Ein österreichischer General gegen Hitler. Feldmarschalleutnant Alfred Jansa - Erinnerungen, nach den Vorarbeiten von Herta und Claude-Maria-Alfred Jansa eingeleitet und hg. v. Broucek, Peter. Böhlau, Wien 2011. 830 S. Besprochen von Martin Moll. |
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Buchtitel geben häufig den Inhalt nur eingeschränkt, bestenfalls zugespitzt wieder. Nicht anders verhält es sich bei der kommentierten Edition der umfangreichen Erinnerungen des Feldmarschalleutnants Alfred Jansa (bis 1919: Jansa Edler von Tannenau; geboren 1884 in Stanislau/Galizien, gestorben 1963 in Wien), deren Manuskript Jansa im Jahr vor seinem Tod abschloss. Die Memoiren umfassen somit nahezu acht Jahrzehnte und fünf politische Systeme: die Habsburgermonarchie, die Erste Republik Österreich, den austrofaschistischen Ständestaat 1934-1938, das „Dritte Reich“ sowie ab 1945 die Zweite Republik. Jansa diente als Berufsoffizier in den Heeren der drei erstgenannten Systeme, nahm am Ersten Weltkrieg teil und wurde 1935 Generalstabschef der österreichischen Streitkräfte. Nur Wochen vor dem „Anschluss“ der Alpenrepublik an NS-Deutschland wurde der erst 54-Jährige auf deutschen Druck hin pensioniert.
Trotz Jansas langem und erfülltem Leben konzentriert sich der Buchtitel auf seine Aktivitäten „gegen Hitler“, mithin einen Zeitraum von maximal fünf Jahren, denn bald nach dem „Anschluss“ wies das neue Regime Jansa das thüringische Erfurt als Aufenthaltsort zu, wo er sich wohlweislich ruhig verhielt, jedenfalls keinen Widerstand leistete. In der Tat taucht Jansa in der Historiographie als jener Mann auf, der während seiner kurzen Zeit als Generalstabschef alle Hebel in Bewegung setzte, um das kleine österreichische Bundesheer für den immer wahrscheinlicher werdenden Fall eines deutschen Einmarschs zu wappnen. Unbestritten war dies der zentrale Abschnitt in Jansas Leben, wenngleich seine Erinnerungen hierzu zwar viele Details, aber nichts grundlegend Neues mitteilen. Jansa selbst räumt den Jahren a |
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Eintausendachthundertelf-Zweitausendelf (1811-2011). Das Hamburgische Notariat in Geschichte und Gegenwart, .hg. v. Ancker, Bernt/Postel, Rainer im Auftrag der hamburgischen Notarkammer. Beck, München 2011. XIII, 221 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Im September 1811 wurde in Hamburg das reichsrechtliche Notariat durch das französischrechtliche Notariat nach den Ventôse-Gesetzen von 1803 abgelöst und gleichzeitig eine Notarkammer errichtet, welche die vorliegende Festschrift zum 200jährigen Bestehen des Hamburger Notariats in Auftrag gab. Im ersten Beitrag des Bandes befasst sich Rainer Postel mit dem Notariat im Alten Reich unter Einbeziehung der Hamburger Entwicklung (S. 1ff.), das um 1800 einhundert Notare umfasste. Nach dem detaillierten Beitrag Burkhard Schmidts über die französische Zeit (S. 21ff.) erhielt Hamburg 1811 das Amt des öffentlichen Notars „als eine selbständige Einrichtung der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit den Aufgaben anderer staatlicher Ämter unvereinbar war“. Der Notar habe eine dem Richter der streitenden Gerichtsbarkeit weitgehend angenäherte Stellung erhalten (S. 31). Zwischen 1811 und 1813 wurden nicht mehr als 20 Notare ernannt (hierzu auch Jan Jelle Köhler, Französisches Zivilrecht und französische Justizverfassung in den Hansestädten Hamburg, Lübeck und Bremen [1806-1815], Frankfurt am Main 2006, S. 137ff.). Die Institution des Nur-Notariats wurde entsprechend dem französischen Muster durch die Notariatsordnung vom 18. 12. 1815 beibehalten (hierzu und zur weiteren Entwicklung Rainer Postel, S. 43ff.). Allerdings genossen die notariellen Urkunden zunächst keinen öffentlichen Glauben mehr; die Beurkundungsexklusivität wurde beseitigt und das parallele gerichtliche Notariat wiederhergestellt, das erst durch das Hamburger FGG zum 1. 1. 1900 (mit Ausnahme für die Testamentserrichtung) aufgehoben wurde (Bernt Ancker, S. 90ff.). Nach dem Beitrag Jutta Bradens: „Juden im Hamburgischen Notariat 1782-1967“ (S. 85 |
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Eisenhardt, Moritz, Sanierung statt Liquidation. Die Geschichte des Vergleichs zur Abwendung des Konkurses unter besonderer Berücksichtigung der Vergleichsordnung von 1927 und 1935 (= Rechtshistorische Reihe 423). Lang, Frankfurt am Main 2011. 413 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Werner Schubert angeregte und betreute, 2009 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des Verfassers, die es nach den eigenen Worten des Verfassers im kurzen Vorwort ohne seinen juristischen Mentor, Rechtsanwalt Peter Kitzmann, sicherlich nie gegeben hätte. Sie ist unter das Motto von Ernst Jägers Aussage im Lehrbuch des deutschen Konkursrechts (zitiert Jäger, Lehrbuch KO) gestellt, dass der Konkurs ein Wertvernichter schlimmster Art und obendrein das teuerste Schuldentilgungsverfahren ist. Sie ist auf die Entwicklung der (!) gerichtlichen Zwangsvergleichs zur Abwendung des Konkurses als Sanierungsinstrument und Alternative zur Liquidation unter besonderer Berücksichtigung der Vergleichsordnung von 1927 und 1935 konzentriert, greift aber in die Vergangenheit und auch in die spätere Zeit weiter aus, weil nach der Erkenntnis des Verfassers die ältesten Quellen zu Regelungen mit insolvenzrechtlichem Charakter bis in das Dritte (!) Jahrtausend vor Christus zurückreichen.
Der Verfasser bearbeitet die Randbereiche vor allem an Hand der vorliegenden Literatur. Für den Kernbereich verwendet er Bestände aus dem Bundesarchiv, dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und dem Bayerischen Staatarchiv sowie die stenographischen Berichte und Drucksachen des Reichstags, des Reichsrats, der Nationalversammlung 1919 und des Bundestags. Gegliedert ist die Untersuchung in acht zeitlich geordnete Abschnitte, von denen die Betrachtung Wilhelm Kiesows und Werner Vogels als Architekten der Vergleichsordnung von 1927/1935 in Abschnitt F zwei Seiten umfasst.
Sehr sorgfältig untersucht der Verfa |
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Elementa iuris. Vorträge zur feierlichen Eröffnung des Instituts, hg. v. Behrends, Okko/Pfordten, Dietmar von der/Schumann, Eva/Wendehorst, Christiane (= Schriftenreihe des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung der Georg-August-Universität 1). Nomos, Baden-Baden 2009. 62 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Am 16. Juni 2006 wurde in Göttingen an der juristischen Fakultät der Universität die Gründung des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung in einem feierlichen Festakt begangen. Damit endete ein bisheriger Abschnitt der Fakultätsgeschichte und zugleich wurde ein neuer Abschnitt eröffnet. Die Verbindung dreier Grundlagenfächer wird räumlich durch die gemeinsame Unterbringung im früheren Kollegienhaus am Botanischen Garten enger, zugleich wird die Trennung der Grundlagen von den übrigen Fächern räumlich vertieft und verfestigt.
Im Rahmen dieses Festakts wurden drei bedeutsame Studien vorgetragen. In ihnen handelte Okko Behrends, lebenslang mit Göttingen besonders eng verbunden, vom Sinn der institutionellen Verbindung der drei Grundlagenfächer. Ulfrid Neumann stellte abschließend die bedeutsame Frage, ob Rechtsphilosophie Theorie oder praktische Philosophie des Rechts ist.
In der Mitte untersuchte Arno Buschmann das Verhältnis von Naturrecht und geschichtlichem Recht an Hand Gustav Hugos, zu dessen besten Kennern er ohne Zweifel gezählt werden darf. Ausführlich und zugleich spannend trug er die in der bisherigen Literatur vorherrschende Ansicht von der besonderen Prägung Hugos durch Immanuel Kant vor. Darüber hinaus konnte er aber in eindringlicher Untersuchung nachweisen, dass Kants Philosophie für Hugo zwar die Begründung für die Abkehr von der Rechtsmetaphysik der traditionellen Natur- und Vernunftrechtslehre geliefert hat, Hugos eigene philosophische Lehre jedoch vor allem durch das Vorbild von Montesquieus Esprit des lois, den dort zugrunde gelegten Ansat |
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Engehausen, Frank, Kleine Geschichte der Revolution 1848/49 in Baden. Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Karlsruhe/Leinfelden Echterdingen 2010. 216 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Engehausen, Frank, Kleine Geschichte der Revolution 1848/49 in Baden. Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Karlsruhe/Leinfelden Echterdingen 2010. 216 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Verfasser ist am Historischen Seminar der Universität Heidelberg mit Schwerpunkten für politische Geschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert und die neuere badische Landesgeschichte tätig. Da er selbst sich Neigung und Befähigung zur Anfertigung von Heldengesängen abspricht, behandelt er in seinem Überblick nicht die badische Revolution, sondern die Revolution 1848/49 in Baden. Damit will er dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verlauf der Revolution in Baden zwar Besonderheiten (z. B. Heckerzug, Struveputsch, Mairevolution 1849) aufweist, diese Besonderheiten aber einerseits von außerbadischen Entwicklungen abhängig waren und andererseits auch den allgemeinen Verlauf der Ereignisse in bedeutsamer Weise beeinflussten.
In chronologischer Ordnung beginnt der Verfasser mit Vorboten der Revolution einschließlich der Wirtschaftskrise der Jahre von 1845 bis 1847 und stellt dann die Märzrevolution, die Agrarunruhen und andere lokale Konflikte dar. Einen ersten badischen Höhepunkt bildet der gescheiterte Heckerzug, an den der Verfasser einen detaillierten Abschnitt über die Reformpolitik des Landtags anschließt. Auch Struveputsch und Mairevolution nimmt der Verfasser sorgfältig in Augenschein, bis er seine Untersuchung mit Erinnerung und Erinnerungsorte bis zum 150. Revolutionsjubiläum ausklingen lässt.
Insgesamt bietet der die Revolution von 1848/1849 im Jahre 2007 bereits in einem größeren Rahmen behandelnde und dadurch als besonderer Sachkenner ausgewiesene Verfasser ein gut verständliches Bild der seinerzeitigen politischen Ereignisse. Hilfreich hätten wohl auch Register sein können. Dessenungeachtet wird der mit zahlreichen Abbildungen und Vertiefungen ausgestattete Band jedermann sachgerecht und abgewogen über das damali |
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Engel, Thilo, Elterliche Gewalt unter staatlicher Aufsicht in Frankreich und Deutschland (1870-1924) (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 262 = Lebensalter und Recht 5). Klostermann, Frankfurt am Main. 2011. XIII, 419 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die Untersuchung Engels ist entstanden im Rahmen der „Selbständigen wissenschaftlichen Nachwuchsgruppe Lebensalter und Recht“ (Leitung von Stefan Ruppert) am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Sie befasst sich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Beschränkung der elterlichen Gewalt und durch Etablierung staatlicher Instrumente wie Inspektionen, Zwangserziehung und Erziehungsanstalten in der französischen und deutschen Gesetzgebung. Die Untersuchungen stellen einen Beitrag zur historischen Rechtsvergleichung dar, die für das Verhältnis von französischer und deutscher Gesetzgebung immer noch ein stark vernachlässigtes Forschungsgebiet bildet. Mit Recht stellt Engel fest, dass es bislang keine Arbeit gegeben habe, welche die „Kinderschutzgesetzgebung in Frankreich und Deutschland vor 1933 gemeinsam behandelt“ (S. 25). Auf den weitgehend chronologischen Aufbau der Arbeit legt Engel besonderen Wert: „Da es sich um eine vergleichende Untersuchung handelt, ergeben auf dem einen Zeitstrahl beide Ländergeschichten eine einzige Geschichte. Als Mittel der Darstellung ist das ökonomisch, weil der Leser in einem in zwei Teilen über zwei Länder geteilten Buch zwei unabhängige Bücher finden würde, die ihn zweimal durch die gleichen Jahre führten“ (S. 24). Trotz des chronologischen Aufbaus hat Engel mit Recht die Entstehung und Inhalte der jeweiligen behandelten Gesetze getrennt voneinander behandelt.
S. 7ff. gibt Engel zunächst einen Überblick über die Entwicklung des Jugendrechts in Frankreich bis 1870. Der Erziehungsgedanke war maßgebend für das Gesetz von 1833 über das Grundschulwesen (S. 9; Einführung der Schulpflicht erst 1883). 1841 erging ein Gesetz, da |
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Englerth, Markus, Der beschränkt rationale Verbrecher. Behavioral Economics in der Kriminologie (= Kriminalwissenschaftliche Schriften 28). LIT, Münster 2010. XII, 452 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Englerth, Markus, Der beschränkt rationale Verbrecher. Behavioral Economics in der Kriminologie (= Kriminalwissenschaftliche Schriften 28). LIT, Münster 2010. XII, 452 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Christoph Engel betreute, vom Cusanuswerk und der Konrad-Redeker-Stiftung unterstützte, 2010 an der Universität Bonn angenommene Dissertation des während des Studiums von Recht und Wirtschaft in Bonn und London bei seinem Doktorvater als wissenschaftliche Hilfskraft und danach von 2006 bis 2008 als Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Werner Hoyer tätigen Verfassers. Sie wagt sich nach dem kurzen Vorwort auf bisher weitgehend unerschlossenes Gebiet. Sie will einen Beitrag zur ökonomischen Analyse kriminellen Verhaltens liefern und verfolgt dabei die Frage, in wie weit es sinnvoll ist, kriminelles Verhalten als „rational“ im Sinne der ökonomischen Theorie zu erklären.
