Westfälischer Flurnamenatlas, bearb. v. Müller, Gunter. Lieferung 1-5. Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2000-2012. 788 S. 409 Karten. Lieferung 5 2012. 208 S. 110 Karten. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Flur ist dem Menschen seit seinen Anfängen begegnet, weil er sich notwendigerweise in der Dimension Raum befindet. Zwecks gegenseitiger Verständigung wird er ihr spätestens mit seiner Sesshaftwerdung auch erste Namen zugeteilt haben. Von daher ist die Flurnamenforschung selbverständlicher Gegenstand auch der geschichtlichen Betrachtung, der lange Zeit durch das geringere Interesse der Allgemeinheit an der vielfältigen Einzelheit im Verhältnis zu bestimmenden, überörtlich bekannten Gegebenheiten gelitten hat, zumal viele kleinräumige Flurnamen im deutschen Sprachraum überhaupt erst seit der Aufhebung der Dreifelderwirtschaft und der Allmenden seit Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden sein dürften.
Um die vielen einzelnen Flurnamensammlungen Interessierter zumindest für eine größere Landschaft allgemeiner zugänglich zu machen, wurde im Jahre 1957 das westfälische Flurnamenarchiv gegründet, in das für alle Orte ohne eine bereits vorhandene Flurnamensammlung die Akten des preußischen Grundsteuerkatasters eingefügt wurden, so dass inzwischen Daten aus jeder Kommune des Landesteils Westfalen-Lippe verfügbar sind. Diese Bestände bilden die Grundlage für den vom Bearbeiter seit 2000 in bisher 5 großformatigen, gediegen gestalteten Lieferungen vorgelegten westfälischen Flurnamenatlas, den er erfreulicherweise auch nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst des Landschaftsverbands im Jahre 2005 fortsetzen konnte.
Dessen fünfte Lieferung reicht von Schloot (Nr. 129) bis zu Bach (Nr. 169), Superlativ (Nr. 170) und Diminutiv (Nr. 171). Die in der Bearbeitungszeit gewonnenen Erfahrungen veranlassten den Bearbeiter, von dem anfänglichen Konzept eines vollständigen Literaturverzeichnisses im Anschluss an den 171. Kommentar (zu Dim |
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Kanzleisprachenforschung. Ein internationales Handbuch, hg. v. Greule, Albrecht/Meier, Jörg /Ziegler, Arne unter Mitarbeit von Glantschnig, Melanie/Reichsöllner, Jacob/Scherr, Elisabeth De Gruyter, .Berlin 2012. 680 S. Besprochen von Inge Bily. |
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Das von Albrecht Greule, Jörg Meier und Arne Ziegler herausgegebene und unter Mitarbeit von Melanie Glantschnig, Jacob Reichsöllner und Elisabeth Scherr entstandene internationale Handbuch zur Kanzleisprachenforschung schließt eine Lücke, denn es wird „erstmals ein umfänglicher Überblick über den Gegenstand, die Geschichte, die wissenschaftstheoretischen Voraussetzungen und den Stand der Kanzleisprachenforschung gegeben, die sich in den vergangenen 15 Jahren als eigenständige Forschungsrichtung im Rahmen der Sprachgeschichtsforschung fest etabliert hat“ (Einleitung, S. VII-VIII).
Mit dem Handbuch sollen 1. bestehende Probleme und Desiderata der aktuellen Kanzleisprachenforschung interdisziplinär aufgearbeitet und 2. wissenschaftstheoretische Grundlagen sowie methodologische Orientierungen dokumentiert und außerdem ein wissenschaftsgeschichtlicher Überblick der unterschiedlichen im Bereich der Kanzleisprachenforschung relevanten Ansätze geboten werden.
Die 40 Beiträge, die ein breites Spektrum an thematischen Schwerpunkten, Methoden und ausgewertetem Material repräsentieren, werden 5 Hauptkapiteln zugeordnet: I. Kanzleisprachenforschung im Rahmen der deutschen Sprachgeschichte (Positionierung und Abgrenzung – Stationen und Berührungspunkte), II. Gebiete und Phänomene (Linguistische Analyseebenen und Forschungsansätze), III. Kanzleien des Niederdeutschen, IV. Kanzleien auf hochdeutschem Sprachgebiet und V. Kanzleien am Rande und außerhalb des geschlossenen deutschen Sprachgebietes. Ein Anhangkapitel (VI.) mit 3 Registern (S. 647-680) beschließt den Band, vgl. das Sachregister (S. 649-665), das Personenregister (S. 667-674) und das Ortsregister (S. 675-680).
Die Autori |
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Sperber, Jonathan, Karl Marx. Sein Leben und sein Jahrhundert. Beck, München 2013. 634 S., 33 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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„Karl Marx. A Nineteenth-Century Life“ lautet der vielsagende Titel der amerikanischen Originalausgabe der vorliegenden, der Feder Jonathan Sperbers, Professor für Geschichte an der Universität von Missouri und profunder Kenner des 19. Jahrhunderts, entsprungenen Biografie jenes Mannes, dessen Ideen die Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts maßgeblich geprägt haben. Viel stärker, als es die deutsche Übersetzung vermag, bringt er zum Ausdruck, worum es dem Verfasser im Kern geht, nämlich um eine Marx-Interpretation, die ihren Blick nicht so sehr auf eine visionär-spekulative Vorausschau richtet, sondern ihn primär als Kind der Eigenart seiner Epoche im Gefolge der Französischen Revolution zu deuten sucht. „Many of the standard ideas about Marx suffer from an overdose of contemporaneousness“, und dem sei abzuhelfen.
In Verfolgung dieses Zwecks gliedert er das Leben seines Protagonisten in drei markante Phasen: jene der Prägung, die von der Geburt im Jahr 1818 bis zum Ende des Jahres 1846 reicht, gefolgt von der des Kampfes, einsetzend mit den revolutionären Entladungen der Jahre 1847/1848/1849 und endend mit der Pariser Commune von 1871, bis hin zu dem Marx‘ Tod 1883 überdauernden Vermächtnis. Die während dieser Abschnitte jeweils durchlaufenen Stadien versucht Sperber durch griffige Zuschreibungen anschaulich weiter zu unterteilen. So erfolgt die Prägung des Karl Marx zunächst in der Rolle des Sohnes, sodann als Student („Die größte Ablenkung vom Pfad zu einer Juristenkarriere war Marxens Begegnung mit den Ideen des Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel“, S. 61), als Redakteur der Rheinischen Zeitung, als Emigrant und schließlich als Revolutionär. Der Kämpfer Marx agiert als Umstürzler („Über ein Jahr, vom Frühjahr 1848 bis zum Frühjahr 1849, schlüpfte er – zum ersten und letzten Mal in seinem Leben |
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Grenzen des katholischen Milieus. Stabilität und Gefährdung katholischen Milieus in der Endphase der Weimarer Republik und in der NS-Zeit, hg. v. Kuropka, Joachim. Aschendorff, Münster 2013. 552 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wer immer eine makellose Geschichte des deutschen Volkes und Staates wünschte, wird einräumen müssen, dass die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft unter dem Reichskanzler Adolf Hitler zwischen 1933 und 1945 zu Unrecht in vorher kaum vorstellbarem Ausmaß führte. Er wird aber auch zu Recht die Frage stellen, wie es dazu kommen konnte, dass sich eine ausreichende Mehrheit von Wählern diesen Politiker an der Spitze des Deutschen Reiches wünschte. Die zur Beantwortung bereits geschaffenen Werke ergänzt der vorliegende Sammelband um gewichtige Details.
Dabei geht der Herausgeber in seiner Einführung davon aus, dass dann, wenn es im Deutschen Reich 1933 nur Katholiken (statt nur eines Drittels Katholiken) gegeben hätte, es nie zu einer nationalsozialistischen Machtübernahme gekommen wäre. In diesem Rahmen beschreiben die 15 Verfasser des Sammelbands die am Ende des Jahres 1932 und am Beginn des Jahres 1933 bestehenden katholischen Regionalmilieus. Unterschieden werden dabei als Typen katholischer Vergesellschaftung Agrar-Industriellen Mischmilieus, Traditionale Lokal-/Regionalmilieus und vormoderne agrarisch-katholische Milieus, die jedoch alle der Zersetzung durch nationalsozialistische Politik im Grunde Stand halten konnten.
Nach einem allgemeineren Überblick werden Regionalbeiträge geboten über Südbaden, Südwürttemberg, Bayerisch-Schwaben, wo verbreitet liberale Gedanken erheblichen Zulauf gefunden hatten, das Eichsfeld, Rheinland und Westfalen, Unterfranken, das Oldenburger Münsterland, das Emsland, die Westpfalz, Passau, Glatz, Ermland und Oberschlesien. Insgesamt kann demnach trotz des Fehlens einer diesbezüglichen Zusammenfassung nicht unerwartet Religion in Deutschland insgesamt bis zur Geg |
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Allmayer-Beck, Johann Christoph, „Herr Oberleitnant, det lohnt doch nicht!“ Kriegserinnerungen an die Jahre 1938 bis 1945, hg. v. Schmidl, Erwin A., Böhlau, Wien 2013. 559 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Baden bei Wien kurz vor dem Ende des ersten Weltkriegs am 19. 8. 1918 als Sohn des adoptierten Neffen des früheren österreichischen Ministerpräsidenten Max Wladimir von Beck geborene Verfasser trat zum 1. September als Einjährig-Freiwlliger in das niederösterreichische leichte Artillerieregiment Nr. 1 (Wien) ein und besuchte im Anschluss hieran die theresianische Militärakademie in Wiener Neustadt. Wenige Monate nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurde er nach Mohrungen in Ostpreußen versetzt und nahm als Regimentsadjutant und Batteriechef am Polenfeldzug, Westfeldzug und Russlandfeldzug Teil. Im Mai 1945 wurde er im Rahmen einer zur Generalstabsausbildung gehörigen Waffenschulreise bei Berchtesgaden von amerikanischen Soldaten gefangen genommen.
Herr Oberleitnant, det lohnt doch nicht mehr! diese Antwort eines ostpreußischen Bewachers, als ihn der Verfasser am 24. Oktober 1941 zur Rede stellte, weil ein kleiner gefangener am Bauch schwerverwundeter Soldat der Sowjetunion nicht ärztlich versorgt wurde, wurde für den Autor (früh) zum Symbol der Sinnlosigkeit des Einsatzes im Kriege überhaupt, obwohl er sich gleich danach der Einrichtung eines Gefechtsstands widmete. Dementsprechend studierte er nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft ab Herbst 1945 in Innsbruck und Wien Geschichte, wurde nach der Promotion 1950 Archivar im Kriegsarchiv in Wien, 1961 Leiter der militärwissenschaftlichen Abteilung des Verteidigungsministeriums Österreich und von 1965 bis zur Pensionierung 1983 Direktor des heeresgeschichtlichen Museums in Wien. Seine dortigen übergeordneten Ziele waren der Wandel von der bloßen Ausstellung zur wissenschaftlichen Bearbeitung und die Schaffung eines musealen Gesamtkunstwerks.
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Reinoso-Barbero, Fernando, Modus allegandi textus qui in Pandectis continentur. Elenchus omnium capitum et paragraphorum. Dykinson, Madrid 2013. 633 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Pandekten (Alles Enthaltendes) oder Digesten (Durchgearbeitetes) sind allgemein Gesamtdarstellungen des römischen Rechts und besonders die 9142 bzw. 9950 Fragmente bzw. Auszüge aus mehr als 200 von fast 2000 am Beginn des 6. nachchristlichen noch vorhandenen Schriften bzw. 1528 Büchern wahrscheinlich neununddreißiger Kundiger des römischen Rechtes (lat. iurisperiti), die mit mehr als einer Million Wörter der oströmische Kaiser Justinian 530/533 unter Beseitigung der unmittelbaren Geltung aller nicht erfassten Texte zum als Kompilation entstandenen Gesetz erhebt. Sie bilden die wichtigste Grundlage der gesamten weltweiten Kenntnis der römischen Jurisprudenz bis in die Gegenwart. Zitiert werden sie heute nach Buch, (meist) Titel, Fragment (oder Gesetz) und Anfang (principium) bzw. Paragraph (z. B. D. 8,3,23, 2).
Das war freilich nicht immer so. Vielmehr verwandte die Vergangenheit grundsätzlich auch für die Pandekten (ff.) Titelrubriken und Anfangsworte der Fragmente zur Kennzeichnung. Deswegen sind für den heutigen Juristen, dem der lateinische oder griechische Wortlaut der Pandekten in den seltensten Fällen noch wirklich geläufig ist, alle früheren Zitate mit einer zusätzlichen Zugangsschwelle versehen, der Bewältigung zusätzliche Mühe bereitet.
Der als Romanist an der Universidad Complutense in Madrid tätige Verfasser, der bereits 1987 durch ein bekanntes Werk über Los principios generales del derecho en la jurisprudencia del Tribunal Supremo im gleichen Verlag und 1994 durch einen Index hervorgetreten ist, hat für dieses Hindernis einen gewichtigen Ausweg geschaffen. Nach einer spanischen Einführung in die causas, métodos und die braquigrafía bietet er einen Elenchus omnium capitum et paragrapharum in einem lateinischen und einem kürzeren gr |
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Opitz-von Bardeleben, Peter, Das Generalgouvernement Niederrhein (= Rechtshistorische Reihe 444). Lang, Frankfurt am Main 2013. 192 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Innerhalb weniger Jahre hat der 1769 in Ajaccio auf Korsika als Sohn eines Juristen geborene und auf Grund seiner militärischen Ausbildung wie seiner praktischen Erfolge 1796 zum Oberbefehlshaber der Armee Frankreichs aufgestiegene Napoleon Bonaparte Europa als den führenden Teil der damaligen Welt in Aufruhr und Bewegung versetzt. Zwar ist ihm im Ergebnis auch vieles misslungen und wurde er bei Leipzig und Waterloo vernichtend und schließlich entscheidend geschlagen. Aber jedenfalls wurden seit 1804 die französischen Gesetzbücher vorbildlich für weite Teile der Welt, bestand seit dem 6. August 1806 kein Heiliges römisches Reich mehr, gerieten zahlreiche Gebiete unter die Herrschaft Frankreichs und traten auch im Detail zahlreiche wesentliche Veränderungen auf Dauer ein.
