Wiener, Christina, Kieler Fakultät und „Kieler Schule“. Die Rechtslehrer an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät zu Kiel in der Zeit des Nationalsozialismus und ihre Entnazifizierung (= Kieler rechtswissenschaftliche Abhandlungen NF 67). Nomos, Baden-Baden 2013. 388 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Universität Kiel wurde 1665 zwecks Versorgung der Herzogtümer Schleswig und Holstein Dänemarks mit Theologen und Juristen gegründet, verlor aber mit der Eingliederung Schleswig-Holsteins in Preußen 1867 den Rang einer ausschließlichen Landesuniversität und wurde zur zweitkleinsten Universität Preußens. Um 1932 bzw. am 31. 1. 1933) wirkten dort als (ordentliche) Professoren (nach den vielleicht auch einfacher und übersichtlicher darstellbaren Darlegungen der Verfasserin anscheinend) Hermann Kantorowicz (1877-1940, 1929 für Strafrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie) und Hans von Hentig (1887-1974, 1931 für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminalwissenschaft und Kriminalgeschichte) im Strafrecht, (nach Max Pappenheim und ([S. 33] Karl August Eckhart!) Karl Rauch (1880-1953, 1932 für deutsche Rechtsgeschichte und Handelsrecht) im deutschen Recht und Handelsrecht, Heinrich Hoeniger (1870-1961, 1932) im bürgerlichen Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht, Werner Wedemeyer (1870-1934, 1908 außerordentlicher Professor für bürgerliches Recht, römisches Recht, Zivilprozess und Arbeitsrecht, 1916 ordentlicher Professor) und Gerhard Husserl (1903-1973, 1926), (Otto Opet, 1866-1941, 1900 deutsches Recht ohne Ordinariat), Walther (teilweise Walter) Max Adrian Schücking (1875-1935, 1925 Völkerrecht und internationales Privatrecht) im Völkerrecht und Woldemar Poetzsch-Heffter (1881-1935, 1931, 1935 Leipzig) (sowie Walter Schoenborn bzw. Schönborn, Extraordinariat) im öffentlichen Recht. Nach einem von der Verfasserin zitierten Ausspruch des parteilosen, auch Wissenschaftler mit schwierigen politischen oder weltanschaulichen Einstellungen |
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Filbinger-Riggert, Susanna, Kein weißes Blatt. Eine Vater - Tochter - Biographie. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 2013. 283 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
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Zahlreiche Zeitungsartikel und Rechtsstreite begleiteten im April und Mai 2013 das Erscheinen dieses Buches der ältesten Tochter des ehemaligen Ministerpräsidenten Baden-Württembergs. Sie waren geeignet, große Erwartungen bei zeitgeschichtlich interessierten Voyeuren zu wecken. Hierzu gehört die Neugierde, aus den 2009 bei der Räumung des Freiburger Wohnhauses gefundenen 60 Tagebuchheften, die Hans Filbingers Zeit ab 1940 beschrieben, Details zu erfahren. Für alle, die erwartet hatten, das Buch enthalte eine mit Dokumenten angereicherte Auseinandersetzung zu Problemen der Zeitgeschichte wird dies Buch eine Enttäuschung sein.
Für alle jedoch, die einen Einblick in das Leben der Familie Hans und Johanna Filbinger mit ihren fünf Kindern tun möchten, ist dies Buch ein Gewinn. Überaus offen beschreibt die Autorin ihr Leben in der Familie und ihr Erleben der Politik, die für ihren Vater über Jahrzehnte das Leben bestimmte. Außenstehenden wird selten bewusst, wie viele Politiker das Leben ihrer Familien den Forderungen des Politikerberufs nachordnen; zu selten geben Familienangehörige solche tiefen Einblicke wie die Autorin. Gespannt kann man auf ein ähnliches Buch eines von sieben Kindern einer Ministerin sein. Hans Filbinger hat keine Ausnahme davon gemacht, dass trotz einer Arbeitswoche in das Wochenende noch Akten zur Bearbeitung nach Hause genommen werden. Familienleben war wohl beschränkt auf Urlaubstage in der Schweiz. Eine trotzdem funktionierende Familie gehörte zu dem nach außen wirkenden Bild des aufstrebenden Politikers. Das Buch ähnelt insoweit den Schilderungen aus der Familie Helmut Kohls. Johanna Filbinger reagierte auf ihre Weise mit gesundheitlichen Problemen und entzog sich nicht selten Anforderungen, die Frau an der Seite des Herrn Ministerpräsidenten darzu |
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Schmale, Wolfgang, Das 18. Jahrhundert (= Schriftenreihe der österreichischen Gesellschaft zur Erforschung des 18. Jahrhunderts Band 15). Böhlau, Wien 2012. 425 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Laufe seiner Geschichte hat der Mensch die Erkenntnis gewonnen, dass die möglichst exakte Messung der ihm vorgegebenen Dimension Zeit für ihn von erkennbarem Nutzen ist, weshalb er Tage, Monate, Stunden, Wochen, Jahre, Minuten, Sekunden und vieles andere mehr in sein Bewusstsein aufgenommen hat. Da der Beginn der Zeit bisher von ihm nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu ermitteln ist, hat er verschiedene Versuche unternommen, einen brauchbaren Anfangspunkt festzulegen, in Bezug auf den Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zumindest relativ in den von ihm anerkannten Einheiten festzulegen sind. Insofern ist das 18. Jahrhundert nicht mehr als der Ablauf von hundert Jahren ab dem Jahr 1701 (oder 1700) bis zu dem Jahr 1800 (oder 1799), doch kann der nachträgliche Betrachter diese Spanne stets durch die ihm bedeutsam erscheinende Gegebenheiten beschreiben und dadurch dem Betrachter klarer und besser erklären.
Der in Würzburg 1956 geborene Wolfgang Schmale wurde nach dem Studium von Geschichte, Französisch und pädagogischem Begleitfach in Bochum und Bordeaux III und in Bochum 1984 mit der Dissertation Bäuerlicher Widerstand, Gerichte und Rechtsentwicklung in Frankreich promoviert. In München wurde er 1995 nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent auf Grund einer Schrift über Archäologie der Grund- und Menschenrechte in der frühen Neuzeit für neuere und neueste Geschichte habilitiert. Seit 1999 lehrt er in Wien, von wo aus er etwa eine Geschichte Europas, eine Geschichte der Männlichkeit in Europa oder Studien zur europäischen Identität im 17. Jahrhundert sowie ein E-Learning Geschichte vorgelegt hat.
In seinem neuen Werk beschreibt er im Eingang zunächst sein eigenes, besonderes 18. Jahrhundert. Danach geht er auf den |
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Die Protokolle der Regierung des Volksstaates Württemberg. Erster Band Die Provisorische Regierung und das Kabinett Blos November 1918-Juni 1920, bearb. v. Baumann, Ansbert. Kohlhammer, Stuttgart 2013. CXVIII, 690 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die vorliegende Edition bringt die Protokolle der provisorischen Regierung und des Kabinetts Blos für die Zeit vom November 1918 bis 23. 6. 1920. Der Volksstaat Württemberg – er war nach dem Gebietsumfang das zweitgrößte, nach der Bevölkerungszahl das drittgrößte Land der Weimarer Republik – entstand 1918, nachdem der württembergische König Wilhelm II. am 30. 11. 1918 abgedankt hatte. Eine provisorische Regierung bestand seit dem 9./11. 11. 1918 aus Mitgliedern der SPD, der USPD und der bürgerlichen Parteien. Ministerpräsident war Wilhelm Heinrich Blos, der am 23. 6. 1920 zurücktrat, nachdem sich die Landeskonferenz der SPD nach den Wahlverlusten gegen eine Regierungsbeteiligung ausgesprochen hatte (S. LXIII). Wahlen zu einer Verfassunggebenden Landesversammlung fanden am 12. 1. 1919 statt; von den 150 Sitzen erhielten die Mehrheit die Sozialisten, die DDP, die Nationalliberalen und das Zentrum die überwiegende Mehrheit der Sitze. Der Volksstaat bekam am 26. 4. 1919 eine Verfassung, die durch eine Neufassung vom 25. 9. 1919 an die Weimarer Verfassung angepasst wurde. Am 7. 3. 1919 wurde Blos zum Staatspräsidenten von der Verfassunggebenden Versammlung gewählt, so dass Württemberg ab diesem Zeitpunkt „faktisch eine parlamentarisch legitimierte Regierung“ besaß (S. XXXIV). Die Edition umfasst 156 Protokolle und die Mitteilung von zwei Beschlüssen der Regierung vom 16. 11. 1918. 17 Protokolle aus der Frühzeit des Kabinetts (November 1918/Januar 1919) sind leider nicht überliefert. Die Protokolle werden, grundsätzlich auch mit den Anhängen, vollständig wiedergegeben; jedoch erfolgt nur eine „flache Kommentierung“ (S. LXXXIII).
In der Einleitung (S. IX-LXXX) bringt Baumann u. a. Abschnitte übe |
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Keller, Alexandra, Schwarzbuch Tirol. StudienVerlag, Innsbruck 2012. 200 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Berge um und in Tirol ändern sich nur langsam und an wenigen Stellen. Zwar gibt es hie und da einen Bergrutsch und nagt an allem ganz selbverständlich der Zahn der Zeit. In der Regel wird ein Landeshauptmann aber wiedergewählt und selbst, wenn er eine Koalition mit den Grünen schließen muss oder schließen will, muss sich erst noch zeigen, ob dadurch die Grünen schwärzer werden als bisher oder die Schwarzen wirklich etwas grüner, offener und freier.
Mit dieser Frage setzt sich auch Alexandra Keller in ihren verschiedenen Veröffentlichungen auseinander. Sie lebt nach den Verlagsangaben als freie Redakteurin in Innsbruck und leitet seit 1998 und damit schon 15 Jahre das Ressort Politik des Nachrichtenmagazins ECHO. Bereits 2009 legte sie im gleichen Verlag ein Schwarzbuch Tirol im Umfang von 135 Seiten vor.
Ihre Einleitung der neuen Ausgabe beginnt mit dem Wort unheimlich, mit die Verfasserin den Zustand, in dem sich das Land Tirol (seit Sommer 2008) befindet, im Gegensatz zu den gegensätzlichen Ausführungen der mächtigsten Landespolitiker beschreibt. In zehn Kapiteln bietet sie die Dimensionen, die Grundlagen,die Radikalen und die Schauplätze Mieders, Mustergemeinden, Gemeinderat, Politik, Osttirol und Zunkunft sowie eine Palette von aussagekräftigen Zitaten. Wo immer Menschen Macht und Geld sich zuwenden und anderen vorenthalten können, werden sie dies versuchen - davon ist Tirol keine Ausnahme, sondern nach den bewegten Worten der Autorin ein besonders auffälliges Beispiel dafür, an dem sich in den Bergen ganz unabhängig von höchstgerichtlichen Entscheidungen nicht leicht etwas ändern lässt, wenn die Macht an allen Stellen dem Recht vorgezogen und jeder Nachwuchs in dieser Richtung augenzwinkernd auch an den Stellen geschult wird, die öffentlich behaupten, dass in der Wahrheit die Freiheit liege.
Innsbruck |
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Zweihundert (200) Jahre ABGB 1811-2011, hg. v. Barta, Heinz/Ganner, Michael/Voithofer, Caroline (= Innsbrucker Beiträge zur Rechtstatsachenforschung 4). Innsbruck Univ.-Presss, Innsbruck 2012. 224 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Zu einem großen Feste kommen gerne viele Gäste. Sie wollen zum einen dem Gastgeber ihre Zuneigung durch ein möglichst interessantes Geschenk erweisen. Sie wollen aber zugleich meist auch selbst an dem Glanz und der Freude teilhaben, die von einem bedeutenden Ereignis ausgehen kann.
Im Jahre 2011 wurde das 1811 nach vielen Jahren trotz schwieriger Zeiten endlich in die erforderliche Fom gebrachte Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Österreich zweihundert Jahre alt. Zur Würdigung dieses bewundernswerten Ereignisses sind zahlreiche glanzvolle Veröffentlichungen verfasst und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt worden. Zu ihnen gehören auch die von den Herausgebern vorgelegten Beiträge zur Rechtstatsachenforschung mit ihrem Band 4, der die Referate der in Innsbruck am 9./10. Juli 2011 abgehaltenen Tagung mit dem Stand vom April 2012 wiedergibt.
Er enthält nach einer sachkundigen Einleitung Heinz Bartas insgesamt zwölf Studien, die mit einem Überblick Thomas Raisers über die Rechtstatsachenforschung heute einsetzen. Dem folgen Arbeiten über Zivilprozesshäufigkeiten, die Unterscheidung von law in books und law in action am Beispiel des ABGB, die Sachwalterschaft im europäischen Vergleich, die Flüchtlingsbetreuung, Ratsprotokolle der obersten Justizstelle, die Testamentsvollstreckung, Schmerzengeld in Österreich, das kostenlose Beigeben eines Rechtsvertretere, Rechtstatsachen im Gegensatz zum Wohnungseigentumsrecht, europäisches Vertragsrecht sowie Rechtssoziologie, Rechtstaschenforschung und Rechtsphilosophie in den österreichischen Studienplänen. An viele dieser wichtigen Sachgegenstände dürften die Verfasser des gefeierten Werkes höchstens am Rande gedacht haben, doch kann der mit der Gegenüberstell |
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Die Außenpolitik der deutschen Länder im Kaiserreich. Geschichte, Akteure und archivalische Überlieferung (1871-1918). Beiträge des wissenschaftlichen Kolloquiums zum 90. Gründungstag des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts am 2. August 2010, hg. vom Auswärtigen Amt, Redaktion Berwinkel, Holger/Kröger, Martin unter Mitarbeit v. Preuß, Janne. Oldenbourg, München 2012. 184, S., 39 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Außenpolitik der deutschen Länder im Kaiserreich. Geschichte, Akteure und archivalische Überlieferung (1871-1918). Beiträge des wissenschaftlichen Kolloquiums zum 90. Gründungstag des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts am 2. August 2010, hg. vom Auswärtigen Amt, Redaktion Berwinkel, Holger/Kröger, Martin unter Mitarbeit v. Preuß, Janne. Oldenbourg, München 2012. 184, S., 39 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Spätestens seit der Beendigung des Dreißigjährigen Krieges im Jahre 1648 durch den Frieden von Münster und Osnabrück verstärkten zumindest die größeren Teile des Heiligen römischen Reiches ihr Interesse an politischer Eigenständigkeit. Mit dem durch Napoleon beschleunigten oder verursachten Ende des Reiches am 6. August 1806 gewannen sie unabhängig von ihrer Größe oder Bedeutung Souveränität, die sie auch im Deutschen Bund grundsätzlich beibehielten. Dem musste das nach dem Sieg über Frankreich im deutsch-französischen Krieg des Jahres 1870 auf Betreiben Ottos von Bismarck am 1. Januar 1871 aus dem Norddeutschen Bund, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen(-Darmstadt) geschaffene zweite Deutsche Reich entgegenstehen.
Allerdings konnte dem vertraglichen Zusammenschluss nicht ohne Weiteres ein vollständiger Ausschluss jeglicher auswärtigen Beziehung folgen. Dem entsprechen die Beiträge des wissenschaftlichen Kolloquiums zur 90. Wiederkehr des Gründungstags des politischen Archivs des auswärtigen Amtes des (zweiten) Deutschen Reiches am 3. August 2010. Am 3. August 1920 hatte nämlich im auswärtigen Amt ein „Hauptarchiv“ die Arbeit aufgenommen, das 1924 in politisches Archiv umbenannt wurde, weil zu dieser Zeit noch mit und aus den Akten Politik gemacht wurde.
Insgesamt umfasst der schlanke Sammelband nach einem kurzen Vorwort sechs Beiträge. In ihnen betrachtet Gregor Schöllgen die im Erfolg gefangene deutsche Außenpolitik zwischen 1871 und 1918, Gerhard Hetzer die Außenpolitik Bayerns, Jörg Ludwig die Außenpoli |
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Maier, Alexandra, Geschiedenenunterhalt in Deutschland im 19. Jahrhundert (= Edition Rechtskultur Wissenschaft). Gietl Verlag und Publikationsservice GmbH, Regenstauf 2013. 235 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Das Werk – eine Tübinger Dissertation von 2012 – gibt einen Überblick über die „rechtliche Situation des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nacheheliche Unterhaltsansprüche“, und zwar insbesondere darüber, „wie der Wandel von der römisch-rechtlichen Ehescheidungsstrafe zum nachehelichen Unterhaltsanspruch des Bürgerlichen Gesetzbuchs vonstatten ging und sich in Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung widerspiegelte“ (Teil I, S. 16). Im Teil II setzt sich Maier mit dem römischen Dotalrecht auseinander, das die finanziellen Folgen der Auflösung der Ehe über das Rechtsinstitut der Ehescheidungsstrafen löste (S. 17-40). Das Decretum Gratiani gewährte einen Unterhaltsanspruch nur „bei Krankheit der Ehefrau und einem darin begründeten Unvermögen zur Erfüllung der (sexuellen) ehelichen Pflichten“ (S. 42ff.). Von den Partikularrechten kannten Unterhaltsansprüche der bayerische Codex Maximilianeus und das Allgemeine Landrecht Preußens, das der schuldlos geschiedenen Ehefrau alternativ zu einer Abfindung einen lebenslangen Unterhaltsanspruch in Höhe ihres standesmäßigen Unterhalts gewährte (S. 58ff.). Nach dem Code civil und dem Badischen Landrecht hatte der unschuldig Geschiedene gegen den anderen Ehegatten einen Unterhaltsanspruch in Höhe von maximal einem Drittel des Einkommens des Schuldigen (S. 64ff., 213; vgl. Art. 301 des Code Napoléon). Auch das sächsische Bürgerliche Gesetzbuch sah einen Unterhaltsanspruch des bedürftigen unschuldigen Ehegatten vor. In der Literatur waren die Meinungen geteilt (S. 75ff.). Die unterhaltsrechtliche Judikatur zum gemeinen Recht (S. 103ff.) – diejenige zum preußischen Recht und zum Code civil/Badischen Landrecht wird nicht untersucht, da beide einen Unterhaltsanspruch anerkannten – war uneinheitli |
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Malettke, Klaus, Hegemonie - multipolares System - Gleichgewicht. Internationale Beziehungen 1648/1659-1713/1714 (= Handbuch der Geschichte der Internationalen Beziehungen 3). Schöningh, Paderborn 2012. XIX, 581 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Von dem in einer Zeit der Globalisierung naheliegenden, von Heinz Duchhardt und Franz Knipping herausgegebenen, auf neun Bände angelegten Handbuch der Geschichte der internationalen Beziehungen sind seit Heinz Duchhardts Balance of Power und Pentarchie (1700-1785) von 1997 in fünfzehn Jahren sechs Bände erschienen. Sie betreffen die Jahre zwischen 1830 und 1878 (1999), 1785 und 1830 (2004), 1559 und 1660 (2007), 1450 und 1559 (2008) sowie zwischen 1648/1659 und 1713/1714. Damit liegt von 1450 bis fast zum Ende des 19. Jahrhunderts bereits ein beträchtlicher Teil des Gesamtwerks vor.
Eine bisher bestehende bedeutsame Lücke konnte zuletzt der in Rastenburg 1936 geborene Marburger Historiker Klaus Malettke schließen. Er war nach dem Studium von Geschichte, Romanistik und Pädagogik in Marburg, Dijon und Paris 1965 in Marburg bei Wilhelm Mommsen promoviert und nach einem mit Fritz Dieckmann vollzogenen Wechsel in Berln 1972 habilitiert worden. Während seiner 1980 beginnenden Marburger Tätigkeit legte er zahlreiche Werke zur mitteleuropäischen Geschichte der frühen Neuzeit mit einem Schwerpunkt auf Ludwig XIV. von Frankreich vor, so dass er für die Behandlung von dessen Zeit und Politik bestens ausgewiesen ist.
Entsprechend der Gesamtkonzeption der Reihe gliedert sich auch der von ihm vorgelegte Band in strukturelle Gegebenheiten und Rahmenbedingen, bei denen als Akteure vor allem Frankreich, Spanien, Großbritannien, Kaiser, Reich und österreichische Erblande, die Republik der Vereinigten Niederlande, Schweden, das osmanische Reich, daneben Russland (Rußland), Polen, Brandenburg(-Preußen), Dänemark, Savoyen sowie Reichsitalien, Venedig, Kirchenstaat, Eidgenossenschaft, Portugal, Bayern, M |
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Vossius, Oliver, Auf den Spuren des Bösen. Vorstudien zur vorsorglichen Rechtspflege im Dritten Reich (= Schriften zum Notarrecht 35). Nomos, Baden-Baden 2013. 111 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vossius, Oliver, Auf den Spuren des Bösen. Vorstudien zur vorsorgenden Rechtspflege im Dritten Reich (= Schriften zum Notarrecht 35). Nomos, Baden-Baden 2013. 111 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Der Verfasser des schmalen Bändchens, Oliver Vossius, outet sich als „jetziger Amtsinhaber“ des Notariats München V, das sich „eine führende Stellung gerade im Handels- und Gesellschaftsrecht in München erarbeitet“ habe (S. 18). In dieser Funktion findet ein Arisierungsfall sein Interesse, der seinerzeit von dem dem Notariat München V assoziierten Notariat München XVII abgewickelt wurde; auf Basis der überlieferten Urkunden wird der Vorgang im Detail kritisch analysiert und im mehr als die Hälfte des Gesamtumfanges der Arbeit umfassenden, 19 (leider nicht optimal reproduzierte) Belege präsentierenden Anlagenteil dokumentiert.
Eingebettet ist die Fallstudie in die von Hans-Peter Haferkamp gestellte Grundsatzfrage, „inwieweit einzelne Notare im Rahmen der sog. ‚Arisierung‘ und Ausplünderung von Juden beteiligt waren und damit mittelbar von diesen Vorgängen profitierten“. Nachdem das Dritte Reich in Selbstbetrachtungen der Zunft zunächst ausgeblendet worden war, erschien der Notar schließlich als Opfer von Verfolgung. Wie es um den „Notar als Täter“ steht, will der Verfasser abklopfen, indem er „methodische Kriterien für die Analyse von Urkunden und sonstigen Vorgängen der vorsorgenden Rechtspflege“ zu entwickeln und zu erproben sucht, „Indizien, anhand derer man erkennen kann, ob eine Urkunde ‚faul‘ ist“, wobei es „für eine Entscheidung über Verurteilung oder Freispruch […] noch zu früh“ sei, sei man doch „noch nicht einmal in der Beweisaufnahme“ (S. 5f.). Es müsse im Vorfeld eine „flächendeckende Durchforstung von Archiven“ einsetzen, sodass man „im Idealfall […] zu jeder Urkunde die zugehörige Grund-, Nachlass-, Vormundschafts- und Handelsregisterakte und noch dazu die entsprechenden Akten der Genehmigungsbehörden und der Devisenstell |
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Wihoda, Martin, Die sizilischen Goldenen Bullen von 1212. Kaiser Friedrichs II. Privilegien für die Přemysliden im Erinnerungsdiskurs. Böhlau, Wien 2012. 330 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wihoda, Martin, Die sizilischen Goldenen Bullen von 1212. Kaiser Friedrichs II. Privilegien für die Přemysliden im Erinnerungsdiskurs. Böhlau, Wien 2012. 330 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In Basel ließ am 26. September 1212 der sizilische König und erwählte Kaiser Friedrich II. drei Privilegien für seine böhmischen Verbündeten ausstellen. Nach dem Vorwort des Verfassers der vorliegenden Untersuchung bildet die nach dem anhängenden goldenen Siegel des Ausstellers als sizilische Goldene Bulle einen festen Pfeiler des tschechischen Nationalbewusstsein und der tschechischen Staatlichkeit. Im Gegensatz hierzu übergingen die přemyslidischen Könige im 13. Jahrhundert die Urkunde mit Schweigen und ließ erst König Karl IV. im Jahre 1348 eine feierliche Bestätigung der nach 1627 beinahe völlig in Vergessenheit geratenen Urkunde mit erläuterndem Kommentar anfertigen.
Den 1967 in Oppau geborenen, 1999 promovierten und seit 2010 in Brünn als Professor tätigen Verfasser machte in den frühen 1990er Jahren der Würzburger Mediävist Peter Herde auf diesen Widerspruch aufmerksam, woraufhin Martin Wihoda eine kurze Studie über die ebenfalls mit dem sizilischen goldenen Königssiegel beglaubigte Urkunde Friedrichs II. verfasste, mit der Friedrich II. dem Markgrafen das Gut Mocran et Mocran verlieh. Dessenungeachtet ließ ihn das Thema der drei Baseler Urkunden Friedrichs II. nicht mehr los, so dass er sich im Sommer 2004 zu einer umfassenden Bearbeitung entschloss, als deren Ergebnis er 2005 in tschechischer Sprache das Buch Die sizilische Goldene Bulle - Ein bemerkenswertes Ereignis in den Schichten der Erinnerung veröffentlichte. Dessen Inhalt legt er nunmehr in einer erheblichen überarbeiteten und erweiterten deutschen Fassung vor.
Gegliedert ist es nach einer Einleitung über das gespaltene Reich in sechs Kapitel über Basel, 26. September 1212 als Stätte der Erinnerung, die Erinnerung der Urkunde, die Erinnerung in der Urkunde, |
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The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens, hg. v. Rodríguez Ruiz, Blanca/Rubio Marín, Ruth. Brill, Leiden 2012. XV, 500 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Natur hat die Menschen in Männer und Frauen eingeteilt und ihnen unterschiedliche Möglichkeiten mitgegeben, die sich freilich nur in wenigen Hinsichten klar und eindeutig bestimmen lassen. Im langzeitlichen Miteinander haben sich Männer vielfach als körperlich größer, schneller und stärker erwiesen und an vielen Stellen Frauen in weniger angesehene Lagen abgedrängt. Dementsprechend erscheinen in der älteren Quellen bei Auswahlentscheidungen vorwiegend Männer als aktive und passive Wähler, wenngleich die frühneuzeitliche Aufklärung an der Berechtigung dieser Aufgabenteilung mit guten Gründen zu zweifeln beginnt.
Diesem Fragenkreis ist der vorliegende Sammelband gewidmet. Er ist aus einer bei Gelegenheit der 75. Wiederkehr der Zulassung von Frauen zu Wahlen in Spanien im Jahre 1931 in Sevilla im Jahre 2006 abgehaltenen viertägigen Konferenz hervorgegangen. Die dort vertretenen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden entsprechend der tatsächlichen Entwicklung noch um Bulgarien und Rumänien ergänzt, so dass das Werk insgesamt 27 Landesbeiträge vorstellen kann.
Zu Beginn führen die beiden Herausgeberinnen sachkundig in die Gesamtthematik ein. Danach folgen von ausschließlich weiblichen Autorinnen in englischer Sprache gehaltene Referate über Finnland, Dänemark, Litauen, Lettland, Estland, Deutschland (Ute Sacksofsky), Polen, Luxemburg, die Niederlande, Österreich (Birgitta Bader-Zaar), die Tschechische Republik, die Slowakei, Schweden, Irland, Großbritannien, Spanien, Frankreich, Bulgarien, Slowenien, Rumänien, Italien, Malta, Belgien, Ungarn, Griechenland, Zypern und Portugal. Den Frauen in Europa vielleicht noch gerechter wäre man geworden, wenn auch die (noch) außerhalb der Europäischen Union stehenden Staaten in den wertvollen, eine |
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Grünwald, Katharina, Das Staatskirchenrecht der DDR im Lichte des Aufeinandertreffens von katholischer Kirche und Marxismus. BWV Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2012. 255 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Religion ist bekanntlich dem Sozialismus Opium für das Volk. Deswegen ist das Zusammentreffen zwischen einer mehr als 1000 Jahre bestehenden Religion und einer praktizierten Form des Sozialismus von besonderem Interesse, weil sich fragt, inwieweit auch die Führer einer weltlichen Ideologie Rücksicht nehmen wollen und können auf die hergebrachten Vorstellungen der von ihnen geführten und gelenkten Menschen, selbst wenn diese sich innerlich bereits erkennbar von diesen verabschiedet haben oder verabschieden. Mit diesem vielfältigen Fragenkreis befasst sich das vorliegende Werk.
Es ist unter Betreuung durch Rosemarie Will an der Universität Berlin während einer als spannend und lehrreich beschriebenen Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl entstanden, im Herbst 2011 fertiggestellt, im anschließenden Wintersemester als Dissertation angenommen und am 18. Juni 2012 verteidigt worden. Es gliedert sich außer in eine Einleitung über Gegenstand und Ziel sowie Säkularisierung und säkularisierten Staat im Allgemeinen und einen zusammenfassenden Schluss in vier Teile. Sie betreffen die katholische Kirche im säkularen Staate, den Marxismus im säkularen Staat, die Entwicklung des Staatskirchenrechts in der DDR sowie die Wende von 1989/1990 und die deutsche Einheit.
In ihrem Kernteil geht die Verfasserin nach Schilderung der Ausgangslage umsichtig auf die Regelungen in den Landesverfassungen, die Verfassung von 1949, die Verfassungswirklichkeit, die Verfassung von 1968/1974 und die anschließende Verfassungswirklichkeit ein. Auf Grund auch ungedruckter Quellen und umfangreicher Literatur kann sie zeigen, dass sich in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Staat und Weltanschauung in der Ablehnung von Religion |
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Heller, Kevin Jon, The Nurenberg Military Tribunals and the Origins of International Criminal Law. Oxford University Press, Oxford 2012. XVIII, 509 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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In der um eine 1050 erstmals erwähnte, anscheinend vorsalische Grundlagen aufweisende Reichsburg auf ursprünglich bayerischem Siedlungsboden an der Pegnitz erwachsenden Reichsstadt Nürnberg hatte nach der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. jeder neugewählte deutsche König seinen ersten Reichstag abzuhalten und wurden von 1424 bis 1796 die Reichskleinodien aufbewahrt. Hieran knüpfte Adolf Hitler an, indem er die Reichsparteitage der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei auf dem eigens dafür errichteten Reichtagsgelände durchführte und 1938 die Reichskleinodien zumindest für einige Jahre wieder von Wien zurückführte. Folgerichtig ließen die alliierten Siegermächte des zweiten Weltkriegs in Nürnberg vom 18. 10./14. 11. 1945 bis 1. 10. 1946 die Prozesse gegen (14 bzw.) 22 nationalsozialistische Hauptkriegsverbrecher wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation mit 12 Todesurteilen durch Hängen gegen Hermann Göring, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Arthur Seyß-Inquart und Martin Bormann stattfinden, denen bis 11. 4. 1949 12 weitere Verfahrengegen 182 Angeklagte angeschlossen wurden (24 Todesurteile), mit denen sich das vorliegende stattliche Werk befasst.
Sein Verfasser wurde in Leiden zum PhD und in Stanford zum JD promoviert, nachdem er den Bachelor und Master in Soziologie an der New School for Social Research und den Master in literature an der Duke University mit Auszeichnung erworben hatte. Er lehrte zuletzt als Associate Professor and Reader in der Melbourne Law School, an der er Strafrecht und internationales Strafrecht vert |
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Amelsberg, Werner, Die „Samende“ im lübischen Recht. Eine Vermögensgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern im spätmittelalterlichen Lübeck (= Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte 64). Böhlau, Köln 2012. 448 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Amelsberg, Werner, Die „Samende“ im lübischen Recht. Eine Vermögensgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern im spätmittelalterlichen Lübeck (= Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte 64). Böhlau, Köln 2012. 448 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In den früheren Zeiten war das Leben der Menschen vor allem auf das eigene Haus konzentriert, weswegen das aus heutiger Sicht Private größere Bedeutung hatte. Dementsprechend zählte zum Kernbereich der deutschen Rechtsgeschichte lange Zeit das besondere deutsche Privatrecht in seinen individuellsten Entfaltungen. Diese im Schwinden begriffene Tradition greift die vorliegende, Hans Hemßens Gemälde vom Gerichtssaal im Lübecker Rathaus von 1625 zur Veranschaulichung verwendende Buch erfreulicherweise wieder auf.
Es beruht auf der von Karin Nehlsen-von Stryk betreuten, während der Assistentenzeit entstandenen, im Sommersemester 2010 von der juristischen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommenen Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich abgesehen von einer Einleitung über Gegenstand, Forschungsstand, Quellen, lübische Ratsgerichtsbarkeit und Gang der Darstellung sowie eine Schlussbetrachtung in zwei Teile. Sie betreffen die Regelung der samende were in den ältesten niederdeutschen Stadtrechten und im revidierten Lübecker Stadtrecht von 1586 auf der einen Seite und die samende in der Spruchtätigkeit des Lübecker Rates auf der anderen Seite.
Die auch Archivalisches einschließende Quellengrundlage der Untersuchung bilden demnach vor allem rund 150 Entscheidungen des Lübecker Rates, die durch 7 Revaler Ratsurteile ergänzt werden. Mit ihrer Hilfe kann der Verfasser sehr konkret und ansprechend die grundsätzlich nur nach der ehelichen Geburt eines gemeinsamen Kindes von Ehegatten entstehende Vermögensgemeinschaft samende zwischen Eltern und Kindern, die vor allem nach dem Tod eines Elters Auswirkungen zeitigte, von der Entstehung bis zur Auflösung verfolgen und |
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Großmann, Stefan, Ich war begeistert. Lebenserinnerungen. Mit einem Vorwort v. Schlösser, Hermann, hg. v. Kluy, Alexander. Edition Atelier, Wien 2012. 304 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Großmann, Stefan, Ich war begeistert. Lebenserinnerungen. Mit einem Vorwort v. Schlösser, Hermann, hg. v. Kluy, Alexander. Edition Atelier, Wien 2012. 304 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Wien am 18. Mai 1875 geborene Stefan Großmann musste als „Sohn verarmter Wiener Bürger“ jüdischer Herkunft nach dem Verlust des väterlichen Vermögens in der Gründerzeit seine Mutter bei einem Alkoholausschank nahe dem Prater unterstützen. Die dortige Begegnungen mit Arbeitern und Freudenmädchen hatte prägende Wirkung. Nach Verlassen der Schule ohne Abschluss und einem Streit mit seiner Mutter ließ er sich taufen und zog für zwei Jahre nach Paris.
Nach Aufenthalten in Wien, Berlin und Brüssel, in denen er erste Texte in sozialistischen Zeitschriften veröffentlichte, gründete er 1906 in Wien nach einem Berliner Vorbild die freie Volksbühne für die Wiener Arbeiter, die er aber nach einer Auseinandersetzung mit den Behörden um den Bau eines eigenen Theaters 1913 zu Gunsten Berlins verließ. Nach Tätigkeiten für die Vossische Zeitung eröffnete er 1920 die Wochenschrift Das Tage-Buch, die für einige Jahre zu einer der wichtigsten demokratischen Zeitschriften wurde. Nach seinem Ausscheiden verfasste er 1930 die vorliegende Autobiographie.
In diesem als Auftakt für die dem gelebten Augenblick gewidmete Reihe Wiener Literaturen ausgewählten Werk schildert der 1925 auf den Seiten 1664 des Tage-Buches eine weitsichtige Rezension von Adolf Hitlers Mein Kampf veröffentlichende, im März 1933 nur durch seinen schlechten Gesundheitszustand vor der Verhaftung durch die geheime Staatspolizei bewahrte, aber zum Verlassen des Deutschen Reiches gezwungene und in Wien am 3. Januar 1935 verstorbene seinerzeit bekannte Journalist lebendig und einprägsam das ihn umgebende und beflügelnde kulturelle Leben in Wien und Berlin. Nach einem kurzen Hinweis des Herausgebers, einem nachgereichten Inhaltsverzeichnis und einer Einführung Hermann Schlössers über Begei |
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Philipps, Robert, Sozialdemokratie, 68er-Bewegung und gesellschaftlicher Wandel 1959-1969. Nomos, Baden-Baden 2012. 499. S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Philipps, Robert, Sozialdemokratie, 68er-Bewegung und gesellschaftlicher Wandel 1959-1969. Nomos, Baden-Baden 2012. 499. S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach 1960 kam es mit einem Höhepunkt im Jahre 1968 weltweit zu einer Reihe auffälliger Bewegungen, die sich zwar teilweise deutlich voneinander unterschieden, aber doch häufig den Krieg der Vereinigten Staaten in Vietnam, die abgelehnte Autorität und den Einsatz für größere sexuelle Freiheiten zum Gegenstand hatten. In der Bundesrepublik Deutschland trat die politische Ablehnung der großen Koalition zwischen Christlich-demokratischer bzw. christlich-sozialer Union und Sozialdemokratischer Partei hinzu. Als tiefere Gründe für diese Erscheinungen werden der Rückgang des starken Wirtschaftswachstums, die zunehmende Bildung und die damit verknüpfte Einsicht in die ungleiche, als ungerecht beurteilte Verteilung von Macht genannt.
Der 1978 geborene, in Bonn in Geschichte, Politik, Volkswirtschaft und Anglistik ausgebildete, seit 2010 als Referent der Friedrich-Ebert-Stiftung tätige Verfasser behandelt in seiner von Joachim Scholtyseck betreuten, von der Friedrich-Ebert-Stiftung geförderten, 2010 an der philosophischen Fakultät der Universität Bonn angenommenen Dissertation wesentliche, auf die Bundesrepublik Deutschland bezogene Aspekte dieser Vorgänge. Dazu gliedert er seine Untersuchung nach einer Einleitung über die 60er Jahre als Zeit soziokulturellen und politkulturellen Wandels, Fragestellung, Erkenntnisinteresse, Quellen, Methodik und Forschungsstand in vier Abschnitte über die Godesberger Wende, die Zeit von 1959 bis 1966, die Jahre 1967 bis 1969 und die Einflüsse der 68-er-Bewegung auf Programm und Profil der SPD. Am Ende fasst er seine in ausführlicher Erörterung gewonnenen Erkenntnisse übersichtlich zusammen.
Danach bedeutete der Wandel der 60er Jahre im Ergebnis das Wiedererstarken eines linken Parteiflügels der Sozialdemokratischen Partei. Dies gab den Kräften Auft |
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Schilling, Heinz, Martin Luther. Rebell in einer Zeit des Umbruchs. Beck, München 2012. 714 S., 51 Abb., 4 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schilling, Heinz, Martin Luther. Rebell in einer Zeit des Umbruchs. Beck, München 2012. 714 S., 51 Abb., 4 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Eisleben am 10. November 1483 als Sohn eines Bergmanns geborene Martin Luther hat aus deutscher Sicht die Welt so stark verändert wie nur wenige seiner Zeitgenossen. Durch seine 1517 kurz nach Erreichen seiner beruflichen Endposition als Professor der Theologie mit etwa 34 Jahren in Wittenberg veröffentlichten Thesen ließen ihn zum erfolglosen Reformator der katholischen Kirche und zum erfolgreichen Begründer einer neuen Konfession werden. Über seine Begründung der Erlösung des Menschen auf die Gnade Gottes statt auf käufliche gute Werke hinaus prägt seine Übersetzung der Bibel in das Deutsche deren Sprache bis zur Gegenwart wesentlich mit.
Der in Bergneustadt 1942 geborene, in Köln aufgewachsene Verfasser promovierte nach einem Studium der Geschichte, Germanistik, Philosophie und Soziologie in Köln 1971 in Freiburg im Breisgau mit einer Untersuchung zur Sozial- und Religionsgeschichte niederländischer Exulanten. Nach einer Tätigkeit als Assistent bzw. Hochschuldozent in Bielefeld wurde er 1977/1968 auf Grund einer von Wolfgang Mager, Reinhart Koselleck und Bernd Moeller begutachteten Fallstudie zur territorialen Sozialgeschichte (am Beispiel der Grafschaft Lippe habilitiert und nach Osnabrück (1979), Gießen (1982) sowie Berlin (1992) berufen. Seine vielfältigen Untersuchungen haben ihn zu einem der führenden Sachkenner der Konfessionalisierungsgeschichte werden lassen, an den der Verlag mit bestem Grunde mit einer großen Aufgabe herangetreten ist.
Luthers Leben und Wirken in einer Epoche des Umbruchs gliedert er klar in die drei Abschnitte von Kindheit, Studium und erste Klosterjahre (1483-1511), Wittenberg und die Anfänge der Reformation (1511-1525) sowie die Spannung zwischen Prophetengewissheit und zeitlichem Scheitern (1525-1546). Am Ende seines umsichtig und tiefgreife |
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Haverkamp, Alfred, Neue Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte (2000-2011), hg. v. Cluse, Christoph/Müller, Jörg R. Hahn, Hannover 2012. X, 416 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Haverkamp, Alfred, Neue Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte (2000-2011), hg. v. Cluse, Christoph/Müller, Jörg R. Hahn, Hannover 2012. X, 416 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1937 in Holdorf geborene Mediävist wurde nach dem Studium der Geschichte, Germanistik und Philosophie in Münster, Würzburg und München 1964 in München über die Regalien-, Schutz und Steuerpolitik in Italien unter Friedrich Barbarossa bis zur Entstehung des Lombardenbundes promoviert. Nach einer einjährigen Tätigkeit als Archivreferendar, in der er die 46 Seiten umfassenden Register für die Habilitationsschrift Friedrich Prinz’ anfertigte, wurde er 1969 mit einer Schrift über Herrschaftsformen der Frühstaufer in Reichsitalien habilitiert. Von 1970 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2005 wirkte er in Trier.
Seine vielfältigen und weiterführenden Forschungen galten außer der Verfassungsgeschichte, Sozialgeschichte, deutschen und italienischen Geschichte des Mittelalters vor allem der Geschichte der Juden. Zu diesem Zweck gründete er 1996 das Institut für Geschichte der Juden. In Anerkennung seines langjährigen Wirkens im Bereich der Erforschung der jüdischen Geschichte erhielt er 1995 das Bundesverdienstkreuz erster Klasse und 2011 die Ehrendoktorwürde der hebräischen Universität Jerusalem.
Erfreulicherweise blieb ihm bis zur Gegenwart seine beeindruckende Schaffenskraft erhalten. Deswegen konnten die Herausgeber ihm zu seinem 75. Geburtstag eine dritte Festschrift mit gesammelten Forschungsbeiträgen zueignen, die elf Aufsätze an leicht zugänglicher Stelle vereint. Sie betreffen Europas Juden im Mittelalter (5) christliche Gemeinschaften und Gemeinden (3) und mediterrane und globale Horizonte und werden erfreulicherweise durch Literaturverzeichnis und Register abgerundet. Eine stattliche tabula gratulatoria zeugt von der weitreichenden Anerkennungen des Geehrten, dem noch viele weitere Ehrungen in gleicher beeindruckender Güte zu wünschen si |
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Impekoven, Holger, Die Alexander von Humboldt-Stiftung und das Ausländerstudium in Deutschland 1925-1945 (= Von der lautlosen Propaganda zur Ausbildung der geistigen Wehr. Internationale Beziehungen. Theorie und Geschichte 9). V & R unipress, Göttingen 2011. 524 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der jüngere, in Berlin 1769 geborene und 1859 verstorbene Bruder Wilhelm von Humboldts schuf auf Grund seiner Reisen nach Amerika und Asien einen neuen Stand des Wissens von der Welt. Dementsprechend wurde bereits kurz nach dem Tode des als zweiter Kolumbus gepriesenen Forschers in Berlin von Gustav Magnus eine nach Humboldt benannte Stiftung gegründet, die Forschungsreisen deutscher Wissenschaftler in das Ausland unterstützte, aber ihr gesamtes Kapital in der Inflation nach 1923 verlor. Nachdem auch die 1925 auf Betreiben des auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches neu gegründete, nunmehr ausländische Wissenschaftler während eines Aufenthalts in Deutschland fördernde Stiftung 1945 aus kriegsbedingten Gründen ihre Tätigkeit einstellen musste, wurde die Stiftung am ersten April 1953 zum dritten Mal ins Leben gerufen.
Mit der zweiten Stiftung befasst sich die gewichtige, von Klaus Hildebrand und nach dessen schwerer Erkrankung von Joachim Scholtyseck betreute, im Jahre 2010 von der philosophischen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation des Verfassers, der zunächst ein Projekt zur Materialexploration am Lehrstuhl unter Finanzierung durch den Stifterverband für die deutsche Wissenschaft ausgeführt hatte. Das vorliegende Buch ist eine leicht überarbeitete Fassung der Untersuchung des in Geschichte und Germanistik in Bonn und Oxford ausgebildeten, seit 2011 als Forschungsdezernent der Universität Bonn tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung vor allem in drei chronologische Kapitel über die Anfänge, die unter die Frage business as usual gestellten Jahre von 1933 bis 1938 und die Ausbildung der geistigen Wehr |
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Zur Aktualität der Weimarer Staatsrechtslehre, hg. v. Schröder, Ulrich Jan/Ungern-Sternberg, Antje von (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 17). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. VIII, 356 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zur Aktualität der Weimarer Staatsrechtslehre, hg. v. Schröder, Ulrich Jan/Ungern-Sternberg, Antje von (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 17). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. VIII, 356 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Staatsrecht des Deutschen Reiches nach dem November 1918 war von besonderer Bedeutung, weil der Staat seine äußere Erscheinungsform von der früheren Monarchie zur anschließenden Republik wesentlich geändert hatte und sich die Rechtswissenschaft mit den daraus zu ziehenden Folgerungen auseinanderssetzen konnte und musste. Dabei trat allerdings kein Konsens ein, sondern es standen als Hauptströmungen der Rechtspositivismus, Hans Kelsen, der soziologische Positivismus bzw. Dezionismus (Carl Schmitt), die Integrationslehre (Rudolf Smend) und die Vorstellung eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats (Hermann Heller) nebeneinander. Dabei wandten sich Schmitt, Smend und Heller im so genannten Methodenstreit gegen den Positivmus (Labands, Gerbers und) Kelsens.
Der vorliegende, von den beiden 1974 geborenen akademischen Räten in Münster und München herausgegebene Sammelband ist das Ergebnis einer in Münster am 24. und 25. September 2010 abgehaltenen, von der Fritz Thyssen Stiftung großzügig geförderten Tagung. Ihm geht es vor allem um die Klärung der Frage, inweit Ideen und Argumente von damals noch heute fortwirken oder wiederbelebt werden könnten. Dazu äußern sich nach einer kurzen Einleitung der Herausgeber insgesamt 12 Beiträger. Ihre Studien betreffen Staatslehre und Verfassungslehre, Reichweite und Grenzen des Rechtes, parlamentarische Demokratie, Methodenlehre und Selbstverständnis sowie die Verwaltung zwischen Bewahrung und Fortschritt.
Dabei stellt etwa Kathrin Groh die heutige Verfassungstheorie in die Tradition von Preuß, Anschütz, Thoma, Kelsen und Heller, während Nele Math-Lück die Aktualität der Inegrationslehre Smends im europäischen Einigungsprozess überprüft und Mathias Hong Rechtswissensch |
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Ballinger, Chris, The House of Lords 1911-2011. A Century of Non-Reform. Hart Publishing, Oxford 2012. XIII, 249 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das House of Lords (Oberhaus) ist im englischen Recht die im Laufe des 13. Jahrhunderts aus dem Königshof hervorgegangene Versammlung der großen Lehnsleute des Königs, von denen die Barone 1215 dem König die Magna Charta libertatum abringen konnten. Es umfasste, obgleich es durch das seit 1265/1297 sichtbare House of Commons im Laufe der Zeit mehr und mehr zurückgedrängt wurde, noch 1998 635 Angehörige des Erbadels und 26 anglikanische Bischöfe. Es ragt also als aristokratisches Element der Vergangenheit in eine demokratische Verfassung der Gegenwart hinein.
Mit seiner jüngeren Geschichte befasst sich die bedeutsame Studie des als erster Academic Dean in Exeter wirkenden Verfassers. Vorangegangen waren ihr Arbeiten über Democracy and Voting und Hedging and Ditching - The Parliament Act 1911 des in Oxford ausgebildeten Wissenschaftlers. Seit 2004 war er dem britischen Parlament in Sachen Verfassungsreform eng verbunden, so dass er als einer der besten Kenner der jüngeren Geschichte des britischen Oberhauses angesehen erden kann.
Seine eindringliche Studie gliedert sich nach einer kurzen Einführung in Reform und Nichtrefom in neun chronologisch geordnete Abschnitte. Sie beginnen mit dem Parliament Act des Jahres 1911 und behandeln unter einprägsamen Überschriften wie The Battle is Over die Jahre zwischen 1917 und 1945, den Parliament Act 1949, den Life Peerages Act 1958, den Peerage Act 1963, die Inter-Party Conference und the Parliament (No 2) Bill (1968-1969), den House of Lords Act 1999, die Wakeham Commission und schließlich Gründe für Reform und Nichtreform. Am Ende gelangt der Verfasser ansprechend zu der Überzeugung, dass zwar jede Regierung der letzten hundert Jahre im Unterhaus die Mehrheit gehabt hätte, eine grundlegende und endgültige Reform durchzuführen, dass aber ein |
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Ackermann, Christian, Die Bedeutung der Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts zum Kommunalrecht für unsere heutige Dogmatik (= Kommunalrecht - Kommunalverwaltung 58). Nomos, Baden-Baden 2012. 188 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ackermann, Christian, Die Bedeutung der Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts zum Kommunalrecht für unsere heutige Dogmatik (= Kommunalrecht - Kommunalverwaltung 58). Nomos, Baden-Baden 2012. 188 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die 2011 von der juristischen Fakultät der Universität Göttingen angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft eine interessante Überprüfung der vom Autor vorangestellten Einsicht Otto Mayers, dass Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht aber besteht. Sie gliedert sich klar in die drei Teile Einführung, Hauptteil und Schluss sowie in sechs Abschnitte.
Nach der Einführung in den Gegenstand und den Gang der Bearbeitung stellt der Verfasser zunächst das preußische Oberverwaltungsgericht in den 66 Jahren seines Bestands ab 1875 dar. Danach identifiziert er die kommunalrechtlichen Angelegenheiten in der Rechtsprechung des Gerichts und erörtert Kriterien zur Herstellung von Bezügen und zur sinnvollen Beschränkung des Umfangs einer Untersuchung. Auf dieser Grundlage behandelt er das kommunale Selbstverwaltungsrecht, die kommunalen Organe und deren Mitglieder, das kommunale Wahlprüfungsrecht, das Kommunalaufsichtsrecht und die Einwohner in der Gemeinde.
Am Ende fasst er seine vielfältigen, überzeugenden Ergebnisse in 25 Thesen zusammen. Insgesamt kann er eine erhebliche Bedeutung der kommunalrechtlichen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Preußens über sein Ende im Jahre 1945 hinaus erweisen. Damit kann er letztlich trotz mancher Abweichungen im Detail die Einsicht Otto Mayers bekräftigen, dass trotz bedeutsamer verfassungsrechtlicher Veränderungen Verwaltungsrecht im Grunde langen Bestand haben kann und vielfach auch hat, weshalb noch die Gegenwart von den Erkenntnissen des Oberverwaltungsgerichts Preußen zehren kann.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Liedtke, Rainer, Die industrielle Revolution (= UTB 3350). Böhlau, Köln 2012. 204 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Liedtke, Rainer, Die industrielle Revolution (= UTB 3350). Böhlau, Köln 2012. 204 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Revolution als plötzliches, umwälzendes Ereignis ist im politischen Bereich vor allem durch die französische Revolution des Jahres 1789 bekannt. In Parallele hierzu wird sie für die grundlegende Trennung zwischen Vormoderne und Moderne (ab 1760) auch im Bereich der Wirtschaft verwendet. Diese epochale Verschiedenheit ist trotz der allgemeinen Kontinuität menschlicher Geschichte so grundlegende, dass sie immer wieder eine leicht lesbare, die unübersehbare Spezialliteratur für die Allgemeinheit verwertende Überblicksdarstellung verdient, wie sie im vorliegenden schmalen Band geboten wird.
Ihr Verfasser ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte der Technischen Universität Darmstadt und Privatdozent am historischen Institut der Universität Gießen. Wissenschaftlich ist er anscheinend erstmals mit einer in Oxford am St. Antony’s College angenommenen Dissertation über Jewish welfare in Hamburg and Manchester c- 1850-1914 hervorgetreten. Seine Gießener Habilitationsschrift des Jahres 2004 betrifft N M Rothschild & Sons (im Rahmen der) Kommunikationswege im europäischen Bankwesen im 19. Jahrhundert, während eine Geschichte Europas von 1815 bis zur Gegenwart weiter und allgemeiner ausgreift.
Nach einem kurzen Vorwort gliedert der Verfasser seinen verdienstlichen Überblick in 10 Abschnitte, in denen er Revolutionen in Landwirtschaft, Wissen und Handel vor die (eigentliche) Revolution einordnet und danach im Wesentlichen geographisch vorgeht. Überzeugend beginnt er mit Großbritannien und gliedert dabei in Rohstoffe und Technologie, Textilindustrie, Kapital und Absatzmarkt, Transportwesen, Eisenbahn, The Workshop of the World, Demografie sowie Konkurrenz und Abstieg, wonach Westeuropa und Mitteleuropa, Nordamerika, die europäische Peripherie im Norden, Osten und Süden - und nach Kapiteln über so |
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Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. Der Reichstag zu Augsburg 1525, der Reichstag zu Speyer 1526, Der Fürstentag zu Esslingen 1526, bearb. v. Aulinger, Rosemarie (= Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe, Bd. 5/6). Oldenbourg, München 2011. 995 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. Der Reichstag zu Augsburg 1525, der Reichstag zu Speyer 1526, Der Fürstentag zu Esslingen 1526, bearb. v. Aulinger, Rosemarie (= Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe, Bd. 5/6). Oldenbourg, München 2011. 995 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf den Reichstagen des Heiligen römischen Reiches spielte sich in erster Linie das öffentliche politische Leben des Reiches ab, weshalb die zugehörigen Akten als Quellen von ganz besonderer Bedeutung sind. Gleichwohl kann ihre wissenschaftliche Erschließung offensichtlich nur mit einem sehr langen geschichtlichen Atem erfolgen, war doch Band 4 der 1886 begründeten Reichstagsakten Karls V. über den dritten Nürnberger Reichstag des Jahres 1524 bereits 1905 erschienen und Band 7 über den zweiten Speyerer Reichstag von 1529 im Jahre 1935 (Band 1 Wahlakten und Krönungsakten des Jahres 1519, Band 2 Worms 1521). Der vorliegende Doppelband schließt dementsprechend eine lange Zeit offene Lücke, die nicht zuletzt dadurch entstand, dass die bereits ausgearbeiteten Manuskripte für die beiden Bände 1943 im Historischen Institut der Universität Leipzig verbrannten und 1944 im Akademiegebäude in München auch das mühsam angelegte Generalrepertorium für die Zeit Karls V. verlorenging.
Zu verdanken ist das jetzige Ergebnis Rosemarie Aulinger, der die Deutsche Forschungsgemeinschaft für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009 eine Sachbeihilfe gewährte. Über die Einzelheiten berichtet die Bearbeiterin in ihrem kurzen Vorwort und in ihrer ausführlichen sachkundigen Einleitung. Im Mittelpunkt der politischen Ereignisse dieser Zeit steht das trotz mancher Rückschläge letztlich nicht aufzuhaltende Erstarken der Anhänger Martin Luthers und seiner kirchlichen Reformation.
Gegliedert ist die wertvolle umfangreiche Quellenedition in vier Kapitel. Sie betreffen das Jahr 1524, das Jahr 1525 mit dem Reichstag in Augsburg, den Reichstag zu Speyer 1526 und den |
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Maximilian I. 1459-1519. Wahrnehmung - Übersetzungen - Gender, hg. v. Noflatscher, Heinz/Chisholm, Michael/Schnerb, Bertrand (= Innsbrucker Historische Studien 27). StudienVerlag, Innsbruck 2012. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Maximilian I. 1459-1519. Wahrnehmung - Übersetzungen - Gender, hg. v. Noflatscher, Heinz/Chisholm, Michael/Schnerb, Bertrand (= Innsbrucker Historische Studien 27). StudienVerlag, Innsbruck 2012. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Wiener Neustadt geborene und rund zwei Monate vor seinem 60. Geburtstag in Wels vermutlich an Darmkrebs verstorbene, auf dem Umschlag in zwei kleinen Porträts abgebildete Maximilian war mit 18 Jahren Herzog von Burgund, mit 27 Jahren römisch-deutscher König, mit 31 Jahren Graf von Tirol, mit 34 Jahren Erzherzog von Österreich und mit 49 Jahren Kaiser. Allgemein wird er als letzter Ritter dem Mittelalter zugeordnet, obwohl er viele Züge der ausgabenfreudigen Renaissance in sich vereinigen konnte. Sein Leben und Wirken hat Hermann Wiesflecker in langen Jahren intensiv verfolgt.
Örtlich weit entfernt von und doch sachlich eng verbunden mit Österreich fand im Oktober 2009 am Wirth Institute for Austrian an Central European Studies an der University of Alberta in Edmonton eine wissenschaftliche Tagung zu dem bedeutenden deutschen Herrscher statt. Auf ihr bauen die von den in Innsbruck, Edmonton und Lille tätigen Herausgebern im vorliegenden Sammelband vereinigten 23 Beiträge zu unterschiedlichen Aspekten Maximilians und seiner Zeit (Hof, Wandel von Identitäten, Transfers, Integration, Selbstverständnis) auf. Gegliedert sind sie nach einer kenntnisreichen Einführung Heinz Noflatschers über den divus Maximilianus? bzw. Cultural turns am Königshof in insgesamt 5 Abteilungen.
Diese befassen sich mit Wahrnehmungen und politischer Kommunikation, Transfers, Übersetzungen und Kontakten, Gender und Handlungsspielräumen, der Frage globaler und regionaler Integration sowie abschließend mit Memoriae. Sie beginnen etwa mit einem Dialog zwischen Phantasie und Wirklichkeit und enden mit einem zusammenfassenden Versuch des Verständnisses. Angeschlossen sind dem vielfältigen Band sieben Rezensionen, ein Verze |
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Rieker, Stephan P., Das Ermächtigungsgesetz vom 24. 03. 1933 und die Konsequenzen des Grundgesetzes - Eine verfassungshistorische Untersuchung. Diplomica Verlag, Hamburg 2013. V, 113 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rieker, Stephan P., Das Ermächtigungsgesetz vom 24. 03. 1933 und die Konsequenzen des Grundgesetzes - Eine verfassungshistorische Untersuchung. Diplomica Verlag, Hamburg 2013. V, 113 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Ohne Frage bezeichnet das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, das eine Kompetenzverschiebung der Legislativgewalt zur Exekutive dergestalt vornahm, „ dass die Reichsregierung völlig selbständig förmliche Gesetze, und zwar auch verfassungsdurchbrechende Gesetze, beschließen kann, und der Reichskanzler bei der Ausfertigung der Gesetze an die Stelle des Reichspräsidenten tritt“ (S. 20), in verfassungsrechtlicher Hinsicht das Ende der längst durch die mangelnde Akzeptanz ihrer gesellschaftlichen Eliten und die Praxis der autoritären Präsidialregierungen ausgehöhlten demokratischen Weimarer Republik und den Beginn der nationalsozialistischen Diktatur. In diesem Zusammenhang interessieren nicht nur den Verfasser des vorliegenden Paperbacks, nach Umfang und Inhalt wohl seine Diplomarbeit (die Publikation gibt selbst dazu keine Auskunft, doch bietet Amazon auch eine als Masterarbeit bezeichnete Version des Münchener GRIN-Verlags mit nahezu identischem Titel und zum gleichen Preis an), vor allem zwei Gesichtspunkte: Welche Aussagen hinsichtlich Legalität und Legitimität der NS-Herrschaft sind unter dem Aspekt des Ermächtigungsgesetzes als zutreffend zu erachten, und welche Vorkehrungen wurden, Lehren aus dem Geschehen von 1933 ziehend, vom Gesetzgeber zur Einhegung überschießender, die Verfassung in ihrem Bestand elementar bedrohender Notstandsmaßnahmen in der Konzeption des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland getroffen?
Die dominante zeitgenössische juristische Methode der Staatsrechtslehre zur Auslegung der Weimarer Reichsverfassung (WRV) war ein wertneutraler Rechtspositivismus, demzufolge es „keine Diskrepanz zwischen Recht und Gesetz“ geben konnte; folglich war „die Legalität eines Gesetzes […] ausschlaggeb |
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Gmür, Rudolf/Roth, Andreas, Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte, 13. Aufl.. Vahlen, München 2011. 255 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gmür, Rudolf/Roth, Andreas, Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte, 13. Aufl.. Vahlen, München 2011. 255 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 1978 veröffentliche Rudolf Gmür in Münster erstmals als Sonderheft 2 der im Verlag Gieseking in Bielefeld seit 1968 vertriebenen, über Luchterhand und Wolters Kluwer 2010 an den Verlag Franz Vahlen gelangten Ausbildungszeitschrift Juristische Arbeitsblätter einen Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte im Umfang von XI und 121 Seiten. Der 1913 als Sohn des Berner Rechtshistorikers und Zivilrechtlers Max Gmür geborene Verfasser wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bern, Zürich, Jena und Paris Kammerschreiber am Berner Obergericht, promovierte 1949 über die Abgrenzung des Fischereiregals von den privaten Fischenzen im Kanton Bern und wurde 1951 mit einer Untersuchung über den Zehnt im alten Bern (1954) habilitiert. Nach Lehrtätigkeiten in Bern, Marburg und Tübingen wurde er 1957 als Nachfolger Karl Michaelis’ nach Münster berufen, wo er bis zu seiner Emeritierung 1978 wirkte.
Sein mit diesem Zeitpunkt vorgelegter, aus einem Skriptum erwachsener Grundriss fand rasch zahlreiche Leser. Deshalb konnte er 1980, 1984, 1987 (bei Metzner), 1992, 1994 (bei Luchterhand), 1996 und 2000 in weiteren Auflagen erscheinen. Ab 2003 führte der seit der achten Auflage (2000) als Mitautor mitwirkende Andreas Roth das in Konzeption und Inhalt unveränderte Werk des am 23. März 2002 verstorbenen Verfassers fort. In seiner jüngsten Auflage hat es seinen ursprünglichen Umfang mit XXIV und 255 Seiten mehr als verdoppelt.
Nach dem knappen Vorwort wurden dabei die notwendig gewordenen Aktualisierungen vorgenommen und den älteren Münsteraner Beispielen Hinweise zur Entwicklung im Kurfürstentum Mainz, in dessen Mittelpunkt der Nachfolger wirkt, an die Seite gestellt. Gegliedert ist der Grundriss nach einer Einleitung über die Grundbegriffe Recht, Gesetz, Gewohnheitsrecht und Rechtsgeschichte in |
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Zwischen Grenzkonflikt und Grenzfrieden. Die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein in Geschichte und Gegenwart, hg. v. Henningsen, Lars N. (= Studieafdelingen ved Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig 65). Studieafdelingen ved Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig, Flensburg 2011. 340 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zwischen Grenzkonflikt und Grenzfrieden. Die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein in Geschichte und Gegenwart, hg. v. Henningsen, Lars N. (= Studieafdelingen ved Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig 65). Studieafdelingen ved Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig, Flensburg 2011. 340 S. Besprochen von Werner Schubert.
Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um die Übersetzung, redaktionell überarbeitete und aktualisierte Fassung des 2009 erschienenen Werkes „Sydslesvigs danske historie“. Begleitet wird die Darstellung durch Passagen aus Originalquellen, Schaubildern und Tabellen. Betreut wurde das Werk von der Studienabteilung an der Dänischen Zentralbibliothek in Flensburg. Henningsen (Leiter der genannten Studienabteilung) befasst sich in seinem Beitrag mit „Schleswig unter Dänemark“ (bis 1864). Es folgen die Beiträge von René Rasmussen (Museumskurator beim Danevirke Museum bei Schleswig, jetzt an der genannten Studienabteilung) mit der preußischen Zeit (bis 1945) und von Martin Klatt (Professor an der Universität Süddänemark in Sonderborg) über die Thematik: „Wiedervereinigung oder Minderheit 1945-1955“. Abschließend behandelt Jørgen Kühl (Rektor der A. P. Møller Skolen in Schleswig) die Zeit von 1955 bis Ende 2010. Henningsen weist in seinem Beitrag darauf hin, dass ab ungefähr 1800 die dänische Sprache in Südschleswig – das Herzogtum Schleswig reichte bis zur Königsau im Norden westlich von Ribe, im Osten bis an den Kleinen Belt südlich von Kolding – sich im Rückzug befunden habe (S. 24f.). Das Sprachreskript von 1840 beruhte auf einem Antrag der Nordschleswiger, der von der Schleswiger Ständeversammlung angenommen worden war. Es bezog sich primär auf die ländlichen Gebiete von Nordschleswig und besagte nichts über Südschleswig (S. 29). Die Sprachreskripte wurden bereits am 19. 2. 1864 aufgehoben (S. 46) und im ersten Halbjahr 1864 800 Beamte entlassen, die das neue Regime nicht anerkennen wollten (S. 47). Dänemark verlor durch |
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Ganster, Susanne, Religionsverschiedenheit als Ehehindernis. Eine rechtshistorische und kirchenrechtliche Untersuchung. Schöningh, Paderborn 2013. 351 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ganster, Susanne, Religionsverschiedenheit als Ehehindernis. Eine rechtshistorische und kirchenrechtliche Untersuchung. Schöningh, Paderborn 2013. 351 S. Besprochen von Werner Schubert.
Wie Susanne Ganster in der Einleitung des vorliegenden Werkes feststellt, fehlt bislang eine neuere „umfassende kirchenrechtliche und kirchengeschichtliche monographische Untersuchung zur Frage der Entstehung, Entwicklung und heutigen Ausgestaltung des Ehehindernisses disparitas cultus“ (S. 25). Dieser Aufgabe unterzieht sich Ganster in ihrer Würzburger theologischen Dissertation, wenn auch mit einer deutlichen Schwerpunktsetzung für die Zeit ab Erlass des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917, die mehr zwei Drittel des Werkes umfasst. Nicht behandelt werden die Rechtsvorschriften für Ehen mit Angehörigen der lateinischen Ostkirchen und die aktuelle Diskussion „um die besondere Situation, die sich beim Eingehen der Ehe zwischen einem Katholiken und einem Moslem auch aufgrund des muslimischen Rechts ergibt“ (S. 24). Ganster geht auch nicht näher ein auf die Eheverbote im Codex Theodosianus und Codex Iustinianus, in den evangelischen Kirchenordnungen sowie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und im preußischen Allgemeinen Landrecht, dessen Eheverbot zwischen Juden und Christen erst durch das preußische Personenstandsgesetz von 1874 ausdrücklich aufgehoben wurde. Über all diese Fragen unterrichtet umfassend das Werk Markus Langs, Das Eheverbot wegen Glaubensverschiedenheit. Die Entwicklung von den jüdisch-alttestamentlichen Rechtsgrundlagen bis in das Zweite Deutsche Kaiserreich, Münster 2004.
Im ersten Kapitel des Werkes Gansters geht es um die Glaubensverschiedenheit als Ehehindernis in der rechtsgeschichtlichen Entwicklung bis zum Mittelalter (S. 27-90). Nach Behandlung der glaubensverschiedenen Ehe in den biblischen Zeugnissen (Altes und Neues Testament) befasst sich Ganster ausführlich mit dem Verbot und der Sanktionierung der glaubensverschiedene |
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Ludyga, Hannes, Das Oberlandesgericht München zwischen 1933 und 1945, hg. im Auftrag des Präsidenten des Oberlandesgerichts München. Metropol, Berlin 2012. 304 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die Untersuchungen Ludygas stellen einen Beitrag dar zur Diskussion über die „Einschätzung der Tätigkeiten von Oberlandesgerichten zwischen 1933 und 1945“ (S. 18), deren Präsidenten „wegen ihres Einflusses auf die personelle und institutionelle Entwicklung“ des jeweiligen Oberlandesgerichts und des gesamten Gerichtsbezirks eine „besondere Bedeutung“ zukam (S. 16). Nach einer kurzen Geschichte des Oberlandesgerichts München bis 1933 (S. 24ff.; Errichtung des Oberlandesgerichts 1879 im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze) geht Ludyga zunächst auf die Agitationen gegen jüdische Richter im März/April 1933 und auf die Entlassung jüdischer Oberlandesgerichtsrichter aufgrund des Berufsbeamtengesetzes vom 7. 4. 1933 ein (S. 45ff.). In diesem Zusammenhang fehlen nähere Hinweise auf Entlassungen von bei dem Oberlandesgericht München zugelassenen Rechtsanwälten. Im Abschnitt über die Organisation der bayerischen Justiz im Nationalsozialismus behandelt Ludyga die Aufhebung des Bayerischen Obersten Landesgerichts 1934 (S. 72ff.). Im Abschnitt über „widerständiges Verhalten am Oberlandesgericht München“ (S. 79ff.) befasst sich Ludyga vertieft mit dem Rat am Bayerischen Obersten Landesgericht und späteren Oberlandesgerichtsratat J. D. Sauerländer, der 1934 auf Bitten des Präsidenten des Obersten Landesgerichts Müller den Entwurf zu einem Plenarbeschluss ausarbeitete, in dem das Gesetz vom 3. 7. 1934 (Legalisierung der Morde im Zusammenhang mit dem sog. Röhm-Putsch) als „rechtswidrig und ungültig“ bezeichnet werden sollte (S. 82). Ausführlich behandelt Ludyga die Oberlandesgerichtspräsidenten Alexander Gerber (1931 bis Ende August 1933), Georg Neithardt (1933-1937), Alfred Dürr (1937-1943) und den von Thierack als Oberlandesgerichtspräsidenten |
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Resch, Stephan, Das Sozialistengesetz in Bayern 1878-1890 (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 161). Droste, Düsseldorf 2012. 326 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die Durchführung des Sozialistengesetzes von 1878 in den einzelnen Bundesstaaten ist bisher nur unzureichend erforscht (Ausnahmen für Württemberg und Hamburg; vgl. S. 18, Fn. 33, 34). Dies gilt insbesondere auch für Bayern, dem nach Preußen zweitgrößtem Bundesstaat, für das bisher hinsichtlich der Praxis des Sozialistengesetzes keine Darstellung vorlag. Maßgebend für die Untersuchungen Reschs war nicht „eine quantitative Untersuchung in die Breite, sondern eine qualitative Studie in die Tiefe“ (S. 11). Dies bedeutet im Kontext der qualitativen Auswahl, dass nicht über ganz Bayern „verstreut verschiedene Orte“, sondern Regierungsbezirke ausgewählt wurden, die ein Optimum von bestimmten Kriterien erfüllen, somit Regierungsbezirke „mit Orten unterschiedlicher Größe, industrieller Struktur und Arbeiterschaft sowie unterschiedlichen lokalen politischen und konfessionellen Strukturen“ (S. 13). Unter Beachtung dieser Kriterien kristallisierten sich die Regierungsbezirke Oberbayern (München), Mittelfranken (Nürnberg) und Schwaben (Augsburg) als Untersuchungs- und Vergleichsgegenstände heraus. Im ersten Kapitel geht Resch auf die Sozialdemokratie vor dem Sozialistengesetz und auf die Haltung der bayerischen Regierung zu diesem Gesetz im Bundesrat ein (S. 23ff.), die mit den anderen Mittelstaaten eine grundsätzlich dezentrale Durchführung des Sozialistengesetzes durchsetzte. Insgesamt wurde Preußen lediglich die Schaffung einer Bundesratskommission als reichsunmittelbare Beschwerdeinstanz zugestanden (S. 60; § 26 des Gesetzes), über deren Tätigkeit das Werk Reschs keine näheren Einzelheiten enthält.
Der Vollzug des Sozialistengesetzes war in Bayern den Bezirksregierungen und deren Polizeikommissaren unterstellt, ohne dass das Innenminis |
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Schönfelder, Bruno, Vom Spätsozialismus zur Privatrechtsordnung. Eine Untersuchung über die Interdependenzen zwischen Recht und Wirtschaft am Beispiel von Gläubigerschutz und Kredit. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2012. XXI, 1108 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Verfasser wurde nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre und Slawistik in München und Minnesota 1984 in Volkswirtschaftslehre promoviert, 1990 an der volkswirtschaftlichen Fakultät der Universität München habilitiert und 1992 als Gründungsprofessor für Volkswirtschaftslehre an die Bergakademie Freiberg berufen. Nach dem Vorwort hat er dessenungeachtet versucht, den Text des vorliegenden Werkes so abzufassen, dass er auch von Nichtökonomen gelesen und genossen werden kann. Im Unterschied zu vielen wissenschaftlichen Texten wollte der Verfasser nicht mehrere kleinere Publikationen zusammenlegen und nur zusammenfassend redigieren, sondern das Werk als Einheit erarbeiten.
Ausgangspunkt seiner Überlegungen waren Vorgänge, die sich nach 1990 in ehemals kommunistischen Ländern beobachten ließen, wie etwa die Plünderung verbliebener Ressourcen durch eine kleine Minderheit, Vermögensverschiebung, Betrug an Aktionären und andere Wirtschaftsverbrechen. Von hier aus stellte sich für den Autor die Frage nach der Wechselwirkung zwischen Wirtschaft und Recht. Allerdings musste er sie aus arbeitsökonomischen Gründen auf Gläubigerschutz und Kredit einschränken.
In diesem Rahmen gliedert er sein gewichtiges Werk in 14 Abschnitte. Sie betreffen nach einer Einführung in die Thematik, einer Literaturkritik, einer Betrachtung des Kreditwesens als Beispiel für die wirtschaftliche Bedeutung berechenbaren Rechtes, rechtssoziologischen Anmerkungen, Überlegungen zur Theorie der Normdurchsetzung und des Rechtsstabs, zur Theorie der Vollstreckung und des Erzwingungsstabs, zur vorkommunistischen Geschichte und zur sowjetsozialistischen (Ohn-)Rechtsfamilie nacheinander Jugoslawien ( |
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Jung, Han-Wei, Rechtserkenntnis und Rechtsfortbildung im Völkergewohnheitsrecht. Das Verhältnis zwischen Methodik und Rechtsquellenlehre (= Beiträge zu Grundfragen des Rechts 9). V & R, Göttingen 2012. 268 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das die Gesamtheit der die Rechte und Pflichten der Staaten und anderen Völkerrechtssubjekte umfassende, in seinen einfachsten Anfängen Jahrtausende vor die Zeitenwende zurückreichende Völkerrecht ist in seinem Bestand wegen des Fehlens eines eindeutigen Gesetzgebungsorgans nicht völlig unzweifelhaft, auch wenn es in seiner modernen Gestalt seit dem Ausgang des Mittelalters allgemein anerkannt ist. Seine Quellen sind mangels der Souveränität eines Gesetzgebers hauptsächlich Verträge und Völkergewohnheitsrecht. Hiervon bedarf das Völkergewohnheitsrecht jeweils einer längeren Dauer und einer entsprechenden Rechtsüberzeugung.
Die Idee, die deduktive Rechtsfindung zum Gegenstand einer Dissertation zu machen, entstand für Han-Wei Jung bei einem von Matthias Herdegen veranstalteten Seminar. Die Bearbeitung erfolgte während vierer Jahre am Lehrstuhl Böse. Gegliedert ist die Untersuchung außer in Einleitung und Schluss in Überlegungen zur Feststellung und Auslegung des Gewohnheitsrechts und zu Betrachtungen über die Grenze der Rechtsfortbildung des Gewohnheitsrechts.
Im Ergebnis zeigt die Arbeit ansprechend auf, dass die Nürnberger Prozesse nach dem Ende des zweiten Weltkriegs zu einem Wandel der Einschätzung des Völkerrechts führten, weshalb die Gedankenführung des Werkes auch durch ein Lichtbild aus diesem Verfahren auf dem Außentitel veranschaulicht wird. Mehr und mehr wird das Völkerrecht als eine Wertordnung verstanden, in deren Rahmen die Deduktion für die Rechtsgewinnung besondere Bedeutung erlangt. Von daher weist die Untersuchung überzeugend darauf hin, dass im Völkerrecht sichere methodische Maßstäbe erforderlich sind, mit deren Hilfe die mit Konsens gewonnenen Entscheidungen geschü |
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Herbers, Matthias, Organisationen im Krieg. Die Justizverwaltung im Oberlandesgerichtsbezirk Köln 1939-1945. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XIII, 433 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die vorliegende Studie ist die zwischen 2007 und 2010 unter Förderung durch die Gerda Henkel Stiftung im Rahmen des Projekts Justiz im Krieg entstandene, von Ullmann betreute, im Sommersemester 2010 von der philosophischen Fakultät der Universität Köln angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft die interessante Frage, ob und wie Justizverwaltung durch Krieg in einem Einzelfall beeinflusst wird. Dabei kann die Spannbreite grundsätzlich zwischen vollständiger Bedeutungslosigkeit des Krieges bis zu gänzlicher Beseitigung der Justizverwaltung reichen.
Der Verfasser gliedert seine gediegene Abhandlung klar in drei übersichtliche Abschnitte, wobei er mit den Funktionen, Strukturen und Akteuren beginnt. Danach wendet er sich den möglichen Entscheidungsspielräumen zu, wobei er besonders auf die Besatzung in Luxemburg als Bewährungschance, die Gefangenenarbeit im Krieg und die Lenkung der Rechtsprechung durch Vorgesetzte, Staatsanwaltschaft und Justizpressestelle eingeht. Am Ende untersucht er die Kriegsfolgenbewältigung (Personalmangel, Stabilisierungsversuche).
Im Ergebnis kann der moderne Untersuchungsmethoden verwendende Verfasser ansprechend drei durch den Krieg bestimmte Phasen unterscheiden (1939-Anfang 1942, Anfang 1942 bis Winter 1943 und 1944-1945), wobei die Justizverwaltung anfangs stabil war. Innerhalb der Justizverwaltung gewann vor allem die Staatsanwaltschaft an Bedeutung. Insgesamt stellt er ansprechend fest, dass der (zweite Welt-)Krieg weder als Argument noch als konkreter Einfluss überschätzt werden darf, weil er in der Verwaltungsarbeit zu keiner grundlegenden Veränderung führte und die Kölner Justizverwaltung als Vermittler zwischen Recht, Gesellschaft und Politik die Stabilität der nationalsozialistischen Herrschaft un |
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Ebinger, Bernhard, Die Forderungsübertragung nach Code civil und badischem Landrecht in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der großherzoglich badischen Gerichte. Diss. jur. Mannheim 2011. 430, XXXI S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ebinger, Bernhard, Die Forderungsübertragung nach Code civil und badischem Landrecht in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der großherzoglich badischen Gerichte. Diss. jur. Mannheim 2011. 430, XXXI S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Pirmin Spieß betreute, am 3. Mai 2011 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft einen interessanten Gegenstand der Privatrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts, galten doch die Regelungen des Code civil Frankreichs von 1804 bzw. des Badischen Landrechts von 1809 für etwa ein Sechstel der Einwohner des 1871 geschaffenen Deutschen Reiches. Dementsprechend enthält die amtliche Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen auch 382 Entscheidungen zum rheinischen Recht des Code civil bzw. des badischen Landrechts.
Der Verfasser gliedert seine detaillierte Untersuchung in insgesamt vier Kapitel. Dabei beginnt er mit der Forderungsübertragung des französischen Rechtes mit einem Rückgriff bis in das Mittelalter, behandelt danach das Reichsgericht als Revisionsinstanz für das rheinische Recht, vertieft anschließend die Betrachtung auf die Forderungsübertragung nach rheinischem Recht in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und endet aber mit der weiter zurückreichenden Rechtsprechung der großherzoglich badischen Gerichte. Insgesamt schließt er damit eine bisher bestehende Lücke.
Im Ergebnis kann der Verfasser an Hand der zahlreichen von ihm verwerteten Entscheidungen zeigen, dass die Rechtsprechung in den einzelnen badischen Gerichtsbezirken entlang des Rheines zur Forderungsabtretung anfänglich uneinheitlich war. Eine Vereinheitlichung erfolgte seit der Mitte des 19. Jahrhunderts durch das Oberhofgericht Mannheim, das bei der Auslegung einen systematisch anderen Weg als die Judikatur Frankreichs beschritt. Dem folgte das Reichsgericht bis 1892, schloss sich danach aber wegen Geschic |
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Das Ende des konziliaren Zeitalters (1440-1450). Versuch einer Bilanz, hg. v. Müller, Heribert unter Mitarbeit v. Müller-Luckner, Elisabeth (= Schriften des historischen Kollegs, Kolloquien 86). Oldenbourg, München 2012. IX, 352 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das Konzil als das kollegiale, nicht ständige Organ des (katholischen) Kirchenrechts zur Behandlung kirchlicher Angelegenheiten lässt sich seit der zweiten Hälfte des zweiten nachchristlichen Jahrhhunderts nachweisen, wobei von 325 bis zur Gegenwart insgesamt 21 allgemeine Konzile abgehalten wurden. In ihrem Rahmen ist Konziliarismus die am Ende des 14. Jahrhunderts entstehende Bewegung, die das Konzil zur höchsten Gewalt der Kirche zu machen versucht. Sie kann sich allerdings nicht wirklich durchsetzen.
Mit ihrer Geschichte hat sich seit Langem der in Köln 1946 geborene Herausgeber beschäftigt. Er war nach dem Studium der Geschichte, Germanistik, Philosophie und Pädagogik in Köln 1976 promoviert und 1986 für mittelalterliche Gesdchichte habilitiert worden. 1987 nach Frankfurt am Main, 1994 nach Köln und 1998 wieder nach Frankfurt am Main berufen, war er kur vor dem Ausscheiden aus dem Dienst als aktiver Hochschullehrer 2009/2010 Stipendiat des historischen Kollegs in München.
In diesem Rahmen veranstaltete er vom 17. bis 19. Juni 2010 ein wissenschaftliches Kolloquium, dessen 13 Referate der vorliegende Band in sieben Abschnitten der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Dabei folgen nach einer grundlegenden Einführung des Herausgebers und einem Blick zurück auf einen Quellenfund die Themenbereiche Papst und Gegenpapst, Institution und Personen, Konziliarismus der Spätzeit sowie Frankreich, Burgund, Basel und die Kurie im 15. Jahrhundert aufeinander, ehe der Ausgang des Konzils von Basel die konziliare Ära beschließt. Der vielfältige Band endet mit Kurzbiographien der Autoren von Contamine, Philippe bis Wünsch, Thomas, verzichtet aber leider auf ein abrundendes Sachr |
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Leone, Frederico, Von der Lehre des „geborenen“ Verbrechers zur modernen Hirnforschung. Ein Beitrag zur Geschichte der biologischen Kriminologie und ihrer Auswirkungen auf das Strafrecht (= Strafrecht in Forschung und Praxis 263). Kovač, Hamburg 2013. 274 S. Zugleich rechtswissenschaftliche Dissertation der Universität des Saarlandes. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Leone, Frederico, Von der Lehre des „geborenen“ Verbrechers zur modernen Hirnforschung. Ein Beitrag zur Geschichte der biologischen Kriminologie und ihrer Auswirkungen auf das Strafrecht (= Strafrecht in Forschung und Praxis 263). Kovač, Hamburg 2013. 274 S. Zugleich rechtswissenschaftliche Dissertation der Universität des Saarlandes. Besprochen von Werner Augustinovic.
Mit dem Namen Cesare Lombrosos (1835-1909) verbindet sich in erster Linie dessen seinerzeit ebenso populäre wie umstrittene, empirisch unhaltbare deterministische Lehre von dem „geborenen Verbrecher“, den er im L´uomo delinquente (1876), seinem Hauptwerk, als atavistisches, an spezifischen körperlichen wie geistigen Merkmalen erkennbares Mangelwesen beschrieb. Wer nun meint, dass derartiges Gedankengut bestenfalls im Fundus der Geschichte seinen Platz fände, der irrt, denn, so der Verfasser, „die für die Gegenwart und Zukunft interessante Frage, ob die Theorie vom geborenen Verbrecher immer noch ein Thema ist, kann man zweifelsohne mit ja beantworten“, obwohl sie „falsch war“. So erfreue sich die „Vorstellung, dass das Verbrecherische biologischen Ursprungs ist, heutzutage wieder großer Beliebtheit“; die „für einen solchen Nachweis zur Verfügung stehenden Methoden und Gerätschaften“ stellten zwar „einen großen Fortschritt dar, ändern aber nichts an den gesellschaftlichen Problemen, die auch die modernen Theorien mit sich bringen, die versuchen, kriminelles Verhalten biologisch zu erklären“, wie die Missbrauchsgefahr durch rassistische Propaganda, vor allem auf dem Gebiet kriminalpolitischer Forderungen (S. 63f.).
Es geht also, salopp gesagt, in Frederico Leones juristischer, sich als „interdisziplinärer Forschungsbeitrag in einem geschichtlichen Kontext“ (S. 25) verstehender Dissertation darum, zu zeigen, unter welchen modernen Etiketten sich bei genauerem Hinsehen alte, von Lombroso vertretene Positionen nunmehr in neuem Gewande verbergen und mit welchen Folgew |
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Grahm, Nicole, Kommunale Kirchenbaulasten im Gebiet des ehemaligen Großherzogtums Baden (= Schriften zum Staatskirchenrecht 59). Lang, Frankfurt am Main 2012. 258 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grahm, Nicole, Kommunale Kirchenbaulasten im Gebiet des ehemaligen Großherzogtums Baden (= Schriften zum Staatskirchenrecht 59). Lang, Frankfurt am Main 2012. 258 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Besitz belastet, weil viele Gegebenheiten neben unbezweifelbaren Vorteilen auch manche Nateile mit sich bringen können. Dementsprechende sind mit kirchlichen Bauten von den ersten Anfängen an immer auch Unterhaltungslasten verbunden. Dort, wo die daraus erzielbaren Erträgnisse größer sind als die erforderlichen Aufwendungen, lohnt der Kirchenbau wirtschaftlich, dort, wo das Gegenteil zutrifft, muss nach belastbaren Trägern gesucht werden, als welche sich regelmäßig größere Gesamtheiten anbieten.
Mit dieser Thematik befasst sich die von Jörg Winter betreute, im Wintersemester 2011/2012 von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommene Dissertation der Verfasserin, die neuere Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur noch bis Januar 2012 berücksichtigen konnte. Sie gliedert sich in einen breiteren, grundlegende Aspekte kommunaler Kirchenbaulasten behandelnden, allgemeinen Teil und einen kürzeren besonderen Teil. Dieser betrifft die Pfarrkirche in Schallstadt-Wolfenweiler unter besonderer Berücksichtigung ihres Turmes.
Nach den am Ende übersichtlich zusammengefassten Erkenntnissen der Verfasserin finden kommunale Kirchenbaulasten ihren Ursprung meist in der zwischen des gesamten Mittelalters bestehenden engen Verbindung zwischen kirchlicher Gemeinde und weltlicher Gemeinde, wobei das badische Baulastrecht insbesondere durch die landesgesetzlichen Regelungen des Bauedikts von 1808 und des Ortskirchensteuergesetzes von 1888 geprägt sind. Gemeindliche Kirchenbaulasten verletzen nicht verfassungsrechtliche Rechtssätze. so dass sie trotz ihres weit zurückreichenden Ursprungs noch in der Gegenwart Bestand haben. Wegen der wachsenden Finanznot der Gemeinden und der zunehmenden Kirchenfeindlichkeit der Gesellschaft sc |
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Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-2002, Band 49 Die vom 01. 01. 2002 bis zum 01. 01. 2012 ergangenen Strafurteile Lfd. Nr. 920-924 nebst Ergänzungsteil zu Band 1-22 (Nachtragsverfahren Lfd. Nr. 950-959), bearb. v. Rüter, C(hristiaan) F(rederik)/De Mildt, D(ick) W(elmoed) unter Mitwirkung von Gombert, Hekelaar L. Amsterdam Saur, Berlin 2012. XV, 681 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-2002, Band 49 Die vom 01. 01. 2002 bis zum 01. 01. 2012 ergangenen Strafurteile Lfd. Nr. 920-924 nebst Ergänzungsteil zu Band 1-22 (Nachtragsverfahren Lfd. Nr. 950-959), bearb. v. Rüter, C(hristiaan) F(rederik)/De Mildt, D(ick) W(elmoed) unter Mitwirkung von Gombert, Hekelaar L. Amsterdam Saur, Berlin 2012. XV, 681 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Adolf Hitler nahm sich in Berlin 30. April 1945 im Angesicht der totalen Niederlage mit 56 Jahren selbst das Leben. 68 Jahre danach schrumpft die Zahl seiner noch lebenden früher aktiven Anhänger immer stärker und wird in naher Zeit aus null zurückgeführt sein. Dessenungeachtet ist die Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen ein bleibendes Verdienst.
Der vorliegende Band vereint insgesamt nochmals 15 Entscheidungen. Sie beginnen mit einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. Juli 2002, das vom Bundesgerichtshof am 17. Juni 2004 überprüft wurde. Den Beschluss bildet eine Entscheidung des Landgerichts München vom 12. Mai 2011 betreffend die Beteiligung an der Vergasung von Juden im Vernichtungslager Sobibor.
Errata in den Nummern 880a und 880b werden auf den Seiten 389ff. richtiggestellt. Nachtragsverfahren betreffen die Zeit von 1946 bis 1959. Die Erschließung der veröffentlichten Gerichtsentscheidungen erfolgt auf elektronischem Wege im Internet, wo die Entscheidungen im Volltext absuchbar sind, weil sich gedruckte Register als ungeeignet erwiesen haben, da die über 49 Bände verteilten Fundstellen zu Personen, Orten, Gesetzesbestimmungen und Begriffen zahlreich sind und eine Unterteilung keine wesentliche Verringerung gebracht hätte.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Reuß, Ernst, Millionäre fahren nicht auf Fahrrädern - Justizalltag im Nachkriegsberlin. Vergangenheitsverlag, Berlin 2013. 270 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Schweinfurt 1962 geborene Verfasser war nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Erlangen und Wien und dem Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin. Daneben promovierte er an der Humboldt Universität in Berlin über Berliner Justizgeschichte. Eine rechtstatsächliche Untersuchung zum strafrechtlichen Justizalltag in Berlin von 1945-1952, dargestellt anhand der Strafgerichtsbarkeit des Amtsgerichts Berlin-Mitte (= Berliner Juristische Universitätsschriften, Grundlagen des Rechts 17). Berlin Verlag, Berlin 2000. 417 S. Nach einem politischen Engagement als Mitglied des akademischen Senats und des Konzils der Freien Universität Berlin wurde er im Jahre 2005 Büroleiter des Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst von der Wahlalternative Soziale Gerechtigkeit, sie sich im Jahre 2007 mit der Partei des demokratischen Sozialismus zusammenschloss, gab aber die Stelle eines Sprechers des Bundesschiedsgerichts auf, als man sich wegen Auseinandersetzungen um die Gründung eines Betriebsrats streitig trennte.
Literarisch hat er an seine Dissertation zunächst ein Werk mit dem Titel Vier Sektoren - Eine Justiz, Berliner Justiz in der Nachkriegszeit (2003) angeschlossen. Dem folgten 2005 Betrachtungen über das Schicksal sowjetischer Kriegsgefangener im zweiten Weltkrieg und 2008 über den Umgang von Deutschen und Russen mit ihren Gegnern im zweiten Weltkrieg. Im vorliegenden Buch greift der inzwischen als Autor tätige Verfasser den Gegenstand seiner Dissertation nochmals in abgeänderter Form auf.
Gegliedert ist der Band in Berlin und seine Nachkriegsjustiz und die Spaltung sowie einen Anhang mit Zeittafel, Personenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anmerkungen. Im Mittelpunkt stehen dabei d |
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Boente, Walter, Nebeneinander und Einheit im Bürgerlichen Recht. Zur Gliederung des Rechtsstoffs im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. 268 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Boente, Walter, Nebeneinander und Einheit im Bürgerlichen Recht. Zur Gliederung des Rechtsstoffs im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. 268 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In seinem kurzen Vorwort dankt der seit 2011 als Senior-Forscher des schweizerischen Nationalfonds und Lehrbeauftragter der Universität Lausanne tätige Verfasser Dagmar Coester-Waltjen, Claus-Wilhelm Canaris, Ernst A. Kramer und Götz Schulze, an deren Lehrstühlen er während seiner Arbeit tätig sein durfte, wobei Götz Schulze die Funktion einer (ihn) treibenden Kraft übte und Ernst A. Kramer die Aufgabe übernahm, eine weitgehend fertiggestellte Arbeit als Dissertation anzunehmen. Geboren wurde der Autor 1976 und ausgebildet an den Universitäten Osnabrück und Konstanz sowie im Referendariat in München und Hamburg. Die Untersuchung wurde im Frühjahrssemester 2011 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel angenommen und für den Druck auf den Stand des Novembers 2012 gebracht.
Gegliedert ist sie in insgesamt acht Teile. Nach kurzen Ausführungen zur Alleinstellung des inneren Systems, zur Gliederung des Rechtsstoffs in neuer Aktualität, zur fortbestehenden Begründungsbedürftigkeit, zum Gang der eigenen Darstellung und zu Nebeneinander und Einheit - in der Sprache der Aktionen - beginnt der Verfasser die Untersuchung mit der historisch-systematischen Rechtschule nach Savigny (altes Recht im neuen Gewand), geht mit dem Werk Windscheids durch die historische Rechtsschule über die historische Rechtsschule hinaus von der Rezeption zur Produktion, beschreibt dann die unvollendeten Entwicklungen zum Ausgang des 19. Jahrhunderts, versteht die Sprache des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Ausdruck unvollendeter Entwicklungen und endet mit dem Schatten der actiones über dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Am Ende fasst er die wesentlichen Ergebnisse zusammen und bietet einen Ausblick.
Ziel der Arbeit war es danach, die Gliederung des Recht |
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Baumert, Dieter Paul, Die Entstehung des deutschen Journalismus - eine sozialgeschichtliche Studie. 1928, 101 S., Neudruck Nomos, Baden-Baden 2013. 186 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Baumert, Dieter Paul, Die Entstehung des deutschen Journalismus - eine sozialgeschichtliche Studie. 1928, 101 S., Neudruck Nomos, Baden-Baden 2013. 186 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Zeitung als das regelmäßig erscheinende, über Wissenwertes berichtende Druckerzeugnis begegnet nach der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern in Augsburg ab 1568 noch in handschriftlicher Form. Seit etwa 1650 gibt es Tageszeitungen und danach allmählich einen Bedarf an Menschen, die den Inhalt dieser Tageszeitungen herstellen und damit an Journalisten. Trotz ihrer unbestreitbaren Bedeutung und ihrer großen Zahl blieb eine Geschichte des deutschen Journalismus lange Zeit ungeschrieben.
Ihr widmete sich erstmals die 1928 an der Universität Berlin angenommene philosophische Dissertation Dieter Paul Baumerts, über den im Grunde wenig bekannt ist. Nach seinem in der Dissertation befindlichen Lebenslauf wurde er in Berlin am 23. Dezember 1898 als zweiter Sohn eines Polizeisekretärs geboren und erwarb nach Kriegsdienst 1919 das Reifezeugnis. Nach dem Studium der Staatswissenschaften und der Teilnahme an dem unter Leitung Otto Jöhlingers stehenden Seminar für Zeitungskunde und Zeitungspraxis am orientalischen Seminar der Universität Berlin bestand er am 23. Juli 1927 das Rigorosum, doch verlieren sich unmittelbar danach alle Spuren, so dass nicht einmal sein Todesdatum bekannt ist.
Gegliedert ist die weiterführende Untersuchung in einen allgemeinen, vier chronologische und einen abschließenden Abschnitt. Sie betreffen den Journalismus im allgemeinen, die präjournalistische Periode, die Periode des korrespondierenden Journalismus, die Periode des schriftstellerischen Journalismus, die Periode des redaktionellen Journalismus und schließlich die Beziehung zwischen Journalismus und Kapitalismus. Dem Herausgeber wie dem Verlag ist sehr dafür zu danken, dass sie dieses eindrucksvolle, die Entstehung des Journalismus systematisch aufgreifend |
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Krings, Sylvia, Die Vorgeschichte des Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter im Mietrecht (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 72). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XIV, 195 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Krings, Sylvia, Die Vorgeschichte des Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter im Mietrecht (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 72). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XIV, 195 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dem römischen Aktionensystem ist vielfach vorgehalten worden, dass es nur dort dem Kläger zu Erfolg verhalf, wo eine actio bestand. Dass aber auch nach Überwindung des starren Aktionensystems einem Geschädigten ein Ausgleich versagt bleiben und erst nach einem korrigierenden Eingriff eines dazu Berechtigten gewährt werden konnte, zeigt die vorliegende, in einer dreijährigen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für neuere Privatrechtsgeschichte, deutsche und rheinische Rechtsgeschichte der Universität Köln entstandene, von Hans-Peter Haferkamp betreute, im Wintersemester 2011/2012 von der juristischen Fakultät der Universität angenommene Dissertation.
Am 5. Oktober 1917 hatte das Reichsgericht - nach der Verfasserin nicht zum ersten Mal - über einen Schadensersatzanspruch eines Familienangehörigen eines Mieters gegen den Vermieter zu entscheiden. Die Tochter eines Angestellten der Reichsbahn war einige Monate nach Einzug in der zur Verfügung gestellten Dienstwohnung an Tuberkulose erkrankt, an der die Vormieterin unstreitig gelitten hatte. Da die Reichsbahn die Räume bei dem Mieterwechsel sorgfältig hatte desinfizieren lassen und damit ein deliktischer Schadensersatzanspruch der Erkrankten ausschied, sprach ihr das Reichsgericht einen Schadensersatzanspruch auf der Grundlage des zwischen der Reichsbahn und dem Vater geschlossenen Mietvertrags zu, weil dem Mieter einer Familienwohnung die für den Vermieter erkennbare Absicht unterstellt werden müsse, bei dem Abschluss des Mietvertrags auch die Interessen der mit ihm zusammenlebenden Angehörigen wahrzunehmen und zu diesem Zweck ihnen hinsichtlich der gefahrenfreien Beschaffenheit der Wohnräume dieselben Rechte gegen den Vermieter zu versch |
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Literarische Entdeckungsreisen. Vorfahren - Nachfahrten - Revisionen, hg. v. Bay, Hansjörg/Struck, Wolfgang. Böhlau, Köln 2012. 376 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerLiterarischeentdeckungsreisen20130418 Nr. 14598 ZIER 3 (2013) 00. IT
Literarische Entdeckungsreisen. Vorfahren - Nachfahrten - Revisionen, hg. v. Bay, Hansjörg/Struck, Wolfgang. Böhlau, Köln 2012. 376 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Herausgeber, die als wissenschaftlicher Mitarbeiter und als Professor am Lehrstuhl für neuere deutsche Literaturwissenschaft an der Universität Erfurt tätig sind, gehen von der Erreichung des Nordpols und des Südpols durch den Menschen vor einem Jahrhundert aus. Diese klassischen Entdeckungsreisen sind seitdem Gegenstand der Literatur und des Films geworden. Der vorliegende Sammelband befasst sich mit entsprechenden Werken und erörtert das Verhältnis aktueller Reinszinierungen zu früheren Vorläufern.
Nach einem Vorwort erläutern die Herausgeber zunächst in Abweichung vom Titel die Forschungsreise. Daran werden neunzehn Einzelstudien der verschiedenen Beiträger angeschlossen. Sie gliedern sich in die vier Untereinheiten über die letzte Grenze, Vorschriften, Nachfahren und Relektüren, Topologien und schließlich Schätze des Südens.
Dabei beginnt etwa Wolfgang Struck mit den melancholischen Entdeckungen des Films, während Bettine Menke Grenzüberschreitungen (in) der Schrift, Exterrritorialität der Pole aufspürt. Volker Mergenthaler betrachtet unter den Schätzen des Südens das Lesen im Schnee auf Zuurberg. Leider werden die vielfältigen, Phantasma, Politik, Ästhetik und Medien einfallsreich verknüpfenden Ausführungen dem Leser nicht besonders durch ein Register erschlossen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Buchholz, Erich, Das DDR-Justizsystem - das beste je in Deutschland? (= Blaudruck 3) Verlag Wiljo Heinen, Berlin 2012. 396 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Buchholz, Erich, Das DDR-Justizsystem - das beste je in Deutschland? (= Blaudruck 3) Verlag Wiljo Heinen, Berlin 2012. 396 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Erich Buchholz wurde (wohl in Berlin) am 8. Februar 1927 geboren und besuchte von 1933 und damit seit seinem sechsten Lebensjahr bis zur kriegsbedingten Unterbrechung im Jahre 1943 das staatliche Luisen-Gymnasium zu Berlin. Seit 1946 Mitglied der SED, legte er im Sommer 1947 an der Menzel-Oberschule das Abitur ab. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität von 1948 bis 1952 wurde er wissenschaftlicher Assistent, promovierte 1956 über Strafzumessung, wurde im November 1957 Dozent, 1963 über Diebstahl habilitiert und stieg 1965 zum Professor auf, zunächst mit Lehrauftrag, später als Ordinarius und langjähriger Direktor bzw. Leiter des Instituts für Strafrecht, von 1976 bis 1980 als Direktor der Sektion Rechtswissenschaft.
Allerdings hatte er ursprünglich den Berufswunsch, Rechtsanwalt zu werden, den das Leben ihm aber anscheinend lange versagte. Mit mehr als 63 Jahren erfolgte aber wohl eine Art ausgleichender Gerechtigkeit, indem er (nach Ausscheidung aus dem Staatsdienst?) zum 1. 10. 1990 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen wurde und seitdem vornehmlich als Strafverteidiger wirkte, darunter in mehreren Prozessen wegen Tötungen von Republikflüchtlingen. Diese hätten ihren Tod durch das Aufsuchen der Nähe der Grenzanlagen selbst verschuldet und seien Opfer einer von der Bundesrepublik gepflegten Ostpolitik, deren Tod durchaus im Interesse der Bundesrepublik Deutschland gelegen habe.
Nach zahlreichen Aufsätzen in der Neuen Justiz und in Staat und Recht und einigen Herausgeberschaften bei verschiedenen Lehrbüchern hat der Verfasser vor allem in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Werken über Siegerjustiz, Unrecht, Rechtsbetrachtungen von LINKS, den Überwachungsstaat, Rechtsgewinne und Gerechtigkeit vorgelegt. Im jetzigen Werk stellt er das vo |
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Hähnchen, Susanne, Rechtsgeschichte. Von der römischen Antike bis zur Neuzeit, 4. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2012. XXIV, 459 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hähnchen, Susanne, Rechtsgeschichte. Von der römischen Antike bis zur Neuzeit, 4. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2012. XXIV, 459 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Rechtsgeschichte spannt ihre breiten Flügel von ihren ersten Anfängen bis zur jeweiligen Gegenwart mehr oder weniger weltweit aus. Dementsprechend gibt es Millionen rechtsgeschichtlicher Veröffentlichungen, deren Summe die Lehrbücher zu einer vielfach unterschiedlich abgegrenzten Einheit zum Nutzen des Lesers zu verbinden versuchen. Stand dabei in der jüngeren Entwicklung angesichts der Weite des Stoffes mehr und mehr die Differenzierung im Vordergrund, so gibt es doch immer wieder auch verdienstliche Versuche, dem Studierenden die Rechtsgeschichte als eine umfassende Einheit verständlich zu machen.
Dies haben 1989 nach einem Vorbild auch Friedrich Ebel und Georg Thielmann an der frequentierten Universität Berlin unternommen. Ihr Ziel war es nach ihrem damaligen, im Auszug wiedergegebenen Vorwort, durch Verbindung des Wissens des Romanisten mit den Kenntnissen und Fähigkeiten des Germanisten eine geeignete Orientierung für den während des Studiums notwendigerweise kursorischen Gang durch das Fach zu schaffen. Dies ist ihnen in drei Auflagen unter den Stichworten Schwerpunkte Pflichtfach anscheinend auch durchaus gelungen.
In der vierten Auflage kehrt die neue Bearbeiterin unter eigenständiger Erweiterung wieder zu einem Werk aus einer Hand zurück. In 17 Abschnitten betrachtet sie Einleitung und Grundbegriffe (wie Recht und Gesetz, zu dem sie auch Weistum und autoritatives Lehrbuch zählt), die Zeit der römischen Könige und die frühe Republik, die entwickelte Republik, das Prinzipat, die weitere Entwicklung des antiken römischen Rechts, das Recht der Germanen in früher und (auffälligerweise auch) fränkischer Zeit, hohes und spätes Mittelalter, die frühe Neuzeit, Judenrecht vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert, Strafrechtsgeschichte (Längsschnitt), Verfassungs |
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Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung Band 22 1969, hg. v. Bundesarchiv, bearb. v. Naasner, Walter/Seemann, Christoph unter Mitwirkung von Fabian, Christine/Rössel, Ute. Oldenbourg, München 2012. 645 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung Band 22 1969, hg. v. Bundesarchiv, bearb. v. Naasner, Walter/Seemann, Christoph unter Mitwirkung von Fabian, Christine/Rössel, Ute. Oldenbourg, München 2012. 645 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 1969 erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland ein wesentlicher politischer Wechsel von den konservativ-christlichen Vorstellungen zu sozial-liberalen Zielen. Vorausgegangen war ihm eine große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD als Folge gesellschaftlicher Wandlungen. Angekündigt hatte sich der Wechsel bereits am 5. März 1969, als der Sozialdemokrat Gustav Heinemann gegen die Stimmen der Unionsparteien von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt worden war.
Nach der anschließenden Parlamentswahl erwies sich, wenn auch ziemlich knapp, die Bildung einer neuen sozial-liberalen Regierung als möglich. Am 22. Oktober 1969 stand sie nach kurzen Koalitionsverhandlungen fest. Dementsprechend sind die Kabinettsprotokolle des Jahres 1969, die in diesem Band nach beschleunigter Bearbeitung der Öffentlichkeit vorgelegt werden konnten, auch durch diese Veränderung deutlich geprägt.
Während am Beginn erfolgreiche Reformvorhaben zum Notstandsrecht, Haushaltsrecht und Finanzverfassungsrecht stehen, treten im Laufe des Jahres die Gegensätze innerhalb der Partner der großen Koalition immer klarer hervor. Innenpolitisch waren die Studentenbewegung und die Verfolgungsverjährung bei nationalsozialistischen Straftaten, außenpolitisch die Nichtverbreitung von Kernwaffen, die Erweiterung der europäischen Gemeinschaften und die Stellung West-Berlins sowie die zunehmende Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik in der dritten Welt besonders bedeutsam. Aus insgesamt 8 im Bundesarchiv aufbewahrten Sammelbänden der 152.-180. und der 1.-10. .Kabinettssitzung bietet die wertvolle Edition in aller Regel den Text der Protokolllausfertigungen, ergänzt ihn durch die Geschäftsordnung der Bundes |
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Bäcker, Johanna, Die christliche Gemeinschaftsschule in Baden. Historie und Rechtsprobleme (= Europäische Hochschulschriften 2, 5338). Lang, Frankfurt am Main 2012. XV, 318 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Jörg Winter betreute, im Jahre 2011 von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommene, dem Großvater Pfarrer Karl Grabowski gewidmete Dissertation der in Heidelberg 1980 geborenen, am Geburtsort ausgebildeten, als Rechtsanwältin in einer Kanzlei in Düsseldorf tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in drei Teile. Sie betreffen die christliche Gemeinschaftsschule badischer Prägung, die Verfassungsmäßigkeit der christlichen Gemeinschaftsschule in ihrer heutigen Form und eine neue Verwaltungsvorschrift für die christliche Gemeinschaftsschule badischer Prägung in Baden-Württemberg.
Ausgangspunkt ist dabei die Erkenntnis, dass die christliche Kirche die Schule bereits früh als ein Mittel zur Gewinnung und Steuerung von Anhängern erkannt hat, dass der Staat aber seit der Aufklärung zu weltanschaulicher Neutralität strebt. In dieser Auseinandersetzung erscheint nach dem ersten Satz der Einleitung der Verfasserin im Herzogtum Nassau 1817 eine obligatorische „Gemeinsnchaftsschule“ (!), die durch ein Schuledikt eingeführt wird. Am 28. August 1835 legt danach das Schulgesetz Badens fest, dass bei Bestehen einer Schule in der Gemeinde eine weitere Schule der anderen Konfession nur noch dann errichtet werden solle, wenn entweder die Gemeinde oder der entsprechende Konfessionsteil die Kosten für die Einrichtung der Schule übernehmen würde(n).
Über die Einführung der fakultativen Simultanschule im Jahre 1868 und der obligatorischen Simultanschule als Regelschulform im Jahre 1876 verfolgt die Verfasserin danach die daraus erwachsende christliche Gemeinschaftsschule in Baden bis zur Gegenwart. Dabei behandelt sie insbesondere die Frage der Verfassungsmäßigkeit und beja |
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Georg, Jasper Ritter von, Die Entstehung des Kreditwesengesetzes von 1961 - unter besonderer Berücksichtigung der zentralen Aufsicht über die Kreditinstitute durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Lang, Frankfurt am Main 2012. 371 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist eine Fassung der von Werner Schubert betreuten, im Sommersemester 2012 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommenen Dissertation des in Bonn, Lausanne und Münster ausgebildeten Verfassers mit dem Stand vom September 2012. Sie versteht sich als eine Art Weiterführung der Dissertation Christoph Müllers über die Entstehung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 aus dem Jahre 2003. Zugleich will sie die Untersuchung Wolfgang Rehrmanns über die Gesetze zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen aus dem Jahre 1983 vertiefen.
Gegliedert ist die Untersuchung in insgesamt 15 Teile, die nach einer kurzen Einleitung mit dem Kreditwesengesetz von 1934 beginnen. Ein Schwerpunkt liegt dann auf der Entstehungsgeschichte des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961. Ziemlich ausführlich wird danach die Entstehung der Normenbereiche dieses Gesetzes dargelegt und wird auch das aus einem Normenkontrollverfahren erwachsene Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1962 über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung erörtert.
Erfreulicherweise kann der Verfasser in seine Untersuchung wesentliche unveröffentlichte Materialien einbeziehen. Dagegen konnte er für das Literaturverzeichnis nur ziemlich wenige Titel aufspüren. Vielleicht deswegen druckt er im Anhang verschiedene Quellen ab, wodurch insgesamt eine durchaus informative Gesamtdarstellung seines Themenbereichs erwächst, die eine kleinere Literaturlücke in brauchbarer und weiterführender Weise schließt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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