Pichonnaz, Pascal, Les fondements romains du droit privé. Schulthess, Zürich 2008. XLI, 570 S. Besprochen von Gunter Wesener., ZRG GA 127 (2010)
Pichonnaz, Pascal, Les fondements romains du droit privé. Schulthess, Zürich 2008. XLI, 570 S. Besprochen von Gunter Wesener.
Ziel dieses Buches ist es, den Studierenden die romanistischen Wurzeln des Privatrechts nahe zu bringen. Der ‚manuel’ vereint römische Rechtsgeschichte, römisches Privatrecht und neuere Privatrechtsgeschichte. Das römische Recht wird als Grundlage des modernen Privatrechts aufgezeigt (S. 7). Das Schwergewicht der Darstellung liegt daher bei jenen römischen Rechtsinstituten, die das geltende Recht in besonderem Maße beeinflusst haben, also bei den dinglichen Rechten (§§ 14-22) und beim Obligationenrecht (§§ 23-35).
Einem Überblick über die römischen Rechtsquellen (§ 3) folgt eine knappe Darstellung der Gerichtsorganisation und des Verfahrens in Rom (§ 4). Der folgende Paragraph ist der römischen Rechtswissenschaft und den einzelnen Juristen gewidmet. Eine prägnante Darstellung der Renaissance des römischen Rechts im 11. Jahrhundert und des europäischen ius commune findet sich im § 6. Eine relativ kurze Behandlung findet das römische Personen- und Familienrecht (§§ 7-13). Ausgegliedert bleibt das römische Erbrecht, obwohl auch dieses in starkem Maße rezipiert wurde und für das geltende Recht von Bedeutung ist (Testamentsrecht, Pflichtteilsrecht, justinianische Intestaterbfolge mit ihren Ansätzen zu einer Parentelenordnung).
Bei manchen Instituten wird die Entwicklung bis ins Mittelalter bzw. bis in die Gegenwart verfolgt, so etwa bei den juristischen („moralischen“) Personen (§ 11), beim derivativen Eigentumserwerb (§ 19) und bei der Behandlung von error, dolus und metus (§ 30).
Neben der allgemeinen Bibliographie (p. XXVII-XXXVII) finden sich am Beginn eines jeden Paragraphen umfassende Literaturangaben, wobei zweckmäßigerweise zwischen Lehrbüchern und Spezialliteratur getrennt wird. In den Fußnoten finden sich sowohl Quellenangaben wie Literaturhinweise. Das Werk geht damit weit über ein Lehrbuch hinaus und hat, zumindest in manchen Teilen, den Charakter eines Handbuches. Vereinzelte Schreibfehler werden sich bei einer Neuauflage leicht beseitigen lassen[1].
Dem Verfasser ist es in höchst kompetenter und didaktisch vorzüglicher Weise gelungen, die römischrechtlichen Grundlagen und Elemente des modernen Privatrechts darzustellen.
Graz Gunter Wesener
[1] So muss es auf S. 4 Jakab/Ernst statt Jakob/Ernst , auf S. 225 Fn. 665 Kriechbaum statt Kirchbaum heißen.