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Wolf, Stefan, Das Jenaer Studium der Rechte im Dritten Reich. Zwischen Tradition und nationalsozialistischer Ideologie (= Rechtshistorische Reihe 442). Frankfurt am Main, Lang 2013. 219 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Wolf, Stefan, Das Jenaer Studium der Rechte im Dritten Reich. Zwischen Tradition und nationalsozialistischer Ideologie (= Rechtshistorische Reihe 442). Frankfurt am Main, Lang 2013. 219 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Gerhard Lingelbach angeregte, von Elisabeth Koch begleitete und im Wintersemester 2012/2013 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität angenommene Dissertation des in Jena ausgebildeten, zeitweise bei Elisabeth Koch als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätigen, 2010 in den Justizdienst Bayern eingetretenen Verfassers. Sie betrifft ein besonders interessantes Thema. Ihm widmet sich der Verfasser in zwei Kapiteln, welche die Juristenausbildung im Dritten Reich und die Umsetzung der Ausbildungsreformen betreffen.

 

Bei der Juristenausbildung beginnt der Verfasser mit der Lage am Vorabend der „nationalen Revolution“, wendet sich dann der Überleitung der Rechtspflege auf das Reich zu und behandelt danach die Justizausbildungsordnung vom 22. Juli 1934, die Eckhardtsche Studienreform einschließlich der Richtlinien vom 18. Januar 1935, die Ausbildungsdebatte in der Konsolidierungsphase des Dritten Reiches, die Justizausbildungsordnung vom 4. Januar 1939 sowie die Reformbemühungen im Kriege samt der Ablösung der Studienreform. Dabei kann er an Hand zahlreicher Einzelheiten zeigen, dass die Studienordnung eher nationalsozialistisch inspiriert war und dass die Fakultäten als Institution eine Entwicklung durchliefen, die von der Initiative über den Bedeutungsverlust bis zur Zurückgewinnung kritischer Stärke reichte.

 

Im zweiten Kapitel schildert der Verfasser die Fakultät und ihre Mitglieder (am 30. 1. 1933 Rudolf Hübner, Justus Wilhelm Hedemann, Alfred Hueck, Karl Blomeyer, Karl Heldrich, Franz Wilhelm Jerusalem, Otto Koellreutter, Heinrich Gerland und Hellmuth von Weber), die Änderungen auf Grund der Justizausbildungsordnung (22-7. 1934) im Sommersemester 1934 und im Wintersemester 1934/1935, äußerliche Änderungen durch die Studienreform, inhaltliche Änderungen (Hueck, Krusch, Hedemann, Blomeyer, Haupt, Wacke, Lange) und Staatsprüfungen. Als Ergebnis „stand“ so ein durch die nationalsozialistisch inspirierte Studienreform in Teilen verändertes Rechtsstudium, das aber den Bezug zur bisherigen Ausbildung noch immer wahrte bzw. in dem trotz äußerer Übernahme der Reformgedanken sich auch weiterhin Teile der bisherigen Ausbildungstradition erhalten konnten. Insgesamt eine durchaus ansprechende Detailstudie, die aber letztlich schon dadurch, dass Literatur- und Quellenverzeichnis nach den Vornamen alphabetisch geordnet sind (Andrea Pientka, Andreas Koenen, Anna-Maria Gräfin von Lösch, Bernd Rüthers, Bogislav Tilka, Carl Schmitt u. s. w., aber Palandt, Otto zwischen Michael Stolleis und Paul Koschaker), leider doch auch durchaus befremdet.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler