De Ruysscher, Dave, Naer het Romeinsch recht alsmede den stiel mercantiel de Antwerpse rechtbank (16de-17de eeuw). UGA, Kortrijk, 407 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist eine leicht veränderte Fassung der von F. Stevens betreuten, am 27. Mai 2009 an der juristischen Fakultät der Universität Leuven verteidigten Dissertation des Verfassers. Sie ist das Ergebnis einer sechsjährigen intensiven Beschäftigung mit dem Gegenstand. Sie befasst sich mit der interessanten Frage der Organisation von Antwerpener Handelssachen des Untersuchungszeitraums.
Gegliedert ist sie in insgesamt sieben Kapitel, die mit den allgemeinen Grundlagen wie der Problemstellung, der Methodik und der Beschreibung der verschiedenen, teilweise ungedruckten Quellen beginnen. Danach fragt der Verfasser nach einem Antwerpener Handelsrecht an Hand von Rechtssätzen im Stadtrecht und im Gewohnheitsrecht, betrachtet die Urteilspraxis der Antwerpener Schöffen, spürt das ius commune in Handelsprozessen auf, untersucht die Beziehungen zwischen Handelsbrauch und gelehrtem Recht, befasst sich mit den Seeversicherungen und wendet sich zum Abschluss dem Arrest und dem Konkurs zu. Jedes Kapitel beendet er mit einer klaren Zusammenfassung.
Am Ende fasst er seine vielfältigen neuen Erkenntnisse seiner eigenständigen, aus den verschiedenen Quellen erarbeiteten Untersuchung nochmals zusammen. Danach bestand bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, als das einheimische Recht dem französischen Recht weichen musste, überwiegend eine enge Verbindung zwischen dem Recht der Kaufleute und dem allgemeinen Privatrecht, wobei eine Annäherung an das gemeine Recht erkennbar war. Handelsrecht wird nach den ansprechenden Erkenntnissen des Verfassers im frühmodernen Amsterdam nicht nur durch die Kaufleute, sondern auch durch Juristen geformt, die freilich die Handelspraxis zur Kenntnis nahmen und beachteten.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Denooz, Joseph, Nouveau lexique fréquentiel de latin (= Alpha-Omega, Reihe A 258). Olms, Hildesheim 2010. X, 455 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die moderne Datenverarbeitung ermöglicht oder erleichtert vieles, was früher nicht oder kaum möglich war. Dazu gehören auch die Indizes zu umfangreichen Texten. Dem bereits 1977 als Mitverfasser eines Index du Corpus Hermeticum hervorgetretenen Gelehrten ist es mit Hilfe einer Gruppe von Mitarbeitern gelungen, ein neues Häufigkeitswörterbuch des Lateinischen vorzulegen.
Dieses Werk beruht auf Texten mit einem Umfang von insgesamt 1706727 Wörtern. Sie stammen von Caesar (114866), Cato (19881), Catull (13024), Cicero (Auswahl von 467665 Wörtern aus besonders genannten Werken), Quintus Curtius Rufus (71671), Horaz (44904), Juvenal (25498), Lukrez (49870), Ovid (Auswahl von 100505 Wörtern), Persius (4633), Petronius (30665), Plautus (Auswahl von 60727 Wörtern), Plinius dem Jüngeren (Auswahl von 65380 Wörtern), Sextus Propertius (25625), Sallust (36022), Seneca (60655 Wörter der Tragödien, Auswahl von 250946 Wörtern der Prosa), Tacitus (164081), Tibull (12593) und Vergil (87516). Dadurch wird der Umfang des 1981 vom Laboratoire d’Analyse statistique de l’Université de Liège veröffentlichten Dictionnaire ´frequentiel et index inverse de la langue latine, der sich auf 794662 Wörter fünfzehner Autoren stützte, weit mehr als verdoppelt.
Die jetzige Liste der Lemmata beginnt mit ab und reicht in alphabetischer Ordnung bis zotheca. Am häufigsten sind belegt et (42251), sum Verb (41781), qui (41396), in (29813), que (27318), non (21393, hic (10106), is (18209), ego (14878), ille (14329), tu (13090), sum Hilfsverb (12637), ad (11830), quis Fragefürwort (11537), ut (11011), si (10896), omnis (10232), ab (10015), sui Personalpronomen (9639), sed (9562), possum (9053), cum (8993), ex (7946), ipse (7847), facio (7641), dicere (7489), suus (7140), als erstes Substantiv res (7041), etwas seltener h |
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Der österreichische Staatsrat - Protokolle des Vollzugsausschusses, des Staatsrates und des Geschäftsführenden Staatsratsdirektoriums - 21. Oktober 1918 bis 14. März 1919, hg. v. Enderle-Burcel, Gertrude (= Der österreichische Staatsrat 1) Verlag Österreich, Wien 2008. LXXXIII, 521 S. Besprochen von Wilhelm Brauneder. |
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Der Österreichische Staatsrat - Protokolle des Vollzugsausschusses, des Staatsrates und des Geschäftsführenden Staatsratsdirektoriums - 21. Oktober 1918 bis 14. März 1919, hg. v. Enderle-Burcel, Gertrude (= Der österreichische Staatsrat 1). Verlag Österreich, Wien 2008. LXXXIII, 521 S. Besprochen von Wilhelm Brauneder.
Gertrude Enderle-Purcel / Hanns Haas / Peter Mänder (Bearb.), Der österreichische Staatsrat. Protokolle des Vollzugsausschusses, des Staatsrates und des geschäftsführenden Staatsratsdirektoriums 21. Oktober 1918 – 14. März 1919, Band 1, Verlag Österreich, Wien 2008, LXXXIII, 521 S.
Die Edition betrifft eine der wesentlichsten Epochen der österreichischen Geschichte, nämlich die Staatswerdung „der Republik“ im Jahre 1918. Hiebei spielte der Vollzugsausschuss der Provisorischen Nationalversammlung, seit 30. Oktober „Staatsrat“ benannt, eine wesentliche Rolle. Verdienstvoll ist es daher, dessen Protokolle der Forschung in einer oft penibel kommentierten Weise zugänglich gemacht zu haben. Allerdings ist der Forscher dringend dahin zu beraten, sich anhand dieser Quellen selbst ein Bild zu machen, da die „Historische Einleitung“ von Hanns Haas streckenweise völlig unzulänglich ist. Dies betrifft in erster Linie das verfassungsrechtliche Geschehen dieser Tage. In so gut wie völliger Außerachtlassung der zeitgenössischen Verfassungsliteratur, insbesondere Hans Kelsen, auch einschlägiger verfassungshistorischer Sekundärliteratur, wird der Umstand, dass in diesen Tagen ein neuer Staat begründet wurde, die Republik Deutschösterreich, nahezu unterschlagen. Dies manifestiert sich unter anderem schon in der unsicheren Terminologie, die zwischen „Übernahme der Regierungsgewalt“ (XXXV: Überschrift) und „Übernahme der Staatsgewalt“ (erste Zeile danach, etwa auch XXXVI) schwankt. Die Staatsgründung am 30. Oktober, plakativ gemacht durch die Aufnahme des entsprechenden Beschlusses in die erste Nummer des Staatsgesetzblattes, nachzules |
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Der prekäre Staat. Herrschen und Verwalten im Nationalsozialismus, hg. v. Reichardt, Sven/Seibel, Wolfgang. Campus, Frankfurt am Main 2011. 300 S. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der prekäre Staat. Herrschen und Verwalten im Nationalsozialismus, hg. v. Reichardt, Sven/Seibel, Wolfgang. Campus, Frankfurt am Main 2011. 300 S. Besprochen von Martin Moll.
Jahrzehntelang vertrat die Forschung zu Struktur und innerer Beschaffenheit des NS-Regimes nahezu unisono die Auffassung, dieses polykratische System sei durch einen „schwachen Führer“ (Hans Mommsen) und eine ausufernde Anarchie von Kompetenzkämpfen der NS-Granden untereinander gekennzeichnet gewesen; das Regime habe sich daher im personalisierten Zuständigkeitsgerangel von innen heraus gelähmt; eine geordnete, geschweige denn effiziente Verwaltung sei unter diesen Rahmenbedingungen unmöglich gewesen, der Staat habe sich aufgelöst und sei in untereinander unverbundene, sektorale und regionale Teilherrschaften zerfallen.
Obwohl auf der Hand liegt, dass bei dieser Annahme die mörderische Machtentfaltung des NS-Regimes, das in einem sechsjährigen Weltkrieg buchstäblich erst von einer „Welt von Feinden“ mit enormem Aufwand mühevoll niedergerungen werden konnte, nicht erklärbar ist, regte sich an den Prämissen des Polykratie-Modells und dessen überzogenen Schlussfolgerungen erst jüngst Kritik, die der hier vorzustellende Band auf den Punkt bringt. Seine Beiträge leitet die Einsicht, dass die bis zum Mai 1945 im wesentlichen funktionierende Staatsmaschinerie des „Dritten Reiches“ sowie die bis zum Ende weiterlaufende Vernichtungspolitik gegen die zu Gegnern des Regimes erklärten Gruppen nicht erklärbar wären, würde man die Selbst-Lähmung des Regimes durch internes Machtgerangel verabsolutieren. Ohne die vielfach belegten Kompetenzkämpfe in Abrede zu stellen, drängt sich ausweislich dieses Bandes vielmehr die Frage auf, ob sie nicht vielmehr effizienzsteigernd gewirkt haben könnten.
Sämtliche Beiträge, die teils einen allgemeinen Überblick, teils Fallstudien bieten, versuchen anhand theoretischer, vor allem aus der Systemtheorie Niklas Luhmanns abgeleiteten P |
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Der Südwesten im Spiegel der Namen. Gedenkschrift für Lutz Reichardt, hg. v. Greule, Albrecht/Hackl, Stefan (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschunten 184). Kohlhammer, Stuttgart 2011. VIII.263 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der am 29. April 2009 verstorbene Lutz Reichardt, ehemals Bibliothekar an der Universitätsbibliothek Stuttgart, war bereits in seiner von Joachim Göschel in Marburg betreuten Dissertation über die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen mit den Ortsnamen in Berührung gekommen. Dem folgten seit 1982 Ortsnamenbücher über die Kreise Esslingen, Stuttgart/Ludwigsburg, Böblingen, Göppingen, Heidenheim, Tübingen, Reutlingen, den Rems-Murr-Kreis, den Ostalbkreis und den Alb-Donau-Kreis mit Ulm, die er 2003/2004 durch ein dialekthistorisches Register verband: In Würdigung dieser vorbildlichen Leistungen fand am 10. Dezember 1999 in Stuttgart ein Festkolloquium statt und verabredeten sich Freunde und Bewunderer zu einer inhaltsreichen Gedenkschrift, die Bilanz über die Geschichte, den Stand und die Planungen der südwestdeutschen Ortsnamenforschung zieht.
Von den insgesamt 18 Beiträgen beginnt Martina Winner mit einer sachkundigen Übersicht über Baden-Württemberg in Ortsnamenbüchern, während Anja Makrutzki und Jörg Riecke das Projekt eines südwestdeutschen Ortsnamenatlasses skizzieren und Wolfgang Janka Anmerkungen zur Gestaltung von Namenartikeln in historischen Ortsnamenbüchern insgesamt vorlegt. Weitere Beiträge betreffen einzelne Orte wie Heidelberg, Keltern, Neulingen, Remchingen, Straubenhardt, Zürich, Birtis, Rattis oder Rämpis , einzelne Landstriche wie Mittelbaden, das badische Hanauerland, das Elztal und obere Kinzigtal oder den Landkreis Neu-Ulm, besondere Namenbestandteile wie (h)lar, heim oder Personennamen und Sonderfragen wie Fernwegenamen, Wüstungsflurnamen oder Familiennamen. Einrahmende Ausläufer reichen sogar |
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Der universale Leibniz. Denker, Forscher, Erfinder, hg. v. Reydon, Thomas A. C./Heit, Helmut/Hoyningen-Huene, Paul. Steiner, Stuttgart 2009. 189 S., 24 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der in Leipzig am 1. Juli 1646 als Sohn eines Notars und Professors der Moral geborene, in Hannover am 14. November 1716 mit 70 Jahren verstorbene universale Gelehrte Gottfried Wilhelm Leibniz hat vierzig Jahre seines Lebens in Hannover verbracht. In Anerkennung dieser engen Verbundenheit mit der Stadt hat sich die viel jüngere, einer Technischen Hochschule von 1831 folgende Universität Hannover vor wenigen Jahren in Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover umbenannt. Weil der neue Name der Universität aber mehr sein sollte als bloß ein neues Etikett, wollten sich die Universitätsangehörigen und auch ein interessiertes öffentliches Publikum mit Leibniz besser vertraut machen.
Aus dieser Vorstellung heraus ist ein schlanker Sammelband mit insgesamt elf Beiträgen entstanden. Er beschreibt Leibniz als aktuellen Philosophen (Werner Eisner), als scheuen Weltverbesserer (Eike Christian Hirsch), als Historiker (Carl-Hans Hauptmeyer), als rational-christlichen Theologen (Wilhelm Schmidt-Biggemann), als präetablierte Harmonie erkennenden Philosophen (Hubertus Busche), als innovierenden Juristen (Hans-Peter Schneider), als die richtigen Gedanken zur richtigen Zeit anstrebenden Politikberater (Rolf Wernstedt), als Versicherungsdenker (Eberhard Knobloch). als vom Binärsystem zum Kontinuum fortschreitenden Mathematiker (Herbert Breger), als Sprach- und Denktheoretiker (Peter Schlobinski) sowie als Theorie mit Praxis verknüpfenden Erfinder (Erwin Stein). In allen Bereichen erlangten seine Überlegungen grundlegende Bedeutung.
Nach dem Vorwort (wohl der Herausgeber) sollen dieser dabei zu Tage getretene Reichtum der Forschungsthemen, die interdisziplinäre Vernetzung und der intensive internationale Austausch mit den zeitgenössischen Wissenschaftlern |
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Der Warschauer Aufstand. Ereignis und Wahrnehmung in Polen und Deutschland, hg. v. Bömelburg, Hans-Jürgen/Król, Eugeniusz Cezary/Thomae, Michael. Schöningh, Paderborn 2011. 295 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Im September 1939 besetzte das Deutsche Reich unter Adolf Hitler, anfangs abgesichert durch einen Nichtangriffspakt mit der Sowjetunion vom 23./24. August 1939, in kurzer Zeit Polen und beherrschte es durch starke Kräfte. Am 20. Juli 1944 schien der Führer durch ein Attentat unter Beteiligung zahlreicher Wehrmachtsoffiziere unmittelbar persönlich gefährdet. Unter dem Eindruck sowjetischer militärischer Erfolge wagten Polen daraufhin konkrete Vorbereitungen für einen Aufstand in Warschau, die am 31. Juli 1944 auf die Nachricht, sowjetische Panzer seinen in östlichen Vororten Warschaus gesehen worden, in einen Befehl der Leitung der Heimatarmee Polens zu einem Aufstand am 1. August 1944 um 17 Uhr mündeten, der allerdings weder von der Sowjetunion (aus Angst vor einer Stärkung der Exilregierung Polens in London) noch von den Westmächten (aus Solidarität mit der Sowjetunion) konkret unterstützt wurde und am 2. Oktober 1944 unter schätzungsweise 150000 bis 200000 Todesopfern endete.
In Polen ist der Warschauer Aufstand seit langem der zentrale Erinnerungsrahmen an den Zweiten Weltkrieg. In Deutschland blieb er jedenfalls bis etwa 2004 verhältnismäßig wenig beachtet. Demgegenüber will der Sammelband den Warschauer Aufstand als wichtigen Teil einer europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts verstehen, an dem beispielhaft die Verbindung von deutschem Terror, polnischem Widerstand, nationaler Verfeindung und Teilung Europas gezeigt werden kann.
Mit dieser Zielsetzung schildern zehn Beiträge deutscher und polnischer Autoren die umfangreiche Erinnerungsgeschichte von den politischen Gründen für die Auslösung des Aufstands bis zu seiner Wahrnehmung in den deutschen Öffentlichkeiten. Dabei wird die auffällige Karriere des 1 |
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Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter. Marburger Zwischenbilanz zur NS-Militärjustiz vor und nach 1945, hg. v. Kirschner, Albrecht im Auftrag der Geschichtswerkstatt Marburg e. V. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission von Hessen 74). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2010. 336 S., 50 Abb. Besprochen von Martin Moll. |
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Würde es nicht so unpassend klingen, wäre man versucht zu sagen: Die Schlacht ist geschlagen. Bis Ende 2009 wurden sowohl in Deutschland als auch – wie immer nachhinkend – in Österreich nahezu sämtliche Urteile der vor allem während des Zweiten Weltkrieges tätigen Kriegsgerichte der deutschen Wehrmacht aufgehoben und die seinerzeit wegen Delikten wie Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung, Kriegsverrat usw. verurteilten Personen (keineswegs ausschließlich Soldaten!) rückwirkend rehabilitiert bzw. als nicht mehr vorbestraft eingestuft. Ein sich über Jahrzehnte erstreckendes Bemühen hat damit ein spätes Ende gefunden. Zeit für eine Zwischenbilanz zur NS-Militärjustiz, wie sie nunmehr die Geschichtswerkstatt Marburg vorlegt. Der Band ist aus dem Rahmenprogramm einer im Herbst 2009 in Marburger Rathaus gezeigten Wanderausstellung zur Wehrmachtsjustiz hervorgegangen. Er geht allerdings nur punktuell über den Kenntnisstand hinaus, den bereits der 2005 publizierte Überblick von Manfred Messerschmidt, Die Wehrmachtsjustiz 1933-1945, vermittelt.
Wenig verwunderlich, spiegelt der Sammelband das überaus kritische, ja geradezu vernichtende Urteil, das sich nach langen und heftigen Auseinandersetzungen mittlerweile als communis opinio über die Wehrmachtsjustiz als willfähriges Terrorinstrument des NS-Staates herausgebildet hat. Wenn nahezu alle Beiträger in zum Teil wortgleichen Ausführungen die von Wehrmachtsgerichten gegen Soldaten und Zivilisten praktizierte, gnadenlose Rechtsprechung mit ca. 30.000 verhängten und rund 20.000 tatsächlich vollstreckten Todesurteilen hervorheben, so ist dies nur verständlic |
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Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. Der Reichstag zu Nürnberg 1542, bearb. v. Schweinzer-Burian, Silvia (= Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe, Bd. 13). Oldenbourg, München 2010. 970 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. Der Reichstag zu Nürnberg 1542, bearb. v. Schweinzer-Burian, Silvia (= Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe, Bd. 13). Oldenbourg, München 2010. 970 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit dem vorliegenden Band wird die Dokumentation der so genannten kleinen Reichstage zwischen 1541 und 1547/1548, von denen bisher Band 12 (Speyer 1542), Band 15 (Speyer 1544), Band 16 (Worms 1545) und 17 (Regensburg 1546) unter teilweiser Schließung einer bisher bestehenden Lücke fortgeführt. Der Nürnberger Reichstag fand vom 24. Juli 1542 bis 26. August 1542 Statt. Er setzte die Beratungen des in Speyer vom 9. Februar bis zum 11. April 1542 abgehaltenen Reichstags fort.
Hauptgegenstand war noch die Türkenhilfe. Daneben waren der braunschweigische Feldzug der Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes und der bevorstehende Beginn des Krieges zwischen dem abwesenden und durch König Ferdinand vertretenen Kaiser Karl V. und Frankreich sowie des Geldrischen Krieges von Bedeutung. Dahinter trat die Religionsangelegenheit in den Hintergrund.
Das zugehörige Schriftgut war wiederum sehr umfangreich. Deswegen erwiesen sich eine restriktive Auswahl nach neuen Grundsätzen und auch eine geänderte Präsentation als erforderlich, wenn die Erreichung des angestrebten Editionsziels (Abschluss der Edition der Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. in absehbarer Zeit) optimal gefördert werden sollte. Weil die Sammelarbeit in den Archiven noch nach einem vorgehenden, auf möglichst umfassende Dokumentation bedachten Konzept erfolgt war, musste die verdienstvolle Bearbeiterin einleuchtenderweise bemüht sein, den Benutzern bei aller gebotenen Kürze die Ergebnisse ihrer umfangreichen Ermittlungen in zahlreichen Archiven innerhalb der 209 gebotenen Nummern wenigstens insgesamt so gut wie möglich zu Gute kommen zu lassen, wofür ebenso zu danken ist wie für das von Aachen bis Zwolle reichende Personenregister und Ortsregister. |
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Deutsches Verfassungsrecht 1806-1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen, Band 3 Berg und Braunschweig, hg. v. Kotulla, Michael. Springer, Heidelberg 2010. LIV, 2081 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsches Verfassungsrecht 1806-1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen, Band 3 Berg und Braunschweig, hg. v. Kotulla, Michael. Springer, Heidelberg 2010. LIV, 2081 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das 19. Jahrhundert ist in Deutschland das erste Jahrhundert der formellen Verfassung nach dem Vorbild der Virginia Bill of Rights von 1776. Die deutschen Einzelstaaten folgen dabei Polen und Frankreich erst nach. Umso größer ist die Zahl aller deutschen Verfassungsdokumente zwischen dem Ende des Heiligen römischen Reiches und dem Ende des Ersten Weltkriegs, deren Erfassung sich Michael Kotulla zum großen und fernen Ziel gesetzt hat.
Der erste, Gesamtdeutschland, die anhaltischen Staaten und Baden umfassende Band konnte im Jahre 2006 vorgelegt werden. Dem folgte ein Jahr später Bayern, dessen Verfassungsgeschehen allein einen Band ausfüllte (s. die Besprechung durch Andreas Kley, ZRG GA 128 2011). Seit dem Erscheinen des zweiten Bandes ist erheblich mehr Zeit vergangen, als es sich der Verfasser und Herausgeber des Werkes ursprünglich vorgestellt hatte, doch dokumentiert der das Großherzogtum Berg und das Herzogtum Braunschweig betreffende dritte Band erfreulicherweise gleichwohl das zielstrebige Fortschreiten des gewichtigen Unternehmens.
Im Gesamtrahmen der Verfassungsentwicklung in den deutschen Einzelstaaten ist dem kurzlebigen, von Napoleon abhängigen Berg, dessen Dokumente die Nummern 490-540 umfassen und vom 15. März 1806 bis zum 5. April 1815 reichen, der Paragraph 14 zugeteilt (S. 233-594). Die unter § 15 folgenden Dokumente Braunschweigs beginnen mit einem Edikt vom 1. Mai 1794 (Nr. 541) und enden mit der vorläufigen Verfassung für den Freistaat Braunschweig vom 27. Februar/1. März 1919 (Nr. 705, S. 280), reichen also über die gesteckten Grenzen sogar noch hinaus. Umfangreiche historische Einführungen fügen diese zahlreichen, wichtigen Zeugnisse jeweils zu einer sachlichen und verständlichen geschichtlichen Ei |
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Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler. Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen, Band 2, hg. v. Grundmann, Stefan/Riesenhuber, Karl. De Gruyter, Berlin 2010. XVII, 521 S. Besprochen von Bernd Rüthers. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler. Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen, Band 2, hg. v. Grundmann, Stefan/Riesenhuber, Karl. De Gruyter, Berlin 2010. XVII, 521 S. Besprochen von Bernd Rüthers.
I. Das 20. Jahrhundert ist von einem der bedeutendsten deutschen Historiker als „Zeit der Ideologien“ gekennzeichnet worden.[1] Der Versuch einer Ideengeschichte der Rechtswissenschaft in dieser Epoche dramatischer geistiger Umwälzungen trifft von vornherein auf gespannte Erwartungen. Die Kollegen Stefan Grundmann (HU Berlin) und Karl Riesenhuber (Bochum) haben an den Universitäten Berlin (HU), Bochum und Frankfurt/Oder zwischen 2006 und 2009 eine Ringvorlesung unter dem Titel „Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler – Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen“ organisiert. Die Vorträge der Schüler über 38 ausgewählte Zivilrechtsprofessoren sind unter dem genannten Titel, von den Organisatoren herausgegeben, in zwei zeitlich getrennt erschienenen Bänden veröffentlicht.[2]
Das Konzept einer solchen Ringvorlesung ist schon auf den ersten Blick reizvoll. Es hat daher auch den Sponsor (die Fritz Thyssen Stiftung) und die angesprochenen Schüler überzeugt. Darf man angesichts der dargestellten Persönlichkeiten auf ein „Gesamtbild“ der historischen Entwicklung der Zivilrechtswissenschaft in einem dramatisch verlaufenen Jahrhundert hoffen? Zweifellos ein großes und spannendes Ziel.
II. Die Personenbilder namhafter, ganz überwiegend deutscher Zivilrechtler aus der Feder von Schülern können angesichts der Dargestellten und der bewegten Epochen, in denen sie gelebt und gewirkt haben, auf lebhaftes Interesse rechnen. Allerdings hat die Auswahl sowohl der 38 so Geehrten und ihrer Porträtisten, wie die Herausgeber selbst sagen, naturgemäß subjektive Züge. Ob die Einzelbilder im Ergebnis ein vertretbares „Gesamtbild“ der Zivilrechtswissenschaft in d |
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Die Amerbachkorrespondenz XI (Schlussband). Die Briefe aus den Jahren 1559 – 1562, in 2 Halbbänden. Bd. XI/1: Aufgrund des von Hartmann, Alfred gesammelten Materials bearb. und hg. v. Jenny, Beat Rudolf/Dill, Uely unter Mitarbeit von Heiligensetzer, Lorenz, Bd. XI/2: bearb. und hg. v. Jenny, Beat Rudolf/Bodenmann, Reinhard/Heiligensetzer, Lorenz. Verlag der Universitätsbibliothek, Basel 2010. LXXXII, 1257 S. Besprochen von Hans-Erich Troje. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Amerbachkorrespondenz XI (Schlussband). Die Briefe aus den Jahren 1559 – 1562, in 2 Halbbänden. Bd. XI/1: Aufgrund des von Hartmann, Alfred gesammelten Materials bearb. und hg. v. Jenny, Beat Rudolf/Dill, Ueli unter Mitarbeit von Heiligensetzer, Lorenz, Bd. XI/2: bearb. und hg. v. Jenny, Beat Rudolf/Bodenmann, Reinhard/Heiligensetzer, Lorenz. Verlag der Universitätsbibliothek, Basel 2010. LXXXII, 1257 S. Besprochen von Hans-Erich Troje.
Fünfzehn Jahre nach Erscheinen von Band X/2 (siehe Rezension SZ Germanistische Abteilung 112, 1995, S. 554- 563) nun also die Briefe aus Bonifacius‘, der am 24. April 1562 verstarb, letzten drei Lebensjahren. Aus dem Vorwort ist viel zu lernen. Bis Ende September 1560, wo der erste Halbband endet, bilden die Briefe zwischen Vater und Sohn, erst zwischen Basel und Bourges[1], dann zwischen Basel und Speyer, weiterhin „das Rückgrat und Herzstück“ dieser Briefsammlung. Basilius verließ Bourges Mitte April 1559, kam am 9. Mai nach Basel, war zur Promotion (Dr. legum) am 15. Oktober gleichen Jahres in Bologna und ging Ende 1559 für das Praktikum am Reichskammergericht nach Speyer, von wo er auf allseitiges Drängen („fac ut redeas“) im Herbst 1560 definitiv nach Basel zurückkehrte. Dort wohnt er, seit Frühjahr 1561 mit Esther Rudin verheiratet[2], seit Mitte November Vater eines Sohnes und nach rund einem Jahr Ehe wieder verwitwet, mit dem Vater unter einem Dach. Und so wird Bonifacius auch Zeuge, wie der lang ersehnte Enkelsohn Bonifaciolus wenige Stunden nach der seit Wochen kranken Mutter am 5. April 1562 stirbt.
Viel von dem seit 1967 in den Einleitungen und Rezensionen zu den Bänden VI – X Geschriebenen gilt auch für diese Bände. Von den schon in Band X häufiger vorkommenden Korrespondenten sind insbesondere der Marchese d’Oria (Giovanni Bernardino Bonifacio, 12 Briefe), Celio Secondo Curione, Franҫois Hotman, Alban Fuchs (8 Briefe), Matteo Gribaldi, Johannes Oporin (5 Briefe), Georg Tanner |
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Die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920, hg. v. Kelsen, Hans/Froelich, Georg/Merkl, Adolf. Deuticke, Wien 1922, Neudruck mit einem Vorwort und einer Einleitung v. Walter, Robert. Verlag Österreich, Wien 2003, Neudruck 2010. 12, X, 535 S. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920, hg. v. Kelsen, Hans/Froelich, Georg/Merkl, Adolf. Deuticke, Wien 1922, Neudruck mit einem Vorwort und einer Einleitung v. Walter, Robert. Verlag Österreich, Wien 2003, Neudruck 2010. 12, X, 535 S. Besprochen von Christoph Schmetterer.
Der Kommentar zur österreichischen Bundesverfassung von Kelsen, Froehlich und Merkl nimmt in der verfassungsrechtlichen Literatur einen besonderen Platz ein, weil er nicht nur der erste überhaupt war, sondern weil er außerdem von drei Personen verfasst wurde, die alle an der Entstehung der Bundesverfassung (insbesondere Hans Kelsen als deren „Architekt“) maßgeblich beteiligt waren. Insofern ist dieser Kommentar mit jenem Franz von Zeillers zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch vergleichbar. Das Werk von Kelsen, Froehlich und Merkl war während der gesamten Zwischenkriegszeit der einzige umfassende Kommentar zur Bundesverfassung und blieb das auch am Beginn der Nachkriegszeit.
Der Kommentar enthält nicht nur das Bundes-Verfassungsgesetz von 1920, sondern auch alle weiteren 1922 geltenden Verfassungsbestimmungen (Anhang I) sowie einen der Vorentwürfe zur Verfassung und den Bericht des Verfassungsausschusses über einen weiteren, darauf beruhenden Entwurf.
Bei den einzelnen Gesetzen ist durchwegs zuerst der gesamte Gesetzestext abgedruckt, auf den dann erst die Kommentierung folgt. Der Kommentar zum Bundes-Verfassungsgesetz beginnt mit einem vergleichsweise umfassenden Abschnitt über dessen Entstehung. Dieser Abschnitt ist nicht zuletzt deshalb von großem rechtshistorischem Interesse, weil Kelsen hier Vorgänge beschreibt, an denen er zum größten Teil unmittelbar beteiligt war. Außerdem sind dem eigentlichen Kommentar noch zwei jeweils kurze Abschnitte über die Bezeichnung der Verfassung (mit der berühmten Unterscheidung von Bundes-Verfassungsgesetz und Bundesverfassungsgesetz) und ihre Systematik vorangestellt.
Der Kommentar selbst enthält logisc |
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Die deutsche Nation im frühneuzeitlichen Europa. Politische Ordnung und kulturelle Identität?, hg. v. Schmidt, Georg (= Schriften des Historischen Kollegs 80). Oldenbourg, München 2010. XIII, 344 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die deutsche Nation im frühneuzeitlichen Europa. Politische Ordnung und kulturelle Identität?, hg. v. Schmidt, Georg (= Schriften des Historischen Kollegs 80). Oldenbourg, München 2010. XIII, 344 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Alsfeld 1951 geborene, nach dem Studium der Geschichte, Politik und Pädagogik in Gießen und Tübingen 1982 bei Volker Press in Tübingen mit der Dissertation mit dem Titel Der Städtetag in der Reichsverfassung (1984) promovierte, 1989 mit der Arbeit Der Wetterauer Grafenverein habilitierte, 1993 zum Universitätsprofessor für Geschichte der frühen Neuzeit am Historischen Institut der Universität Jena ernannte Herausgeber war im Kollegjahr 2007/2008 mit Albrecht Cordes, Jörg Fisch, Jan Plamper und Martin Wrede Stipendiat des 2000 begründeten, von Staat und Stiftungen finanzierten Historischen Kollegs in München. Den Obliegenheiten der Stipendiaten gemäß hat er aus seinem Arbeitsbereich ein wissenschaftliches Kolloquium gehalten, das vom 13. bis zum 15. März 2008 stattfand. Die Ergebnisse sind im vorliegenden Band veröffentlicht.
Ausgehend von Lessing generalisiert der Herausgeber in seiner Einführung sein von ihm thematisiertes Problem in der Frage: Haben sich die Menschen in der frühen Neuzeit „nur“ in ihrem Stand, in ihrer Konfession, in ihrem Geschlecht oder ihrer Heimat bestimmt oder auch als deutsch? Damit will er die Lücke schließen, die sich daraus ergibt, dass die frühneuzeitliche deutsche Nation trotz des hohen Aufkommens des Wortes deutsch selten ein Thema der deutschen Geschichtsschreibung war. Dem sollen die in vier Blöcke gruppierten 15 Tagungsbeiträge dienen.
Sie beziehen sich zunächst auf Binnensichten mit Bezug auf Österreich, die Reichsverteidigung, den Reichspatriotismus und Rückblicke aus dem 19. Jahrhundert auf föderative Nation, kulturelle Identität und politische Ordnung sowie auf Außensichten bezüglich der russischen Ostseeprovinzen, Polen und Frankreich. Danach wird die F |
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Die demokratische Revolution 1989 in der DDR, hg. v. Conze, Eckart/Gajdukowa, Katharina/Koch-Baumgarten, Sigrid. Böhlau 2009. 251 S., 24 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die demokratische Revolution 1989 in der DDR, hg. v. Conze, Eckart/Gajdukowa, Katharina/Koch-Baumgarten, Sigrid. Böhlau 2009. 251 S., 24 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Vierzig Jahre nach ihrer Gründung aus der sowjetischen Besatzungszone des Deutschen Reiches durch Beschluss des Volkskongresses am 7. Oktober 1949 feierte die Deutsche Demokratische Republik äußerlich glanzvoll im Jahre 1989 ihren vierzigsten Geburtstag. Zwar hatte Michail Gorbatschow in der Sowjetunion in den vorangehenden Jahren Glasnost und Perestroika angestrebt. Aber der durchschnittliche westliche Betrachter erkannte darin keinerlei Gefahren für den Bestand eines allem Anschein nach vor allem sportlich, aber auch wirtschaftlich erfolgreichen Staates.
Dennoch trat er binnen weniger Wochen ein. Im - auch angesichts des Metatrends rasanter Beschleunigung in der Postmoderne - atemberaubenden Tempo, in historischer Zeitrechnung eigentlich im Verlauf von Sekunden, hörte - nach den Worten der Herausgeber - die als stabil geltende Parteidiktatur der Sozialistischen Einheitspartei in der Deutschen Demokratischen Republik auf zu existieren. Deswegen bedeutet das Jahr 1989 eine Zäsur in der deutschen, europäischen und globalen Geschichte.
Der von den Herausgebern geschaffene Sammelband nähert sich vielen Einzelheiten dieses grundstürzenden Vorgangs einschließlich einer Einleitung in insgesamt 15 Beiträgen über die Menschenrechtssituation im Alltag der Diktatur, über demokratische Revolution als friedliche Revolution und über Historisierung der Deutschen Demokratischen Republik. Sie betreffen etwa Amnesty International, den Freikauf politischer Häftlinge, die Zerstörung von Biografien, das osteuropäische Umfeld, den Vorlauf der DDR Opposition, die 89er als 68er des Ostens, die deutsche Frage, den zentralen runden Tisch, die Auflösung des Staatssicherheitsdiensts, die Verfassungsdiskussion, die anschließende Strafjustiz, die Opfer und die Deutsche Demokratische |
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Die Erzählung der Landschaft, hg. v. Binder, Dieter A./Konrad, Helmut, Staudinger, Eduard G. (=Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg 34). Böhlau, Wien 2011. 196 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerDieerzählungderlandschaft20110901 Nr. 15375 ZRG GA 129 (2012) 00
Die Erzählung der Landschaft, hg. v. Binder, Dieter A./Konrad, Helmut, Staudinger, Eduard G. (=Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg 34). Böhlau, Wien 2011. 196 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf dem vorderen Umschlag stapfen einige ältere Herren mit geschulterten Skiern durch den Schnee unter den Bäumen vor einem Parkhotel, auf dem hinteren Umschlag legt ein Redner seine Vorstellungen seinen Zuhörern in den sommerlichen Bergen dar. Dazwischen legen neun Verfasser und eine Verfasserin Aspekte von Landschaft wie etwa Grenzen, Flüsse, Mauern, Erzählungen, magisch-tellurischer Bestimmung vor oder berichten von einzelnen Landschaften wie dem Salzkammergut, dem Ausseer Land, Pannonien, Burgenland, der Steiermark oder auch der multifunktionalen Stadtlandschaft des Denkmals für die ermordeten Juden Europas. Unterstützt von vielen Bildern wird dadurch der Leser multidisziplinär auf unterschiedliche Möglichkeiten der Landschaftswahrnehmung hingewiesen, die ihm in dieser Breite und Vielfalt vermutlich bisher nicht bewusst waren.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Die finanz- und steuerverfassungsrechtlichen Vorschriften der Paulskirchenverfassung. Eine Quellenausgabe, hg. v. Kempny, Simon (= Wissenschaftliche Schriften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Reihe III, Band 2). Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat OHG, Münster 2010. 106 S. Besprochen von Marc von Knorring. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die finanz- und steuerverfassungsrechtlichen Vorschriften der Paulskirchenverfassung. Eine Quellenausgabe, hg. v. Kempny, Simon (= Wissenschaftliche Schriften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Reihe III, Band 2). Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat OHG, Münster 2010. 106 S. Besprochen von Marc von Knorring.
Eine moderne wissenschaftliche Edition der Paulskirchenverfassung liegt bislang nicht vor. Anliegen des Bearbeiters der zu besprechenden „Quellenausgabe“ ist es, hier zumindest für den Teilbereich der finanz- und steuerrechtlichen Vorschriften Abhilfe zu schaffen und dabei erstmals Ordnung in die teils verwirrende Vielfalt von Entwurfsfassungen zu bringen, was zweifellos Sinn macht und aus der Sicht einschlägig arbeitender (Rechts-) Historiker nur zu begrüßen ist. Die Rekonstruktion der Genese der einzelnen Bestimmungen darf dann auch als gelungen bezeichnet werden - problematisch ist allerdings die Form der Wiedergabe. Unverständlich bleibt zunächst, warum die Gliederung stur der Paragraphenzählung folgt, wo doch eine Gruppierung nach sachlichen Gesichtspunkten - wie sie die Einleitung auch in einem zusammenfassenden Überblick bietet - weit sinnvoller gewesen wäre. Je Paragraph werden dabei zunächst dessen endgültige Fassung, dann die einschlägigen Entwürfe (soweit in den Ausschüssen mit Mehrheit angenommen) wiedergegeben, beginnend mit dem ältesten, so dass am Ende eines jeden Abschnitts der Entwurf letzter Lesung, also die unmittelbare Vorstufe des endgültigen Wortlauts steht - ein umständliches und wenig übersichtliches Verfahren. Hier hätte der Herausgeber gut daran getan, die Abweichungen in den Vorstufen z. B. in einem Variantenapparat zu bündeln, anstatt die überlieferten Entwurfsfassungen auch bei nur minimalen Abweichungen und selbst bei völliger Übereinstimmung im Wortlaut nacheinander abzudrucken - zum Teil über mehrere Seiten hinweg -, was die Benutzung und damit den Erkenntnisgewinn im Vergleich deutlich ersc |
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Die Fraktion als Machtfaktor. CDU/CSU im Deutschen Bundestag 1949 bis heute, hg. v. Schwarz, Hans-Peter. Pantheon Verlag, München 2009. 368 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Am 1. September 1949 trat in Bonn im Bürgerverein unter der kurzzeitigen amtierenden Leitung des späteren ersten Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland die CDU/CSU Bundestagsfraktion zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Im Hinblick auf diesen Zeitpunkt ergab sich in der Fraktion ein Interesse an einer unabhängigen, knappen, sachlichen Darstellung von sechzig Jahren Geschichte. Sie legte der in Lörrach 1934 geborene, als Verfasser einer Biographie Konrad Adenauers bestens ausgewiesene Herausgeber mit Unterstützung siebener sachkundiger Politologen, von denen drei im Archiv für christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung in Sankt Augustin bei Bonn beschäftigt sind und daher den einschlägigen Quellen sehr nahe stehen, in dem mit einem Foto des Plenarsaals des Bundestags rechtzeitig vor.
Sie umfasst insgesamt 12 Studien. In chronologischer Reihenfolge beginnt der Herausgeber selbst mit der Ära Adenauer, der die Fraktion mit einem Fegefeuer verglich, lange Zeit aber die zugehörige Glut gut zu beherrschen verstand. Peter März schildert die Stürze der Kanzler Adenauer (1963) und Erhard (1966), Torsten Oppelland die Gegenüberstellung von amerikafreundlichen Atlantikern und frankophilen Gaullisten, Stefan Marx die erste große Koalition mit der SPD, Werner Link das Verhältnis zu einer neuen Ostpolitik, Wolfgang Jäger die Durchsetzungskraft Helmut Kohls, Hanns Jürgen Küsters die Fraktionsführung Alfred Dreggers, Hans-Peter Schwarz die Fraktionsführung Wolfgang Schäubles, Hans-Peter Schwarz die zweite Oppositionszeit und die zweite große Koalition bis 2009. Abschließend widmet sich Günter Buchstab der parlamentarischen Besonderheit der CDU/CSU-Fraktionsgemeinschaft, Hans-Peter Schwarz der Fraktion als Machtfaktor.
Der Zeitgenosse, |
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Die Höchstgerichtsbarkeit im Zeitalter Karls V. Eine vergleichende Betrachtung, hg. v. Czeguhn, Ignacio/Lopez Nevot, José Antoni/Sánchez Aranda, Antonio/Weitzel, Jürgen (= Schriftenreihe des Zentrums für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung Würzburg 4). Nomos, Baden-Baden 2011. 339 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Höchstgerichtsbarkeit im Zeitalter Karls V. Eine vergleichende Betrachtung, hg. v. Czeguhn, Ignacio/Lopez Nevot, José Antoni/Sánchez Aranda, Antonio/Weitzel, Jürgen (= Schriftenreihe des Zentrums für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung Würzburg 4). Nomos, Baden-Baden 2011. 339 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Höchstgerichtsbarkeit zieht wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Feingestaltung des Rechts durch Einzelentscheidung seit langem das besondere Interesse der rechtsgeschichtlichen Forschung auf sich. Neu ist die Betrachtung eines einzelnen Herrschers, in dessen Machtbereich sich insgesamt fünf Höchstgerichte in Spanien, dem heutigen Belgien und dem Heiligen Römischen Reich befanden. Sie sind Gegenstand einer vergleichenden Betrachtung, die anlässlich eines Forschertreffens in Granada im Jahre 2008 durchgeführt wurde.
Der zugehörige Sammelband legt insgesamt 12 einschlägige Beiträge vor. Davon betreffen vier den deutschsprachigen Raum. Dabei beschreibt Jürgen Weitzel die Rechtsmittel zum und am Reichskammergericht, Wolfgang Sellert die Revision (Supplikation) gegen Entscheidungen des kaiserlichen Reichshofrats, Eva Ortlieb den Hofrat Kaiser Karls V. als Reichshöchstgericht und Ignacio Czeguhn die Organisation und Entwicklung des Reichskammergerichts zwischen 1495 und 1555.
Die übrigen Referate erörtern einzelne Fragen der spanischen Höchstgerichtsbarkeit. Ihre Referenten gehören überwiegend der Universität von Granada an. Leider weist der verdienstvolle, Rechtsvergleichung ermöglichende Band kein Register auf, das den reichen Inhalt auch dem deutschsprachigen Leser besser hätte aufschließen können.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Die Ingelheimer Haderbücher. Spätmittelalterliche Gerichtsprotokolle, Band 1 Das Oberingelheimer Haderbuch 1476-1485, hg. v. Marzi, Werner im Auftrag der Stiftung Ingelheimer Kulturbesitz, bearb. v. Grathoff, Stefan (Transkription) und Schäfer, Regina (Übertragung). Stadt Ingelheim am Rhein/Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 2011. 89 S., 2-240 fol. (ca. 1060 S.) Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Ingelheimer Haderbücher. Spätmittelalterliche Gerichtsprotokolle, Band 1 Das Oberingelheimer Haderbuch 1476-1485, hg. v. Marzi, Werner im Auftrag der Stiftung Ingelheimer Kulturbesitz, bearb. v. Grathoff, Stefan (Transkription) und Schäfer, Regina (Übertragung). Stadt Ingelheim am Rhein/Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 2011. 89 S., 2-240 fol. (ca. 1060 S.) Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Im Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz wurde unter Leitung von Werner Marzi durch Stefan Grathoff (Transkription) und Regina Schäfer (Übertragung) der erste Band eines Editionsprojektes zu den Ingelheimer Haderbüchern erarbeitet. Dem gewichtigen Band (5,3 kg, Format: 295 x 276 mm, 65 mm stark) ist seine Förderung durch die Stiftung Ingelheimer Kulturbesitz und eine ortsansässige Pharmaziefirma anzusehen. Dank der Forschungen von H. Loersch, A. Erler und G. Gudian sind die materiellrechtlichen Fragen um die Prozesse am Ingelheimer Oberhof schon ausführlich behandelt. Die durch Loersch 1870 auf dem Dachboden des Rathauses entdeckten 33 Protokollbände und weitere Bände in Folio, in denen Rechtshandlungen der Ortsgerichte in Nieder-Ingelheim, Ober-Ingelheim, Groß-Winternheim und Wackernheim aus den Jahren zwischen 1387 und 1534 ihren Niederschlag fanden, haben eine eigene Geschichte mit vielen Verlusten. Dennoch stellen sie mit den Bänden zum Ingelheimer Oberhof das größte Gerichtsarchiv dar, das in Deutschland aus dem Spätmittelalter erhalten ist. Anders als die Haderbücher des Fünfergerichts in Nürnberg, in denen die Verurteilten nebst ihrer Geldbußen registriert wurden, dokumentieren die Ingelheimer Bücher bereits vollzogene Prozesshandlungen und wirken damit als Beweisurkunden. Während sich im Jahre 2007 das Historische Seminar der Universität Köln unter Frau Professor Marita Blattmann mit der kodikologischen Bearbeitung der Handschriften, besonders mit dem Haderbuch Oberingelheim 1387-1391 befasste, hat sich die A |
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Die Katholiken und das Dritte Reich. Kontroversen und Debatten, hg. v. Hummel, Karl-Joseph/Kißener, Michael, 2. Aufl. Schöningh, Paderborn 2010. 317 S., 16 Abb. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Katholiken und das Dritte Reich. Kontroversen und Debatten, hg. v. Hummel, Karl-Joseph/Kißener, Michael, 2. Aufl. Schöningh, Paderborn 2010. 317 S., 16 Abb. Besprochen von Christoph Schmetterer.
„Das Thema ‚Katholische Kirche und Drittes Reich‘ gehört bis heute zu den umstrittensten Teilbereichen der an Kontroversen keineswegs armen Geschichte des Nationalsozialismus“, schreibt Michael Kißener zu Recht gleich am Beginn des von ihm mitherausgegebenen Sammelbandes. Eine Besonderheit dieses Themas ist, dass die Kontroverse nicht von wissenschaftlichen Untersuchungen ausgelöst wurde, sondern von einem Theaterstück, nämlich Rolf Hochhuths Der Stellvertreter und bis heute von eindeutig populärwissenschaftlichen Werken wie John Cornwells „Pius XII. Der Papst der geschwiegen hat“ oder Daniel Goldhagens „Die katholische Kirche und der Holocaust“ dominiert wird. Der vorliegende Band hat den Anspruch, sich wissenschaftlich mit dem umstrittenen Thema auseinanderzusetzen.
Die ersten beiden Beiträge von Michael Kißener und Christoph Kösters sind der Einführung in das Thema gewidmet.
Wolfgang Altgold fragt in seinem Beitrag „Rassistische Ideologie und völkische Religiosität“ zunächst nach Schnittmengen zwischen Kirche und Nationalsozialismus, wie sie etwa der „Brückenbauer“ Alois Hudal betont hatte. Da ist neben Aspekten der Soziallehre und der Judenfeindschaft vor allem der Antibolschewismus zu nennen. Altgold legt aber gleich dar, worin sich der katholische und der nationalsozialistische Antibolschewismus unterschieden. Die Kirche richtete sich anders als die Nationalsozialisten nur gegen den Kommunismus, nicht aber gegen die Russen oder gar die „slawische Rasse“ an sich. Außerdem behandelt er die verschiedenen Spielarten neuheidnischer und nationaler religiöser Bewegungen. Altgold kommt zu dem Ergebnis, dass die völlige Abschaffung jeglicher Religion kein Ziel des Nationalsozialismus war, sehr wohl hingegen die Zerstörung der Kirch |
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Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer. Geschichte und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, hg. v. Rotzoll, Maike/Hohendorf, Gerrit/Fuchs, Petra u. a. Schöningh, Paderborn 2010. 463 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer. Geschichte und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, hg. v. Rotzoll, Maike/Hohendorf, Gerrit/Fuchs, Petra u. a. Schöningh, Paderborn 2010. 463 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Ende Oktober 1939, rückdatiert auf den 1. September, den Tag des Kriegsbeginns, unterzeichnete Adolf Hitler ein formloses Schreiben folgenden Wortlauts: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“. Das unscheinbare Schriftstück bildete als sogenannter Euthanasiebefehl die formalrechtliche Basis für die in der ersten Phase von Januar 1940 bis August 1941 zentral gesteuerte, als Euthanasie kaschierte Tötung von 70.000 weiblichen und männlichen Psychiatriepatienten, sogenannten „Lebensunwerten“, durch Gas in sechs eigens dafür eingerichteten Anstalten (Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim, Sonnenstein). Mit der Organisation der Aktion federführend betraut war die Kanzlei des Führers, die zu diesem Zweck eine Zentraldienststelle in der Berliner Tiergartenstraße 4 einrichtete, von der sich die nicht zeitgenössische, aber heute gängige Bezeichnung „Aktion T4“ herleitet.
Bis in die 1990er Jahre war die Forschung zu diesem Thema von einem Fehl an Originaldokumenten gekennzeichnet, die man zum großen Teil vernichtet wähnte; erst nach der politischen Wende im Osten tauchte im Sonderarchiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Hohenschönhausen knapp die Hälfte der verschollen geglaubten Krankengeschichten der Opfer wieder auf und wurde unter der Signatur R 179 dem Bundesarchiv einverleibt. Zu ihrer Aufarbeitung hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) von 2002 bis |
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Die Normativität des Rechts bei Francisco de Vitoria. The Normativity of Law according to Francisco de Vitoria, hg. v. Bunge, Kirstin/Spindler, Anselm/Wagner, Andreas (= Politische Philosophie und Rechtstheorie des Mittelalters und der Neuzeit II, 2). frommann-holzboog, Stuttgart-Bad Cannstatt 2011. XVIII, 416 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Normativität des Rechts bei Francisco de Vitoria. The Normativity of Law according zo Francisco de Vitoria, hg. v. Bunge, Kirstin/Spindler, Anselm/Wagner, Andreas (= Politische Philosophie und Rechtstheorie des Mittelalters und der Neuzeit II, 2). frommann-holzboog, Stuttgart-Bad Cannstatt 2011. XVIII, 416 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Der vorliegende Sammelband vereint die Beiträge einer Tagung des Frankfurter Exzellenzclusters 243 „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ aus dem Jahre 2008. Ziel des Bandes ist es, Vitorias Vorstellung von den normativen Geltungsbedingungen des Rechts zu ergründen. Die Gliederung umfasst vier Teile. Vorangestellt sind „philologische Vorbemerkungen“ von Joachim Stüben, dem erfahrenen Vitoria-Übersetzer, unter dem Titel „Wie soll man Vitoria übersetzen?“ (S. 3-37). Sie gewähren Einblick in Werk und Überlieferung des Vitoria, Aufbau, Stil und Gliederung seiner Vorlesungen, vor allem aber in die anspruchsvollen Hintergrundüberlegungen einer wissenschaftlichen Übersetzung. Der Aufsatz wiederholt und vertieft Gedanken aus der Einleitung von Stüben zu seiner Übersetzung von Vitorias „De lege“ (Stuttgart-Bad Cannstatt 2010, dazu meine Rezension in dieser Zeitschrift 2011, S. 690-692).
Im zweiten Teil des Bandes geht es um den Geltungsgrund des Gesetzes vor dem Hintergrund „praktischer Rationalität“. Anselm Spindler („Vernunft, Gesetz und Recht bei Francisco de Vitoria“, S. 41-70) vertritt die These, dass – entgegen mancher moderner Kritik – die Naturrechtslehre des Thomas von Aquin wie auch darin folgend des Vitoria „aus einem selbständigen und methodisch reflektierten Konzept praktischer Wissenschaft“ hervorgehe. Vitoria sei mithin weder für eine vertragstheoretische Begründung des Naturrechts noch für ein metaphysisch begründetes Naturrecht zu vereinnahmen (S. 42). Aus juristischer Perspektive gewöhnungsbedürftig ist der von Spindler wie von anderen Philosophen benutzte Begriff des „subjektiven R |
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Die Privaturkunden der Karolingerzeit, hg. v. Erhart, Peter/Heidecker, Karl/Zeller, Bernhard. Urs Graf Verlag, Dietikon-Zürich 2009. 287 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Privaturkunden der Karolingerzeit, hg. v. Erhart, Peter/Heidecker, Karl/Zeller, Bernhard. Urs Graf Verlag, Dietikon-Zürich 2009. 287 S. Besprochen von Thomas Vogtherr.
Im Jahre 2006 veranstaltete das Stiftsarchiv St. Gallen eine Tagung zur Privaturkundendiplomatik der Karolingerzeit, deren reiche Erträge in diesem voluminösen und hervorragend ausgestatteten Band vorgelegt werden. Das Thema gehört zu den in der bisherigen diplomatischen Forschung durchaus reich behandelten Fragen, und deswegen wechseln sich in dem gehaltvollen Werk Überblicksartikel mit stark forschungsgeschichtlichen Ausrichtungen ab mit Detailstudien zu bisher wenig oder gar nicht beachteten Überlieferungen, vor allem der europäischen Peripherie. Zudem wird, anders als der Titel das vermuten lässt, über die Karolingerzeit zeitlich teilweise weit hinausgegriffen, einerseits bis in die Spätantike, andererseits bis in das 11. Jahrhundert. Die Zusammenstellung der Beiträge eröffnet einen weiten Horizont und schafft für den Interessierten die Möglichkeit, sich an einem Orte über den derzeitigen Forschungsstand zur Diplomatik frühmittelalterlicher Privaturkunden präzise zu informieren. Die in vier Sprachen abgedruckten 17 Aufsätze, ergänzt um zwei einführende und zwei abschließende Beiträge, sind in mehrere Blöcke eingeteilt, die hier statt einer ins Einzelne gehenden Erwähnung der Aufsatztitel genannt werden sollen: „Tradition und Überlieferung aus Spätantike und Mittelalter“ (S. 23-56) macht mit spätantiker Überlieferung aus Italien, dem Westgotenreich und dem Langobardenreich vertraut (Macino, Velázquez, Zielinski). „Der Süden des Karolingerreichs“ (S. 57-83) wird in zwei Beiträgen zum langobardischen und romanischen Italien behandelt (Mantegna, Santoni). „Einheit und Vielfalt“ (S. 85-101) ist der etwas kryptische Obertitel für zwei Aufsätze zu der Frage, ob und inwieweit es einen Versuch der Vereinheitlichung karolingischer Schriftlichkeit auch im Verwaltungsbereich gegeb |
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Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. 2. Abteilung Das Ministerium Schwarzenberg. Bd. 4 14. Oktober 1850 - 30. Mai 1851, bearb. und eingeleitet v. Kletečka, Thomas unter Mitarbeit v. Schmied-Kowarzik, Anatol. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2011. LVII, 576 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. 2. Abteilung Das Ministerium Schwarzenberg. Bd. 4 14. Oktober 1850 - 30. Mai 1851, bearb. und eingeleitet v. Kletečka, Thomas unter Mitarbeit v. Schmied-Kowarzik, Anatol. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2011. LVII, 576 S. Besprochen von Thomas Olechowski.
Fünf Jahre nach Erscheinen von Band II/3 (vgl. meine Rezension in ZRG GA 125 [2008] 814–817) erfahren die Protokollbände zur Geschichte des Ministeriums Schwarzenbergs eine Fortsetzung um die Protokolle der zwischen dem 14. Oktober 1850 und dem 30. Mai 1851 abgehaltenen Sitzungen. Zentrales innenpolitisches Thema ist der Reichsrat, worunter damals noch kein Parlament, sondern ein Beratungsgremium nach Art des (Älteren) Staatsrates (1760–1848), zu verstehen ist. Am 19. Oktober 1850 erhält der bereits 70-jährige Karl Friedrich Freiherr Kübeck von Kübau vom Kaiser den Auftrag, einen Entwurf zu unterbreiten, wie die in § 96 der oktroyierten Reichsverfassung 1849 verankerte Institution ins Leben gerufen werden könne. Formaljuristisch gesehen, ist dies ein weiterer Schritt zur Durchführung der bislang nur rudimentär ausgeführten Verfassung; politisch ist es genau das Gegenteil, nämlich eine weitere Vorbereitungshandlung zur völligen Abkehr vom Konstitutionalismus. Es ist die Absicht des Kaisers, sich neben dem Ministerrat ein zweites Beratungsgremium aufzubauen und somit das erste zu entmachten. Die Frage nach dem Machtverhältnis zwischen Reichsrat und Ministerrat ist daher ganz entscheidend und wird letztlich, im Reichsratsstatut vom 13. April 1851, im Sinne der Gleichrangigkeit gelöst. Diese Entwicklung wird vom Bearbeiter der Protokolle in einer ausführlichen Einleitung unter Zuhilfenahme zahlreicher weiterer Quellen (bes. von Kübecks Tagebuch) übersichtlich dargestellt und dabei übrigens auf ein rechtshistorisch besonders interessantes Detail hingewiesen (XV, vgl auch ÖMR II/1, 921): Bereits a |
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Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa, hg. v. Schroeder, Friedrich-Christian/Küpper, Herbert (= Studien des Instituts für Ostrecht 63). Lang, Frankfurt am Main2010. 322 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa, hg. v. Schroeder, Friedrich-Christian/Küpper, Herbert (= Studien des Instituts für Ostrecht 63). Lang, Frankfurt am Main2010. 322 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Blütezeit des Liberalismus begann unter Federführung Karl Marx’ der Aufstieg des die Armen befreien sollenden Kommunismus. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts hatte diese Ideologie große Teile der gesamten Welt so unter ihre Herrschaft gebracht, dass der nichtkommunistische Rest um seinen Bestand bangen musste. Ziemlich unerwartet erfolgte 1989 in kürzester Zeit ein weitgehender Umschwung, der aus kommunistischen Planwirtschaften wieder mehr oder weniger freie Marktwirtschaften machte oder zu mindestens zu machen versprach.
Mit dieser Wende ergab sich auch die Notwendigkeit der rechtlichen Auseinandersetzung mit der totalitären, das Recht als entbehrlich verwerfenden Vergangenheit. Ihre Bilanzierung konnte nicht bereits im Augenblick des Geschehens erfolgen. Ein zeitlicher Abstand von zwanzig Jahren hat sie aber dem wissenschaftlichen Leiter des Instituts für Ostrecht und seinem Geschäftsführer mit Unterstützung der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erlaubt.
Insgesamt legen sie nach einem einheitlichen Aufbau (Verurteilung der Vergangenheit, Umgang mit Tätern und Opfern, rechtliche Behandlung der früheren Staatspartei und der archivalischen Hinterlassenschaften der Regime von den Geheimdiensten bis zu den Parteiapparaten). 8 Beiträge von Sachkundigen vor. Sie betreffen in alphabetischer Reihenfolge Bulgarien (Stela Ivanova), Deutschland (Friedrich-Christian Schroeder/Herbert Kükker/Axel Bormann), Kroatien (Tomislav Pintarić), Polen (Tina de Vries), Rumänien (Axel Bormann), die Russische Föderation (Antje Himmelreich), die Tschechische Republik und die Slowakische Republik (Petr Bohata) sowie Ungarn (Herbert Küpper), wobei der Blick grundsätzlich über die gesetzliche Re |
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Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Nationalsozialismus, hg. v. Lück, Heiner/Höland, Armin (= Hallesche Schriften zum Recht 29). Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2011. 215 S. Besprochen von Lieselotte Jelowik. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Nationalsozialismus, hg. v. Lück, Heiner/Höland, Armin (= Hallesche Schriften zum Recht 29). Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2011. 215 S. Besprochen von Lieselotte Jelowik.
Das Buch stellt die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Konferenz vor, die im Rahmenprogramm einer vom Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt unter dem Titel „Justiz im Nationalsozialismus. Über Verbrechen im Namen des deutschen Volkes“ veranstalteten Wanderausstellung im Februar 2009 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfand. Aus dieser Einbindung erklärt sich auch, dass die Konferenzbeiträge sich auf die juristische Abteilung der - seit 1914 - vereinigten Fakultät beschränken. Das Buch versteht sich als Versuch einer Fakultätsgeschichte in der Zeit von 1933 bis 1945, für die eine „grundlegende Quellenarbeit ... noch bevorsteht“ (S. 31). Wertvolle Anregungen und Ansätze für eine spätere systematische Darstellung bieten die Konferenzbeiträge allemal. Ihr vorrangiger Gegenstand ist der Lehrkörper der Fakultät in dem genannten Zeitraum. An eine einleitende Betrachtung von Heiner Lück über Zugänge, Probleme und Analysen (S. 15ff.) schließen sich Beiträge Armin Hölands („Spurensuche – Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht in Halle zwischen 1933 und 1945“ – S. 34ff.), Michael Kilians („Die hallischen Staatsrechtslehrer in der Zeit des Nationalsozialismus“ – S. 55ff.) und Joachim Renzikowskis („Hallische Strafrechtswissenschaft im Nationalsozialismus – ein Panoptikum“ – S. 77ff.) an. Rolf Frassek untersucht die Durchsetzung der Studienordnung von 1935, in deren Ergebnis auch in Halle die bürgerlich-rechtlichen Vorlesungen zugunsten einer der nationalsozialistischen Ideologie verpflichteten Fächereinteilung reduziert wurden (S. 95ff.). Unter dem Titel „Zwölf Jahre ‚Dienst am Recht’?“ unternimmt Joachim Rückert den Versuch, „Bewegungsrä |
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Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Nationalsozialismus, hg. v. Lück, Heiner/Höland, Armin (= Hallesche Schriften zum Recht 29). Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2011. 215 S. Besprochen von Ulrich Oppitz. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Nationalsozialismus, hg. v. Lück, Heiner/Höland, Armin (= Hallesche Schriften zum Recht 29). Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2011. 215 S. Besprochen von Ulrich Oppitz.
In den Kreis der rechtswissenschaftlichen Fakultäten, die sich mit ihrer Geschichte der Jahre 1933-1945 befassen, wie z. B. Bonn, Frankfurt am Main, Kiel und Münster, tritt mit der anzuzeigenden Schrift auch Halle/Saale. Ein studentischer Workshop im Januar 2009 und eine Tagung im Februar 2009 bereiteten das Thema vor und bildeten den Rahmen der vorgelegten Beiträge. Hinzu kamen zwei Vorträge, die im Rahmen der Ausstellung des Justizministeriums des Landes Sachsen-Anhalt „Justiz im Nationalsozialismus“ im Jahre 2009 gehalten worden waren.
Mitglieder des Lehrkörpers der Fakultät stellten die Fachvertreter ihrer Disziplinen vor. Heiner Lück gibt einen Überblick über „Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Halle in der NS-Zeit“ (S. 15-33). Ihm schließt sich Armin Höland „Spurensuche - Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht in Halle zwischen 1933 und 1945“ (S. 34-54) an. Michael Kilian berichtet über „Die hallischen Staatsrechtslehrer in der Zeit des Nationalsozialismus“ (S. 55-76). Joachim Renzikowski widmet sich der „Hallische(n) Strafrechtswissenschaft im Nationalsozialismus“ (S. 77-94). Ralf Frassek stellt „Die nationalsozialistische Studienreform in Halle“ (S. 95-110) dar. Als Frankfurter Gast referiert Joachim Rückert über „Zwölf Jahre ‚Dienst am Recht’ ?“.
Wie es bei Sammlungen von Vorträgen ohne stringentes Lektorat häufig ist, findet man bei mehreren Autoren übereinstimmende Angaben, dies betrifft besonders die Angaben zu den persönlichen Daten der handelnden Personen. Bei Gustaf Klemens Schmelzeisen führt dies zu einer bemerkenswerten Beobachtung (S. 20 Anm. 22, S. 102 Anm. 29): Bevor er 1934 in Tübingen zur Habilitation kam |
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Die Regesten des Kaiserreiches unter Friedrich I. 1152 (1122) – 1190, 4. Lieferung 1181-1190, nach Böhmer, Johann Friedrich neu bearb. v. Opll, Ferdinand (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii, hg. v. der österreichischen Akademie der Wissenschaften – Regesta imperii – und der deutschen Kommission für die Bearbeitung der Regesta imperii bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz. IV. Ältere Staufer, zweite Abteilung). Böhlau, Wien 2011. LIV. 345 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Regesten des Kaiserreiches unter Friedrich I. 1152 (1122) – 1190, 4. Lieferung 1181-1190, nach Böhmer, Johann Friedrich neu bearb. v. Opll, Ferdinand (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii, hg. v. der österreichischen Akademie der Wissenschaften – Regesta imperii – und der deutschen Kommission für die Bearbeitung der Regesta imperii bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz. IV. Ältere Staufer, zweite Abteilung). Böhlau, Wien 2011. LIV. 345 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der römisch-deutsche Kaiser Friedrich I. Barbarossa, der im Juni 1190 auf dem Weg in das Heilige Land im Fluss Saleph bei Seleucia (Silifke) ertrank, gehört, wie das kurze Geleitwort die allgemeine Meinung treffend zusammenfasst, zu den bekanntesten Herrschern des mittelalterlichen Europa. Zur 800. Wiederkehr seines Todesjahrs konnte Heinrich Appelt die fünfbändige Edition der Urkunden Friedrichs I. bei den Monumenta Germaniae historica abschließen. Bereits 1980 hatte der mit einer gelungenen Biographie des Kaisers hervorgetretene Appeltschüler Ferdinand Opll zusammen mit Hubert Mayr den ersten Teilband der Regesten Friedrichs I. in den Regesta Imperii veröffentlicht.
Das weitere Erscheinen hatte in dieser Zeitschrift ein ausgewiesener Sachkenner lange Zeit sachgemäß verfolgt. Leider ist für den nunmehr gelungenen Abschluss des eigentlichen Regestenwerks insofern eine technische Störung eingetreten, als die Bestellung eines Rezensionsexemplars leider den Verlag nicht erreicht hat. Als ein Exemplar schließlich doch an den Herausgeber gelangte, hatte der vorgesehene Rezensent sich bedauerlicherweise, aber verständlicherweise bereits bei einer anderen Zeitschrift zur Rezension verpflichtet, so dass in Ermangelung einer erfolgversprechenden Alternative der Herausgeber selbst auf das wichtige Werk in wenigen Zeilen aufmerksam machen muss.
Wenn ein einziger Bearbeiter 1991 den zweiten, 2001 den dritten und 2011 den vierten Teilba |
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Die Schatzverzeichnisse des Fürstentums Göttingen 1418-1527, bearb. v. Dolle, Josef, Teil 1: Edition, Teil 2: Einführung und Handschriftenbeschreibung (= Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 54). 2 Bände. Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2011. 1-641, 647-987 S., 4 sw. Abb., 4 farb. Abb.Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Das 953 als Dorf Gutingi erstmals erwähnte Göttingen an der Leine gehörte sein 1235 zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Von 1291 bis 1292 und von 1345 bis 1463 war es Sitz des aus einer Teilung hervorgegangenen Fürstentums Göttingen, das von (Hannoversch) Münden bis Hahausen bei Bockenem reichte und in seinen Einzelheiten in Karten der Edition anschaulich dargestellt wird. Nach seiner Zerrüttung unter Otto dem Quaden gelangte es an das Fürstentum Calenberg des mittleren Hauses Braunschweig.
Ausgangspunkt der dieses territoriale Gebilde betreffenden Edition sind die im Stadtarchiv Göttingen unter der Signatur AB Ms 11,6,1-11,6,6 verwahrten Schatzverzeichnisse, die zumeist in Abschrift im Hauptstaatsarchiv Hannover überliefert sind. Sie sind der Forschung seit langem bekannt und wurden bereits für vielfältige Untersuchungen erfolgreich verwertet. Eine Edition fehlte bisher gleichwohl.
Umso verdienstlicher ist die jetzt der Allgemeinheit vorgelegte Ausgabe, deren Teil 2 sehr gründlich in das Vorhaben und sein erfreuliches Gelingen einführt, sind die ältesten Teile aus dem Jahre 1418 doch die frühesten Steuerlisten dieser Art im gesamten Niedersachsen. Die sehr sorgfältige Edition gliedert sich im Einzelnen in 25 Abschnitte mit verschiedenen Unterabschnitten. Ausführliche Verzeichnisse erschließen den bedeutsamen Inhalt in vorbildlicher Weise, so dass mit der Edition der gesamten Forschung zur Geschichte vor allem Südniedersachsens eine vorzügliche weitere Grundlage gegeben ist.
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Die Stadtbücher Altendresdens (1412-1528), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 4). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2009. 630 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das sechste und siebente Stadtbuch Dresdens (1505-1535), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 3). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2011. 794 S. Ill. Die Stadtbücher Altendresdens (1412-1528), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 4). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2009. 630 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zu den besonders erfreulichen Folgen der1990 erfolgten Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik kann der Rechtshistoriker die vertiefte Beschäftigung mit den zeitweise hinter dem Eisernen Vorhang schlummernden älteren deutschen Rechtsquellen zählen. Dazu gehören auch die noch nicht oder noch nicht kritisch edierten Stadtbücher. Deswegen konnte bereits vor einigen Jahren mit großer Freude festgestellt werden, dass die Stadt Dresden sehr erfolgreich eine Edition ihrer Stadtbücher in Angriff genommen hat (ZRG GA 127 [2010] 33).
Davon erschien 2007 der erste Band mit den drei ältesten Stadtbüchern von 1404 bis 1476. Bereits ein Jahr später schloss sich dem der zweite Band an, der die Jahre von 1477 bis 1505 betraf. Als Band drei wurden dem 2009 die Stadtbücher Altendresdens von 1412 bis 1528 angeschlossen, so dass 2011 mit dem sechsten und siebten Stadtbuch Dresdens von 1505 bis 1535 das gesamte Wagnis in kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Die Herausgeber wie die Bearbeiter sind erfreulicherweise die gleichen geblieben. Dem entspricht auch eine grundsätzlich einheitliche Gestaltung einschließlich eines Geleitworts Ralf Lunaus als fördernden Beigeordneten für Kultur. Erfasst sind nunmehr einschließlich des Protocollum (1491-1528) zusätzlich 1282 Dresdener bzw. 752 und 286 Altdresdener Einträge, die beispielsweise ein Verzeichnis |
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Die Staufer und Italien. Drei Innovationsregionen im mittelalterlichen Europa, hg. v. Wieczorek, Alfred/Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan, Band 1 Essays. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2010. 424 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Bereits 2009 haben die Herausgeber das Werk Verwandlungen des Stauferreichs. Drei Innovationsregionen im mittelalterlichen Europa, hg. v. Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan/Wieczorek, Alfried. Theiss, Stuttgart 2009. 496 S., Abb. (Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 129 2012 30. IT) vorgelegt. In Parallele dazu bieten sie einen beeindruckend ausgestatteten Katalog mit zugehörigen Essays. Davon gliedert sich der Essayband in die sechs Abteilungen Staufermythen, Aufstieg einer Familie, Italien als Vorbild und Faszination, drei Kraftregionen, gelebte Vielfalt und Verwandlungen des Stauferreichs.
Sie enthalten insgesamt 42 Einzelbeiträge. Sie sind in ihrer Breite und Vielfalt kaum zu übertreffen. Sie beginnen mit Heilserwartung und Wiederkehrglaube (Alexander Schubert) und enden mit konkurrierenden Herrschaftskonzepten und Ordnungsvorstellungen in den Stauferreichen nördlich und südlich der Alpen (Stefan Weinfurter).
Aus subjektiver Sicht lässt sich etwa Stefan Burkhardts Betrachtung der Anfänge der Staufer nördlich der Alpen mit den normannischen Wurzeln im Süden hervorheben. Für die Macht des Wissens dieser Zeit sind Bologna und Neapel von besonderer Bedeutung. Als wichtige Grundlage eines allgemeinen, in vielen Abbildungen veranschaulichten Aufschwungs lässt sich die Monetarisierung Europas in staufischer Zeit (Bernd Kluge) verstehe - wüssten die Staufer, von dieser umfassenden Weise heutigen Gedenkens an sie, wären sie sicher ebenso erfreut wie die gegenwärtige Geschichte über sie und ihre glanzvollen, wenn auch nicht in jeder Hinsicht erfolgreichen Taten.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Die Traditionsurkunden des Klosters Garsten. Kritische Edition, hg. v. Haider, Siegfried, (= Quelleneditionen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 8 = Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs 20). Oldenbourg, München 2011. 383 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das erstmals 985 urkundlich erwähnte Garsten im Traunviertel bei Steyr in Oberösterreich ist vor allem durch das 1107 gegründete Benediktinerkloster bekannt, in dem sich in der Gegenwart die Justizanstalt Garsten befindet. Bereits 2008 legte Siegfried Haider Studien zu den Traditionsbüchern des Klosters Garsten vor, die in ZRG GA 126 (2009) angezeigt werden konnten. Nach weiterer intensiver Arbeit konnten dem die Traditionsurkunden selbst folgen, deren Edition durch den jetzigen Herausgeber ursprünglich nicht vorgesehen war.
Die ausführliche Bestandsaufnahme, Beschreibung, Untersuchung und Interpretation der erhaltenen Überlieferung ist bereits in den Studien erfolgt. Deswegen kann sich die knappe, sachkundige Einleitung auf die Kurzbeschreibung der Handschriften A (54 Folien, 205 Notizen) und B (57 Folien, mindestens 183 Notizen, Grundstock wahrscheinlich unter Abt Konrad I. [vor 1175?-1182]) beschränken (insgesamt 388 Traditionsnotizen, von denen 139 gleichlautend und in beiden Traditionsbüchern eingetragen sind, meist Gütergaben, 22 Kaufakte) und sich auf Ausführungen über die inneren Merkmale der Urkunden konzentrieren. Dabei zeigt sich etwa, dass die Traditionsnotizen in der Regel objektiv in der Form der dritten Person und in der Vergangenheitsform abgefasst und nur geringe volkssprachige Elemente (sazzunge, winzurl) eingefügt sind.
Die anschließende Edition behält für die Handschrift A die originale Reihenfolge der Notizen in den meisten Teilen bei und bietet Traditionen der Handschrift B gemäß der Rekonstruktion. Sie beginnt dementsprechend mit einer Bitte Erzbischof Adalberts (III.) von Salzburg an Papst Alexander (III.) um Bestätigung von |
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Die Ukraine. Prozesse der Nationsbildung, hg. v. Kappeler, Andreas. Böhlau, Köln 2011. XIV, 453 S. Besprochen von Martin Moll. |
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Die Ukraine, nach Russland der flächenmäßig größte Staat Europas, liegt nach wie vor jenseits der Aufmerksamkeitsschwelle des europäischen Publikums, zumal die Ukraine – anders als die Türkei – derzeit nicht einmal ansatzweise als Kandidat für einen Beitritt zur Europäischen Union gehandelt wird. Dementsprechend gering ist das Wissen, das in Europa über die 1991 aus der damals zerfallenden Sowjetunion als unabhängiger Staat ausgeschiedene Ukraine vorhanden ist. Dem will ein auf eine Tagung zurückgehender Sammelband abhelfen, der die Ereignisse seit 1993, die Gegenstand eines früheren, ebenfalls von Armin Kappeler edierten Bandes waren, bilanzierend und handbuchartig zusammenführen möchte.
Die Beiträge deutscher, russischer und ukrainischer Historiker verorten die Nationswerdung der Ukrainer vor dem Hintergrund in Westeuropa entwickelter Nationsbildungstheorien, denen zufolge die Ukrainer – ungeachtet ihrer numerischen Größe – zu den verspäteten und „kleinen“, nichtdominanten Nationen zählen. Die einzelnen zwischen 10 und 15 Seiten langen Aufsätze sprechen zum einen historische Themen an, insbesondere die Aufspaltung der ukrainischen Ethnie auf den Osten das habsburgischen Kronlandes Galizien und das Zarenreich, dem eine konfessionelle Spaltung korrespondierte. Es erschließt sich so die schwierige ukrainische Ethnogenese im geographischen Dreieck Polen-Russland-Ukraine, in allen Bereichen mächtig vorangetrieben durch den Ersten Weltkrieg, in dessen Folge erstmals für kurze Zeit eine unabhängige Ukraine das Licht der Welt erblickte.
Nachdem ab 1945 alle von Ukrainern besiedelten Gebiete in der Sowjetunion vereinigt waren, galt die Auseinandersetzung bis etwa 1990 den virulenten Russifizierungstendenzen, die aber niemals nennenswerte Resultate zeitigten. Der zweite Teil des Bandes widmet sich den höchs |
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Die Universität Tübingen im Nationalsozialismus, hg. v. Wiesing, Urban/Brintzinger, Klaus-Rainer/Grün, Bernd/Junginger, Horst/Michl, Susanne (= Contubernium 73). Steiner, Stuttgart 2010. 1136 S., 27 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die 1476/1477 errichtete Universität Tübingen begann ausgehend von einer Reihe kritischer Artikel in der Tübinger Studentenzeitung „Notizen“ die Beschäftigung mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit im Wintersemester 1964/1965 mit einer Vorlesungsreihe. Ihr folgten vor allem weitere Publikationen anlässlich der 500-Jahrfeier im Jahre 1977. Danach ist das zugehörige Schrifttum in der Folge so angeschwollen, dass eine im weiteren Rahmen des vorliegenden Bandes durch Johannes Michael Wischnath erarbeitete Bibliographie einen derartigen Umfang annahm, dass ein Abdruck im ohnehin bereits außerordentlich gewichtigen Band diesen gesprengt hätte, so dass sie auf die selbständige elektronische Publikation verwiesen werden musste (http://www.nationalsozialismus.uni-tuebingen.de, http://www.uni-tuebingen.de/einrichtungen/stabsstellen/universitaetsarchiv.html ).
Obwohl damit die Universität bereits in den 1960er und 1970er Jahren eine gewisse Vorreiterrolle übernommen hatte, gründete der Rektor 2001 auf Vorschlag einzelner Professoren noch den besonderen Arbeitskreis Universität Tübingen im Nationalsozialismus als Ort zur Initiierung weiterer Forschung und zum Austausch von Forschungsergebnissen. Der Arbeitskreis verfasste verschiedene Berichte zu einschlägigen Fragen und veranstaltete im Wintersemester 2004/2005 eine Ringvorlesung, welche die Thematik breiteren Kreisen vorstellen sollte. Im Anschluss hieran erhob sich für die Mitglieder des Arbeitskreises die Frage, in welcher Form sie die Forschungsergebnisse publizieren sollten.
Nach umfangreicher Erörterung einigten sich die Herausgeber - nicht zuletzt mit Hinblick auf die Tatsache, dass sich trotz umfangreicher Bemühungen für bestimmte Fakult |
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Die Universität Wien im Konzert europäischer Bildungszentren 14.-16. Jahrhundert, hg. v. Mühlberger, Kurt/Niederkorn-Bruck, Meta (= Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 56). Oldenbourg, München 2010. 278, 2 S., 26 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die 1365 gegründete Universität Wien nimmt im deutschsprachigen Raum einen besonderen Rang ein. Angesichts des allmählich näher rückenden 650-Jahr-Jubiläums der Alma Mater Rudolphina Vindobonensis wurde 2007 der Wiener Arbeitskreis für Universitätsgeschichte als eine Kooperation des Instituts für österreichische Geschichtsforschung und des Archivs der Universität Wien ins Leben gerufen und als erster Schritt eine Tagung veranstaltet, zu der angesehene Historikerinnen und Historiker aus verschiedenen Ländern eingeladen wurden, die sich mit modernen universitäts- und wissenschaftsgeschichtlichen Fragen beschäftigen. Der vorliegende Band zeigt die vorbildlichen Ergebnisse dieses erfreulich erfolgreichen Bemühens.
Er enthält insgesamt fünfzehn Beiträge, die in vier Abteilungen gegliedert sind. Dabei befassen sich mit der Gründung und Verankerung im Umfeld Karl Ubl (Die Universität als Pfaffenstadt), Harald Berger (Personen, Lehrveranstaltungen und Handschriften aus der Frühzeit), Christian Lackner (Wissen für den Hof) und Kurt Mühlberger (Universität und Stadt). Auf Lehrende, Lernende und Lehrinhalte gehen Christine Glassner (Wiener Universitätshandschriften in Melk), Christian Hesse (Die Anziehungskraft der Universität auf Studenten und Gelehrte), Meta Niederkorn-Bruck (Die Stimme Wiens im Wissenskonzert) und Ulrike Denk (Studentische Armut) weiterführend ein.
Zweimal findet sich ein dritter Abschnitt zu Quellen und Quellenerschließung sowie zu humanistischen und jesuitischen Einflüssen. Juristen treten in diesem Konzert anscheinend weder als Solisten noch als Gruppe besonders hervor. Möge das durch Abbildungen veranschaulichte und durch ein Nam |
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Die Urkunden der lateinischen Könige von Jerusalem, hg. v. Mayer, Hans Eberhard. Altfranzösische Texte erstellt von Richard, Jean, 4 Bände (= MGH Diplomata regum Latinorum Hierosolymitanorum). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2010. X, 499, 501-1014, 1015-1516, 1517-1812 S., 12 Taf. Besprochen von Christof Paulus. |
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Die vorliegende vierbändige Edition ist die erste Gesamtausgabe der Urkunden der lateinischen Könige von Jerusalem und steht am Ende intensiver Forschungen seit dem Jahre 1964. Sie tritt damit an die Stelle der bisher gebräuchlichen Röhricht-Regesten von 1904, die ohnedies nur einen unvollständigen Ersatz zu einer kritischen Edition boten. Insgesamt berücksichtigt die 870 Nummern starke Ausgabe 29 Aussteller und einen Zeitraum von knapp 200 Jahren (1099–1291). Die Anordnung erfolgt chronologisch – beginnend bei Herzog Gottfried von Bouillon und endend mit König Heinrich II. von Jerusalem und Zypern – und integriert, entgegen den Monumenta-Gepflogenheiten, Deperdita, Spuria und Konsense in die jeweiligen königlichen Aussteller- bzw. Ausstellerinnenblöcke.
Eine Klageinstruktion Heinrichs II. gegen die Templer (D. 749), zu datieren auf das Jahrfünft zwischen 1286 und 1291, deren Pariser Originalrotulus verloren ist, beschließt die Reihe der Könige. Es folgen die nicht sicher zu datierenden Königsurkunden sowie ab D. 763 die Urkunden der Regenten des Königreichs Jerusalem wie etwa Graf Raimund III. von Tripolis oder Johann I. von Ibelin. Die Appendix I enthält die Krönungseide, die Anhänge II und III sammeln moderne Fälschungen sowie die königsgleichen urkundlichen Interventionen der europäischen Herrscher, darunter etwa die Belehnung der Genueser Konsuln und der Kommune mit Rechten und Besitzungen in citramarinis vel ultramarinis partibus durch Barbarossa aus dem Jahr 1162 (App. III/2).
Nicht aufgenommen in die Sammlung wurden königliche Briefe ohne rechtssetzenden Charakter, Gesetze, die Verträge mit islamischen Mächt |
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Die Urkunden des Stifts Buchau. Regesten 819-1500, bearb. v. Seigel, Rudolf/Stemmler, Eugen/Theil, Bernhard (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 36). Kohlhammer, Stuttgart 2009. 728 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Auf der Halbinsel im Federsee gründeten um 770 der aus Moselfranken stammende Graf Warin und seine vom Herzog Hildebrand von Spoleto abstammende Gemahlin Adelinde ein Frauenkloster, dessen anfänglicher Status wegen der spärlichen Überlieferung nicht sicher bestimmt werden kann. Seit 1347 hatte die Äbtissin fürstlichen Rang. 1803 fiel das freiweltliche adlige Reichsstift mit seinem zwischenzeitlich erworbenen kleinen Herrschaftsgebiet an Thurn und Taxis und wurde unter seiner Auflösung mit der Reichsstadt Buchau zu einem Oberamt zusammengeschlossen, das 1806 an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg kam.
Dabei wurde das Archiv des Stiftes bereits im 19. Jahrhundert zerschlagen, so dass sich das Schriftgut in der Gegenwart zum größten Teil im Staatsarchiv Sigmaringen, aber auch teilweise im Fürst Thurn und Taxis Zentralarchiv Regensburg und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart befindet. Im Staatsarchiv Sigmaringen liegt seit Langem ein Arbeitsschwerpunkt in der Erschließung der ihm von den Fürsten von Thurn und Taxis anvertrauten Überlieferung der fürstlichen Herrschaften in Oberschwaben. Nachdem im Zuge der entsprechenden Arbeiten 1992 die Regesten der Urkunden der Grafschaft Friedberg-Scheer und 2005 die Regesten zu den Urkunden des Reichsstifts Obermarchtal veröffentlicht worden waren, liegt nunmehr in erfolgreicher Rekonstruktion des alten Urkundenbestands ein weiterer sehr gewichtiger Band vor.
In seiner ansprechenden Einleitung behandelt Rudolf Seigel unter hilfreicher Beigabe von 25 Abbildungen die Geschichte des Stifts, die Registratur und das Archivwesen, das Archiv und die Erschließung des Bestands Dep. 30/14 Stift Buchau im Staatsarchiv Sigmaringen. Die Regesten setzen |
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Die Urkunden Friedrichs II. 1218-1220, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung von Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian (= Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser, Bd. 14, Teil 3). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2010. XCI, 869 S., 32 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Urkunden Friedrichs II. 1218-1220, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung von Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian (= Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser, Bd. 14, Teil 3). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2010. XCI, 869 S., 32 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Staufer Friedrich II. (Jesi bei Ancona 26. 12. 1194-Castel Fiorentino bei Lucera 13. 12. 1250) ist als stupor mundi für das Heilige Römische Reich und sas gesamte Europa von hervorragender Bedeutung. Deswegen besteht an den ihn betreffenden Quellen großes allgemeines Interesse, in das die Urkunden eingebunden sind, deren Edition das bisher umfangreichste Vorhaben im Rahmen der deutschen Kaiserdiplomatik darstellt. Aus diesem Grunde ist es besonders erfreulich, dass nach der Vorlage des ersten Teilbandes im Jahre 2002 und des zweiten Teilbandes im Jahre 2007 (s. dazu ZRG GA 127 [2010]) bereits 2010 ein dritter Teilband vorgelegt werden konnte und deswegen die Wissenschaftliche Kommission der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften dem erfolgreichen Unternehmen auf Antrag des emeritierten Ordinarius für geschichtliche Hilfswissenschaften in München eine Förderungslaufzeit bis in das Jahr 2034 in Aussicht gestellt hat.
Der dritte Teilband umfasst die Zeit von Januar 1218 bis zum August 1220, die noch zum ersten und längsten Aufenthalt des Königs nördlich der Alpen gehört. Für diesen Abschnitt ließen sich insgesamt 231 Urkundennummern ermitteln. Sie beginnen mit einem in Wimpfen am 3. Januar für den Deutschen Orden in Wiederholung einer Verfügung von 1216 gewährten Diplom (Nr. 427) und enden mit einer Bestätigung eines Zehnten für das Domkapitel zu Troia im Lager bei Innsbruck im August 1220 (Nr. 657) sowie einem Nachtrag wegen des Priorats von Offenbach (Nr. 303a).
Der kurzen Vorrede des Bearbeiters, welche die Unterstützung durch das eingespielte Team seiner Mitarbeiter zu Recht besonders unter |
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Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit. Stand und Perspektiven der Dokumentation, der Vermittlung und der Erinnerung, hg. v. Hedwig, Andreas/Neebe, Reinhard/Wenz-Haubfleisch, Annegret (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 24). Hessisches Staatsarchiv Marburg, Marburg 2011. 311 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit. Stand und Perspektiven der Dokumentation, der Vermittlung und der Erinnerung, hg. v. Hedwig, Andreas/Neebe, Reinhard/Wenz-Haubfleisch, Annegret (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 24). Hessisches Staatsarchiv Marburg, Marburg 2011. 311 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wer, so formulierte Bundespräsident Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985, aber die Augen vor der Vergangenheit schließt, wird blind für die Gegenwart. Zwar zweifelt Andreas Herwig in seinem Vorwort, ob Richard von Weizsäcker selbst diesem moralischen Anspruch in der Auseinandersetzung mit der eigenen Familiengeschichte hinreichend gerecht geworden ist. Er leitete für sich und andere aber daraus die Forderung ab, dass die öffentlichen Archive zum notwendigen Gedenken, das zuverlässig in die Zukunft wirkt, einen wichtigen Beitrag leisten können und müssen.
Dementsprechend präsentierte das Staatsarchiv Marburg im Jahr 2008 anlässlich der 70. Wiederkehr der in Hessen am 7. November 1938 beginnenden Pogromnacht die Ausstellung Pogromnacht - Auftakt am 7. November 1938 in Hessen hauptsächlich in Form von Archivalien. Die Ausstellungseröffnung im Landgrafensaal des Staatsarchivs mit Peter Steinbach als Hauptredner war für alle Beteiligten eine bewegende Veranstaltung. Sie führte zur Erkenntnis der Notwendigkeit eines Kolloquiums über die Verfolgung der Juden, das vom 23. bis 24. April im Staatsarchiv Marburg tatsächlich mit so großem Erfolg abgehalten werden konnte, dass eine Veröffentlichung der Beiträge in einem eigenen Sammelband sich als sinnvoll und zielführend erwies.
Dementsprechend fasst das Werk insgesamt 14 Studien zusammen. An der Spitze steht Peter Steinbachs Eröffnungsvortrag über die Andeutung des Vorstellbaren, der die Vorbereitung des Sonderrechts für die Juden durch den NS-Staat als Vorstufe der Endlösung schildert. Danach bieten fünf Untersuchungen Zeugnisse jüdischen Lebens. Einbezogen |
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Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Band 7 Sowjetunion mit annektierten Gebieten 1. Besetzte sowjetische Gebiete unter deutscher Militärverwaltung, Baltikum und Transnistrien, bearb. v. Hoppe, Bert/Glass, Hildrun. Oldenbourg, München 2011. 896 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Band 7 Sowjetunion mit annektierten Gebieten 1. Besetzte sowjetische Gebiete unter deutscher Militärverwaltung, Baltikum und Transnistrien, bearb. v. Hoppe, Bert/Glass, Hildrun. Oldenbourg, München 2011. 896 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 ist ein wissenschaftliches Großdokumentationsprojekt, das auf insgesamt 16 Bände ausgelegt ist (Deutsches Reich 3, Polen, West- und Nordeuropa 2, Deutsches Reich und Protektorat 2, Sowjetunion mit annektierten Gebieten 2, Polen Generalgouvernement, Polen eingegliederte Gebiete, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Südost- und Südeuropa, Ungarn, das KZ Auschwitz und die Zeit der Todesmärsche). Hiervon sind Band 1 im Januar 2008, Band 2 im Oktober 2009, Band 4 im Februar 2011 und Band 7 wohl vor wenigen Monaten erschienen. Die beiden letzten Bände hatten auch rasch sachkundige Interessenten gefunden, doch war die Lieferung eines Rezensionsexemplars nicht möglich, so dass der Verfasser auf Grund einer Ausleihe des Bandes 7 wenigstens in wenigen Zeilen auf das bedeutende Vorhaben hinweisen muss.
Vorangestellt ist der Edition nach einem Vorwort des Herausgeberkreises und einer editorischen Vorbemerkung eine rund 75 Seiten umfassende Einleitung. Sie setzt mit dem Satz ein, dass mit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion am Morgen des 22. Juni 1941 der größte Vernichtungskrieg der Neuzeit begann(, dem bei einer Gesamtzahl von mindestens 2,5 Millionengestorbener bzw. getöteter Juden wohl Mittelalter und Altertum quantitativ nicht viel Vergleichbares zur Seite zu stellen haben).. Danach werden behandelt die vergleichsweise spät in das russische Reich gelangten Juden, die Juden in der Sowjetunion, die Juden in den sowjetisch annektierten Gebieten 1939-1941, Evakuierung und Flucht, der Krieg gegen |
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Die Wiener rechtstheoretische Schule. Schriften von Hans Kelsen, Adolf Merkl, Alfred Verdross, 2 Bände hg. v. Klecatsky, Hans R./Marcic, René (†)/Schambeck, Herbert. Europa-Verlag, Wien 1968. Neudruck Verlag Österreich/Steiner, Wien/Stuttgart 2010. XIV, 982, IX, 983-1987 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Wiener rechtstheoretische Schule. Schriften von Hans Kelsen, Adolf Merkl, Alfred Verdross, 2 Bände hg. v. Klecatsky, Hans R./Marcic, René (†)/Schambeck, Herbert. Europa-Verlag, Wien 1968. Neudruck Verlag Österreich/Steiner, Wien/Stuttgart 2010. XIV, 982, IX, 983-1987 S. Besprochen von Thomas Olechowski.
Drei sehr unterschiedliche Professoren des Staatsrechtes waren es, die sich im Jahre 1968 zusammen fanden, um die wichtigsten Aufsätze von Kelsen, Merkl und Verdroß zu einer Anthologie zu vereinigen: Klecatsky aus Innsbruck war zu jener Zeit (1966-1970) Justizminister, Marcic hatte sich nicht nur als Rektor der Universität Salzburg (1966/1967) sondern vor allem als langjähriger Chefredakteur der „Salzburger Nachrichten“ einen Namen gemacht; Schambeck aus Linz stand damals am Beginn einer außergewöhnlichen politischen Karriere, fast 22 Jahre lang (1975-1997) sollte er den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz im österreichischen Bundesrat inne haben. Was sie neben ihrer Bewunderung für die Wiener rechtstheoretische Schule vereinte, war vor allem ihre katholische Weltanschauung – eine bemerkenswerte, jedoch nur auf dem ersten Blick verblüffende Kombination. Die Textsammlung entwickelte sich zu einem Standardwerk, das schon bald vergriffen war; aber anlässlich des 90. Jahrestages der Beschlussfassung über das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz 1920 neu herausgebracht und bei einem Festakt im Parlament am 5. Oktober 2010, zu dem sowohl der österreichische Bundespräsident Heinz Fischer als auch der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog kamen, präsentiert wurde. Von den Herausgebern waren nur mehr zwei anwesend: Marcic war bereits 1971 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen.
Die Persönlichkeiten der Herausgeber wie auch die Art der Präsentation des Bandes machen deutlich, wie sehr die Wiener rechtstheoretische Schule bereits Ansätze zu einer Art offizieller Rechtstheorie der Republik Österreich entwickelt hat. Da |
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Ditt, Thomas, „Stoßtruppfakultät Breslau“. Rechtswissenschaft im „Grenzland Schlesien“ 1933-1945 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 67). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XIV, 318 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die Universität Breslau (gegründet 1811) war 1909 noch die drittgrößte preußische Universität, nahm jedoch in der Weimarer Zeit nur noch den fünften Platz ein. Hinsichtlich der Zahl der Jurastudenten belegte die Jurafakultät 1936 den dritten Platz. Nach den Richtlinien für das Studium der Rechtswissenschaft vom Januar 1935 sollten beim Neuaufbau der Universitäten „zunächst die rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Kiel, Berlin und Königsberg“ bevorzugt werden, „die als politischer Stoßtrupp ausersehen sind“ (S. 1, 84). Mit seinen Untersuchungen, die von dem Begriff „Stoßtruppfakultät“ ausgehen, verfolgt Ditt weder eine Chronik der Breslauer Fakultät noch eine „Aufarbeitung“ der NS-Verstrickung der Breslauer Juristen (S. 2). Vielmehr ging es Ditt darum zu klären, „inwieweit die Breslauer Rechtsfakultät im Dritten Reich eine wie auch immer geartete Sonderrolle eingenommen hat“, nicht zuletzt auch unter dem Schlagwort „Grenzland-Universität“, als die sich die Breslauer Universität sah. In einem ersten, als „Prolog“ (S. 6-51) bezeichneten Abschnitt behandelt Ditt die Fakultät während der Weimarer Zeit und kennzeichnet in diesem Zusammenhang die politische Stellung der Professoren Axel Frhr. von Freytagh-Loringhoven, Hans Helfritz, Arthur Wegner und Ludwig Waldecker. Der Staatsrechtler Helfritz lehnte zwar die Weimarer Republik ab, nahm aber auch gegenüber dem NS-Regime eine kritische Haltung ein (S. 20ff., 31ff., 276ff.). Der aus dem Baltikum stammende Völkerrechtlicher Freytagh-Loringhoven wurde erst 1934 in die Fakultät als Ordinarius integriert, trat aber nicht der NSDAP bei. Gegen den Rechtslehrer jüdischer Abstammung Ernst Cohn, der am 5. 7. 1932 zum Professor ernannt worden war, wandte sich schon im August 1932 |
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Dokumente einer Freundschaft in schwieriger Zeit. Hermann Hupfeld und Johann Wolfgang Bickell Briefwechsel 1832-1848, hg. und mit einer Einleitung versehen v. Kaiser, Otto (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 23, 5). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2010. 888 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Dokumente einer Freundschaft in schwieriger Zeit. Hermann Hupfeld und Johann Wolfgang Bickell Briefwechsel 1832-1848, hg. und mit einer Einleitung versehen v. Kaiser, Otto (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 23, 5). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2010. 888 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Hermann (Christian Karl Friedrich) Hupfeld (auf dem Umschlag rechts abgebildet) wurde als Sohn eines reformierten Pfarrers in Marburg am 31. März 1796 geboren, Johann Wilhelm Bickell (auf dem Umschlag links abgebildet) am gleichen Ort am 2. September 1799 als Sohn eines Oberförsters. Hupfeld immatrikulierte sich am Ende des Monats April 1813 in Marburg für das Studium der Theologie, Bickell am 23. September 1815 für das Studium der Jurisprudenz. Bickell wurde am 17. Juni 1820 zum Dr. iur. promoviert und am 2. September 1820 für Kirchenrecht habilitiert (1826 ordentlicher Professor), Hupfeld am 6. September 1817 zum Dr. phil. promoviert und am 16. September 1824 in Halle für Semitistik habilitiert (1827 ordentlicher Professor in Marburg).
Bereits am 3. Dezember 1816 hatte Hupfeld aber Jenaer Studenten nacheifernd in Marburg einen allgemeinen Studentenvereinbegründet. Ihm schloss sich Bickell an und nahm in der Folge an der Burschenfahrt zur Wartburg am 18. Oktober 1817 als einer der elf Vertreter Marburger Studenten teil. Über die vielfältigen interessanten Einzelheiten des Verhältnisses zwischen dem Alttestamentler Hupfeld und dem späteren Oberappellationsgerichtsrat, Präsidenten des Obergerichts Marburg und schließlichen Staatsrat und Vorstand des Justizministeriums Kurhessens berichtet der als später Nachfolger Hupfelds von 1960 bis 1993 in Marburg wirkende Herausgeber ansprechend in seiner klaren Einführung.
Das Original des anschließend veröffentlichten Briefwechsels der beiden bedeutenden, am 24. April 1866 bzw. bereits am 23. Februar 1848 verstorbenen hessischen Gelehrten befindet sich im hessisc |
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Domeier, Norman, Der Eulenburg-Skandal. Eine politische Kulturgeschichte des Kaiserreichs (= Campus historische Studien 55). Campus, Frankfurt am Main 2010. 433 S. Ill. Besprochen von Hans-Christof Kraus. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Domeier, Norman, Der Eulenburg-Skandal. Eine politische Kulturgeschichte des Kaiserreichs (= Campus historische Studien 55). Campus, Frankfurt am Main 2010. 433 S. Ill. Besprochen von Hans-Christof Kraus.
Der Eulenburg-Skandal, der in den Jahren 1906 bis 1909 innerhalb und außerhalb Deutschlands großes Aufsehen erregte, zählt zu den bekanntesten politischen Skandalaffären der neuesten deutschen Geschichte, und daher war es längst überfällig, ihm eine eigene, die Vorgänge umfassend aufarbeitende Untersuchung zu widmen. Die neue Darstellung, die mit einem etwas hochtrabenden Untertitel daherkommt, bietet sicher keine „politische Kulturgeschichte des Kaiserreichs“, sondern rekonstruiert – wie gleich zu Beginn zu sagen ist: im Ganzen zuverlässig – die Ereignisse jener zugleich politischen und gesellschaftlichen Affäre des späten Wilhelminismus. Leider beschränkt sich der Autor nicht darauf, den Skandal als das zu behandeln, was er vorrangig gewesen ist: ein Kampf um die politische Machtzentrale des Reiches und um den „Zugang zum Machthaber“ (Carl Schmitt), der in der einen oder anderen Weise mehr oder weniger auffällig in jedem politischen System geführt wird. Die sogenannten ‚Kamarillas‘, ‚Nebenregierungen‘ oder ‚Küchenkabinette‘ gab und gibt es in Monarchien, in Diktaturen und modernen Demokratien in gleicher Weise, und das Problem der ‚extrakonstitutionellen‘ Machtausübung oder Beeinflussung der Regierenden durch im System eigentlich nicht vorgesehene ‚Berater‘ und ‚Freunde‘ der Machthaber sind ein konstantes Problem politischer Herrschaftsausübung.
Genau das aber hat der Autor nicht ausreichend erkannt; er neigt, im Gegenteil, wie viele Doktoranden dazu, den Gegenstand seiner Untersuchungen weit zu überschätzen, sonst wäre er rasch darauf gekommen, dass auch außerhalb Deutschlands immer wieder um die politische Stellung von Persönlichkeiten in der Umgebung des Monarchen bzw. der Monarchin gestritten worden ist; es genügt dabei, scho |
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Dönninghaus, Victor, Minderheiten in Bedrängnis. Sowjetische Politik gegenüber Deutschen, Polen und anderen Diaspora-Nationalitäten 1917-1938. Oldenbourg, München 2009. 693 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der in Freiburg im Breisgau tätige Historiker ist bereits 1999 als Teilverfasser einer Bibliographie zur Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen und 2002 durch Arbeiten über Die Deutschen in der Moskauer Gesellschaft (1494-1941) und die Deutschen an der Wolga im ausgehenden Zarenreich hervorgetreten. Die vorliegende Arbeit entstand in den Jahren 2002-2005 mit Hilfe eines Habilitationsstipendiums des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien. Im Februar 2006 wurde sie als von Detlef Brandes und Dietmar Neutatz unterstützte Habilitationsschrift für osteuropäische Geschichte an der Universität Freiburg im Breisgau angenommen.
Der Verfasser erweitert dabei sein Bearbeitungsfeld von den Deutschen auf andere westliche Minderheiten in der Sowjetunion wie Polen, Letten, Litauer, Esten und Finnen. Er vertieft es zugleich für die Zwischenkriegszeit, in welcher der Stalinismus ausgebildet und umgesetzt wurde. Dieser Vorgang veränderte die Gesellschaft erheblich und begründete eine eigenständige rechtsferne Herrschaftsform.
Der Verfasser gliedert seine umfangreiche, für den Druck gekürzte, auf viele archivalische Quellen gestützte, weiterführende Untersuchung in vier Teile, Sie betreffen die konzeptionelle Entwicklung der Nationalitätenpolitik der Bolschewiken, das Verhältnis zwischen den Zentralorganen der Sowjetunion und den westlichen Minderheiten, in deren Mittelpunkt die Deutschen stehen, die Beziehungen zwischen dem Zentralkomitee der Kommunistischen Partei und den Minderheiten und den „großen Meister“, der zum Feind erklärte, wer nicht Freund sein wollte. Angehörigen der Minderheiten blieben in der von Stalin ausgelösten nationalistischen Bedrängnis vielfach nur Möglichkeiten der entwu |
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Duda, Sandra, Das Steuerrecht im Staatshaushaltssystem der DDR (= Europäische Hochschulschriften 2, 5126). Lang, Frankfurt am Main 2001. 206 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Markus Heintzen betreute, im Wintersemester 2008/2009 von der juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie behandelt einen interessanten Gegenstand. Zu Recht weist die Verfasserin bereits in der Einleitung darauf besonders hin. dass schon während des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik im Westen allgemeine Unkenntnis über ein Steuersystem dieses wirtschaftlich nicht unbedeutenden Staates bestand.
Dem hilft die in vier Kapitel gegliederte Untersuchung ab. Dabei werden zunächst die Steuern im Staatshaushaltssystem der DDR angesprochen und danach die Grundzüge des Steuersystems aufgezeigt. Im Anschluss hieran behandelt die Verfasserin die am 18. September 1970 auf der Grundlage der früheren Reichsabgabenordnung geschaffene Abgabenordnung der DDR und analysiert vor allem die einzelnen Steuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Handwerksteuer, Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kommissionshandelsteuer, Körperschaftsteuer, Beförderungsteuer, Hundesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Umsatzsteuer und Vergnügungsteuer).
Insgesamt ergibt die sorgfältige Untersuchung, dass die abweichende politische und wirtschaftliche Entwicklung trotz der ursprünglich einheitlichen Ausgangslage nicht nur zu materiellrechtlichen Änderungen der anzuwendenden Steuergesetze führte, sondern auch zur Ausbildung eines abweichenden Steuersystems. Ziel des gegenüber dem Abführungsrecht der sozialistischen Wirtschaft stehenden Steuerrechts war im Kern die Absicherung der gesellschaftspolitischen Zielsetzungen. Bewusst beeinträchtigten vor allem die an Gewinn und Vermögen anknüpfenden Steuern die Substan |
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Dunkhase, Jan Eike, Werner Conze. Ein deutscher Historiker im 20. Jahrhundert (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 194). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010. 378 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die mit einem Bild Werner Conzes von etwa 1979 geschmückte Arbeit ist die von Jürgen Kocka betreute, 2008 im Fach Geschichte an der Freien Universität in Berlin angenommene Dissertation des nach dem Studium in Heidelberg, Jerusalem und Frankfurt am Main 2002 zum M. A. in mittlerer und neuerer Geschichte, Philosophie und jüdischen Studien in Heidelberg graduierten, seit 2007 als Redakteur und Übersetzter an der Botschaft Israels in Berlin und seit Juni 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur an der Universität Leipzig tätigen Verfassers. Ihr Gegenstand ist der aus einer preußischen Gelehrtenfamilie entstammende, als Sohn eines Reichsgerichtsrats in Neuhaus an der Elbe am 31. Dezember 1910 geborene, 1933 der SA beigetretene, 1934 bei Hans Rothfels in Königsberg mit einer Untersuchung über Hirschenhof - die Geschichte einer deutschen Sprachinsel in Livland promovierte, 1939 zur Wehrmacht eingezogene, nach einer Verwundung 1940 seine Habilitationsschrift über die Hufenverfassung im ehemaligen Großfürstentum Litauen abschließende, 1943 wenige Wochen als Professor an der Universität Posen tätige, 1944 als Hauptmann schwer verwundete, im Juli 1945 aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft entlassene, danach nach Göttingen, Münster und als ordentlicher Professor nach Heidelberg (1957) gelangte, dort am 28. April 1986 verstorbene bekannte Historiker Werner Conze. Sein Lebensweg gibt dem Verfasser historisch zu denken.
Nach einer kurzen Einleitung verfolgt er ihn in neun Kapiteln. Sie betreffen soziokulturelle Hintergründe, Lehrmeister und Lehrstätten (mit einem Übergang von der Rechtswissenschaft zur Geschichtswissenschaft), Volkstumskampf und Kriegsdienst (mit Volksgemeinscha |
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Dussel, Konrad, Deutsche Rundfunkgeschichte, 3. Aufl. Universitätsverlag Konstanz, Konstanz 2010. 336 S., 10 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Das Werk des als Privatdozent und außerplanmäßiger Professor für neuere Geschichte an der Universität Mannheim lehrenden Verfassers ist aus Lehrveranstaltungen mit Studierenden der Geschichtswissenschaft, Medienwissenschaft und Kommunikationswissenschaft entstanden. Es wurde 1999 im Umfang von 313 Seiten erstmals der Öffentlichkeit vorgelegt und in dieser Zeitschrift von Margrit Seckelmann ausführlich besprochen (ZRG GA 119 2002). Danach folgte 2004 rasch eine zweite Auflage. Insgesamt erwiesen sich der Gegenstand und die Form seiner Behandlung durch den Autor als so interessant und brauchbar, dass eine dritte Auflage erforderlich wurde, die vor allem die Abschnitte zur Gegenwart aktualisiert und dabei zwecks ungefährer Beibehaltung des bisherigen Umfangs den Ausbau hauptsächlich des letzten Kapitels mit einigen Strichen im zweiten Kapitel über den Rundfunk der Weimarer Republik ausgleicht (bzw. nach dem Autor bezahlt).
Innsbruck Gerhard Köbler
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Eike von Repgow, Sachsenspiegel. Die Heidelberger Bilderhandschrift Cod. Pal. Germ. 164. Vollständige Faksimile-Ausgabe im Originalformat der Handschrift aus der Universitätsbibliothek Heidelberg. Kommentarband, hg. v. Kocher, Gernot/Munzel-Everling, Dietlinde (= Codices selecti Facsimile Vol. CXV, Commentarium Vol. CXV*). Akademische Druck- und Verlagsanstalt, Graz 2010. 212 S. Besprochen von Hiram Kümper. |
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Über die Bedeutung des Sachsenspiegels Eikes von Repgow und seiner vier berühmten Bilderhandschriften braucht in dieser Zeitschrift wohl kein einleitendes Wort verloren werden. Der Heidelberger Codex picturatus, der nun in einer neuen, dreibändigen Faksimileausgabe vorgelegt worden ist, ist die älteste dieser vier Bilderhandschriften; er stammt wohl noch aus dem späten 13. oder ganz frühen 14. Jahrhundert. Zugleich ist der Erhaltungszustand verglichen mit den anderen drei Bilderhandschriften der am meisten fragmentierte: lediglich dreißig Blatt haben sich, freilich in insgesamt vergleichsweise gutem Zustand, erhalten. Anzuzeigen sind Text- und Kommentarband dieser neuen Ausgabe; das Faksimile selbst lag nicht vor und kann daher nicht besprochen werden.
Zunächst darf gefragt werden: warum eigentlich eine neue Faksimileausgabe? Bereits seit 1970 liegt eine vor, die 1989 noch einmal neu eingeleitet nachgedruckt wurde. Dem Interessierten steht ferner das gut kommentierte Insel-Bändchen „Der Sachenspiegel in Bildern“ Walter Koschorrecks mit einer Auswahl von Reproduktionen, seit einiger Zeit ein kostenfreies Volldigitalisat im Internet und schließlich seit kurzem auch eine Ausgabe auf CD-ROM zur Verfügung. Man könnte also meinen, die Handschrift ist hinreichend zugänglich gemacht. Über den Faksimileband selbst vermag der Rezensent keine Aussagen zu treffen. Das alte Faksimile von 1970/89 freilich würde heutigen Anforderungen an eine solche Ausgabe nicht mehr in jeder Hinsicht entsprechen; insofern steht zu hoffen und wohl auch zu erwa |