Ahner, Björn, Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand im Spannungsverhältnis zwischen Kartellrecht, Grundfreiheiten und Grundrechten (= Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Recht des geistigen Eigentums und des Wettbewerbs 13). JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2010. 343 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT
Ahner, Björn, Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand im Spannungsverhältnis zwischen Kartellrecht, Grundfreiheiten und Grundrechten (= Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Recht des geistigen Eigentums und des Wettbewerbs 13). JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2010. 343 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die zwischen August 2007 und März 2009 vor allem während einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter unter der Betreuung Jochen Glöckners entstandene, im Sommersemester 2010 von der Universität Konstanz angenommene Dissertation des Verfassers. Ihr geht es um die jüngste Entwicklung einer sachlich gewichtigen Rechtsfrage im Spannungsverhältnis von Freiheit und Macht zwischen Verfassungsrecht und Wirtschaftsrecht. Der Verfasser erläutert dies an den vier Fallbeispielen einer Einkaufskooperation zweier Bundesländer für Polizeiuniformen, einer Einkaufskooperation sechzehner, auf erhöhte Rabatte abzielender Allgemeiner Ortskrankenkassen, der Tariftreueerklärung bei Straßenbauleistungen in Berlin und an dem spanischen Gesundheitssystems, mit dem sich der Europäische Gerichtshof am 11. Juli 2007 befasste.
Im Kern geht es ihm um die Frage, ob auf die Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand Kartellrecht angewendet werden kann. Dazu befasst er sich nach einer kurzen Einführung ausführlich mit dem Kartellrecht. In drei weiteren Hauptteilen geht er auf den Schutz über Grundfreiheiten bzw. Vergaberichtlinien, den Schutz über nationale Grundrechte und den Schutz über europäische Grundrechte ein.
Im Ergebnis schließt er mit überzeugender Anlehnung an den Europäischen Gerichtshof die Anwendung des Kartellrechts auf seine Fallbeispiele aus, weil die öffentliche Hand in ihrer Nachfrage nicht als Unternehmer tätig wird. Deswegen ist es nach seiner einleuchtenden Ansicht notwendig, die Wettbewerbsstrukturen auf der Angebotsseite über anderweitige Normen zu schützen. Seine sachlichen Vorschläge bemühen sich um eine Erfassung aller wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen, die von der öffentlichen Hand als bloßem Nachfrager ausgehen können.
Innsbruck Gerhard Köbler