Mit einer von ihnen befasst sich die von Gerd Kleineyer betreute, im Wesentlichen auf archivalischen Materialien des frühen 19. Jahrhunderts gegründete, 2012 von der Universität Bonn angenommene Dissertation des 1943 geborenen, zuletzt als leitender Staatsanwalt tätigen Verfassers. Sie betrifft im Kern den Übergang des von Frankreich verwalteten Gebiets links des Rheines auf Preußen zwischen März und Juni 1814. Das nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig in Basel durch Beschluss vom 12. Januar 1814 gebildete Generalgouvernement Niederrhein wurde von Preußen durch den Generalgouverneur Johann August Sack bis 15. Juni 1814 für gemeinsame Rechnung Preußens, Österreichs, Russlands, Großbritanniens und Schwedens verwaltet.
Gegliedert ist die Untersuchung in insgesamt elf Abschnitte. Nach einer kurzen Einleitung beschreibt der Autor die historische Entwicklung und Leitung des Generalgouvernements und untersucht danach die allgemeine innere Verwaltung, die Gerichtsbarkeit, di |
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Göttlicher Zorn und menschliches Maß. Religiöse Abweichung in frühneuzeitlichen Stadtgemeinschaften, hg. v. Kästner, Alexander/Schwerhoff, Gerd (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 28). UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz 2013. 218 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Göttlicher Zorn und menschliches Maß. Religiöse Abweichung in frühneuzeitlichen Stadtgemeinschaften, hg. v. Kästner, Alexander/Schwerhoff, Gerd (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 28). UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz 2013. 218 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zur besseren Bewältigung seines schwer ergründbaren Seines hat der Mensch im Laufe seiner Geschichte einen Gott oder auch viele Götter entwickelt. Damit hat er sich einerseits das Leben erleichtert, als er beispielsweise an ein Ende irdischer Trübsal und einen neuen Anfang in einem schwerelosen Jenseits nach dem Tode hoffen kann. Andererseits hat er gleichzeitig neue mentale Bedrohungen geschaffen, die bei religiöser Abweichung auch umgehend und nachhaltig in Verfolgung und Vernichtung umschlagen kann.
Mit einem einzelnen Raum in einer einzelnen Zeit dieses umfassenderen Themenbereichs befasst sich ein am Sonderforschungsbereich 804 Transzendenz und Gemeinsinn angesiedeltes Projekt, das unter dem Titel Gottlosigkeit und Eigensinn - Religiöse Devianz in der frühen Neuzeit den Umgang mit religiös abweichenden Verhalten in Städten der frühen Neuzeit untersucht. Der vorliegende Band stellt der Allgemeinheit seine bisher ermittelten Teilergebnisse an Hand ausgewählter Querschnitte und Fallstudien vor. Insgesamt vereint er dabei nach einer in systematischer Absicht geschaffenen Einleitung der beiden in Dresden wirkenden Herausgeber zwei Querschnitte und vier Fallstudien.
Für die Querschnitte verfolgt Claudius Sebastian Frenzel den Zorn Gottes in den Polizeigesetzen Ulms an Hand von Gotteslästerung, Zutrinken und Unzucht zwischen 1492 und 1630, während Annette Scherer Nürnberger Strafrechtsguten des frühen 17. Jahrhunderts untersucht. Die Fallstudien betreffen das Schneeberger Kondominat und den Fall Georg Amandus von 1524/1525, Antwerpen zwischen 1562 und 1565, Antoine Lescaille im Basel des 16. Jahrhunderts und Leipzig 1640. Gemeinsam können die Beitr |
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König und Kanzlist, Kaiser und Papst. Friedrich III. und Eneas Silvio Piccolomini in Wiener Neustadt, hg. v. Fuchs, Franz/Heinig, Paul-Joachim/Wagendorfer, Martin (= Regesta Imperii - Beihefte zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters 32). Böhlau, Wien 2013. VIII, 338 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der 1415 als Sohn Ernsts des Eisernen und der Cimburgis von Masowien geborene, 1435 die Herrschaft in den Herzogtümern Steiermark, Kärnten und Krain übernehmende, schwache, aber zähe Habsburger Friedrich III., der 1440 zum König des Heiligen römischen Reiches gewählt wurde, beherrschte das Reich 53 Jahre. In Erinnerung an ihn hielt die Kommission für Schrift- und Buchwesen der österreichischen Akademie der Wissenschaften in Zusammenarbeit mit dem historischen Institut der Universität Würzburg und dem Stadtmuseum Wiener Neustadt in Wiener Neustadt vom 8. bis zum 10. Oktober 2009 ein interdisziplinäres Symposion „Kaiser Friedrich III. (1440-1493)“ ab. Den Anlass für das Tagungsthema bot die Tatsache, dass 2009 im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica die erste kritische Edition der Historia Australis des Eneas Silvius Piccolomini erschien, deren erste Fassung wohl in den Jahren 1453/1454 in Wiener Neustadt, wo sich Friedrich III. zu dieser Zeit am liebsten aufhielt, geschaffen wurde.
Insgesamt enthält der Sammelband 12 Beiträge. Sie beginnen mit Claudia Märtls Anmerkungen zum Werk des Eneas Silvius Piccolomini und enden mit der Wiener Totenfeier für Friedrich III. Dazwischen befasst sich Nils Bock mit Piccolominis Schrift Vom Ursprung der Herolde und untersucht Daniela Rando die Fortschreibung der Historia austrialis, während die übrigen Referate Friedrich III. betreffen.
Dabei stellt etwa Franz Fuchs das Alvearium des Leonhard Erngroß vor, während Paul-Joachim Heinig Monarchismus und Monarchisten am Hof Friedrichs III. schildert. Achim Thomas Hack fragt nach dem kulturellen Austausch infolge einer kaiserlichen H |
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Schneider, Ruth/Stöhr, Kurt/Hamm, Wolfgang, Familien in Pforzheim-Würm 1648-1903 (Ortsfamilienbuch Würm 1648-1903) (= Deutsche Ortssippenbücher Nr. 00.725 = Badische Ortssippenbücher 155). Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher 2013. 512 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Jeder Mensch ist ein unverwechselbares Individuum mit einer praktisch unübersehbaren Vielzahl von Zellen, Eindrücken oder Auswirkungen und doch zugleich nur eine einzige in einer unüberschaubaren Vielzahl universaler Gegebenheiten. Von daher steht er von Anfang an in einer unauflösbaren Spannung von Bedeutsamkeit und Bedeutungslosigkeit. Gleichwohl bemüht er sich stetig und mit grundsätzlich immer neuem Erfolg um die Selbstvergewisserung in individueller wie sozialer Art.
In diesen weiten Rahmen gehören auch die von der Zentralstelle für Personen- und Familiengeschichte in Frankfurt/Höchst herausgegebenen Ortssippenbücher. In ihrem Rahmen ist das vorliegende Werk der Band 155 der badischen Ortssippenbücher. Für ihn hat die Kirchenbuchverkartung für die Pfarrei Pforzheim Altstadtkirche für die Jahre 1648-1738 Ruth Schneider übernommen, während sie Wolfgang Hamm und Kurt Stöhr, denen auch die Einfügung älterer Einzelnachweise ab 1585 und die Datenverarbeitung oblagen für die Filialgemeinde Würm für die Jahre zwischen 1739 und 1903 durchführten.
Erfasst ist das vermutlich als Rodungssiedlung des frühen Hochmittelalters im nördlichen Schwarzwald entstandene, 1263 als villa Wirme genannte, 1971 in Pforzheim eingemeindete Würm, über dessen Geschichte die Bearbeiter in ihrer kurzen Einleitung berichten. Geordnet ist das Werk nach Elternpaaren mit ihren Kindern, wobei der um 1773 geborene Flößersohn Aab (Ludwig) an der Spitze und unter der Nummer 2797 der am 12. 12. 1871 geborene Zorn (Wilhelm Friedrich) am Ende stehen. Verzeichnisse der Familiennamen (z. B. Burckard, Fretz, Haug, Müller, Schweigert), der Orte, der Berufe (z. B. Bauer, Fuhrmann, Holzhauer, Landwirt |
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Airy Curtains in the European Ether. Broadcasting and the Cold War, hg. v. Badenoch, Alexander/Fickers, Andreas/Henrich-Franke, Christian (= Schriftenreihe des Instituts für europäische Regionalforschungen 15). Nomos, Baden-Baden 2013. 375 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Laufe seiner jüngeren Geschichte hat der Mensch die Möglichkeit entdeckt, Mitteilungen über elektromagnetische Wellen zu machen und dadurch mittels besonderer Geräte Töne, Texte oder Bilder an andere abzugeben und dabei trotz großer räumlicher Verschiedenheit zeitlich praktisch Gleichheit des Wissens herzustellen. Seit 1921 wird dies im Deutschen als Rundfunk bezeichnet. Im Rahmen von friedlichem Wettbewerb wie feindlicher Auseinandersetzung können damit Gedanken anderer Menschen tiefgreifend wie nachhaltig beeinflusst werden, wenn sie sich auf den Empfang der Mitteilungen mittels besonderer Geräte einlassen, wozu ihnen Neugierde wie Notwendigkeit raten.
Mit der Nutzung dieser Möglichkeiten in der Konfrontation - von Mitteleuropa aus gesehen -westlicher Staaten mit östlichen Staaten nach dem zweiten Weltkrieg beschäftigt sich der vorliegende Sammelband. Nach einer Einleitung der Herausgeber enthält er insgesamt 13 Einzelstudien (z. B. über Portugal, den Verkauf französischen Farbfernsehens in Osteuropa, das Tonband, Radio Freies Europa, Rumänien, Löcher im Eisernen Vorhang durch Fernsehen, finnisches Fernsehen, sowjetischen Rundfunk, amerikanisches Leben, Piratenradio, RIAS oder BBC) und eine abschließende Zusammenfassung. Gegliedert ist er in die vier Abschnitte Regulation and Control of Broadcasting in Cold War Europe, The European Communication Space and the Subversive Circulation Culture, Connections and Spill Overs - Europe as a United Communication Space und Disconnection and Fragmentation - Europe as a Jamming Session.
Die Herausgeber sind in den Niederlanden und in Deutschland beheimatet, weitere Verfasser in Großbritannien, Finnland, Portugal |
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Keiser, Thorsten, Vertragszwang und Vertragsfreiheit im Recht der Arbeit von der frühen Neuzeit bis in die Moderne (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte 278). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. XVIII, 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Keiser, Thorsten, Vertragszwang und Vertragsfreiheit im Recht der Arbeit von der frühen Neuzeit bis in die Moderne (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte 278). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. XVIII, 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Arbeiten durfte der Mensch seit seiner Entstehung und arbeiten musste er wohl seit derselben Zeit, wenn er auf Dauer überleben wollte. In diesem Sinn bezeichnet das bereits für das Germanische zu erschließende Wort Arbeit jede auf Schaffung von Werten gerichtete menschliche Tätigkeit, in deren Mittelpunkt anfangs die damit verbundene Mühe steht. Für das Recht bedeutsam ist davon freilich nicht die Arbeit für sich selbst, sondern nur die Arbeit für andere, für die an vielen Orten in langen Zeiten Unselbständigkeit und Fremdbestimmtheit bedeutsam sind.
Trotz dieses unbestreitbaren Gewichts der Arbeit für andere in der menschlichen Entwicklung ist das Recht der Arbeit bisher in seiner Gesamtheit noch nicht ausreichend untersucht. Zu sehr wird es vom Recht allgemeinerer Abhängigkeitsverhältnisse wie Sklaverei oder auch Hörigkeit überlagert. Obwohl bereits im Mittelalter das dauernde Vorkommen vertraglich vereinbarter Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land sowie die beständige Sorge der Obrigkeit für Reglementierung einer Entlohnung für vereinbarte Arbeit bezeugt sind, liegt das allgemeine Augenmerk hinsichtlich des Rechts der Arbeit vor allem auf der Zeit seit der industriellen Revolution.
Hiervon löst sich die vorliegende Untersuchung insofern eigenständig, als sie die frühe Neuzeit einschließt und die Betrachtung bis in die Moderne fortführt. Zwar wird auch bei ihr nach dem Umschlagbild Arbeit vor allem mit Schichtwechsel (von Arbeitern in einem Betrieb nach einer Zeichnung Wilhelm Gauses - 1851-1916) verbunden. Dennoch ist das umfangreichste der insgesamt fünf Kapitel dem Gegenstand Obrigkeit und Zwang im |
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Dauer, Friederike, Die Bibliothek des Reichsgerichts (= Arbeitshefte der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen 24). Neugebauer, Graz-Feldkirch 2013. 172 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dauer, Friederike, Die Bibliothek des Reichsgerichts (= Arbeitshefte der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen 24). Neugebauer, Graz-Feldkirch 2013. 172 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Werk stellt die „aktuelle Version“ einer Examensarbeit Friederike Dauers aus dem Jahre 1991 dar (S. 9). Zunächst geht Dauer auf die Geschichte des Reichsgerichts unter Berücksichtigung des Reichsoberhandelsgerichts (ROHG) näher ein (S. 15-31). Es folgt der umfangreiche Abschnitt über die Bibliothek des Reichsgerichts (S. 33-118), die auf den Beständen des ROHG aufbaute. Die Bibliothek umfasste 1945 310.000 Bände (Kriegsverluste von 20.000 Bänden; S. 13) und war damit eine der größten, wenn nicht gar die „größte und besterschlossene juristische Fachbibliothek der Welt“ (S. 12, zitiert nach Kirchner). Dauer schildert eingehend die räumlichen Verhältnisse der Bibliothek, insbesondere im Reichstagsgebäude von 1895. Ausführlich behandelt sie den Etat und die Erwerbsgrundsätze. Die Erschließung der Bestände erfolgte u. a. durch gedruckte Kataloge von 1882 und 1890 (zu den gescheiterten Plänen für weitere gedruckte Kataloge S. 97), durch den auf einem italienischen Patent beruhenden Staderini-Katalog (systematische und alphabetische Erschließung der Werke), durch einen Zeitschriftenkatalog von 1929, und durch einen Standortkatalog (vgl. S. 110). Der alphabetische Staderini-Katalog wurde vermutlich ab 1930 nicht mehr weiter geführt und durch einen „Alphabetischen Zettelkatalog“ ersetzt (S. 103). Der Benutzerkreis war sehr eingeschränkt (S. 112ff.); jedoch hatten die Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig Zugang zur Reichsgerichtsbibliothek.
