Škrubej, Katja, Pravo v zgodovini s poudarkom na razvoju na današnjem slovenskem prostoru: odlomki virov s komentarji [Das Recht in der Geschichte mit dem Schwerpunkt auf der Entwicklung im heutigen slowenischen Gebiet: Auszüge aus Quellen mit Kommentaren]. GV Založba, Ljubljana: 2010. 331 S. Besprochen von Inge Bily. |
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Die rechtshistorische Forschung in Slowenien kann auf beachtliche Ergebnisse[1] verweisen. Dies gilt für die Untersuchung und Auswertung von Rechtstexten ebenso wie für zusammenfassende Darstellungen.
Katja Škrubej, die Autorin der vorliegenden Arbeit, ist keine Unbekannte auf diesem Gebiet. In ihren Forschungen hat sie sich besonders auf die Verbindung rechts- und sprachhistorischer Schwerpunkte konzentriert, und dies zum Nutzen beider Disziplinen.[2] Nun legt sie eine Überblicksdarstellung vor, die vor allem auch die Studenten begrüßen werden, denn die Autorin fasst die Entwicklung der Rechtsgeschichte von ihren Anfängen bis in die Gegenwart zusammen. Schwerpunkte sind die Grundlagen der europäischen Rechtstradition sowie die Rechtsgeschichte Sloweniens.
Auf die Einleitung (Kapitel 1: S. 15-17) folgt als Kapitel 2 (S. 19-33) eine gelungene Überblicksdarstellung als Einführung in die Thematik. Daran schließen sich 17 Kapitel (Kap. 3-19) an, in denen das Recht von den Anfängen in Mesopotamien bis in die Gegenwart betrachtet wird. In Abhängigkeit von der jeweiligen historischen Überlieferung werden die Gebiete des heutigen Slowenien einer besonders gründlichen Analyse unterzogen. Hier kann die Autorin an die fundierten rechtshistorischen Untersuchungen Sergij Vilfans[3] anknüpfen. Abgesehen von der Einleitung sind alle Kapitel (Kap. 2-19) jeweils in einen Teil A Auszüge aus Quellen und einen Teil B Kommentar gegliedert. Letzterer bietet ausführliche Erläuterungen zu den im Teil A vorgestellten Rechtsdokumenten. Die behandelten inhaltlichen Schwerpunkte sowie die vorgestellten Quellen werden dabei sowohl in ihrer |
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Šlechtické spory o čest na raně novověké Moravě (Edice rokové knihy zemského hejtmana Václava z Ludanic z let 1541-1556). Historická studie a edice. K vydání připravila a historickou studií opatřila Janišová, Jana [Die adeligen Ehrenstreitigkeiten im frühneuzeitlichen Mähren >Edition des Buches der Gerichtsverhandlungen des Landeshauptmanns Václav von Ludanice aus den Jahren 1541-1556<. Historische Studie und Edition] (= Prameny dějin moravských [Quell |
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Die zu besprechende Arbeit ging aus einer Dissertation der Autorin hervor, die im Jahre 2006 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Masaryk-Universität zu Brünn verteidigt wurde.
Die Veröffentlichung besteht aus zwei annähernd gleich umfangreichen Teilen. Den ersten Teil stellt eine monografische Studie über das Phänomen der adligen Ehre im böhmischen und mährischen Landrecht im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit dar, wobei im Mittepunkt des Interesses vor allem die Rechtspraxis des Landgerichts des Markgraftums Mähren am Anfang der Frühen Neuzeit mit dem Schwerpunkt im zweiten und dritten Viertel des 16. Jahrhunderts steht (S. 9-229). Den zweiten Teil der Publikation bildet eine kritische Edition des sogenannten roková kniha (etwa Buch des Gerichtsverhandlungen) des Landeshauptmanns von Mähren Václav von Ludanice aus den Jahren 1541-1556 und anderer ausgewählten Quellen zur Problematik der adeligen Ehre.
In dem ersten einführenden Kapitel der historischen Studie bietet Jana Janišová eine Übersicht der bisherigen Erforschung des Phänomens adelige Ehre. Sie untersucht, charakterisiert, gegebenenfalls unterzieht einer Kritik die bedeutsamsten Arbeiten der Forscher, vorwiegend Rechtshistoriker, die sich mit diesem Problemkreis in der Zeit zwischen den Kriegen und in der Nachkriegszeit befassten (R. Rauscher, F. Čáda, K. Malý, P. Kreuz, J. |
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Sokull, Jürgen Karl, Baurecht und kommunale Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert und ihr Einfluss auf die Stadterweiterung am Beispiel der Stadt Aachen. Diss. jur. Bonn 2010. XVII, 243 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen MIME-Version: 1.0 Content-Type: multipart/related; boundary="----=_NextPart_01CBA5DD.103CB300" Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Webseite in einer Datei, die auch als Webarchivdatei bezeichnet wird. Wenn Sie diese Nachricht erhalten, unterstützt Ihr Browser oder Editor keine Webarchivdateien. Downloaden Sie einen Browser, der Webarchivdateien unterstützt, wie zum Beispiel Microsoft Internet Explorer. ------=_NextPart_01CBA5DD.103CB300 Content-Location: file:///C:/31541974/SokullJuergenKarl-Baurecht.htm Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Type: text/html; charset="us-ascii" Sokull, Jürgen Karl, Baurecht und kommunale Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert und ihr Einfluss auf die Stadterweiteru= ng am Beispiel der Stadt Aachen. Diss. jur. Bonn 2010. XVII, 243 S. Besprochen= von Werner Schubert.
Das (städtische) Baurecht war bereits im 19. Jahrhundert von großer Bedeutung, so dass die Untersuchung Sokulls= über die Praxis des Baurechts am Beispiel der Entwicklung der Stadt Aa= chen in der Zeit von 1792 bis 1919 zu begrüßen ist. Der Darstellung k= ommt zugute, dass Sokull vor seiner juristischen Ausbildung zunächst mehrere Jahre als Bauingenieur tätig war. Sokull hat sich zum Z= iel gesetzt, „im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, politischen und sozialen Verhältnissen des 19. Jahrhunderts die für die preußische Rheinprovinz wichtigsten Rechtssetzungsakte auf dem Gebiet= des Baurechts und des kommunalen Selbstverwaltungsrechts „darzustellen un= d am Beispiel Aachens“ zu untersuchen, „welchen Einfluss die kommuna= le Verwaltung und Selbstverwaltung im Rahmen der ihr zugestandenen rechtlichen Möglichkeiten auf die Erweiterung der Stadt“ hatte (S. 2). Als vorrangiges Ziel der Stadterweiterung stellt Sokull heraus, den Beda= rf von Bauwilligen nach Grundstücken zu decken, die zu einer Bebauung geeignet waren und auf denen unt |
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Sohoudé, Kuessi Marius, Rechtsstaatlichkeit und Verantwortlichkeit bei Heinrich von Kleist (= Studien zur deutschen und europäischen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts 65). Lang, Frankfurt am Main 2010 217 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sohoudé, Kuessi Marius, Rechtsstaatlichkeit und Verantwortlichkeit bei Heinrich von Kleist (= Studien zur deutschen und europäischen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts 65). Lang, Frankfurt am Main 2010 217 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz.
Leben und Werk des preußischen Dichters und Publizisten Heinrich von Kleist (1777-1811) sind sowohl unter literatur- als auch rechtswissenschaftlichen Vorzeichen fast in jeder Hinsicht und Richtung analysiert worden. Große Beachtung haben aus guten Gründen nicht zuletzt die vielfältigen rechtlichen Aspekte seiner literarischen Arbeiten gefunden. Deutlich geworden sind dabei vor allem drei grundlegende Topoi seines Selbstverständnisses und Wirkens: sein ausgeprägter Sinn für eine gerechte Gestaltung menschlichen Zusammenlebens, die Einbettung seiner Texte in ihre rechts- und zeitgeschichtlichen Zusammenhänge und die zutiefst empfundene Problematik, Gerechtigkeit in der „gebrechlichen Einrichtung der Welt“ zu verwirklichen.
Die vorliegende Studie, eine literaturwissenschaftliche Mainzer Dissertation (2009), hat es sich zum Ziel gesetzt, aus Kleists Werk genuin rechtsstaatliche Elemente im heutigen Verständnis herauszupräparieren, die vor allem Gesetzesbindung, Rechtssicherheit, Unabhängigkeit der Gerichte, Rechtsschutz und insgesamt Respektierung der Menschenwürde zum Gegenstand und zur Grundlage haben. Sie ist zwar aus der Perspektive des Literaturwissenschaftlers geschrieben, der sich jedoch in einschlägige juristische Aspekte in vertiefter Weise eingearbeitet hat. Das gilt sowohl für die von ihm herangezogenen rechtswissenschaftlichen Analysen als auch für die maßgebenden Schriften der zeitgenössischen Staatslehre. Kuessi Marius Sohoudé versteht seine Untersuchung als Beitrag zur entwicklungsgeschichtlichen Debatte, bei der es um „Aneignung“ oder „Fruchtbarmachung“ des „Fremden“ durch die Germanistik zum näheren Verständnis der Entstehungsgeschichte des Rechtsstaats in Deutschland g |
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Speck, Dieter, Kleine Geschichte Vorderösterreichs (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG/Braun, Leinfelden/Echterdingen/Karlsruhe 2010. 251 S., zahlr. Abb., Zeittaf., 5 Stammtaf. Besprochen von Clausdieter Schott. |
Ganzen Eintrag anzeigen Speck, Dieter, Kleine Geschichte Vorderösterreichs (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG/Braun, Leinfelden/Echterdingen/Karlsruhe 2010. 251 S., zahlr. Abb., Zeittaf., 5 Stammtaf. Besprochen von Clausdieter Schott.
„Vorderösterreich“ ist zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit den politischen Umwälzungen im deutschen Südwesten von der Landkarte verschwunden. Die aus der napoleonischen Neuordnung hervorgegangenen Nachfolgestaaten, insbesondere das Großherzogtum Baden und die Königreiche Württemberg und Bayern, zeigten sich wenig interessiert, die historische Erinnerung an eine Jahrhunderte lange Vergangenheit weiter im Bewusstsein zu erhalten, zumal die annektierten Gebiete aus ihrer Anhänglichkeit an Habsburg zunächst kein Hehl machten. Geblieben sind indessen sichtbare Reminiszenzen in Form von österreichischen Emblemen, etwa Wappen an historischen Gebäuden oder Grenzsteinen, sowie entsprechenden Gemeinde- und Kreiswappen oder Siegeln. Nicht zuletzt pflegt die Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgau ihre altösterreichische Vergangenheit sowohl in ihrem Namen wie auch bildlich in den Insignien und Siegeln. Noch 1962 hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät mit der Wiederaufnahme ihres älteren Siegels die badischen Wappen gegen Bindenschild und Adlerwappen eingetauscht. Inzwischen wird auch in Ausstellungen und Museen versucht, das Andenken an das „Ancien Régime“ wieder zu beleben. Als Beispiel sei die Stadt Endingen am Kaiserstuhl erwähnt, wo 1994 ein eigenes „Vorderösterreich-Museum“ eingerichtet wurde.
Als politisches Gebilde war Vorderösterreich in seinem jeweiligen Bestand ein Konglomerat von Besitzeinheiten und Gebieten verschiedenster Rechtstitel, für welche die Dynastie der Habsburger eine Klammer bildete. Gerade diese komplexe Zusammensetzung und die Verflechtung mit dem Herrscherhaus machen es schwer, die österreichischen Vorlande in ihren Kontinuitäten und Metamorphose |
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Spiegel, Sascha, Einführung der Gesellschaft der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das deutsche und Schweizer Recht. LIT, Münster 2010. V, 158 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Spiegel, Sascha, Einführung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das deutsche und Schweizer Recht. LIT, Münster 2010. V, 158 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Christoph Becker angeregte und betreute, im Sommersemester 2008 von der juristischen Fakultät der Universität Augsburg angenommene Dissertation des Verfassers, mit der anlässlich der jüngsten Reformen des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung die mit der Einführung der Gesellschaftsform ursprünglich verfolgten Ziele wieder in das Gedächtnis gerufen werden sollen. Sie hat auch umgehend das Interesse eines hervorragenden Sachkenners erweckt. Da der Lieferung eines Rezensionsexemplars unbekannte Gründe im Wege standen, muss der Herausgeber wenigstens mit einigen Zeilen auf das Werk aufmerksam machen.
Insgesamt ist nach den beiden Ländern geographisch gegliedert. Der Verfasser beginnt naheliegenderweise mit Deutschland und schildert in chronologischer Abfolge das Umfeld für die Entstehung des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, den Weg von der Diskussion über eine neue Gesellschaftsform bis zur Verabschiedung des sie betreffenden Gesetzes, die Gründe für die Schaffung der neuen Gesellschaftsform, die Entwürfe und Grundzüge im Allgemeinen und im Detail, die Auseinandersetzungen mit den Vorschlägen in der Literatur, das Gesetz und die gesetzlichen Änderungen bis zur Aufnahme der Rechtsform in der Schweiz (1937). In zeitlich versetzter Parallele hierzu befasst er sich anschließend mit dem wirtschaftlichen Umfeld in der Schweiz, bietet eine kurze chronologische Zusammenfassung, schildert die Gründe für die Einführung einer neuen Gesellschaftsform und legt schließlich die Entwicklung des Rechts in der Schweiz auf Grund der Kritik am deutschen Gesetz dar.
Dabei gelangt er nach sorgfältiger Darlegung der Entstehungsgeschichte zu dem Ergebnis, dass im Deutschen Reich die Frage der Gestaltung der Gesellschaftsform im V |
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Spoerr, Kathrin, Recht und Revolution. Deutsche Ökonomen und ihr Einfluss auf das Recht der Weimarer Republik - eine Zeitschriftenschau 1917-1920 (= Rechtshistorische Reihe 412). Lang, Frankfurt am Main 2011. 282 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die 1965 geborene Verfasserin studierte in Heidelberg Volkswirtschaftslehre und arbeitete anschließend als Journalistin, teils im postsowjetischen Russland, teils als Redakteurin in einer führenden deutschen Tageszeitung. Ihre Dissertation zwischen Ökonomie, Recht und Revolution hat Stefan Chr. Saar als benötigten großzügigen Doktorvater. Gewidmet ist sie ihren Kindern.
1918, so beginnt das kurze Vorwort mit einem Paukenschlag. Das Deutsche Reich bricht zusammen. Die Revolution schafft sich kraftvoll ein neues Reich, die Weimarer Republik, die nicht nur eine neue Verfassung bekommt, sondern ein weitgehend neues soziales Recht mit Achtstundentag, Tarifautonomie und Betriebsräten - was Arbeiter seit Jahrzehnten - durch wissenschaftliche Sprachrohre - gefordert hatten.
„Der erste Weltkrieg als wirtschaftliche und menschliche Katastrophe brachte eine bis dahin nicht gekannte Beschleunigung in die Gesellschaft mit sich, die im Kollaps und Zusammenbruch endete. Sie begann mit dem Ermächtigungsgesetz und endete im Zusammenbruch des Kaiserreichs“, wobei auch die Einstellung der Bürger zu Staat und Gesellschaft durch die Macht der Ereignisse und die Verheerungen der Zeit erschüttert wurden. Politik und Ökonomie, so stellt die Verfasserin am Ende ihrer engagierten, auf die „Auswertung der wissenschaftlichen Publikationen von 1917 bis 1920 gestützten“ Behandlung der interessanten Frage, wie aus glühenden Unterstützern der Arbeiterforderungen Mahner und Bremser wurden, die dem revolutionären Furor Einhalt geboten, fest, lieferten nun die Argumente in den Schlachten um die Gesetze.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Sprecher, Thomas, Literatur und Recht. Eine Bibliographie für Leser. Klostermann, Frankfurt am Main 2011. 722 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Poesie und Recht sind bereits bei Jacob Grimm engstens verwandt. Dementsprechend schwankten viele bekannte Persönlichkeiten der Geschichte zwischen Literatur und Rechtswissenschaft. Zahlreiche Hefte der deutschen Neuen Juristischen Wochzenschrift geben beredt Kunde davon, dass in der Brust mancher Juristen zumindest auch ein Dichter wohnt.
Von daher macht sich der Verfasser dieser umfangreichen Bibliographie in vielen Hinsichten sehr verdient, wenn er die von ihm anerkannten Bezüge zwischen Literatur und Recht übersichtlich geordnet der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Das von ihm gefundene Ergebnis wirkt dabei außerordentlich eindrucksvoll. Systematisch wird es von dem als Rechtsanwalt und Leiter des Thomas-Mann-Archivs an der ETH Zürich wirkenden Verfasser in die fünf Hauptgruppen Literatur und Recht, Sprache und Recht, Recht und Massenmedien, Sprache und Literatur in einzelnen Rechtsgebieten sowie Weiteres geteilt.
Das wertvolle Werk umfasst etwa 340 Autoren und Autorinnen von Aischylos bis Arnold Zweig und verwendet dabei auf Dostojewski, Goethe, Kafka, Kleist, Thomas Mann, Melville, Schiller und Shakespeare besonders viel Raum. Juristische Gattungen sind Gutachten, Protokoll, Urteil und Vertrag, juristische Institutionen Gericht, Richter, Rechtsanwalt, Scharfrichter, Henker, Staatsanwalt, Strafverteidiger und Zeuge. Die zwanzig Rechtsgebiete reichen vom Personenrecht bis zum Völkerrecht, das Weitere vom Allgemeinen bis zur Religion, so dass jeder Interessent mit Sicherheit auf vieles Interessante stoßen wird, wobei Register im Zeitalter der Elektronik einleuchtenderweise durch die Beigabe einer CD-ROM ersetzt sind, so dass das überreiche Material in kürzester Zeit nach allen Richtungen durchsucht und verwertet werden kann.
Innsbruck |
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Stadelmann-Wenz, Elke, Widerständiges Verhalten und Herrschaftspraxis in der DDR. Vom Mauerbau bis zum Ende der Ulbricht-Ära (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2009. 265 S. Besprochen von Wolfgang Pöggeler. |
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In dieser fakten- und kenntnisreichen Darstellung geht es um die DDR der 1960er Jahre, oder wie es im Untertitel heißt, um die Zeit vom Mauerbau bis zum Ende der Ära Ulbricht. Der zentrale methodische Ansatz ist das Konzept des „widerständigen Verhaltens“. Es kommt nicht aus dem Nichts, sondern knüpft an bereits bekannte Überlegungen an. Die Berliner Historikerin Elke Stadelmann-Wenz schärft und erarbeitet ihr Konzept an den Überlegungen von Martin Broszat, Hubertus Knabe, Arnd Bauerkämper, Detlef Peukert, Ehrhart Neubert, Peter Hüttenberger und Ilko-Sascha Kowalczuk. Sie definiert widerständiges Verhalten als Handlungs- und Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum Herrschaftsanspruch des SED-Regimes standen und zu Konflikten mit diesem Regime führten. Stadelmann-Wenz misst den Beherrschten in der DDR „Ressourcen“ zu, die ihnen aktives Handeln ermöglichten. - Die meisten herangezogenen Quellen sind solche des Partei- und Staatsapparats. Diese politisch einseitig gefärbten Materialien erfahren das notwendige Korrektiv durch das Heranziehen biographischer Werke von Opfern des Regimes, vor allem aber durch die besondere Aufmerksamkeit, welche die Autorin bei der Interpretation der so genannten Herrschaftsquellen walten lässt.
Die vielfältigen Erscheinungen des widerständigen Verhaltens in eine sinnvolle und ansprechende Ordnung zu bringen, ist keine einfache Aufgabe. Stadelmann-Wenz entscheidet sich auf der ersten Ordnungsebene für eine Dreiteilung. Und so lauten die drei Kapitel des Buches: 1. zentrale mobilisierende Ereignisse, 2. zentrale Konfliktfelder und 3. die politische Strafjustiz. – Zu den mobilisierende Ereignissen gehören der Bau der Mauer 1961, die Einführung der Wehrpflicht 1962 u |
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Staufer, Andreas Michael, Ludwig Ebermayer. Leben und Werk des höchsten Anklägers der Weimarer Republik unter besonderer Berücksichtigung seiner Tätigkeit im Medizin- und Strafrecht. (= Leipziger Juristische Studien, Rechtshistorische Abteilung, Bd. 6). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2010, 375 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Staufer, Andreas Michael, Ludwig Ebermayer. Leben und Werk des höchsten Anklägers der Weimarer Republik unter besonderer Berücksichtigung seiner Tätigkeit im Medizin- und Strafrecht. (= Leipziger Juristische Studien, Rechtshistorische Abteilung, Bd. 6). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2010, 375 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die Beschäftigung mit Ludwig Ebermayer, dessen Leben und Werk Staufer nachgeht (S. 25ff., 159ff.), ist aus rechtshistorischer Sicht auch heute noch lohnend. Mit dem Namen Ebermayers sind u. a. die sog. Leipziger Kriegsverbrecherprozesse verbunden, mit denen er teils als Präsident des 2. Strafsenats des Reichsgerichts und anschließend als Oberreichsanwalt befasst war (S. 93ff.). Großen strafrechtlichen Wert hat der von Ebermayer begründete Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch (erstmals 1920 erschienen), der bis zur 9. Auflage noch mit seinem Namen verbunden war. Ebermayer (1859-30.6.1933), geboren in Nördlingen als Sohn eines evangelisch-lutherischen Dekans, war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und München und der Referendarausbildung von 1882 bis 1902 teils als Staatsanwalt, teils als Landgerichtsrat im bayerischen Justizdienst tätig gewesen. Zum 1. 7. 1902 kam er an das Reichsgericht (3. Strafsenat), wo er 1919 zum Präsidenten des 2. Strafsenats ernannt wurde. Vom 1. 4. 1921 bis zu seiner Pensionierung zum 31. 8. 1926 war er Oberreichsanwalt, anschließend hielt er Vorlesungen als ordentlicher Honorarprofessor an der Universität Leipzig (S. 134ff.). Als Oberreichsanwalt war er befasst mit dem Kapp-Lüttwitz-Putsch, mit dem Attentat auf Philipp Scheidemann, der Mordsache Walther Rathenau und mit der Parchimer Mordsache (S. 113ff.), die auch zu einer Verurteilung Bormanns führte.
Im zweiten Teil seiner Studie befasst sich Staufer mit dem juristischen Werk Ebermayers, das mehr als 300 Einzeltitel umfasst (S. 159ff., Nachweis der Publikationen S. 308ff.). Neben dem Leipziger Komment |
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Steckel, Sita, Kulturen des Lehrens im Früh- und Hochmittelalter. Autorität, Wissenskonzepte und Netzwerke von Gelehrten (= Norm und Struktur 39). Böhlau, Köln 2010. 1296 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerSteckelkulturendeslehrens20110920 Nr. 13837 ZRG GA 129 (2012) 24 IT
Steckel, Sita, Kulturen des Lehrens im Früh- und Hochmittelalter. Autorität, Wissenskonzepte und Netzwerke von Gelehrten (= Norm und Struktur 39). Böhlau, Köln 2010. 1296 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Verfasserin dieser auffallend umfangreichen, von Martin Kintzinger betreuten, im Februar 2006 an der Universität München verteidigten, für den Druck stark überarbeiteten Dissertation wurde in Berlin 1974 geboren. Von 1995 bis 2001 absolvierte sie ein Studium zum Magister Artium in München in mittelalterlicher Geschichte, neuere Geschichte und englische historische Sprachwissenschaft sowie Literatur des Mittelalters und wurde für die Promotion durch ein Stipendium der Gerda Henkel Stiftung gefördert. Seit 2004 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin ihres Doktorvaters am historischen Seminar in Münster, seit April 2008 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Exzellenzcluster Religion und Politik.
Die Arbeit gliedert sich in insgesamt 6 durch Einleitung, Quellen- und Literaturverzeichnis sowie Indices eingerahmte Kapitel. Sie betreffen Ideale der Lehre und der gelehrten Wissensvermittlung im Umfeld der karolingischen Reformen, gelehrte Vernetzung im kommunitativen Netzwerk der Kirche (um 800-860). Autorität und Kontrolle gelehrten Schreibens in diesem Zeitraum, Veränderungen und Praktiken des Lehrens in den deutschen Kathedralschulen des 10. und 11. Jahrhunderts und gelehrte Autorität in der Transformation von der Lehre zur Theologie (um 1049-1148). Am Ende fasst die Bearbeiterin ihre Ergebnisse und Schlussüberlegungen über Gelehrte und Lehrer Europas zwischen Religion, Wissen und Politik zusammen.
Dabei sieht sie insgesamt ihre behandelte Zeit nicht als bloße Vorstufe späterer Wissenschaft. Nach ihren vielfältigen, weiterführenden Erkenntnissen vermitteln die Gelehrten und Lehrer der von ihr erfassten Zeit (Alkuin, Hrabanus Maurus, Lup |
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Steininger, Rolf, Berlinkrise und Mauerbau 1958 bis 1963. Mit einem Kapitel zum Mauerfall 1989. 4. Aufl. Olzog, München 2009. 416 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Steininger, Rolf, Berlinkrise und Mauerbau 1958 bis 1963. Mit einem Kapitel zum Mauerfall 1989. 4. Aufl. Olzog, München 2009. 416 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Rolf Steininger ist seit 1983 ordentlicher Professor in Innsbruck , war von 1984 bis zu seiner Emeritierung Leiter des Instituts für Zeitgeschichte und wirkt seit 2008 auch an der Freien Universität Bozen. Er ist seit seiner Dissertation durch eine Vielzahl von Werken und internationalen Aktivitäten auf vielen Bereichen hervorgetreten. Insbesondere hat er sich um Südtirol und die jüngste deutsche Geschichte sehr verdient gemacht.
Vierzig Jahre nach dem Bau der Mauer seit den frühen Morgenstunden des 13. August 1961 hat er eine Gesamtdarstellung des von ihm südlich von Barcelona per Radio life miterlebten, dramatischen ´Geschehens unter dem Titel der Mauerbau im Umfang von 411 Seiten vorgelegt, die sich vor allem auf amerikanische und britische sowie westdeutsche Akten stützte. Als „ganz hervorragendes Buch, sorgfältig recherchiert, überzeugend argumentierend und klar lesbar geschrieben“ bewertet, war es selbst in drei Auflagen rasch vergriffen. Der seit 2006 gefasste Plan der baldmöglichsten Veröffentlichung einer neuen Auflage mit neuen Erkenntnissen, einer Bildstrecke und einem Kapitel zum Mauerfall konnte 2009 in die Tat umgesetzt werden.
Die neue Fassung zeigt etwa auf Grund neu edierter Dokumente, dass Ostberlin und Moskau die Schließung der Grenzen in Berlin gemeinsam vorgenommen hatten, wobei Ostberlin mit Überlegungen und Vorbereitungen bereits ohne Einverständnis Moskaus begonnen hatte, sehr lange aber entsprechende Absichten öffentlich schlankweg leugnete. Inzwischen steht durch neue Untersuchungen östlicher Dokumente fest, dass Nikita Chruschtschow am 3. August 1961 in einer Besprechung mit Walter Ulbricht die Grenzschließung festgelegt hat. Auf dieser Grundlage kürzt der Verfasser sein erfolgreiches Werk an der entsprechenden Stelle, ergänzt es |
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Stern, Klaus, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 4/2 Die einzelnen Grundrechte, in Verbindung mit Sachs, Michael/Dietlein Johannes. Beck, München 2011. CXXXVII, 2235 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stern, Klaus, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 4/2 Die einzelnen Grundrechte, in Verbindung mit Sachs, Michael/Dietlein Johannes. Beck, München 2011. CXXXVII, 2235 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Mit Band IV/2 ist der letzte Teil des „Staatsrechts“ von Klaus Stern erschienen. Damit hat ein monumentales Werk seinen Abschluss gefunden, eine Art Parallelwerk zum „Anschütz/Thoma“ sollte es werden. Schon der jeweilige Umfang lehrt jedoch Unterschiede: kamen Anschütz/Thoma noch mit 1499 Seiten aus, um das Staatsrecht der Weimarer Zeit zu beschreiben, umfassen die Sternschen Bände 13167 Textseiten. An den Grundrechtsbänden waren Michael Sachs und Johannes Dietlein beteiligt, so auch in diesem Fall. Gegenstand des hier anzuzeigenden Bandes sind „einzelne Grundrechte“. Es geht um die „Freiheit der politischen Betätigung (Dietlein) – Kultur (Stern) – Schule und Bildung (Stern) – Kunst und Wissenschaft (Stern) – Religion, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Stern) – Gleichheitssätze (Sachs) – Rechtsschutz und Staatshaftung (Dietlein)“. Hinter jedem dieser Begriffe verbirgt sich ein Kosmos von Fragestellungen. Jeder berührt vielfältige Interessen rechtshistorischer Forschung. Schon das Thema „Freiheit der politischen Betätigung“ reicht weit hinein in die „Staatswissenschaft“, betrifft beispielsweise Fragen der Verbindung von Parteien und Massenmedien ebenso wie das Wahlrecht, also Fragen, die auch jenseits unseres Staates und der Gegenwart dauerhafte Relevanz besitzen. Auf den ersten Blick mag es erstaunen, ein solches Buch in einer rechtshistorischen Fachzeitschrift zu besprechen. Nicht nur die zahlreichen „Ewigkeitsfragen“ etwa nach dem Verhältnis von Staat und Religion sind dafür ein Grund, sondern auch die Art und Weise ihrer Behandlung insbesondere durch Klaus Stern, der seine verfassungsrechtlichen Überlegungen stets in einen entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhang hineinstellt. Man könnte das Gesamtwerk du |
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Stierstorfer, Sabine, Das erste einheitliche deutsche Güterrecht. Der Entwurf der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900 und seine Diskussion in der Rechtswissenschaft (= Schriften zur Rechtsgeschichte 150). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 497 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stierstorfer, Sabine, Das erste einheitliche deutsche Güterrecht. Der Entwurf der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900 und seine Diskussion in der Rechtswissenschaft (= Schriften zur Rechtsgeschichte 150). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 497 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit dem im Buchtitel genannten Entwurf eines einheitlichen Güterrechts sind primär die Vorschläge des Familienrechtsredaktors Gottlieb Planck von 1880/1884 zum gesetzlichen Güterrecht gemeint. Im ersten Teil der Untersuchung beschäftigt sich Stierstorfer mit der Frage, welche die Diskussionsteilnehmer vor der Schaffung einer einheitlichen Regelung zu klären hatten, nämlich „ob es aufgrund der vorgefundenen Situation möglich und sinnvoll sei, das Güterrecht einheitlich zu regeln“ (S. 21; S. 25-59). Obwohl maßgebende Juristen wie Otto von Gierke, Alfred Agricola, Paul Roth und Unger für das Regionalsystem eintraten, entschied sich Planck und mit ihm die erste BGB-Kommission in Übereinstimmung mit dem Deutschen Juristentag von 1875 im selben Jahr für einen einheitlichen Güterstand, und zwar für die Verwaltungsgemeinschaft, obwohl Richard Schröder in dem für die 1. Kommission angefertigten Gutachten für die partikuläre Gütergemeinschaft eintrat (vgl. W. Schubert [Hrsg.], Vorlagen der Redaktoren, Familienrecht, Teil 3, Berlin 1983, S. 847ff.).
Im zweiten Teil bespricht Stierstorfer die Vorschläge Plancks zur Regelung der Verwaltungsgemeinschaft in seinem Vorentwurf (S. 74-133) unter folgenden Gesichtspunkten: Eingebrachtes Gut der Frau, das der Nutznießung und Verwaltung des Mannes unterstehen sollte, das Vorbehaltsgut der Frau, das Vermögen des Mannes und die Schuldenhaftung. Nach Stierstorfer war Planck zwar bemüht, im Hinblick auf das eingebrachte Gut die Benachteiligung der Frau durch einige Regelungen abzumildern (S. 128). Diese Regelungen verfehlten jedoch insgesamt das Ziel, „das eingebrachte Gut der Frau abzusichern und ihr gleichwertige Entscheidung |
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Stiller, Werner, Der Agent. Mein Leben in drei Geheimdiensten, 3. Aufl. Ch. Links Verlag, Berlin 2010. 252 S. Besprochen von Karsten Ruppert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stiller, Werner, Der Agent. Mein Leben in drei Geheimdiensten, 3. Aufl. Ch. Links Verlag, Berlin 2010. 252 S. Besprochen von Karsten Ruppert.
Das ist kein wissenschaftliches Buch und noch viel weniger ein rechtshistorisches. Wohl aber sind die Erinnerungen des berühmtesten Überläufers aus dem Ministerium für Staatssicherheit eine zeitgeschichtliche Quelle, spannend wie wenige. Die dritte Auflage bietet zudem gegenüber den früheren den Vorteil, dass nach dem Zusammenbruch der Deutschen Demokratischen Republik Brisantes nicht mehr zurückgehalten werden musste; zudem konnte der Verfasser seine Erinnerungen mit Hilfe der Akten des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ergänzen. Doch ist dies dem Buch insofern nicht bekommen, als die drögen Verwaltungsakten meist ausführlich wiedergegeben werden und in der Regel schon Gesagtes wiederholen. Freilich spürt man schon allein beim Lesen auch jetzt noch, dass manches verschwiegen wird, sich Unstimmigkeiten finden und einiges passend gemacht wurde.
Werner Stiller hat nach einem Studium der Physik und Eintritt in die SED im Sommer 1972 beim Ministerium für Staatssicherheit, für das er schon einige Zeit Kommilitonen und Kollegen bespitzelt hatte, seinen Dienst in einer Abteilung der Hauptverwaltung Aufklärung angetreten, welche die westdeutsche Atomforschung auszuspionieren hatte. Ihn trieb dazu weder der Glaube an den Sozialismus noch sonst ein politisches Motiv, sondern die Sorge um sein Fortkommen, Abenteuerlust und eine schon fast manische Sucht nach dem Risiko, die sich auch in seiner privaten Lebensführung zeigte und ihn bis heute nicht losgelassen hat. Die Arbeitsbelastung verbunden mit der unerwartet umfangreichen bürokratischen Routine, die nicht erfüllte Hoffnung auf Westreisen (von erstaunlich hohem Stellenwert) und – das lässt sich zwischen den Zeilen lesen - auch Eheprobleme machen ihm schon nach 2 Jahren „klar“, dass er die falsche Entscheidung getroff |
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Stodolkowitz, Stefan Andreas, Das Oberappellationsgericht Celle und seine Rechtsprechung im 18. Jahrhundert (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 59). Böhlau, Köln 2011. XVI, 346 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die gelungene Arbeit ist die von Ulrike Müßig angeregte und betreute, von der juristischen Fakultät der Universität Passau im Wintersemester 2009/2010 angenommene, von der Landschaft des Fürstentums Lüneburg und der Verwertungsgesellschaft Wort geförderte Dissertation des Verfassers. Ihr Gegenstand ist die Stellung des (in Celle 1711 gegründeten) Oberappellationsgerichts im frühneuzeitlichen Staat des 18. Jahrhunderts und seiner Gesellschaft. Dafür zieht der Verfasser nicht nur die Oberappellationsgerichtsordnung und die einschlägige Literatur heran, sondern auch die erhaltenen Prozessakten zwischen 1747 und 1816.
Allerdings sind umfangreiche Bestände bei einem alliierten Luftangriff am 8./9. Oktober 1943 im Hauptstaatsarchiv Hannover vernichtet worden. Dies betrifft auch die Prozessakten des Gerichts. Allerdings blieben die gesondert gelagerten Prozessakten des Herzogtums Lauenburg unversehrt, soweit sie 1816 nach Glückstadt abgegeben worden waren, so dass der Verfasser 443 Prozessakten und verschiedene ergänzende Unterlagen auswerten konnte.
Auf dieser in der Einleitung sorgfältig beschriebenen Grundlage wendet sich der Verfasser der rechtlichen und politischen Stellung des Oberappellationsgerichts im Kurstaat zu. Er untersucht zunächst das braunschweig-lüneburgische Appellationsprivileg, die Gründung des Gerichts und die Entstehung der Oberappellationsgerichtsordnung, deren Proömium, die personelle Besetzung und die selbständige Stellung. Danach behandelt er die Einflussmöglichkeiten des Landesherrn und schließt mit einer ansprechenden Bewertung.
Im dritten Kapitel befasst er sich mit dem gerichtlichen Verfahren und der Prozessdauer. Nach allgemeinen Verfahrensgrundsätz |
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Strafjustiz und DDR-Unrecht. Dokumentation, hg. v. Marxen, Klaus/Werle, Gerhard, Band 7 Gefangenenmisshandlung, Doping und sonstiges DDR-Unrecht, unter Mitarbeit v. Piel, Mario/Schäfter, Petra. De Gruyter, Berlin 2009. LXVII, 580 S. Besprochen von Thomas Vormbaum. |
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Die Edition mit den Erträgen des von den Herausgebern betriebenen Forschungsprojekts „Strafjustiz und DDR-Vergangenheit“ wird mit dem hier angezeigten Band abgeschlossen. Er behandelt neben den beiden im Titel genannten Komplexen die Bereiche „Denunziation“ und „sonstige (d. h. in anderen Bänden der Dokumentation noch nicht dargestellte) Wirtschaftsstraftaten“.
Wer das Stichwort Misshandlung von Gefangenen im Strafvollzug vernimmt, denkt (zumindest auch) an Fälle, die in den vergangenen Jahrzehnten die Presse der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt haben – beispielsweise die Misshandlungen von Strafgefangenen im Kölner „Klingelpütz“. Die Frage ist also – und damit ist das „Grundproblem der Fallgruppe“ angesprochen: „Sind diese Misshandlungen“ im Fall der DDR „als systembedingte Kriminalität oder als systemwidrige Exzesstaten von allerdings erschreckender Häufigkeit einzuordnen?“ (S. XXVII) Einen Teil der Antwort gibt bereits die Beschreibung der Organisation der DDR-Strafvollzugseinrichtungen: Sie waren ein Teil der „bewaffneten Organe“ und militärähnlich hierarchisiert (XXIX). Allerdings sah das Strafvollzugsgesetz von 1977 unter seinen Sicherungsmaßnahmen und Disziplinarmaßnahmen die körperliche Züchtigung Gefangener nicht vor. Doch war die Zahl der Misshandlungen so groß, dass der Anteil der betreffenden Verfahren an allen Verfahren wegen DDR-Unrechts immerhin 7,7% (79 Strafverfahren) ausmacht (XXXI).
Eine solide Argumentation hat das Landgericht Potsdam unterbreitet, das feststellen musste, ob die Misshandlungen im Strafvollzug der DDR unter die Bestimmungen über das Ruhen der Verjährung während der Zeit der DDR fielen; dies setzte voraus, dass die Straf |
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Strippel, Andreas, NS-Volkstumspolitik und die Neuordnung Europas. Rassenpolitische Selektion der Einwandererzentralstelle des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD 1939-1945 (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2011. 370 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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In der überarbeiteten Druckfassung seiner 2009 von der Universität Hamburg approbierten Dissertation rückt der dort lehrende Verfasser Andreas Strippel mit der Einwandererzentralstelle (EWZ) des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes eine genuin nationalsozialistische - weil in typischer Art staatliche und Parteielemente quasi in Zwitterstellung verquickende - Verwaltungsinstitution ins Licht, der im Kontext der rassenideologisch motivierten Bevölkerungsverschiebungen während des Zweiten Weltkriegs eine Schlüsselrolle zukam. Unter dem Titel eines Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums (RKF) steuerte und exekutierte Reichsführer-SS Heinrich Himmler seit Oktober 1939 in Hitlers Auftrag die NS-Volkstumspolitik über ein System unterschiedlicher Dienststellen, dem unter anderem das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) als Mutterbehörde der EWZ, das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS (RuSHA), die Volksdeutsche Mittelstelle (VOMI) und das zunächst als Dienststelle Greifelt geführte, spätere Stabshauptamt (StHA/RKF) angehörten.