Zu diesem Zweck gliedert der Verfasser nach einer kurzen Einführung in Ökonomik und Kriminalität, Themenbestimmung und Vorgehensweise sowie Thesen seine Untersuchung in zwei Teile. Zunächst betrachtet der die Ökonomik der Kriminalität von ihren historischen Ursprüngen in der klassischen Schule der Kriminologie bis zur Wiederentdeckung im 20. Jahrhundert. Danach behandelt er die Verhaltensökonomik des Verbrechens.
Insgesamt geht der Verfasser von Gary S. Beckers rationaltheoretischem Ansatz zum Verständnis kriminellen Verhaltens aus und verfolgt dessen anschließende Entwicklung vor allem auch im deutschsprachigen Raum. Dabei bejaht er wesentliche Erkenntnisfortschritte. Von daher bedauert er es, dass die Kriminologie bislang weitgehend darauf verzichtet hat, sich das Instrumentarium der Verhaltenökonomik zu Nutze zu machen, so dass man ihm nur eine Veränderung dieser Lage durch seine Ausführungen wünschen kann.
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Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes, im Auftrage der Abwicklungsstelle des Parlamentarischen Rates und des Bundesministers des Innern auf Grund der Verhandlungen des Parlamentarischen Rates bearb. v. Doemming, Klaus-Berto/Füsslein, Rudolf Werner/Matz, Werner (= Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue FolgeBand 1). Mohr (Siebeck), Tübingen 1951. XV, 941. Neuausgabe des Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart Band 1, hg. und eingeleitet v. Häberle, Peter. Mohr (Siebeck), Tü |
Ganzen Eintrag anzeigen Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes, im Auftrage der Abwicklungsstelle des Parlamentarischen Rates und des Bundesministers des Innern auf Grund der Verhandlungen des Parlamentarischen Rates bearb. v. Doemming, Klaus-Berto/Füsslein, Rudolf Werner/Matz, Werner (= Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue FolgeBand 1). Mohr (Siebeck), Tübingen 1951. XV, 941. Neuausgabe des Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart Band 1, hg. und eingeleitet v. Häberle, Peter. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. XXVI*, XV, 941 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie alles hat auch das am 8. Mai 1949 beschlossene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seine Geschichte. Sie war den teilnehmenden Zeitgenossen besser bekannt als ihren Nachfahren. Deswegen war es höchst verdienstvoll, bereits im Jahre 1951 im Kampf gegen das Vergessen die Entstehungsgeschichte der einzelnen Artikel des Grundgesetzes aufzeichnen zu lassen.
Damals bearbeitete Werner Matz Einleitung, Überschrift, Präambel, Artikel 1-37, 74 und 75 und gestrichene Artikel zu Abschnitt I und II, Rudolf Werner Füsslein Artikel 38-49, 54-73, 76-91, 105-115, 120 und gestrichene Artikel zu Abschnitt VII sowie Klaus-Berto Doemming die Artikel 50-53, 116-119 und 121-146. Dies bedeutete bei rund 150 Artikeln im Durchschnitt 6 Seiten pro Artikel. Damit konnten naturgemäß nicht alle Einzelheiten erfasst werden, aber doch die grundlegenden Gegebenheiten.
Seit dieser Zeit sind bereits mehr als 60 Jahre vergangen. Die Zahl der möglichen Nutzer dürfte sich deutlich erhöht haben. Deswegen ist es sehr ehrenwert, dass sich der Verlag für eine Neuausgabe entschieden und Peter Häberle zu einer sachverständigen Würdigung in einer neuen Einleitung bereit erklärt hat, die den seit langem vergriffenen Band in Parallele zu viel umfangreicheren, langwierigeren Gesamtvorhaben wieder allgemein zugänglich und begreiflich macht.
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Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern, hg. v. Jaeger, Friedrich. Bd. 11 Renaissance–Signatur, Bd. 12 Silber–Subsidien. Metzler, Stuttgart 2010. XXIII, 1192 Spalten, XXI, 1212 Spalten. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern, hg. v. Jaeger, Friedrich. Bd. 11 Renaissance–Signatur, Bd. 12 Silber–Subsidien. Metzler, Stuttgart 2010. XXIII, 1192 Spalten, XXI, 1212 Spalten. Besprochen von Werner Augustinovic.
Dem Unternehmen einer Enzyklopädie wird man sich mit Ehrfurcht zu nähern haben. Zu kühn erscheint ein derartiges Unterfangen in Anbetracht der Schwindel erregenden Vermehrung unseres Wissens in immer kürzeren zeitlichen Einheiten, übermächtig die Konkurrenz online verfügbaren, jedermann zugänglichen Wissens. Die von Diderot und d‘Alembert erarbeitete Encyclopédie ou Dictionnaire raisonné des sciences, des arts et des métiers (17 Textbände und 11 Bildtafelbände) und Johann Heinrich Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste (64 Bände, 2 Supplementbände) markieren im 18. Jahrhundert den Schritt hin zum modernen lemmatisierten enzyklopädischen Sammelwerk mit universalem Anspruch, alphabetischer Ordnung und einem Verweissystem.
Was dem Wissensdurstigen heute für die Altertumskunde der „Neue Pauly“ und für die Mediävistik das „Lexikon des Mittelalters“ bieten, will die Enzyklopädie der Neuzeit für die 400 Jahre von 1450 bis 1850 leisten, nur in der Konzeption moderner, im Auftritt anspruchsvoller. Selbstverständlich markiert der – gelegentlich kritisch diskutierte – zeitliche Rahmen keine strikten Grenzlinien im Denken, sodass sich die Beiträge sowohl zurück in die Vergangenheit als auch in die Zukunft hin öffnen. Interdisziplinarität und das Bewusstsein des Wandels sind die tragenden Maximen des von Friedrich Jaeger als Geschäftsführendem Herausgeber im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts Essen gemanagten Großunternehmens, das sich im Einzelnen in zehn wiederum von kompetenten Fachherausgebern geführte Gebiete aufteilt. Neben den Bereichen „Staat, politische Herrschaft und intern |
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Epkenhans, Michael/Groß, Gerhard P./Köster, Burkard, Preußen. Aufstieg und Fall einer Großmacht. Theiss, Stuttgart 2011. 216 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Epkenhans, Michael/Groß, Gerhard P./Köster, Burkard, Preußen. Aufstieg und Fall einer Großmacht. Theiss, Stuttgart 2011. 216 S., zahlr. Abb. und Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Wer an Hand des Titels der zu besprechenden Publikation auf eine wissenschaftliche Monographie oder einen den letzten Forschungsstand darlegenden Sammelband schließt, irrt; das Buch vor Augen, findet sich der Leser in Gesellschaft eines großformatigen Überblickswerks in der Tradition gut gemachter Bildbände, dessen begleitender Text Konturen und Facetten des jeweiligen Themas herausarbeitet und den Leser zum genussvollen Flanieren durch die sorgfältig illustrierten Seiten einlädt.
Die kompetenten Väter dieser bibliophilen Freude wirken am Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) in Potsdam; neben den Forschungsbereichsleitern Gerhard P. Groß und Burkhard Köster verfügt besonders Michael Epkenhans nicht nur als Vorstand der Abteilung Forschung des MGFA, sondern vor allem auch als langjähriger Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter der Otto-von-Bismarck-Stiftung über vertiefte quellennahe Einsichten in die Entwicklung des preußischen Staatswesens, die dem Band zugute kommen.
Ihr Panorama preußischer Geschichte entfalten die Verfasser in zwei Schwerpunkten. Die erste, „Entwicklungen und Ereignisse“ überschriebene Hälfte des Buches stellt die politische und militärische Entwicklung Preußens von seinen mittelalterlichen Anfängen als „Streusandbüchse des Reiches“ bis zum alliierten Kontrollratsbeschluss Nr. 46 vom 25. Februar 1947, seiner endgültigen juristischen Tilgung von der Landkarte, in den Mittelpunkt der Betrachtung. In eigenen Kapiteln begegnen dem Leser die großen, oft tragischen Persönlichkeiten, natürlich Friedrich der Große, Otto von Bismarck, Wilhelm I., Wilhelm II. und Paul von Hindenburg, aber auch „Der Alte Dessauer“ Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau, Königin Luise, Henning von Tresckow und – obwohl besser in den kultu |
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Epos Zeitgeschichte. Romane des 20. Jahrhunderts in zeithistorischer Sicht. 10 Essays für den 100. Band, hg. v. Hürter, Johannes/Zarusky, Jürgen (= Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 100). Oldenbourg, München 2010. 197 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Dieser mit einem Manuskriptausschnitt Bernhard Schlinks geschmückte Band hat unmittelbar nach seinem Bekanntwerden sogleich das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Leider war dem Verlag eine Lieferung anscheinend nicht möglich. Deswegen muss der Herausgeber wenigstens in einigen Zeilen darauf aufmerksam machen.
Nach dem Vorwort haben sie vier Herausgeber und sechs Redakteure der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte bei Gelegenheit des Erscheinens des hundertsten Bandes der Schriftenreihe etwas erlaubt. Zehn Autoren sollten in 10 Essays hundert Bände in fünfzig Jahren feiern. Auf der Suche nach etwas Besonderen erwuchs die Idee, den Spieß einmal umzudrehen und nicht nach der Fiktionalität geschichtswissenschaftlicher Narrative gefragt werden, sondern nach dem geschichtlichen Kern fiktionaler Erzählungen.
Zu diesem Zweck wurden von den Autoren unter Fragestellungen wie Kronzeuge des deutschen Sonderwegs oder Kopfzeilen wie The Killer Artist in chronologischer Reihenfolge Heinrich Manns Roman Der Untertan 1914 (Andreas Wirsching), Jewgeni Samjatins utorpischer Roman Wir 1920 (Helmut Altrichter), Hanns Falladas Roman Bauern, Bonzen, Bomben 1921 (Horst Möller), Ivo Andrićs Roman Die Brücke über die Drina 1945 (Johannes Hürter), Erst von Salomons Fragebogen 1951 (Hermann Graml), Wofgang Koeppens Roman Das Treibhaus 1953 (Udo Wengst), Giorgio Bassanis Roman Die Gärten der Finzi-Contini 1962 (Hans Woller), Siegfried Lenzs Roman Heimatmuseum 1978 (Manfred Kittel), Bernhard Schlinks Roman Der Vorleser 1995 (Jürgen Zarusky) und für die Anfänge des 21. Jahrhunderts Daniel Silvas Gabriel Allon-Romane (Hans-Peter Schwarz) ausgewählt. Dabei zeigt si |
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Ernst Moritz Arndt. Anstöße und Wirkungen, hg. v. Alvermann, Dirk/Garbe, Irmfried (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Pommern, Reihe V, Forschungen zur pommerschen Geschichte 46). Böhlau, Köln 2011. 386 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Lieder mit patriotischem Pathos und dem Potential zum Volkslied - wie jenes vom „Gott, der Eisen wachsen ließ“, oder jenes, das die Frage aufwirft „Was ist des Deutschen Vaterland?“ - brachten den streitbaren Publizisten gegen Napoleon und für die Einigung Deutschlands einst in aller Munde. Heute ist der Name Ernst Moritz Arndts einer breiteren Öffentlichkeit kaum mehr ein Begriff; aufmerksame Beobachter mögen gerade noch die mehrjährigen, von Christian Peplow im vorliegenden Band (S. 371ff.) aus studentischer Perspektive knapp resümierten, antisemitische und antifranzösische Ressentiments thematisierenden Querelen um eine Namensänderung der nach Arndt benannten Greifswalder Universität, die sich dann doch am 17. März 2010 im Senat mehrheitlich für den Namenserhalt ausgesprochen hat, registriert haben. Dass es trotz einer bereits zu Lebzeiten verengten Wahrnehmung seines breiten publizistischen Schaffens Perioden einer besseren Arndt-Konjunktur gab, vermitteln unter anderem die hier versammelten Beiträge, welche die Essenz einer am 28./29. Mai 2010 von der Historischen Kommission für Pommern zu seinem 150. Todestag veranstalteten wissenschaftlichen Tagung vorstellen.
Drei Aufsätze behandeln wenig bekannte „Anstöße“ der geistigen Welt des am 26. Dezember 1769 zu Groß Schoritz auf Rügen (damals Schwedisch-Pommern) gebürtigen und nach einem langen und erfüllten Leben am 29. Januar 1860 in Bonn am Rhein verschiedenen Jubilars. Zunächst rückt Reiner Preul die in den „Fragmente(n) über Menschenbildung“ niedergelegte, kaum rezipierte Bildungslehre Arndts ins Licht, „die den derzeit gängigen Vorstellungen und Diskursen über Bildung völlig entgegengesetzt“ (S. 28) sei und gerade deshalb |
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Erwin, Holger, Machtsprüche. Das herrscherliche Gestaltungsrecht „ex plenitudine postestatis“ in der Frühen Neuzeit (= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 25). Böhlau, Köln 2009. XXVIII, 333 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
Ganzen Eintrag anzeigen Erwin, Holger, Machtsprüche. Das herrscherliche Gestaltungsrecht „ex plenitudine postestatis“ in der Frühen Neuzeit (= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 25). Böhlau, Köln 2009. XXVIII, 333 S. Besprochen von Thomas Olechowski
„Machtsprüche“, so befindet der Verfasser dieser 2007 an der Universität Tübingen approbierten Dissertation, „sind ein zentrales Problemfeld der Rechtsgeschichte“, haben „jedoch vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit in der Rechtshistorie gefunden“ (S. 1). Zu sehr habe sich die Forschung auf den Müller Arnold-Prozess fixiert und von hier aus die gesamte Problematik erklären wollen. Den Blick zu weiten und das Phänomen „Machtspruch“ in seiner ganzen Komplexität erfassen zu wollen, ist zentrales Anliegen der Arbeit. Um dieses zu erreichen, wird dem Leser freilich gleich zu Beginn einiges zugemutet: Zunächst weitet Erwin die bisher üblichen Definitionen dahin aus, dass er unter einem Machtspruch ganz allgemein „die Einzelfallentscheidung einer Person oder Institution, die einen absoluten Machttitel in Anspruch nehmen kann, die aufgrund dieses höchsten Machttitels erlassen wird und im jeweiligen Kontext anerkannte Rechtsregeln außer Kraft setzt“, versteht (S. 23); zum anderen fordert er, „sich von der Verwendung des Wortes ‚Machtspruch’ zu lösen und zur Identifikation des relevanten Materials“ sich auf die obige Definition zu besinnen (S. 34). Somit löst sich der Autor sowohl von der Terminologie der Quellen als auch von der der rechtshistorischen Wissenschaft und muss sich die Frage gefallen lassen, ob das, worüber er schreibt, überhaupt noch als eine Untersuchung von Machtsprüchen bezeichnet werden kann.
Akzeptiert der Leser aber die angestrebte Ausweitung des Forschungsblickes, so wird er mitgenommen in eine faszinierende Entwicklungsgeschichte, die ihren Ausgang von der plenitudo potestatis der antiken römischen Kaiser nahm, dann von den Päpsten in das geistliche und mit Roncaglia 1158 wieder zu |
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Europa und der 11. September 2011, hg. v. Reiter, Margit/Embacher, Helga. Böhlau, Wien 2011. 281 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Europa und der 11. September 2011, hg. v. Reiter, Margit/Embacher, Helga. Böhlau, Wien 2011. 281 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Geschichte der Menschheit besteht aus einer unbekannten Vielzahl großer und kleiner, schöner und schrecklicher, vorteilhafter und schädlicher Ereignisse, die in ihrer Gesamtheit nirgends erfasst werden können. Weniges hebt sich durch seine Art und Weise für längere Zeit bei vielen in der Erinnerung aus dem Gesamtgeschehen heraus.
Dazu gehört, dass am 11. September des Jahres 2001 um 8.46 Uhr Ortszeit ein von islamistischen Selbstmordattentätern entführtes Flugzeug der American Airlines mit größtmöglicher Geschwindigkeit in ein oberes Stockwerk des Nordturms des World Trade Center in New York raste, um 9.03 Uhr ein zweites Flugzeug der United Airlines in ein oberes Stockwerk des Südturms flog, um 9.37 Uhr ein drittes Flugzeug in das Pentagon in Washington stürzte, um 9.48 Uhr der Südturm des in das Mark getroffenen Gebäudes in sich zusammenfiel, um 10.03 Uhr ein viertes entführtes Flugzeug infolge Gegenwehr von Besatzung und Passagieren in Somerset County in Pennsylvanien abstürzte und um 10.28 Uhr der Nordturm zusammenbrach. Weltweit bemerkbar wurde der Großteil dieser Vorgänge dadurch, dass Filmaufnahmen von den Vorgängen am World Trade Center entstanden. Sie wurden anschließend in unzähligen Wiederholungen der gesamten Welt sichtbar gemacht.
Der Sammelband erhebt dieses unumkehrbare blutige Geschehen zehn Jahre danach zum Gegenstand historischer Betrachtung. Nach einer Einleitung der Herausgeber befassen sich insgesamt 10 Beiträge mit der Rückkehr in die Vergangenheit, Erinnerungen an das World Trade Center, der Aufnahme in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Polen und Österreich, den Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa aus amerikanischer Sicht, der terroristischen Bedrohung und der Bedeutung der transnationalen Medien. Eine Chronologie, eine kurze Lit |
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EU Compendium. Fundamental Rights and Private Law. A Practical Tool for Judges, hg. v. Busch, Christoph/Schulte-Nölke, Hans. Forewords by Reding, Viviane/Zoll, Andrzej. Sellier, München 2011. XXV, 110 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen EU Compendium. Fundamental Rights and Private Law. A Practical Tool for Judges, hg. v. Busch, Christoph/Schulte-Nölke, Hans. Forewords by Reding, Viviane/Zoll, Andrzej. Sellier, München 2011. XXV, 110 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ziel des schmalen, konzentriert vorgehenden Heftes ist eine Einführung in das Zusammenwirken von Grundrechten und Privatrecht. Aufgezeigt werden sollen die Felder des allgemeinen und besonderen Privatrechts, auf denen sich Grundrechte auswirken. Illustriert wird dies an Hand einer größeren Zahl ausgewählter Fälle.
Dabei wird zunächst das Verhältnis zwischen Grundrechten und Privatrecht in den Mitgliedstaaten behandelt, wobei die Vereinheitlichung des Privatrechts besonders berücksichtigt wird. Als Einzelfelder der Betrachtung werden anschließend das Recht der Verträge, der unerlaubten Handlung, des Eigentums, der Familie und des Erbes unter Heranziehung bedeutsamer Fallentscheidungen der jüngeren Rechtsentwicklung (z. B. BVerfGE 90, 27) ausgewählt. Der Abrundung dienen vier vergleichende Fallstudien etwa aus dem Handelsrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Medizinrecht.
An der Erarbeitung mitgewirkt haben rund 40 Teilnehmer aus Griechenland, Lettland, Italien, Schweden, Bulgarien, Deutschland, Rumänien, Belgien, Estland, Frankreich, Tschechien, Litauen, Polen, Finnland, den Niederlanden, Slowenien, Dänemark, Portugal, und Ungarn, während das britische Recht nur mittelbar vertreten ist. Möge sich die Zielsetzung des unter der Federführung Osnabrücks geschaffenen Werkes zum praktischen Nutzen aller auswirken. Die einheitliche Handhabung von Grundrechten kann der mehr und mehr fortschreitenden Rechtsangleichung nur vorteilhaft dienen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Europäisches Privatrecht in Vielfalt geeint. Einheitsbildung durch Gruppenbildung im Sachen-, Familien- und Erbrecht? Droit privé européen - l’unité dans la diversité. Convergences en droit des biens, de la famille et les successions?, hg. v. Baldus, Christian/Müller-Graff, Peter Christian. Sellier, München 2011. IX, 313 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Europäisches Privatrecht in Vielfalt geeint. Einheitsbildung durch Gruppenbildung im Sachen-, Familien- und Erbrecht? Droit privé européen - l’unité dans la diversité. Convergences en droit des biens, de la famille et les successions?, hg. v. Baldus, Christian/Müller-Graff, Peter Christian. Sellier, München 2011. IX, 313 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Band dokumentiert die erste Tagung des gemeinsamen Projekts Convergence des Droits/Differenzierte Integration der Universitäten Heidelberg, Nancy und Basel, die nut großzügiger Finanzierung aus dem Frontier-Programm der Universität Heidelberg im November 2009 im Heidelberger Internationalen Wissenschaftsforum stattfand. Das Projekt baut auf einem Symposion der Zeitschrift Gemeinschaftsprivatrecht auf, dessen Ergebnisse 2007 unter dem Titel Differenzierte Integration im Gemeinschaftsprivatrecht veröffentlicht wurden. Es verfolgt die Frage weiter, wie dann, wenn eine Vereinheitlichung des Privatrechts in der Europäischen Union nicht möglich ist, Integration in kleineren Gruppen erfolgen kann und sollte.
Die erste Tagung befasste sich mit Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Sie hatte Seminarcharakter, so dass nicht alle Beiträge auf Veröffentlichung an einer Stelle angelegt waren. Die veröffentlichten Texte geben jedoch die Diskussionslinien und Ergebnisse umfassend wieder und der beigefügte Tagungsbericht erschließt die vielfältigen Diskussionen.
Die insgesamt 18 Referate gliedern sich nach einer Einleitung über die Konvergenz als solche in fünf Teile. Diese betreffen Namensrecht, Ehe und Partnerschaft, Ehegüterrecht, Erbrecht und bestimmte Aspekte des Sachenrechts. Am Ende des durch einen Index erschlossenen Werkes ließ sich überzeugend feststellen, dass die differenzierte Integration Gegenstand neuer Tagungsformen sein kann und dass zumindest punktuell deutliche Fortschritte erzielt werden können, so dass weitere Tagungen auf dem Weg der Zusammenführung von Privatr |
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Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR. Kommentar, hg. v. Rauscher, Thomas, Bearbeitung 2011 ROM I-VO ROM II-VO. Sellier, München 2011. XXXVII 1059 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR. Kommentar, hg. v. Rauscher, Thomas, Bearbeitung 2011 ROM I-VO ROM II-VO. Sellier, München 2011. XXXVII 1059 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die geschichtliche Entwicklung europäischen Rechts schreitet weiter voran. Sie ist im Detail so komplex, dass der Außenstehende nur schwer den Überblick behalten kann. Deswegen bedarf er der verständlichen Unterstützung durch Sachkenner.
Für das europäische Zivilprozess- und Kollisionsrecht organisiert dies in einem Teilbereich der 1993 für internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie bürgerliches Recht nach Leipzig berufene Thomas Rauscher. Er hat zu diesem Zweck ein insgesamt vierbändiges Gesamtwerk vorgelegt. Der zweite, auf dem Stand des Jahres 2010 EG-VollstrTitelVO, EG-MahnVO, EG-BagatellVO, EG-ZustVO 2007, EF-BewVO und EG-InsVO kommentierende Band ist in ZRG GA 128 (2011) angezeigt.
Der dritte Band befasst sich mit der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht und der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Bearbeiter sind Johannes Cziupka, Robert Freitag, Martin Fricke, Bettina Heiderhoff, Jan von Hein, Dominique Jakob, Peter Picht, Karsten Thorn und Hannes Unberath. Sie ermöglichen durch den umfangreichen, durch ein Register von Ablieferungsort bis Zuständigkeit aufgeschlossenen Band einen hilfreichen Zugang zu dem praktisch bedeutsamen Rechtsgebiet, das durch Wissenschaft und Rechtsprechung rasch weiterentwickelt werden wird.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Faulwetter, Stephan, Von der Zunft zur Handelskammer. Zur Entwicklung des Gewerberechts in thüringischen Staaten (= Rechtshistorische Reihe 422). Lang, Frankfurt am Main 2011. XLVIII, 394 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Gerhard Lingelbach betreute, im Jahre 2010 von der Jenaer rechtswissenschaftlichen Fakultät angenommene Dissertation des 1979 geborenen, als Rechtsanwalt in Weimar tätigen Verfassers. Ihr Ziel besteht, wie der Verfasser in seinem kurzen Vorwort ausführt, darin aufzuzeigen, dass zwischen der Einführung der Gewerbefreiheit und dem Entstehen der Handelskammern ein Bezug besteht, bzw. Geschichte und Wesen der Handelskammern im Zusammenhang mit der Gewerbefreiheit zu untersuchen. Die Entwicklung des Gewerberechts in dem Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha und das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach wurden nach den Worten des Verfassers einerseits auf Grund ihrer industriellen und gewerblichen Stärke sowie andererseits wegen ihrer Größe in dem thüringischen Staatenverbund als Schwerpunkt ausgewählt, da Eisenach, Gotha und Jena sowie die preußischen Gebiete im 19. Jahrhundert Zentren der gewerblichen Entwicklung in Mittelthüringen bildeten.
Gegliedert ist die Untersuchung in sechs Kapitel, von denen das erste Kapitel im Eingang Gewerbe aus heutiger Sicht als Betriebe versteht, deren Tätigkeiten - anders als beim Handel - im Be- und Verarbeiten bestimmter Grundstoffe besteht. Hier bringt der Verfasser eine Fußnote an, für die man eigentlich einen Literaturhinweis als Beleg erwartet. In der Anmerkung findet sich freilich als Inhalt nur die Wendung: Daher auch die Bezeichnung „produzierendes Gewerbe“.
Danach geht der Verfasser zur Gewerbefreiheit und dem Entstehen der Handelskammern in Preußen über und greift dabei auf die Ursprünge zurück. In der Folge untersucht er die Entstehung der Handelskammer im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha sowie die Gewerbegerichte und fasst seine Ergebnisse im |
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Fazy, James, De l’intelligence collective des sociétés. Cours de législation constitutionelle (= Collection Genevoise 128). Blanchard, Genf 1873, Neudruck, hg. v. Hottelier, Michel. Schulthess, Genf 2010. XLI, 450 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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James (Jean Jacob) Fazy wurde in Genf am 12. Mai 1794 geboren, ließ sich nach seiner Erziehung in Frankreich in Paris nieder und beteiligte sich als Journalist an liberalen Bewegungen. 1826 gründete er in Genf das Journal de Genève und kehrte nach mehrfacher Verfolgung in Frankreich 1833 in seine Heimatstadt zurück. Mit Hilfe der von ihm redigierten Revue de Genève organisierte er die radikale Bewegung vom 22. November 1841 und nach deren Scheitern den Aufstand vom 5. bis 8. Oktober 1846, in dessen Gefolge er mit kurzer Unterbrechung bis 1861 an die Spitze der Genfer Regierung trat.
Außer zahlreichen Zeitungsartikeln und politischen wie nationalökonomischen Broschüren veröffentlichte er während seines langen politischen Wirkens verschiedene bekannter gewordene Werke. Von diesen hat Michel Hottelier den kurz nach seiner Ernennung zum Professor an der Universität Genf veröffentlichten Cours de législation constitutionelle erfreulicherweise neu herausgegeben und dafür in der Einleitung den Weg vom Revolutionär zum Professor sorgfältig nachgezeichnet. Auf diese Weise ist eine wichtige politische Schrift eines bedeutenden Genfer Politikers wieder jedermann im Druck leicht zugänglich.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Feldkamp, Michael F., Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Die Entstehung des Grundgesetzes. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008. 266 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, am 8. Mai 1949 (nur) für eine Übergangszeit beschlossen, ist in mehr als 60 Jahren seines Bestandes zu einem der wichtigsten und bekanntesten Gesetze der deutschen Geschichte geworden. Seine eigene Geschichte hängt engstens mit dem Parlamentarischen Rat zusammen, der den von einem Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee vom 10. bis 23. August 1948 geschaffenen Entwurf eines vorläufigen Organisationsstatuts überarbeitete. Von daher verdient der Parlamentarische Rat ungeteilte verfassungsgeschichtliche Aufmerksamkeit.
Diese hat ihr der 1962 in Kiel geborene, in Bonn in Geschichte, katholischer Theologie, Pädagogik und Philosophie sowie in Rom in Kirchengeschichte ausgebildete, 1992 bei Raymund Kottje mit einer Dissertation über die Kölner Nuntiatur und ihr Archiv - eine behördengeschichtliche und quellenkundliche Untersuchung zum Dr. phil. promovierte, 1993 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Archiv des deutschen Bundestags aufgenommene Michael F. Feldkamp in besonderem Maße gewährt, seitdem er mit der Bearbeitung der Edition Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle betraut wurde. Fünf der insgesamt 14 Bände wurden von ihm bearbeitet. Auf Grund dieser Tätigkeit war es ihm bereits 1998 möglich, eine eingängige Darstellung des Parlamentarischen Rates vorzulegen.
Zehn Jahre später hat der Verlag ohne besonderen Hinweis eine überarbeitete Neuausgabe dieses Werkes mit einem Geleitwort des Bundestagspräsidenten veröffentlicht. Sie nimmt die sechzigjährige Wiederkehr der Einberufung des Parlamentarischen Rates zum Anlass, sich (erneut) mit der politischen Geschichte dieses ersten westdeutschen Nachkriegsparlaments zu befassen. Gegliedert ist das von dem vielseitig (darunter auch als Ghostw |
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Ferk, Janko, Brief an den Staatsanwalt. Edition Atelier, Wien 2008. 86 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der in Sankt Kanzian am Klopeiner See 1958 geborene, nach dem Studium der Rechtswissenschaft, deutschen Philologie und Geschichte in Wien als Richter des Landesgerichts Klagenfurt und als Honorarprofessor für Literaturwissenschaft an der Universität Klagenfurt wirkende Verfasser ist seit 1981 (Der verurteilte Kläger) literarisch tätig und hat etwa 1999 den Titel Recht ist ein Prozess - über Kafkas Rechtsphilosophie vorgelegt. Von ihm auf das schmale Werk eigens aufmerksam gemacht, hat der Herausgeber auch Interessenten für den Band gefunden. Da ihm der Erhalt eines Rezensionsexemplars aus unbekannten Gründen leider nicht gelang, muss er nach Ausleihe wenigstens in einigen Zeilen auf den Recht und Literatur vereinigenden Band aufmerksam machen.
Vom Verfasser selbst ist das mit einem Akt einer Justizia geschmückte Buch als eine forensische Novelle charakterisiert, die sich von Montesquieu, John Rawls und Sándor Márai angesprochen fühlt. Es beginnt mit der Anrede Sehr geehrter Herr Staatsanwalt und endet mit der Feststellung; was uns zerstört, ist der Wunsch nach Zerstörung. Dazwischen versucht der Schreiber die Aufnahme eines Verständnis erheischenden Bezugs zu einem Staatsanwalt mittels eines einzigen langen Briefes.
Der sechsunddreißigjährige Schreiber ist an einem Septembertag von Schergen oder Helfershelfern, Bütteln oder Mitmachern des Staatsanwalts festgenommen worden und bestreitet eine nicht näher genannte Tat, deretwegen ihn der Staatsanwalt für einen arbeitsscheuen Betrüger, hinterhältigen Fälscher, mitleidlosen Räuber und kalten Mörder hält, nicht, hat aber nichts aus bösem Willen getan und will nur seine Geschichte, die er hat, erzählen.. Ausgehend von der elterlichen Herkunft entspinnt er literarisch eine zeitlose zarte Liebesgeschichte, die rechtsgeschichtlich am ehesten die Vorstellung eines gegenwärtigen ös |
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Festschrift für Eduard Picker zum 70. Geburtstag am 3. November 2010, in Gemeinschaft mit Richardi, Reinhard und Wilhelm, Jan hg. v. Lobinger, Thomas. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. XVII, 1382 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Festschrift für Eduard Picker zum 70. Geburtstag am 3. November 2010, in Gemeinschaft mit Richardi, Reinhard und Wilhelm, Jan hg. v. Lobinger, Thomas. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. XVII, 1382 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Eduard Picker wurde in Koblenz am 3. November 1940 geboren und fand nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, der Universität Bonn und der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer zu Werner Flume, bei dem er seit 1969 Assistent war. Unter der erfolgreichen Führung dieses großen Romanisten und Dogmatikers wurde er 1971 über den negatorischen Beseitigungsanspruch promoviert und 1978 über die Drittwiderspruchsklage in ihrer geschichtlichen Entwicklung als Beispiel für das Zusammenwirken von materiellem Recht und Prozessrecht mit einer weiten Lehrbefugnis für bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, römisches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit habilitiert. Wenig später wurde er nach Tätigkeiten in Kiel und Konstanz als Nachfolger von Dieter Medicus nach Regensburg berufen, von wo aus er 1986 nach Tübingen wechselte.
Von Anfang an hat sich Eduard Picker grundlegenden Fragen gewidmet und sie durch neue Perspektiven in beeindruckender Weise bereichert. Im Mittelpunkt standen dabei zunächst die Haftungssysteme des bürgerlichen Vermögensrechts in ihren Ordnungsfunktionen, Eigenarten und ihrem komplexen Zusammenspiel unter steter Berücksichtigung allgemeiner geschichtlicher Entwicklungen. Zunehmend hat er aber weit darüber hinaus ausgegriffen und Grundfragen des modernen Arbeitsrechts allgemein geschätzten Lösungen zugeführt.
Von der wissenschaftlichen Anerkennung dieses bedeutenden Lebenswerks zeugt die beeindruckend gewichtige Festschrift aus Anlass der Vollendung des 70. Lebensjahres des Geehrten. In nahezu 70 Beiträgen zollen Freunde, Schüler, Kollegen und andere Wegbegleiter vielfältige Anerkennung und Bewunderung auf den verschiedensten Rechtsgebiet |
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Festschrift für Hans-Wolfgang Strätz zum 70. Geburtstag, hg. v. Derschka, Harald Rainer/Hausmann, Rainer/Löhnig, Martin (= Edition Rechtskultur). Gietl, Regenstauf 2009. 613 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Festschrift für Hans-Wolfgang Strätz zum 70. Geburtstag, hg. v. Derschka, Harald Rainer/Hausmann, Rainer/Löhnig, Martin (= Edition Rechtskultur). Gietl, Regenstauf 2009. 613 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die seit der Mitte des 19. Jahrhunderts aufgekommenen Festschriften haben den besonderen Zweck, im Wege eines privaten Geschenkes von Schülern, Freunden und Kollegen die Verdienste hervorragender Gelehrter öffentlich zu würdigen. Dementsprechend verdienen sie ohne jeden Zweifel auch die Aufnahme in die jeweilige Fachzeitschrift zwecks allgemeiner Kenntnisnahme. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn sie an vertrauter und damit zugleich auch etwas entlegener Stelle erschienen sind.
Aus diesem Grunde ist zumindest in wenigen Zeilen des Herausgebers auf die vornehm gestaltete, gehaltvolle Festschrift für Hans-Wolfgang Strätz hinzuweisen, dessen einladendes Bild den Eingang ziert. Der in Miesbach am 1. November 1939 geborene, nach dem Studium der Rechte in München und Würzburg bei Paul Mikat mit einer Arbeit zur spätantiken Kirchenverfassung promovierte, 1970 als wissenschaftlicher Assistent Mikats in Bochum mit einer eindringlikchen Schrift über die Entwicklung der Treu und Glauben-Formel für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht und Kirchenrecht habilitierte, nach erfolgreicher Tätigkeit in Bochum 1977 an die wunderbar gelegene Universität Konstanz berufene Jubilar hat sich durch seine im Anhang in einem beeindruckenden Verzeichnis dargestellten vielfältigen Untersuchungen einen hervorragenden Namen gemacht. Dem entspricht der gelungene Strauß von 34 Beiträgen unterschiedlichster Thematik aus zahlreichen Fachgebiete.n
Dabei berichtet etwa Hans-Jürgen Becker über den Karlskult in Regensburg, Wilhelm Brauneder über das Ehegüterrecht als Spiegel von Österreichs Privatrechtsgeschichte, Ignacio Czeguhn über mittelalterliche spanische Höchstgerichtsbarkeit, Harald Derschka über Allmannsdorf und die Gründungsausstattung |
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Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Geschichte, Gegenwart und Zukunft, hg. v. Grundmann, Stefan/Kloepfer, Michael/Paulus, Christoph G./Schröder, Rainer/Werle, Gerhard. De Gruyter, Berlin 2010. XX, 1422 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Geschichte, Gegenwart und Zukunft, hg. v. Grundmann, Stefan/Kloepfer, Michael/Paulus, Christoph G./Schröder, Rainer/Werle, Gerhard. De Gruyter, Berlin 2010. XX, 1422 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die zum 200jährigen Bestehen der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität erschienenen Festschrift beginnt mit einer Überblicksdarstellung Rainer Schröders über die Fakultätsgeschichte zwischen 1810 und 1945 (S. 3-113). Die Gliederung des Beitrags folgt der Chronologie, die ergänzt und unterbrochen wird durch Tabellen und Statistiken (u. a. Zahl der Promotionen an den juristischen Fakultäten Preußens zwischen 1887 bis 1892, Liste der Habilitationen, Spruchsachen von 1811-1892, Fakultätszusammensetzung, Dissertationen nach 1918 zum Arbeitsrecht sowie unter Heymann und Höhn). Schwerpunkte des Beitrags bilden u. a. die Promotions- und Habilitationsvoraussetzungen, Lehre und Examen, Verbindung der Berliner Professoren mit der Politik, Entstehung neuer Rechtsgebiete und Herausstellung wichtiger Rechtslehrer wie Savigny, Beseler, Gneist, Heymann und Hedemann. Kurze Überblicksaufsätze bringen Walter Pauly über das öffentliche Recht an der Berliner Fakultät 1933-1945 (S. 773ff.), Rosemarie Will über die Fakultät während der DDR (S. 797ff.), deren Geschichte vor allem eine Geschichte des Verhältnisses zur SED sei (S. 799), und Hans Meyer über die Anfänge der Fakultät von 1990-1993 („Erinnerungen nach Aktenlage“, S. 849ff.), die vier der DDR-Professoren auf Dauer übernahm.
Die Hauptmasse des ersten Teils der Festschrift: „Geschichte der Fakultät“ bilden 29 wissenschaftliche Biographien von Berliner Professoren der Fakultät (geordnet nach ihren Ernennungsdaten, vgl. Inhaltverzeichnis IXff.), die vornehmlich von auswärtigen Hochschullehrern stammen. Jens Petersen stellt die rechts- und staatsphilosophischen Ideen Wilhelm von Humboldts heraus, die sich aus dessen 1 |
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Fisch, Jörg, Das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Domestizierung einer Illusion (= Historische Bibliothek der Gerda Henkel-Stiftung). Beck, München 2010. 384 S., 2 Abb., 8 Kart. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fisch, Jörg, Das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Domestizierung einer Illusion (= Historische Bibliothek der Gerda Henkel-Stiftung). Beck, München 2010. 384 S., 2 Abb., 8 Kart. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Der Autor, Inhaber des Lehrstuhls für allgemeine neuere Geschichte an der Universität Zürich, behandelt die Entwicklung eines politischen Schlagworts und völkerrechtlichen Begriffs, des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Die Untersuchung reicht von der in der frühen Neuzeit beginnenden Vorgeschichte dieses Begriffs und seiner Entstehung und Verbreitung im 19. Jahrhundert bis in die neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts.
Einem „Prolog: Nationale Einheit und Sezession in der Herrschaftssymbolik“ (S. 9ff.) folgt die „Einleitung: Ein Idealbegriff“ (S. 17ff.), in der Thesen skizziert werden, die für das gesamte Werk von grundlegender Bedeutung sind. Danach impliziert das Selbstbestimmungsrecht, also das Recht eines jeden Volkes, einen eigenen, unabhängigen Staat zu bilden, eine gerechte Weltordnung, in der die Völker herrschaftsfrei miteinander leben und frei über die weltweite Gebietsverteilung entscheiden. Das Selbstbestimmungsrecht enthalte ein Versprechen, das nicht eingelöst werden könne, es sei ein „utopischer Begriff“ (S. 23), eine „Illusion“, wie es im Untertitel des Buches heißt. In Wirklichkeit entscheide nicht das Recht, sondern die Macht. Die praktische Geschichte des Selbstbestimmungsrechts drehe sich nur noch um die Frage, „wer welche Einschränkungen zu wessen Gunsten durchsetzen kann“ (S. 23). Darin bestehe die „Domestizierung“ des Selbstbestimmungsrechts durch die Staatenpraxis, von der im Untertitel gesprochen wird.
Der Hauptabschnitt der Untersuchung umfasst zwei Teile: Teil I enthält eine „Theorie der Selbstbestimmung“, der weitaus umfangreichere, historische Teil II ist der „Praxis der Selbstbestimmung“ gewidmet. In Teil I (S. 25ff.) geht der Autor, wie schon in der Einleitung vorbereitet, au |
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Fischer, Andreas, Karl Martell. Der Beginn karolingischer Herrschaft (= Urban Taschenbuch 648). Kohlhammer, Stuttgart 2011. 278 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Fischer, Andreas, Karl Martell. Der Beginn karolingischer Herrschaft (= Urban Taschenbuch 648). Kohlhammer, Stuttgart 2011. 278 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der zwischen 688 und 691 geborene, in der Königspfalz Quierzy am 22. Oktober 741 mit etwa 50 Jahren gestorbene Karl Martell ist trotz seiner ungünstigen Herkunft aus der Verbindung des Hausmeiers Philipp des Mittleren mit der Friedelfrau Chalpaida für das Reich der Franken und damit auch ganz Europa in zweifacher Hinsicht sehr bedeutend geworden. Nach außen hat er 732 unter Verwendung von Panzerreitern den Ansturm der über Nordafrika und Spanien eingedrungenen Araber bei Poitiers abgewehrt. Im Inneren hat er den Grund gefestigt für den Aufstieg seiner Familie vom Hausmeier zum König.
Sein Biograph legte nach dem ab 1994 betriebenen Studium von Geschichte, Englisch, Sozialkunde und Pädagogik in Marburg 1999 das erste Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien ab, wechselte danach aber an das Friedrich-Meinecke-Institut in Berlin, wo er 2005 mit der 2008 erschienenen Dissertation über Kardinäle im Konklave - die lange Sedisvakanz der Jahre 1268 bis 1271 promoviert wurde. Ab 2004 wirkte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte und Kunstgeschichte der Technischen Universität Berlin, seit 2006 am Friedrich-Meinecke-Institut, von dem aus er von September 2009 bis August 2010 unter Förderung durch die Volkswagenstiftung als Fellow an das Humanities Centre der Harvard University ging. Seine bisherigen Veröffentlichungen sind eher mit dem Hochmittelalter verknüpft.
