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Vorderösterreichisches Appellationsgericht und vorderösterreichische Landrechte 1782-1805, bearb. v. Steuer, Peter/Krimm, Konrad (= Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 50/10). Kohlhammer, Stuttgart 2012. 354 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Vorderösterreichisches Appellationsgericht und vorderösterreichische Landrechte 1782-1805, bearb. v. Steuer, Peter/Krimm, Konrad (= Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 50/10). Kohlhammer, Stuttgart 2012. 354 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Bei seiner ersten Erwähnung im Jahre 996 ist Österreich das im Osten gelegene Gebiet, für dessen Verortung Neuhofen an der Ybbs einen ungefähren Anhaltspunkt bietet. Zu diesem später in Niederösterreich und Oberösterreich aufgeteilten Gebilde, konnte ein Vorderösterreich mit dem Hauptort Freiburg im Breisgau eigentlich erst hinzukommen, als die im Westen begüterten Habsburger sich 1282 mit Österreich selbst belehnten. Für einen Teil dieser Güter verlor sich diese langjährige Verbindung von Osten und Westen zumindest äußerlich, als sie zwischen 1799 und 1805 in Baden, Württemberg und Frankreich aufgingen.

 

Trotz dieser späteren Veränderung verdienen auch die vorderösterreichischen Rechtseinrichtungen ungeteilte Aufmerksamkeit. Dementsprechend ist es sehr zu begrüßen, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft sich für ein Gesamtinventar der vorderösterreichischen Zentralbehörden gewinnen hat lassen. Als dessen Band 10 legen die Bearbeiter nunmehr ein Verzeichnis der Bestände des vorderösterreichischen Appellationsgerichts und der vorderösterreichischen Landrechte  für die Auslaufzeit Vorderösterreichs vor.

 

In ihrer kurzen Einleitung schildern sie die vorderösterreichischen Gerichte nach der Justizreform Josephs II., nach der seit dem 1. Juli 1782 in Freiburg im Breisgau unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten ein in die Zukunft weisendes Appellationsgericht als allgemeine Berufungsinstanz fungierte oder eigentlich fungieren sollte, neben dem die Landrechte oder das Landrecht ein auf die Vergangenheit gegründetes Sondergericht für gewisse Fälle und Personengruppen bildete(n). Danach gehen sie auf die Überlieferungsgeschichte ein, legen die vielfältigen Vorinstanzen dar und beginnen ihre gelungene Übersicht mit dem Neuen Kriminalgesetzbuch der Jahre 1784-1785. Das insgesamt 1184 Nummern umfassende, mit der Exekution des Urteils in Sachen Göß gegen Gessler von 1804 endende, gediegen gestaltete Werk wird durch ausführliche Indizes hilfreich aufgeschlossen.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler