VOC 1602-2002. 400 Years of Company Law, hg. v. Gepken-Jager, Ella/Solinge, Gerard van/Timmerman, Levinus (= Law of Business and Finance 6). Kluwer Legal Publishers, Deventer 2005. XII, 459 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Der Aufstieg des Menschen im Rahmen der irdischen Geschichte ist im Wesentlichen durch seinen Verstand bestimmt. Er hat ihn zur Einsicht in die Vorteilhaftigkeit der Arbeitsteilung geführt. Er hat ihn jedoch auch erkennen lassen, dass neben der Trennung auch die Verbindung ihre Vorteile hat, weswegen nicht nur die menschliche Gesellschaft im Allgemeinen, sondern auch die Gesellschaft im erwerbswirtschaftlichen Sinn entstanden ist.
Ein Meilenstein in dieser Entwicklung ist die Verenigde Oost-Indische Compagnie (VOC) The Dutsch East India Company bzw. die Vereinigte Ostindische Kompanie oder Handelsgesellschaft, die 1602 eine staatliche Erlaubnis erhielt. Auf das zur vierhundertsten Wiederkehr dieses wichtigen Ereignisses geschaffene wissenschaftliche Erinnerungswerk hat freundlicherweise P. L. Nève bereits vor Jahren aufmerksam gemacht. Da die Gewinnung eines Rezensionsexemplares gleichwohl misslang, muss der Herausgeber an Hand eines ausgeliehenen Stückes zumindest nachträglich in einigen Sätzen auf das bedeutende Werk hinweisen.
Das Sammelwerk setzt sich aus insgesamt 13 Beiträgen zusammen. Sie sind in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil befasst sich mit den historischen Grundlagen des Gesellschaftsrechts, während der zweite Teil einzelne dogmatische Fragen der Gegenwart anschneidet.
Der geschichtliche Teil wird von Ella Gepken-Jager mit einer sorgfältigen Betrachtung der Vereinigten ostindischen Kompanie eröffnet, deren handschriftliches sechzehnseitiges Privileg im Eingang abgelichtet, transkribiert und ins Neuenglische übertragen ist. Im Anschluss daran verfolgen Willem Sinninghe Damsté und Marijke van de Vrugt Winding up the Company. Weitere sechs Beiträge greifen auf Dänemark (Karsten |
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Vom Recht zur Geschichte. Akten aus NS-Prozessen als Quellen der Zeitgeschichte, hg. v. Finger, Jürgen/Keller, Sven/Wirsching, Andreas. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009. 299 S., Ill. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
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Der Band geht zurück auf die Arbeitstagung: „Juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen“ und die Verwendung von „Strafprozessakten als historische Quelle“ (S. 16). Er enthält Beiträge von Tagungsteilnehmern und weiterer Autoren zu grundsätzlichen Fragen der Benutzung von Prozessakten als Quellen der Zeitgeschichte. Die Beiträge in Teil 1 führen in die rechtlichen und institutionellen Grundlagen sowie in gesellschaftspolitische und erinnerungskulturelle Hintergründe der Strafverfolgung nationalsozialistischer Verbrechen ein (S. 27-94). Sehr informativ sind die allerdings oft sehr kurzen Überblicksartikel über die Strafverfolgung nationalsozialistischer Täter durch die Alliierten, die westdeutsche und österreichische Justiz sowie durch die Justiz der Sowjetunion und der Sowjetischen Besatzungszone/DDR. Besondere Probleme warf die Strafverfolgung deutscher Besatzungs- und Kriegsverbrechen in Italien und die Aufarbeitung der eigenen faschistischen Vergangenheit auf (Beitrag Guerrazzis, S. 84ff.). Die Beiträge des Teils 2 befassen sich mit den methodischen und quellenkritischen Fragen bei der Auswertung von Ermittlungs- und Prozessakten (S. 97-216). Hingewiesen sei auf den Beitrag Pohls, der darauf hinweist, dass eine intensive Beschäftigung mit der Geschichte nationalsozialistischer Verbrechen in Osteuropa ohne die allerdings nicht unproblematische Auswertung der Justizakten kaum möglich erscheine (S. 140). In Teil 3 werden die archivrechtlichen Grundlagen der Benutzung von Akten aus NS-Prozessen, die Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen sowie die Dokumentation der zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz beschrieben. Vier Beiträge we |
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Vom Recht zur Geschichte. Akten aus NS-Prozessen als Quellen der Zeitgeschichte, hg. v. Finger, Jürgen/Keller, Sven/Wirsching, Andreas. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009. 299 S., Ill. Besprochen von Martin Moll., ZRG GA 127 (2010) |
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Zu den zentralen Aspekten des schwierigen, im Grunde bis heute nicht abgeschlossenen Bemühens um einen adäquaten Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit in den Nachfolgestaaten des „Dritten Reiches“ gehört(e) nach 1945 (mit Ausläufern bis in die unmittelbare Gegenwart) die juristische Aufarbeitung des vom NS-Regime begangenen Unrechts. Die Abertausende, schon kurz nach der deutschen Kapitulation einsetzenden Verfahren vor alliierten, westdeutschen und ostdeutschen sowie österreichischen Gerichten haben einen unübersehbaren Aktenberg produziert, dessen Inhalte seit den 1980er Jahren schrittweise der Forschung zugänglich gemacht und von dieser auch genutzt wurden und werden.
In einem ersten Schritt dienten diese Quellen (insbesondere Dokumente aus NS-Provenienz sowie Aussagen von Tätern, Opfern und Zeugen) zur Rekonstruktion der vor allem während des zweiten Weltkrieges begangenen Verbrechen. Auf einer zweiten Stufe wurden die Ermittlungen und Verfahren selbst und nicht mehr die in ihnen verhandelten Straftaten Gegenstand der Forschung – man denke etwa an den Jerusalemer Eichmann-Prozess von 1961, bei dessen Beschreibung es zum Beispiel Hannah Arendt weniger um Eichmanns Untaten als um dessen „banales“ Auftreten vor seinen israelischen Richtern und um die Psychologie des Angeklagten ging. Erst in einer dritten und jüngsten Phase rückten die überlieferten Gerichtsakten in den Mittelpunkt forschenden Interesses: Die Begleitumstände ihrer Entstehung werden nun ebenso untersucht wie die mit ihrer Nutzung – für welche Fragestellung auch immer – verbundenen interpretatorischen und quellenkritischen Probleme, womit nicht behauptet werden soll, dass letztere während der ersten und zweiten Phase nicht bereits mehr |
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Von den leges barbarorum bis zum ius barbarum des Nationalsozialismus. Festschrift für Hermann Nehlsen zum 70. Geburtstag, hg. v. Hermann, Hans-Georg/Gutmann, Thomas/Rückert, Joachim/Schmoeckel, Mathias/Siems, Harald. Böhlau, Köln 2008. XIII, 780 S. Besprochen von Urs Reber., ZRG GA 127 (2010) |
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Zum 70. Geburtstag am 15. August 2006 ehrten die Schüler, Freunde und Kollegen Hermann Nehlsen mit einem Symposium und widmeten ihm die hier zu rezensierende Festschrift. Karl Kroeschell hielt die freundschaftliche Laudatio, die im vollen Wortlaut den stattlichen Band eröffnet. Der Geehrte wurde 1936 in Papenburg an der Ems geboren, wuchs in Bremen auf und absolvierte sein juristisches Studium in Hamburg, Innsbruck und Freiburg im Breisgau, wo er 1965 bei Hans Thieme mit einer Arbeit über „Die Freiburger Patrizier-Familie Snewlin“ promovierte. Die Habilitation erfolgte 1971 in Göttingen mit der Untersuchung „Sklavenrecht zwischen Antike und Mittelalter“. In der Folgezeit haben sich die Universitäten Berlin, Innsbruck und Regensburg bemüht, Hermann Nehlsen zu gewinnen. Er entschied sich jedoch 1974, den Ruf nach München als Nachfolger von Hermann Krause anzunehmen, und wirkte dort während dreier Jahrzehnte bis zu seiner Emeritierung mit großem Lehrerfolg. Joachim Rückert beleuchtet mit seiner Erinnerungsskizze „Aus Münchener Tagen“ die Schwerpunkte dieser Tätigkeit.
Die nahezu vierzig Beiträge widerspiegeln in ihrer Themenvielfalt die ganze Bandbreite der Forschungen des Jubilars. Sie sind in fünf Abteilungen gegliedert: Recht in Mittelalter und Neuzeit, Recht im 19. Jahrhundert, Juristische Zeitgeschichte und Nationalsozialismus, Quellenprobleme sowie geltendes Recht, Grundlagen und Didaktik. Die Besprechung beschränkt sich - wie übrigens auch die Referate des Symposiums - auf Beiträge der ersten Abteilung und der Abteilung Quellenprobleme.
Die Beiträge zu „Recht in Mittelalter und Neuzeit“ beginnen mit einer Untersuchung Kathrin Bayerles über den welt |
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Vorderösterreichische Regierung und Kammer 1753-1805. Oberamt Altdorf, bearb. v. Steuer, Peter (= Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 50,5). Kohlhammer, Stuttgart 1998. 561 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Das Schriftgut der Behörden und Gerichte in den ehemals vorderösterreichischen Gebieten im Südwesten des Heiligen römischen Reiches ist von den territorialen Veränderungen am Beginn des 19. Jahrhunderts erheblich betroffen. Die durch die Aufteilung auf unterschiedliche Archive verursachte starke Zersplitterung behindert die landesgeschichtliche Forschung seit langem. Da eine komplette physische Zusammenführung der einzelnen Provenienzen wegen der unterschiedlichen Zuständigkeit von vornherein illusorisch war, wurde mit Unterstützung der deutschen Forschungsgemeinschaft seit 1985 ein archivübergreifendes Gesamtinventar zwecks Rekonstruktion der fraglichen Bestände wenigstens auf Papier versucht.
Dabei war anfangs nicht abzusehen, wie schwierig und damit auch zeitaufwendig sich die Erschließungsarbeiten gestalten würden. Da sich in ihrem Verlauf eine Verdoppelung des gedachten Bestands auf rund 30000 projektrelevante Akten und Amtsbücher ergab, verlängerte sich auch die Projektdauer. Weil sich die ursprünglichen Registraturverhältnisse nicht mehr rekonstruieren ließen, bot sich zumindest bei der Überlieferung der im Zuge der Reformen unter Maria Theresia geschaffenen zentralen vorderösterreichischen Verwaltungsbehörden, deren Schriftgut die Masse des gegenwärtigen Bestands ausmacht, eine regionale Aufteilung der verschiedenen Teilbände und damit ein Erscheinen nach jeweiliger Fertigstellung an.
Der Teilband Altdorf, der in der Gesamtzählung die Nummer fünf erhielt, enthält die im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten Akten und Amtsbücher der vorderösterreichischen Regierung und Kammer, die sich auf das 1753 geschaffene Oberamt Altdorf beziehen. Er ist bereits 1998 in stattlicher Aufmachun |
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Walter, Peter, „Reformationsgeschichtliche Studien und Texte”. Vergangenheit und Zukunft einer wissenschaftlichen Reihe (= Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 68). Aschendorff, Münster 2008. 82 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Walter, Peter, „Reformationsgeschichtliche Studien und Texte”. Vergangenheit und Zukunft einer wissenschaftlichen Reihe (= Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 68). Aschendorff, Münster 2008. 82 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 2006 konnte die von der 1917 gegründeten Gesellschaft zur Herausgabe des Corpus Catholicorum betreute Reihe der reformationsgeschichtlichen Studien und Texte ihr hundertjähriges Jubiläum feiern. Bei der Mitgliederversammlung in Regensburg am 25. September 2006 wurde dieses Anlasses gedacht. Der aus diesem Anlass gehaltene Vortrag liegt nunmehr gedruckt vor.
Er beginnt mit dem Satz ,Ich würde es im Interesse der geschichtlichen Wahrheit sehr bedauern, wenn Sie das falsche Wort benützen würden, es handelt sich dabei nicht um ein Wort, sondern um eine Auffassung, die der katholischen direkt entgegengesetzt ist’. Der Satz stammt aus einem Brief des Papsthistorikers Ludwig Pastor (1854-1928) an den Bonner Privatdozenten Joseph Greving vom 2. Januar 1906. Er betrifft das Wort Reformation in dem von Greving Pastor am Neujahrstag 1906 mitgeteilten Plan der Begründung einer Reihe reformationsgeschichtlicher Studien und Texte.
Joseph Greving hat sich durch die Ablehnung Pastors nicht von seinem Plan abhalten lassen. Der Erfolg hat ihm Recht gegeben. Seit Joseph Grevings Arbeit über Johann Eck als junger Gelehrter (1906) sind 152 Bände der Reihe reformationsgeschichtliche Studien und Texte erschienen.
Der Festvortrag verfolgt sehr sorgfältig die Gründung der Reihe, die Gründung der Gesellschaft zur Herausgabe des Corpus Catholicorum, die Nachfolger Grevings im Vorsitz der Gesellschaft und als Herausgeber und die Reihe mit ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Am Ende stehen die wahrscheinlichen erfreulichen Zukunftsperspektiven. Der Anhang des mit einem Bildnis Grevings geschmückten, dem Anlass würdigen Bändchens bietet die Satzung der Gesellschaft zur Herausg |
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Waltoś, Stanislaw, Die Abschaffung der Folter im Jahre 1776 in Polen und Litauen – Hintergründe und Wirkungen (= Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften, Vorträge G 392). Schöningh, Paderborn 2004. 24 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Der 1932 geborene, 2002 emeritierte Krakauer Strafrechtsgeschichtler weist in seinem Akademievortrag eingangs darauf hin, dass kein westlicher Bearbeiter Polen im Rahmen der Geschichte der Abschaffung der Folter erwähnt, obwohl bereits im 16. Jahrhundert sich Johannes Cerasinus Kirstein als Richter im Rathaus in Krakau in Traktaten als Gegner der Folter offenbarte. Deswegen geht er auf Ereignisse in Polen ein, die der polnischen Übersetzung Cesare Beccarias Die delitti e delle pene (1772) folgten. Sie kulminieren in dem Gesetz vom 23. Oktober 1776 über Beurteilungen in Strafsachen, das der Verfasser in die Geschichte der Abschaffung der Folter in anderen Staaten Europas angemessen einreiht (Schottland 1709, Schweden 1734, Preußen 1740, Österreich 1776 einerseits, Sachsen-Weimar 1783/1819, Toskana 1786, Holland 1798, Russland 1801, Württemberg 1806, Bayern 1806, Spanien 1812 usw. andererseits).
Innsbruck Gerhard Köbler
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Weber, Antje, Die Entstehung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. 07. 1957 (= Europäische Hochschulschriften 2, 4217). Lang, Frankfurt am Main 2005. 416 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Die Arbeit ist die von Werner Schubert betreute, von Rüdiger Breuer geförderte, 2000 nach Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung begonnene und im Oktober 2004 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie steht in engem Zusammenhang mit der Edition der Arbeiten der Akademie für deutsches Recht im Wasserrecht durch Werner Schubert. Sie gliedert sich chronologisch in acht Teile.
In ihrer kurzen Einleitung weist die Verfasserin zutreffend auf die grundlegende Bedeutung des Wassers für das Leben hin. Als selbverständlich hingenommen wurde ihm lange Zeit keine allgemeine Aufmerksamkeit zu Teil. Mit der starken Zunahme der Zahl der Menschen seit der frühen Neuzeit und der dadurch verursachten Verschmutzung des Wassers hat sich dies in den letzten Jahrhunderten spürbar geändert, so dass das Wasser auch gesetzlich gefasst werden musste, ohne dass freilich bisher eine ausführliche Darstellung der Entstehungsgeschichte des derzeit wichtigsten deutschen Wassergesetzes vorlag.
Dementsprechend kann die Verfasserin die Entwicklung des Wasserrechts in Deutschland bis 1934 im zweiten Teil auf wenigen Seiten zusammenfassen. Geringfügig mehr Raum beanspruchen die Vorarbeiten zu einem umfassenden Wassergesetz in den Jahren zwischen 1934 und 1949, weil sie andernorts ausführlich dargestellt sind. Auf dieser Grundlage setzt der ausführliche vierte Teil über die vorbereitenden Arbeiten in den Bundesministerien der Bundesrepublik Deutschland zu einem bundeseinheitlichen Wasserrecht in den Jahren von 1950 bis 1955 ein.
Den eigentlichen Schwerpunkt bildet danach die Entstehung des Wasserhaushaltsgesetzes. Sehr sorgfältig führt die Verfasserin sieben Stufen des Gesetzgebungsverfahrens au |
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Weber, Reinhold, Kleine Geschichte der Länder Baden und Württemberg 1918-1945 (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). DRW-Verlag/Braun, Leinfelden-Echterdingen/Karlsruhe 2008. 253 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Weber, Reinhold, Kleine Geschichte der Länder Baden und Württemberg 1918-1945 (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). DRW-Verlag/Braun, Leinfelden-Echterdingen/Karlsruhe 2008. 253 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Baden und Württemberg entwickelten sich im Südwesten des deutschen Reiches seit dem ausgehenden Frühmittelalter in zähem Wettbewerb zu eigenen Ländern, die 1806 Souveränität erlangten. 1945 griffen die alliierten Siegermächte ohne Rücksicht auf die geschichtliche Herkunft in den Bestand ein. Von da an war die Selbständigkeit so in Frage gestellt, dass sie bald zu Gunsten des einheitlichen Baden-Württemberg aufgegeben wurde bzw. aufgegeben werden musste.
Der in Aalen 1961 geborene, durch eine Reihe von Vorarbeiten gut ausgewiesene, bei Bernhard Mann über Bürgerpartei und Bauernbund in Württemberg promovierte, seit 2003 als Chefredakteur und Fachreferent bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg tätige Verfasser, Lehrbeauftragter am historischen Seminar der Universität Tübingen, gliedert seine ansprechende Darstellung der Zwischenkriegsgeschichte beider Staaten chronologisch in acht Abschnitte. Am Anfang stehen Zusammenbruch der alten Ordnung und Übergang zur Demokratie. Das Ende bildet der totale Zusammenbruch des Führerstaats am Ende des zweiten Weltkriegs.
Zwischen diesen beiden Kapiteln finden Weimarer Republik und Nationalsozialismus ihren Platz. In den ersten 15 Jahren geht es um Aufbau und Grundlagen, Selbstbehauptung und relative Stabilisierung sowie Weimarer Kultur. Bald aber steigt die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei auf, erfolgt die Gleichschaltung oder Selbstgleichschaltung und treten Ausgrenzung, Vernichtung und Widerstand einander gegenüber, an deren Ende eine ernüchternde Bilanz steht.
Geschmückt ist der Band mit einem Bild vom Besuch Adolf Hitlers in Stuttgart am 1. April 1938, zahlreichen weiteren Abbildungen und einigen Karten. Beigefügt sind Zei |
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Weinke, Annette, Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst - Die Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg 1958-2008 (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg 13). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 2009. 224 S. Besprochen von Werner Augustinovic., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Weinke, Annette, Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst - Die Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg 1958-2008 (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg 13). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 2009. 224 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Jubiläumsschriften sind in der Regel von großzügigem materiellem Aufwand und prominenten Grußadressen geprägt, ein Usus, zu dem der inhaltliche Ertrag solcher Publikationen nicht selten in keinem adäquaten Verhältnis steht. Dem gegenüber tritt das vorliegende Buch Annette Weinkes, wenn auch nicht ausdrücklich als Festschrift deklariert, so doch 2008 pünktlich zum fünfzigjährigen Bestehen der Zentralen Stelle Ludwigsburg erstmalig erschienen und nun, im Text unverändert, erneut aufgelegt, in seiner Aufmachung betont bescheiden und zurückhaltend auf.
Vielleicht spiegelt diese Zurückhaltung unbewusst die Skepsis in weiten Kreisen der bundesrepublikanischen Gesellschaft wider, welche die Arbeit der Ludwigsburger Behörde von Anfang an begleitet hat. Auf der einen Seite wurde zwar die sozialhygienische Bedeutung einer juristischen Aufarbeitung und Ahndung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen unzweifelhaft erkannt, zum anderen war man sich aber auch bewusst, dass die verspätete Beschäftigung mit dieser Materie zahlreiche Erschütterungen im personellen Gefüge der Republik mit weit reichenden politischen Konsequenzen auslösen könnte und würde. Belastete Nationalsozialisten, die aus unterschiedlichen Gründen durch die Maschen der alliierten Verfolgungsmaßnahmen geschlüpft waren, waren in weiterer Folge durch alte „Seilschaften“ wieder in bedeutende Positionen in Exekutive und Justiz aufgerückt.
Mit Sorgfalt zeichnet die 2001 mit ihrer Dissertation zum Thema „Die Verfolgung von NS-Tät |
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Weinreich, Bettina, Strafjustiz und ihre Politisierung in SBZ und DDR bis 1961. Auswertung von Dokumenten und Urteilen unter Berücksichtigung des historischen Zusammenhanges (= Europäische Hochschulschriften 2, 4150). Lang, Frankfurt am Main 2005. 595 S., 1 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Weinreich, Bettina, Strafjustiz und ihre Politisierung in SBZ und DDR bis 1961. Auswertung von Dokumenten und Urteilen unter Berücksichtigung des historischen Zusammenhanges (= Europäische Hochschulschriften 2, 4150). Lang, Frankfurt am Main 2005. 595 S., 1 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Jan C. Joerden betreute, im Sommersemester 2004 von der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt an der Oder angenommene Dissertation der nach erfolgreichem Abschluss ihres rechtswissenschaftlichen Studiums seit 1998 als Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, insbesondere internationales Strafrecht und Strafrechtsvergleichung sowie Rechtsphilosophie tätigen Verfasserin. Ihr Ziel ist es, aufzuzeigen, wie und warum das Rechtssystem der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik so funktionieren konnte. Zu Recht lehnt sie es dabei ab, den diktatorischen Staat als Ganzen zu verteufeln und seine Ideologie als Gesinnungsmüll abzutun.
Gegliedert ist die Untersuchung in drei Teile. Sie betreffen die rechtstheoretische Grundlage des sozialistischen Rechts, die strafrechtliche Entwicklung und Strafjustiz auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone und der DDR und Urteil und Sprache als Mittel der Agitation und Propaganda. Am Ende folgen verschiedene kurze Anlagen (u. a. Übersichten über Strafverfahren bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Erfurt 1952, 1953 und 1954, Übersicht über die Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und das private Eigentum im Bezirk Frankfurt an der Oder 1976-1988).
Bei den rechtstheoretischen Grundlagen geht die Verfasserin von der Religionskritik als Vorläuferin und Begleiterin marxistischer Ideen aus. Danach schildert sie den dialektischen Materialismus, den historischen Materialismus, die materialistische Rechtskritik und die marxistisch-leninistische Staatstheorie in der DDR. Von dort aus untersucht sie besonders die Oktoberrevolution von 1917 in Russland als Beginn einer kom |
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Weißhuhn, Christian, Alfred Hueck 1889-1975 - Sein Leben, sein Wirken, seine Zeit (= Rechtshistorische Reihe 383). Lang, München 2009. XVI, 252 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Weißhuhn, Christian, Alfred Hueck 1889-1975 - Sein Leben, sein Wirken, seine Zeit (= Rechtshistorische Reihe 383). Lang, München 2009. XVI, 252 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die im Herbst 2005 begonnene, von Gerhard Lingelbach angeregte und betreute, von Götz Hueck und auch Wolfgang Zöllner durch ausführliche Beantwortung von Fragen unterstützte, im Sommersemester 2007 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena angenommenen Dissertation des inzwischen als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie behandelt unter Einbeziehung umfangreichen und unveröffentlichten Materials aus den Universitätsarchiven in Freiburg im Breisgau, Münster, Jena und München Leben und Wirken eines bedeutenden deutschen Privatrechtslehrers des 20. Jahrhunderts. Sie gliedert sich außer in Einleitung und Schlussbetrachtung hauptsächlich in sieben chronologisch geordnete Kapitel.
Karl Alfred Hueck wurde in dem 1895 etwa 20000 Einwohner zählenden Lüdenscheid in Westfalen am 7. Juli 1889 als Sohn des Fabrikanten Wilhelm Eduard Hueck geboren, dessen Vater Bernhard Eduard das Unternehmen Eduard Hueck in Lüdenscheid gegründet hatte. Die Familie lässt sich bis zu einem 1273 geborenen Gottschalk Hukes in Niedermassen bei Unna zurückführen. In einem liberalen evangelischen vermögenden Elternhaus wuchs Alfred Hueck behütet auf.
Allerdings litt er seit seiner frühesten Kindheit an einer konstitutionellen Schwäche und Anfälligkeit des Nervensystems, die weit über den Begriff der typischen Nervosität und Sensibilität hinausging und zu einem teilweise starken Zittern der Hände führte, so dass ein an sich angedachtes Studium der Physik nach dem überwiegend sehr guten Abitur ausschied. Das daraufhin 1908 gewählte Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau, München und Münster schloss Hueck am 29. 5. 1911 in Hamm mit Auszeichnung ab. Am 13. 2. 1914 promovierte er auf Anregung Ernst Riezlers und unter Betreuung durch Ernst J |
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Wenzel, Andrea, Das Gewährleistungsrecht in der Spruchpraxis des preußischen Kammergerichts von 1794-1810 (= Schriften zur preußischen Rechtsgeschichte 2). Lang, Frankfurt am Main 2006. 228 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wenzel, Andrea, Das Gewährleistungsrecht in der Spruchpraxis des preußischen Kammergerichts von 1794-1810 (= Schriften zur preußischen Rechtsgeschichte 2). Lang, Frankfurt am Main 2006. 228 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Jörn Eckert angeregte und betreute, im Wintersemester 2004/2005 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation der Verfasserin, die von 2002 bis 2004 am Lehrstuhl für bürgerliches Recht, römisches Recht, europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung der Fakultät tätig war. Sie untersucht eine bedeutsame privatrechtliche Frage an Hand der individuellen Spruchpraxis. Dadurch lassen sich Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit einfach vergleichen.
Nach einer kurzen Einleitung und Ausführungen zum Aufbau und zur Quellenlage schildert die Verfasserin zunächst die Entstehung des Allgemeinen Landrechts von 1794 auf der Grundlage des Zustandes des Rechtswesens in Preußen im 18. Jahrhundert und der Reformen in Preußen. Danach wendet sie sich dem Gesetzesbegriff und Richterbild im Allgemeinen Landrecht zu. Im Anschluss hieran ermittelt die das gesetzliche Gewährleistungsrecht der Konsensualverträge nach dem Landrecht im Allgemeinen (I, 5 §§ 317-345) und für Kauf und locatio conductio im Besonderen.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet danach die Rechtsprechungsanalyse. Erfasst werden insgesamt 17 Jahrgänge. Obwohl die Wirklichkeit nicht ganz einheitlich verläuft, kann die Verfasserin mit 35 Fällen doch durchschnittlich etwa zwei Entscheidungen pro Jahr ermitteln und untersuchen.
Dabei ergibt sich ein durchaus einleuchtender Befund. Während unmittelbar nach Inkrafttreten des Allgemeinen Landrechts die Richter zunächst das ihnen von ihrer bisherigen Tätigkeit bekannte gemeine Recht weiterhin anwandten, trat es danach, insbesondere ab etwa 1800 gegenüber dem neuen preußischen Recht immer deutlicher erkennbar zurück. Gleichwohl die |
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Wenzel, Rüdiger, Die große Verschiebung? Das Ringen um den Lastenausgleich im Nachkriegsdeutschland von den ersten Vorarbeiten bis zur Verabschiedung des Gesetzes 1952 (= Historische Mitteilungen 70). Steiner, Stuttgart 2008. 262 S., 15 Tab. Besprochen von Werner Schubert. , ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wenzel, Rüdiger, Die große Verschiebung? Das Ringen um den Lastenausgleich im Nachkriegsdeutschland von den ersten Vorarbeiten bis zur Verabschiedung des Gesetzes 1952 (= Historische Mitteilungen 70). Steiner, Stuttgart 2008. 262 S., 15 Tab. Besprochen von Werner Schubert.
Das Gesetz über den Lastenausgleich vom 14.8.1952 (LAG) war – so Wenzel – der „zentrale Baustein, auf dem die soziale und politische Integration der Vertriebenen ruhte“. Aus diesem Grunde ist die Monographie von Wenzel (Dezernent der Landeszentrale für politische Bildung Schleswig-Holstein und Verfasser zahlreicher Schriften zur neueren und neusten Geschichte Schleswig-Holsteins und Dänemarks) über die Entstehung des LAG, seiner Vorläufer und seiner Nebengesetze zu begrüßen. Die Darstellung beruht auf der erstmaligen detaillierten Auswertung der umfassenden Bestände des Bundesarchivs Koblenz (Bundesministerien der Finanzen, der Justiz; Vertriebenenministerium; Bundeskanzleramt), der 139 Protokolle des 17. Ausschusses des Bundestages für den Lastenausgleich, der Protokolle von acht Unterausschüssen, der Materialien der Bundesratsverhandlungen und der Bestände der Länderarchive, der Akten der Parteien und der wichtigsten Verbände. Die nur knapp behandelten Anfänge der kodifizierten Ersatzpflicht für Kriegsschäden sind zu finden im ALR, im Kriegsleistungsgesetz von 1873, in der umfangreichen Kriegsentschädigungsgesetzgebung der Weimarer Zeit (abgeschlossen mit dem Kriegsschädenschlussgesetz von 1928) und der Kriegssachschäden-VO von 1940 (S. 29f.): Der sog. Homburger Plan von 1948, ausgearbeitet von einer Sonderstelle des Wirtschaftsrats der Bizone, sah eine einheitliche Währungsreform unter Einbeziehung eines weitgehenden Lastenausgleichs mit starker sozialer Komponente vor (S. 36ff.). Diese Kopplung wurde von den Alliierten abgelehnt; lediglich in der Präambel zum Währungsgesetz vom 20. 6. 1948 wurde den deutschen Stellen die Regelung des Lastenausgleichs als vordringliche, |
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Werner, Eva Maria, Kleine Geschichte der deutschen Revolution von 1848/49 (= UTB 3219). Böhlau, Wien 2009. 178 S. 15 Abb. Besprochen von Martin Moll., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Werner, Eva Maria, Kleine Geschichte der deutschen Revolution von 1848/49 (= UTB 3219). Böhlau, Wien 2009. 178 S. 15 Abb. Besprochen von Martin Moll.
Die runden Jahrestage der 1848er-Revolution haben sowohl 1998 als auch 2008 im deutschsprachigen Raum eine Vielzahl neuer Forschungen hervorgebracht, die zentrale Aspekte des Geschehens abweichend von der älteren Literatur einer Neubewertung unterziehen. Wie Eva Maria Werner (über deren Person der Band nichts mitteilt) in ihrem einleitenden knappen Forschungsüberblick darlegt, wird der behauptete bürgerliche Charakter der Revolution massiv in Frage gestellt, während die langfristigen Folgen der gescheiterten Erhebungen weitaus positiver als früher gesehen werden. Auch zu den Trägerschichten der Revolution liegen zahlreiche neue Erkenntnisse vor.
Da diese Einsichten großteils auf den Resultaten unzähliger Lokal- und Regionalstudien basieren, droht Werner zufolge der gesamteuropäische Zusammenhang der Revolution aus dem Blick zu geraten, zumal dieser Konnex mehr und mehr durch eine unverbundene Aneinanderreihung örtlich begrenzter Ereignisse aufgesplittert wird. Nicht zuletzt aus dieser bedauerlichen Entwicklung, die zudem dem Empfinden der Zeitgenossen von 1848/49 krass widerspricht, sowie aus der Notwendigkeit, einer breiten Leserschaft, insbesondere Studierenden, eine ebenso kurze wie leicht verständliche Zusammenfassung der ausdifferenzierten Forschung an die Hand zu geben, leitet die Verfasserin die Rechtfertigung ihrer Synopse ab. Die Umsetzung dieses Anspruchs ist ihr auch gut gelungen.
Auf lediglich 145 Textseiten behandelt Werner den deutschen Anteil an der weite Teile Europas erfassenden Revolution, womit der Deutsche Bund in seinen 1815 festgelegten Grenzen gemeint ist. Leider fehlt eine Landkarte, die dem mit der Materie nicht vertrauten Leser sowohl die Ausdehnung des Bundes als auch dessen 39 extrem heterogene Mitgliedsstaaten auf einen Blick zeigt. So bleibt nur z |
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Weseler Edikte 1324-1600, Band 1, Band 2, bearb. v. Roelen, Martin Wilhelm/Wolsing, Erich. Historische Vereinigung Wesel e. V., Wesel 2005. 1-646, 465-904 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Das Gebiet der späteren Hansestadt an der Mündung der Lippe in den unteren Niederrhein ist bereits bronzezeitlich, eisenzeitlich und römerzeitlich besiedelt, doch haben die häufigen Überschwemmungen die meisten Spuren verwischt. Als Keimzelle des im frühen 8. Jahrhunderts in einem Zeugnis aus Echternach als Wesele erstmals erwähnten Ortes wird ein fränkischer Hof im Bereich des modernen Kornmarkts vermutet, in dessen Nähe auch eine Fachwerkkirche des 8. Jahrhunderts ergraben wurde. Von Echternach gelangte Wesel am Beginn des 12. Jahrhunderts an die Grafen von Kleve, die im September 1241 den Ort mit Freiheiten begabten.
Bereits 1998 wurden für die in der Gegenwart rund 60000 Einwohner zählenden Ort von Erich Wolsing unter Mitarbeit Theresia Schachtschneiders und mit freundlicher Unterstützung Martin Wilhelm Roelens Weseler Edikte 1600-1769 herausgegeben. Dies legte es nahe, diese Edition für die ältere Zeit fortzuführen. Dies ist in erfreulich kurzer Zeit auch tatsächlich gelungen.
In der Einleitung nennen die Bearbeiter als Quellen für die ältesten Weseler Edikte oder Plebisziten vor allem das ältere, überwiegend im 14. Jahrhundert entstandene Bürgerbuch, dem sie sieben Edikte entnehmen konnten, das sammelnde jüngere Bürgerbuch und das von 1401 bis 1538 reichende Plebiszitenbuch. Hinzu kommen hauptsächlich Ersatzüberlieferungen für die heute fehlenden Ratsprotokolle. Das Wort Edikt erscheint dabei in Weseler Quellen erstmals 1530.
Bei der Auswahl und der Wiedergabe sind die Bearbeiter großzügig verfahren. Sämtliche Originaltexte sind abgedruckt und ins Neuhochdeutsche übertragen. Dadurch werden die Quellen ungeachtet aller damit verbundenen sprachlichen und sachlichen Schwierigkeiten für jedermann leicht zugänglich.
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Westphal, Jörn Robert, Die Darstellung von Unrecht in Flugblättern der frühen Neuzeit (= Studien zur Kultur- und Rechtsgeschichte 4). Forum Verlag Godesberg, Mönchengladbach 2008. 295 S. 129 Abb. Besprochen von Hans-Michael Empell., ZRG GA 127 (2010) |
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Diese von Jörg Wolff betreute Arbeit, die im Sommer 2007 von der Fakultät für Wirtschafts-, Verhaltens- und Rechtswissenschaften der Leuphana-Universität Lüneburg als Dissertation angenommen wurde, hat sich zum Ziel gesetzt, „anhand von Flugblättern den ‚volkstümlichen’ Unrechtsbegriff der Frühen Neuzeit im Vergleich mit dem Unrechtsbegriff in der Gesetzgebung und der Rechtspraxis dieser Epoche zu bestimmen und mit den Unrechtsbegriffen des Mittelalters und der Aufklärung zu vergleichen.“ (S. 13) Die Abhandlung ist in sieben Abschnitte gegliedert. Der erste behandelt den „Unrechtsbegriff im Wandel der Jahrhunderte“ (S. 15ff.). Dargestellt wird zunächst der mittelalterliche Unrechtsbegriff, von dem es zusammenfassend heißt, es gebe „keine klare Unterscheidung von Zivil- und Strafrecht“, auch sei die „mittelalterliche Vorstellung von Recht (…) stark religiös geprägt“ (S. 22). Der frühneuzeitliche Unrechtsbegriff sei dadurch gekennzeichnet, dass das Recht systematisiert und verwissenschaftlicht werde, Zivil- und Strafrecht seien getrennt, die Verfolgung des Unrechts sei Sache des Staates (S. 34). Charakteristisch für den „Unrechtsbegriff der Aufklärung“ sei, dass die Strafbarkeit von Unrechtshandlungen weniger religiös, als vielmehr damit begründet werde, dass sie gegen menschliche Moral verstießen und sozialschädlich seien (S. 34ff.). Im zweiten Abschnitt behandelt der Verfasser „Historische Hintergründe des Unrechtsbegriffs der Frühen Neuzeit“ (S. 37ff.) und geht dabei auf politische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen dieser Epoche ein. Er befasst sich zudem mit der Bedeutung der Religion und der Rolle der Kirchen und schildert auch den „geistigen Umbruch“ in Philosophie und Naturwissenschaften, Kunst und v |
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Willing, Matthias, „Sozialistische Wohlfahrt“. Die staatliche Sozialfürsorge in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR (1945-1990) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts). Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. XI, 433 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Der 1960 geborene, 1990 in Marburg mit einer wissenschaftsgeschichtlichen Studie zur Entwicklung der althistorischen Forschung in der (ehemaligen) Deutschen Demokratischen Republik promovierte, danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Bamberg tätige, 2003 eine Studie über das Bewahrungsgesetz (1918-1967) vorlegende, seit 2007 als Gymnasiallehrer in Nordrhein-Westfalen tätige Verfasser gewann nach dem Vorwort seine Idee zur Abfassung einer Untersuchung über die Geschichte der staatlichen Sozialfürsorge im Osten Deutschlands auf Grund langjähriger Beschäftigung mit Fürsorgeempfängern und Sozialhilfeempfängern, gefährdeten Personen sowie anderen häufig stigmatisierten und ausgegrenzten Randgruppen in der Bundesrepublik Deutschland. Als ausgewiesener Kenner der Deutschen Demokratischen Republik lag ihm die Frage nahe, wie dort das Existenzminimum bereitgestellt und die Mindestversorgung der Bürger organisiert wurde. Obwohl es nach kommunistischem Selbstverständnis eigentlich keine sozialistische Wohlfahrt geben durfte, war sie tatsächlich nicht zu vermeiden, weshalb der Verfasser sich zu Recht vornahm, die staatliche Basisleistung für mittellose Bürger in Ostdeutschland erstmals in ihrer geschichtlichen Gesamtentwicklung darzustellen.
Dazu befasst er sich nach einer kurzen Einleitung als erstes mit der Sozialfürsorge in der sowjetischen Besatzungszone. Hier erfolgten erste fürsorgepolitische Weichenstellungen bereits unmittelbar nach dem Ende des zweiten Weltkriegs, wobei mit dem Ziel eines staatlichen zentralistischen Basisversorgungssystems nach sowjetischem Vorbild im September 1945 als erstes eine Zentralverwaltung für Arb |
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Willsch, Natalie, Hellmuth Mayer (1895-1980). Vom Verteidiger im Hitler-Prozess 1924 zum liberal-konservativen Strafrechtswissenschaftler. Das vielgestaltige Leben und Werk des Kieler Strafrechtslehrers (= Kieler rechtswissenschaftliche Abhandlungen N. F. 55). Nomos 2008. 376 S. Besprochen von Arno Buschmann., ZRG GA 127 (2010) |
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Mit der vorliegenden Studie, einer von Heribert Ostendorf betreuten Kieler juristischen Dissertation, werden Leben, Lehre und Werk eines der profiliertesten Mitglieder der Kieler juristischen Fakultät der Nachkriegszeit gewürdigt, das ganze Generationen von Kieler Studenten nachhaltig geprägt hat, manche von ihnen nicht nur zu erfolgreichen und umworbenen akademischen Lehrern herangebildet, sondern auch in höchste Ämter der Justiz in der Bundesrepublik geführt hat. Historisch interessierte Studenten erinnern sich gern an seine rechtshistorischen Ausführungen in den Vorlesungen über das geltende Strafrecht, andere haben von seinen ebenso scharfsinnigen wie präzisen Erörterungen zur Strafrechtsdogmatik vielfach profitiert. Umso erfreulicher ist es, dass Mayers vielseitige Persönlichkeit jetzt endlich ihre verdiente biographische und historische Würdigung erfährt.
Mayer stammte aus Würzburg, war der jüngere Sohn des bekannten Würzburger Rechthistorikers Ernst Mayer, studierte in Würzburg Rechts- und Staatswissenschaften und promovierte 1921 bei Friedrich Oetker mit einer Arbeit über „Zuchtgewalt und Strafrechtspflege“, deren Gegenstand das Verhältnis von Strafrecht und Disziplinarrecht, vor allem des militärischen Disziplinarrechts, war und in der er sich im Sinne der klassischen Strafrechtstheorie, richtungweisend für seine späteren strafrechtlichen Schriften, zum Vergeltungsgedanken als Grundlage des Strafrechts bekannte. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen, der Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Bayern und dem zweiten juristischen Staatsexamen betätigte sich Mayer zunächst als Anwalt, um sich 1928 mit ei |
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Wilson, Eric, Savage Republic - De Indis of Hugo Grotius. Republicanism and Dutch Hegemony within the Early Modern World-System (c. 1600-1619). Brill, Leiden 2008. XIV, 533 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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In den Auseinandersetzungen der Niederlande mit Spanien und Portugal beschlagnahmte der für die United Amsterdam Company tätige Kapitän Jacob van Heemskerk 1603 ohne Auftrag seiner Gesellschaft das portugiesische Handelsschiff Santa Catarina. Im Zuge der daraus entstehenden Streitigkeit wandte sich die Gesellschaft an Hugo Grotius mit der Bitte um Verteidigung. Das Ergebnis der entsprechenden Überlegungen war die Schrift De Indis, die erst posthum veröffentlicht wurde, weil der Rechtsstreit gerichtlich zu Gunsten der Gesellschaft entschieden wurde.
Der Verfasser begann seine Beschäftigung mit De Indis in einer Dissertation, die von Tim Lindsey und Gillian Triggs betreut wurde. Im Dezember 2005 wurde sie von der juristischen Fakultät der Universität Melbourne angenommen. Nunmehr liegt sie im Druck vor.
Gegliedert ist sie in insgesamt acht Kapitel. Einführend beschreibt der Verfasser die Ursprünge des Werkes. An das Ende stellt er als Ergebnis das neue Recht der Erde.
Im ersten Kapitel betrachtet der Verfasser die Herkunft der grotianischen Gedankenwelt im Vergleich zum Naturrecht. Im zweiten Kapitel setzt er sich einerseits mit Martti Koskenniemi und David Kennedy und andererseits mit Vitoria, Suarez und Gentili auseinander. Danach wendet er sich Holland als Vorreiter der modernen Welt zu und untersucht Souveränität und VOC als Träger von Souveränität.
In den weiteren Kapiteln stehen Humanismus und Scholastik im Mittelpunkt. Grotius tritt Gentili entgegen. Im Ergebnis setzt sich bekanntlich Grotius für seine Auftraggeber ein, weil das Naturrecht sich für fortschrittliche wie bewahrende Argumentation und Rechtsprechung verwenden lässt.
Innsbruck |
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Winkelbauer, Thomas, Gundaker von Liechtenstein als Grundherr in Niederösterreich und Mähren. Normative Quellen zur Verwaltung und Bewirtschaftung eines Herrschaftskomplexes und zur Reglementierung des Lebens der Untertanen durch einen adeligen Grundherrn sowie zur Organisation des Hofstaats und der Kanzlei eines „Neufürsten“ in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung Fontes iuris 19). Böhlau, Wien 2008. X, 559 S. Besprochen von Petr Kreuz., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Winkelbauer, Thomas, Gundaker von Liechtenstein als Grundherr in Niederösterreich und Mähren. Normative Quellen zur Verwaltung und Bewirtschaftung eines Herrschaftskomplexes und zur Reglementierung des Lebens der Untertanen durch einen adeligen Grundherrn sowie zur Organisation des Hofstaats und der Kanzlei eines „Neufürsten“ in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung Fontes iuris 19). Böhlau, Wien 2008. X, 559 S. Besprochen von Petr Kreuz.
Die rezensierte Publikation stellt eine umfassende Edition von Ordnungen, Instruktionen, Befehlen, Dekreten, Patenten und anderen normativen Texten dar, die vorwiegend in den Jahren 1601-1655 der Besitzer eines Komplexes von in Niederösterreich und Südmähren gelegenen Domänen, Fürst Gundaker von Liechtenstein (1580-1658), herausgab. Der Herausgeber der vorliegenden Edition, Professor für österreichische Geschichte an der Universität Wien, Thomas Winkelbauer, widmete sich schon in einer Reihe seiner früheren Publikationen, insbesondere in einer umfassenden Monographie aus dem Jahre 1999, der Persönlichkeit und dem Leben und Werk Gundakers von Liechtenstein. Die vorliegende Edition enthält insgesamt 102 normative Texte. Nach der Meinung des Verfassers gehe es „… um einen exemplarischen Quellenkorpus, der imstande ist, zahlreiche forschungsleitende Begriffe, wie zum Beispiel Sozialdisziplinierung, Konfessionalisierung, Rationalisierung, Bürokratisierung, Professionalisierung, Kommerzialisierung, Refeudalisierung, grundherrlicher Absolutismus, Untertänigkeit und Leibeigenschaft, Zeremonialisierung und Repräsentation mit Leben zu erfüllen, bzw. auf den Prüfstand zu stellen“ (S. 2). Bis auf einige Ausnahmen werden in der Edition Texte zugänglich gemacht, die zu dem gegenwärtig im Hausarchiv der Regierenden Fürsten von Liechtenstein in Wien und Vaduz aufbewahrten Schrifttum gehören.
In einer umfassenden Einführung zur Edition berichtet Winkelbauer zuerst übe |
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Wintzer, Joachim, Deutschland und der Völkerbund 1918-1926 (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2006. 634 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wintzer, Joachim, Deutschland und der Völkerbund 1918-1926 (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2006. 634 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Untersuchung ist die unter günstigen Arbeitsbedingungen geschaffene, für die Drucklegung unter Berücksichtigung neuerer Literatur überarbeitete, von Eike Wolgast betreute, im Oktober 1998 von der philosophisch-historischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommene Dissertation des Verfassers. In ihrer Einleitung legt er dar, dass eine Darstellung des Verhältnisses Deutschlands zum Völkerbund bisher fehlte, die versucht, verschiedene, unterschiedlichen Wirkungskräften entsprechende Perspektiven in einer Darstellung zu integrieren. Diese Lücke will der Verfasser unter Zugrundelegung eines weiten Begriffes von Völkerbund schließen.
Hierfür gliedert er seine Untersuchung in zwei Teile. In einem systematischen Teil betrachtet er die Strukturen und Bedingungsfaktoren der deutschen Haltung zum Völkerbund im Untersuchungszeitraum. Demgegenüber befasst sich der ausführlichere chronologische Teil mit der zeitlichen Entwicklung des Verhältnisses Deutschlands zum Völkerbund.
Im systematischen Teil geht der Verfasser von den organisatorischen Grundbedingungen und Einflussnahmen aus (auswärtiges Amt, Reichspräsident, Reichsregierung, Reichstag, Reichsrat, politische Parteien, Verbände, Interessengruppen und andere organisierte Einflussgruppen). Danach zeigt er die internationalen Rahmenbedingungen auf (Versailler System, Weltwirtschaftssystem, Genfer System, Völkerbundshaltungen anderer Staaten). Anschließend stellt der dem Völkerbundsrat, der Völkerbundsversammlung und dem Generalsekretariat die deutsche Völkerbundspolitik im Kontext der deutschen Außenpolitik und die einzelnen Argument und Debatten gegenüber.
Im chronologischen Teil unterscheidet er nach einem Prolog elf einzelne kurze Phasen. Sie beginnen mit der deutschen Friedensstrategie |
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Wirtschaftsgeschichte der mittelalterlichen Juden. Fragen und Einschätzungen, hg. v. Toch, Michael unter Mitarbeit v. Müller-Luckner, Elisabeth (= Schriften des historischen Kollegs 71). Oldenbourg, München 2008. VIII, 218 S., 1 Abb. Besprochen von Hans-Peter Benöhr., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wirtschaftsgeschichte der mittelalterlichen Juden. Fragen und Einschätzungen, hg. v. Toch, Michael unter Mitarbeit v. Müller-Luckner, Elisabeth (= Schriften des historischen Kollegs 71). Oldenbourg, München 2008. VIII, 218 S., 1 Abb. Besprochen von Hans-Peter Benöhr.
I. Recht und Wirtschaft sind auf einander angewiesen. Ebenso sind die Geschichte des Rechts und die Geschichte der Wirtschaft aufeinander angewiesen. Das gilt auch für das Zusammenleben der Juden mit den Christen im Mittelmeerraum und im Reich während des Mittelalters. Für diesen Bereich erhält der Rechtshistoriker mit den vorliegenden Aufsätzen wichtiges Tatsachenmaterial - vor allem zu den Fragen der Effektivität der Rechtssätze, zum Umfang der gewährten Darlehen, zur tatsächlichen Höhe der Zinsen und zu den vielfältigen Arten und Problemen der Kreditsicherheiten. Gelegentlich trifft man auf gleichartige Probleme und sogar übereinstimmende Lösungen in den jüdischen und den christlichen Rechts- und Wirtschaftsordnungen – so zu den Fürsorgemaßnahmen, zum Wucherverbot und zur Buchführung. Die Beiträge zum Mittelmeerraum berufen sich gern auf die in Kairo aufgefunden jüdischen Dokumente (Genizah). Die Beiträge zum Raum des Heiligen römischen Reichs basieren häufig auf jüdischen Urkunden und Responsa, die nur zu einem kleinen Teil (namentlich von von Mutius) übersetzt sind. Zu diesen Quellen und Realien haben viele Rechtshistoriker mangels Wirtschafts- oder Sprachkenntnissen keinen direkten Zugang.
Die Geschichte bekommt durch die hier mitgeteilten Casestudies und die Berichte über Einzelschicksale Farbe. Die drei Aufsätze zum Mittelmeerraum und vor allem der große Aufsatz des Herausgebers Michael Toch zu den Wirtschaftsaktivitäten deutscher Juden geben Übersichten zu den Verhältnissen in größeren Gebieten und Zeitsabschnitten. Besonders Toch ist kritisch gegenüber allen überkommenen Behauptungen, indem er die bekannten, meist nicht jüdischen Quellen neu sichtet, neue jü |
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Wirtschaftsgeschichte der mittelalterlichen Juden. Fragen und Einschätzungen, hg. v. Toch, Michael unter Mitarbeit v. Müller-Luckner, Elisabeth (= Schriften des historischen Kollegs 71). Oldenbourg, München 2008. VIII, 218 S., 1 Abb. Besprochen von Stuart Jenks., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wirtschaftsgeschichte der mittelalterlichen Juden. Fragen und Einschätzungen, hg. v. Toch, Michael unter Mitarbeit v. Müller-Luckner, Elisabeth (= Schriften des historischen Kollegs 71). Oldenbourg, München 2008. VIII, 218 S., 1 Abb. Besprochen von Stuart Jenks.
Die Beiträge in diesem Band befassen sich mit der Wirtschaftstätigkeit der Juden im europäischen Mittelalter, wobei Byzanz in einem Aufsatz gestreift wird. Ein Beitrag betrifft die Rechtsgeschichte und soll deshalb vorangestellt werden. Hans-Georg von Mutius, Taking Interest from Non-Jews – Main Problems in Tradition Jewish Law (S. 17-24), untersucht die Interpretation von Deut. 23,21 ('Von dem Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der Herr, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst') durch die jüdischen Rechtsgelehrten der Antike und des Mittelalters und konstatiert, dass es zwei Schulen gegeben hat. Die Midrasch versteht den Vers als Gebot, Zinsen von einem Nichtjuden zu verlangen, während die Mischna die Stelle als Option auslegt, wonach man als Jude Darlehenszinsen von einem Nichtjuden verlangen kann, aber nicht muss. In der mittelalterlichen Diskussion schloss sich Maimonides der Interpretation der Midrasch an, während die meisten europäischen Kommentatoren die Optionalauslegung favorisierten, vermutlich weil es die Möglichkeit eröffnete, Nichtjuden unverzinste Darlehen als Zeichen der Freundschaft zu gewähren (S. 22). Die restlichen Beiträge sollen nur kurz angezeigt werden, da sie die Rechtsgeschichte nicht berühren. Auf den allgemeinen Aufsatz Giacomo Todeschinis, Christian Perceptions of Jewish Economic Activity in the Middle Ages (S. 1-16), der die hoch- und spätmittelalterliche Verunglimpfung von Juden als Wucherer mit der Kommerziellen Revolution des Mittelalters in Verbindung bringt, welche die Stellung der Kirche (nicht nur als Grundbesitzerin) – und obendrein die herkömmliche Sozialordnung – ins Wanken brachte, jedoch kirchlichen |
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Wissen, Gewissen und Wissenschaft im Widerstandsrecht (16.-18. Jh.). Sapere, coscienza e scienza nel diritto di resistenza (XVI-XVIII sec.), hg. v. De Benedictis, Angela/Lingens, Karl Heinz (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 165). Klostermann, Frankfurt am Main. 2003. VIII, 376 S. Besprochen von Gerhard Köbler. , ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wissen, Gewissen und Wissenschaft im Widerstandsrecht (16.-18. Jh.). Sapere, coscienza e scienza nel diritto di resistenza (XVI-XVIII sec.), hg. v. De Benedictis, Angela/Lingens, Karl Heinz (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 165). Klostermann, Frankfurt am Main. 2003. VIII, 376 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als Angela de Benedictis den Direktoren des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Forschungen zur Geschichte des Widerstandsrechts vorschlug, griffen diese unter der Vorstellung, dass die Quellen besser sind als die Forschung, gern zu. Bei einem von Dieter Simon angeregten vorbereitenden Treffen im November 1998 bestand Einigkeit darüber, dass in der aktuellen Diskussion um die Souveränitäts- und Legitimationskrise des Staates ein rechtsgeschichtlicher Beitrag willkommen sei, der die historisch durch den erstarkenden Staat mit seiner monopolistischen Gesetzgebung und seinem Anspruch auf entsprechenden Gesetzesgehorsam verschütteten Kategorien des Widerstandsrechts wieder sichtbar mache. Neue, bisher noch nicht hinreichend ausgeschöpfte Materialien sollten ausgewertet werden und die notwendige Eingrenzung sollte durch eine zeitliche Beschränkung auf die frühe Neuzeit erreicht werden.
Auf dieser Grundlage fand in der Sala del Priore der Università degli Studi di Bologna am 23. und 24. Februar 2001 eine Tagung statt, deren Beiträge im vorliegenden Band mit den durch Ausfall und Hinzutritt notwendig gewordenen Veränderungen veröffentlicht wurden. Hierfür wurde auch in Karl J. L. Welker vor vielen Jahren bereits ein Rezensent gewonnen. Da er bislang allerdings seine Zusage nicht einhalten konnte, muss der Herausgeber den Band wenigstens in wenigen Worten anzeigen.
Eröffnet wird er mit einem kurzen einführenden Vorwort der Herausgeber. Dem schließen sich insgesamt zehn Beiträge an. Am Ende des leider eines Registers entbehrenden Werkes formuliert Diego Quaglione überzeugend zusammenfassende conclu |
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Wittreck, Fabian, Nationalsozialistische Rechtslehre und Naturrecht. - Affinität und Aversion. Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. V, 81 S. Besprochen von Hans-Michael Empell., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wittreck, Fabian, Nationalsozialistische Rechtslehre und Naturrecht. - Affinität und Aversion. Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. V, 81 S. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Die Untersuchung beruht auf der Antrittsvorlesung, die der Verfasser am 27. 1. 2008 an der juristischen Fakultät der Universität Münster gehalten hat. Er hat den Vortragstext nur in geringem Maße verändert, jedoch einen Anmerkungsapparat und ein Literaturverzeichnis hinzugefügt. Ausgangspunkt seiner Darlegungen ist die Feststellung, die von Gustav Radbruch im Jahre 1946 formulierte These, wonach der Positivismus „mit seiner Überzeugung ‚Gesetz ist Gesetz’ den deutschen Juristenstand wehrlos gemacht (hat) gegen Gesetze willkürlichen und verbrecherischen Inhalts“, bilde zwar die Gründungserzählung der bundesdeutschen Rechtsphilosophie, sei aber längst widerlegt. Der Nationalsozialismus habe den Positivismus vehement bekämpft und dezidiert nicht-positivistische Strategien eingesetzt, um seine verbrecherischen Ziele zu erreichen. Dies führt den Autor zu der Frage, ob es sich bei den unterschiedlichen Versatzstücken der NS-Rechtslehre (eine konsistente Rechtslehre habe der Nationalsozialismus nicht hervorgebracht) um eine Art Naturrecht handele. Das Resultat ist nicht eindeutig: Einerseits sei naturrechtliches Denken, sowohl das Vernunftrecht der Aufklärung als auch die neoscholastische, auf Thomas von Aquin zurückgehende, katholische Naturrechtslehre als universalistisch, nicht „völkisch“ abgelehnt worden. Andererseits habe man versucht, den NS-Staat naturrechtlich zu legitimieren, zum Beispiel Hans-Helmut Dietze in seinem 1936 erschienenen Werk „Naturrecht in der Gegenwart“. Vor allem aber ließen sich „Parallelen von nationalsozialistischer Rechtslehre und Naturrecht“ ausmachen, und zwar nicht nur in terminologischer Hinsicht (etwa in Wendungen wie „naturgesetzliches Recht“, „Natur der völkischen Gemeinschaft“), sondern auch in vergleichbaren Problemstellungen und Argumentatio |
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Wolf, Stephanie, Erfurt im 13. Jahrhundert. Städtische Gesellschaft zwischen Mainzer Erzbischof, Adel und Reich (= Städteforschung A 67). Böhlau, Köln 2005. 376 S., 1 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wolf, Stephanie, Erfurt im 13. Jahrhundert. Städtische Gesellschaft zwischen Mainzer Erzbischof, Adel und Reich (= Städteforschung A 67). Böhlau, Köln 2005. 376 S., 1 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Matthias Werner angeregte und Betreute, 2003 von der philosophischen Fakultät der Universität Jena angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie steht am Ende vierjähriger wissenschaftlicher Forschungstätigkeit. Sie nimmt ihren Ausgangspunkt davon, dass die moderne Stadtgeschichtsforschung der letzen Jahrzehnte sich zwar mit Städten wie Köln, Regensburg, Mainz, Worms, Konstanz, Würzburg, Trier, Speyer, Straßburg und Basel vielfach und weiterführend befasst hat, dass aber das mittelalterliche Erfurt nahezu unerforscht blieb, obwohl es zu den großen Bischofsstädten des deutschen Reiches zählte.
Der Schließung dieser bedauerlichen Lücke ist die Untersuchung gewidmet. Dabei bietet sich der einer kurzen Einleitung folgende chronologische Verlauf zwanglos an. Von der Erfurter Bürgergemeinde im 12. Jahrhundert bis zu der quasiautonomen Stadt Erfurt der Jahre 1279-1290 verfolgt die Verfasserin das Geschehen in insgesamt neun Abschnitten.
Dem Beginn des 12. Jahrhunderts folgen die Anfänge der bürgerlichen Selbstverwaltung im staufisch-welfischen Thronstreit mit dem ersten Rat der auf Seiten Ottos IV. stehenden Erfurter und der Anerkennung Erzbischof Siegfrieds II. in Erfurt 1217. !233/1234 erweist sich der Kampf um die Selbstbehauptung als unausweichlich. Zwischen Erzbischof und Kaiser strebt Erfurt in den Jahren von 1241 bis 1244 nach Autonomie.
1255 wird, mitbeeinflusst durch den thüringisch-hessischen Erbfolgekrieg, die Ratsherrschaft reformiert. Unmittelbar danach strebt der neue Rat nach einem Herrschaftsmonopol und wird im Konfliktjahr 1275 zu einer eigenständigen politischen Macht. Sie ermöglicht die Gewinnung einer quasiautonomen Stellung, auf Grund deren Erfurt im Besitz eines umfangreichen L |
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Wriedt, Jan, Von den Anfängen der Drogengesetzgebung bis zum Betäubungsmittelgesetz vom 1. 1. 1972 (= Europäische Hochschulschriften 2, 4329). Lang, Frankfurt am Main 2006. 262 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wriedt, Jan, Von den Anfängen der Drogengesetzgebung bis zum Betäubungsmittelgesetz vom 1. 1. 1972 (= Europäische Hochschulschriften 2, 4329). Lang, Frankfurt am Main 2006. 262 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Werner Schubert betreute, 2005 von der juristischen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des Verfassers. Ihr geht es um die seit langen bekannten Betäubungsmittel wie Cannabis oder Opium, die anfangs in erster Linie als Arzneimittel Aufmerksamkeit fanden, so dass die Sucht nach ihnen erst seit dem 16./17. Jahrhundert als Krankheit erkannt wurde. Der Missbrauch breitete sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts allmählich und ab etwa 1965 stark aus. Dies nahm der Verfasser zum Anlass, sich mit der Geschichte der gesetzlichen Bekämpfung der mit dem Betäubungsmittelmissbrauch verbundenen Gefahren zu beschäftigen, wobei er seine Untersuchung in eine Einleitung und drei Teile gliederte.
In der Einleitung befasst er sich zunächst mit den Betäubungsmitteln und ihrer Geschichte vor allem an Hand der Herkunft, Ausbreitung, Gewinnung und Verwendung. Im Einzelnen betrachtet er dabei nacheinander Opium, Morphin/Morphium, Heroin, Kokain, Cannabis und synthetische Betäubungsmittel. Danach stellt er die Erkenntnisse über die Betäubungsmittelsucht und deren Ausbreitung zusammen.
Der erste Teil widmet sich der nationalen und internationalen Entwicklung bis 1920. Bei der nationalen Gesetzgebung beginnt er mit Preußen und danach einer kaiserlichen Verordnung vom 25. März 1872. Im internationalen Rahmen stehen die internationalen Opiumkonferenzen von Schanghai (1909) und Den Haag im Mittelpunkt. Unter dem weitgespannten ersten Weltkrieg geht der Verfasser auf Verordnungen vom 31. 7. 1914, 22. 3. 1917, 15. 12. 1918 und 20. 7. 1920 ein.
Der zweite Teil betrifft das Gesetz zur Ausführung des Haager Abkommens aus dem Jahre 1921, der dritte Teil das Opiumgesetz vom 1. 1. 1930. Am ausführlichst |
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Wünsch, Thomas, Deutsche und Slawen im Mittelalter. Beziehungen zu Tschechen, Polen, Südslawen und Russen. Oldenbourg, München 2008. IX, 188 S. Besprochen von Adrian Schmidt-Recla., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wünsch, Thomas, Deutsche und Slawen im Mittelalter. Beziehungen zu Tschechen, Polen, Südslawen und Russen. Oldenbourg, München 2008. IX, 188 S. Besprochen von Adrian Schmidt-Recla.
Auf 130 Seiten entfaltet der Passauer Historiker Thomas Wünsch Themen, Methoden und Perspektiven der Beziehungsgeschichte zwischen Slawen und Deutschen. Dabei bildet er zwei Hauptgruppen – einerseits die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Beziehung zwischen Deutschen und ihren nahen östlichen Nachbarn, den Tschechen und Polen und andererseits die Beziehung zwischen Deutschen und ihren entfernteren Nachbarn, den Südslawen und Russen. Der erstere Bereich fällt allein nach dem Umfang schwerer ins Gewicht als der zweite. Wünsch fordert vor allem eines: den traditionellen Westbindungen der deutschen Mittelalterforschung müssten sich Ostbindungen hinzugesellen. Das ist ein Programm, das auch für die mittelalterliche und frühneuzeitliche Rechtsgeschichte nur unterstützt werden kann. Die bisher begonnenen Arbeiten (etwa die zum Ius Saxonico-Maydeburgense in Oriente) sind nicht mehr als ein Anfang.
Der Autor liefert diesbezüglich viele brauchbare Forschungsperspektiven, welche die interdisziplinären Diskussion nur fördern können: Zu nennen wären etwa die lehnsrechtlichen Fragen nach der Tributpflichtigkeit polnischer, böhmischer und mährischer Gebiete sowohl gegenüber dem Frankenreich als auch gegenüber dem salisch-staufischen Königtum (so gibt es etwa kaum neuere deutsche Forschungen zum „Akt von Gnesen“), Fragen der kirchenrechtlichen Zugehörigkeit Pommerns zu ottonischen Erzbistümern, Fragen nach der Rolle der westslawischen Landesherren als Organisatoren der Ostsiedlung, nach der Ausdifferenzierung der Stadtrechtslandschaften (Neumarkt-Magdeburger, Leitmeritz-Olmütz-Leobschützer, Nürnberg-Egerer, Prager, Brünner, Ofener, aber auch Lemberger Stadtrecht) und nach dem bewussten Einsatz des Stadtrechts als Instrument des raumordnenden Landesausbaus. Hier drän |
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Wuttke, Jens, Konfliktvermeidung und Streitbeilegung in Familienrechtssachen in der DDR (= Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum-Verlag, Reihe Rechtswissenschaften 19). Tectum, Marburg 2008. XXXV, 163 S. Besprochen von Wolfgang Pöggeler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Wuttke, Jens, Konfliktvermeidung und Streitbeilegung in Familienrechtssachen in der DDR (= Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum-Verlag, Reihe Rechtswissenschaften 19). Tectum, Marburg 2008. XXXV, 163 S. Besprochen von Wolfgang Pöggeler.
Unter der Ägide Hans Schlossers in Augsburg entstand diese schöne Dissertation zum Familienrecht der Deutschen Demokratischen Republik und trägt ein weiteres Mosaiksteinchen bei zur Rechtsgeschichte eines erst kürzlich untergegangenen Staates - eines Staates freilich, der nicht vom tradierten abendländischen Rechtsbegriff ausging, sondern das Experiment eines gänzlich der Politik dienenden Rechts versuchte. Methodisch nähert sich Wuttke seinem Gegenstand durch die Analyse der einschlägigen Gesetze und der juristischen Literatur der DDR. Er verkennt die Problematik dieses Ansatzes nicht. „Zu beachten bleibt“, so schreibt er, „dass die in der DDR veröffentlichten Beiträge und Entscheidungen vor allem der Lenkung der Rechtsprechung und als Anleitung für die in der Praxis tätigen Juristen dienten. Daher gibt die in Aufsätzen und Literatur veröffentlichte Meinung Einzelner fast ausschließlich auch die staatlich gewollte wieder. Kritik am System und einzelnen rechtlichen Regelungen ist hingegen allenfalls zwischen den Zeilen zu finden.“ Und ganz zu recht weist Wuttke darauf hin, dass auch staatliche Statistiken „gewissen Manipulationen unterworfen waren, die aus dem permanenten Zwang … herrührten, Erfolge vermelden zu müssen.“ Um einen wahrhaftigeren Eindruck von der Rechtspraxis zu bekommen, wirft der Autor daher auch einen Blick in die internen Papiere des Obersten Gerichtshofs und des Justizministeriums der DDR - Papiere, die heute im Berliner Bundesarchiv lagern.
Was ist der Zweck der Mühe? Erstens geht es um eine Gesamtdarstellung des Familienrechts und der Familienpolitik der DDR unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung und Beilegung familiärer Konflikte; zweitens geht es um die allgemeinen Grenze |
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Xu, Haoming, Zur Geschichte und zum Wesen des modernen Verbraucherschutzrechts (= Schriften zum Zivilrecht 15). Lit-Verlag, Münster 2002. 277 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Xu, Haoming, Zur Geschichte und zum Wesen des modernen Verbraucherschutzrechts (= Schriften zum Zivilrecht 15). Lit-Verlag, Münster 2002. 277 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Bernhard Großfeld betreute, im Sommersemester 2002 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene Dissertation des als Rechtsanwalt und als Privatdozent der Anhui-Universität in der Volksrepublik China tätigen, als Stipendiat der Weltbank nach Deutschland gekommenen Verfassers. Ihr geht es besonders um die Prüfung, ob sich die deutschen Erfahrungen für den Aufbau des chinesischen Zivilrechts eignen. Weit darüber hinausgehend konnte der Verfasser mit großer Freude die Glykolwein-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands vom 26. 6. 2002 zur Kenntnis nehmen, weil sie die in seiner Arbeit ausgeführte Idee bestätigte.
Das Werk gliedert sich in insgesamt acht Teile. Nach einer kurzen Einleitung und Abgrenzung des Untersuchungsgegenstands behandelt der Verfasser die Aufnahme des Verbraucherschutzrechts, dessen Anfänge er bis zum Abzahlungsgesetz von 1894 zurückführt, in das Bürgerliche Gesetzbuch, den Weg zum geltenden Verbraucherschutzrecht, Entwicklungstendenzen einiger wichtiger Verbrauchervertragsrechtsvorschriften (allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherkredit, Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, Teilzeitnutzungsrecht), die Verbraucherschutzregelungen im Rechtssystem, die dogmatische Stellung des Verbraucherschutzrechts und eine neue Rechtsterminologie. Am Ende fasst er seine Ergebnisse knapp zusammen.
Danach versteht er das Verbraucherschutzrecht als Querschnittsmaterie, die weder dem Privatrecht noch dem öffentlichen Recht zugeordnet werden kann. Daher vertritt er die Ansicht, dass trotz der Aufnahme der verbraucherschützenden Nebengesetze in das Bürgerliche Gesetzbuch das allgemeine Verbraucherschutzrecht seine Eigenständigkeit, Eigenschaften und Zielsetzung weiter behalten hat |
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Zbinden, Martin, Der Assoziationsversuch der Schweiz mit der EWG 1961-1963. Ein Lehrstück schweizerischer Europapolitik. Haupt, Bern 2006. 436 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Zbinden, Martin, Der Assoziationsversuch der Schweiz mit der EWG 1961-1963. Ein Lehrstück schweizerischer Europapolitik. Haupt, Bern 2006. 436 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das westliche Ende Eurasiens ist von der Natur kleinräumig gestaltet. Dem hat sich der Mensch in der Zeit politisch angeschlossen, indem er zahlreiche örtlich beschränkte Herrschaften errichtet hat, die im Zuge des technischen Fortschritts sich zahllose gewaltsame Auseinandersetzungen geliefert haben. Angesichts der verheerenden Folgen der schließlich dadurch verursachten Weltkriege wuchs die Einsicht in Frieden durch gegenseitige Kontrolle der einen durch die anderen in Europa und damit vielleicht auch anderwärts.
Der Beginn wurde dabei mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951/1952 gemacht. Beteiligt waren im Verhältnis vier zu zwei Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Damit waren Mitteleuropa, Westeuropa und Südeuropa erfasst, wenn auch nicht das ganze Mitteleuropa, das ganze Westeuropa und das ganze Südeuropa.
Auch in den folgenden Erweiterungen blieb im Herzen Europas die Schweiz ausgespart. Dafür sprach ihre Neutralität, die vor Kriegen bewahren konnte. Dafür sprach auch das Bankgeheimnis, das fremdes, oft schmutziges Geld zur Anlage zuführte.
Damit waren aber auch Nachteile verbunden. Deswegen suchte die kleine Schweiz auch nach Möglichkeiten, unter Wahrung der Vorteile die Nachteile zu minimieren, was umso dringlicher geriet, je größer die europäischen Gemeinschaften wurden. Deswegen erklärte im Gefolge des - im Anhang abgedruckten - Schweizer Assoziationsgesuchs an die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vom 15. Dezember 1961 im September 1962 Friedrich Traugott Wahlen vor dem Ministerrat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Brüssel, der Bundesrat der Schweiz erachte eine Assoziation als das beste Mittel für die Schweiz, um am - wirtschaftlich interessanten - Gemeinsamen M |
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ZGB, gestern - heute - morgen - Festgabe zum schweizerischen Juristentag 2007, hg. im Auftrag der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern v. Girsberger, Daniel/Luminati, Michele (= Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft 20). Schulthess, Zürich 2007. XI, 337 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen ZGB, gestern - heute - morgen - Festgabe zum schweizerischen Juristentag 2007, hg. im Auftrag der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern v. Girsberger, Daniel/Luminati, Michele (= Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft 20). Schulthess, Zürich 2007. XI, 337 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 2007 waren hundert Jahre seit der Verabschiedung des Zivilgesetzbuchs der Schweiz am 10. Dezember 1907 vergangen. Die 2000 als jüngste der zehn Schweizer Universitäten in der in den letzten dreißig Jahren von etwa 75000 auf rund 58000 Einwohner verschlankten Stadt Luzern gegründete Universität beendete nach sieben Jahren ihre infantia. Was lag näher, als beide glücklichen Ereignisse mit einem gemeinsamen Sammelband zu feiern und den Ruhm der bedeutenden Kodifikation auf die Zukunft der Bildungseinrichtung ausstrahlen zu lassen.
Schließlich war der Gründungspräsident der schweizerischen Juristengesellschaft, dessen Namen dem Werk nicht ganz gewiss zu sein scheint, am 23. 9. 1828 in Mosen (Luzern) geboren. Am 22. 3. 1861 war von Luzern aus durch die juristische Gesellschaft des Kantons ein Zirkular versandt worden, das erfolgreich zur Bildung einer schweizerischen juristischen Gesellschaft aufrief. Außerdem hatte diese bereits 1872, 1889, 1911, 1933, 1951 und 1962 in Luzern getagt und waren 2007 aller guten Dinge eben am besten sieben.
An diese Tradition erinnert im aus der Tagung erwachsenen Sammelband Stephen V. Berti als Präsident des schweizerischen Juristenvereins nach dem Vorwort der Herausgeber und dem Geleitwort des Regierungsrats Anton Schwingruber am Beginn der ersten der vier Sachbereiche (Allgemeines, Einleitungsartikel, Personen). Anschließend befasst sich Michele Luminati (Das ZGB und seine Richter) mit der Rekrutierung der Justizelite, mit den Selbst- und Fremddarstellungen des Richterideals sowie mit den unterschiedlichen Richtertypen und stellt die Frage, wie aus der Vielfalt an Richtertypen ein |
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Zieg, Michael, Gelnhäuser Regesten -zur Geschichte der Reichsstadt in den Jahren 1170 bis 1400 (= Studien zur Geschichtsforschung des Mittelalters 22). Kovac, Hamburg 2008. 482 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Zieg, Michael, Gelnhäuser Regesten - zur Geschichte der Reichsstadt in den Jahren 1170 bis 1400 (= Studien zur Geschichtsforschung des Mittelalters 22). Kovač, Hamburg 2008. 482 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts nannte sich ein vorher in Langenselbold ansässiger Zweig der Reginbodonen nach dem zwischen Vogelsberg und Spessart an der Kinzig - an der derzeitigen geographischen Mitte der Europäischen Union - gelegenen Gelnhausen. 1170 gründete Kaiser Friedrich I. Barbarossa hier eine staufische Stadt bzw. eine Reichsstadt. Sie wurde freilich bereits 1349 durch König Karl IV. an Günther von Schwarzburg verpfändet und verlor ihr Archiv im Dreißigjährigen Krieg zum großen Teil.
Den Plan neuer Gelnhäuser Regesten trug der Bearbeiter 2006 dem Vorstand des Geschichtsvereins Gelnhausen e. V. an. Diesem war eine Zusammenfassung, Aktualisierung und Ergänzung der früher von verschiedenen Bearbeitern vorgelegten und meist nicht besonders auf Gelnhausen bezogenen Sammlungen von Regesten sehr willkommen. In erfreulich kurzer Zeit ließ sich der Plan verwirklichen.
Er stützt sich nach der übersichtlichen Einleitung des Verfassers auf das ehemalige Archiv der Stadt Gelnhausen und die drei wichtigsten Kopiare in den Archiven Marburg, Büdingen und Gelnhausen (Berlin), das hessische Staatarchiv Marburg, das hessische Staatsarchiv Darmstadt, das hessische Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, das Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main, das Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich’sche Archiv, das Fürst zu Solms-Braunfels’sche Archiv, das Graf zu Solms-Laubach’sche Archiv und das bayerische Staatsarchiv Würzburg. Aus den Editionen Reimers, Wellers, Baurs, Simons und anderer wurden die Überschriften mit den wesentlichen Inhalten übernommen und die Reihe der Zeugen und Siegler aufgeführt, wobei die aktuellen Signaturen der jeweiligen Aufbewahrungsorte fast vollständig ermittelt werden konnten. Insgesamt ergaben si |
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Ziegler, Karl-Heinz, Fata iuris gentium. Kleine Schriften zur Geschichte des europäischen Völkerrechts (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 15). Nomos, Baden-Baden 2008. XIV, 372 S. Besprochen von Arno Buschmann., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ziegler, Karl-Heinz, Fata iuris gentium. Kleine Schriften zur Geschichte des europäischen Völkerrechts (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 15). Nomos, Baden-Baden 2008. XIV, 372 S. Besprochen von Arno Buschmann.
Fata iuris gentium nennt Karl-Heinz Ziegler die Sammlung seiner Studien zur Geschichte des Völkerrechts und möchte damit die wechselvollen Schicksale bezeichnen, die das ius gentium des römischen Rechts im Verlauf der europäischen Geschichte erfahren hat, bis aus ihm, wie allgemein angenommen, das moderne Völkerrecht entstanden ist. Dementsprechend ist das Gros der Abhandlungen den römischen Elementen des Völkerrechts gewidmet, nur ein kleiner Teil behandelt dessen Entwicklung in der Neuzeit bzw. der neuesten Zeit und nur eine Abhandlung hat die christlichen Elemente des Völkerrechts zum Gegenstand, die man nicht unterschätzen darf (was Ziegler übrigens nicht tut), vor allem wenn man an die Anfänge des neuzeitlichen Völkerrechts denkt.
Den Reigen der Abhandlungen eröffnet eine Untersuchung der römischen Grundlagen des europäischen Völkerrechts, bei der Ziegler zutreffend davon ausgeht, dass die gesamte Entwicklung des modernen Völkerrechts eingebettet ist in die, wie er es ausdrückt, maßgeblich vom römischen Recht bestimmte europäische Rechtsgeschichte, ohne die sie nicht verstanden werden könne. Tatsächlich ist die Geschichte des modernen Völkerrechts untrennbar mit der europäischen Rechtsgeschichte in ihrer Gesamtheit verbunden und kann nicht isoliert als eine eigene Geschichte betrachtet werden. Und das römische Recht spielt bei der Entwicklung des Völkerrechts wie bei der Entwicklung der einzelnen völkerrechtlichen Rechtsinstitute eine wichtige, gelegentlich sogar eine entscheidende Rolle, auch wenn es nur eine unter den vielen Quellen des Völkerrechts ist. Im Mittelpunkt der Untersuchung über die Bedeutung der christlichen Tradition - sie enthält den erweiterten Wortlaut der Abschiedsvorlesung des Verfassers aus |
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Zimmer, Keno, Das Burger Landrecht. Ein spätmittelalterliches Rechtsbuch aus dem Kerngebiet des Sachsenspiegelrechts (= Studien zur Landesgeschichte 8). Mitteldeutscher Verlag, Halle 2003. 363 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Zimmer, Keno, Das Burger Landrecht. Ein spätmittelalterliches Rechtsbuch aus dem Kerngebiet des Sachsenspiegelrechts (= Studien zur Landesgeschichte 8). Mitteldeutscher Verlag, Halle 2003. 363 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Karl Kroeschell betreute, im Jahre 2000 von der juristischen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation des bei Karl Kroeschell, Karin Nehlsen-von Stryk und Elmar Wadle als wissenschaftlicher Mitarbeiter und danach als Prokurist und Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie betrifft einen bekannten, insgesamt wohl von der Forschung bisher vernachlässigten Gegenstand. Sie gelangt zu neuen Erkenntnissen über ihn.
Der sich selbst als Burges lantreht bezeichnende Rechtstext ist in einer einzigen, im Kreis- und Stadtarchiv Burg nordwestlich Magdeburgs aufbewahrten Sammelhandschrift auf den Blättern 65b-70b überliefert. Ihm gehen, wenn auch nicht vollständig, die sächsische Weichbildvulgata, das sächsische Landrecht und das sächsische Lehnrecht voraus, während auf der letzten Seite noch ein kurzer Text mit städtischen Bezügen (wohl zu Burg) angefügt ist. Die Edition Mülverstedts von 1867 und Markmann/Krauses von 1938 sind nach den überzeugenden Ausführungen des Verfassers mit Schwächen behaftet, wenn die Zweitedition auch die Handschrift im Faksimile wiedergibt und damit gegenüber der Edition des Verfassers ihren Wert bis zu einer Digitalisierung als Bild zunächst behalten wird.
