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De Ruysscher, Dave, Naer het Romeinsch recht alsmede den stiel mercantiel de Antwerpse rechtbank (16de-17de eeuw). UGA, Kortrijk, 407 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT

De Ruysscher, Dave, Naer het Romeinsch recht alsmede den stiel mercantiel de Antwerpse rechtbank (16de-17de eeuw). UGA, Kortrijk, 407 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist eine leicht veränderte Fassung der von F. Stevens betreuten, am 27. Mai 2009 an der juristischen Fakultät der Universität Leuven verteidigten Dissertation des Verfassers. Sie ist das Ergebnis einer sechsjährigen intensiven Beschäftigung mit dem Gegenstand. Sie befasst sich mit der interessanten Frage der Organisation von Antwerpener Handelssachen des Untersuchungszeitraums.

 

Gegliedert ist sie in insgesamt sieben Kapitel, die mit den allgemeinen Grundlagen wie der Problemstellung, der Methodik und der Beschreibung der verschiedenen, teilweise ungedruckten Quellen beginnen. Danach fragt der Verfasser nach einem Antwerpener Handelsrecht an Hand von Rechtssätzen im Stadtrecht und im Gewohnheitsrecht, betrachtet die Urteilspraxis der Antwerpener Schöffen, spürt das ius commune in Handelsprozessen auf, untersucht die Beziehungen zwischen Handelsbrauch und gelehrtem Recht, befasst sich mit den Seeversicherungen und wendet sich zum Abschluss dem Arrest und dem Konkurs zu. Jedes Kapitel beendet er mit einer klaren Zusammenfassung.

 

Am Ende fasst er seine vielfältigen neuen Erkenntnisse seiner eigenständigen, aus den verschiedenen Quellen erarbeiteten Untersuchung nochmals zusammen. Danach bestand bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, als das einheimische Recht dem französischen Recht weichen musste, überwiegend eine enge Verbindung zwischen dem Recht der Kaufleute und dem allgemeinen Privatrecht, wobei eine Annäherung an das gemeine Recht erkennbar war. Handelsrecht wird nach den ansprechenden Erkenntnissen des Verfassers im frühmodernen Amsterdam nicht nur durch die Kaufleute, sondern auch durch Juristen geformt, die freilich die Handelspraxis zur Kenntnis nahmen und beachteten.

 

Innsbruck                                            Gerhard Köbler