AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1963 BGBl I S. 505 und 1964 BGBl I S. 457 (6484) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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Engelbert von Admont, De ortu et fine Romani imperii, hg. v. Schneider, Herbert aufgrund der Vorarbeiten von Fowler, Georg B./Helga Zinsmeyer, Helga (= MGH - Staatsschriften des späteren Mittelalters Band 1 Die Schriften des Alexander von Roes und des Engelbert von Admont, Teil 3). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. XXXVIII, 262 Seiten, 1 Schema. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Engelbert von Admont (Steiermark um 1250-Admont Mai 1331) war nach der ausführlichen Einleitung des vorliegenden Werkes einer der fruchtbarsten Schriftsteller seiner Zeit. Er hat eine Autobiographie mit Werkverzeichnis in Briefform an den Leiter der Schule bei Sankt Stefan in Wien von vielleicht um 1320 hinterlassen. Danach leitete er nach Studien in Prag und Padua Vielleicht das Kloster Sankt Peter in Salzburg und jedenfalls ab 1297 sein Heimatkloster Admont.
Nach dem Vorwort der Edition steht die Edition seines Reichstraktats seit mehr als 75 Jahren auf dem Programm der Monumenta Germaniae Historica, wobei bereits 1937 eine fast fertige Edition Oskar Menzels erwähnt werden konnte, von deren Manuskript sich allerdings in dem Archiv der Monumenta nichts erhalten hat. Danach konnte Hermann Heimpel seine Schülerin Helga Zinsmeyer mit der Ausgabe des Werkes De ortu et fine Romani imperii betrauen, von deren Vorarbeiten die nunmehrige Veröffentlichung ihren Ausgang nehmen konnte. Zwar konnte ihre Einschätzung der aus Admont stammenden Handschrift Wien 572 als älteste Form des Traktats bestätigt werden, doch hat der jetzige Herausgeber alle Handschriften neu kollationiert, die Einleitung neu gefasst, den Kommentar ganz selbständig gestaltet und vor allem um Eigenzitate Engelberts erheblich erweitert.
In der sachkundigen Einleitung stellt der Herausgeber nacheinander das Leben des Verfassers, die Charakteristik des Traktats, die Datierung (zweifellos am Ende des Jahres 1313 noch vor dem Eintreffen der Todesnachricht Heinrichs VII. in Admont vollendet, aber formal no |
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Fried, Johannes, Dies irae. Eine Geschichte des Weltuntergangs. Beck, München 2016. 352 S., 26 Abb., 19 Farbtaf. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fried, Johannes, Dies irae. Eine Geschichte des Weltuntergangs. Beck, München 2016. 352 S., 26 Abb., 19 Farbtaf. Besprochen von Werner Augustinovic.
„Dies irae, dies illa“ – dieser Thomas von Celano, einem Weggefährten des Franz von Assisi, zugeschriebene lateinische Hymnus sei seit dem Konzil von Trient 1545 bis zur Liturgiereform 1970 im Totenoffizium der katholischen Kirche gesungen worden, um die Gläubigen an das Jüngste Gericht und den Weltenbrand zu mahnen. „Über 2000 Vertonungen – darunter von Wolfgang Amadeus Mozart, Hector Berlioz, Giuseppe Verdi oder Krzysztof Penderecki – liegen vor; auch in die Filmmusik fand der Hymnus Eingang, von Heavy oder Death Metal ganz zu schweigen. Bis zur Gegenwart bewahrt er das Muster des Weltuntergangs und der Hoffnung auf ewiges Heil“ (S. 108f.). Für den Verfasser, den Mediävisten und Biographen Karls des Großen, Johannes Fried, stellt er damit einen besonders langlebigen Beweis seiner These dar, der zufolge sich im westlich-abendländischen Kulturkreis eine spezifische Tradition des Untergangs Bahn gebrochen habe, deren Fundament auf zwei Jahrtausenden christlicher Eschatologie und Apokalyptik basiere.
Wohl sei auch anderen Religionen und Kulturen das Motiv der Bedrohung der bestehenden Welt nicht fremd gewesen, doch habe dieses in den meisten Fällen in Verbindung mit zyklischen Modellen gestanden und nicht in die apokalyptische Vision eines endgültigen Unterganges gemündet. Die Entwicklung dieser Vorstellung sei dem frühen Christentum vorbehalten gewesen und dort seit der Zerstörung Jerusalems und des Tempels im Jahr 70 nachzuweisen, einem Ereignis, das „zum Urbild eines endzeitlichen Untergangs im Feuer“ werden sollte. Das Christentum sei in der Folge „eine auf das Ende, auf Gericht und Untergang hinführende und mit dessen Verzögerung beschäftigte Religion“ geworden, seine Anhänger „erwarteten Christi triumphale Wiederkehr zum Jüngsten Gericht, seinen kaisergleichen ‚Einzug‘ in sein Reich. Auf |
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Schwarz, Reinhard, Martin Luther – Lehrer der christlichen Religion. Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XIII, 544 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der in Eisleben in der Grafschaft Mansfeld am 10. November 1483 als Sohn eines Bauern, Bergmanns und späteren Ratsherrn geborene und am 18. Februar 1546 mit 62 Jahren als Professor der Theologie verstorbene Martin Luther hat die Geschichte der Deutschen stärker verändert als weitaus die meisten seiner Landsleute. Wichtigster zeitlicher Ansatzpunkt war hierfür das Jahr 1517. Im Rahmen der durch dessen 500. Jubiläum veranlassten Erinnerung hat auch der 1929 geborene, nach dem Studium der evangelischen Theologie in Berlin und Tübingen mit einer Dissertation über Fides, spes und caritas beim jungen Luther in Tübingen 1959 promovierte, mit einer Schrift über die Vorgeschichte der reformatorischen Bußtheologie in Tübingen 1966 für das Fach Kirchengeschichte habilitierte und von 1971 bis 1996 in der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität München tätige Verfasser ein gewichtiges Werk über den Reformator als Lehrer der christlichen Religion vorgelegt.