Im vorliegenden, eine seit 1869 bestehende Lücke schließenden Werk beginnt er nach Vorwort und Einleitung mit den Pippiniden und Arnulfingern im Merowingerreich als den familiären Wurzeln und behandelt in chronologischer Abfolge danach die Herkunft des später mit dem Beinamen Martell (Hammer) ausgezeichneten Karl, den erfolgreichen, ab 714 ausgetragenen Kampf um die Herrschaft und die milit |
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Fischer, Hendrik K., Konsum im Kaiserreich. Eine statistisch-analytische Untersuchung privater Haushalte im wilhelminischen Deutschland (= Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte Beiheft 15). Akademie Verlag, Berlin 2011. 453 S., 12 Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fischer, Hendrik K., Konsum im Kaiserreich. Eine statistisch-analytische Untersuchung privater Haushalte im wilhelminischen Deutschland (= Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte Beiheft 15). Akademie Verlag, Berlin 2011. 453 S., 12 Abb. Besprochen von Werner Schubert.
Dem Konzept der Untersuchungen Fischers liegt die Annahme zugrunde, dass „sich die menschliche Gesellschaft aus ihren kleinsten Teilchen (nämlich den Haushalten) zusammensetzt, deren Anordnung von der Sozialstruktur, verstanden als einem ‚Wirkungszusammenhang sozialer Kräfte’“, bestimmt wird (S. 21). Grundlage der Untersuchungen ist ein aus bisherigen Veröffentlichungen ermittelter Datensatz von fast 4000 Haushaltsrechnungen aus der Zeit des Kaiserreichs (hierzu S. 351ff. das kommentierte Quellenverzeichnis), welche die jährlichen Ausgaben der erfassten Haushalte hinsichtlich ihrer Konsumstruktur (Nahrungs- und Genussmittel, Wohnen insgesamt, Kleidung, Ausgaben für Nicht-Grundbedürfnisse, S. 187) zusammenstellen. Als Ergebnis der clusteranalytischen Untersuchung der Konsumstrukturen hat Fischer vier deutlich voneinander abgrenzbare Typen von Konsumschemata herausgearbeitet (Typus des grundbedarfsfixierten Konsums, Typus des gehobenen Konsums, Typus des komfortablen Konsums und Typus des luxuriösen Konsums, jeweils mit einigen Untertypen). Als wichtigsten Ertrag der Arbeit stellt Fischer heraus, dass man sich von der „Vorstellung“ verabschieden müsse, „anhand der Berufsstellung eines Haushaltsvorstandes das Konsumverhalten eines Haushalts prognostizieren zu können“ (S. 272). Vielmehr zeige die „Verteilung der einzelnen sozioprofessionellen Gruppen auf verschiedene Konsummuster“, „dass eine andere Größe noch stärker als bisher in dieser Hinsicht berücksichtigt werden sollte: die des Einkommens“. Die Konsummuster sind nur zu 69% als Ergebnis einer Klassenbildung anzusehen (S. 273). Von einem „gespaltenen Konsum“ darf man sprechen, wenn etwa „bürgerliche Haushalte in der Absicht, den L |
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Fischer, Wolfgang, Heimat-Politiker? Selbstverständnis und politisches Handeln von Vertriebenen als Abgeordnete im Deutschen Bundestag 1949 bis 1974 (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 157). Droste, Düsseldorf 2010. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Fischer, Wolfgang, Heimat-Politiker? Selbstverständnis und politisches Handeln von Vertriebenen als Abgeordnete im Deutschen Bundestag 1949 bis 1974 (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 157). Droste, Düsseldorf 2010. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die ansprechende Untersuchung ist eine überarbeitete Fassung der von Eckart Conze betreuten, im Wintersemester 2006/2007 von der Fakultät für Philosophie und Geschichte der Universität Tübingen angenommenen Dissertation des von der der Graduiertenförderung Baden-Württembergs unterstützten Verfassers. Er leitet sie mit vier Zitaten Walter Zawadils (FDP), Linus Kathers (CDU), Hans-Joachim von Merkatzs (DP) und Richard Reitzners (SPD) vom September und Oktober 1949 ein. Sie stehen stellvertretend für die Abgeordneten des deutschen Bundestags, die durch Umsiedlung, Flucht, Vertreibung oder Ausweisung aus dem Osten in die westlichen Besatzungszonen gekommen waren.
Seine daran anschließenden, politisch bedeutsamen Fragen untersucht der Verfasser in insgesamt drei Kapiteln, die mit einer biographisch-statistischen Annäherung einsetzen. Danach wendet der Verfasser sich in einer parlamentarischen Diskursanalyse der Vertriebenenpolitik an Hand vor allem des Umsiedlungsgesetzes, des Feststellungsgesetzes, des Lastenausgleichsgesetzes und des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge zu. Im Anschluss hieran untersucht er die Außen- und Deutschlandpolitik unter Bundeskanzler Adenauer, in den Jahren 1961-1969 und in der Auseinandersetzung um die Ostverträge zwischen 1969 und 1974.
Einbezogen werden von Annemarie Ackermann bis Ernst Zühlke insgesamt 182 Abgeordnete, von denen verhältnismäßig viele der Sozialdemokratischen Partei und nur sehr wenige der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei bereits vor 1933 angehörten. Für sie stellt der Verfasser zusammenfassend fest, dass es nicht die Vertriebenen unter den Bun |
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Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo na konci středověku (1389–konec 15. století) [Das Brünner Stadtrecht am Ende des Mittelalters (1389–Ende des 15. Jahrhunderts)]. Archiv města Brna, Brno 2008. 160 S. Besprochen von Petr Kreuz’. |
Ganzen Eintrag anzeigen I. Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo po smrti notáře Jana (1359-1389) [Das Brünner Stadtrecht nach dem Tode des Notar Johann (1359-1389)]. Archiv města Brna, Brno 2006. 120 S.
II. Flodr, Miroslav, Nálezy brněnského městského práva. Svazek I. (–1389) [Urteile des Brünner Stadtrechts, Band I. (–1389)]. Archiv města Brna, Brno 2007. 256 S.
III. Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo na konci středověku (1389–konec 15. století) [Das Brünner Stadtrecht am Ende des Mittelalters (1389–Ende des 15. Jahrhunderts)]. Archiv města Brna, Brno 2008. 160 S. Besprochen von Petr Kreuz.
Die rezensierten Publikationen, die in den Jahren 2006-2008 vom Archiv der Stadt Brünn (Archiv města Brna) herausgegeben wurden, stellen weitere bedeutsame Veröffentlichungen aus der Feder Miroslav Flodrs, des emeritierten Professors der Historischen Hilfswissenschaften an der Masaryk-Universität in Brünn, dar. Sie sind das Ergebnis seines mehr als zwei Jahrzehnte währenden Forschungsinteresses für die Problematik des hoch- und spätmittelalterlichen Brünner Stadtrechts. Angesichts der Tatsache, dass das Brünner Rechtsbuch des Schreibers Johann vom Ende der 1350er Jahre, das M. Flodr von Neuem in der ersten Hälfte der 90er Jahre in einer umfassenden dreibändigen modernen kritischen Edition zugänglich machte, eine sehr bedeutende mittelalterliche Rechtsquelle auch in breiterem (mittel)europäischem Kontext darstellt, erscheinen weitere Erkenntnisse über das Brünner Stadtrechts im Mittelalter als sehr wünschenswert und notwendig. Alle drei hier besprochenen Veröffentlichungen tragen wesentlich zur besseren Erkenntnis bei.
I. Im ersten Teil seiner sich mit dem Brünner Stadtrecht in den Jahren 1359-1389 befassenden Publikation bietet Flodr eine Charakteristik des Zustandes des Stadtrechts und eine Übersicht über die Rechtsentwicklung in Brünn in den drei dem Ableben des Schreibers (Notars) Johann fol |
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Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo po smrti notáře Jana (1359-1389) [Das Brünner Stadtrecht nach dem Tode des Notar Johann (1359-1389)]. Archiv města Brna, Brno 2006. 120 S. Besprochen von Petr Kreuz. |
Ganzen Eintrag anzeigen I. Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo po smrti notáře Jana (1359-1389) [Das Brünner Stadtrecht nach dem Tode des Notar Johann (1359-1389)]. Archiv města Brna, Brno 2006. 120 S.
II. Flodr, Miroslav, Nálezy brněnského městského práva. Svazek I. (–1389) [Urteile des Brünner Stadtrechts, Band I. (–1389)]. Archiv města Brna, Brno 2007. 256 S.
III. Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo na konci středověku (1389–konec 15. století) [Das Brünner Stadtrecht am Ende des Mittelalters (1389–Ende des 15. Jahrhunderts)]. Archiv města Brna, Brno 2008. 160 S. Besprochen von Petr Kreuz.
Die rezensierten Publikationen, die in den Jahren 2006-2008 vom Archiv der Stadt Brünn (Archiv města Brna) herausgegeben wurden, stellen weitere bedeutsame Veröffentlichungen aus der Feder Miroslav Flodrs, des emeritierten Professors der Historischen Hilfswissenschaften an der Masaryk-Universität in Brünn, dar. Sie sind das Ergebnis seines mehr als zwei Jahrzehnte währenden Forschungsinteresses für die Problematik des hoch- und spätmittelalterlichen Brünner Stadtrechts. Angesichts der Tatsache, dass das Brünner Rechtsbuch des Schreibers Johann vom Ende der 1350er Jahre, das M. Flodr von Neuem in der ersten Hälfte der 90er Jahre in einer umfassenden dreibändigen modernen kritischen Edition zugänglich machte, eine sehr bedeutende mittelalterliche Rechtsquelle auch in breiterem (mittel)europäischem Kontext darstellt, erscheinen weitere Erkenntnisse über das Brünner Stadtrechts im Mittelalter als sehr wünschenswert und notwendig. Alle drei hier besprochenen Veröffentlichungen tragen wesentlich zur besseren Erkenntnis bei.
I. Im ersten Teil seiner sich mit dem Brünner Stadtrecht in den Jahren 1359-1389 befassenden Publikation bietet Flodr eine Charakteristik des Zustandes des Stadtrechts und eine Übersicht über die Rechtsentwicklung in Brünn in den drei dem Ableben des Schreibers (Notars) Johann fol |
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Flodr, Miroslav, Nálezy brněnského městského práva. Svazek I. (–1389) [Urteile des Brünner Stadtrechts, Band I. (–1389)]. Archiv města Brna, Brno 2007. 256 S. Besprochen von Petr Kreuz. |
Ganzen Eintrag anzeigen I. Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo po smrti notáře Jana (1359-1389) [Das Brünner Stadtrecht nach dem Tode des Notar Johann (1359-1389)]. Archiv města Brna, Brno 2006. 120 S.
II. Flodr, Miroslav, Nálezy brněnského městského práva. Svazek I. (–1389) [Urteile des Brünner Stadtrechts, Band I. (–1389)]. Archiv města Brna, Brno 2007. 256 S.
III. Flodr, Miroslav, Brněnské městské právo na konci středověku (1389–konec 15. století) [Das Brünner Stadtrecht am Ende des Mittelalters (1389–Ende des 15. Jahrhunderts)]. Archiv města Brna, Brno 2008. 160 S. Besprochen von Petr Kreuz.
Die rezensierten Publikationen, die in den Jahren 2006-2008 vom Archiv der Stadt Brünn (Archiv města Brna) herausgegeben wurden, stellen weitere bedeutsame Veröffentlichungen aus der Feder Miroslav Flodrs, des emeritierten Professors der Historischen Hilfswissenschaften an der Masaryk-Universität in Brünn, dar. Sie sind das Ergebnis seines mehr als zwei Jahrzehnte währenden Forschungsinteresses für die Problematik des hoch- und spätmittelalterlichen Brünner Stadtrechts. Angesichts der Tatsache, dass das Brünner Rechtsbuch des Schreibers Johann vom Ende der 1350er Jahre, das M. Flodr von Neuem in der ersten Hälfte der 90er Jahre in einer umfassenden dreibändigen modernen kritischen Edition zugänglich machte, eine sehr bedeutende mittelalterliche Rechtsquelle auch in breiterem (mittel)europäischem Kontext darstellt, erscheinen weitere Erkenntnisse über das Brünner Stadtrechts im Mittelalter als sehr wünschenswert und notwendig. Alle drei hier besprochenen Veröffentlichungen tragen wesentlich zur besseren Erkenntnis bei.
I. Im ersten Teil seiner sich mit dem Brünner Stadtrecht in den Jahren 1359-1389 befassenden Publikation bietet Flodr eine Charakteristik des Zustandes des Stadtrechts und eine Übersicht über die Rechtsentwicklung in Brünn in den drei dem Ableben des Schreibers (Notars) Johann fol |
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Fontana, Josef, Unbehagen. Band 2, Südtirol unter der Zivilverwaltung 1. August 1919-28. Oktober 1922. 2 Halbbände. Wagner, Innsbruck 2010. 1-348, 349-768 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Bereits im Londoner Geheimabkommen vom 26. April 1915 wurde dem 1861 entstandenen Königreich Italien als Lohn für die Unterstützung der Alliierten des ersten Weltkriegs die Brennergrenze und damit das Gebiet Südtirols zugesagt, in dem 1918 93 Prozent der Bewohner deutschsprachig, 4 Prozent ladinischsprachig und drei Prozent italienischsprachig waren und das Italien nach der Übernahme seit 1922 intensiv italienisierte. Josef Fontana wurde in Neumarkt in Südtirol 1937 geboren, besuchte dort die Volksschule, erlernte das Malerhandwerk, wurde 1961 auf Grund seiner Beteiligung an der Feuernacht verhaftet und 1964 zu einer langen Haftstrafe verurteilt, während der er sich auf die 1970 in Salzburg abgelegte Reifeprüfung vorbereitete. Nach seinem Studium der Germanistik, Geschichte und Tirol in Innsbruck veröffentlichte er zahlreiche Arbeiten zur neueren Geschichte Tirols.
Südtirol unterstand nach dem Ende des ersten Weltkriegs zunächst der italienischen Militärverwaltung, womit sich der erste, 2009 erschienene Band des insgesamt größeren, mit dem in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts aufgekommenen Begriff Unbehagen (der Italiener nach dem Autonomiestatut und der Südtiroler nach der Trennung von Österreich) bezeichneten Werkes befasst. Noch vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags von Saint Germain-en-Laye zwischen den alliierten Mächten und Österreich am 10. September 1919 wurde die Militärverwaltung im Sommer 1919 durch eine Zivilverwaltung unter dem auch für das Trentino zuständigen Generalzivilkommissar Luigi Credaro abgelöst, der bis zur faschistischen Machtübernahme im Oktober 1922 amtierte. Dementsprechend behandelt der von dem ausgezeichneten Sachkenner auf der Grundlage zahlreicher Artikel und Leserbriefe in der Tiroler und Trentiner P |
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Frankfurt im Schnittpunkt der Diskurse. Strategien und Institutionen literarischer Kommunikation im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit, hg. v. Seidel, Robert/Töpfer, Regina (= Zeitsprünge. Forschungen zur frühen Neuzeit 14 [2010], Heft 1/2). Klostermann, Frankfurt am Main 2010. 250 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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An der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit schuf die steigende Zahl der in einem begrenzten Raum zusammenlebenden Menschen in der Stadt zu einem neuen Bedarf an pragmatischer Schriftlichkeit. Er war bisher für die Reichsstadt Frankfurt am Main nicht gesondert untersucht. Aus diesem Grunde fand vom 9. bis 10. Oktober 2008 eine am Institut für deutsche Literatur und ihre Didaktik der Universität Frankfurt am Main in Verbindung mit dem Zentrum zur Erforschung der frühen Neuzeit veranstaltete Tagung über literarisches Leben statt, an der sich Germanisten, Judaisten, Historiker, Kunsthistoriker und Pädagogen beteiligten.
Die zugehörigen 18 Beiträge werden im vorliegenden Sammelband der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei wurden vier Abteilungen gebildet. Sie betreffen Literaturrezeption (Leser und Besitzer), Aufführungstradition (Spiel und Drama), Literaturproduktion (Messe und Buchdruck) und literarische Repräsentation (Selbt- und Fremdbilder).
Dabei beginnt Christoph mit dem anfangs sehr wenig ausgeprägten literarischen Profil Frankfurts im ausgehenden Mittelalter. Tina Ternahe zeigt dann aber Frankfurts Aufstieg zur Druckmetropole des 16. Jahrhunderts (Christian Egenolff, Sigmund Feyerabend), die noch heute in der Frankfurter Buchmesse nachwirkt. Insgesamt entsteht hierbei über Bürgerbibliotheken, Passionsspiele, jüdische Theaterkultur, Schwankbücher, die Historia von D. Johann Faust, Matthäus Merian, Historiographie, Frühhumanismus und Ständesatire ein vielseitiges literarisches Profil einer lange einer Universität entbehrenden deutschen Handelsstadt, das durch ein Register von Adelmann von Adelmannsfelden bis Zwingli erschlossen wird.
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Frei, Norbert/Ahrens, Ralf/Osterloh, Jörg/Schanetzky, Tim, Flick. Der Konzern, die Familie, die Macht, hg. v. Blessing, München 2009. 912 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Friedrich Flick hat auf Grund seines Erfolges schon vielfach das Interesse auf sich gezogen. Beispielsweise hat Kim Christian Priemel 2007 ein Werk vorgelegt, das sich besonders der geschickten Anpassung an die jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen widmet. 2008 haben Bähr, Johannes/Drecoll, Axel/Gotto, Bernhard/Priemel, Kim C./Wixforth, Harald den Flick-Konzern im Dritten Reicheindringlich beleuchtet (s. ZRG GA 126, 2009).
Nach Ansicht der Verfasser muss, wer die Geschichte von Flick verstehen will, dem Mann an der Spitze gebührende Aufmerksamkeit zollen und die unternehmerische Logik seiner Entscheidungen in den Mittelpunkt stellen. Er muss dazu das gesamte 20. Jahrhundert in den Blick nehmen. Dies versuchen die Verfasser in insgesamt vier Abschnitten, die sich nach der Einführung mit der Entstehung des Konzerns, dem Krieg und dem Prozess, der Rückkehr und der Auslösung befassen und abschließend auf eine deutsche Karriere zurückblicken.
Ausgangspunkt des auf viele Quellen gestützten unternehmensgeschichtlichen Werkes ist ein von einer Enkelin Friedrich Flicks angeregtes Forschungsprojekt. In dessen Rahmen hat Tim Schanetzky Teil 1 verfasst, Ralf Ahrens Teil 2, Jörg Osterloh Teil 3 und Norbert Frei Teil 4. Insgesamt erweisen die Autoren Friedrich Flick als einen skrupellosen Vertreter des modernen Kapitalismus, der beispiellos aufstieg, dessen Erben aber versagten, so dass der Konzern in den sich verändernden Rahmenbedingungen der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg keine erfolgreichen Lösungen mehr fand und in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts wie vieles Irdische unterging.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Frenz, Thomas, Abkürzungen. Die Abbreviaturen der Lateinischen Schrift von der Antike bis zur Gegenwart (= Bibliothek des Buchwesens 21). Hiersemann, Stuttgart, 2010. VI, 217 S.. Besprochen von Hiram Kümper. |
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Der Umgang mit Abkürzungen gehört zu den zahlreichen handwerklichen Schwierigkeiten, mit denen gerade (aber beileibe nicht nur) jene zu kämpfen haben, die sich mit Texten der Vormoderne auseinandersetzen – zumal, wenn es lateinische sind. Entsprechend vielfältig sind die bereits vorliegenden Hilfsmittel zur Dechiffrierung solcher Abbreviaturen von Capelli und Santifaller bis Bischoff und Grun; zahlreiche weitere Handbücher zur allgemeinen Paläographie könnten genannt werden. Nun also noch ein neues, das sich aber ganz explizit und in langzeitlicher Perspektive den Abkürzungen zuwendet? Verfasst hat es der Passauer Ordinarius für Historische Grundwissenschaften Thomas Frenz, dessen Internetangebot (http://www.phil.uni-passau.de/histhw) schon seit einigen Jahren eine Fülle einschlägiger Hilfsmittel zu diesem und anderen hilfswissenschaftlichen Problemfeldern bereitstellt. Sie sei auch jeder Nutzerin und jedem Nutzer dieses Handbuches noch einmal wärmstens anempfohlen.
Den Handbuchcharakter nimmt der Verfasser sehr ernst: hier liegt nicht einfach nur eine Einführung oder ein Überblick vor – auch die einschlägige Spezialliteratur wird, zum Teil sehr kritisch, diskutiert, auf Überholtes und auf neue Erkenntnisse hingewiesen. Das erhöht den Wert dieses Buches ganz ungemein. Die klare Sprache, durchgängige Übersetzungen aller fremdsprachlichen Zitate und der saubere Satz tun dazu ein Übrigens. Chronologisch wird der ganze Zeitraum seit Einführung der lateinischen Schrift bis in unsere Gegenwart abgedeckt. Dabei geht es Frenz nicht um ausladende Tabellen, um Suspensionen und Kontraktionen mechanisch auflösen zu können, sondern um das Funktionieren von Abkürzungen und die praktische Arbeit damit. Die wichtigsten Typen werden aber immer |
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Fricke, Eberhard, Die westfälische Veme im Bild. Weitere Denkwürdigkeiten und Merkwürdigkeiten zur Geschichte der westfälischen Vemegerichtsbarkeit. Supplementband. Aschendorff, Münster 2011. 335 S. Besprochen von Wilhelm A. Eckhardt. |
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Dieser „Supplementband“ ist dem Echo auf Eberhard Frickes Buch “Die westfälische Veme im Bild” von 2002 (Besprechung von Bernhard Diestelkamp in ZRG GA 121, 2004, S. 673f.) zu verdanken, den Anregungen und den kritischen Bemerkungen, denen der Autor nun Rechnung trägt oder mit denen er sich auseinandersetzt. So ist er dem Wunsch nach einem Anmerkungsapparat dankenswerterweise gefolgt, aber er ist bei seiner Ansicht geblieben, dass man das Thema auch mit Abbildungen illustrieren könne, ja müsse, die eigentlich mit der Feme nichts zu tun haben. Und so bringt er in diesem neuen Band weitere 104 nummerierte Abbildungen (tatsächlich sind es noch mehr, weil manchmal mehrere Abbildungen unter einer Nummer zusammengefasst sind), von denen keine, wenn ich es richtig sehe, schon in dem Band von 2002 verwendet wurde. Das ist in mancher Hinsicht ein Gewinn. Die Abbildung 2 aus der Darmstädter Handschrift 1567 (Oppitz, Ulrich-Dieter, Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters, Bd. 2, Beschreibung der Handschriften, Köln, Wien 1990, Nr. 390), einem Westfälischen Femrechtsbuch von 1546, ist z. B. eine sehr viel bessere Illustration der Gründungslegende als die Bilder aus der wesentlich älteren Soester Handschrift (Oppitz Nr. 1354) und als alle anderen Karlsbilder, die 2002 Verwendung fanden. Das Darmstädter Bild Karls des Großen bei der Belehnung uber die hailig haimlich Echt zeigt nämlich die für die Feme typischen Attribute Gerichtsschwert und Strick. Hier ist also ein doppelter Bezug zur Feme gegeben: durch die Art der Handschrift und durch die Art der Darstellung.
Natürlich ist so eine „verbissene Konsequenz“, wie Fricke (S. 14) es nennt, nicht immer möglich und auch nicht immer nötig. In meiner Einleitung „Dorfgeric |
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Fried, Johannes, Das Mittelalter. Geschichte und Kultur, 2. Aufl. Beck, München 2009. 606 S., 70 Abb. Besprochen von Gudrun Pischke. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Fried, Johannes, Das Mittelalter. Geschichte und Kultur, 2. Aufl. Beck, München 2009. 606 S., 70 Abb. Besprochen von Gudrun Pischke. ZRG GA 129 (2012) 20
Inhärentes Anliegen des Verfassers ist es, das Mittelalter von dem Finsteren, das seit dem 18. Jahrhundert nachwirkend bis in die Gegenwart verunglimpfend damit verbunden wird (S. 537f.), zu befreien und dabei die in eben diesem Mittelalter begründeten Anfänge der Moderne aufzuzeigen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die heute geläufige und weltweit übernommene Jahreszählung nach Christi Geburt. Johannes Frieds Betrachtungen umfassen zeitlich ein Jahrtausend, die Zeitspanne von etwa 500 bis etwa 1500 (S. 8), und räumlich das Abendland (S. 34). Er hat Europa mit seinen nationalen Entwicklungen im Blick wie auch Einwirken und Einflüsse darauf aus Kontakten mit Juden, (Nord)Afrika, Byzanz, Arabern oder Asien (Hunnen, Mongolen, China) – und dies im Sinne einer frühen Globalisierung, die im Widerstreit stand mit den Dogmen der Kirche. Deren Papsttum ist durchgängig präsent. Sein Einfluss ist allein durch die Wahl etlicher Kapitelüberschriften (2. „Gregor der Große und die neue Macht der Franken“, 6. „Der wahre Kaiser ist der Papst“, 7. „Das lange Jahrhundert der Papstschismen“, 8. „Der Stellvertreter Gottes“; 5. „Die Endzeit rückt bedrohlich nahe“, 12. „Erwartung des Jüngsten Gerichts und Wiedergeburt“) als mittelalterlich-weltbestimmend ausgewiesen.
„Menschen aus Fleisch und Blut“ sollen im Mittelpunkt stehen, „nicht bloß Trends und Strukturen“ (S. 8). Die Menschen, die Johannes Fried präsentiert, gehören zu einer Elite. Es sind überwiegend Herrscher/Könige und Denker/Geistliche, kaum hingegen die Bevölkerung schlechthin und ihre sich im Laufe des Jahrtausend wandelnden Lebensbedingungen. Soziale Strukturen werden kaum tangiert, denn: „Das einfache Volk fand selten Erwähnung, nur gelegentlich, wenn es von Seuchen oder Hunger heimgesucht oder Unterdrückung und Ausbeutung zu entkom |
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Frotscher, Werner/Pieroth, Bodo, Verfassungsgeschichte, 9. Aufl. Beck, München 2010. XXIV, 399 S. Besprochen von Ralf Lunau. |
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Wer unter der Rubrik Grundrisse einen übersichtlichen, flott zu lesenden Text zur deutschen Verfassungsgeschichte vom Spätmittelalter bis 1949 sucht, wird mit diesem Buch fündig. Dabei schaffen es die Autoren, in der gebotenen textlichen Verdichtung die Verbindung zwischen den historisch-politischen, geistesgeschichtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen sowie den verfassungsrechtlichen Etappen plausibel herzustellen. Besondere Erwähnung verdient die Arbeit der Autoren mit den Originaltexten. Die immer auszugsweise abgedruckten Quellen umfassen neben Urkunden verfassungsrechtlichen Charakters Gesetze, Urteile, Parlamentsreden, zeitgenössische Fachbücher und andere. Auswahl, Einordnung und Analyse konzentrieren sich auf das Wesentliche und verlieren dennoch den sprachlichen Duktus der Quellen nicht aus dem Blick, ja lenken zuweilen die Aufmerksamkeit des Lesers auf diesen interessanten Teil des Zeitkolorits. So ist die Lektüre geeignet, nicht nur Lesern mit juristischer Ausbildung die Besonderheit des Verfassungsrechts als Schnittstelle zwischen der tatsächlichen Verfasstheit des Gemeinwesens und der Normierung in Form exegetisch zu lesender Texte verständlich zu machen.
Entsprechend der von den Autoren in der Einleitung angekündigten Periodisierung und Stoffbegrenzung beginnt das Buch mit zwei Kapiteln, welche die beiden konstitutiven Elemente der modernen Verfassungsentwicklung in Deutschland skizzieren: Die Entstehung des Verfassungsrechts in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Frankreich sowie der verfassungsrechtliche Status Deutschlands am Ausgang des 18. Jahrhunderts. Allein das erste Kapitel ist ein mit Gewinn zu lesender Abriss vieler bekannter historischer Ereignisse, die selten in einer solchen gedrängten und zugleich anschaulichen Form in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden. |
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Frühe Neuzeit in Deutschland. Literaturwissenschaftliches Verfasserlexikon, hg. v. Kühlmann, Wilhelm/Müller, Jan-Dirk/Schilling, Michael/Steiger, Johann Anselm/Vollhardt, Friedrich. Redaktion Kipf, Klaus J. Band 1 Aal, Johannes-Chytraeus, Nathan. De Gruyter, Berlin 2011. XXIX S., 532 Sp. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Das Werk schließt an das von Rudolf Stammler begründete Verfasserlexikon der deutschen Literatur des Mittelalters an, das seit 1978 in zweiter Auflage von Kurt Ruh bzw. Burghart Wachinger herausgegeben und von Franz Josef Worstbrock mit Bänden zum deutschen Humanismus (1480 bis 1520) ergänzt wurde. Allerdings ist es enger begrenzt auf die Literaturwissenschaft, nachdem ursprünglich das gesamte Schrifttum des 16. Jahrhunderts unter Einschluss des theologischen, juristischen, philosophischen, naturkundlichen, medizinischen, enzyklopädischen und historiographischen Wissens der Zeit (mit Ausnahme der Urkunden) erfasst werden sollte. In Absprache mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft, deren finanzielle Mitwirkung die Arbeit am Verfasserlexikon zur frühen Neuzeit ermöglicht, musste der Plan aber in der geforderten Weise beschränkt werden.
Sollte ursprünglich in etwa 900 Artikeln der Zeitraum zwischen der Reformation (1517) und dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) das lterarische, wissenschaftliche und konfessionelle Netz im Heiligen Römischen Reich erfasst und mit der verstreuten Sonderforschung verknüpft werden, so werden trotz der verbleibenden Möglichkeit interdisziplinärer Bezüge Theologie, Jurisprudenz und Geschichte aus der Literatur ausgeschieden. Dementsprechend sinkt die Zahl der geplanten Einträge mit 500 auf fast die Hälfte. Die zeitliche Begrenzung für die angestrebte Überprüfung der vorhandenen Daten und der Gewinnung neuer Erkenntnisse aus den Quellen bleibt demgegeüber unverändert.
Gegliedert ist jeder Artikel in Lemma mit Kurzcharakteristik, kurze Lebensbeschreibung, geordneten Aufriss des Werkes |
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Fuchs, Walter, Franz Exner (1881-1947) und das Gemeinschaftsfremdengesetz. Zum Barbarisierungspotenzial moderner Kriminalwissenschaft (= Hamburger Studien zur Kriminologie und Kriminalpolitik 44).LIT, Berlin 2009. IV, 119 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sebald, Andrea Elisabeth, Der Kriminalbiologe Franz Exner (1881-1947). Gratwanderung eines Wissenschaftlers durch die Zeit des Nationalsozialismus (= Rechtshistorische Reihe 380). Lang, Frankfurt am Main 2008. 423 S.
Fuchs, Walter, Franz Exner (1881-1947) und das Gemeinschaftsfremdengesetz. Zum Barbarisierungspotenzial moderner Kriminalwissenschaft (= Hamburger Studien zur Kriminologie und Kriminalpolitik 44).LIT, Berlin 2009. IV, 119 S.
Kruwinnus, Thorsten, Das enge und das weite Verständnis der Kriminalsoziologie bei Franz Exner. Eine vergleichend-werkimmanente Vorstudie (Hamburger Studien zur Kriminologie und Kriminalpolitik, Bd. 45). LIT Verlag, Münster 2009. 124 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz
In zunehmendem Maße werden Persönlichkeit und Werk von Strafrechtswissenschaftlern des 20. Jahrhunderts vorgestellt und analysiert, die in verschiedenen Epochen und Staatssystemen gelehrt und geforscht haben. In diesen Untersuchungen spielt namentlich die Frage eine bedeutsame Rolle, wie Gelehrte, die sich unter rechtsstaatlichem Vorzeichen – etwa im Geiste und Sinne der Weimarer Zeit – mit dem Strafrecht beschäftigt haben, sich mit Wissenschaft und Praxis der NS-Diktatur auseinandergesetzt haben. Die einschlägigen Studien über Eduard Kohlrausch, Edmund Mezger und Eberhard Schmidt sind gleichsam repräsentativ für diesen Zweig der zeitgeschichtlichen Forschung. Nunmehr ist auch der Strafrechtler und Kriminologe Franz Exner (1881-1947) in den Fokus dieser Forschungsrichtung geraten. Mehrere neuere Studien befassen sich mit seinem Leben und Werk im Ganzen oder sind gewichtigen Teilaspekten seiner wissenschaftlichen Arbeit gewidmet.
Umfassenden Charakter beansprucht die Darstellung Andrea Elisabeth Sebald, die aus einer Münchner Dissertation (2007) hervorgegangen ist. Sie schildert Leben und Werk Exners vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund verschiedener Epochen, die vom wilhelminischen Zeitalter über den ersten Weltkrieg, die Ära de |
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Gammerl, Benno, Untertanen, Staatsbürger und Andere. Der Umgang mit ethnischer Heterogenität im Britischen Weltreich und im Habsburgerreich 1867-1918 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 189). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010. 400 S., 9 Abb., 5 Kart., 11 Tab. und Diagr. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gammerl, Benno, Untertanen, Staatsbürger und Andere. Der Umgang mit ethnischer Heterogenität im Britischen Weltreich und im Habsburgerreich 1867-1918 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 189). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010. 400 S., 9 Abb., 5 Kart., 11 Tab. und Diagr. Besprochen von Martin Moll.
Die umfangreichen Migrationen in Europa während der letzten etwa zwei Jahrzehnte und die daraus resultierende Integrationsproblematik haben das Interesse der Forschung an historischen Wanderbewegungen, die zu ethnischer Heterogenität führten, intensiviert. Im Vordergrund steht häufig die Frage, wie das Staatsbürgerschaftsrecht nicht nur europäischer Staaten mit den Zugewanderten umging. Regelmäßig wurde dabei behauptet, ein westliches, auf dem ius soli beruhendes und folglich inklusives Modell sei dem mittel- und osteuropäischen, exklusiven Prinzip des ius sanguinis gegenüber gestanden.
Benno Gammerls nun gedruckte Dissertation, vorgelegt 2008 an der Freien Universität Berlin, stellt sowohl diesen Befund als auch und erst recht die daran geknüpften normativen Wertungen (westliche Modernität vs. östliche Rückständigkeit) radikal in Frage. Auf den ersten Blick scheinen die von ihm zu Vergleichszwecken ausgewählten Staaten, das Britische Weltreich und die Habsburgermonarchie, jeweils prototypisch für das beschriebene, bipolare Modell zu stehen. Eine nähere Untersuchung des britischen Herrschaftsbereichs außerhalb des Vereinigten Königreichs (Gammerl befasst sich insbesondere mit dem Dominion Kanada, der Kronkolonie Indien und dem Protektorat Britisch-Ostafrika) ergibt freilich ein völlig anderes Bild, denn dort ging es cum grano salis um die Aufrechterhaltung, ja Festigung der Vorherrschaft des „weißen Mannes“ nicht zuletzt mit den Mitteln des Rechts. Im Ergebnis verblieben Nicht-Weiße nicht allein in einem inferioren staatsbürgerschaftsrechtlichen Status, sie wurden teilweise sogar an unerwünschten Migrationen (etwa nach |
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Gans, Eduard, Briefe und Dokumente, hg. v. Braun, Johann. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. LXI, 494 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gans, Eduard, Briefe und Dokumente, hg. v. Braun, Johann. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011.
LXI, 494 S. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Das Buch ist einem Kapitel aus der Geschichte deutscher Juristen jüdischer Abstammung gewidmet, dem Leben und Wirken des 1797 in Berlin geborenen und 1839 dort gestorbenen Eduard Gans. Aus einer Reihe von Gründen hat Gans historische Bedeutung erlangt: Wie der Herausgeber in der Einleitung (S. IXff.) darlegt, war er nicht nur ein Vorkämpfer der Emanzipation der Juden in Preußen und Mitbegründer eines „Vereins für Kultur und Wissenschaft der Juden“, sondern auch Anhänger und einer der wissenschaftlichen Nachlassverwalter Hegels, ein Gegner der historischen Rechtsschule und ihres Oberhauptes Friedrich Carl von Savigny sowie ein Freund Heinrich Heines und Mitstreiter in der Literatengruppe des Jungen Deutschlands. Gans hat mehrere rechtswissenschaftliche Werke publiziert, darunter Abhandlungen zum römischen Recht und ein mehrbändiges, unvollendet gebliebenes „Erbrecht in weltgeschichtlicher Entwickelung“ (1824-1835). Gans war - nach seinem Übertritt zum christlichen Glauben - der erste ordentliche Rechtsprofessor jüdischer Abstammung in Preußen (1828). Das Buch „Naturrecht und Universalrechtsgeschichte“, das Johann Braun 2005 herausgegeben hat, enthält Mitschriften seiner Vorlesungen zur Rechtsphilosophie Hegels. Nicht so sehr als Jurist hat Gans jedoch Bedeutung erlangt, sondern als ein streitbarer philosophischer und politischer Kopf.
Anders als der Titel vielleicht nahe legt, enthält der Band nicht nur von Gans verfasste Briefe, sondern in großer Zahl auch solche, die an ihn gerichtet sind; außerdem werden ihn betreffende, zumeist amtliche Schriftstücke mitgeteilt. Der Herausgeber hat ein „Verzeichnis der abgedruckten und nicht abgedruckten Dokumente“ (S. XXXIXff.) zusammengestellt. Es folgen insgesamt 313 „Briefe und Dokumente“, zunächst der „Textteil“ (S. 1ff.), der die Briefe und Dokumente (g |
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Gebrauch und Missbrauch des Mittelalters, 19.-21. Jahrhundert. Uses and Abuses of the Middle Ages , 19th-21st Century. Usages and Mésusages du Moyen Age du XIXe au XXIe siècle, hg. v. Bak, János M./Jarnut, Jörg/Monnet, Pierre/Schneidmüller, Bernd, unter Mitarbeit v. Karthaus, Nicola/Lichtenberger, Katharina (= MittelalterStudien 21). Fink, München 2009. 365 S. Besprochen von Mark Tobias Wittlinger. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gebrauch und Missbrauch des Mittelalters, 19.-21. Jahrhundert. Uses and Abuses of the Middle Ages , 19th-21st Century. Usages and Mésusages du Moyen Age du XIXe au XXIe siècle, hg. v. Bak, János M./Jarnut, Jörg/Monnet, Pierre/Schneidmüller, Bernd, unter Mitarbeit v. Karthaus, Nicola/Lichtenberger, Katharina (= MittelalterStudien 21). Fink, München 2009. 365 S. Besprochen von Mark Tobias Wittlinger.
Erschrecken und Empörung stehen am Anfang der Entstehungsgeschichte dieses Tagungsbandes, daraus macht János M. Bak in seinem Vorwort keinen Hehl. Das Erschrecken über die Indienstnahme nationaler Vorstellungen vom Mittelalter durch die Regierungen Ungarns und anderer osteuropäischer Staaten der Gegenwart hätten bei ihm und seinen Studenten das Bedürfnis nach wissenschaftlicher Reflexion geweckt. Das führte zunächst zu einer Arbeitstagung und einem Sommerkurs an der Central European University Budapest und im Frühjahr 2005 dann zu einer internationalen Tagung über „Gebrauch“ und „Missbrauch“ des Mittelalters. Daraus ging schließlich der nun erschienene Band hervor.
Dieser bewusst emotionale Zugang schlug sich dementsprechend auch in vielen der Untersuchungen nieder und führte zu subjektiven Wertungen der vorgefundenen Phänomene und zu gelegentlichen politischen Stellungnahmen der Historiker, was hier ausdrücklich erwünscht war. Subjektiv blieb auf analytischer Seite aber auch die Verwendung der beiden titelgebenden Kategorien „Gebrauch“ und „Missbrauch“, wie Bernd Schneidmüller am Ende des Bandes feststellt (S. 340). Die Definition und Unterscheidung beider Begriffe musste immer vom Standpunkt des Betrachters abhängig bleiben, sofern man sich nicht gleich ganz auf neutralere Termini wie „Muster der Verwendung“ zurückgezogen hat.
Dem offen emotionalisierenden Vorwort zur Seite gestellt ist die wissenschaftliche Verortung des Themas durch die Einleitung Pierre Monnets. Er gibt darin einige grundsätzliche Linien vor, die in den Ein |
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Gedenkstätten des NS-Unrechts und Bundeswehr. Bestandsaufnahme und Perspektiven, hg. v. Wrochem, Oliver von/Koch, Peter. Schöningh, Paderborn 2010. 253 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Gedenkstätten des NS-Unrechts und Bundeswehr. Bestandsaufnahme und Perspektiven, hg. v. Wrochem, Oliver von/Koch, Peter. Schöningh, Paderborn 2010. 253 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach den Schulklassen stellt die Bundeswehr nicht ganz unerwartet in den meisten deutschen Gedenkstätten an Opferorten wie Täterorten der nationalsozialistischen Herrschaft die größte institutionelle Besuchergruppe dar. Dies brachte den inzwischen verstorbenen ehemaligen Leiter des Studienzentrums der Konzentrationslagergedenkstätte Neuengamme 2005 auf den Gedanken, das bisher weitgehend unerforschte Verhältnis beider Einrichtungen zueinander zu ermitteln. Die zu diesem Zweck geplante Tagung fand in Herbst 2007 in Hamburg statt.
Die in diesem Zusammenhang erstatteten 17 Beiträge stellt der vorliegende Band der Öffentlichkeit vor. Sie sind in drei Abteilungen gegliedert, die Herausforderungen und Konfliktlinien, die historisch-politische Bildung und die Arbeit an Gedenkstätten von und mit Bundeswehrgruppen betreffen. Leider sind sie nicht durch ein Register erschlossen.
Die in diesen Zusammenhängen insgesamt von den engagierten Tagungsteilnehmern vorgetragenen Gedanken sind weitgespannt und anregend. Außer Neuengamme treten dabei etwa das Ehrenmal der Bundeswehr, der Sinn, Soldat zu sein, die Gedenkstätte Fünfeichen, das Konzentrationslager Dachau oder die militärischen Schlüsselbegriffe Treue und Kameradschaft im Selbstverständnis der SS besonders ins Blickfeld. Zusammenfassend ergibt sich als allgemeine Einsicht, dass es nicht nur auf die äußerliche Gestaltung der Erinnerungsorte ankommt, sondern auch auf die inhaltliche Art und Weise der dauerhaften und möglichst professionellen Vermittlung der dort veranschulichten Vergangenheiten in die Gegewart der heutigen Gesellschaft.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Gehler, Michael, Europa. Ideen, Institutionen, Vereinigung. Olzog, München 2010. 750 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gehler, Michael, Europa. Ideen, Institutionen, Vereinigung. Olzog, München 2010. 750 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1962 in Innsbruck geborene Verfasser wurde nach dem Abitur in Neustadt bei Coburg in Bayern und dem Studium von Geschichte und Germanistik in Innsbruck 1999 habilitiert und 2006 an die Universität Hildesheim berufen. Er hat insgesamt eine Vielzahl von Werken zur österreichischen, deutschen und europäischen Zeitgeschichte veröffentlicht. In einer umfangreichen Gesamtdarstellung greift er im vorliegenden Werk bis zu den Anfängen zurück, die auf der Umschlagseite vielleicht durch das Jahr 800 veranschaulicht werden sollen.
Dementsprechend gelangt die Spurensuche von der Antike als dem kulturellen Ausgangspunkt über Rom, Christen, Juden und Zionisten sowie Karl den Großen, das Reichskammergericht, Domschulen, Klöster und Universitäten als Prägestätten von Geist und Wissen rasch zu historischen Europa-Ideen Dantes, Dubois’, Georg Podiebrads, Sebastian Münsters, Erasmus’ von Rotterdam, Althusius’, Sullys, Penns, Leibniz’, Saint Pierres und Rousseaus, Kants, Giuseppe Mazzinis und Victor Hugos, Constantin Frantz’, Lenins, Naumann, Coudenhove-Calergis, Mayrischs, Briands und Churchills bis zur Fusion der Souveränität durch Institutionen der Supranationalität. Hier beginnt dann der Weg vom Europa der Institutionen zur Vereinigung des Kontinents in bisher 15 kleinen Schritten, die der Verfasser sorgfältig und detailliert nachzeichnet. Die nicht ausdrücklich gegenüber einer ersten Auflage des Jahres 2005 gekennzeichnete Neuauflage ergänzt und aktualisiert den Text.
Insbesondere sind Erasmus von Rotterdam, Leibniz und Lenin einbezogen und der Haager Gipfel des Jahres 1969 und die Balkankrisen und Balkankriege zwischen 1991 und 1999 verstärkt berücksichtigt. Unverändert ist das Gesamtziel, die Hintergründe und Zusammenhänge zwischen den älteren Europaideen und den nach 1945 verwirklichten Einrichtungen (Institutione |
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Gehrlein, Markus, Franz Schäfer. Ein Juristenleben vom Kaiserreich bis zum Bonner Grundgesetz (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums 20). Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V:, Karlsruhe 2010. 76 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT. |
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Franz Schäfer wurde in Fredeburg im Sauerland am 1. März 1879 als Sohn eines katholischen, 1898 verstorbenen Landwirts und Schuhmachers geboren. Nach dem Besuch der Grundschule und der Rektoratsschule in Fredeburg sowie des Gymnasium Marianum in Warburg entscheid er sich für das Studium der Rechtswissenschaft in München, Freiburg im Breisgau, Berlin und Marburg. Die erste juristische Staatsprüfung bestand er in Kassel 1902, die zweite, durch die Freiburger Dissertation über die Einwirkung der nachfolgenden Unmöglichkeit der Leistung auf Schuldverhältnisse aus gegenseitigen Verträgen und den abgelegten Wehrdienst etwas verzögerte juristische Staatsprüfung 1907 in Berlin, wobei er jeweils die Note gut erhielt.
Danach trat er in den Justizdienst Preußens ein, der ihn 1809 an das Landgericht Saarbrücken führte. Nach der Kriegsteilnahme seit 1914 stieg er 1922 zum Landgerichtsdirektor und 1927 zum Landgerichtspräsidenten auf, wechselte aber 1937 als Reichsgerichtsrat nach Leipzig. Hier erlebte er den Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft und gelangte nur unter abenteuerlichen Umständen nach Saarbrücken zurück.
Sein früherer Referendar Hans Neureuter, der als Nichtarier während der nationalsozialistischen Zeit mit einem Berufsverbot belegt worden, aber von der amerikanischen Besatzungsmacht in dem bereits am 4. Mai 1945 eingerichteten Regierungspräsidium zum Regierungspräsidenten bestimmt worden war, fügte ihn in die Justizabteilung des Regierungspräsidiums ein, aus der er am 30. Januar 1946 zum Präsidialdirektor aufstieg. Am 8. Oktober 1946 wurde er unter dem Oberlandesgerichtspräsidenten Neureuter Richter am neuen Oberlandesgericht in Saarbrücken, beantragte je |
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Geiss, Peter, Der Schatten des Volkes. Benjamin Constant und die Anfänge liberaler Repräsentationskultur im Frankreich der Restaurationszeit 1814-1830 (= Pariser historische Studien 95). Oldenbourg, München 2011. 368 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die überarbeitete Fassung der von Gerd Krumeich betreuten, von Dieter Langewiesche unterstützten, im Wintersemester 2002 von der philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf angenommenen Dissertation des als Oberstudienrat in Bonn tätigen, im Wintersemester 2011/2012 eine Professur für Geschichte und ihre Didaktik in Wuppertal vertretenden Verfassers. Sie betrifft Henri-Benjamin Constand de Rebecque, der in Lausanne am 25. Oktober 1767 geboren wurde und in Paris am 8. Dezember 1830 im Alter von 63 Jahren verstarb. Er wirkte politisch als Abgeordneter und publizistisch als Verfassungstheoretiker oder Staatstheoretiker.
Der Verfasser gliedert seine detaillierte, Ideengeschichte, Sozialgeschichte und Kulturgeschichte erfolgreich verbindende Untersuchung in drei Bereiche mit insgesamt sechs Abschnitten, wobei er zunächst die Rahmenbedingungen liberaler Repräsentationskultur in Bezug auf Ideengeschichte und Verfassungsgeschichte untersucht. Danach geht er zu dem Verhältmis von liberaler Repräsentationskultur und Öffentlichkeit über. Das Schwergewicht liegt auf zwei Regionalstudien, die Constants Abgeordnetenmandat für das Departement Sarthe (1819-1822) und für das Departement Bas-Rhin (1827-1830) betreffen.
Im Ergebnis zeichnet der Verfasser überzeugend nach, wie das streng von der Basis ausgehende Repräsentationskonzept des Frankoschweizers Constant sowohl die Vorstellungen der jakobinischen Regierung wie Napoleons, das Gemeinwohl von oben her zu bestimmen, ablehnt. Er zeigt aber auch, dass der Versuch der Repräsentation der Gesellschaft durch Bezug auf kleinräumige Lebenswelten nur bedingt erfolgreich war und sein konnte. Dementsprechend wandte Constant sich |
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Generationen in spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten (1250-1750), hg. v. Häberlein, Mark/Kuhn, Christian/Hörl, Lina (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 20). UVK, Konstanz 2010. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der mit dem Abbild zweier Urururgroßeltern Martin II. Pfinzigs (von Jost Ammann 1568) geschmückte, handliche Band geht auf eine Tagung des Graduiertenkollegs Generationenbewusstsein und Generationenkonflikte in der Antike und im Mittelalter zurück, die im Februar 2009 an der Universität Bamberg stattfand. Seine Beiträge sind innerhalb eines enger gefassten Teilbereichs dementsprechend sachlich wir persönlich weit gefächert. Insgesamt handelt es sich um neun Detailuntersuchungen, welche die Einleitung der Herausgeber zusammenfasst.
Für das Spätmittelalter beginnt Benjamin Scheller mit der Betrachtung der konvertierten Juden und ihrer Nachkommen in der apulischen Hafenstadt Trani, die noch sehr lange unter sich heiraten. Heinrich Lang befasst sich mit den Medici in Florenz, Maximilian Schuh mit dem Verhältnis von alten Bürgern und jungen Studenten in Ingolstadt. Christian Kuhn vergleicht Albertis Della Famiglia von 1433/1441) mit der Familiengeschichtsschreibung Christoph Scheurls im Jahre 1542.
Britta Schneider stellt fuggerische Generationenkonflikte vor Gericht vor, Mark Häberlein Generationenbewusstsein und Generationenkonflikte im Spiegel einer patrizischen Familienkorrespondenz des frühen 17. Jahrhunderts. Nach dem Ausgriff auf Frankreich (Pia Claudia Doering) und England (Corinna Flügge) wendet sich Gesa Ingendahl den Witwenhaushalt in der frühneuzeitlichen Stadt zu und zeigt, dass neben dem Augenblick auch die Dauer in den Überlegungen der Menschen auch dieser Zeit erhebliche Bedeutung hatten. Ingesamt vermitteln die Beiträge in ihrer Gesamtheit ein vielfältiges, ansprechendes Bild der sozialkulturellen Regeln und Gewohnheiten der vorindustriellen Stadt.
Innsbruck |
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Gerste, Ronald D., Roosevelt und Hitler. Todfeindschaft und totaler Krieg. Schöningh, Paderborn 2011. 312 S. 16 S. Bildteil. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der 1957 geborene, nach dem Studium von Humanmedizin und Geschichte an der Universität Düsseldorf mit einer Dissertation über die Entwicklung der Anästhesie im Spiegel der medizinischen Fachzeitschriften des 19. Jahrhunderts promovierte, seit 2001 als hauptberuflicher Wissenschaftskorrespondent und Sachbuchautor in Washington, D. C. lebende Verfasser ist bereits durch eine ganze Reihe von an ein weiteres Publikum gerichteten
Darstellungen hervorgetreten. Folgerichtig stellt er nun Vereinigte Staaten von Amerika und Deutsches Reich zwischen 1933 und 1945 gegenüber. Personifiziert ist der Gegensatz in dem etwas größeren Roosevelt (oben) und dem etwas kleineren Hitler (unten) auf dem Umschlagbild.
Beide kommen etwa gleichzeitig zu Beginn des Jahres 1933 an die Macht. Beide sterben im April 1945 im Abstand von nur wenigen Tagen. Trotz dieser äußeren Gemeinsamkeiten bestehen politische Unterschiede, wie sie größer kaum sein könnten, so dass das gegenseitige Verhältnis sich einleuchtend plakativ als Todfeindschaft beschreiben lässt.
Der Verfasser reiht insgesamt 20 Abschnitte in etwa chronologisch aneinander und geht dabei davon aus, dass Roosevelt die von Hitler ausgehende Gefahr früher als viele andere erkannte und sein Land zielstrebig auf die ihm unvermeidlich erscheinende Auseinandersetzung mit dem Deutschen Reich vorbereitete. Deutlich wird dabei das ambivalente Verhältnis beider Politiker zu Josef Stalin herausgearbeitet, den keiner von beiden je nach Bedarf scheute. 16 Abbildungen, einige Anmerkungen, eine Zeittafel, eine Bibliographie und ein Personenregister von Armour bis Zangara runden die flüssig und eingängig formulierten Darlegungen ab.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Geschichte der Stadt Prenzlau, im Auftrag der Stadt Prenzlau hg. v. Neitmann, Klaus/Schich, Winfried (= Einzelveröffentlichungen der brandenburgischen historischen Kommission 16). Geiger-Verlag, Horb am Neckar 2009. 460 S. Besprochen von Gerhard Günther. |
Ganzen Eintrag anzeigen Geschichte der Stadt Prenzlau, im Auftrag der Stadt Prenzlau hg. v. Neitmann, Klaus/Schich, Winfried (= Einzelveröffentlichungen der brandenburgischen historischen Kommission 16). Geiger-Verlag, Horb am Neckar 2009. 460 S. Besprochen von Gerhard Günther.
Das gesamte Werk ist in elf Abschnitte verschiedener Autoren gegliedert: Ur- und Frühgeschichte bis zu den Anfängen der Stadt im 13. Jahrhundert (Matthias Schulz). Von der Stadtwerdung bis zum Ende der Askanierherrschaft (1150-1320) (Winfried Schich). Unter wechselnden Dynastien (1320-1500) (Heidelore Böcker). Von der Reformation bis zum 30jährigen Krieg (1500-1648) (Klaus Neitmann). Zeit des Absolutismus (1648-1806) (Frank Göse) Von der Steinschen Städtereform bis zum Ersten Weltkrieg (1806/08-1914/18) (Wolfgang Radtke). Weimarer Republik und Nazidiktatur (Frank Schmidt). Prenzlau in der SBZ und der DDR (Harald Engler). Siegel und Wappen der Stadt (Werner Heegewaldt). Mittelalterliche Kunst und Architektur (Ernst Badstübner/Dirk Schumann). Garnisonsstadt (Martin Winter).
Im Vorwort dieses Sammelbandes bieten die beiden Herausgeber einen Überblick zur Prenzlauer Chronistik und Geschichtsschreibung. Die Forschungslage machte es notwendig, insbesondere für die letzten drei Jahrhunderte auch ungedruckte Quellen aus Archiven zu verwenden. Meiner Meinung nach sollte man versuchen, das im Vorwort (S. 13) anklingende Lagerdenken zu überwinden und nicht eine Ideologie durch eine andere ersetzen.
Die Stadt Prenzlau ist die Hauptstadt der Uckermark. Ihre Geschichte ist daher auch für die Geschichte der anderen uckermärkischen Städte von Bedeutung. Andererseits kann die Geschichte einer uckermärkischen Stadt Hinweise für Prenzlau liefern. Wenn meine verehrte Lehrerin Lieselott Enders schreibt, dass die askanischen Markgrafen 1273 der Stadt Lychen „als erster uckermärkischer Stadt die Ober- und Untergerichtsbarkeit“ verliehen haben (L. Enders, Die Uckermark. Weimar 1992, S. 73f.), dan |