Patka, Marcus G., Österreichische Freimaurer im Nationalsozialismus. Treue und Verrat. Böhlau, Wien 2011. 221 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Patka, Marcus G., Österreichische Freimaurer im Nationalsozialismus. Treue und Verrat. Böhlau, Wien 2011. 221 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Wien 1966 geborene, als Germanist und Kulturhistoriker ausgebildete, seit 1998 als Kurator im Jüdischen Museum Wien tätige Verfasser ist seit 1997 durch eine Reihe von Werken hervorgetreten. Sie betreffen etwa Egon Erwin Kisch - Streitbare Stationen im Leben eines streitbaren Mannes, Zu nahe der Sonne - deutsche Schriftsteller im Exil in Mexiko, Die Welt des Karl Farkas, Displaced - Paul Celan, Mexiko 1938-1947, Feuilletons zu Theodor Herzl, Hans Gál, Egon Wellesz, Manès Sperber, jüdische Sportler in Wien oder Friedrich Torberg, vielfach in enger Beziehung zu Ausstellungen. Am Beginn seines Interesses am Thema des vorliegenden Buches stand die Erkenntnis, dass die österreichischen Freimaurer in der Zwischenkriegszeit mehrheitlich jüdischer Herkunft waren, während in Deutschland die Freimaurerei überwiegend deutsch-national geprägt war. Den eigentlichen Anlass gab der Fund der Aktien der SS-Razzia gegen die Großloge von Wien im März 1938 im Deutschen Bundesarchiv Berlin Lichterfelde mit Dokumenten über die Zusammenarbeit des vormaligen Hochgradmaurers Dr. Kurt Reichl mit der SS ab 1935.
Gegliedert ist das Werk in drei Teile, von denen der erste Teil die Zerschlagung der Großloge von Wien betrifft und Dr. Kurt Reichl ausführlich behandelt. Teil zwei befasst sich mit österreichischen Freimaurern im Exil (Prag, Paris, Zürich, Budapest, London, Sydney, Schanghai, Israel, Buenos Aires, New York und Los Angeles) und den dortigen unterschiedlichen Bedingungen. Teil drei schildert den schwierigen Neubeginn in Wien zwischen 1945 und 1955.
Überzeugend betont der Verfasser die proeuropäische Orientierung der österreichischen Freimaurer der Zwischenkriegszeit. Neben der Verfolgung und Vernichtung sowie der Möglichkeit der Anpassung für nichtjüdische Freimaurer kann er auch vereinzelt Wide |
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Patzold, Steffen, Episcopus. Wissen über Bischöfe im Frankenreich des späten 8. bis frühen 10. Jahrhunderts (= Mittelalter-Forschungen 25). Ostfildern, Thorbecke 2009. 659 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Das umfangreiche, gegenüber der ursprünglichen Fassung bereits gekürzte, neben vielen gedruckten Quellen auch 18 Handschriften einbeziehende Werk beruht auf der im Wintersemester 2005/2006 an der Universität Hamburg eingereichten, von Hans-Werner Goetz betreuten Habilitationsschrift des inzwischen in Tübingen wirkenden Verfassers. Sie behandelt einen gewichtigen Gegenstand, der rasch das Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden hat. Leider konnte der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen. so dass der Herausgeber mit einigen wenigen Zeilen auf das Buch hinweisen muss.
Gegliedert ist es in insgesamt 10 Abschnitte, von denen die Einleitung Forschungsstand, theoretischen Rahmen und Aufbau der Studie beschreibt, die Zusammenfassung die Ergebnisse und Folgerungen präsentiert, drei Anhänge Einzelfragen vertiefen und belegen und Verzeichnisse (etwa der etwa 80 erfassten Bistümer oder der fast 1000 einbezogenen Personen) das Buch aufschließen. Im ersten Sachkapitel zeigt der Verfasser die Wandlungen im Wissen über Bischöfe durch einen Vergleich der Jahre um 800 und um 900. Danach behandelt er den Umbruch der 820er Jahre, die Zeit zwischen der Reichskrise und dem Ende der Brüderkriege, das Wissen über Bischöfe im späteren 9. und frühen 10. Jahrhundert im Spiegel normativer Quellen, den Episkopat im Spiegel der Historiographie des späteren 9. Jahrhunderts und des frühen 10. Jahrhunderts sowie den Episkopat im Spiegel der Bischofsviten der späteren Karolingerzeit.
Insgesamt erkennt er auf dieser sorgfältig erarbeiteten Grundlage den verfassungsgeschichtlichen Bruch zwischen Zeit der Karolinger und der Zeit der Ottonen als weitaus weniger tief an, als er von der bisherigen Forschung angenommen wurde, während er |
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Pausch, Oskar, Vocabularia Francusia (CVP 2598) von 1409/10. Ein Glossar aus dem Umkreis König Wenzels IV. Mit einem sprachhistorischen Beitrag und Textkommentaren von Goebl, Hans (= Sitzungsberichte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, philosophisch-historische Klasse, 812), Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2010. 128 S. Besprochen von Hiram Kümper. |
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Im dreißigsten und letzten Kapitel der Goldenen Bulle Karls IV. werden die Kurfürsten dazu angehalten, ihre Söhne vom siebten Lebensjahr an in den wichtigsten Fremdsprachen des Reiches und seiner Nachbarn zu unterrichten. Was für die Fürstensöhne galt, galt für den Kaisersohn – zumal angesichts der Personalunion von römisch-deutschem König und böhmischer Kur unter den Luxemburgern – nicht minder. Ein wichtiges Dokument solcher hochadeliger Fremdsprachenausbildung liegt nun in Edition vor: ein lateinisch-französisches Vokabular aus den Jahren um 1409/10. Bereits 2004 hat der Editor die dreisprachigen Habsburgervokabulare für Ladislaus Postumus und Maximilian I. herausgegeben und dabei auch auf den Wiener Cvp 2598 hingewiesen. Nun folgt mit einigen Jahren Verzögerung auch die Edition dieses spannenden kleinen Vokabulars, das offenbar aus dem Umfeld Wenzels IV. stammt. Wahrscheinlich war es für dessen Nichte Elisabeth von Görlitz bestimmt, die er schon 1398 in einer Eheabrede Karl von Orleans versprochen hatte. Die saubere diplomatische Edition wird begleitet von einer knappen Einleitung, die neben der kodikologischen Einordnung auch die Bezüge zum Wenzelshof plausibel macht, sowie einem „offenen“ sprachhistorischen Kommentar von Hans Goebl, der weniger darauf abzielt, endgültig zu erschließen, als viel mehr den Weg in den Text zu öffnen. Schließlich wird das Vokabular kurz in vergleichende Verbindung mit den späteren Habsburgervokabularen gebracht. Eine Farb- und mehrere Schwarzweißabbildungen im Anhang geben einen Eindruck der edierten Handschrift.
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Petersohn, Jürgen, Kaisertum und Rom. Romidee und Rompolitik von Heinrich V. bis Friedrich II. (= MGH Schriften 62). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2010. LVI, 424 S., 8 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Nach dem kurzen, klaren Vorwort des Verfassers kommen mit dem Buch jahrzehntelange Forschungen zum Abschluss. Das ihn seit seinem ersten Aufenthalt als Stipendiat der Studienstiftung im Wintersemester 1961/1962 fesselnde Rom ist seit 1971 einer seiner besonders wichtigen Forschungsgegenstände. Diesem widmete er sich in der Folge in vielen Aufsätzen, deren bloße Sammlung er aber als so unbefriedigend empfand, dass er sich Zeit für eine in sich geschlossene große Abhandlung nehmen wollte und erfolgreich nahm.
Gegenstand des daraus entstandenen Werkes sind die Wechselwirkungen von Romidee und Rompolitik des Kaisers und der Römer zwischen dem frühen zwölften und dem mittleren dreizehnten Jahrhundert oder auf Menschen bezogen zwischen Heinrich V. und Friedrich II. Im Mittelpunkt steht allerdings schwergewichtig Friedrich I. Barbarossa in seiner Auseinandersetzung mit Papst und oberitalienischen Kommunen. Insgesamt bildet der Verfasser hierfür nach Beschreibung des Vorhabens und seiner Dimensionen 20 Abschnitte.
Davon sind die ersten fünf dem letzten Salier, Lothar von Supplinburg und dem ersten Staufer gewidmet, unterbrochen von dem autonomen Romgedanken des Petrus Diaconus. Die letzten drei Abschnitte betreffen Heinrich VI. und Friedrich II. sowie zusammenfassend den Romdiskurs des 12. und 13. Jahrhunderts als das Gespräch über die ideelle Bedeutung Roms und seine politischen Folgen für den jeweiligen Gesprächspartner. Diesen Diskurs sieht der Verfasser trotz der unvollständigen Überlieferung ansprechend als zeitgenössisches Protokoll der Themen, Richtungen und Ergebnisse, die das Verhältnis von Kaisertum und Rom unter den wechselnden Voraussetzungen der betroffenen Zeit bestimmten.
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Petitions to the Crown from English Religious Houses, c. 1272-c. 1485, hg. v. Dodd, Gwilym/McHardy, Alison K.with the assistance of Liddy, Lisa (= Canterbury and York Society Vol. 100). The Canterbury and York Society/Boydell & Brewer, Woodbridge/Suffolk 2010. L, 302 S. Besprochen von Susanne Jenks. |
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Aus den mehr als 17000 Petitionen, die im englischen Nationalarchiv (The National Archives) als Ancient Petitions unter der Signatur SC 8 zusammengefasst sind, wurden für das vorliegenden Werk 214 von Klöstern eingereichte Bittschriften ausgewählt, die Einblicke in das Klosterleben und die Einbindung der Klöster in das öffentliche Leben im späten 13, bis 15. Jahrhundert geben und die gesamte Bannbreite der Bitten um Gunstbeweise und Beschwerden widerspiegeln, sowie besonders aussagekräftig oder interessant sind. Die Petitionen wurden in sechs Kategorien eingeteilt: Routineangelegenheiten (13 Petitionen), Übergriffe königlicher Bediensteter (20 Petitionen), Gunstersuchen (60 Petitionen), Bittschriften, in denen eine dritte Partei involviert war (67 Petitionen), Bittschriften von Ordenshäusern (15 Petitionen) sowie gegen Äbte und Prioren gerichtete Bittschriften (39 Petitionen).
Der Hauptteil besteht aus der Transkription der mittelenglischen, lateinischen und französischen Petitionen sowie kurzen englischen Zusammenfassung aller Bittschriften. Die Qualität der Transkriptionen ist erschreckend schlecht. Alle zehn nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Petitionen (Nrn. 46, 63, 70, 99, 103, 130, 142, 164, 170, 212), die anhand der auf Netz liegenden Bilder der Originale überprüft wurden, wiesen mehrere Fehler auf. Auslassungen (Nr. 103: Roy), kleinere und größere, nicht sinnentstellende Transkriptionsfehler sind ebenso zu finden wie unsinnige Wörter. Nehmen wir Petition Nr. 70 als Beispiel. Folgende Fehler sind anzumerken: Loministre (statt Leministre, 1. Zeile), fetz (statt feiz, 2. Zeile), e les avees ont (statt que les aveesont, 4. |
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Pfannkuchen, Karsten, Selbstmord und Sanktionen - eine rechtshistorische Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung ostpreußischer Bestimmungen. Logos-Verlag, Berlin 2008. XL, 203 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die drucktechnisch rückständig gesetzte Arbeit ist die von Wolfgang Sellert in Göttingen betreute Dissertation des Verfassers. Sie betrifft einen seltener behandelten Gegenstand. Der Verfasser dankt besonders für die Unterstützung bei der Bearbeitung der lateinischen Quellen.
Gegliedert ist die Untersuchung in sechs Abschnitte, wobei der erste Abschnitt in die Begriffe Selbstmord und Selbstmörder einleitet. Danach beschäftigt sich der Autor mit dem Selbstmord in der antiken römischen Rechtsentwicklung und der Kriminalisierung des Selbstmords, wobei er besonders auf die germanisch-heidnische Zeit und den Einfluss der Kirche eingeht. Danach wendet er sich in ungefährer chronologischer Reihenfolge dem Verhältnis von Selbstmord und Einziehung des Vermögens, der Behandlung der Leichname nach Selbstmorden in Untersuchungshaft und der Behandlung der Leichname „gewöhnlicher“ Selbstmörder zu.
Im Mittelpunkt der Studie steht Ostpreußen im 18. Jahrhundert. Dabei stellt der Verfasser etwa fest, dass die Konfiskation nach Selbstmorden in Ostpreußen praktisch keine Rolle spielte. In der juristischen Literatur war nach seinen Erkenntnissen die Behandlung des von der Aufklärung eher verstandenen Selbstmords umstritten.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Pitzer, Frank, Interessen im Wettbewerb. Grundlagen und frühe Entwicklung der europäischen Wettbewerbspolitik 1955-1966 (= Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 195). Steiner, Stuttgart 2009. 482 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Carl-Christian von Weizsäcker angeregte, von Günther Schulz betreute, im Wintersemester 2006/2007 von der philosophischen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation des Verfassers. Ihr geht es um die Bedeutung der europäischen Wirtschaftspolitik im erfolgreichen Vorgang der vielseitigen europäischen Integration. Im Kern befasst sie sich mit dem Entstehen einer integrierenden europäischen Wettbewerbspolitik aus divergierenden Voraussetzungen.
Gegliedert ist das ansprechende Werk in insgesamt sieben Abschnitte. Nach einer Relevanz, Grenzen, Forschungsstand, Quellenlage und Vorgangsweise darstellenden Einleitung bietet der Verfasser zunächst einen grundlegenden theoretischen Teil. Auf seiner Grundlage zeichnet er den geschichtlichen Vorgang von den Traditionen und Entwicklungen bis zur Mitte der 1950er Jahre (in der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Niederlande, Italien, Belgien und dem kleinen Luxemburg) über die Vertiefung der europäischen Integration mit dem Problem der ungleichen Präferenzen für eine Wettbewerbspolitik (1955-1957), die Anstrengungen der Generaldirektion IV für die Anwendung der Grundsätze (1958-1960) und die Fortsetzung der Präferenzannäherung mit anderen Mitteln (1960-1962) bis zur Umsetzung beschlossenen Rechts durch Gemeinschaftsinstitutionen (1962-1966) detailliert nach.
Dabei zeigt er überzeugend, dass die Grundlage das Ergebnis intensiver Verhandlungen der sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zwischen 1955 und 1966 ist. Besondere Bedeutung erlangte dabei die einigermaßen konstante deutsche Verhandlungsposition, die aber durch wesentliche Beiträge der anderen Mitgliedstaaten erg |
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Pokorny, Rudolf, Augiensia. Ein neuaufgefundenes Konvolut von Urkundenabschriften aus dem Handarchiv der Reichenauer Fälscher des 12. Jahrunderts (= MGH Studien und Texte 48). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2010. XII, 178 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. |
Ganzen Eintrag anzeigen VogtherrPokornyaugiensia20101230 Nr. 13461 ZRG GA 129 (2012) 33
Pokorny, Rudolf, Augiensia. Ein neuaufgefundenes Konvolut von Urkundenabschriften aus dem Handarchiv der Reichenauer Fälscher des 12. Jahrhunderts (= MGH Studien und Texte 48). Hahnsche Buchhandlung. Hannover 2010. XII, 178 S. Besprochen von Thomas Vogtherr.
Neufunde von Texten früh- und hochmittelalterlicher Herrscherurkunden haben Seltenheitswert. Wenn man aber nicht nur einen solchen Text, sondern gleich mehr als ein halbes Dutzend von ihnen findet, ist das sensationell, auch dann, wenn es sich nicht um Originale, sondern „nur“ um Abschriften des ausgehenden 15. Jahrhunderts handelt. Von einem solchen Fall handelt das vorliegende Buch. – Für wichtige Teile der Rekonstruktion der heute teils verschollenen, teils zerstreuten Urkundenüberlieferung des Klosters Reichenau im Bodensee waren Historiker bisher auf frühneuzeitliche Übersetzungen der Texte in der Chronik des Gallus Öhem aus dem Jahre 1508 angewiesen. Bei Erschließungsarbeiten an der Bibliothek des Augsburgers Konrad Peutinger (1465-1547) fand sich nun – von den Bearbeitern des 2005 erschienenen Bibliothekskatalogs in der Tragweite übrigens nicht erkannt – in der Handschrift Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek 2o Cod. Aug. 395 f. 144r-180r ein Konvolut von insgesamt 33 Abschriften lateinischer Urkundentexte, möglicherweise aus Peutingers Materialsammlungen zu einem nie geschriebenen „Keiserbuch“ stammend. Es handelt sich um 16 Hausmeier-, Königs- und Kaiserurkunden, 9 Papsturkunden und Papstbriefe, 5 Abtsurkunden und 3 andere Stücke aus den Jahren zwischen (angeblich) 724 und 1237/1252. Davon sind 7 Stücke bisher gänzlich unbekannt gewesen, und 12 weitere Urkunden lagen nur in den erwähnten Übersetzungen Öhems vor. Die Stücke werden von Pokorny großenteils ediert und durchweg akribisch kommentiert. Auf eine außerordentlich nützlichen Liste zur früh- und hochmittelalterlichen Urkundenüberlieferung der |
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Preuß, Hugo, Gesammelte Schriften, Band 2 Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie im Kaiserreich, hg. und eingel. v. Schefold, Dian in Zusammenarbeit mit Müller, Christoph. Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. X, 891 S. Besprochen von Karsten Ruppert. |
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Preuß, Hugo, Gesammelte Schriften, Band 4 Politik und Verfassung in der Weimarer Republik, hg. v. Lehnert, Detlef. Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. XI, 739 S. Besprochen von Karsten Ruppert.
Das Schicksal von Hugo Preuß ist es, zu seinen Lebzeiten eher am Rande seines Faches, des Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts, gestanden zu haben, doch in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland aufgewertet worden zu sein. Zu dieser Ehre ist er vor allem als Schöpfer der Weimarer Reichsverfassung gekommen; doch war er unter den Juristen seiner Zeit auch noch einer der wenigen Demokraten, der zudem - auch dies selten - seine Profession sowohl wissenschaftlich wie praktisch als zur Politik hin offen betrieb. Diese Sonderstellung unter den deutschen Juristen war es denn auch gewesen, die den Rat der Volksbeauftragten veranlasste, den damaligen Professor für öffentliches Recht und Rektor der Berliner Handelshochschule damit zu beauftragen, den Entwurf einer Verfassung für das neue Deutschland zu erarbeiten. Er lag den Beratungen der Nationalversammlung zugrunde und wurde in dieser Zeit auch von Reichsinnenminister Preuß in den parlamentarischen Gremien vertreten. Kennzeichnend für die Situation war, dass die Sozialdemokraten über keinen eigenen Juristen für diese Aufgabe verfügten. Denn Hugo Preuß war wie viele deutsche Juden Linksliberaler und Mitbegründer der eigentlichen Verfassungspartei der Weimarer Republik, der Deutschen Demokratischen Partei (DDP).
Davon überzeugt, dass Hugo Preuß als Demokrat in schwieriger Zeit, als Jurist und historische Gestalt noch nicht ausreichend gewürdigt wird, hat sich die Hugo-Preuß-Gesellschaft daran begeben, seine Schriften g zugänglich zu machen. Sie wird dabei von einigen Förde |
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Preuß, Hugo, Gesammelte Schriften, Band 4 Politik und Verfassung in der Weimarer Republik, hg. v. Lehnert, Detlef. Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. XI, 739 S. Besprochen von Karsten Ruppert. |
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Preuß, Hugo, Gesammelte Schriften, Band 4 Politik und Verfassung in der Weimarer Republik, hg. v. Lehnert, Detlef. Mohr (Siebeck), Tübingen 2008. XI, 739 S. Besprochen von Karsten Ruppert.
Das Schicksal von Hugo Preuß ist es, zu seinen Lebzeiten eher am Rande seines Faches, des Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts, gestanden zu haben, doch in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland aufgewertet worden zu sein. Zu dieser Ehre ist er vor allem als Schöpfer der Weimarer Reichsverfassung gekommen; doch war er unter den Juristen seiner Zeit auch noch einer der wenigen Demokraten, der zudem - auch dies selten - seine Profession sowohl wissenschaftlich wie praktisch als zur Politik hin offen betrieb. Diese Sonderstellung unter den deutschen Juristen war es denn auch gewesen, die den Rat der Volksbeauftragten veranlasste, den damaligen Professor für öffentliches Recht und Rektor der Berliner Handelshochschule damit zu beauftragen, den Entwurf einer Verfassung für das neue Deutschland zu erarbeiten. Er lag den Beratungen der Nationalversammlung zugrunde und wurde in dieser Zeit auch von Reichsinnenminister Preuß in den parlamentarischen Gremien vertreten. Kennzeichnend für die Situation war, dass die Sozialdemokraten über keinen eigenen Juristen für diese Aufgabe verfügten. Denn Hugo Preuß war wie viele deutsche Juden Linksliberaler und Mitbegründer der eigentlichen Verfassungspartei der Weimarer Republik, der Deutschen Demokratischen Partei (DDP).
Davon überzeugt, dass Hugo Preuß als Demokrat in schwieriger Zeit, als Jurist und historische Gestalt noch nicht ausreichend gewürdigt wird, hat sich die Hugo-Preuß-Gesellschaft daran begeben, seine Schriften g zugänglich zu machen. Sie wird dabei von einigen Förde |
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Privilege and Property. Essays on the History of Copyright, edited by Deazley, Ronan/Kretschmer, Martin/Bently, Lionel. Open Book Publishers, Cambridge 2010. XII, 438 S., 11 Abb. Besprochen von Rainer Nomine. |
Ganzen Eintrag anzeigen Privilege and Property. Essays on the History of Copyright, edited by Deazley, Ronan/Kretschmer, Martin/Bently, Lionel. Open Book Publishers, Cambridge 2010. XII, 438 S., 11 Abb. Besprochen von Rainer Nomine.
Im März 2008 öffnete das digitale Archiv „Primary sources of Copyright (1450-1900)“ seine virtuellen Pforten (www.copyrighthistory.org). Die von dem UK Arts and Humanities Research Council (AHRC) gegründete Sammlung gewährt direkten Zugriff auf mittlerweile mehr als 550 bedeutende Zeugnisse der europäischen wie der nordamerikanischen Urheberrechtsgeschichte. Die von Lionel Bently (Bournemouth University) und Martin Kretschmer (University of Cambridge) verantwortete Datenbank soll insbesondere in den anglo-amerikanischen Raum hineinwirken, wo die urheberrechtliche Diskussion eher seltener rechtshistorischen Argumenten zugänglich ist. Der hier anzuzeigende, physisch und selbstverständlich auch „online“ erwerbbare Sammelband nun ist die Frucht einer international besetzten Eröffnungskonferenz des Archivs und will - so der Klappentext - eine „neue Geschichte“ des Urheber-/Nachdruckrechts konzipieren; die Beiträge decken denn auch einen sich von der Renaissance bis ins 20. Jahrhundert erstreckenden Zeitraum ab. Das Werk enthält einen Einleitungsaufsatz der Herausgeber, der nach der anregenden Erörterung der Grundfrage: Was macht (eigentlich) die Geschichte des geistigen Eigentums aus? („What is Copyright History?“) vorab erklärt, aus welchem Blickwinkel die fünfzehn folgenden Beiträge von Fachjuristen, Geschichts-, Kultur-, Medien- und Musikwissenschaftlern zur Erhellung des genannten Großthemas beitragen sollen. Neben der (auch rechtsvergleichenden) Darstellung von Grundlinien der Debatte um das geistige Eigentum (etwa in dem Beitrag: „Metaphors of Intellectual Property“ von William St. Clair, University of London) gibt dann die große Mehrzahl der Aufsätze eine - dem Untertitel des Bandes: „Essays on the History of Copyright“ eher entspre |
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Puttkamer, Joachim von, Ostmitteleuropa im 19. und 20. Jahrhundert (= Oldenbourg Grundrisse der Geschichte 38). Studienausgabe. Oldenbourg, München 2010. XII, 353 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Puttkamer, Joachim von, Ostmitteleuropa im 19. und 20. Jahrhundert (= Oldenbourg Grundrisse der Geschichte 38). Studienausgabe. Oldenbourg, München 2010. XII, 353 S. Besprochen von Gerhard Köbler
Der von dem 1964 geborenen, als Professor für osteuropäische Geschichte in Jena tätigen Verfasser vorgelegte große Überblick über einen wichtigen Bereich Europas ist nach seinem Erscheinen sogleich auf das Interesse eines sachkundigen Rezensenten gestoßen. Leider war aus unbekannten Gründen dem Verlag die Lieferung eines Rezensionsexemplars nicht möglich. Deswegen muss der Herausgeber mit wenigen Zeilen auf den Band hinweisen.
Wie der Verfasser selbst in seinem kurzen Vorwort ausführt, ahnte er die damit verbundenen Schwierigkeiten nicht, als ihm um die Jahrtausendwende vom Verlag das geplante Vorhaben angetragen wurde. Mitten in Forschungen über ungarische Bildungspolitik des 19. Jahrhunderts schien es ihm aber doch ausgesprochen reizvoll, anschließend eine Synthese der jüngeren Geschichte Ostmitteleuropas zu schreiben, die nicht aus dem Nebeneinander herkömmlicher Nationalgeschichten, sondern aus der Zusammenschau gemeinsamer geschichtlicher Wurzeln und getrennter Entwicklungen bestehen sollte. Deswegen ließ er sich erfreulicherweise auf die schwierige Aufgabe ein, deren glückliche Lösung nun der Allgemeinheit vorliegt.
Gemäß den Vorgaben des Verlags beginnt der Band mit der Darstellung, in welcher der Verfasser nach einer Einführung über die Grundlagen chronologisch Adelsgesellschaft und ständischen Liberalismus, Verfassungsordnungen und Nationalgesellschaften bis 1918, die Zwischenkriegszeit, den Zusammenbruch, den Sozialismus und die Übergänge in die Demokratie behandelt. Als Grundprobleme und Forschungstendenzen ermittelt er die historische Region und das historiographische Konzept, die ungleichen Chancen der Industrialisierung, die Auflösung der Adelsgesellschaften, die ethnische Vielfalt mit den Möglichkeiten der Abschottu |
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Pyta, Wolfram, Hindenburg - Herrschaft zwischen Hohenzollern und Hitler, 2. Aufl. München, Siedler 2009. 1117 S., Ill. Besprochen von Karsten Ruppert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pyta, Wolfram, Hindenburg - Herrschaft zwischen Hohenzollern und Hitler, 2. Aufl. München, Siedler 2009. 1117 S., Ill. Besprochen von Karsten Ruppert.
Das Leben Paul von Beneckendorffs und von Hindenburg begann 1847 in der preußischen Monarchie und endete 1934 im „Dritten Reich“. Es umfasst also vier Epochen deutscher Geschichte, von denen er drei mitgestaltet und eine entscheidend geprägt hat. Man kann also Bedeutendes erwarten, wenn einer der besten Kenner des Zeitraums versucht, dem Phänomen Hindenburg auf die Spur zu kommen, zumal er das auf breiter Literaturgrundlage tut und keine Mühen gescheut hat, selbst marginale Archivalien aufzutreiben. Dass dennoch wenig neue Fakten über die historische Figur und den Privatmann gefunden wurden, unterstreicht, wie gut dieses Leben schon erforscht ist. Das Originelle dieser Studie ist daher an anderem festzumachen. Zum einen an der Methode der Verschränkung von Politik- und Kulturgeschichte, die über Strecken doch einen bisher nicht gekannten Hindenburg zeigt; zum anderen an der recht stringent durchgehaltenen zentralen These: Hindenburg sei es unter außergewöhnlichen Umständen gelungen eine auf seine Person zugeschnittene Herrschaftsform zu etablieren, weil in seiner Person tief in der deutschen politischen Kultur verwurzelte Grundannahmen symbolisch fassbar geworden seien. Hindenburg wird also vor allem als „symbolischer Akteur“ verstanden, in den weite Kreise der deutschen Gesellschaft ihre politischen Erwartungen und Hoffnungen projiziert hätten.
Pyta schildert die militärische Karriere des Kadetten Paul bis zu dessen vorzeitigem Abschied als kommandierender General des 4. Armeekorps in Magdeburg 1911 nicht ohne Anerkennung. Die bis dahin einzige nennenswerte militärische Herausforderung sei die Teilnahme am Deutsch-Französischen Krieg in frühester Jugend gewesen. Danach ist er in der Friedensroutine des Militärbetriebs über zahlreiche Kommandos in verschiedenen Teilen des Reiches aufg |
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Quellen zur Alltagsgeschichte der Deutschen 1815-1870, hg. v. Brandt, Hartwig/Grothe, Ewald (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe B, 44). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005. XXII, 234 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Quellen zur Alltagsgeschichte der Deutschen 1815-1870, hg. v. Brandt, Hartwig/Grothe, Ewald (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe B, 44). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005. XXII, 234 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Quellen zur Alltagsgeschichte der Deutschen zwischen 1815 und 1870 verdienen sicherlich auch das Interesse der Rechtsgeschichte, weil sich das Recht auch im Alltag abspielt. Voraussetzung für eine von Interessierten angeregte Rezension ist aber herkömmlicherweise ein Rezensionsexemplar. Wo es ausbleibt, kann der Herausgeber nur auf Grund eines ausgeliehenen Bibliotheksexemplars einen kurzen späten Hinweis erstellen.
Das hilfreiche Werk umfasst insgesamt 117 Texte. Bei einem Gesamtumfang von 234 Seiten bedeutet dies eine durchschnittliche Länge von etwa 2 Seiten pro Text. Erfasst sind dabei Signaturen der Zeit wie etwa das Prinzip der Gesellschaft (1850), Orte, Regionen, Stadt und Land, Wohnen, öffentliche Hygiene und Umwelt, Ernährung, Armut, Krankheit, Mann und Frau, Kinder, Geburt und Tod, die bürgerliche Familie, Landwirtschaft und Gewerbe, Bildung, Ausbildung, akademische Berufe, religiöse Mentalität und Kirche, Mobilität, Verkehr, Reisen, Migration, kulturelles Leben, Amusement, Theater, Musik, Verein, Fest, Hof, Orte und Riten der Politik, innerer Konflikt, Protest, Kriminalität und Strafe, äußerer Konflikt, Militär und Krieg.
Das Verzeichnis der abgekürzt zitierten Quellen hierfür reicht von Alexis bis Zinn. Daneben werden etwa gleich viele Quellen und Darstellungen genannt. Juristen erscheinen in dem leider eines Registers entbehrenden, interessanten Werk etwa im Kolleg von Eduard Gans, als Zuschauer im Parlament oder im Rahmen einer Hinrichtung in Tübingen (1854), doch kann der Jurist durch die Texte auch für alle anderen Lebensbereiche neue aufschlussreiche Einblicke gewinnen.
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Quellen zur europäischen Spitalgeschichte in Mittelalter und früher Neuzeit, hg. v. Scheutz, Martin/Sommerlechner, Andrea/Weigl, Herwig/Weiß, Alfred Stefan (= Quelleneditionen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 5). Böhlau, Wien 2010. 684 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Quellen zur europäischen Spitalgeschichte in Mittelalter und früher Neuzeit, hg. v. Scheutz, Martin/Sommerlechner, Andrea/Weigl, Herwig/Weiß, Alfred Stefan (= Quelleneditionen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 5). Böhlau, Wien 2010. 684 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der Einleitung der Herausgeber versteht sich der Band gewissermaßen als Fortsetzung, Ergänzung und Grundlegung zu dem 2008 erschienenen Werk Europäisches Spitalwesen. Institutionelle Fürsorge in Mittelalter und früher Neuzeit. Beide Bände werden durch eine lange Vorbereitungszeit und die allmähliche Abänderung ursprünglich ziemlich utopischer Zielvorstellungen geprägt. Während es in dem früheren Buch um die Machbarkeit einer vergleichenden europäischen Spitalgeschichte ging, betrifft der Folgeband die Machbarkeit einer Quellenkunde.
Zu diesem Zweck vereint das Werk insgesamt 18 Beiträge. Diese reichen von The Sources for English Hospitals 1100 to 1400 (Sethina Watson) bis zu Sources for the Hospitals in Medieval and Early Modern Hungary (Judit Majorossy/Katalin Szende). Erfasst werden außer England und Ungarn Norditalien, das Heilige römische Reich und seine Nebengebiete bis Polen und Livland, während andere Bereiche wie Süditalien, Spanien oder Frankreich leider ausgespart bleiben mussten.
Vorangestellt ist ein chronologisches Quellenverzeichnis, das mit einem Auszug aus dem Mirakelbuch der Abtei Saint-Hubert im heutigen Belgien über die Heilung eines Blinden im Spital in der Mitte des 9. Jahrhunderts einsetzt und mit einem Bericht über die Visitation des Hospitals Hofheim in Hessen vom 5. August 1797 endet. Es umfasst damit für ein Jahrtausend insgesamt 203 Quellen, so dass im Durchschnitt eine Quelle etwa fünf Jahre abdeckt. Angefügt ist ein Verzeichnis der Autorinnen und Autoren, während ein Register der sehr nützlichen, wenn auch noch unvollständigen Quellensammlung zur Spitalgeschichte fehlt.
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Quellen zur GmbH-Reform von 1958 bis zum GmbH-Änderungsgesetz von 1980, eingeleitet und hg. v. Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 417). Lang, Frankfurt am Main 2011. XLI, 601 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Quellen zur GmbH-Reform von 1958 bis zum GmbH-Änderungsgesetz von 1980, eingeleitet und hg. v. Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 417). Lang, Frankfurt am Main 2011. XLI, 601 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat sich als (unter Aufnahme einzelner Züge der 1882 geregelten englischen limited company) durch Gesetz vom 20. 4. 1892 gewissermaßen in der Retorte des Gesetzgebers gebildete kleinere Schwester der älteren Aktiengesellschaft vorzüglich bewährt. Allerdings konnte es nicht ausbleiben, dass wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel zu immer neue Fragen hinsichtlich dieses gesellschaftsrechtlichen Modells führten. Deshalb ist es leicht verständlich, dass das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung angesichts des gesamtwirtschaftlichen Wettbewerbs vielfach geändert wurde.
Werner Schubert hat sich neben vielem Anderen auch diesem Problemkreis besonders gewidmet. Deshalb hat er erfreulicherweise die bisher weitgehend unveröffentlichten Materialien zur Reform des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts auf der Grundlage von 50 im Bundesarchiv Koblenz verwahrten Aktenbänden veröffentlicht. Damit liegen jedem Interessierten die wesentlichen Dokumente dieses wichtigen Gesetzgebungsvorgangs des bundesrepublikanischen Rechts zur beliebigen wissenschaftlichen Verwendung vor.
In seiner klaren sachlichen Einführung zeigt der Herausgeber, wie die bereits in nationalsozialistischer Zeit geplante Reform 1958 durch den Bundesjustizminister Deutschlands in der Form der Einsetzung eines Sachverständigenausschusses fortgeführt wurde. Der hierauf gegründete Entwurf wurde freilich fast einhellig abgelehnt. Erst der um drei Viertel reduzierte Entwurf des Jahres 1977 mündete in einer erfolgreichen Gesetzesnovelle, deren Werdegang in dem mit Sachregister, Quellenregister und Quellennachweis ausgestatteten Band eindrucksvoll doku |
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Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Band 1 Von der Universitätsgründung bis zum Westfälischen Frieden 1456-1648, hg. v. Alvermann, Dirk/Spieß, Karl-Heinz, bearb. v. Müsegades, Benjamin/Weitzel, Sabine-Maria (= Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald 10.1). Steiner, Stuttgart 2011. LXI, 554 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Universität Greifswald zählt zu den ältesten, heute noch bestehenden deutschen Universitäten, so dass an ihrer Geschichte besonderes Interesse besteht. Die dafür notwendigen Quellen liegen nicht in heutigen wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Ausgaben vor. Außerdem beruhen sie auf einem Editionskonzept, das Normen noch nicht mit der Praxis verbindet.
Aus diesem Grunde haben die Editoren ein anderes Modell entwickelt, das über die Statuten hinaus auf das gesamte Ordnungsgefüge der Universität ausgreift. Es berücksichtigt auch Visitationsrezesse, Edikte, Reskripte, Ordnungen und Gewohnheiten (consuetudines). Hieraus lässt sich nach der ansprechenden Ansicht der Herausgeber das Spannungsverhältnis zwischen Beharrung und Innovation am besten ermitteln.
Von der Edition erfasst sind insgesamt 59 Dokumente. Sie beginnen mit der päpstlichen Gestattung der Einrichtung einer Universität in Greifswald vom 29. Mai 1456 und enden mit dem Verbot schoristischer Praktiken unter den Studenten unter Androhung der Relegation durch Rektor und Konzil vom 14. Mai 1648. Eine gut lesbare Einleitung Dirk Alvermanns, ein Quelle- und Literaturverzeichnis, ein Personenregister und ein Sachregister schließen den hilfreichen, Statuten der Juristenfakultät von 1642 einschließenden Band vorteilhaft auf.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Quinkert, Babette, Propaganda und Terror in Weißrussland 1941-1944. Die deutsche „geistige“ Kriegführung gegen Zivilbevölkerung und Partisanen (= Krieg in der Geschichte 45). Schöningh, Paderborn 2009. 420 S., 20 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Bereits vor mehr als einem Jahrzehnt hat sich Christian Gerlach in seiner monumentalen, „Kalkulierte Morde“ (1999) betitelten Studie des weißrussischen Raumes angenommen und die dortige Wirtschafts- und Vernichtungspolitik der deutschen Besatzungsbehörden in ihrer Interdependenz einer näheren Betrachtung unterzogen, wobei ihm der Nachweis ursächlicher Zusammenhänge zwischen wirtschaftlichen Interessen und gewaltsamen Eingriffen in die Bevölkerungsstruktur des Gebietes gelungen ist. Die überarbeitete Fassung der von Wolfgang Benz betreuten Dissertation Babette Quinkerts, eingereicht 2006 an der Technischen Universität Berlin, ergänzt nun zehn Jahre später die Arbeit Gerlachs um eine akribische Analyse der – wie sie zeigen kann – keineswegs nur als Begleitmusik dieser Maßnahmen fungierenden Propaganda.
Nach einleitenden Bemerkungen zur Fragestellung und zum Forschungsstand erschließt sich der Inhalt des Bandes in drei unterschiedlich großen Abschnitten. Zunächst widmet sich die Verfasserin auf 45 Druckseiten der Entwicklung der deutschen psychologischen Kriegsführung gegen die Sowjetunion seit dem Ersten Weltkrieg bis zum Angriff im Juni 1941. Der zweite, deutlich umfangreichere Abschnitt (insgesamt 70 Seiten) präsentiert den Propagandaapparat und die Entwicklung der Mittel und der Logistik der Propaganda im besetzten Weißrussland von 1941 bis 1944. Die Darstellung der Propagandapraxis und ihrer Modifikationen, ausgehend von einem anfänglichen Destabilisierungs- und Zersetzungskonzept über eine „Propaganda der Tat“ bis hin zur Kampagne der Mobilisierung eines „Neuen Europa“ gegen den Bolschewismus, bildet jedoch das zentrale inhaltliche Anliegen dieser Arbeit und damit zugleich den mit |
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Rabaa, Annika Lillemor Lara, Die Ehe als Rechtsinstitut im Badischen Landrecht von 1810 - unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklungen im 19. Jahrhundert (= Rechtshistorische Reihe 414). Lang, Frankfurt am Main 2011. 427 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von der Großmutter inspirierte, vom Vater in den Beginn gesetzte, ohne die Mutter nicht beendete, von Jan Schröder verständnisvoll begleitete und betreute, 2011 von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen angenommene Dissertation der 1982 geborenen, in Passau und Tübingen studierenden, ihr heimatlich-badisches Weltbild durch Auslandsaufenthalte in Kanada, Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika erweiternden Verfasserin. Sie vertieft in ansprechender Weise das Wissen um das bedeutsame badische Landrecht von 1810. Dazu gliedert sie sich außer in Einführung und Schlussbetrachtung in insgesamt vier Kapitel.
Zunächst stellt die Verfasserin die Rechte und Pflichten der Eheleute auf Grund der Eheschließung und der Eheherrschaft des Mannes einschließlich der Rollenverteilung in Haushalt und Beruf innerhalb der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der gerichtlichen Durchsetzung dar. Dem folgen die Ehescheidung und die in ihren Auswirkungen weniger einschneidenden Trennungen von Tisch und Bett und zeitlichen Trennungen. Damit ist die Ehe erfasst, weil das Kindschaftsrecht ausgeschlossen ist.
Im Ergebnis ermittelt die Verfasserin die Ehe während des gesamten 19. Jahrhunderts als einzige respektable Lebensnorm für Frauen, wobei erste zögerliche Versuche der Frauenbewegung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts sich eigentlich nur auf die wirtschaftliche Versorgung junger lediger Frauen vor der Ehe konzentrierten. Danach entwickelte sich ab der Mitte des 19. Jahrhunderts langsam ein Arbeitsmarkt für Frauen in den Städten. Scheidungsklagen blieben entsprechend der auch ein Rechtsquellenverzeichnis aufweisenden, sachgerec |
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Rader, Olaf B., Friedrich II. - Der Sizilianer auf dem Kaiserthron. Eine Biographie. Beck, München 2010. 592 S., 58 Abb., 4 Kart., 1 Stammtaf. Besprochen von Arno Buschmann. |
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Mit dem vorliegenden Buch des Berliner Historikers wird eine Biographie des großen Staufers vorgelegt, die sich würdig einreiht in die schier unübersehbare Zahl von Biographien, die allesamt von der Faszination zeugen, die Friedrichs Persönlichkeit auf die Zeitgenossen wie auf die Nachwelt ausgeübt hat. Jede dieser Biographien hat ihren eigenen Ansatz. Sieht man von den zeitgenössischen Lebensbeschreibungen ab, deren Duktus je nach politischer und religiöser Einstellung der Verfasser von grenzenloser Verehrung bis zur abgrundtiefen und hasserfüllten Verachtung reicht, dann finden sich auch in den späteren Biographien die unterschiedlichsten Darstellungsformen, die sich von nüchterner Berichterstattung über die mythische Überhöhung bis zu den quellennahen Schilderungen der jüngsten Zeit erstrecken und dies nicht nur in der deutschen Historiographie, sondern ebenso in der italienischen, der französischen wie auch der englischen Literatur.
Unter diesen Umständen stellt sich die Frage, von welchem Ansatz der Verfasser des vorliegenden Buches ausgeht. Nach eigenem Bekunden geht es ihm nicht darum, die bisherigen zahlreichen Deutungen durch eine neue zu ersetzen, wobei er ohnehin Gefahr laufen würde, ältere Deutungen in moderner Form zu wiederholen. Als sein Ziel sieht er es an, auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse der historischen Memorik, die vor allem auf die Forschungen Johannes Frieds zurückgehen, die historische Figur von den vielfältigen Verschleierungen, die sie schon in den Lebensbeschreibungen der Zeitgenossen und erst recht denen der Nachwelt bis in die jüngste Vergangenheit je nach Standpunkt der Verfasser erfahren hat, zu befreien und auf ihren wirklichen historischen Kern zu reduzieren, mit anderen Worten, von allen nachträglichen Zuschreibungen u |
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Radkau, Joachim, Die Ära der Ökologie. Eine Weltgeschichte. Beck, München 2011. 782 S., 21 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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„Die Umweltbewegungen und Umweltpolitiken sind ein uferloses Thema, vollends unendlich dadurch, dass wir das Ende der Geschichte nicht kennen“ (S. 13). Den „Buchbindersynthesen der Sammelbände“ begegnet Joachim Radkau nun mit dem ehrgeizigen Versuch einer monographischen „Spurensuche im Öko-Dschungel“ (so der Titel seines ersten Kapitels), einem ambitionierten, in vielerlei Hinsicht problembehafteten Projekt.
Denn trotz der durch die nicht abreißen wollende, vom ölverseuchten Golf von Mexiko bis ins verstrahlte japanische Fukushima reichende Kette aktueller ökologischer Katastrophen bedingten medialen Präsenz der Materie und der verstärkten öffentlichen Wahrnehmung kritischer Stimmen führt die Sparte der Umweltgeschichte innerhalb der Öko-Bewegungen wie auch der historischen Wissenschaften bislang noch ein recht bescheidenes Dasein. Dem Verfasser des vorliegenden Bandes ist an diesem Manko mitnichten Schuld anzulasten, im Gegenteil: Bei Fritz Fischer in Hamburg promoviert, ging er unter anderem mit der Rolle der Deutschen Bank in der Vorgeschichte des Zweiten Weltkriegs kritisch ins Gericht und wurde mit einer Arbeit über Aufstieg und Krise der deutschen Atomwirtschaft habilitiert. Seit 1981 Professor für Neuere Geschichte an der Universität Bielefeld, befasst sich Joachim Radkau primär mit Problemen der Technik- und Umweltgeschichte, ein Unterfangen, das seinen bislang bedeutendsten Niederschlag in seiner im Jahr 2000 publizierten Weltgeschichte der Umwelt „Natur und Macht“ finden und ihm nolens volens den Ruf des Doyens dieser Forschungsrichtung einbringen sollte.
Das neue Buch bestätigt die Berechtigung dieser Einschätzung. Denn die zersplitterte, vielfach in kleinen Einheiten definierte Struktur des Untersuchungsgegenstandes macht es praktisch unmöglich, einer linearen Narration zu folgen; |
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Räisänen, Päivi, Ketzer im Dorf. Visitationsverfahren, Täuferbekämpfung und lokale Handlungsmuster im frühneuzeitlichen Württemberg (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 21). UVK, Konstanz 280 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Räisänen, Päivi, Ketzer im Dorf. Visitationsverfahren, Täuferbekämpfung und lokale Handlungsmuster im frühneuzeitlichen Württemberg (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 21). UVK, Konstanz 280 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die mit einem Bild von einer Gefangennahme von Täufern bei einer Versammlung in einem Wald der Herrschaft Grüningen im Mai 1526 geschmückte Arbeit ist die leicht überarbeitete Fassung der von Rebekka Habermas betreuten, zu Beginn des Jahres 2009 an der philosophischen Fakultät der Universität Göttingen eingereichten Dissertation der in Helsinki als Historikerin lebenden Verfasserin über ein nicht nur aus finnischer Sicht der Bearbeiterin zunächst etwas exotisch erscheinendes Thema. Sie eröffnet ihre Darstellung mit einer Bitte des Schorndorfer Spezialis Johann Hützelin vom 20. Juni 1616 an Herzog Friedrich von Württemberg um Rat darüber, was er mit der 50jährigen Barbara Halt aus Urbach tun solle, die seit längerer Zeit weder zum Gottesdienst noch zum Abendmahl gehe. Damit wollte er im Grunde auf ein allgemeineres Problem hinweisen.
Ihre diesbezügliche Untersuchung gliedert die Verfasserin nach einer den Forschungsgegenstand, die Forschungslage, die Quellen und die Vorgehensweise beschreibenden Einleitung in fünf Sachkapitel. Zunächst stellt sie Württemberg und das Amt Schorndorf sowie die seit 1522 von Ulrich Zwingli in Zürich ausgehenden Täufer in Württemberg und im Schorndorfer Raum dar. Danach behandelt sie nacheinander die obrigkeitlichen Täuferbilder (Täuferordnungen) und die Täuferbekämpfung in Württemberg, die Visitatoren als Normanwender und Akteure der Täuferbekämpfung, die Kräftefelder vor Ort (lokale Kirchendiener, weltliche Amtsträger) einschließlich der Teilnahmepflicht der Bevölkerung am kirchlichen Leben und die als Täufer Vorgeladenen an Hand ihrer vielfach archivalischen Quellen so detailliert wie möglich.
Ihr Untersuchungsziel war die Entwicklung von Ansätzen einer Kul |
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Räte und Beamte in der frühen Neuzeit - Lehren und Schriften = Conseilliers et agents du pouvoir aux temps modernes - doctrines et écrits = Councillors and officials in the Early Modern Period - theories and writings, verantwortlicher Herausgeber für den Themenschwerpunkt Weber, Wolfgang E. J. (= Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte 19). Nomos, Baden-Baden 2007. XI, 372 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Räte und Beamte in der frühen Neuzeit - Lehren und Schriften = Conseilliers et agents du pouvoir aux temps modernes - doctrines et écrits = Councillors and officials in the Early Modern Period - theories and writings, verantwortlicher Herausgeber für den Themenschwerpunkt Weber, Wolfgang E. J. (= Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte 19). Nomos, Baden-Baden 2007. XI, 372 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am Übergang vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit gewannen Beamte und Räte im entstehenden modernen Staat erheblich an Gewicht. Dieser Vorgang ist in der geschichtlichen Literatur bereits vielfach behandelt. Eine systematische Erschließung und Auswertung des zeitgenössischen begleitenden Diskurses steht trotz des von Wolfgang Reinhard 1996 veröffentlichten Werkes über Power Elites and State Building und des von Michael Kaiser und Andreas Pecar 2003 herausgegebenen Sammelbandes über den zweiten Mann im Staat noch aus, so dass ein weiterer Versuch der Schließung einer Lücke sehr verdienstvoll ist.
Unter der Federführung Wolfgang E. J. Webers wird dies in insgesamt sieben Beiträgen versucht. In ihnen befasst sich beispielsweise Cornel Zwierlein mit der Transformation der Lehren von Rat, Ratgeben und Ratgebern in Italien. Andere Untersuchungen betreffen Althusius, Philippe de Béthunes /1632), Veit Ludwig von Seckendorff (1656), Trauertexte zwischen 1700 und 1750, Kant oder das späte Portugal.
Losgelöst vom Mittelpunkt der Thematik behandelt Erk Volkmar Heyen unter Einfügung von 15 Abbildungen Buch und Schreibtisch im Amtswalterporträt der frühen Neuzeit. Sieben Stellungnahmen im Forum bemühen sich zusätzlich um punktuelle Literaturübersichten. Insgesamt wird auf diese Weise eine Fülle von interessanten Einzelergebnissen in dem leider eines Registers entbehrenden Zeitschriftenband zusammengetragen, deren Einarbeitung in ein Gesamtbild sehr wünschenswert wäre.
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Raths, Daniel, Sachkultur im spätmittelalterlichen Trier. Die Rechnungsüberlieferung des St. Jakobshospitals (=Trierer historische Forschungen, Kleine Schriften 1). Kliomedia, Trier 2011. 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Raths, Daniel, Sachkultur im spätmittelalterlichen Trier. Die Rechnungsüberlieferung des St. Jakobshospitals (=Trierer historische Forschungen, Kleine Schriften 1). Kliomedia, Trier 2011. 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die im Rahmen der ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom Dezember 2005 bis zum Mai 2006 geschaffene, von Lukas Clemens betreute Untersuchung des Verfassers, die wegen ihrer besonderen Qualität im Druck veröffentlicht wurde. Sie gliedert sich in die fünf Teile Einleitung (Vorbemerkungen, Forschungsstand, Untersuchungsgegenstand), die Hospitalmeisterrechungen als Quelle, Sachkultur als Forschungsgegenstand, Sachkultur in den Hospitalmeisterrechnungen (Gebäude, mobiler Hausrat, Kleidung, Versorgung der Armen und Bedürftigen, Warenkauf außerhalb Triers) sowie Zusammenfassung und Schlussbemerkung. Insgesamt zeigt der umsichtig und sachkundig vorgehende Bearbeiter in gefälliger Weise, wie aus so nüchternen Quellen wie Hospitalrechnungen zwischen 1437 und 1481 in Ergänzung anderer Zeugnisse ein anschauliches Bild über die tatsächlichen Lebensverhältnisse in einer bedeutenden spätmittelalterlichen Stadt gewonnen, durch Abbildungen sichtbar gemacht und durch Register von Aachen bis Zwillich dem interessierten Leser erschlossen werden kann.
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Rebitsch, Wolfgang, Tirol. Land in Waffen. Soldaten und bewaffnete Verbände 1918-1938 (= Veröffentlichungen des Tiroler Landesarchivs 15). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck 2009. 232 S., 24 Bildtaf., 51 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Rebitsch, Wolfgang, Tirol. Land in Waffen. Soldaten und bewaffnete Verbände 1918-1938 (= Veröffentlichungen des Tiroler Landesarchivs 15). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck 2009. 232 S., 24 Bildtaf., 51 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Arbeit liegt die 1976 von dem Neuzeithistoriker Hans Kramer betreute geschichtswissenschaftliche Dissertation des Verfassers über die Volkswehr und das Bundesheer in Tirol von 1918-1938 zu Grunde, die zu den Anfängen der Zeitgeschichte Tirols zählt. Seitdem hat der Verfasser seine Ergebnisse vor allem durch Einbeziehung weiterer Zeitzeugen ergänzt. Da die nachfolgenden Forschungen an den grundsätzlichen Ergebnissen aber kaum etwas geändert haben, ist die Untersuchung unter Einbeziehung der neuesten Literatur in überarbeiteter Form erneut veröffentlicht, um in einer Zeit wirtschaftlicher Verwerfung sicher oder wenigstens sicherer zu machen.
Nach dem Verfasser hat das Werk einen bewussten Schwerpunkt im Sinne einer Geschichte von unten, die Kellnerinnen, barmherzige Schwestern, Kaiserschützen und Berufssoldaten trotz mancher Unterschiedlichkeit einbezieht. Die Schilderung der Beweggründe und Empfindungen soll den Nachfahren zwar keine Lehre sein, aber doch zu mehr Verständnis verhelfen. Gegenstand der Betrachtung ist dabei der vom zerrissenen und verarmten Land Tirol in der Zwischenkriegszeit gewählte Weg der Militarisierung.
In ungefährer chronologischer Abfolge behandelt der Verfasser eindringlich die Tiroler Volkswehr (1918-1920), das Bundesheer in Tirol bis 1927, das Krisenjahr 1927, das Bundesheer in Tirol von 1927 bis 1934, die Tiroler Wehrverbände bis 1933 (Heimwehr, republikanischer Schutzbund, nationalsozialistische Verbände, Bund Oberland), das Bürgerkriegsjahr 1934, das Bundesheer in Tirol von 1934 bis 1938 und die Märztage 1938. Dabei fließt selbst die von Vater F. Rebitsch zufällig im Rathaushof in Innsbruck mitgehörte Antwort auf die Frage, ob im äußersten Fall auf die d |
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Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften aus Graz. Zwischen empirischer Analyse und normativer Handlungsanweisung - wissenschaftsgeschichtliche Befunde aus drei Jahrhunderten, hg. v. Acham, Karl (= Kunst und Wissenschaft aus Graz Band 3). Böhlau, Wien 2011. 691 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften aus Graz. Zwischen empirischer Analyse und normativer Handlungsanweisung - wissenschaftsgeschichtliche Befunde aus drei Jahrhunderten, hg. v. Acham, Karl (= Kunst und Wissenschaft aus Graz Band 3). Böhlau, Wien 2011. 691 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
In rascher Folge legte der seit Dezember 1974 als ordentlicher Professor und Leiter der Abteilung für soziologische Theorie, Ideengeschichte und Wissenschaftslehre und von 2005 bis zu seiner Emeritierung im September 2008 als Sprecher des Forschungsbereichs „Geschichte und Theorie der Soziologie“ am Institut für Soziologie der Universität Graz tätige Soziologe, Philosoph und Wissenschaftshistoriker Karl Acham das in Gewicht und Gestaltung beeindruckende Sammelwerk Kunst und Wissenschaft aus Graz als Herausgeber vor. Der 2007 erschienene erste Band betrifft Naturwissenschaften, Medizin und Technik aus Graz, der 2009 folgende zweite Band Kunst und Geisteswissenschaften. Mit Band 3 über Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften aus Graz kommt die durch Burg und Universität (Hauptgebäude und ReSoWi-Gebäude) bereits auf dem Umschlag symbolisierte große Leistung zum Abschluss.
Angeregt wurde das gesamte Werk durch das Wissenschaftsprojekt „Graz 2003 - Kulturhauptstadt Europas“. In seinem Rahmen wurden zahlreiche Vorträge über die in Graz seit dem 15. Jahrhundert erbrachten Leistungen in Kunst und Wissenschaft erstattet, die durch wichtige Diskussionsbeiträge bereichert wurden. Sie alle wurden nachträglich durch weitere Studien ergänzt und fanden grundsätzlich Aufnahme in die gesamte Dokumentation, die Leistungen von Menschen zur Sprache kommen lassen wollte, die irgendwie durch Geburt oder zeitweisen Aufenthalt mit der Stadt verbunden sind, ohne dass wirkliche Vollständigkeit erreicht werden konnte.
Gegliedert ist das Werk in insgesamt fünf Teile. Von ihnen sind drei allgemeinerer Art und dem Kern vorangestellt und nachgeo |
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Rechtswissenschaft als juristische Doktrin. Ein rechtshistorisches Seminar in Stockholm 29. bis 30. Mai 2009, vorgelegt v. Peterson, Claes (= Rättshistoriska Studier 25). Rönnells Antikvariat, Stockholm 2011. 346 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechtswissenschaft als juristische Doktrin. Ein rechtshistorisches Seminar in Stockholm 29. bis 30. Mai 2009, vorgelegt v. Peterson, Claes (= Rättshistoriska Studier 25). Rönnells Antikvariat, Stockholm 2011. 346 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Mai 2009 veranstaltete das Institut für rechtsgeschichtliche Forschung in Stockholm ein rechtswissenschaftliches Seminar mit dem Thema Rechtswissenschaft als juristische Doktrin. Die Wahl dieses Themas wurde nach dem kurzen Vorwort Claes Petersons in hohem Grad von Jan Schröder angeregt, der in Recht als Wissenschaft (2001) eine wichtige Grundlage für eine moderne Betrachtung des akademischen Studiums des Rechts geschaffen hat. Am Seminar nahmen führende Gelehrte aus Deutschland, England, Finnland, Norwegen und Schweden Teil, so dass ein reicher Ideenaustausch durch Referate und Diskussionsbeiträge eröffnet werden konnte.
Claes Peterson konnte dieses Ergebnis erfreulicherweise nach kurzer Zeit in einem gediegenen Band mit graphisch bunt verfremdeten Umschlag der Allgemeinheit zur Verfügung stellten. Rönnells Antikvariat AB sandte ebenso freundlich von sich aus ein Rezensionsexemplar, das der Allgemeinheit zur gefälligen Inanspruchnahme dargeboten werden konnte. Leider hat beides nicht zur Gewinnung eines sachkundigen Rezensenten geführt, der sich der hochkarätigen Thematik gegenüber zu einer umfassenden Stellungnahme bereit gefunden hätte, so dass der Herausgeber mit wenigen Zeilen auf den wichtigen Band hinweisen muss.
Eröffnet wird das alphabetisch geordnete Werk mit einem Beitrag Martin Avenarius’ über das Studium russischer Stipendiaten bei Savigny, Bedingungen und Wahrnehmung rechtswissenschaftlichen Transfers und Savignys Anschauung des Vorgangs und ihre Gründung auf religiöse Überzeugungen. Danach stellt Hans-Peter Haferkamp Pandektisten am Katheder vor, untersucht Typen von Pandektenlehrbüchern, verbindet Lehrbuch und mündlichen Vortrag, Pandektenvorlesung und Pandekten |
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Reform an Haupt und Gliedern - Verfassungsreform in Deutschland und Europa. Symposium aus Anlass des 65. Geburtstages von Hans-Jürgen Papier, hg. v. Durner, Wolfgang/Peine, Franz-Joseph. Beck, München 2009. XII, 106 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Reform an Haupt und Gliedern - Verfassungsreform in Deutschland und Europa. Symposium aus Anlass des 65. Geburtstages von Hans-Jürgen Papier, hg. v. Durner, Wolfgang/Peine, Franz-Joseph. Beck, München 2009. XII, 106 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 6. Juli 2008 vollendete Hans-Jürgen Papier als Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland sein 65. Lebensjahr. Zehn Tage später fand am 16. Juli 2008 in den Räumen der Siemens-Stiftung im Schloss Nymphenburg in München aus diesem Anlass in glanzvollem Rahmen ein Symposium statt. Die dortigen sechs Vorträge von Kollegen, Freunden und Schülern haben die Herausgeber der Öffentlichkeit in einem schmalen Band mit einem gewichtigen Titel zur Erinnerung vorgelegt.
Dabei schildert Franz-Joseph Peine als Schüler zunächst sehr persönlich den außerordentlich erfolgreichen Weg des Geburtstagskindes an die Spitze der deutschen Gerichtsbarkeit. Weiter historisch greift Wolfgang Durner in seinem sachlichen Eröffnungsvortrag zurück. Er verfolgt in Anknüpfung an einen 2003 gehaltenen, besonders breitenwirksamen Vortrag Papiers die Idee der Reform an Haupt und Gliedern als Verfassungsreform auf Bundesebene von 1495 an bis 2005, wobei es 1495 freilich um die Reform eines Reiches geht.
Der staatsrechtlichen Gegenwart wenden sich nach diesem historischen Auftakt dann die übrigen Referate zu. Peter-Michael Huber erörtert die bundesdeutsche Föderalismusreform I, Ferdinand Kirchhof die Föderalismusreform II und Detlef Merten den weiteren Reformbedarf, wobei freilich bisher von einer Reform an Haupt und Gliedern rechtstatsächlich nicht wirklich viel zu erkennen war. Auf die Europäischen Verträge und ihre Anwendung auf die europäische Gerichtsbarkeit greift schließlich als hervorragender Sachkenner Wassilios Skouris aus, der freilich auch weiß, dass die Umsetzung europäischer Reformen noch viel schwieriger ist als Reformen an Haupt und Gliedern im föderalistischen Deutschla |
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Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, Johann F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 25: Die Urkunden und Briefe aus den Kurmainzer Beständen des Bayerischen Staatsarchivs Würzburg sowie den Archiven und Bibliotheken der Stadt Mainz, bearb. v. Heinicker, Petra. Böhlau, Wien 2010. 217 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg. |
Ganzen Eintrag anzeigen Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, Johann F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 25: Die Urkunden und Briefe aus den Kurmainzer Beständen des Bayerischen Staatsarchivs Würzburg sowie den Archiven und Bibliotheken der Stadt Mainz, bearb. v. Heinicker, Petra. Böhlau, Wien 2010. 217 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Der vorliegende Regestenband unterscheidet sich von den bisherigen dieser Reihe insofern etwas, als er erstmals das bisher streng beachtete „Fondsprinzip“, wonach unabhängig von etwa vorhandenen Provenienzen die Fridericiana eines Archivs bzw. einer Bibliothek erfasst wurden, verlässt und – in begrenztem Umfang allerdings – auf das „Provenienzprinzip“ umsteigt. Soweit das Bayerische Staatsarchiv in Würzburg, Stadtarchiv und Diözesanarchiv in Mainz sowie die dortige Stadtbibliothek betroffen sind, werden aus diesen Lagerorten lediglich die kurfürstlichen Moguntina einbezogen, nicht jedoch die vielfältig dort lagernden und für Friedrich III. ebenfalls relevanten sonstigen Provenienzen. Man muss allerdings wissen, dass damit längst nicht alle Kurmainzer Provenienzen der Zeit Friedrichs III. erfasst sind; diese sind allerdings weitgehend in denjenigen Heften der Fridericiana-Reihe einbezogen, die inzwischen vorliegen.
Die Abweichung von den bisherigen Prinzipien der Quellenerfassung ist insofern gerechtfertigt, als die Fülle des noch zu erfassenden einschlägigen Quellenmaterials der in diesem Heft betroffenen Archive – allen voran das Würzburger Archiv – weitere Bände rechtfertigt. Für die dortigen nicht-kurmainzischen Bestände ist deshalb auch ein eigener Band vorgesehen. Das gleiche gilt für die heute in Wien konzentrierten Urkunden und Briefe des Erzkanzlerarchivs, die aus den bisherigen Wiener Bänden (Hefte 12, 13, 18 und 22) noch herausgelassen worden waren.
Im Übrigen folgt der v |
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Reinecke, Wilhelm/Luntowski, Gustav/Reinhardt, Uta, Die Straßennamen Lüneburgs, 5. Aufl. Edition Ruprecht, Göttingen 2007. 289 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Reinecke, Wilhelm/Luntowski, Gustav/Reinhardt, Uta, Die Straßennamen Lüneburgs, 5. Aufl. Edition Ruprecht, Göttingen 2007. 289 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das in der Gegenwart etwa 73000 Einwohner zählende Lüneburg an der Ilmenau wird als Hliuni (Zufluchtsort) erstmals in den fränkischen Reichsannalen zum Jahre 795 belegt. Mit Urkunde vom 13. August 956 gab Otto I. den Zoll zu Luniburc an das dort errichtete Kloster des heiligen Michael. Die danach sich entwickelnde, lange in Marktviertel, Wasserviertel, Sandviertel und Sülzviertel gegliederte, durch verschiedene Eingemeindungen erweiterte Stadt weist schätzungsweise 750 von Adolf-Reichwein-Straße bis Zur Ohe reichende Straßennamen auf.
Mit ihnen befasste sich bereits im frühen 18. Jahrhundert der Stadtsekretär Büttner († 1746). 1914 legte der Antiquar, Archivar und Bibliothekar des Museumsvereins für das Fürstentum Lüneburg bzw. der Stadt Lüneburg Wilhem Reinecke (1866-1952) eine erste Sammlung im Druck vor, die 1942 einschließlich der seinerzeitigen Veränderungen neu aufgelegt werden konnte. Die dritte Auflage besorgte 1966 zum hundertsten Geburtstag Reineckes unter Entnazifizierung Gustav Luntowski, die vierte und fünfte Auflage 2003 und 2007 erweiternd und mit Fotografien versehend Uta Reinhardt.
Auf diese Weise steht jedermann ein interessantes Hilfsmittel zum allmählichen Werden der Stadt zur Verfügung. Durch einen Anhang und ein Register wird es gut erschlossen. Vielleicht könnten auch Karten und ein chronologisch nach den Erstbelegen geordnetes Verzeichnis weitere Verständnishilfen bieten.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Reinhardt, Volker, Blutiger Karneval. Der Sacco di Roma - eine politische Katastrophe. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009. 144 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Reinhardt, Volker, Blutiger Karneval. Der Sacco di Roma - eine politische Katastrophe. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009. 144 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Rendsburg 1954 geborene, nach dem Studium der Geschichte und romanischen Philologie in Kiel, Freiburg im Breisgau und Rom 1981 mit einer Untersuchung über Kardinal Scipione Borghese (1605-1633) - Vermögen, Finanzen und sozialer Aufstieg eines Papstnepoten in Freiburg im Breisgau promovierte und 1989 mit dem Werk Überleben in der frühneuzeitlichen Stadt - Annona und Getreideversorgung in Rom 1563-1797 habilitierte, seit 1992 als ordentlicher Professor für allgemeine und Schweizer Geschichte der Neuzeit in Freiburg im Üchtland tätige Verfasser ist seitdem durch eine ganze Reihe von Arbeiten zur Schweizer und italienischen Geschichte der (frühen) Neuzeit hervorgetreten. Seine Geschichte der Schweiz liegt bereits in vierter Auflage vor, seine Geschichte Italiens in dritter Auflage. Innerhalb Italiens gilt sein besonderes Interesse Rom und den Päpsten sowie Florenz und den Medici.
Den am 6. Mai 1527 durch enttäuschte deutsche Landsknechte und spanische Söldner erfolgten Sacco di Roma ordnet er als blutigen Karneval und politische Katastrophe ein. In der kommentierten Bibliographie weist er besonders darauf hin, dass die neuere Forschung zu diesem Aufsehen erregenden und irgendwie auch neuartigen Ereignis und seinen Folgen nicht allzu umfangreich ist und größeres Interesse am ehesten in einer Grauzone zwischen Wissenschaft und Sensationsdarstellung besteht. Deswegen kann seine Behandlung durchaus eine Lücke im Forschungsstand schließen oder jedenfalls lindern.
Der Verfasser gliedert seine Darstellung in eine Präsentation, die Wege in die Katastrophe aus der Sicht des 21. Jahrhunderts, die langen Kampf, langes Schwanken, lange Angst, langen Marsch und am Ende den längsten Tag und die längste Nacht ermitteln lassen. Seine Bilder der Plünderung führen |
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Reuß, Robert M., Naturrecht oder positivistisches Konzept. Die Entstehung des Urheberrechts im 18. Jahrhundert in England und den Vereinigten Staaten von Amerika (= Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 37). Nomos, Baden-Baden 2010. 510 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Norbert P. Flechsig besonders inspirierte, von Horst-Peter Götting betreute, im Wintersemester 2009/2010 von der juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden angenommene Dissertation des Verfassers. Sie befasst sich mit der Frage, ob das Urheberrecht eine naturrechtliche Grundlage hat oder ob es ein rein positives interpersonales Recht ist, dessen seit John Locke von nahezu allen Kommentaren und Lehrbüchern propagierte naturrechtliche Rechtfertigung abzulösen ist. Ausgangspunkt ist dabei das Werk Heinrich Hubmanns, das seit langem von Horst-Peter Götting mit großem Erfolg fortgeführt wird.
Die interessante und wichtige Arbeit gliedert sich entsprechend ihrem die Grundfrage konretisierenden Untertitel in zwei Teile. Den Beginn bildet die Untersuchung der Entstehung des Urheberrechts in England, die in insgesamt drei Kapiteln den Gang der Dinge vom Act of Anne des Jahres 1710 bis zum Designers Copyright Act des Jahres 1798 verfolgt. Dem schließt sich die Betrachtung der Entstehung des Urheberrechts in den Vereinigten Staaten von Amerika im etwa gleichen Zeitraum vom Beginn des copyright movements bis zu dem Verfahren Wheaton v. Peters im Jahre 1834 an.
Sehr sorgfältig behandelt der Verfasser dabei die Entstehung des ersten Urheberrechtsgesetzes der Welt, für das er die Frage stellt, ob es sich um einen authors’ act oder um einen booksellers’ act handelt. Danach betrachtet er den sich anschließenden Kampf der Buchhändler bis zum Scheitern der Booksellers Bill im Jahre 1774 an Hand von Streitschriften und einzelnen Verfahren. Für die nachfolgende horizontale Diversifizierung des copyright-Schutzes macht e |
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Reutter, Wolfgang Paul, „Objektiv Wirkliches“ in Friedrich Carl von Savignys Rechtsdenken, Rechtsquellen und Methodenlehre (= Savignyana 10 = Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 263). Klostermann, Frankfurt am Main 2011. XIX, 478 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 129 (2012) 54. IT |
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Friedrich Carl von Savigny, der wohl berühmteste deutsche Jurist, starb im Alter von 82 Jahren in Berlin am 25. Oktober 1861. Zur 150. Wiederkehr seines Todestags wird seiner vielfältig rühmend gedacht. Deswegen fügt es sich trefflich, dass rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt der Verfasser eine überarbeitete Fassung seiner von Andreas Hoyer vertrauensvoll unterstützten, im Sommersemester 2009 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation im Druck vorlegen konnte, die der Herausgeber in Ermangelung eines anderen Interessenten wenigstens in wenigen Zeilen der Allgemeinheit vorstellen muss.
Gegliedert ist die selbständige beeindruckende Untersuchung klar in drei Teile, die von den Grundlagen des Rechtsdenkens bei Savigny ausgehen, wobei der Verfasser zwischen rechtsontologischen, rechtsepistemologischen sowie rechtsdogmatischen und rechtsmethodologischen Bereichen unterscheidet. Es folgt die Rechtsquellenlehre Savignys, bei welcher der Verfasser der allgemeinen Bedeutung des Begriffs der Rechtsquelle die besondere Bedeutung bei Savigny gegenüberstellt. Im dritten Teil untersucht der Verfasser die Methodenlehre Savignys und gelangt von der allgemeinen Bedeutung des Begriffs der juristischen Methode über die besondere Bedeutung des Begriffs der juristischen Methode bei Savigny zur besonderen Bedeutung des Begriffs der historischen Methode bei Savigny.
Im Ergebnis stellt der Verfasser - unabhängig von, aber in Übereinstimmung mit Joachim Rückert - ein umfassendes einheitliches Bild eines in objektiven Wirklichkeiten denkenden Savigny fest. Alles Recht ist danach bei Savigny als eine „objektive Idee“ bereits gegeben. Tatsächlic |
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Revista de dret històric català, Volum 7 (2006). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2007. 316 S. Besprochen von Filippo Ranieri. |
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Revista de dret històric català, Volum 8 (2008). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2009. 280 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Revista de dret històric català, Volum 9 (2011). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2011. 386 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Angezeigt seien hier der siebte, der achte und der neunte Band der katalanischen rechtshistorischen Zeitschrift, die vom Institut d’estudis catalans in Barcelona herausgegeben wird. Über diese Publikationsreihe hat der Rezensent bereits mehrmals in der germanistischen Abteilung dieser Zeitschrift berichtet (siehe Bd. 124. 2007, S. 401-402; Bd. 125. 2008, S. 561; Bd. 126. 2009, S. 343-344). Zu den hier angezeigten Bänden siehe den ausführlichen Bericht von G. D. Guyon, in: Revue historique de droit français et étranger 88 (2010), S. 334-335. Neben einer Einführung und zahlreichen Rezensionen und Chroniken enthalten alle drei Bände etliche größere Beiträge. Sie betreffen sämtlich die katalanische Rechts- und Sozialgeschichte. Die Themen reichen vom Hochmittelalter bis zu Fragen der jüngsten Zeitgeschichte. Gemeinsam ist allen Beiträgen die unverkennbare Absicht, die Autonomie der katalanischen Rechtsentwicklung hervorzuheben. Der neunte Band stellt zugleich eine Gedächtnisschrift zur Ehre des katalanischen Juristen und Verfassungshistorikers Víctor Ferro Pomà (1936-2007) dar. (Zur Person mit einer Bibliographie seiner rechtshistorischen Veröffentlichungen siehe S. 61-70).
Saarbrücken Filippo Ranieri
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Revista de dret històric català, Volum 8 (2008). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2009. 280 S. Besprochen von Filippo Ranieri. |
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Revista de dret històric català, Volum 8 (2008). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2009. 280 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Revista de dret històric català, Volum 9 (2011). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2011. 386 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Angezeigt seien hier der siebte, der achte und der neunte Band der katalanischen rechtshistorischen Zeitschrift, die vom Institut d’estudis catalans in Barcelona herausgegeben wird. Über diese Publikationsreihe hat der Rezensent bereits mehrmals in der germanistischen Abteilung dieser Zeitschrift berichtet (siehe Bd. 124. 2007, S. 401-402; Bd. 125. 2008, S. 561; Bd. 126. 2009, S. 343-344). Zu den hier angezeigten Bänden siehe den ausführlichen Bericht von G. D. Guyon, in: Revue historique de droit français et étranger 88 (2010), S. 334-335. Neben einer Einführung und zahlreichen Rezensionen und Chroniken enthalten alle drei Bände etliche größere Beiträge. Sie betreffen sämtlich die katalanische Rechts- und Sozialgeschichte. Die Themen reichen vom Hochmittelalter bis zu Fragen der jüngsten Zeitgeschichte. Gemeinsam ist allen Beiträgen die unverkennbare Absicht, die Autonomie der katalanischen Rechtsentwicklung hervorzuheben. Der neunte Band stellt zugleich eine Gedächtnisschrift zur Ehre des katalanischen Juristen und Verfassungshistorikers Víctor Ferro Pomà (1936-2007) dar. (Zur Person mit einer Bibliographie seiner rechtshistorischen Veröffentlichungen siehe S. 61-70).
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Revista de dret històric català, Volum 9 (2011). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2011. 386 S. Besprochen von Filippo Ranieri. |
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Revista de dret històric català, Volum 8 (2008). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2009. 280 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Revista de dret històric català, Volum 9 (2011). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2011. 386 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Angezeigt seien hier der siebte, der achte und der neunte Band der katalanischen rechtshistorischen Zeitschrift, die vom Institut d’estudis catalans in Barcelona herausgegeben wird. Über diese Publikationsreihe hat der Rezensent bereits mehrmals in der germanistischen Abteilung dieser Zeitschrift berichtet (siehe Bd. 124. 2007, S. 401-402; Bd. 125. 2008, S. 561; Bd. 126. 2009, S. 343-344). Zu den hier angezeigten Bänden siehe den ausführlichen Bericht von G. D. Guyon, in: Revue historique de droit français et étranger 88 (2010), S. 334-335. Neben einer Einführung und zahlreichen Rezensionen und Chroniken enthalten alle drei Bände etliche größere Beiträge. Sie betreffen sämtlich die katalanische Rechts- und Sozialgeschichte. Die Themen reichen vom Hochmittelalter bis zu Fragen der jüngsten Zeitgeschichte. Gemeinsam ist allen Beiträgen die unverkennbare Absicht, die Autonomie der katalanischen Rechtsentwicklung hervorzuheben. Der neunte Band stellt zugleich eine Gedächtnisschrift zur Ehre des katalanischen Juristen und Verfassungshistorikers Víctor Ferro Pomà (1936-2007) dar. (Zur Person mit einer Bibliographie seiner rechtshistorischen Veröffentlichungen siehe S. 61-70).
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Reynolds, Susan, Before Eminent Domain. Toward a History of Expropriation of Land for the Common Good. University of North Carolina Press, Chapel Hill 2010. VIII, 175 S. Besprochen von Susanne Jenks. |
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Dieser Essay deckt einen weiten geographischen (hauptsächlich Westeuropa und Amerika) und zeitlichen (Antike bis 1800) Bereich ab und argumentiert, dass der Ursprung des „eminent domain“ (ein von Hugo Grotius geprägter Begriff, der heute vornehmlich in Amerika Verwendung findet) nicht in einem übergeordneten Rechtsanspruch auf Land zu finden ist, der Feudalismus somit keine Rolle spielte, und dieses in Westeuropa schon vor dem 12. Jahrhundert zu findende Phänomen auch keinem neuen Gesetz und keiner neuen Idee von Gemeinwohl entsprang, also nicht „geboren“ wurde, sondern vielmehr seit frühester Zeit im Gemeinwesen vorhanden war. Die vor dem 12. Jahrhundert zu findenden Belege für Landenteignungen zum Wohle der Gemeinschaft sind weitverstreut, was entweder darauf schließen lässt, dass es in dieser Zeit wenig Landenteignungen gab oder dass diese als normal angesehen wurden und daher nicht begründet werden mussten. Die Zunahme der Belege im 12. Jahrhundert kann mit der besseren Überlieferung der Dokumente zusammen hängen und/oder mit einem Zuwachs an Enteignungen aufgrund wirtschaftlichen Wachstums und Städtegründungen und dem Bau von Befestigungsanlagen erklärt werden. Allerdings zeigen die ersten Belege für „eminent domain“ eine Frühform: so wurde für das der Kirche von den Karolingern zur Landesverteidigung des Landes genommene Land gegen eine jährliche Nutzungsgebühr nur geliehen, und frühe englische Beispiele zeigen, dass Land getauscht wurde, wenn es für das Gemeinwohl und den gemeinen Nutzen (beide Begriffe werden vor 1800 synonym benutzt) benötigt wurde, während unter „eminent domain“ der völlige Verlust aller Rechte auf das enteignete Land gegen Entschädigung verstanden wird. Warum das Enteignungsrecht gegen Kompensation so weitläufig |
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Richter, Martin, Kirchenrecht im Sozialismus. Die Ordnung der evangelischen Landeskirchen in der DDR (= Ius Ecclesiasticum 95). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XIX, 259 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Richter, Martin, Kirchenrecht im Sozialismus. Die Ordnung der evangelischen Landeskirchen in der DDR (= Ius Ecclesiasticum 95). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XIX, 259 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1968 geborene, nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Marburg und Hannover 1998 mit einer Dissertation über die Untersuchungsmaxime im älteren Verwaltungsprozess promovierte und seitdem in der kirchlichen Verwaltung tätige, derzeit das Referat für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht im Konsistorium der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz leitende Verfasser erhielt den Anstoß für seine Beschäftigung mit dem Recht der evangelischen Landeskirchen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus seiner beruflichen Praxis. In seiner Landeskirche galten lange und gelten teilweise auch heute noch alte ostdeutsche und westdeutsche Kirchenrechtsbestände. Vornehmlich interessiert hat ihn die Rolle des Kirchenrechts bei der Wahrung der Eigenständigkeit der Kirche in der DDR.
Schon 1933 mussten die Kirchen nach einem neuen Verhältnis zum Staat suchen. Während in den westlichen Besatzungszonen eine gewisse Rückkehr zu den früheren Gegebenheiten möglich war, setzte sich die Ablehnung von Religion und Kirche in der sowjetischen Besatzungszone in abgeänderter Art und Weise fort. Für das Recht war der Übergang zur sozialistischen Gesetzlichkeit kennzeichnend.
In einem ersten Teil schildert der Verfasser die schwierigen Rahmenbedingungen. In einem zweiten Teil überblickt er das Schrifttum des Kirchenrechts in der DDR, wobei etwa Manfred Stolpe eine gewisse Hervorhebung erfährt, und vertieft seine Einsichten durch drei Einzelstudien über das Mitgliedschaftsrecht, die kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Mitarbeitervertretungsrecht. Am Ende seiner eine Literaturlücke überzeugend schließenden Studie ermittelt er Differenzen und Parallelen zur Entwicklung in der Bundesrepublik und zeigt Anknüpfun |
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Rinck, Nadine, Max Rheinstein - Leben und Werk (= Studien zur Rechtswissenschaft 262). Kovač, Hamburg 2011. XXV, 423 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rinck, Nadine, Max Rheinstein - Leben und Werk (= Studien zur Rechtswissenschaft 262). Kovač, Hamburg 2011. XXV, 423 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Theodor Baums betreute, im Wintersemester 2009/2010 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie betrifft den schweren, aber erfolgreichen Lebensweg Max Rheinsteins in Deutschland, in den Vereinigten Staaten von Amerika und in vielen weiteren Ländern. Sie beruht auf der Verwertung umfangreicher Literatur und Archivalien auch am wichtigsten Wirkungsort und zielt darauf ab, durch die Analyse von Leben und Werk Max Rheinsteins Leistung in der internationalen Rechtsentwicklung aufzuzeigen und dadurch die deutsche und amerikanische Rechtsgeschichte zu bereichern.
Der vorweg auf der Höhe seines Wirkens abgebildete Max Rheinstein wurde in Bad Kreuznach am 5. 7. 1899 als einziges, von kleineren körperlichen Anfälligkeiten geschwächtes Kind des in Münchweiler 1842 geborenen jüdischen Weinhändlers aus zweiter Ehe mit der Tochter eines jüdischen Rechtskonsulenten geboren und wuchs nach dem frühen Tod des Vaters (12. 4. 1904) in München in der Maxvorstadt im Haus der Großeltern in gutbürgerlichem Umfeld ohne finanzielle Sorgen auf. Nach Freiwilligenjahr, Kriegsdienst ohne Fronteisatz, Notreifeprüfung am 8. 5. 1918 und kurzem soldatischem Einsatz in Österreich nahm er am 25. 11. 1918 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität München auf, wo er im Frühjahr 1921 aus Interesse Bücherwart im Institut für Rechtsvergleichung Ernst Rabels und ab 1. 12. 1922 entlohnter Assistent wurde. Nach erster Prüfung und mit summa cum laude bewerteter Promotion über die Störung der freien Erwerbstätigkeit durch rechtswidrige Beeinflussung Dritter sowie der mit gut benoteten zweiten juristischen Staatsprüfung folgte er Ernst Rabel nach Berlin und wurde wissenschaftlicher Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut f |
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Rinke, Stefan, Revolutionen in Lateinamerika. Wege in die Unabhängigkeit 1760-1830. Beck, München 2010. 392 S., 19 Abb., 7 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rinke, Stefan, Revolutionen in Lateinamerika. Wege in die Unabhängigkeit 1760-1830. Beck, München 2010. 392 S., 19 Abb., 7 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Wenn im Jahr 2010 die Dekolonisation Lateinamerikas monographisch einer näheren Betrachtung unterzogen wird, so hat das seinen guten – nämlich jubilarischen – Grund im bicentenario: Denn vor gut 200 Jahren vollzogen sich in der Südhälfte des amerikanischen Kontinents jene umwälzenden Veränderungen, die heute gemeinhin als Geburt der Unabhängigkeit und nationalen Eigenständigkeit der südamerikanischen Staatenwelt gefeiert werden.
Mit Stefan Rinke hat sich ein ausgewiesener Südamerika-Experte des Themas angenommen, der sich seine Sporen beim Doyen dieses Forschungsbereichs, Hans-Joachim König, verdient und diesem auch die vorliegende Arbeit gewidmet hat. Geboren 1965, wurde er bei König in Eichstätt promoviert und 2003 für neuere und neueste Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte Lateinamerikas habilitiert; seit 2005 lehrt er als Professor am Lateinamerika-Institut sowie am Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin, wo er bisher vor allem mit Studien zur Geschichte Chiles, einschlägigen Fachbeiträgen im Rahmen der „Enzyklopädie der Neuzeit“ und einer „Geschichte Lateinamerikas: Von den frühesten Kulturen bis zur Gegenwart“ (2010) an die Öffentlichkeit getreten ist.
Die hier zu besprechende Arbeit berichtet im klassischen Ton historischer Erzähltradition von den „wenig geradlinigen und oft widersprüchlichen Revolutionen […], mit denen die ersten europäischen Kolonialreiche der Neuzeit […] zu Fall kamen; sie will zeigen, „welche Faktoren ab etwa 1760 diesen Zerfall beschleunigten, wie sich die Unabhängigkeitsbewegungen in Lateinamerika entfalteten und welche Probleme sich um 1830 den neuen Staaten stellten“, und rückt die als zusammengehöriger, in transatlantische Verflechtungen eingebundener Prozess verstandenen Umbrüche in Sain |
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Ritter, Gerhard A., Der Sozialstaat. Entstehung und Entwicklung im internationalen Vergleich, 3. Aufl. Oldenbourg, München 2010. XII, 281 S. Besprochen von Markus Raasch. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ritter, Gerhard A., Der Sozialstaat. Entstehung und Entwicklung im internationalen Vergleich, 3. Aufl. Oldenbourg, München 2010. XII, 281 S. Besprochen von Markus Raasch.
Gerhard A. Ritters Standardwerk liegt nunmehr in dritter Auflage vor. Text, Fußnotenapparat und Literaturverzeichnis wurden dabei in Relation zur 1990 erschienenen zweiten Auflage unverändert gelassen und lediglich um ein Nachwort ergänzt.
Die Stärken des Buches sind bekannt: Der vermutlich verdienteste Kenner der Materie umreißt Genese, Entwicklungsprozesse, Charakteristika und Zukunftsperspektiven des deutschen Sozialstaates im internationalen Vergleich. Er äußert sich zunächst ausführlich zu terminologischen Fragen, wobei er u. a. den der Tradition des aufgeklärten Absolutismus verpflichteten Begriff des „Wohlfahrtsstaates“ vom ihm historisch präziser erscheinenden „Sozialstaat“ abgrenzt. Sodann veranschaulicht er dessen Ausprägung als Derivat der modernen Industriegesellschaft, welche die überkommene einerseits christlich-karitativ geprägte, andererseits seit dem 16. Jahrhundert sich zusehends verstaatlichende Armenfürsorge zum Anachronismus werden lässt. Es wurden neue, umfassendere Formen sozialer Sicherung nötig, die sich etwa im Ausbau der Arbeiterschutzgesetzgebung manifestierten und vor allem in Gestalt der Sozialversicherung bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs fast flächendeckend in Europa institutionalisierten. Für die Zeit zwischen 1918 und 1945 beschreibt Ritter u. a. im Seitenblick auf die USA die weitere Expansion sozialer Sicherungssysteme. Zugleich führt er die ersten signifikanten Krisenerscheinungen des Sozialstaates vor Augen, die er etwa am Versagen seiner Institutionen während der Weltwirtschaftskrise, aber auch an der machtpolitischen Instrumentalisierung durch den Nationalsozialismus festmacht. Der Sozialstaatsentwicklung zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Zusammenbruch des Sowjetimperiums attestiert Ritter vor allem drei Ken |
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Ritter, Gerhard A., Wir sind das Volk! Wir sind ein Volk! Geschichte der deutschen Einigung (= becksche Reihe). Beck, München 2009. 191 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerRitterwirsinddasvolk20110825 Nr. 13712 ZRG GA 129 (2012) 80
Ritter, Gerhard A., Wir sind das Volk! Wir sind ein Volk! Geschichte der deutschen Einigung (= becksche Reihe). Beck, München 2009. 191 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zur Geschichte gehört trotz ständigen Werdens und Vergehens der Bestand ebenso wie der Wandel. Sie sind in ihrem Verhältnis zu einander nicht wirklich vorauszusehen. Für die meisten Zeitgenossen kam deswegen die 1989 erfolgte Wende der seit 1945 bestehenden Weltpolitik einigermaßen überraschend.
Gerhard A. Ritter, emeritierter Professor für neuere und neueste Geschichte an der Universität München, hat sie miterlebt. Sie hat ihn in ihren Auswirkungen auf die Deutschen so bewegt, dass er nicht nur den Preis der deutschen Einheit (2007) beschrieben hat, sondern auch die Geschichte der in Oktober 1989 sichtbar einsetzenden und bis 3. Oktober 1990 zumindest äußerlich abgeschlossenen Vereinigung der Deutschen Demokratischen Republik mit der Bundesrepublik Deutschland. Nach einem kurzen Vorwort hält er sie in drei Teilen mit 16 Abschnitten für jedermann gut verständlich dauerhaft fest.
Dabei schildert er zunächst die deutsche Vereinigung als Problem der internationalen Politik, in deren Rahmen Helmut Kohl die ihm eröffnete Möglichkeit nutzt. Auf dieser Grundlage vertieft er dann die aus der politischen Entscheidung erwachsende soziale Problematik. Ergänzt werden diese Überlegungen durch die Wirtschafts-, Finanz- und Verfassungspolitik, wobei sich am Ende die weitere Entwicklung nicht vorhersagen lässt, sodass der Verfasser sein mit Anmerkungen, Literaturhinweisen und einem Verzeichnis der gut 50 wichtigsten Personen von Attali bis Wiemer versehenes Werk nur mit der ungewissen Hoffnung auf ein stärkeres inneres Zusammenwachsen der Deutschen in Ost und West beschließen kann.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Ritzke, Beate, Der ordo-soziale Wirtschafts- und Rechtsbegriff von Hermann Roesler (1834-1894) (= Europäische Hochschulschriften 2, 4971). Lang, Frankfurt am Main 2010. 231 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Ritzke, Beate, Der ordo-soziale Wirtschafts- und Rechtsbegriff von Hermann Roesler (1834-1894) (= Europäische Hochschulschriften 2, 4971). Lang, Frankfurt am Main 2010. 231 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Fragt man, wie die Verfasserin in ihrer Einleitung, nach Carl Friedrich Hermann Roesler, so können nur wenige über ihn und noch weniger über seine Werke Auskunft geben, was eine Betrachtung des Lebens und Werkes für die Verfasserin reizvoll macht. Zwar sind bereits zwei größere werkbiographische Arbeiten von Anton Rauscher 1969 und Anna Bartels-Ishikawa 2007, besprochen von Beate Ritzke in ZRG GA 126 (2009), erschienen. Eine umfassende Untersuchung zu Roeslers Rechts- und Wirtschaftsbegriff, wie sie die Verfasserin anstrebt, findet sich aber weder dort noch in sonstigen Werken über Roesler.
Die Verfasserin gliedert ihre eigene Untersuchung außer in Einleitung und Schluss in drei Sachkapitel. In ihnen behandelt sie zunächst Leben und Werk (Bücher, Aufsätze, Rezensionen) Roeslers, der von 1878 bis 1893 in Japan weilte, und zeigt unter Fazit und Ausblick Roesler als Menschen und als Wissenschaftler. Danach geht sie sorgfältig und ausführlich auf den ordo-sozialen Rechtsbegriff unter Trennung zwischen dem allgemeinen Rechtsbegriff und dem besonderen Rechtsbegriff des Verwaltungsrechts in Abgrenzung zu Privatrecht, Staatsrecht, Kirchenrecht, Strafrecht, Verfahrensrecht und Justiz ein und hebt davon den ordo-sozialen Rechtsbegriff ab.
Wichtigste Konsequenz des ordo-sozialen Rechtsbegriffs ist anschließend die „neue“ ordo-soziale Nationalökonomie. Hier kann die nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main an der Swansea University in Wales graduierte, 2009 während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin Joachim Rückerts 2009 mit der vorliegenden Dissertation promovierte Verfasserin zeigen, dass Roesler in einem frühen Stadium des Aufeinandertreffens von Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft im Rahme |
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Rogg, Matthias, Armee des Volkes? Militär und Gesellschaft in der DDR (= Militärgeschichte der DDR 15). Links, Berlin 2008. XIV, 687 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Rogg, Matthias, Armee des Volkes? Militär und Gesellschaft in der DDR (= Militärgeschichte der DDR 15). Links, Berlin 2008. XIV, 687 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Armee des Volkes war anfangs nicht das Wunschthema des in Wittmund 1963 geborenen, 1983 in die Bundeswehr als Berufssoldat eintretenden, von 1989 bis 1993 in Freiburg im Breisgau neuere/neueste Geschichte, Kunstgeschichte und mittlere Geschichte studierenden, von 1994 bis 1998 bei dem Aufbau des Museums des Dreißigjährigen Krieges in Wittstock an der Dosse, der flächenmäßig sechstgrößten Stadt Deutschlands, tätigen, 1998 über Soldatenbilder - Studien zur bildlichen Darstellung von Kriegsleuten im 16. Jahrhundert promovierten Verfassers. Die Vielschichtigkeit des Themas und die Möglichkeit einer anregenden Teamarbeit im Militärgeschichtlichen Forschungsamt überzeugten ihn jedoch. Als Frucht intensiver langjähriger Bemühungen konnte er im Jahre 2008 seine fragende Untersuchung über die Armee des Volkes vorlegen, auf Grund deren er als erster habilitierter Militärhistoriker, der zugleich aktiver Soldat der Bundeswehr (derzeit Oberstleutnant) war, im Fach neuere Geschichte der philosophischen Fakultät der Universität Potsdam habilitiert wurde.
Ausgangpunkt war die interessante Frage, ob die Landesverteidigung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, in der schließlich etwa jeder fünfte Bürger im erwerbstätigen Alter in einer (para)militärischen Organisation erfasst war, real oder nur verbal eine Sache des ganzen Volkes war. Ihr widmet sich der Verfasser vor allem auf der Grundlage von mehr als 4000 unveröffentlichten, teilweise erstmals ausgewerteten Akten. Er gliedert dabei nach einer Fragestellung, Forschungsstand, Quellendiskussion , Methode und Aufbau beschreibenden Einleitung in acht Sachkapitel über Selbstbild, Freundbild, Feindbild, Strukturen der wehrpolitischen Mobilisierung, Motivation, Systemwelt und Lebenswelt in der Kaserne, Lebenswelt am Standort |
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Rohrßen, Benedikt, Von der „Anreizung zum Klassenkampf“ zur „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung 34). De Gruyter, Berlin 2009. XVII, 342 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Rohrßen, Benedikt, Von der „Anreizung zum Klassenkampf“ zur „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung 34). De Gruyter, Berlin 2009. XVII, 342 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Thomas Vormbaum betreute, im Mai 2008 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität Hagen angenommene Dissertation des bei sämtlichen Mitgliedern des Lehrstuhls herzlich aufgenommenen Verfassers. Sie ist als Baustein des größeren Vorhabens der sorgfältigen Erforschung der modernen deutschen Strafgesetzgebung gedacht. Dementsprechend schließt die gelungene Studie für ihren Bereich eine dort bisher bestehende Lücke.
Gegliedert ist sie insgesamt in die drei Teile Grundlagen, Entwicklung seit 1870 und Zusammenfassung. Während der Verfasser zunächst Problemstellung, Forschungsstand, Methode und Fragestellungen sowie Darstellungsweise erörtert, schließt er bei seiner historischen Grundlegung gesetzliche Vorläufer im deutschen und französischen Recht, Rahmenvorgaben des Deutschen Bundes und einschlägige Bestimmungen der Partikularstrafgesetzgebung an, wobei Preußen im Mittelpunkt steht. Das Schwergewicht seiner Überlegungen ist im zweiten Teil enthalten.
Hier behandelt der Verfasser das Strafgesetzbuch, die Reformen und Reformversuche bis zum Beginn der Strafrechtsreform, den Beginn der Strafrechtsreform, die Weimarer Republik mit ihren Versuchen der Verschmelzung der §§ 111 und 130 RStGB, die Zeit des Nationalsozialismus, die Reformdiskussion und Gesetzgebung nach 1945 und die Reformüberlegungen und deren Realisierung seit den Achtzigerjahren in chronologischer Reihung sehr sorgfältig und formuliert dazu zahlreiche Zwischenergebnisse. Danach fasst er seine Erkenntnisse zusammen und stellt dabei insgesamt fest, dass erste Vorgänger der Vorschrift erst in der Mitte des 19. Jahrhund |
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Rom, Recht, Religion. Symposion für Udo Ebert zum siebzigsten Geburtstag, hg. v. Kühl, Kristian/Seher, Gerhard (= Politika 5). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XI, 653 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rom, Recht, Religion. Symposion für Udo Ebert zum siebzigsten Geburtstag, hg. v. Kühl, Kristian/Seher, Gerhard (= Politika 5). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XI, 653 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Die Festschrift für Udo Ebert spiegelt das breite wissenschaftliche Interesse des Jubilars wieder. Das Recht wird aus den Blickwinkeln verschiedenster Disziplinen betrachtet als eine Grundvoraussetzung gelingenden Lebens in menschlicher Gemeinschaft. Aus dem ganz und gar bunten Munusculum seien ein paar Beiträge herausgehoben, ohne damit sagen zu wollen, die anderen „Blumen“ im Strauß seien es nicht wert, betrachtet zu werden. Hervozuheben ist, dass jeder Aufsatz in nützlicher Weise mit einer handlichen Bibliographie abschließt.
Dietrich V. Simon schreibt über den „Einfluss des Christentums auf die Gesetzgebung Kaiser Konstantins des Großen“ (S. 73-88) und damit über ein geradezu traditionelles Thema, wenn man an den Text des Prologs des Sachsenspiegels denkt, der in Konstantin das Muster christlicher Gesetzgebung sah. Simon begründet anhand reicher Beobachtungen, dass Konstantin trotz aller Begünstigung der Kirche keine systematische Umgestaltung des römischen Rechts vorgenommen habe. Soweit Simon davon spricht, der christliche Glaube sei unter Theodosius „Staatsreligion“ geworden (S. 73), könnte das zu Missverständnissen führen. Von einer staatlichen Lenkung der Geschicke der Kirche konnte man im vierten Jahrhundert wohl eher nicht sprechen. Sehr schnell sind so bedeutende Theologen wie der Mailänder Bischof Ambrosius auf Distanz und Trennung verschiedener Sphären bedacht gewesen.
Der evangelische Theologe Ulrich Kühn beschäftigt sich mit dem „Gesetzesbegriff des Thomas von Aquin“ (S. 89-98). Er sieht im „System des Thomas von Aquin“ eine „kulturelle… Synthese ersten Ranges“ (S. 89), worin dem Autor durchaus beizupflichten ist. Der Traktat über das Gesetz, so erklärt Kühn, finde sich inhaltlich und äußerlich ungefähr in der Mi |
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Rome II Regulation. Pocket Commentary, hg. v. Huber, Peter. Sellier, München 2011. XVIII, 470 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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In seinem kurzen Vorwort beschreibt der in Mainz tätige Herausgeber, wie er ursprünglich nach Erlass der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht einen Kurzkommentar allein verfassen hatte wollen. Wegen familiärer Veränderungen erkannte er aber rasch, dass er dafür nicht genügend Zeit finden werde. Deswegen entschied er sich für eine erfolgreiche Arbeitsteilung.
Dementsprechend verblieb ihm selbst im Wesentlichen die Aufgabe der Organisation. Die eigentliche Ausführung übernahmen Markus Altenkirch und Ivo Bach in Mainz sowie Angelika Fuchs in Trier und Martin Illmer in Hamburg. Von ihnen übernahm Martin Illmer die Einleitung und die Artikel 5-6, 8-9, 13 und 27-32, Ivo Bach die Artikel 1-4, 12, 14-15, 17 und 20, Angelika Fuchs die Artikel 7, 16, 26, Markus Altenkirch die Art. 18-19 und 21-25, während der Herausgeber bei den Artikeln 10 und 11 mit Ivo Bach zusammenwirkte.
Das gemeinsame Werk ist der erste Band einer Reihe von Taschenkommentaren des Verlages zu europäischen Verordnungen und internationalen Vertragswerken im Bereich des Kollisionsrechts. Seine Handlichkeit und seine graphische Gestaltung werden Interessenten vorteilhaft ansprechen. Der durch einen kurzen Index aufgeschlossene, auch auf die geschichtliche Entwicklung eingehende Sachinhalt kann ihnen eine große Hilfe sein.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Rosenblum, Warren, Beyond the Prison Gates. Punishment & Welfare in Germany, 1850-1933 (= Studies in Legal History). The University of North Carolina Press, Chapel Hill 2008. XII, 326 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz. |
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Die Untersuchung Warren Rosenblums ist einer Fragestellung gewidmet, die in dieser Form bisher, wenn überhaupt, nur wenig oder am Rande thematisiert worden ist. Sie spürt Zusammenhängen zwischen der Kriminalpolitik sowie fürsorgerischen und wohlfahrtsstaatlichen Tendenzen in Deutschland in den verschiedenen Epochen von 1850 bis 1933 nach. Der Verfasser will anhand der kriminalpolitischen Praxis, insbesondere von Konzepten privater Fürsorge und Wohlfahrt, die in den Bereichen der Justiz, des Strafvollzugs und der Strafentlassenenhilfe verwirklicht worden sind, den Nachweis dafür erbringen, welchen Einfluss in jenem Zeitraum liberale und christliche Vorstellungen auf den staatlichen und gesellschaftlichen Umgang mit Straftätern genommen haben. Insgesamt wollten sie an die Stelle degradierender und infantilisierender Formen der Bestrafung aus humanitären wie präventiven Gründen sozialintegrative Reaktionen und Hilfen setzen. Rosenblum knüpft dabei nicht nur an die Bestrebungen und Tätigkeit der Vereine und Organisationen der Straffälligenhilfe, die ja im 19. Jahrhundert zunehmend an Bedeutung gewonnen haben, sondern auch an Einrichtungen wie die Soziale Gerichtshilfe an, die in der Weimarer Zeit die Gerichte mit Informationen über Tatverdächtige und Straftäter mit Hilfen zur sozialen Eingliederung unterstützt haben. Die Verflechtungen und Querverbindungen, die er zwischen Justiz, Strafvollzug sowie Wohlfahrtseinrichtungen und Wohlfahrtsprojekten an praktischen Beispielen aufzeigt, geben ein anderes Bild von sozialer Kontrolle und Kriminalpolitik als das von der neueren Forschung vielfach vermittelte. Damit blendet Rosenblum kriminalpolitische Reformbestrebungen in Politik und Wissenschaft keineswegs aus; sie stehen abe |
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Rotenburg an der Fulda (1170) 1248-1574. Quellen zur Geschichte einer hessischen Stadt. Digitale Beilage mit Quellen bis 1648, bearb. v. Löwenstein, Uta (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 73). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2010. LXIX, 772 S., 16 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die zur Feier des 750. Geburtstags der Stadt Rotenburg an der Fulda im Jahre 1998 vorgelegten Gaben eines zweibändigen Findbuchs des Rotenburger Stadtarchivs und einer zweibändigen Ausgabe von Chroniken veranlassten die Bearbeiterin nach ihrem kurzen Vorwort zum Nachdenken über ein weiteres passendes Geburtstagsgeschenk. Als sinnvolles Vorbild erschienen ihr die von Karl August Eckhardt 1954 für Witzenhausen und 1959 für Eschwege geschaffenen Sammlungen der städtischen Rechtsquellen. Mit gut begründeter Verspätung ist dieser Plan erfreulicherweise nunmehr in einer stattlichen Form gelungen, wenngleich für die insgesamt 4200 Manuskriptseiten eine pragmatische Lösung erforderlich wurde.
In ihrer kurzen, wichtigen Abbildungen folgenden Einleitung berichtet die Bearbeiterin über Land und Herrschaft, wobei sie besonders darauf hinweist, dass der Name Rotenberg bereits in einer 1170 von Abt Willibold von Hersfeld ausgestellten Urkunde für den Hersfelder Ministerialen Wigand von der thüringischen Vogteiburg Rotenberg bezeugt ist, sowie von Stadtentwicklung und Stadtverwaltung. Danach legt sie ihre vor allem im Staatsarchiv Marburg, daneben aber auch im Staatsarchiv Darmstadt, im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt und im Landeskirchlichen Archiv Kassel aufbewahrten Quellen einschließlich der unveröffentlichten Literatur dar. Die in 531 Nummern gegliederte, um zwei Nachträge ergänzte Edition beginnt dann mit einem Regest der Ersturkunde von 1170 und endet mit einem Auszug aus dem Verzeichnis der Schweinehecken im Forst Rottenberg von 1574.
Ein sehr ausführlicher Index erschließt den Band. Eine CD erweitert die durch die |
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Roth, Harald/Gündisch, Konrad, Fünfkirchen/Pécs. Geschichte einer Europäischen Kulturhauptstadt. Böhlau, Wien 2010. 170, 16 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Fünfkirchen oder ungarisch Pécs ist bereits in römischer Zeit ein wichtiger Ort (Sopianae, später Quinque Basilicae). Nur zwei Jahre nach Wien wurde es Sitz einer Universität und 1664 sah ein ungarischer Offizier die Innenstadt mit 16 Moscheen sogar als größer an als Wien. Anlässlich der Wahl zu einer Kulturhauptstadt Europas (neben Essen und Istanbul) für das Jahr 2010 legen die Verfasser einen mit 21 Abbildungen ausgestatteten knappen Überblick über die reiche und wechselvolle Geschichte der bedeutenden, durch zahlreiche Sehenswürdigkeiten ausgezeichneten Stadt vor.
Innsbruck Gerhard Köbler
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