Brokamp, Iris, Die Verrechtlichung der Eltern-Kind-Beziehung in hundert Jahren BGB (= Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht 206). Gieseking, Bielefeld 2002. XLII, 269 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Brokamp, Iris, Die Verrechtlichung der Eltern-Kind-Beziehung in hundert Jahren BGB (= Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht 206). Gieseking, Bielefeld 2002. XLII, 269 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Inge Scherer betreute, im Wintersemester 2000/2001 von der juristischen Fakultät der Universität Würzburg angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie verfolgt im Wesentlichen eine bedeutsame Frage des Familienrechts während des 20. Jahrhunderts. Sie gliedert sich dabei nach einer allgemeinen Einleitung in sechs chronologisch geordnete Teile.
Der erste Teil behandelt kurz die Entwicklung des Personensorgerechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1900. Dazu greift die Verfasserin auch auf das römische Recht, das deutsche Recht, die gesellschaftspolitische Entwicklung, das gemeine Recht und die Partikularrechte aus. Als Ergebnis legt sie das Recht der elterlichen Gewalt samt seinen Einschränkungen im Bürgerlichen Gesetzbuch dar.
Der zweite Teil befasst sich mit den ersten Veränderungen, die nach dem ersten Weltkrieg und in der nationalsozialistischen Zeit sichtbar werden. Der dritte Teil hebt die verfassungsrechtliche Fixierung des elterlichen Erziehungsrechts durch Art. 6 des Bonner Grundgesetzes von 1949 besonders hervor. Der vierte Teil schildert die Rechtslage ab 1. April 1953, der fünfte Teil den Übergang von der elterlichen Gewalt zur elterlichen Sorge durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 18. 7. 1979 und der sechste Teil die durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. 12. 1997 geschaffene Rechtslage ab 1. Juli 1998.
In ihrer klaren abschließenden Zusammenfassung trennt die Verfasserin zwischen gesellschaftspolitischer Entwicklung vom liberalen Vorrang der Institution Familie über den wachsenden Einfluss des Staates in der Zwischenkriegszeit bis zur Wiederentdeckung des Individuums zu Gunsten de |
|
Brunner, Karl, Leopold der Heilige. Ein Portrait aus dem Frühling des Mittelalters. Böhlau, Wien 2009. 253 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Brunner, Karl, Leopold der Heilige. Ein Portrait aus dem Frühling des Mittelalters. Böhlau, Wien 2009. 253 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem Vorwort des bekannten Verfassers wurde das Buch in einer Zeit geschrieben, in der -wie oft - schwierige Fragen am Institut für österreichische Geschichtsforschung und an der Universität Wien zur Lösung anstanden. Da er es aber sich schuldig war, sich zwischendurch zu beweisen, dass er vor lauter Organisationsarbeit sein Handwerk nicht ganz verlernte, widmete er sich sachkundig dem Babenberger Markgraf Leopold III. 1095-1136. Dabei hielt er den Anmerkungsapparat so knapp wie möglich und verwies im Übrigen auf die weiterführende Literatur im Anhang.
Das Buch stützt sich nach den einleitenden Worten des Verfassers auf die akribische Forschungsarbeit zahlreicher Kolleginnen und Kollegen. Von einigen darunter hätte er es lieber gelesen, als es selber zu schreiben. Während der aus schlichter Neugier aufgenommenen Arbeit begann er zu verstehen, warum seit 1985 keine wissenschaftlichen Biographien Leopolds III. mehr vorgelegt wurden, und entschied sich dafür, sozusagen gleichzeitig zwei Biographien darzustellen, die der realen Person und die der historischen Figur, wobei von den ersten 33 Jahren fast kein Wissen vorhanden ist und Rätsel bleiben werden müssen, aber zumindest benannt werden sollen.
Der an den Beginn gestellte Versuch über die Anfänge kommt vom Ende des bei der tödlichen Verletzung vom 15. November 1136 deutlich mehr als 60 Jahre aufweisenden und damit wohl um 1075 geborenen, etwa 1,77-1,80 Meter großen, breitschultrigen Markgrafen her. Er umgreift das werdende Land in Familie, kirchlicher Organisation, Adel, Familia und Dienstleuten, Ministerialen sowie Wirtschaft und hebt die Prägungen hervor. Aus der Dichtung werden Ruodlieb, die Wiener Genesis, die Vorauer Bücher Mosis, Frau Ava, das Sankt Trudperter Hohelied und das Melker Marienlied nachdrücklich eingebunden.
&nbs |
|
Busch, Jörg W., Vom Amtswalten zum Königsdienst. Beobachtungen zur ,Staatssprache’ des Frühmittelalters am Beispiel des Wortes administratio (= Monumenta Germaniae Historica, Studien und Texte 42). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2007. XXX, 156 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Busch, Jörg W., Vom Amtswalten zum Königsdienst. Beobachtungen zur ,Staatssprache’ des Frühmittelalters am Beispiel des Wortes administratio (= Monumenta Germaniae Historica, Studien und Texte 42). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2007. XXX, 156 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie Karl der Große und Ludwig der Fromme das riesige Reich der Franken eigentlich verwalteten, sieht der Verfasser zu Recht als wichtige und interessante Frage an. Aus diesem Grunde sammelte er die Belege für das lateinische Gegenstück zu unserem heutigen Wort Verwaltung in den frühmittelalterlichen - und auch in hochmittelalterlichen - Quellen. Daraus entstanden zwischen 1996 und 2006 Überlegungen über das Verständnis von administratio vor 1200 Jahren..
Die Einleitung spannt den Rahmen zwischen Spätantike und Moderne. Ausgangspunkt sind dabei der Codex Theodosianus von 438/439 und das hieraus übernommene Wissen des Bischofs Remigius von Reims, der 481/482 mit administratio die künftige Tätigkeit König Chlodwigs bezeichnete. Allerdings fristete administratio unter den merowingischen Königen trotz der tatsächlich für den König verwaltenden Hausmeier ein Schattendasein und lässt sich nur ein dünnes Rinnsal der Vermittlung nördlich der Alpen in Gestalt des Breviarium Alarici und seiner Epitome erkennen.
Im Gegensatz hierzu taucht administratio 814 mit dem Herrschaftsantritt Ludwigs des Frommen wieder auf. Daraus entwickelt sich in Aquitanien ein neues Verständnis delegierter Amtswaltung der die res publica administrantes.. Christlich überhöht wird aus der administratio regni eine administratio ministerii.
Bei den Franken erkennt der Verfasser aber dafür nur eigentliches Unverständnis Von der intellektuellen aquitanischen Vorstellung der administratio ministerii kehrt man sich unter dem Einfluss Einhards ab. Trotz vielfacher Verwendung der res publica herrscht das Bild anschaulichen Dienens vor, nach dem die Gewalthaber handeln, richten und herr |
|
Carl Joseph Anton Mittermaier (1787-1867). Ein Heidelberger Professor zwischen nationaler Politik und globalem Rechtsdenken im 19. Jahrhundert. Katalog zur Ausstellung in der Universitätbibliothek Heidelberg 19. Februar-20. Mai 2009, hg. v. Moritz, Werner/Schroeder, Klaus-Peter. Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher 2009. 72 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Carl Joseph Anton Mittermaier (1787-1867). Ein Heidelberger Professor zwischen nationaler Politik und globalem Rechtsdenken im 19. Jahrhundert. Katalog zur Ausstellung in der Universitätsbibliothek Heidelberg 19. Februar-20. Mai 2009, hg. v. Moritz, Werner/Schroeder, Klaus-Peter. Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher 2009. 72 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in München am 5. August 1787 als Sohn eines Apothekers geborene Mittermaier, den Gustav Radbruch als den international berühmtesten unter allen deutschen Rechtsgelehrten des 19. Jahrhunderts bezeichnete, wurde nach dem Studium des Rechtes in Landshut und - nach erfolgreich bestandenen Prüfungen auf Anraten des Staatsministers und früheren Heidelberger Professors Georg Friedrich Zentner, dessen Söhne er als Hauslehrer unterrichtet hatte, sowie Paul Johann Anselm Feuerbachs, der ihn als Privatsekretär eingestellt hatte, - ab 13. April 1808 in Heidelberg am 29. März 1809 zwecks allerdings gescheiterter Berufung nach Innsbruck in der ältesten deutschen juristischen Fakultät in größter Eile promoviert. Aus Anlass des 200. Jahrestags dieses Ereignisses fand in der Universitätsbibliothek Heidelberg eine Ausstellung statt, die an den im Mittelpunkt eines internationalen Netzwerks von Strafrechtlern, Strafprozessualisten, Kriminologen, Gerichtsmedizinern, Kriminalstatistikern, Handelsrechtlern, Zivilprozessualisten, Rechtshistorikern und Rechtsvergleichern stehenden Gelehrten erinnert, der nach Tätigkeiten in Landshut (1811), wo ihn Savigny mit den Worten „aus Mittermaier wird schwerlich je etwas werden“ beurteilte, und Bonn (1819) von 1821 bis zu seinem Tod nahezu ein halbes Jahrhundert in Heidelberg lehrte, 867 größere und kleinere Werke veröffentlichte und zahlreiche Briefe an viele Partner versandte. Im zugehörigen, mit einem das markante Kinn klar wiedergebenden Bildnis und einer Handschriftenprobe Mittermaiers geschmückten Katalog zeichnet Klaus-Peter Schroeder ein eindrucksvolles Bild |
|
Carlen, Louis, Goms und Gommer in der Geschichte. Regionalzeitung Aletsch Goms AG, Fiesch 2009. 47 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 127 (2010) 00, ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Carlen, Louis, Goms und Gommer in der Geschichte. Regionalzeitung Aletsch Goms AG, Fiesch 2009. 47 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Goms ist ein naturlandschaftlich wie kulturlandschaftlich ansprechendes Tal von der Furka bis zum Laxgraben, dessen Name von gallisch kumbas „Talmulde“ abgeleitet wird. Der bekannte Freiburger Rechtshistoriker Louis Carlen ist ihm seit langem innig verbunden. Deswegen hat er ihm in seinem achtzigsten Lebensjahr eine kleine bebilderte Monographie gewidmet.
Sie beginnt mit frühen Spuren in mehr als 200 Gräberfunden bei Außerbinn, Binn, Ernen, Fiesch, Reckingen, Ritzingen und auf dem Nufenenpass. Sie belegen, dass das Goms bereits in der Zeit zwischen 1500 und 800 vor Christus begangen wurde. Dem folgen seit etwa der Zeitwende die Römer und danach im 8. oder 9. Jahrhundert die Alemannen, wonach das Goms einen der sieben Zenden des Wallis bildete.
Seit dem Hochmittelalter fließen die Quellen reichlicher, so dass der Verfasser nicht nur auf die Gliederung in Obergoms um Münster und Untergoms um Ernen, sondern auch auf Wirtschaft, Freiheit und Demokratie, Ämter und Gerichte, Gemeinden, Pfarreien (Ernen 1214), Schule, Orden, Kunst, Künstler, Wallfahrten, Forscher und Gelehrte, Redaktoren, Dichter, Politiker und Bischöfe, Dichter, Sänger, Hoteliers oder Gastwirte eingehen kann. Zugrundeliegt dieser umsichtigen Fahrt durch die Geschichte ein Vortrag vor dem Rotary-Club Brig in Oberwald vom 28. 1. 1983. Zahlreiche Abbildungen veranschaulichen die einleuchtenden Ausführungen ebenso, wie viele Angaben auf die Verbundenheit des Verfassers mit Goms seit 60 Jahren eindrucksvoll unterrichten.
Innsbruck Gerhard Köbler
|
|
Caroni, Pio, Gesetz und Gesetzbuch. Beiträge zu einer Kodifikationsgeschichte. Helbing & Lichtenhahn. Basel 2003. XXI, 373 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Caroni, Pio, Gesetz und Gesetzbuch. Beiträge zu einer Kodifikationsgeschichte. Helbing & Lichtenhahn. Basel 2003. XXI, 373 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Kodifikation kann man wohl am besten durch das Kunstwort Gesetzbuchmachung wiedergeben. Zwar wird Recht seit den Anfängen der Schrift aufgezeichnet, doch werden Gesetzbücher erst nach vielen Gesetzen gemacht. Herkömmlicherweise verbindet man die Kodifikation mit Montesquieus berühmtem Werk Vom Geist der Gesetze und den danach in Preußen, Frankreich und Österreich gemachten Gesetzbüchern, wenn auch ein ausufernder unsorgfältiger Wortgebrauch fast alles und jedes kodifiziert werden und sein lässt.
Vielleicht der beste Kenner der Geschichte der Kodifikation ist seit langem Pio Caroni (* 1938), der sich nach seinen Untersuchungen über Le origini del dualismo comunale Svizzero (1964) und über Einflüsse des deutschen Rechts Graubündens südlich der Alpen (1970) 1996 Lecciones catalanas sobre la historia de la codificación zugewendet hat. Nach dem einige Auskünfte zur ungewöhnlichen Entstehungsgeschichte der vorliegenden Sammlung zur Befriedigung der (allfälligen) Neugierde des Lesers anbietenden Vorwort haben ihn die vielfältigen Aspekte der während einer längeren Zeitspanne zwischen 1750 und 1900 auf dem europäischen Kontinent zu beobachtenden Entwicklung, die - wie das Endprodukt - als Kodifikation bezeichnet werde, seit Jahren in den Bann gezogen und beschäftigt. Dabei hat er die Überzeugung gewonnen, dass die Kodifikation eine epochale Wende der europäischen Rechtsgeschichte herbeiführte, zu der neben vielem anderen auch die um sich greifende Entstofflichung der Privatrechtsordnung mittels Abstraktion und die Änderung des Kontextes der Geltung der Regeln gehören.
Das Werk geht im Kern auf Vorlesungen zurück, die im Rahmen eines Fortbildungskurses an der Universität von Barcelona im Mai 1993 gehalten wurden. Der erst später aufgezeichnete italienische Text wurde in span |
|
Casanova, Christian, Nacht-Leben. Orte, Akteure und obrigkeitliche Disziplinierung in Zürich, 1523-1833. Chronos, Zürich 2007. 511 S. Besprochen von Lukas Gschwend., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Casanova, Christian, Nacht-Leben. Orte, Akteure und obrigkeitliche Disziplinierung in Zürich, 1523-1833. Chronos, Zürich 2007. 511 S. Besprochen von Lukas Gschwend.
Der Autor dieser 2005 von der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich angenommenen Dissertation legt seiner Arbeit ein differenziertes theoretisches Konzept über das Werden herrschaftlicher Strukturierung zugrunde: Ausgehend von der Zivilisationstheorie Norbert Elias’ über den Sozialdisziplinierungsansatz Gerhard Oestreichs und Michel Foucaults gelangt er zum Ergebnis, dass „längerfristige Disziplinierungserfolge von äusserst vielfältigen Erfolgen abhingen“ (S. 34). Entscheidend ist die Möglichkeit der Obrigkeit, bei der Schaffung neuer Normierungsansprüche an bestehende und akzeptierte normative Strukturen anknüpfen zu können. Casanova sieht seine Studie als mikrohistorisch ausgerichteten Mosaikstein im Gesamtbild der Erforschung der Kontroll-, Regulierungs-, Disziplinierungs- und Zuchtvorgänge im Europa der frühen Neuzeit und Modernisierung.
Casanova stellt anhand einer breit abgestützten Analyse abstrakter und konkreter normativer Quellen seit der Mitte des 16. Jahrhunderts einen gesteigerten obrigkeitlichen Regulierungsanspruch hinsichtlich der Präsenz der Stadteinwohner im öffentlichen Raum bei Nacht fest. Der Autor analysiert gleichermassen normative Rechtsquellen, wie Sittenmandate, Ratsbeschlüsse, Verbotbücher, Gesetze und Verordnungen wie auch Gerichtsakten und Stadtratsprotokolle als Spiegel der Rechtswirklichkeit. Er stellt eine „erhebliche Diskrepanz zwischen Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit“ fest (S. 18). Wer im 17. und 18. Jahrhundert nachts auf Zürcher Straßen unterwegs war, brauchte dazu einen guten Grund und war verpflichtet, eine Laterne mitzuführen, weniger zu seiner eigenen Sicherheit, sondern um dadurch identifizierbar zu werden. Wer sich nachts auf den Straßen aufhält, macht sich dadurch verdächtig. Nächtliches Delinquieren kommt bisweilen |
|
Christiansen, Torge, Die erbvertragliche Bindungswirkung in der Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts (= Europäische Hochschulschriften 2, 3949). Lang, Frankfurt am Main 2004. 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Christiansen, Torge, Die erbvertragliche Bindungswirkung in der Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts (= Europäische Hochschulschriften 2, 3949). Lang, Frankfurt am Main 2004. 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Jörn Eckert betreute, im Wintersemester 2002/2003 von der juristischen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des Verfassers. Sie befasst sich mit einer modernen Rechtsfrage. Nach einer Einleitung, in welcher der Verfasser den Leser mit seiner Zielsetzung vertraut macht und den Gang der Untersuchung beschreibt, gliedert er in zwei Teile.
Im ersten Teil behandelt er die geschichtliche Entwicklung des Erbvertrags. Er beginnt mit dem römischen Recht, ist dann aber bald bei dem deutschen Recht. Hier erörtert er nacheinander Affatomie, Thinx, den Übergang zur Vergabe von Todes wegen und den Schritt von der Vergabung zum Erbvertrag, wobei er besonders auf Hasse, Beseler, Hartmann und die gemeinrechtliche Judikatur eingeht.
Durchweg anerkannt wird der Erbvertrag erst mit der Aufnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch von 1896/1900. Der Verfasser stellt die gesetzliche Regelung sachgerecht dar. Danach verfolgt er die Veränderungen durch das Testamentsgesetz, das Beurkundungsgesetz und andere Regelungen.
Seine besondere Leistung besteht in der Analyse der Rechtsprechung über den Eintritt und den Umfang der erbvertraglichen Bindung, die Wirkung der erbvertraglichen Bindung auf Verfügungen von Todes wegen und die Wirkung der erbvertraglichen Bindung auf lebzeitige Verfügungen. Hierfür untersucht er etwa 70 überwiegend höchstgerichtliche Entscheidungen. Bei diesem erstmaligen umfassenden Überblick über die Entwicklung und den Wandel der Rechtsprechung zu seinem Problemkreis stellt er fest, dass die Vertragserben gegenüber Verfügungen von Todes wegen grundsätzlich geschützt wurden und der Bundesgerichtshof 1972 auf Grund der Kritik der Literatur den zunächst vertretenen Gesichtspunkt |
|
Collins, Roger, Die Fredegar-Chroniken (= Studien und Texte 44). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2007. XVI, 152 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Collins, Roger, Die Fredegar-Chroniken (= Studien und Texte 44). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2007. XVI, 152 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Oxford bei Peter Brown und John Michael Wallace-Hadrill ausgebildete und von dort nach Edinburgh gelangte Mittelalterhistoriker, der sich seit langem für die Geschichte des kontinentalen Frühmittelalters (Spanien, Basken, Araber, Franken) besonders interessiert, hat schon 1996 eine Studie über Fredegar vorgelegt. Im vorliegenden schmalen Band veröffentlicht er die Ergebnisse seiner langjährigen Beschäftigung mit den Fredegar-Chroniken. Sie beruhen auf dem Studium der Fredegar-Handschriften in vielen Bibliotheken und schließen selbst eine Frau als Verfasserin nicht aus.
Gegliedert ist die Untersuchung nach der einleitenden Fragestellung (ein Werk oder zwei? Kruschs Edition von 1888 ein Zwitter, der zwei Textformen verbindet, die in der handschriftlichen Überlieferung klar von einander geschieden sind) in zwei Teile. Der erste Teil behandelt die Fredegar-Kompilation. Der zweite Teil betrifft Childebrands und Nibelungs Historia vel Gesta Francorum.
Nach Einstufung des Verfassers handelt es sich bei Fredegar insgesamt um eine aus dem 7. Jahrhundert stammende, in vier oder fünf Bücher zerfallende, weder den Autor noch den Titel erkennen lassende Kompilation historischer Texte, die den gesamten Zeitraum von der Schöpfung bis zum abrupten Abbruch des Jahres 642 abdeckt. Dabei sind in eine Reihe älterer, ausdrücklich übernommener, ungefähr chronologisch geordneter Texte verschieden lange Einschübe aus meist nicht ermittelbaren Quellen eingebracht. Der letzte Teil des sehr persönlichen, wenn auch unfertigen Werkes eines ungewöhnlichen Individuums umfasst die Jahre 584 bis 642 mit neuen, nirgendwo anders aufzufindendem Material, von dem die jüngere Fortsetzung unterschieden werden muss.
Auf dieser Grundlage behandelt der Verfasser zunächst die Fredegar-Kompilation. Dabei fra |
|
Constable, Giles, Crusaders and Crusading in the Twelfth Century. Ashgate, Farnham/Surrey 2008. XI, 371 S., 14 Abb. Besprochen von Susanne Jenks., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Constable, Giles, Crusaders and Crusading in the Twelfth Century. Ashgate, Farnham/Surrey 2008. XI, 371 S., 14 Abb.
Angezeigt werden soll ein Sammelband mit elf zum Teil erheblich überarbeiteten und vier erstmals abgedruckten Beiträgen des renommierten Emeritus des Institute for Advanced Study der Princeton University zu verschiedenen Aspekten der Kreuzzüge. Neben einer zweiseitigen Einleitung sind folgende Aufsätze enthalten: The Historiography of the Crusades (S. 3-43), The Cross of the Crusaders (S. 45-91), Medieval Charters as a Source for the History of the Crusades (S. 93-116), The Financing of the Crusades (S. 117-141), The Place of the Crusader in Medieval Society (S. 143-164), The Military Orders (S. 165-182), Cluny and the First Crusade (S. 183-196), Early Crusading in Eastern Germany: The Magdeburg Charter of 1107/08 (S. 197-214), The Three Lives of Odo Arpinus: Viscount of Bourges, Crusader, Monk of Cluny (S. 215-228), The Second Crusade as Seen by Contemporaries (S. 229-300), Two Notes on the Anglo-Flemish Crusaders of 1147-8 (S. 301-310), The Crusading Project of 1150 (S. 311-320), The Fourth Crusade (S. 321-347), Appendix A: The Terminology of Crusading (S. 349-352), Appendix B: The Numbering of the Crusades (S. 353-356). Ein Generalindex, ein Index der Bibelzitate und ein Index der in den Regesta pontificum Romanorum aufgelisteten päpstlichen Dokumente runden den Band ab.
Fürth Susanne Jenks
|
|
Coulin, Christian-Karl, Karl August Heinsheimer (1869-1929) - vom badischen Richter zum Lehrer an der Universität Heidelberg (= Europäische Hochschulschriften 2, 4891). Lang, Frankfurt am Main 2009. XX, 244 S., Ill. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Coulin, Christian-Karl, Karl August Heinsheimer (1869-1929) - vom badischen Richter zum Lehrer an der Universität Heidelberg (= Europäische Hochschulschriften 2, 4891). Lang, Frankfurt am Main 2009. XX, 244 S., Ill. Besprochen von Werner Schubert.
Karl August Heinsheimer, heute noch bekannt durch das von ihm 1924 begründete Werk: „Die Zivilgesetze der Gegenwart“, von denen er fast den gesamten Titel: „De personne“ des Code civil übersetzte und kommentierte, gehört zu den prägenden Hochschullehrern Heidelbergs in der späten Kaiserzeit und der Weimarer Zeit (dreimaliges Dekanat; 1928/29 Rektorat) bis zu seinem unerwarteten Tod im Juni 1929. Heinsheimer, dessen Vater angesehener badischer Jurist (zuletzt OLG-Rat in Karlsruhe) jüdischer Abstammung war, trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften an fünf Universitäten in den badischen Justizdienst (ab 1899 am Landgericht Heidelberg) und erhielt nach seiner Habilitation (1903) zum Sommersemester 1907 in Heidelberg ein Ordinariat für französisches und badisches Zivilrecht und Zivilprozessrecht. 1917 begründete er das Seminar für rechtswirtschaftliche und rechtsvergleichende Studien, später Institut für ausländisches Recht (S. 154ff.). Zunächst treuer Anhänger der Monarchie (Mitglied der Nationalliberalen Partei); gehörte er in der Weimarer Zeit als Mitglied der DDP zu einem überzeugten Befürworter der neuen Republik. Heinsheimer promovierte 1891 bei dem Prozessrechtler Adolf Wach in Leipzig mit der Arbeit: „Beiträge zur Charakteristik der Berufungsinstanz“, die leider im Zweiten Weltkrieg verbrannt ist. Seine nicht sehr umfangreiche Habilitationsschrift von 1903 behandelt güterrechtliche Probleme.
Nach der Biographie (S. 3-96) befasst sich Coulin unter der Überschrift „Lebendiges Recht“ mit Heinsheimers „wissenschaftlicher Leistung unter besonderer Berücksichtigung seiner Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis“ (S. 97-189). Da Heinsheimer zahlreiche zivilrechtliche und prozessuale Them |
|
Crime, Law and Society in the Later Middle Ages, translated and edited by Musson, Anthony with Powell, Edward. Manchester University Press 2009. XXIII, 279 S. Besprochen von Susanne Jenks., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Crime, Law and Society in the Later Middle Ages, translated and edited by Musson, Anthony with Powell, Edward. Manchester University Press 2009. XXIII, 279 S. Besprochen von Susanne Jenks.
Angezeigt werden soll dieser nützliche Quellenband, der sich vor allem an Studenten und interessierte Laien richtet. Ziel der Publikation ist es, eine komprimierte Einführung in das englische Rechtssystem (1215-1485) in leicht zugänglicher Form bereitzustellen. Die in englischer Übersetzung abgedruckten Quellen kreisen um die Themenbereiche Theorie und Ideologie (Concepts of law and justice; ’Popular’ concepts of law and justice), Verbrechen und Vergehen (crime and disorder), Rechtsverfassung (The development of criminal justice), gerichtliche und außergerichtliche Verfahren (The courts in operation, Arbitration), Gerichtspersonal (The personnel of justice) sowie Ethik und Missbrauch (Corruption and abuse). In jeden dieser Themenbereiche wird kurz durch Vorstellung der Quellen, der Literatur und Forschungstrends eingeführt. Der Preis ist mit £60 (£17.99 als Paperback) durchaus akzeptabel.
Fürth Susanne Jenks
|
|
Dams, Carsten/Stolle, Michael, Die Gestapo - Herrschaft und Terror im Dritten Reich, 2. Aufl. (= Beck’sche Reihe 1856). Beck, München 2008. 249 S., 2 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Dams, Carsten/Stolle, Michael, Die Gestapo - Herrschaft und Terror im Dritten Reich, 2. Aufl. (= Beck’sche Reihe 1856). Beck, München 2008. 249 S. 2 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Arbeiten, die wie die vorliegende im Titel zum bestimmten Artikel die Bezeichnung einer Institution, einer Volksgruppe oder ähnliches stellen und all das durch einen möglichst plakativen Untertitel spannungsfördernd erweitern, versprechen dem versierten Leser gerade eines nicht: Spezialstudien mit provokanten neuen Thesen und Fragestellungen. Was sie in der Regel anbieten, sind komprimierte, gut lesbare Zusammenfassungen, die einem breiteren Interessentenkreis erste Informationen und solides Grundwissen zu einem Thema vermitteln.
Genau in diese Kerbe schlagen Carsten Dams, Experte für Polizeiwissenschaft in Duisburg, und der Karlsruher Historiker Michael Stolle mit ihrem Buch zur Geheimen Staatspolizei des Dritten Reiches, kurz Gestapo. Die Autoren erkennen selbst, dass es nicht möglich sein kann, auf etwa 190 Textseiten – Endnotenapparat, Auswahlbibliographie, Abkürzungsverzeichnis und Personenregister ausgenommen – eine „umfassende Gesamtdarstellung vor(zu)legen, die alle Facetten beleuchtet“. In einer „Synthese“ ihrer bisherigen eigenen Forschungsarbeiten und der umfangreichen neueren Literatur wollen sie als ausgewiesene Kenner der Materie daher in erster Linie Veraltetes ersetzen, Aktuelles zusammenfassen und damit „eine Lücke in der Geschichtsschreibung (jedoch nicht in der Geschichtsforschung, W. A.) … schließen“ (S. 10/11).
Diese klare Zielsetzung determiniert auch die Gliederung des Bandes. Für Detailstudien im Rahmen großer Themenfelder, wie sie die Sammelbände der sogenannten „Gestapo-Trilogie“ (1995-2009) Klaus-Michael Mallmanns und seiner Mitarbeiter enthalten, fehlt Dams und Stolle schlichtweg der Raum. Sie folgen daher dem bewährten, traditionell-chronologischen Aufbaumuster, in dessen Rahmen sie ihren Blick sowohl nach |
|
Daniels, Heinrich Gottfried Wilhelm, Vorlesungen des Herrn Geheimen Staatsraths Daniels über das Statutar Recht von Khur Köln Stadt Köln und Jülich und Berg, im Jahre 1800 zu Köln gehalten - Eine Vorlesungsnachschrift (Universitäts- und Stadtbibliothek Köln 5 P 233), hg. und bearb. v. Becker, Christoph (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 11). Lit Verlag, Münster 2009. 120 S. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Daniels, Heinrich Gottfried Wilhelm, Vorlesungen des Herrn Geheimen Staatsraths Daniels über das Statutar Recht von Khur Köln Stadt Köln und Jülich und Berg, im Jahre 1800 zu Köln gehalten - Eine Vorlesungsnachschrift (Universitäts- und Stadtbibliothek Köln 5 P 233), hg. und bearb. v. Becker, Christoph (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 11). Lit Verlag, Münster 2009. 120 S. Besprochen von Werner Schubert.
Nach einer Nachschrift der Vorlesungen von Daniels über Kurkölnisches Landrecht (2006) legt Becker nunmehr eine Vorlesungsnachschrift über die Geschichte des kölnischen und benachbarten Statutenrechts vor. Diese Vorlesung, von der unsicher ist, ob sie Daniels als ordentlicher Dozent an der Kölner Zentralschule gehalten hat – die Bonner Universität war zu dieser Zeit bereits aufgelöst –, behandelt die Frage nach der Existenz eines allgemeinen deutschen Privatrechts im Sinne eines über lokale Besonderheiten hinweg greifenden, systematisch zu fassenden Gesamtbestandes von Rechtstraditionen in Deutschland (S. IX). Im weiteren Verlauf geht die Vorlesung auf Fragen des kölnischen Rechts im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein (S. 29ff., 48ff., 62f.). Wichtig ist die Vorlesung für die „zeitgenössische Wahrnehmung“ des alten rheinischen Rechts am Endpunkt seiner Entwicklung (S. X). Die Herausgabe einer weiteren Nachschrift der Vorlesung von Daniels aus dem Jahre 1800 bereitet Reinhard Voppel vor. Mit den Nachschriften von Vorlesungen von Daniels ist nunmehr vor allem die kurkölnische Zeit dieses Juristen gut dokumentiert. Vielleicht lassen sich auch noch unveröffentlichte Quellen über die Tätigkeit Daniels’ in Frankreich, Belgien und in Preußen für die Zeit ab 1804 auffinden (vgl. zur Biographie von Daniels N. Reisinger-Selk, unten S. Xf).
Kiel
Werner Schubert
|
|
Das älteste Zwickauer Stadtbuch (1375-1481) und seine Sprache, nach Vorarbeiten von Karl Steinmüller unter Berücksichtigung sachlicher, sprachgeschichtlicher, lautlicher, grammatischer und syntaktischer Gesichtspunkte sowie durch Einbeziehung aller Personennamen bearb. und hg. v. Protze, Helmut (= Germanistische Arbeiten zu Sprache und Kulturgeschichte 48). Lang, Frankfurt am Main 2008. 319 S., 5 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Das älteste Zwickauer Stadtbuch (1375-1481) und seine Sprache, nach Vorarbeiten von Karl Steinmüller unter Berücksichtigung sachlicher, sprachgeschichtlicher, lautlicher, grammatischer und syntaktischer Gesichtspunkte sowie durch Einbeziehung aller Personennamen bearb. und hg. v. Protze, Helmut (= Germanistische Arbeiten zu Sprache und Kulturgeschichte 48). Lang, Frankfurt am Main 2008. 319 S., 5 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
An den Anfängen vieler mittelalterlicher Städte steht überlieferungstechnisch vielfach ein einzelnes Blatt. Im Laufe weniger Jahrhunderte wird aus mehreren solchen Blättern ein Buch. Weil die Stadt in ihrer Frühzeit üblicherweise nur ein Buch für sich hat, ist es der Stadt Buch oder das Stadtbuch, das grundsätzlich für alles die Stadt Betreffende und Aufbewahrenswerte offen steht.
Zu Beginn der geschichtlichen Beschäftigung mit der Stadt wurden diese allgemeineren Stadtbücher gegenüber den reinen Stadtrechten gering geschätzt. Allmählich hat die Forschung aber auch den Wert dieser dem Alltagsleben näher stehenden Quellen erkannt. Seitdem werden immer wieder Stadtbücher ediert und jede dieser Editionen bietet die Möglichkeit zur leichteren und genaueren Erkenntnis der örtlichen Vergangenheit.
Schon von daher ist es zu begrüßen, dass der Germaqnist und Mediävist Helmut Protze, der bereits während und vor allem nach dem 1955 mit der Promotion abgeschlossenen Studium bei T. Frings, L. E. Schmitt, H. Sproemberg und H. Kretzschmar Lehraufträge zur historischen Grammatik, Sprachgeschichte, Mundartforschung, Sprachinselforschung und zur mittelhochdeutschen Literatur wahrnahm, nunmehr nach dem kürzlich vorgelegten ältesten Stadtbuch der königlich freien Bergstadt Göllnitz/Gelnica in der Unterzips auch das älteste Stadtbuch der Stadt Zwickau der Allgemeinheit in Buchform zur Verfügung stellt.
Nach einem kurzen, Enkel wie Großvater einbeziehenden Vorwort bietet der Herausgeber eine klare und gründl |
|
Das Schweriner Stadtbuch (1421-1597/1622), hg. v. Poeck, Dietrich W. (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Mecklenburg, Reihe C Quellen zur mecklenburgischen Geschichte 6). Schmidt-Römhild, Rostock 2004. 423 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Schweriner Stadtbuch (1421-1597/1622), hg. v. Poeck, Dietrich W. (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Mecklenburg, Reihe C Quellen zur mecklenburgischen Geschichte 6). Schmidt-Römhild, Rostock 2004. 423 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Schweriner Stadtbuch ist ein im Stadtarchiv Schwerin verwahrter Band mit einem Vorsatzblatt und heute 166 Blättern in der äußeren Größe von 32,5 x 23,5 Zentimetern. Beschrieben wurde meist ein Raum von etwa 23,5 cm x 17 cm, doch sind die Blätter 154r, 164v, 165r und 166 leer, während auf der Innenseite des rückwärtigen Deckelblattes Eintragungen vorgenommen wurden. Nach einer lateinischen Notiz auf Blatt 1v vom 24. 12. 1424 nahmen die Herren Bürgermeister und Ratsherren das Buch an, damit künftig die in diesem eingeschriebenen Einträge als mit dem Stadtsiegel besiegelte Vereinbarungen gelten sollten.
Bezeichnet wird das Stadtbuch als liber civitatis, stadtbok, bok oder ab etwa 1540 als Stadtbuch. Möglicherweise ging ihm ein älteres oder gingen ihm mehrere ältere Stadtbücher voraus, über die der Herausgeber aber keine Aussage machen kann. Nach seiner Ansicht war das Stadtbuch nicht das einzige, das in der frühen Neuzeit in Gebrauch war, so dass es nach Beginn des 16. Jahrhunderts nur noch zu gewissen Eintragungen verwendet wurde.
Als Schreiber kann der Herausgeber Johann Patenhorst (1421/1424-1431). Hermannus Jegher (1440-1463), Johann Mierow/Myrow (1471-1491) und später die Notare Nikolaus Pakebusch, Valentin Leggeto und Joachim Bundechius nachweisen. Mit Blatt 46 werden aus den ursprünglich kurzen Einträgen ausführlichere, Wiederholungen aufweisende Texte. Ziel der Aufzeichnung ist die Sicherung einzelner Rechtsgeschäfte (z. B. Nr. 4 1424 Juni 24 Item Hinrik van Sannen is schuldich Albert Colneschen X lubsch mark. Dar zettet he vore zin hus, dar he ane wonet. Signatum anno Domini ut supra immediate).
In seiner Einleitung weist der Herausgeber weiter a |
|
Das vierte und fünfte Stadtbuch Dresdens (1477-1505), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 2). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2008. 626[, 16] S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die drei ältesten Stadtbücher Dresdens (1404-1476), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 1). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2007. 649, 16 S., Ill.
Das vierte und fünfte Stadtbuch Dresdens (1477-1505), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens (1404-1535) und Altendresdens [1412-1528] Band 2). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2008. 626[, 16] S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das nach Sumpfbewohnern altsorbisch benannte, in einer Weitung zwischen oberer Elbe und mittlerer Elbe nahe Meißens und der Burggrafschaft Dohna liegende, vielleicht um 1150 durch eine Burg der Markgrafen von Meißen aufgewertete Dresden wird zum Jahr 1206 erstmals in einer erhaltenen Urkunde in der Wendung acta sunt hec Dresdene genannt. Am 21. Januar 1216 heißt es bereits, obwohl eine Urkunde über die Verleihung eines Stadtrechts nicht bekannt ist, acta sunt hec … in civitate nostra Dresdene. 1350 wird das rechtselbisch gelegene Dresden als antiqua Dressdin erstmals erwähnt.
Zunächst unbedeutend, wurde der Ort nach dem Gewinn von Land, Herzogstitel und Kurwürde der Herzöge von Sachsen-Wittenberg durch die wettinischen Markgrafen von Meißen (1423) und der Teilung innerhalb des Hauses Wettin in eine ernestinische (thüringische) und eine albertinische (sächsische) Linie (1485) herzogliche Residenz Sachsens. Spätestens mit dem Übergang der Kurwürde an die Albertiner (1547) entwickelte sich Dresden zu einem kulturellen Zentrum. Am 29. März 1549 wurden seine linkselbischen und seine rechtselbischen Teile zu einer einzigen, in vielen Hinsichten einzigartigen Stadt vereinigt.
Zu ihrem letzten großen Stadtjubiläumsjahr beschenkte sich die Stadt selbst. Als Abschluss eines zehnjährigen Forschungsprojekts erschien der letzte Band einer großen Stadtgeschichte. In seinem Ver |
|
Degen, Barbara, Justitia ist eine Frau. Geschichte und Symbolik der Gerechtigkeit. Katalog zu der Ausstellung Füllhorn, Waage, Schwert - Justitita ist eine Frau (= Schriften aus dem Haus der Frauengeschichte 3). Verlag Barbara Budrich, Opladen 2008. 189 S., 202 Abb. Besprochen von Clausdieter Schott., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Degen, Barbara, Justitia ist eine Frau. Geschichte und Symbolik der Gerechtigkeit. Katalog zu der Ausstellung Füllhorn, Waage, Schwert - Justitita ist eine Frau (= Schriften aus dem Haus der Frauengeschichte 3). Verlag Barbara Budrich, Opladen 2008. 189 S., 202 Abb. Besprochen von Clausdieter Schott.
In der rechtsikonografischen Forschung bilden Gerechtigkeitsdarstellungen und unter diesen wiederum die Personifizierung der Justitia eine zentrale Thematik. Beispielhaft erwähnt seien etwa Wolfgang Schilds „Bilder von Recht und Gerechtigkeit“ (Köln 1995) sowie als jüngste Publikation das Buch Lars Ostwaldts „Aequitas und Justitia. Ihre Ikonographie in Antike und früher Neuzeit“ (Halle an der Saale 2009). Bei der vorliegenden Schrift handelt es sich nun um die Begleitbroschüre zu einer Ausstellung „Füllhorn, Waage, Schwert – Justitia ist eine Frau“, die seit 2006 in Gerichten, Universitäten, Rathäusern, Museen, Rechtsanwaltskammern usw. gezeigt wird. Da die Schrift den Anspruch auf rechtshistorische Forschung und Information erhebt, darf sie von der Fachwelt entsprechend zur Kenntnis genommen werden.
Der zeitliche Rahmen ist mit 23000 Jahren weit gespannt, die Zeittafel reicht sogar bis 30000 v. Chr. Das Geschichtskonzept ist folgendes: „Das weibliche Naturrecht stand am Beginn jeder Kultur- und Gemeinschaftsentwicklung, jedes Neuanfangs. Es setzt sich in der Geschichte als matriarchales Muster fort und durch“(17). Mit der Vokabel „matriarchal“ ist das Stichwort gefallen, welches dann die gesamte Schrift durchzieht. Inhaltlich wird das „weibliche Naturrecht“ identifiziert mit Gerechtigkeit, die wiederum als Mütterlichkeit, Weisheit und Liebe konkretisiert wird. Damit ist auch die einfache Antwort gefunden auf die eingangs gestellte Frage: „Warum ist Justitia, das Symbol der Gerechtigkeit, eine Frau?“ Die Welt der Frauen ist „eine friedliche, gewaltfreie und liebevolle Welt“ (11), mit anderen Worten ein irdisches Paradies, und tatsächl |
|
Degenhardt, Frank, Zwischen Machtstaat und Völkerbund. Erich Kaufmann (1880-1972) (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts). Nomos, Baden-Baden2008. XII, 244 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Degenhardt, Frank, Zwischen Machtstaat und Völkerbund. Erich Kaufmann (1880-1972) (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts). Nomos, Baden-Baden 2008. XII, 244 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Michael Stolleis angeregte und betreute, am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte materiell und ideell geförderte, im Sommersemester 2006 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft, wie der Verfasser in der Einleitung nach einer Porträtzeichnung (Pictor) aus der Zeit vom 21. 9. 1950 schreibt, ohne Zweifel eine schillernde Figur der juristischen Zeitgeschichte. Wo die einen den Staatsrechtslehrer, Völkerrechtler und Rechtsphilosophen als einen der wenigen Großen der deutschen Rechtswissenschaft (Josef Partsch) würdigten, lehnten ihn andere ebenso entschieden ab.
Der Verfasser gliedert seine Arbeit in drei Kapitel. Vorweg führt er in Untersuchungsgegenstand, methodisches Vorgehen und Forschungslage ein. Im Zentrum seines Interesses steht der Völkerrechtler der Vorkriegszeit und Zwischenkriegszeit, so dass der Verfasser sich thematisch wie zeitlich selbst begrenzt, Kaufmann aber bereits zu Beginn in die gesamte Wissenschaftsgeschichte des Völkerrechts einordnet.
Das erste Kapitel ist Kaufmanns Völkerrechtskonzeption gewidmet und unter die Leitlinie vom Wesen des Völkerrechts zu den Règles Générales gestellt. Dabei beginnt der Verfasser mit Kaufmanns Machtstaatslehre vor 1918/1929, die er in Auseinandersetzung mit Jellinek und Triepel entfaltet. Als Schlussfolgerungen ermittelt der Verfasser das Selbsterhaltungsrecht als einziges Staatengrundrecht.
