Unberath, Hannes (Bayreuth) - 127 |
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Velte, Patrick (Hamburg) - 127 |
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Vogtherr, Thomas (Osnabrück) - 127 |
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Vormbaum, Thomas (Hagen) - 127 |
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Weeber, Urte (Heidelberg) - 127 |
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Wesener, Gunter (Graz) - 127 |
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Winkel, Harald (Gießen, Marburg) - 127 |
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Wolf, Armin (Frankfurt am Main) - 127 |
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ZRG-Richtlinien zur Manuskriptgestaltung XLIV |
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„… eifrigster Diener und Schützer des Rechts, des nationalsozialistischen Rechts …“ - Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit. Ein Tagungsband, hg. v. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, red. v. Daubach, Helia-Verena (= Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen 15). Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, (Düsseldorf 2007). 217 S. Besprochen von Karsten Ruppert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen „… eifrigster Diener und Schützer des Rechts, des nationalsozialistischen Rechts …“ - Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit. Ein Tagungsband, hg. v. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, red. v. Daubach, Helia-Verena, (= Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen 15). Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, (Düsseldorf 2007). 217 S. Besprochen von Karsten Ruppert.
Die Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ des Landes Nordrhein-Westfalen setzt mit dem hier vorgelegten Tagungsband über die nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit ihre verdienstvolle Arbeit fort. Freilich kann ein solcher Band nur Aspekte zu dem sachlich komplexen und auch quantitativ erheblichen (11.000 Todesurteile; 60.000 Fälle) Problem der nationalsozialistischen Sondergerichtsbarkeit beitragen. Dass aber diese durchaus instruktiv sein können, belegt dieser Band, an dem allein die allzu vielen sinnentstellenden Druckfehler zu tadeln sind. Ursprünglich als Spezialstrafkammern in jedem Oberlandesgerichtsbezirk im Zuge der Machtergreifung für Verstöße gegen die „Reichstagsbrandverordnung“ und das „Heimtückegesetz“ errichtet, erweiterte sich die Zuständigkeit der Sondergerichte schon vor 1939 und wurden sie im Krieg zum einem wichtigen Instrument zur Aufrechterhaltung der inneren Zwangsgemeinschaft.
Am Straftatbestand der „Heimtücke“ untersucht Bernward Dörner die Praxis der Sondergerichte bei politischen Delikten. Dieser eignet sich dafür besonders, da das „Heimtücke-Gesetz“ eine umfassende Möglichkeit bot, jede unerwünschte Äußerung zu verfolgen. Dass aber die wenigsten überhaupt verfolgt werden konnten, lag an den begrenzten Mitteln und dass es ein weiter Weg von einer solchen Äußerung bis zur Verurteilung war. Daher konzentrierten sich Staatsanwaltschaft und Gestapo darauf, dieses Gesetz vor allem gegen die aus der Volksgemeinschaft sowieso Ausgeschlossenen zur Anwendung zu bringen: von den politi |
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Achtzig (80) Jahre Justizpalastbrand - Recht und gesellschaftliche Konflikte - Symposium Justiz und Zeitgeschichte 11. und 12. Juli 2007 in Wien, hg. v. Bundesministerium für Justiz/Ludwig Boltzmann-Institut für Geschichte und Gesellschaft (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Institutes für Geschichte und Gesellschaft 33). Studien-Verlag, Innsbruck 2008. 171 S. Besprochen von Martin Moll., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen 80 Jahre Justizpalastbrand. Recht und gesellschaftliche Konflikte. Symposium Justiz und Zeitgeschichte 11. und 12. Juli 2007 in Wien, hg. v. Bundesministerium für Justiz/Ludwig Boltzmann-Institut für Geschichte und Gesellschaft (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Geschichte und Gesellschaft 33). Studien-Verlag, Innsbruck 2008. 171 S. Besprochen von Martin Moll.
Österreich gehört zu jenen Ländern, in denen die um runde Jahrestage von als wichtig erachteten historischen Ereignissen zentrierte „Jubiläumsgeschichtsschreibung“ besonders floriert. Jubiläen dieser Art geben Anlass, öffentliche Gelder einzuwerben und das Gedenken, mehr oder weniger wissenschaftlich untermauert, öffentlichkeitswirksam zu zelebrieren. Im besten Fall erzeugt solche Erinnerungspolitik solide Synthesen des Forschungsstandes oder sie gibt gar Impulse für weiterführende Arbeiten. Im schlimmsten Fall werden Fachwelt und Publikum mit lieblos zusammengestoppelten, einzig dem Anlass geschuldeten Schnellschüssen beglückt. Von einem derartigen Produkt ist hier zu reden.
Am 15. Juli 1927 setzten in Wien vor allem aus Arbeiterkreisen stammende Demonstranten den Justizpalast in Brand. Nach gängiger Lesart entlud sich hier ein von der Sozialdemokratischen Partei weder gesteuerter noch zu steuernder Massenprotest gegen den am Vortag verkündeten gerichtlichen Freispruch dreier Mitglieder des rechtsradikalen Frontkämpferbundes. Diese waren angeklagt, am 30. Jänner 1927 im burgenländischen Schattendorf im Zuge einer Auseinandersetzung mit dem sozialdemokratischen Republikanischen Schutzbund auf dessen Angehörige geschossen und hierbei zwei Personen getötet und fünf weitere verwundet zu haben. Der Sturm auf den Justizpalast mündete in ein Blutbad, weil die heillos überforderte Wiener Polizei das Feuer auf die Demonstranten eröffnete; insgesamt kamen bei diesem Ereignis auf beiden Seiten knapp 100 Menschen ums Leben.
Jahrzehntelang gab dieser – selbs |
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Adel in Bayern - Ritter, Grafen, Industriebarone, hg. v. Haus der bayerischen Geschichte. Theiss, Stuttgart 2008. 384 S. Besprochen von Gerhard Köbler. , ZRG GA 127 (2010) |
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Nach der Verfassung des Freistaats Bayern vom 24. August 1919 ist der bayerische Adel aufgehoben. Am Namen erkennt man ihn aber gleichwohl auch heute noch. Und noch immer strahlt die Erinnerung an ihn so viel Anziehungskraft aus, dass er zum Gegenstand einer Landesausstellung gemacht werden kann.
Für das Jahr 2008 geht die Landesausstellung Bayerns auf eine Initiative der Gemeinde Aschau im Chiemgau zurück. Sie zählt mit einer zweiundzwanzigbändigen Quellenedition zu den am besten dokumentierten historischen Stätten. Sie verfügt zudem über eine beispielhafte geschichtliche Adelsherrschaft, deren Residenz zum Vorzeigen nahezu alle Vorteile aufweist, abgesehen von der Größe, zu deren Ausgleich sich der Lokschuppen in Rosenheim wie von selbst anbot.
Wissenschaftlich abgesichert wurde die Landesausstellung durch ein gelungenes Begleitbuch. Mit insgesamt 22 Beiträgen belehrt es über den Adel im Mittelalter, den Adel und den Landesherrn, das adelige Leben, den Landesherrn im Zentrum und den Privilegienverlust und die Neuorientierung des Adels im 19. Jahrhundert sowie über Hohenaschau von seiner Baugeschichte bis zur Familiengeschichte der Cramer-Klett. Auf glänzendem Papier halten diese Darstellungen zusammen mit den rund 400 beigegebenen Abbildungen von Waffen und Wappen, von Häusern und Höfen, von Bildern und Büchern sowie von Geschirr und Geschmeide die Erinnerung an den Glanz des Adels in vergangenen Zeiten vom Frühmittelalter bis zur Gegenwart wach.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Akten der Reichskanzlei: Regierung Hitler 1933-1945, Die Regierung Hitler, Band 5 1938, bearb. v. Hartmannsgruber, Friedrich. Oldenbourg, München 2008. LXXIIII, 1168 S. Besprochen von Karsten Ruppert., ZRG GA 127 (2010) |
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Zur Taktik der „Machtergreifung“ hatte es gehört, das Kabinett Hitler als eine rechtskonservative Regierung in der Tradition ihrer Vorgängerinnen erscheinen zu lassen. Folglich wurde Politik zunächst auch noch in den Formen herkömmlicher Regierungstätigkeit gestaltet. Je mehr sich aber das Regime festigte und dabei auch seinen Charakter veränderte, um so mehr verlor diese Form des Regierens an Bedeutung. Der Abschluss der Entwicklung wird in diesem Band dokumentiert: am 5. Februar 1938 kamen die Minister zum letzten Mal mit dem Reichskanzler zu einer Besprechung zusammen, während die letzte Arbeitssitzung des Kabinetts schon am 9. Dezember 1937 über die Bühne gegangen war. Die Ressorts stimmten sich seitdem wie meist auch schon zuvor untereinander ab, die Gesetzesvorlagen kamen im Umlaufverfahren zustande und sie traten durch die Unterschrift des „Führers“ in Kraft, um die sie sich jedes Ressort selbst über die Reichskanzlei bemühen musste. Den daher naheliegenden Schluss, dass dadurch die Akten der Reichskanzlei bedeutungslos geworden wären, widerlegt der zu besprechende Band. Die Führerdiktatur hat sich zwar zur Durchsetzung ihrer Ziele zahlreiche andere Instrumente geschaffen, doch zugleich großen Wert darauf gelegt, auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes weiterhin rechtsförmig zu agieren, Recht wie Unrecht in die Form von Gesetze zu gießen.
Die aufgezeigte Transformation der Herrschaftstechniken im Dritten Reich haben den Bearbeiter je weiter die Edition fortschritt vor zunehmende editorische Probleme gestellt, deren Lösung spätestens mit dem vorliegenden Band gefordert war. Denn die Protokolle der Ministerbesprechungen und Kabinettssitzungen wurden immer ungeeigneter als zentrale Quelle, um die herum dann Ergänzungen zu grupp |
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Alamannen zwischen Schwarzwald, Neckar und Donau, hg. v. Ade, Dorothee/Rüth, Bernhard/Zekorn, Andreas. Theiss, Stuttgart 2008. 207 S., 220 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Alamannen zwischen Schwarzwald, Neckar und Donau, hg. v. Ade, Dorothee/Rüth, Bernhard/Zekorn, Andreas. Theiss, Stuttgart 2008. 207 S., 220 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zwischen dem 13. April 2008 und dem 24. Mai 2009 wurde an sechs Standorten Baden-Württembergs die seit 1997 vorbereitete, von Elektrizitätswerken und Sparkassen mäzenatisch unterstützte Ausstellung Alamannen zwischen Schwarzwald, Neckar und Donau gezeigt. Der Anstoß dazu ging vom Landratsamt Rottweil aus und wurde vom Alb-Donau-Kreis, dem Zollernalbkreis und den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen und Tuttlingen übernommen. Gemeinsam wurde in gefälliger Ausstattung ein Begleitband vorgelegt, der im Eingang zahlreiche alamannische Siedlungen und Gräber kartographisch dokumentiert, mit einer bekannten Handschrift der Lex Allamannor(um) einsetzt und mit einem ebenso schönen Urkundenfaksimile schließt.
Gegliedert sind die mehr als 60 kurzen Einzelbeiträge in 7 Abteilungen. Dabei eröffnet Dieter Geuenich die Frage, wer waren die Alamannen mit einem sachkundigen Überblick über die Alamannen von ihrer Ethnogenese bis zum Untergang des Herzogtums (746). Die Antwort ist ihm nicht einfach und heftig umstritten, doch rät er zur Aufgabe einer Wanderung als geschlossene Einheit von der Elbe an den Oberrhein zu Gunsten eines längeren Eindringens unterschiedlicher Personenverbände mit einer Ersterwähnung zum Jahre 213 oder 289.
Es folgt die Frage, wer kam, als die Römer gingen? Danach wird die Alamania etwa an Hand des Gräberfelds von Villingendorf, des Gräberfelds von Horb-Altheim oder des runden Bergs bei Urach konkretisiert. Dem schließt sich die Betrachtung der fränkischen Herrschaft an.
Sehr ausführlich werden die Lebensformen dargelegt (Siedlungen, Gärten, Felder, Haustiere, Kleidung, Handel, Töpfe, Holzhandwerk, Metallhandwerk, Textilhandwerk, Lederhandwerk, Begräbnisformen). Eigens abgesetzt wird der Übergang von Wotan zu Christus. Den Beschluss bil |
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Aleksic, Alexandra, Die altpolnische Rechtsterminologie am Beispiel von Ortyle Magdeburskie (Magdeburger Urteile). Magisterarbeit, Wien 2008. 212 S. Besprochen von Inge Bily., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Aleksic, Alexandra, Die altpolnische Rechtsterminologie am Beispiel von Ortyle Magdeburskie (Magdeburger Urteile). Magisterarbeit, Wien 2008. 212 S. Besprochen von Inge Bily.
In vorliegender Untersuchung der altpolnischen Rechtsterminologie am Beispiel der Ortyle Magdeburskie (Magdeburger Urteile) verbindet Aleksandra Aleksic gründliches Studium des von Józef Reczek und Wacław Twardzik[1] edierten Textes dieser Quelle mit einer Auswertung vor allem der historisch-etymologischen Wörterbücher des Polnischen. Dabei bezieht die Autorin einschlägige Arbeitsergebnisse zum polnischen historischen Rechtswortschatz vergleichend ein und nimmt auch immer wieder Bezug auf das Wörterbuch zum Silleiner Rechtsbuch von Mária Papsonová[2].
Als Ziel wird die „Darstellung und sprachwissenschaftliche Analyse der altpolnischen Rechtsterminologie” (Einleitung S. 9) der Ortyle Magdeburskie (Magdeburger Urteile) formuliert. Diese wichtige Quelle erfreut sich eines gleichbleibend großen Interesses, besonders unter den Vertretern der polnischen historischen Wortforschung. Zu nennen sind vor allem die Auswertung mit einer Gegenüberstellung der polnischen Übersetzung und der deutschen Vorlage des Textes durch Aleksander Brückner[3] sowie die Bearbeitung Emil Kałužniackis[4]. Letzterer führt außer der Betrachtung der zum Zeitpunkt der Untersuchung bekannten polnischen Textfassungen noch einen Vergleich zur deutschen Vorlage sowie darüber hinaus zum Lateinischen und Tschechischen. Genannt werden müssen weiterhin die Studien Aleksander Zajdas[5], der ebenfalls Material aus den polnischen Fassungen der Magdeburger Urteile in seine umfangreichen und fundierten Untersuchungen zum polnischen historischen Rechtswortschatz einbezieht.
In der Einleitung (S. 9-12), dem ersten von insgesamt 7 Kapiteln, gibt die Autorin eine Zusammenfassung des Standes der Erforschung der polnischen Fassungen der Magdeburger Urteile. Das sich anschließende zweiten Kapite |
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Alltag reformierter Kirchenleitung. Das Diensttagebuch des Eschweger Superintendenten Johannes Hütterodt (1599-1672), hg. v. Arnold, Martin/Kollmann, Karl (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 46 = Kleine Schriften 10). Elwert, Marburg 2009. 132 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Alltag reformierter Kirchenleitung. Das Diensttagebuch des Eschweger Superintendenten Johannes Hütterodt (1599-1672), hg. v. Arnold, Martin/Kollmann, Karl (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 46 = Kleine Schriften 10). Elwert, Marburg 2009. 132 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Kreiskirchenarchiv Eschwege befindet sich ein 1761 Seiten umfassendes Manuskript, das bisher nur in Auszügen bekannt war. Hermann Griessinger vom Stadtarchiv Eschwege hat es dankenswerterweise vollständig digital transkribiert. Deswegen kann es von einer 2005 seinetwegen gebildeten Arbeitsgruppe bearbeitet und digital auf beigefügter CD-ROM publiziert werden.
Sein Verfasser war der in Eschwege am 9. Juli 1599 als ältester Sohn eines Weißgerbers geborene, nach dem Besuch des Gymnasiums wohl in Hersfeld und dem Studium in Frankfurt an der Oder (1617) 1620 zum Magister promovierte, am 4. November 1638 zum Superintendenten aufgestiegene Johannes Hütterodt. Durch Erbe und Kauf gelangte er zu erheblichem Vermögen. Durch zweiundzwanzig Jahre führte er ein Diensttagebuch, das zwar seinen Schreiber als hochrangigen, streitbaren kirchlichen Amtsträger zwischen den Zeilen kaum entdecken lässt, aber doch eine wertvolle Quelle der städtischen und kirchlichen Verhältnisse der betreffenden Zeit darstellt.
Im Begleitband befassen sich fünf Beiträge mit Person und Manuskript. Karl Kollmann beschreibt den Verfasser und seine Familie, Günter Hollenberg die politische Geschichte Hessen-Kassels zu dieser Zeit, Martin Arnold das Amt des Superintendenten, Susanne Rappe-Weber das Diensttagebuch und Jochen Ebert, Thomas Diehl und Ingrid Rogmann die konkurrierenden Obrigkeiten. Verschiedene Abbildungen veranschaulichen die Ausführungen, wobei die Handschrift ihren Urheber vertreten muss und ein Register ausgespart bleibt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Ammerich, Hans, Kleine Geschichte der Stadt Speyer. DRW-Verlag Weinbrenner/Braun, Leinfelden-Echterdingen 2008. 187 S. Ill. Besprochen von Hans Hattenhauer., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ammerich, Hans, Kleine Geschichte der Stadt Speyer. DRW-Verlag Weinbrenner/Braun, Leinfelden-Echterdingen 2008. 187 S. Ill. Besprochen von Hans Hattenhauer.
Dieses in einer Reihe kleiner pfälzischer Stadtgeschichten erschienene Taschenbuch verdient es, nicht nur von historisch interessierten Touristen gelesen zu werden. In glücklicher Verbindung von Text und Bild, Detail und allgemeinem Überblick wird dem Laien sachkundig die Geschichte Speyers im wahrsten Sinne des Wortes vor die Augen gestellt. Reiches und gut erläutertes Bildmaterial unterbricht erfrischend den Text, gut übersetzte, ungekürzte Texte wichtiger Urkunden und graphisch hervorgehobene Fenster beleben den Gang der Darstellung. Eine solide Geschichtstabelle bereichert auch den eiligen Leser. Kritische Nachfrage verdient allein die Beschreibung der mittelalterlichen Stadtgeschichte: Dombau und Stadtgründung. Der Verfasser beschreibt das mittelalterliche Speyer als eine „gewachsene“ Stadt. Hans Humpert und Martin Schenk haben dagegen 2001 die Stadt mit den Methoden historischer Stadtvermessen erforscht und für mehrere mittelalterliche Städte das „Ende des Mythos von der gewachsenen Stadt“ ausgerufen. Speyer ist ihnen das Paradebeispiel einer „gegründeten“ Stadt, bei der, überspitzt formuliert, der Plan vorlag, bevor der erste Stein bewegt wurde. Kaiserdom und Kaufmannsstadt seien als eine Einheit geplant worden und entstanden. Eine Auseinandersetzung der dazu berufenen Stadt- und Landeshistoriker mit dieser These speziell mit Blick auf Speyer fehlt anscheinend noch. Auch der Verfasser übergeht diese Frage mit Stillschweigen. Damit dürfte er sich einen historischen Leckerbissen haben entgehen lassen. Das mag er später nachholen, so dass diese Kritik nicht die Qualität dieses schönen Buches mindert.
Speyer Hans Hattenhauer
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Anschütz, Gerhard, Aus meinem Leben, hg. v. Pauly, Walter (= Ius commune Sonderheft 59), 2. unv. Aufl. Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XLIV, 336 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Anschütz, Gerhard, Aus meinem Leben, hg. v. Pauly, Walter (= Ius commune Sonderheft 59), 2. unv. Aufl. Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XLIV, 336 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der als Sohn eines Professors in Halle an der Saale am 10. Januar 1867 geborene, nach dem Studium von Literaturgeschichte, Kulturgeschichte, Französisch und Rechtswissenschaft in Genf, Leipzig, Berlin und in seiner Geburtsstadt dort an seinem 24. Geburtstag 1891 mit kritischen Studien zur Lehre vom Rechtssatz und formellen Gesetz bei Edgar Loening promovierte, in Berlin 1896 - gefördert von Wilhelm Kahl - über den Ersatzanspruch aus Vermögensbeschädigungen durch rechtmäßige Handhabung der Staatsgewalt habilitierte, 1889 nach Tübingen, 1900 nach Heidelberg, 1908 nach Berlin und 1916 wieder nach Heidelberg berufene, 1933 auf - mit fehlender innerlicher Verbundenheit mit dem neuen Staatsrecht begründeten - Antrag vom 31. 3. 1933 mit 66 Jahren emeritierte, in Heidelberg am 14. April 1948 an den Spätfolgen eines misslungenen Aufspringens auf eine Straßenbahn verstorbene Gerhard Anschütz (Foto nach S. XLIV) ist vor allem als führender Kommentator der Weimarer Reichsverfassung (1921, 14. Auflage 1933) bekannt geworden. Während der Zeit des Nationalsozialismus ist er wissenschaftlich nur noch mit einer Abhandlung über Wandlungen der deutschen Kirchenverfassung hervorgetreten, hat aber 1936 begonnen, seine Lebenserinnerungen aufzuzeichnen, deren Druck während des Dritten Reiches scheiterte. Die von Walter Pauly als Schüler Michael Stolleis’ 1993 herausgegebene und eingeleitete, von Hans Hattenhauer in ZRG Germ. Abt. 111 (1994), 272 besprochene Schlussfassung „Aus meinem Leben“ fand so großes Interesse, dass fünfzehn Jahre später eine unveränderte Neuauflage erforderlich wurde, von welcher der Verlag allerdings einem Interessenten kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, so dass der Herausgeber mit wenigen Worten auf sie hinweisen muss.
Innsbruck |
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Antologie československé právní vědy v letech 1918-1939, hg. v. Skřejpková, Petra. Linde, Prag/Praha 2009. 694 S. Besprochen von Inge Bily., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Antologie československé právní vědy v letech 1918-1939, hg. v. Skřejpková , Petra. Linde, Prag/Praha 2009. 694 S. Besprochen von Inge Bily.
Der vorliegende Band, an dessen Entstehung eine beachtliche Zahl inländischer und ausländischer Autoren beteiligt war, schließt an die Anthologie der tschechischen Rechtswissenschaft an, die 1993 vom Institut für Rechtsgeschichte der juristischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag herausgegeben wurde.[1] Auf das Vorwort (A.: 9-11) Karel Malýs folgen 10 Kapitel: Rechtsgeschichte (B.: 13-110), Rechtstheorie, Philosophie und Soziologie des Rechts (C.: 111-133), Römisches Recht (D.: 135-203), Bürgerliches Recht und Handelsrecht (E.: 205-346), Strafrecht (F.: 347-406), Verfassungs- und Verwaltungsrecht (G.: 407-528), Internationales Recht (H.: 529-562), Nationale Volkswirtschaft (I.: 563-616), Finanzrecht (J.: 617-652) und Kirchenrecht (K.: 653-694). Die Einleitung zu einem Kapitel ist gleichzeitig auch Zusammenfassung. Innerhalb eines Kapitels werden jeweils die wichtigsten Vertreter mit ihren Lebensdaten, den Stationen ihres wissenschaftlichen Wirkens sowie den Ergebnissen ihrer Forschungen vorgestellt. Aber auch in diesem, knapp 700 Seiten umfassenden Band können nicht alle Persönlichkeiten zu Wort kommen, die einen wichtigen Beitrag zum tschechoslowakischen Rechtswesen im untersuchten Zeitraum geleistet haben. Grenzen hinsichtlich des Umfangs eines solchen Bandes wie auch der zur Verfügung stehenden Quellen sind die Hauptgründe. Der Band wird nicht nur Studenten, sondern auch den in der praktischen Rechtsausübung tätigen Juristen nützlich sein, und dies umso mehr, als alles mit reichlich Literatur versehen ist, sowohl in den Anmerkungen wie auch in den Literaturverzeichnissen zu den einzelnen Kapiteln.
Leipzig Inge Bily
1 Antologie české právní vědy (2. pol |
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Anwalt – Kommentator – Entdecker. Festschrift für Hermann Staub zum 150. Geburtstag am 21. März 2006, hg. v. Henne, Thomas/Schröder, Rainer/Thiessen, Jan. De Gruyter, Berlin 2006. XIV, 183 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Anwalt – Kommentator – Entdecker. Festschrift für Hermann Staub zum 150. Geburtstag am 21. März 2006, hg. v. Henne, Thomas/Schröder, Rainer/Thiessen, Jan. De Gruyter, Berlin 2006. XIV, 183 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
2004 trat Hans-Hermann Neustadt als in England lebender Enkel Hermann Staubs an die Bundesrechtsanwaltskammer Deutschlands heran und fragte, ob man des hundertsten Todestags des nur 48 Jahre alt gewordenen „Erfinders“ oder „Entdeckers“ der positiven Vertragsverletzungen gedenken wolle. Über das Forum Anwaltsgeschichte erklärten sich Tillmann Kracht und Thomas Henne zu einer Gedenkveranstaltung in Frankfurt am Main im November 2004 bereit. Da Staub sein Berufsleben aber in Berlin verbracht hatte, schien eine Erweiterung der Feier auf den 150. Geburtstag in Berlin an der Nachfolgerin der ehemaligen Friedrich-Wilhelms-Universität, die Staub ein Ordinariat verweigert hatte, angezeigt, woraus sich die Veränderung des Herausgebergremiums erklärt, das die Veröffentlichung der dortigen Festvorträge vom 10. März 2006 ermöglichte.
Insgesamt wurden auf der Festveranstaltung sechs Vorträge gehalten. Sie betreffen den Anwalt und seine Leistungen. Diese haben Schuldrecht und Handelsrecht in gleicher besonderer Weise bereichert.
Des Anwalts Hermann Staub gedenkt in einem kurzen Schlaglicht Tillmann Kracht, der zeigt, wie der aus einfachen Verhältnissen kommende Staub nach Studien in Breslau, Berlin (Goldschmidt, Gneist, Berner) und Breslau sowie praktischer Ausbildung mit 26 Jahren als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen wurde. Diskriminierungen gegen jüdische Juristen und jüdische Abwehrreaktionen im Kaiserreich untersucht Thomas Henne mit dem Untertitel „von Samuel zu Hermann Staub“. Im Ergebnis erklärt er Staubs innige Verbindung praktischer Wirksamkeit und wissenschaftlicher Durchdringung sowie seine rastlose Produktivität auch als Reaktion auf die antijüdischen Diskriminierungen, die der ehemals kleinbürgerliche Aufs |
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Archiv der Freiherren von Schauenburg. Oberkirch – Urkundenregesten 1188-1803, bearb. v. Fischer, Magda (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 33). Kohlhammer, Stuttgart 2007. 1053 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Archiv der Freiherren von Schauenburg. Oberkirch – Urkundenregesten 1188-1803, bearb. v. Fischer, Magda (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 33). Kohlhammer, Stuttgart 2007. 1053 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die aus Dienstmannen aufgestiegene Familie von Schauenburg lässt sich nach dem kurzen Vorwort des Präsidenten des Landesarchivs seit dem 12. Jahrhundert auf dem noch in der Gegenwart in Familienhand befindlichen Stammschloss Schauenburg auf einem Vorberg des Schwarzwalds oberhalb Gaisbachs, einem Stadtteil Oberkirchs, nachweisen. Ihr reichhaltiges Archiv wird im Neuen Schloss verwahrt und zählt zu den bedeutendsten Adelsarchiven in Privateigentum im Regierungsbezirk Freiburg im Breisgau. Seine archivalische Erschließung hat deswegen besonderen Wert.
In der Einleitung der umfangreichen Dokumentation berichtet die Bearbeiterin über die Herkunft der Freiherren, über die Herrschaft bis zum dreißigjährigen Krieg. im dreißigjährigen Krieg und nach dem dreißigjährigen Krieg. Danach legt sie die Geschichte des Urkundenbestands einschließlich seiner Bedeutung für die Grimmelshausenforschung dar. Schließlich bietet sie Rechenschaft über die Verzeichnung, die Literatur, die Abkürzungen und die Siglen.
Die Regesten beginnen mit einer Urkunde des Bischofs von Straßburg aus dem Jahre 1188 und enden in der Nummer 1337 mit einer Urkunde Philipp Hannibals von und zu Schauenburg von etwa 1650. Danach folgen Pergamenturkunden ab 1650, die bis zur Nummer 1492 vom 8. November 1803 reichen. Den Beschluss bildet ein Kurzverzeichnis der Papierurkunden nach 1650 bis zur Nummer 1783 vom 27. August 1795
Es folgen zwei kurze Anhänge. Auf nahezu 100 Seiten werden Orte und Personen des gewichtigen Bestandes verzeichnet. Insgesamt haben sich alle Beteiligten durch das auf dem Umschlag mit einer aus dem Archiv entnommenen Lithografie der Ruine der am Ende des 11. Jahrhunderts unter Berthold II. von Zähringen erb |
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Ars iuris. Festschrift für Okko Behrends zum 70. Geburtstag, hg. v. Avenarius, Martin. Wallstein, Göttingen 2009. 681 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ars iuris. Festschrift für Okko Behrends zum 70. Geburtstag, hg. v. Avenarius, Martin. Wallstein, Göttingen 2009. 681 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Okko Behrends ist einer der bekanntesten deutschen Rechtsromanisten der Gegenwart. Deswegen wird die ihm zum 70. Geburtstag gewidmete Festschrift in der romanistischen Abteilung ausführlich gewürdigt werden. Sie verdient aber wenigstens einen Hinweis auch in der germanistischen Abteilung, weil der Jubilar sich auch über das römische Recht im engeren Sinn hinaus um die geschichtlichen Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft sehr verdient gemacht hat.
Geboren wurde Okko Behrends in Norden/Ostfriesland am 27. Februar 1939 als siebtes Kind eines Unternehmers, der das 1887 gegründete Teehaus Onno Behrends und die Rauchtabakfabrik Steinbömer & Lubinus betrieb. Nach dem Abitur des Jahres 1958 studierte Okko Behrends Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau, Genf, München und seit dem Wintersemester 1960 in Göttingen, wo Franz Wieacker 1958 im Michaelishaus in der Prinzenstraße das Institut für römisches Recht und gemeines Recht gegründet hatte. Unter Wieackers Anleitung rekonstruierte Behrends in seiner Dissertation über die römische Geschworenenverfassung den republikanischen Rechtsschutz und wandte sich in seiner Habilitationsschrift 1972 dem Zwölftafelprozess zu, wobei er mit großem Erfolg die Jurisprudenz mit den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen verband und das nexum als archaisches Hegungsritual erklärte.
Als Schlüsselfigur erkannte er in den weitreichenden Zusammenhängen Marcus Tullius Cicero, der bei Quintus Mucius Scaevola als dem letzten Vertreter der stoisch beeinflussten vorklassischen Jurisprudenz gelernt, aber auch die von der durch Philos von Larissa und die Rhetorik vermittelten Philosophie der skeptischen Akademie geprägte methodische und systematische Begründung der spezifisch klassischen Jurisprudenz durch Servius Sulpicius R |
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Aspecten van het Middeleeuwse Romeinse Recht, hg. v. Waelkens, Laurent (= Iuris scripta historica 22). KVAB, Brüssel 2008. 134 S. Besprochen von Gunter Wesener., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Aspecten van het Middeleeuwse Romeinse Recht, hg. v. Waelkens, Laurent (= Iuris scripta historica 22). KVAB, Brüssel 2008. 134 S. Besprochen von Gunter Wesener.
Der Sammelband, herausgegeben von Laurent Waelkens, vereinigt sechs Beiträge zum mittelalterlichen römischen Recht. Es handelt sich um Vorträge, die vor einem „Contactforum“ der Königlichen Flämischen Akademie von Belgien für Wissenschaften und Künste am 17. Februar 2006 gehalten wurden.
Paola Maffei (Siena) behandelt in ihrem Referat (S. 3-15)[1] eine Sammlung von repetitiones und anderen Zeugnissen der Rechtsschule von Toulouse in Manuskripten der Kapitularbibliothek von La Seu d’Urgell, einer kleinen katalanischen Stadt in den Pyrenäen. Die Quellen über das Studium in Toulouse reichen vom letzten Viertel des 13. bis zum ersten Viertel des 15. Jahrhunderts. Die anonyme Collectio (Manuskript 2042), entstanden um 1280, umfasst dreizehn repetitiones, die auf zwölf lectiones matutinales beruhen, welche Konstitutionen des Codex und der Authentiken behandeln. Der Verfasser besitzt eine gute Kenntnis der zeitgenössischen Juristen; sehr häufig wird der französische Jurist Jean de Blanot (de Blanosco, † bald nach 1281) erwähnt, aber auch italienische Juristen wie Odofredus, Accursius und Azo werden zitiert. Wahrscheinlich ist der Verfasser der Collectio identisch mit Guillaume de Ferrières (Guillelmus de Ferrariis, † 7. Sept. 1295 zu Perpignan); eine Reihe von Indizien sprechen dafür. Ein stringenter Beweis lässt sich aber nicht erbringen.
Der umfangreiche Beitrag (S. 17-65) Wolfgang Kaisers (Freiburg im Breisgau) untersucht „Wandlungen im Verständnis der Epitome Iuliani von der Spätantike bis zur Gegenwart“[2]. Die Epitome stammt aus dem justinianischen Rechtsunterricht. Es handelt sich um einen Index, d. h. eine Einführungsvorlesung in lateinischer Sprache, zu einer Sammlung von 124 Novellen Justinians (S. 19). Die Epitome war im Westen im frühen Mittelalter die maß |
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Auf dem Scheiterhaufen der Paragraphen. Richter als literarische Geschöpfe, hg. v. Scheiber, Oliver (= Im Spiegel der Literatur 2). LIT Verlag, Wien 2007. 216 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Auf dem Scheiterhaufen der Paragraphen. Richter als literarische Geschöpfe, hg. v. Scheiber, Oliver (= Im Spiegel der Literatur 2). LIT Verlag, Wien 2007. 216 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz.
Studien, mit denen sich Juristen in der Absicht an belletristische Werke heranwagen, Recht und Rechtsverwirklichung in literarischer Spiegelung zu analysieren, haben in letzter Zeit deutlich zugenommen. Längst haben nicht nur Rechtswissenschaftler, sondern auch in der Rechtspraxis stehende Juristen das vielfältige und weite Feld der Literatur als ein erkenntnisträchtiges und erkenntnisförderndes Gebiet erkannt. Dem gegebenenfalls - wenn auch nicht in einem unvermittelten direkten Sinne - Einsichten für die eigene Tätigkeit entnommen werden können. Zumal Schriftsteller oft genug andere Vorstellungen als die Berufsträger selbst vom Wirken der Juristen und Justiz hegen und in ihren Texten entwickeln. Der vorliegende Band versammelt - neben der Einführung des Herausgebers - insgesamt sechzehn Beiträge aus der Feder österreichischer Richterinnen und Richter über mehr oder minder bekannte Romane und Theaterstücke aus Geschichte und Gegenwart. Richter schreiben über Schriftsteller, die in ihren Texten Richter dargestellt haben.
