Deutsches Literatur-Lexikon – Das Mittelalter, hg. v. Achnitz, Wolfgang, Band 6 Das wissensvermittelnde Schrifttum bis zu dem Ausgang des 14. Jahrhunderts, mit einem einführenden Essay von Fürbeth, Frank. De Gruyter, Berlin 2014. XXVII S., 1385 Sp. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Deutsches Literatur-Lexikon – Das Mittelalter, hg. v. Achnitz, Wolfgang, Band 6 Das wissensvermittelnde Schrifttum bis zu dem Ausgang des 14. Jahrhunderts, mit einem einführenden Essay von Fürbeth, Frank. De Gruyter, Berlin 2014. XXVII S., 1385 Sp. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Seit der Erfindung der Schrift vor einigen Jahrtausenden haben immer mehr Menschen ihre wesentlichen Tätigkeiten von der unmittelbaren Suche nach Nahrungsmitteln auf ihnen interessanter erscheinende Lebensgestaltungen im Bereich der möglichst dauerhaften Gedankenäußerung verlegt. Dementsprechend ist die Literatur weltweit überall angeschwollen und nimmt mit Hilfe fortschrittlicher Kommunikationstechniken ständig größeren Umfang an. Als Folge hiervon ist allein die übersichtliche Verwaltung zu einer neuen gewichtigen Herausforderung geworden.
Deren Wachstum lässt sich beispielhaft an dem Deutschen Literaturlexikon ablesen. 1927 und 1930 erschien ein Deutsches Literatur-Lexikon in zwei Bänden und die ab 1947 folgende zweite Auflage legte sich auf vier Bände fest. Seit 1966 erscheint das Werk in dritter Auflage und hat kurz vor dem Abschluss der alphabetischen Reihung in der Gegenwart den 36. Band und sechs Bände Ergänzungen erreicht, die das 20. Jahrhundert betreffende Unterreihe seit 2005 bis zu dem Buchstaben Ka 25 Bände.
Die von Wolfgang Achnitz herausgegebene Unterreihe das Mittelalter begann mit dem geistlichen Schrifttum von den Anfängen bis zu dem Beginn des 14. Jahrhunderts und ging danach zu Reiseberichten und Geschichtsdichtung, zu Lyrik und Epik sowie zu dem wissensvermittelnden Schrifttum über. Ihr sechster Band fand unmittelbar bei seinem Erscheinen das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Da der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss es an dieser Stelle leider bei einem allgemeinen Hinweis des Herausgebers auf das nach dem Register von Aaron und Abaelard bis zu dem Zürcher Richtebrief und dem Zwickauer Stadtrechtskodex reichende, gewichtige Werk und die allgemeine umfassende Bewunderung humaner Kreativität in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sein Bewenden haben.
Innsbruck Gerhard Köbler