönlichkeit unterscheidet. Die Kapitalgesellschaft ist ein Subjekt der Körperschaftsteuer, die Personengesellschaft dagegen weder ein Subjekt der Einkommensteuer noch der Körperschaftsteuer. Da verschiedene Reformentwürfe zur Erneuerung des Steuerrechts Deutschlands diesen Dualismus der Unernehmensbesteuerung aufgeben wollen, fragt der Verfasser, was eine juristische Person ist.
Gegliedert ist seine diesbezügliche Untersuchung in insgesamt vier Teile. Dabei führt der Verfasser zunächst in den Gegenstand an Hand der personalen Grundstruktur der Ertragsbesteuerung ein, ermittelt dann geistesgeschichtliche Grundlagen im römischen Recht, in der christlichen Theologie und in der neuzeitlichen Moralphilosophie und wendet sich auf dieser bis zu Hegel reichenden |
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Parteien und Gesellschaft im Ersten Weltkrieg. Das Beispiel Österreich-Ungarn, hg. v. Mesner, Maria/Kriechbaumer, Robert/Maier, Michaela/Wohnout, Helmut. Böhlau, Wien 2014. 243 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZIER 4 (2014)62. IT |
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In Sarajewo wurde am 28. Juni 1914 der österreichische Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand zusammen mit seiner Frau von Mitgliedern der revolutionären Untergrundorganisation Mlada Bosna erschossen, die Bosnien-Herzegowina von der Herrschaft Österreich-Ungarns befreien wollte. Da Mlada Bosna mit Serbien in Verbindung gebracht wurde, verlangte Österreich in einem eindringlichen Ultimatum eine gerichtliche Untersuchung gegen die Täter und erklärte, gestärkt durch einen so genannten Blankoscheck des Deutschen Reiches, nach einer als nichtbefriedigend eingestuften Antwort Serbiens am 28. Juli 1914 Serbien den Krieg. Die hundertste Wiederkehr der Jahrestage dieser Ereignisse hat im Vorgriff in Österreich bereits 2011 zur Gründung der Plattform der zeithistorischen politischen Archive aus der Wilfried-Haslauer-Bibliothek, dem Verein für Geschichte der ArbeiterInnenbewegung, dem Karl-von Vogelsang-Institut und dem Kreisky-Archiv geführt, die sich im November 2013 zur besseren Ausleuchtung der Geschichte des Ersten Weltkriegs in einer Konferenz vor allem mit den Haltungen, Dilemmata und Entscheidungen der österreichischen politischen Parteien kurz vor, bei und nach Kriegsausbruch befasste.
Der vorliegende Sammelband stellt in diesem Zusammenhang nach einem kurzen Vorwort der Herausgeber 13 unterschiedliche Beiträge dieser wissenschaftlichen Zusammenkunft der Allgemeinheit zur Verfügung. Dies beginnt mit einer Beschreibung eines Donnerstags vor dem Krieg (28. Mai 1914) durch Maureen Healy an Hand von Zeitungsmeldungen zu Wetter, Schlagzeilen, Berichten über die zukünftigen Feinde, Innenpolitik, Sport, Technik, Anzeigen, Nachrufen und Todesanzeigen. Danach untersucht Johannes Schönner die Christlichsozialen, Lutz Musner die Soziald |