Nippel, Wilfried, Johann Gustav Droysen. Ein Leben zwischen Wissenschaft und Politik. Beck, München 2008. 445. S. Besprochen von Karsten Ruppert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Nippel, Wilfried, Johann Gustav Droysen. Ein Leben zwischen Wissenschaft und Politik. Beck, München 2008. 445. S. Besprochen von Karsten Ruppert.
Der Titel dieses Buches gibt sein Dilemma treffend wieder. Wilfried Nippel hat sich nicht recht entscheiden können, eher eine Biografie über Johann Gustav Droysen zu schreiben oder aber dessen Leben zwischen Wissenschaft und Politik zu schildern. Denn in dieser Biografie, die nach dem gängigen Schema entlang der Lebensstationen des Porträtierten aufgebaut ist, werden diese auf die Darstellung des Wechselspiels zwischen Wissenschaft und Politik eingeengt; dabei steht der (wissenschafts-)politische Stratege Droysen im Vordergrund. Das lässt sich damit rechtfertigen, dass für diesen Historiker (wenn auch nicht in der Einseitigkeit, die Nippel suggeriert) Geschichtswissenschaft nur die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln war. Diesem Ansatz und der Tatsache, dass bereits Droysens Sohn die Lebensphase bis 1848 dargestellt hat, fällt auch eine intensivere Auseinandersetzung mit Kindheit und früher Prägung zum Opfer. Damit bringt sich Nippel aber um die Chance, die sich heute kaum ein Biograf entgehen lässt, nämlich Grundzüge von Charakter und Verhalten aus der Formatierungsphase eines Individuums zu deuten. Daher wird auch keine Verbindung hergestellt zwischen den Eigenheiten des Erwachsenen und dessen Herkunft, obwohl sich hier schon bei oberflächlicher Betrachtung einiges aufdrängt: Droysens Sozialisation in einem protestantischen Pfarrhaus im tiefsten Pommern einerseits, die dogmatische Starrheit, mit der er an seinen Überzeugungen festhielt, die Verherrlichung preußischer Militärs, seine Preußen-Vergottung und sein kulturkämpferischer Antikatholizismus andererseits.
Nippel setzt also ein mit dem Beginn der wissenschaftlichen Karriere als Philologe und Althistoriker an der Berliner Universität. Dabei geriet der junge Gelehrte schnell zwischen die Fronten derjenigen, die selbstgenügsame |
|
NS-Raubgut in Bibliotheken - Suche. Ergebnisse. Perspektiven - Drittes hannoversches Symposium, hg. v. Dehnel, Regine (= Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie Sonderband 94). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. 242 S., zahlr. Abb. Besprochen von Hans-Michael Empell., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen NS-Raubgut in Bibliotheken - Suche. Ergebnisse. Perspektiven - Drittes hannoversches Symposium, hg. v. Dehnel, Regine (= Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie Sonderband 94). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. 242 S., zahlr. Abb. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Das NS-Regime hat nicht allein Menschen systematisch verfolgt und ermordet, sondern sich auch deren Vermögen, zum Beispiel ihre Kunstwerke und Bibliotheken, angeeignet. Es waren vor allem die Juden, die ihrer Bücher beraubt wurden, aber auch politische Organisationen und Gewerkschaften, Kirchen und Klöster sowie die Freimaurer waren betroffen, und dies nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Seit etwa zehn Jahren wird der Bücherraub intensiver als zuvor erforscht. Zwei Ziele werden damit verfolgt. Zum einen soll ein bisher wenig behandeltes Kapitel der deutschen Geschichte durchleuchtet werden, an dem nicht zuletzt Bibliothekare aktiv beteiligt waren. Zum anderen wird versucht, die heute in den Bibliotheken aufbewahrten, aus dem Bücherraub stammenden Bestände ausfindig zu machen. So können die geraubten Bücher den Erben der früheren Eigentümer übergeben werden; zumindest aber wird es erleichtert, die Erinnerung an die Eigentümer wachzuhalten, indem die Bücher besonders gekennzeichnet, zum Beispiel separat aufgestellt, werden. Die Forschungsarbeit hat in einer Reihe von Publikationen und Kongressen ihren Ausdruck gefunden, darunter drei, im Auftrag der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsischen Landesbibliothek (Hannover) veranstaltete Symposien. Auf dem ersten Symposium (2002) wurde ein „Leitfaden“ für die Suche nach NS-Raubgut in Bibliotheken erarbeitet. Das wweite Symposium (2005) beschäftigte sich mit dem internationalen Aspekt der Suche. Der vorliegende Band enthält im Wesentlichen die Vorträge, die auf dem dritten Symposium gehalten wurden.
Der Band gliedert sich in vier Teile. Der erste Teil umfasst außer einem „Grußwort“ des B |
|
Ohlemann, Klaus-Peter, Historische Entwicklung der Gefangenenmitverantwortung in den deutschen Gefängnissen (= Europäische Hochschulschriften 2, 4535). Lang, Frankfurt am Main 2007. XI, 177 S. Besprochen von Heinz-Müller-Dietz., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ohlemann, Klaus-Peter, Historische Entwicklung der Gefangenenmitverantwortung in den deutschen Gefängnissen (= Europäische Hochschulschriften 2, 4535). Lang, Frankfurt am Main 2007. XI, 177 S. Besprochen von Heinz-Müller-Dietz.
Über die Entwicklung und rechtliche Ausgestaltung der in § 160 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) grundgelegten Gefangenenmitverantwortung liegt inzwischen eine ganze Reihe von Arbeiten vor. Klaus-Peter Ohlemann informiert in seiner Mainzer Dissertation – im Wesentlichen auf sekundärliterarischer Grundlage – über die Entstehungs- und Verlaufsgeschichte der Institution von den ersten Ansätzen im frühen 19. Jahrhundert bis zum Inkrafttreten des StVollzG (1977). In seiner Darstellung knüpft er vor allem an geschichtliche Muster des sog. Stufenstrafvollzugs an, dessen dritte, gelockerte Stufe („Besserungsklasse“) - wie z. B. im irischen System des 19. Jahrhunderts auf der Basis gewachsenen Vertrauens gewisse Möglichkeiten für Mitwirkung und Mitgestaltung des Vollzugs durch Gefangene eröffnete.
Frühe Vorläufer dieser Entwicklung bildeten etwa Regelungen in Hausordnungen von Strafanstalten, welche die Überwachung von Insassen durch geeignete Mitgefangene in Schlafsälen und Arbeitssälen vorsahen (so z. B. die Dienstanweisung von 1811 der Strafanstalt Marienschloss im hessischen Rockenberg). Für solche Beteiligungsmöglichkeiten Gefangener trat auch 1835 auch Georg Michael Obermaier ein, der als vorbildlicher Direktor weit über Bayern hinaus bekannt geworden ist. Von 1854 an bestimmten preußische Hausordnungen, dass Zellenälteste in Gemeinschaftshafträumen für Ordnung und Flurwärter auf Anstaltsfluren für Reinlichkeit zu sorgen hatten. Darüber hinaus konnte im Kaiserreich wohl keine weitergehende Form von Mitverantwortung Gefangener Fuß fassen.
Seiner Darstellung der sog. Gefangenenselbstverwaltung in der Zeit der Weimarer Republik schickt der Verfasser eine ausführliche Schilderung der Jugendbewegung voraus, di |
|
Olechowski, Thomas, Rechtsgeschichte. Materialien und Übersichten. 5. Aufl. facultas.wuv Universitätsverlag, Wien 2009. 156 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Olechowski, Thomas, Rechtsgeschichte. Materialien und Übersichten. 5. Aufl. facultas .wuv Universitätsverlag, Wien 2009. 156 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ursprünglich, so beginnt das Vorwort, als begleitende Arbeitsunterlage für das Lehrbuch meines akademischen Lehrers konzipiert, musste sich das Arbeitsbuch vier Auflagen allein behaupten, ehe es nun endlich zu dem werden kann, als was es ursprünglich geplant war - es ergänzt und begleitet nunmehr das eigene Lehrbuch Rechtsgeschichte. Einführung in die historischen Grundlagen des Rechts, 2. Auflage 2008, durch Materialien und Übersichten. Bei dieser Gelegenheit sind die Graphiken und die Literaturhinweise in das Lehrbuch gewandert, während in das Arbeitsbuch quellenkundliche Hinweise für Studienanfänger und Hinweise für die Verfasser von Seminararbeiten, Diplomarbeiten oder Dissertationen neu aufgenommen wurden und die Auswahl der Daten und Quellen eine Abstimmung der beiden nebeneinander geratenen Werke erfuhr. Gleich geblieben ist bei allen Änderungen das prinzipielle Konzept - ebenso wie die Seitenzahl -, so dass der Verfasser auch mit gleichem Erfolg seiner vielfältigen Mühen bei den Studierenden rechnen können wird.
Innsbruck Gerhard Köbler
|
|
Osterkamp, Jana, Verfassungsgerichtsbarkeit in der Tschechoslowakei (1920-1939). Verfassungsidee - Demokratieverständnis - Nationalitätenproblem (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 243). Klostermann, Frankfurt am Main 2009. X, 309 S. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Osterkamp, Jana, Verfassungsgerichtsbarkeit in der Tschechoslowakei (1920-1939). Verfassungsidee - Demokratieverständnis - Nationalitätenproblem (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 243). Klostermann, Frankfurt am Main 2009. X, 309 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die tschechoslowakische Verfassung von 1920 etablierte weltweit erstmals ein Verfassungsgericht, das ausschließlich zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen zu entscheiden hatte. Das tschechoslowakische Verfassungsgericht ist weitgehend in Vergessenheit geraten, weil es eine nur geringe Tätigkeit entfaltet hat und nicht einmal über eine eigene Urteilssammlung verfügte. Osterkamp erschließt die Grundlagen, die Tätigkeit und die mit der Verfassungsgerichtsbarkeit verbundenen Fragen erstmals auch aufgrund der archivalischen Überlieferung. Im ersten Teil stellt Osterkamp die juristische Konstruktion des Gerichts durch die Verfassung, das Verfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsrechtliche Dogmatik dar (S. 5-92). Abgesehen von der tatsächlichen Ausgestaltung des politischen Systems (starrer Parteienstaat; Zentralisierung der politischen Entscheidungsgewalt bei der Regierung und dem Präsidenten) wirkten sich auch die Ausgestaltung des verfassungsgerichtlichen Verfahrens auf die Aktivitäten des Gerichts aus. Das Gericht konnte nur über die Verfassungsmäßigkeit von Verfügungen und Gesetzen des sog. Ständigen Ausschusses, nicht jedoch von Verordnungen entscheiden. Zu den Antragsberechtigten gehörten das Oberste Gericht, das Oberste Verwaltungsgericht, das Wahlgericht, die beiden parlamentarischen Kammern und der karpathenukrainische Landtag, nicht jedoch ein in seinen Rechten verletzter einzelner Staatsbürger. Seitens der politischen Verfassungsorgane wurde überhaupt kein Normenkontrollantrag gestellt, von Seiten der obersten Gerichte erst ab 1936 (S. 11ff.). Einschränkend wirkten auch die Abstraktheit und Objektivität der Normenkontrollklage, deren eventue |
|
Otto, Martin, Von der Eigenkirche zum volkseigenen Betrieb - Erwin Jacobi (1884-1965). Arbeits-, Staats- und Kirchenrecht zwischen Kaiserreich und DDR. Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. XVII, 453 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Otto, Martin, Von der Eigenkirche zum volkseigenen Betrieb - Erwin Jacobi (1884-1965). Arbeits-, Staats- und Kirchenrecht zwischen Kaiserreich und DDR. Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. XVII, 453 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Michael Stolleis betreute, im Wintersemester 2006/2007 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main angenommene Dissertation des 1974 geborenen, seit seinem zweiten Studiensemester weit über das Feld der Rechtsgeschichte hinaus geförderten, mit einer Doktorandenstelle am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte betrauten, seit 2007 als akademischer Rat an der Universität Bayreuth tätigen, über seinen Großvater mit Erkner bei Berlin verbundenen Verfassers. Sie ist die erste wissenschaftliche Biographie Erwin Jacobis. Im Bildnis stellt sie ihn im Eingang ansprechend vor.
Gegliedert ist die Arbeit in insgesamt sieben Teile. Sie folgen entsprechend der geschichtlichen Entwicklung chronologisch aufeinander. Dabei zerfallen sie nochmals in siebenundzwanzig Kapitel.
Die Untersuchung beginnt mit einer späten Kontroverse. Nach ihr wird Erwin Jacobi von nahezu allen Zeitgenossen als harmonisierende Integrationsfigur geschildert. Gleichwohl wird ihm auch kritisch begegnet, so dass eine eigenständige Untersuchung um so mehr gerechtfertigt erscheint.
Erwin Jacobi wurde in Zittau am 15. 1. 1884 als Sohn des Warenhauseigentümers Jacobi am Markt geboren. Ursprünglich waren die Jacobis jüdische Textilkaufleute in Pfaffendorf bei Beeskow in der Mark Brandenburg. 1872 zog der Vater nach Zittau, eröffnete 1880 ein Wäschegeschäft und heiratete 1882 die Tochter eines seit 1860 in der Lausitz ansässigen englischen Fabrikdirektors, die ihre vier Kinder evangelisch erziehen ließ.
1903 begann Erwin Jacobi auf Druck der Eltern das Studium der Rechtswissenschaft in München, wechselte aber 1904 nach Leipzig. Am 23. Dezember 1907 wurde er bei Emil |
|
Paar, Martin, Die Gesetzgebung der österreichischen Monarchie im Spiegelbild der Normen und der staatsrechtlichen Literatur (= Europäische Hochschulschriften 2, 4792). Lang, Frankfurt am Main 2009. 276 S. Besprochen von Arno Buschmann., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Paar, Martin, Die Gesetzgebung der österreichischen Monarchie im Spiegelbild der Normen und der staatsrechtlichen Literatur (= Europäische Hochschulschriften 2, 4792). Lang, Frankfurt am Main 2009. 276 S. Besprochen von Arno Buschmann.
Die vorliegende, von Günther Winkler und Christian Neschwara betreute Wiener rechtswissenschaftliche Dissertation beschäftigt sich mit einer Thematik, die in der bisherigen Forschung nicht oder nur sporadisch behandelt worden ist, nämlich mit der Gesetzgebung und dem Gesetzgebungsrecht in der cisleithanischen Verfassungsordnung der österreichischen Monarchie sowie der Behandlung beider in der zeitgenössischen juristischen Literatur.
Der Verfasser beginnt seine Untersuchung mit einer Schilderung der verfassungsrechtlichen Entwicklung von 1848 bis zur Verfassung von 1867 und danach bis zum Ende der Monarchie im Jahre 1918. Zu Recht sieht er in dieser Entwicklung die Grundlage für die Handhabung des Gesetzgebungsrechts, dem für die Gesetzgebung wie überhaupt für die Verfassung der österreichischen Monarchie eine zentrale Bedeutung zukam. Das Gesetz war das entscheidende Herrschaftsinstrument, mit dem die monarchische Herrschaftsgewalt jeweils ausgeübt wurde, mit dessen Hilfe sie aber zugleich auch kanalisiert und vor allem kontrolliert werden konnte. Daher werden vom Verfasser die einzelnen Stationen der Entwicklung von der Verfassung von 1848 über das Oktoberdiplom von 1860, die Reichsverfassung von 1861 bis zum Sistierungspatent von 1865 skizziert, im Anschluss daran das Werden der Verfassung von 1867 in den wichtigsten Abschnitten dargestellt und schließlich noch deren Weiterentwicklung bis 1918 geschildert.
Den Hauptteil der Arbeit widmet der Verfasser der Untersuchung der Gesetzgebungskompetenz von Reichsrat und Landtagen, dem Verhältnis von Reichs- und Landesverfassung, vor allem aber dem Gesetzgebungsverfahren im Reichsrat und in den Landtagen. Als wichtigen Bestandteil des Gesetzgebungsv |
|
Pagenkopf, Oliver, Die Hauptstadt in der deutschen Rechtsgeschichte (= Boorberg-Wissenschafts-Forum 11). Boorberg, Stuttgart 2004. 245 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Pagenkopf, Oliver, Die Hauptstadt in der deutschen Rechtsgeschichte (= Boorberg-Wissenschafts-Forum 11). Boorberg, Stuttgart 2004. 245 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit des Verfassers ist seine von einem ungenannten Betreuer begleitete, 2003 von der (juristischen Fakultät der) Universität Bonn angenommene Dissertation. Sie ist ausgelöst von der Frage nach der richtigen Hauptstadt, die nach der Herstellung der deutschen Einheit im Jahr 1990 entbrannte. War die Bundesrepublik Deutschland die wahre Erbin des Deutschen Reiches und damit Berlin als Hauptstadt des Deutschen Reiches auch die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland oder war Bonn 1949 vollständig an die Stelle Berlins getreten und die Präambel des Grundgesetzes von 1949 nur ein seinerzeitiges, von der Rechtswirklichkeit überholtes Wunschdenken?
Der Verfasser gliedert seine ausführliche Behandlung dieses Themas in insgesamt 15 Abschnitte. Dabei stellt er im Eingang mit Peter Häberle fest, dass 1990, als die Einigungsvertragsparteien vor der Aufgabe standen, die Sitznahmen der obersten Staatsorgane zu regeln und die Hauptstadt für den neuen Gesamtstaat zu bestimmen, Grundsatzstudien zum Hauptstadtproblem aus juristischer Sicht fehlten. Deswegen setzte er sich zum Ziel seiner Arbeit, diese Lücke zu schließen und die Hauptstadt als Rechtsbegriff zu ermitteln, um ihre juristische Bedeutung zu erkunden und als anzulegende Maßstäbe allein das Recht und seine Geschichte anzuwenden.
Von daher greift er anschließend auf das Heilige Römische Reich deutscher Nation zurück, das er zwischen die Jahre 800 und 1806 setzt. Dabei erkennt er für die Epoche des Hochmittelalters (ca. 800-1250), dass von der Art der Herrschaft Bestrebungen, ein festes Zentrum zu gründen, von vornherein ausgeschieden seien. Im Ergebnis hält er für das gesamte Heilige Römische Reich deutscher Nation fest, dass es in seiner tausendjährigen Geschichte keine Stadt hatte, die zum Mittelpunkt des R |
|
Parteien in Thüringen. Ein Handbuch, hg. v. Schmitt, Karl/Oppelland, Torsten (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 16). Droste, Düsseldorf 2008. 493, A 135 S. Besprochen von Ralf Lunau., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Parteien in Thüringen. Ein Handbuch, hg. v. Schmitt, Karl/Oppelland, Torsten (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 16). Droste, Düsseldorf 2008. 493, A 135 S. Besprochen von Ralf Lunau.
Es gibt Bücher, die es vermögen, über einen verführerisch instruktiven Anhang für ihr Thema zu interessieren, dem Leser Raum für eigene Erkenntnisse zu lassen und letztlich zur Lektüre des redaktionellen Hauptteils anzuregen. Das von Karl Schmitt und Torsten Oppelland herausgegebene Buch „Parteien in Thüringen“ dürfte für zahlreiche Leser zu dieser Kategorie gehören. Der insgesamt neunzigseitige Anhang enthält bezogen auf den Untersuchungszeitraum von 1990 bis 2007 für die fünf politisch bedeutendsten Parteien in Thüringen, CDU, SPD, PDS, FDP und Bündnis 90, chronologische, statistische, personelle und biographische Angaben, die Ergebnisse aller Wahlen zu den Vertretungskörperschaften, die zum Teil namentliche Erfassung aller gewählten Mandatsträger sowie die personelle Zusammensetzung aller Landesregierungen. Schon diese umfassende Dokumentation löst das Versprechen des Untertitels als Handbuch ein, weil sie es möglich macht, schnell und gut aufbereitet die wichtigsten Daten zur parteipolitischen Landschaft Thüringens aufzufinden. Letztlich ermöglicht sie es auch, während der Lektüre immer wieder einmal nachzuschlagen, zu prüfen und selbst nachzudenken.
Der redaktionelle Teil des Buches besteht im Kern aus in sich geschlossenen Beiträgen: Die CDU (Thomas Sauer), Die SPD (Matthias Bettenhäuser und Sebastian Lasch), Die PDS/Linkspartei.PDS/Die Linke (Thomas Sauer und Torsten Oppelland), Die FDP (Andreas Hallermann), Bündnis 90/Die Grünen (Sven Leunig und Björn Memmler) sowie Rechtsextreme Parteien: NPD, DVU und „Republikaner“ (Janine Patz und Torsten Oppelland). Alle sechs Beiträge folgen dabei dem selben analytischen Schema mit Abschnitten zu folgenden Themenkomplexen: Historischer Abriss, Programm un |
|
Passek, Iris Kristina, Die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte in Staatsschutzstrafsachen. Historische Entwicklung und aktuelle Probleme (= Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien 76). Lang, Frankfurt am Main 2003. 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Passek, Iris Kristina, Die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte in Staatsschutzstrafsachen. Historische Entwicklung und aktuelle Probleme (= Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien 76). Lang, Frankfurt am Main 2003. 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Ulfrid Neumann angeregte und betreute, 2002 von der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt am Main angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie befasst sich mit der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberlandesgerichte in schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen mit Revisionsmöglichkeit zum Bundesgerichtshof, nach der sowohl in der Tatsacheninstanz wie auch in der Rechtsmittelinstanz Spruchkörper ohne Laienbeteiligung entscheiden. Sie gliedert ihre mit den vielfältigen, aus dieser Besonderheit erwachsenden Fragen befasste Untersuchung in einen historischen Teil und einen dogmatischen Teil.
Ihr geschichtlicher Überblick über die Handhabung der sogenannten „politischen Delikte“ beginnt mit den Zuständigkeitsänderungen von der Zeit des Liberalismus bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, wobei die Einführung der Schwurgerichte im Mittelpunkt steht. Es folgen Änderungsvorschläge nach Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1877/18979, die Errichtung politischer Sondergerichte, Zuständigkeitsverschiebungen und die Abschaffung der Schwurgerichte durch die Verordnung vom 4. Januar 1924 und die politischen Prozesse während der nationalsozialistischen Herrschaft, unter welcher der Volksgerichtshof geschaffen wurde. In der Bundesrepublik Deutschland führen die Kapitel 5-7 über das Strafrechtsänderungsgesetz 1951, die Einführung einer zweiten Instanz für Staatsschutzstrafsachen auf Grund des achten Strafrechtsänderungsgesetzes und die Reformen des Strafverfahrensrechts bis zum Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus vom 19. Dezember 1986.
Die heutige Handhabung der Staatsschutzdelikte und die damit verbundenen Probleme gliedert di |
|
Pichonnaz, Pascal, Les fondements romains du droit privé. Schulthess, Zürich 2008. XLI, 570 S. Besprochen von Gunter Wesener., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Pichonnaz, Pascal, Les fondements romains du droit privé. Schulthess, Zürich 2008. XLI, 570 S. Besprochen von Gunter Wesener.
Ziel dieses Buches ist es, den Studierenden die romanistischen Wurzeln des Privatrechts nahe zu bringen. Der ‚manuel’ vereint römische Rechtsgeschichte, römisches Privatrecht und neuere Privatrechtsgeschichte. Das römische Recht wird als Grundlage des modernen Privatrechts aufgezeigt (S. 7). Das Schwergewicht der Darstellung liegt daher bei jenen römischen Rechtsinstituten, die das geltende Recht in besonderem Maße beeinflusst haben, also bei den dinglichen Rechten (§§ 14-22) und beim Obligationenrecht (§§ 23-35).
Einem Überblick über die römischen Rechtsquellen (§ 3) folgt eine knappe Darstellung der Gerichtsorganisation und des Verfahrens in Rom (§ 4). Der folgende Paragraph ist der römischen Rechtswissenschaft und den einzelnen Juristen gewidmet. Eine prägnante Darstellung der Renaissance des römischen Rechts im 11. Jahrhundert und des europäischen ius commune findet sich im § 6. Eine relativ kurze Behandlung findet das römische Personen- und Familienrecht (§§ 7-13). Ausgegliedert bleibt das römische Erbrecht, obwohl auch dieses in starkem Maße rezipiert wurde und für das geltende Recht von Bedeutung ist (Testamentsrecht, Pflichtteilsrecht, justinianische Intestaterbfolge mit ihren Ansätzen zu einer Parentelenordnung).
Bei manchen Instituten wird die Entwicklung bis ins Mittelalter bzw. bis in die Gegenwart verfolgt, so etwa bei den juristischen („moralischen“) Personen (§ 11), beim derivativen Eigentumserwerb (§ 19) und bei der Behandlung von error, dolus und metus (§ 30).
Neben der allgemeinen Bibliographie (p. XXVII-XXXVII) finden sich am Beginn eines jeden Paragraphen umfassende Literaturangaben, wobei zweckmäßigerweise zwischen Lehrbüchern und Spezialliteratur getrennt wird. In den Fußnoten finden sich sowohl Quellenangaben wie Literaturhinweise. Das Werk geht damit we |
|
Pohl, Dieter, Die Herrschaft der Wehrmacht. Deutsche Militärbesatzung und einheimische Bevölkerung in der Sowjetunion 1941-1944 (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 71). Oldenbourg, München 2008. VII, 399 S., Ill., graph. Darst., Kart. Besprochen von Karsten Ruppert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Pohl, Dieter, Die Herrschaft der Wehrmacht. Deutsche Militärbesatzung und einheimische Bevölkerung in der Sowjetunion 1941-1944 (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 71). Oldenbourg, München 2008. VII, 399 S., Ill., graph. Darst., Kart. Besprochen von Karsten Ruppert.
Die Wehrmacht hat seit dem Angriff auf die Sowjetunion im Sommer 1941 bis Mitte 1944 in Feindesland ein Gebiet mit mehreren Millionen Einwohnern besetzt, das auf dem Höhepunkt der Expansion etwa doppelt so groß war wie Frankreich. Dieses Operationsgebiet mit seinem Hinterland ist zu unterscheiden von den weiter westlich liegenden Reichskommissariaten, die der Zivilverwaltung unterstanden und in denen das nationalsozialistische Ostprogramm brutal umgesetzt wurde. Obwohl die internationale Forschung zur Herrschaft der Wehrmacht zahllose Studien vorgelegt hat, war deren vielfältiges Wirken noch nicht zusammenhängend dargestellt worden. Hier setzt die Studie Dieter Pohls an. Sie ist aber mehr als eine Zusammenfassung. Sie kommt, besonders hinsichtlich der Auswirkungen dieser Herrschaft auf die Bevölkerung, deutlich über das bisher Bekannte hinaus. Das ist nicht zuletzt einer breiten Quellenbasis zu verdanken unter Einbeziehung auch der sowjetischen Überlieferung, soweit sie vor allem im Holocaust Memorial Museum in Washington greifbar war. Die Untersuchung ist Teil eines umfassenden Projekts des Instituts für Zeitgeschichte über „Die Wehrmacht in der nationalsozialistischen Diktatur“ und ordnet sich ein in den breiten Strom von Forschungen, die seit gut 20 Jahren der bewaffneten Macht einen (unterschiedlich großen) Anteil an den Verbrechen des Regimes zurechnen.
Das Buch setzt ein mit dem wenig überzeugenden Versuch, Traditionslinien zwischen Erfahrungen im Ersten Weltkrieg, Antisemitismus in der deutschen Gesellschaft vor 1933 und dem Bild von den Slawen einerseits und dem Geschehen in der Sowjetunion andererseits herzustellen. Hier wird zu sehr pauschaliert und |
|
Pohlig, Matthias/Lotz-Heumann, Ute/Isaiasz, Vera u. a., Säkularisierungen in der frühen Neuzeit. Methodische Probleme und empirische Fallstudien (= Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 41). Duncker & Humblot, Berlin 2008. 411 S., Tab., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Pohlig, Matthias/Lotz-Heumann, Ute/Isaiasz, Vera u. a., Säkularisierungen in der frühen Neuzeit. Methodische Probleme und empirische Fallstudien (= Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 41). Duncker & Humblot, Berlin 2008. 411 S., Tab., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das vorliegende Buch ist ein Gemeinschaftswerk sechser Verfasserinnen und Verfasser auf der Suche nach einer einheitlichen Konzeptionalisierung und Methode im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 640 (Repräsentationen sozialer Ordnungen im Wandel, Projekt Religiöse und säkulare Repräsentationen im frühneuzeitlichen Europa, erste Förderphase, Leitung Heinz Schilling). Dass dies zu immer größeren konzentrischen Kreisen um den Begriff der Säkularisierung führen würde, war nach Angabe der Autoren am Anfang nicht abzusehen. Angestrebt ist im Ergebnis jedenfalls zum einen eine kritische Einführung in die historische und außerhistorische Säkularisierungsforschung mit einer gewissen Zuspitzung auf methodische Probleme empirischer historischer Säkularisierungsforschung und zum anderen eine Sammlung von Fallstudien zur Fragestellung.
Dabei unterscheiden die Verfasser bereits in der Einleitung im Gegensatz zu anderen zwischen Säkularisierung und Säkularisation. Säkularisation ist ihnen die Enteignung von Kirchengut und die Beendigung kirchlicher Herrschaft (z. B. im Gefolge der Reformation oder des Reichsdeputationshautschlusses von 1803). Demgegenüber verstehen sie unter Säkularisierung die breitere, ideengeschichtliche, kulturgeschichtliche, sozialgeschichtliche und politikgeschichtliche Entwicklung einer zunehmenden Umorientierung von christlichen zu säkularen Gesellschaften.
In der Einleitung problematisieren die Verfasser auf Grund gemeinsamer Diskussion Säkularisierung, Religion und Repräsentation. Danach bieten sie auf knapp 100 Seiten eine kurze Geschichte der Säkularisierungsthese aus Religionssoziologie, Philosophie, Germanistik, Wissenschaftsge |
|
Politische Vereine, Gesellschaften und Parteien in Zentraleuropa 1815-1848/49, hg. v. Reinalter, Helmut (= Demokratische Bewegungen in Mitteleuropa 1770-1850 38). Lang, Frankfurt am Main 2005. 338 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Politische Vereine, Gesellschaften und Parteien in Zentraleuropa 1815-1848/49, hg. v. Reinalter, Helmut (= Demokratische Bewegungen in Mitteleuropa 1770-1850 38). Lang, Frankfurt am Main 2005. 338 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die von Helmut Reinalter ins Leben gerufene und geführte, in der Zwischenzeit aufgelöste internationale Forschungsstelle „Demokratische Bewegungen in Mitteleuropa 1770 bis 1848/49“ entwickelte berits vor rund 20 Jahren einen Schwerpunkt über Sozietäten, politische Vereine und Parteien in Mitteleuropa von der Aufklärung bis zur Revolution 1848/1849. Eine erste wissenschaftliche Projektkonferenz befasste sich von dort aus 1991 mit dem Thema Aufklärungsgesellschaften. Ihre Ergebnisse wurden 1993 veröffentlicht.
Der vorliegende Band enthält die Vorträge, die im Rahmen einer zweiten internationalen Tagung an der Universität Innsbruck vom 26. bis 28. Oktober 2001 gehalten wurden. Veranstalter waren die geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck und die human- und literaturwissenschaftliche Fakultät der Universität Franche-Comté in Besançon, mit denen einige weitere Einrichtungen kooperierten. Vorrangig ging es um den politischen Aspekt der Vereine, Gesellschaften und politischen Parteien in Deutschland, Österreich und der Schweiz, um deren Ideologie, politische Zielsetzung, Programmatik und Sozialstruktur, Organisationsform und Wirkung.
Insgesamt enthält der Band 14 Beiträge. Er beginnt mit Forschungsperspektiven zur Einführung. Sie entwickelt Otto Dann unter dem Titel Die Anfänge politischer Vereinsbildung in Deutschland an Hand der Forschungen und der neuen Literatur zwischen 1976 und 2002.
Es folgen zehn notwendigerweise vielfach punktuelle Einzeluntersuchungen über politische Vereine, Freimaurerlogen und Gesellschaften. Sie betreffen politische Turnvereine, die russische Freimaurerei, den Bund der Geächteten und den Bund der Gerechtigkeit, die Demagogie, die mährisch-schles |
|
Potthast, Thilo, Die Entwicklung der Körperschaftsteuer von den Vorformen bis zur Unternehmenssteuerreform 2001. Eine Untersuchung körperschaftsteuerrechtlicher Entwicklungstendenzen in Steuergesetzgebung und Steuergestaltung (= Europäische Hochschulschriften 2, 4661). Lang, Frankfurt am Main 2008. XIX, 295 S., 6 Abb., 4 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Potthast, Thilo, Die Entwicklung der Körperschaftsteuer von den Vorformen bis zu Unternehmenssteuerreform 2001. Eine Untersuchung körperschaftsteuerrechtlicher Entwicklungstendenzen in Steuergesetzgebung und Steuergestaltung (= Europäische Hochschulschriften 2, 4661). Lang, Frankfurt am Main 2008. XIX, 295 S., 6 Abb., 4 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Stephan Ring angeregte, von Rolf Eckhoff betreute, die Bibliothek des Bundesfinanzhofs in München vorteilhaft nutzende, im Sommersemester 2007 von der juristischen Fakultät der Universität Regensburg angenommene Dissertation des Verfassers. Sie befasst sich mit der rund hundertjährigen Geschichte der Körperschaftsteuer, hinsichtlich deren Reform der sachkundige Verfasser derzeit kaum noch ablehnende Stimmen erkennt. Für die Frage nach der Art der Reform hält er den Blick in die Geschichte für hilfreich, weil viele Probleme bereits früher eingehend diskutiert wurden und möglicherweise aus der Geschichte gelernt werden kann.
In der kurzen Einleitung beschreibt der Verfasser seine Problemstellung und den Gang der Arbeit. Danach untersucht er Vorformen der Körperschaftsteuer. Dabei behandelt er die preußische Gewerbesteuern unter Berücksichtigung des preußischen Gewerbesteuergesetzes von 1820, die preußischen Sondergewerbesteuern auf Eisenbahn (1839, 1853, 1867) und Aktiengesellschaften (1857), die preußische Kommunalsteuerreform von 1885, die Miquelsche Steuerreform von 1891/1893 und die Finanzreform Erzbergers von 1919/1920 als Grundlage eines neuen Reichssteuersystems.
Danach verfolgt er die erste Körperschaftsteuer nach dem Körperschaftsteuergesetz des Jahres 1920 samt der Novelle von 1922 und dem Gesetz von 1925. Naheliegenderweise erhält die Körperschaftsteuer während der nationalsozialistischen Herrschaft einen eigenen, wenn auch nicht sehr langen Abschnitt. Nach untersucht er die Nachkriegsgesetzgebung bis zur Einführung des Anrechnungsverfahrens |
|
Práva a zřízení Markrabství moravského z roku 1545 (Pokus moravských stavů o revizi zemského zřízení). Historický úvod a edice. K vydání připravil Janiš, Dalibor (= Prameny dějin moravských, svazek devátý), Brno, Matice moravská a Historický ústav AV ČR 2005. 296 S. (Rechte und Landesordnung für die Markgrafschaft Mähren aus dem Jahre 1545. Ein Versuch der mährischen Stände, die Landesordnung zu revidieren, hg. v. Janiš, Dalibor [= Quellen zur Geschichte Mährens, 9. B |
Ganzen Eintrag anzeigen Práva a zřízení Markrabství moravského z roku 1545 (Pokus moravských stavů o revizi zemského zřízení). Historický úvod a edice. K vydání připravil Janiš, Dalibor (= Prameny dějin moravských, svazek devátý), Brno, Matice moravská a Historický ústav AV ČR 2005. 296 S. (Rechte und Landesordnung für die Markgrafschaft Mähren aus dem Jahre 1545. Ein Versuch der mährischen Stände, die Landesordnung zu revidieren, hg. v. Janiš, Dalibor [= Quellen zur Geschichte Mährens, 9. Band], Brünn, Matice moravská a Historický ústav AV ČR 2005. 296 S.}. Besprochen von Pjotr Kreuz.
Der vorliegende Band stellt die Edition der zweiten Redaktion der Landesordnung für die Markgrafschaft Mähren aus dem Jahre 1545 dar.
Die Publikation ist als eine bedeutsame Editionstat zu betrachten, weil sie in extenso eine der wichtigsten Quellen für die Rechts- und politische Geschichte Mährens in der Frühen Neuzeit zugänglich macht.
Die Publikation beginnt mit einer recht umfangreichen Studie, in welcher der Editor, der Brünner Rechtshistoriker Dalibor Janiš, zunächst eine umfassende Übersicht über bisherige Editionen von Landesordnungen und weiteren Quellen des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Landesrechts in den böhmischen Ländern bietet. Anschließend versucht Janiš auf dem breiten Hintergrund der Entwicklung des mittelalterlichen Rechts und Rechtsdenkens die Bedingungen und die Umstände der Entstehung der ersten Landesordnungen in den böhmischen Ländern zu beleuchten. Dabei schenkt er unter anderem ziemlich viel Aufmerksamkeit dem missglückten Kodifikationsversuch Karls IV. aus dem Jahre 1355 (die so genannte Maiestas Carolina). Er macht auch auf die Bedeutung der Landfrieden für die künftigen Kodifikationen des Landesrechts, insbesondere für jene in Mähren, aufmerksam. Ferner beschreibt er die von den Landesordnungen und dem Landesrecht (Verfassungsrecht) des Königreichs Böhmen genommene Entwicklung seit d |
|
Preibusch, Sophie Charlotte, Verfassungsentwicklungen im Reichsland Elsass-Lothringen 1871-1918. Integration durch Verfassungsrecht (= Berliner juristische Universitätsschriften, Grundlagen des Rechts 38). BWV, Berlin 2006. 624 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Preibusch, Sophie Charlotte, Verfassungsentwicklungen im Reichsland Elsass-Lothringen 1871-1918. Integration durch Verfassungsrecht (= Berliner juristische Universitätsschriften, Grundlagen des Rechts 38). BWV, Berlin 2006. 624 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Bernhard Schlink betreute, durch ein Stipendium der Dr. Meyer-Stuckmann-Stiftung ermöglichte, im November 2004 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität in Berlin angenommene Dissertation der 1975 geborenen, seit 2005 in Bremen als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätigen Verfasserin. Sie fragt nach der Möglichkeit der Integration der 1871 eroberten und gegen den Willen der Bevölkerung annektierten, ursprünglich deutschen Gebiete. Dazu gliedert sie im Wesentlichen chronologisch.
Der erste Teil will die Verfassungsentwicklung von 1870 bis 1911 verfolgen. Dazu zeichnet er die Wege zum Krieg, die Ziele des Krieges, die Besetzung, den Abschluss eines Friedensvertrags und die Entstehung des Reichslandes nach. Er endet bei der Formierung des Reichslandes und seiner Einrichtungen durch das Gesetz vom 2. Mai 1877.
Im zweiten Teil betrachtet die Verfasserin den Aufbruch in eine neue Zeit. Er ist durch die Statthalterverfassung gekennzeichnet und beginnt 1879. Kern ist die Selbstverwaltung, die freilich stark eingeschränkt ist.
Erst ziemlich spät wird diese Verfassung reformiert. Dadurch erhält das Reichsland eine den Bundesstaaten des Deutschen Reiches weitgehend angenäherte Verfassung. Sie wird allerdings mit Ausbruch des ersten Weltkriegs im Wesentlichen tatsächlich außer Kraft gesetzt.
Erst oder noch im Oktober 1918 wird Elsass-Lothringen volle Souveränität gewährt. Dies kann freilich nicht mehr verhindern, dass das Land 1918 einem Weltkriegsverlierer erleichtert den Rücken kehrte. Die in diesem Zusammenhang gehegte Hoffnung auf einen eigenen souveränen neutralen Staat zwischen dem Deutschen Reich und |
|
Preiß, Friederike, Der Prozess. Clara und Robert Schumanns Kontroverse mit Friedrich Wieck (= Europäische Hochschulschriften 36, 239). Lang, Frankfurt am Main 2004. 341 S., 1Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. , ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Preiß, Friederike, Der Prozess. Clara und Robert Schumanns Kontroverse mit Friedrich Wieck (= Europäische Hochschulschriften 36, 239). Lang, Frankfurt am Main 2004. 341 S., 1Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Volker Kalisch betreute, von Klaus Luig unterstützte, 2004 an der Robert-Schumann-Hochschule in Düsseldorf angenommene musikwissenschaftliche Dissertation der Verfasserin. Sie untersucht den Prozess Clara Wiecks gegen ihren Vater Friedrich Wieck auf Zustimmung zur Eheschließung mit Robert Schumann. Ausgangspunkt ist dabei die Unterzeichnung einer Vollmacht für Anwalt Wilhelm Einert durch Clara Wieck am 15. Juni 1839, welche die Klage ermöglichte.
Beteiligt am Streit war der Theologe Friedrich Wieck, der sich wegen seiner Leidenschaft für die Musik auf dem Klavier ausbilden ließ und eine Klavierfabrik und einen Musikalienverleih gründete. Er wollte seine in Leipzig am 13. September 1819 geborene Tochter Clara Josephine wegen ihres musikalischen Talents durch persönlichen Unterricht so rasch wie möglich als Wunderkind und Klaviervirtuosin bekannt machen und ließ sie mit 10 Jahren erstmals öffentlich auftreten. Schon als Elfjährige lernte sie den ebenfalls zeitweise von ihrem Vater unterrichteten, mittellosen Robert Schumann kennen, den der Vater als Ehemann ablehnte.
Im September 1839 reichten Robert Schumann und Clara Wieck in Leipzig Klage ein. Am 1. August 1840 erteilte das Gericht die Zustimmung zur Eheschließung. Am 12. September 1840 wurde in Schönefeld bei Leipzig die Ehe geschlossen.
Die Verfasserin beginnt ihre eindringliche Untersuchung mit der Darstellung der Lage vor Prozessbeginn. Im zweiten Abschnitt schildert sie den Verfahrensablauf einschließlich des Urteils und seiner Begründung. Danach wendet sie sich der selbständigen Rekonstruktion der Perspektive Friedrich Wiecks zu.
In drei weiteren Abschnitten erörtert sie die Aufnahme des Streites in der Öffentlichkeit un |
|
Professoren erinnern sich, hg. v. Wünsch, Horst (= Geschichte der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, Teil 5 = Publikationen aus dem Archiv der Universität Graz 9, 5). Akademische Druck- und Verlagsanstalt, Graz 2008. VI, 398 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Professoren erinnern sich, hg. v. Wünsch, Horst (= Geschichte der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, Teil 5 = Publikationen aus dem Archiv der Universität Graz 9, 5). Akademische Druck- und Verlagsanstalt, Graz 2008. VI, 398 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahr 2000 wies Alois Kernbauer Berthold Sutter in einem Gespräche auf die spezifische Situation der Grazer rechtswissenschaftlichen Fakultät mit ihrer vergleichsweise großen Zahl von emeritierten Professoren hin und im Frühsommer 2002 regte Alois Kernbauer in einem abendlichen Gespräch gegenüber seinem Freund Berthold Sutter an, die Rückblicke auf den wissenschaftlichen Werdegang der in Ruhestand befindlichen Professoren der ehedem rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität anzuregen, zu sammeln und gemeinsam zu edieren. Am Ende der für die Verwirklichung gesetzten Frist vom 15. Juni 2003 lagen für diesen Sammelband zwei Beiträge vor. Nach dem Tode Berthold Sutters erschien Horst Wünsch bei Kernbauer und sagte, Sutter habe ihn um die Fortführung des Projekts gebeten, schien jedoch nicht darüber informiert zu sein, was zwischen Sutter und Kernbauer abgesprochen war, verzichtete darauf, den gesamten Personenkreis der damals in Ruhestand befindlichen ordentlichen und außerordentlichen Professoren einzuladen und legte nach Kernbauers Worten zur Genesis des Bandes mehrfach sonderbare Verhaltensmuster an den Tag, die trotz aller vielfachen Erfahrungen ungewohnt, unerwartet und neu waren und vielleicht aus einer beneidenswerten Unerfahrenheit in der Herstellung wissenschaftlicher Bücher zu Beginn des 21. Jahrhunderts erklärbar sind.
Den gleichwohl entstandenen Band leiten Alois Kernbauers Aspekte des Selbstverständnisses und Beispiele der Öffentlichkeitwirksamkeit der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät seit 1945 ein, in denen darauf hingewiesen wird, dass 1938 vier der sechs Ordinarien, einer der sieben Extraordinarien und zwe |
|
Psychologie als Argument in der juristischen Literatur des Kaiserreichs, hg. v. Schmoeckel, Mathias in Verbindung mit Gundlach, Horst/Schott, Heinz (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 11). Nomos, Baden-Baden 2009. 256 S. Besprochen von Arno Buschmann., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Psychologie als Argument in der juristischen Literatur des Kaiserreichs, hg. v. Schmoeckel, Mathias in Verbindung mit Gundlach, Horst/Schott, Heinz (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 11). Nomos, Baden-Baden 2009. 256 S. Besprochen von Arno Buschmann.
Der vorliegende Sammelband enthält die Druckfassung der Vorträge, die auf einer Klausurtagung im Dezember 2007 in Königswinter gehalten wurden und die sämtlich der Frage nach dem Einfluss von Psychologie und psychologischer Theorie auf das Straf-, Zivil- und Öffentliche Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts gewidmet waren. Schwerpunkt der Betrachtung war die Zeitspanne zwischen 1870 und 1920, in der psychologische Lehren in den verschiedenen Bereichen der Jurisprudenz mit unterschiedlicher Intensität und vor allem mit wechselnder Verständnistiefe rezipiert und erörtert wurden. Weitgehend ausgeklammert (bis auf einen Beitrag) wurde die Psychologie der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, die in mancher Hinsicht der Boden für den Aufschwung der Psychologie des 19. Jahrhunderts als einer eigenen wissenschaftlichen Disziplin bereitet hat.
Den Reigen der Abhandlungen eröffnet Horst Gundlach mit einer Studie über die Entwicklung des Verhältnisses von Rechtswissenschaft und Psychologie von der Aufklärungsphilosophie Christian Wolffs über die psychologischen Schulen des 19. Jahrhunderts, den Einfluss Hermann Lotzes und Wilhelm Wundts bis hin zur Entstehung einer auf die Anwendung der Psychologie in der Gerichtspraxis bezogenen Forensischen bzw. Rechtspsychologie. Daran anschließend befasst sich Adelheid Kühne mit der Entwicklung von Forensischer und Kriminalpsychologie im ausgehenden 19. Jahrhundert. Nach einem Überblick über die psychologischen Strömungen, in dem sie auch auf die Beziehungen zwischen Psychoanalyse und Forensik eingeht, kommt sie auf den heutigen Sachstand zu sprechen, der zum einen durch die Ablehnung psychoanalytischer Strafrechtstheorien, zum andern |
|
Quellen zur dänischen Rechts- und Verfassungsgeschichte (12.-20. Jahrhundert), hg. v. Tamm, Ditlev/Schubert, Werner/Jørgensen, Jens Ulf (= Rechtshistorische Reihe 363). Lang, Frankfurt am Main 2008. 201 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Quellen zur dänischen Rechts- und Verfassungsgeschichte (12.-20. Jahrhundert), hg. v. Tamm, Ditlev/Schubert, Werner/Jørgensen, Jens Ulf (= Rechtshistorische Reihe 363). Lang, Frankfurt am Main 2008. 201 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Unter den Ländern Europas verbindet Dänemark mit Deutschland nicht nur eine gemeinsame Grenze sondern auch eine gemeinsame Herkunft, die germanisch zu nennen die so genannte political correctness vielleicht auch heute noch nicht rät. Dennoch ist nicht nur die Zusammenarbeit über die Grenze hinweg vor 1945 oder 1933 fruchtbringend gewesen, sondern legt sie auch heute die europäische Gegenwart sehr nahe. Von daher ist es sehr zu begrüßen, dass insbesondere Jörn Eckert die Ostsee stets nicht als trennendes Ungeheuer, sondern wie schon die mittelalterlichen Kaufleute als verbindendes Mittel angesehen hat.
Das dänische Recht hat einen eigenen Wert. Dieser Schatz kann den Deutschen in verschiedenster Weise eröffnet werden. Am leichtesten wird er ihnen durch Übertragung in die deutsche Sprache zugeänglich gemacht.
Von hier aus ist es sehr erfreulich, dass der bekannte, seit 1978 in Kopenhagen wirkende Rechtshistoriker Ditlev Tamm zusammen mit dem Ministerialrat Jens Ulf Jørgensen die Mühe auf sich genommen hat, Quellen zur dänischen Rechts- und Verfassungsgeschichte vom 12. bis zum 20. Jahrhundert für Deutsche zu sammeln und herauszugeben. Das Manuskript lag Jörn Eckert zu Anfang des dritten Jahrtausends vor. Noch vor seinem Tode übergab er es seinem Assistenten zur Durchsicht, was mit Unterstützung Werner Schuberts die anschließende Drucklegung ermöglichte.
In der Einleitung bieten die beiden dänischen Herausgeber eine klare und knappe Einleitung, die in Mittelalter, 16. und 17. Jahrhundert, Absolutismus, lex Regia und dänisches Gesetzbuch, 18. Jahrhundert (Aufklärung und Bauernbefreiung), 19. Jahrhundert und spätes 19. und 20. Jahrhundert gliedert. Wer immer sich über die Entwicklung des |
|
Quellen zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - Zwischen Prager Frieden und Westfälischem Frieden, hg. v. Schmid, Josef J. (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe 21). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009. XL, 236 S. Besprochen von Karsten Ruppert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Quellen zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - Zwischen Prager Frieden und Westfälischem Frieden, hg. v. Schmid, Josef J. (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe 21). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009. XL, 236 S. Besprochen von Karsten Ruppert.
In dem Vorwort zu diesem Band erfährt der Benutzer zunächst Erstaunliches: Der Herausgeber hat nämlich die Entscheidung getroffen, die großen Quellenwerke, die zu dem zu dokumentierenden Zeitraum erschienen sind, ganz auszuklammern. Die Begründung, dass ja dort die wichtigsten Texte in einer mustergültigen Edition bereits vorliegen, überzeugt in keiner Weise. Denn es war ja bisher gerade die Zielsetzung der Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe ähnlicher Reihen, Texte aus bereits vorhandenen Quelleneditionen kritisch ausgewählt zu präsentieren. Die Aufgabe besteht zu einem Teil darin, den Interessenten die wichtigsten Quellen zu einem Gegenstand der Geschichte sachkundig gesichtet und ausgewählt vorzulegen. Der Herausgeber hat sich also um die kompetente Auswahl gedrückt.
Die Aufzählung der Kriterien für den Abdruck der Quellen vermittelt nicht den Eindruck innerer Stimmigkeit. Die deutsche Geschichte soll zwar in den Kontext eines internationalen Konflikts gestellt werden, dennoch sollen auch „Impressionen aus deutschen Landen“ gegeben werden. Keinesfalls soll der Band ein Beitrag zur Militär- und Diplomatiegeschichte sein, dennoch soll das Wesen des Krieges dokumentiert werden. Ohne nähere Begründung soll dem Hofleben allein am Beispiel des Dresdner Hofes nachgegangen werden. Und schließlich legt der Herausgeber, was bisher in der Reihe unüblich war, großen Wert auch auf literarische Texte. Dieser Kriterienkatalog und die ausgewählten Quellen selbst bestätigen, dass der Herausgeber sich zu wenig Gedanken darüber gemacht hat, was er mit dem doch sehr schmalen Bändchen von etwas über 200 Seiten überhaupt will. So i |
|
Ramm, Arnim, Der 20. Juli vor dem Volksgerichtshof (= Schriften zur Rechtswissenschaft 80). Wissenschaftlicher Verlag Berlin, Berlin 2007. 541 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ramm, Arnim, Der 20. Juli vor dem Volksgerichtshof (= Schriften zur Rechtswissenschaft 80). Wissenschaftlicher Verlag Berlin, Berlin 2007. 541 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Jörn Eckert bzw. Werner Schubert betreute, im November 2006 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des Verfassers. Sie behandelt einen wichtigen, in der bisherigen Literatur zu wenig erörterten Gegenstand. Sie gliedert sich nach einer Einleitung in vier Kapitel.
Das erste Kapitel hat den Weg des Widerstands zum Staatsstreichversuch des 20. Juli 1944 zum Gegenstand. Dabei befasst sich Ramm zunächst mit dem militärischen Widerstand von 1933 bis 1944. Danach ermittelt er als zivile Widerstandskreise den Kreisauer Kreis, die Beziehungen des Widerstands ins Ausland und den Widerstandskreis um Carl Goerdeler.
Das zweite Kapitel betrifft die Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes nach dem 20. Juli 1944. Dabei beginnen Gegenaktionen noch am gleichen Tag. Bezüglich des Ermittlungsverfahrens dient ein eigener Punkt der Beleuchtung der Folter.
Das dritte Kapitel bringt den Verfasser zu seinem eigentlichen Thema. In diesem Rahmen beschreibt er zunächst den Volksgerichtshof, die Strafnormen und die Prozessbeteiligten. Dabei sind die Richter Roland Freisler und Richter nach Freislers Tod.
Beteiligt sind weiter hauptamtliche Beisitzer, ehrenamtliche Beisitzer, Ersatzrichter, die Reichsanwaltschaft, die ausgeschlossene und durch ausgesuchte Zuschauer ersetzte Öffentlichkeit, die Verteidiger und die Angeklagten. Diese hatten zwar der Form nach die in der Strafprozessordnung verbürgten Rechte. Es war ihnen jedoch nicht möglich, diese Rechte ausreichend wahrzunehmen, obgleich nach den Erkenntnissen des Verfassers die nationalsozialistische Justiz grundsätzlich bemüht war, das Bild eines ordentlichen Verfahrens aufrecht zu erhalten.
Anschließend untersucht der Ver |
|
Ramm, Thilo, Ferdinand Lassalle. Der Revolutionär und das Recht (= Juristische Zeitgeschichte 4, 8). Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2004. XV, 367 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ramm, Thilo, Ferdinand Lassalle. Der Revolutionär und das Recht (= Juristische Zeitgeschichte 4, 8). Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2004. XV, 367 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Thilo Ramm, 1925 in Darmstadt geboren, legte nach dem 1942 begonnenen und nach kriegsbedingter Unterbrechung 1947 mit der ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaft in Marburg und Frankfurt am Main bereits 1948 seine erste Arbeit über Lassalle (Lassalles System der erworbenen Rechte) in der unveröffentlichten Festschrift für Gustav Radbruch vor. Dem folgte am 23. 2. 1950 die Promotion bei Fritz von Hippel in Marburg mit der Arbeit Staat und Recht – Eine Untersuchung der Rechtstheorie Ferdinand Lassalles. Seitdem hat der Revolutionär den rasch habilitierten Gelehrten nicht mehr losgelassen und ihn zu insgesamt zehn Studien und zuletzt zu einem seinem 1942 gefallenen, elf Jahre älteren, ihm auf dem Weg zur Wissenschaft zum Vorbild gewordenen Bruder Harry in Dank, Trauer und Schmerz gewidmeten Sammelband bewegt.
Dieses Buch enthält vier bereits früher veröffentlichte Schriften. Der ersten Arbeit über Lassalle als Rechts- und Sozialphilosoph sind als biographische Ergänzung die Einleitung zur Lassalle-Auswahl Ramms und zwei Aufsätze über das besondere Verhältnis zwischen Marx und Lassalle beigegeben. Neu hinzugekommen sind die drei bilanzierenden Abhandlungen Der Revolutionär, Meine Beschäftigung mit Lassalle und Stand und Aufgaben der Lassalle-Forschung.
Dabei besagt die unveränderte Vorlage der ersten Untersuchung, dass der Verfasser die vor mehr als einem halben Jahrhundert nach damals mehr als fünfjähriger Befassung mit Lassalle erzielten Ergebnisse nach wie vor für gültig hält. Sein methodisches Anliegen ist dasselbe geblieben und hat nur noch einen weiteren zusätzlich wichtigen Anwendungsbereich gefunden. Nunmehr ist die Rolle als werktreuer Interpret auf Lassalles Eigenwertung seiner Theorie und sein |
|
Ranieri, Filippo, Europäisches Obligationenrecht. Ein Handbuch mit Texten und Materialien, 3. Aufl. (= Springers Handbücher der Rechtswissenschaft). Springer, Wien 2009. XXVIII, 2044 S. Besprochen von Martin Avenarius., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ranieri, Filippo, Europäisches Obligationenrecht. Ein Handbuch mit Texten und Materialien. 3. Aufl. Springer, Wien 2009. XXVIII, 2044 S. Besprochen von Martin Avenarius.
Das in überarbeiteter Fassung neu vorgelegte Werk entspricht der Erwartung an ein „Handbuch“ schon äußerlich umso mehr, als sich sein Umfang gegenüber der Vorauflage fast verdreifacht hat. Gleichwohl für didaktische Zwecke entworfen, bleibt das gewichtige Buch auch in der Erweiterung jenem induktiven Lehrkonzept treu, das sich in den Vorauflagen bewährt hat. Der Verfasser legt daher eine ausgewogene Mischung aus Sachmitteilung und Materialien vor, die gerade nicht erschöpfend für eine monographische Darstellung ausgewertet, sondern vielfach mit dem Text nur lose verflochten sind. Urteile, Gesetzestexte und andere Quellen werden dabei erfreulicherweise im – auch fremdsprachigen – Wortlaut wiedergegeben. Die Neufassung enthält allerdings nicht nur zusätzliche Materialien und Nachweise zu den schon in den Vorauflagen behandelten Gegenständen, sondern ein ergänztes, das Obligationenrecht weitergehend abdeckendes Themenspektrum. Obwohl das Werk dadurch schwerfälliger geworden ist und bei der Fülle der Teilbereiche selbstverständlich eine Beschränkung des Tiefgangs stattfinden musste, ist die Erweiterung in mehrfacher Hinsicht begrüßenswert.
Das gilt zunächst insoweit, als die Darstellung des Rechts der Leistungsstörungen erheblich erweitert wurde: So ist ein Kapitel über „Vertragshaftung zwischen Verschulden und Garantie“ neu aufgenommen worden, und die bisherige Darstellung des Rechts der mangelhaften und falschen Warenlieferung im Kaufrecht ist in einem neuen, umfangreichen Kapitel „Von der Gewährleistung zur einheitlichen Vertragsverletzung“ aufgegangen. Neu eingefügt ist ferner ein Kapitel „Die Haftung des Herstellers fehlerhafter Produkte“, in dem am Beispiel der Produkthaftung die Gefährdungshaftung entwickelt wird.
Sowohl in den neu aufgenommenen als auch |
|
Rebitsch, Robert, Matthias Gallas (1588-1647). Generalleutnant des Kaisers zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Eine militärische Biographie (= Geschichte in der Epoche Karls V. 7). Aschendorff, Münster 2006. VII, 483 S. Ill. Besprochen von Rotraud Becker., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Rebitsch, Robert, Matthias Gallas (1588-1647). Generalleutnant des Kaisers zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Eine militärische Biographie (= Geschichte in der Epoche Karls V. 7). Aschendorff, Münster 2006. VII, 483 S. Ill. Besprochen von Rotraud Becker.
