AAAKöbler, Gerhard, Freising in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Reichsfürstenrat: a) Geistliche Bank: 1. Herzog von Österreich (seit 1477/1493 Erbe Burgunds [ohne Provence und Dauphiné], seit 1526 auch König von Böhmen und Ungarn), 2. Herzog von Burgund, 3. Erzbischof von Salzburg, 4. Erzbischof von Besançon, 5. Hoch- und Deutschmeister, Bischöfe (bzw. Bischof) von: 6. Bamberg, 7. Würzburg, 8. Worms, 9. Eichstätt, 10. Speyer, 11. Straßburg, 12. Konstanz, 13. Augsburg, 14. Hildesheim, 15. Paderborn, 16. Freising, 17. Regensburg, 18. Passau, 19. Trient, 20. Brixen, 21. Basel, 22. Münster, 23. Osnabrück, 24. Lüttich, 25. Lübeck, 26. Chur, 27. Fulda, 28. Abt von Kempten, 29. Propst von Ellwangen, 30. Johanniter-Meister, 31. Propst von Berchtesgaden, 32. Propst von Weißenburg, Äbte (bzw. Abt) von 33. Prüm, 34. Stablo, 35. Corvey, 36. Schwäbische Prälaten, 37. Rheinische Prälaten. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
5. Bayerischer Reichskreis: Erzstift Salzburg, Herzogtum Bayern nebst Oberpfalz, Hochstift Freising, Fürstentümer Neuburg (Pfalz-Neuburg) und Sulzbach (Pfalz-Sulzbach), Hochstift Regensburg, gefürstete Landgrafschaft Leuchtenberg, Hochstift Passau, gefürstete Grafschaft Sternstein (Störnstein), gefürstete Propstei Berchtesgaden, gefürstete Abtei zu Sankt Emmeram in Regensburg, Grafschaft Haag, Grafschaft Ortenburg, gefürstete Abtei Niedermünster in Regensburg, Herrschaft Ehrenfels, gefürstete Abtei Obermünster in Regensburg, Herrschaften Sulzbürg und Pyrbaum, Herrschaft Hohenwaldeck, Herrschaft Breiteneck bzw. Breitenegg, Reichsstadt Regensburg. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
1. Österreich, 2. Oberbayern, 3. Steiermark (Österreich), 4. Magdeburg (Preußen), 5. Salzburg, 6. Niederbayern, 7. Regensburg, 8. Sulzbach (Pfalz-Sulzbach), 9. Deutscher Orden, 10. Neuburg (Pfalz-Neuburg), 11. Bamberg, 12. Bremen, 13. Markgraf von Meißen, 14. Berg (Bayern, Pfal |
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AAAKöbler, Gerhard, Freie Reichsstadt in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Aachen (Reichsstadt). Die warmen Quellen von A. wurden schon in vorrömischer Zeit genutzt. Unter den Römern entwickelte sich dort seit dem Ende des ersten nachchristlichen Jahrhunderts ein Militärbad, später ein militärischer Stützpunkt mit ziviler Ansiedlung, dessen antiker Name vielleicht Aquae Granni lautete und sich von dem keltischen Heilgott Grannus ableitete. Ohne bestimmt nachweisbare Siedlungskontinuität findet sich in merowingischer Zeit ein Königshof (765 Pfalz, 766 villa regia bezeugt), den Karl der Große bis 789 ausbaute und mit reichem Königsgut versah. Im Vertrag von Meersen (Meerssen) wird 870 ein besonderer districtus Aquensis genannt. Seit 936 war A. (972 Aquisgrani vulgari vocabulo Ahha) Krönungsstätte der deutschen Könige (bis 1531). Allerdings schmolz das um A. gelegene Königsgut durch zahlreiche Vergabungen auf ein sich nach Nordosten erstreckendes Gebiet zusammen. Unter Friedrich I. Barbarossa erhielt A. 1166 besondere Rechte (Karlsprivileg und Barbarossaprivileg). 1171 bis 1175 wurde es ummauert, von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis gegen 1330 wurde der Mauerring erweitert. Besondere Bedeutung erlangten das Tuchmachergewerbe und das Messinggewerbe. Das 1192 neben der universitas der Bürger nachgewiesene Schöffenkolleg wurde Ansatzpunkt eines bedeutenden Oberhofes. 1250 erscheinen Stadtrat und Bürgermeister. Bis zum Ende der Stauferzeit wurde A. freie Reichsstadt. 1336 bestätigte Kaiser Ludwig der Bayer das zur Stadt gehörige Gebiet (Aachener Reich), 1356 legte die Goldene Bulle A. als Krönungsort rechtlich fest. Seit 1530 wurde A. allmählich protestantisch (Aachener Streit), 1614 durch die Erzbischöfe von Köln wieder katholisiert. 1656 vernichtete ein Stadtbrand etwa 90 % der Stadt. 1794 wurde A. von Frankreich besetzt und 1801 an Frankreich abgetreten. Von 1798 bis 1814 war es Sitz der Verwaltung des Roerdepartements, von 1802 bis 181 |
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Organisation und innere Ausgestaltung des Deutschen Bundes 1815-1819, bearb. v. Treichel, Eckhardt (= Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes, Abteilung 1 Quellen zur Entstehung und Frühgeschichte des Deutschen Bundes 1813-1830, Band 2). De Gruyter Oldenburg, Berlin 2016. CLIX, 1148 S. S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Geschichte des Menschen wie seiner Einrichtungen ist vielfältig und nur bedingt vorhersehbar. Innerhalb der Herrschaft der Franken haben die Deutschen zwar gegen Ende des Frühmittelalters ein eigenes Reich gebildet, doch gab es neben zentripetalen Kräften auch immer zentrifugale Überlegungen. Sie führten unter dem Einfluss Napoleons 1806 zu der Auflösung des Heiligen römischen Reiches und am Ende der napoleonischen Wirren zu der Bildung des als unauflöslich geplanten völkerrechtlichen Zusammenschlusses souveräner deutscher Einzelstaaten in dem Deutschen Bund mit der Bundesakte und der Wiener Kongressakte des Jahres 1815.
Trotz der Ablehnung eines deutschen Staates durch deutsche wie nichtdeutsche Politiker ist er ein zentrales Element deutscher Geschichte, so dass eine Edition der wichtigsten Quellen eine wesentliche Aufgabe deutscher Geschichtsforschung ist. Sie ist 1988 durch die historische Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften initiiert worden und seit 1996 in drei Abteilungen auf den öffentlichen Weg gebracht, auf dem bisher fünf gewichtige Bände erschienen. Der von Eckhardt Treichel im Jahre 2000 publizierten Geschichte der Entstehung des Deutschen Bundes 1813-1815 im Umfang von zwei Teilbänden mit 1671 Seiten folgt in dieser Abteilung nunmehr der umfangreiche zweite Band
Er enthält nach einem kurzen einführenden Vorwort des Herausgebers Lothar Gall eine ausführliche sachkundige Einleitung des Bearbeiters. Einbezogen sind im Anschluss hieran 212 vielfach bisher unbekannte Dokumente der positiv bewerteten Frühphase von einem Schreiben Metternichs an Hardenberg vom 12. August 1815 an |
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Rechtspolitische Entwicklungen im nationalen und internationalen Kontext. Festschrift für Friedrich Bohl zum 70. Geburtstag, hg. v. Gornig, Gilbert-Hanno. Duncker & Humblot, Berlin 2015. 637 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechtspolitische Entwicklungen im nationalen und internationalen Kontext. Festschrift für Friedrich Bohl zum 70. Geburtstag, hg. v. Gornig, Gilbert-Hanno. Duncker & Humblot, Berlin 2015. 637 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Rechtspolitik als die das Recht betreffende Politik ist ein weitgespanntes Feld. Was immer das Recht betrifft, kann Gegenstand politischer Überlegungen sein. Von daher sind die vielfältigsten Gegebenheiten sachgerechter Inhalt einer gewichtigen Festschrift für einen politisch erfahrenen und verdienten Juristen.
Der in Rosdorf bei Göttingen kurz vor Ende des zweiten Weltkriegs geborene Friedrich Bohl studierte nach dem Abitur in Marburg Rechtswissenschaft und wurde nach der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung 1972 Rechtsanwalt und wenig später Notar. Neben verschiedenen weiteren praktischen Tätigkeiten (u. a. 1998-2009 Vorstand bei der Deutschen Vermögensberatung) wurde er für die christlich Demokratische Union 1970 Mitglied des Landtags Hessen und von 1980 bis 2002 Mitglied des Bundestags. Am 28. November 1981 wurde er als Bundesminister für besondere Aufgaben und Leiter des Bundeskanzleramts in die von Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen, wo er sich insgesamt so verdient gemacht hat, dass ihm anlässlich seines 70. Geburtstags Kollegen, Weggefährten und Freunde ein besonderes Geschenk präsentierten.
Gegliedert ist der stattliche, mit dem Porträt eines lachenden Siegers geschmückte, von der Deutschen Vermögensberatung Aktiengesellschaft finanziell unterstützte Band in insgesamt acht Abschnitte, von denen der erste mit neun Beiträgen (z. B. Jean-Claude Junckers, Angela Merkels, Hans-Dietrich Genschers, Bernhard Vogels und Norbert Lammerts) der Persönlichkeit des Geehrten gewidmet ist. Dem folgen Studien zur Deutschlandpolitik und Europapolitik, Kommunalpolitik, Sozialpolitik, Telekommunikationspolitik und Wissenschaftspolitik, Verfassungsrecht, Völkerrecht und Europarecht, Wirtschaftsrec |
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Schmitt, Christian O., Säuberlich banquerott gemacht – Konkursverfahren aus Frankfurt am Main vor dem Reichskammergericht (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 66). Böhlau, Wien 2016. 386 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Bankerott ist das vollständige wirtschaftliche Scheitern eines Unternehmers, das in dem Spätmittelalter bei den Bankinhabern zum Zerstören ihrer Bank führt. Die aus dem Italienischen stammende Bezeichnung dringt über das Niederländische und das Französische in dem 16. Jahrhundert in das Neuhochdeutsche ein. Für die rechtlich-tatsächliche Abwicklung des Bankrotts setzt sich allmählich das Verfahren des Konkurses durch.
Mit einem wichtigen und interessanten Teilaspekt dieser Vorgänge beschäftigt sich die von Anja Amend-Traut betreute, im Wintersemester 2013/2014 von der juristischen Fakultät der Universität Würzburg angenommene Diessertation des als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl für deutsche und europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und bürgerliches Recht tätigen Verfassers. Sie gliedert sich außer in eine Einführung über Konkurs, Fragestellungen und Forschungsziele, Methode, Forschungsstand, Quellenlage und Quellenauswahl (Frankfurter Aktenbestand, Untersuchungszeitraum, Aktenbegriff) und die Einleitungsstudie über das Verfahren Vienne/Berles gegen sämtliche Kreditoren in vier Kapitel. Sie betreffen einen geschichtlichen Überblick, Verfahren, Instanzen, Beteiligung und quantitative Auswertung, Streitgegenstände aus den Akten des Reichskammergerichts und Ergebnisse.
Im Ergebnis gelangt der Verfasser auf der Grundlage überschaubaren Quellenmaterials zu vielfältigen Einsichten, wie etwa beispielsweise, dass die Sicherung, Förderung, Gestaltung und Steuerung des Handels die wichtigsten Ziele des Konkursrechts wie der einschlägigen Rechtsprechung waren. Das Reichskammergericht wirkte dabei als Korrektiv lokaler, eigene Interessen einbindender Gerichte und stärkt |
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Ernst, Wolfgang, Rechtserkenntnis durch Richtermehrheiten - „group choice“ in europäischen Justiztraditionen. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XX, 362 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ernst, Wolfgang, Rechtserkenntnis durch Richtermehrheiten - „group choice“ in europäischen Justiztraditionen. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XX, 362 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Mensch kann oder muss sich in vielen Fällen zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden, von denen beispielsweise eine als gut und eine andere als weniger gut eingestuft werden kann. In dieser Lage befindet sich grundsätzlich auch der Richter, der in seinem Urteil feststellen soll, was dem vorhandenen anerkannten Bestand an Rechtssätzen am ehesten entspricht. Damit stellt sich die Frage der Erkenntnis des Rechtes durch den Richter auch in der besonderen Gestalt von Richtermehrheiten.
Der sich ihr in em vorliegenden eindrucksvollen Werk widmende, in Bonn 1956 geborene Verfasser wurde in Bonn und Frankfurt am Main in der Rechtswissenschaft ausgebildet und wirkte nach seiner 1981 erfolgten Promotion über Eigenbesitz und Mobiliarerwerb und seiner 1989 gelungenen Habilitation seit 1990 als Professor für römisches Recht und Privatrecht in Tübingen, Bonn und Zürich, ehe er 2002/2003 als Arthur Goodhart Professor of Legal Science nach Cambridge und ab 1. Oktober als Regius Professor of Civil Law nach Oxford berufen wurde. Seine nunmehrige spannende Studie gliedert sich in sechs Teile. Sie betreffen die römische Antike mit Schiedsrichtermehrheiten und Richtermehrheiten einschließlich eines Annexes über das israelitische Recht, das gelehrte Recht, Schriftsteller der Spätaufklärung (Nicolas de Condorcet, Joseph von Sonnenfels, Pierre Simon Laplace und Francesco Vigilio Barbacovi), französische Rechtsentwicklungen seit dem Recht der Ordonnanzen, deutsche Rechtsentwicklungen seit der Einsammlung begründeter Individualvoten, englische Rechtsentwicklungen und die juristische Zeitgeschichte.
Im Ergebnis seiner sachkundigen, weitgespannten Rechtsvergleichung verbindet er die kontinentaleuropäische Kollegialgerichtsbarkeit mit Rechtsprechung in bürokratischen Stil. |
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Bremm, Klaus-Jürgen, 1866 – Bismarcks Krieg gegen die Habsburger. Theiss/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2016. 312 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bremm, Klaus-Jürgen, 1866 – Bismarcks Krieg gegen die Habsburger. Theiss/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2016. 312 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Inwieweit die Geschichtswissenschaft als eine anwendungsorientierte Disziplin zu betrachten ist, mag zu diskutieren sein. Außer Frage steht, dass sie mit dem laufenden Zur-Verfügung-Stellen von Gedenkjahren ökonomische Wirkungen zu entfalten vermag, indem eine ganz erhebliche Zahl an Publikationen mit geschichtlicher Thematik ihre Geburt unmittelbar solchen Anlässen verdankt. Das vorliegende Elaborat knüpft an ein Ereignis an, das trotz seiner gravierenden politischen Folgen im Bewusstsein einer breiteren, an den Vorgängen einer weiter entfernten Vergangenheit nicht vordringlich interessierten Öffentlichkeit nur noch eine marginale Rolle spielen dürfte. Die 1866 zwischen Preußen und Österreich mit seinen deutschen Verbündeten nahe der Festung Königgrätz in Böhmen ausgetragene Schlacht, welche die kleindeutsche Lösung festschreiben und zur Gründung eines preußisch dominierten deutschen Nationalstaats unter Ausschluss der Deutschösterreicher führen sollte, jährt sich Anfang Juli heurigen Jahres zum 150. Mal. Die beiden Weltkriege haben die viel diskutierte Frage aufgeworfen, ob sich Deutschland damit auf einen Sonderweg begeben (oder einen möglicherweise schon seit Martin Luther bestehenden fortgesetzt) habe, der verantwortlich für diese Verheerungen zeichne.
