Rao, Sunil Salankey, International Law on Trafficking of Children for Sexual Exploitation on Prostitution (1864-1950). Oxford University Press, Oxford 2013. XV, 215 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Rao, Sunil Salankey, International Law on Trafficking of Children for Sexual Exploitation on Prostitution (1864-1950). Oxford University Press, Oxford 2013. XV, 215 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Sexualität ist ein wichtiger Grundzug irdischen Lebens mit dem Ziel der Aufrechterhaltung oder Vermehrung der Art. Zu diesem Zweck ist sie mit im Grunde kaum messbaren und einschränkbaren emotionalen Reizen ausgestattet. Sie haben auch die Menschen von Anfang an zu vielfältigen ungewöhnlichen Verhaltensweisen bewegt, bei denen nur zu oft der Verstand als Kontrollmechanismus vernachlässigt wird.
Der sich mit einem Ausschnitt dieses bedeutsamen Fragenkreises befassende Autor ist Bachelor in Arts und in Rechtswissenschaft. Den Master of Laws hat er im internationalen öffentlichen Recht an der 1958 gegründeten Monash University in Melbourne erworben. Dort wirkt der auch als Rechtsanwalt tätige Verfasser als Associate Lecturer.
Sein vorliegendes Werk behandelt den sexuelle Ausbeutung betreffenden Kinderhandel zwischen der Mitte des 19. und der Mitte des 20. Jahrhunderts, dessen infrastrukturelle Voraussetzungen der Gegenwart noch deutlich unterlegen waren. Gegliedert ist das schmale interessante, Anmerkungen auf den S. 147ff. anfügende Werk in vier chronologisch geordnete Kapitel über die frühen Anfänge, die grundlegende internationale Konvention von 1921, die erweiternde Konvention von 1933 und den Fortschritt durch die Konvention von 1949. Insgesamt kann der Verfasser überzeugend darlegen, dass in seinem Untersuchungszeitraum allmähliche Fortschritte im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern erzielt werden konnten, dass aber insgesamt die Schwachen in der menschlichen Geschichte dem menschenrechtswidrigen Verhalten Starker in der Vergangenheit viel zu lange nahezu ungeschützt ausgesetzt waren und auch in der Gegenwart der staatliche Schutz Unrecht keineswegs in dem Maße zu verhindern in der Lage ist, wie dies eigentlich als Folge der Aufklärung selbverständlich sein sollte.
Innsbruck Gerhard Köbler