Georg, Jasper Ritter von, Die Entstehung des Kreditwesengesetzes von 1961 - unter besonderer Berücksichtigung der zentralen Aufsicht über die Kreditinstitute durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Lang, Frankfurt am Main 2012. 371 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Georg, Jasper Ritter von, Die Entstehung des Kreditwesengesetzes von 1961 - unter besonderer Berücksichtigung der zentralen Aufsicht über die Kreditinstitute durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Lang, Frankfurt am Main 2012. 371 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist eine Fassung der von Werner Schubert betreuten, im Sommersemester 2012 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommenen Dissertation des in Bonn, Lausanne und Münster ausgebildeten Verfassers mit dem Stand vom September 2012. Sie versteht sich als eine Art Weiterführung der Dissertation Christoph Müllers über die Entstehung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 aus dem Jahre 2003. Zugleich will sie die Untersuchung Wolfgang Rehrmanns über die Gesetze zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen aus dem Jahre 1983 vertiefen.
Gegliedert ist die Untersuchung in insgesamt 15 Teile, die nach einer kurzen Einleitung mit dem Kreditwesengesetz von 1934 beginnen. Ein Schwerpunkt liegt dann auf der Entstehungsgeschichte des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961. Ziemlich ausführlich wird danach die Entstehung der Normenbereiche dieses Gesetzes dargelegt und wird auch das aus einem Normenkontrollverfahren erwachsene Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1962 über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung erörtert.
Erfreulicherweise kann der Verfasser in seine Untersuchung wesentliche unveröffentlichte Materialien einbeziehen. Dagegen konnte er für das Literaturverzeichnis nur ziemlich wenige Titel aufspüren. Vielleicht deswegen druckt er im Anhang verschiedene Quellen ab, wodurch insgesamt eine durchaus informative Gesamtdarstellung seines Themenbereichs erwächst, die eine kleinere Literaturlücke in brauchbarer und weiterführender Weise schließt.
Innsbruck Gerhard Köbler