Eine Biographie des langjährigen Generalleutnants der kaiserlichen Armee Matthias Gallas (italienisch Galasso) zu verfassen, ist kein dankbares Unternehmen. Das Interesse nicht nur der deutschen Literatur und ihrer Leserschaft, sondern auch der umfangreichen historischen Forschung galt stets den frühen Phasen des Dreißigjährigen Krieges, und hier den Persönlichkeiten Gustav Adolfs von Schweden und Wallensteins, nicht den langen Jahren des weiteren Kriegsführens, in denen Gallas an der Spitze des kaiserlichen Heeres stand. Der Beschäftigung mit dessen Leistungen stand darüber hinaus im Wege, dass über ihn mit der vernichtenden, oft wiederholten Bezeichnung „Heerverderber“ alles gesagt zu sein schien. Auch die Quellenlage erweist sich, wie die vorliegende Untersuchung zeigt, als ungünstig für eine seine Persönlichkeit insgesamt würdigende Darstellung: Das vom Verfasser ausgewertete Material ist aussagekräftig hinsichtlich der militärischen Karriere und ihrer sozialen und ökonomischen Umstände, nicht aber zur Zeichnung anderer Aspekte seines Lebens. Unvermeidlich ist, dass über weite Strecken einfach Kriegsgeschichte mitgeteilt werden muss. Dass der Buchtitel die Arbeit als militärische Biographie bezeichnet, ist darum gut begründet.
Für die Zeitspanne bis zum Tod Wallensteins 1634 kann die Darstellung weitgehend auf den publizierten Quellensammlungen und der fast unübersehbar reichen Literatur aufbauen. Dies gilt auch für die Behandlung der heiklen, wegen ihres Zusammenhangs mit dem stets Aufmerksamkeit findenden Ende Wallensteins unumgänglichen und schon in älteren Werken erörterten Frage nach Gallas Rolle bei der Absetzung und Ermordung des Generalissimus. Diesem Teil der Biograp |
|
Regesten der Reichsstadt Aachen (einschließlich des Aachener Reiches und der Reichsabtei Burtscheid), Band 6 Datierte Stücke 1396-1400, undatierte Stücke 1351-1400, bearb. v. Kraus, Thomas R. (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 47). Droste, Düsseldorf 2008. XLIII, 603 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerRegestenderreichstadtaachen6-20090409 Nr. 12382 ZRG GA 127 (2010) 33
Regesten der Reichsstadt Aachen (einschließlich des Aachener Reiches und der Reichsabtei Burtscheid), Band 6 Datierte Stücke 1396-1400, undatierte Stücke 1351-1400, bearb. v. Kraus, Thomas R. (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 47). Droste, Düsseldorf 2008. XLIII, 603 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Regesten der Reichsstadt Aachen einschließlich des Aachener Reiches und der Reichsabtei Burtscheid werden seit 1937 (Band 2 1301-1350, bearbeitet von Wilhelm Mummenhoff) bzw. 1961 (Band 1 1251-1300, bearbeitet von Wilhelm Mummenhoff) und seit 1999 (bearbeitet von Thomas R. Kraus) veröffentlicht. Sie sind in der Zeitschrift grundsätzlich angezeigt (z. B. Rezension Dieter Strauchs in Band 118, 2001). Nunmehr hat der verdienstvolle Bearbeiter den sechsten Band vorgelegt.
Er enthält zunächst 473 datierte Nummern der letzten fünf Jahre des 14. Jahrhunderts. Sie beginnen mit einer Quittung Bruder Jakob Colyns von Aachen vom 5. Januar 1396. Sie enden mit vier Urteilen des Aachener Sendgerichts von 1400.
Dem schließen sich die undatierten Nummern 474-992 an. Sie lassen sich auf Grund ihres Inhalts nur mehr oder weniger genau in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts einordnen. Gleichwohl ist ihr grundsätzlicher Wert nicht geringer.
Von den insgesamt 992 Nummern sind sechs inhaltlich nicht besetzt, weil sich bei der Anfertigung des Registers herausstellte, dass die Schriftstücke, die unter den Nummern 65, 230, 734, 745, 876 und 889 regestiert werden sollten, dem 15. Jahrhundert zuzuordnen sind. Im Gegensatz zu Urkunden, Schreiben und Einträgen in Amtsbüchern und Registern sind Rechnungen entsprechend der ursprünglichen Konzeption aus Raumgründen nicht aufgenommen, obwohl wie zuletzt das Beispiel Duisburg gezeigt hat, sie durchaus vielfältige Aussagekraft haben. Gekürzte Regesten sind durch ein Sternchen geke |
|
Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Supplemente Kaiser und Reich in der Regierungszeit Friedrichs III. 1 Regesten zur burgundisch-niederländischen Geschichte unter Maximilian I. bis zum Tode Friedrichs III. (1477-1493) aus den Archives générales du Royaume/dem Algemeen Rijksarchief in Bruxelles/Brüssel, Bestand Manuscrits divers, bearb. v. Rotthof |
Ganzen Eintrag anzeigen Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Supplemente Kaiser und Reich in der Regierungszeit Friedrichs III. 1 Regesten zur burgundisch-niederländischen Geschichte unter Maximilian I. bis zum Tode Friederichs III. (1477-1493) aus den Archives générales du Royaume/dem Algemeen Rijksarchief in Bruxelles/Brüssel, Bestand Manuscrits divers, bearb. v. Rotthoff-Kraus, Claudia. Böhlau, Wien 2008. 290 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Mit vorliegendem Band eröffnet das österreichisch-deutsche Gemeinschaftsunternehmen der „Regesten Kaiser Friedrichs III.“ eine neue Unterreihe, die der „Supplemente“. In dieser soll in lockerer Folge alles erdenkliche Quellenmaterial in Regestenform veröffentlicht werden, das in Anbetracht der gerade unter diesem Herrscher fortschreitenden Dualisierung der Reichsgewalt zum Verständnis von Kaiser und Reich wichtig erscheint. In Betracht kommen etwa wichtige Dokumente aus den Fürsten- und Städtekorrespondenzen sowie alle Formen zwischenständischer Kommunikation, sofern ein erkennbarer Bezug auf den Herrscher bzw. das Reichsganze gegeben ist. Damit wird einerseits zu dem bisher ganz auf die Diplome und Briefe des Königs bzw. Kaisers zugeschnittenen Regestenpublikation eine Ausweitung in der Form vorgenommen, dass auch die in seinem Umkreis oder ihn betreffenden Schriften einbezogen werden. Andererseits werden damit die Abgrenzungen zu vergleichbaren Publikations- und Editionsreihen fließender, wie etwa zum Projekt der „Reichstagsakten“. Dies ist gewiss nicht von Nachteil, setzt aber eine hohe Disziplin bei der Auswahl der Dokumente voraus, ein Gefühl für die Abwägung zwischen Wichtigkeit oder Unwichtigkeit für die Reichsgeschichte, um eine Uferlosigkeit der Sammlung zu vermeiden. Es kann angenommen werden, dass verfassungshistorisch wichtige Dokumente einen b |
|
Regesten Kaiser Ludwigs des Bayern (1314-1347). Die Urkunden aus den Archiven und Bibliotheken Österreichs, bearb. v. Wetzel, Johannes (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii, Unterreihe Regesten des Kaiser Ludwigs des Bayern [1314-1347], nach Archiven und Bibliotheken geordnet 8). Böhlau, Köln 2008. XXVII. 357 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Regesten Kaiser Ludwigs des Bayern (1314-1347). Die Urkunden aus den Archiven und Bibliotheken Österreichs, bearb. v. Wetzel, Johannes (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii, Unterreihe Regesten des Kaiser Ludwigs des Bayern [1314-1347], nach Archiven und Bibliotheken geordnet 8). Böhlau, Köln 2008. XXVII. 357 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Vor einigen Jahren konnte Heft 7 der Reihe der Regesten Kaiser Ludwigs des Bayern in dieser Zeitschrift besprochen werden; darauf sei zunächst verwiesen (ZRG 122, S. 568-571). Der vorliegende Band stellt mit seinen 600 Regesten die Überlieferung von insgesamt 34 österreichischen Archiven und Bibliotheken zusammen, wobei fast zwei Drittel der Quellen den Wiener Archiven und Bibliotheken (Haus-, Hof- und Staatsarchiv; Deutschordens-Zentralarchiv und Österreichische Nationalbibliothek) entstammt, ein gewichtiger weiterer Teil dem Tiroler Landesarchiv in Innsbruck. Bei den übrigen fragt es sich, inwieweit der Aufwand gelohnt hat, da es sich um vielfach sekundäre Überlieferung – Abschriften aus anderen Überlieferungen – handelt. Dennoch ist es gut, damit einen Gesamtüberblick zu haben, und es erscheint auch von der Wirkungsgeschichte Ludwigs des Bayern nicht ohne Interesse, jetzt besser feststellen zu können, wie sich die Politik des Wittelsbachers in den habsburgischen Gebieten auswirkte (betroffen sind in vorliegendem Inventar aber nur die zum heutigen Österreich zählenden Gebiete).
Wie in allen vorherigen Bänden ist auch in diesem im Rahmen einer ausführlichen Einleitung das gesamte gesammelte Material nach äußerlichen und inhaltlichen Kriterien ausgewertet worden. Natürlich zeigen die regestierten Kaiserurkunden nur einen kleinen Ausschnitt; doch lassen sich auch diesbezüglich Aussagen machen. Ein Beispiel bietet die Praxis der Besiegelung, auf die der Bearbeiter ausführlich eingeht. Es wird hier mitgeteilt, dass alle Siegel verwendet wurden, die bis 1347 in der Kanzlei Ludwigs i |
|
Rehse, Birgit, Die Supplikations- und Gnadenpraxis in Brandenburg-Preußen. Eine Untersuchung am Beispiel der Kurmark unter Friedrich Wilhelm II. (1786-1797 (= Quellen und Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 35). Duncker & Humblot. Berlin 2008. 676 S., Abb. Besprochen von Stephan Schuster., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Rehse, Birgit, Die Supplikations- und Gnadenpraxis in Brandenburg-Preußen. Eine Untersuchung am Beispiel der Kurmark unter Friedrich Wilhelm II. (1786-1797 (= Quellen und Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 35). Duncker & Humblot. Berlin 2008. 676 S., Abb. Besprochen von Stephan Schuster.
Die Frage, wie Herrschaft in der Frühen Neuzeit funktioniert, steht im Mittelpunkt der von Birgit Rehse vorgelegten Untersuchung zur bislang wenig untersuchten Supplikations- und Gnadenpraxis in Brandenburg-Preußen, die 2006 am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften an der Freien Universität Berlin als Dissertation angenommen wurde. Die Studie soll, so heißt es in der Einleitung, zum einen der Rekonstruktion rechtshistorischer Aspekte des Supplikations- und Gnadenwesens in Brandenburg-Preußen dienen. Zum anderen sollen Fragestellungen der Rechts- und Verwaltungsgeschichte mit sozialgeschichtlichen Fragen nach der Lebenswirklichkeit verknüpft werden (S. 24). Rehse beschränkt sich dabei nicht auf die so genannten Immediatsuppliken, d. h. solche Gnadenbitten, die direkt an den König in seiner Funktion als Gnadenträger gerichtet und von ihm entschieden wurden. Berücksichtigung finden vielmehr auch so genannte Mediatsuppliken, die an das Justizdepartement bzw. an den Geheimen Rat adressiert waren. Die Verfasserin versteht das Bitten um Gnade und die Gewährung von Gnade als aufeinander bezogene und voneinander abhängige Praktiken, die zugleich Machtverhältnisse ausdrücken (S. 17f.). Diese wiederum erlaubten – „Macht“ und „Herrschaft“ bilden nicht nur in der Soziologie und in der Politikwissenschaft, sondern auch in der Geschichtsforschung ein festes Begriffspaar – Rückschlüsse auf das Funktionieren von Herrschaft in Brandenburg-Preußen im ausgehenden 18. Jahrhundert (S. 18). Rehse geht hierbei von der Prämisse aus, dass Herrschaft durch eine Gemengelage von unterschiedlichen Praktiken produziert wird, an der sowohl die Obrig |
|
Reich, David, Direkte Demokratie in der Krise. Die Funktion des Notrechts in der Schweiz während Weltwirtschaftskrise und Zweitem Weltkrieg dargestellt am Beispiel des Warenhausbeschlusses 1933-1945 (= Basler Studien zur Rechtswissenschaft, D Grundlagen 2). Helbing, Basel 2007. XVII, 292 S. Besprochen von Martin Tegelkamp., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Reich, David, Direkte Demokratie in der Krise. Die Funktion des Notrechts in der Schweiz während Weltwirtschaftskrise und Zweitem Weltkrieg dargestellt am Beispiel des Warenhausbeschlusses 1933-1945 (= Basler Studien zur Rechtswissenschaft, Reihe D: Grundlagen Band 2). Helbing, Basel 2007. XVII, 292 S. Besprochen von Martin Tegelkamp.
„Außerordentliche Zeiten, außerordentliche Maßnahmen“ (S. 164). Könnte man auch zunächst versucht sein, den von David Reich bedachtsam formulierten Titel seiner Dissertation auf diese einfache Formel zu bringen, so würde man dessen Vielschichtigkeit damit nicht gerecht. Bezieht sich die angesprochene Krise doch hier nicht nur und in erster Linie auf eine zeitliche Verortung in die Jahre vor und während des zweiten Weltkrieges, sondern geht vielmehr auf inhaltlicher Ebene der Frage nach der Vitalität der direkten Demokratie in der Schweiz dieser Zeit nach.
Der Verfasser zeichnet am Beispiel der 1933, 1935, 1937, 1939, 1941 und 1944 erlassenen Warenhausbeschlüsse einen Tiefpunkt der direkten Demokratie in der Schweiz nach, wenn nicht gar einen Tiefpunkt der Demokratie überhaupt. Überzeugend ist sein Ansatz, zuerst den wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Hintergrund darzustellen, welcher eine zumindest teilweise Abkehr von rechtsstaatlichen Verfahrensweisen ermöglichte und die Reaktionen der Akteure anhand treffender Zitate greifbar zu machen.
So lässt Reich schon zu Beginn einen Parlamentarier das Wort ergreifen, der sich 1933 gegen den Erlass des ersten Warenhausbeschlusses wendet: „Es ist ausserordentlich bedauerlich, dass in einer Zeit der Krise und der Not, wo die Volksgemeinschaft mehr denn je auf gegenseitiges Zusammenwirken angewiesen ist, die Verfassung und das Mitspracherecht des Volkes ausser Kraft gesetzt wird“ (S. 1). Woraufhin er den damals für diesen Bereich zuständigen Bundesrat Edmund Schulthess für den Warenhausbeschluss mit bezeichnenden Worten erwidern lässt: „Wir haben |
|
Reiter, Ilse, Gustav Harpner 1864-1924 - Vom Anarchistenverteidiger zum Anwalt der Republik. Böhlau, Wien 2008. XI, 593 S. Besprochen von Hannes Ludyga., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Reiter, Ilse, Gustav Harpner 1864-1924 - Vom Anarchistenverteidiger zum Anwalt der Republik. Böhlau, Wien 2008. XI, 593 S. Besprochen von Hannes Ludyga.
