Urkundenbuch der Bischöfe und des Domkapitels von Verden (Verdener Urkundenbuch, 1. Abteilung). Band 1 Von den Anfängen bis 1300, Band 2 1300-1380, bearb. v. Mindermann, Arend (= Schriftenreihe des Landschaftgsverbandes der ehemaligaen Herzogtümer Bremen und Verden 13, 21 = Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 205, 220). Landschaftsverband der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden, Stade 2001, 2004. CVII, 921, LXVIII, 1230 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Verden an der Aller (im Gegensatz zu Verden [Verdun] in Lothringen) ist mit knapp 27000 Einwohnern in der Gegenwart nur eine kleine Stadt. Auch das vielleicht am Ende des 8. Jahrhunderts von Karl dem Großen während seines Kampfes gegen die Sachsen - mit einem „Blutbad“ oder „Blutgericht“ bei Verden - gegründete Bistum errang nur ein bescheidenes weltliches Hoheitsgebiet, das am Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 für einige Zeit sogar noch an die auswärtige Großmacht Schweden fiel. Dementsprechend gestaltete sich die das Mittelalter betreffende Forschung über das Verdener Hochstift lange recht bescheiden, obwohl die Erstellung eines Urkundenbuchs des Bistums Verden mehrfach ins Auge gefasst wurde.
Eine intensivere Erforschung der Verdener Bistumsgeschichte setzte demgegenüber jedoch, wie der Bearbeiter der beiden in kurzer Zeit von ihm vorgelegten stattlichen Bände in seiner gut lesbaren Einleitung darlegt, seit etwa der Mitte der 1980er Jahre ein. Dabei wurde erneut schmerzlich bewusst, dass alle bisher vorliegenden Editionen eine umfassende Urkundensammlung zur Geschichte der Verdener Bischöfe und des Verdener Domkapitels nicht ersetzen können. Aus diesem Grunde wurde im Rückgriff auf Zielsetzungen Wilhelm von Hodenbergs vor mehr als anderthalb Jahrhunderten der Plan eines Verdener Urkundenbuchs in drei Abteilungen (Bischöfe und Domkapitel, Stift, Stadt) entwickelt, in dessen Rahmen alle ausgestellten und empfangenen Urkunden der Verdene |
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Urkundenbuch der Stadt Braunschweig Band 8/I, II 1388-1400 samt Nachträgen, bearb. v. Dolle, Josef (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 240). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2008. 1563, 1565-1843 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das 1031 erstmals urkundlich erwähnte, aus Altstadt, Neustadt, Sack, Hagen und Altewieck zusammengewachsene, bei der um 1000 erbauten, 1134 genannten Burg Tanquarderoth liegende Braunschweig wurde im 15. Jahrhundert, obwohl es nie Reichsstadt war, wie eine Reichsstadt zu Reichstagen geladen sowie unmittelbar zur Reichssteuer herangezogen und unterhielt trotz ihrer Zugehörigkeit zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg enge Beziehungen zum Kaiser. Entsprechend seiner großen politischen Bedeutung beschenkte es sich mit einem eigenen Urkundenbuch, dessen erster von L. Hänselmann bearbeiteter Band 1872 der Öffentlichkeit übergeben werden konnte. Seitdem sind in nicht völlig gleichmäßigen, aber doch insgesamt anerkennenswerten Fortschritt weitere Bände erschienen, von denen beispielsweise der fünfte Band von Friedrich Ebel in Band 113 (1996), 492 dieser Zeitschrift besprochen wurde.
Inzwischen liegt der achte Band des Urkundenbuchs vor, der den Zeitraum von 1388 bis 1400 samt Nachträgen umfasst. Er übernimmt die Editionsgrundsätze der Vorgängerbände, so dass der Bearbeiter auf sie in seiner kurzen Vorbemerkung verweisen kann. Das Quellenmaterial entstammt hauptsächlich dem Stadtarchiv Braunschweig (Urkunden, Stadtbücher, gelehrte Sammlungen), doch wurden einerseits Quellen aus 28 weiteren Institutionen (von Hannover bis Kopenhagen und Frankfurt am Main) herangezogen, während andererseits Schoßregister und Stadtrechnungen wegen ihres Umfangs ausgeschlossen und einem gesonderten Band vorbehalten wurden und auch auf die Wiedergabe der Inschriften verzichtet wurde.
Die Edition lehnt sich formal weitgehend an moderne Editionsmaßstäbe an. Die Quellen werden, soweit möglic |
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Urkundenbuch des Klosters Walkenried. Bd. 2 Von 1301 bis 1500, bearb. v. Dolle, Josef unter Benutzung von Vorarbeiten von Baumann, Walter (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 241 = Quellen und Forschungen zur braunschweigischen Landesgeschichte 45). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2008. 851 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG 128 (2011) 33 |
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Der erste Band einer verbesserten Ausgabe der Urkunden des Stifts Walkenried konnte nach Vorarbeiten des früh verstorbenen Pfarrers und Doktoranden Walter Baumann vom Bearbeiter bereits 2002 im stattlichen Umfang von 781 Seiten vorgelegt werden. Er wurde in Band 120 (20339 dieser Zeitschrift angezeigt. Erfreulicherweise folgte ihm nach wenigen Jahren der zweite, bis 1500 reichende Band, der in Textgestaltung, Zusätze-Apparat und häufigen Abkürzungen seinem Vorgänger folgt.
Nach einer kurzen Vorbemerkung bietet der Verfasser ein Verzeichnis seiner ungedruckten Quellen, die sich im Stadtarchiv Braunschweig, im Stadtarchiv Göttingen, im Stadtarchiv Goslar, im Hauptstaatsarchiv Hannover, in der Niedersächsischen Landesbibliothek Hannover, im Stadtarchiv Lüneburg, im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, im Archiv und in der Bibliothek Schulpforte, im Staatsarchiv Rudolstadt, im Landesarchiv Speyer, im Hauptstaatsarchiv Weimar und im Staatsarchiv Wolfenbüttel befinden. Danach legt er die abgekürzt zitierte Literatur dar. Außerdem bietet er eine Konkordanz seiner Ausgabe mit der Ausgabe „Die Urkunden des Stifts Walkenried, zusammengestellt und bearb. v. Hettling/Ehlers/Grotefend/Fiedeler, 1852ff.“
Im unmittelbaren Anschluss an diesen praktischen Vorspann eröffnet eine Urkunde Papst Bonifaz’ VIII vom 28. Februar 1301 zu den Klagen des Klosters wegen eines Überfalls auf eine Grangie unter der Nr. 730 den Band. Unter dem 13. August 1319 erscheint die erste volkssprachige Urkunde, die von Landgraf Friedrich von Thüringen ausgestellt ist (Nr. 956) und der unter dem 24. Septem |
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Urkundenbuch des Stifts Weende, bearb. und hg. v. Krösche, Hildegard nach Vorarbeiten von Höing, Hubert (= Göttingen-Grubenhagener Urkundenbuch, 5. Abteilung = Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 249). Hahn, Hannover 2009. 459 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Am Ende des Jahres 2004 übernahm die Herausgeberin dankenswerterweise die von Hubert Höing trotz umfangreicher Vorarbeiten bis 1993 nicht abgeschlossene Edition der Urkunden des Stiftes Weende im Norden Göttingens. Hierfür fügte sie die abschriftliche und ergänzende Überlieferung und den Nachweis von Drucken und Regesten der vorliegenden Transkription hinzu und erstellte Einleitung und Indizes. Außerdem verglich sie sämtliche Transkriptionen mit den Originalen und nahm die erforderlichen Veränderungen vor.
Erfasst sind nach dem Prinzip der Fondsedition nicht alle Weende betreffenden Urkunden, sondern nur die vom Stift empfangenen und in seinem Archiv verwahrten, in den Urkundenbestand Hauptstaatsarchiv Hannover, Cal. Or. 100 Weende gelangten Urkunden, denen später verlorengegangene oder nach ihrer Provenienz in das Stiftsarchiv gehörende Stücke zugefügt sind. Damit sind in dem Urkundenbuch die wichtigsten Urkunden bis zur ersten Einführung der Reformation im Fürstentum Calenberg-Göttingen im Jahre 1542 zusammengeführt, auch wenn für eine umfassende Darstellung der Geschichte des Stiftes weitere Quellen verwertet werden müssen.
In der Einleitung bietet die Bearbeiterin eine Einführung in die Geschichte des um 1180 (nach 1180 und vor 1184) von Nikolausberg (Adelradeshusen) auf der Höhe in das Tal der Leine verlegten Stiftes, beschreibt die 1661 im Archiv in Hannover nachweisbaren Quellen samt den vorgenommenen 14 Ergänzungen vor allem aus Hannover, Göttingen und Wolfenbüttel und erläutert die Bearbeitung der Urkunden. Erfasst sind insgesamt 424 (um 1350 vom Lateinischen in das Mittelniederdeutsche wechselnde) Stücke von dem Schut |
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Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451. Die Zeit Ruprechts (1400-1404), bearb. v. Rödel, Ute (= Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451 15). Böhlau, Köln 2009. XCI, 451 S. Besprochen von Peter Oestmann. |
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Vor über vierzig Jahren stellte Bernhard Diestelkamp auf dem 18. Deutschen Rechtshistorikertag in Salzburg 1970 einen Plan zur Sammlung und Herausgabe von Quellen zur Tätigkeit der Höchsten Gerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vor[1]. 1977 berichtete er in dieser Zeitschrift vom Fortgang des Unternehmens[2], und 1986 erschien mit Band 3 der erste Regestenband zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts. Seit dieser Zeit ist auch Ute Rödel als Projektmitarbeiterin mit der Quellenerschließung und der Erstellung von Regesten beschäftigt. Nunmehr liegt Band 15 der monumentalen Zusammenstellung vor. Insgesamt sind damit 7216 Urkunden aus der Zeit von 912 bis Dezember 1403 greifbar. Leider ist Band 10 noch nicht erschienen. Zwischen 1372 und 1376 klafft deshalb immer noch eine Lücke. Der größte Teil der Überlieferung des Hofgerichts stammt aus dem 15. Jahrhundert. Entgegen den ursprünglichen Planungen wird es deswegen nicht möglich sein, die Tätigkeit des Gerichts wirklich bis 1451 zu dokumentieren. Das ist freilich zugleich ein Erfolg des Unternehmens, denn je genauer die Suche in gedruckten Quellen und mit voranschreitender Zeit auch in den Archiven erfolgt, desto mehr Quellen fördern Diestelkamp und seine Mitarbeiter zu Tage. Immerhin wird die Zeit König Ruprechts von der Pfalz (1400-1410) vollständig erfasst sein. Erfreulicherweise sind so viele Urkunden erhalten, dass statt der ursprünglich geplanten zwei nun sogar drei Regestenbände zu diesem Herrscher erscheinen können. Die Intensität der hofgerichtlichen Tätigkeit darf man also auf keinen Fall unterschätzen. Allein von Oktober 1400 bis Dezember 1403 sind 436 Urkunden nachweisbar, wel |
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Verfassungsgeschichte in Europa. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 27. bis 29. März 2006, hg. v. Neuhaus, Helmut (= Beiheft zu „Der Staat“ 18). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 228 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Band enthält die in der evangelischen Akademie Hofgeismar vom 27. bis 29. März 2006 gehaltenen, überarbeiteten und mit Fußnoten versehenen Vorträge einer von Diethelm Klippel konzipierten und organisierten Tagung. Bedauerlicherweise fehlt Eckhart Hellmuths Betrachtung der englischen Verfassungsgeschichte des 18. Jahrhunderts. Auch die Diskussion konnte leider nicht abgedruckt werden.
Insgesamt umfasst der Band neun Untersuchungen. Sie betreffen teils einzelne Staaten, teils einzelne Sachfragen. Alles in allem liegt das Schwergewicht aus einsichtigen Gründen auf dem deutschen Sprachraum.
Dabei beginnt Helmut G. Walther mit dem Thema Heiliges römisches Reich und Nationalstaat im Mittelalter und betrachtet ein altes Deutungsmuster unter europäischen Gesichtspunkten neu. Danach wendet sich Horst Pietschmann der Verfassungsentwicklung der spanischen Monarchie im 18. Jahrhundert, Jörn Leonhard den Perspektiven der Verfassungsgeschichten Frankreichs und Großbritanniens seit dem 19. Jahrhundert, Anna Gianna Manca der neuesten italienischen Verfassungsgeschichte und der parlamentarischen Regierung im Königreich Italien (1861-1922) und Christian Neschwara der Verfassungsgeschichte in Österreich sowie den Entwicklungstendenzen und dem aktuellen Stellenwert in den Rechtsfakultäten zu. Andreas Kley und Christian Kissling betrachten das Verhältnis von Verfassungsgeschichte und Geschichtsphilosophie, Ewald Grothe neue Wege der Verfassungsgeschichte in Deutschland und Christian Waldhoff Stand und Perspektiven der Verfassungsgeschichte in Deutschland aus der Sicht der Rechtswissenschaft, während Ulrike Müßig am Ende Forschungsaufgaben, Probleme und Methoden einer europäischen Verfassungsge |
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Verfassungsrechtliche Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht, hg. v. Schmoeckel, Mathias (= Schriften zum Notarrecht 4). Nomos, Baden-Baden 2009. 153 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Es erfüllt, so beginnt die Vorbemerkung des Herausgebers, die Mitglieder der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn mit Stolz und Freude, dass wir durch die Anregung und mit der Unterstützung der rheinischen Notare zum 1. Januar 2006 ein rheinisches Institut für Notarrecht einrichten konnten. Die Förderung des Instituts wird durch die deutsche notarrechtliche Vereinigung bewirkt, die insoweit durch die linksrheinischen Notare in der rheinischen Notarkammer, der Koblenzer Notarkammer sowie der saarländischen Notarkammer getragen wird. Damit gibt es nun - neben dem zentralen Institut in Würzburg - nach München, Berlin und Jena vier regionale Institute, die zum gegenseitigen Wohle von Praxis und Wissenschaft dem Notarrecht gewidmet sind.
Das dem linksrheinischen Nurnotariat des französischen Rechts und der preußischen Rheinprovinz gewidmete Institut soll sich der wissenschaftlichen Erforschung von Fragen auf allen für die Tätigkeit der Notare und die Vertragsgestaltung bedeutsamen Rechtsgebieten widmen und insbesondere durch die Durchführung von Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Tagungen Fragestellungen erörtern, die für die notarielle Praxis erheblich sind. Außerdem sollen wissenschaftliche Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet angeregt und gefördert werden. Die erste Tagung am 4. November 2006 eröffnete das Institut offiziell.
Bei dieser Gelegenheit wurden insgesamt sieben Referate gehalten. Wolfgang Durner befasste sich mit dem Thema Rechtsgestaltung und Grundrechte, Hermann Nehlsen auf Grund seines von dem jüngeren Sohn des verstorbenen 7. Fürsten im Hause Leiningen 1992 erbetenen Gutachtens mit der Einwirkung von Grundrechten auf die Gültigkeit von Verfügungen von To |
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Vetter, Roland, „Die ganze Stadt ist abgebrannt“. Heidelbergs zweite Zerstörung im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1693, 3. Aufl. von „Heidelberg deleta“. Braun/DRW-Verlag, Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen 2009. 239 S. Besprochen von Adolf Laufs. |
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Das anschaulich geschriebene, reich bebilderte handliche Buch berichtet über Ereignisse des von Ludwig XIV. im Herbst 1688 vom Zaun gebrochenen neunjährigen Hegemonialkrieges, in dem französische Truppen weite Teile der Kurpfalz und der angrenzenden südwestdeutschen Territorien verheerten und planmäßig verwüsteten: Hielten sich Schäden und Folgen bei der ersten Zerstörung der kurpfälzischen Residenzstadt 1689 noch vergleichsweise in Grenzen, brachte das Jahr 1693 die nahezu vollständige Niederbrennung Heidelbergs, die Schändung der Kurfürstengräber, Flucht und Abwanderung der Einwohner, schließlich die Sprengung des Schlosses – als Ruine fortan und für lange Zeit „sichtbares Zeichen französischer Feindseligkeit“.
Am Ende schließt sich der Autor dem Urteil des Kulturhistorikers Egon Friedell an, wir sollten „mit den Untaten des Sonnenkönigs nicht allzu sehr ins Gericht gehen, sondern in ihnen bloß den Ausdruck ihrer Zeit und der allgemein menschlichen Rohheit und Verblendung erblicken“. Aber käme ein rechtshistorisches Urteil nicht zu einem differenzierteren Befund? Leider werden das Kriegsrecht und das militärische Disziplinarrecht in dem Buch nur gestreift.
Ein Reiz des Bandes liegt in den 38 Quellentexten aus dem Kriegsarchiv in Vincennes bei Paris (S. 155-231), so buchhalterisch trocken und geschäftsmäßig die in ihrem heterogenen französischen Wortlaut mitgeteilte Korrespondenz des Kriegsministeriums mit Offizieren und Intendanten sowie deren Briefwechsel untereinander auch sein mag. Die Briefe erscheinen mit Regesten und textkritischem Apparat. Sie liefern meist weder fesselnde Lageberichte noch realistische Kriegsreportagen, vielmehr Belege für die „ungemein bürokratische Welt der |
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Vinke, Hermann, Die DDR - eine Dokumentation mit zahlreichen Biografien und Abbildungen, mit einem Vorwort von Thierse, Wolfgang. Ravensburger Buchverlag Maier, Ravensburg 2008. 255 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der in Rhede an der Ems 1940 geborene, während der Tätigkeit als Journalist Geschichte und Soziologie studierende Verfasser, der nach Tätigkeiten als Korrespondent in Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika 1990 für ein Jahr Leiter des ARD-Studios Berlin/Ostdeutschland war, ist durch Sachbücher über Sophie Scholl, die deutsche Reaktion auf den Terror von rechts sowie das Dritte Reich hervorgetreten. Seine Dokumentation über die DDR und was daraus wurde richtet sich besonders an jugendliche Leser und stellt ihnen in 14 Abschnitten den Weg von Marx, Lenin und der Revolution über die Diktatur, den kalten Krieg, zwei deutsche Staaten, den Volksaufstand, Mauer, Stacheldraht und Minenfelder, Honecker stürzt Ulbricht, auf gute Nachbarschaft, Krisenjahr 1976, Sozialismus auf Pump, Schwerter zu Pflugscharen, Revolution von oben (Michail Gorbatschow) und friedliche Revolution bis zur Einheit (und was daraus wurde) dar, wobei neben zahlreichen Abbildungen Biografien Ernst Thälmanns, Wolfgang Leonhards, Walter Ulbrichts, Josef Stalins, Wilhelm Piecks, Otto Grotewohls, Wolfgang Natoneks, Johannes R. Bechers, Bertolt Brechts, Adolf Henneckes, Täve Schurs, Konrad Adenauers, Hermann Henselmanns, Hilde Benjamins, Paul Merkers, Walter Jankas, Anna Seghers’, Nikita Chruschtschows, Willi Stophs, Christa Wolfs, Conrad Schumanns, Hagen Kochs, Klaus Renfts, Karl Eduard von Schnitzlers, Leonid Breschnews, Margot Honeckers, Alexander Dubčeks, Rainer Eppelmanns, Erich Honeckers, Erich Mielkes, Markus Wolfs, Willy Brandts, Günter Guillaumes, Frank Schöbels, Gisela Mays, Robert Havemanns, Wolf Biermanns, Manfred Krugs, Rudolf Bahros, Oskar Brüsewitz’, Walter Schillings, Alexander Schalck-Golodkowskis, Wolfgang Vogels, Friedrich Schorlemmers, Mich |
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Visualisierte Kommunikation im Mittelalter - Legitimation und Repräsentation, hg. v. Arndt, Steffen/Hedwig, Andreas (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs 23). Hessisches Staatsarchiv, Marburg 2010. 152 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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2009 erschien in der Reihe der Schriften des hessischen Staatsarchivs Marburg der von Steffen Arndt und Andreas Hedwig herausgegebene Band „Aus den Schätzen des hessischen Staatsarchivs Marburg“, der im Wesentlichen die besonders wirkungsvollen Stücke vorstellt und beschreibt, die bis 2001 im Ausstellungsraum des Staatsarchivs präsentiert worden waren. Aus diesem Projekt ergab sich das der Öffentlichkeitsarbeit dienende Vorhaben, den schönsten dort gezeigten mittelalterlichen Stücken unter dem Titel „Farbiges Mittelalter“ eine eigene Schau mit farbig ausstaffierten Besitzverzeichnissen, prachtvoll gestalteten Ablassurkunden, hochkarätig illustrierten liturgischen Texten, frühen farbigen Buchdrucken, gemalten Schandbriefen sowie repräsentativen Texten zur Verherrlichung von Herrschern und Heiligen zu widmen, die von Anfang Juni bis November 2009 im Foyer des Staatsarchivs zu sehen war. Am 5. Juni 2009 ergab sich dann aus dem Festvortrag Theo Kölzers anlässlich der Ausstellungseröffnung die ursprünglich nicht offen angedachte Möglichkeit einer Begleitpublikation aus einer im November 2009 durchgeführten begleitenden Tagung mit insgesamt neun Beiträgen.
In ihr führt Andreas Hedwig vor dem Festvortrag in die gesamte Thematik ein. Danach behandelt Steffen Arndt Kommunikation als Instrument der Macht in der Geschichte, Heinrich Meyer zu Ermgassen den Codex Eberhardi aus Fulda als ein Fenster ins farbige Mittelalter, Albert Kopp die Ungültigmachung (fünfzehner) spätmittelalterlicher Privaturkunden (Fuldas), Steffen Krieb Herrscherdarstellungen in den Bildern der Chroniken Wigand Gerstenbergs, Alexander Seibold bemalte vorreformatorische Ablassurkunden als frühe Plakate und Otfried Kraft illuminiert |
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Vita Meinwerci episcopi Patherbrunnensis - Das Leben Bischof Meinwerks von Paderborn. Text, Übersetzung, Kommentar, hg. v. Berndt, Guido M. (= Mittelalter-Studien). Fink, München 2009. 329 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vita Meinwerci episcopi Patherbrunnensis - Das Leben Bischof Meinwerks von Paderborn. Text, Übersetzung, Kommentar, hg. v. Berndt, Guido M. (= Mittelalter-Studien). Fink, München 2009. 329 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In Paderborn wurde nach Mittelalterschauen zum Paderborner Gipfeltreffen des Jahres 799 zwischen dem fränkischen König Karl (dem Großen) und Papst Leo III. 1999 und zu(m) Canossa(gang Heinrichs IV.) 1077 im Jahr 2006 für 2009 eine weitere gemeinsame Ausstellung des Museums in der Kaiserpfalz und des Diözesanmuseums unter dem Titel „Für Königtum und Himmelreich - 1000 Jahre Bischof Meinwerk von Paderborn“ in Angriff genommen, die sich die Weisung neuer Wege in die Geschichte des Mittelalters zum Ziel setzte. In diesem Kontext wurde der Fachwelt wie auch den allgemein an der mittelalterlichen Geschichte Interessierten eine Neuausgabe der Lebensbeschreibung Meinwerks angeboten. Erarbeitet wurde sie am Institut zur interdisziplinären Erforschung des Mittelalters und seines Nachwirkens in verhältnismäßig knapper Bearbeitungszeit.
Das Bistum Paderborn wurde im Jahre 806 gegründet, nachdem schon 778/780 an der Kirche Sankt Salvator der wohl älteste Klerikerkonvent Westfalens gebildet worden war. Wohl am 9. März 1009 übertrug König Heinrich II. bei einer Versammlung in der Königspfalz Goslar das Bistum Paderborn an Meinwerk, der es als zehnter Bischof 27 Jahre hindurch führte. Sein Wirken ließ ihn zusammen mit seiner Vita zu einem der bekanntesten der 591 deutschen Bischöfe des 11. und 12. Jahrhunderts werden.
Überliefert ist die Lebensbeschreibung in drei mittelalterlichen Handschriften. An ihrer Spitze steht das in Kassel, Universitäts-, Landes- und Murhardsche Bibliothek, Codex 4° Ms. hist. 12 aufbewahrte Manuskript. Es umfasst auf den Blättern 1a-72b seiner insgesamt 94 Blätter die Vita Meinwerci in später karolingischer Minuskel mehrerer Hände der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts mit zahlreichen Zusätzen |
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Vladislavské zřízení zemské a navazující prameny (Svatováclavská smlouva a Zřízení o ručnicích (Die Wladislawsche Landesordnung und die anschließenden Quellen). Edice. K vydání přípravili a úvodní studií opatåřiki Kreuz, Petr/Martinovský, Ivan. Scriptorium, Prag Univerzita Hradec Králové - Dolní Brezany 2007. 526 S. Abb. Besprochen von Georg Modestin. |
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Die Bemühungen um die Kodifizierung des böhmischen Landrechts gehen auf König Otakar II. Premysl zurück, doch fanden sie spätestens mit dessen Tod im Jahr 1278 ein Ende, ohne dass überliefert ist, wie weit sie gediehen waren. Ein weiterer Anlauf unter Otakars Sohn und Nachfolger Wenzel II. stieß auf den Widerstand des böhmischen Adels, der um seine Rechte fürchtete. Auch Karl IV. scheiterte 1355 mit seinem Versuch am Adel, obwohl er, taktisch geschickt, die triumphale Rückkehr von seinem Romzug, der ihm die Kaiserwürde eingebracht hatte, als Zeitpunkt zur Vorlage des Gesetzbuches bestimmte. Das Ausbleiben einer Kodifizierung unter König Georg von Podiebrad ist vor dem Hintergrund der schwierigen politischen Verhältnisse im Land zu sehen, die durch die konfessionelle Spaltung zusätzlich belastet wurden. Dass nach langwierigen Vorbereitungen schließlich doch eine Sammlung der im Laufe der Zeit auf den Landtagen ergangenen Sprüche zustande kam – die erste böhmische Landesordnung wurde im Frühjahr 1500 vom Landtag angenommen und am 18. Juli jenes Jahres in Prag gedruckt –, war besonderen Umständen zu verdanken. Die treibende Kraft hinter der Kodifizierung war nämlich nicht König Vladislav II., dessen Unentschlossenheit sprichwörtlich geworden ist und der – 1490 auch zum König von Ungarn gewählt – meist in Buda residierte, sondern der böhmische Adel. In diesem Sinn ist die Bezeichnung «Wladislawsche Landesordnung» irreführend. Der Adel nutzte das sich ihm in Form der Gesetzessammlung bietende Instrument, um die Rechte der Städte zu beschneiden, welc |
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Vogel, Stefan, Josef Esser -Brückenbauer zwischen Theorie und Praxis (= Schriften zur Rechtswissenschaft 126). wvb, Berlin 2009. XI, 241 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Dieter Simon betreute, im Dezember 2008 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität in Berlin angenommene Dissertation des Verfassers. Ihr Ziel ist es, das weitverstreute rechtstheoretische Werk des bedeutenden Zivilrechtslehrers zusammenzuführen, in seinen rechtstheoretischen Kontext zu stellen und auf diese Weise erneut ins Bewusstsein zu rufen. Dies hat Josef Esser zweifellos verdient.
Gegliedert ist die an eher entlegener Stelle veröffentlichte Schrift in insgesamt 10 Abschnitte. Zu Beginn widmet sich der Verfasser dabei naheliegenderweise dem Lebenslauf. Danach geht er ausführlich auf das rechtstheoretische Werk ein, demgegenüber die Dogmatik gegen Ende behandelt wird.
Der in Schwanheim südwestlich Frankfurts am Main am 12. 3. 1910 als Sohn des Gemeindevorstehers geborene, in drei Jahren die örtliche Volksschule und danach das humanistische Kaiser-Friedrich-Gymnasium in Frankfurt durchlaufende Josef (Egidius) Esser wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Lausanne, Paris und Frankfurt am Main und nach der am 28. 2. 1932 mit gut bestandenen ersten juristischen Staatsprüfung Assistent Hugo Sinzheimers und nach dessen Emigration in die Niederlande (1933) Arthur Baumgartens. 1935 auf Grund einer von Fritz von Hippel betreuten Dissertation über Wert und Bedeutung der Rechtsfiktionen promoviert, wurde er aus politischen Gründen seiner Assistentenstelle entsetzt. Da ihm auch die Habilitation verweigert wurde und ihm der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt trotz fachlicher Qualifikation die aktive Bewährung absprach und damit eine weitere Tätigkeit in der Justiz verwehrte, wechselte er 1936 als Syndikus in den Dienst der Stadt Mönchen-Gladbach (Mönchengladbach).
1940 erfolgte wegen des kriegsbedi |
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Vogelfänger, Tobias, Nordrheinische Flurnamen und digitale Sprachgeographie. Sprachliche Vielfalt in räumlicher Verbreitung (= Rheinisches Archiv 155). Böhlau, Köln 2010. 381 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vogelfänger, Tobias, Nordrheinische Flurnamen und digitale Sprachgeographie. Sprachliche Vielfalt in räumlicher Verbreitung (= Rheinisches Archiv 155). Böhlau, Köln 2010. 381 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Thomas Klein betreute, 2008 von der philosophischen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation des Verfassers. Sie will die zahlreichen bereits vorhandenen unterschiedlichen flurnamengeographischen Ansätze im Rheinland in Umfang und Methode erweitern. Dazu untersucht der Verfasser auf der Grundlage der Verbreitung einzelner Flurnamentypen ein für das nördliche deutsche Rheinland flächendeckendes Belegmaterial mit mehr als 200000 Flurnamen auf sprachliche Raumstrukturen.
Zu diesem Zweck behandelt er nach einer Einleitung in seiner in sieben Teile gegliederten Untersuchung den Untersuchungsgegenstand (Flurname) und den Untersuchungsraum (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln mit 12655 Quadratkilometern Gebiet, 14 kreisfreien Städten und 13 Kreisen) einschließlich der sprachlichen Gliederung der preußischen Rheinprovinz in Niederfränkisch und Südniederfränkisch, Ripuarisch und Moselfränkisch und der naturräumlichen Gliederung in deutsche Mittelgebirgsschwelle (Westeifel, Osteifel, Bergisches Land) und norddeutsches Tiefland (Kölner Bucht, niederrheinisches Tiefland), die Auswahl, Erfassung und sprachgeographische Aufbereitung des Belegmaterials, die Entwicklungen in der Flurnamengeographie von den Impulsen der Bonner Schule bis zu den Vorteilen der Popularitätskarte und die Auswahl und den Aufbau der einzelnen Flurnamenartikel. Die sprachgeographische Auswertung erfasst insgesamt 35 Bezeichnungen für Täler und Senken, Berge und Hügel, umzäunte Ländereien und Befestigungen, sandige und minderwertige Geländeteile, feuchte Geländeteile, Graslandteile, Flurteile, Wege und Wohnstätten. Im Einzelnen geht es um Siefen, Dell(e), Kaul(e)/Kuhl(e)/Kutt(e)/Kut(e), Schlad(e)(n), Scheid, Hell(e)/Held(e) |
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Vogt, Heribert, Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Aufbruch. Am glänzenden Fluss des Weltwissens. Winter, Heidelberg 2009. 256 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Jahre 2011 wird die älteste Universität der Bundesrepublik Deutschland 625 Jahre alt. Da das, was besonders alt ist, erst dann auch besonderes Ansehen genießt, wenn es besonders gut ist, bedeutete es eine hohe Auszeichnung für die Universität Heidelberg, dass sie unter großen Anstrengungen im Herbst 2007 mit acht anderen Hochschulen in der zweiten Entscheidungsrunde den Exzellenzstatus unter den deutschen Universitäten zugesprochen erhielt. Der Verfasser, der seit 25 Jahren die Universität als Kultur- und Wissenschaftsredakteur der Heidelberger Rhein-Neckar-Zeitung begleitet, nahm dies zum Anlass, sein Bild der ihm in vielen Hinsichten verbundenen Einrichtung mit veranschaulichender Bebilderung zu veröffentlichen.
An den Beginn seines informativen Werkes stellt er den Aufbruch vom 19. Oktober 2007, an dem Rektor Bernhard Eitel ein wichtiges Zukunftsfenster freilich in einen eher verhangenen Himmel öffnete, durch das während fünfer Jahre insgesamt etwa 175 Millionen Euro nach Heidelberg strömen sollen. Aus der Heidelberger Hall of Fame nennt er danach Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831), Max Weber (1864-1920) und Hans-Georg Gadamer (1900-2002), Georg Friedrich Creuzer, Georg Gottfried Gervinus, Heinrich von Treitschke, Ernst Troeltsch, Alfred Weber, Gustav Radbruch, Friedrich Gundolf, Karl Jaspers, Gerhard von Rad, Dolf Sternberger, Jürgen Habermas und Wolfgang Huber als berühmte Geistes- und Sozialwissenschaftler, Robert Wilhelm Bunsen (1811-1899), Hermann von Helmholtz (1821-1894), Gustav Robert Kirchhoff (1824-1887), Vinzenz von Czerny, Albrecht Kossel, Ludolf von Krehl, Philipp Lenard, Otto Meyerhof, Walther Wilhelm Georg Bothe, Georg Wittig, Richard Kuhn, Hans Daniel Jensen, Alexander Mitscherlich, Harald zur Hausen und Bernd Sakmann als berühmte |
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Vogtherr, Thomas, Urkundenlehre. Basiswissen (= Hahnsche Historische Hilfswissenschaften 3). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2008. 125 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Berlin 1955 geborene, nach dem Studium der Geschichte, Germanistik und osteuropäischen Geschichte in Kiel 1982 mit der Arbeit Wirtschaftlicher und sozialer Wandel im Lüneburger Landadel während des Spätmittelalters promovierte, danach an der Archivschule in Marburg zum Archivar ausgebildete, 1990 in Kiel habilitierte, 1993 nach Leipzig und 2001 nach Osnabrück berufene Verfasser ist den Lesern bereits durch verschiedene Rezensionen gut bekannt. Seine Urkundenlehre ist als kurze, Grundwissen vermittelnde Einführung gedacht. Sie will den Interessenten Wege zum Gegenstandsbereich, zu den Fragestellungen, Methoden und Ergebnissen moderner Diplomatik vor allem auf der Grundlage der urkundlichen Überlieferung im fränkisch-ostfränkisch-deutschen Reich des Mittelalters sowie der Papsturkunden weisen.
Nach einem kurzen Vorwort gliedert der Verfasser seinen Text in insgesamt 10 Einheiten. Er fragt zunächst, was eine Urkunde ist, behandelt danach die Geschichte der Diplomatik als Wissenschaft von Mabillon und Papebroch über Gatterer und Gruber bis zu Sickel und Bresslau, unterscheidet zwischen Diplomatikern und Urkundenforschern, verfolgt die Entwicklung des Urkundenwesens von der Spätantike bis ins frühe Mittelalter und geht danach auf die Entstehung der Urkunde vom Wunsch nach Beurkundung bis zur Aushändigung an den Empfänger, die äußeren Merkmale der Urkunde (Beschreibstoff, Layout, Schrift, graphische Zeichen und Beglaubigungsmittel), innere Merkmale (Königsurkunde, Papsturkunde, Privaturkunde), die Urkundensprache (auf dem Weg vom Latein zu den Volkssprachen), die Überlieferung der Urkunden und auf Urkundenfälschungen ein, wobei er seine allgemeinen Überlegungen an drei Fallstudien zur konstantinischen Schenkung, zum privilegium maius und zu den Urkundenfälschu |
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Volz, Günther, Kleine Geschichte der Stadt Bergzabern (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen 2009. 277 S. Besprochen von Karsten Ruppert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Volz, Günther, Kleine Geschichte der Stadt Bergzabern (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen 2009. 277 S. Besprochen von Karsten Ruppert.
Die erste Stadtgeschichte der kleinen südpfälzischen Stadt Bergzabern ist bereits 1730 erschienen, es folgten weitere Versuche von Gesamtdarstellungen, Untersuchungen zu einzelnen Aspekten und Stadtgeschichten in der Form persönlicher Erinnerungen; dazu die zu den Jubiläen üblichen Festschriften. Eine wissenschaftlich fundierte Gesamtdarstellung fehlt nach wie vor und auch der Autor des vorliegenden Buches, ein ausgewiesener Regionalforscher, hat diesen Ehrgeiz nicht. Er will vielmehr einen soliden Überblick für alle Interessierten bieten. Verständlich ist die Entscheidung, die Hälfte dem 19. und 20. Jahrhundert zu widmen, da dieser Zeitraum bisher kaum zusammenhängend beschrieben wurde. Der Intention der Werkes entsprechend ist es reich illustriert, dazu ist der Text mit anschaulichen Quellenzitaten, Statistiken und Tabellen in Kästen durchsetzt.
Für die aus einer römischen Taberna am Berg hervorgegangene Siedlung ist die Grenzlage zum Geschick geworden. Das begann schon in der Völkerwanderung, als Franken und Alemannen um den herrenlosen Raum kämpften und die Siedlung den Franken zufiel, von dem südlichen Alemannenland nur durch den Hagenauer Forst getrennt. Damit war die durch die römische Verwaltungseinteilung schon vorgezeichnete Orientierung nach Speyer und nicht Straßburg, endgültig entschieden. Die Franken trieben den Landesausbau durch Klöster voran, von denen Weißenburg (Speyerer Gründung) und Klingenmünster (Mainzer Gründung) die für die Südpfalz prägenden wurden. Nicht deutlich wird, wie der Flecken in den Besitz der Zweibrücker Grafen kam, deren Treue zu Habsburg unter anderem dadurch belohnt wurde, das das Dorf Zabern 1286 von Kaiser Rudolf im Rahmen von dessen Städtepolitik zur Stadt erhoben wu |
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Von der Ordnung zur Norm - Statuten in Mittelalter und früher Neuzeit, hg. v. Drossbach, Gisela. Schöningh, Paderborn 2010. 385 S., 11 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die seit 1997 durch Schriften über Konrad von Megenberg, christliche caritas, Hospitäler, die collectio Francofurtana und Zentrum und Netzwerk hervorgetretene, am Stephan Kuttner Institut für mittelalterliches kanonisches Recht in München tätige Herausgeberin legt in diesem Sammelband das Ergebnis einer internationalen Tagung vor, die an der Universität München vom 12. bis zum 14. Oktober 2006 stattfand. Träger war das Projektforum Mittelalter und frühe Neuzeit, das sich mittlerweile als Zentrum für Mittelalter- und Renaissancestudien mit dem Ziel neu konstituiert hat, als Zusammenschluss der an der Universität München im Bereich Mittelalter und Renaissance (600-1600) Lehrenden und Forschenden das interdisziplinäre Gespräch über die Grenzen der Fächer und Fakultäten hinweg zu fördern. Wie Claudia Märtl im kurzen Vorwort mitteilt, sind Ausarbeitung des Tagungskonzepts, Organisation und Betreuung des Tagungsbands wesentlich der Herausgeberin zu verdanken.
Die in München versammelten 30 Mitwirkenden auch aus Italien, Großbritannien und den Vereinigten Staaten befassten sich mit ihrem Thema aus historischer, rechtshistorischer, kunsthistorischer, sprachhistorischem musikhistorischer und philosophiehistorischer Sicht. Sie behandelten dabei den Raum von England bis nach Mallorca und von Paris bis Preußen. Gegliedert war die Tagung in sieben Sektionen.
Im Prolog der vom Reiz der Vielfalt geprägten Zusammenkunft erörtert Peter Landau kurz die Wiederentdeckung der Gesetzgebung im 12. Jahrhundert, während Kenneth Pennington ausführlicher die Beziehungen zwischen römischem Recht, dem Recht des 12. Jahrhunderts und der Gesetzgebung darlegt. Danach ist vor allem nach Institutionen eingeteilt. Dabei folgen Kirche, Papsttum, Landesherren, Städte, Adel und Bruderschafte |
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Von der Ordnung zur Norm. Statuten in Mittelalter und Früher Neuzeit, hg. v. Drossbach, Gisela. Schöningh, Paderborn 2010. 385 S., 11 Abb. Besprochen von Peter Oestmann. |
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Im Mittelalter hing der ganze Rechtshimmel voller Privilegien. Das schöne Wort von Ulrich Stutz, geschrieben im Besprechungsteil dieser Zeitschrift[1], trifft ebenso auf Statuten zu. Kaum ein Begriff der mittelalterlichen und frühneuzeitliche Rechtsquellenlehre war so schillernd, bezeichnete so vielfältige Arten von Normen wie die zentrale, aber doch schwer zu packende Kategorie Statut. Das Zedlersche Universallexikon von 1744 enthält zum Wortfeld Statut nicht weniger als 447 Eintragungen. Mehrere Abgrenzungen sind für die Rechtsgeschichte besonders wichtig: Wo verlief die Grenze vom Statut zum gemeinen Recht? Wie unterschied man statutum und consuetudo? Gab es einen Unterschied von Statut und Gesetz oder Konstitution? Wann waren Statuten beweisbedürftig, wann nicht? Die Antworten fallen je nach Untersuchungsraum und Zeit verschieden aus, die hierzu vorhandene Literatur ist umfangreich. Der vorliegende Sammelband, entstanden aus einer Tagung des Münchener Zentrums für Mittelalter- und Renaissancestudien[2], nähert sich den Statuten aus ganz unterschiedlichen Richtungen. Die grundlegenden rechtshistorischen Fragen aus der Rechtsquellen- und -anwendungslehre stehen dabei eher im Hintergrund. Auch eine einheitliche Definition von Statuten ist nicht das Ziel der 25 Beiträge. Statt dessen versteht sich die Zusammenschau eher als Bestandsaufnahme. Die Buntheit des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Statutarrechts findet auf diese Weise ihre Entsprechung. Von den Statuten mittelalterlicher Klöster und Orden über Weistümer und Dorfordnungen, städtische Policeyordnungen, Universitätsstatuten, jüdische Takkanot (Statuten) bis hin zu Armenhaus- und Bruderschaftsstatuten, ja närrischen Statuten von karnevalesken Vereinigungen reicht der Rundblick, der so verschiedene Länder wie Deu |
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Vondenhoff, Michael, Die Schule zwischen Staatsanstalt und causa ecclesiastica - Eine rechtshistorische Untersuchung zum Schulwesen des 19. Jahrhunderts im Spannungsverhältnis von Staat und Kirche in seiner rechtsgeschichtlichen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung Preußens (= Berichte aus der Rechtswissenschaft). Shaker, Aachen 2008. 227 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Gerd Kleinheyer betreute, im Sommersemester 2007 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät Bonn angenommene Dissertation des 1971 geborenen, seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassenen Verfassers. Sie befasst sich mit dem vielleicht wichtigsten Vorgang in der Schulgeschichte insgesamt. Er betrifft den rechtsgeschichtlich bedeutsamen Übergang der Schule von der kirchlichen Angelegenheit zur staatlichen Anstalt.
Gegliedert ist die Untersuchung in insgesamt 12 Kapitel, von denen das erste Kapitel die Vorgeschichte vom Mittelalter über Reformation und Absolutismus bis zum Allgemeinen Landrecht Preußens von 1794 darstellt. Danach geht der Verfasser auf die Schulen in der Säkularisation, die preußischen Reformen von 1807 bis 1819, in einem Exkurs auf die Schulaufsicht in Bayern, die Festigung des Status der katholisch-theologischen Fakultäten in Preußen, den Schulkampf und die Restauration, die Verfassungsdiskussion der Paulskirche (1848), die Schule der Restauration, die Schule im Kulturkampf, in einem weiteren Exkurs das Volksschulwesen in Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen und Baden und den Kampf um die Volksschule in Preußen zwischen 1872 und 1906 ein. Ein Ausblick auf das 20 Jahrhundert (Kirche und Schulpolitik unter der Geltung der Weimarer Reichsverfassung) und dem Grundgesetz (!) beschließt die Untersuchung.
Insgesamt stellt der Verfasser fest, dass die Ablösung des schon in der Antike beginnenden Staatskirchentums im 19. Jahrhundert die Kirche zwar entmachtete, ihr aber Kultus und Schulwesen als Gestaltungsraum |
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Vormbaum, Thomas, Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte (= Springer-Lehrbuch). Springer, Berlin 2009. XV, 311 S., Ill. Besprochen von Arnd Koch. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vormbaum, Thomas, Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte (= Springer-Lehrbuch). Springer, Berlin 2009. XV, 311 S., Ill. Besprochen von Arnd Koch.
„Die Auffassung, dass Rechtsgeschichte überflüssiges Beiwerk juristischer Ausbildung und für die Rechtspraxis irrelevant sei, ist ebenso verbreitet wie falsch – selbst dann, wenn man meint ,Bildung’ müsse sich an ,praktischer’ Verwertbarkeit messen lassen: Unkenntnis historischer Bedingtheiten des geltenden Rechts macht nicht nur hilflos bei der Lösung zahlreicher technischer Fragen des geltenden Rechts, sondern auch gegenüber der Macht.“ (S. 2). Mit diesen Sätzen umreißt Vormbaum das Programm seines Lehrbuchs, das zugleich ein eindrucksvolles Zeichen gegen die Marginalisierung des Fachs Strafrechtsgeschichte an deutschen Universitäten setzt.
„Moderne Strafrechtsgeschichte“ (synonym: „Juristische Zeitgeschichte des Strafrechts“) beginnt für Vormbaum gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Ihr Gegenstand ist die gegenwärtige Rechtsepoche, verstanden als die Zeit, in der sich die prägenden Bedingungen und Elemente des heutigen Strafrechts herausbildeten (S. 17, 23). Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt folglich auf der Schilderung von Verlauf und Inhalt strafrechtlicher- und strafprozessualer Reformarbeiten. Während sich das eingeführte Konkurrenzprodukt, der schlanke „Grundriss der Strafrechtsgeschichte“ von Rüping/Jerouschek (5. Aufl. 2007), im Wesentlichen auf Faktenvermittlung beschränken muss, verfolgt Vormbaum ehrgeizigere methodische Ziele. Nach seinem Verständnis dienen Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsdogmatik nicht als Mittel der Effektivierung und Intensivierung staatlichen Strafens, sondern als machtkritische „Strafbegrenzungswissenschaften“ (S. 273). Unter Zugrundelegung dieser Prämisse fällt der historische Rückblick ernüchternd aus. Das Strafrecht sei, so der Befund, in den vergangenen zweihundert Jahren zwar „moderner“, keinesfalls aber liberaler, |
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Wallbaum, Klaus, Der Überläufer. Rudolf Diels (1900-1957) - der erste Gestapo-Chef des Hitler-Regimes. Lang, Frankfurt am Main 2010. 375 S., 4 Abb. (zugleich Diss. phil. Hannover). Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wallbaum, Klaus, Der Überläufer. Rudolf Diels (1900-1957) - der erste Gestapo-Chef des Hitler-Regimes. Lang, Frankfurt am Main 2010. 375 S., 4 Abb. (zugleich Diss. phil. Hannover). Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Die erste zusammenhängende politische Biographie des Leiters der Politischen Polizei unter dem preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring in der Phase zwischen 1933 und 1934 spiegelt den um einiges untypischen, spannungsreichen Werdegang eines Mannes wider, dessen Rolle freilich nicht nur die eines schlichten „Überläufers“ gewesen ist. Der von Klaus Wallbaum, dem Sozialwissenschaftler und heute politischen Journalisten, gewählte Titel trifft allerdings eine wesentliche seiner wiederkehrenden Verhaltensweisen genau: der liberal-konservative Parteigänger der DDP der Weimarer Zeit, dann alsbald auch Sympathisant der autoritären Kanzlerschaft Kurt von Schleichers mit vielfältigen, undurchsichtigen Kontakten nach Links wie Rechts läuft ersichtlich als ehrgeiziger und umtriebiger Karrierist relativ bruchlos zur NSDAP über, um dann – nach dem schrittweisen Niedergang seiner Beamten- und Wirtschaftsführerlaufbahn während des Dritten Reiches – nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen als wichtiger Zeuge unter dem Schutze vor allem der Amerikaner einschließlich des US-Geheimdienstes zu wirken. Das konnte ihm bemerkenswerterweise in einer zwielichtigen Kombination als Be- und zugleich Entlastungszeuge gelingen, bevor er sich einige Jahre später nach dem vergeblichen Versuch, in irgendeiner Weise wie andere ehemalige Beamte in den Verwaltungs- bzw. Polizeidienst zurückzukehren, wieder mit Protagonisten rechtsextremer Politik einlässt.
So wie diese Vita nicht einer geraden Linie, sondern eher einem opportunistischen Zickzackkurs gleicht, so unterschiedlich sind in der meist krass beschönigenden Selbstdarstellung und in der diffusen oder partiellen Wahrnehmung der Zeitgenossen die P |
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Wallentin, Stefan, Fürstliche Normen und akademische „Observanzen“. Die Verfassung der Universität Jena 1630-1730 (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe 27). Böhlau, Köln 2009. 434 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wallentin, Stefan, Fürstliche Normen und akademische „Observanzen“. Die Verfassung der Universität Jena 1630-1730 (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe 27). Böhlau, Köln 2009. 434 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die geringfügig überarbeitete Fassung der im Sonderforschungsbereich „Ereignis Weimar-Jena. Kultur um 1800“ entstandenen, von Georg Schmidt betreuten, im Wintersemester 2008/2009 von der philosophischen Fakultät der Universität Jena angenommenen Dissertation des Verfassers. In der Einleitung beschreibt der Verfasser Gegenstand, Fragestellung, Begriffe und Quellen einschließlich der archivalischen Überlieferung sowie sein methodisches Vorgehen. Innerhalb des weiteren Rahmens der Organisationsgeschichte der Universität in Europa bis zum Ende des 16. Jahrhunderts konzentriert er sich dann auf die Universität Jena.
Nach der Darstellung der Gründung in den Jahren 1547 bis 1558, der flacianischen Händeln der ersten ernestinischen Teilungen und des Dreißigjährigen Krieges geht er vertieft auf die Dotierung der Universität mit den Universitätsgütern Apolda und Remda sowie die Visitation des Jahres 1644 und das verbesserte Statut von 1653 ein. Auf dieser Grundlage untersucht er anschließend sehr sorgfältig das ernestinische Hochschulvisitationswesen von 1653 bis 1722 im Spiegel der Landesgeschichte. Das Schwergewicht seiner Erörterung legt er danach auf die an Hand der Visitationsakten dargestellte Entwicklung der Ämter und Institutionen der Universität, wobei er im Rahmen des Personalverbands nacheinander Studenten, Lehrpersonal (Sprach- und Exerzitienmeister, Privatlehrende, Adjunkte, Extraordinarien, Ordinarien), Verwaltung und danach die Institutionen und Einrichtungen einschließlich der Fakultäten und Dekane mit dem Jenaer Sonderfall der Verschränkung der juristischen Fakultät mit dem Jenaer Schöppenstuhl betrachtet.
Insgesamt kann er für das Verhältnis zwische |
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Walter, Tonio, Kleine Rhetorikschule für Juristen. Beck, München 2009. XVI, 319 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Walter, Tonio, Kleine Stilkunde für Juristen, 2. Aufl. Beck, München 2009. XVI, 276 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Walter, Tonio, Kleine Rhetorikschule für Juristen. Beck, München 2009. XVI, 319 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Hamburg 1971 geborene, nach dem Studium in Bonn und Freiburg im Breisgau bei Klaus Tiedemann tätige, auf Grund einer Arbeit über Betrugsstrafrecht in Frankreich und Deutschland 1999 promovierte, 2004 mit einer Untersuchung zur allgemeinen Lehre vom Verbrechen und der Lehre vom Irrtum de lege lata und de lege ferenda habilitierte, 2006 nach Regensburg berufene Verfasser sah die Juristen bereits 2002 von der Sprachgemeinschaft aufgegeben. Zu dieser Erkenntnis führte ihn eine Laune des Augenblicks, in der er sich einen alten Stilduden mit einer Einleitung „vom deutschen Stil“ Ludwig Reiners’ kaufte. Da er aus der Lektüre die Einsicht gewann, „es bisher so nicht gesehen zu haben“, veröffentlichte er 2002 einen Leitfaden, der lebendig, kurz und nützlich sein sollte.
Obwohl er danach als erste Reaktion die Zuschrift eines Lesers mit den Worten „ich habe selten ein so langweiliges Buch gelesen und es daher einem Freund geschenkt, dem es als Regaldekoration gewiss gute Dienste leistet“ erhielt, fanden sich sogar einige Käufer mehr als seine Reihe wohlwollender Rezensenten, so dass er sich sieben Jahre nach der ersten Auflage zu einer Auffrischung entschloss. Bei ihr ging er sehr behutsam vor. so dass er neben Neuzugängen und wenigen Streichungen im Überblick über das Schrifttum und neben rein Kosmetischem nur einige Beispiele ergänzte und Änderungen der Gesetze berücksichtigte.
In seiner Einleitung erklärt der Verfasser, was dieses Buch will, wie es angelegt ist und welches Schrifttum es zu seiner Thematik (einschließlich der Stilpäpste) gibt. Danach behandelt er den Stil, die Sprache und das Deutsche, Stilregeln, Stilmittel, Stilfragen sowie Stilsünden und fügt ein Textbeispiel, einen Schluss un |
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Walter, Tonio, Kleine Stilkunde für Juristen, 2. Aufl. Beck, München 2009. XVI, 276 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Walter, Tonio, Kleine Stilkunde für Juristen, 2. Aufl. Beck, München 2009. XVI, 276 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Walter, Tonio, Kleine Rhetorikschule für Juristen. Beck, München 2009. XVI, 319 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Hamburg 1971 geborene, nach dem Studium in Bonn und Freiburg im Breisgau bei Klaus Tiedemann tätige, auf Grund einer Arbeit über Betrugsstrafrecht in Frankreich und Deutschland 1999 promovierte, 2004 mit einer Untersuchung zur allgemeinen Lehre vom Verbrechen und der Lehre vom Irrtum de lege lata und de lege ferenda habilitierte, 2006 nach Regensburg berufene Verfasser sah die Juristen bereits 2002 von der Sprachgemeinschaft aufgegeben. Zu dieser Erkenntnis führte ihn eine Laune des Augenblicks, in der er sich einen alten Stilduden mit einer Einleitung „vom deutschen Stil“ Ludwig Reiners’ kaufte. Da er aus der Lektüre die Einsicht gewann, „es bisher so nicht gesehen zu haben“, veröffentlichte er 2002 einen Leitfaden, der lebendig, kurz und nützlich sein sollte.
Obwohl er danach als erste Reaktion die Zuschrift eines Lesers mit den Worten „ich habe selten ein so langweiliges Buch gelesen und es daher einem Freund geschenkt, dem es als Regaldekoration gewiss gute Dienste leistet“ erhielt, fanden sich sogar einige Käufer mehr als seine Reihe wohlwollender Rezensenten, so dass er sich sieben Jahre nach der ersten Auflage zu einer Auffrischung entschloss. Bei ihr ging er sehr behutsam vor. so dass er neben Neuzugängen und wenigen Streichungen im Überblick über das Schrifttum und neben rein Kosmetischem nur einige Beispiele ergänzte und Änderungen der Gesetze berücksichtigte.
In seiner Einleitung erklärt der Verfasser, was dieses Buch will, wie es angelegt ist und welches Schrifttum es zu seiner Thematik (einschließlich der Stilpäpste) gibt. Danach behandelt er den Stil, die Sprache und das Deutsche, Stilregeln, Stilmittel, Stilfragen sowie Stilsünden und fügt ein Textbeispiel, einen Schluss un |
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Wandschneider, Steffen, Die Allgemeinverfügung in Rechtsdogmatik und Rechtspraxis. Entwicklung eines atypischen Rechtsinbstituts im Spannungsfeld zwischen Norm und Einzelakt (= Europäische Hochschulschriften 2, 4947). Lang, Frankfurt am Main 2009. XIV, 359 S. Besprochen von Markus Engert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wandschneider, Steffen, Die Allgemeinverfügung in Rechtsdogmatik und Rechtspraxis. Entwicklung eines atypischen Rechtsinstituts im Spannungsfeld zwischen Norm und Einzelakt (= Europäische Hochschulschriften 2, 4947). Lang, Frankfurt am Main 2009. XIV, 359 S. Besprochen von Markus Engert.
In seiner Rostocker Dissertation stellt Wandschneider die Entwicklung der Allgemeinverfügung seit Beginn des 19. Jahrhunderts dar sowie die derzeitige Sicht auf das Rechtsinstitut, insbesondere im Hinblick auf jüngere Tendenzen in der Rechtsprechung. Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Auswertung der verwaltungsrechtlichen Literatur der letzten zwei Jahrhunderte.
Die noch stärker untergliederte Arbeit kann thematisch in drei Hauptabschnitte aufgeteilt werden. Sie beginnt mit der Herausbildung des Begriffs der Allgemeinverfügung im 19. Jahrhundert und behandelt die Weiterentwicklung in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. In diesem Zeitraum hat sich die Allgemeinverfügung als Rechtsinstitut in der praktischen Anwendung durchgesetzt, ohne jedoch eine dogmatische Heimat zu finden, wobei die letzten zwölf Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft diesbezüglich keinen rechtlichen Fortschritt und auch keine bleibende Wirkung hinterließen. Der Verfasser arbeitet die prägende Wirkung Richard Thomas für die Begriffsbildung sowie dessen Versuch einer dogmatischen Einordnung der Allgemeinverfügung zutreffend heraus und weist auf die anfänglichen französischen Einflüsse bei der rechtlichen Ausgestaltung hin. Im zweiten Abschnitt wird die Entwicklung im Geltungsbereich des Grundgesetzes untersucht, wobei besonders die Kodifikation des allgemeinen Verwaltungsverfahrens hervorzuheben ist, welche die vorherige, sehr kontroverse Diskussion über die rechtliche Einordnung weitestgehend, aber dennoch bis in die jüngste Vergangenheit hinein nicht vollständig beendete. Eine Behandlung der Allgemeinverfügung im Bereich der Deutschen Demokraqtischen Republik |
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Weber, Albrecht, Europäische Verfassungsvergleichung. Beck, München 2010. XXXII, 447 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weber, Albrecht, Europäische Verfassungsvergleichung. Beck, München 2010. XXXII, 447 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort des Verfassers führt die Europäisierung und Internationalisierung des Verfassungsrechts und Verwaltungsrechts auch zu einer wachsenden Bedeutung der Rechtsvergleichung des öffentlichen Rechts. Sie zeigt vergleichbare Verfassungsgrundlagen der Öffnung der Staatlichkeit für die Einwirkungen des europäischen Rechts und des internationalen Rechts und der Einflüsse auf die gewachsenen nationalen Strukturen der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens auf. Nach seiner in einer gleichnamigen Vorlesung an der Universität Osnabrück im Schwerpunktfach europäisches öffentliches Recht und seine Grundlagen gewonnenen Überzeugung ist deshalb europäische Verfassungsvergleichung im Sinne der Erarbeitung gemeinsamer Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und der Verfassung der Europäischen Union als Bestandteil des sich schrittweise entfaltenden ius commune europaeum ein Gebot der Stunde.
Gegliedert ist das stattliche, auf ein gut fünfseitiges allgemeines Literaturverzeichnis gestützte Werk in insgesamt 15 Kapitel. Sie betreffen nach einer kurzen Einführung zunächst Begriff und Funktion der Verfassung. Danach werden die Rechtsquellen des nationalen und des europäischen Verfassungsrechts dargestellt, wobei etwa für Deutschland, Frankreich, England, Griechenland, die Niederlande, Österreich, Polen und Spanien besondere Literaturhinweise gegeben werden.
Dem folgt die Erörterung der verfassungsgebenden und verfassungsändernden Gewalt. Besonders hervorgehoben wird der Schutz der Verfassung. Mit den Staatszielen werden die Unionsziele verglichen und danach die Strukturprinzipien (Staatsform Monarchie/Republik, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip) unter besonderer Berücksichtigung der Gewaltenteilung bzw. Funktionenteilung erörtert, wobei innerhalb der Gewalten mit dem Parlament begonne |
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Weber, Hermann, Juristensöhne als Dichter. Hans Fallada, Johannes R. Becher und Georg Heym. Der Konflikt mit der Welt ihrer Väter in ihrem Leben und ihrem Werk. BWV - Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2009. 9, 149 S., 37 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weber, Hermann, Juristensöhne als Dichter. Hans Fallada, Johannes R. Becher und Georg Heym. Der Konflikt mit der Welt ihrer Väter in ihrem Leben und ihrem Werk. BWV - Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2009. 9, 149 S., 37 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die Schriftsteller Johannes R.(obert) (eigentlich: Hans) Becher (1891-1958), Hans Fallada (Pseudonym für Rudolf Ditzen, 1893-1947) und Georg Heym (1887-1912) zählen zu den bekannten Namen der deutschen Literaturgeschichte. Einer Generation zugehörig, erlebten sie ihre Sozialisation in der literarischen Epoche des Expressionismus, die unter anderem durch den Topos des Aufbegehrens gegen die als verstaubt und überlebt interpretierte „Welt der Väter“ charakterisiert wird.
Alle drei entstammen wohlsituierten Familien mit Vätern, die in der Justiz Karriere gemacht hatten. Heinrich Becher (1865-1941) brachte es bis 1924 zum Rat am Bayerischen Obersten Landesgericht in München und trat auch durch einschlägige zivilrechtliche Publikationen hervor. 1908 krönte Wilhelm Ditzen (1852-1937), der später eine viel beachtete Monografie zum Beweis im Strafverfahren veröffentlichte, seine Berufslaufbahn als Reichsgerichtsrat in Leipzig. Hermann Heym (1850-1920) war zunächst Staatsanwalt und bekleidete ab 1900 das Amt eines Reichsmilitärgerichtsanwalts am Reichsmilitärgericht in Berlin.
In Opposition zur bedrückend empfundenen bürgerlichen Lebenswelt des Elternhauses gerieten Johannes R. Becher und Hans Fallada, deren Biografien erstaunliche Parallelen aufweisen, auf die „schiefe Bahn“, die beide über schulisches Versagen, Drogenerfahrungen und Selbstmordversuche bis hin zu vom Verfasser als „Pubertätstragödien“ (S. 38ff. und 58ff.) bezeichneten Kapitalverbrechen (Becher erschießt eine Geliebte, Fallada einen Freund) führen sollte, welche jedoch wegen festgestellter „krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ jeweils nach § 51 StGB „außer Verfolgung gesetzt“ wurden. Im Ersten Weltkr |
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Weber, Judith, Das sächsische Strafrecht im 19. Jahrhundert bis zum Reichsstrafgesetzbuch (= Juristische Zeitgeschichte, Abt. 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung - Materialien zu einem historischen Kommentar 32). De Gruyter, Berlin 2009. XVI, 280 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weber, Judith, Das sächsische Strafrecht im 19. Jahrhundert bis zum Reichsstrafgesetzbuch (= Juristische Zeitgeschichte, Abt. 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung - Materialien zu einem historischen Kommentar 32). De Gruyter, Berlin 2009. XVI, 280 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das sächsische Strafgesetzbuch in der Fassung von 1855/68 nimmt in der deutschen Strafrechtsgeschichte insofern eine besondere Stellung ein, als es als einziges partikulares Strafrecht das gesamtdeutsche Strafgesetzbuch von 1870/71, das im Übrigen ganz dem preußischen StGB von 1851 verpflichtet war, in Randbereichen beeinflussen konnte. Aus diesem Grunde ist es das Hauptziel der Hagener, von Thomas Vormbaum betreuten Dissertation Judith Webers, die Entwicklung der sächsischen Strafgesetzbücher des 19. Jahrhunderts im Hinblick auf ihre Bedeutung für das Strafgesetzbuch von 1870 zu erschließen. Hierzu war es erforderlich, auf der Grundlage der Entwürfe und der parlamentarischen Materialien auch auf die Entstehung der sächsischen Strafrechtskodifikationen einzugehen, für die es bisher an einer monographischen Erschließung fehlte. Die Darstellung beginnt mit einem Überblick über die Entwicklung des sächsischen Strafrechts bis zur Einführung des Criminalgesetzbuchs (CGB) von 1838. Bis dahin gab es in Sachsen kein einheitliches Strafgesetzbuch, sondern nur ein „aus verschiedenen Konstitutionen, Mandaten und anderen Normen“ zusammengesetztes Strafrecht (S. 14). Die folgenden Abschnitte des Werkes beschreiben nach der Besprechung der Vorentwürfe Karl August Tittmanns (1811), von Christian Daniel Erhards (1813) und Christian Carl Stübels (1824) die Entstehung des Criminalgesetzbuchs von 1838, des Strafgesetzbuchs von 1855 und dessen revidierter Fassung von 1868. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen jeweils die Regelungen des Allgemeinen Teils der Kodifikationen, die sich abweichend vom preußischen Recht bis 1868 herausgebildet haben. Hierzu gehören die Frag |
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Weckner, Falk, Strafrecht und Strafrechtspflege für Afrikaner und ihnen gleichgestellte Farbige in Deutsch-Ostafrika (= Rechtsgeschichtliche Studien 32). Kovač, Hamburg 2010. XXXV, 337 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen SchubertWecknerstrafrecht20100204 Nr. 13059 ZRG GA 128 /2010) 68
Weckner, Falk, Strafrecht und Strafrechtspflege für Afrikaner und ihnen gleichgestellte Farbige in Deutsch-Ostafrika (= Rechtsgeschichtliche Studien 32). Kovač, Hamburg 2010. XXXV, 337 S. Besprochen von Werner Schubert.
Bei dem Werk Weckners handelt es sich um die erste eingehende Untersuchung der Strafrechtspflege gegenüber den Afrikanern in Deutsch-Ostafrika auf der Basis der Auswertungen der Akten im Nationalarchiv von Tansania in Daressalam und ergänzend der Akten im Bundesarchiv Berlin (Bestand Reichskolonialamt). Weckner stellt zunächst die politische und wirtschaftliche Entwicklung von Deutsch-Ostafrika dar, der größten deutschen Kolonie mit 997.000 qkm Fläche und mit ca. 7,5 Millionen Afrikanern (S. 7ff., 35). Es folgt ein Abschnitt über die juristische Einordnung der Schutzgebiete (S. 65ff.) und die Kolonialverwaltung (S. 73ff.). An der Spitze der Verwaltung stand der Gouverneur, dem als Lokalverwaltungen die Bezirksämter und Militärstationen unterstanden. Der Gouverneur war zunächst der Kolonialpolitischen Abteilung des Auswärtigen Amtes, ab 1907 dem neu geschaffenen Reichskolonialamt gegenüber verantwortlich. 1914 waren in der Verwaltung von Deutsch-Ostafrika insgesamt 450 Deutsche beschäftigt, von denen 80 der Zentralverwaltung angehörten (S. 79). Im zweiten Teil behandelt Weckner zunächst die Strafrechtspflege unter dem Reichskommissar Wissmann von 1889-1891, der 1890 bereits detaillierte „Gesichtspunkte über die Handhabung der Rechtspflege bei Ausländern und bei der eingeborenen Bevölkerung“ erließ (Text S. 284ff.). Für die Strafrechtspflege in der Zeit der Reichsverwaltung waren eine Gouverneursverordnung von 1891 und zwei Verfügungen des Reichskanzlers von 1896 maßgebend (sämtlich wiedergegeben S. 289ff.). Eine grundlegende Reform des Eingeborenenstrafrechts scheiterte vor allem am Widerstand der Kolonialverwaltungen (S. 129ff.; zu den Arbe |
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Weichbrodt, Stephan, Die Geschichte des Kammergerichts von 1913-1945. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2009. 410 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weichbrodt, Stephan, Die Geschichte des Kammergerichts von 1913-1945. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2009. 410 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert.
Das Kammergericht (KG) gehörte zu den profiliertesten Oberlandesgerichten Preußens, das insbesondere über umfassende Zuständigkeiten im Bereich der FGG-Sachen (S. 27) und ab 1934 in Hoch- und Landesverratssachen (S. 39) verfügte. Mit der Geschichte des Kammergerichts im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert hat sich Friedrich Holtze in Bd. 4 seiner „Geschichte des Kammergerichts“ (Bd. 4, Berlin 1904) und in der Festschrift von 1913: „Fünfhundert Jahre Kammergericht“ befasst. Friedrich Scholz hat 1982 unter dem Titel „Berlin und seine Justiz, Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945-1980“ eine umfassende Geschichte auch des Kammergerichts für die Nachkriegszeit vorgelegt. Mit dem neuen Werk Stephan Weichbrodts ist nunmehr die Geschichte des Kammergerichts für die Zeit des Ersten Weltkriegs, der Weimarer Zeit und der NS-Zeit erschlossen.
Nach der Einleitung, die den „historischen Erwartungshorizont“ erschließt (Müller-Arnold-Prozess; Zopfschulzen-Fall, Fall des Turnvaters Jahn und Fall Jacoby; S. 18ff.) folgen Abschnitte über die Namens- und Baugeschichte (S. 25ff.), die Zuständigkeiten (S. 35ff.) und die Richter (Ausbildung, Diensteide, S. 47ff.). Für die Weimarer Zeit beschreibt Weichbrodt zwölf „Einzelereignisse“ (S. 83ff.), u. a. die Ablehnung jüdischer Richter, den Fall des Senatspräsidenten beim preußischen Oberverwaltungsgericht Grützner gegen den Kammergerichtsrat Dr. Fränkel und die Probleme, die mit der politischen Betätigung von Justizangehörigen zwischen 1930 und 1932 verbunden waren.
Auch für die NS-Zeit bringt Weichbrodt keine Gesamtdarstellung, sondern zunächst wiederum lediglich „Einzelereignisse“. Allerdings wäre es hilfreich gewesen, wenn er in diesem Zusammenhang und nicht erst im Schlusskapitel auf den neuen Kammergerichtspräsidenten Heinrich Hölscher, |
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Weißhuhn, Christian, Alfred Hueck 1889-1975 - Sein Leben, sein Wirken, seine Zeit (= Rechtshistorische Reihe 383). Lang, München 2009. XVI, 252 S. Besprochen von Lieselotte Jelowik. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Weißhuhn, Christian, Alfred Hueck 1889-1975 - Sein Leben, sein Wirken, seine Zeit (= Rechtshistorische Reihe 383). Lang, München 2009. XVI, 252 S. Besprochen von Lieselotte Jelowik.
Die von Gerhard Lingelbach (Jena) angeregte und betreute Dissertation verbindet die Darstellung einer Gelehrtenbiographie mit wissenschaftsgeschichtlichen Intentionen. Der Autor selbst sieht in ihr „eine Abhandlung zur Privatrechtswissenschaft im 20. Jahrhundert“ und in Alfred Hueck „eine(n) der führenden Zivilrechtler des 20. Jahrhunderts“ (S. 2). In der Tat verkörperte Hueck diese rechtswissenschaftliche Disziplin in einem über das Gewöhnliche hinausgehenden Maße. Untrennbar verbunden ist sein Name vor allem mit dem Arbeitsrecht. Sein – gemeinsam mit H. C. Nipperdey verfasstes – Lehrbuch und der gleichnamige Grundriss avancierten, auch gemessen an der Zahl ihrer Auflagen zwischen 1928 und 1970, zu Standardwerken des Fachs. Nicht minder erfolgreich war Hueck durch seine Arbeiten zum Handels- und Gesellschaftsrecht, die ebenfalls viele Auflagen erlebten.
Huecks akademische Laufbahn führte ihn von Münster, wo er sich 1918 mit einer Arbeit über eine schuldrechtliche Thematik habilitierte und bis 1925 als Privatdozent tätig war, zunächst auf einen Lehrstuhl für deutsches, bürgerliches, Handels- und Verkehrsrecht in Jena. Von dort folgte er 1936 einem Ruf nach München, wo er mit kurzer zwangsweiser Unterbrechung nach Kriegsende bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1958 als Ordinarius wirkte. Weißhuhn folgt anhand der Universitätsarchivalien und diverser anderer Quellen staatlicher Archive sowie Aussagen von Zeitzeugen diesen drei Stationen des akademischen Lebenswegs Alfred Huecks unter Einbeziehung und Bewertung seines jeweiligen wissenschaftlich-literarischen Schaffens. Er attestiert ihm eine „enorme schriftstellerische Aktivität“ (S. 34), deren Schwerpunkt in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg fiel. Sieht man von der episodenhaften Amtsenthebung Huecks 19 |
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Weller, Marc-Philippe, Die Vertragstreue. Vertragsbindung - Naturalerfüllungsgrundsatz - Leistungstreue (= Jus Privatum 142). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XXXI, 633 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
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Anzuzeigen ist die in Köln von Heinz-Peter Mansel betreute Habilitationsschrift Marc-Philippe Wellers. Gegenstand der Arbeit ist ein „Prinzip“, ein Maßstab, der, „ohne Regel zu sein, als Argument für individuelle Rechte dienen“ kann (S. 27 in Anlehnung an Dworkin) – aber nicht irgendein Prinzip, sondern eines, das nach der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs ein „tragender Grundsatz jeder Rechtsordnung“ ist (EuGH, Urt. v. 16. 6. 1998, Rs. C-162/96 [Racke], Slg. 1998, I-3655, Tz. 49). Wellers Ziel ist es, „den dogmatischen Bedeutungsgehalt der Vertragstreue im heutigen Bürgerlichen Recht zu ermitteln“.
Zu den wichtigen Ergebnissen der Arbeit von Ilka Kauhausen über die Privatrechtswissenschaft in Deutschland seit 1945 gehört, dass der Versuch der dogmatischen Argumentation aus Prinzipien heraus in der privatrechtlichen Literatur (untersucht wurden vor allem die Lehrbücher) aus der Mode gekommen ist (vgl. meine Besprechung in dieser Zeitschrift 125 [2008], S. 1029-1035). Weller liefert nun einen profunden Beitrag, um die zivilrechtliche Dogmatik auf den Boden prinzipieller Überlegungen zu stellen. Auch wenn man ihm in Einzelheiten vielleicht nicht immer folgen möchte (vgl. z. B. die kritischen Bemerkungen von Ulrich Huber, Schadensersatz statt der Leistung, in: AcP 210 [2010], S. 319-353, insbesondere Fn. 2, 17), so ist es Weller doch gelungen, in einem breiten, rechtsvergleichenden Ansatz die Vertragstreue als Prinzip zu begreifen sowie seine Verankerung im und seinen Argumentationswert für das geltende Privatrecht herauszuarbeiten. Insofern ist die Arbeit von Weller wissenschaftsgeschichtlich bemerkenswert. Weller bezieht mit großer Klarheit Position.
Trotz zahlreicher historischer Reminiszenzen verfolgt die Untersuchung |
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Wesel, Uwe, Geschichte des Rechts in Europa - Von den Griechen bis zum Vertrag von Lissabon. Beck, München 2010. X, 734 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wesel, Uwe, Geschichte des Rechts in Europa - Von den Griechen bis zum Vertrag von Lissabon. Beck, München 2010. X, 734 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dieses Buch, so beginnt der bekannte Verfasser, wenige Tage nach der Machtübernahme in Hamburg geboren, nach dem Studium der klassischen Philologie in Hamburg (Bruno Snell) und der Rechtswissenschaft in München 1965 bei Wolfgang Kunkel über rhetorische Statuslehre und Gesetzesauslegung der römischen Juristen promoviert und 1968 mit einer in der romanistischen Abteilung dieser Zeitschrift (Band 85 [1868], 94) veröffentlichten Untersuchung zur dinglichen Wirkung der Rücktrittsvorbehalte des römischen Kaufs habilitiert, 1969 an die freie Universität in Berlin berufen und in unruhiger Zeit umgehend zum Vizepräsidenten gewählt, ergänzt die schon erschienene „Geschichte des Rechts“ (1997, 2. A. 2001, 3. A. 2006). Die beginnt mit der vorstaatlichen Welt von Stammesgesellschaften und der Entstehung von Herrschaft, beschreibt dann Mesopotamien, Ägypten, das alte Israel, Griechenland und Rom als größeres Bild einer antiken Rechtsgeschichte und verengt sich dann aber seit dem Mittelalter immer mehr auf den deutschen Sprachraum. Im jetzigen Buch, das nur mit jahrelanger Unterstützung durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung und die Gerda Henkel-Stiftung möglich war, wird - ausgenommen einige kleinere Länder - die Geschichte des Rechts für ganz Europa beschrieben, das mit Griechen und Römern beginnt (also Stammesgesellschaften, Mesopotamien, Ägypten und das alte Israel vernachlässigen kann) und sich später (nicht auf den deutschen Sprachbereich verengt, sondern) ausdehnt von Spanien bis Norwegen und von England bis Russland(, die freilich zu einem erheblichen Teil von Griechen beeinflusst und zeitweise von Römern beherrscht sind).
Gegliedert ist das neue, mit einem Bezug auf Bruno Snell einsetzende Werk in elf Kapitel. Sie betreffen nacheinander Europa (mit einem Exkurs Europäis |
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Wilhelm Levison 1876–1947. Ein jüdisches Forscherleben zwischen wissenschaftlicher Anerkennung und politischem Exil, hg. v. Becher, Matthias/Hen, Yitzak (= Bonner historische Forschungen 63). Franz Schmitt-Verlag, Siegburg 2010, 351 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wilhelm Levison 1876–1947. Ein jüdisches Forscherleben zwischen wissenschaftlicher Anerkennung und politischem Exil, hg. v. Becher, Matthias/Hen, Yitzak (= Bonner historische Forschungen 63). Franz Schmitt-Verlag, Siegburg 2010, 351 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wilhelm Levison wurde in Düsseldorf am 27. Mai 1876 als Angehöriger einer seit dem späten 17. Jahrhundert in Siegburg ansässigen Familie und älterer Sohn des Textilhändlers Hermann Levison und seiner Ehefrau Josephine, geb. Goldschmidt, geboren. Nach dem frühen Tod des Vaters und dem Abitur des Jahres 1894 empfahl ihn der Direktor des städtischen Gymnasiums Düsseldorf dem Althistoriker Heinrich Nissen in Bonn, wo Levison das Studium der Geschichte und klassischen Philologie aufnahm und mit einer Dissertation über die Beurkundung des Civilstands im Altertum abschloss. Auf Grund einer weiteren Studie zur Geschichte des Frankenkönigs Chlodwig zog er die Aufmerksamkeit des an der Ausgabe von Quellen zur Geschichte des Merowingerreichs für die Monumenta Germaniae Historica arbeitenden Archivars Bruno Krusch auf sich und wurde 1899 Mitarbeiter Kruschs in Hannover.
Aus der Beschäftigung mit den merowingischen Quellen entstand die 1903 von der philosophischen Fakultät der Universität Bonn angenommene Habilitationsschrift über Bischof Germanus von Auxerre und die Quellen zu seiner Geschichte. Unmittelbar danach begann Levison seine Lehrtätigkeit in Bonn, erhielt 1909 den Titel Professor, 1912 ein planmäßiges Extraordinariat und wurde 1920 im Zuge einer allgemeinen Universitätsreform in Preußen zum Ordinarius ernannt, woraufhin er aus dem Dienst der Monumenta Germaniae Historica ausscheiden konnte. 1935 wurde er in den Ruhestand versetzt und verließ Mitte April 1939 Bonn in Richtung England, wohin schon früher sein Bruder emigriert war und wo ihm die Universität Durham ab 16. April 1939 eine neue wissenschaftliche Heimstätte als Honorary Fellow bot.
Am 17. Januar 1947 ver |
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Wilhelm, Uwe, Das Deutsche Kaiserreich und seine Justiz. Justizkritik - politische Strafrechtsprechung - Justizpolitik (= Historische Forschungen 93). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 721 S. Besprochen von Hans Hattenhauer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wilhelm, Uwe, Das Deutsche Kaiserreich und seine Justiz. Justizkritik - politische Strafrechtsprechung - Justizpolitik (= Historische Forschungen 93). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 721 S. Besprochen von Hans Hattenhauer.
Es war an der Zeit, dass sich die Forschung eine umfassende Untersuchung der Justiz des zweiten deutschen Kaiserreichs zur Aufgabe machte, nachdem in den vergangenen Jahrzehnten eine Reihe von Einzeluntersuchungen dem vorgearbeitet hatte. Dazu bestand um so mehr Anlass, weil wir bei der Erforschung dieser Epoche nicht mehr allein auf den Bestand R 43 (Reichskanzlei) im Bundessarchiv angewiesen sind und wieder den damals schmerzlich vermissten Zugang zu sämtlichen einschlägigen Archivalien haben. Der Verfasser hat dieser Herausforderung entsprochen. Das Ergebnis ist eine materialreiche Darstellung von allen möglichen Aspekten der Justiz und Rechtspolitik dieser Zeit, so dass sein Werk, eine Habilitationsschrift der Freiburger Philosophischen Fakultät, auch dem mit diesem Zeitraum vertrauten Rechtshistoriker noch manche neue Einsicht zu vermitteln vermag. An gründlicher Auswertung der Archivalien aus dem Reich, Preußen, gelegentlich auch Bayern und Hannover, fehlt es nicht. Dass der Verfasser sich dagegen bei den gedruckten Quellen angesichts deren unübersehbaren Fülle auf eine Auswahl beschränken musste und dort vor allem aus Parlaments- und Presseberichten schöpfte, muss jeder Kundige billigen. Der juristische gebildete Rechtshistoriker muss es begrüßen, dass sich nun auch ein Vertreter der allgemeinen Geschichtswissenschaft auf diesem, von seiner Disziplin zumeist gemiedenen Feld umgesehen hat. Wird dabei der Gegenstand nicht mit dem Vorverständnis des Juristen untersucht, so kann es der Sache doch nur gut tun, wenn fachfremde Kritik dem Rechtshistoriker Fragen stellt und ihm Anlass gibt, sich der Sicht des Rechtslaien zu stellen und auf dessen Sichtweise einzugehen.
Nach einer der Einleitung (S. 15-34) wird |
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Will, Martin, Die Entstehung der Verfassung des Landes Hessen von 1946 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 63). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. 602 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Will, Martin, Die Entstehung der Verfassung des Landes Hessen von 1946 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 63). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. 602 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Land Hessen hat zwar eine wechselvolle Geschichte hinter sich, nimmt aber dessenungeachtet in der gesamten deutschen Verfassungsgeschichte einen führenden Rang ein. Zwar geht Bayern Hessen in diesem Punkt durch seine Konstitution vom 1. Mai 1808 voraus, durch die - nach Virginia, Polen, Frankreich und anderen - erstmals eine ständeunabhängige Volksvertretung in einem deutschen Staat eingeführt wurde, doch folgen sowohl Nassau (1./2. 9. 1814) wie Hessen-Darmstadt (1820) und auch Kurhessen (1831) mit nicht allzu großem Abstand. Die 1946 für das neu gestaltete Hessen in Kraft gesetzte Verfassung ist sogar die älteste in Kraft stehende Verfassung Deutschlands überhaupt.
Ihre Entstehung ist Gegenstand der von Gerd Hardach angeregten und mit großem Interesse begleiteten, im Sommersemester 2008 vom Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften der Universität Marburg angenommenen Dissertation des 1967 geborenen Verfassers. Dieser erwarb nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Sinologie 1997 in Cambridge den LL.M. und wurde 1999 zum Dr. iur. promoviert. Seit seiner 2007 erfolgten Habilitation ist er im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Marburg als Privatdozent tätig.
In der kurzen und klaren Einleitung schildert der damit bestens ausgewiesene Verfasser den Forschungsstand, die Quellen und das Ziel seiner Untersuchung. Dabei kann er überzeugend darauf hinweisen, dass die Entstehung der hessischen Verfassung von 1946 bisher nicht umfassend erforscht ist. Ebenso bedeutsam ist seine Übersicht über die dafür an sich zur Verfügung stehenden, vielfach archivalischen Quellen, von denen ein Großteil der wichtigen Dokumente in der Dokumentensammlung die Entstehung der Hessischen Verfassung von 1946 |
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Willoweit, Dietmar, Deutsche Verfassungsgeschichte - Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands. Ein Studienbuch (= Kurzlehrbücher für das juristische Studium), 6. Aufl. Beck, München 2009. XXXV, 486 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Willoweit, Dietmar, Deutsche Verfassungsgeschichte – Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands. Ein Studienbuch (= Kurzlehrbücher für das juristische Studium). 6. Aufl., Beck, München 2009. XXXV, 486 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Ein Klassiker geht in sein drittes Jahrzehnt: Die „Deutsche Verfassungsgeschichte“ Dietmar Willoweits liegt seit 2009 in sechster Auflage und in einem leicht vergrößerten Format vor. Mehrfach verändert und erweitert, hat dieses seit 1990 publizierte Studienbuch des gebürtigen Ostpreußen und nunmehrigen Präsidenten der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, der zwanzig Jahre lang der Würzburger Rechtsgeschichte als Ordinarius die Richtung gewiesen hat, über mehrere Generationen Studierende der Rechtswissenschaft begleitet und instruiert.