Dem Verfasser geht es darum zu zeigen, wie durch die Tätigkeit der Einwandererzentralstelle „zum Teil widersprüchliche Rassenvorstellungen über die Praxis miteinander verbunden wurden“ (S. 28), erwuchsen doch „aus den Ungereimtheiten und Leerstellen der Rassekonzepte […] nicht nur Widersprüche und Probleme für die praktische Politik, sondern auch immer wieder neue ‚Lösungen‘ (S. 54)“. Solche Lösungen hatte die EWZ über die gesamte Dauer des Zweiten Weltkriegs für Bevölkerungsbewegungen in einem geographisch weit gestreuten Raum anzubieten: 1939/40 zunächst für die Umsiedler aus dem Baltikum |
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Stroumsa, Sarah, Al-Andalus und Serafad. Von Bibliotheken und Gelehrten im muslimischen Spanien (= !2. Arye Maimon-Vortrag an der Universität Trier 5. Oktober 2009 = Arye Maimon-Institut für Geschichte der Juden, Studien und Texte 2). Kliomedia, Trier 2010. 73 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die nach dem Studium der arabischen Sprache und Literatur sowie der Geschichte des mittleren Ostens und der 1984 erfolgten Promotion an der Hebräischen Universität in Jerusalem seit 1986 als Professorin tätige Verfasserin befasst sich seit langem erfolgreich mit den geistesgeschichtlichen Beziehungen zwischen Juden, Christen und Muslimen. In dem zum Druck gebrachten Vortrag geht sie von den im dichten Nebel liegenden Anfängen (Ibn Masarra † 930) aus und schreitet von hier aus zu bekannteren Gefilden fort. Trotz aller damit verbunden Schwierigkeiten plädiert sie entschieden dafür, die Art und Weise zu rekonstruieren, in denen unterschiedliche Strömungen zu einem komplexen, im Hochmittelalter in Spanien erkennbaren, für die gesamte europäische Geistesgeschichte bedeutsamen Strudel beitragen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Stüdemann, Andreas, Die Entwicklung der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen im nationalsozialistischen Deutschland zwischen 1933 und 1945. Kontinuität und Diskontinuität im Auslieferungsrecht am Beispiel der Rechtsentwicklung im NS-Staat (= Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien 119). Lang, Frankfurt am Main 2009. XXX, 525 S. Besprochen von Martin Moll. |
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Die Aktualität seiner Fragestellung leitet Stüdemann von gegenwärtigen Bestrebungen zur Vereinheitlichung und Effizienzsteigerung der Verbrechensbekämpfung innerhalb der Europäischen Union ab. Hierbei zeige sich, so der Verfasser, eine deutliche Kontinuität zur NS-Zeit, denn auch damals sei versucht worden, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf kriminalpolitischem Gebiet zu intensivieren und die Rechte der Betroffenen massiv einzuschränken – erstaunlicherweise auch durch die Bereitschaft der NS-Regierung, deutsche Staatsbürger ans Ausland auszuliefern.
Stüdemann hat umfangreiches Quellenmaterial zusammengetragen; insbesondere stützt er sich auf zeitgenössische Gesetze, Verordnungen, zwischenstaatliche Abkommen bzw. Verträge, publizierte Gerichtsentscheidungen, interne Anweisungen des Reichsjustizministeriums sowie das rechtswissenschaftliche Schrifttum. Unveröffentlichte Quellen wurden freilich nicht herangezogen und die zitierte historische Literatur ist teils lückenhaft, teils veraltet. In Summe fanden die Nationalsozialisten bei ihrer Machtübernahme am Anfang des Jahres 1933 ein weitgehend ausdifferenziertes Auslieferungsrecht vor, das im Deutschen Auslieferungsgesetz (DAG) von 1930 sowie in zahlreichen, bis ins 19. Jahrhundert zurückreichenden völkerrechtlichen Verträgen kodifiziert und in der Praxis eingespielt war. An diesen normativen Grundlagen änderte sich nicht viel, wie eine bloß geringfügige Novellierung des DAG 1933 sowie die wenigen bis 1945 abgeschlossenen, neuen Auslieferungsverträge mit ausländischen Staaten belegen. Der wichtigste von Stüdemann |
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Sturm, Fritz, 200 Jahre Badisches Landrecht (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe 23). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2011. 70 S. Besprochen von Gunter Wesener. |
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Aus Anlass der Einführung des Badischen Landrechts vor 200 Jahren hielt Fritz Sturm am 27. Oktober 2009 vor der Karlsruher Rechtshistorischen Gesellschaft (Verein Rechtshistorisches Museum) einen stark beachteten Vortrag, der nun als selbständige Publikation mit einem umfangreichen Anmerkungsapparat erschienen ist. Fritz Sturm, ein sehr guter Kenner der badischen Geschichte und des Badischen Landrechts[1], bietet ein instruktives, lebendiges und anschauliches Bild der Entstehung, des Inhalts und der Bedeutung dieses Gesetzeswerkes.
In den beiden 1771 wiedervereinigten Landesteilen Baden-Baden und Baden-Durlach galten 1809 noch zwei verschiedene Landrechte; darüber hinaus bestand eine enorme Rechtszersplitterung, die mit den Gebietsgewinnen in den Jahren 1803, 1805 und 1806 (dann noch 1810) zusammenhing (S. 10ff.). So galt etwa in Teilen das revidierte württembergische Landrecht von 1610, das Mainzer Landrecht von 1755, das Josephinische Gesetzbuch von 1786 (Teil-ABGB) im Breisgau, kanonisches Recht in den vormals geistlichen Gebieten und gemeines römisches Recht in den reichsritterschaftlichen Gebieten (S.8ff.). Die Einführung des „Code Napoléon mit Zusäzen und Handelsgesezen als Land-Recht für das Großherzogthum Baden“ im Jahre 1809 (S. 7f.) führte zu einer weitgehenden Rechtsvereinheitlichung, zu einer Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Badener Bevölkerung; es wurde durchaus positiv aufgenommen (S. 15).
Als der eigentliche Schöpfer des Landrechts (S. 33) ist der badische Staatsrat Johann Niklas Friedrich Brauer (1754 bis 1813) anzusehen[2]. Dieser passte den Code Napoléon den badischen Verhältnissen an, indem er den Code um 500 ergänzende Vorschriften (Landrechtssätze) vermehrte. Diese Zu |
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Tascher, Gisela, Staat, Macht und ärztliche Berufsausbildung 1920-1956. Gesundheitswesen und Politik. Das Beispiel Saarland (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 435 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Tascher, Gisela, Staat, Macht und ärztliche Berufsausbildung 1920-1956. Gesundheitswesen und Politik. Das Beispiel Saarland (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 435 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die dem am 24. November 1942 wegen seines antifaschistisch motivierten „Landesverrats“ in Berlin-Plötzensee hingerichteten Walter Hübner gewidmete Untersuchung ist die von Wolfgang U. Eckart betreute, von der medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg im Wintersemester 2007/2008 angenommene, überarbeitete, ergänzte und Aktualisierte Fassung der Dissertation Gisela Taschers. Sie verfolgt die Entwicklung des Gesundheitswesens des Saargebiets und des Saarlands als Längsstudie an Hand ausgewählter Thesen. Im Mittelpunkt stehen die machtpolitischen und berufspolitischen Rahmenbedingungen für die ärztliche Berufsausübung während der nationalsozialistischen Herrschaft, wobei die zeitliche Abgrenzung auch die Erfassung von Kontinuitäten ermöglichen sollte.
Dementsprechend ist die auch auf unveröffentlichen Quellen aufbauende Untersuchung nach Vorwort, Danksagung und Einleitung in vier Abschnitte gegliedert. Sie betreffen den Aufbau des Gesundheitswesens von 1920 bis 1934 im Saargebiet (Verfassung, Verwaltungsorganisation, Gesundheitswesen, Krankenversicherung, Wohlfahrtspflege, Einfluss des Deutschen Reiches), die Gleichschaltung des Gesundheitswesens im Deutschen Reich nach 1933, den Aufbau des Gesundheitswesens im Saarland von 1935 bis 1945 (Rückgliederung, Gleichschaltung im Verwaltungsaufbau, bei den Gesundheitsämtern, bei den ärztlichen Standesorganisationen, der Sozialversicherung und der Wohlfahrtspflege, Zwangssterilisation) und den Aufbau des Gesundheitswesens im Saarland von 1945 bis 1956 (einschließlich der Entnazifizierung). Am Ende erfolgt eine Zusammenfassung.
Im Ergebnis stellt die Verfasserin fest, dass bis 1933 die Regelungen im Saargebiet nur wenig von denen des Deutsch |
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Terhalle, Maximilian, Deutschnational in Weimar. Die politische Biographie des Reichstagsabgeordneten Otto Schmidt (Hannover) 1888-1971). Böhlau, Köln 2009. 449 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der Verfasser hat nach den nicht sehr enthüllenden Angaben des Verlags „zuletzt u. a. in Security Studies und International Affairs veröffentlicht und bereitet als Stipendiat der Fritz Thyssen Stiftung bei Yale University (New Haven, CT) eine Monographie vor (Arbeitstitel A Theory of Hierarchy in International Relations). Zuvor hat er bei Columbia University (New York City, NY) gelehrt und bei Cornell University (Ithaca, NY) ein post-doktorales Forschungsjahr verbracht. In Deutschland hat er 2006-2007 im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums gearbeitet.“
Nach dem Katalog der Deutschen Nationalbibliothek hat er 2006 in Bonn eine nicht für den Austausch bestimmte Dissertation über Otto Schmidt (1888.1971) - Gegner Hitlers und Intimus Hugenbergs im Umfang von 455 S. vorgelegt. Obgleich er in seiner Danksagung nur seinen geliebten Eltern unendlichen Dank sagt und die Fertigstellung seines Werkes auf die innigste Zu8neigung der Liebe seines Lebens als einer Fee, bei deren Lächeln jeder Anflug von Verzagen die Flucht ergriff, zurückführt, dürfte das vorliegende Buch die Druckfassung seiner Dissertation sein. Sie betrifft den Politiker Otto Schmidt, den der Verfasser in seiner Einführung als Pastorensohn, Generalstabsoffizier im Ersten Weltkrieg, Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei, engsten Mitarbeiter Alfred Hugenbergs, letzten Vorsitzender der deutschnationalen Reichstagsfraktion, Aufsichtsratsmitglied des UfA-Konzerns während des Zweiten Weltkriegs und erfolglosen Bundestagskandidaten konservativer Parteien nach dem Zweiten Weltkrieg telegrammartig umreißt.
Er gliedert sein Werk außer in Einführung und Zusammenfassung chronologisch in Familie und Jugend, Militärzeit (1906-1919), den Weg in die Politik |
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Testamente aus der Habsburgermonarchie Alltagskultur, Recht, Überlieferung. Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 (2011), hg. v. Olechowski, Thomas/Schmetterer, Christoph (= Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs, Band 1, 2011, 1-208). Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2011. 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wissen wünscht Weitergabe von Mensch zu Mensch. Deswegen sind Sprache, Bild, Schrift, Buch, Druck, Zeitung, Funk, Fernsehen, Telefon, Telefax und Digitalisierung entstanden. In ihnen versucht jedes Individuum die Förderung des ihm Wichtigen (und die Beseitigung des ihm Lästigen).
Dementsprechend eröffneten Savigny, Eichhorn und Göschen 1815 die Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, als deren Erbe sich - ungeachtet verschiedener Brüche - noch heute die traditionsreiche Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte in allen ihren drei Abteilungen versteht. Im Zuge der wachsenden Akademisierung der Gesellschaft vor allem seit Ende des Zweiten Weltkriegs sahen dann vor mehr als 30 Jahren jüngere Forscher wie Wilhelm Brauneder, Pio Caroni, Bernhard Diestelkamp, Clausdieter Schott und Dietmar Willoweit in dieser monopolen Zeitschrift ihrer wissenschaftlichen Ahnen die neuere Rechtsgeschichte und ihre Möglichkeiten zu wenig berücksichtigt und begründeten mit neuen Mitteln als neue Herausgeber eine neue Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte. Vielleicht wiederum das weitere Wachstum von Studien, Studenten und Stellen erweckte in der Gegenwart den weiteren Wunsch nochmals jüngerer Gelehrter nach einer weiteren (regionalen) Zeitschrift für (österreichische) Rechtsgeschichte, die in Wien am 8. September 2011 der Allgemeinheit im Rahmen einer Tagung vorgestellt wurde.
Ihre Protagonisten verkennen nach ihren eigenen Worten nicht, dass bereits bestehende deutschsprachige Periodika die Neugründung - wie im Übrigen auch jede andere, jedermann im Rahmen der individuellen Lebensplanung auf Grund der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Verwirkl |
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Thalhofer, Elisabeth, Entgrenzung der Gewalt. Gestapo-Lager in der Endphase des Dritten Reiches (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 388 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Thalhofer, Elisabeth, Entgrenzung der Gewalt. Gestapo-Lager in der Endphase des Dritten Reiches (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2010. 388 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Untersuchung ist die von Rainer Hudemann betreute, im Januar 2008 unter dem Titel Entgrenzung der Gewalt - Die erweiterten Polizeigefängnisse der geheimen Staatspolizei 1943-1945 von der philosophischen Fakultät I der Universität Saarbrücken angenommene Dissertation der 1976 geborenen, nach dem Studium der neueren Geschichte, neueren deutschen Literaturwissenschaft und neueren deutschen Sprachwissenschaft am Lehrstuhl ihres Betreuers tätigen Verfasserin. Nach einem Vorwort des Betreuers beschreibt die Verfasserin in ihrer Einleitung den Stand der Forschung, die Quellenlage einschließlich der Nachkriegsprozesse, die Fragestellungen und Ziele der Arbeit und stellt methodische Überlegungen an. Danach gliedert sie ihr eine Lücke schließendes Werk in zwei Teile.
Zunächst untersucht sie die Entgrenzung der Gewalt. Zu diesem Zweck beschreibt sie die geheime Staatspolizei am Ende des Zweiten Weltkriegs und hebt dabei den Übergang von der Kompetenzerweiterung zum Endphasenterror besonders hervor. Danach befasst sie sich mit den Konzentrationslagern der SS, den Arbeitserziehungslagern der seit Kriegsbeginn eigene Haftstätten aufbauenden, bis 1943 ein eigenes Lagergefüge errichtenden Gestapo und den Haftraumschwierigkeiten sowie dem Krieg nach innen.
Der zweite Teil zeigt die erweiterten Polizeigefängnisse als Gewalt selbverständlich anwendenden Haftstätten der Gestapo. Als einzelne Fallbeispiele wählt die Verfasserin Oderblick in Schwetig, Brätz, Klöchner-Werke AG in Hagen-Haspe und Neue Bremm besonders aus und stellt die Einrichtung der Lager, die Haftbedingungen, die Häftlinge, die sieben zugehörigen Kommandanten, das überwiegend aus der Bevölkerung angeworbene Personal sowie die Beziehungen zwischen Bevölkerung und |
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The History of Parliament-The House of Commons 1820-1832, hg. v. Fisher, David R., 7 Bände. Cambridge University Press, Cambridge 2009. 6512 S., 7 Farbabb. Besprochen von Roland Kleinhenz. |
Ganzen Eintrag anzeigen The History of Parliament-The House of Commons 1820-1832, hg. v. Fisher, David R., 7 Bände. Cambridge University Press, Cambridge 2009. 6512 S., 7 Farbabb. Besprochen von Roland Kleinhenz.
Das monumentale Forschungsprojekt einer Geschichte des englischen/britischen Parlaments seit seiner Gründung im 13. Jahrhundert nahm seinen Anfang mit der Idee des Unterhausabgeordneten Colonel Josiah Wedgwood, diese Geschichte in Form von Biografien aller Ober- und Unterhausmitglieder (Bischöfe, Peers und Abgeordnete) und aller Unterhauswahlkreise zu schreiben. 1928 stieß Wedgwood das Projekt offiziell zusammen mit über 200 Unterhausabgeordneten bei Premierminister Stanley Baldwin an. Dieser setzte 1929 eine aus Unterhausabgeordneten und Historikern bestehende Kommission ein, die im September 1932 ihren ersten und einzigen Bericht zu einem Bearbeitungszeitraum von 1264-1832, von der Gründung des Parlaments bis zur Verabschiedung der ersten großen Wahlkreisreform, erstattete (Interim Report of the Committee on House of Commons Personnel and Politics, 1264-1832, H.M.S.O., Cmd. 4130, London 1932). Das Projekt kam aber vor Beginn des Zweiten Weltkrieges kaum in Gang, weil nicht die notwendige finanzielle Ausstattung bereit gestellt worden war. Wedgwood forschte gleichwohl auf eigene Faust mit einigen Helfern an den Abgeordnetenbiografien für den Zeitraum von 1439-1509 und gab 1936 und 1938 jeweils einen Band heraus (Wedgwood, J. C., History of Parliament. Biographies of the Members of the Commons House, 1439-1509, London, 1936 und Wedgwood, J. C., History of Parliament. Register of the Ministers and of the Members of Both Houses, 1439-1509, London, 1938). Erst 1940 wurde mit der Errichtung des „History of Parliament Trust“ die rechtliche Plattform für das Forschungsvorhaben geschaffen. Es folgten die Wirren des Krieges, während dessen Wedgwood 1943 verstarb. Dann war es der an der Universität von Manchester lehrende und der Kommission von 1929 angehörende P |
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The Judicial House of Lords 1876-2009, hg. v. Blom-Cooper, Louis/Dickson, Brice/Drewry, Gavin. Oxford University Press, Oxford 2009. LXXXVI, 820 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen The Judicial House of Lords 1876-2009, hg. v. Blom-Cooper, Louis/Dickson, Brice/Drewry, Gavin. Oxford University Press, Oxford 2009. LXXXVI, 820 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Eine Randlage ermöglicht vielfach eigene Entwicklungen gegenüber Zentren und kann sich ihrerseits auch zu einem neuen eigenen Zentrum entwickeln. Seit die britischen Inseln mit der Eroberung durch Rom in etwas deutlicheres Licht gerückt wurden, dürften römische Gegebenheiten auch für sie bestimmend gewesen sein. Dementsprechend nahmen die Angeln und Sachsen auch in der Völkerwanderung ihr besonderes stammesmäßiges Volksrecht auf die Inseln mit.
Spätestens mit der normannischen Eroberung im Jahre 1066 begann aber die besondere Entwicklung eines angelsächsisch-normannischen Rechtssystems, das sich von den kontinentalen Vorgängen und Verhältnissen in vielfacher Hinsicht unterscheidet. Auch wenn Großbritannien 1973 den Europäischen Gemeinschaften beitrat, behielt es doch viele Besonderheiten bei, deren Gewicht durch die Verbreitung des englischen Rechts in den englischen Kolonien und die Entstehung eines eigenen angloamerikanischen Rechtskreises in der frühen Neuzeit noch wuchs. Zu diesen Besonderheiten zählt auch, dass das etwa durch die Magna Charta von 1215 und anderes besonders fortschrittliche „Mutterland der Demokratie“ lange Zeit weder die von Montesquieu 1748 vorgeschlagene Gewaltenteilung noch die in der Virginia Bill of Rights 1776 erstmals gelungene formelle Verfassung übernehmen wollte, so dass das britische Oberhaus fast bis in die Gegenwart nicht nur legislative sondern auch judikative Funktionen hatte.
Mit diesen befasst sich der von den Herausgebern zu Beginn des Jahres 2006 ins Auge gefasste, in kurzer Zeit in beeindruckender Weise gelungene Sammelband. Er gliedert seine 40 Teile der insgesamt 41 mitwirkenden, auf den Seiten XXVII-XXXIV vorgestellten Verfasser in die fünf Teile Institution (vor 1870, 1873-1876, the Judicial Office, the |
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The Post-war Restitution of Property Rights in Europe. Comparative Perspectives, hg. v. Veraart, Wouter/Winkel, Laurens. Scientia, Amsterdam 2011. V, 137 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Zwischen 1933 und 1945 ist weltweit, in erster Linie ausgelöst durch die vielfach menschenrechtswidrige nationalsozialistische Ideologie, unsägliches Unrecht geschehen. Gleichwohl wurde die Frage des Ersatzes der dabei verursachten individuellen Schäden bis 1989 nicht zielführend gestellt. Erst die Feststellung, dass Schweizer Banken noch fünfzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs eine beträchtliche Anzahl von Konten jüdischer Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft führten, änderte die öffentliche Meinung.
Seitdem sind Entschädigungsforderungen in beträchtlichem Umfang gestellt und in einem gewissen Umfang auch befriedigt worden. Eine einfache Übersicht über diese Vorgänge versucht in rechtsvergleichender Betrachtung der vorliegende Band. Er enthält neun einzelne Beiträge, an deren Spitze eine von Wouter Veraart und Laurens Winkel gemeinsam erarbeitete, grundlegende Einführung in die Problematik der Thematik steht..
Die folgenden Untersuchungen betreffen etwa Frankreich (Claire Andrieu), die gegensätzlichen Konzepte Frankreichs und der Niederlande (Wouter Veraart), Österreich (Georg Graf), die Rückgabe von Edvard Munchs Alma Mahler-Werfel entzogener und dennoch in Wien an prominenter Stelle öffentlich ausgestellter Sommernacht am Strand (Franz-Stefan Meissel), Westdeutschland (Jürgen Lillteicher), Antwerpen (Veerle Vanden Daelen), den niederländischen Fall Goudstikker (Herman C. F. Schoordijk) und die Gefahren offener Normen (Arend Soeteman). Als roter Faden erscheint dabei der gefährliche Verlauf der Zeit, der unter dem Gesichtspunkt der Unfairnis zu ungewöhnlichen Lösungen drängt. Verschiedene Register schließen die dabei geäußerten Gedanken des schmalen, aber nichtsdestoweniger instruktiven und lesenswerten Bandes vorteilhaft |
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Thiemeyer, Guido, Europäische Integration. Motive - Prozesse - Strukturen (= UTB 3297 S). Böhlau, Köln 2010. 237 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Thiemeyer, Guido, Europäische Integration. Motive - Prozesse - Strukturen (= UTB 3297 S). Böhlau, Köln 2010. 237 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Köln 1967 geborene, nach dem multidisziplinären Studium von Geschichtswissenschaften, Philosophie und Volkswirtschaftslehre 1997 mit der von Jost Dülffer betreuten Dissertation Vom Pool Vert zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - Europäische Integration, Kalter Krieg und die Anfänge der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 1950-1957 promovierte, danach als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Europawissenschaften der Universität Kassel tätige und dort 2004 mit einer Untersuchung über Internationalismus und Diplomatie - Währungspolitische Kooperation im europäischen Staatensystem 1865-1900 habilitierte Verfasser ist für seine Thematik sehr gut ausgewiesen. In seiner Veröffentlichung ist er noch als Hochschuldozent für neuere Geschichte an der Universität Kassel geführt. Beweglichere Medien zeigen den ehemaligen Stipendiaten des Deutschen Historischen Instituts in Paris inzwischen nach Tätigkeiten in Innsbruck, Metz und Siegen als Professor für Zeitgeschichte an der Universität Cergy-Pontoise (Paris).
Sein informatives Taschenbuch gliedert er in vier Abschnitte. Eingangs fragt er sich und den Leser. was ist europäische Integration, um sofort festzustellen, dass es keine wissenschaftlich befriedigende Kurzdefinition europäischer Integration gibt. Er selbst scheidet dann zwischen einem politischen, gesellschaftlichen und einem kulturellen Begriff der europäischen Integration, lässt aber keinen Zweifel daran, dass das Phänomen nur durch interdisziplinäre Forschung tatsächlich in seiner gesamten Breite und Tiefe erforscht und verstanden werden kann.
Sein anschließender historischer Überblick setzt bereits1815 ein und reicht bis 2008. Motive und Antriebskräfte findet er in Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Kultur. Am Ende wagt er auf dieser einleuchtenden G |
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Thronverzicht. Die Abdankung in Monarchien vom Mittelalter in die Neuzeit, hg. v. Susan, Richter/Dirbach, Dirk. Böhlau, Köln 2010. 344 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Thronverzicht. Die Abdankung in Monarchien vom Mittelalter in die Neuzeit, hg. v. Susan, Richter/Dirbach, Dirk. Böhlau, Köln 2010. 344 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Geschichte zeigt, dass viele Menschen die Macht über andere Menschen lieben. Deswegen ist Herrschaft begehrt und möglicherweise so selbverständlich wie Gesundheit. Demgegenüber ist der Machtverzicht eher so unwillkommen wie eine Krankheit, weshalb sich die Forschung mit diesem Ausnahmevorgang bisher auch nur am Rande befasst hat.
Der deswegen sehr begrüßenswerte Sammelband ist vor allem mit großzügiger Unterstützung der Fritz Thyssen Stiftung möglich gewesen, die im November 2007 in Heidelberg im Wissenschaftsforum eine Tagung über diesen Gegenstand finanzierte, die insbesondere dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine Plattform bieten sollte, sich der Fachwelt zu präsentieren. Insgesamt wurden dabei 17 von der einführenden Einleitung der Herausgeber eröffnete Beiträge geboten. Sie betrachten in drei Abteilungen die Abdankung als Rechtsakt, die (freiwillige) Abdankung in ihrem Spannungsverhältnis zur (unfreiwilligen) Absetzung und die Wirkung der Vorgänge auf die Öffentlichkeit.
Dabei leitet etwa Hans Hattenhauer in die Abdankung von Monarchen vom Mittelalter bis zur Gegenwart begriffsgeschichtlich ein oder behandelt Susan Richter die Abdankung Friedrich Carl Alexanders von Ansbach-Bayreuth im Jahre 1791, Wilhelm Brauneder den Verzicht Kaiser Karls am 11. November 1918 oder István Szabo die Abdankung König Karls IV. von Ungarn 1918. Andere Untersuchungen betreffen Oliver Cromwell, Georg Friedrich von Baden-Durlach, den Reichsdeputationshauptschluss, Napoleon, das Jahr 1848, das Risorgimenteo oder die Bundesfürsten des Deutschen Reiches im November 1918. Am Ende bieten Susan Richter und Michael Roth ein allgemeiner ausgerichtetes Quellenverzeichnis zum Thronverzicht, während ein Sachregister für die außer durch allgemeine Zeitströmungen auch und vor al |
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Thümmel, Hans Georg, Greifswald - Geschichte und Geschichten. Die Stadt, ihre Kirchen und ihre Universität (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2011. 306 S., 38 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Thümmel, Hans Georg, Greifswald - Geschichte und Geschichten. Die Stadt, ihre Kirchen und ihre Universität (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2011. 306 S., 38 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Verfasser kennt seinen Ort seit vielen Jahren aus nächster Nähe, da er nach der Geburt in Görlitz (1932) während des 1950 begonnenen Studiums der evangelischen Theologie 1951 in Erweiterung des Studiums um Kunstgeschichte, klassische Archäologie und Philosophie bereits 1951 nach Greifswald kam, dort 1955 Diplom-Theologe, wissenschaftlicher Assistent (1959 über Judas Ischariot im Urteil der altkirchlichen Schriftsteller des Westens und in der frühchristlichen Kunst promoviert), 1960 Lehrbeauftragter für christliche Archäologie und Geschichte der kirchlichen Kunst, 1961 wissenschaftlicher Oberassistent (1967 mit Studien zur frühchristlichen Grabeskunst), 1988 außerordentlicher Hochschuldozent für Kirchengeschichte und christliche Archäologie und schließlich 1990 in Verbindung mit einem kurzen Ausflug nach Marburg (Vertretungsprofessor für christliche Archäologie) Professor für Kirchengeschichte, christliche Archäologie und Geschichte der kirchlichen Kunst wurde (1997 emeritiert). Nach seinem kurzen Vorwort hat sein Werk in gewisser Weise im Herbst 1989 seinen Anfang genommen, als er im Wochenabstand vor einer kleinen Zuhörerschar im Dom St. Nikolai drei Vorträge über die Geschichte der Gemeinde und der Kirche hielt. Auf dieser Grundlage will er nun einen Überblick über die ganze Geschichte Greifswalds geben, der aber Vollständigkeit von vornherein nicht anstrebt.
Nach einer von der Sage ausgehenden sehr kurzen Einleitung verfolgt der Verfasser seinen Gegenstand grundsätzlich chronologisch. Dabei unterscheidet er Anfänge (Frühgeschichte Vorpommerns, Vorgeschichte Greifswalds, Kloster Eldena, Anfänge Greifswalds, Pfarrkirchen, graues Kloster und St. Spiritus), Stadt und Universität bis zur Reformation, |
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Towards a European Contract Law, hg. v. Schulze, Reiner/Stuyck, Jules. Sellier, München 2011.. XIII, 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die nach dem zweiten Weltkrieg geschaffene Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und der darauf aufbauende Gemeinsame Markt haben sich als Erfolge erwiesen. Nach dem Abbau der Zollschranken bilden die unterschiedlichen nationalen Privatrechte noch Hürden auf dem Weg zu leichter Einheit. Trotz aller beharrenden Kräfte der nationalen Hoheitsträger schmilzt aber auch hier der Widerstand dahin.
Mit der Zielsetzung eines einheitlichen europäischen Vertragsrechts haben sich das Centre for European Private Law in Münster und das Study Centre for Consumer Law in Leuven zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammengefunden und im Juni 2011 Juristen aus Wissenschaft, Praxis und Politik verschiedener europäischer Länder zu einem Gespräch über die bisherigen, von einer Expertengruppe erarbeiteten und von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorschläge eingeladen. Auf ihr hat auch Vizepräsidentin Viviane Reding eine Erklärung abgegeben. Der vorgelegte Band veröffentlicht die Inhalte der Tagung.
Insgesamt gliedert sich der Band in sieben Teile mit 19 Beiträgen von Reiner Schulze bis zu Ole Lando. Sie reichen von einer Einführung über vorvertragliche Pflichten, Vertragsabschluss, unfaire Bedingugen, Durchführung, Abhilfe und Überlegungen über die Vorgangsweise bis zu künftigen Perspektiven, wobei jeweils eine Fülle von Einzelfragen von ausgewiesenen Sachkennern sachverständig angesprochen und behandelt wird. Im Anhang bietet das von den Herausgebern verdienstvollerweise organisierte Werk den von der Expertengruppe erarbeiteten Text der Feasibility Study for a Future Instrument in European Contract Law, so dass damit jedem Interessenten ein unmittelbarer Zugang zum derzeitigen Stand der Bemühungen um ein optionales europäisches Vertragsrecht eröffnet wird.
Innsbruck |
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Transit Deutschland. Debatten zu Nation und Migration, hg. v. Göktürk, Deniz/Gramling, David/Kaes, Anton/Langenohl, Andreas. kup Konstanz university press, Konstanz 2010. 878 S., 13 Fotos. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Weimar Republic Sourcebook lautet der aussagekräftige Titel eines 1994 von Anton Kaes, Edward Dimendberg und Martin Jay veröffentlichen Quellenwerks, in dem (kurze) Quellen innerhalb bestimmter Diskursbereiche chronologisch geordnet und mittels Montage aufeinander bezogen wurden, um Ereignisse und Entwicklungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu zeigen. Angestrebt wurde ein Netzwerk von Kommentaren, die ihrerseits neue Kommentare verursachen. Die Zukunft bleibt dabei offen und kann vom Leser weiterverfolgt werden.
Nach diesem Muster begann 2001 im Rahmen des Forschungsschwerpunkts Multicultural Germany Project am German Department der University of California, Berkeley, die Bearbeitung eines Projekts Germany in Transit. Dem lag außer einem Vergleich Deutschlands mit den Vereinigten Staaten von Amerika als typischem Einwanderungsland die Vorstellung zu Grunde, dass auch deutsche Kultur in der Gegenwart nicht ohne Einbeziehung von Migration erfasst werden kann. Hieraus erwuchs die von Deniz Göktürk, David Gramling und Anton Kaes in Englisch herausgegebene und 2007 von der University of California in der Reihe Weimar and Now – German Cultural Criticism veröffentlichte Dokumentation Germany in Transit – Nation and Migration – 1955-2005, deren Beginn mit dem fünfzigsten Jahrestag der Ankunft der ersten 100000 Gastarbeiter ais Italien in Deutschland im Rahmen europäischer Solidarität am 21. Dezember 1955 zeitlich zusammenfällt. Vier Jahre später folgt dem zeitlich zusammentreffend mit dem 50. Jahrestag eines deutsch-türkischen Gastarbeitsakommens nun eine deutsche Ausgabe.
Sie wird nach einem Überblick über die mehr als 200 verwendeten Quellen (etwa von Fatih Akin, Maxim Biller, Daniel Cohn-Bendit, Recep Tayyi |
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Troje, Hans Erich, „Crisis digestorum“. Studien zur historia pandectarum (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 264). Klostermann, Frankfurt am Main 2011. VIII, 203 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Wie der Verfasser zu Beginn seines schmalen, aber kenntnisreichen und gewichtigen Werkes ausführt, enthalten die Digesten oder Pandekten die wichtigsten und anspruchsvollsten Texte des römischen Rechts aus den Werken der römischen Rechtskundigen zwischen später Republik und frühem Dominat, die Kaiser Justinian nach seinem Herrschaftsantritt in Ostrom (527 n. Chr.) von einer Kommission zusammenstellen ließ. Sie sind zugleich die bei weitem wichtigsten Quellen der gegenwärtigen Kenntnis des römischen Rechts überhaupt, das bekanntlich noch in der Gegenwart fortwirkt. Der Verfasser vergleicht sie in ihrer Bedeutung mit der christlichen Bibel, deren Umfang von der Textmasse der Digesten noch um die Hälfte übertroffen wird.
Da die Digesten römisches Recht überliefern, sind sie an sich Gegenstand der juristischen Romanistik. Da sie aber in viele Rechtsquellen des Mittelalters und der Neuzeit Eingang gefunden haben, verdienen sie auch das Interesse des Germanisten (und des Kanonisten). Von daher ist ein kurzer Hinweis auf bedeutsame Erkenntnisse eines bekannten Romanisten vom Beginn des 21. Jahrhunderts auch in der Germanistischen Abteilung gerechtfertigt.
Hans Erich Troje gliedert seine detaillierten Feststellungen zur Überlieferungsgeschichte der Digesten in drei Teile, welche die Digesten in Handschriften und Drucken, Details, Nachlese, Seitenblicke, Rückblicke und Ausblicke betreffen. Sie beziehen sich in zehn Kapiteln auf Digestenstudien, Problemfelder, Editoren, Editionen, Graeca Modestini, Tücken, Lücken, Notae Cuiacii, Adnotata Torellis, Codex und Novellen. Wer die überzeugenden Darlegungen des viele Jahrzehnte die vielfältige, |
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Truninger, Stephan, Die Amerikanisierung Amerikas. Thorstein Veblens amerikanische Weltgeschichte. Westfälisches Dampfboot, Münster 2010. 210 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der 1975 geborene Verfasser studierte in Zürich und Hannover Soziologie und Philosophie, wurde mit der vorliegenden, seit 2008 elektronisch verfügbaren Untersuchung 2007 zum Dr. phil. in Hannover promoviert und lebt nach Forschungsaufenthalten in Chicago und London als Dozent an der Kalaidos Fachhochschule Wirtschaft AG und freier Autor in Zürich. Der von norwegischen Einwanderern abstammende, unstete Thorstein Veblen wurde in Cato/Wisconsin am 30. Juli 1857 geboren und starb einsam in einer Holzhütte in Menlo Park/Kalifornien am 3. August 1929. Er ist einer der Gründer der Institutionenökonomik in der Wirtschaftswissenschaft der Vereinigten Staaten von Amerika.
Das Thema der weltweiten Amerikanisierung ist bedeutsam und ansprechend. Der Verfasser bezieht es im Kern auf die Amerikanisierung Amerikas und gliedert seine Untersuchung in fünf Abschnitte. Nach einer kurzen Einleitung betrachtet er nacheinander revolutionäre Hoffnungen, die Transformationen gesellschaftlicher Praxis in der radikal bürgerlichen Gesellschaft als Motor der Stagnation, die klassenlose Klassengesellschaft mit den Mittelschichten als Motor, die amerikanische Weltgeschichte und die Entstehung der amerikanischen Tradition.
Aus allem zieht er den interessanten Schluss, dass die besondere Dynamik Amerikas besondere Modernisierungsprozesse ermöglichte. Dies wurde an der Wende des 19. zum 20. Jahrhundert mehr und mehr bewusst. Von hier aus setzte die Amerikanisierung weiter Teile der Welt an, die beflügelt durch wirtschaftliche und militärische Erfolge noch immer im Gange und im Ende nicht wirklich absehbar ist.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Ullrich, Christina, „Ich fühl’ mich nicht als Mörder“. Die Integration von NS-Tätern in die Nachkriegsgesellschaft (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 18). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011. 355 S. Besprochen von Martin Moll. |
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Christina Ullrichs 2008 an der Universität Marburg/Lahn angenommene Dissertation widmet sich den Lebenswegen von 19, überwiegend zwischen 1909 und 1913 geborenen NS-Tätern aus dem zweiten und dritten Glied in den westlichen Besatzungszonen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland. Der Autorin geht es weniger um das, was diese Männer als Angehörige der SS, des SD, der Kripo bzw. von sogenannten Einsatzgruppen in den besetzten Ostgebieten taten, und mehr darum, wie sich die Integration dieser schwer belasteten Täter in die westdeutsche Nachkriegsgesellschaft vollzog, was diese Wiedereingliederung begünstigte oder hemmte. Vorauszuschicken ist, dass allen untersuchten Personen eine Reintegration, sei es in die Privatwirtschaft oder im öffentlichen (Polizei-)Dienst, glückte, bis sie ab etwa 1960 von ihrer Kriegsvergangenheit eingeholt und wegen ihrer zwischen 1939 und 1945 begangenen Verbrechen verurteilt wurden. Die Aussagekraft der Studie erstreckt sich somit auf abgeurteilte Täter, nicht jedoch auf jene, gegen die Strafverfahren eingestellt oder gar nicht eingeleitet wurden. Angestrebt wird eine Verzahnung individueller Biographien und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Die gelungene Reintegration vollzog sich in mehreren Phasen. Ullrich unterscheidet die Transition vom Krieg zum Nachkrieg, die Entnazifizierung sowie die eigentliche Integration, die mit einem beruflichen Wiedereinstieg einherging. In allen Etappen strebten die Protagonisten danach, ihre schon formal durch Zugehörigkeit zur NSDAP und/oder zur SS und Gestapo evidente Belastung durch exkulpatorische Strategien zu minimieren. Hierbei konnten sie auf die in den ersten Jahren nach 1945 virulenten G |
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Urbare des Fürstentums Jägerndorf aus der Zeit der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1531-1535-1554/78), hg. v. Hanke, Siegfried/Vogel, Rainer (= Erträge Böhmisch-Mährischer Forschungen 8). LIT Verlag, Berlin 2010. 469 S. Besprochen von Christian Neschwara. |
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Der anzuzeigende Band enthält Transkriptionen von frühneuzeitlichen Urbaren aus dem ehemaligen Fürstentum Jägerndorf, dem späteren Österreichisch-Schlesien. Die Originale der vorliegenden Edition befinden sich im tschechischen Landesarchiv Troppau.
Die beiden Herausgeber der vorliegenden Edition stammen selbst auch aus dem mährisch-schlesischen Raum, sie sind bereits durch zahlreiche Publikationen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte ihrer altösterreichischen Heimat hervorgetreten. Für die Transkription zeichnet Siegfried Hanke verantwortlich, die Festlegung der Transkriptionsregeln sieht eine nahezu wortgetreue Wiedergabe der Originaltexte vor, lateinische Eintragungen sind weitgehend übernommen worden, alttschechische Eintragungen dagegen seinerzeit grundsätzlich weggeblieben, inzwischen aber im Internet veröffentlicht unter http://www.sudetendeutsche-akademie.eu/publ.htm (16. 5. 2011).
Die Edition wird begleitet von einer ersten Erschließung und Auswertung dieser Quellen in Hinblick auf die Sprache der zeitgenössischen mundartlichen und juristischen Begriffe sowie insbesondere zur Entwicklung von Familien- und Ortsnamen in diesem schlesischen Fürstentum durch Rainer Vogel. In Verbindung mit der geographischen Einordnung der Orte und Städte in den historischen Kontext der politischen und kulturellen Entwicklung dieses Raums enthält der vorliegende Band außerdem reichhaltige Bildmaterialien von historischen Landkarten und tabellarische Übersichten der jeweils regierenden Herzöge und ihrer Hauptleute mit Erläuterung ihrer Aufgaben und Funktionen.
Urbare stellen als Quellengattung unter dem frühneuzeitlichen Archivgut des mährisch-schlesischen Raumes eine dom |
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Urkundenbuch der ehemals freien Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen, bearb. v. Herquet, Karl unter Mitwirkung von Schweineberg, W., hg. v. Magistrate der Stadt Mühlhausen (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen 3). Halle 1874. Neudruck Rockstuhl, Bad Langensalza. 2009. 674 S., Ill. Besprochen von Gerhard Günther. |
Ganzen Eintrag anzeigen Urkundenbuch der ehemals freien Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen, bearb. v. Herquet, Karl unter Mitwirkung von Schweineberg, W., hg. v. Magistrate der Stadt Mühlhausen (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen 3). Halle 1874. Neudruck Rockstuhl, Bad Langensalza. 2009. 674 S., Ill. Besprochen von Gerhard Günther.
1874 erschien als 3. Band der Geschichtsquellen der preußischen Provinz Sachsen das Urkundenbuch der freien Reichsstadt Mühlhausen. Es war eines der ersten modernen Urkundenbücher von Städten, herausgegeben vom Magistrat der Stadt mit finanzieller Unterstützung des Provinziallandtages und erschien im Verlag des Waisenhauses der Frankeschen Stiftungen in Halle. Um Kosten zu sparen verwendete man eine billige Papiersorte, die etwa dem Holzschliffpapier der Zeitungen entsprach. Nach fast 140 Jahren lösen sich stark benutzte Exemplare in Einzelteile auf. Es ist daher dem Verlag Rockstuhl zu danken, wenn jetzt ein Reprint auf alterungsbeständigem Papier nach ISO 9706 vorgelegt wird, zumal angesichts der offensichtlich geringen Auflagenhöhe antiquarische Exemplare nur ganz selten und wenn, dann zu sehr hohen Preisen erhältlich waren.
Herquet hat auch Urkunden als Regest aufgenommen, in denen Mühlhausen nur als Ausstellungsort (daher die große Zahl von 94 Königsurkunden) oder in denen Personen aus Mühlhausen und Umgebung nur als Zeugen erscheinen oder auch wenn ein anderer Bezug auf Mühlhausen vorhanden war. In den Staatsarchiven Dresden, Magdeburg und Wolfenbüttel fand er hilfreiche Kollegen, die ihm handschriftlich Abschriften anfertigten, beim Stadtarchiv Erfurt (anscheinend ohne Archivar!) half ihm Stadtrat a. D. Herrmann.
Hinsichtlich der zahlreichen bereits gedruckten Quellen unterstützten die Bibliotheken in Kassel und Göttingen. Ohne Herquet einen Vorwurf machen zu wollen – er hat in kurzer Zeit eine enorme Leistung vollbracht – sei angemerkt, dass die Archive der beiden mit Mühlhausen eng verbundenen Reichsstädt |
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Vademekum der Geschichtswissenschaften. Verbände, Organisationen, Gesellschaften, Vereine, Institute, Seminare, Lehrstühle, Bibliotheken, Archive, Museen, Dienststellen, Ämter, Verlage und Zeitschriften sowie Historiker in Deutschland, Österreich und der Schweiz, im Einvernehmen mit Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands, Verband österreichischer Historiker und Geschichtsvereine und Schweizerische Gesellschaft für Geschichte, 9. Ausg. 2010/2011. Steiner, Stuttgart 2010. 683 S. Besprochen vo |
Ganzen Eintrag anzeigen Vademekum der Geschichtswissenschaften. Verbände, Organisationen, Gesellschaften, Vereine, Institute, Seminare, Lehrstühle, Bibliotheken, Archive, Museen, Dienststellen, Ämter, Verlage und Zeitschriften sowie Historiker in Deutschland, Österreich und der Schweiz, im Einvernehmen mit Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands, Verband österreichischer Historiker und Geschichtsvereine und Schweizerische Gesellschaft für Geschichte, 9. Ausg. 2010/2011. Steiner, Stuttgart 2010. 683 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Seit 1994 bemüht sich das Vademekum der Geschichtswissenschaften, die Organisation der historischen Disziplin im deutschsprachigen Kerngebiet zu erfassen und – im Interesse einer besseren wissenschaftlichen Vernetzung ebenso wie einer verstärkten allgemeinen Präsenz und Resonanz im öffentlichen Raum - jedermann zur Verfügung zu stellen. Das im Zweijahresrhythmus aufgelegte Hilfsmittel gibt dem Nutzer in der Tat immer wieder eine erhebliche Anzahl an Basisdaten an die Hand. Im Hinblick auf eine möglichst ökonomische Bewirtschaftung des Druckraums verzichtet der Verlag auf jedwedes Vorwort ebenso wie auf einleitende erläuternde Hinweise zur Handhabung des Vademekums; die Innenseiten des vorderen und hinteren Einbanddeckels beherbergen das Ortsregister im Minidruck.
Über Jahre bewährt – und deshalb auch in der aktuellen Ausgabe beibehalten – hat sich der inhaltliche Aufbau des Nachschlagewerks. Der erste Abschnitt, Selbstdarstellungen verschiedener Forschungsinstitute zur Geschichte, wurde im Laufe der Zeit sukzessive verkleinert und beschränkt sich gegenwärtig auf zwei knappe Skizzen der Arbeitsgemeinschaft historischer Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AHF) und des Arbeitskreises Historische Frauen- und Geschlechterforschung e. V. (AKHFG). Die Reduzierung in diesem Teil ist verantwortlich für den zunächst erstaunlichen Umstand, dass der Gesamtumfang der neunten Ausgabe gegenübe |
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Van der Velden, Bastiaan D., Van Praktizijnsopleiding tot Juridische Faculteit - 140 jaar juridisch onderwijs op Curaçao (= Snaar Deel 13). Boom Juridische Uitgevers, Den Haag 2009. 76 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Van der Velden, Bastiaan D., Van Praktizijnsopleiding tot Juridische Faculteit - 140 jaar juridisch onderwijs op Curaçao (= Snaar Deel 13). Boom Juridische Uitgevers, Den Haag 2009. 76 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die etwa 60 Kilometer vom südamerikanischen Festland nördlich Venezuelas und nordöstlich Kolumbiens liegende Insel Curaçao ist mit rund 444 Quadratkilometern die größte Rest der ehemaligen niederländischen Antillen in der Karibik. Sie wurde um 4000 v. Chr. von Indianern und um 1500 v. Chr. von einer zweiten Welle von Einwanderern besiedelt. ehe sie 1499 durch Spanier entdeckt und 1634 durch Niederländer erobert wurde. Seit dem 10. Oktober ist Curaçao ein autonomes Land im Königreich der Niederlande.
In der Gegenwart leben dort rund 140000 Menschen, von denen rund 8000 niederländischer Abstammung sind. Am dichtesten besiedelt ist die Gegend der Hauptstadt Willemstad. Amtssprache ist Niederländisch, doch wird tatsächlich am meisten die Kreolsprache Papiamentu gesprochen.
Für die Rechtsgeschichte besonders bedeutsam ist, dass sich dort auch eine juristische Ausbildungsstätte befindet. Ihre Entwicklung von einer Praktizijnsopleiding von 1869 zu einer Rechtshogeschool 1969 und zu einer Universität der niederländischen Antillen 1979 schildert der 2004 promovierte, auch politisch tätige Verfasser sehr anschaulich. Als wissenschaftlicher „hoofdmedewerker“ und geschäftsführender Dekan von 2006 bis 2009 kennt er die Einrichtung und die Geschichte dieses fernen Außenpostens niederländischen Rechts bestens aus eigener Anschauung, so dass er darüber hinaus 2011 auch das Werk Ik lach met Grotius, en allen die Prullen van boeken als Rechtsgeschichte Curaçaos veröffentlichen konnte.
Innsbruck^ Gerhard Köble
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Ventzki, Jens-Jürgen, Seine Schatten, meine Bilder. Eine Spurensuche. StudienVerlag, Innsbruck 2011. 224 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Ventzki, Jens-Jürgen, Seine Schatten, meine Bilder. Eine Spurensuche. StudienVerlag, Innsbruck 2011. 224 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Werner Ventzki wurde in einer ursprünglich in Obornik im Nordwesten der preußischen Provinz Posen beheimateten Familie in Stolp am 19. Juli 1906 als Sohn eines Zollamtmanns geboren, studierte seit 1926 Rechtswissenschaft in Greifswald, Königsberg und Heidelberg, bestand 1930 die erste juristische Staatsprüfung, trat 1931 in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ein - aus der er innerlich nie austrat -, wurde im April 1933 unter Oberbürgermeister Stuckart mit 27 Jahren Magistratsrat in Stettin, war von 1934 bis 1939 Gauamtsleiter der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt im Gau Pommern, seit 1940 Landesrat der Gauselbstverwaltung Posen und NSV-Gauamtsleiter im Warthegau, war als Leiter des Referats Umsiedler für Vertreibung und Deportation der ansässigen Bevölkerung verantwortlich und wurde am 8. April 1941 im Range eines SS-Unterscharführers Oberbürgermeister der am 11. April 1940 von Lódz in Litzmannstadt umbenannten, von der deutschen Wehrmacht besetzten polnischen Großstadt (zur Hälfte polnische Einwohner, zu einem Drittel jüdische Einwohner, zu knapp einem Sechstel Deutsche), dem ein jüdisches Getto angegliedert war. Seit der Mitte des Jahres 1943 wurde er nach einem Konflikt mit einem Vorgesetzten unter Einberufung in die Wehrmacht kommissarisch vertreten, floh bei Kriegsende über Mecklenburg nach Schleswig-Holstein, wo er nach der Entnazifizierung als Mitläufer 1952 Referent für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte im Arbeitsministerium Schleswig-Holsteins und später Oberregierungsrat in Bonn wurde, während einer seiner Mitarbeiter in Polen wegen seiner Taten hingerichtet wurde.
Sein Sohn Jens-Jürgen Ventzki wurde in der Villa des Oberbürgermiesters in Litzmannstadt am 13. März 1944 geboren. Als Verlagsberater, Verlagsgeschäftsführer und Lehrbeauftragter für |
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Venus, Klaus/Nowack, Matthias, Speyer. Porträt der Dom- und Kaiserstadt. Braun/DRW-Verlag WeinbrennerGMBH & Co. KG., Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen, 2010. 112 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Venus, Klaus/Nowack, Matthias, Speyer. Porträt der Dom- und Kaiserstadt. Braun/DRW-Verlag WeinbrennerGMBH & Co. KG., Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen, 2010. 112 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das von den Kelten Noviomagus genannte, den Hauptort der germanischen Nemeter bildende, seit 614 als Bischofssitz bezeugte Speyer am Rhein ist nicht nur durch salische Privilegien und Bauten hervorgehoben, sondern auch als Sitz des Reichskammergerichts von 1526/1527 bis 1689 ausgezeichnet. Der schmale, aber gelungen gestaltete Bildband nennt es in seinem kurzen Vorspann in drei Sprachen einzigartig, unique bzw. nochmals unique. Die zahlreichen farbigen Abbildungen Klaus Venus’ machen dies gut verständlich und eine abschließende Zeittafel von 4000 vor Christus bis 2011 hält die wichtigsten Ereignisse auf diesem langen Weg von der ersten bäuerlichen Bevölkerung im Speyerer Raum bis zur Gegenwart, in der 950 Jahre Domweihe, 900 Jahre Königskrönung Heinrichs V. und 900 Jahre Verleihung der Bürgerprivilegien gefeiert werden, für jedermann leicht greifbar fest.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Verfemt und verboten. Vorgeschichte und Folgen der Bücherverbrennungen 1933, hg. v. Schoeps, Julius H./Treß, Werner (= Bibliothek verbrannter Bücher 2). Olms, Hildesheim 2010. 464 S., zahlr. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Verfemt und verboten. Vorgeschichte und Folgen der Bücherverbrennungen 1933, hg. v. Schoeps, Julius H./Treß, Werner (= Bibliothek verbrannter Bücher 2). Olms, Hildesheim 2010. 464 S., zahlr. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dem zwiespältigen Wesen des Menschen entspricht es wohl, dass vermutlich bereits bald nach der Erfindung der Konstruktion die gegenläufige Erfindung der bewussten Destruktion folgte. Deswegen gibt es seit der Schaffung des Buches auch seine gewollte Vernichtung des Buches als äußeres, vielfach in der Öffentlichkeit gesetztes Zeichen der Ablehnung der in ihm geäußerten Gedanken, wobei die kaum erfüllbare Hoffnung besteht, dass mit jenen auch diese spurlos aus der Welt der Gedanken getilgt werden. Am bekanntesten sind dabei die Bücherverbrennungen der römisch-katholischen Kirche im Kampf gegen Häretiker und Ketzer.
Der Bibliothek verbrannter Bücher geht es aber naheliegenderweise nicht um einen allgemeinen geschichtlichen Vorgang, sondern um das Geschehen in Deutschland 1933. Der erste hierzu 2008 vorgelegte, historisch-topographisch angelegte Band über Orte der Bücherverbrennungen in Deutschland 1933 konnte dazu zahlreiche neue Erkenntnisse für die mehr als 90 nachweisbaren Bücherverbrennungen für die Machtdurchsetzung des Nationalsozialismus erbringen. Demgegenüber will der zweite Band in seinen 20 Beiträgen weiter ausgreifen und Vorgeschichte und historische Kontexte 1933, verfolgte Literaturen sowie Aufarbeitung und Gedenken einbinden.
Nach dem Vorwort der Herausgeber werden dementsprechend verbrannte Bücher und verbrannte Menschen nebeneinandergestellt, werden Vorgeschichte und Folgen der Bücherverbrennung im Mai 1933 verbunden, wird auf Adolf Bartels, deutsche Professoren im Bündnis zwischen Mob und Elite, auf Studierende der deutschen Hochschule für Leibesübungen, auf Magnus Hirschfeld und Erich Kästner, auf die Reaktionen der ausländischen Presse und auf die Wege studentischer Aktivisten in die |
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Verwandlungen des Stauferreichs. Drei Innovationsregionen im mittelalterlichen Europa, hg. v. Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan/Wieczorek, Alfried. Theiss, Stuttgart 2009. 496 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Verzeichnis der Erlanger Promotionen 1743-1885. Erstellt von einer Arbeitsgruppe mit Kötter, M./Schug, E. unter der redaktionellen Leitung v. Pohl, R., Teil 1 Theologische Fakultät, Juristische Fakultät, Philosophische Fakultät; Teil 2 Medizinische Fakultät (= Erlanger Forschungen – Sonderband 14,1, 14,2). Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg, Erlangen 2009, I-II, 947 S. Besprochen von Filippo Ranieri. |
Ganzen Eintrag anzeigen Verzeichnis der Erlanger Promotionen 1743-1885. Erstellt von einer Arbeitsgruppe mit Kötter, M./Schug, E. unter der redaktionellen Leitung v. Pohl, R., Teil 1 Theologische Fakultät, Juristische Fakultät, Philosophische Fakultät; Teil 2 Medizinische Fakultät (= Erlanger Forschungen – Sonderband 14,1, 14,2). Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg, Erlangen 2009, I-II, 947 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Im hier angezeigten zweibändigen Werk wird das Verzeichnis der Promotionen und Dissertationenschriften an der Universität Erlangen vom Gründungsjahr 1743 bis zum Jahre 1885 in einer modernen Edition der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Publikation schließt ein langjähriges Projekt ab, dessen Anfänge bis in das Jahr 1972 zurückreichen. Darüber informiert die Einleitung (S. IX-XLI), die auch ausführliche Nachweise zu den herangezogenen Quellen, zu den Verzeichnungskriterien und zu den sonstigen Benutzungshinweise enthält. Das Verzeichnis selbst ist alphabetisch strukturiert und nach Fakultäten gegliedert, wobei die medizinische Fakultät allein den zweiten Band in Anspruch nimmt. Die juristischen Promotionen und Dissertationenschriften sind im ersten Band (S. 43-114) verzeichnet. Es handelt sich insgesamt um 332 Einträge, wobei auch die im 18. Jahrhundert gelegentlich vorkommenden juristischen Promotionen in absentia sowie die zahlreichen Promotionen ohne Anfertigung einer Dissertationsschrift mit aufgelistet sind. Die Einträge werden in der Regel ergänzt durch kurze, gelegentlich allerdings auch relativ ausführliche, bio- und bibliographische Hinweise zum jeweiligen Promovenden. Das Werk wird abgeschlossen (Zweites Band, S. 779-947) durch die Register der Promovierten, der Orte und der Stichworte. Erwähnt sei insbesondere ein Register der jüdischen Promovierten (ebda. S. 843-844). Der Reichtum an Informationen und deren sorgfältige Erschließung machen das Verzeichnis zu einem wichtigen Instrument für die Wissenschafts- und Sozialgeschi |
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Vielhaber, Thomas, Reformperspektiven zur Reichsverfassung im Jahrhundert nach dem Westfälischen Frieden. Diss. jur. Bonn 2008. 197 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Vielhaber, Thomas, Reformperspektiven zur Reichsverfassung im Jahrhundert nach dem Westfälischen Frieden. Diss. jur. Bonn 2008. 197 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die technisch nicht in besonders moderner Gestaltung vorgelegte Arbeit ist die von Christian Waldhoff betreute, im Sommersemester 2008 der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn vorliegende Dissertation des in Erfurt 1936 geborenen, nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, München und Köln und nach der zweiten juristischen Staatsprüfung bei dem Landesarbeitsamt Berlin und verschiedenen Bundesministerien (zuletzt als Ministerialdirigent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit Zuständigkeit für Verfassungs-, Organisations- und Grundsatzfragen der Sozialversicherung und für das Sozialgesetzbuch) tätigen Verfassers. Ihr geht es um einen Beitrag zur Bearbeitung und Neubewertung der Reichsgeschichte nach dem Westfälischen Frieden. Dazu untersucht der Verfasser Schriften sechser überwiegend lateinisch schreibender Autoren.
Nach einer knappen Einleitung legt er zunächst die Reichsverfassung nach dem Westfälischen Frieden dar. Den Reformbedarf behandelt er an hand der Autoren Chemnitz, Hugo, Pufendorf, Textor, Leibniz und Becher. Sein Vergleich der Reformkonzepte mit den Reformanläufen in der Reichspolitik zeigt, dass die Reformkräfte in der Reichspraxis deutlich hinter den Reformvorschlägen zurückbleiben.
Von den Reformvorschlägen werden nur eine Teilreform der Reichsverteidigung ohne wirklichen Erfolg und eine wirtschaftliche Abwehrfront des Reiches mit merkantilistischen Instrumenten in den Kriegen gegen Frankreich verwirklicht. Dementsprechend werden die an sich vorhandenen Reformpotentiale nicht wirklich genutzt, weil die Träger der Reichsgewalt dazu nicht bereit waren. Dieses Ergebnis ist nicht wirklich grundlegend neu, aber in vertiefter Auseinandersetzung mit dem seinerzeitigen Schrifttum fundierter abgestützt.
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Vocelka, Karl, Die Familien Habsburg und Habsburg-Lothringen. Politik - Kultur - Mentalität. Böhlau, Wien 2010. 243 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vocelka, Karl, Die Familien Habsburg und Habsburg-Lothringen. Politik - Kultur - Mentalität. Böhlau, Wien 2010. 243 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
„Die Publikationen über die Habsburger sind von großer Quantität, nicht immer von großer Qualität“: Dieses aussagekräftige Statement ist zugleich der erste Satz der Einleitung in Karl Vocelkas kleinem, feinem Büchlein zur Geschichte jener Herrscherdynastie, die das Schicksal nicht nur Mitteleuropas beinahe sechseinhalb Jahrhunderte, von 1273 bis 1918, maßgeblich bestimmt hat. Genau gesagt ist die Rede eigentlich von zwei Familien, zunächst von den sogenannten „Althabsburgern“, und, nach deren Aussterben im Mannesstamm mit dem Tod Kaiser Karls VI. im Jahr 1740, dem durch die eheliche Verbindung seiner Tochter Maria Theresia mit Franz Stephan von Lothringen neu hervorgegangenen Haus „Habsburg-Lothringen“.
Das eingangs zitierte Verdikt des Verfassers zielt auf die seiner Meinung nach zu häufig auftretende Einseitigkeit vieler Publikationen: Entweder seien diese nur biografisch oder aber dominant politisch akzentuiert, Kompilationen aus älterer Literatur oder überhaupt apologetisch. Dass es auch anders geht, deutet der 1947 geborene Wiener Professor für österreichische Geschichte mit den deklarierten Forschungsschwerpunkten Sozial- und Kulturgeschichte Zentraleuropas in der Frühen Neuzeit, Eliten- und Frömmigkeitsgeschichte und – selbstredend – Geschichte der Habsburger nicht nur mit der Trias „Politik-Kultur-Mentalität“ im Untertitel an, er hat dies auch schon mehrfach selbst bewiesen; unter anderem hat er sich zunächst mit den habsburgischen Hochzeiten 1550-1600 (1976), dann mit der politischen Propaganda Rudolfs II. (Habilitation 1981) intensiver auseinandergesetzt. Besondere Erwähnung verdienen aber die beiden gemeinsam mit Lynne Heller zu den „Lebenswelten“ (1997) und der „privaten Welt“ (1998) der Habsburger erarbeiteten Studien, deren Erkenntnisse der hier vorliegende Band in k |
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Völkische Wissenschaften und Politikberatung im 20. Jahrhundert. Expertise und „Neuordnung“ Europas, hg. v. Fahlbusch, Michael/Haar, Ingo. Schöningh, Paderborn 2010. 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Völkische Wissenschaften und Politikberatung im 20. Jahrhundert. Expertise und „Neuordnung“ Europas, hg. v. Fahlbusch, Michael/Haar, Ingo. Schöningh, Paderborn 2010. 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort von Wolfgang Benz ist es hoch an der Zeit, dass nach langen Jahrzehnten des Schweigens, Ignorierens und Verdrängens eine neue Generation von Historikern mit unbefangenem Blick, Nüchternheit und den handwerklichen Methoden ihrer Profession ans Licht bringt, wie völkische Wissenschaft in Theorie und Praxis zur Expansion des NS-Staats beigetragen hat. Dementsprechend hat sich für das vorliegende enthüllende Werk rasch ein sachkundiger Rezensent gefunden. Da der Verlag aber kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss der Herausgeber mit wenigen Zeilen auf das Buch hinweisen.
Es enthält insgesamt 19 Beiträge. Nach dem besonders auf Friedrich Meinecke, Gerhard Ritter und Hans Rothfels deutenden Vorwort stellen die Herausgeber den Sammelband dar, der Wert darauf legt, die Kopplungen zwischen Wissenschaft und Politik und anderen gesellschaftlichen Teilsystemen aufzuzeigen. Ein Ziel ist es dabei, die Wege zu beschreiben, wie die Akteure in der Nachkriegszeit in einer demokratischen Gesellschaft neu Fuß fassen konnten und welche narrative Dispositionen sie dabei benutzte, was an Hand von Analysefeldern, Akteurskonstellationen und Ressourcenensembles sowie Transformationen nach 1945 überzeugend gelingt.
Dementsprechend stellt Nicolas Berg zu Beginn die Frage nach der Bedeutung der Formel „jüdischer Geist“ um 1900. Danach werden antijüdische Wissenschaft, Geschichte der Judenfrage, nationalsozialistische Judenforschung, Westforschung, völkische Planwirtschaft, Einwandererzentralstelle, Hans Steinacher, Gunther Ipsen, Otto Reche, Egon Freiherr von Eickstedt, Friedrich Burgdörfer, Robert René Kuczynski, Walter Hotz, Robert Van Roosbroek, der Fall Alfred C. Toepfer, das Recht auf Heimat, Ostforschung |
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Von der Doppelmonarchie zur Europäischen Union. Österreichs Vermächtnis und Erbe, hg. v. Béhar, Pierre/Philippoff, Eva (= Documenta Austriaca 1). Olms, Hildesheim 2011. 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Von der Doppelmonarchie zur Europäischen Union. Österreichs Vermächtnis und Erbe, hg. v. Béhar, Pierre/Philippoff, Eva (= Documenta Austriaca 1). Olms, Hildesheim 2011. 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber hatte der 2004 erfolgte Beitritt mehrerer osteuropäischer Staaten (Polen, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn und Slowenien) zur Folge, dass zum ersten Male seit beinahe einem Jahrhundert die meisten Länder der ehemaligen Donaumonarchie (wieder) einem gemeinsamen politischen Staatenverbund angehören. Aus diesem Grunde wurde an der Arbeitsstelle für österreichische Literatur und Kultur an der Universität des Saarlandes vom 14. bis zum 16. Oktober ein internationales Kolloquium abgehalten, auf dem das gemeinsame Erbe unter geschichtlichem und kulturellem Aspekt erneut betrachtet wurde. Seine 14 im vorliegenden Band veröffentlichten Beiträge befassen sich in zwei Teilen mit der Zeit vor und nach dem Zerfall der Doppelmonarchie.
Dabei behandelt nach einem einführenden Plädoyer für eine neue zentraleuropäische Identität für die ältere Epoche etwa Ernst Bruckmüller die Problematik kollektiver Identitätsstiftungm Magdolna Orosz die Sprachenproblematik, Peter Urbanitsch den Ausgleich der Nationen untereinander, Milan Hlavačka die Sicht der Tschechen, Alfred Strasser Jaroslav Hašeks Parodie der Doppelmonarchie, Catherine Horel die Stellung der Ungarn und Marijan Bobinac das Verhältnis Kroatiens zu Österreich-Ungarn. Im zweiten Teil vermittelt László Tarnoi ungarische Neuinterpretationen der Kossuthschen Konföderationsthesen um 1920, behandelt Eva Philipoff unter der Frage, ob Hitler ein Zufall war, die Geschichte des Antisemitismus in Österreich (in Wien 1860 offiziell 6200 Juden [2,2 Prozent der Bewohner], 1870 40000, 1880 726000, 1900 147000, 1914 200000 oder 10 Prozent der Einwohner), sucht Michel Cullin die theoretischen Grundlagen für Republik und Nation in Österreich, betrachtet Anne |
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Vormbaum, Thomas, Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte, 2. Aufl. Springer, Heidelberg 2011. XVII, 321 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Vormbaum, Thomas, Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte, 2. Aufl. Springer, Heidelberg 2011. XVII, 321 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die erste Auflage des vor allem an studentische Leserinnen und Leser, aber auch an spätberufene Interessenten der Rechtsgeschichte gerichteten Werkes ist 2009 im Umfang von XV und 311 Seiten erschienen. Sie ist in dieser Zeitschrift in Band 128 (2011) der Germanistischen Abteilung von Arnd Koch als Sachkenner angezeigt. Die Juristische Schulung hat sie zu einem der hervorgehobenen juristischen Ausbildungsbücher des Jahres 2009 gewählt.
Es kann daher kaum überraschen, dass die erste Auflage nach dem Vorwort des Verfassers eine so günstige Aufnahme gefunden hat, dass nach nur zwei Jahren eine zweite Auflage folgen kann. Ihre Zielsetzung konnte unverändert bleiben. Neben der Beseitigung einiger technischer und redaktioneller Fehler wurden einige Punkte differenziert und vertieft, so dass der Umfang des Werkes um 12 Seiten gewachsen ist.
Es beginnt dabei nach wie vor mit der Strafrechtslehre der Aufklärung und setzt deswegen personell vor allem mit Kant und Feuerbach ein. Am Ende führt es bis zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Vergangenheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Möge es mit seinen 19 Abbildungen die vom vielseitigen und erfolgreichen Verfasser angestrebte Aufklärung über Wesen, Gefahren und Nutzen des Strafrechts in Vergangenheit und damit auch in Gegenwart und Zukunft weiterhin erfolgreich fördern und mehren.
Innsbruck Gerhard Köbler
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