Die Rechtshistorikerin Ilse Reiter, deren Forschungsschwerpunkte ansonsten vor allem die Thematik der politischen Ausbürgerung, der politisch motivierten Vermögensbeschlagnahme im Austrofaschismus und die politische Radikalisierung in Österreich in den 1930er Jahren sind, vom Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien untersucht in ihrem beinahe 600 Seiten umfassenden Werk Leben und Wirken des österreichischen Rechtsanwalts Gustav Harpner (1864-1924). Reiter leistet mit diesem Buch, das den Anforderungen an die Methode der „erneuerten Biographie“ vollständig gerecht wird, einen wichtigen Beitrag zur österreichischen Rechtsgeschichte im Allgemeinen sowie speziell zur Anwaltsgeschichte, die in Österreich und Deutschland noch immer ein Forschungsdesiderat bildet. Sie zog erfreulicherweise für ihre Untersuchung zahlreiche unveröffentlichte Quellen heran, was bis heute für zahlreiche Rechtshistorikerinnen und Rechtshistoriker keine Selbstverständlichkeit ist. Auch aufgrund dieses methodischen Vorgehens gelingt es der Autorin in ihrer spannenden und sehr gut lesbaren Darstellung im Spiegel des Lebens von Harpner, einen umfassenden Einblick in die rechtlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen der „dekadenten Jahre“ zwischen etwa 1890 und 1914, im 1. Weltkrieg und in der 1. Republik auch unter dem Staatskanzler Karl Renner (1870-1950) in Österreich zu geben.
Gustav Harpner, der 1902 vom jüdischen zum katholischen Glauben übertrat, starb am 10. Juli 1924 mit 61 Jahren in Wien und wurde „in aller Stille“ (S. 15) auf dem Wiener Zentralfriedhof beigesetzt. Sein Sohn Otto bemerkte zu dem frühen Tod seines Vaters 1943 im britischen Exil: „Das Schicksal hat ihm erspart, den einstweiligen Zusammenbruch einer Welt zu erleben, deren Aufbau |
|
Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, Karl/Stolleis, Michael. Bd. 9 Danmark og Slesvig-Holsten - Dänemark und Schleswig-Holstein, 2 Halbbände, hg. v. Tamm, Ditlev (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 239). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XV, 1-640, VI, 641-1271 S. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, Karl/Stolleis, Michael. Bd. 9 Danmark og Slesvig-Holsten - Dänemark und Schleswig-Holstein, 2 Halbbände, hg. v. Tamm, Ditlev (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 239). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XV, 1-640, VI, 641-1271 S. Besprochen von Werner Schubert.
Der vom dänischen Rechtshistoriker Ditlev Tamm herausgegebene Band 9 des Repertoriums der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit weist die Policeyordnungen des Königreichs Dänemark und der Herzogtümer Schleswig und Holstein nach und erschließt diese inhaltlich entsprechend einem bereits Bd. 1 der Reihe 1996 (vgl. hierzu die Rezension von G. Köbler, SZ GA 122 [2005], S. 637ff.) festgelegten Gliederungsschema nach Materien und Regelungsgegenständen (25 numerische Gruppen von Religionsangelegenheiten bis Bauwesen und Infrastruktur mit 200 Policeymaterien). Erschlossen werden insgesamt 3300 dänische und 3400 Policeygesetze der Herzogtümer in zeitlicher Reihenfolge (für Dänemark von 1536-1801, für die Herzogtümer von 1470-1806). Es werden alle obrigkeitlichen mit allgemeinem Geltungsanspruch versehenen Normen aus dem Polizeibereich erfasst, soweit sie von der zentralen Herrschaftsebene erlassen wurden. Wie die Herausgeber Tamm, Härter und Stolleis in ihrer gemeinsamen Einleitung feststellen, unterscheidet das Projekt vier Typen des Polizeigesetzes: Umfassende Polizeiordnung (Landesordnungen, Stadtordnung), Sonderordnungen (u. a. Zunftordnungen), Verordnungen als Einzelgesetze und Reskripte als schriftliche Befehle an nachgeordnete Behörden oder Personen (S. XI). In den speziellen Einleitungen geht Tamm auf die dänische Entwicklung ein, Härter auf die Entwicklung in Schleswig-Holstein, Letzterer unter den Stichworten Verfassungs- und Territorialgeschichte/Landesverwaltung und Verwaltungsaufbau mit detaillierten Hinweisen auf die Polizeygesetzgebung. Leider sind diese Einleitungen, die wichtige Informationen zu den St |
|
Republikflucht - Flucht und Abwanderung aus der SBZ/DDR 1945 bis 1961. Veröffentlichungen zur SBZ-/DDR-Forschung im Institut für Zeitgeschichte, hg. v. Melis, Damian van/Bispinck, Henrik (= Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Schriftenreihe, Sondernummer 2006). Oldenbourg, München 2006. 276 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Republikflucht - Flucht und Abwanderung aus der SBZ/DDR 1945 bis 1961. Veröffentlichungen zur SBZ-/DDR-Forschung im Institut für Zeitgeschichte, hg. v. Melis, Damian van/Bispinck, Henrik (= Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Schriftenreihe, Sondernummer 2006). Oldenbourg, München 2006. 276 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Republikflucht ist die Bezeichnung für das Verlassen der am 5. Juni 1945 in der Berliner Erklärung Großbritanniens, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Sowjetunion und später auch Frankreichs festgestellten sowjetischen Besatzungszone und der aus ihr im Oktober 1949 gebildeten Deutschen Demokratischen Republik ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden. Gemäß Gesetz vom 11. Dezember 1957 war dies strafbar. Nach dem Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik des Jahres 1968 war ungesetzlicher Grenzübertritt mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht und durfte oder musste mit Verwaltungszwang bekämpft werden.
Von der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik bis zur Öffnung der Grenze am 9. November 1989 verließen insgesamt etwa drei Millionen Menschen den durchschnittlich 17 Millionen Angehörige zählenden Staat. Viele von ihnen verstießen dabei gegen das vom Staat festgesetzte Recht. Dieser Massenbewegung standen während der gleichen Zeit etwa 550000 Übersiedler aus der Bundesrepublik Deutschland gegenüber.
Der mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern geförderte Band befasst sich mit der Entwicklung bis zum Bau der Mauer im Jahre 1961. Er gliedert sich in eine Thema, Forschungsstand, Fragestellung, Ansatz, Begrifflichkeit und Quellenbasis beschreibende Einleitung und drei Sachkapitel. Zahlreiche Dokumente und Statistiken veranschaulichen die überzeugenden Ausführungen.
Nach den Erkenntnissen der Bearbeiter wurde die Auswanderung anfangs wenig beachtet. Erst allmählich sah die junge Deutsche Demokratische Republik den unkontrollierten Grenzverkehr als Ordnungsproblem |
|
Reulecke, Martin, Gleichheit und Strafrecht im deutschen Naturrecht des 18. und 19. Jahrhunderts (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 9). Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. XII, 391 S. Besprochen von Lukas Gschwend., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Reulecke, Martin, Gleichheit und Strafrecht im deutschen Naturrecht des 18. und 19. Jahrhunderts (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 9). Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. XII, 391 S. Besprochen von Lukas Gschwend.
Das hier zu besprechende Werk wurde im Wintersemester 2006/07 von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth als Dissertation angenommen. Der Autor zielt darauf ab, den naturrechtlich-rechtsphilosophischen Diskurs über die Gleichheit im Strafrecht zwischen 1750 und 1850 zu analysieren. Er will im Einzelnen die Diskurse um die rechtliche und politische Funktion der Gleichheitsidee sowie betreffend die Theorie des staatlichen Strafrechts miteinander in Beziehung setzen. Es geht also um die Frage der Rechtsgleichheit der Untertanen bzw. Bürger gleichermassen wie um die Frage der Gleichheit bzw. Proportion zwischen Tat und Strafe. Diese komplexe Fragestellung entfaltet ihren besonderen Reiz vor dem historischen Hintergrund des rationalen Naturrechts, des Spätabsolutismus, der Aufklärung, des liberalen Vernunftrechts bei Kant und Hegel und deren frühen Adepten sowie der Emanzipation des Bürgertums. Reulecke beschränkt sich dabei nicht auf den Gleichheitsbegriff im Sinne der égalité der Rechtsunterworfenen, sondern prüft auch den Diskurs der Gleichheit im Sinne von Proportionalität zwischen Delikt und Strafe. Der Autor untersucht eine große Menge naturrechtlich-rechtsphilosophischer Schriften aus dem Untersuchungszeitraum, insbesondere Einzelabhandlungen, Lehrbücher und Systeme des Natur- und Vernunftrechts sowie zeitgenössische Werke des Staats- und Strafrechts.
Der Autor wählt als Ausgangspunkt seiner Darstellung das Verhältnis von Gleichheit und Ungleichheit im „status naturalis“ und „status civilis“ bei Hobbes unter Berücksichtigung von dessen Einfluss auf das deutsche Naturrecht, wobei die Werke Samuel Pufendorfs besondere Beachtung finden. Reulecke behandelt Grundsatzfragen von individuel |
|
Reyels, Lili, Die Entstehung des ersten Vertrages von Lomé im deutsch-französischen Spannungsfeld 1973-1975 (= Nomos Universitätsschriften Geschichte 18). Nomos, Baden-Baden 2008). 207 S. Besprochen von Dieter Kugelmann., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Reyels, Lili, Die Entstehung des ersten Vertrages von Lomé im deutsch-französischen Spannungsfeld 1973-1975 (= Nomos Universitätsschriften Geschichte 18). Nomos, Baden-Baden 2008). 207 S. Besprochen von Dieter Kugelmann.
Die Geschichte der Europäischen Integration ist ein Wachstumsbereich der historischen Literatur. Im Schnittfeld von Politik und Recht, von innerstaatlichen Vorgängen und Geschehnissen auf europäischer Ebene können hochinteressante historische Prozesse identifiziert und wissenschaftlich erschlossen werden. Die zeitgeschichtliche Dissertation von Reyels nimmt sich die Entstehung des Vertrages der Europäischen Wirtschaftgemeinschaft mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) als Referenz, um die europapolitischen Bedingungen vor dem Hintergrund der beiden Mitgliedstaaten Frankreich und Deutschland herauszuarbeiten und ihre Auswirkungen auf den Verhandlungsprozess des Lomé-Vertrages zu erörtern.
Der Verfasserin gelingt es, die politischen Rahmenbedingungen für die Verhandlungen über den Vertrag von Lomé herauszuarbeiten. Für die Bundesrepublik Deutschland standen europapolitische Aspekte im Vordergrund, während Frankreich von vornherein eine gezielte Entwicklungs- und Afrikapolitik verfolgte. Dies spiegelte sich in der organisatorischen Zuordnung, die in Deutschland beim Auswärtigen Amt lag, nicht beim Kanzleramt und schon gar nicht beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Personell ergaben sich Vorteile aus der Verflechtung des Personals der französischen Administration und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Konsequenter Weise konnte Frankreich im Lomé-Vertrag das Stabex-System durchsetzen, das unter Rückgriff auf den Gemeinschaftshaushalt der Exporterlösstabilisierung diente und insoweit den freien Markt beschränkte. Die Einigkeit der Mitgliedstaaten war die entscheidende Voraussetzung für das Handeln der EWG. Der Abschluss des Vertrages von Lomé mit den AKP-Staat |
|
Richard Scrope - Archbishop, Rebel, Martyr, hg. v. Goldberg, P. J. P. Shaun Tyas, Donington 2007. X, 236 S., 1 Stammbaum, 5 Grundrisse, 20 Abb. Besprochen von Susanne Jenks., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Richard Scrope - Archbishop, Rebel, Martyr, hg. v. Goldberg, P. J. P. Shaun Tyas, Donington 2007. X, 236 S., 1 Stammbaum, 5 Grundrisse, 20 Abb. Besprochen von Susanne Jenks.
600 Jahre nach seiner Hinrichtung an Pfingsten 1405 für die Beteiligung an einem Aufstand gegen Henry IV stand Richard Scrope, Erzbischof von York, im Mittelpunkt einer in York abgehaltenen Konferenz. Bis auf die Beiträge Robert Swansons und Christian Liddys gehen alle in diesem Band abgedruckten Aufsätze auf dort gehaltene Vorträge zurück.
P.H. Cullum, Virginitas and Virilitas: Richard Scrope and his Fellow Bishops (S. 86-99) und R.N. Swanson, Bureaucrat, Prelate, Traitor, Martyr: Sketching Scrope (S. 17-27) stellen sein Wirken als Kirchenmann in den Mittelpunkt. Scrope war seit 1386 Bischof von Coventry und Lichfield und wurde 1398 Erzbischof von York. Mit dem Rebellen Richard Scrope beschäftigen sich hingegen die Beiträge von Devine, Liddy und Ormrod. Mark Ormrod (An Archbishop in Revolt: Richard Scrope and the Yorkshire Rising of 1405, S. 28-44) konzentriert sich dabei auf die Rechtfertigung für die Revolte, während Melanie Devine (The Dog that Did not Bark: Richmondshire and the 1405 Rebellion, S. 45-63) der Frage nachgeht, warum die Immunität Richmondshire, die zum Einflussbereich der Familie Scrope zählte, sich der Revolte nicht anschloss, ganz anders als die Stadt York, mit deren Rolle sich Christian D. Liddy (William Frost, the City of York and Scrope’s Rebellion of 1405, S. 64-85) beschäftigt. Edward IV aus dem Hause York versuchte sofort nach seiner Thronbesteigung, Richard Scrope heilig sprechen zu lassen, allerdings vergeblich. Dennoch wurde Scrope als Heiliger verehrt. Auf diesen Aspekt konzentrieren sich die Beiträge von Christopher Norton (Richard Scrope and York Minister, S. 138-213), Danna Piroyansky (Martyrio pulchro finitus: Archbishop Scrope’s Martyrdom and the Creation of a Cult, S. 100-112), Sarah Rees Jones (Richard Scrope, the Bolton Hou |
|
Riederer, Friedrich, Spiegel der wahren Rhetorik (1493), hg. v. Knape, Joachim/Luppold, Stefanie (= Gratia 45). Harrassowitz, Wiesbaden 2009. XXXVIII, 479 S., 14 Ill. Besprochen von Andreas Deutsch., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Riederer, Friedrich, Spiegel der wahren Rhetorik (1493), hg. v. Knape, Joachim/Luppold, Stefanie (= Gratia 45). Harrassowitz, Wiesbaden 2009. XXXVIII, 479 S., 14 Ill. Besprochen von Andreas Deutsch.