Der Militärhistoriker Klaus-Jürgen Bremm sieht in letzteren Vermutungen eher ahistorische Projektionen. Aus seiner Sicht hätten zu jener Zeit zur nationalen Einigung unter preußischer Federführung längerfristig keine realistischen Alternativen bestanden. Die Emanzipation vom Vielvölkerstaat der Habsburgermonarchie sei für das sich rasant entwickelnde Preußen zur immer dringenderen Notwendigkeit geworden, sei aber im Deutschen Bund, einer Schöpfung Metternichs zur Erhalt der österreichischen Vorherrsc |
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Wegener, Tim, Die Bevölkerung hat vollstes Vertrauen zum Führer … - Lage- und Stimmungsberichte aus dem Landkreis Celle 1933-1945, hg. vom Museumsverein Celle e. V. und vom Landkreis Celle (= Quellen und Darstellungen zur Geschichte des Landkreises Celle 14). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 523 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
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Lage- und Stimmungsberichte der unteren Verwaltungsebene für die Zeit von 1933-1945 sind bisher in nennenswertem Umfang nicht veröffentlicht worden. Es ist deshalb zu begrüßen, dass der Celler Historiker die im Archiv des Landeskreises Celle aufbewahrten Lage- und Stimmungsberichte in vollem Umfang herausgegeben hat. Es handelt sich um die weitgehend erhalten gebliebenen Berichte des Landrats des Landkreises Celle an den Regierungspräsidenten/die Staatspolizeistelle Harburg-Wilhelmsburg (im Krieg nur noch an den Regierungspräsidenten), um Berichte des Celler Arbeitsamts über die Entwicklung des Arbeitseinsatzes, Berichte über die Entwicklung der Wirtschaft, Berichte der Kreisbauernschaft Celle und 200 Berichte von Gemeindebürgermeistern aus der Kriegszeit. Die Gliederung der Berichte an den Regierungspräsidenten war vorgegeben (für die Zeit ab 1941 umfasste sie 13 Punkte, u. a. Arbeitseinsatz, Ausländer, Ernährung, Stimmung, aufgetretene organisatorische Mängel). Die Berichte des Landrats aus dem Jahr 1933 sind äußerst knapp und zum Teil tabellarisch, während die Berichte von 1934 bis Mai 1935 ausführlicher sind. Für die Zeit von Mitte 1935 bis 1937 war die Berichterstattung ausgesetzt; sie setzte 1938 wieder ein. Für dieses Jahr ist allerdings nur ein Lagebericht überliefert; erst für die Zeit ab September 1939 ist die Überlieferung der Berichte nahezu lückenlos.
S. 30-75 geht Wegener auf den „Landkreis Celle – Eine Skizze“ näher ein, ohne dass eine detaillierte inhaltliche Auswertung der publizierten Berichte beabsichtigt wurde. Landrat des Kreises Celle war von 1920-1945 Wilhelm Heinrich ( |
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Ludes, Sebastian, Die Reichsnotariatsordnung - Inhalt und Auswirkungen auf das deutsche Notariat - unter besonderer Berücksichtigung der Osnabrücker Notariatsinstrumente. Kovač, Hamburg 2016. XXXVII, 177 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ludes, Sebastian, Die Reichsnotariatsordnung - Inhalt und Auswirkungen auf das deutsche Notariat - unter besonderer Berücksichtigung der Osnabrücker Notariatsinstrumente. Kovač, Hamburg 2016. XXXVII, 177 S. Besprochen von Werner Schubert.
In Teil 1 seiner Untersuchungen beschäftigt sich Ludes mit den „Faktoren, die für die Etablierung, Entwicklung und Ausbreitung des Notariats europaweit und speziell im deutschen Herrschaftsgebiet eine Rolle gespielt haben“ (S. 2). Zunächst stellt Ludes die Entwicklung und Stellung des Notariats vor 1512 dar (S. 11-65). Herausgearbeitet werden die Vorläufer des Notariats im römischen Recht, die Ernennungen kaiserlicher und päpstlicher Notare, die entweder durch Hofpfalzgrafen oder den Papst erfolgten, die verzögerte Übernahme des Notariats in Deutschland bis zum 15. Jahrhundert, der öffentliche Glaube (deutscher) Notariatsinstrumente und die Probleme des Notariats im Spätmittelalter. Dieser Teil der Untersuchungen ist eine kompakte und kritische Darstellung der bisherigen Forschungen zum mittelalterlichen Notariat. Insgesamt hätte vielleicht noch etwas ausführlicher die Entwicklung des Notariats in den italienischen Städten herausgestellt werden sollen (vgl. S. 63f.). Wichtig ist die Feststellung, dass das Notariat in Deutschland bis zum 15. Jahrhundert vornehmlich von apostolischen Notaren wahrgenommen wurde. Wichtig ist auch der Hinweis, dass während des Mittelalters die Siegelurkunde der „beherrschende Urkundentyp in Deutschland“ war (S. 39). S. 32 geht Ludes den Gründen nach, weshalb sich in Deutschland keine Notariatskorporationen wie in Italien herausgebildet haben.
Im folgenden Abschnitt beschäftigt sich Ludes mit der Entstehung und dem Inhalt der Reichsnotariatsordnung (RNotO) von 1512 (S. 67-108). Nach einer Erläuterung der allgemeinen Bestimmungen der Reichsnotariatsordnung (Person des Notars, Formvorschriften, Protokollpflicht) stellt Ludes fest, dass die Reichsnotariatsordnung keine „in |
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Kaiser, Reich und Reichsstadt in der Interaktion. Dritte Tagung des Mühlhäuser Arbeitskreises für Reichsstadtgeschichte Mühlhausen 16. bis 18. Februar 2015., hg. v. Lau, Thomas/Wittmann, Helge (= Studien zur Reichsstadtgeschichte Band 3). Michael Imhof Verlag, Petersberg 2016. 327 S., 75 Farbabb., 5 S/W-Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kaiser, Reich und Reichsstadt in der Interaktion. Dritte Tagung des Mühlhäuser Arbeitskreises für Reichsstadtgeschichte Mühlhausen 16. bis 18. Februar 2015., hg. v. Lau, Thomas/Wittmann, Helge (= Studien zur Reichsstadtgeschichte Band 3). Michael Imhof Verlag, Petersberg 2016. 327 S., 75 Farbabb., 5 S/W-Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Im dritten Jahr in Folge konnte der Mühlhäuser Arbeitskreis für Reichsstadtgeschichte mit der Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung die Vorträge, diesmal der Tagung 2015, im Druck vorlegen. Hatte Helge Wittmann die ersten beiden Bände als Herausgeber verantwortet, so ist ihm nun Thomas Lau (Freiburg/CH) zur Seite getreten. Der Namenwechsel des Arbeitskreises trägt der engen Verbindung zu Mühlhausen Rechnung, inhaltlich hat er nach Angaben der Herausgeber keine Auswirkungen auf die Arbeit. Das übergreifende Thema der Tagung behandelt das Verhältnis zwischen Kaiser, Reich und Reichsstadt vom 13. bis zum 19. Jahrhundert, ohne sich dabei an Zäsuren, etwa vom Mittelalter zur Neuzeit, zu binden. Die Beiträge können, gerade zur Bedeutung des Kaisers als oberstem Gerichtsherrn im Reich, von den Forschungen der letzten Jahrzehnte zu Reichshofrat und Reichskammergericht profitieren und in einzelnen Aspekten die Ergebnisse lokal aktualisieren. Thomas Lau zeigt in seiner Einleitung (S. 7-12) einige der Faktoren auf, die für äußeren Einflüsse auf eine Reichsstadt Bedeutung erlangten. Mathias Kälble (Dresden) schildert in ‚Stadt, Adel und Reich – Städtische Bündnispolitik in Thüringen bis zu den Anfängen des Dreistädtebundes (1304/06)‘ (S. 13-40) ausgehend vom Rheinischen Städtebund Bestrebungen von Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen zu einer engeren Bindung. Seit den Streitigkeiten zwischen dem Haus Brabant und den Wettinern kam der städtischen Bündnispolitik gegen Angriffe der Landgrafen eine große Bedeutung zu. Hartmut Semmler (Friedrichshafen) erweist in ‚Städtebünde als Selbstbehauptungsstrategie – Die Bodenseestädte |
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Reichszeichen – Darstellungen und Symbole des Reichs in Reichsstädten. Zweite Tagung des Arbeitskreises „Reichsstadtgeschichtsforschung“ Mühlhausen 3. bis 5. März 2014, hg. v. Wittmann, Helge (= Studien zur Reichsstadtgeschichte Band 2). Michael Imhof Verlag, Petersberg 2015. 288 S., 116 Farbabb., 16 S/W-Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Reichszeichen – Darstellungen und Symbole des Reichs in Reichsstädten. Zweite Tagung des Arbeitskreises „Reichsstadtgeschichtsforschung“ Mühlhausen 3. bis 5. März 2014, hg. v. Wittmann, Helge (= Studien zur Reichsstadtgeschichte Band 2). Michael Imhof Verlag, Petersberg 2015. 288 S., 116 Farbabb., 16 S/W-Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Auf seiner zweiten Arbeitstagung im März 2014 beschäftigte sich der Arbeitskreis ‚Reichsstadtgeschichtsforschung‘ mit Symbolen und Darstellungen von Königtum und Reich im öffentlichen Raum der Reichsstädte. Die Beiträge beleuchten die große Vielfalt von Reichssymbolen in den Stadtbildern. Obwohl die Verluste und Zerstörungen in den vergangenen Jahrhunderten, besonders im zweiten Weltkrieg und der danach oftmals wenig pfleglichen Wiederaufbauphase, überaus groß sind, bleiben noch zahlreiche ikonographische Darstellungen übrig, die einer systematischen Auswertung wert sind. Eine Kurzdarstellung erlaubt es, den Reichtum der 14 Beiträge zu beschreiben. Michael Diefenbacher (Nürnberg) berichtet über die reichhaltige Ikonografie der Reichsstadt Nürnberg trotz ihrer großen Verluste in seinem Beitrag ‚Das allgegenwärtige Reich - Reichsikonografie und ihre Träger‘ (S. 9-29). Pierre Monnet, der das französische Institut für Geschichte in Frankfurt leitet, zeigt anhand der ‚Königs- und/oder Kaiserbilder – Reichssymbolik im mittelalterlichen Frankfurt‘ (S. 31-53), Symbole, Zeichen und Erinnerungen, die in Frankfurt in einer reichhaltigen Form wie in keiner anderen Reichsstadt überliefert waren. Als Ort von Königswahlen, Reichstagen und Messen kam Frankfurt über Jahrhunderte hinweg eine zentrale Bedeutung zu, die ihre ikonografischen Spuren hinterließ. Daniela Kah (Augsburg) erweist ‚die Sichtbarkeit des Reichs in der „wahrhaft königlichen Stadt“ Augsburg im späten Mittelalter‘ (S. 55-72) als Teil ihrer noch in Arbeit befindlichen Dissertation „In urbe vere regia“ über die Reichsstädte Augsburg, Nürnberg und Lübeck. I |
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Tempi passati. Die Reichsstadt in der Erinnerung. Erste Tagung des Arbeitskreises „Reichsstadtgeschichtsforschung“ Mühlhausen 11. bis 13. Februar 2013 hg. v. Wittmann, Helge (= Studien zur Reichsstadtgeschichte Band 1). Michael Imhof Verlag, Petersberg 2014. 288 S., 71 Farbabb., 41 S/W-Abb. Besprochen von Ulirich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Tempi passati. Die Reichsstadt in der Erinnerung. Erste Tagung des Arbeitskreises „Reichsstadtgeschichtsforschung“ Mühlhausen 11. bis 13. Februar 2013 hg. v. Wittmann, Helge (= Studien zur Reichsstadtgeschichte Band 1). Michael Imhof Verlag, Petersberg 2014. 288 S., 71 Farbabb., 41 S/W-Abb. Besprochen von Ulirich-Dieter Oppitz.
Im Herbst 2011 gründeten Archivarinnen und Archivare ehemaliger Reichsstädte in Mühlhausen/Thüringen einen Arbeitskreis ‚Reichsstadtgeschichtsforschung‘, der im März 2013 seine erste Tagung in Mühlhausen durchführte, dessen Vorträge im vorliegenden Band gedruckt sind. Im Vorwort wird überzeugend dargelegt, welche Ziele sich dieser neue Kreis von Forschern und Forscherinnen gesetzt hat. Seit 1960 gab es die von Dr. Otto Borst (damals Esslingen) ‚Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der oberdeutschen Reichsstädte‘. Dieser Kreis hat zwischenzeitlich seinen Schwerpunkt als ‚Forum Stadt – Netzwerk historischer Städte e.V.‘ gefunden und widmet sich überwiegend architektonischen Problemen. Der neue Arbeitskreis möchte sich stattdessen der Geschichtsforschung ehemaliger Reichsstädte zuwenden. Wenn auch der Schwerpunkt bisher auf den Reichsstädten in Norddeutschland liegt, so ist dies durch die Gründungsmitglieder bedingt, jedoch ist erkennbar, dass die Fragestellungen auch aus der Sicht süddeutscher Städte und Städte der Schweiz erforscht werden. Erfreulicherweise wird die Arbeit für die nächsten zehn Jahre durch die in Nordhausen begüterte Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung finanziell unterstützt. Dadurch ist die finanzielle Basis gerade in der schwierigen Phase des Anlaufes gesichert. Bereits die Vorlage des Tagungsbandes der Tagung 2013 im Jahre 2014 zeigt, dass sich der neue Arbeitskreis intensiv seinen Projekten widmet. Als Thema der Tagung 2013 hatte sich der Arbeitskreis der Erinnerung an die eigene reichsstädtische Vergangenheit gewidmet. Zwölf Beiträge zeigen für die Städte Dortmund, Frankfurt, Hamburg, Lübeck, Mühlha |
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Recht im Wandel europäischer und deutscher Rechtspolitik. Festschrift 200 Jahre Carl Heymanns Verlag, hg. v. Limperg, Bettina/Bormann, Jens/Filges Axel C. u. a. Heymanns, Köln 2015. XI, 528 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Recht im Wandel europäischer und deutscher Rechtspolitik. Festschrift 200 Jahre Carl Heymanns Verlag, hg. v. Limperg, Bettina/Bormann, Jens/Filges Axel C. u. a. Heymanns, Köln 2015. XI, 528 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Juristische Verlage stellen, seitdem in Leipzig 1640 anlässlich des zweihundertsten Jubiläums der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern von Gregor Ritzsch eine erste Festschrift der Welt mit Beiträgen vieler deutscher Dichter veröffentlicht worden war, zwar Festschriften her, werden nach dem Geleitwort der Herausgeber aber als Institutionen eher selten durch eine solche Festschrift geehrt. Dementsprechend wird der vorliegende Band als eine Besonderheit bezeichnet, mit dem die Herausgeber und Autoren einen rechtswissenschaftlichen Verlag zu seinem 200. Geburtstag die Ehre geben und damit zugleich Dank abstatten wollen für dessen vielfältige Bemühungen um die Rechtsentwicklung und die Autoren des Verlags. Wie Rudolf Laun zu seinem 65., 70., 80. und 90. Geburtstag geehrt wurde, so hat der Verlag Heymanns nach einer anonymen Schrift des Jahres 1915 auch bereits 1965 zu seinem 150-jährigen Bestehen eine zusätzliche Festschrift erhalten, die damals ausschließlich von der Wissenschaft herausgegeben wurde.
Insgesamt 35 bekannte Autoren haben bei dieser Gelegenheit ihre Verbundenheit mit dem Verlag dadurch bekundet, dass sie wesentliche Entwicklungen der europäischen und deutschen Rechtspolitik exemplarisch in wissenschaftlichen Beiträgen aufgegriffen und dargestellt haben. Gebündelt sind die Ergebnisse nacheinander ohne besondere Systematik in Staatsrecht und Verwaltungsrecht, allgemeines Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Notarrecht und Vertragsgestaltung, Strafrecht und Verlagsgeschichte. Damit wird zwar das Recht vielleicht nicht vollkommen in jeder Richtung abgebildet, aber doch in einem bunten Strauß der modernen Wirklichkeit repräsentiert.
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Die Causa Christian Wolff – Ein epochemachender Skandal und seine Hintergründe, hg. v. Pecar, Andreas/Zaunstöck, Holger/Müller-Bahlke, Thomas (= Kleine Schriftenreihe der Franckeschen Stiftungen 15). Verlag der Franckeschen Stiftungen, Halle/Saale 2015, 115 S., 21 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
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Zu einer Kabinettausstellung um die ‚Causa Christian Wolff‘ liegt in der anzuzeigenden Schrift ein reich illustriertes Begleitheft vor, in dem kurz gefasst der Streit, der im 18. Jahrhundert die wissenschaftliche Welt berührte, beschrieben ist. Der Streit wird gern als ein Angriff des in Halle bedeutsamen Pietismus gegen Andersdenkende und als ein unverständlicher Eingriff eines Landesherren in die Autonomie einer Universität dargestellt. Unter Heranziehung verschiedener zeitgenössischer Drucke und Briefe gewinnt der Streit in dieser Schrift aber einen anderen Schwerpunkt. Der Mathematiker Wolff, Angehöriger der philosophischen Fakultät, der sich, Fachgrenzen überschreitend, Gedanken der Metaphysik zugewandt hatte, machte damit den Fachkollegen der (höheren) theologischen Fakultät das Thema ihrer Wirksamkeit streitig und beeinträchtigte ihren Rang und ihre Ehre. Der Streit eskalierte, als Wolff bei Übergabe des von ihm wahr genommenen Prorektorats im Juli 1723 über die praktische Philosophie der Chinesen sprach und damit die versammelte Professoren- und Studentenschaft provozierte. Dazu kam, dass Wolff im September 1723 seinen Schüler, Ludwig Philipp Thümmig, zum außerordentlichen Professor der Philosophie beförderte. Als amtierender Prorektor hatte Wolff sich dabei der Unterstützung der preußischen Regierung versichert, jedoch lehnte die gesamte Fakultät die Beförderung ab. Die theologische Fakultät unternahm verschiedene Versuche die Regierung von der Gefährlichkeit der Lehren Wolffs zu überzeugen. In einer außerordentlich sorgfältigen Untersuchung ließ sich die Regierung überzeugen, dass Wolff zur maßgeblichen Fakultät in erheblichem Widersp |
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Rymaszewski, Zygfryd, Areszt rzeczy jako zabezpieczenie wierzytelności w miastach Polski średniowiecznej (Der Sacharrest als Instrument zur Sicherung von Forderungen in den mittelalterlichen Städten Polens). Wydawnictwo Uniwersytetu Łódzkiego: Łódź 2015. 227 S. Besprochen von Inge Bily. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rymaszewski, Zygfryd, Areszt rzeczy jako zabezpieczenie wierzytelności w miastach Polski średniowiecznej (Der Sacharrest als Instrument zur Sicherung von Forderungen in den mittelalterlichen Städten Polens). Wydawnictwo Uniwersytetu Łódzkiego: Łódź 2015. 227 S. Besprochen von Inge Bily.
Nach einer umfangreichen Untersuchung zum Gerichtsboten[1] wendet sich Zygfryd Rymaszewski[2] im vorliegenden Band einem weiteren Rechtsinstitut im mittelalterlichen Polen zu, dem Sacharrest. Auch hier wird ein Desiderat der Forschung aufgegriffen, denn, obwohl sich in den Gerichtsbüchern mittelalterlicher polnischer Städte häufig Hinweise auf die Anordnung von Arrest über das Vermögen eines Schuldners finden, hat dieses Rechtsinstitut das Interesse der polnischen Forscher bisher nicht wecken können.
Auf die abgekürzt zitierte Literatur (S. 11-13) folgen andere Abkürzungen (S. 13), das Literaturverzeichnis (S. 15-17) und eine ausführliche Einleitung (S. 19-36). Daran schließen sich 15 Kapitel (S. 37-217) zum Sacharrest in den mittelalterlichen Städten Polens an. Schlussbemerkungen (S. 218-223) und ein ausführliches deutsches Resümee (S. 224-227) runden die Ausführungen benutzerfreundlich ab.
Bei der Analyse folgt der Autor der in seiner Untersuchung zum Gerichtsboten[3] bereits bewährten Struktur und Systematik. Die übersichtliche Gliederung ermöglicht eine gute und schnelle Orientierung, auch Quervergleiche zum Gerichtsboten.
In der Einleitung (S. 19-36) werden Forschungsstand, Untersuchungsmethoden und Untersuchungszeitraum, Quellen, Chronologie und territoriale Aspekte der Bearbeitung vorgestellt, vor allem aber wird der Arrest als Rechtsinstitut mit mehreren Funktionen und auch als Institut des deutschen Rechts beleuchtet. Wie bereits in seiner Untersuchung zum Gerichtsboten, so hat Zygfryd Rymaszewski auch hier eine beachtliche Anzahl mittelalterlicher Quellen ausgewertet, diesmal überwiegend Stadtrechtsbüch |
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Eberle, Henrik, „Ein wertvolles Instrument“. Die Universität Greifswald im Nationalsozialismus. Böhlau, Köln 2015. 898 S., 89 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eberle, Henrik, „Ein wertvolles Instrument“ - Die Universität im Nationalsozialismus. Böhlau Verlag, Köln Weimar Wien, 2015, 898 S., 89 Abb., 4 Tab., 12 Dok.
Unter sorgfältiger Auswertung insbesondere von Beständen des Bundesarchivs, des Universitätsarchivs Greifswald und weiterer Archive hat der Hallenser Historiker eine umfangreiche Studie zur Geschichte der Universität Greifswald vorgelegt. Bereits im Mai 1933 wurde die Universität nach dem auf Rügen geborenen Historiker und Publizisten als ‚Ernst – Moritz – Arndt - Universität‘ benannt. Wie auch an anderen Universitäten ist es überraschend zu sehen, in welcher Geschwindigkeit die Umgestaltung zu einer systemnahen Ausbildungsstätte erfolgte. Die einzelnen Schritte dahin sind gut dokumentiert. Soweit Professoren und andere Wissenschaftler von ihren Forschungsstätten vertrieben wurden, war es immer wieder beschämend zu sehen, dass sich niemand zu ihrer Unterstützung bereit fand. Kollegialer Neid und Furcht vor eigener Verfolgung waren oft Anhaltspunkte zum Nichtstun. Die Studentenführer der Universität nutzten sehr bewusst die ihnen vom neuen System gebotenen Möglichkeiten der Einflussnahme auf Unterrichtsgestaltung, Personalauswahl und gelegentlich auch Forschungsinhalte. Leider zeigt der Autor nicht in vergleichbarer Weise die Vertreter der Dozentenschaft, die gerade für die Auswahl des wissenschaftlichen Nachwuchses und bei Besetzungen von Professuren überaus einflussreich waren. Die reichsweite Koordination bei der Reichsdozentenführung in München ist aus Akten schwer darstellbar, da diese Akten weitgehend vernichtet sind; erst aus einer Vielzahl von Personalvorgängen könnte der Einfluss der Reichsdozentenführung gezeigt werden. Aufgabe einer Rezension kann es nicht sein, jede Nennung einer Person auf Richtigkeit zu prüfen. Jedoch ist ersichtlich die Angabe zu einem Guenther-Hans Grüninger falsch. Im Reichserziehungsministerium war ab 1937 der Oberregierungsrat Dr. Hans-Albrecht Grüninger (1 |
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Brüdermann, Ute, Das Schaumburger Land. Ein Reiseführer zu Kultur und Geschichte (= Kulturlandschaft Schaumburg 21). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 272 S., 250 farb. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Brüdermann, Ute, Das Schaumburger Land. Ein Reiseführer zu Kultur und Geschichte (= Kulturlandschaft Schaumburg 21). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 272 S., 250 farb. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Schaumburg oder Schauenburg ist eine Höhenburg bei Rinteln in dem Landkreis Schaumburg in Niedersachsen südlich des Steinhuder Meeres, nach der bis 1946 das selbständige deutsche Land Schaumburg-Lippe benannt war. Von dem Umschlag des vorliegenden Reiseführers grüßt sie unter weißblauem Frühlingshimmel hell mit rotem Dach im deutschen Wald über blühende Apfelbäume am Wiesenrand. Eine deutsche Einladung in schönstem Sinne.
Die Verfasserin, die nach Ausweis des Karlsruher Virtuellen in Hamburg 2007 über das Musiktheater von Luciano Berio promoviert zu sein scheint, beginnt ihr einnehmendes Werk mit einem kleinen Streifzug durch die Geschichte des Landes. Danach erörtert sie die Themen Kirchen und Klöster, Burgen, Schlösser, Herrenhäuser, Parks und Gärten, dörfliche Kultur sowie Denkmale der Technik und Industrie. Begleitet werden die gehaltvollen Darlegungen jeweils durch meist farbige Abbildungen auf glänzendem Papier.
Die einzelnen Orte des Landes werden danach in sechs größere Einheiten zusammengefasst. Sie betreffen Steinhude und die Seeprovinz, den Weg von Bad Nenndorf bis Hülsede, Stadthagen, Stadthäger Ebene und Obernkirchen, Schaumburger Wald und Umgebung, Bückeburg, Bad Eilsen und das Auetal sowie Rinteln, Hessisch Oldendorf und das Wesertal. Zwei gut lesbare Übersichtskarten, Adressen, Öffnungszeiten und Besichtigungshinweise sowie ein ausführliches Register von Abbe bis Zweiständerhaus runden den überzeugenden Reiseführer zu Kultur und Geschichte einer als Grafschaft zwischen Rinteln und Hameln bald 1000 Jahre erkennbaren lieblichen Landschaft Norddeutschlands vorzüglich ab.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Höchstrichterliche Rechtsprechung in der frühen Bundesrepublik, hg. v. Fischer, Christian/Pauly, Walter. Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XII, 332 S. |
Ganzen Eintrag anzeigen Höchstrichterliche Rechtsprechung in der frühen Bundesrepublik, hg. v. Fischer, Christian/Pauly, Walter. Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XII, 332 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zwischen 1933 und 1945 wurde nach allgemeiner Überzeugung auch die Rechtsprechung durch die nationalsozialistische Politik des Reichskanzlers Adolf Hitler und seiner Partei beeinflusst und zu Unrechtsurteilen gezwungen oder verführt. Demgegenüber zeichnet sich nach dem kurzen Vorwort der beiden Herausgeber des vorliegenden Sammelbands die 1949 von den westlichen Alliierten des zweiten Weltkriegs eingerichtete oder zugelassene Bundesrepublik Deutschland durch eine hochgradige Juridifizierung und Konstitutionalisierung von Staat und Gesellschaft aus. Durch die Neuerrichtung der Bundesgerichte unter dem Grundgesetz und der Etablierung rechtsstaatlicher, freiheitlicher und demokratischer Strukturen wurde nach ihren Worten ein in dieser Form einmaliger Rechtswegestaat geschaffen.
Dessenungeachtet sehen sie die Behandlung der Rolle der Justiz in der frühen Bundesrepublik in eigenen historischen Darstellungen als unbefriedigend an. Gegenüber der Einordnung des Grundgesetzes als Erfolg werde der Interpretationsebene und Verwirklichungsebene keine gebührende bzw. nennenswerte Aufmerksamkeit gewährt. Da sich aber Verfassungen nicht von selbst vollzögen, sei die Geschichte der Bundesrepublik ohne die Geschichte der Durchsetzung der neuen Rechtsordnung und Wertordnung mittels der Verfassungsrechtsprechung und der Fachgerichtsbarkeiten unvollständig. Dies hätten bereits der Altbundeskanzler Helmut Schmidt und die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms in einem Gespräch über die Spiegel-Affäre erkannt und betont.
Auf recht verschlungenen und langen Wegen ist das daraufhin entstandene, ursprünglich sehr breit konzipierte Forschungsprojekt bei den Herausgebern in Jena gelandet. Sie haben daraus ein deutlich verschlanktes und ohne Drittmittelstellen durchführbares Vor |
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Zedelmaier, Helmut, Werkstätten des Wissens zwischen Renaissance und Aufklärung.(= Historische Wissensforschung 3). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. 167 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zedelmaier, Helmut, Werkstätten des Wissens zwischen Renaissance und Aufklärung.(= Historische Wissensforschung 3). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. 167 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Wissensgeschichte oder neue Wissenschaftsgeschichte ist nach der knappen Einleitung des Werkes die Untersuchung unterschiedlicher, nicht auf sogenanntes „wissenschaftliches“ Wissen beschränkter historischer „Wissensfelder“. Um die Konstruktion von Wissen geht es auch in dem vorliegenden Buch, aber weniger in epistemologischer und mehr in praktischer Hinsicht. Dementsprechend sind engeres Thema die Wissenspraktiken von Gelehrten der Untersuchungszeit (Wissen erwerben, suchen, sammeln, verwalten, kontrollieren, repräsentieren, disziplinieren, ausgrenzen).
Erörtert wird dabei als erstes Frage, welche Techniken und Methoden nutzten Gelehrte zwischen Renaissance und Aufklärung, um Informationen zu finden? (Lesen, Recherchieren mittels Indexes, Aufschreiben mittels Exzerpierens, Ordnen durch Zettelkästen). Dem folgen als weitere Fragen wie haben sie ihr Wissen verwaltet und verarbeitet und welche Kräfte bewirkten Veränderungen? Für all diese interessanten Bereiche werden eigenständige weiterführende Antworten versucht.
Insgesamt stellt der in Geschichte, Germanistik, Politik und Soziologie in München und Berlin ausgebildete, 1996 in neuerer Geschichte habilitierte und seit 2004 als außerplanmäßiger Professor an der Universität München wirkende Verfasser dabei acht Studien, die er in den vergangenen Jahren mündlich vorgetragen und schriftlich an unterschiedlichen Orten veröffentlicht hat, an einheitlichem Ort in umgearbeiteter, teilweise erweiterter oder gekürzter und neu akzentuierter Form der Allgemeinheit zur Verfügung, wobei die zufällige entstandene Spanne des Personenregisters von Albertus Magnus bis zu Huldreich Zwingli reicht. In der Summe will er damit die Erkenntnis vermitteln, dass Wissen wie schon früher auch noch heute ein komplexes Produkt i |
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Doerfert, Carsten, Die Fürst Leopold-Akademie für Verwaltungswissenschaft. Versuch und Scheitern einer Hochschule in Detmold (1916-1924) (= Sonderveröffentlichungen des naturwissenschaftlichen und historischen Vereins für das Land Lippe Band 88).. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 243 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Doerfert, Carsten, Die Fürst Leopold-Akademie für Verwaltungswissenschaft. Versuch und Scheitern einer Hochschule in Detmold (1916-1924) (= Sonderveröffentlichungen des naturwissenschaftlichen und historischen Vereins für das Land Lippe Band 88).. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 243 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Laufe der Zeit hat der Mensch die Bedeutung der Entwicklung seiner intellektuellen Fähigkeiten immer umfassender erkannt. Deswegen sind bereits im Altertum Schulen und andere Bildungseinrichtungen aus altruistischen wie egoistischen Überlegungen geschaffen worden. Ihnen folgten seit dem Hochmittelalter vor allem die Universitäten an zunächst nur wenigen Orten, die sich aber in langen Jahrhunderten weltweit insgesamt wohl als das bisher erfolgreichste Schulungsmodell erwiesen haben.
Nach dem kurzen Vorwort des in Detmold 1962 geborenen, nach dem Wehrdienst in Bückeburg und dem Studium von Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und neuerer Geschichte in Bonn und Münster 1992 bei Bernhard Schlink mit einer interessanten Dissertation über das Archiv des öffentlichen Rechtes 1885-1918 promovierten, seit 2001 als Professor an der Fachhochschule Bochum und seit 2004 an der Fachhochschule Bielefeld tätigen Verfassers des in diesem Rahmen erarbeiteten Werkes wurde die Fürst Leopold-Akademie in Detmold vor 100 Jahren gegründet. Da abgesehen von kleineren Studien ihre umfassende Würdigung bisher nicht erfolgte, bot sie sich zu dem runden Jahrestag der Gründung wie von selbst an. In ihr verwertet der Verfasser vor allem das umfangreiche Material im Landesarchiv Detmold.
Gegliedert ist die aufschlussreiche, mit einigen Abbildungen versehene Studie der insgesamt kurzen und letztlich erfolglosen Geschichte in vier Abschnitte. Sie betreffen die Vorbereitungen auf der Grundlage eines fürstlichen Planes einer Akademie für Soldaten und andere Bildungsbeflissene, die folgenden Jahre des ersten Weltkriegs, die an der |
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Bräunig, Christoph, Herbert Dorn (1887-1957). Pionier und Wegbereiter im internationalen Steuerrecht (= Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 90). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XVI, 392 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bräunig, Christoph, Herbert Dorn (1887-1957). Pionier und Wegbereiter im internationalen Steuerrecht (= Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 90). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XVI, 392 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Laufe seiner Geschichte hat der Mensch die Steuer als eine Möglichkeit entdeckt, mit deren Hilfe er auf Einkünfte und Vermögen der Mitmenschen grundsätzlich ohne Einsatz körperlicher Gewalt oder Wegnahme zur Erreichung von Zielen zugreifen kann. Da ohne diese Steuer kein Staat die von ihm gewünschten Mittel zur Verfügung hätte, hat sich die Besteuerung weltweit inzwischen so stark durchgesetzt, dass die Entscheidungsträger dem Einzelnen bis zur Hälfte der Erträgnisse entziehen, um sie in irgendeiner Weise umzuverteilen, wobei sie ihr eigenes Wohlergehen nicht aus dem Blick verlieren. Da die einzelnen Staaten letztlich wie Individuen in Wettbewerb miteinander stehen und die allgemeine Globalisierung auch zu zahlreichen grenzüberschreitenden Vorgängen führt, ist allmählich neben dem sonstigen internationalen Recht auch ein internationales Steuerrecht entstanden.
Nach dem kurzen Vorwort des vorliegenden, von Ekkehart Reimer angeregten und im Wintersemester 2014/2015 von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommenen Dissertation des 1981 geborenen, in Augsburg, Heidelberg sowie Bologna ausgebildeten und seit 2014 als Richter des Landgerichts Hamburg tätigen Verfassers wurzelt das moderne internationale Steuerrecht in den besonderen Fortschritten der 1920er Jahre, während derer das Deutsche Reich nur wenige Jahre nach dem Ende des ersten Weltkriegs bei der Bekämpfung der internationalen Steuerflucht einerseits und der internationalen Doppelbesteuerung andererseits weltweit eine Vorreiterrolle einnahm. Führend war dabei der in Berlin am 21. März 1887 als einziger Sohn eines von dem Judentum zum Christentum übergetretenen Sanitätsrats geborene, in Berlin, Freiburg im Breisgau, München und nochmals Berlin m |
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Rosen, Klaus, Attila – Der Schrecken der Welt. Beck, München 2016. 320 S., 15 Abb., 3 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rosen, Klaus, Attila – Der Schrecken der Welt. Beck, München 2016. 320 S., 15 Abb., 3 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Hunnen sind ein aus Asien kommendes, 375 die Völkerwanderung germanischer Stämme in das römische Reich auslösendes, bald danach aber wieder in kürzester Zeit verschwundenes Volk. Ihr wichtigster Anführer ist als Schrecken der Welt in die Geschichte eingegangen. Wären die Hunnen nicht auf den katalaunischen Feldern 451 n. Chr. von einem römisch-westgotischen Heer unter Aëtius geschlagen worden, wäre die europäische Geschichte möglicherweise anders verlaufen.
Mit den entsprechenden Vorgängen beschäftigt sich das vorliegende, von Stefan von der Lahr erstbewegte Werk des in Mannheim 1937 geborenen, in klassischer Philologie, Geschichte und Philosophie in Heidelberg, Bonn, Freiburg im Breisgau und München ausgebildeten, in Heidelberg mit einer von Viktor Pöschl betreuten Dissertation über Darstellungskunst und Historizität bei Ammianus Marcellinus promovierten, in Freiburg im Breisgau 1974 für alte Geschichte mit einer Schrift über König und Volk im hellenistischen Makedonien habilitierten, 1978 nach Eichstätt und 1982 nach Bonn berufenen Althistorikers. Es gliedert sich in 15 Abschnitte von der Aktualität Attilas bis zur Erinnerung ohne Ende. Darin findet etwa auch ein Besuch bei Attila seinen gebührenden Platz.
Der Verfasser kennt alle Attila betreffenden spätantiken Quellen in bestmöglicher Weise und stellt sie dem modernen Leser ausführlich und anschaulich dar. Dabei kann er beispielsweise zeigen, dass eine Niederlage in Attilas Siegesbilanz ein hässlicher Fleck war, der ihn heftig wurmte, so dass er bei den Verhandlungen mit seinen Gegnern schnaubte, einen Friedensvertrag werde er so lange nicht unterzeichnen, bis sämtliche Hunnen freigelassen seien, ebenso die ehemals gefangenen Römer. Der Schrecken der Welt endete nach einer rauschenden Hochzeit mit der sehr schönen (Germanin?) Ildico durch einen gew |
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Meineke, Birgit, Die Ortsnamen des Kreises Minden-Lübbecke (= Westfälisches Ortsnamenbuch 7), 2. Aufl. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 565 S., 2 sw. Abb., 2 farb. Abb., 4 Kart. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 6 (2016). 00. IT bei Erhalt Internetanzeige, kurz vor 2016-04-12 erhalten und dann 2016-04-12angezeigt 16062 |
Ganzen Eintrag anzeigen Meineke, Birgit, Die Ortsnamen des Kreises Minden-Lübbecke (= Westfälisches Ortsnamenbuch 7), 2. Aufl. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 565 S., 2 sw. Abb., 2 farb. Abb., 4 Kart. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zu den ältesten sprachlichen Zeugnissen der Menschen zählen die Namen, so dass man mit ihrer Hilfe sprachlich verhältnismäßig am weitesten in die Geschichte zurückgelangen kann. Von daher verdient die Erforschung der Ortsnamen uneingeschränkte Unterstützung. Sie ist allerdings wegen der großen Zahl der verfügbaren Belege nicht leicht und bedarf deshalb möglichst zuverlässiger Organisation, wie sie seit mehr als zwanzig Jahren von Jürgen Udolph und seinen Mitarbeitern für Niedersachsen und etwas später auch Westfalen geboten wird.
Seitdem sind für Niedersachsen die Ortsnamen des Landkreises und der Stadt Hannover, des Landkreises Osterode, des Landkreises Wolfenbüttel und der Stadt Salzgitter, des Landkreises Göttingen, des Landkreises Northeim, des Landkreises Holzminden, des Landkreises Helmstedt und der Stadt Wolfsburg erfasst und die Ortsnamen des Landkreises Peine für 2016 angekündigt. In Westfalen sind bisher die Kreise Soest, Lippe, Warendorf, Herford, Minden-Lübbecke, Olpe und der Hochsauerlandkreis sowie die Städte Münster und Bielefeld bearbeitet und sollen die Ortsnamen des Kreises Höxter noch 2016 erscheinen. Dabei hat sich Birgit Meineke nicht nur um Lippe, Herford, Bielefeld und Minden-Lübbecke besonders verdient gemacht, sondern für Minden-Lübbecke auch bereits so viel Interesse gefunden, dass binnen Jahresfrist eine zweite Auflage erforderlich war.
In ihr konnten nach dem kurzen Vorwort der Bearbeiterin Korrekturen und Ergänzungen (vor allem zur Überlieferung) berücksichtigt werden, die Leser und die Autorin selbst bemerkt haben. Die in der ersten Auflage vorgetragenen Namendeutungen der insgesamt 290 Siedlungsnamen sind von diesen Korrekturen erfreulicherweise nicht betroffen, wie sich auch de |
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Tabak und Gesellschaft. Vom braunen Gold zum sozialen Stigma, hg. v. Jacob, Frank/Dworok, Gerrit (= Wissen über Waren – Historische Studien zu Nahrungs- und Genussmitteln Band 1). Nomos, Baden-Baden 2016 406 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Tabak und Gesellschaft. Vom braunen Gold zum sozialen Stigma, hg. v. Jacob, Frank/Dworok, Gerrit (= Wissen über Waren – Historische Studien zu Nahrungs- und Genussmitteln Band 1). Nomos, Baden-Baden 2016 406 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die irdische Natur enthält zahlreiche Bausteine, die in unterschiedlicher Weise auf einander einwirken können. Wie andere Lebewesen kann auch der Mensch durch die verschiedensten Gegebenheiten in vielfältiger Weise beeinflusst werden. Dementsprechend versuchen einzelne Gesellschaftsmitglieder seit langer Zeit mit Hilfe von tatkräftigen Unternehmern ihre Lebensgefühle durch den Gebrauch von Tabak in Richtung auf vorübergehenden Mehrgenuss oder auch Hochgenuss zu verbessern.
In diesem Rahmen entstand nach dem kurzen Vorwort der an der City University of New York Weltgeschichte und Globalgeschichte lehrenden bzw. in dem Fachbereich neueste Geschichte der Universität Würzburg kürzlich promovierten Herausgeber in dem Frühjahr 2014 die Idee zu dem vorliegenden Band. Obgleich die Verwirklichung nicht unbedingt einfach zu sein schien, ergab sich von so vielen Seiten Unterstützung, dass bereits ein knappes Jahr später ein fertiges Manuskript vorlag, das mit großzügiger Unterstützung Heinrich Villigers als Grandseigneurs der Zigarrenbranche und Inhabers der Villiger-Gruppe in der Schweiz und in Deutschland sowie in Indonesien das Ergebnis der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden konnte. Es umfasst nach einer globalhistorischen Einführung der ihr im Ergebnis zwar ein Autorenverzeichnis ohne Kennzeichnung nach Rauchern und Nichtrauchern, jedoch kein Sachregister einschließendes Projekt an dem Lehrstuhl Wolfgang Altgelds in Würzburg verwirklichenden Herausgeber 16 vielfältige Studien, die mit dem Tabak als Medium des Sozialen einsetzen.
Danach werden etwa die Entwicklung der Tabakregulierung in Deutschland, die Entstehung des Snuff in Zusammenhang mit dem Geist des Protestantismus oder der Einflus |
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Pironti, Pierluigi, Kriegsopfer und Staat – Sozialpolitik für Invaliden, Witwen und Waisen des Ersten Weltkriegs in Deutschland und Italien (1914-1924). Böhlau, Köln 2015. 556 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pironti, Pierluigi, Kriegsopfer und Staat – Sozialpolitik für Invaliden, Witwen und Waisen des Ersten Weltkriegs in Deutschland und Italien (1914-1924). Böhlau, Köln 2015. 556 S. Besprochen von Werner Schubert.
Im vorliegenden Band untersucht Pironti „erstmals die Maßnahmen für die Kriegsopfer des Ersten Weltkriegs in ihrem politischen und gesellschaftlichen Kontext in Italien und Deutschland“ (Klappentext). Der Begriff des „Kriegsopfers“, unter den Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene fallen, ist als „Produkt des Ersten Weltkriegs“ anzusehen (S. 11). Der Zusammenhang „zwischen den Sozialmaßnahmen für die Kriegsopfer der Weltkriege und den sozialen Gesetzgebungen der Nachkriegszeit“ ist erst wenig erforscht (S. 23). Die Arbeit erschließt sowohl die Entwicklungen in Deutschland als auch in Italien zunächst in getrennten Abschnitten, deren Ergebnisse am Ende des Bandes in einem „vergleichenden Fazit“ zusammengefasst werden. Als Quellen der Untersuchungen dient das umfangreiche Schrifttum, nicht auch noch die archivalische Überlieferung, deren Erschließung wohl nur in weniger umfassenden Darstellungen möglich gewesen wäre. Nach der Einleitung befasst sich Pironti mit dem „Versorgungssystem und sozialen Maßnahmen zugunsten der Soldaten und ihrer Familien vor 1914“ (S. 38ff.). Für Deutschland war zunächst das von einem französischen Gesetz von 1831 beeinflusste Militärpensionsgesetz von 1871 maßgebend, das durch ein Offiziersversorgungsgesetz und ein Mannschaftsversorgungsgesetz von 1906 abgelöst wurde. Neu geordnet wurde 1907 auch die Versorgung der Witwen und Waisen der Militärpersonen. Diese Gesetze bezogen sich auf die Berufssoldaten, während den Reserveoffizieren und den einberufenen Soldaten nur eine „zeitlich befristete Kriegsunterstützung“ gewährt wurde (S. 43). Ein Mangel der Gesetze von 1906/1907 ist darin zu sehen, dass sie nicht auf die Folgen eines langen Krieges zugeschnitten waren (S. 68). In Italien führte erst der Libyen-Krieg v |
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Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert, hg. v. Oltmer, Jochen. De Gruyter Oldenburg, Berlin 2016. XII, 1058 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert, hg. v. Oltmer, Jochen. De Gruyter Oldenburg, Berlin 2016. XII, 1058 S.
In dem von Oltmer herausgegebenen Werk geht es um das „Wechselverhältnis von Staat und Migration in Deutschland“ seit dem 17. Jahrhundert bis zu dem Beginn des 21. Jahrhunderts. Aus der „Vielzahl der in Migrationsregimen an der Aushandlung von Migration beteiligten Institutionen“ konzentriert sich das Handbuch auf staatliche Akteure, „die in der Regel zu den besonders machtvollen Handelnden zählten bzw. als solche erschienen“ (S. 2). In seiner Einleitung thematisiert Oltmer zunächst die Beobachtungsperspektive der historischen Migrationsforschung sowie Hintergründe und Erscheinungsformen der Migration (S. 7ff.). Migration kann nach Oltmer bedeuten das Überschreiten politisch-territorialer Grenzen oder auch nur räumliche Bewegung innerhalb eines politisch-territorialen Gebildes (S. 7). Dieser weite Begriff der Migration wird erläutert in der Tabelle über die Migrationsformen (S. 12, u. a. Arbeitswanderung, Siedlungsbewegung, Deportation). Die Typologie der Gewalt- und Zwangsmigration umfasst Deportation, Evakuierung, Flucht, Umsiedlung und Vertreibung (S. 19). S. 20ff. weist Oltmer auf die „Migrationsregime“ hin, welche die „Migrationsbewegungen“ durch ein „Geflecht von Normen, Regeln, Konstruktionen, Wissensbeständen und Handlungen institutioneller Akteure prägt“ (S. 20). S. 23ff. behandelt Oltmer die Migration als System von Auswanderungsprozessen und S. 26ff. das Wechselverhältnis von Staat und Migration im Wandel bzw. in seiner historischen Entwicklung. Das Handbuch orientiert sich an folgenden „markanten und grundlegenden Prozessen“:
1. Territoriale Landeshoheit und verdichtete Verwaltungsstaaten: Innere Staatsbildung und Migration von der Mitte des 17. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
2. Obrigkeitliche Reformvorhaben und repressive Verfassungsstaaten: innere Marktbildung und Migration vom Ende des. |
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Bierschenk, Lars, Die zweite Instanz im deutschen und französischen Zivilverfahren. Konzeptionelle Unterschiede und wechselseitige Schlussfolgerungen (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 349). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XXVII, 264 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bierschenk, Lars, Die zweite Instanz im deutschen und französischen Zivilverfahren. Konzeptionelle Unterschiede und wechselseitige Schlussfolgerungen (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 349). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XXVII, 264 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das am 1. 1. 2002 in Kraft getretene Zivilprozessreformgesetz brachte als „‚grundlegende Strukturreform‘“ einen „funktionellen Wandel der Berufung von einer zweiten Tatsacheninstanz zu einer Instanz der Fehlerkontrolle“ (S. 1). Dieses Reformmodell ist nach Hirtz (NJW 2014, 2529, 2531) als gescheitert anzusehen. Nach Gehrlein (NJW 2014, 3393) ist durch „‚die Handhabung und Auslegung des reformierten Berufungsrechts … der frühere Rechtszustand weitgehend beibehalten‘“ worden (S. 1). Während nach deutschem Berufungsrecht das Vorbringen neuer Tatsachen nur mit Einschränkungen zulässig ist, stellt auch nach der Reform des französischen Appellationsrechts der nouveau appel weiterhin eine zweite Tatsacheninstanz dar entsprechend dem seit 1799 geltenden Prinzip des double degré de jurisdiction. Ziel der rechtsvergleichenden Untersuchungen Lars Bierschenks ist es, im Hinblick auf die „historische Entwicklung und wechselseitige Einflussnahme beider Systeme“ das deutsche Recht dahin zu untersuchen, „welche Maßnahmen de lege lata und de lege ferenda möglich und notwendig sind“, um das deutsche und französische Berufungsrecht zu verbessern (S. 3).
In den fünf Teilen seiner Untersuchungen befasst sich Bierschenk außer mit einem Überblick über die Grundlagen des deutschen und französischen Rechtsmittelrechts mit der Urteilslehre der beiden Verfahrensordnungen, mit der Berufung und dem appel im Detail, mit Klagen von verhältnismäßig geringem Wert (sog. small claims) und abschließend mit einer detaillierten Zusammenfassung der Ergebnisse in übergreifenden Thesen, die Bierschenk auch auf Französisch wiedergibt (S. 221ff.). Die Untersuchungen Bierschenks, die auch auf d |
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Bossenbroek, Martin, Tod am Kap. Geschichte des Burenkriegs, aus dem Niederländischen v. Ecke, Andreas. Beck, München 2016. 624 S., 3 Abb., 4 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bossenbroek, Martin, Tod am Kap. Geschichte des Burenkriegs, aus dem Niederländischen v. Ecke, Andreas. Beck, München 2016. 624 S., 3 Abb., 4 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Der (eigentlich bereits zweite) südafrikanische Krieg zwischen Großbritannien und den Burenstaaten Südafrikanische Republik/Transvaal und Oranje-Freistaat, kurz Burenkrieg, in den Jahren 1899 bis 1902 wurde schon mehrfach dargestellt, entweder aus britischem oder aus burischem Blickwinkel, „in den besten Werken“, so der Verfasser, „werden abwechselnd beide Standpunkte eingenommen, und auch das Schicksal der nichtweißen Bevölkerung kommt zur Sprache“ (S. 23). So überrascht es bei der niederländischen Abstammung und den verwandtschaftlichen Beziehungen der Buren zu ihrer alten Heimat doch, dass bislang eine Geschichte des Burenkrieges aus dem niederländischen Blickwinkel fehlt, ein Desiderat, das der an der Universität Utrecht wirkende Historiker Martin Bossenbroek mit seiner nun in deutscher Übersetzung vorliegenden, 2012 unter dem Originaltitel „De Boerenorloog“ in Amsterdam erschienenen Monographie einzulösen sich bemüht. Zu diesem Datum jährte sich nicht nur der den Burenkrieg beschließende Friede von Vereeniging zum 110. Mal, es war auch der 100. Geburtstag des seit 1994 regierenden (South) African (Native) National Congress (ANC) und somit für die Republik Südafrika und ihre gespaltene historische Identität gewissermaßen ein doppeltes Jubiläum. In der bisherigen wissenschaftlichen Debatte um den Burenkrieg seien fünf Aspekte dominierend: dessen Charakter als atypische, weil einzige zwischen Weißen ausgetragene, imperialistische große militärische Konfrontation; dessen Zusammenhänge mit dem folgenden Ersten Weltkrieg; die Bedeutung der (Massen-)Medien; die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung; schließlich dessen Stellenwert für die Entwicklung der weißen (Apartheidideologie) und schwarzen (Antiapartheidbewegung) Nationalismen.
Das Buch gliedert sich ne |
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Handbuch Ius Publicum Europaeum, Band 6 Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa, hg. v. Bogdandy, Armin von/Grabenwarter, Christoph/Huber, Peter M. Müller, Heidelberg 2016. X, 945 S. Besprochen von Judith Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch Ius Publicum Europaeum, Band 6 Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Institutionen, hg. v. Bogdandy, Armin von/Grabenwarter, Christoph/Huber, Peter M. Müller, Heidelberg 2016. X, 945 S. Besprochen von Judith Köbler.
Das beeindruckend gewichtige, von der Fritz-Thyssen-Stiftung wesentlich geförderte Handbuch Ius Publicum Europaeum will nach seiner eigenen Zielsetzung grundsätzlich die nationalen Rechtsordnungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtsvergleichend betrachten und dabei einerseits Gemeinsamkeiten erfassen und andererseits Unterschiede aufzeigen. Es ist auf insgesamt ursprünglich acht bzw. jetzt wohl neun Bände angelegt. Von ihnen sind die Bände 1 und 2 über die Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts bzw. die offene Staatlichkeit/Wissenschaft vom Verfassungsrecht bereits vor rund einem Jahrzehnt (2007 und 2008) erschienen, der Band 3 über Verfassungsrecht in Europa 2010, der Band 4 über Verwaltungsrecht in Europa - Wissenschaft 2011 und der Band Verwaltungsrecht in Europa – Grundzüge 2014.
Der nunmehr vorgelegte sechste Band kehrt von der Verwaltung wieder zu der Verfassung in der Gestalt der Verfassungsgerichtsbarkeit zurück. Er umfasst in den § 95-109 des Gesamtrahmens insgesamt 15 einzelne Beiträge. Sie führen den interessierten Leser sachkundig in die Welt der Verfassungsgerichtsbarkeit und ihre vielfältigen Ausprägungen in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, der Schweiz, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich ein. Auch der Einfluss des Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa wird dargestellt.
Die sehr verdienstvollen Herausgeber bieten dabei zunächst einen aktuellen Überblick über den Forschungsgegenstand, insbesondere die Herausforderungen des europäischen Rechtsraums (z. B. die Europäisierung, aber auch systemische Defizite), die faktische Zusammenarbei |
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Nettles, John, Hitlers Inselwahn – die britischen Kanalinseln unter deutscher Besetzung 1940-1945, aus dem Englischen von Latifi, Kaltërina/Brüssermann, Jakob. Osburg Verlag, Hamburg 2015. 394 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nettles, John, Hitlers Inselwahn – die britischen Kanalinseln unter deutscher Besetzung 1940-1945, aus dem Englischen von Latifi, Kaltërina/Brüssermann, Jakob. Osburg Verlag, Hamburg 2015. 394 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nahe Saint Malo und Cherbourg liegen zwischen Frankreich und Großbritannien in dem Ärmelkanal zwischen dem Atlantischen Ozean und der Nordsee einige Inseln (vor allem Jersey, Guernsey, Sark und Alderney), die geschichtlich Teil der Normandie waren. Sie blieben dem Herzog der Normandie auch, als er nach seinem Sieg über die Angelsachsen bei Hastings 1066 König von England wurde und allmählich die Normandie und seine übrigen Güter in Frankreich verlor. Sie sind ein Peculiar der Krone, das nach dem Verfasser weder dem Parlament Großbritanniens Rechenschaft schuldig ist noch von ihm regiert wird, sondern innerhalb Großbritanniens unter dem First Minister des Bailiwick Jersey bzw. Guensey (mit Sark und Alderney) weitreichende Autonomie hat.
Mit einem Teilaspekt ihrer Geschichte beschäftigt sich das vorliegende Werk des in Manchester 1943 geborenen, in Cornwall aufgewachsenen, in Geschichte und Philosophie ausgebildeten und zwischen 1976 und 1996 als Ensemblemitglied der Royal Shakespeare Company tätigen Verfassers. In diesem Rahmen spielte er Kim Berger in der Fernsehserie Jim Bergerac ermittelt, die zwischen 1981 und 1991 auf den Kanalinseln aufgenommen wurde. Von daher interessierte er sich für die jüngere Vergangenheit und unterbrach 2011 seine Karriere als Schauspieler, um 2012 ein Sachbuch über die deutsche Besetzung der Inseln seitens Adolf Hitlers am 28. Juni 1940 vorzulegen.
Seine Arbeit hat unmittelbar nach dem Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Da der Verlag aber kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss es an dieser Stelle genügen, auf das in zehn Kapitel (Verrat und Possenspiel, Bomben fallen, den Deutschen die Hände schütteln, die Übriggebliebenen, W |
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Erste Hilfe im Fürstentum Waldeck während der frühen Neuzeit. Zwei Rechtsquellen, hg. v. Barz, Wolf-Dieter (= Ius vivens, Quellen zur Rechtsgeschichte 10). Lit., Berlin 2014. 88 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Erste Hilfe im Fürstentum Waldeck während der frühen Neuzeit. Zwei Rechtsquellen, hg. v. Barz, Wolf-Dieter (= Ius vivens, Quellen zur Rechtsgeschichte 10). Lit., Berlin 2014. 88 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die erste Hilfe betrifft eine allgemeine zwischenmenschliche Angelegenheit, die wohl anfangs vom Recht nicht erfasst wurde. Dementsprechend berichtet das Evangelium des Lukas in Kapitel 10, Vers 25ff. von einem auf dem beschwerlichen Weg von Jerusalem in dem Gebirge nach Jericho in dem 1000 Meter tiefer gelegenen Jordantal unter die Räuber gefallenen, ausgeplünderten und schwer verletzt liegen gelassenen Mann, an dem ein Priester und ein Levit achtlos verübergingen, während ihn ein Samarit(an)er unter erheblichen Mühen zu einer Herberge brachte und dem Wirt die damit verbundenen Kosten erstattete, Dazu war niemand verpflichtet, doch forderte Jesus Christus an diesem Beispiel zur freiwilligen mitmenschlichen Hilfe auf.
In der in der Mitte des 14. Jahrhunderts zu einem Lehen des Heiligen römischen Reiches werdenden Grafschaft Waldeck war die Lage nicht anders. Seit 1807 war Waldeck als Mitglied des Rheinbunds formal souverän und dementsprechend ab 1815 Mitglied des Deutschen Bundes. Dementsprechend konnte es sein Recht grundsätzlich nach Belieben gestalten und damit auch erweitern.
In diesem Rahmen weist der Verfasser ansprechend darauf hin, dass in dem deutschsprachigen Raum zwar die erste Hilfe erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts erfasst wurde, dass es aber schon früher einen älteren Ansatzpunkt hierfür gab. Er bestand in der Angst davor, lebendig begraben zu werden und danach im Sarg qualvoll zu sterben. Dementsprechend kam es im Gefolge der Aufklärung vor allem nach 1760 zu vielfältigen gesetzgeberischen Vorkehrungen gegen entsprechende Geschehen, aus deren Rahmen der Herausgeber dankenswerterweise eine Waldecker Verordnung von dem 21. Juli 1806 und eine Waldecker „Verordnung wegen Rettung verunglückter oder scheintodt |
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Kunz, Lena, Postmortale Privatautonomie und Willensvollstreckung – Von der kanonischen voluntas pia zur Gestaltungsmacht des Erblassers im deutsch-spanischen Rechtsvergleich (= Studien zum europäischen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung 6). Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Jena 2015. 540 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die vorliegende kompakte Untersuchung geht bereits in ihrer Einleitung von der einfachen Gewissheit aus, dass wir sterben, woran wir als Menschen bisher nichts wirklich Wesentliches ändern können. Da wir aber während des Lebens allmählich dazu gekommen sind, Vermögen anzuhäufen, ist auch ein Interesse entstanden, diese Vermögen bis zum Tode zu nutzen und Entscheidungen für die Zeit nach dem Tode zutreffen und bis zu dem Tode aufzuschieben. Als Folge der in diesem Zusammenhange in unterschiedlicher Art und Weise anerkannten Möglichkeiten können die Menschen Wirkungen ausschließlich für die Hinterbliebenen der Nachwelt begründen.
Mit dieser Problematik beschäftigt sich die Verfasserin in ihrer von Christian Baldus angeregten und betreuten, in dem Wintersemester 2011/2012 an der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg unter dem Titel Postmortale Privatautonomie - Verfügungsbeschränkungen in der Willensvollstreckung nach spanischem und deutschem Recht angenommenen sorgfältigen, detailliert aufgefächerten Dissertation. Gegliedert ist die gelungene Untersuchung nach Vorwort und Einleitung in sechs Teile. Sie betreffen die Problemstellung und Methode, die Willensvollstreckung als Untersuchungsgegenstand, die geltendrechtlichen Grundlagen der Willensvollstreckung bzw. ejecución de la última voluntad in dem spanischen und in dem deutschen Recht, die rechtstraditionellen Grundlagen der Willensvollstreckung und die postmortale Privatautonomie des Erblassers als Hypothese für die Willensvollstreckung sowie eine Zusammenfassung und Schlussbetrachtung.
Im Ergebnis ihrer geschichtlichen Betrachtung er |
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Justizpalast Nürnberg. Ein Ort der Weltgeschichte wird 100 Jahre alt, hg. vom Oberlandesgericht Nürnberg (= Festschrift zum 100. Jahrestag der feierlichen Eröffnung des Justizpalastes in Nürnberg durch König Ludwig III. am 11. September 1916). Oberlandesgericht Nürnberg, Nürnberg 2016. 396 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Justizpalast Nürnberg. Ein Ort der Weltgeschichte wird 100 Jahre alt, hg. vom Oberlandesgericht Nürnberg (= Festschrift zum 100. Jahrestag der feierlichen Eröffnung des Justizpalastes in Nürnberg durch König Ludwig III. am 11. September 1916). Oberlandesgericht Nürnberg, Nürnberg 2016. 396 S.
Unter den vielen Orten der Erde nimmt Nürnberg weder von der Größe noch von dem Alter einen herausragenden Platz ein. Dennoch hat es weltweite Bekanntheit nicht zuletzt dadurch erlangt, dass Adolf Hitler unter losem Bezug auf eine mittelalterliche Gestaltung nach München und Weimar die günstig gelegene Stadt zu dem Ort von Reichsparteitagen seiner Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei erhob und nach seiner Selbsttötung die alliierten Siegermächte des zweiten Weltkriegs an dieser Stelle führende deutsche Kriegsverbrecher zur juristischen Verantwortung zu ziehen versuchten. Die damit verbundenen dunklen Schatten stellt der vorliegende, von dem Oberlandesgericht Nürnberg geschaffene Band verantwortungsbewusst in ein übergeordnetes Licht.
Gegliedert ist die stattlich gestaltete, durch zahlreiche Abbildungen bereicherte Festschrift nach einem Geleitwort des Präsidenten des Oberlandesgerichts und neun Grußworten bekannter Vertreter von Politik und Recht in sechs Abschnitte. Dabei folgt einer kleinen Chronik des Baues eine vielfältige Baugeschichte des größten Justizgebäudes Bayerns, das mitten im ersten Weltkrieg eröffnet werden konnte. Zum Ort der Weltrechtsgeschichte wurde sein späterer Saal 600 des Schwurgerichts, als es darum ging, gnadenlose Politiker in vordem unbekannter Weise erstmals für ihr Handeln gegen Menschlichkeit und übergeordnete Rechtsgrundsätze zur gerichtlichen wie geschichtlichen Rechenschaft zu ziehen.
Daneben stellt das Werk den Justizpalast auch als normalen Platz zur Streitschlichtung, als Strafjustizzentrum und als Arbeitsstätte vor. Notare, Zivilprozess, außergerichtliche Streitbeilegung Rechtsanwälte, Geschä |
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Deutsches Literatur-Lexikon – Das Mittelalter, hg. v. Achnitz, Wolfgang, Band 6 Das wissensvermittelnde Schrifttum bis zu dem Ausgang des 14. Jahrhunderts, mit einem einführenden Essay von Fürbeth, Frank. De Gruyter, Berlin 2014. XXVII S., 1385 Sp. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Seit der Erfindung der Schrift vor einigen Jahrtausenden haben immer mehr Menschen ihre wesentlichen Tätigkeiten von der unmittelbaren Suche nach Nahrungsmitteln auf ihnen interessanter erscheinende Lebensgestaltungen im Bereich der möglichst dauerhaften Gedankenäußerung verlegt. Dementsprechend ist die Literatur weltweit überall angeschwollen und nimmt mit Hilfe fortschrittlicher Kommunikationstechniken ständig größeren Umfang an. Als Folge hiervon ist allein die übersichtliche Verwaltung zu einer neuen gewichtigen Herausforderung geworden.
Deren Wachstum lässt sich beispielhaft an dem Deutschen Literaturlexikon ablesen. 1927 und 1930 erschien ein Deutsches Literatur-Lexikon in zwei Bänden und die ab 1947 folgende zweite Auflage legte sich auf vier Bände fest. Seit 1966 erscheint das Werk in dritter Auflage und hat kurz vor dem Abschluss der alphabetischen Reihung in der Gegenwart den 36. Band und sechs Bände Ergänzungen erreicht, die das 20. Jahrhundert betreffende Unterreihe seit 2005 bis zu dem Buchstaben Ka 25 Bände.
Die von Wolfgang Achnitz herausgegebene Unterreihe das Mittelalter begann mit dem geistlichen Schrifttum von den Anfängen bis zu dem Beginn des 14. Jahrhunderts und ging danach zu Reiseberichten und Geschichtsdichtung, zu Lyrik und Epik sowie zu dem wissensvermittelnden Schrifttum über. Ihr sechster Band fand unmittelbar bei seinem Erscheinen das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Da der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss es an dieser Stelle leider bei einem allgemeinen Hinweis des Herausgebers auf das nach dem Register von Aaron und Abaelard bis zu dem Zürcher Richtebrief und dem Zwickauer |
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Kotulla, Michael, Der Einfluss der Paulskirchenverfassung auf die späteren deutschen Verfassungen. Dimitris-Tsatsos-Institut für europäische Verfassungswissenschaft, Hagen 2015. 11 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kotulla, Michael, Der Einfluss der Paulskirchenverfassung auf die späteren deutschen Verfassungen. Dimitris-Tsatsos-Institut für europäische Verfassungswissenschaft, Hagen 2015. 11 S. Angezeigt von Gerhard Köbler,
Als in dem Übergang von dem Ancien régime zur demokratisch-republikanischen Moderne die ersten formellen Verfassungen der Welt in Virginia, Polen und Frankreich entstanden, herrschten die beharrenden Kräfte in dem deutschen Sprachraum noch durchaus vor, so dass erst 1848/1849 der (revolutionäre) Versuch unternommen werden konnte, „Deutschland“ hieran anzuschließen, der freilich rasch scheiterte. Dessenungeachtet sehnen sich die fortschrittlichen Deutschen seit langer Zeit nach einer großen demokratisch-republikanischen Tradition. Von daher ist die Frage nach dem Einfluss der Paulskirchenverfassung auf die späteren deutschen Verfassungen seit je von beachtlichem Interesse.
Ihrer hat sich Michael Kotulla sachkundig in einem inzwischen veröffentlichten Vortrag in Hagen am 7. April 2014 angenommen, den er in sechs kurze Abschnitte gliedert. Ausgangspunkt ist dabei die Feststellung, dass es nach der Annahme des Reichsverfassungsentwurfs am 27. März 1849 durch die Nationalversammlung in der Paulskirche in Frankfurt am Main zunächst schien, als konstituiere die nach Ausfertigung und Verkündung in dem Reichsgesetzblatt auf den 28. März 1849 datierte Reichsverfassung ein neues bundesstaatlich verfasstes Deutsches Reich, Da König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen sowie Österreich, Bayern und Hannover diese Verfassung aber ablehnten, fehlte trotz einer gemeinsamen Erklärung der übrigen 28 Staaten-Regierungen des Deutschen Bundes vom 14. April 1849 die erforderliche allgemeine Anerkennung, obwohl die anschließende Verfassungsgeschichte stets den Modellcharakter für die spätere deutsche Verfassungsgebung betonte.
Demgegenüber sind nach Kotulla die eigentlichen verfassungsbedeutsamen Einschnitte der deutschen Geschichte der Untergan |
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Schneider, Karin/Werner, Eva Maria, in Zusammenarbeit mit Mazohl, Brigitte. Europa in Wien - Who is who beim Wiener Kongress 1814/15. Böhlau, Wien 2015. 384 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schneider, Karin/Werner, Eva Maria, in Zusammenarbeit mit Mazohl, Brigitte. Europa in Wien - Who is who beim Wiener Kongress 1814/15. Böhlau, Wien 2015. 384 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Wien nach der Niederlage Napoleon Bonapartes gegen die übrigen Großmächte Europas von dem 18. September 1814 bis zu dem 9. Juni 1815 abgehaltene Kongress gilt nach der Einleitung der beiden Verfasserinnen als eines der wichtigsten geschichtlichen Ereignisse im Übergang von dem Ancien Régime zu der modernen europäischen Staatenwelt. Nach Artikel 32 des ersten Pariser Friedensvertrags sollten alle an dem Kriege gegen Napoleon beteiligten Staaten zusammenkommen, um eine dauerhafte europäische Nachkriegsordnung zu beschließen. Dieses Ereignis stellte mit Bällen, Jagden und Fahrten alle vorangehenden und nachfolgenden Friedenskonferenzen in den Schatten.
Anlässlich der zweihundertsten Wiederkehr des Kongresses ist umfangreiches Schrifttum erschienen. Dem gesellt sich erfreulicherweise ein modernes Who is who zur Seite. Insgesamt präsentieren hier die Verfasserinnen aus Tausenden Gästen aus ganz Europa Kurzbiographien 248 ausgewählter Personen, deren inhaltlicher Schwerpunkt auf der Zeit des Wiener Kongresses liegt, wobei die von Maurice-Henri Weil und August Fournier zu Beginn des 20. Jahrhunderts veröffentlichten Berichte der Geheimpolizei von grundlegender Bedeutung sind.
Vorangestellt sind insgesamt drei instruktive Kapitel über den Kongress in der Praxis, den Schauplatz Wien und die Feste, Gerüchte und Zeitungen, die auch zu der Frage Stellung beziehen, ob der Ruf des Kongresses aus mehr besteht als Gerede. Die von rund 130 Beglaubigungsschreiben ausgehenden Kurzbiographien beginnen dann auf S. 100 mit Christoph von Albertini aus Graubünden und enden auf S. 326 mit Friedrich Karl von Zobel zu Giebelstadt als Vertreter der ehemaligen Reichsritterschaft des fränkischen Reichskreises. Verzeichnisse und Register schließen den interessant |
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Alma mater antisemitica, Akademisches Milieu, Juden und Antisemitismus an den Universitäten Europas zwischen 1918 und 1939, hg. v. Fritz, Regina/Starek, Jana/Rossoliński-Liebe, Grzegorz (= VWI Workshop 1). New Academic Press, Wien 2015. 328 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Alma mater antisemitica, Akademisches Milieu, Juden und Antisemitismus an den Universitäten Europas zwischen 1918 und 1939, hg. v. Fritz, Regina/Starek, Jana/Rossoliński-Liebe, Grzegorz (= VWI Workshop 1). New Academic Press, Wien 2015. 328 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zwei der drei Herausgeber beginnen ihre instruktive Einleitung des vorliegenden Sammelbands mit dem Hinweis darauf, dass die Regierung des 1918 aus der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn entstandenen Staates Ungarn an dem 26. September 1920 ein Gesetz verabschiedete, das die Zahl der jüdischen Studenten auf sechs Prozent reduzierte. Dieses Regelwerk war nach ihren Worten das erste antijüdische Gesetz in Europa nach dem ersten Weltkrieg, dem bis 1945 viele Regelungen folgten, die Jüdinnen und Juden in mehreren europäischen Ländern aus den Universitäten und aus dem gesamten gesellschaftlichen Leben schrittweise ausschlossen, wobei die Forderungen nach gesetzlich diskriminierenden Schritten gegen Juden vor allem von radikalen Studentenverbindungen und Kameradschaftsverbänden sowie antisemitischen Professoren und Dozenten kamen. Daraus entspringende Fragen wie etwa danach, wie weit der Antisemitismus und andere Formen des Rassismus innerhalb des akademischen Milieus bzw. eines Staates ideologisch und institutionell in der Zwischenkriegszeit tatsächlich verankert waren, bildeten die Ausgangspunkte eines von dem Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien in Wien unter dem späteren Buchtitel im Juni 2012 veranstalteten Workshops, dessen Ergebnisse der vorliegende eines Registers entbehrende Sammelband der Allgemeinheit zur Verfügung stellt.
Insgesamt enthält das aufrüttelnde Werk nach der Einleitung vierzehn Beiträge in fünf Abschnitten. Sie beginnen nach Aspekten einer erschreckenden Beziehung zwischen Universität und Nationalsozialismus mit den Wurzeln des rumänischen Faschismus in antisemitischen Studentenbewegungen und enden als Ausblick auf transnationale Verflechtun |
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Gaitzsch, Jens, Lebenslang verbannt. Die Gefangenschaft der Gräfin Cosel 1716-1765. Zum 250. Todestag der Anna Constantia von Cosel. Sax Verlag, Beucha 2015. 288 S., 51 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gaitzsch, Jens, Lebenslang verbannt Die Gefangenschaft der Gräfin Cosel 1716-1765. Zum 250. Todestag der Anna Constantia von Cosel. Sax Verlag, Beucha 2015. 288 S., 51 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Am 22. November 1716 erfolgte an der preußisch-sächsischen Grenze nahe Halle die Übergabe der gefangenen Gräfin Anna Constantia von Cosel, damals 36 Jahre alt, aus dem Herrschaftsbereich des preußischen Königs Friedrich Wilhelms in den Herrschaftsbereich des Kurfürsten Friedrich August I. von Sachsen, seit 1697 als August III. König von Polen. Damit hatte eine Episode, welche die Gräfin Mitte Dezember 1705 mit einem geheimen Vertrag zur Gemahlin zur Linken machte, ihr Ende gefunden. Bereits ab Dezember 1713 war sie vom Dresdner Hof auf das Schlösschen Pillnitz bei Dresden entfernt worden. Die Geburt eines Sohnes und zweier Töchter waren nicht geeignet die Entfremdung zwischen den Ehepartnern zu beeinflussen. Um eine erneute Flucht der Gräfin zu verhindern, wurde sie auf die Festung Stolpen gebracht, die sie bis zu ihrem Tode (49 Jahre später) nicht mehr verlassen sollte. Gaitzsch schildert Jahr für Jahr die Ereignisse um die prominente Gefangene und die Schikanen, denen sie teilweise auf Befehle des Königs, teilweise auf Initiativen einzelner anderer ausgesetzt war. Der Verfasser hat als langjähriger Museumsmitarbeiter in Stolpen die notwendige Sachkenntnis. Die Kenntnis der Bestände des Museum kommt vor allem den gut ausgewählten Abbildungen zugute. Gerade bei dem sächsischen Taler (Abb. 18) wäre jedoch zu wünschen gewesen, dass die Zeichnungen der Rückseite stärker profiliert hervorgehoben worden wären. Der Spottname „Hymen“ für die Gräfin ist wohl weniger mit einem griechischen Gott Hymenäus in Verbindung zu bringen (S. 27), sondern sehr viel profaner, wie dies schon Thomas Mann in seinen Buddenbrooks ausdrückte, …des Königs Schwert und seine Scheide. Der Verfasser weist in seinem Vorwort auf die reichhaltigen Archivbestände hin, der er |
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AAAKöbler, Gerhard, England in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 117 Dagegen muß sie ihrem Gemal nach England geschrieben haben, daß ich versucht hatte, zu ihm zu gelangen, um seine Unterstützung für eine contrarevolutionäre Bewegung zur Befreiung des Königs zu gewinnen; denn als er auf der Rückkehr am 7. Juni einige Minuten auf dem Genthiner Bahnhof verweilte und ich (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 317 [1-97] Posten zu Posten zurückwichen, und unter dem Druck der Inferiorität, in Furcht vor Frankreich und in Demuth vor England, im Schlepptau Oestreichs Deckung suchten. Der König war nicht unempfänglich für diesen meinen Eindruck, aber nicht geneigt, ihn durch eine Politik im großen Stile abzuschütteln. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 318 Nachdem England und Frankreich am 28. März 1854 Rußland den Krieg erklärt hatten, waren wir mit Oestreich das Schutzund Trutzbündniß vom 20. April eingegangen, das Preußen verpflichtete, unter Umständen 100000 Mann in Zeit von 36 Tagen zu concentriren, ein Drittel in Ostpreußen, die beiden andern zu Posen oder zu Breslau, und sein Heer, wenn die Umstände es erheischten, auf 200000 Mann zu bringen und sich behufs alles dessen mit Oestreich zu verständigen. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 338 [1-102] Rheinbundes ist und den französischen Einfluß bis unter die Thore von Berlin bringt. Jetzt haben die Bamberger es versucht, sich unter dem Protectorate von Rußland als Trias zu constituiren, wohl wissend, daß es ein leichtes ist, ein Protectorat zu wechseln, um so mehr, da die russisch-französische Allianz doch das Ende vom Liede ist, wenn England nicht bald die Augen aufgehen über die Thorheit des Krieges und des Bündnisses mit Frankreich 1). ... (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 354 [1-105] z. B. mit einer Restauration von Polen, einem rücksichtslosen Verfahren gegen Rußland u. s. w., sowie es keinem Zweifel unterl |
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AAAKöbler, Gerhard, Französisch in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 6 In mein erstes Semester fiel die Hambacher Feier (27. Mai 1832), deren Festgesang mir in der Erinnerung geblieben ist, in mein drittes der Frankfurter Putsch (3. April 1833). Diese Erscheinungen stießen mich ab, meiner preußischen Schulung widerstrebten tumultuarische Eingriffe in die staatliche Ordnung; ich kam nach Berlin mit weniger liberaler Gesinnung zurück, als ich es verlassen hatte, eine Reaction, die sich wieder abschwächte, nachdem ich mit dem staatlichen Räderwerke in unmittelbare Beziehung getreten war. Was ich etwa über auswärtige Politik dachte, mit der das Publikum sich damals wenig beschäftigte, war im Sinne der Freiheitskriege, vom preußischen Offizierstandpunkt gesehn. Beim Blick auf die Landkarte ärgerte mich der französische Besitz von Straßburg, und der Besuch von Heidelberg, Speier und der Pfalz stimmte mich rachsüchtig und kriegslustig. In der Zeit vor 1848 war für einen KammergerichtsAuscultator und Regirungs-Referendar, dem jede Beziehung zu ministeriellen und höhern amtlichen Kreisen fehlte, kaum eine Aussicht zu einer Betheiligung an der preußischen Politik vorhanden, so lange er nicht den einförmigen Weg zurückgelegt hatte, der durch die Stufen (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 9 [1-4] seit Jahrhunderten daran gewöhnt, daß das geschieht, und geben den Bodensatz ihrer Verstimmung gegen frühere Vorgesetzte an ihre spätern Untergebenen weiter, sobald sie selbst in höhere Stellen gelangt sind. In der Diplomatie kommt dazu, daß diejenigen unter den Aspiranten, welche Vermögen oder die zufällige Kenntniß fremder Sprachen, namentlich der französischen, besitzen, schon darin einen Grund zur Bevorzugung sehn und deshalb der obern Leitung noch anspruchsvoller und zur Kritik geneigter gegenübertreten als Andre. Sprachkenntnisse, wie auch Oberkellner sie besitzen, bildeten bei uns leicht die Unterlage des eignen Glaubens an |
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AAAKöbler, Gerhard, Graf in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 11 [1-5] Beschaffenheit der preußischen Diplomatie. gab an sich einen Vorzug. Die an den kleinen Höfen erwachsenen, in den preußischen Dienst übernommnen Diplomaten hatten nicht selten den Vortheil größrer assurance in höfischen Kreisen und eines größern Mangels an Blödigkeit vor den eingebornen. Ein Beispiel dieser Richtung war namentlich Herr von Schleinitz. Dann finden sich in der Liste Mitglieder standesherrlicher Häuser, bei denen die Abstammung die Begabung ersetzte. Aus der Zeit, als ich nach Frankfurt ernannt wurde, ist mir außer mir, dem Freiherrn Karl von Werther, Canitz und dem französisch verheiratheten Grafen Max Hatzfeldt kaum der Chef einer ansehnlichen Mission preußischer Abstammung erinnerlich. Ausländische Namen standen höher im Kurse: Brassier, Perponcher, Savigny, Oriola. Man setzte bei ihnen größere Geläufigkeit im Französischen voraus, und sie waren "weiter her", dazu trat der Mangel an Bereitwilligkeit zur Uebernahme eigner Verantwortlichkeit bei fehlender Deckung durch zweifellose Instruction, ähnlich wie im Militär 1806 bei der alten Schule aus Friedericianischer Zeit. Wir züchteten schon damals das Offiziersmaterial bis zum Regiments-Commandeur in einer Vollkommenheit wie kein andrer Staat, aber darüber hinaus war das eingeborne preußische Blut nicht mehr fruchtbar an Begabungen wie zur Zeit Friedrichs des Großen selbst. Unsre erfolgreichsten Feldherrn, Blücher, Gneisenau, Moltke, Goeben, waren keine preußischen Urproducte, ebensowenig im Civildienste Stein, Hardenberg, Motz und Grolman. Es ist, als ob unsre Staatsmänner wie die Bäume in den Baumschulen zu voller Wurzelbildung der Versetzung bedürften. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 21 Ich kann mir denken, daß bei Besetzung der rheinischen Regirungscollegien 1816 ähnlich verfahren worden war, wie 1871 bei der Organisation von Elsaß-Lothringen. Die Behörden, we |
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AAAKöbler, Gerhard, Grafen in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 11 [1-5] Beschaffenheit der preußischen Diplomatie. gab an sich einen Vorzug. Die an den kleinen Höfen erwachsenen, in den preußischen Dienst übernommnen Diplomaten hatten nicht selten den Vortheil größrer assurance in höfischen Kreisen und eines größern Mangels an Blödigkeit vor den eingebornen. Ein Beispiel dieser Richtung war namentlich Herr von Schleinitz. Dann finden sich in der Liste Mitglieder standesherrlicher Häuser, bei denen die Abstammung die Begabung ersetzte. Aus der Zeit, als ich nach Frankfurt ernannt wurde, ist mir außer mir, dem Freiherrn Karl von Werther, Canitz und dem französisch verheiratheten Grafen Max Hatzfeldt kaum der Chef einer ansehnlichen Mission preußischer Abstammung erinnerlich. Ausländische Namen standen höher im Kurse: Brassier, Perponcher, Savigny, Oriola. Man setzte bei ihnen größere Geläufigkeit im Französischen voraus, und sie waren "weiter her", dazu trat der Mangel an Bereitwilligkeit zur Uebernahme eigner Verantwortlichkeit bei fehlender Deckung durch zweifellose Instruction, ähnlich wie im Militär 1806 bei der alten Schule aus Friedericianischer Zeit. Wir züchteten schon damals das Offiziersmaterial bis zum Regiments-Commandeur in einer Vollkommenheit wie kein andrer Staat, aber darüber hinaus war das eingeborne preußische Blut nicht mehr fruchtbar an Begabungen wie zur Zeit Friedrichs des Großen selbst. Unsre erfolgreichsten Feldherrn, Blücher, Gneisenau, Moltke, Goeben, waren keine preußischen Urproducte, ebensowenig im Civildienste Stein, Hardenberg, Motz und Grolman. Es ist, als ob unsre Staatsmänner wie die Bäume in den Baumschulen zu voller Wurzelbildung der Versetzung bedürften. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 21 Ich kann mir denken, daß bei Besetzung der rheinischen Regirungscollegien 1816 ähnlich verfahren worden war, wie 1871 bei der Organisation von Elsaß-Lothringen. Die Behörden, w |
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AAAKöbler, Gerhard, Interesse in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 36 [1-15] Für letztre war allerdings auf dem Ersten Vereinigten Landtage diese Autorität des Monarchen staatsrechtlich vorhanden, aber mit dem Wunsche und dem Zukunftsgedanken, daß die unumschränkte Macht des Königs selber ohne Ueberstürzung das Maß ihrer Beschränkung zu bestimmen habe. Der Absolutismus bedarf in erster Linie Unparteilichkeit, Ehrlichkeit, Pflichttreue, Arbeitskraft und innere Demuth des Regirenden; sind sie vorhanden, so werden doch männliche oder weibliche Günstlinge, im besten Falle die legitime Frau, die eigne Eitelkeit und Empfänglichkeit für Schmeicheleien dem Staate die Früchte des Königlichen Wohlwollens verkürzen, da der Monarch nicht allwissend ist und nicht für alle Zweige seiner Aufgabe gleiches Verständniß haben kann. Ich bin schon 1847 dafür gewesen, daß die Möglichkeit öffentlicher Kritik der Regirung im Parlamente und in der Presse erstrebt werde, um den Monarchen vor der Gefahr zu behüten, daß Weiber, Höflinge, Streber und Phantasten ihm Scheuklappen anlegten, die ihn hinderten, seine monarchischen Aufgaben zu übersehn und Mißgriffe zu vermeiden oder zu corrigiren. Diese meine Auffassung hat sich um so schärfer ausgeprägt, je nachdem ich mit den Hofkreisen mehr vertraut wurde und gegen ihre Strömungen und gegen die Opposition des Ressortpatriotismus das Staatsinteresse zu vertreten hatte. Letztres allein hat mich geleitet, und es ist eine Verleumdung, wenn selbst wohlwollende Publizisten mich beschuldigen, daß ich je für ein Adelsregiment eingetreten sei. Die Geburt hat mir niemals als Ersatz für Mangel an Tüchtigkeit gegolten; wenn ich für den Grundbesitz eingetreten bin, so habe ich das nicht im Interesse besitzender Standesgenossen gethan, sondern weil ich im Verfall der Landwirthschaft eine der größten Gefahren für unsern staatlichen Bestand sehe. Mir hat immer als Ideal eine monarchische Gewalt vorgeschwebt, welche durch ein |
