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Revolten und politische Verbrechen zwischen dem 12. und 19. Jahrhundert. Rechtliche Reaktionen und juristisch-politische Diskurse - Revolts and Political Crime from the 12th to the 19th Century. Legal Responses and Juridical-Political Discourses, hg. v. Benedictis, Angela/Härter, Karl unter Mitwirkung von Hannapel, Tina/Walter, Thomas (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte – Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 285). Klostermann, Frankfurt am M

Revolten und politische Verbrechen zwischen dem 12. und 19. Jahrhundert. Rechtliche Reaktionen und juristisch-politische Diskurse - Revolts and Political Crime from the 12th to the 19th Century. Legal Responses and Juridical-Political Discourses, hg. v. Benedictis, Angela/Härter, Karl unter Mitwirkung von Hannapel, Tina/Walter, Thomas (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte – Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 285). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. X, 477 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Ein wichtiger Zug aller Erscheinungen ist die Spannung zwischen Generalität und Individualität. Dementsprechend gehört grundsätzlich alles irgendwie einer Art an und ist gleichzeitig ein Individuum, das bei den Lebewesen allgemeine und gleichzeitig auch besondere Ziele haben und anstreben kann. Dies kann bei dem Zusammentreffen mehrerer Individuen zu immer neuer und wohl auch nie für immer endender gewaltsamer Auseinandersetzung führen, die sich in Revolten und Verbrechen äußern.

 

Mit einigen damit verbundenen Fragen befasste sich eine in Frankfurt am Main im April 2011 im Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte abgehaltene Tagung in Zusammenarbeit zwischen dem das Institut vertretenden Karl Härter und der die Universität Bologna repräsentierenden Angela de Benedictis. Ziel war es dabei, durch die Verbindung von Gesellschaftsgeschichte, politischer Geschichte und Rechtsgeschichte neue Zugänge zur Geschichte von Revolten und politischen Verbrechen zu entwickeln und vorzustellen. Dabei ergaben die einzelnen Studien als allgemeines Gesamtergebnis, dass Revolten sich grundsätzlich zwischen mit Strafe bedrohten Verbrechen und vielleicht rechtmäßigem Widerstand bewegen können, worüber letztlich vor allem der Erfolg entscheiden dürfte.

 

Gegliedert ist die vorliegende Veröffentlichung der 16 zusammengefassten Beiträge nach einleitenden Bemerkungen Karl Härters in einen allgemeineren Teil und verschiedene Einzelfallstudien. Den allgemeinen Teil eröffnet die Herausgeberin mit Bezugnahmen auf Bartolus und Baldus, denen Überlegungen zum möglicherweise legitimen Widerstand, zum Majestätsverbrechen, zum Bauern, zum Widerstand, zu Balthazar Ayalas De iure et officiis bellicis ac disciplina militari von 1582, zum Widerhall in den frühneuzeitlichen Medien und zur Aufstandsprävention in der frühen Neuzeit folgen. Acht Fallstudien erörtern die allgemeineren Gedankengänge an Beispielen aus Italien, Österreich, Granada, dem Heiligen römischen Reich, Frankreich, London, Sachsen und Spanien und ermitteln dabei vielfältige neue Erkenntnisse, die durch Register leichter zugänglich gemacht werden hätten können.

 

Innsbruck                                                                  Gerhard Köbler