Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-2002, Band 49 Die vom 01. 01. 2002 bis zum 01. 01. 2012 ergangenen Strafurteile Lfd. Nr. 920-924 nebst Ergänzungsteil zu Band 1-22 (Nachtragsverfahren Lfd. Nr. 950-959), bearb. v. Rüter, C(hristiaan) F(rederik)/De Mildt, D(ick) W(elmoed) unter Mitwirkung von Gombert, Hekelaar L. Amsterdam Saur, Berlin 2012. XV, 681 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-2002, Band 49 Die vom 01. 01. 2002 bis zum 01. 01. 2012 ergangenen Strafurteile Lfd. Nr. 920-924 nebst Ergänzungsteil zu Band 1-22 (Nachtragsverfahren Lfd. Nr. 950-959), bearb. v. Rüter, C(hristiaan) F(rederik)/De Mildt, D(ick) W(elmoed) unter Mitwirkung von Gombert, Hekelaar L. Amsterdam Saur, Berlin 2012. XV, 681 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Adolf Hitler nahm sich in Berlin 30. April 1945 im Angesicht der totalen Niederlage mit 56 Jahren selbst das Leben. 68 Jahre danach schrumpft die Zahl seiner noch lebenden früher aktiven Anhänger immer stärker und wird in naher Zeit aus null zurückgeführt sein. Dessenungeachtet ist die Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen ein bleibendes Verdienst.
Der vorliegende Band vereint insgesamt nochmals 15 Entscheidungen. Sie beginnen mit einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. Juli 2002, das vom Bundesgerichtshof am 17. Juni 2004 überprüft wurde. Den Beschluss bildet eine Entscheidung des Landgerichts München vom 12. Mai 2011 betreffend die Beteiligung an der Vergasung von Juden im Vernichtungslager Sobibor.
Errata in den Nummern 880a und 880b werden auf den Seiten 389ff. richtiggestellt. Nachtragsverfahren betreffen die Zeit von 1946 bis 1959. Die Erschließung der veröffentlichten Gerichtsentscheidungen erfolgt auf elektronischem Wege im Internet, wo die Entscheidungen im Volltext absuchbar sind, weil sich gedruckte Register als ungeeignet erwiesen haben, da die über 49 Bände verteilten Fundstellen zu Personen, Orten, Gesetzesbestimmungen und Begriffen zahlreich sind und eine Unterteilung keine wesentliche Verringerung gebracht hätte.
Innsbruck Gerhard Köbler