Zweifellos zählen die sogenannten Formular- oder Formelbücher zu den in der rechtshistorischen Forschung am meisten vernachlässigten Quellen. Dabei geben gerade sie neben den sogenannten Rechtsbüchern der Rezeptionszeit (Klagspiegel, Laienspiegel, Rechtenspiegel usw.) vielleicht am besten Aufschluss über Inhalte, Umfang und Tiefe der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts in der deutschen Praxis jenseits von Universitäten und hoher Gerichtsbarkeit. Ihre große Bedeutung für die Praxis lässt sich nicht zuletzt an ihrer weiten Verbreitung – zumal nach der Erfindung des Buchdrucks – ermessen. Als erstes gedrucktes deutschsprachiges Kanzleibuch gilt ein anonymes, wohl 1479 in Ulm erstmals aufgelegtes „Formulare“. Für die wichtige Phase um 1500 können aber vor allem drei Schriften als herausragend angesehen werden: Zum einen die „Rethorica und Formulare teütsch“ des Pforzheimer Stadtschreibers Alexander Hugen, die, 1528 zum ersten Mal gedruckt, mindestens vierzehn Ausgaben erlebte und in einer Frankfurter Überarbeitung noch weitere zehn Mal aufgelegt wurde, zum andern das Büchlein „New practicirt rethoric und brieff formulary“ des Freiburger Notars und Prokurators Heinrich Gessler, das ab 1493 sechs Mal gedruckt wurde, und zum dritten schließlich der von Gesslers Freiburger Zeitgenossen, dem „Stadtbuchdrucker“ Friedrich Riederer, verfasste und von ihm selbst verlegte „Spiegel der waren Rhetoric – vß M. Tulio C. und andern getütscht“. Vermutlich darf dieses 375 Seiten starke, mit vier aufwendigen (zum Teil Dürer zugeschriebenen) Holzschnitten verzierte Werk als das bedeutendste der Literaturgattung gelten. Zwar erfuhr es insgesamt „nur“ fünf Auflagen (1493, 1505, 1509, 1517 und 1535), übertrifft die anderen Werke aber in inhaltlicher Hinsicht, diente |
|
Rohde, Jörg, Das Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen im Gewerbe- und Immissionsschutzrecht von 1810 bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung des preußischen Verwaltungsrechts (= Studien zur Rechtswissenschaft 64). Kovac, Hamburg 2000. 306 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Rohde, Jörg, Das Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen im Gewerbe- und Immissionsschutzrecht von 1810 bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung des preußischen Verwaltungsrechts (= Studien zur Rechtswissenschaft 64). Kovac, Hamburg 2000. 306 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Rainer Wahl betreute, im Wintersemester 1999/2000 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation. Der Verfasser war zeitweise wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl seines Betreuers. Sein Arbeitsgegenstand ist interessant und wohl allgemein bisher nicht gebührend beachtet.
Die kurze Einführung geht von einem Bittgesuch des Stadtrats Strüpf an den Fürstbischof von Bamberg vom 12. Mai 1802 aus. Inhalt ist die Errichtung einer Glashütte vor den Mauern Bambergs. Daran knüpfte sich in der Folge eine heftige Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern.
Der Verfasser nennt in der Einführung als erstes den Gegenstand seiner Untersuchung. Daran schließt er Ansatzpunkte und Eingrenzung an. Die Untersuchung selbst verläuft von der allgemeinen preußischen Gewerbeordnung von 1845, die unter französischem Einfluss erstmals gesetzlich in einem deutschen Land Gewerbefreiheit und Gefahrenabwehr abgrenzend regulierte, über die Gewerbeordnung von 1869 und deren Änderung im Jahre 1959 bis zum Immissionsschutzgesetz von 1974.
Gegliedert ist sie in die zwei Teile bis zum Bundesimmissionsschutzgesetz und seit dem Bundesimmissionsschutzgesetz (155ff.). Der erste Teil zerfällt in drei chronologisch geordnete Kapitel. In ihnen geht es vor allem um Gründe, Verfahren und Wirkungen.
Auf die Einzelergebnisse der ertragreichen Studie kann an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Insgesamt zeigen sie aber eindringlich die wachsende Bedeutung des Staates bei der Abwägung wirtschaftlicher Interessen mit anderen Gütern. Da die dabei auftretenden Gegensät |
|
Röhnelt, Tobias, Timm Kröger - Leben und Werk (= Rechtshistorische Reihe 379). Lang, Frankfurt am Main 2009. 196 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Röhnelt, Tobias, Timm Kröger - Leben und Werk (= Rechtshistorische Reihe 379). Lang, Frankfurt am Main 2009. 196 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Rechtswissenschaft ist eher eine nüchterne, trockene, einordnende Tätigkeit. In ihr kommen nicht immer alle hervorragenden Anlagen des einzelnen Menschen zu vollkommener Entfaltung. Deswegen ist es verdienstvoll, wenn auf zusätzliche Begabungen einzelner Juristen vor allem in den Bereichen der Kunst zusätzlich aufmerksam gemacht wird, weil dadurch auch Einzelne eine sachgerechte Würdigung erfahren, die durch rechtswissenschaftliche Leistungen nicht besonders hervorgetreten sind.
Tobias Röhnelts Arbeit ist seine von Rudolf-Meyer-Pritzl angeregte und betreute, im Wintersemester 2007/2008 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation. Sie befasst sich mit einem Rechtsanwalt, der neben seiner juristischen Tätigkeit auch als Schriftsteller wirkte und sich als Neunundfünfzigjähriger ganz der Literatur hingab. Insbesondere geht es ihr um eine sachgerechte Einordnung des dadurch entstandenen Werkes.
Gegliedert ist die Untersuchung in acht Abschnitte. Dabei wendet sich der Verfasser nach einer kurzen Einleitung über Recht und Literatur der Biographie des in Haale bei Rendsburg in Holstein am 29. November 1844 als Sohn einer bis ins 17. Jahrhundert als frei nachweisbaren Bauernfamilie geborenen, nach dem frühen Tod des Vaters Rechtswissenschaft in Kiel, Berlin, Leipzig, Zürich und Kiel studierenden Timm Kröger zu, der nach anwaltlicher Tätigkeit in Flensburg, Berlin, Elmshorn und Kiel von 1903 an in Kiel seinen Ruhestand und Lebensabend als Schriftsteller bis zu seinem Tode am 29. 3. 1918 verbrachte. Seine Hauptwerke sind juristisch geprägte Novellen.
Unter Verwendung des Nachlasses untersucht der Verfasser insbesondere auch die Verarbeitung rechtlicher Fragen in den Werken und in den wenig bekannten juristischen Fachaufsätzen. Hinzu ko |
|
Roloff, Gunnar, Die Spruchaktentätigkeit der juristischen Fakultät der Universität Rostock und Bützow – zwischen Sommersemester 1760 und Wintersemester 1789/90 (= Rostocker rechtsgeschichtliche Reihe 3). Shaker, Herzogenrath 2003. X, 225 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Roloff, Gunnar, Die Spruchaktentätigkeit der juristischen Fakultät der Universität Rostock und Bützow – zwischen Sommersemester 1760 und Wintersemester 1789/90 (= Rostocker rechtsgeschichtliche Reihe 3). Shaker, Herzogenrath 2003. X, 225 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Ralph Weber betreute, 2003 von der juristischen Fakultät der Universität Rostock angenommene Dissertation des Verfassers. Bereits im Vorwort weist der Bearbeiter zu Recht darauf besonders hin, dass schon Jörgen Haalck bei seiner 1957 vorgelegten Untersuchung über die Gutachter- und Urteilstätigkeit der Rostocker Juristenfakultät in ihrem äußeren Verlauf den Wert des etwa 36000 Gutachten und Urteile umfassenden Materials erkannt habe, das von 1570 bis 1879 reiche und wegen seiner weitgehenden Lückenlosigkeit in Deutschland beinahe einmalig sei. Diese deutlichen Vorzüge schließen umgekehrt aber auch eine Gesamtbearbeitung aus, so dass sich der Verfasser zur Recht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt.
Im ersten Teil seiner Arbeit bietet er auf wenigen Seiten einen allgemeinen geschichtlichen Überblick (über das Heilige römische Reich deutscher Nation, Mecklenburg und Rostock) unter besonderer Berücksichtigung der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Danach wendet er sich ausführlicher der Entwicklung der Universität Rostock unter besonderer Berücksichtigung der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu, wobei er vertieft auf die Spaltung der Universität (in Rostock und Bützow vom 20. 10. 1760 bis April 1789) und ihre Wiedervereinigung bzw. Rückkehr eingeht. Danach behandelt er Rechtsgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (allgemeine Rechtsgeschichte, Spruchaktenversendung).
Im vierten Teil wertet der Verfasser das vorhandene und erfasste Archivmaterial seiner Universität(en) für den ausgewählten Zeitraum aus. Dabei erörtert er nach Vorstellung seines Abfrageprofils das Archivmaterial (Signat |
|
Rombeck-Jaschinski, Ursula, Das Londoner Schuldenabkommen. Die Regelung der deutschen Auslandsschulden nach dem zweiten Weltkrieg (= Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 58). Oldenbourg, München 2004. 484 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Rombeck-Jaschinski, Ursula, Das Londoner Schuldenabkommen. Die Regelung der deutschen Auslandsschulden nach dem zweiten Weltkrieg (= Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 58). Oldenbourg, München 2004. 484 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Kurt Düwell betreute, im Januar 2003 von der philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf unter dem Titel „Der Weg zum Londoner Schuldenabkommen“ angenommene Habilitationsschrift der als Privatdozentin in Düsseldorf tätigen Verfasserin. Sie betrifft das nach langen Verhandlungen am 27. Februar unterzeichnete, am 24. August 1953 ratifizierte und am 16. September 1953 in Kraft getretene Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit 21 bzw. 18 Verhandlungsteilnehmern über Forderungen 70er westlicher Staaten. Die vereinbarte Gesamtsumme belief sich auf gut 14 Milliarden Deutsche Mark.
Die Arbeit gliedert sich nach einer Einleitung in den interessanten und wichtigen Gegenstand in fünf Teile. Sie sind chronologisch geordnet. Am Beginn steht dabei die Schuldenfrage im Krieg und in den ersten Nachkriegsjahren.
Dem folgen die Vorbereitungen zur Lösung der Schuldenfrage, der Weg zur Hauptkonferenz, die Hauptverhandlungen und die abschließenden Regierungsverhandlungen. Am Ende fasst die Bearbeiterin ihre Ergebnisse ausführlich zusammen.
Von dem Abkommen erfasst sind Vorkriegsschulden und Nachkriegsschulden. Unter der Verhandlungsführung Hermann Josef Abs’ und seines persönlichen Referenten Paul Krebs konnte die Delegation der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Schuldennachlass erreichen, wobei alle ausstehenden Forderungen auf Reparationen bis zum Abschluss eines nie geschlossenen förmlichen Friedensvertrags aufgeschoben wurden. Die Ratifizierung des Londoner Schuldenabkommens und des parallel vereinbarten Luxemburger Abkommens über die Rückerstattung von Vermögenswerten Verfolgter waren politische Vorbedingungen für die Aufhebung des |
|
Roth, Markus, Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein, Göttingen 2009. 556 S. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Roth, Markus, Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein, Göttingen 2009. 556 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Werk Markus Roths, hervorgegangen aus einer erheblich gekürzten, unter Norbert Frei entstandenen Jenaer Dissertation, befasst sich zunächst mit der Herrschaftspraxis und den Karrierewegen der Kreishauptleute im Generalgouvernement (S. 65ff., 119ff.), das die Distrikte Radom, Warschau, Lublin und Galizien umfasste. Im zweiten Teil geht Roth der „politischen Abrechnung“ nach 1945 nach (S. 282ff.; Entnazifizierung, Auslieferung und Prozesse in Polen; Ermittlungen in der Bundesrepublik; Nachkriegskarrieren). Wie Roth im Einzelnen nachweist, ist die Geschichte der deutschen Besatzungspolitik in Polen während des Zweiten Weltkriegs eine Geschichte des Terrors, der Korruption und der Vernichtung insbesondere der jüdischen Bevölkerung. Mit dem Ende der Militärverwaltung zum 25. 10. 1939 begann die Geschichte des Generalgouvernements, an dessen Spitze der damalige Präsident der Akademie für Deutsches Recht, Hans Frank stand. Die Zivilverwaltung war in drei Ebenen gegliedert: Unterhalb der Spitze in Krakau standen die vier bereits genannten Distrikte und die zunächst knapp 50 Kreis- und Stadthauptmannschaften, die von Kreis- und Stadthauptleuten geleitet wurden (S. 65ff.). Ferner existierte noch die polnische und ukrainische „Selbstverwaltung“ auf Gemeindeebene (S. 83ff.), die unter totaler Kontrolle der deutschen Verwaltung stand.
Die Kreishauptleute verfügten über einen großen Handlungsspielraum und waren in der Wahl ihrer Methoden in ihren Aufgabenfeldern (Deportation polnischer Arbeitskräfte, Ausbeutung der Landwirtschaft, Verfolgung und Ermordung der Juden) sehr frei. Nicht behandelt hat Roth von der Zielsetzung seiner Arbeit her das Verhältnis der Kreishauptleute zur Justiz. Wie die fast 150 Kurzbiographien (S. 456ff.) zeigen, waren mind |
|
Rüthers, Bernd, Das Ungerechte an der Gerechtigkeit. Fehldeutungen eines Begriffs. 3. Aufl. Mohr (Siebeck), Tüngen 2009. XV, 183 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Rüthers, Bernd, Das Ungerechte an der Gerechtigkeit. Fehldeutungen eines Begriffs. 3. Aufl. Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XV, 183 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bernd Rüthers (*12. Juli 1930 Dortmund) ist ein weltweit bekannter Arbeitsrechtler, Rechtsphilosoph und Methodenlehrer, der in den langen erfolgreichen Jahren seiner Tätigkeiten in Berlin und Konstanz bisher 39 Monographien und mehr als 370 Aufsätze verfasst hat. Seine von Hans Brox, dem kürzlich verstorbenen, didaktisch erfolgreichsten rechtswissenschaftlichen Autor des 20. Jahrhunderts betreute Habilitationsschrift über die unbegrenzte Auslegung ist 2005 in sechster Auflage erschienen und ist längst zu einem Klassiker geworden. Über die neuere Rechtsgeschichte hat Bernd Rüthers auch den Weg zur Zeitschrift für Rechtsgeschichte gefunden, in der er seit Jahren für Werte und gegen Unwerte eintritt.
Im Jahre 1991 hat er sich erstmals mit dem Ungerechten an der Gerechtigkeit ausdrücklich auseinandergesetzt. Seine eindringlichen Überlegungen zu Fehldeutungen eines Begriffs sind auf großes Interesse gestoßen. Dementsprechend war wenig später eine zweite Auflage erforderlich, in der die Fehldeutungen als Defizite erklärt wurden, woran der Verfasser auch in der nunmehr erfreulicherweise vorgelegten dritten Auflage festhalten konnte.
Vorangestellt sind ihr vier ausgewählte Zitate, mit denen der Verfasser rudimentär die Gerechtigkeit der Gegenwart umreißt. Danach hatte Bärbel Bohley 1991 Gerechtigkeit erwartet, aber den Rechtsstaat erhalten. Willi Geiger hatte es 1982 als illusionär bezeichnet, unter den in der Bundesrepublik Deutschland obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, und nach Herbert Rosendorfer (2005) hat Justiz mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben Gott.
Im Ergebnis sieht der Verfasser das Vertrauen in Recht und Gerechtigkeit weltweit auf einem Tiefpunkt angelangt. Deshalb hält e |
|
Rüthers, Bernd, Verräter, Zufallshelden oder Gewissen der Nation? Facetten des Widerstandes in Deutschland. Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. X, 239 S. Besprochen von Michael Stolleis., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Rüthers, Bernd, Verräter, Zufallshelden oder Gewissen der Nation? Facetten des Widerstandes in Deutschland. Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. X, 239 S. Besprochen von Michael Stolleis.
Der Autor sagt es eingangs gleich selbst: Dies ist keine systematische und den Gegenstand erschöpfende historische Gesamtdarstellung, sondern ein auf persönlichen Interessen, Beobachtungen und entsprechenden Recherchen beruhender Essay, komponiert aus mehreren Einzelstudien. Es geht dem Konstanzer Zivilrechtler und Rechtstheoretiker um den Widerstand gegen politische und sonstige Pressionen im Nationalsozialismus und in der DDR, aber auch um den Komplex „1968“. Schon lange fasziniert ihn das Thema der Standfestigkeit von Intellektuellen in Diktaturen. Stets sind es nur wenige, die „Widerstand“ leisten. Die meisten arrangieren sich, so gut es eben geht, zumal wenn es keine generationenlang eingeübten freiheitlichen Bürgertugenden gibt. Für diejenigen, die diktatorische Regime gestützt und von ihnen profitiert haben, war „Widerstand“ ein Synonym für „Verrat“. Erst wenn die Regime zusammengebrochen und die politischen Maßstäbe wieder justiert sind, rückt der Widerstand langsam auf die „gute“ Seite. Nimmt man noch hinzu, dass auch in ungefährlichen rechtsstaatlichen Zeiten sich manche gerne einem „Widerstand“ zurechnen und damit ihrem Bürgerprotest höhere Weihen verleihen wollen, wird Widerstand zur schillernden Vokabel. Wer sie benutzt, hat auch eine eigene politische Position im Kopf. Nicht anders wäre es, sollte das 1968 ausgehandelte Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes jemals in Anspruch genommen werden.
Rüthers skizziert zunächst diese Ausgangslage. Er bleibt dabei auf dem festen Boden seiner freiheitlichen, „antiideologischen“ Überzeugungen und seiner durchweg spürbaren Geringschätzung verführbarer Intellektueller. Die psychologische Frage, warum linke und rechte Heilsversprechen so viele kluge Leute faszinieren konnten, interessiert i |
|
Salmen-Everinghoff, Christoph, Zur cautio damni infecti - Die Rückkehr eines römisch-rechtlichen Rechtsinstituts in das moderne Zivilrecht (= Rechtshistorische Reihe 392). Lang, Frankfurt am Main 2009. 159 S. Besprochen von Gunter Wesener., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Salmen-Everinghoff, Christoph, Zur cautio damni infecti: Die Rückkehr eines römisch-rechtlichen Rechtsinstituts in das moderne Zivilrecht (= Rechthistorische Reihe 392). Lang, Frankfurt am Main 2009. 159 S. Besprochen von Gunter Wesener
Die cautio damni infecti und die operis novi nuntiatio waren Institute des römischen Nachbarrechts, die durch Jahrhunderte hindurch erhalten blieben. Sie finden sich etwa noch im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 343 und § 340).
In seiner Bielefelder Dissertation gibt der Verfasser zunächst eine Darstellung der cautio damni infecti und der operis novi nuntiatio im antiken römischen Recht und geht dann auf die cautio damni infecti im gemeinen Recht des 19. Jahrhunderts ein (S. 43ff.). Der Antrag auf Kaution für zukünftig eintretenden Schaden erfolgte in Form der ordentlichen gerichtlichen Zivilklage gegen den Grundstücksnachbarn, von dessen Grundstück die Gefahr für das klägerische Grundstück ausging. Umstritten war die Anwendbarkeit der missio in possessionem. Die Anwendbarkeit des Missionenverfahrens wurde für das gemeine Recht überwiegend abgelehnt (S. 43). Die cautio damni infecti wegen eines vitium operis konnte verlangt werden, wenn von dem Betrieb einer Anlage oder einer Bautätigkeit ein Schaden auszugehen drohte (S. 45). Anwendung fanden im gemeinen Recht auch die Regeln über eine cautio de praeterito damno (S. 47f.).
Ein eigener Abschnitt ist der Verschuldenshaftung und der verschuldensunabhängigen Haftung im gemeinen Recht gewidmet (S. 55ff.). Die Pandektenwissenschaft vertrat grundsätzlich das strenge Verschuldensprinzip, doch wurden von vielen Autoren die römischen Quasi-Delikte bereits unter dem Gesichtspunkt einer verschuldensunabhängigen Haftung gesehen (S. 66).
Die Gesetzgebung des 18. Jahrhunderts hatte am Verschuldensprinzip festgehalten, bei den Quasi-Delikten mit einer Verschuldensvermutung oder Fiktion operiert. Der Codex Maximilianeus |
|
Savigny, Friedrich Carl von, Pandekten. Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, nach Savignys Vorlesungsmanuskript hg. v. Avenarius, Martin (= Savignyana 8 = Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 228). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XIV, 383 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Savigny, Friedrich Carl von, Pandekten. Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, nach Savignys Vorlesungsmanuskript hg. v. Avenarius, Martin (= Savignyana 8 = Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 228). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XIV, 383 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wer den Namen „Friedrich Carl von Savigny“ in die bekannteste digitale Suchmaschine der Gegenwart eingibt, erzielt ungefähr 36100 Treffer. Freilich muss er im ersten Treffer zu seiner Überraschung erfahren, dass Friedrich Carl von Savigny zwar ein deutscher Jurist, aber eigentlich ein in München am 3. Juli 1903 geborener und am 15. März 1944 bei Tarnopol verstorbener Widerstandskämpfer war. Erst danach erschließt sich Friedrich Carl von Savigny jedermann als der bekannteste deutsche Jurist, dessen bloßer Familienname immerhin derzeit rund 2770000 digitale Nennungen weltweit auslöst.
Die vorliegende Edition bildet das Ergebnis von Arbeiten, die 1993 begonnen und 2007 im Rahmen eines Forschungssemesters des verdienstvollen Herausgebers ihren Abschluss gefunden haben. Sie ist Teil des von Joachim Rückert initiierten Projekts Savignyana, in dessen Rahmen die unveröffentlichten Materialien zu Leben und Werk Savignys herausgegeben werden. Da Savigny in Gegensatz zu Kollegen kein Pandektenlehrbuch veröffentlicht hat, ist die Veröffentlichung seiner Pandektenvorlesung an Hand von handschriftlichen Unterlagen besonders bedeutsam, weil nur auf diese Weise die ganze Wirkung Savignys auf das deutsche Recht sachgerecht ermittelt werden kann.
Zu Beginn des den Savignyanabänden 1 (Pandektenvorlesung 1824/1825, 1993), 2 (Vorlesungen über juristische Methodologie 1802-1842, 2. Aufl. 2004), 3 (Landrechtsvorlesung 1824, 1994 und 1998) und 5 (Politik und neuere Legislationen, 2000) folgenden achten Bandes führt der Herausgeber in die Bedeutung und die Grundsätze der Edition sachverständig ein. Zu Recht bezeichnet er das Pandektenmanuskript als das wichtigste Zeugnis |
|
Schädler, Sarah, „Justizkrise“ und „Justizreform“ im Nationalsozialismus. Das Reichsjustizministerium unter Thierack (1942-1945) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XII, 376 S. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Schädler, Sarah, „Justizkrise“ und „Justizreform“ im Nationalsozialismus. Das Reichsjutizministerium unter Thierack (1942-1945) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XII, 376 S. Besprochen von Werner Schubert.
Ab 20. 8. 1942 bis Kriegsende stand das Reichsjustizministerium (RJM) unter der Leitung von Georg (Otto) Thierack (1889-1946), der vorher sechs Jahre lang Präsident des Volksgerichtshofs gewesen war. Über die Ministerzeit Thieracks, in der sich die Justizpraxis und Justizpolitik immer stärker radikalisierte, lag bisher keine zusammenhängende Untersuchung vor, wenn man von der primär biographisch ausgerichteten Arbeit Constanze Brauns über Thierack von 2005 absieht. Die Neubesetzung des Justizministeriums steht im Zusammenhang mit der von der Partei, der SS und dem Propagandaministerium unter Goebbels ausgelösten bzw. inszenierten Justizkrise, deren Höhepunkt die Reichstagsrede Hitlers vom 26. 4. 1942 darstellte (S. 13ff.). In dieser Rede ließ sich Hitler als obersten Gerichtsherrn das „gesetzliche Recht“ bestätigen, einen missliebigen Richter „entweder zur gemeinsamen Kassation zu verurteilen oder ihn aus Amt und Stellung zu entfernen ohne Rücksicht, was er auch sei oder welche erworbenen Rechte er besitzt“ (S. 13). Treibende Faktoren der Justizkrise waren nicht eine vermeintlich widerständige Justiz, sondern Hitlers Juristenhass, der Konkurrenzkampf der Justiz mit dem Machtbereich Himmlers sowie die Konkurrenz unter den Parteijuristen (S. 32ff.). Die verwendeten Argumente wandten sich vornehmlich gegen die angeblich „volksfremden“ Strafurteile und die richterliche Unabhängigkeit (S. 19ff.). Mit Thierack als Reichsjustizminister und Rothenberger (bisher Präsident des OLG Hamburg) kamen zwei exponierte Nationalsozialisten und Parteijuristen an die Spitze des Reichsjustizministeriums. Rothenberger hatte sich Hitler durch eine Denkschrift über eine nationalsozialistische Justizreform empfoh |
|
Scheer, Tamara, Zwischen Front und Heimat. Österreich-Ungarns Militärverwaltungen im Ersten Weltkrieg (= Neue Forschungen zur ostmittel- und südosteuropäischen Geschichte 2). Peter Lang, Frankfurt am Main 2009. 240 S. Besprochen von Martin Moll., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Scheer, Tamara, Zwischen Front und Heimat. Österreich-Ungarns Militärverwaltungen im Ersten Weltkrieg (= Neue Forschungen zur ostmittel- und südosteuropäischen Geschichte 2). Peter Lang, Frankfurt am Main 2009. 240 S. Besprochen von Martin Moll.
Diese schmale Studie, welche die 2007 promovierte Tamara Scheer im Rahmen eines einjährigen Verwaltungspraktikums an der Landesverteidigungsakademie Wien erarbeitet hat, fügt sich zwar nahtlos in die nun (verspätet) auch in Österreich boomende Weltkrieg-I-Forschung ein, sie macht jedoch zugleich auf deren nach wie vor bestehende Defizite aufmerksam: Obwohl Österreich-Ungarn zwischen 1915 und 1918 teils allein, teils in Arbeitsteilung mit dem reichsdeutschen Verbündeten eine Reihe von fremden Staaten bzw. zu diesen gehöriges Territorium unterschiedlich lange besetzt hielt und folglich auch verwaltete, stammen die grundlegenden Arbeiten hierzu aus den 1920er Jahren. Angeregt von der sogenannten Weltkriegsserie der amerikanischen Carnegie-Stiftung, verfassten damals ehemalige Offiziere der Besatzungsverwaltungen einschlägige Studien, die naturgemäß unter der seinerzeitigen Begrenzung des Aktenzugangs sowie an der subjektiven Sicht ihrer Autoren litten.
Danach geriet das Thema, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in Vergessenheit, woran sich auch nichts Grundlegendes änderte, als in den 1990er Jahren vergleichende, beide Weltkriege in den Blick nehmende Fragestellungen in den Vordergrund rückten. Für den „Großen Krieg“ 1914-1918 interessierten vorrangig die im Zuge der ersten Kampfhandlungen verübten Gräueltaten an der Zivilbevölkerung (etwa in Belgien und Serbien), während der nachfolgende Besatzungsalltag im Hintergrund blieb. Möglicherweise trug hieran auch die Zersplitterung der Aktenbestände eine gewisse Mitschuld, verblieb doch – wie Scheer einleitend ausführt – ein erheblicher Teil der von den k. u. k. Besatzungsverwaltungen produzierten Dokumente nach Kriegsende in den jeweiligen Ländern. I |
|
Scheffczyk, Fabian, Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933-1945. Regionale Leistungs- und Lenkungsverwaltung im Nationalsozialismus (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 58). Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. XVI, 273 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Scheffczyk, Fabian, Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933-1945. Regionale Leistungs- und Lenkungsverwaltung im Nationalsozialismus (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 58). Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. XVI, 273 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Alexander von Brünneck seit 2005 betreute, im Wintersemester 2007/2008 der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt an der Oder vorgelegte Dissertation des Verfassers. Sie beschreibt in der Einleitung angemessen Untersuchungsgegenstand, Forschungsstand und Quellenlage. Danach folgen fünf Sachkapitel.
Ausgangspunkt ist die Geschichte des Provinzialverbands der Provinz Brandenburg bis 1933. Dabei greift der Verfasser bis auf die Einteilung Preußens in Provinzen im Jahre 1815 und die Gewinnung neuer Provinzen 1866 zurück. Vom Erlass der Provinzialordnung für die östlichen preußischen Provinzen 1875 verfolgt er dann die Geschichte seines Provinzialverbands bis 1933.
Auf dieser Grundlage wendet er sich allgemein den Provinzialverbänden als Trägern von Leistungsverwaltung zu. Der Weg führt dabei vom liberalen Rechtsstaat zum vorsorgenden Führerstaat. Dementsprechend stellt sich die Frage, wie sich die Provinzialverbände mit den neuen Verwaltungszwecken auseinandersetzten.
Das vierte Kapitel befasst sich mit der Eingliederung des Provinzialverbandes Brandenburg in den nationalsozialistischen Staat. Es beginnt mit Wahlen und einem neuen Oberpräsidenten sowie einem neuen Landesdirektor. Einen wichtigen Einschnitt bringt die Führerverfassung einschließlich des Wechsels im Oberpräsidium von Wilhelm Kube zu Emil Stürtz.
Überzeugend den meisten Raum gewährt der Verfasser der Tätigkeit der brandenburgischen Provinzialverwaltung in den Jahren zwischen 1933 und 1945. Sachlich untersucht er dabei nacheinander Arbeitsbeschaffung, Straßenbau, märkisches Elektrizitätswerk, Landesplanung, Fürsorgeverwaltung und Fi |