Die Verwaltung der Bibliothek wurde 1945 kommissarisch dem Landgerichtspräsidenten in Leipzig unterstellt und von der ehemaligen Reichsgerichtsbibliothekarin Hildegard Härtwig verwaltet, über die Dauer leider keine biographischen Einzelheiten bringt. Dagegen |
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Fischer, Hartmut, Die Auflösung der Fideikommisse und anderer gebundener Vermögen in Bayern nach 1918. Nomos, Baden-Baden 2013. 440 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fischer, Hartmut, Die Auflösung der Fideikommisse und anderer gebundener Vermögen in Bayern nach 1918. Nomos, Baden-Baden 2013. 440 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das umfangreiche Werk Jörn Eckerts über den „Kampf um die Familienfideikommisse in Deutschland“ (1992) hat die Gesetzgebung der Länder über die Aufhebung der Familienfideikommisse, die weitgehend nach dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung vom 14. 8. 1919 (vgl. deren Art. 155 Abs. 2 S. 2) ergingen, und vor allem die überwiegend den Gerichten überlassene Durchführung der Aufhebung der Fideikommisse nur im Überblick behandeln können. Es ist deshalb zu begrüßen, dass mit dem Werk Fischers nunmehr eine Monographie über die Aufhebung der Fideikommisse und anderer gebundener Vermögen (Stammgüter und Hausgüter, Lehen, landwirtschaftliche Erbgüter) in Bayern, dem zweitgrößten Land der Weimarer Republik, vorliegt. Die Untersuchung befasst sich im Schwerpunkt mit der Frage, „wie es zur Aufhebung der Fideikommisse und der verwandten Rechtsinstitute, einschließlich der Lehen, in Bayern gekommen ist und wie diese traditionsreichen Einrichtungen in der Praxis abgewickelt wurden“ (S. 30). Der rechtstatsächliche Teil der Arbeit beruht auf einer Auswertung des Bestandes „sämtlicher beim Staatsarchiv München vorhandenen Fideikommissakten des OLG München, zu denen im Wesentlichen auch die Fideikommissakten des OLG Augsburg gehören, da sie nach dessen Auflösung vom OLG München weitergeführt wurden“ (S. 31). Ferner wurde eine kleinere Anzahl zufällig ausgewählter Fideikommissakten der Oberlandesgerichte Nürnberg und Bamberg berücksichtigt. Nach einer Begriffserklärung und Abgrenzung der Familienfideikommisse und anderer gebundener Vermögen gegenüber ähnlichen Rechtsinstituten (S. 32ff.) bringt Fischer einen Überblick über das Rechtsinstitut der Fideikommisse in Deutschland bis zur Weimarer Zeit (S. 38ff.) und in Bayern bis 1900 (S. 38ff., 53ff.). Detailliert herausgearbeitet werden die wesentlic |
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Klose, Bernhard, Das Verblassen eines Makels. Das Nichtehelichenrecht der DDR als Teil der gesamtdeutschen Entwicklung (= Rechtshistorische Reihe 443). Peter Lang Edition, Frankfurt am Main 2013. 310 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Klose, Bernhard, Das Verblassen eines Makels. Das Nichtehelichenrecht der DDR als Teil der gesamtdeutschen Entwicklung (= Rechtshistorische Reihe 443). Peter Lang Edition, Frankfurt am Main 2013. 310 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit dem Werk Kloses liegt erstmals eine vergleichende Darstellung der Entwicklung des Nichtehelichenrechts der Deutschen Demokratischen Republik vor. In diesem Zusammenhang wird das Nichtehelichenrecht der alten Bundesrepublik insoweit dargestellt, „wie es für die Bewertung der getrennten Entwicklung in beiden Teilen Deutschlands erforderlich ist“ (S. 21). Zunächst gibt Klose einen Überblick über das Nichtehelichenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs bis zur deutschen Teilung (S. 25-50), wobei im Einzelnen die Reformüberlegungen der Weimarer Zeit und der NS-Zeit nur knapp dargestellt werden. Der Entwurf eines Gesetzes über die unehelichen Kinder und die Annahme an Kindes Statt von 1925/1928 wurde im Reichsrat abschließend, im Rechtspflegeausschuss des Reichstags nur noch teilweise beraten. Eine etwas ausführlichere Berücksichtigung der Beratungen des Familienrechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht über das Nichtehelichenrecht (vgl. W. Schubert, Akademie für Deutsches Recht. Familienrechtsausschuss, 1989) und über den Entwurf des Reichsjustizministeriums zu einem 2. Familienrechtsänderungsgesetz von 1938/1940, der das Nichtehelichenrecht enthielt, wäre erwünscht gewesen. Ausführlich geht Klose dann auf die Entwicklung des westdeutschen Nichtehelichenrechts ein, beginnend mit dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG sowie den Vorschlägen der Literatur und der Rechtspraxis (S. 51-68). S. 68-84 wird der Inhalt des Nichtehelichengesetzes von 1969 dargestellt, das als Kompromisslösung nur die Mindesterfordernisse der verfassungsrechtlich gebotenen Reform verwirklichte.
Ebenfalls nicht gradlinig verlief die Entwicklung des Nichtehelichenrechts in der Deutschen Demokratischen Republik. Allerdings s |
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Piela, Ingrid, Walter Hallstein - Jurist und gestaltender Europapolitiker der ersten Stunde. Politische und institutionelle Visionen des ersten Präsidenten der EWG-Kommission (1958-1967). BWV, Berlin 2012. 186 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die Schwerpunkte der an der Fernuniversität Hagen entstandenen rechtswissenschaftlichen Dissertation Ingrid Pielas sind die politischen und institutionellen Europa-Visionen Walter Hallsteins, des Präsidenten der EWG-Kommission von 1958 bis 1967, und deren Umsetzung während seiner Amtszeit (S. 13). Nicht angestrebt wurde eine Biographie Hallsteins, die wegen der dazu erforderlichen Auswertung nicht nur des umfangreichen Nachlasses, sondern auch der Ministerial- und Kommissionsakten wohl nur im Rahmen eines mehrjährigen, interdisziplinären Forschungsprojekts möglich wäre. In einem ersten Teil: „Der Mensch Walter Hallstein“ befasst sich Piela mit der Herkunft, der Ausbildung und der wissenschaftlichen Laufbahn Hallsteins (1929 Habilitation, 1930 ord. Prof. in Greifswald, ab 1941 in Frankfurt am Main). Es folgt ein Abschnitt über Hallstein als Politiker und Abgeordneter (S. 33ff.), in dem Piela auf Hallsteins Tätigkeit zunächst als Staatssekretär für außenpolitische Aufgaben im Bundeskanzleramt und ab 1951 als Staatssekretär im Auswärtigen Amt eingeht. Hallstein war Leiter der deutschen Delegation für die Verhandlungen über den Schumann-Plan, die zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führten. Im Abschnitt über den „gestaltenden Europapolitiker“ geht Piela ein auf die Beteiligung Hallsteins an der Ausarbeitung des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, zu deren Präsidenten Hallstein 1958 von den Außenministern der ersten sechs Mitgliedsstaaten gewählt wurde (S. 37ff.). 1967 trat er im Hinblick auf die Sicht de Gaulles von einem „Europa der Vaterländer“ (S. 59) vom Präsidentenamt zurück. 1969 kam sein Werk „Der unvollendete Bundesstaat“ heraus, das 1979 in erheblich erweiterter Fassung unter dem Titel: „Die Eur |
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Martins, Antonio, Flüchtige Grenzen. Hermeneutik und Diskurstheorie im Recht (= Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie 59). Nomos, Baden-Baden 2013. 369 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Martins, Antonio, Flüchtige Grenzen. Hermeneutik und Diskurstheorie im Recht (= Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie 59). Nomos, Baden-Baden 2013. 369 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Hermeneutik als die Lehre des Verstehens von Zeichen oder bzw. und Texten hat vielfältige Wurzeln bereits in vorchristlicher Zeit. Als eigene Bezeichnung ist sie demgegenüber erst in der frühen Neuzeit verwendet worden. In einem Buchtitel soll sie zuerst der in Köndringen im Breisgau 1603 geborene und in Straßburg 1666 gestorbene lutherische Theologe, Rhetorikprofessor, „Hermeneutiker“ und Dichter Johann Conrad Dannhauer gebraucht haben, dessen Hauptwerk den Menschen als Wanderer, das Leben als Weg, die heilige Schrift als Licht, Gott als Ziel und den Himmel als Heimat versteht.
Mit der auch für das Recht besonders bedeutsamen Hermeneutik befasst sich das vorliegende, von der CAPES/Brasilien finanziell unterstützte Werk. Es ist die von Ulfrid Neumann betreute, im Wintersemester 2011/2012 dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main vorgelegte Dissertation des Autors. Sie gliedert sich, wie auch der Untertitel widerspiegelt, in zwei Teile über das juristische Verstehen und den Rechtsdiskurs.
Dabei geht der Verfasser von Vorüberlegungen zur juristischen Hermeneutik als einer dringlichen Aufgabe aus, in deren Mittelpunkt Wahrheit und Gerechtigkeit in Raum und Zeit seit Savigny und Schleiermacher stehen. Wichtige Gesprächspartner sind in den Mäanderbewegungen Habermas’ über Vernunft, Wahrheit und Rechtfertigung einschließenden Ausführungen des Autors Gadamer, Heidegger, Dilthey und Husserl, ohne dass eine einfache entstehungsgeschichtliche Betrachtung der juristischen Hermeneutik angestrebt wird. Im Ergebnis stellt Martins bei seiner eindringlichen Suche nach der Richtigkeit einer Entscheidung nicht nur die Pluralität der Diskurse und die Einheit der Vernunft fest, sondern auch die flüchtigen Grenzen des Rec |
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Szymanski, Hanna, Theorie und Lebenswirklichkeit - Ehe und Eherechte im Spiegel sozialdemokratischer Forderungen zur Zeit der Zivilrechtskodifikation im deutschen Kaiserreich (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 15). Böhlau, Köln 2013. 221 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Menschliche Vorstellung und tatsächliche Wirklichkeit können sich in sehr unterschiedlicher Weise gegenüberstehen. Gelegentlich können sie sich fast vollständig oder zumindest weitgehend decken. Ebenso ist es aber auch leicht möglich, dass die Vorstellung lange Zeit einer abweichenden Wirklichkeit vorausgeht, um schließlich in mehr oder weniger stark abweichender Form von ihr eingeholt und letztlich sogar vielleicht überholt zu werden.
Ein bedeutsames Beispiel hierfür sind die gesellschaftlichen Veränderungen, die sich möglicherweise vor allem aus der Ersetzung der Muskelkraft des Menschen durch seine Maschinen und Techniken erfindende Geisteskraft und danach allmählich aus der Gleichstellung von Frauen mit Männern im allgemeinen Leben mehr oder weniger weltweit vor allem in den letzten beiden Jahrhunderten seit der französischen Revolution ergeben haben. Mit einem Teilaspekt dieser Entwicklung befasst sich die von Stephan Meder betreute, im Rahmen des seit 2001 bestehenden und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts „Reformforderungen zum Familienrecht und zur Rechtstellung der Frau in der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik“ des Lehrgebiets Zivilrecht und Rechtsgeschichte der Universität Hannover entstandene und im Sommersemester 2012 „zur“ Dissertation angenommene Arbeit der Verfasserin. Sie gliedert sich außer in Einführung und Resümee in vier Abschnitte, in denen theoretische Grundlagen, die Entstehung der Entwürfe des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das Eherecht des Entwurfs und die Frage der Umsetzung der theoretischen Grundlagen behandelt werden.
Insgesamt weist die Verfasserin nachdrücklich darauf hin, dass v |
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Heimbeck, Lea, Die Abwicklung von Staatsbankrotten im Völkerrecht. Verrechtlichung und Rechtsvermeidung zwischen 1824 und 1907 (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 28). Nomos, Baden-Baden 2013. X, 277 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Gegensatz zum Einzelnen hat der Staat die Herrschaft über sein Geld, so dass er bei Geldbedarf neues Geld schaffen kann, während der Einzelne nur versuchen kann, vorhandenes Geld zu erlangen. Gelingt ihm dies nicht, so kann er leicht zahlungsunfähig werden. Dieses Schicksal droht freilich auf die Länge auch dem Staat, der auf Dauer weniger einnimmt, als er ausgibt, weshalb eigentlich seit der Erfindung der Geldwirtschaft der Staatsbankrott denkbar ist, mit dessen Abwicklung im 19. Jahrhundert sich die Autorin eindringlich befasst.
Ihre vorliegende Untersuchung ist ihre von Miloš Vec betreute, im Rahmen der Projektgruppe Das Völkerrecht und seine Wissenschaft 1789-1914 am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main entstandene, im Sommersemester 2012 von der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt am Main angenommene Dissertation. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung über den Schutz durch Verrechtlichung und Rechtsvermeidung, Staatsanleihen und Staatsbankrotte, Völkerrecht durch Globalisierung, völkerrechtliche Fragmentierung, Souveränität als Interventionsschranke und Quellen in drei Teile. Sie beginnen mit der privaten Abwicklung auf Grund eines völkerrechtlichen Vakuums am Beispiel Griechenland (1824-1878), gehen danach zur Instrumentalisierung der Insolvenzabwicklung durch die Völkerrechtswissenschaft in Bezug auf Ägypten (1862-1904) und das Osmanische Reich (1854-1907), für die der Einfluss zwischenstaatlicher Insolvenzabwicklungsmechanismen auf das Völkerrecht und die Miturheberschaft privater Anleger an der völkerrechtlichen Normierung erörtert werden, über und enden mit der Beschreibung von Ordnungselementen internationaler Finanzbeziehungen am Beispiel Venezuelas (1902-190 |
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Hackl, Stefan, Ortsnamenbuch des Enzkreises und des Stadtkreises Pforzheim. Überlieferung, Herkunft und Bedeutung der bis 1400 erstbelegten Siedlungsnamen (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen Band 193. Kohlhammer, Stuttgart 2013. VIII, 311 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der nach der von Süden kommenden Enz benannte, die Stadt Pforzheim fast geschlossen umgebende, Nordschwarzwald, Kraichgau, Stromberg und Heckengäu verbindende Kreis hat eine Fläche von fast 575 Quadratkilometern, auf der rund 190000 Menschen leben. Er entstand durch die Kreisreform unter einigen Abrundungen am 1. Januar 1973 vor allem aus dem früheren Kreis Pforzheim. Er gliedert sich in 28 Gemeinden.
Die vorliegende Untersuchung ist die von Albrecht Greule betreute, 2012 von der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Universität Regensburg unter dem Titel Studien zur Erforschung der Toponymie Baden-Württembergs auf der Basis eines historisch-philologischen Ortsnamensbuchs des Enzkreises und des Stadtkreises Pforzheim angenommene, für den Druck geringfügig überarbeitete Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich in eine Einleitung über Gegenstand und Zielsetzunge sowie terminologische und formale Vorbemerkungen, ein historisch-philologisches Ortsnamenbuch und allgemeine Überlegungen. In deren Mittelpunkt stehen die Zukunft der Ortsnamenforschung in Baden-Württemberg und digitale Ortsnameninformationssysteme (DONIS).
Der Lexikonteil umfasst insgesamt etwa 75 Ortsnamen (Arnbach, Bauschlott, Bilfingen, Birkenfeld, Brötzingen, Büchenbronn, Conweiler, Darmsbach, Dennach, Diefenbach, Dietenhausen, Dietlingen, Dürrmenz, Dürrn, Eisingen, Elfinger Hof, Ellmendingen, Enzberg, Erlenbach, Ersingen, Eutingen an der Enz, Freudenstein, Friolzheim, Füllmenbacher Hof, Glattbach bzw. Großglattbach, Göbrichen, Gräfenhausen, Heimsheim, Hohenklingen, Hohenwart, Huchenfeld, Il |
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Hefty, Georg Paul, Das deutsche Politikroulette. Bürgerwille. Parteienziele - Kandidaten - Koalitionen. Olzog, München 2013. 192 S. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hefty, Georg Paul, Das deutsche Politikroulette. Bürgerwille. Parteienziele - Kandidaten - Koalitionen. Olzog, München 2013. 192 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Geschichte hatte das Volk lange Zeit nur den einen sehnlichen Wunsch der Selbstbestimmung über sein politisches Schicksal. Kaum war dieses Ziel im Laufe des 19. Jahrhunderts mit mehr oder weniger großen Einschränkungen erreicht, macht sich Resignation breit und nimmt die Wahlbeteiligung ab. Zu sehr gewinnen die Wähler die Erfahrung, dass sie nur bis zur Wahl gefragt sind und ihnen wegen ihrer Stimme viele Versprechungen gegeben werden, dass nach der Wahl der Gewählte sich aber vor allem um sein eigenes Wohl und Vorteile für sein Umfeld bemüht.
Die damit verbundenen Fragen stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Veröffentlichung des 1947 in Pfarrkirchen geborenen Verfassers, der nach dem Besuch der Schulen in Pfarrkirchen, dem Abitur auf dem zweisprachigen Ungarischen Gymnasium in Kastl, dem Studium von Politik, Geschichte, Pädagogik und Wirtschaftsgeographie sowie einer Promotion über die Außenpolitik Ungarns seit 1945 1977 als Fraktionsmitarbeiter der CDU/CSU-Fraktion die Praxis deutscher Politik unmittelbar kennen lernte, ehe er 1981 als Redakteur zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung wechselte. Seine unter die Frage, wo eigentlich die Regierungen herkommen, gestellte Beschreibung gliedert sich insgesamt in fünf Teile. Dabei erörtert er zunächst den Ist-Zustand der Republik vor allem an Hand von Koalitionsverträgen, Werten, Wendungen, der Energiewende, der Wehrpflichtaufgabe, der Schulden und der Europaidee.
Nach einer kurzen Analyse der Vorstellungen und Wünsche der Bevölkerung untersucht er als Wahlkandidaten CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP, Linke und Piratenpartei. Im Ergebnis gelangt er zu der überzeugenden Ansicht, dass in der repräsentativen Demokratie wenige in ständigem Kampf um die Macht herrschen. Am Ende wagt er einen Blick in den Herbst 2013, bei dem a |
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Flöer, Michael, Die Ortsnamen des Hochsauerlandkreises (= Westfälisches Ortsnamenbuch 6). Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2013. 608 S. 2 sw. Abb. 2 farb. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Flöer, Michael, Die Ortsnamen des Hochsauerlandkreises (= Westfälisches Ortsnamenbuch 6). Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2013. 608 S. 2 sw. Abb. 2 farb. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Hochsauerlandkreis im Osten Nordrhein-Westfalens wurde in seiner gegenwärtigen Form am 1. Januar 1975 aus den Kreisen Arnsberg, Meschede und Brilon unter kleineren Abrundungen gegründet. Mit dem 843 Meter hohen Langenberg enthält er die höchste Erhebung des Landes. Gegliedert ist er in die 12 Gemeinden Arnsberg, Sundern, Meschede, Eslohe, Schmallenberg, Bestwig, Olsberg, Winterberg, Hallenberg, Medebach, Brilon und Marsberg.
Im vorliegenden Band des westfälischen Ortsnamensbuchs werden in seinem Rahmen 473 Siedlungsnamen untersucht. Sie beginnen mit dem 1324 genannten, am Seilbach lokalisierbaren wüsten Adorpe und enden mit dem 1243 erwähnten Züschen in Winterberg. 164 der behandelten Ortsnamen beziehen sich auf Wüstungen, 395 Ortsnamen sind Bildungen mit einem Grundwort, 34 Ortsnamen Suffixbildungen und 30 Ortsnamen ursprüngliche Simplizia.
Ortsnamengrundwörter (46) sind aha, apa, beke (30), berg, bol, bold, born, bracht, brok, burg, dorp (21), ei, feld (21), fels, gere, hagen, hem, hleo, hof, hoh, hol, holt, hring, husen (33), kap, kapelle, kirche, lar. lede, loh, mar, ohl, rike, rip, rode, schede, sledde, springe, stapel, sted, stein, stern, wald, wik und winkel, Suffixe ia, ing, ithi, ti, k, l, m, meno, n, nia, r, s, st und str. Wegen unzureichender Überlieferung nicht deuten konnte der Verfasser trotz aller verdienstvollen Mühe nur den Namen des wüsten Ortes Durenheliken. Insgesamt ist ihm aber ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem vollständigen westfälischen Ortsnamenbuch gelungen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Stadtgedächtnis Stadtgewissen Stadtgeschichte! Angebote, Aufgaben und Leistungen der Stadtarchive in Baden-Württemberg, hg. v. der Arbeitsgemeinschaft Archive im Städtetag Baden-Württemberg. Verlag Regionalkultur, Heidelberg 2013. 191 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stadtgedächtnis Stadtgewissen Stadtgeschichte! Angebote, Aufgaben und Leistungen der Stadtarchive in Baden-Württemberg, hg. v. der Arbeitsgemeinschaft Archive im Städtetag Baden-Württemberg. Verlag Regionalkultur, Heidelberg 2013. 191 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Vermutlich wurde sich bereits der erste Mensch seiner durch die Dimension Zeit bewirkten und sichtbaren Vergänglichkeit bewusst, der das ihm mitgegebene Gedächtnis nur sehr begrenzt abhelfen kann. Mit seiner fortschreitenden kulturellen Entwicklung hat er nach besseren Mitteln gesucht, die eigenen Eindrücke zu längerer Dauer umzuformen. Als eine der wichtigsten Möglichkeiten hierfür ist bereits im Altertum das Archiv entstanden, dessen Dauer und Wert die ständige Niederlassung an festen Orten sehr zu Gute kam.
Die hieraus entstandenen, auf dem Umschlag als systemrelevant bezeichneten Stadtarchive werden nach dem Geleitwort des vorliegenden, schmuck aufbereiteten schmalen Sammelbands nicht mehr nur als Gedächtnis der Verwaltung verstanden, sondern vielmehr als Gedächtnis der gesamten Stadtgesellschaft und Zeugnis ihres unaufhaltsamen Wandels. Um dies der finanzierenden Allgemeinheit bewusst zu machen, versucht das Werk Antworten auf die konkrete Frage, was leistet ein Stadtarchiv für seine Stadt und ihre Menschen. Dem dienen jeweils nach einer kurzen Einführung insgesamt 27 Beiträge in vier Teilen.
Am Beginn stehen die Archive im Kontext der modernen Kommunalverwaltung, in der auf der Grundlage von Rechtsnormen, Fachstandards und alltäglicher Praxis selbst im digitalen Zeitalter nur die Guten ins Töpfchen kommen, Nachweise zu barem Geld führen und zumindest derzeit Verwaltungen noch nicht ohne Bücher auskommen können, selbst wenn das Archiv wegen seiner begrenzten Ausstattung nur von einem Einzigen betreut werden darf oder kann. Über die städtischen Unterlagen hinaus zu Bildern, Parteien, Verbänden oder Zeitungen führt der der zweite Teil, zur modernen Digital |
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Bitter, Albrecht von, Das Strafrecht des preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 vor dem ideengeschichtlichen Hintergrund seiner Zeit (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 18). Nomos, Baden-Baden 2013. 290 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bitter, Albrecht von, Das Strafrecht des preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 vor dem ideengeschichtlichen Hintergrund seiner Zeit (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 18). Nomos, Baden-Baden 2013. 290 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Strafe und damit das Strafrecht war bereits dem Altertum bekannt, wird aber mit der erstarkenden Allgemeinheit erst am Beginn des Hochmittelalters wieder entdeckt und am Anfang der Neuzeit aus dem gesamten Recht als eigenes Studienfach und Regelungsgebiet - zunächst noch eng verwoben mit dem Strafverfahren - verselbständigt. Im Gegensatz zu den verschiedenen Malefizordnungen, Halsgerichtsordnungen, der Constitutio Criminalis Bambergensis (1507), der Constitutio Criminalis Carolina (1532), dem Codex iuris Bavarici criminalis (1751), der Constitutio Criminalis Theresiana (1768), dem toskanischen Strafgesetzbuch Leopolds II. von 1786, dem josephinischen Strafgesetzbuch (1777/1788), dem Code pénal (1810) oder dem Strafgesetzbuch Bayerns (1813) entschied sich Preußen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts für ein umfassendes, vorsichtshalber als Landrecht bezeichnetes Gesetzbuch. Da sein Titel den Inhalt für den heutigen Betrachter eher verschleiert als enthüllt, ist eine eigenständige Untersuchung über das in Teil 2, Titel 20 enthaltene Strafrecht des preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794, für das sich nach den Erkenntnissen des Verfassers nicht mehr feststellen lässt, ob Svarez und bzw. oder Klein als körperliche (bzw. geistige bzw. tatsächliche) Schöpfer angesehen werden können, sehr zu begrüßen.
Die mit dieser Zielsetzung vorgelegte Arbeit ist die redigierte Fassung der von Mathias Schmoeckel betreuten, am Ende des Sommersemesters 2012 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommen Dissertation (über Carl Gottlieb Svarez, Ernst Ferdinand Klein und das Strafrecht des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 vor dem ideengeschichtlic |
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Heussen, Benno, Interessante Zeiten. Reportagen aus der Innenwelt des Rechts. Boorberg, Stuttgart 2013. 476 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heussen, Benno, Interessante Zeiten. Reportagen aus der Innenwelt des Rechts. Boorberg, Stuttgart 2013. 476 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der am 18. Mai 1944 geborene Benno Heussen, dessen Vater 1940 bei dem Bau des Flughafens Tempelhof im Architektenbüro Sagebiel und 1948 im Architekturbüro des späteren Bundespräsidenten Heinrich Lübke tätig war, studierte nach der Kindheit in Düsseldorf und der Schule in dem Aloysiuskolleg in Bad Godesberg Rechtswissenschaft in Berlin, Freiburg im Breisgau und München, wo er 1972 bei Peter Lerche auf Grund einer Dissertation über Funktion und Grenzen des Personalvertretungsrechts unter verfassungsrechtlichem Aspekt promoviert wurde. Aus seiner 1973 erfolgten Zulassung als Rechtsanwalt erwuchsen Tätigkeiten bei Sieghart Ott, Otto Gritschneder, Heussen Braun von Kessel und nach Fusionen mit Heuking Kühn (1997-2000), PriceWaterhouseCoopersVeltins (2000-2004) in der Heussen Rechtsanwalt GmbH, der er noch als Of-Counsel angehört. Seit Mitte 1980 entwickelte er sich zu einem Spezialisten für Computerrecht, woraufhin er 2003 am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover eine Honorarprofessur erhielt.
Seinem eigenen Bericht über dieses interessantes Leben stellt er einen chinesischen Fluch (Ich wünsche euch interessante Zeiten), ein japanisches Sprichwort (Über die wirklich wichtigen Dinge wird nie gesprochen) und ein Wort Jean Racines von 1669 (Es gibt kein Geheimnis, das die Zeit nicht enthüllt) voraus. Dem folgen fünf chronologisch geordnete Kapitel. Sie betreffen die Ausbildung in Berlin, Freiburg im Breisgau und München zwischen 1965 und 1972 sowie das berufliche Wirken in München (1973-1991), Berlin (1992-1997), München (1997-2002) und Berlin (2002-2012).
Am Anfang steht die verbreitete Vorstellung „lebe wild und gefährlich“, die am Ende in die vielen wichtige Suche nach der Gerechtigkeit mündet. Dazwischen eröffnet der Verfasser vielfältige Einblicke in seinen beeindrucken |
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Wolf, Stefan, Das Jenaer Studium der Rechte im Dritten Reich. Zwischen Tradition und nationalsozialistischer Ideologie (= Rechtshistorische Reihe 442). Frankfurt am Main, Lang 2013. 219 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wolf, Stefan, Das Jenaer Studium der Rechte im Dritten Reich. Zwischen Tradition und nationalsozialistischer Ideologie (= Rechtshistorische Reihe 442). Frankfurt am Main, Lang 2013. 219 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Gerhard Lingelbach angeregte, von Elisabeth Koch begleitete und im Wintersemester 2012/2013 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität angenommene Dissertation des in Jena ausgebildeten, zeitweise bei Elisabeth Koch als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätigen, 2010 in den Justizdienst Bayern eingetretenen Verfassers. Sie betrifft ein besonders interessantes Thema. Ihm widmet sich der Verfasser in zwei Kapiteln, welche die Juristenausbildung im Dritten Reich und die Umsetzung der Ausbildungsreformen betreffen.
Bei der Juristenausbildung beginnt der Verfasser mit der Lage am Vorabend der „nationalen Revolution“, wendet sich dann der Überleitung der Rechtspflege auf das Reich zu und behandelt danach die Justizausbildungsordnung vom 22. Juli 1934, die Eckhardtsche Studienreform einschließlich der Richtlinien vom 18. Januar 1935, die Ausbildungsdebatte in der Konsolidierungsphase des Dritten Reiches, die Justizausbildungsordnung vom 4. Januar 1939 sowie die Reformbemühungen im Kriege samt der Ablösung der Studienreform. Dabei kann er an Hand zahlreicher Einzelheiten zeigen, dass die Studienordnung eher nationalsozialistisch inspiriert war und dass die Fakultäten als Institution eine Entwicklung durchliefen, die von der Initiative über den Bedeutungsverlust bis zur Zurückgewinnung kritischer Stärke reichte.
Im zweiten Kapitel schildert der Verfasser die Fakultät und ihre Mitglieder (am 30. 1. 1933 Rudolf Hübner, Justus Wilhelm Hedemann, Alfred Hueck, Karl Blomeyer, Karl Heldrich, Franz Wilhelm Jerusalem, Otto Koellreutter, Heinrich Gerland und Hellmuth von Weber), die Änderungen auf Grund der Justizausbildungsordnung (22-7. 1934) im Sommersemester 1934 und im Wintersemester 19 |
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Schumacher, Martin, Von Max Alsberg bis Ludwig Töpfer. Bücher und Bibliotheken jüdischer Rechtsanwälte nach 1933 - Verluste, Fundstücke und ein Erbe aus „Reichsbesitz“. Schmidt, Neustadt an der Aisch 2012. 240 S., 21 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schumacher, Martin, Von Max Alsberg bis Ludwig Töpfer. Bücher und Bibliotheken jüdischer Rechtsanwälte nach 1933 - Verluste, Fundstücke und ein Erbe aus „Reichsbesitz“. Schmidt, Neustadt an der Aisch 2012. 240 S., 21 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Dr. Martin Schumacher, bis 2007 Generalsekretär der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, legt eine Studie über einen bibliothekarischen Zufallsfund vor: In einem Zeitschriftenband fand er 2009 ein Ex-libris der „Bibliothek Prof. Dr. Max Alsberg“. Dies nahm er zum Anlass, dem Schicksal der Bibliothek des bedeutenden Strafverteidigers aus Berlin nachzugehen, der 1933 in der Schweiz ‚auf der Flucht vor dem Geist des Dritten Reichs’ Suizid beging. Alsberg hatte für seine Bibliothek 1931 einen Anbau an sein Wohnhaus errichten lassen, so dass man sich eine Vorstellung von Größe und Umfang der Bibliothek machen kann. Der Verfasser ging zahlreichen Spuren nach, die zu der Bibliothek hätten führen können, doch gelang es ihm nicht, einen größeren Bestand der Bibliothek zu finden.
Dieses Erlebnis war ihm Anlass, Spuren der Bibliotheken anderer jüdischer Juristen, besonders aus Berlin, nachzugehen. Detailverliebt schildert der Verfasser seine Suchwege und Suchergebnisse. Gerade die Entschädigungsakten im Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zog er für seine Untersuchungen heran. Als Ergebnis seiner Suche stellt er resignierend fest, dass Spuren von Juristenbibliotheken kaum erhalten sind.
Zu wenig geht er auf die Gründe ein, die zu diesem spurlosen Verschwinden geführt haben können: Soweit Zeitschriften, Gesetzessammlungen und Entscheidungssammlungen aus diesen Büchersammlungen an die verwertenden Finanzbehörden kamen, wurden diese wohl Staatsbehörden und Parteibehörden übergeben, die gerade in Berlin zahlreiche Bombenschäden erlitten, so dass die Bücher verbrannten. Kommentare und Monographien waren in vielen Fällen du |
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 4 Einzelgrundrechte I. C. F. Müller, Heidelberg 2011. XL, 1543 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 4 Einzelgrundrechte I. C. F. Müller, Heidelberg 2011. XL, 1543 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Inzwischen ist mehr als die Hälfte der geplanten Bände des „Handbuchs der Grundrechte“, dem Nachfolgeunternehmen zu dem von Bettermann, Neumann und Nipperdey ins Leben gerufenen Handbuch, erschienen. Den allgemeinen Grundrechtslehren in Band 2 und 3 des Handbuchs folgt der erste Band mit „Einzelgrundrechten“ in Deutschland. Er betrifft den „eigentlichen Schlüssel für das Ganze“, nämlich eine umfangreiche Darstellung der Menschenwürde (Art. 1 GG) (§ 87 des Gesamtwerks, S. 3-135). Die Verfassung hat die Grundrechte nicht systematisiert. Das schloss aber nicht aus, sie für den Zweck der Darstellung zu ordnen. Band 4 behandelt außer der Menschenwürde die Grundrechte, die Individuum und Familie schützen. Da geht es um den Schutz des Individuums (§ 88 – Recht auf Leben, S. 137-157; § 89 – Persönlichkeitsschutz, S. 159-231; § 90 – informationelle Selbstbestimmung, S. 233-289; § 91 – Schutz der Wohnung, S. 291-334; § 92 – Brief- und Fermeldegeheimnis, S. 335-388), die Freiheit der Person und ihrer Bewegung (§ 93 – Freiheit der Person, S. 389-415; § 94 – Freizügigkeit, S. 417-511; § 95 – Bewegungsfreiheit, S. 513-539), die religiösen, geistigen und kulturellen Freiheiten (§ 96 – Schutz der Religion, S. 541-615; § 97 – Freiheit der Kirchen und Religionsgemeinschaften, S. 617-662; § 98 – Gewissensfreiheit, S. 663-697; § 99 – Wissenschaftsfreiheit, S. 699-765; § 100 – Autonomie der Universitäten, S. 767-800; § 101 – Kunstfreiheit, S. 801-873), den Schutz kommunikativen Handelns (§ 102 – Meinungsfreiheit, S. 875-963; § 103 – Informationsfreiheit, S. 965-1017; § 104 – Presse- und Filmfreiheit, S. 1019-1064; § 105 – Rundfunkfreiheit, S. 1065-1116; § 106 – Versammlungsfreiheit, S. 1117-1212; § 107 – Vereinigungsfreiheit, S. 1213-1247) und schließlich den Schutz von |
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Briefwechsel Wilhelm Arnold - Andreas Heusler, hg. v. Kroeschell, Karl/Mußgnug, Dorothee (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 281). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. VII, 160 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Richterssohn Wilhelm Arnold (Borken 1826-Marburg 1883) wurde nach dem Studium in Marburg, Heidelberg und Berlin 1849 in Marburg promoviert und 1850 habilitiert sowie auf Betreiben Andreas Heuslers I (1805-1868) auf Grund seiner 1854 vorgelegten Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte 1855 nach Basel berufen, von wo aus er 1863 nach Marburg wechselte. Andreas Heusler II (Basel 1834-Basel 1921), Sohn des gleichnamigen Basler Ratsherrn und Rechtsprofessors, wurde nach dem Studium der Geschichte, Sprachwissenschaft und Rechtswissenschaft in Basel, Göttingen und Berlin 1856 in Berlin promoviert und 1858 in Basel habilitiert, wo er 1863 die Nachfolge Wilhelm Arnolds antrat. Zwischen 1858 und 1883 wechselten sie insgesamt 59 Briefe.
Nach dem einleitenden Vorwort Karl Kroeschells hatte die Dissertation Albert Janssens 1972 seine Aufmerksamkeit auf Arnold gelenkt, von dem er wenig später erfuhr, dass der Schriftnachlass erhalten und vom Enkel in Hannoversch Münden verwahrt sei. Da zu ihm dreißig Briefe Andreas Heuslers gehörten, entstand der Plan, dem Briefwechsel, der durch Antwortbriefe im Staatsarchiv Basel ergänzt werden konnte, eine kleine Edition zu widmen. Sie konnte wegen der vielfältigen Belastungen nach dem Wechsel Karl Kroeschells von Göttingen nach Marburg aber erst gelingen, als 2010 Michael Stolleis am Rande einer Arbeitstagung zu den Rechtsgewohnheiten Interesse an der Edition zeigte und Dorothee Mußgnug für den Abschluss des Vorhabens gewann.
Nach einzelnen Mitteilungen Heuslers an den in Hessen weilenden Kollegen und Freund beginnt der eigentliche Briefwechsel mit dem Wechsel Arnolds nach Marbur |
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Alltag, Herrschaft, Gesellschaft und Gericht im Spiegel der spätmittelalterlichen Ingelheimer Haderbücher. Ein Begleitband zum Editionsprojekt „Ingelheimer Haderbücher“, hg. v. Marzi, Werner/Schäfer, Regina im Auftrag der Stadt Ingelheim am Rhein. Rheinhessische Druckwerkstätte Alzey, Ingelheim am Rhein 2012. 236 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Ingelheim am mittleren Rhein war Sitz eines vielleicht aus einem ehemaligen Reichsvogteigericht hervorgegangenen Oberhofs, dessen erhaltene Aufzeichnungen mehr als 3000 Urteile zwischen 1398 und 1464 überliefern. Hugo Loersch hat sie 1885 allgemeiner bekannt gemacht und Adalbert Erler hat sie seit 1952 ediert. Vor allem Erlers Schüler haben diese wertvolle Quelle in zahlreichen Studien auch inhaltlich in vielfachen Hinsichten bearbeitet.
Lange Zeit weniger beachtet blieben demgegenüber die Ingelheimer Haderbücher. Seit 2011 sollen aber auch sie vor allem unter der Leitung Werner Marzis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Er fungiert als Oberstudiendirektor außer Dienst seit 2001 als freier Mitarbeiter des Instituts für geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz.
Der Unterstützung dieses gewichtigen, längerfristig angelegten Vorhabens soll der vorliegende wissenschaftliche Begleitband dienen, in dem Historiker aus Mainz, Frankfurt am Main und Köln die zugehörige spätmittelalterliche Lebenswelt erschließen wollen. Vereint sind darin zehn Untersuchungen siebener Bearbeiter. Sie betreffen etwa die pfälzische Pfandherrschaft im Ingelheimer Reichsland, Ingelheim zwischen Dorf und Stadt, das soziale Gefüge in Oberingelheim, die Funktion des Gerichts, Rechtsbräuche, Unschuldseide, Fallbeispiele, die Weinwirtschafts- und -sozialgeschichte, die Sprache (Schreibsprache Peter Olms) und die Flurnamen und Straßennamen (etwa von Bellentale bis Winheymer Weg). Ein Register hätte die vielfältigen dabei gewonnenen Einzeleinsichten der Allgemeinheit noch besser aufschließen können. |
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Vorderösterreichisches Appellationsgericht und vorderösterreichische Landrechte 1782-1805, bearb. v. Steuer, Peter/Krimm, Konrad (= Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 50/10). Kohlhammer, Stuttgart 2012. 354 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Bei seiner ersten Erwähnung im Jahre 996 ist Österreich das im Osten gelegene Gebiet, für dessen Verortung Neuhofen an der Ybbs einen ungefähren Anhaltspunkt bietet. Zu diesem später in Niederösterreich und Oberösterreich aufgeteilten Gebilde, konnte ein Vorderösterreich mit dem Hauptort Freiburg im Breisgau eigentlich erst hinzukommen, als die im Westen begüterten Habsburger sich 1282 mit Österreich selbst belehnten. Für einen Teil dieser Güter verlor sich diese langjährige Verbindung von Osten und Westen zumindest äußerlich, als sie zwischen 1799 und 1805 in Baden, Württemberg und Frankreich aufgingen.
Trotz dieser späteren Veränderung verdienen auch die vorderösterreichischen Rechtseinrichtungen ungeteilte Aufmerksamkeit. Dementsprechend ist es sehr zu begrüßen, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft sich für ein Gesamtinventar der vorderösterreichischen Zentralbehörden gewinnen hat lassen. Als dessen Band 10 legen die Bearbeiter nunmehr ein Verzeichnis der Bestände des vorderösterreichischen Appellationsgerichts und der vorderösterreichischen Landrechte für die Auslaufzeit Vorderösterreichs vor.
In ihrer kurzen Einleitung schildern sie die vorderösterreichischen Gerichte nach der Justizreform Josephs II., nach der seit dem 1. Juli 1782 in Freiburg im Breisgau unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten ein in die Zukunft weisendes Appellationsgericht als allgemeine Berufungsinstanz fungierte oder eigentlich fungieren sollte, neben dem die Landrechte oder das Landrecht ein auf die Vergangenheit gegründetes Sondergericht für gewisse Fälle und Personengruppen bildete(n). Danach gehen sie auf die Überlieferungsgeschichte ein, legen die vielfältigen V |
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Reinhardt, Christian, Fürstliche Autorität versus städtische Autonomie. Die Pfalzgrafen bei Rhein und ihre Städte 1449 bis 1618 - Amberg, Mosbach, Nabburg und Neustadt an der Haardt (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 186). Kohlhammer, Stuttgart 2012. LII, 563 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Pfalz ist das aus dem Herrschaftsgebiet des fränkischen Pfalzgrafen Lothringens nach der Belehnung Konrads von Staufen durch Kaiser Friedrich I. 1155/1156 entstehende Land am mittleren Rhein. Nach dem Übergang an die Wittelsbacher 1214 kommt 1329 die obere Pfalz zwischen Regensburg und Fichtelgebirge hinzu und erst 1945 wird die linksrheinische Pfalz von Bayern getrennt. Entsprechend dieser langjährigen Verbindung sieht der Verfasser die vier Städte in seiner stattlichen Arbeit zu Recht als interessante, vielfältige Vergleiche ermöglichende Einheit.
