Duda, Sandra, Das Steuerrecht im Staatshaushaltssystem der DDR (= Europäische Hochschulschriften 2, 5126). Lang, Frankfurt am Main 2001. 206 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Duda, Sandra, Das Steuerrecht im Staatshaushaltssystem der DDR (= Europäische Hochschulschriften 2, 5126). Lang, Frankfurt am Main 2001. 206 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Markus Heintzen betreute, im Wintersemester 2008/2009 von der juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie behandelt einen interessanten Gegenstand. Zu Recht weist die Verfasserin bereits in der Einleitung darauf besonders hin. dass schon während des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik im Westen allgemeine Unkenntnis über ein Steuersystem dieses wirtschaftlich nicht unbedeutenden Staates bestand.
Dem hilft die in vier Kapitel gegliederte Untersuchung ab. Dabei werden zunächst die Steuern im Staatshaushaltssystem der DDR angesprochen und danach die Grundzüge des Steuersystems aufgezeigt. Im Anschluss hieran behandelt die Verfasserin die am 18. September 1970 auf der Grundlage der früheren Reichsabgabenordnung geschaffene Abgabenordnung der DDR und analysiert vor allem die einzelnen Steuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Handwerksteuer, Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kommissionshandelsteuer, Körperschaftsteuer, Beförderungsteuer, Hundesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Umsatzsteuer und Vergnügungsteuer).
Insgesamt ergibt die sorgfältige Untersuchung, dass die abweichende politische und wirtschaftliche Entwicklung trotz der ursprünglich einheitlichen Ausgangslage nicht nur zu materiellrechtlichen Änderungen der anzuwendenden Steuergesetze führte, sondern auch zur Ausbildung eines abweichenden Steuersystems. Ziel des gegenüber dem Abführungsrecht der sozialistischen Wirtschaft stehenden Steuerrechts war im Kern die Absicherung der gesellschaftspolitischen Zielsetzungen. Bewusst beeinträchtigten vor allem die an Gewinn und Vermögen anknüpfenden Steuern die Substanz der privaten Unternehmen, so dass im Ergebnis die private Wirtschaft zu Gunsten der volkseigenen Wirtschaft verdrängt wurde.
Innsbruck Gerhard Köbler