Dem werden die Konkretisierungen in der Völkerbundära angeschlossen. Dabei geht es um Prinzipien der Gerechtigkeit, die Auseinandersetzung mit völkerrechtssoziologischen Ansätzen, Monismus oder Dualismus, Völkerrechtssubjektivität und Souveränitätsdogma, Dialektik von |
|
Denfeld, Claudia, Hans Wehberg (1885-1962) - die Organisation der Staatengemeinschaft (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 17). Nomos, Baden-Baden 2008. XI, 292 S., Ill. Besprochen von Hans-Michael Empell., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Denfeld, Claudia, Hans Wehberg (1885-1962) - die Organisation der Staatengemeinschaft (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 17). Nomos, Baden-Baden 2008. XI, 292 S., Ill. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Die Untersuchung, die von der juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen im Sommersemester 2007 als Dissertation angenommen wurde (Wolfgang Graf Vitzthum), behandelt Leben und Werk Hans Wehbergs, eines Vertreters der pazifistischen Völkerrechtslehre, deren Ziel darin bestand (und besteht), „Frieden durch Recht“ zu schaffen. Die Untersuchung ist in fünf Teile gegliedert. Der erste Teil mit dem Titel „Hans Wehberg: Pazifist und Völkerrechtsgelehrter“ (S. 3ff.) ist im Wesentlichen dem Leben Wehbergs gewidmet. Dargestellt werden die Stationen, die er nach Studium, Promotion und Referendariat durchlaufen hat – zum Beispiel seine Tätigkeit in der „Deutschen Liga für Völkerbund“, die Herausgabe der (1899 gegründeten, heute noch bestehenden) Zeitschrift „Die Friedens-Warte“, die Veröffentlichung eines Kommentars zur Völkerbundsatzung und schließlich die Professur an der Genfer Hochschule für internationale Studien, an der Wehberg seit 1928 tätig war. Ausführlich geschildert wird der Einfluss bedeutender Weggefährten – seines akademischen Lehrers Philipp Zorn, des Mitstreiters und Förderers Walther Schücking sowie des Nobelpreisträgers Alfred H. Fried. In einem zweiten Teil (S. 63ff.) wird der „völkerrechtshistorische Rahmen“ behandelt, in dem Wehbergs Arbeit zu sehen ist: der Streit zwischen Positivismus und Naturrecht, wie er zu Beginn des 20. Jahrhunderts ausgetragen wurde. Die folgenden Teile, die insgesamt den umfangreichsten Abschnitt der Arbeit ausmachen, befassen sich mit Themen, die für jede pazifistische Völkerrechtslehre von zentraler Bedeutung sind. Zunächst werden im dritten Teil (S. 75ff.) das „Gewaltverbot als Grundprinzip der modernen Völkerrechtsordnung und seine Durchbrechungen“ behandelt. Ausgehend vom un |
|
Deppenkemper, Gunter, Beweiswürdigung als Mittel prozessualer Wahrheitserkenntnis. Eine dogmengeschichtliche Studie zu Freiheit, Grenzen und revisionsgerichtlicher Kontrolle tatrichterlicher Überzeugungsbildung (§ 261 StPO, § 286 ZPO) (= Osnabrücker Schriften zur Rechtsgeschichte 12). V&Runipress, Göttingen 2004. 527 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Deppenkemper, Gunter, Beweiswürdigung als Mittel prozessualer Wahrheitserkenntnis. Eine dogmengeschichtliche Studie zu Freiheit, Grenzen und revisionsgerichtlicher Kontrolle tatrichterlicher Überzeugungsbildung (§ 261 StPO, § 286 ZPO) (= Osnabrücker Schriften zur Rechtsgeschichte 12). V&Runipress, Göttingen 2004. 527 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Dieter Temming angeregte, von Wulf Eckart Voß betreute und im Wintersemester 2002/2003 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Osnabrück angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich insgesamt in vier Teile, die sich auf ein umfangreiches Literaturverzeichnis gründen. Dabei befasst sich der erste Teil mit der geschichtlichen Entwicklung der freien Beweiswürdigung, der zweite Teil mit der Freiheit der Beweiswürdigung im geltenden deutschen Recht und der dritte Teil mit der der richterlichen Überzeugung bzw. ihrer Nachvollziehbarkeit als Wahrheitskriterium, während der vierte Teil Ergebnis und Ausblick bietet.
Bei der geschichtlichen Entwicklung beginnt der Verfasser mit dem römischen Beweisrecht, für das er trotz einiger Beweisregeln den Grundsatz der Beweiswürdigung ermittelt. Für das alte germanische Recht, für das zwar Quellen weitgehend fehlen, für das der Verfasser aber mit der Literatur etwa durchaus von Elementarordalen ausgeht, legt er dar, dass die Bedingung des bedingten Beweisurteils nicht durch Beweiswürdigung, sondern durch rein formale Beweisführung festgestellt wurde. Demgegenüber sei im fränkischen Recht das Gericht Adressat der Beweisaufnahme geworden und in einem ersten Schritt in die Würdigung, ob der Beweis als erbracht angesehen werden könne, einbezogen worden.
Erst nach dem fränkischen Recht beginnt für den Verfasser das Mittelalter. Das kurze Fazit für diese Zeit lautet mit Udo Kornblum (HRG), dass es „eine freie gerichtliche Beweiswürdigung auch im ma. Gerichtsverfahren nicht“ gibt. Im Ansatz ausgenommen |
|
Der Kreis um Hans Kelsen - die Anfangsjahre der Reinen Rechtslehre, hg. v. Walter, Robert/Jabloner, Clemens/Zeleny, Klaus (= Schriftenreihe des Hans-Kelsen-Instituts 30). Manz, Wien 2008. XVI, 581 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Kreis um Hans Kelsen - die Anfangsjahre der Reinen Rechtslehre, hg. v. Walter, Robert, Jabloner, Clemens/Zeleny, Klaus (= Schriftenreihe des Hans-Kelsen-Instituts 30). Manz, Wien 2008. XVI, 581 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Der von einer Gruppe internationaler Autoren mit bearbeitete Sammelband konzentriert sich auf 28 Persönlichkeiten des hochinteressanten frühen Kelsen-Kreises in ihrer biographischen und rechtswissenschaftlichen Dimension vor Hans Kelsens Emigration in die USA. Wien war sein wesentlicher Mittelpunkt, der Kontakt zum Lehrer blieb aber in der Folgezeit über Köln, Genf und Prag und auch in den USA vielfach erhalten. Die bemerkenswerten Untersuchungen verstehen sich als Beitrag zur –österreichischen – Rechts- und Wissenschaftsgeschichte, aber auch zur österreichischen, durch viele tragische Schicksale charakterisierten Emigrations- und Zeitgeschichte. Die Reine Rechtslehre als „typisches Produkt der Wiener Moderne“ (S. 1) wird hier in ihren persönlichen und wissenschaftlichen Wirkungen bei herausragenden „Schülerinnen und Schülern“ dargestellt. Dabei bleiben Franz Weyr, Julius Moór, Adolf Merkl und Alfred Verdroß, wie die Editoren in ihrer einleitenden Darstellung der Forschungsergebnisse anmerken, aus einsichtigen Gründen außer Betracht. Zu den Gemeinsamkeiten der untersuchten Gruppe zählt, dass sie – weitaus jünger als Kelsen - als Studenten, Assistenten, Doktoranden, Habilitanden und Mitarbeiter Kelsens mit ihm in Kontakt kamen, zumeist eine Universitätskarriere einschlugen und überwiegend wie ihr Lehrer in die Emigration gezwungen wurden. Anders als manche andere „Schule“ ist diejenige Kelsens nicht durch rigide Gefolgschaft geprägt. Sie hatte entscheidende Wirkung auf die Verfassungskultur Österreichs, wurde aber auch durch das Moment der Internationalität bestimmt.
Wir können in diesem Rahmen nicht alle der außerordentlich fundierten, durch immense Recherchearbeiten im Inland und Ausland erm |
|
Des Menschen Würde - entdeckt und erfunden im Humanismus der italienischen Renaissance, hg. v. Gröschner, Rolf/Kirste, Stephan/Lembcke, Oliver W. (= Politika 1). Mohr (Siebeck). Tübingen 2008. XIII, 260 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Des Menschen Würde - entdeckt und erfunden im Humanismus der italienischen Renaissance, hg. v. Gröschner, Rolf/Kirste, Stephan/Lembcke, Oliver W. (= Politika 1). Mohr (Siebeck). Tübingen 2008. XIII, 260 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dass jedem Menschen ein innerer und zugleich sozialer Wertanspruch und Achtungsanspruch um seinetwillen zukommt, ist wohl erst in der abendländischen Neuzeit in das allgemeine Bewusstsein gelangt. Soweit ersichtlich ist diese Vorstellung auch erst am Ende des 18. Jahrhunderts zu der Bezeichnung Menschenwürde ausgestaltet worden. Sie findet sich in Friedrich Schillers Don Carlos (1787), bei Schlosser (1776-1861) und Blumauer (vor 1798). Nach den Ermittlungen der Herausgeber ist demgegenüber des Menschen Würde entdeckt und erfunden im Humanismus der italienischen Renaissance.
Den Nachweis dieser Erkenntnis eröffnen die in Jena, Heidelberg und Jena wirkenden Herausgeber mit einem kollegialen Dialog über die Renaissance der Würde. Wer Renaissance der Würde sage, müsse mit der Würde in der Renaissance beginnen. Darauf habe sich der in Heidelberg 2000 gegründete Arbeitskreis Ideengeschichte der Rechtsphilosophie verständigt und dementsprechend eine Tagung in Loccum vom 16. bis 18. September 2005 mit dem geringfügig abweichenden Titel Des Menschen Würde - (wieder)entdeckt oder erfunden im Humanismus der italienischen Renaissance? abgehalten, deren 12 Beiträge in dem Sammelband vereinigt sind.
Von den drei allgemeiner einführenden Erörterungen behandelt Manfred Walther das Verhältnis zwischen Renaissance-Forschung und Wissenschaftsemigration an Hand des zeitgeschichtlichen Kontexts der Entdeckung/Erfindung des Bürgerhumanismus in Florenz. Lorenz Schulz sucht nach dem juristischen Potential der Menschenwürde im Humanismus. Martin Leiner widmet sich der Beziehung zwischen Menschenwürde und Reformation.
Auf Coluccio Salutati (1331-1406) greift unter dem Aspekt von Willensfreiheit und Recht (De |
|
Deutsche Bankiers des 20. Jahrhunderts, hg. im Auftrag des wissenschaftlichen Beirats des Instituts für bankhistorische Forschung e. V. v. Pohl, Hans, Schriftleitung Beckers, Thorsten. Steiner, Stuttgart 2008. XII, 488 S., 30 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche Bankiers des 20. Jahrhunderts, hg. im Auftrag des wissenschaftlichen Beirats des Instituts für bankhistorische Forschung e. V. v. Pohl, Hans, Schriftleitung Beckers, Thorsten. Steiner, Stuttgart 2008. XII, 488 S., 30 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Geld regiert die Welt, lautet eine volkstümliche Erfahrungsweisheit. Das Geld verwalten die Bankiers. Also regieren die Bankiers die Welt, so dass es sich fragt, wer sie eigentlich sind, wie sie es geworden sind und was sie daraus gemacht haben.
Diese Frage hat anscheinend auch den national und international bedeutendsten Vertreter der Wirtschaftsgeschichte, Sozialgeschichte und Unternehmensgeschichte des deutschsprachigen Raumes der letzten drei Jahrzehnte beschäftigt. Deswegen hat er ihm Auftrag des Instituts für bankhistorische Forschung einen Sammelband für das deutsche 20. Jahrhundert herausgegeben. In seinem Vorwort weist er besonders darauf hin, dass zwar die Geschichte des Kreditwesens, einzelner Banken und Verbände verhältnismäßig gut erforscht, die biographische Forschung aber doch so vernachlässigt geblieben ist, dass sich eine Forschungslücke zu schließen lohnt.
Bei der Auswahl der einzelnen Persönlichkeiten wurden vor allem solche berücksichtigt, die nicht nur für ihr jeweiliges Institut große Bedeutung hatten, sondern auch darüber hinaus deutliche Spuren hinterlassen haben. Das hat zu insgesamt 30 Biographien von Bankiers in einem erweiterten Sinne geführt. Auch wenn im Einzelnen dabei auch subjektive Gesichtspunkte mitgespielt haben, ist das Gesamtergebnis doch in jedem Fall sehr erfreulich.
Erfasst sind in alphabetischer Reihenfolge, der gegenüber eine chronologische Reihung auch gewisse Vorzüge haben könnte, Hermann Josef Abs (1901-1994, Lothar Gall), Karl Blessing (1900-1971 Dieter Lindenlaub), Fritz Butschkau (1901-1971 Thorsten Webber), F. Wilhelm Christians (1922-2004 Axel Lebahn), Hanns Deuß (1901-1976 Vera Ziegeldorf), Georg Drahei |
|
Deutsche Reichstagsakten. Mittlere Reihe Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 4 Reichsversammlungen 1491-1493, hg.. v. Seyboth, Reinhard, 2 Teilbände.. Oldenbourg, München 2008. 1-842, 842-1402 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche Reichstagsakten. Mittlere Reihe Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 4 Reichsversammlungen 1491-1493, hg.. v. Seyboth, Reinhard, 2 Teilbände.. Oldenbourg, München 2008. 1-842, 842-1402 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Der gleiche Bearbeiter hatte zuletzt die Edition der Reichstagsakten des Nürnberger Reichstags von 1487 vorgelegt (Rezension ZRG GA 119, 2002, S. 560-563). Ein weiterer Doppelband der „Mittleren Reihe“, also der der Regierungszeit Maximilians gewidmeten Reichstagsaktenedition, der des Kölner Tags von 1505, ist fast gleichzeitig erschienen (Rezension ZRG GA 126, 2009). Für die ersten zwanzig Jahre der Königszeit Maximilians (1486 bis 1505) steht damit nur noch Band VII für den Zeitraum von 1500 bis 1503 aus.
Der Band widmet sich dem in der Forschung bisher weniger beachteten Nürnberger Reichstag von 1491 und den in den Folgejahren gescheiterten Versuchen von Versammlungen in Metz, Koblenz, Frankfurt am Main und Kolmar. Der Pressburger Frieden um die ungarische Thronfolge und der Frieden von Senlis mit König Karl VIII. von Frankreich bildet gleichsam die äußeren Rahmendaten, in denen auch die Kollisionen zwischen den Interessen des Reichs und denen der habsburgischen Hausmacht sowie zwischen den älteren Reichstraditionen und der neuzeitlichen Staatenpolitik sichtbar wurden. Es ist aber zugleich der Zeitraum, in dem der alte Kaiser, Maximilians Großvater Kaiser Friedrich III., noch lebte und in die Regierungsgeschäfte aktiv eingriff – erkennbar etwa in der gemeinsamen Ausschreibung von Reichstagen, auch in gegensätzlichen Entscheidungen – so etwa, als Friedrich den von seinem Enkel im November 1491 für Frankfurt geplanten Reichstag untersagte. Außenpolitische Ereignisse ebenso wie die Situation im Reich bestimmten die Agenda – so etwa, als auf den für Juni 1493 in Straßburg geplanten Reichstag verzichtet wurde, weil inzwischen der Frieden mit dem französischen König geschlossen war. Die Ent |
|
Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler. Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen, Band 1, hg. v. Grundmann, Stefan/Riesenhuber, Karl. De Gruyter, Berlin 2007. XX, 398 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler. Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen, Band 1, hg. v. Grundmann, Stefan/Riesenhuber, Karl. De Gruyter, Berlin 2007. XX, 398 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Rezension ist eine wirtschaftlich-wissenschaftliche Einrichtung eigener Art. Autor oder Herausgeber und Verleger haben ein Interesse an der Bekanntmachung eines Werkes, jedermann kann ein Interesse an fremdem Wissen haben, der Rezensent kann zwischen den beiden Vorstellungen fördernd oder hindernd eingreifen und erhält dafür kostenlos das Werk. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verlag ein Exemplar zur Verfügung stellt, das er neuerdings absichtlich manchmal als Rezensionsexemplar abstempelt oder brandmarkt.
Hat der Verlag kein Interesse an einer Rezension, so gibt er einfach kein Rezensionsexemplar ab. Antwortet er dabei auch auf eine wiederholte Anfrage trotz Hinweises auf einen festen Rezensenten nicht, kann dieser aus eigenem Interesse das Werk käuflich erwerben. Im Zweifel kann auch der Herausgeber den Band aus einer öffentlichen Bibliothek ausleihen, um das Publikum auf den Inhalt eines beispielsweise rechtsgeschichtlich interessant erscheinenden Sammelbandes über deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts zu unterrichten.
Im Vorwort ihres Werkes weisen die beiden Herausgeber zutreffend darauf hin, dass das heutige Privatrecht nicht zuletzt durch die Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts geprägt ist. Was ihre Persönlichkeit und ihr Schaffen beeinflusst hat, worin das Besondere ihres Wirkens lag, wie ihr Werk im Zusammenhang seiner Entstehungsgeschichte einzuordnen ist, ist für nachfolgende Generationen oft schwer nachvollziehbar, während Schüler mit Person und Werk ihres Lehrers regelmäßig am besten vertraut sind. Aus diesem Grund hielten die Herausgeber an der Humboldt-Universität in Berlin, der Europa-Universität in Frankfurt an der Oder und der Ruhr- |
|
Diccionario crítico de Juristas Españoles, Portugueses y Latinoamericanos (Hispánicos, Brasileños, Quebequenses y restantes francófones) hasta abril de 2008, hg. v. Peláez, Manuel J., Band 2 (M-Z). Cátedra de Historia del Derecho y de las Instituciones (Departamento de Derecho Privado Especial. Facultad de Derecho. Universidad de Málaga), Zaragoza 2008. 689 S. Besprochen von Thomas Gergen., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Diccionario crítico de Juristas Españoles, Portugueses y Latinoamericanos (Hispánicos, Brasileños, Quebequenses y restantes francófones) hasta abril de 2008, hg. v. Peláez, Manuel J., Band 2 (M-Z). Cátedra de Historia del Derecho y de las Instituciones (Departamento de Derecho Privado Especial. Facultad de Derecho. Universidad de Málaga), Zaragoza 2008. 689 S. Besprochen von Thomas Gergen.
Die Rechtsgeschichte ist um den zweiten Band des kritischen Wörterbuchs über die Biographie wichtiger Juristen mit spanischem, portugiesischem bzw. lateinamerikanischem Ursprung und Hintergrund reicher geworden. Unter der Direktion von Manuel J. Peláez, des Leiters des Instituts für Rechts- und Institutionengeschichte an der Universität Málaga, erschien nun der zweite Band des geplanten Dreiteilers. Die Autoren haben –wie beim ersten Band- wieder viel Ausdauer, Kraft und Fleiß verwendet, um dieses Grundlagenwerk zu schaffen, welches nun insgesamt 2600 Juristen und ihre Tätigkeit innerhalb von 1500 Jahren charakterisiert.
Die meisten der Namen sind dem deutschsprachigen Rechtshistoriker gewiss unbekannt, ermöglichen jedoch ein Kennenlernen der ibero- bzw. lateinamerikanischen Rechtswelt durch präzise Lebensbeschreibungen, Tätigkeitsberichte und auf den neuesten Stand gebrachte Literaturangaben.
Mit diesem Werk beweist die Rechtsgeschichte in Málaga eine wahrhaft grenzüberschreitende, ja weltumspannende Sicht des Wirkens der ausgewählten Juristen. Der Herausgeber Manuel J. Peláez, der gleichfalls die Europäische Zeitschrift für See- und Luftfahrtrecht (Revista Europea de Derecho de la Navegación Marítima y Aeronáutica) verantwortet, hat sich bei diesem Jahrzehntprojekt einer großen Verantwortung gestellt; die Ergebnisse der Arbeit gehören in die Bibliothek jedes Rechtshistorikers und Juristen, der sich mit der ibero- bzw. gesamten lateinamerikanischen Welt auseinandersetzt.
Marburg |
|
Die Anfänge des öffentlichen Rechts. Gli inizi del diritto pubblico. Gesetzgebung im Zeitalter Friedrich Barbarossas und das gelehrte Recht. L’età di Federico Barbarossa - legislazione e scienza del diritto, hg. v. Dilcher, Gerhard/Quaglioni, Diego (= Jahrbuch des italienisch-deutschen historischen Instituts in Trient/Annali dell’Istituto storico italo-germanico in Trento 19). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 353 S. Besprochen von Arno Buschmann., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Anfänge des öffentlichen Rechts. Gli inizi del diritto pubblico. Gesetzgebung im Zeitalter Friedrich Barbarossas und das gelehrte Recht. L’età di Federico Barbarossa - legislazione e scienza del dirittto, hg. v. Dilcher, Gerhard/Quaglioni, Diego (= Jahrbuch des italienisch-deutschen historischen Instituts in Trient/Annali dell’Istituto storico italo-germanico in Trento 19). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 353 S. Besprochen von Arno Buschmann.
Mit dem vorliegenden Sammelband werden die Ergebnisse einer Tagung veröffentlicht, die das Italienisch-Deutsche Historische Institut in Trient im Juni 2006 zur Erörterung der Frage nach den Ansätzen einer neuen Auffassung von Herrschaft und Gesetzgebung im Hochmittelalter in der Zeit Friedrich Barbarossas veranstaltet hat. Der besseren Verbreitung wegen haben sich die Herausgeber Gerhard Dilcher und Diego Quaglioni entschlossen, die Beiträge in einer zweisprachigen Publikation herauszubringen, wobei der Inhalt am Schluss eines jeden Beitrages in der jeweils anderen Sprache resümiert wird. Anlass für Tagung und Thema war die Beobachtung, dass seit der Entdeckung lange verschollener Bestandteile der roncalischen Gesetzgebung von 1158 und der Aufhellung ihrer Textgeschichte eine eingehende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Bedeutung dieser Gesetzgebung für die mittelalterliche Rechts- und Herrschaftstheorie noch nicht stattgefunden hat, eine solche jedoch für das Verständnis der Herrschaft Friedrich Barbarossas wie überhaupt der ihr zugrunde liegenden Rechts- und Herrschaftsauffassung unerlässlich ist. Diesem Mangel soll nach den Vorstellungen der Herausgeber durch Thematik und Fragestellungen der einzelnen Beiträge abgeholfen werden. Die Beiträge selbst gruppieren sich um insgesamt drei Themenkomplexe und sind dementsprechend auf drei Abschnitte verteilt, zunächst geht es um die staufische Herrschaftskonzeption und das Aufkommen der Vorstellung eines öffentlichen Rechts im Ganzen, sodan |
|
Die bayerische Konstitution von 1808. Entstehung - Zielsetzung - Europäisches Umfeld, hg. v. Schmid, Alois (= Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, Beiheft 35). Beck, München 2008. VIII, 368 S. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die bayerische Konstitution von 1808. Entstehung - Zielsetzung - Europäisches Umfeld, hg. v. Schmid, Alois (= Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, Beiheft 35). Beck, München 2008. VIII, 368 S. Besprochen von Werner Schubert.
Der Band enthält die Vorträge, die auf dem von der Bayerischen Kommission für Landesgeschichte bei der Bayerschen Akademie der Wissenschaften veranstalteten Symposion vom 27.-29.2.2008: „Die bayerische Konstitution von 1808“ gehalten wurden. Die Verfassung von 1808 steht noch immer im Schatten insbesondere der Verfassung von 1818, obwohl sie die „erste genuin deutsche Konstitution“ und in einigen Beziehungen „moderner“ war als die Verfassung von 1818 (Möckl, S. 337). Mit der Veröffentlichung der Beiträge soll die Frühzeit der konstitutionellen Bewegung in Bayern stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden. Zu diesem Zweck wird die bayerische Entwicklung zunächst in das zugehörige historische und europäische Umfeld eingebettet. Der Beitrag Alois Schmids: „Der lange Weg zum Parlamentarismus und Konstitutionalismus in Bayern“ (S. 17) wirft einen Blick, ausgehend von der Begriffsgeschichte des Wortes „parlamentum“, in die Ansätze bzw. Vorstufen zum Parlamentarismus in Bayern im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit unter Einbeziehung des Verfassungsdiskurses um 1799/1800. Der Beitrag Ulrike Müßigs stellt die europäische Verfassungsdiskussion und Praxis im 18. Jahrhundert in England, den USA und in Frankreich (bis zur Verfassung von 1791 einschließlich) umfassend dar (S. 41-109). Dem schließt sich an die Darstellung der Verfassungsentwicklung in Frankreich in der napoleonischen Zeit (S. 11ff.) durch Michel Kerautret (Assemblée nationale, Paris). Parallele Entwicklungen werden von Wolfgang Neugebauer: „Verfassungswandel und Verfassungsdiskussion in Preußen um 1800“ (S. 147ff.) und von Winfried Müller: „Zwischen Stagnation und Modernität: Sachsens Weg zur Verfassung von 1831“ (S. 179ff.) aufgezeigt. Ne |
|
Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück. Teil 6 Juni-Juli1648, bearb. v. Brunert, Marie-Elisabeth (= Acta Pacis Westphalicae. Serie III, Abteilung A, Protokolle, Band 3, Teil 6) Aschendorff, Münster 2009. CXIII, 574 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück. Teil 6 Juni-Juli1648, bearb. v. Brunert, Marie-Elisabeth (= Acta Pacis Westphalicae. Serie III, Abteilung A, Protokolle, Band 3, Teil 6). Aschendorff, Münster 2009. CXIII, 574 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Teilband 6 der Osnabrücker Fürstenratsprotokolle setzt den mit dem 17. Juni 1648 schließenden Vorgängerband unmittelbar fort. Behandelt werden auf den anschließenden Sitzungen die schwedische Militärsatisfaktion, die Amnestie und Restitution in den kaiserlichen Erblanden und die Direktiven für den Vollzug des Friedens. Dabei vermittelten die Reichsstände, indem sie in den kaiserlich-schwedischen Verhandlungen Kompromisse unterbreiteten und Textvorschläge ausarbeiteten.
Bis zum 10. Juli 1648 verhandelten die Reichsstände mit Schweden um die Einzelheiten der fünf Millionen für die Militärsatisfaktion bewilligter Reichstaler. Erst nach Erzielung einer diesbezüglichen Einigung willigten die Schweden in die Wiederaufnahme ihrer Konferenzen mit den Kaiserlichen ein. Auch bei einer erneuten Abbruchsdrohung am 13. Juli wegen unterschiedlicher Haltung beider Seiten zur erbländischen Amnestie und Restitution fanden reichsständische Delegierte eine kompromissfähige Gestaltung.
Am Ende verabschiedeten Fürstenrat und die beiden anderen Kurien schließlich eine Fassung für die beiden letzten Artikel des Instrumentum Pacis Osnabrugense. Sie überreichten die Fassung am 27. Juli 1648 den Kaiserlichen und den Schweden und berichteten am 27. Juli 1648 im Plenum der Kurien. Mit dieser Sitzung endet der Teilband 6 mit insgesamt 30 Protokollen.
Diese von Maximilian Lanzinner im Vorwort ganz kurz zusammengefassten Vorgänge legt die Bearbeiterin in ihrer umsichtigen Einleitung ausführlich dar. Dem schließt sich die sorgfältige Edition der Nummern 176 bis 205 an. Ein vorläufiges Personenregister von Adami bis Zell am Harmersbach und ein Verzeichnis der Verhandlungsakten runden den weit |
|
Die drei ältesten Stadtbücher Dresdens (1404-1476), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 1). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2007. 649, 16 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die drei ältesten Stadtbücher Dresdens (1404-1476), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 1). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2007. 649, 16 S., Ill.
Das vierte und fünfte Stadtbuch Dresdens (1477-1505), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens (1404-1535) und Altendresdens [1412-1528] Band 2). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2008. 626[, 16] S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das nach Sumpfbewohnern altsorbisch benannte, in einer Weitung zwischen oberer Elbe und mittlerer Elbe nahe Meißens und der Burggrafschaft Dohna liegende, vielleicht um 1150 durch eine Burg der Markgrafen von Meißen aufgewertete Dresden wird zum Jahr 1206 erstmals in einer erhaltenen Urkunde in der Wendung acta sunt hec Dresdene genannt. Am 21. Januar 1216 heißt es bereits, obwohl eine Urkunde über die Verleihung eines Stadtrechts nicht bekannt ist, acta sunt hec … in civitate nostra Dresdene. 1350 wird das rechtselbisch gelegene Dresden als antiqua Dressdin erstmals erwähnt.
Zunächst unbedeutend, wurde der Ort nach dem Gewinn von Land, Herzogstitel und Kurwürde der Herzöge von Sachsen-Wittenberg durch die wettinischen Markgrafen von Meißen (1423) und der Teilung innerhalb des Hauses Wettin in eine ernestinische (thüringische) und eine albertinische (sächsische) Linie (1485) herzogliche Residenz Sachsens. Spätestens mit dem Übergang der Kurwürde an die Albertiner (1547) entwickelte sich Dresden zu einem kulturellen Zentrum. Am 29. März 1549 wurden seine linkselbischen und seine rechtselbischen Teile zu einer einzigen, in vielen Hinsichten einzigartigen Stadt vereinigt.
Zu ihrem letzten großen Stadtjubiläumsjahr beschenkte sich die Stadt selbst. Als Abschluss eines zehnjährigen Forschungsprojekts erschien der letzte Band einer großen Stadtgeschichte. In seinem Ver |
|
Die englischen Könige im Mittelalter. Von Wilhelm dem Eroberer bis Richard III, hg. v. Vollrath, Hanna/Fryde, Natalie (= Beck’sche Reihe). Beck, München 2004. 350 S., 19 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die englischen Könige im Mittelalter. Von Wilhelm dem Eroberer bis Richard III, hg. v. Vollrath, Hanna/Fryde, Natalie (= Beck’sche Reihe). Beck, München 2004. 350 S., 19 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Großbritannien ist für Europa von herausragender Bedeutung. Auch das ältere England hatte für den Kontinent besonderes Gewicht, zogen doch nicht nur Kelten und Römer in das umstrittene Britannien, sondern auch Angeln, Sachsen, Jüten, Dänen, Wikinger und Normannen. Aus diesem Grunde hat die englische Geschichte auch für die deutsche Rechtsgeschichte besonderen Stellenwert, dem durch Berücksichtigung englischer Monographien so weit wie möglich Rechnung zu tragen ist.
Geringere Zugangsschwierigkeiten bestehen dabei, wenn der Gegenstand in deutscher Sprache dargestellt wird. Deswegen ist Hanna Vollrath und Natalie Fryde dafür zu danken, dass sie als preiswertes Taschenbuch eine Übersicht über die englischen Könige im Mittelalter von Wilhelm dem Eroberer bis Richard III. vorgelegt haben. Insgesamt betrifft er 17 Könige, die im Mittelalter über England geherrscht haben, wobei freilich eine dem unzutreffenden Untertitel entsprechende tatsächliche Beschränkung auf einen Ausgangspunkt bei Wilhelm dem Eroberer den Zeitraum Mittelalter gegenüber der herkömmlichen Ansicht deutlich eingeengt hätte.
Gegliedert ist das Werk in sieben Kapitel. Sie fassen die Einzelheiten in größere Einheiten zusammen. Im Kern wird dabei nach Möglichkeit von Häusern ausgegangen.
Mit den frühesten englischen Königen befasst sich Patrick Wormald, der vom Heldenzeitalter und von englischen Königen zum König der Engländer führt, wie er durch Alfred den Großen und Eduard den Bekenner verkörpert ist. Den normannischen Königen in Quellen und Beschreibungen, in Briefen und Urkunden widmet sich Judith Green und legt außer der Verwaltung auch das Familienleben eindringlich dar. Martin Aurell zeigt die ersten Könige aus dem Hause Anjou als Glieder eines imm |
|
Die Generalklausel im europäischen Privatrecht. Zur Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaft aus romanischer Perspektive, hg. v. Baldus, Christian/Müller-Graff, Peter-Christian. Sellier, München 2006. XXIX, 193 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Generalklausel im europäischen Privatrecht. Zur Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaft aus romanischer Perspektive, hg. v. Baldus, Christian/Müller-Graff, Peter-Christian. Sellier, München 2006. XXIX, 193 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach einem Celsus-Zitat erklären die Herausgeber, dass sich in den letzten Jahren die Neigung verbreite, eine Antrittsvorlesung mit einem Symposion zu verbinden. Wer die vielleicht lange Reise zur Vorlesung sonst nicht oder nur aus Verbundenheit mit dem Referenten auf sich genommen hätte, dem werde solcherart ein weiterer wissenschaftlicher Grund zum Kommen geboten. Zugleich gewinne damit auch die akademische Kunstform Antrittsvorlesung selbst, weil es nicht mehr nur um zeremonielle Wiederbelebung möglicherweise inhaltsleerer Traditionen oder um akademische Selbstdarstellung gehe, sondern um Verknüpfung eines individuellen Forschungsprogramms mit einer Diskussion, die an einem bestimmten Standort geführt werde und über diesen hinaus wirken solle.
In diesem Sinne habe es sich angeboten, eine Heidelberger Antrittsvorlesung zu den methodologischen Grundlagen des Gemeinschaftsprivatrechts mit einem Kolloquium zur Außenansicht auf die deutsche Zivilistik zu verbinden. Diese Verknüpfung wurde am 28. und 29. April mit Hilfe der Fritz-Thyssen-Stiftung und der Stiftung der Universität Heidelbergverwirklicht. Dabei wurde versucht, in Überlagerung verschiedener nationaler und fachlicher Perspektiven ein erstes Bild der Außenwirkung zu skizzieren, das im vorliegenden Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Dabei sind insgesamt sieben Arbeiten miteinander verbunden. Ohne ausdrücklichen Hinweis ist zu vermuten, dass die Antrittsvorlesung Christian Baldus betrifft. Er eröffnet den Band mit der historischen und vergleichenden Auslegung im Gemeinschaftsprivatrecht unter Konkretisierung der geringfügigen Vertragswidrigkeit.
Thomas Pfeiffer behandelt im Anschluss hieran die Gener |
|
Die Gestapo nach 1945. Karrieren, Konflikte, Konstruktionen, hg. v. Mallmann, Klaus-Michael/Angrick, Andrej (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 14). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009. 368 S. Besprochen von Martin Moll., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Gestapo nach 1945. Karrieren, Konflikte, Konstruktionen, hg. v. Mallmann, Klaus-Michael/Angrick, Andrej (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 14). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009. 368 S. Besprochen von Martin Moll.
Mit dem hier vorzustellenden, dem Andenken des kürzlich verstorbenen Holocaust-Historikers Wolfgang Scheffler gewidmeten Band ist eine mittlerweile als Gestapo-Trilogie bekannte Serie abgeschlossen: 1995 bzw. 2000 hatten die damals verantwortlichen Herausgeber Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann je einen Sammelband zu den Themen „Die Gestapo – Mythos und Realität“ bzw. „Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. ‚Heimatfront’ und besetztes Europa“ vorgelegt, dessen formale Kriterien (Gliederung der Aufsätze in Themenblöcke, End- statt Fußnoten usw.) auch für den abschließenden dritten Teil beibehalten wurden; lediglich im Herausgeberteam trat Angrick an die Stelle Pauls. Entsprechend dem chronologischen Fortschreiten der Trilogie geht es, nach den Friedensjahren des „Dritten Reiches“ und den Jahren des Zweiten Weltkrieges, im letzten Band im weitesten Sinn um die Schicksale von einstigen Gestapo-Angehörigen nach 1945 – eine Befassung mit der Institution Gestapo steht logischerweise nur insoweit zur Diskussion, als mehrfach erwähnt wird, dass Gestapo und ähnliche Institutionen wie das Reichssicherheitshauptamt und der Sicherheitsdienst (SD) der SS durch das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal zu verbrecherischen Organisationen erklärt wurden, was diverse – durchaus erst zu erforschende – rechtliche Rückwirkungen auf die jenen Organisationen Zugehörigen zur Folge hatte.
Wie schon in den Vorgängerbänden, wird auch hier der Begriff Gestapo weit gefasst, so dass durchgängig Personen bzw. Gruppen behandelt werden, die nominell nicht der Gestapo angehörten, sondern beispielsweise dem SD oder der Kriminalpolizei. Zwar stellte nach 1945 der Hinweis, man habe ja gar nicht |
|
Die Gründung der Leopoldina - Academia Naturae Curiosorum - im historischen Kontext. Johann Laurentius Bausch zum 400. Geburtstag, hg. v. Toellner, Richard/Müller, Uwe, Partier, Benno u. a. (= Acta Historica Leopoldina 49). Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart 2008. 333 S., 30 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. , ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Gründung der Leopoldina - Academia Naturae Curiosorum - im historischen Kontext. Johann Laurentius Bausch zum 400. Geburtstag, hg. v. Toellner, Richard/Müller, Uwe, Partier, Benno u. a. (= Acta Historica Leopoldina 49). Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart 2008. 333 S., 30 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina ist die nach Kaiser Leopold I. (Wien 9. Juni 1640-Wien 5. Mai 1705, Kaiser von 1658-1705) benannte älteste dauerhaft bestehende Akademie der Welt. Sie wurde nach der Accademia Nazionale dei Lincei (Italien 1603) in Schweinfurt im Zwinger des Brückentores am 1. Januar 1652 von den Ärzten Johann Lorenz Bausch, Johann Michael Fehr, Balthasar Metzger und Georg Balthasar Wohlfahrt als private Vereinigung gegründet. Nach einem Beschluss der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern nimmt sie seit dem 14. Juli 2008 die Aufgaben der deutschen nationalen Akademie der Wissenschaften wahr.
Anlässlich des 400. Geburtstags Johann Laurentius Bauschs fand in Schweinfurt in der Bibliothek Otto Schäfer vom 29. September bis 1. Oktober 2005 ein Leopoldina-Symposium mit drei Fachsitzungen mit insgesamt neun Vorträgen statt. Die Beiträge konnten erfreulicherweise in einem Sammelband veröffentlicht werden. Dieser ist rechtzeitig zum Auszeichnungsjahr der Einrichtung der Öffentlichkeit vorgelegt worden.
Dem einführenden Vorwort der Herausgeber folgen drei Untersuchungen über die Gründung der Leopoldina im wissenschaftlichen Umfeld, welche die Gründung (Uwe Müller), die Universitäten (Detlef Döring) und die Curiositas als akademisches Leitmotiv der frühmodernen Leopoldina (Laetitia Böhm) betreffen. Danach erfolgt der wichtige Vergleich mit Italien (Renato G. Mazzolini), England (Philipp Beeley) und Frankreich (Claude Debru). Abschließend verortet Richard Toellner die Leopoldina in der Akademiegeschichtsschreibung, während Heinz Schott die Medizinische Beobach |
|
Die Juden in der Oberpfalz, hg. v. Brenner, Michael/Höpfinger, Renate (= Studien zur jüdischen Geschichte und Kultur in Bayern 2). Oldenbourg, München 2008. VIII, 263 S. Besprochen von Hans-Michael Empell., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Juden in der Oberpfalz, hg. v. Brenner, Michael/Höpfinger, Renate (= Studien zur jüdischen Geschichte und Kultur in Bayern 2). Oldenbourg, München 2008. VIII, 263 S. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Der Band umfasst dreizehn Aufsätze. Sie beruhen überwiegend auf Vorträgen, die auf einer im September 2006 in Sulzbach-Rosenberg durchgeführten Tagung zum Thema „Geschichte der Juden in der Oberpfalz“ gehalten wurden. Die Tagung wurde von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und dem Lehrstuhl für Jüdische Geschichte und Kultur an der Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltet. Ergänzt wurden diese Beiträge durch weitere Artikel. Die Aufsätze sind mit Abbildungen versehen. Ein kurzes „Vorwort“ der beiden Herausgeber und eine „Einführung“ durch einen der Herausgeber, Michael Brenner, sind vorangestellt. Abgeschlossen wird der Band durch eine „Auswahlbibliographie zur Geschichte der Juden in der Oberpfalz“ (S. 249ff.) sowie ein Personen- und ein Ortsregister (S. 255ff.). Die Aufsätze sind, wie schon der Titel deutlich macht, auf die Oberpfalz beschränkt, jenen Teil Bayerns, der im Osten an Tschechien grenzt und dessen Zentrum Regensburg ist. Das Ziel der Publikation besteht laut „Vorwort“ darin, an den im Buch behandelten Orten, insbesondere auch an Schulen, das Bewusstsein dafür zu stärken, „dass jüdische Präsenz nicht immer in weit entfernten Städten zu finden war“ und dass die Juden nicht immer „Opfer von Verfolgungen“ waren, sondern dass sie jahrhundertelang in der Oberpfalz lebten, studierten und ihren beruflichen Tätigkeiten nachgingen.
Andreas Angerstorfer stellt in dem Beitrag: „Regensburg als Zentrum jüdischer Gelehrsamkeit im Mittelalter“ (S. 9ff.) fest, Regensburg habe eine Drehscheibe jüdischer Gelehrsamkeit zwischen den Zentren im Westen (Paris, Speyer, Mainz, Worms) und im Osten (Prag, Gemeinden in Polen, Kiew) gebildet, und zeigt am Beispiel einiger Lehrer der Regensburger Talmudschule |
|
Die Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Kaiserreich, hg. v. Kocka, Jürgen unter Mitarbeit von Hohlfeld, Rainer/Walther, Peter Th. (= Interdisziplinäre Arbeitsgruppen, Forschungsberichte 7 Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Berliner Akademiegeschichte im 19. und 20. Jahrhundert). Akademie, Berlin 1999. XVIII, 486 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerDieköniglichpreußischeakademieimkaiserreich20081223 Nr. 12523 ZREG GA 127 (2010) 52
Die Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Kaiserreich, hg. v. Kocka, Jürgen unter Mitarbeit von Hohlfeld, Rainer/Walther, Peter Th. (= Interdisziplinäre Arbeitsgruppen, Forschungsberichte 7 Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Berliner Akademiegeschichte im 19. und 20. Jahrhundert). Akademie, Berlin 1999. XVIII, 486 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler
Die Churfürstlich brandenburgische Sozietät der Wissenschaften wurde im Jahre 1700 gegründet. Unter dem Namen Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften konnte sie daher im Jahre 2000 auf eine dreihundertjährige Geschichte zurückblicken. Von dieser Zeit sind die ersten 150 Jahre durch Adolf von Harnacks Geschichte der königlich-preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin aus dem Jahre 1900 so ausführlich erforscht, dass sich die Akademie für eine Konzentration auf die jüngere Geschichte der letzten 130 Jahre entscheiden konnte.
Allerdings sprachen die seit Harnack gewandelten Fragestellungen gegen eine bloße Weiterführung von Harnacks Akademiegeschichte. Andererseits genügte der bisherige Forschungsstand nicht für eine sachgerechte, bis zur Gegenwart reichende Monographie. Als vermittelnde Lösung wurden daher drei Symposien beschlossen, auf denen die neuere Geschichte erörtert werden sollte.
In zeitlicher Ordnung wurde zuerst ein Symposium über die Akademie im Kaiserreich abgehalten. Seine 16 Beiträge sind im vorliegenden Band zusammengefasst. Sie sind eingerahmt von einer Einleitung des Herausgebers und einem Resümee des Herausgebers und seiner Mitarbeiter.
Am Beginn stehen die Traditions- und Formationslinien im 18. und 19. Jahrhundert. Unter dieser Thematik beschreibt Rudolf Vierhaus die Organisation wissenschaftlicher Arbeit in gelehrten Sozietäten und Akademien im 18. Jahrhundert, nimmt Walter Rüegg eine Ortsbestimmung de |
|
Die NS-Gaue - Regionale Mittelinstanzen im zentralistischen „Führerstaat“, hg. v. John, Jürgen/Möller, Horst/Schaarschmidt, Thomas (= Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte Sondernummer 2007, 2). München, Oldenbourg 2007. 483 S. Besprochen von Christian Neschwara., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die NS-Gaue - Regionale Mittelinstanzen im zentralistischen „Führerstaat“, hg. v. John, Jürgen/Möller, Horst/Schaarschmidt, Thomas (= Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte Sondernummer 2007, 2). München, Oldenbourg 2007. 483 S. Besprochen von Christian Neschwara.
Die NS-Gaue, ursprünglich als organisatorische Untergliederung der NSDAP auf Grundlage der Wahlkreiseinteilung für die Reichstagswahl konzipiert, wurden nach der Gleichschaltung der Länder während des Krieges als neue Regionalstrukturen und mittlere Ebene des Staates umgestaltet und konnten sich als quasistaatliche Mobilisierungs- und Steuerungsinstrumente profilieren.
Der vorliegende Sammelband veröffentlicht die Beiträge einer im Herbst 2005 vom Institut für Zeitgeschichte München-Berlin gemeinsam mit dem Historischen Institut Jena veranstalteten Tagung zur Erforschung von Funktionen und Wirkungsweisen der „NS-Gaue“ als dezentrale Instanzen des zentralistischen „Führerstaats“. Neben einer Bestandsaufnahme der vorliegenden Forschungen über diesen Gegenstand war es vor allem das Anliegen der Veranstalter, neue Fragestellungen und Perspektiven für künftige wissenschaftliche Arbeiten auf diesem Forschungsfeld aufzuzeigen. Obgleich die NS-Zeit zu den wohl am besten erforschten Abschnitten der neueren deutschen Geschichte gerechnet werden kann, bestehen gerade in Bezug auf regionale Funktionsbereiche und Mittelinstanzen des NS-Staates noch immer Kenntnisdefizite und damit Forschungsdesiderate.
Die Beiträge des vorliegenden Bandes sind drei Themenkreisen zugeordnet: „Grundfragen“, „Politikfelder“ sowie „Gauverwaltung und Gau-Porträts“.
Die erste Gruppe der Beiträge konzentriert sich auf Grundfragen der „Regionalität“ im NS-Staat (13-111): Sie setzen sich zum einen mit zentralen Problemstellungen der Erforschung der NS-Gaue auseinander (Thomas Schaarschmid) und befassen sich mit der Entwicklung von neuen politischen Strukturen innerhalb der NS-Gaue aus der Kombin |
|
Die Protokolle der Regierung von Baden. Band 2 Das erste und das zweite Kabinett Wohlleb und die geschäftsführende Regierung Wohlleb 1947-1949, bearb. v. Strauß, Christof, red. v. Furtwängler, Martin (= Kabinettsprotokolle von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg Hohenzollern 1945-1952, Teil 1). Kohlhammer, Stuttgart 2009. LIV, 410 S. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle der Regierung von Baden. Band 2 Das erste und das zweite Kabinett Wohlleb und die geschäftsführende Regierung Wohlleb 1947-1949, bearb. v. Strauß, Christof, red. v. Furtwängler, Martin (= Kabinettsprotokolle von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg Hohenzollern 1945-1952, Teil 1). Kohlhammer, Stuttgart 2009. LIV, 410 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit dem zweiten Band der Protokolle der Regierung des Landes Baden wird der Zeitraum von August 1947 bis Februar 1949 umfasst (zu Bd. 1 Schubert, ZRG GA 125 [2008], S. 973ff.). Das Land Baden bestand aus dem südlich der Autobahn Karlsruhe-Stuttgart gelegenen Teil von Vorkriegsbaden mit der Hauptstadt Freiburg im Breisgau. Am selben Tag wie die Abstimmung über die Verfassung fanden in Baden die ersten und zugleich einzigen Landtagswahlen statt, bei denen die Badisch-Christlich-Soziale Volkspartei (später: CDU) 55,9%, die SP (Sozialistische Partei) 22,4%, die DP (Deutsche/Demokratische Partei) 14,3% und die KP (Kommunistische Partei) 7,4% der Stimmen erhielten. Staatspräsident war von August 1947 an Leo Wohlleb, der zunächst eine Koalition mit der SP einging. Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung über die Agrarreform traten die beiden Minister der SP zurück. Justizminister war zunächst Marcel Nordmann (SP, S. 15), anschließend Herrmann Fecht (CDU, S. 139). Die badische Verfassung von 1947 bildete eine „verlässliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Grundlage“ (vgl. S. IX nach Feuchte) und war von Wohlleb beeinflusst, der für ein christliches Staatsbild eintrat und sich als Sachwalter gesamtbadischer Interessen verstand (S. 9). Die Einleitung von Strauß bringt zunächst einen Überblick über das politische Kraftfeld (Regierung und Besatzungszeit) und wendet sich anschließend einzelnen Problemfeldern zu, die besonders kontrovers diskutiert wurden. Hierzu gehörte zunächst die Bodenreform, die im Agrarreformgesetz vom 27. 2. 1948 geregelt wurde (S. 124, 127ff.). Hierna |
|
Die Protokolle der Regierung von Württemberg-Hohenzollern. Band 2 Das Kabinett Bock 1947-1948, Redaktion Furtwängler, Martin/Romeis, Wilma, bearb. v. Raberg, Frank (= Kabinettsprotokolle von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 1945-1952, hg. v. d. Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Teil III). Kohlhammer, Stuttgart 2008. CI, 494 S. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle der Regierung von Württemberg-Hohenzollern. Band 2 Das Kabinett Bock 1947-1948, Redaktion Furtwängler, Martin/Romeis, Wilma, bearb. v. Raberg, Frank (= Kabinettsprotokolle von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 1945-1952, hg. v. d. Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Teil III). Kohlhammer, Stuttgart 2008. CI, 494 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit der Annahme der Verfassung des Landes Württemberg-Hohenzollern und der Wahl des ersten Landtags am 18. 5. 1947 war das neue Land fest etabliert. Der vorliegende Band enthält die 69 Protokolle des Kabinetts Bock vom 24. 7. 1947 bis zum 13. 8. 1948. Bock, am 8. 7. 1947 zum Staatspräsidenten gewählt, hatte, obwohl die CDU über die Mehrheit der Sitze im Landtag verfügte, eine Allparteienregierung unter Ausschluss der KPD mit der SPD und der DVP gebildet. Bocks Stellvertreter war Justizminister Carlo Schmid, der das Direktorium (Staatssekretariat) von Württemberg-Hohenzollern bis Mitte 1947 geleitet hatte. In seiner ausführlichen Einleitung geht Raberg zunächst auf die Organisation des Staatsministeriums unter detaillierter Beschreibung der einschlägigen Bestimmungen der Verfassung und der Geschäftsordnung ein. Ein weiterer Abschnitt behandelt den Aufbau der Regierung und der Ministerien (Staatskanzlei, Justiz-, Innen-, Kultus-, Landwirtschafts- und Arbeitsministerium). In seiner Regierungserklärung vom 22. 7. 1947 verteidigte Bock, der in der Weimarer Zeit Vorsitzender der Landtagsfraktion des Zentrums im württembergischen Landtag gewesen war, den bundesstaatlichen Charakter der deutschen Staatsgestaltung und sprach in diesem Zusammenhang davon, dass Deutschland „kein Machtstaat, sondern ein Kulturstaat“ sein solle (S. XXIX). Er wies darauf hin, dass der Aufbau der Justizverwaltung abgeschlossen sowie das „so bewährte Notariat“ wieder ausgebaut und „auch durch die Ausbildung von qualifiziertem Nachwuchs sichergestellt“ worden sei (S. XXX |
|
Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. 4. Abteilung Das Ministerium Rechberg. Band 3 21. Oktober 1860-2. Februar 1861, bearb. und eingeleitet v. Malfèr, Stefan. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2009. LXXXII, 366 S. Besprochen von Thomas Olechowski. , ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. 4. Abteilung Das Ministerium Rechberg. Bd. 2 6. März 1860-16. Oktober 1860, Band 3 21. Oktober 1860-2. Februar 1861, bearb. und eingeleitet v. Malfèr, Stefan. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Österreichischer Bundesverlag, Wien 2007, 2009. LXIVIII, 525 S., LXXXII, 366 S. Besprochen von Thomas Olechowski.
Der erste der beiden hier zu besprechenden Bände, Band IV/2 der Gesamtreihe, umfasst im Wesentlichen die Zeit des mit dem kaiserlichen Patent vom 5. März 1860 geschaffenen sog. Verstärkten Reichsrates. Es handelt sich hierbei um eine zwar kurzlebige Einrichtung (er trat erstmals am 31. Mai, letztmals am 27. September 1860 zusammen), die aber von höchster Bedeutung für die österreichische Verfassungsentwicklung war, handelte es sich doch um den Nukleus des späteren österreichischen Parlaments. Die Gründe, die zur Bildung des Verstärkten Reichsrates geführt hatten, wurden bereits in meiner Besprechung zu Band IV/1 (ZRG Germ. Abt. 122 [2005] 770–773) angeführt; die Reichsratsprotokolle sind schon unmittelbar nach seiner Auflösung 1860 im Druck erschienen und mittlerweile, auf [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=vvr], auch online zugänglich. Nunmehr erhalten sie eine wertvolle Ergänzung durch die Protokolle der in derselben Zeit stattfindenden Ministerratssitzungen, bei denen der Verstärkte Reichsrat in 53 von 314 Tagesordnungspunkten direkt, und in weit mehr Fällen indirekt Diskussionsthema ist (Einleitung zu Bd. IV/2, XIII).
Von der Ernennung der Mitglieder des Reichsrates war der Ministerrat ausgeschlossen geblieben; sie erfolgte durch den Kaiser persönlich. Dem Verstärkten Reichsrat kam zunächst eine bloß beratende Funktion zu, von einem Parlament im konstitutionellen Sinn kann beim Verstärkten Reichsrat (noch) keine Rede sein. Aber es war ein Forum geschaffen worden, auf dem politische Fragen breit diskutiert wurden, und es ist eine al |
|
Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. 4. Abteilung Das Ministerium Rechberg. Bd. 2 6. März 1860-16. Oktober 1860, bearb. u. eingel. v. Malfèr, Stefan. Österreichischer Bundesverlag, Wien 2007. LXIVIII, 525 S. Besprochen von Thomas Olechowki., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. 4. Abteilung Das Ministerium Rechberg. Bd. 2 6. März 1860-16. Oktober 1860, Band 3 21. Oktober 1860-2. Februar 1861, bearb. und eingeleitet v. Malfèr, Stefan. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Österreichischer Bundesverlag, Wien 2007, 2009. LXIVIII, 525 S., LXXXII, 366 S. Besprochen von Thomas Olechowski.
Der erste der beiden hier zu besprechenden Bände, Band IV/2 der Gesamtreihe, umfasst im Wesentlichen die Zeit des mit dem kaiserlichen Patent vom 5. März 1860 geschaffenen sog. Verstärkten Reichsrates. Es handelt sich hierbei um eine zwar kurzlebige Einrichtung (er trat erstmals am 31. Mai, letztmals am 27. September 1860 zusammen), die aber von höchster Bedeutung für die österreichische Verfassungsentwicklung war, handelte es sich doch um den Nukleus des späteren österreichischen Parlaments. Die Gründe, die zur Bildung des Verstärkten Reichsrates geführt hatten, wurden bereits in meiner Besprechung zu Band IV/1 (ZRG Germ. Abt. 122 [2005] 770–773) angeführt; die Reichsratsprotokolle sind schon unmittelbar nach seiner Auflösung 1860 im Druck erschienen und mittlerweile, auf [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=vvr], auch online zugänglich. Nunmehr erhalten sie eine wertvolle Ergänzung durch die Protokolle der in derselben Zeit stattfindenden Ministerratssitzungen, bei denen der Verstärkte Reichsrat in 53 von 314 Tagesordnungspunkten direkt, und in weit mehr Fällen indirekt Diskussionsthema ist (Einleitung zu Bd. IV/2, XIII).
Von der Ernennung der Mitglieder des Reichsrates war der Ministerrat ausgeschlossen geblieben; sie erfolgte durch den Kaiser persönlich. Dem Verstärkten Reichsrat kam zunächst eine bloß beratende Funktion zu, von einem Parlament im konstitutionellen Sinn kann beim Verstärkten Reichsrat (noch) keine Rede sein. Aber es war ein Forum geschaffen worden, auf dem politische Fragen breit diskutiert wurden, und es ist eine al |
|
Die Reform des Nichtehelichenrechts (1961-1969). Entstehung und Quellen des Gesetzes über die Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder vom 19. 9. 1969, eingel. und hg. v. Schubert, Werner (= Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft 106). Schöningh, Paderborn 2003. 976 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Reform des Nichtehelichenrechts (1961-1969). Entstehung und Quellen des Gesetzes über die Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder vom 19. 9. 1969, eingel. und hg. v. Schubert, Werner (= Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft 106). Schöningh, Paderborn 2003. 976 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das nichteheliche Kind ist das Ergebnis der menschlichen Erfindung Ehe. Dementsprechend dürfte in frühen Gesellschaften nicht zwischen ehelichen Kindern und nichtehelichen Kindern unterschieden worden sein. Da das Kind selbst für diese Unterscheidung am wenigsten ursächlich ist und am meisten darunter leidet, befindet sich die aufgeklärte Gesellschaft in gewisser Weise auf dem Weg zurück zu dem ursprünglichen Naturzustand.
Wegen der allmählichen Verrechtlichung des menschlichen Lebens sind die Schritte dahin freilich mühsam und auch langwierig. Der Widerstand von vielen Seiten ist groß. Schließlich gilt verbreitet die Ehe als eine besondere göttliche Einrichtung, die dem Menschen zu entheiligen grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Werner Schubert hat sich auch dieser Entwicklung mit beeindruckender Leidenschaft und großem Erfolg gewidmet, weil er zu Recht das Nichtehelichenrecht als einen Kernbereich der familienrechtlichen Reformdiskussion seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert ermittelt hat. Deswegen hat er 1983 zum Unehelichenrecht des BGB die Vorlagen der Redaktoren für die erste Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, Familienrecht, Teile 1-3, 1985 die Projekte der Weimarer Republik zur Reform des Nichtehelichen-, des Adoptions- und des Ehescheidungsrechts, 1989 die Beratung des BGB in systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen, Familienrecht und 1993 das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus veröffentlicht. Zehn Jahre später konnte er in Erfüllung eines langgehegten Wunsches auch die Reform des Nichtehelichenrechts in der |
|
Die Reichsstadt Frankfurt als Rechts- und Gerichtslandschaft im römisch-deutschen Reich, hg. v. Amend, Anja/Baumann, Anette/Wendehorst Stephan/Wunderlich, Steffen (= Bibliothek altes Reich 3). Oldenbourg, München 2008. 303 S., Ill., graph. Darst., Kart. Besprochen von Reinhard Schartl., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Reichsstadt Frankfurt als Rechts- und Gerichtslandschaft im römisch-deutschen Reich, hg. v. Amend, Anja/Baumann, Anette/Wendehorst Stephan/Wunderlich, Steffen (= Bibliothek altes Reich 3). Oldenbourg, München 2008. 303 S., Ill., graph. Darst., Kart. Besprochen von Reinhard Schartl.
Der zu besprechende Band enthält die 13 Beiträge der fünften Tagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit, die im Dezember 2005 im Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt am Main stattfand. In einer Einleitung erläutern die Herausgeber den Begriff Rechts- und Gerichtslandschaft, der einen adäquateren Zugang zur juristischen Ebene der spezifischen Herrschafts- und Gesellschaftsstrukturen des Alten Reichs ermöglichen soll, als dies an Einheit, Widerspruchsfreiheit und Symmetrie orientierte Forschungs- und Ordnungskonzepte vermögen. Der aus dem Fehlen klarer hierarchischer Zuordnungen und Zwängen zu Verhandlung und Vergleich resultierenden Vielschichtigkeit als einer für Recht und Gericht in der frühen Neuzeit charakteristischen Eigenschaft habe die rechtshistorische Forschung bislang verhältnismäßig wenig Rechnung getragen. Als Gegenstand der Betrachtung sei die Reichsstadt Frankfurt vor allem deshalb ausgewählt worden, weil in ihr viele Überlappungen, Spannungen und Wechselbeziehungen bestanden, die die vielfältige Struktur und Dynamik der Rechts- und Gerichtslandschaft des Alten Reiches gleichsam als Mikrokosmos abbildeten. Drei Beiträge befassen sich mit der städtischen Rechtspflege. Dabei behandelt Michael Rothmann unter dem Titel „Schulden vor Gericht: Die Frankfurter Messegerichtsbarkeit und der Messeprozess in Mittelalter und beginnender Früher Neuzeit“ (S. 285-303) die Besonderheiten des Prozesses in Messestreitigkeiten. Er stellt fest, dass es zwar kein eigenes Messegericht gab, dass jedoch Messesachen von Schöffengericht und Schöffenrat bevorzugt behandelt wurden. 1465 erlangte die Stadt das kaiserliche Privileg, dass Messebesucher vor den städtischen |
|
Die Salier, das Reich und der Niederrhein, hg. v. Struve, Tilman. Böhlau, Köln 2008. VII, 414 S., 13 Abb. Besprochen von Thomas Vogtherr., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Salier, das Reich und der Niederrhein, hg. v. Struve, Tilman. Böhlau, Köln 2008. VII, 414 S., 13 Abb. Besprochen von Thomas Vogtherr.
Die 900. Wiederkehr des Todesjahres Heinrichs IV. brachte 2006 eine ganze Reihe von Veranstaltungen zur salischen Geschichte, nicht zuletzt die kaum in diesen Zusammenhang gebrachte Canossa-Ausstellung in Paderborn. Auch der vorliegende Sammelband reiht sich in diese Bemühungen ein, nach der Salier-Ausstellung des Jahres 1991 in Speyer und ihren offenbaren konzeptionellen Mängeln nun ein vollständigeres Panorama der Zeit zu zeichnen. Freilich – das sei vorweg betont – hinterlässt der Band einen eher zwiespältigen Eindruck, denn die Zusammenstellung der insgesamt 13 Beiträge erscheint doch arg zufällig. Überdies ist nicht immer der Zusammenhang mit dem Thema des Bandes erkennbar. Schließlich muss eindeutig konstatiert werden, dass die Salierzeit doch nicht nur die Regierungszeiten Heinrichs IV. und Heinrichs V. umfasst, die fast ausnahmslos im Zentrum der Beiträge stehen.
Mit diesen Einschränkungen wird man auf der Suche nach Interessantem und Anregendem, gerade auch mit dem Blick auf die Rechts- und Verfassungsgeschichte, doch an einigen Stellen fündig. Herauszuheben ist zunächst der Beitrag Claudia Zeys über „Frauen und Töchter der salischen Herrscher. Zum Wandel salischer Heiratspolitik in der Krise“ (S. 47-98), der zum einen über die bisher schon nicht eben sparsame Behandlung der Herrscherfrauen des hohen Mittelalters in der Forschung hinausführt und dabei insbesondere die Frage stellt und beantwortet, nach welchen Kriterien im Laufe des 11. Jahrhunderts Ehen unter salischer Beteiligung geplant wurden und zustande gekommen sind. Caspar Ehlers stellt in seiner Studie „Corpus eius in Spiream deportatur. Heinrich V. und der Tod Heinrichs IV. zu Lüttich“ (S. 99-114) zunächst Zeugnisse für eine spontane Verehrung Heinrichs IV. nach dessen Tod zusammen und ordnet die Umbettung nach Speyer in den Zus |
|
Die unterfränkischen Judenmatrikeln von 1817. Eine namenkundliche und sozialgeschichtliche Quelle, bearb. v. Rosenstock, Dirk (= Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg 13). Schöningh, Würzburg 2008. XI, 345 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die unterfränkischen Judenmatrikeln von 1817. Eine namenkundliche und sozialgeschichtliche Quelle, bearb. v. Rosenstock, Dirk (= Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg 13). Schöningh, Würzburg 2008. XI, 345 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als Folge des Judenedikts Bayerns von 1813, das in Unterfranken 1816 in Kraft trat, kam nur derjenige, der sich in eine Matrikelliste eintragen ließ, in den Genuss der durch das Edikt gewährten neuen Freiheiten, so dass die Eintragung für Juden von hervorragender Bedeutung war. Weil die jüdischen Haushaltsvorstände mit der Eintragung verpflichtet wurden, einen unveränderlichen deutschen Familiennamen anzunehmen, ihnen aber bestimmte Namen verschlossen wurden, sind die Listen auch namenkundlich von großem Gewicht. Deswegen ist die Veröffentlichung dieser Listen von allgemeinem Interesse.
Der vorliegende Band stellt nahezu alle jüdischen Bewohner Unterfrankens der Jahre 1817ff. zusammen. Der Bearbeiter führt kenntnisreich in die damit verbundenen Fragen ein. Dabei kann er zeigen, dass die Juden bei der Wahl der etwa 1100 unterschiedlichen Namen durchaus eine gewisse Freiheit hatten, wobei Strauß, Frank oder Schloß für Unterfranken kennzeichnend wurden. Da die Matrikelstelle jeweils vom Vater auf den ältesten Sohn überging, verließen etwa drei Brüder Lehmann kurz nach 1850 Rimpar und gründeten Lehmann Brothers, eine der im Zeitpunkt der Veröffentlichung noch weltweit bedeutendsten Investmentbanken.
Bei der genaueren Untersuchung des Namensschatzes kann der Bearbeiter Strauß, Stern, Frank, Schloß, Kahn, Adler, Gutmann, Goldschmidt, Friedmann, Meier/Mayer, Hirsch, Reis, Fleischmann, Rosenthal, Heinemann, Neumann, Hecht, Rosenbaum, Stein, Grünbaum, Hermann, Hofmann, Klein, Rosenfeld, Schild, Schwab, Bachmann, Bamberger, Heß und Kohn als häufigste Namen erweisen. Davon weicht eine vergleichbare Liste für Mittelfranken durchaus ab. Damit vermag er einen wichtigen Beitrag für eine zusammenf |
|
Die Urkunden des Neustädter Landes, Band 2 1303-1318, zusammengestellt v. Fesche, Klaus, bearb., übers. und eingel. v. Boetticher, Annette von (= Quellen zur Regionalgeschichte 13). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2008. 382 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Urkunden des Neustädter Landes, Band 2 1303-1388, zusammengestellt v. Fesche, Klaus, bearb., übers. und eingel. v. Boetticher, Annette von (= Quellen zur Regionalgeschichte 13). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2008. 382 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Neustädter Land ist nach der erfreulicherweise - vorn wie hinten - beigegebenen Landkarte das Land um Neustadt am Rübenberge. Die Stadt liegt an der Leine nordöstlich von Steinhuder Meer und Totem Moor, im weitesten Sinn noch im Speckgürtel Hannovers, wobei der von ihm bestimmte ländliche geprägte Landkreis mit einer Fläche von 357 Quadratkilometern ein Tausendstel der Fläche der Bundesrepublik Deutschland einnimmt. Rechtsgeschichtlich ist der Ort vielleicht am besten dadurch bekannt, dass in ihm am 1. April 1843 Ludwig Enneccerus geboren wurde.
Umso erfreulicher ist es, dass sich das Neustädter Land durch eine eigene Urkundensammlung auszeichnen kann. Bereits 2002 ist auf Grund des besonderen Einsatzes des ehemaligen Direktors des Amtsgerichts Hans Pupke hiervon der erste Band erschienen, der die Anfänge von 889 an erfasst. Sechs Jahre später können die Bearbeiter einen zweiten Band vorlegen, der auf Grund des zeitgemäß umfangreicher werdenden Materiales einen deutlich kleineren Zeitraum einzubeziehen vermag.
Eingeleitet wird der Band von einem informativen historischen Überblick. Danach werden die angewandten Regeln offengelegt. Erfreulich sind die durchgängigen Übersetzungen, die insbesondere dem interessierten Laien sehr hilfreich sind, die aber gegenüber der bloßen Edition naturgemäß die Gefahren jeglichen individuellen Verständnisses in sich bergen.
Insgesamt enthält der Band 433 Nummern. Sie beginnen mit einer lateinischen Urkunde des Ritters Eberhard von Reden über die Gabe (dedi geschenkt habe) eines Hauses in Horst an die Kirche in Limmer. Am Ende unterstellen sich mittelniederdeusch am 15. August 1388 Graf Ludolf von Wunstorf und seine Sö |
|
Die Urkunden Friedrichs II. 1212-1217, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung v. Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian (= Monumenta Germaniae Historica, Diplomata regum et imperatorum Germaniae 14, 2). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2007. XII, 791 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Urkunden Friedrichs II. 1212-1217, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung v. Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian (= Monumenta Germaniae Historica, Diplomata regum et imperatorum Germaniae 14, 2). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2007. XII, 791 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Friedrich II. (Jesi bei Ancona 26. 12. 1194-Castel Fiorentino bei Lucera 13. 12. 1250), der bereits zweijährig auf Wunsch seines Vaters zum rex Romanorum und 1211 erneut zum deutschen König gewählt wurde, gilt allgemein als Ausnahmeerscheinung unter den deutschen Herrschern. Dementsprechend bedeutsam sind die von ihm stammenden Urkunden. Ihr erster, von 1198 bis 1212 reichender Band konnte im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica, Diplomata regum et imperatorum Germaniae Band 14, Teil 1 mit 170 Nummern bereits 2002 vorgelegt werden.
Nur fünf Jahre später ist diese wichtige Edition erfreulicherweise fortgesetzt worden Der zweite Teilband umfasst 256 Nummern für die Zeit von September 1212 bis zum Ende des Jahres 1217. Der dritte Teil soll die Urkunden von Januar 1218 bis August 1220 aufnehmen, so dass damit die Diplome und Mandate des ersten und längsten Aufenthalts Friedrichs II. nördlich der Alpen - aus rein pragmatischen Gründen und ohne wirkliche sachliche Zäsur - in zwei Teilbänden vorliegen werden.
Die zugehörige kanzleigeschichtliche Einleitung, der vor allem die Ergebnisse Paul Zinsmaiers zu Grunde gelegt sind, ist für Band zwei und drei gemeinsam auf den dritten Band verschoben. Dies gilt auch für die Verzeichnisse der Überlieferung nach Empfängern und nach Lagerorten. Dagegen ist jedem Teilband ein eigenes Quellen- und Literaturverzeichnis sowie ein Namensregister und ein Wort- und Sachregister beigefügt.
Die auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand befindliche, am Ende noch um einen kurzen Nachtrag erweiterte Edition beginnt mit einem Diplom für König Ottokar von Böhmen vom 26. September 1212, in dem Friedri |
|
Die Vereinten Nationen sechs Jahrzehnte nach ihrer Gründung. Bilanz und Reformperspektiven, hg. v. Münk, Hans J. Lang, Frankfurt am Main 2008. XVIII, 168 S. Besprochen von Dieter Kugelmann., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Vereinten Nationen sechs Jahrzehnte nach ihrer Gründung. Bilanz und Reformperspektiven, hg. v. Münk, Hans J. Lang, Frankfurt am Main 2008. XVIII, 168 S. Besprochen von Dieter Kugelmann.
Der Titel des Sammelbandes verspricht mehr, als er halten kann. Die Beiträge wurden überwiegend in einer Ringvorlesung an der Universität Luzern gehalten und werfen Schlaglichter auf einige Aspekte der Vereinten Nationen. Eine Bilanz ist in diesem Rahmen kaum realisierbar. Der Vortragsstil wurde in fast allen Beiträgen beibehalten. Dies hat sicher auch mit dem Erscheinungstermin 2008 zu tun, der deutlich nach dem 60jährigen Jubiläum des Jahres 2005 liegt. Eine Ausnahme bildet der sorgfältig bearbeitete Beitrag E. Kleins und M. Breuers, der die Reformbestrebungen zum Sicherheitsrat und die Schaffung des Menschenrechtsrates behandelt. Mit klarer Strukturierung veranschaulichen die beiden Autoren, dass Reformen im Rahmen der Vereinten Nationen überaus mühsam sind. Dabei werden die politischen Rahmenbedingungen in die Beurteilung einbezogen. Ertragreich ist auch die eingehende Auseinandersetzung M. Caronis und T. Meyers mit der Entstehung und den Gründungszielen der Vereinten Nationen. Er nimmt eine historische Perspektive ein und zeichnet die Motive und Hintergründe nach, die bei der Gründung der Vereinten Nationen eine Rolle spielten. In gut lesbarer Weise werden die Friedenssicherung und der Schutz der Menschenrechte als grundlegende Ziele der Vereinten Nationen schon während der Entstehungsphase geschildert und punktuell in ihrer Realisierung bis zur Suez-Krise von 1956 und der Uniting for peace Resolution weiter verfolgt. Die gehaltvollen und interessanten Vorträge F. Bommers zu Strafzwecken im Völkerrecht und F. Jeßbergers zur universellen Strafgerichtsbarkeit folgen dem gesprochenen Wort und beleuchten spannende Einzelfragen. Auch die Beiträge E. Rudolphs zum Weltbürgertum und R. Stichwehs zum Weltstaat behandeln interessante Grundlagenfragen. Dennoch |
|
Die Wiener Stadtbücher 1395-1430, Teil 1 1395-1400, hg. v. Brauneder, Wilhelm/Jaritz, Gerhard, Teil 2 1401-1405, hg. v. Brauneder, Wilhelm/Jaritz, Gerhard/Neschwara, Christian, Teil 3 1406-1411, hg. v. Jaritz, Gerhard/Neschwara, Christian, (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung, Band 10, Teile 1, 2, 3). Böhlau, Wien 1989, 1998, 2006. 384, 381, 421 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Wiener Stadtbücher 1395-1430, Teil 1 1395-1400, hg. v. Brauneder, Wilhelm/Jaritz, Gerhard, Teil 2 1401-1405, hg. v. Brauneder, Wilhelm/Jaritz, Gerhard/Neschwara, Christian, Teil 3 1406-1411, hg. v. Jaritz, Gerhard/Neschwara, Christian, (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung, Band 10, Teile 1, 2, 3). Böhlau, Wien 1989, 1998, 2006. 384, 381, 421 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit großer Freude legte Werner Ogris 1989 namens der Kommission für die Savigny-Stiftung als Band 10 der Fontes iuris der berühmten Fontes rerum Austriacarum die erste Lieferung der sogenannten Wiener Testamentsbücher vor und erklärte zugleich, dass sich hinter dieser allgemein üblichen, in der Sache aber irreführenden Bezeichnung eine rechtshistorische Quelle von hohem Rang verberge, die dem Typus der Stadtbücher zuzurechnen sei. Seitdem sind zwei weitere, mit Miniaturen geschmückte Bände erschienen. In Ermangelung einer ausführlichen sachkundigen Besprechung sollen sie wenigstens kurz angezeigt werden.
Nach dem Geleitwort des ersten Bandes durchlief die Edition einen gestreckten Entwicklungsgang. Erste Anregungen gab Heinrich Demelius als Altmeister der Wiener Privatrechtsgeschichte zu Beginn der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts. 1975 gingen die beiden ersten Herausgeber zu Werke und am 23. Juni 1982 konnte ihr Ergebnis von der philosophisch-historischen Klasse der österreichischen Akademie der Wissenschaften angenommen werden.
Im Vorwort des vor allem durch technische Schwierigkeiten jahrelang verzögerten Druckes beschreiben die ersten Herausgeber ihre Quelle als unter der Handschriftensignatur A 285/1-3 im Archiv der Stadt und des Landes Wien liegende drei Foliobände in Leder, die sich selbst Stadtbuch nennen. Sie enthalten zwar viele letztwillige Verfügungen und andere Geschäfte des Erbrechts oder der Nachlassverteilung. In ihnen sind aber auch Ratslisten, Ratsweisungen und Handwerksordnungen aufgenommen.
Diplomatisch unt |