Seine Untersuchung ist seine für den Druck leicht überarbeitete, von Dieter Mertens angeregte und betreute, von der Hanns-Seidel-Stiftung geförderte, im Wintersemester 2008/2009 bei der philosophischen Fakultät der Universität Freiburg angenommene Dissertation. Sie gliedert sich in insgesamt fünf Teile. Nach der kurzen Einleitung über die Fragestellung, räumliche, zeitliche und sachliche Einschränkungen, den Forschungsstand, die archivische herrschaftliche und städtische Überlieferung, Quellen und Literatur sowie Aufbau und Gliederung, beschreibt der Verfasser sorgfältig die Pfalzgrafen und seine vier Beispielstädte, betrachtet danach das Herrschaftsverhältnis systematisch (u. a. Amtsträger, Stadtrecht, finanzielle Leistungen, Selbstverwaltung, Gerichtswesen, ökonomische Beziehungen, Führungsschichten, Religion und Kirche, Konflikte in Neustadt, Amberg und Nabburg), schließt daran die Entwicklung des Herrschaftsverhältnisses an und legt am Ende eine Gesamtbetrachtung mit >Ausblick vor.
Insgesamt kann der Verf |
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Daniels, Tobias, Diplomatie, politische Rede und juristische Praxis im 15. Jahrhundert. Der gelehrte Rat Johannes Hofmann von Lieser (= Schriften zur politischen Kommunikation 11). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 581 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Anfänge der Rechtswissenschaft im hochmittelalterlichen Italien sind bekanntlich so bescheiden, dass sich nur wenige Spuren dieses das Verhältnis des Menschen zu den rechtlichen Regeln wesentlich verändernden Vorgangs erhalten haben. Auch die spätere, zunächst nur allmähliche Verbreitung der zugehörigen Kenntnisse und Fähigkeiten verläuft vielfach in uns nur wenig bekannten Bahnen. Um so erfreulicher ist es, wenn ein junger Forscher sich beispielhaft um Leben und Werk eines einzelnen Vertreters des gelehrten Rechtes im praktischen Leben nördlich der Alpen bemühen und diese weitgehend in Vergessenheit geratenen Geschehnisse wieder aufschließen und in Erinnerung rufen kann.
Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung ist eine Idee, die Michael Matheus als Direktor des Deutschen historischen Instituts in Rom dem Verfasser unterbreitete. Betreut wurde die daraus im weitgespannten Graduiertenkolleg Politische Kommunikation von der Antike bis ins 20. Jahrhundert erwachsende, in Innsbruck und Pavia eingereichte, für den Druck leicht überarbeitete und gekürzte Dissertation von Klaus Brandstätter in Innsbruck und Daniela Rando in Pavia. Wichtige Finanzierungshilfen leistete die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Gegliedert ist das stattliche und überzeugende Werk übersichtlich in drei Abschnitte über die diplomatische Karriere auf der Grundlage der intellektuellen Unterweisung und Kontaktbildung des späteren Löwener Professors des kirchlichen Rechtes (1455-1458) zwischen 1400 und 1434, die politische Oratorik vor allem in Reichstagsreden und die juristische Praxis der Consilia. Auf breiter, teilweise bisher unbekannter Quellengrundlage gelingen dem Verfasser dabei zahlreic |
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Reichel, Peter, Glanz und Elend deutscher Selbstdarstellung. Nationalsymbole in Reich und Republik. Wallstein, Göttingen 2012. 381 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Nationalsymbole bringen gemeinhin die spezifische Eigenart einer Nation sinnlich erfahrbar zum Ausdruck und stiften in dieser Funktion idealer Weise Identität. Was als Nationalsymbol Anerkennung findet, hängt entscheidend vom Selbstverständnis der jeweiligen Gemeinschaft ab. Je vielfältiger sich die politisch-historische Entwicklung einer Nation darstellt, desto umfangreicher ist auch die Zahl ihrer konkurrierenden Symbole, und die gegenwärtig gesellschaftlich dominierenden Werthaltungen bestimmen die Auswahl, was zur Repräsentation dieser Werte tauglich und was kraft historischer Belastungen ungeeignet, weniger geeignet oder adaptierungsbedürftig erscheint. So haben beispielsweise Argumente des Gender Mainstreaming eine Änderung des Textes der österreichischen Bundeshymne dahingehend erwirkt, dass neben die „großen Söhne“ nun auch die „Töchter“ getreten sind. Ebenso zur Diskussion gestellt wurde, wenn auch aus anderen Gründen, der Wortlaut der steiermärkischen Landeshymne; darin auftauchende topografische Bezeichnungen betreffen die nach dem Ersten Weltkrieg abgetrennte Untersteiermark, heute Teil des slowenischen Staatsgebietes.
Der vormals an der Hamburger Universität lehrende, nunmehr in Berlin wirkende Politologe Peter Reichel untersucht seit Längerem das Feld der politischen Symbolik und hat bereits 2005 den Band „Schwarz-Rot-Gold. Kleine Geschichte deutscher Nationalsymbole nach 1945“ vorgelegt. Mit seinem aktuellen Buch geht er bis in die Zeit des Vormärz zurück und konzentriert sich dabei „auf den Kernbereich der Staatssymbolik, die Farben, Hymnen und Feiertage und den bis in unsere Tage reichenden Streit um sie“, während „das weite Feld der Denkmäler, Staatsbauten, Staatsbegräbnisse, Gesten etc. […] nur exemplarisch ins Blickfeld“ gerückt werde (S. 1 |
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Althoff, Gerd, „Selig sind, die Verfolgung ausüben“. Päpste und Gewalt im Hochmittelalter. Konrad Theiss Verlag, Stuttgart 2013. 254 S. Abb. |
Ganzen Eintrag anzeigen Althoff, Gerd, „Selig sind, die Verfolgung ausüben“. Päpste und Gewalt im Hochmittelalter. Konrad Theiss Verlag, Stuttgart 2013. 254 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ausgangspunkt des vorliegenden Werkes ist die Bergpredigt des Neuen Testaments, nach der selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden, denn ihnen gehört das Himmelreich. Dementsprechend steht im Mittelpunkt der christlichen Heilslehre die Forderung, dass der Mensch seinen Nächsten so lieben soll, wie sich selbst. Da jedermann aus verständlichen Gründen Verfolgung und Gewalt gegen sich selbst ablehnt, muss die christliche Kirche grundsätzlich auch Gewalt gegen Mitmenschen und Verfolgung anderer verneinen.
Die Frage, warum die Kirche dem in der Lebenswirklichkeit im Mittelalter nicht entspricht, hat sich der in Hamburg 1943 geborene, nach dem Studium der Geschichte und Germanistik in Münster und Heidelberg bei Karl Schmid mit einer Dissertation über das Damenstift Borghorst promovierte, 1981in Freiburg im Breisgau habilitierte und 1986 nach Münster berufene Verfasser gestellt. Er gliedert seine weiterführende Studie außer in Einleitung und Zusammenfassung in insgesamt acht Abschnitte. Sie beginnen mit den neuen Geltungsansprüchen Gregors VII. und ihrer biblischen Begründung, zeigen frühe Ansätze von potestas bei Petrus Damiani und Humbert de Silva Candida und gehen von dort zur Rechtfertigung von Gewalt bei Bonizo von Sutri, Anselm von Lucca und Manegold von Lautenbach über, denen beispielsweise Wenrich von Trier und Hugo von Fleury abwehrend entgegentreten.
Das Ergebnis ist Papst Urbans II. Aufruf zur Gewalt gegen Ungläubige im ersten Kreuzzug. In der Folge wirkt sich diese neue Vorstellung auch in der causa 35 des Decretum Gratiani von der Mitte des 12. Jahrhunderts aus. Auch wenn mit den Worten des Verfassers mehr als Annäherungen an die Motive und Antriebskräfte der hauptsächlichen Handelnden kaum möglich sind, erscheint der Versuch eine |
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Tjarks, Sven Ufe, Das „venezianische“ Stadtrecht Paduas von 1420. Zugleich eine Untersuchung zum statutaren Zivilprozess im 15. Jahrhundert (= Schriftenreihe des deutschen Studienzentrums in Venedig Neue Folge Band 7). Akademie Verlag, Berlin 2013. XX, 497 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Tjarks, Sven Ufe, Das „venezianische“ Stadtrecht Paduas von 1420. Zugleich eine Untersuchung zum statutaren Zivilprozess im 15. Jahrhundert (= Schriftenreihe des deutschen Studienzentrums in Venedig Neue Folge Band 7). Akademie Verlag, Berlin 2013. XX, 497 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das westlich Venedigs gelegene Padua, das seinen sagenhaften Ursprung auf den Trojaner Antenor und das 12. Jahrhundert vor Christus zurückführt, kam mit dem gesamten Gebiet der Veneter um 215 v. Chr. an die Römer, in deren Reich es einer der bedeutsamsten Handelsorte wurde. Nach weitgehender Vernichtung seiner antiken Überreste durch die Langobarden fiel es unter Karl dem Großen an die Franken und damit später an das Heilige römische Reich. Von daher ist die Geschichte des von Otto dem Großen im zehnten Jahrhundert zur „freien Stadt“ erklärten Ortes auch für die deutsche Rechtsgeschichte von besonderem Interesse.
Die vorliegende stattliche Arbeit ist die von Karin Nehlsen-von Stryk betreute, im deutschen Studienzentrum in Venedig erarbeitete, im Wintersemester 20110/2011 von der juristischen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich in insgesamt sieben Teile. Nach einer Einleitung über den Gegenstand, den Forschungsstand und die Methodik betrachtet der Verfasser die mit dem so genannten republikanischen Kodex von 1276 einsetzende Überlieferung des Paduaner Stadtrechts, für das ihm die Handschrift BP 1236 als Hauptquelle dient, bis zu den Drucken zwischen 1482 und 1767, die Geschichte der Stadt, die Statutenreform von 1420 (S. 63ff.), den Inhalt der reformierten Statuten von 1420 (127ff. Grundlagen des zivilprozessualen Verfahrens, Beginn, ehegüterrechtliche und erbrechtliche Stellung der Frau, Einwand der Amtsunfähigkeit des Richters, summarisches Verfahren, ordentliches Verfahren, gemeinsame Vorschriften, Fristen, weitere Vorschriften, Gutachtenwesen, Fortgang des Verfahrens, Anfechtu |
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Mitterauer, Michael, Historische Verwandtschaftsforschung. Böhlau, Wien 2013. 248 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Verwandtschaft zählt zu den wichtigsten Vorgegebenheiten des menschlichen Lebens überhaupt. Da (bisher) nur aus Samenzelle eines Mannes und Eizelle einer Frau ein Mensch erwachsen kann, hat der Mensch von seinen ersten Anfängen an Vater und Mutter und gibt zusammen mit einem weiteren Menschen des jeweils anderen Geschlechts Leben an Kinder und Kindeskinder weiter. Weil zudem die Güter des Menschen eigentlich überall nach dem Satz „das Gut rinnt wie das Blut“ an die nächsten Verwandten vererbt werden, ist die Aufklärung verwandtschaftlicher Beziehungen des Menschen von grundlegender Bedeutung auch für die rechtliche Betrachtung seiner Lebensverhältnisse.
Mit der damit angesprochenen historischen Familienforschung hat sich der in Wien 1937 geborene, dort nach dem Studium 1960 sub auspiciis praesidentis rei publicae mit einer Dissertation über die Grafenfamilien der bayerischen Marken in der Karolingerzeit promovierte, 1969 für Wirtschaftsgeschichte und Sozialgeschichte habilitierte, 1971 zum außerordentlichen und 1973 zum ordentlichen Professor ernannte Autor bereits 1982 befasst. Seitdem hat er diesen Themenbereich durch zahlreiche weitere Untersuchungen gefördert. Dementsprechend kann er zehn Jahre nach seiner Emeritierung einen Sammelband mit insgesamt acht an unterschiedlichen Stellen erstmals abgedruckten Studien vorlegen.
In seine damit verfolgte besondere Zielsetzung führt der Verfasser in seiner kurzen Einleitung überzeugend ein. Danach behandeln seine Überlegungen die religiösen Bedingungen von Verwandtschaft, die geistliche Verwandtschaft, die Terminologie und die Sitten ebenso wie die Inzestproblematik, die Leviratsehe, die Ziehkindschaft, die dynastische Endogamie oder den weitgespannten interkulturellen Vergleich. Ein ausführliches Sachregister von abendländischem Christentum bis zu zweitgeboren |
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Sarge, Günther, Im Dienste des Rechts. Verlag Das Neue Berlin, Berlin 2013. 256 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Alle Menschen haben Lebensziele, selbst wenn sie sich diesen Umstand selbst nicht bewusst machen. Teils erwachsen sie in unerklärlicher Weise aus sich selbst heraus, teils werden sie von außen an sie herangetragen und in mehr oder weniger überlegter Art übernommen. Wer immer Präsident eines obersten Gerichts eines Staates wird, ist davon nicht ausgenommen und kann sich selbst von diesen gesellschaftlichen Regelmäßigkeiten auch nicht ausnehmen.
Günter (?) Sarge wurde in Gutenfeld im Samland in Ostpreußen am 30. Dezember geboren und kam nach der Vertreibung in das Havelland, wo er zunächst als Landarbeiter seinen Unterhalt erwarb. Nach dem 1948 erfolgten Eintritt in die deutsche Volkspolizei nahm er an der Offiziersausbildung und 1953 an einem juristischen Lehrgang für Volkspolizisten Teil, so dass er ab 1954 mit 24 Jahren als Militärjurist wirken konnte. Nach einem 1955 aufgenommenen Fernstudium an der deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht wurde er an der Humboldt-Universität in Berlin 1961 mit einer Dissertation über Ursachen, Bedingungen und Überwindungsmethoden der Kriminalität in der nationalen Volksarmee zum Dr. jur. promoviert, schloss 1966 ein Fernstudium an der Parteihochschule Karl Marx der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an und stieg 1971 zum Vizepräsidenten und 1986 zum Präsidenten des obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik auf, musste aber am 18. Januar 1990 wegen des Vorwurfs der Verantwortung für schleppende Ermittlungen gegen frühere Funktionäre wegen Korruption und Amtsmissbrauchs in der Volkskammer zurücktreten.
Das vorliegende Werk zeichnet 23 Jahre später aus der Sicht des 1982 durch ein Werk über Volkseigentum und 1989 durch eine Untersuchung der „Rechtsprechung im Dienste des Volkes“ (das Oberste Gericht der DDR) hervorgetretenen Ve |
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Schmidt, Rainer, Verfassungskultur und Verfassungssoziologie. Politischer und rechtlicher Konstitutionalismus in Deutschland im 19. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2012 316 S. Besprochen von Karsten Ruppert. |
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Diese Habilitationsschrift der Technischen Universität Dresden aus dem Jahre 2009 hat das begrüßenswerte Anliegen, das Spektrum der Wissenschaften, die sich mit Verfassungen beschäftigen, um die Kulturwissenschaften und Soziologie zu erweitern. Das gelingt schon eher für die kulturelle Dimension, hingegen löst sich die Verfassungssoziologie meist in die Ideengeschichte auf. Der interdisziplinären Studie wäre es bekommen, wenn sich ihr Verfasser häufiger bewusst gewesen wäre, auf welchem Feld er sich bewegt.
Die Crux des Versuchs einer Klärung zentraler Begriffe, die in dem Kapitel „Elemente einer politischen Theorie der Verfassung“ unternommen wird, liegt darin, dass diese meist blass bleiben, da sie fast nur aus der Literatur und nicht aus der Praxis gewonnen wurden. Darüber hinaus wird zu wenig darauf geachtet, mit welchen Begriffen dann später auch operiert wird. Immerhin wird deutlich, dass der deutsche Konstitutionalismus als eine Form der Monarchie in gemeineuropäischer Tradition betrachtet werden soll und Verfassung verstanden werden soll als „Teil eines umfassenden kulturellen Selbstverständigungsprozesses“, durch den „jedes einigermaßen komplexe Gemeinwesen sich seiner grundlegenden Ordnungsvorstellungen vergewissert“ ( S. 55).
Das dritte Kapitel, in dem auf die Verfassungen des Vormärz eingegangen werden soll, überzeugt nicht. Zunächst ist es ungeschickt, den Sonderfall Württemberg heranzuziehen, um zu demonstrieren, dass auch kulturelle Faktoren Geltungsgrund einer Verfassung sein können. Denn die Kontinuität zwischen altständischer und landständischer Verfassung ist nur scheinbar, da die beiden politischen Ordnungen in allen wesentlichen Elementen nicht vergleichbar sind. Und damit wird auch der „Ancienn |
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Steinke, Ronen, The Politics of International Criminal Law. German perspectives from Nuremberg to the Hague. Hart Publishing, Oxford, 2012. 150 S. Besprochen von Thomas Vormbaum. |
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Europas Unterstützung für einen unabhängigen, also nicht vom UN-Sicherheitsrat abhängigen Ankläger beim Internationalen Strafgerichtshof ICC ist bislang, so der Verfasser, ein „blinder Fleck“ in der Forschung. In dieser europäischen Meinungsbildung spielte Deutschland eine Schlüsselrolle, indem es die genannte Position gegen anfängliche Widerstände durchsetzte. Der Verfasser will klären, wie Deutschland selbst zu dieser Position gelangte (2). Als mögliche Erklärungsansätze unterscheidet er einen „idealistischen, neoliberal-institutionellen“ und einen „realistischen“. Während jener den Einsatz für Internationale Strafgerichtshöfe als Wunsch nach der Schaffung von „political integrators“ begreift, fragt dieser danach, auf welche Weise das Ziel, die Internationale Strafgerichtsbarkeit kontrollieren und steuern zu können, legitimiert wird (4). Das Interesse des Verfassers richtet sich auf diesen letzteren Erklärungsansatz.
Demgemäß geht es im ersten Kapitel um die Klärung des Begriffs des „politischen Interesses“. Von den zwei Botschaften, die jeder internationale Strafgerichtshof aussendet – (1) symbolischer Protest gegen eine Kultur der Straflosigkeit von Staatsverbrechen und (2) Hervorbringung eines Narrativs über die „historische Wahrheit“ (10) – ist also die letztere Gegenstand der Untersuchung, wirft doch die Entscheidung, die „historische Wahrheit“ zu finden, sogleich die Frage „Wessen Wahrheit?“ auf (S. 11). Da Staatsverbrechen typischer Weise massenhaft begangen werden, muss eine Fallselektion erfolgen (S. 13), und diese Selektion muss repräsentativ sein (15). Bereits in dieser Phase beginnt daher der Kampf um die historische Deutungshoheit (17). Die Appeals Chamber des Jugoslawien-Tribunals (ICTY) gestattet den Strafverfolgern ausdrücklich eine Auswah |
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AAAKöbler, Gerhard, Die Häufigkeit der zur Darstellung des Indogermanischen verwendeten Buchstaben |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard
Die Häufigkeit der zur Darstellung des Indogermanischen verwendeten Buchstaben
Das Indogermanische ist die sprachwissenschaftlich erschlossene, möglicherweise an der Grenze zwischen Europa und Asien um 2000 v. Chr. gesprochene, nach dem Indischen im Osten und dem Germanischen im Westen als Indogermanisch (oder nach dem Indischen im Osten und Europa im Westen [wegen nichtindogermanischer europäischer Sprachen weniger treffend] als Indoeuropäisch) benannte, in sich keineswegs statische, sondern durchaus sich dynamisch verändernde Sprache. Sie ist örtlich die in rund 70 in der Gegenwart noch gebräuchlichen Sprachen fortwirkende, ihre Angehörigen zu der am weitesten verbreiteten Sprachgruppe der Erde verbindende Sprache. Außerdem ist sie zeitlich die älteste bekannte und bislang auch die älteste noch erkennbare, in das Dunkel der weitgehend unbekannten Vorzeit zurückreichende Vorstufe des auf sie zurückführbaren Deutschen.
Zu der indogermanischen Sprachenfamilie gehören im Einzelnen folgende (14 [bzw. 18]), teils europäische, teils asiatische Sprachgruppen (mit Angabe des Zeitpunkts der ältesten Überlieferung der entsprechenden Einzelsprachen): indisch vedisch (2. Jt. v. Chr.), Sanskrit (ca. 500 v.-700 n. Chr.), iranisch avestisch (7. Jh. v. Chr.), altpersisch (520-350 v. Chr), kurdisch, afghanisch, balutschisch, ossetisch, sarmatisch, skythisch, armenisch (5. Jh. n. Chr. [407]), tocharisch (v. 7. Jh. n. Chr.), hethitisch (2. Jt. v. Chr., überliefert in Keilschrift, im 19. Jh. v. Chr. weisen assyrische Quellen auf Indogermanen in Südostanatolien hin,) luvisch, palaisch, lykisch, lydisch, phrygisch/dakisch (7. Jh. v. Chr.), griechisch (14. Jh. v. Chr.) pelasgisch, albanisch (16./17. Jh. n. Chr.), illyrisch (v. Chr.) messapisch, italisch lateinisch (6. Jh. v. Chr.), oskisch, umbrisch (v. Chr.), venetisch (v. Chr.), keltisch (2. H. 1. Jt. v. Chr.) gallisch, goidelisch, britannisch, germanisch gotisch (4. Jh. n. Chr |
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Fenske, Hans, Der Anfang vom Ende des alten Europa. Die alliiierte Verweigerung von Friedensgesprächen 1914-1919. OLZOG, München 2013. 144 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fenske, Hans, Der Anfang vom Ende des alten Europa. Die alliierte Verweigerung von Friedensgesprächen 1914-1919. OLZOG, München 2013. 144 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Menschen haben ihre individuellen Vorstellungen wahrscheinlich bereits in frühester Zeit auch mit dem Mittel der Gewalt durchzusetzen versucht, woraus sich im Laufe der Geschichte unter Anderem der Krieg entwickelt hat. Wenn sich an seinem Ende die Machtverhältnisse geklärt hatten, konnten neue Formen von Beziehungen aufgebaut werden, die unterschiedlicher Art sein und von Vernichtung oder Versklavung bis zu Vereinbarung und zumindest formaler Freundschaft reichen konnten. Von wesentlicher Bedeutung war dafür jeweils das Verhalten des Siegers gegenüber dem Besiegten.
Für das Ende des ersten Weltkriegs hat sich mit dieser Frage in der vorliegenden Untersuchung der 1936 geborene, von 1977 bis 2001 in Freiburg im Breisgau für neue und neueste Geschichte tätige Hans Fenske befasst. Sein wissenschaftlicher Anfang betrifft den Konservatismus und Rechtsradikalismus in Bayern nach 1918, den er in seiner Freiburger geschichtswissenschaftlichen Dissertation analysierte. Von hier aus ist er in zahlreichen späteren Veröffentlichen zeitlich wie örtlich zu weiten Grenzen aufgebrochen.
Von dort kehrt er in dem vorliegenden schmalen Band zu der besonderen Frage zurück, welche Auswirkungen das Verhalten der alliierten Siegermächte im Laufe und am Ende des ersten Weltkriegs auf das weitere politische Geschehen in Deutschland hatte. Zu ihr nimmt er in 16 kurzen Einzelabschnitten über Kriegsschuld, Kriegsziele, Kriegsjahre, Friedensbestrebungen und Friedensverträge detailliert und selbständig Stellung. Dabei gelangt er zusammenfassend zu der Erkenntnis, dass die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ihren Aufstieg von der kleinen rechten Randpartei noch zu Beginn des Jahres 1929 zur späteren Massenbewegung vor allem ihrer unermüdlichen Instrumentalisierung des V |
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Angster, Julia, Erdbeeren und Piraten. Die Royal Navy und die Ordnung der Welt 1770 bis 1860, 2. Aufl. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012. 345 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Angster, Julia, Erdbeeren und Piraten. Die Royal Navy und die Ordnung der Welt 1770 bis 1860, 2. Aufl. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012. 345 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch vervollkommnet seine Beherrschung der Erde im Laufe der Zeit mit Hilfe der von ihm erfundenen vielfältigen Geräte und Mittel, zu denen auch das Wasserfahrzeug zwecks der ihm sonst kaum möglichen Vereinnahmung der das Land trennenden und teilenden Meere, Seen und Flüsse zählt. Einen Höhepunkt in dieser Entwicklung bildet die königliche Marine Großbritanniens, die seit 1588 die Weltmeere fast bis zur Gegenwart unter ihre weitgehende Kontrolle zu bringen vermag. Mit ihr befasst sich unter einem Aufmerksamkeit erweckenden Haupttitel die vorliegende Untersuchung.
Ihre Verfasserin ist wissenschaftlich zuerst mit ihrer umfangreichen Tübinger Dissertation des Jahres 2000 hervorgetreten, die sich mit Konsenskapitalismus und Sozialdemokratie im Hinblick auf Westernisierung von SPD und DGB beschäftigt. Dem folgt in einem weiten Ausgriff die von AnselmDoering-Manteuffel in völliger Freiheit betreute Habilitationsschrift, die noch im Jahre ihres Erscheinens eine zweite, unveränderte Auflage erfuhr. Beide Studien begründeten den raschen Wechsel nach Kassel und Mannheim, wo die Autorin nunmehr für neuere Geschichte im historischen Institut wirkt.
Gegliedert ist die mit einer Pflanzung des britischen Captain William Bligh auf Tasmanien im Februar 1792 einsetzende Untersuchung in vier Kapitel. Sie betreffen die Royal Navy um 1800 mit dem ortlosen Schiff als sozialem Raum, die Rationalisierung des Raumes im Zuge der Erkundungsfahrten von Cook bis Franklin mit der Hinwendung zur Kartographie, die Ordnung der Natur durch Naturkundler und ihre Verbesserung durch die Marine nach dem Muster Blighs und schließlich Recht und Ordnung als Mittel des Kampfes gegen Diebe, Barbaren und Piraten. Unter Verwendung gedruckter wie ungedruckter Quellen gelingt der Ve |
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Der Deutsche Zollverein. Ökonomie und Nation im 19. Jahrhundert, hg. v. Hahn, Hans-Werner/Kreutzmann, Marko. Böhlau, Köln 2012. 316 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Deutsche Zollverein. Ökonomie und Nation im 19. Jahrhundert, hg. v. Hahn, Hans-Werner/Kreutzmann, Marko. Böhlau, Köln 2012. 316 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zu den grundlegenden Interessen des Menschen dürfte von Anfang an die Verbesserung seiner eigenen Lage mittels seiner sozialen Umgebung gezählt haben. Aus dieser Haltung heraus dürfte spätestens mit der Erfindung des Geldes auch der Zoll auf fremde Waren an festen Orten entstanden sein, der einerseits den Zolleinnehmer mit zusätzlichen Einkünften versorgte und andererseits den Wert einer Ware auf Grund der bei ihr eingetretenen Kosten notwendigerweise erhöhte. Dementsprechend verteuerte sich ein etwa im Handel abzugebender Gegenstand mit der Zahl der von ihm durchlaufenen Zollstellen, weshalb in der kleinstaatlichen Welt des Deutschen Bundes schon früh Bemühungen entstanden, die negativen Einwirkungen des Zolles auf den Warenverkehr zu vermindern.
Mit diesen Bestrebungen befasst sich der vorliegende Sammelband, der aus dem Forschungsprojekt Die höheren Beamten des Deutschen Zollvereins - Soziales Profil, Karrieremuster und politisch-kulturelles Selbstverständnis einer neuen Funktionselite zwischen Einzelstaat und Nation (1834-1871) erwachsen ist. Seine 14 Beiträge vereinen die Referate, die auf einer von der Fritz Thyssen-Stiftung finanzierten, in Jena am 15. und 16. Januar 2010 abgehaltenen Tagung über Ökonomie und Nation - Der Deutsche Zollverein als Faktor der kulturellen Nationsbildung vorgetragen wurden. Dabei führen die Herausgeber selbst zunächst in neue Perspektiven der Forschung zum Deutschen Zollverein in der Geschichte des 19. Jahrhunderts ein.
Danach erfolgt eine Bündelung der Untersuchungen in vier Abschnitte. Dabei stehen für die Gründung Preußen, Bayern und der Mitteldeutsche Handelsverein im Mittelpunkt, für den Nationsdiskurs der erste Keim, der Kampf der Baumwollritter und Eisenhelden sowie das rheinische Wirtschaftsbürgertum, für die National |
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Hofmann, Gunter, Willy Brandt und Helmut Schmidt. Geschichte einer schwierigen Freundschaft. Beck, München 2012. 336 S., 21 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hofmann, Gunter, Willy Brandt und Helmut Schmidt. Geschichte einer schwierigen Freundschaft. Beck, München 2012. 336 S., 21 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Willy Brandt (Lübeck 18. 12. 1913 als Herbert Ernst Karl Frahm-Unkel 8. 19. 1992) und Helmut Schmidt (*Hamburg 23. 12. 1918) haben als vierter und fünfter Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland von 1969 bis 1974 und von 1974 bis 1982 gewirkt. Auch wenn sie keine Juristen waren, waren sie doch auch im Bereich des Rechtes für die Richtlinien der Politik verantwortlich. Von daher verdient ihr vielschichtiges Leben und Wirken auch das Interesse des Rechtshistorikers.
Der Verfasser der vorliegenden Analyse ihres Verhältnisses zueinander wurde 1942 geboren und nach dem Studium der Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie in Frankfurt am Main und in Heidelberg mit einer Dissertation über Politik und Ethos bei Karl Jaspers in Heidelberg bei Dolf Sternberger in politischer Philosophie promoviert. In seiner langen erfolgreichen Tätigkeit als Journalist wirkte er bis 2008 als Chefkorrespondent der Zeit in Berlin. Dabei legte er bereits 1988 das Porträt des Aufklärers Willy Brandt vor, befasste sich eindringlich mit Richard von Weizsäcker und Heiner Geißler, der Anatomie der Bundesrepublik, der Politisierung Europas oder dem Weg zur europäischen Revolution 1989/1990, so dass er mit seinem Sachgegenstand nicht zuletzt aus eigener Anschauung bestens vertraut ist.
Seine mit 21 Abbildungen veranschaulichte Beschreibung ist in acht Abschnitte gegliedert. Sie beginnt mit dem letzten, mit dem Sonderparteitag der SPD in Köln im November 1983, auf dem sich Willy Brandt und Helmut Schmidt konträr gegenübertraten, einsetzenden Bild, berichtet von zweierlei Irrtümern, von Mauerbau in Berlin und Sturmflut in Hamburg, vom Nebeneinander zweier nur teilweise erfolgreicher Politiker, vom späteren Schisma, von Briefpartnern, von Abschieden und schließlich von Unvergleichlichkeiten. I |
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Koop, Volker, Martin Bormann. Hitlers Vollstrecker. Böhlau, Wien 2012. 373 S. |
Ganzen Eintrag anzeigen Koop, Volker, Martin Bormann. Hitlers Vollstrecker. Böhlau, Wien 2012. 373 S.
Martin Bormann wurde in Halberstadt am 17. Juni 1900 als erster Sohn des bereits 1903 verstorbenen Postbeamten Theodor Bormann und seiner zweiten Ehefrau geboren. Nach dem ersten Weltkrieg begann er auf einem Gutshof eine landwirtschaftliche Lehre an, trat dort in den Verband gegen Überhebung des Judentums ein, erhielt wegen Beteiligung an einem Fememord ein Jahr Freiheitsstrafe und wurde 1928 Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. Obwohl er damit nicht zu den frühesten Kampfgefährten Adolf Hitler zählte, stieg er infolge seines geschickten Verhaltens bereits 1929 in der Partei hoch auf, wurde im Oktober 1933 einer der 18 Reichsleiter und schließlich sogar der Mann hinter dem Führer selbst, so dasss er schon im ersten Satz des kurzen Vorworts als einer der wichtigsten Träger der nationalsozialistischen Herrschaft beschrieben werden kann.
Der in Pfaffenhofen an der Ilm 1945 geborene Verfasser hat zunächst in den Bereichen Druck, Hörfunk und Fernsehen Erfahrungen gesammelt und wechselte nach Tätigkeiten bei Gerhard Stoltenberg und Rupert Scholz in den Informationsstab des Bundesministeriums für Verteidigung. Seit 1995 wirkt er als freiberuflicher Schriftsteller in Berlin, der sich zuletzt der populärwissenschaftlichen Behandlung des Nationalsozialismus besonders gewidmet hat. Beginnend mit der CDU in Schleswig-Holstein hat er inzwischen mehr als 40 Publikationen vorgelegt, die etwa die Besatzungspolitk betreffen, Himmlers letztes Aufgebot, Hitlers fünfte Kolonne oder Zeugnisse von Wahn und Verblendung im „Dritten Reich“.
Ziel des vorliegenden, mangels eines Rezensionsexemplars vom Herausgeber selbst kurz anzuzeigenden Werkes ist es, etwas Licht in das mit dem Namen Bormann untrennbar verbundene düstere Kapitel deutscher Geschichte zu bringen, was deswegen nicht einfach ist, weil Bormann keine Reden gehalten und keine Tagebüch |
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Timmel, Johannes, Die Rechtsstellung der Juden im Kurfürstentum und Königreich Hannover (= Berichte aus der Rechtswissenschaft). Shaker, Aachen 2012. IX, 320 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Timmel, Johannes, Die Rechtsstellung der Juden im Kurfürstentum und Königreich Hannover (= Berichte aus der Rechtswissenschaft). Shaker, Aachen 2012. IX, 320 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit der Münsterschen Dissertation von Timmel liegt erstmals eine umfassende Darstellung der Rechtsverhältnisse der jüdischen Bevölkerung im Kurfürstentum/Königreich Hannover zwischen 1692 und 1866 vor, die sich auf zahlreiche regionale Studien über die Geschichte des jüdischen Lebens im Forschungsgebiet stützen kann. In diesem Zusammenhang ist besonders ergiebig das „Historische Handbuch der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen“ (2 Bd., Göttingen 2005 hrsg. von Herbert Obenaus). Nach einem kurzen Abschnitt im Raum Hannover vor 1692 (S. 11ff.) behandelt Timmel die Rechtsstellung der Juden im Kurfürstentum Hannover, und zwar zunächst das System des Schutzverhältnisses aufgrund der persönlichen Schutzbriefe des Landesherrn. Dargestellt werden Inhalt und Umfang der Schutzbriefe, die rechtliche Situation der „Mitvergleiteten“, d. h. der Personen, die in den Schutz einbezogen wurden, sowie die finanziellen Belastungen (Schutzgeld, Stolgebühren, Leibzoll), die mit dem Schutzbrief verbunden waren (S. 18-79). Anschließend geht Timmel auf die Judenverordnungen des 18. Jahrhunderts (VO über Haus- und Grundstücksgeschäfte, über den Warenhandel, den Aufenthalt) und auf das 1687 geschaffene Landesrabbinat ein (S. 83-134), das insbesondere als Verbindungsstelle zwischen der landesherrlichen Obrigkeit und den Juden diente. Anschließend berichtet Timmel ausführlich über die Rechtsstellung der Juden im Königreich Westphalen (S. 149-204), wobei zu berücksichtigen ist, dass der nördliche Teil Kurhannovers erst Anfang 1810 Westphalen zugeschlagen wurde. Der nördlichste Teil des ehemaligen Kurfürstentums (insbesondere Lüneburg) wurde bereits 1811 im Rahmen der Hanseatischen Departemente Frankreich unmittelbar eingegliedert und nahm damit an der innerfranzösische |
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Isenmann, Eberhard, Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150-1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft. Neuauflage. Böhlau, Wien 2012. 1129 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Isenmann, Eberhard, Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150-1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft. Neuauflage. Böhlau, Wien 2012. 1129 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf dem Weg des Menschen zu seiner Gegenwart ist der Schritt zu einem dauerhaften Halt einer der wichtigsten in seiner gesamten Entwicklung. Nur eine logische Folge hiervon ist die Sicherung gegen Feinde durch Mauern und der damit geschützten „Statt“, deren Grund für die Berechtigten so kostbar wird, dass sich Ackerbau und Viehzucht dort nicht mehr lohnen und nach und nach durch Handel, Gewerbe und geistige Dienstleistung ersetzt werden. Ob dabei die Stadt im deutschen Mittelalter von 1150 bis 1550 gewährt hat oder nicht eher von 1000 bis 1500, wird man dabei durchaus diskutieren, aber aus der Vorgeschichte des vorliegenden Werkes auch durchaus verstehen können.
Der in Ulm 1944 geborene, 2010 außer Dienst getretene Verfasser des gewichtigen, als grundlegend, fundiert, aktuell und unverzichtbar bezeichneten Überblicksbands, der unmittelbar nach seinem Erscheinen das Interesse eines festen Rezensenten erweckte, dessen Anzeige aber in Ermangelung eines Rezensionsexemplars dem Herausgeber verbleiben musste, wurde nach dem Studium von Anglistik, Germanistik, Geschichte, Politikwissenschaft, Philosophie und Pädagogik und Verwaltung einer wissenschaftlichen Assistentenstelle 1975 in Tübingen mit einer Dissertation über die Reichsregierung unter Kaiser Friedrich III. in den Jahren 1452-1486 promoviert und 1983 auf Grund einer Schrift über kaiserliche Obrigkeit und ständischer Untertanenverband - Untersuchungen zu Reichsdienst und Reichspolitik der Stände und Städte in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts für mittlere und neuere Geschichte habilitiert. 1992 erhielt er einen Ruf nach Essen, 1992 eine Berufung nach Bochum, von wo er 1999 nach Köln wechselte.
Über diese besondere Qualifikation für Kaiser und Reich griff |
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Flaig, Egon, Die Mehrheitsentscheidung. Entstehung und kulturelle Dynamik. Schöningh, Paderborn 2013. 628 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Flaig, Egon, Die Mehrheitsentscheidung. Entstehung und kulturelle Dynamik. Schöningh, Paderborn 2013. 628 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch ist seit seiner Entstehung ein Individuum mit einem eigenen Willen und zugleich ein soziales Wesen, das ohne Gemeinschaft auf Dauer nicht bestehen kann. Das führt gewissermaßen von selbst zu der Frage, auf welche Weise sich der Wille des einen mit den Willen anderer vereinen lässt. Hierfür bieten sich die verfahrensmäßig schwierige, aber den Willen aller Einzelnen wahrende Herbeiführung der Einstimmigkeit und die verfahrensmäßig einfache, aber immer den Willen mindestens eines Beteiligten grundsätzlich verneinende oder brechende Mehrheitsentscheidung als grundsätzliche Lösungen an, die im Laufe der Geschichte beide an unterschiedlichen Stellen vertreten werden.
Der sich mit dieser Frage auseinandersetzende, in Gronau in Württemberg 1949 geborene Verfasser war nach dem Studium von Geschichte und Romanistik in Stuttgart, Paris und Berlin ab 1977 als Lehrer und Übersetzer tätig. 1984 wurde er bei Alexander Demandt und Jacob Taubes mit einer Dissertation über angeschaute Geschichte - zu Jakob Burckhardts griechischer Kulturgeschichte promoviert und 1990 als wissenschaftlicher Mitarbeiter Jochen Martins in Freiburg im Breisgau auf Grund einer Schrift zu Den Kaiser herausfordern (Die Usurpation im römischen Reich) für alte Geschichte habilitiert. 1998 wurde er an die Universität Greifswald berufen und 2008 nach der dortigen Schließung des Faches an die Universität Rostock versetzt.
Sein vorliegendes Werk gliedert sich in insgesamt 13 Abschnitte, die von einem Problemaufriss des konsentischen Entscheidens ausgehen und am Ende die Frage nach dem möglichen Verschwinden des Mehrheitsprinzips in Gegenwart und Zukunft stellen. Dazwischen untersucht der Verfasser auf breiter Grundlage die politische Anthropologie der Varianten und Übergänge, drei originäre Emergenzen der Mehrheitsregel un |
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Archiv der Freiherren von Berlichingen zu Jagsthausen. Akten und Amtsbücher (1244-)1462-1985, bearb. v. Fieg, Oliver (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg, Band 25, 1). Kohlhammer, Stuttgart 2012. 918 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Archiv der Freiherren von Berlichingen zu Jagsthausen. Akten und Amtsbücher (1244-)1462-1985, bearb. v. Fieg, Oliver (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg, Band 25, 1). Kohlhammer, Stuttgart 2012. 918 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zu den Eigentümlichkeiten des Lebens zählt es, dass die meisten Vorgänge nicht nur allgemeine, sondern auch besondere Eigenschaften aufweisen, weshalb neben den Massenerscheinungen auch die Einzelerscheinungen ihren eigenen Wert haben. Dementsprechend macht das Vorwort der vorliegenden Veröffentlichung voll Stolz darauf aufmerksam, dass sich im Archiv der Freiherren von Jagsthausen etwa eine bis dahin nicht mehr bekannte Schulordnung der Gemeinde Jagsthausen von 1611 findet. Trotz ihrer nur örtlichen Geltung verdient sie aber aus übergeordneten Überlegungen auch allgemeinere Zugänglichkeit.
Die 1212 erstmals sicher nachweisbaren Herren von Berlichingen zählen zu den bekanntesten Rittern des Heiligen römischen Reiches. Der ihnen zugehörige Götz von Berlichingen (1480-1562) ist als Ritter mit der eisernen Hand in vielfacher Hinsicht gewissermaßen unsterblich geworden. Der in zahlreiche Linien gegliederten Familie ist deshalb sehr dafür zu danken, dass sie ihr Archiv für die allgemeine Nutzung geöffnet hat.
Bereits 1999 konnten aus dem Archiv Urkundenregesten für die Jahre zwischen 1244-1860 erscheinen. Dem folgen zur 800. Wiederkehr der urkundlichen Erstnennung nun Akten und Amtsbücher fast bis in die Gegenwart, die der als Archivar tätige Bearbeiter in seiner Einleitung übersichtlich umreißt. In das gewichtige, auf dem Umschlag mit einer nach der Natur Jagsthausens gezeichneten Lithografie F. Mayers von etwa 1825 einladend geschmückte Werk einbezogen sind in ziemlich tiefer Einzelgliederung insgesamt 4483 Nummern als Findbuch zu mehr als 100 Regalmetern Akten, die durch einen Ortsindex und einen Personenindex erschlossen und durch Stammtafeln veranschaulicht werden, so |