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Zivilrecht unter europäischem Einfluss. Die richtlinienkonforme Auslegung des BGB und anderer Gesetze – Kommentierung der wichtigsten EU-Verordnungen, hg. v. Gebauer, Martin/Wiedmann, Thomas, mit einem Geleitwort von Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine. 2. Aufl. Boorberg, Stuttgart 2010. XXVIII, 2437 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Zivilrecht unter europäischem Einfluss. Die richtlinienkonforme Auslegung des BGB und anderer Gesetze – Kommentierung der wichtigsten EU-Verordnungen, hg. v. Gebauer, Martin/Wiedmann, Thomas, mit einem Geleitwort von Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine. 2. Aufl. Boorberg, Stuttgart 2010. XXVIII, 2437 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die erste Auflage dieses bedeutsamen Werkes ist 2005 im Umfang von 1673 Seiten erschienen. Sie wurde in ZRG GA 123 (2005) so zeitnah angezeigt, wie dies bei jährlicher Erscheinungsweise möglich war. Der dort geäußerte Wunsch auf Erfolg ist in der Form einer nach fünf Jahren erschienenen zweiten Auflage in stark erweitertem Umfang in Erfüllung gegangen.

 

Für das Geleitwort ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an die Stelle Günter Hirschs getreten. Sie fasst die inzwischen eingetretene Entwicklung in wenigen Worten zusammen. Während es im Jahre 2005 noch nicht offenkundig gewesen sein mag, dass das Zivilrecht unter europäischem Einfluss steht, sei die Europäische Union im Zivilrecht inzwischen eindeutig angekommen, indem das internationale Privatrecht, beachtliche Teile des Verfahrensrechts und die Harmonisierung auf dem Gebiet des materiellen Privatrechts zu wesentlichen Politikfeldern der Gemeinschaft geworden seien.

 

Die auf Grund ihrer Leistung in der Zwischenzeit zum Professor und in die Europäische Kommission aufgestiegenen Herausgeber weisen in ihrem knappen Vorwort darauf hin, dass auf Grund des durchweg freundlichen Echos auf die Ersterscheinung der Plan zu einer Neuauflage seit langem gefasst gewesen sei. Allerdings habe sich die Verwirklichung als mühevoller erwiesen als gedacht. Erfreulicherweise konnte das Grundkonzept unverändert bleiben und mussten nur für Erweiterungen vor allem hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und für das materielle Kollisionsrecht der Verordnungen Rom I und Rom II auf Grund der eingetretenen rechtsgeschichtlichen Vorgänge gewichtigere Veränderungen vorgenommen werden.

 

Gegliedert ist das von insgesamt 27 Bearbeitern geschaffene, aus 41 Kapiteln zusammengesetzte Werk wie bisher in fünf Teile. Davon betrifft der erste Teil die Grundlagen, in deren Rahmen Thomas Wiedmann auch besonders auf die Grundfreiheiten und andere zivilrechtsrelevante Bestimmungen in den Verträgen der Europäischen Union eingeht. Im Mittelpunkt steht nach wie vor das Bürgerliche Gesetzbuch, in dessen Bereich die Haftung von Luftunternehmen durch Klaus Tonner eine eigene Behandlung erfährt.

 

Bei den Nebengebieten des Privatrechts ist der Bereich zwischen Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht ausdrücklich noch unbesetzt. Neu ist das geistige Eigentum. (Mary-Rose McGuire). Außervertragliche Haftung von Internetauktionshäusern, Vergaberecht, gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht sind demgegenüber zurückgetreten.

 

Im Bereich des Zivilverfahrensrecht und des internationalen Privatrechts sind anscheinend die stärksten Veränderungen eingetreten. Insgesamt 12 Kapitel befassen sich jetzt damit. Dadurch wird den deutlichen Veränderungen in den Rechtsgrundlagen Rechnung getragen.

 

Im fünften Teil hat der Bearbeiter gewechselt. An die Stelle Jürgen Gündischs sind Friederike Gräfin von Brühl und Sigrid Wienhaus getreten. In gleicher Weise führen sie aber den Rechtsschutz durch die europäischen Gerichte und den Rechtsschutz durch die deutschen Gerichte im gemeinsamen Rechtsschutz durch die deutschen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof zusammen, der freilich inzwischen zum schlichten Gerichtshof geworden ist.

 

Insgesamt sind Herausgeber und Mitarbeiter zu ihrem Erfolg sehr zu beglückwünschen. Die Europäisierung wird voraussichtlich weitergehen. Möge es allen Beteiligten gelingen, mit dieser schnellen und tiefgreifenden rechtsgeschichtlichen Entwicklung Schritt zu halten und die Allgemeinheit weiterhin über eine Vielzahl wichtiger Einzelheiten fundiert und sachlich sowie möglichst zeitnah zu unterrichten.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler