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Rabaa, Annika Lillemor Lara, Die Ehe als Rechtsinstitut im Badischen Landrecht von 1810 - unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklungen im 19. Jahrhundert (= Rechtshistorische Reihe 414). Lang, Frankfurt am Main 2011. 427 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT

Rabaa, Annika Lillemor Lara, Die Ehe als Rechtsinstitut im Badischen Landrecht von 1810 - unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklungen im 19. Jahrhundert (= Rechtshistorische Reihe 414). Lang, Frankfurt am Main 2011. 427 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von der Großmutter inspirierte, vom Vater in den Beginn gesetzte, ohne die Mutter nicht beendete, von Jan Schröder verständnisvoll begleitete und betreute, 2011 von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen angenommene Dissertation der 1982 geborenen, in Passau und Tübingen studierenden, ihr heimatlich-badisches Weltbild durch Auslandsaufenthalte in Kanada, Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika erweiternden Verfasserin. Sie vertieft in ansprechender Weise das Wissen um das bedeutsame badische Landrecht von 1810. Dazu gliedert sie sich außer in Einführung und Schlussbetrachtung in insgesamt vier Kapitel.

 

Zunächst stellt die Verfasserin die Rechte und Pflichten der Eheleute auf Grund der Eheschließung und der Eheherrschaft des Mannes einschließlich der Rollenverteilung in Haushalt und Beruf innerhalb der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der gerichtlichen Durchsetzung dar. Dem folgen die Ehescheidung und die in ihren Auswirkungen weniger einschneidenden Trennungen von Tisch und Bett und zeitlichen Trennungen. Damit ist die Ehe erfasst, weil das Kindschaftsrecht ausgeschlossen ist.

 

Im Ergebnis ermittelt die Verfasserin die Ehe während des gesamten 19. Jahrhunderts als einzige respektable Lebensnorm für Frauen, wobei erste zögerliche Versuche der Frauenbewegung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts sich eigentlich nur auf die wirtschaftliche Versorgung junger lediger Frauen vor der Ehe konzentrierten. Danach entwickelte sich ab der Mitte des 19. Jahrhunderts langsam ein Arbeitsmarkt für Frauen in den Städten. Scheidungsklagen blieben entsprechend der auch ein Rechtsquellenverzeichnis aufweisenden, sachgerechten Untersuchung der Verfasserin (nicht gering, sondern wohl) eher selten.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler