Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa, hg. v. Schroeder, Friedrich-Christian/Küpper, Herbert (= Studien des Instituts für Ostrecht 63). Lang, Frankfurt am Main2010. 322 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT
Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa, hg. v. Schroeder, Friedrich-Christian/Küpper, Herbert (= Studien des Instituts für Ostrecht 63). Lang, Frankfurt am Main2010. 322 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Blütezeit des Liberalismus begann unter Federführung Karl Marx’ der Aufstieg des die Armen befreien sollenden Kommunismus. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts hatte diese Ideologie große Teile der gesamten Welt so unter ihre Herrschaft gebracht, dass der nichtkommunistische Rest um seinen Bestand bangen musste. Ziemlich unerwartet erfolgte 1989 in kürzester Zeit ein weitgehender Umschwung, der aus kommunistischen Planwirtschaften wieder mehr oder weniger freie Marktwirtschaften machte oder zu mindestens zu machen versprach.
Mit dieser Wende ergab sich auch die Notwendigkeit der rechtlichen Auseinandersetzung mit der totalitären, das Recht als entbehrlich verwerfenden Vergangenheit. Ihre Bilanzierung konnte nicht bereits im Augenblick des Geschehens erfolgen. Ein zeitlicher Abstand von zwanzig Jahren hat sie aber dem wissenschaftlichen Leiter des Instituts für Ostrecht und seinem Geschäftsführer mit Unterstützung der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erlaubt.
Insgesamt legen sie nach einem einheitlichen Aufbau (Verurteilung der Vergangenheit, Umgang mit Tätern und Opfern, rechtliche Behandlung der früheren Staatspartei und der archivalischen Hinterlassenschaften der Regime von den Geheimdiensten bis zu den Parteiapparaten). 8 Beiträge von Sachkundigen vor. Sie betreffen in alphabetischer Reihenfolge Bulgarien (Stela Ivanova), Deutschland (Friedrich-Christian Schroeder/Herbert Kükker/Axel Bormann), Kroatien (Tomislav Pintarić), Polen (Tina de Vries), Rumänien (Axel Bormann), die Russische Föderation (Antje Himmelreich), die Tschechische Republik und die Slowakische Republik (Petr Bohata) sowie Ungarn (Herbert Küpper), wobei der Blick grundsätzlich über die gesetzliche Rechtslage hinaus auch auf die praktische Wirklichkeit zu erstrecken war. Im Einzelnen ergaben sich beachtliche Unterschiede, doch hat sich auch gezeigt, dass bislang noch keine der untersuchten Regierungen den Mut gehabt hat, die sich in der Informationsfülle verbergenden Machtmittel dauerhaft aus der Hand zu geben.
Innsbruck Gerhard Köbler