Nach der Anführung des Inhaltsverzeichnisses und zweier weiterer Verzeichnisse - der Abkürzungen und der zitierten Zeitschriften, Reihen und Quellensammlungen – folgen eine einleitende Kurzdarstellung des Untersuchungsgegenstandes und ein Überblick über das aktuelle Schrifttum. Daran reihen sich in chronologischer Abfolge die jeweils weiter in Kapitel, Paragrafen, römisch bezifferte Abschnitte und arabisch gezählte Unterabschnitte unterteilten, insgesamt vier Hauptteile des Inhalts. Deren erster, „Vom Personenverband zur Reichsorganisation“, setzt in spätantik-frühmittelalterlicher Zeit mit dem Fortwirken römischer Verwaltungstraditionen und der Konstituierung des Reichs der Franken ein und führt herauf bis ins hohe Mittelalter und ans Ende der staufischen Herrschaft, wo die Fürstenprivilegien der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis (1220) und des Statutum in favorem principum (1232) fundamentale Rechtsgewährungen bezeichnen, von denen Willoweit sagt, dass sie zwar „lange Zeit nur als Ausdruck kaiserlicher Ohnmacht angesehen“ worden wären, es jedoch „bis heute nicht gelungen“ sei, sie „aus dem Rechtsdenken ihrer Zeit heraus zu begreifen“ (S. |
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Winter, Robert, Täter im Geheimen. Wilhelm Krichbaum zwischen NS-Feldpolizei und Organisation Gehlen. Militzke Verlag, Leipzig 2010. 189 S. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Winter, Robert, Täter im Geheimen. Wilhelm Krichbaum zwischen NS-Feldpolizei und Organisation Gehlen. Militzke Verlag, Leipzig 2010. 189 S. Besprochen von Martin Moll.
Bezüglich zweier in der Einleitung zu diesem schmalen Büchlein angesprochener Punkte ist dem Verfasser unbedingt Recht zu geben: Im Vergleich zu anderen Terrorinstrumenten des NS-Staates wie SS, Gestapo, Sicherheitsdienst (SD) und anderen ist unser Wissen über die Geheime Feldpolizei (GFP) der Wehrmacht und deren Beteiligung an Kriegsverbrechen insbesondere an der Ostfront eher bescheiden. Und zweitens: Noch aufklärungsbedürftiger ist, auf welchen Wegen und mit wessen Hilfe schwerbelastete GFP-, aber auch SS- und Gestapo-Angehörige nach 1945 bei der Organisation Gehlen, dem Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes (BND), und später bei diesem selbst Unterschlupf fanden. Vor diesem Hintergrund ist es prinzipiell zu begrüßen, dass Winter eine, wenn auch knappe Biographie Wilhelm Krichbaums vorlegt, die sowohl dessen Rolle als Chef der GFP wie auch dessen geheimdienstliche Tätigkeit in der Bundesrepublik behandelt.
Freilich ist der Forschungsstand nicht gar so trist, wie Winter behauptet. Sein nicht einmal vierseitiges Literaturverzeichnis belegt nämlich nicht weiße Flecken der Forschung, sondern die oberflächlichen Recherchen des Autors. Die großen Überblickswerke zur Besatzungspolitik in der UdSSR 1941-1944, die sehr wohl – wenn auch verstreute – Hinweise zur GFP enthalten, fehlen ebenso wie Michael Wildts grundlegende Studie über das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), in dem Krichbaum laut Winter eine prominente Stellung innehatte. Unverständlich ist im Zeitalter der Internet-Recherchen, wie der Verfasser den schon 2003 publizierten Aufsatz von Paul B. Brown: The Senior Leadership Cadre of the Geheime Feldpolizei, 1939-1945 (in: Holocaust and Genocide Studies 17, 2003, S. 278-304) übersehen konnte, obwohl er ausführlich die von Winter herausgestriche |
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Wojak, Irmtrud, Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 23). Beck, München 2009. 638 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wojak, Irmtrud, Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 23). Beck, München 2009. 638 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Fritz Bauer, der Frankfurter Generalstaatsanwalt, hat wie kaum ein anderer die Geschichte der Nachkriegsjustiz in ihrem Verhältnis zu den NS-Verbrechen entscheidend beeinflusst und geprägt. Seinem Einsatz ist es zu verdanken, dass der Auschwitzprozess in den sechziger Jahren seine vielfältige Wirkung als Dokumentation des Grauens, seine aufklärerische Funktion in der zeitgeschichtlichen und juristischen Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und für die Klärung des Kernbereichs von Recht, an dem der Unrechtsstaat zu messen war, entfalten konnte. Die von der Historikerin Irmtrud Wojak vorgelegte, großangelegte und bedeutende Biografie (zugleich eine Habilitationsschrift, die auf einer Fülle historischer Quellen, aber auf keinem persönlichen Nachlass aufbauen kann) wird dem einzigartigen Lebenslauf des aus Deutschland vertriebenen jüdischen Juristen und Sozialisten im Kontext vor allem der Nachkriegsgeschichte in mehr als einer Hinsicht vollauf gerecht.
Der nach der Machtergreifung sofort ins Konzentrationslager eingesperrte junge Jurist konnte 1935 nach Dänemark und 1943 nach Schweden flüchten. Als er nach seiner Rückkehr nach Deutschland es sich zur Sysiphus-Aufgabe machte, die Deutschen „Gerichtstag halten“ zu lassen über sich selbst, geschah dies, wie die Verfasserin zeigt, zu einer Zeit, in der die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrechtssystem innenpolitisch wenig opportun erschien und sich ein zutiefst von idealistischem und humanem Geist geprägter, unentwegt mahnender Zeitgenosse, und sei er auch alsbald in exponierter und einflussreicher Position, im Geflecht und Gestrüpp der deutschen „Vergangenheitspolitik“ mehr Gegner als Freunde oder Bundesgenossen schaffen musste. Wojak will das Exemplarische des von den Katastrophen des 2 |
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Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache auf der Grundlage des Corpus der althochdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300, unter Leitung von Kirschstein, Bettina/Schulze, Ursula erarb. v. Ohly, Sibylle/Schmitt, Peter. (= Veröffentlichungen der Kommission für deutsche Literatur des Mittelalters der bayerischen Akademie der Wissenschaften), 3 Bände. Erich Schmidt, Berlin 1994ff. XVI, 2619 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache auf der Grundlage des Corpus der althochdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300, unter Leitung von Kirschstein, Bettina/Schulze, Ursula erarb. v. Ohly, Sibylle/Schmitt, Peter. (= Veröffentlichungen der Kommission für deutsche Literatur des Mittelalters der bayerischen Akademie der Wissenschaften), 3 Bände. Erich Schmidt, Berlin 1994ff. XVI, 2619 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Deutsche tritt bekanntlich nur langsam aus dem Dunkel der Geschichte hervor, indem es von der unmittelbar verklingenden Rede in die zumindest in manchen Fällen dauerhaftere Schrift überführt wird. Müssen seine Vorstufen des Indogermanischen und Germanischen entweder vollständig oder nahezu vollständig aus jüngerer Überlieferung wissenschaftlich-hypothetisch rekonstruiert werden, so erscheinen im Frühmittelalter wenigstens die ersten Rinnsale des Althochdeutschen, des Altsächsischen und des Altniederfränkischen neben anderen aus dem Germanischen erwachsenen Sprachen. Breiter wird der Fluss erst im Hoch- und Spätmittelalter, in dem freilich die lateinische Sprache noch lange als Medium der Aufzeichnungen vorherrscht.
Dennoch gibt es auf der Grundlage der Quellen seit dem 19. Jahrhundert Wörterbücher des Mittelhochdeutschen und des Mittelniederdeutschen, die lange Zeit zunächst als vorbildlich und dann wenigstens als befriedigend galten, ehe sie als mangelhaft und ersetzungsbedürftig eingestuft wurden. In ihrem Mittelpunkt standen von den Anfängen an die literarischen Texte, die sich etwa mit Namen wie beispielsweise Walther von der Vogelweide verbinden lassen. Erst von 1929 an ergänzte dies Friedrich Wilhelm grundsätzlich durch die erste Lieferung des Corpus der althochdeutschen Originalurkunden des 13. Jahrhunderts, mit der er den herkömmlichen Literaturbegriff um einen bestimmten Typ der Gebrauchssprache erweiterte.
Dieses zunächst umstrittene, dann aber allmählich anerkannte Unternehmen ko |
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Wunder, Bernd, Kleine Geschichte des Herzogtums Württemberg (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). Braun/DRW-Verlag. Leinfelden-Echterdingen 2009. 213 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wunder, Bernd, Kleine Geschichte des Herzogtums Württemberg (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). Braun/DRW-Verlag. Leinfelden-Echterdingen 2009. 213 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Württemberg ist die 1081/1092 erscheinende Burg bei Esslingen, nach der sich Grafen benennen, welche die Landesherrschaft im östlichen Teil Schwabens erreichen, der bis 1951/1952 als selbständige politische Einheit währte, ehe er im größeren Bundesland Baden-Württemberg aufging. Bernd Wunder trat bereits 1971 durch seine Dissertation über Frankreich, Württemberg und den Schwäbischen Kreis während der Auseinandersetzungen über die Reunionen (1679-1697) als Sachkenner seiner Geschichte hervor und wirkte von 1977 bis 2003 als Professor für neuere Geschichte an der Universität Konstanz mit Forschungsschwerpunkten in der Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen sowie der Verfassungsgeschichte und der Verwaltungsgeschichte des 17. bis 19. Jahrhunderts. In der vorliegenden Darstellung kehrt er zu den Anfängen zurück.
Dementsprechend beginnt auch der mit einem Ausschnitt aus der Allianztafel der Häuser Habsburg und Württemberg von 1612 geschmückte Band mit den im Dunkeln gesehenen Anfängen der Dynastie der Grafschaft Württemberg und der raschen territorialen Expansion. Dem folgen die Begründung des Herzogtums, die Krise der Dynastie unter Herzog Ulrich am Beginn des 16. Jahrhunderts, die innere Festigung des Herzogtums seit Herzog Christoph, Kriege ohne Ende im 17. Jahrhundert, Land und Leute einschließlich Räuberbanden und Hexen, das Zeitalter des Absolutismus mit Kurwürde und Soldatenhandel und der Beginn einer neuen Epoche seit der französischen Revolution. Neben zahlreichen Abbildungen runden eine Zeittafel und Literaturhinweise das gut lesbare, informative Werk, das die Entwicklung der württembergischen Geschichte ab 1806 und ab 1918 anscheinend eigenen Darstellung(en) vorbehält, angenehm ab.
Innsbruck |
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Zang, Gert, Kleine Geschichte der Stadt Konstanz (= Regionalgeschichte . fundiert und kompakt). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen 2010. 240 S., 34 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zang, Gert, Kleine Geschichte der Stadt Konstanz (= Regionalgeschichte . fundiert und kompakt). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen 2010. 240 S., 34 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am dem bereits in der Jungsteinzeit besiedelten, verkehrsgünstig am Ausfluss des Rheines aus dem Bodensee gelegenen Ort wurde schon unter dem römischen Prinzeps Tiberius (14-37 n. Chr.) ein Stützpunkt angelegt, dessen im 6. Jahrhundert überlieferter Name Constantia war. Bis zur Gegenwart hat sich hieraus eine blühende Stadt mit mehr als 80000 Einwohnern entwickelt. Gert Zang, früher Archivar im Kulturamt des Bodenseekreises, hat sich mit ihr in vielen gewichtigen Veröffentlichungen befasst, so dass er für eine kleine Geschichte der Stadt Konstanz sehr gut ausgewiesen ist.
Er gliedert sein Werk in nahe liegender Weise chronologisch, wobei er die Besiedlung am höchsten Punkt der Stadt beginnen lässt. Vielleicht zwischen 550 und 590 wird der Ort Sitz eines Bischofs, der ihm um 900 das Marktrecht verleiht, aber danach den Ort an das Reich verliert. Zwischen 1414 und 1418 erlangt die Stadt als Sitz des 16. allgemeinen Konzils zur Überwindung des abendländischen Schismas europäische Bedeutung. Von 1548 bis 1805 fällt sie unter die Herrschaft Österreichs.
Der Verfasser zeichnet diese Entwicklungen sorgfältig nach und verfolgt sie über Revolution, glänzenden Aufstieg, das Hakenkreuz und die Not bis zum grenzenlosen Wachstum in der Bundesrepublik. Ziemlich detailliert vermag er dabei auch auf wichtige Einzelheiten einzugehen. Chronologie und Literaturhinweise runden die gut lesbare, interessante Darstellung ansprechend ab.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Zehetmayr, Roman, Urkunde und Adel. Ein Beitrag zur Geschichte der Schriftlichkeit im Südosten des Reichs vom 11. bis zum frühen 14. Jahrhundert (= Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 53). Böhlau, Wien 2010. 388 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zehetmayr, Roman, Urkunde und Adel. Ein Beitrag zur Geschichte der Schriftlichkeit im Südosten des Reichs vom 11. bis zum frühen 14. Jahrhundert (= Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 53). Böhlau, Wien 2010, 388 S. Besprochen von Thomas Vogtherr.
Immer noch sind aus der Untersuchung hochmittelalterlicher Privaturkunden Erkenntnisse über die Nutzung und Verbreitung der Schriftlichkeit zu gewinnen. Wenn diese Untersuchungen, wie im vorliegenden Falle, sich überdies der schwierigen Frage zuwenden, wie und warum sich im nichtfürstlichen Adel die Siegelurkunde eigentlich durchgesetzt habe und welche Rolle dabei die Notare spielten, werden gleich zwei Fragestellungen berührt, für die eine einfache Antwort kaum zu geben ist. Zehetmayr hat sich dieser Fragen für das Gebiet der Herzogtümer Österreich und Steier in den Grenzen des ausgehenden 13. Jahrhunderts angenommen und hat näherhin die Urkundenüberlieferung der Herren von Stubenberg, Pettau, Liechtenstein und Kuenring sowie der Grafen von Hardegg behandelt, dazu auch einige weitere, kleinere und durchweg schlechter bezeugte Niederadelsfamilien vergleichend hinzugezogen.
Die Untersuchung behandelt das Thema in drei Schritten: Zunächst wird die Zeit der hochmittelalterlichen Notitiae untersucht (S. 19-85), sodann die Phase des im Einzelnen zu unterschiedlichen Zeiten erfolgenden ersten Auftretens von Siegelurkunden bis etwa 1230 (S. 87-172) und endlich die Durchsetzung dieser neuen Beurkundungsart bis in die ersten Jahrzehnte des 14. Jahrhunderts (S. 173-289). Hinzuweisen ist darauf, dass die Zwischenergebnisse der einzelnen Untersuchungsschritte vorbildlich zusammengefasst werden, so dass die Lektüre auch für diejenigen von Interesse ist, welche die eigentlich lokalen und regionalen Verhältnisse nicht im Einzelnen nachvollziehen können oder wollen.
Die allgemeinen Ergebnisse sind folgende: Schon vor dem Aufkommen erster Siegelurkunden waren es |
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Zeindl, Gertraud, Meran im Mittelalter. Eine Tiroler Stadt im Spiegel ihrer Steuern (= Tiroler Wirtschaftsstudien 57). Wagner, Innsbruck 2009. 152 S., 24 Abb., 8 Tab. und der Edition des Stadtsteuerregisters vom Jahr 1492. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Aus unbedeutenden Gefälligkeiten haben sich die Steuern weltweit allmählich zu bedrückenden Lasten entwickelt, mit deren Hilfe Entscheidungsträger ihre Macht zu sichern versuchen. Die dieser Entwicklung im Wege stehenden Hindernisse wurden von vielen Interessierten zu Lasten der Betroffenen nicht immer wirklich offen beseitigt. Umso interessanter sind einzelne detaillierte Einblicke in den Gang des nicht vollständig vorhersehbaren Geschehens auf der Grundlage lange Zeit für verhältnismäßig unwichtig angesehener Quellen.
Diese Möglichkeit ergreift dankenswerterweise Gertraud Zeindl in ihrer von Klaus Brandstätter betreuten Innsbrucker geschichtswissenschaftlichen Dissertation auf, mit der leider zugleich die Geschichte der bisher von der Wirtschaftskammer Tirol während eines halben Jahrhunderts unterstützten Tiroler Wirtschaftsstudien endet. Sie befasst sich mit einem sowohl hinsichtlich der Zahl der überlieferten Steuerregister als auch bezüglich der Fülle der Nachrichten über die Steuerverwaltung in Tirol hervorragenden Quellenbestand. Insgesamt sind für die Jahre zwischen 1438 und 1525 Steuerregister überliefert, welche die Verfasserin durch Steuerprotokolle noch ergänzt.
Ihrem eigentlichen Gegenstand nähert sich die Verfasserin in ihrer in sechs Abschnitte gegliederten Untersuchung vorsichtig an. Zunächst beschreibt sie in der Einleitung den Forschungsstand, das Tiroler Steuerwesen in der Geschichtswissenschaft und für die Meraner Steuerregister die Untersuchungsziele, die Problemstellung und die angewandte Methode. Danach behandelt sie Meran im späten Mittelalter, die Stadt und ihre Bewohner sowie das mittelalterliche Steuerwesen in den Städten allgemein, in Tirol und in |
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Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung. Generalregister zu den Bänden 101-125, hg. v. Ogris, Werner/Laufs, Adolf/Wadle, Elmar u. a., Namen-, Sach- und Quellenregister bearb. v. Borrmann, Kathrin. Böhlau, Wien 2010. VI, 881 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 128 (2011) 00. |
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Im Jahre 2008 erschien der 125. Band der Zeitschrift für Rechtsgeschichte. Nur zwei Jahre später ist das Generalregister über diesen Band der Germanistischen Abteilung und seine 24 Vorgänger zusammen mit Band 127 ausgeliefert. Dies ist auch im digitalen Zeitalter eine bewundernswerte inhaltliche und technisch-organisatorische Leistung, zumal im Jahre 1984 die Arbeit mit den elektronischen Medien auf breiterer Grundlage eigentlich erst begann und die ersten der erfassten Bände noch nicht mit den dadurch eröffneten Möglichkeiten hergestellt werden konnten.
Das Hauptverdienst am beeindruckenden Gelingen kommt Joachim Rückert als verantwortlichem Herausgeber zu, der die verlegerische Notwendigkeit mit Hilfe der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung und des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung in Wien in die Tat umsetzen konnte. Er konnte als Bearbeiterin Kathrin Borrmann gewinnen, die bereits zuvor durch eine Erschließung des Bestands A 55., Darlehen und Schulden (1306-1485 (1501-1818 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart und ihre Frankfurter Dissertation über gemeines deutsches Privatrecht bei Carl Joseph Anton Mittermaier (1787-1867) hervorgetreten war. Die dabei gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten konnte sie in Abstimmung mit dem Herausgeber in idealer Weise in die neue Aufgabe einbringen.
Gemeinsam haben sich beide bemüht, auch den äußeren Zugriff im Verhältnis zu den früheren Generalregisterbänden zu verbessern. Den Hauptblock bilden nun die entsprechend der Entwicklung des rechtsgeschichtlichen Schrifttums angewachsenen Rezensionen mit Registern nach Rezensenten und rezensierten Schriften, die je rund 250 Seiten |
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Zelle, Karl-Günter, Hitlers zweifelnde Elite. Goebbels - Göring - Himmler - Speer. Schöningh, Paderborn 2010. 503 S., 20 Abb. Besprochen von Martin Moll. |
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Hitlers Elite kann heute auf der Reichsebene als nahezu lückenlos und auf der Ebene der Gauleiter als immerhin weitgehend biographisch erforscht gelten. Dabei wurden diese Männer jedoch, wie es der Titel einer populären ZDF-Serie aus der Produktion Guido Knopps, „Hitlers Helfer“, treffend ausdrückt, durchgängig als Satrapen, Zuarbeiter, Vollstrecker, jedenfalls als willige Werkzeuge des Diktators gesehen, deren „Treue zum Führer“ – wenn überhaupt – erst in den letzten Kriegstagen ins Wanken geriet. Nur selten wurde gefragt, ob zumindest einige Führungsfiguren eigenständige politische Konzeptionen verfolgten und ob die Führer-Bindung angesichts des ab 1942 manifesten Weges in den Untergang erodierte. Der Niedergang des Hitler-Mythos wurde von dem britischen Historiker Sir Ian Kershaw schon vor drei Jahrzehnten untersucht; für die Elite des Regimes fehlen solche Studien bislang, was umso mehr erstaunt, als die meisten der zum innersten Kern der NS-Herrschaft zählenden Männer über beachtliche intellektuelle Kapazitäten verfügten, ihnen also in der zweiten Kriegshälfte klar sein musste, wohin die Reise ging: In die Katastrophe ihres Volkes, aber auch in ihren eigenen höchstpersönlichen Untergang.
Diese Lücke versucht die in Mainz bei Sönke Neitzel entstandene, nun im Druck vorliegende Dissertation Karl-Günter Zelles zu schließen, was ihm – dies sei vorweggenommen – auch gelingt. Zelles Ausgangspunkt ist einmal mehr das bekannte Charisma-Konzept Max Webers, das als Pendant zum charismatischen Herrscher dessen Gefolgschaft als zweiten Akteur eines bipolaren Modells ins Spiel bringt: Wenn die Jünger beginnen, ihren Messias in Frage zu stellen, bröckelt dessen Charisma ab, ist dieses doch mindestens langfristig an den Erfolg gebunden und verlässt üblicherweise den Scheiternden. Zelle ergän |
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Zivilrecht unter europäischem Einfluss. Die richtlinienkonforme Auslegung des BGB und anderer Gesetze – Kommentierung der wichtigsten EU-Verordnungen, hg. v. Gebauer, Martin/Wiedmann, Thomas, mit einem Geleitwort von Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine. 2. Aufl. Boorberg, Stuttgart 2010. XXVIII, 2437 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die erste Auflage dieses bedeutsamen Werkes ist 2005 im Umfang von 1673 Seiten erschienen. Sie wurde in ZRG GA 123 (2005) so zeitnah angezeigt, wie dies bei jährlicher Erscheinungsweise möglich war. Der dort geäußerte Wunsch auf Erfolg ist in der Form einer nach fünf Jahren erschienenen zweiten Auflage in stark erweitertem Umfang in Erfüllung gegangen.
Für das Geleitwort ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an die Stelle Günter Hirschs getreten. Sie fasst die inzwischen eingetretene Entwicklung in wenigen Worten zusammen. Während es im Jahre 2005 noch nicht offenkundig gewesen sein mag, dass das Zivilrecht unter europäischem Einfluss steht, sei die Europäische Union im Zivilrecht inzwischen eindeutig angekommen, indem das internationale Privatrecht, beachtliche Teile des Verfahrensrechts und die Harmonisierung auf dem Gebiet des materiellen Privatrechts zu wesentlichen Politikfeldern der Gemeinschaft geworden seien.
Die auf Grund ihrer Leistung in der Zwischenzeit zum Professor und in die Europäische Kommission aufgestiegenen Herausgeber weisen in ihrem knappen Vorwort darauf hin, dass auf Grund des durchweg freundlichen Echos auf die Ersterscheinung der Plan zu einer Neuauflage seit langem gefasst gewesen sei. Allerdings habe sich die Verwirklichung als mühevoller erwiesen als gedacht. Erfreulicherweise konnte das Grundkonzept unverändert bleiben und mussten nur für Erweiterungen vor allem hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und für das materielle Kollisionsrecht der Verordnungen Rom I und Rom II auf Grund der eingetretenen rechtsgeschichtlichen Vorgänge gewichtigere |
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Zur Erforschung mittelalterlicher Bibliotheken. Chancen - Entwicklungen -Perspektiven, hg. v. Rapp, Andrea/Embach, Michael (= Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie Sonderband 97). Klostermann, Frankfurt am Main 2009. 460 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das historisch-kulturwissenschaftliche Forschungszentrum der Universität Trier bündelt in interdisziplinärem Zusammenhang Forschungsaktivitäten mit einer historischen Ausrichtung aus verschiedenen kulturwissenschaftlichen Disziplinen. Die von Michael Embach und Andrea Rapp geleitete Arbeitsgruppe Medien und Methoden der Konstruktion von Wissensräumen befasst sich seit langem in diesem Rahmen mit der Erforschung historischer Bibliotheken und ihrer Bestände. Unter dieser Perspektive wurde in der Stadtbibliothek Trier am 23./24. November 2007 als zweite Trierer Handschriften- und Bibliothekstagung ein internationaler Workshop veranstaltet, der die mittelalterliche, bekanntlich noch ganz auf die Handschrift beschränkte Bibliothek in einer breit gefächerten Palette sich thematisch ergänzender Beiträge in den Blick nahm und sich hierfür in vier Sektionen (Glossen und Fragmente, Produzenten und Besitzer von Handschriften, Klosterbibliotheken sowie Digitalisierung und virtuelle Rekonstruktion) teilte.
Abgedruckt sind die insgesamt 18 Studien in alphabetischer Reihenfolge der Verfasser. Deswegen stehen am Beginn Evamarie Banges Wasserzeichen, die einem Sammelband über mittelalterliche Handschriften wichtige Hinweise liefern können. Der Band endet mit Bettina Wagners Beitrag über das Prämonstratenserkloster Windberg und seine Bibliothek im Spiegel der Ausgabenbücher des 15. Jahrhunderts.
Dazwischen untersucht Rolf Bergmann die althochdeutschen Glossare in Zisterzienserklöstern, Rainer Berndt die Bibliothek der Abtei Saint-Victor zu Paris, Falk Eisermann mit Christoph Mackert den Handel mit Gebeten, Michael Embach Johannes Trithemius (1462-1516) und Kloster Sponheim, |
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Zur Sozial- und Kulturgeschichte der mittelalterlichen Burg. Archäologie und Geschichte, hg. v. Clemens, Lukas/Schmitt, Sigrid (= Interdisziplinärer Dialog zwischen Archäologie und Geschichte 1). Kliomedia, Trier 2010. 232 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Lange Zeit, so klagen die Herausgeber, erfolgte die Beschäftigung mit Burgen überwiegend in den Einzeldisziplinen Geschichtswissenschaft, Archäologie, Architekturgeschichte oder Kunstgeschichte oder blieb jedenfalls die mittelalterliche Geschichte in interdisziplinärer Burgenforschung ausgespart. Gerade die Mittelalterarchäologie habe aber in den letzten beiden Jahrzehnten zahlreiche neue Erkenntnisse über Burgen gewonnen, die bislang nur ansatzweise von der historischen Forschung zur Kenntnis genommen worden seien. Deswegen sei der in Schloss Dhaun vom 22. bis 24. September 2005 neu aufgenommene interdisziplinäre Dialog zwischen Archäologie und Geschichte notwendig, auch wenn sich die Drucklegung aus verschiedenen Gründen verzögert habe und Beiträge von Horst Wolfgang Böhme über die Anfänge des mittelalterlichen Burgenbaus und Bernhard Metz über den Straßburger Adel und seine Burg (von der Stadt aufs Land) überhaupt fehlten.
Der mit vielen Bildern ausgestattete, auf gediegenem Papier gedruckte, glanzvolle schmale Band beginnt mit Starigard/Oldenburg im 10. Jahrhundert (Wolf-Rüdiger Tergen/Michael Schultz), dessen 178-280 Tote (bei etwa 40 gleichzeitig lebenden Bewohnern) überwiegend ältere Männer (, 173,6 cm, Fürsten) mit jüngeren Frauen (163 cm) waren, die zahlreiche Erkrankungen innerhalb einer gewalttätigen, von Männern dominierten Gesellschaft aufwiesen (16 Fälle von Karies). Danach beantwortet Norbert Gossler die Frage der Gleichsetzung von sozialer Stellung und materieller Kultur in der Form einer nichtlinearen Gleichung mit mehreren Variablen, die unterschiedliche Gewichtungen haben können. Reinhard Friedrich behandelt die Burgen im Mittelrheingebiet unter siedlungsgeschi |