Der Verfasser gliedert seine Untersuchung in insgesamt 13 Abschnitte. Dabei beschreibt er in seiner Einführung das Burger Landrecht als einziges reines Landrechtsbuch Deutschlands, das sich auf das Landrecht beschränkt und Stadtrecht wie Lehnrecht ausschließt und kein Gesetz und keine Rechtssetzung, sondern eine Sammlung des geltenden Rechts enthält. Der Verfasser versteht es als gelebte Rechtsgewohnheit, obgleich in seinem verdienstlichen Glossar Gewohnheit im Gegensatz zu Recht fehlt u |
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Zimmermann, Ursula, Die Entwicklung der Gewerbegerichtsbarkeit in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Bayern (= Rechtsgeschichtliche Studien 8). Kovač, Hamburg 2005. XIII, 493 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Zimmermann, Ursula, Die Entwicklung der Gewerbegerichtsbarkeit in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Bayern. Kovač, Hamburg 2005. 512 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die Mutter und Mann gewidmete, 2004 in Regensburg angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie beginnt mit J. Jastrows 1902 getroffener Feststellung, dass das Gewerbegerichtsgesetz die Magna Charta des deutschen Arbeiters sei. Da die Entstehung des „Arbeiterrechts“ und das „Recht vom Arbeitsvertrag“ ihre Entwicklung in hohem Maße den durch Gesetz vom 29. Juli 1890 allgemein vorgesehenen Gewerbegerichten verdankten, bedürften diese eingehenderer Untersuchung.
Gegliedert ist die Arbeit in drei Kapitel. Sie betreffen die Vorgeschichte, das Gesetz und die Tätigkeit dreier ausgewählter Gewerbegerichte. Dementsprechend verfolgt die Untersuchung ihren bedeutsamen Gegenstand im Wesentlichen chronologisch.
Die Vorgeschichte beginnt bei den Zunftgerichten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Danach greift die Verfasserin auf die ausländische Entwicklung nach der französischen Revolution von 1789 in Frankreich, Belgien, der Schweiz, Österreich, Italien und England aus. Die Gewerbegerichtsbarkeit in „Deutschland“ verfolgt sie in Preußen (Rheinprovinz, Berg, Berlin und Westfalen bis zur Gewerbeordnung von 1845), Elsass-Lothringen, Sachsen, Sachsen-Gotha und in weiteren, weniger wichtigen Einzelerscheinungen bis zu § 108 der Gewerbeordnung des norddeutschen Bundes bzw. § 120a der Reichsgewerbeordnung.
Bei dem Gewerbegerichtsgesetz von 1890 setzt sie mit dem Regierungsentwurf betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung vom 18. Juni 1873 ein. Den Gang des Gesetzgebungsverfahrens erörtert sie ebenso ausführlich wie den Inhalt der sechs Abschnitte des Gesetzes. Im Anschluss hieran geht sie der gewerbegerichtlichen Praxis zwischen 1891 und 1901, dem Gewerbegerichtsgesetz vom 29. September 19 |
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Zrenner, Petra, Die konservativen Parteien und die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (= Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen 6). Lit, Berlin 2008. XIII, 403 S. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Zrenner, Petra, Die konservativen Parteien und die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (= Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen 6). Lit, Berlin 2008. XIII, 403 S. Besprochen von Werner Schubert.
Über die Mitwirkung der politischen Parteien am Zustandekommen des Bürgerlichen Gesetzbuchs liegen bereits unter Berücksichtigung des vollständigen Quellenmaterials Arbeiten über die Sozialdemokratie (Thomas Vormbaum) und das Zentrum (Michael Damnitz und Michael Wolters; Nachweise bei Zrenner, S. 4) vor. Petra Zrenner setzt diese Arbeiten mit einer detaillierten Untersuchung über die Aktivitäten der konservativen Parteien in den Beratungen über das BGB im Reichstagsplenum und in der BGB-Reichstagskommission im Jahre 1896 fort. Zunächst geht Zrenner der Entstehung und dem Werdegang der konservativen Parteien nach (S. 8-46). Die Deutsch-Konservative Partei war 1876 aus den preußischen Altkonservativen hervorgegangen, von denen sich 1866/67 die Freikonservative Partei (Reichspartei) abgespalten hatte. Erstere hatte ihren Schwerpunkt im Militär und im ostelbischen Adel, während die Reichspartei von Anfang an hinter Bismarck stand und ihre Wählerschaft außer im landwirtschaftlichen auch im gewerblichen Bereich hatte. Damit nahm diese Partei eine Zwischenstellung zwischen den Nationalliberalen und den Hoch-(Deutsch-)Konservativen ein. Als dritte konservative Gruppierung stellt Zrenner die Deutsche Reformpartei (sog. Antisemiten) heraus, die ihren Ausgangspunkt in der von Stöcker 1878 gegründeten Christlich-sozialen Arbeiterpartei hatte (S. 32ff.). Die geschlossenste Struktur wies die Deutsch-Konservative Partei auf, deren Tivoli-Programm (1892) bis 1918 das offizielle Programm blieb (wiedergegeben S. 376f.). Von den für die BGB-Reichstagsverhandlungen dominierenden Persönlichkeiten stellt Zrenner den Mecklenburger Gerhard von Buchka (deutsch-konservativ) und den Freiherrn von Stumm-Halberg (freikonservativ) heraus. Eng verbunden insbesondere mit den Deu |
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Zur Entstehung des modernen Minderheitenschutzes in Europa, hg. v. Pan, Christoph/Pfeil, Beate Sibylle (= Handbuch der europäischen Volksgruppen 3). Springer, Wien 2006. XI, 561 S. Besprochen von Ilse Reiter., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Zur Entstehung des modernen Minderheitenschutzes in Europa, hg. v. Pan, Christoph/Pfeil, Beate Sibylle (= Handbuch der europäischen Volksgruppen 3). Springer, Wien 2006. XI, 561 S. Besprochen von Ilse Reiter.
Minderheitenrechte in Europa, hg. v. Pan, Christoph/Pfeil, Beate Sibylle (= Handbuch der europäischen Volksgruppen 2), 2. Auflage. Springer, Wien 2006. VI, 722 S. Besprochen von Ilse Reiter.
Das Handbuch der europäischen Volksgruppen lag bislang in zwei Bänden, herausgegeben 2000 und 2003, vor. Während der erste Band eine Einführung in die Volksgruppenproblematik und den aktuellen Diskussionsstand zur Schaffung eines europäischen Minderheitenschutzes bot, setzte sich der zweite Band eine vergleichende Übersicht der Minderheitenrechte in den einzelnen europäischen Staaten in Form eines Nachschlagewerkes zum Ziel. Die Dynamik des europäischen Minderheitenschutzes brachte es freilich mit sich, bereits unmittelbar nach Abschluss der ersten Auflage eine Überarbeitung und Aktualisierung diesen zweiten Bandes in Angriff zu nehmen, welches Vorhaben im Rahmen eines EU-Projektes für das Südtiroler Volksgruppen-Institutes in Bozen durchgeführt wurde. Nach einer Einleitung, welche sich mit der empirischen Dimension der Minderheitenfrage, der existenziellen Gefährdung vieler Minderheiten, dem Minderheitenschutz als gesamteuropäischer Aufgabe sowie neuen Perspektiven des Volksgruppenschutzes auseinandersetzt, einem Methodenabschnitt sowie Tabellen und Diagrammen, welche zusammenfassend den Minderheitenschutz 2001 und 2006 vergleichen, folgen, wie schon in der ersten Auflage, die einzelnen Länderberichte. Auch diesmal wurden die einzelnen Staaten zwecks Vergleichbarkeit und einheitlicher Evaluierung der Ergebnisse unter Zugrundelegung derselben Kriterien analysiert, nämlich: Recht auf Identität und auf Nichtdiskriminierung, formelle Rechtsgleichheit, Recht auf Chancengleichheit, auf Gebrauch der Minderheitensprache, auf eigene Organisationen, Recht a |
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Zürcher, Peter, Die Bischofswahlen im Fürstbistum Eichstätt von 1636 bis 1790 - Wahlgeschichten im Spiegel domkapitelscher, dynastischer und kaiserlicher Landes- und Reichskirchenpolitik (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 155). Beck, München 2008. XCV, 811 S., Ill., graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Zürcher, Peter, Die Bischofswahlen im Fürstbistum Eichstätt von 1636 bis 1790 - Wahlgeschichten im Spiegel domkapitelscher, dynastischer und kaiserlicher Landes- und Reichskirchenpolitik (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 155). Beck, München 2008. XCV, 811 S., Ill., graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die umfangreiche Untersuchung ist die geringfügig überarbeitete Fassung der von Konstantin Maier angeregten und betreuten, im Wintersemester 2004/2005 von der theologischen Fakultät der katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt angenommenen Dissertation des von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Verfassers. Sie gliedert sich in drei Teile. Dabei führt die Einleitung in die Problemstellung und den Forschungsstand ein und bilden methodologische Überlegungen eine Einführung in die gewichtigen Quellenfonds.
Der Hauptteil widmet sich den einzelnen Wahlvorgängen. Sie betreffen die Jahre 1636, 1685, 1697, 1705, 1725, 1736, 1757, 1781 und 1790. Sehr ausführlich und gründlich beschreibt der Verfasser auf Grund aller ihm im Inland und Ausland zugänglichen Quellen das jeweilige Ringen um das bedeutsame Amt, das jeweils nur einen der verschiedenen Kandidaten zum Erfolg führt.
Am Ende zieht der Verfasser aus diesen Vorgängen umsichtig Bilanz. Sie erweist die Eichstätter Wahlgeschichte als Wechselspiel kaiserlicher, dynastischer und domkapitelscher Einflussnahme, das sowohl vom politischen Geschehen im Reich wie von der Innenpolitik in Eichstätt geprägt ist. Besonders interessiert zeigen sich weitgehend ohne Erfolg Pfalz-Neuburg bzw. Kurpfalz, Lothringen, Kursachsen, Kurbayern, Baden-Baden und Hessen-Darmstadt.
Am Ende zeigt der nach dem Studium der katholischen Theologie in Eichstätt und Wien seit 2004 als Pastoralreferent in der Erzdiözese Freiburg im Breisgau wirkende Verfasser verdienstvollerweise noch vorhandene Forschungsdesiderate auf. Kurzbiogramme und Register vervollständigen |
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Zwangsarbeit im Nationalsozialismus und die Rolle der Justiz. Täterschaft, Nachkriegsprozesse und die Auseinandersetzung um Entschädigungsleistungen, hg. v. Kramer, Helmut/Uhl, Karsten/Wagner, Jens-Christian (= Nordhäuser Hochschultexte, Allgemeine Schriftenreihe Band 1). KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, Nordhausen 2008. 211 S. Besprochen von David von Mayenburg., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Zwangsarbeit im Nationalsozialismus und die Rolle der Justiz. Täterschaft, Nachkriegsprozesse und die Auseinandersetzung um Entschädigungsleistungen, hg. v. Kramer, Helmut/ Uhl, Karsten/Wagner, Jens-Christian (= Nordhäuser Hochschultexte, Allgemeine Schriftenreihe Band 1). KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, Nordhausen 2008. 211 S. Besprochen von David von Mayenburg.
Was im angelsächsischen Sprachraum schlicht slavery, Sklaverei genannt wird, nämlich der rücksichtslose Einsatz von Menschenleben für die Kriegswirtschaft des Dritten Reichs, trägt in Deutschland den viel neutraleren Titel „Zwangsarbeit“. Ganz so, als handele es sich hier im juristischen Sinne um ein ganz normales Arbeitsverhältnis, wenn auch um eines, das nicht auf Konsens, sondern auf Zwang gegründet ist. Im Jahr 2007 entschied das deutsche Bundesverwaltungsgericht, „dass ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit nicht bereits in der Beschäftigung von Zwangsarbeitern, Kriegs- und Strafgefangenen als solcher gesehen werden [könne]. Ein solcher Verstoß [liege] erst dann vor, wenn sie im Unternehmen menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen unterworfen waren.“ (BVerwGE 128, 155). War also der Einsatz von Zwangsarbeitern nur ein zwar unschöner, letztlich aber doch menschlicher und rechtsstaatlicher Vorgang?
Der zu besprechende Sammelband enthält Beiträge von Juristen, Historikern und Politologen. Er ist aus einer Tagung hervorgegangen, die im März 2006 vom Forum Justizgeschichte in Zusammenarbeit mit der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora veranstaltet wurde. Das Buch zeigt eindrucksvoll, dass die juristische Spitzfindigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur geradezu naiv die historische Realität der massenhaften Versklavung von Menschen im Nationalsozialismus außer Acht lässt, sondern dass diese Form des juristischen Umgangs mit dem Phänomen Zwangsarbeit in der Bundesrepublik ihrerseits in einer jahrzehntelangen Tradition steht.
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Zwischen Formstrenge und Billigkeit. Forschungen zum vormodernen Zivilprozess, hg. v. Oestmann, Peter (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 56). Böhlau, Köln 2009. XIII, 342 S., 12 Abb. Besprochen von Gunter Wesener., ZRG GA 127 (2010) |
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Zwischen Formstrenge und Billigkeit. Forschungen zum vormodernen Zivilprozess, hg. v. Oestmann, Peter (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 56). Böhlau, Köln 2009. XIII, 342 S., 12 Abb. Besprochen von Gunter Wesener.
Der Sammelband enthält Vorträge, die bei der von Albrecht Cordes und Peter Oestmann veranstalteten Tagung der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung im September 2007 in Wetzlar zum Thema „Formalismus und Formalitäten. Eine vergleichende Untersuchung des Kameralprozesses“ gehalten wurden. Nach Kolloquien, die der Spätzeit der höchsten Reichsgerichte (2000), ihrer Gründungsphase (2002) und der juristischen Argumentationskultur (2004) gewidmet waren, sollte nun das Verfahren selbst im Mittelpunkt stehen. Der Kameralprozess wird zu Recht als „spezifische Ausprägung eines Verfahrensrechts“ angesehen, das seine Wurzeln im gelehrten kanonischen und römischen Recht des Mittelalters hat (p. VIII). Die vorgelegten Studien verbindet darüber hinaus die Suche nach dem „Spannungsfeld zwischen Formalisierung und Billigkeit im frühneuzeitlichen Zivilprozess“ (p. X).
Nach einem höchst instruktiven Vorwort (p. VIIff.) Peter Oestmanns folgt eine grundlegende Abhandlung (S. 1ff.) desselben Verfassers über „die Form im Recht als Problem der Rechtsgeschichte“. Oestmann geht aus von Jherings Ausspruch „Die Form ist die geschworene Feindin der Willkühr, die Zwillingsschwester der Freiheit“. Er widmet sich der Frage von Recht und Form in der rechtsgeschichtlichen Diskussion (S. 11ff.) und beklagt das Fehlen umfassenderer neuerer Untersuchungen zum Verhältnis von Recht und Form in der Geschichte (S. 23). Im Folgenden (S. 24ff.) prüft er die Vorstellungen vom Rechtsformalismus am Quellenmaterial für die verschiedenen Epochen, für das germanische Recht, das hohe Mittelalter, das Spätmittelalter und die frühe Neuzeit. Eingegangen wird auf die zahlreichen Eidesformeln in der Reformationszeit, d |
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Zwischen Fürstenwillkür und Menschheitswohl - Gottfried Wilhelm Leibniz als Bibliothekar, hg. v. Hartbecke, Karin (= Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie Sonderband 2008). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. 277 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Zwischen Fürstenwillkür und Menschheitswohl - Gottfried Wilhelm Leibniz als Bibliothekar, hg. v. Hartbecke, Karin (= Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie Sonderband 2008). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. 277 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Leipzig nach dem gregorianischen Kalender am 1. Juli 1646 als Sohn des Professors für Rechtswissenschaft (Moralphilosophie) Friedrich Leibniz und einer Tochter eines Rechtsgelehrten geborene Gottfried Wilhelm Leibniz erlernte bereits mit acht Jahren an Hand der väterlichen Bibliothek Latein und bald auch Griechisch. Mit zwölf Jahren entwickelte er die Anfänge einer mathematischen Zeichensprache. Als der universale Gelehrte, der nach eigenem Bekunden beim Erwachen schon so viele Einfälle hatte, dass der Tag nicht ausreichte, sie niederzuschreiben, in Hannover am 14. November 1716 vereinsamt verstarb, war bei seinem Begräbnis allein sein Sekretär anwesend.
Der ihn gleichwohl ein weiteres Mal gebührend ehrende Sammelband umfasst sechs Beiträge. Statt eines Vorworts berichtet Georg Ruppelt davon, dass der Leibniz-Briefwechsel der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek in Hannover Teil des UNESCO-Weltdokumentenerbes wurde. Die reiche Sammlung umfasst innerhalb des 50000 Stücke mit etwa 200000 Seiten umfassenden Nachlasses (40 Prozent in Latein, 30 Prozent in Französisch, 15 Prozent in Deutsch) rund 15000 Briefe an etwa 1100 Partner (rechnerisch knapp 300 Briefe pro Erwachsenenjahr mit durchschnittlich fast 15 Briefen je Partner) und bildet, weil Leibniz kein seine Gedanken systematisch vereinendes Hauptwerk hinterlassen hat, eine wesentliche Grundlage für das Verständnis seiner Gedankenwelt.
Im Anschluss hieran leitet die Herausgeberin in den Band ein. Danach betrachtet Kathrin Paasch Leibniz im Spiegel der Bibliotheca Boineburgica des Mainzer Diplomaten Johann Christian von Boineburg (1622-1672), für den Leibniz seit einem Treffen in Nürnberg in der zweiten Hälfte de |
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Weitere Eingänge, ZRG GA 127 (2010), 1072 |
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Landwehr, Götz, In memoriam Erinnerung an Hermann Schultze-von Lasaulx (21. 10. 1901-1. 10. 1999) ZRG GA 127 (2010), 1098 |
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Zusammenfassungen/Summaries ZRG GA 127 (2010), 1103 |
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A Pécsi Püspöki Joglyceum emlékezete 1833-1923 [Das Gedächtnis des Bischöflichen Juristischen Lyceums zu Fünfkirchen 1833-1923], hg. v. Kajtár, István/ Pohánka Éva. Publikon Verlag, Pécs 2009. 313 S.Besprochen von Katalin Gönczi. |
Ganzen Eintrag anzeigen A Pécsi Püspöki Joglyceum emlékezete 1833-1923 [Das Gedächtnis des Bischöflichen Juristischen Lyceums zu Fünfkirchen 1833-1923], hg. v. Kajtár, István/ Pohánka Éva. Publikon Verlag, Pécs 2009. 313 S. Besprochen von Katalin Gönczi.
Pécsi jogászprofesszorok emlékezete (1923-2008). Antológia [Das Gedächtnis der Juraprofessoren zu Fünfkirchen. Eine Anthologie], hg. v. Kajtár, István. Publikon Verlag, Pécs 2008. 324 S. Besprochen von Katalin Gönczi.
Wie kann man den Spagat zwischen Rechtsunterricht und rechtswissenschaftlichen Publikationen schaffen? Was prägt das Gedächtnis späterer Generationen am meisten: Die legendäre Persönlichkeit eines Hochschullehrers oder sein Œuvre als Wissenschaftler? Diese für Juraprofessoren immer wieder aktuellen Fragen liefern eine Perspektive auf zwei „Gedächtnisbände“ zur Geschichte der Juristenausbildung in Pécs / Fünfkirchen; beide Bücher sind neue Publikationen aus der Werkstatt István Kajtárs.
Die Geschichte der Juristenausbildung ist zu Beginn des dritten Jahrtausends auch in Ungarn wieder einmal en vouge geworden, wie eine Gesamtrezension von Annamária Bíró zu neueren Perspektiven der rechtshistorischen Forschungen verdeutlicht hat.[1] Aber parallel zur weitverbreiteten positivistischen Institutionengeschichte der ungarischen Verfassungs- und Rechtsgeschichtsschreibung gab es auch schon früher einen schmalen Pfad, auf dem die Wissenschaftsgeschichte ihren Weg suchte. Insbesondere Gründungsjubiläen boten einen guten Anlass für Rückblicke auf die Juristenausbildung in Ungarn. Eine kritische Auseinandersetzung mit der jüngsten Geschichte der Juristenausbildung wurde dabei aber bislang aus Vorsicht gemieden. Daher sind die nun umfassenderen, von István Kajtár herausgegebenen Sammelbände zur Juristenausbildung in Pécs besonders zu begrüßen.
Die Vorträge einer wissenschaftlichen Konferenz im Jahre 2009 bilden die Grundlage der Publikation zum Pécser juristischen Lyzeum. Die Autoren des |
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Adam Bremensis, Gesta Hammaburgensis Ecclesiae Pontificum. Concordantiae et Indices, conscripserunt Cardinali, Luca/Segoloni, Maria Paola, Band 1 A-P, Band 2 Q-Z Appendix 1-8) (= Alpha-Omega, Reihe B Indizes Konkordanzen des Mittelalters und der Neuzeit 21). Olms-Weidmann, Hildesheim 2009. 1-637a, 637b-1275 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der möglicherweise aus Bamberg stammende, wohl vor 1050 geborene, jedenfalls um 1066 unter Erzbischof Adalbert zum Domherrn in Bremen bestellte Adam (Bremensis) verfasste als Leiter der Klosterschule um 1075 unter Benutzung älterer Chroniken und Urkunden in vier Büchern sein Geschichtswerk über die Leistungen der Hamburger Bischöfe. Darin behandelte er nach einander die karolingische Mission im Norden, die Mission zwischen 937 und 1043, die Zeit Erzbischof Adalberts und eine Völkerkunde Nordeuropas. Seine auch die Entdeckung Vinlands durch die Wikinger erstmals schriftlich überliefernde Darstellung gilt als sehr zuverlässig.
Die bekannteste Edition dieser bedeutsamen frühhochmittelalterlichen Quelle wurde 1917 von Bernhard Schmeidler besorgt. Auf sie gründen die Bearbeiter ihre Konkordanz (Key word in context), deren Gestaltung sie eingangs kurz beschreiben. Ergänzt wird das alphabetisch geordnete Hilfsmittel durch einige nützliche Indizes.
Häufigste Wörter sind qui (1420), et (1342) und in (1220). civis findet sich an sieben Stellen (burgensis fehlt), ius an 15 (darunter divina neque humana iura, iura humanitatis, ius successionis, ius ecclesiae, ius ordinandi und ius famulicii). Es wäre durchaus wünschenswert, dass die durch die elektronische Datenverarbeitung eröffneten Möglichkeiten in gleicher Weise bei weiteren bedeutenden Quellen angewendet würden.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Adam, Thomas, Kleine Geschichte des Kraichgaus. Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG., Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen 2010. 271 S., 70 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Adam, Thomas, Kleine Geschichte des Kraichgaus. Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG., Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen 2010. 271 S., 70 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Abgesehen von ihrer parteilichen Wiederbelebung im nationalsozialistisch bestimmten früheren 20. Jahrhundert gehören die Gaue des deutschen Sprachraums längst der mittelalterlichen Vergangenheit an. Gleichwohl leben sie doch noch so stark in der menschlichen Erinnerung fort, dass sie in der Gegenwart Gegenstand geschichtlichen Interesses werden können. Ein Beispiel hierfür ist der in Lorsch 769 als Creichgowe erstmals erwähnte, nach der in den Rhein mündenden Kraich (Kraichbach) benannte, heute mehr als 1500 Quadratkilometer umfassende Kraichgau zwischen Schwarzwald, Odenwald, Oberrheinebene und Neckar (bzw. eingerahmt von Heidelberg, Karlsruhe, Stuttgart und Heilbronn/Mosbach), für den der in Karlsruhe 1967 geborene Leiter des städtischen Museums in Bruchsal eine kleine Geschichte vorgelegt hat.
In dreizehn Kapiteln durcheilt er fragend und belehrend die Geschichte einer fruchtbaren Mulde zwischen Schwarzwald und Odenwald vom 1907 in Mauer gefundenen, mehr als 500000 Jahre alten homo Heidelbergensis (mit Bild) bis zur erweiternden Jetztzeit. Dabei wird ein Lebensraum erschlossen, werden Herren, Klöster, Städte und Burgen gezeigt und Spannungsfelder und Kampfplätze erörtert. Der Name pendelt unentschieden zwischen germanischer Krümmung und altväterischem Lehm (Löss), der mit bis zu 30 Metern Stärke die Landschaft besonders fruchtbar macht.
Eingerahmt ist der Bretten umschließende ursprünglich kleinere Kraichgau vom Lobdengau, Anglachgau, Pfinzgau, Enzgau, Zabergau, Gartachgau und Elsenzgau. 985 in der Hand der Salier zerfällt das Gebiet seit dem 12. Jahrhundert politisch und gelangt in einzelnen Teilen an die Grafen von Katzenelnbogen, die Pfalzgrafen bei Rhein, das Hochstift Speyer, die Grafen von Eberstein und die Markgrafen von Baden, in de |
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Ahner, Björn, Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand im Spannungsverhältnis zwischen Kartellrecht, Grundfreiheiten und Grundrechten (= Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Recht des geistigen Eigentums und des Wettbewerbs 13). JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2010. 343 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Ahner, Björn, Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand im Spannungsverhältnis zwischen Kartellrecht, Grundfreiheiten und Grundrechten (= Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Recht des geistigen Eigentums und des Wettbewerbs 13). JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2010. 343 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die zwischen August 2007 und März 2009 vor allem während einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter unter der Betreuung Jochen Glöckners entstandene, im Sommersemester 2010 von der Universität Konstanz angenommene Dissertation des Verfassers. Ihr geht es um die jüngste Entwicklung einer sachlich gewichtigen Rechtsfrage im Spannungsverhältnis von Freiheit und Macht zwischen Verfassungsrecht und Wirtschaftsrecht. Der Verfasser erläutert dies an den vier Fallbeispielen einer Einkaufskooperation zweier Bundesländer für Polizeiuniformen, einer Einkaufskooperation sechzehner, auf erhöhte Rabatte abzielender Allgemeiner Ortskrankenkassen, der Tariftreueerklärung bei Straßenbauleistungen in Berlin und an dem spanischen Gesundheitssystems, mit dem sich der Europäische Gerichtshof am 11. Juli 2007 befasste.
Im Kern geht es ihm um die Frage, ob auf die Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand Kartellrecht angewendet werden kann. Dazu befasst er sich nach einer kurzen Einführung ausführlich mit dem Kartellrecht. In drei weiteren Hauptteilen geht er auf den Schutz über Grundfreiheiten bzw. Vergaberichtlinien, den Schutz über nationale Grundrechte und den Schutz über europäische Grundrechte ein.
Im Ergebnis schließt er mit überzeugender Anlehnung an den Europäischen Gerichtshof die Anwendung des Kartellrechts auf seine Fallbeispiele aus, weil die öffentliche Hand in ihrer Nachfrage nicht als Unternehmer tätig wird. Deswegen ist es nach seiner einleuchtenden Ansicht notwendig, die Wettbewerbsstrukturen auf der Angebotsseite über anderweitige Normen zu schützen. Seine sachlichen V |