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Hähnchen, Susanne, Rechtsgeschichte. Von der römischen Antike bis zur Neuzeit, 4. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2012. XXIV, 459 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Hähnchen, Susanne, Rechtsgeschichte. Von der römischen Antike bis zur Neuzeit, 4. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2012. XXIV, 459 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Rechtsgeschichte spannt ihre breiten Flügel von ihren ersten Anfängen bis zur jeweiligen Gegenwart mehr oder weniger weltweit aus. Dementsprechend gibt es Millionen rechtsgeschichtlicher Veröffentlichungen, deren Summe die Lehrbücher zu einer vielfach unterschiedlich abgegrenzten Einheit zum Nutzen des Lesers zu verbinden versuchen. Stand dabei in der jüngeren Entwicklung angesichts der Weite des Stoffes mehr und mehr die Differenzierung im Vordergrund, so gibt es doch immer wieder auch verdienstliche Versuche, dem Studierenden die Rechtsgeschichte als eine umfassende Einheit verständlich zu machen.

 

Dies haben 1989 nach einem Vorbild auch Friedrich Ebel und Georg Thielmann an der frequentierten Universität Berlin unternommen. Ihr Ziel war es nach ihrem damaligen, im Auszug wiedergegebenen Vorwort, durch Verbindung des Wissens des Romanisten mit den Kenntnissen und Fähigkeiten des Germanisten eine geeignete Orientierung für den während des Studiums notwendigerweise kursorischen Gang durch das Fach zu schaffen. Dies ist ihnen in drei Auflagen unter den Stichworten Schwerpunkte Pflichtfach anscheinend auch durchaus gelungen.

 

In der vierten Auflage kehrt die neue Bearbeiterin unter eigenständiger Erweiterung wieder zu einem Werk aus einer Hand zurück. In 17 Abschnitten betrachtet sie Einleitung und Grundbegriffe (wie Recht und Gesetz, zu dem sie auch Weistum und autoritatives Lehrbuch zählt), die Zeit der römischen Könige und die frühe Republik, die entwickelte Republik, das Prinzipat, die weitere Entwicklung des antiken römischen Rechts, das Recht der Germanen in früher und (auffälligerweise auch) fränkischer Zeit, hohes und spätes Mittelalter, die frühe Neuzeit, Judenrecht vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert, Strafrechtsgeschichte (Längsschnitt), Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts I, die historische Rechtsschule, Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert II, Rechtswissenschaft und Gesetzgebung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, den NS-Staat (1933-1945) und schließlich Deutschland seit 1945 bis zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht. Möge es dem vielfältigen, in 952 Randziffern gegliederten, durch ein umfangreiches Sachverzeichnis abgerundeten Werk auch in seiner neuen Fassung gelingen, den Studierenden die hilfreichen Kenntnisse über die geschichtlichen Grundlagen des geltenden Rechtes zu vermitteln.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler