Quellen zur Alltagsgeschichte der Deutschen 1815-1870, hg. v. Brandt, Hartwig/Grothe, Ewald (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe B, 44). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005. XXII, 234 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT
Quellen zur Alltagsgeschichte der Deutschen 1815-1870, hg. v. Brandt, Hartwig/Grothe, Ewald (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe B, 44). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005. XXII, 234 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Quellen zur Alltagsgeschichte der Deutschen zwischen 1815 und 1870 verdienen sicherlich auch das Interesse der Rechtsgeschichte, weil sich das Recht auch im Alltag abspielt. Voraussetzung für eine von Interessierten angeregte Rezension ist aber herkömmlicherweise ein Rezensionsexemplar. Wo es ausbleibt, kann der Herausgeber nur auf Grund eines ausgeliehenen Bibliotheksexemplars einen kurzen späten Hinweis erstellen.
Das hilfreiche Werk umfasst insgesamt 117 Texte. Bei einem Gesamtumfang von 234 Seiten bedeutet dies eine durchschnittliche Länge von etwa 2 Seiten pro Text. Erfasst sind dabei Signaturen der Zeit wie etwa das Prinzip der Gesellschaft (1850), Orte, Regionen, Stadt und Land, Wohnen, öffentliche Hygiene und Umwelt, Ernährung, Armut, Krankheit, Mann und Frau, Kinder, Geburt und Tod, die bürgerliche Familie, Landwirtschaft und Gewerbe, Bildung, Ausbildung, akademische Berufe, religiöse Mentalität und Kirche, Mobilität, Verkehr, Reisen, Migration, kulturelles Leben, Amusement, Theater, Musik, Verein, Fest, Hof, Orte und Riten der Politik, innerer Konflikt, Protest, Kriminalität und Strafe, äußerer Konflikt, Militär und Krieg.
Das Verzeichnis der abgekürzt zitierten Quellen hierfür reicht von Alexis bis Zinn. Daneben werden etwa gleich viele Quellen und Darstellungen genannt. Juristen erscheinen in dem leider eines Registers entbehrenden, interessanten Werk etwa im Kolleg von Eduard Gans, als Zuschauer im Parlament oder im Rahmen einer Hinrichtung in Tübingen (1854), doch kann der Jurist durch die Texte auch für alle anderen Lebensbereiche neue aufschlussreiche Einblicke gewinnen.
Innsbruck Gerhard Köbler