Im Band sind zunächst einmal Werke und Gegenstände vertreten, die zur Weltliteratur zählen und dementsprechend bereits mehrfache Beachtung aus juristischer Perspektive gefunden haben. Das gilt etwa für Kleists Komödie „Der zerbrochne Krug“ (Erich Kundegraber), die Theaterstücke von Shakespeare „Der Kaufmann von Venedig“ (Hans Peter Lehofer), Bertolt Brecht „Der Kaukasische Kreidekreis“ (Paul Palkovits) und Pierre A. C. de Beaumarchais „Der Tolle Tag oder Figaros Hochzeit“ (Michael Schwanda) sowie die Romane Kafkas „Der Proceß“ (Janko Ferk) und Albert Camus’ „Der Fremde“ und „Der Fall“ (Gabriele Kluger). Doch werden im Band durchweg Werke und Autoren thematisiert, die längst literaturwissenschaftliche und gesellschaftliche |
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Ausschuss für Wasserrecht (1934-1941), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner/Rönnau, Claudia (= Akademie für Deutsches Recht 1933-1945 16). Lang, Frankfurt am Main 2004. LXII, 683 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ausschuss für Wasserrecht (1934-1941), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner/Rönnau, Claudia (= Akademie für Deutsches Recht 1933-1945 16). Lang, Frankfurt am Main 2004. LXII, 683 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Werner Schubert hat sich um die Edition neuerer Rechtsquellen in ausnehmender Weise verdient gemacht. Neben zahlreichen anderen Quellen gehören hierzu auch die Arbeiten in der Akademie für deutsches Recht. Der vorliegende Band betrifft den besonderen, auf Anregung des Reichsverkehrsministeriums eingesetzten Ausschuss für Wasserrecht. Ihm gehörten 21 Mitglieder an, von denen in der Gegenwart allerdings kein einziger mehr allgemein bekannt ist.
In seiner vorzüglichen Einleitung schildert der Herausgeber in bekannter Klarheit und Präzision die Quellen und den Umfang der Edition, das partikulare Wasserrecht und die Reformversuche der Weimarerer Zeit, den Ausschuss, die Arbeiten des Ausschusses für Bodenkulturrecht und die Wasserverbandsordnung vom 3. 9. 1937. Darüber hinausgehend erläutert er das spätere Wasserhaushaltsgesetz vom 27. 7. 1959 und seine Entstehung. Kurzbiographien einzelner Ausschussmitglieder und Sitzungsteilnehmer runden diese hilfreiche Einführung angenehm ab.
Insgesamt sind Stenogramme oder gekürzte Niederschriften von 25 Sitzungen an 45 Tagen erhalten- Dazu kämen an sich umfangreiche weitere Materiallen, so dass die Herausgeber den Gesamtumfang einer möglichen Edition auf weit mehr als 2000 Seiten schätzen. Hieraus haben sie das Wichtigste für die Publikation ausgewählt.
Gegliedert ist das Ergebnis ihrer mühsamen Tätigkeit in 16 Abschnitte, die vom 14. 3. 1934 bis zum Entwurf eines Reichswassergesetzes vom März 1941 reichen. Im Anhang folgt der Entwurf eines Reichswassergesetzes durch den Reichsverband der deutschen Wasserwirtschaft. Ein Nachtrag und ein Quellenverzeichnis vervollständigen das Werk.
Insgesamt enthalten nach der überzeugenden Einstufung Werner |
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Balkowski, Ben, Der Zivilprozess in der DDR von 1945 bis 1975 zwischen bürgerlicher Rechtstradition und Sozialismus (= Schriftenreihe Studien zur Rechtswissenschaft 59). Kovač, Hamburg 2000. XXIII, 601 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Die Arbeit ist die von Karin Nehlsen-von Stryk in Köln und Freiburg im Breisgau betreute, 1999 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation des Verfassers. Sie behandelt eine interessante Fragestellung. Dabei geht sie grundsätzlich chronologisch vor.
In seiner Einleitung erörtert der Verfasser sein Problem und den Forschungsstand. Überzeugend weist er darauf hin, dass sein Thema noch nicht ausreichend untersucht ist. Da Gerichtsentscheidungen allein das tatsächliche Verfahren nicht ausreichend erfasst hätten, berücksichtigt er auch die Tätigkeit des Ministeriums der Justiz, der Staatsanwälte, der Rechtswissenschaft, der obersten Staatsführung und die inhaltlichen Vorgaben durch die Sozialistische Einheitspartei und das Vorbild der Sowjetunion.
Danach beschreibt er seine Quellen und die von ihm verwendete Methode, ehe er mit der Untersuchung beginnt. Sie eröffnet er mit der Zivilprozessordnung von 1877 nach der Novelle vom Oktober 1933. Dabei hebt er das Ziel der Nationalsozialisten besonders hervor.
Sein drittes Kapitel gilt den Jahren von 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone auf der Grundlage der deutschen Justizverwaltung, wobei er unter anderem den Lebenslauf Hans Nathans besonders verfolgt. Daran schließt sich die Zeit zwischen 1949 und 1951 an, in denen der Verfassung und dem obersten Gericht besondere Bedeutung zukommt. In den Jahren 1952 und 1953 werden ein neues Gerichtsverfassungsgesetz, eine Angleichungsverordnung und eine Anleitung für den Zivilprozess geschaffen.
Die Zeit zwischen 1954 und 1957 erweist der Verfasser als Jahre der systemkonformen Kontroversen. Zwischen 1957 und 1963 geling |
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Bareiß, Andreas Friedrich, Herschel Feibel Grynszpan – Der Attentäter und die „Reichskristallnacht“. Eine Tatsachenerzählung. Haland & Wirth/Psychosozial-Verlag, Gießen 2005. 161 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Am 7. November 1938 dringt ein junger Mann in ein Arbeitszimmer der Botschaft des Deutschen Reiches in Paris ein und gibt um 9.35 Uhr fünf Schüsse auf den neunundzwanzigjährigen Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath ab. Er lässt sich danach widerstandslos festnehmen. Das Opfer stirbt zwei Tage später an den durch zwei Schüsse hervorgerufenen Verletzungen an Magen und Milz.
Andreas Friedrich Bareiß, Jahrgang 1980, Student der Rechtswissenschaft in Berlin und Paris, sucht auf knappem Raum die Geschichte hinter der Geschichte. Zu diesem Zweck hat er nach authentischen Dokumenten geforscht. Aus ihnen erzählt er einen wichtigen Teil der Vorgeschichte der sogenannten Reichskristallnacht meist in eigenen, literarisierenden Worten nach.
Gegliedert ist das schmale Buch in drei Teile. Von ihnen beginnt der erste Teil mit dem 7. November 1938 im Auswärtigen Amt des Deutschen Reiches in Berlin. Es endet mit der Beruhigung des deutschen Volkes dahingehend, dass der Attentäter, Herschel Feibel Grynszpan, Vertreter des Judentums war, das Opfer Vertreter des deutschen Volkes, dass also das Judentum in Paris auf das deutsche Volk geschossen hat und die deutsche Regierung darauf (angeblich) „legal“, (tatsächlich) „aber hart“ antworten wird, wie die „spontanen“ unzähligen Straftaten des 9. November 1938 unmittelbar nachdrücklich unter Beweis stellten.
Der zweite Teil beginnt mit dem Bahnhof Valenciennes im August 1936, von dem der fünfzehnjährige, am 28. März 1921 als Sohn eines aus Polen gekommenen Schneiders und Trödlers geborene, arbeitslose Herschel Feibel Grynspan aus Hannover zu seinem in Paris lebenden Onkel fuhr. Dort geriet er rasch in eine hoffnungslose Lage. Im Homosexuellenmilieu der Metropole traf er den d |
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Barth, Thomas, Adelige Lebenswege im alten Reich. Der Landadel der Oberpfalz im 18. Jahrhundert. Pustet, Regensburg 2005. 696 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Barth, Thomas, Adelige Lebenswege im alten Reich. Der Landadel der Oberpfalz im 18. Jahrhundert. Pustet, Regensburg 2005. 696 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die mit einem kaum sehr erhellenden Kartenausschnitt geschmückte Arbeit ist die von Albrecht P. Luttenberger betreute, 2002 vom Fachbereich III der Universität Regensburg zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie angenommene Dissertation des 1966 in Neunburg vorm Wald geborenen, nach dem Studium von Geschichte, Germanistik und Politikwissenschaften in unterschiedlichen Bereichen der politischen Bildungsarbeit tätigen Verfassers. Sie wurde im Rahmen des Graduiertenkollegs Regionale Identität(en) und politische Integration erstellt. Sie beruht nach den Eingangsworten auf vielen Jahren der archivalischen Recherche, Forschung und Zusammenstellung und gliedert sich nach digitalen Grundsätzen in 9 bzw. 10 Einheiten.
Nach dem kurzen Vorwort wendet sich der Verfasser dem Adel des 17. und 18. Jahrhunderts als einem Problem der bundesdeutschen Geschichtsschreibung zu. Nach Darstellung allgemeiner Entwicklungslinien betrachtet er Bayern und die Oberpfalz näher und fragt in methodischen Vorüberlegungen, ob der bayerische Löwe sich im Käfig der Postmoderne befinde. Er zeigt die Landesgeschichtsschreibung als historiographisches Problem. erkundet die methodischen Zugänge zum Landadel in Ostbayern im 18. Jahrhundert und beschreibt Untersuchungsgebiet, Untersuchungszeitraum, Methodik und Quellenbasis seines bisher wenig erforschten Sachgegenstands.
Im dritten Teil behandelt der Verfasser den landsässigen Adel im Kurfürstentum Bayern, in der Oberpfalz und in Pfalz-Neuburg. Dabei legt er mit Gerd Zang für das 18. Jahrhundert 933 Adelsfamilien in (ganz) Bayern zu Grunde. Danach erörtert er die bayerische und pfalz-neuburgische Adelspolitik im 17. und 18. Jahrhundert näher.
Der vierte Teil befasst sich mit der sozialen Struktur des landsässigen Adels und stellt dabei Krieg |
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Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Reichskammergericht Band 14 Nr. 5569-6206 (Buchstabe K) (= Bayerische Archivinventare 50/14), bearb. v. Breit, Stefan/Pledl, Wolfgang. Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns, München 2008. X, 830 S., ZRG GA 127 (2010) |
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Es ist an dieser Stelle nicht erforderlich, die Inventarreihe der im Hauptstaatsarchiv in München gelagerten Akten des Reichskammergerichts erneut vorzustellen, da dies aus Anlass der letzten Teillieferungen bereits geschehen ist (zuletzt in ZRG GA 121, S. 555f. und 125, S. 728f.). Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierte Verzeichnungsprojekt ist eigentlich schon längst abgeschlossen, was auch durch eine „Ergebnistagung“ im April 2008 in Berlin dokumentiert wurde. Dies gilt auch für das Teilprojekt der Bayerischen Archivverwaltung. Gleichwohl liegen noch nicht alle Inventarbände im Druck vor – was aber vor allem darauf beruht, dass die Kapazität und die finanziellen Möglichkeiten der Generaldirektion der Bayerischen Archive nicht ausreicht, um das Publikationsvorhaben zügig zu Ende zu bringen. Da die Verzeichnisse aber in München vorliegen und vor Ort benutzt werden können, entsteht der Forschung dadurch kein großer Schaden.
Mit der Beschreibung der 637 Verfahren von klageführenden Parteien des Buchstabens „K“ ist wiederum ein sehr umfangreicher Band zusammen gekommen. Die Bearbeiter verzichten darauf, einleitend nähere Erläuterungen des Inhalts zu geben. Stattdessen teilen sie lediglich die Erläuterungen zum Inventarisierungsschema (nach den „Frankfurter Grundsätzen“ von 1978) und zu den Indices mit. Neben den eigentlichen Verfahrensbeschreibungen werden wie in den anderen Bänden Personen- und Ortsindices, ein Prokuratorenindex, ein Verzeichnis der Vorinstanzen, Juristenfakultäten und Schöppenstühle sowie ein chronologisches Verzeichnis der Prozesse nach ihrem Beginn am Reichskammergericht dargeboten. Zwei Konkordanzen zur besseren Benutzbar |
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Beck, Friedrich, Regesten der Urkunden Kurmärkische Stände (Rep. 23 A) des brandenburgischen Landeshauptarchivs (= Quellen, Findbücher und Inventare des brandenburgischen Landeshauptarchivs 16). Lang, Frankfurt am Main 2006. 387 S., 38 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Beck, Friedrich, Regesten der Urkunden Kurmärkische Stände (Rep. 23 A) des brandenburgischen Landeshauptarchivs (= Quellen, Findbücher und Inventare des brandenburgischen Landeshauptarchivs 16). Lang, Frankfurt am Main 2006. 387 S., 38 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das mit drei Siegeln von 1369, 1499 und 1334 auf dem Einband geschmückte Werk des sachkundigen und erfahrenen Bearbeiters, der von 1956 bis 1993 Direktor des brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam war, wird von einem Vorwort Klaus Neitmanns eingeleitet, in dem dieser auf wenigen Seiten die Leistung in die gesamte Erschließungstätigkeit der brandenburgischen Quellen einordnet. Am Beginn steht dabei der zwischen 1838 und 1869 in vierzig Bänden von Adolf Friedrich Riedel edierte Codex diplomaticus Brandenburgensis, der vor allem Urkunden vom Hochmittelalter bis ins 17. Jahrhundert erfasste, aber in dieser Weise wegen der gestiegenen wissenschaftlichen Anforderungen in der Gegenwart nicht mehr möglich wäre. Der Bearbeiter hat demgegenüber in den Jahren 2001 und 2002 ein großes Urkundeninventar des brandenburgischen Landeshauptarchivs Kurmark in Kurzregesten vorgelegt und sich seitdem ausgewählten Urkundenbeständen zwecks Vollregestierung zugewendet.
In Entsprechung zu Margot Becks 1995 veröffentlichtem Findbuch zu den zugehörigen Akten Kurmärkische Stände (Pr. Br. Rep 23 A) regestiert er den Urkundenbestand der kurmärkischen Stände. Dabei geht er vom Provenienzgrundsatz aus. Als dessen Folge führt er die auf Grund verschiedener Umstände auf mehrere Stellen verstreuten Stücke wieder übersichtlich zusammen.
Zur Einführung bietet er eine kurze und klare Geschichte der kurmärkischen Stände (Prälaten und Herren, Ritterschaft und Städte), die meist in Berlin-Cölln zusammenkamen, aber nach dem Landtagsrezess vom 19. 8. 1653 nicht mehr einberufen wurden. Danach behandelt er das kurmärkische Ständearchiv und seine Bestände, innerhalb deren die in der Repositur |
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Becker, Sven, Die Spruchtätigkeit der juristischen Fakultät Rostock – zwischen dem Sommersemester 1701 und dem Wintersemester 1721/22 (= Rostocker rechtsgeschichtliche Reihe 2). Shaker, Herzogenrath 2003. XI, 341 S. + 1 CD-ROM. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 1027 (2010) 47, ZRG GA 127 (2010) |
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Die Arbeit ist die von Ralph Weber betreute, 2003 von der juristischen Fakultät der Universität Rostock angenommene Dissertation des Verfassers. Sie ist in den größeren Zusammenhang der Erschließung der Spruchakten und Protokollbücher der juristischen Fakultät der Universität Rostock eingebunden. In diesem Rahmen widmet sie sich den ersten beiden, durch den nordischen Krieg gekennzeichneten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts.
Zwar erfolgt die Aufarbeitung der Akten fallbezogen, doch war dabei eine tiefgreifende Untersuchung der einzelnen Gutachten nicht möglich, da dies bei der großen Zahl den Umfang sprengen würde. Deswegen wurden in erster Linie alle Urteilssprüche und Rechtsbelehrungen in eine Datenbank aufgenommen und systematisiert. Auf dieser Grundlage wurden allgemeinere Schlüsse in statistischer Auswertung gezogen.
Gegliedert ist die Untersuchung in vier Teile. Der erste Abschnitt beleuchtet dabei einführend das allgemeine Zeitgeschehen dieser Jahre, wobei besondere Aufmerksamkeit von Europa, dem Reich und Mecklenburg ausgehend Rostock und seine Universität erfahren. Der zweite Abschnitt wendet sich der Geschichte der Aktenversendung zu, die von den Anfängen bis zum Niedergang verfolgt wird, wobei die Rostocker Verhältnisse besonders berücksichtigt werden.
Im Mittelpunkt steht dann die Auswertung der im Untersuchungszeitraum ausgefertigten Sprüche. Zwar sind die Unterlagen des Wintersemesters 1703 und der Sommersemester 1705 und 1706 nicht erhalten, doch ist der Gesamtzustand der überlieferten 27 Protokollbücher insgesamt durchaus gut. In ihnen hat der Verfasser 2157 Spruchkonzepte d. h. bei stark schwankender Frequenz etwa 50 pro Semester ausmachen könne |
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Behren, Dirk von, Die Geschichte des § 218 StGB (= Rothenburger Gespräche zur Strafrechtsgeschichte 4). Edition Diskord, 2004. 520 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Behren, Dirk von, Die Geschichte des § 218 StGB (= Rothenburger Gespräche zur Strafrechtsgeschichte 4). Edition Diskord, 2004. 520 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Günter Jerouschek betreute, 2003 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena angenommene Dissertation des zeitweise als wissenschaftlicher Assistent in Jena und später als Richter am Amtsgericht Bückeburg tätigen Verfassers. Sie gliedert sich chronologisch in sechs Abschnitte, Auf wenigen Seiten behandelt dabei die Einleitung den römischen Rechtskreis, das kanonische Recht sowie das deutsche Recht und die deutsche Partikulargesetzgebung, für welche die Constitutio Criminalis Bambergenis des Jahres 1507 besonders bedeutsam ist.
Erster ausführlich erörterter Sachgegenstand ist die Abtreibungsgesetzgebung im deutschen Kaiserreich (1871-1918). Zutreffend geht der Verfasser dabei vom Strafgesetzbuch Preußens von 1851 aus und vergleicht dessen Bestimmungen mit den §§ 218-220 RStGB 1871, die er weder formal noch inhaltlich als „Neuschaffung“ ansieht. Zu Recht hebt er die Entwicklung bevölkerungspolitischer Strategien in dieser Zeit besonders hervor.
Danach wendet er sich der Abtreibungsgesetzgebung in der Weimarer Republik zu. Hier sieht er Wirtschaftskrise und gesellschaftliche Modernisierung als Grundlagen der Massenbewegung gegen § 218 StGB und als Ursachen für eine sich wandelnde Einstellung gegenüber der Empfängnisverhütung an. Auswirkungen kann er in der Teilreform vom 18. Mai 1926 und einem Urteil des Reichsgerichts vom 11. März 1927 feststellen.
Die Zeit zwischen 1933 und 1945 ist gekennzeichnet von den nationalsozialistischen Vorstellungen. Ausführlich stellt der Verfasser die sich daraus ergebenden Veränderungen dar, die vom Rechtsgut Lebenskraft des Volkes ausgehen. Sie reichen bis zu einem Erlass vom 14. März 1945 über die Unterbrechung von Schwangerschaften, die auf eine Vergewaltigung von Frauen durch Ang |
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Behrens, Christian, Die Wassergesetzgebung im Herzogtum Braunschweig nach Bauernbefreiung und industrieller Revolution - zur Genese des Wasserrechts im bürgerlichen Rechtsstaat (= Rechtsgeschichtliche Studien 30). Kovač, Hamburg 2009. 528 S. Besprochen von Werner Schubert., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Behrens, Christian, Die Wassergesetzgebung im Herzogtum Braunschweig nach Bauernbefreiung und industrieller Revolution – zur Genese des Wasserrechts im bürgerlichen Rechtsstaat (= Rechtsgeschichtliche Studien 30). Kovač, Hamburg 2009. 528 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die Gesetzgebung der kleineren deutschen Staaten im 19. Jahrhundert ist immer noch ein Desiderat der rechtshistorischen Forschung, so dass es zu begrüßen ist, dass Behrens sich eines wichtigen Teils der gesetzgeberischen Aktivitäten des Herzogtums Braunschweig angenommen hat. Braunschweig war seit der Neuen Landesordnung von 1832 eine konstitutionelle Monarchie mit einer Repräsentativverfassung; Gesetze bedurften sowohl der Zustimmung des Herzogs als auch der Landesversammlung. Die durch die Bauernbefreiung und die Flurbereinigung (ab 1834) ausgelösten Agrarreformen steigerten den Wasserbedarf der Landwirtschaft, die zu erheblichen, mit dem überkommenen Recht kaum mehr zu lösenden Konflikten vor allem mit den Mühlenbetrieben führte. Während die Regierungsvorlage vom November 1850 ein einheitliches Gesetz über „Entwässerung und Bewässerung der Grundstücke und über Stauanlagen“ vorsah, teilte die Landesversammlung im Interesse einer besseren Überschaubarkeit der Rechtsmaterie 1851 die Vorlage in ein primär öffentlichrechtlich orientiertes Flussgesetz und in ein Gesetz, „die Erhaltung der öffentlichen Flüsse und sonstigen Wasserzüge, sowie Veränderungen auf denselben betreffend“, welch letzteres primär privatrechtlich orientiert war, auf. Neben der Stärkung der Verwaltung, die das öffentliche Interesse zu berücksichtigen hatte, ermöglichte die neue Gesetzgebung von 1851 im Interesse einer möglichst effektiven Entwässerung des Bodens auch Zwangsenteignungen und eine Pflicht zur Teilnahme an Entwässerungsvorhaben. Das Wassergesetz von 1876 fasste die beiden Gesetze von 1851 zu einem weitgehend generell-abstrakt ausgestalteten knappen Regelwerk zusammen, das erst durch das |
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Behringer, Wolfgang, Im Zeichen des Merkur. Reichspost und Kommunikationsrevolution in der frühen Neuzeit (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 189). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003. 861 S., 31 Abb., 9 Diagr., 18 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Behringer, Wolfgang, Im Zeichen des Merkur. Reichspost und Kommunikationsrevolution in der frühen Neuzeit (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 189). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003. 861 S., 31 Abb., 9 Diagr., 18 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die Habilitationsschrift des in München 1956 geborenen, nach Studien von Geschichte, Politologie und Germanistik in München 1985 mit einer umfangreichen Arbeit über die Hexenverfolgung in Bayern - Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der frühen Neuzeit (1987) promovierten Historikers, der durch zahlreiche weitere Veröffentlichungen in diesem Bereich bald zu einem der bekanntesten deutschsprachigen Hexenforscher wurde. Bereits 1990 legte er aber eine weitere stattliche Arbeit aus einem ganz anderen Bereich vor, welche die Familie Thurn und Taxis betraf und die Geschichte ihrer Post und ihrer Unternehmen verfolgte. Die Entstehung des World Wide Web bot ihm dabei und dann den Anlass zur Beleuchtung des ersten öffentlichen Netzwerks der Kommunikation einschließlich seiner Entstehungsbedingungen und seiner Auswirkungen.
Als ausschlaggebend für die entsprechende Beschäftigung erklärt er im Vorwort selbst die Entdeckung einer größeren Menge kaum genutzter Quellen zur Kommunikationsgeschichte. Der Blick für die Wechselwirkung von Infrastruktur und Gesellschaft wurde ihm geschärft durch Reisen in Mittelamerika, Südostasien und Südafrika. Muße zur Planung boten ab 1991 eine Stelle am Historischen Seminar der Universität Bonn und die Unterstützung durch Bernd Roeck, während die erforderlichen Finanzen vor allem die Volkswagen-Stiftung und die Deutsche Forschungsgemeinschaft zur Verfügung stellten.
Nach der im Jahre 1997 erfolgten Habilitation wurde Behringer Angestellter am Max-Planck-Institut für Geschichte in Göttingen und vertrat den Lehrstuhl Winfried Schulzes in München. 1999 wechselte für die Early Modern History nach York. 200 |
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Berchem, Verena, Das Oberlandesgericht Köln in der Weimarer Republik (= Rechtsgeschichtliche Schriften 17 = Kölner Justiz 2). Böhlau, Köln 2004. XI, 395 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Berchem, Verena, Das Oberlandesgericht Köln in der Weimarer Republik (= Rechtsgeschichtliche Schriften 17 = Kölner Justiz 2). Böhlau, Köln 2004. XI, 395 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die historische, 2002 von der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation der anschließend in der Bibliothek des Historicums der Universitätsbibliothek München tätigen Verfasserin. Sie überprüft die Behauptung, dass die Justiz der Weimarer Republik konservativen und vordemokratischen Wertvorstellungen gefolgt und damit rechtslastig gewesen sei. Dazu untersucht sie die Personalpolitik der Oberlandesgerichtspräsidenten Josef Aloys Frenken und Heinrich Reichartz unter den Justizministern Hugo Am Zehnthoff und Heinrich Reichartz an Hand von Generalakten, Personalakten und Prozessakten in insgesamt fünf Abschnitten.