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AAAKöbler, Gerhard, Krieg in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 4 Als normales Product unsres staatlichen Unterrichts verließ ich Ostern 1832 die Schule als Pantheist, und wenn nicht als Republikaner, doch mit der Ueberzeugung, daß die Republik die vernünftigste Staatsform sei, und mit Nachdenken über die Ursachen, welche Millionen von Menschen bestimmen könnten, Einem dauernd zu gehorchen, während ich von Erwachsenen manche bittre oder geringschätzige Kritik über die Herrscher hören konnte. Dazu hatte ich von der turnerischen Vorschule mit Jahn'schen Traditionen (Plamann), in der ich vom sechsten bis zum zwölften Jahre gelebt, deutsch-nationale Eindrücke mitgebracht. Diese blieben im Stadium theoretischer Betrachtungen und waren nicht stark genug, um angeborne preußisch-monarchische Gefühle auszutilgen. Meine geschichtlichen Sympathien blieben auf Seiten der Autorität. Harmodius und Aristogiton sowohl wie Brutus waren für mein kindliches Rechtsgefühl Verbrecher und Tell ein Rebell und Mörder. Jeder deutsche Fürst, der vor dem 30jährigen Kriege dem Kaiser widerstrebte, ärgerte mich, vom Großen Kurfürsten an aber war ich parteiisch genug, antikaiserlich zu urtheilen und natürlich zu finden, daß der siebenjährige Krieg sich vorbereitete. Doch blieb mein deutsches Nationalgefühl so stark, daß ich im Anfang der Universitätszeit zunächst zur Burschenschaft in Beziehung gerieth, (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 6 In mein erstes Semester fiel die Hambacher Feier (27. Mai 1832), deren Festgesang mir in der Erinnerung geblieben ist, in mein drittes der Frankfurter Putsch (3. April 1833). Diese Erscheinungen stießen mich ab, meiner preußischen Schulung widerstrebten tumultuarische Eingriffe in die staatliche Ordnung; ich kam nach Berlin mit weniger liberaler Gesinnung zurück, als ich es verlassen hatte, eine Reaction, die sich wieder abschwächte, nachdem ich mit dem staatlichen Räderwerke in unmittelbare Beziehung getr |
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AAAKöbler, Gerhard, Andechs in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Andechs (Grafen, Herzöge). Die Grafen von A. (um 1060 Andehsa „Platz, der sich aus dem Strauchwerk der Umgebung abhebt“) am Ammersee sind ein Zweig der vielleicht von den Rapotonen stammenden und mit einem Grafen Berthold um 990 an der oberen Isar bei Wolfratshausen erstmals nachweisbaren Grafen von Dießen, die sich zunächst nach Dießen am Ammersee (Berthold II. 1025-1060), unter Umwandlung der allodialen Stammburg in ein Augustinerchorherrenstift aber seit 1132 nach A. benannten (1521 erscheinen aber noch Grafen von Dießen in der Reichsmatrikel), in dessen Raum altes Reichslehngut und Reichsvogtei sicher sind. Im 11. Jahrhundert griff das Geschlecht nach Westen in den Augstgau zwischen Lech und Ammersee aus, gewann die Isargrafschaft um Wolfratshausen mit den Klöstern Tegernsee und Schäftlarn, die Grafschaft um den Würmsee (Starnberger See) sowie die Huosigaugrafschaft der Sigimare. Mit dem Aussterben der jüngeren Markgrafen bzw. Grafen von Schweinfurt (1058) erlangte Arnold von Dießen über seine Frau Gisela reiche Güter am oberen Main (Kulmbach, 1135 Errichtung der Plassenburg, Ende des 12. Jahrhunderts Gründung von Bayreuth, Vogtei der Klöster Banz und Langheim), die durch die Ehen Bertholds II. mit einer Tochter des Grafen von Weimar-Orlamünde und Boppos von A. mit Kunigunde von Giech planmäßig erweitert wurden (Giech, Lichtenfels). Vom Hochstift Brixen erhielten die Grafen am Ende des 11. Jahrhunderts die Grafschaften Unterinntal (1180 Gründung Innsbrucks) und Pustertal zu Lehen und hatten die Hochstiftsvogtei und die Vogtei über Neustift. 1158 erbten sie von den Grafen von Formbach die Grafschaften Neuburg am Inn, Schärding am Inn und Windberg an der Donau. 1173 übertrugen ihnen die Staufer für treue Dienste die Markgrafschaft Istrien zu Lehen. 1180/1181 wurden sie Herzöge von Meranien (am Guarnero um Fiume) (Kroatien und Dalmatien), so dass sie neben den Welfen zu |
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AAAKöbler, Gerhard, Ansbach in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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b) Weltliche Bank: 1. Bayern, 2. Magdeburg, 3. Pfalz-(Kaisers-)Lautern, 4. Pfalz-Simmern, 5. Pfalz-Neuburg, 6. Bremen, 7. Pfalz-Zweibrücken, 8. Pfalz-Veldenz, 9. Sachsen-Weimar, 10. Sachsen-Eisenach, 11. Sachsen-Coburg, 12. Sachsen-Gotha, 13. Sachsen-Altenburg, 14. Brandenburg-Ansbach, 15. Brandenburg-Kulmbach, 16. Braunschweig-Celle, 17. Braunschweig-Calenberg, 18. Braunschweig-Grubenhagen, 19. Braunschweig-Wolfenbüttel, 20. Halberstadt, 21. Vorpommern, 22. Hinterpommern, 23. Verden, 24. Mecklenburg-Schwerin, 25. Mecklenburg-Güstrow, 26. Württemberg, 27. Hessen-Kassel, 28. Hessen-Darmstadt, 29. Baden-Baden, 30. Baden-Durlach, 31. Baden-Hachberg, 32. Holstein-Glückstadt, 33. Sachsen-Lauenburg, 34. Minden, 35. Holstein-Oldenburg bzw. Holstein-Gottorp bzw. Holstein-Gottorf, 36. Savoyen, 37. Leuchtenberg, 38. Anhalt, 39. Henneberg, 40. Schwerin, 41. Cammin bzw. Kammin, 42. Ratzeburg, 43. Hersfeld (Hirschfeld), 44. Nomeny, 45. Mömpelgard, 46. Arenberg, 47. Hohenzollern, 48. Lobkowitz, 49. Salm, 50. Dietrichstein, 51. Nassau-Hadamar, 52. Nassau-Dillenburg, 53. Auersperg, 54. Ostfriesland, 55. Fürstenberg, 56. Schwarzenberg, 57. Liechtenstein, 58. Thurn und Taxis, 59. Schwarzburg, 60. Wetterauische Grafen, 61. Schwäbische Grafen, 62. Fränkische Grafen, 63. Westfälische Grafen. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
63. (Westfälische Grafen) (von): 1. Markgraf von Ansbach wegen Sayn-Altenkirchen, 2. Burggraf von Kirchberg wegen Sayn-Hachenburg, 3. König in Preußen wegen der Grafschaft Tecklenburg, 4. Wied-Runkel wegen der oberen Grafschaft Wied, 5. Fürst zu Wied-Neuwied (Direktor dieses Kollegiums), 6. Landgraf von Hessen-Kassel und Graf zu Lippe-Bückeburg wegen der Grafschaft Schaumburg, 7. Herzog zu Holstein-Gottorp-Oldenburg bzw. Holstein-Gottorf wegen Oldenburg und Delmenhorst, 8. Grafen von der Lippe, 9. Graf von Ben |
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AAAKöbler, Gerhard, Burggraf in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Hauptgegenstand ihrer Interessen war demgemäß nicht mehr das Reich. Vielmehr wurde die Mehrung ihrer eigenen Güter ihr wichtigstes Anliegen. Als bedeutsamste Entscheidungen in dieser Richtung erwiesen sich auf Dauer dabei die Belehnung der eigenen Söhne mit dem Herzogtum Österreich durch König Rudolf von Habsburg im Jahre 1282 und die Belehnung des königlichen Feldherren und Rates Burggraf Friedrich von Zollern (Hohenzollern) mit der kurberechtigten Markgrafschaft Brandenburg durch den habsburgischen König Sigmund im Jahre 1417, während der Übergang Thüringens von den Ludowingern (1247/1264) und Sachsens von den Askaniern (1423) an die Wettiner wegen deren zahlreichen Erbteilungen ohne allgemeinere Auswirkungen blieb. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
63. (Westfälische Grafen) (von): 1. Markgraf von Ansbach wegen Sayn-Altenkirchen, 2. Burggraf von Kirchberg wegen Sayn-Hachenburg, 3. König in Preußen wegen der Grafschaft Tecklenburg, 4. Wied-Runkel wegen der oberen Grafschaft Wied, 5. Fürst zu Wied-Neuwied (Direktor dieses Kollegiums), 6. Landgraf von Hessen-Kassel und Graf zu Lippe-Bückeburg wegen der Grafschaft Schaumburg, 7. Herzog zu Holstein-Gottorp-Oldenburg bzw. Holstein-Gottorf wegen Oldenburg und Delmenhorst, 8. Grafen von der Lippe, 9. Graf von Bentheim, 10. König von England wegen der Grafschaft Hoya, 11. König von England wegen der Grafschaft Diepholz, 12. König von England wegen der Grafschaft Spiegelberg, 13. Fürst und Grafen von Löwenstein bzw. Löwenstein-Wertheim wegen Virneburg, 14. Fürst von Kaunitz wegen Rietberg, 15. Fürst von Waldeck wegen der Grafschaft Pyrmont, 16. Graf von Törring wegen der Grafschaft Gronsveld bzw. Gronsfeld, 17. Graf von Aspremont wegen der Grafschaft Reckheim oder Reckum, 18. Fürsten zu Salm wegen der Grafschaft Anholt, 19. Grafen von Metternich wegen der Herrschaft( |
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AAAKöbler, Gerhard, Calenberg in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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b) Weltliche Bank: 1. Bayern, 2. Magdeburg, 3. Pfalz-(Kaisers-)Lautern, 4. Pfalz-Simmern, 5. Pfalz-Neuburg, 6. Bremen, 7. Pfalz-Zweibrücken, 8. Pfalz-Veldenz, 9. Sachsen-Weimar, 10. Sachsen-Eisenach, 11. Sachsen-Coburg, 12. Sachsen-Gotha, 13. Sachsen-Altenburg, 14. Brandenburg-Ansbach, 15. Brandenburg-Kulmbach, 16. Braunschweig-Celle, 17. Braunschweig-Calenberg, 18. Braunschweig-Grubenhagen, 19. Braunschweig-Wolfenbüttel, 20. Halberstadt, 21. Vorpommern, 22. Hinterpommern, 23. Verden, 24. Mecklenburg-Schwerin, 25. Mecklenburg-Güstrow, 26. Württemberg, 27. Hessen-Kassel, 28. Hessen-Darmstadt, 29. Baden-Baden, 30. Baden-Durlach, 31. Baden-Hachberg, 32. Holstein-Glückstadt, 33. Sachsen-Lauenburg, 34. Minden, 35. Holstein-Oldenburg bzw. Holstein-Gottorp bzw. Holstein-Gottorf, 36. Savoyen, 37. Leuchtenberg, 38. Anhalt, 39. Henneberg, 40. Schwerin, 41. Cammin bzw. Kammin, 42. Ratzeburg, 43. Hersfeld (Hirschfeld), 44. Nomeny, 45. Mömpelgard, 46. Arenberg, 47. Hohenzollern, 48. Lobkowitz, 49. Salm, 50. Dietrichstein, 51. Nassau-Hadamar, 52. Nassau-Dillenburg, 53. Auersperg, 54. Ostfriesland, 55. Fürstenberg, 56. Schwarzenberg, 57. Liechtenstein, 58. Thurn und Taxis, 59. Schwarzburg, 60. Wetterauische Grafen, 61. Schwäbische Grafen, 62. Fränkische Grafen, 63. Westfälische Grafen. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
10. Niedersächsischer Reichskreis: Herzogtum Magdeburg, Herzogtum Bremen, Fürstentum Lüneburg (Celle), Fürstentum Grubenhagen (Braunschweig-Grubenhagen), Fürstentum Calenberg (Braunschweig-Calenberg), Fürstentum Wolfenbüttel (Braunschweig-Wolfenbüttel), Fürstentum Halberstadt, Herzogtum Mecklenburg-Schwerin, Herzogtum Mecklenburg-Güstrow, Herzogtum Holstein-Glückstadt, Herzogtum Holstein-Gottorp bzw. Holstein-Gottorf, Hochstift Hildesheim, Herzogtum Sachsen-Lauenburg, Hochstift Lübeck, Fürstentum Schwerin, F |
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AAAKöbler, Gerhard, Castell in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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62. (Fränkische Grafen) (von): 1. Fürsten und Grafen von Hohenlohe, 2. Grafen von Castell, 3. Grafen zu Erbach, 4. Fürsten und Grafen von Löwenstein wegen der Grafschaft Wertheim, 5. gräflich limpurgische(n) Allodialerben, 6. Grafen von Nostitz wegen der Grafschaft Rieneck, 7. Fürst von Schwarzenberg wegen der Herrschaft Seinsheim oder der gefürsteten Grafschaft Schwarzenberg, 8. gräflich wolfsteinische(n) Allodialerben, nämlich Fürst von Hohenlohe-Kirchberg und Graf von Giech, 9. Grafen von Schönborn wegen der Herrschaft Reichelsberg, 10. Grafen von Schönborn wegen der Herrschaft Wiesentheid, 11. Grafen von Windischgrätz, Personalisten, 12. Grafen (Ursin) von Rosenberg, Personalisten, 13. Ältere Linie der Grafen von Starhemberg, Personalisten, 14. Grafen von Wurmbrand, Personalisten, 15. Graf von Giech, Personalist, 16. Graf von Grävenitz, 17. Grafen von Pückler, Personalisten (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
4. Fränkischer Reichskreis: Hochstift Bamberg, Hochstift Würzburg, Fürstentum Kulmbach (Bayreuth), Hochstift Eichstätt, Fürstentum Ansbach, Deutscher Orden: Meistertum Mergentheim (und Ballei Franken), gefürstete Grafschaft Henneberg, gefürstete Grafschaft Schwarzenberg, Fürstentum (Löwenstein-Wertheim, Grafschaft) Hohenlohe, Grafschaft Castell, Grafschaft Wertheim, Grafschaft Rieneck, Grafschaft Erbach, Herrschaft Limpurg, Herrschaft Seinsheim, Herrschaft Reichelsberg, Herrschaft Wiesentheid, Herrschaft Welzheim, Herrschaft Hausen, Reichsstadt Nürnberg, Reichsstadt Rothenburg (ob der Tauber), Reichsstadt Windsheim, Reichsstadt Schweinfurt, Reichsstadt Weißenburg. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Berg (Herrschaft). Nach B. an der Donau bei Ehingen nannten sich Grafen von B., die mit den Staufern verwandt waren und im 12. Jahrhundert drei Töchter mit den Herzögen vo |
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