Nach ihrer klaren Einleitung gibt die Verfasserin zunächst einen kurzen Überblick über die Justiz in der Weimarer Republik einschließlich der sozialen Lage der Richter, Assessoren und Referendare. Danach beschreibt sie die Struktur des Oberlandesgerichts Köln und das Rheinland seit dem ersten Weltkrieg. In diesem Rahmen geht sie auf die Auswirkungen des Versailler Vertrags auf den Oberlandesgerichtsbezirk Köln besonders ein.
Den ersten inhaltlichen Schwerpunkt bildet die Betrachtung der Personalpolitik und der personellen Zusammensetzung des Oberlandesgerichts Köln. Danach waren von 114 Richtern beispielsweise 77 bzw. 79 katholisch, 28 bzw. 29 evangelisch und 4 bzw. 5 jüdisch und 17 Richter und 8 Gerichtsassessoren vor dem Januar 1933 Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. Wenngleich fachliche Kenntnisse und persönliche Eignung für Anstellung und Beförderung wichtige Kriterien bildeten, hätte nach Ansicht der Bearbeiterin in der Besetzungspraxis eine stärkere Verpflichtung auf die Republik erfolgen müssen, wenngleich auch nach ihrer Meinung zu beachten ist, dass das Prinzip der weh |
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Berens, Peter-Stephan, Trierer Juristen. Die Mitglieder der Juristenfakultät und ihre Einbindung in Ämter und Bürgerschaft der Stadt von 1600-1722. Kliomedia, Trier 2008. 272 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Berens, Peter-Stephan, Trierer Juristen. Die Mitglieder der Juristenfakultät und ihre Einbindung in Ämter und Bürgerschaft der Stadt von 1600-1722. Kliomedia, Trier 2008. 272 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Peter Krause parallel zu seinem Werk Rechtswissenschaften in Trier angeregte und betreute, im Wintersemester 2007/2007 vom Fachbereich V der Universität Trier angenommene Dissertation des nach Abschluss seines Studiums als Büroleiter des früheren Bundesjustizministers Schmidt-Jortzig und danach als wissenschaftlicher Referent im Bundestag Deutschlands für die Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin tätigen Verfassers. Ihr geht es besonders darum, an die Geschichte der mehr als 300 Jahre bestehenden Universität in Trier zu erinnern, deren sich die Gegenwart kaum mehr bewusst ist. Damit schließt sie eine bisher bestehende Lücke.
Gegliedert ist sie in neun ungleiche Einheiten. Am Anfang steht die Einführung in die Forschungslage und die besondere wissenschaftliche Fragestellung. Sie siet der Verfasser in der Sozialstruktur der Trierer Juristen im 17. Jahrhundert.
Hierfür stellt der Verfasser zunächst ausführlich die Ämter, Verwaltungseinheiten und Beamten dar. Dabei unterscheidet er zwischen der geistlichen Gerichtsbarkeit, der weltlichen Gerichtsbarkeit, städtischen Ämtern und Ämtern in den regierenden Verwaltungsstellen, nämlich Hofrat und geheimem Hofrat. Angefügt ist die Hofpfalzgrafenwürde.
Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen 32 Biographien. Sie sind alphabetisch angeordnet, was ihre Auffindung sehr erleichtert, aber mögliche sachliche Zusammenhänge zerreißt. Im Einzelnen sind behandelt Bruerius (Breuer), Johann Theodor (sehr ausführlich trotz wohl geringer wissenschaftlicher Bedeutung), Bruerius, Colinus, Busch, Gerlach, Clotten, Peter, Corneli, Carl Balthasar, Cremerius, Peter, Deel, Nikolaus, Ebentheurer, Franz, Enkirch, Christoph, Eyss, Johann Konrad, Gobelius, |
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Berndt, Barbara, Das commodatum. Ein Rechtsinstitut im Wandel der Anschauungen – dargestellt an Hand ausgewählter Einzelprobleme (= Europäische Hochschulschriften 2, 4138). Lang, Frankfurt am Main 2005. 171 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Berndt, Barbara, Das commodatum. Ein Rechtsinstitut im Wandel der Anschauungen – dargestellt an Hand ausgewählter Einzelprobleme (= Europäische Hochschulschriften 2, 4138). Lang, Frankfurt am Main 2005. 171 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Okko Behrends angeregte und betreute, im Wintersemester 2003/2004 von der juristischen Fakultät der Universität Göttingen angenommene Dissertation der Verfasserin. Das commodatum als unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache ist ein wichtiger Bestandteil des römischen Privatrechts. Dadurch, dass es die Vorstufe der von der Verfasserin ebenfalls auf einem Dutzend Seiten angesprochenen Leihe des geltenden Rechts bildet, verdient das commodatum auch in der germanistischen Abteilung eine kurze Erwähnung.
Die Verfasserin folgt ihrem Lehrer darin, dass sie im Sinne der maßgeblich von Okko Behrends begründeten modernen rechtsgeschichtlichen Forschung der auch von ihr so genannten Göttinger Schule von grundsätzlich verschiedenen konzeptionellen Entwürfen in der Zeit der römischen Republik ausgeht. Dabei schildert sie zunächst den Gegenstand der Untersuchung und den Gang der Darstellung. Danach legt sie den Stand der Forschung dar.
Auf dieser Grundlage widmet sie sich in drei Abschnitten dem bona-fides-Charakter des commodatum in der Vorklassik, der Neukonzeption des commodatum in der klassischen Jurisprudenz unter Zurücknahme der klassischen Beschränkung der Leihe auf bewegliche Sachen und der Entwicklung des commodatum in den kaiserzeitlichen Rechtsschulen, für die sie Paulus’ liber quintus ad Plautium D 12,5,9 verwertet. Danach wendet sie sich besonders der Haftung des Entleihers beim commodatum , die sie für den Entleiher von der Vorklassik über die Klassik bis zur Hochklassik und Spätklassik verfolgt, und den Aufwendungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen des Entleihers zu. Im Ergebnis stellt sie bisher vertretene Ansichten in Frage.
Ihr abschließen |
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Berner Kommentar. Schweizerisches Zivilgesetzbuch. Materialien zum Zivilgesetzbuch, Band 1 Das Memorial von Eugen Huber - Teil- und Departementalentwürfe, Botschaft zur Einführung der Rechtseinheit, neu redigiert und publiziert v. Hurni, Christoph/Reber, Markus, mit einer Einleitung v. Hofer, Sibylle. Stämpfli, Bern 2009. XXXV, 924 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Im Jahre 2007 hatte das Schweizer Zivilgesetzbuch seinen hundertsten Geburtstag. Aus diesem Grund veröffentlichten Markus Reber und Christoph Hurni Die Erläuterungen Eugen Hubers zum Vorentwurf des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements von 1900 als Band 2 einer Materialiendokumentation. Zwei Jahre später lassen Christoph Hurni, jetzt Bundesgerichtsschreiber in Lausanne, und Markus Reber als Band 1 das Memorial Eugen Hubers von 1893, drei Teilentwürfe von 1893, 1895 und 1898, die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Revision der Bundesverfassung zur Einführung der Rechtseinheit vom 28. 11. 1896, den Departementalentwurf über das Personen- und Familienrecht vom 5. 12. 1896, den Departementalentwurf über das Sachenrecht vom 27. 11. 1899 und den Departementalentwurf über das Erbrecht vom April 1900 folgen.
In der editorischen Einleitung bieten die Herausgeber Erläuterungen zu Quellenauswahl. Danach bilden die geplanten Ausgaben einen Ausschnitt aus dem umfassenden schriftlichen Nachlass Eugen Hubers, der im Eugen-Huber-Archiv des eidgenössischen Bundesarchivs in Bern lagert. Die von den Herausgebern vorgenommene Auswahl enthält die Quellen der Textgeschichte, die das Ringen der mit der Gesetzgebung betrauten Protagonisten um den mehrheitsfähigen Gesetzestext widerspiegeln, so dass nur im Namen oder Auftrag der Eidgenossenschaft veröffentlichte Texte berücksichtigt werden.
Im Anschluss hieran stellt Sibylle Hofer die prinzipielle Konzeption des Zivilgesetzbuchs dar. Damit erklärt sie, warum es sich auch heute noch lohnt, Eugen H |
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Berner, Hans/Sieber-Lehmann, Claudius/Wichers, Hermann, Kleine Geschichte der Stadt Basel (= Regionalgeschichte - fundiert und kompakt). DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen 2008. 251 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Über den blauen Rhein grüßt das rotbraune Münster der Stadt auf dem Umschlag des von drei örtlichen Sachkennern erarbeiteten Werkes. Claudius Sieber-Lehmann ist Gymnasiallehrer und als Privatdozent an der Universität tätig, Hans Berner wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universitätsbibliothek und Hermann Wichers wissenschaftlicher Archivar am Staatsarchiv des Halbkantons Basel-Stadt. Sie haben etwa über die Burgunderkriege am Oberrhein, Philipp Scheidemann oder Gemeinden und Obrigkeit im fürstbischöflichen Birseck gearbeitet. Mittelalter, frühe Neuzeit sowie 19. und 20. Jahrhundert bilden die jeweils von ihnen geschaffenen Teile des gemeinschaftlichen Werkes, das sich an ein breites Publikum mit geschichtlichen Interessen wendet.
Nach einem hilfreichen Überblick wird mit den Anfängen begonnen, deren erste Spuren sich für die frühe und mittlere Bronzezeit (2200-1300 v. Chr.) auf dem Münsterhügel nachweisen lassen. Kontinuität zu späteren und besser gesicherten Siedlungen besteht nicht. Auch die Herkunft und die Bedeutung des von Ammianus Marcellinus wegen eines rechtsrheinischen Festungswerkes (robur) prope Basiliam zum Jahr 374 erstmals bezeugten Namens sind unbekannt.
Im Mittelalter ist Basel eine Stadt des Bischofs und des Rates, die im 13. und 14. Jahrhundert Krisen und Katastrophen durchleidet. Im 15. Jahrhundert wird ihre Selbständigkeit bedroht, so dass sie Rückhalt sucht. Das Konzil von Basel (1431-1448) und die Gründung der Universität (1460) wirken belebend für den sich unter handwerkerlicher Führung von der bischöflichen Herrschaft distanzierenden Ort.
Er ist von der Reformation bis zur Revolution Stadtrepublik und Handelsstadt in politischer Grenzlage und wirtschaftlicher Verflechtung. Mit |
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Bernoth, Carsten, Die Fehde des Sichar. Die Geschichte einer Erzählung in der deutschsprachigen und frankophonen rechtshistorischen und historischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung der Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 10). Nomos, Baden-Baden 2008. 318 S. Besprochen von Arno Buschmann., ZRG GA 127 (2010) |
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Im Mittelpunkt dieser Arbeit, einer von Mathias Schmoeckel betreuten Bonner rechtswissenschaftlichen Dissertation, steht die Sichar-Chramnesind-Erzählung aus den Historiarum Libri Decem Gregors von Tours und die Frage, ob und wenn ja inwieweit diese Quelle als Dokumentation für die Existenz der Fehde als Rechtseinrichtung in merowingischer Zeit angesehen werden kann oder nicht. Mit dieser Fragestellung verbindet der Verfasser zugleich eine Geschichte der Interpretation dieser Erzählung in der rechtshistorischen wie der historischen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts und zwar sowohl in der deutschen wie in der französischen. Schließlich unternimmt er den Versuch, die Sichar-Chramnesind-Erzählung auf der Grundlage des gegenwärtigen Standes der Fehdeforschung einer Neubewertung zu unterziehen.
Die Darstellung beginnt mit einer Untersuchung über die Heranziehung der Sichar-Chramnesind-Erzählung in der historischen und rechtshistorischen Forschung, bei der auch die Erörterung des Übersetzungsproblems - eines der Kernprobleme der mediävistischen Forschung überhaupt - nicht ausgespart wird, hier vor allem im Hinblick auf die Verwendung des Begriffs Fehde bei der Bezeichnung der bewaffneten Konflikte, von denen in dieser Erzählung die Rede ist. Zu Recht verweist der Verfasser darauf, dass die Erzählung unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden kann, nicht nur unter dem der Schilderung eines verwickelten bewaffneten Konflikts. Es folgt eine ausführliche Schilderung der Verwendung der Erzählung als Quelle für die Darstellung der Fehde in der deutschen und französischen historischen |
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Bertelsmeier-Kierst, Christa, Kommunikation und Herrschaft. Zum volkssprachlichen Verschriftlichungsprozess des Rechts im 13. Jahrhundert (= Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur Beiheft 9). Hirzel, Stuttgart 2008. 250 S., 16 Abb. Besprochen von David von Mayenburg., ZRG GA 127 (2010) |
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Das 13. Jahrhundert ist für die Geschichte des europäischen Rechts eine wegweisende Epoche: Während das wissenschaftlich bearbeitete römische Recht und das kanonische Recht sich in der Gelehrtensprache Latein über ganz Europa verbreiteten und in Wissenschaft und Praxis ihre Wirkung hinterließen, kam es zeitgleich erstmals in größerem Umfang zur Produktion von Rechtsquellen in den Volkssprachen: Hierzu zählen vor allem die besonders im süddeutschen Raum vermehrt in deutscher Sprache abgefassten Urbare und die großen Rechtsaufzeichnungen des Sachsenspiegels und Schwabenspiegels.
Die Sprachwissenschaftlerin Christa Bertelsmeier-Kierst geht in ihrer Studie, der stark überarbeiteten Fassung ihrer bereits vor mehr als zehn Jahren entstandenen Marburger Habilitationsschrift, diesen frühen volkssprachlichen Überlieferungen nach und kommt dabei zu wichtigen neuen Erkenntnissen.
Die verhältnismäßig kurze Einleitung hält sich nicht lange mit den ansonsten für neuere germanistische Arbeiten typischen, zumeist aber eher selbstreferentiellen theoretischen und methodischen Erörterungen auf, sondern beginnt mit einer gedrängten, aber sehr informativen Übersicht über die frühesten Quellen deutschsprachiger Rechtsüberlieferungen vom Ende des 12. bis zum ausgehenden 13. Jahrhundert. Nur sehr knapp wird das erkenntnisleitende Interesse der Studie genannt (S. 21f.): Zum einen will die Autorin durch eine gründliche erneute Lektüre und umfassendere Einordnung der handschriftlichen Quellen in ihren Kontext zu einer präziseren Rekonstruktion ihrer Entstehungs- und Überlieferungszusammenhänge gelangen. Zum anderen soll damit aber auch ein Beitrag zur Interpretation di |
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Bilder - Daten - Promotionen. Studien zum Promotionswesen an deutschen Universitäten der frühen Neuzeit, hg. v. Müller, Rainer A., bearb. v. Liess, Hans-Christoph/Bruch, Rüdiger vom (= Pallas Athene 24). Steiner, Stuttgart 2007. 390 S., 54 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Vom 14. bis 16. Juni 2001 fand in der intimen und förderlichen Atmosphäre der Abteil Schweiklberg (Vilshofen) ein von der Maximilian Bickhoff-Stiftung an der Universität Eichstätt und der Lux-Kultur-Agentur München in großzügiger Weise finanziertes Kolloquium mit 19 Teilnehmern statt. Diese Tagung setzte sich zum Ziel, eine aus Universitätsarchivaren, Kunsthistorikern und Bildungshistorikern bestehende Forschergruppe nach Verortung und Facetten, nach Deutung und Bedeutung des Graduierungswesens an den deutschen Universitäten der frühen Neuzeit als den eigentlichen Heimstätten der Bildungsgesellschaft zu befragen. Organisator war der im Sauerland 1944 geborene, über Münster, Innsbruck und München als Professor für Geschichte der frühen Neuzeit nach Eichstätt gelangte Rainer A. Müller, der das Erscheinen der Referate im Druck bedauerlicherweise nicht mehr erleben durfte, so dass er vom Freund Rüdiger vom Bruch als Bearbeiter vertreten werden musste.
Ohne jeden enzyklopädischen Anspruch möchte das Unternehmen einen Beitrag zu einem genaueren Verständnis von Funktion, Ablauf und Bedeutung des akademischen Promotionswesens in der Frühmoderne leisten. Dazu versuchen die Referate, Schneisen in das Dickicht des noch weithin der Erforschung harrenden Themas zu schlagen. In ihrer Vielfalt beleuchten sie unterschiedliche Aspekte reflexhaft.
An der Spitze der insgesamt zehn Beiträge stehen mit zehn Abbildungen veranschaulichte Gedanken zur akademischen Ikonografie als einer Disziplin- und Wissenschaftsgeschichte Wolfgang J: Smolkas. Bemerkungen und Fragen zur Rolle des Bildes in der Universitätsgeschichte bietet Wolfgang E. J. Weber, der zu Konzeptualisierung und O |
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Bilous, Natalija, Kyjiv naprykinci XV - u peršij polovyni XVII stolittja (Kiev vom Ende des 15. bis zur 1. Hälfte des 17. Jh.s). Mis’ka vlada i samovrjaduvannja (Rat und Selbstverwaltung). Kyjiv 2008. 358 S., Ill. Besprochen von Inge Bily., ZRG GA 127 (2010) |
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Erneut wendet sich eine Untersuchung der Rezeption des sächsisch-magdeburgischen Rechts in Kiew zu.[1] Natalija Bilous,[2] die immer wieder durch Studien zu diesem interessanten Thema auf sich aufmerksam macht, beschäftigt sich in vorliegender Monographie mit dem Rat und der städtischen Selbstverwaltung nach Magdeburger Recht am Beispiel der Stadt Kiew. Dabei hat die Autorin den Zeitraum vom Ende des 15. bis zur ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts im Blick, beginnend mit 1498, dem Jahr der Bewidmung Kiews mit Magdeburger Recht durch den Großfürsten Litauens Aleksandr bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, dem Beginn der Aufstände unter Bohdan Chmel’nyc’kyj.
Bilous gliedert ihre Ausführungen in fünf Kapitel. Auf Abkürzungsverzeichnis (S. 4), Einleitung (S. 5-6) und Vorwort (S. 7-10) folgt als erstes Kapitel (S. 11-34) ein historischer Abriss zur Entwicklung der Stadt Kiew, einschließlich einer Charakterisierung der wichtigsten Quellen und der Beschreibung des Standes der Forschung. Die Autorin macht deutlich, dass die Bearbeitung des Themas wegen fehlender Originalquellen schwierig ist. Die Forschung vermisst besonders Stadtbücher. Der Grund für die schlechte Quellenlage sind die wiederholten Zerstörungen des Archivs der Stadt Kiew durch Brände, und zwar in den Jahren 1651, 1718 und 1811. Der fragmentarische Charakter der noch erhaltenen Quellen und die Tatsache, dass die wenigen verfügbaren Schriften auf Archive der Ukraine, Polens, Weißrusslands und Russlands verstreut sind, bilden großess Hindernisse für effektive Forschungen. Die schlechte Quellenlage ist auch der Grund, dass sich viele Arbeiten auf die Auswertung sekundärer Quellen stützen (müssen). Trotz dieser widrigen Umstände ist es Na |
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Biographisches Handbuch des deutschen auswärtigen Dienstes 1871-1945, hg. v. Auswärtigen Amt - historischen Dienst – Keipert, Maria/Grupp, Peter, Band 3, bearb. v. Keiper, Gerhard/Kröger, Martin. Schöningh, Paderborn 2008. 749 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Die ersten beiden Bände dieses auf fünf Bände angelegten Nachschlagewerks sind bereits früher erschienen und in dieser Zeitschrift angezeigt worden (ZRG GA 123 [2006]). Wegen seiner Hochpreisigkeit war eine Überlassung eines Rezensionsexemplars des dritten Bandes an den Rezensenten nicht mehr möglich. Um keinen Torso entstehen zu lassen, hat er ihn trotz Hochpreisigkeit erworben.
Am Beginn des dritten Bandes steht Alfred Lachmann (Berlin 17. 7. 1883, 1. 5. 1933 NSDAP, letzter Eintrag 1. 2. 1943, DA 1. 9., bei Botschafter z. b. V. Ritter). Besonders prominent sind Konstantin Freiherr von Neurath, Franz von Papen, Walther Rathenau, Joachim von Ribbentrop oder Erica Pappritz. Der Band endet mit Rudolf Rust (Stralsund 16. 4. 1904-Essen 11. 4. 1978, 1. 4. 1933 NSDAP).
Dazwischen finden sich zahlreiche Angehörige, die sich um das Deutsche Reich und seine auswärtige Politik verdient gemacht haben oder verdient machen wollten. Viele Artikel sind mit Fotografien veranschaulicht. Insgesamt wird damit die für den Sachkenner sehrinteressante Dokumentation erfreulich rasch fortgeführt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Böhmer, Johann Friedrich, Regesta imperii. Die Regesten Heinrich VII. 1309-1313. Lieferung 1 1288/1308-August 1309, bearb. v. Jäschke, Kurt-Ulrich/Thorau, Peter (= Regesta imperii 6, Die Regesten des Kaiserreiches unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273-1313, Abteilung 4). Böhlau, Wien 2006. 368 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
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Der vielleicht am 12. Juli 1274, 1275, 1278 oder 1279 als Sohn des Grafen Heinrich VI. von Luxemburg geborene, im romanisch geprägten Adel Niederlothringens aufgewachsene, seit 1288 als Graf von Luxemburg amtierende, nach der Ermordung König Albrechts I. (1. Mai 1308) am 27. November 1308 auf Betreiben der Erzbischöfe von Mainz und Trier zum deutschen König gewählte, in Buonconvento bei Siena am 24. August 1313 an Malaria (oder Gift?) verstorbene Heinrich VII. war nach dem Geleitwort Johannes Frieds schon bei den Zeitgenossen umstritten und ist es bis in die Gegenwart geblieben. Gleichwohl hatte ihn Johann Friedrich Böhmer bei seinen Königs- und Kaiserregesten von 1831 als letzten Herrscher mit gezählten 234 Nummern (Nr. 5186-5420) einbezogen und die Zahl der Nachweise in den späteren Bearbeitungen der Regesten des Kaiserreichs bis 1857 auf 661 gezählte und weitere neun ungezählte Stücke erweitert. Dessenungeachtet blieb der Forschungsstand unbefriedigend.
Erste Vorarbeiten zu einer Abhilfe gingen auf Vincenz Samanek zurück, der im Zuge seiner langjährigen Arbeiten an den 1948 posthum erschienenen Regesten König Adolfs von Nassau auch Unterlagen zu Heinrich VII. sammelte. Systematisch aufgegriffen wurde die Aufgabe seit 1979 von Kurt-Ulrich Jäschke. Seit 2. November 1993 wurde er dabei von Peter Thorau unterstützt.
Ursprünglich bestand der Plan, nach Erhebung aller Materialien die Bearbeitung in Angriff zu nehmen und das Ergebnis in einem Band für die gesamte Regierungszeit des Königs vorzulegen. Wegen der zeitaufwendigen Archivrecherchen in Italien wurde davon jedoch Abstand genommen. Des |
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Boshof, Egon, Europa im 12. Jahrhundert. Auf dem Weg in die Moderne. Kohlhammer, Stuttgart 2007. 346 S. Besprochen von Klaus Richter., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Boshof, Egon, Europa im 12. Jahrhundert. Auf dem Weg in die Moderne. Kohlhammer, Stuttgart 2007. 346 S. Besprochen von Klaus Richter.
Mit diesem Band legt der Autor, von 1979 bis 2002 Inhaber des Lehrstuhls für mittelalterliche Geschichte an der Universität Passau, einen gelungenen und sehr ausführlichen Überblick über die Geschichte Europas im 12. Jahrhundert vor. Warum wählt der Verfasser gerade dieses Jahrhundert und nicht ein anderes, beispielsweise das 10. Jahrhundert? Hat nicht jedes Jahrhundert seinen Anteil an der europäischen Geschichte bis hin zum modernen, von Nationalstaaten geprägten Europa? Gewiss ist das so, doch glaubt der Verfasser, dass gerade im 12. Jahrhundert entscheidende Weichenstellungen für den Weg in die Moderne vorgenommen wurden, die für das heutige Europa prägend sind – und er vermag seine Auffassung auch gut zu begründen. In der Tat zeichnet sich das 12. Jahrhundert durch prägende Entwicklungen aus: Die Entwicklung des Städtewesens und damit verbunden ein Aufblühen der Wirtschaft, die Ausbreitung der Universitäten (ihre Entstehung geht bereits auf das 11. Jahrhundert zurück) und die damit verbundene Herausbildung einer intellektuellen Elite von Magistern und Scholaren, die Beendigung des Investiturstreites und die damit verbundene Stärkung des Papsttums, das „Sacrum Imperium“ der Stauferkaiser, der Aufstieg der Kapetinger in Frankreich, die Gründung neuer Orden und der Kontakt der europäischen Völker auf Pilgerfahrten und Kreuzzügen – was letztlich nicht nur nationale Ressentiments verstärken half, sondern auch kulturelle Gemeinsamkeiten entdecken ließ, und schließlich die Grundsteinlegung für den endgültigen Sieg der Reconquista in Spanien. Es waren aber auch die Kreuzzüge. In erster Linie konzentriert sich die Darstellung auf die geschichtliche Entwicklung, rechtshistorische Aspekte spielen eher eine untergeordnete Rolle, wenn auch der Verfasser die Entdeckung des Corpus Iuris Civilis (er bezeichnet ihn als Co |
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Bremkamp, Till, Causa. Der Zweck als Grundpfeiler des Privatrechts (= Schriften zum bürgerlichen Recht 380). Duncker & Humblot, Berlin 2008. 339 S. Besprochen von Martin Schermaier., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Bremkamp, Till, Causa. Der Zweck als Grundpfeiler des Privatrechts (= Schriften zum bürgerlichen Recht 380). Duncker & Humblot, Berlin 2008. 339 S. Besprochen von Martin Schermaier.
1. Der Reihentitel verrät, dass die Dissertation von Till Bremkamp als zivilrechtliche Arbeit angelegt ist. Wenn man das Buch zu lesen beginnt, hat man zunächst aber einen anderen Eindruck: sein erster Teil, gut die Hälfte des Buchs, beschäftigt sich mit der „causa in der Entwicklungsgeschichte des Vertragsdenkens“. Nur das ist der Grund, warum das Buch in dieser Zeitschrift vorgestellt werden soll. Wenn ich mich gleichwohl auch zum zweiten, zum dogmatischen Teil äußere, dann deshalb, weil die dort angestellten Überlegungen auf einen Fehler in der Beobachtung der historischen Entwicklung der causa-Lehre zurückgehen dürften. Dieser Fehler unterläuft dem Autor in einem ganz subtilen, für die Bewertung der causa-Lehre aber entscheidenden Bereich, bei der Bewertung des Einflusses philosophischer Konzepte auf die gemeinrechtliche Diskussion. Obwohl man von einem Dissertanten, noch dazu, wo es an sachkundiger Anleitung fehlte, nicht erwarten wird, dass er diesen Bereich überblickt, hätte sich dieser Fehler vermeiden lassen, wenn der Autor einen anderen methodischen Ansatz gewählt hätte. Wenn er zu zeigen versucht, dass „es gerade die causa ist, welche sich als ein gleichsam ‚roter Faden’ durch die Geschichte des Vertragsdenkens zieht“ (S. 22), dann liegt die Gefahr nahe, im Vergangen das Heutige zu sehen und die verschiedenen Entwicklungen und Zusammenhänge nicht hinreichend voneinander zu unterscheiden.
Causa ist ein vieldeutiger Begriff. Wenn die Quellen von causa reden, können sie den (rechtlichen) „Grund“, den „Zweck“, den „Anlass“, die „Voraussetzung“, aber auch den „Gegenstand“, den „Hintergrund“ oder einen „Umstand“ bezeichnen (vgl. die Angaben im VIR, Bd. 1, Sp. 651-699). Auch die Philosophie verwendete keinen einheitlichen oder feststehenden causa |
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Bretschneider, Falk, Gefangene Gesellschaft. Eine Geschichte der Einsperrung in Sachsen im 18. und 19. Jahrhundert (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 15). UVK, Konstanz 2008. XXI, 614 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Bretschneider, Falk, Gefangene Gesellschaft. Eine Geschichte der Einsperrung in Sachsen im 18. und 19. Jahrhundert (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 15). UVK, Konstanz 2008. XXI, 614 S. Besprochen von Heinz Müller-Dietz.
Die voluminöse sozial- und kulturgeschichtliche Monographie stellt die überarbeitete Fassung einer Untersuchung dar, die von der Ecole des hautes études en sciences sociales Paris und der Philosophischen Fakultät der Technischen Universität Dresden als Dissertation angenommen worden ist. Sie fußt auf eingehenden Quellenstudien, die Falk Bretschneider in einer ganzen Reihe von Archiven (namentlich im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden sowie in den Staatsarchiven Leipzig und Chemnitz) unternommen hat. Die Arbeit hat zwar - nach ihrem Untertitel - „nur“ die verschiedenen Formen des Freiheitsentzugs zum Gegenstand, wie sie im Sachsen des 18. und 19. Jahrhunderts stattgefunden hat, greift aber dank ihrer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit dem einschlägigen Forschungsstand und ihrer Einbettung in die damalige europäische, namentlich deutsche, französische und englische, Entwicklung inhaltlich weit darüber hinaus. Insofern beschränkt sich die Studie keineswegs auf eine Entfaltung des engeren Themas, sondern ist vielmehr ungeachtet aller Probleme der Quellenforschung gerade darauf angelegt, durch eine Verknüpfung aktueller sozial- und kulturhistorischer Ansätze einen wegweisenden Beitrag zur Geschichte der modernen Freiheitsstrafe schlechthin zu leisten. Das kommt namentlich in dem auf Anhieb befremdlich erscheinenden Titel „Gefangene Gesellschaft“ zum Ausdruck. Dessen Bedeutung erschließt sich dem Leser jedoch alsbald aus dem Vorwort Jacques Revels und Bretschneiders eigener Einleitung, aber auch der Zusammenfassung der Leitlinien seiner sozialgeschichtlichen Untersuchung, die er durch die Quellenanalysen bestätigt findet. Die der Studie zugrunde liegenden Thesen hat Bretschneider, der ja bereits durch weite |
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Bretschneider, Tim, Die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum rechtlichen Gehör. Eine Auswertung der Rechtsprechung der Jahre 1990 bis 2003 (= Europäische Hochschulschriften 2, 4391). Lang, Frankfurt am Main 2006. 205 S., 26 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Bretschneider, Tim, Die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum rechtlichen Gehör. Eine Auswertung der Rechtsprechung der Jahre 1990 bis 2003 (= Europäische Hochschulschriften 2, 4391). Lang, Frankfurt am Main 2006. 205 S., 26 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Ekkehard Schumann betreute, von der juristischen Fakultät der Universität Regensburg im Sommersemester 2004 angenommene, in zwölf Abschnitte gegliederte Dissertation des Verfassers. Sie beansprucht, die Bedeutung des rechtlichen Gehörs im verfassungsgerichtlichen Verfahren und in der Rechtsprechung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs umfassend darzustellen. Dafür hat der Verfasser sämtliche (550) zwischen 1990 und 2003 eingebrachten Verfassungsbeschwerden an den Verfassungsgerichtshof wegen der Rüge der Verletzung des Art. 91 I BV untersucht.
Nach seiner Einleitung befasst sich der Verfasser zunächst mit dem rechtlichen Gehör als Verfassungsgrundsatz in der bayerischen Verfassung und grenzt das rechtliche Gehör gegenüber weiteren Verfahrensgrundrechten (Willkürverbot, Justizgewährungsanspruch, Recht auf den gesetzlichen Richter, Petitionsrecht) ab. Danach ermittelt er den Anspruchsinhaber. Ausführlich beschreibt er die in Art. 91 I BV angesprochenen Verfahren im Zivilprozess, Strafprozess und Verwaltungsprozess.
Im Anschluss hieran betrachtet er die gerichtliche Informationspflicht nach Art. 91 I BV, das Äußerungsrecht, die Berücksichtigungspflicht und deren Einschränkungen. Insgesamt stellt er fest, dass die Rüge zur Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 91 I 1 BV in fast der Hälfte (42 Prozent) aller Verfassungsbeschwerden enthalten war. Allerdings waren nur 49 Rügen in 41 Verfassungsbeschwerden erfolgreich (vor allem wegen fehlender Berücksichtigung von Sachvortrag nebst Beweisangeboten, fehlerhafter Anwendung oder Auslegung von Präklusionsvorschriften, fehlerhafter gerichtlichter Zustellung und Überraschungsent |
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Briefe Leopold August Warnkönigs an Karl Josef Anton Mittermaier 1833-1858, hg. und bearb. v. Jelowik, Lieselotte (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 240 = Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 240 = Juristische Briefwechsel des 19. Jahrhunderts). Klostermann, Frankfurt am Main 2009. X, 230 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010) |
Ganzen Eintrag anzeigen Briefe Leopold August Warnkönigs an Karl Josef Anton Mittermaier 1833-1858, hg. und bearb. v. Jelowik, Lieselotte (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 240 = Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 240 = Juristische Briefwechsel des 19. Jahrhunderts). Klostermann, Frankfurt am Main 2009. X, 230 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Rahmen der Herausgabe wichtiger juristischer Briefwechsel des 19. Jahrhunderts nimmt der insgesamt etwa 12000 und damit aus jedem Jahr eines 70jährigen Gelehrtenlebens rund 170 erhaltene Briefe umfassende Nachlass Karl Josef Anton Mittermaiers (München 5. 8. 1787-Heidelberg 28. 8. 1867) in der Universitätsbibliothek Heidelberg (Heid. Hs. 2746, 3468-3470) eine besondere Stellung ein. Er kann und soll einen Einblick bzw. einen Einstieg in ein rechtswissenschaftliches und politisches Netzwerk von großer Reichweite gegeben. Als neunten Band legt die den Lesern der Zeitschrift seit langer Zeit bestens bekannte Herausgeberin nun die Briefe Leopold Augusts Warnkönigs an Mittermaier vor.
Nach der Vorbemerkung der beiden Gesamtherausgeber liegen die Briefe Warnkönigs an Mittermaier in der Universitätsbibliothek Heidelberg. Gegenbriefe konnten nicht aufgefunden werden. Der äußere Erhaltungszustand der nicht leicht lesbaren Stücke ist grundsätzlich gut, die Ausgabe kritisch und im Allgemeinen vollständig.
In ihrer umsichtigen Einleitung zählt die Herausgeberin Leopold August Warnkönig (Bruchsal 1. 8. 1794-Stuttgart 19. 8. 1866) zum Kreis der Briefpartner Mittermaiers, deren Korrespondenz wesentlich durch die Mitarbeit an der kritischen Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslandes vermittelt wurde, der Warnkönig von 1829 bis 1856 verbunden war. Bereits 1820 freilich hatte Warnkönig Mittermaier nicht ohne Erfolg zur Mitarbeit an der von ihm gemeinsam mit französischen Juristen herausgegebenen Zeitschrift Thémis aufgefordert. Sei |