Nach seinem Vorwort versteht der Verfasser sein Buch als späte Frucht seiner Beschäftigung mit Luther. Während seiner langjährigen Lehrtätigkeit hat er die Hauptthemen der Theologie Luthers im Kontext seiner Biographie und in dem weiteren Rahmen der Geschichte von Theologie und Kirche behandelt. Eine besondere Betrachtung der Theologie Luthers ist aus dieser langjährigen Beschäftigung erst auf der Grundlage seiner Skizze in Teil II des Luther-Artikels in der vierten Auflage der Religion in Geschichte und Gegenwart entstanden, wobei sich für den Verfasser als charakteristische Relationen die Relation von Jesus Christus als Heilsgabe und als Lebensexempel sowie die Relation von Glaube und Nächstenliebe, die ein neues Verständnis des christlichen Glaubens voraussetzt und eine Ethik der Nächstenliebe ermöglicht, abzeichneten.
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Heinzel, Reto, Theodor Mayer. Ein Mittelalterhistoriker im Banne des „Volkstums“ 1920-1960. Schöningh, Paderborn 2016. 311 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heinzel, Reto, Theodor Mayer. Ein Mittelalterhistoriker im Banne des „Volkstums“ 1920-1960. Schöningh, Paderborn 2016. 311 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Neukirchen an der Enknach in Oberösterreich am 24. August 1883 als Sohn eines Landarztes rund sechs Jahre vor Adolf Hitler geborene, früh im Schoße der Familie in die Heimatstadt seiner Mutter gezogene Theodor Mayer wurde nach der Matura in Innsbruck und dem Studium der Geschichte in Florenz und Wien ab 1903 an dem Institut für österreichische Geschichtsforschung vor allem bei Engelbert Mühlbacher, Emil von Ottenthal und Oswald Redlich ausgebildet und lernte über seinen Klassenkameraden Heinrich Ficker schon im Sommer 1899 Alfons Dopsch näher kennen, der ihn später zur Verfassungsgeschichte und Wirtschaftsgeschichte auf der Grundlage der Landesgeschichte führte. Nach der Promotion über die Handelsbeziehungen der oberdeutschen Städte zu Österreich im 15. Jahrhundert wurde er im anschließenden Archivdienst als Leiter des Landesarchivs Niederösterreich an der Universität Wien mit einer Schrift über die Verwaltungsreform in Ungarn nach der Türkenzeit habilitiert und nach dem Kriegsdienst 1923 als außerordentlicher Professor für Geschichte des Mittelalters und historische Hilfswissenschaften an die deutsche Universität in Prag berufen. 1930 folgte er Hermann Aubin in Gießen, 1934 Hermann Heimpel in Freiburg im Breisgau und 1938 Edmund E. Stengel in Marburg.
Mit seinem Leben und Wirken beschäftigt sich der der 1972 geborene, in Zürich in allgemeiner Geschichte, Politikwissenschaft und allgemeinem Staatsrecht ausgebildete, hauptberuflich als Journalist tätige Verfasser der vorliegenden, von Aram Mattioli betreuten und im Herbstsemester 2014 an der Universität Luzern angenommenen Dissertation seit vielen Jahren. Ausgehend von der ebenfalls Theodor Mayer gewidmeten Lizentiatsarbeit an der Universität Zürich begann er mit den ersten Schritten bereits am Ende des Jahres 2000. Geglieder |
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Löffelsender, Michael, Kölner Rechtsanwälte im Nationalsozialismus. Eine Berufsgruppe zwischen „Gleichschaltung“ und Kriegseinsatz (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 88). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XI, 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Löffelsender, Michael, Kölner Rechtsanwälte im Nationalsozialismus. Eine Berufsgruppe zwischen „Gleichschaltung“ und Kriegseinsatz (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 88). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XI, 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort des 1978 geborenen und in Köln in Geschichte und Germanistik ausgebildeten Verfassers liegen die Anfänge seiner Studie in dem interdisziplinären Forschungsverbund „Justiz im Krieg – Der Oberlandesgerichtsbezirk Köln 1939-1945“ an den Universitäten Köln und München. In diesem Rahmen hatte er 2012 seine von Margit Szöllösi-Janze angeregte und betreute, von der Fritz-Thyssen-Stiftung unterstützte und im Sommersemester 2011 von der philosophischen Fakultät der Universität Köln angenommene Dissertation über die strafrechtliche Verfolgung von Frauen und Jugendlichen im Oberlandesgerichtsbezirk Köln zwischen 1939 und 1945 vorgelegt. In ihr konnte er zeigen, dass es ein grundsätzliches Ziel der nationalsozialistischen Politik seit 1933 war, die Einsatzbereitschaft und den Durchhaltewillen der Bevölkerung in der Heimat mittels Leistungen und Zwängen aufrecht zu erhalten.
Angeregt durch die vielfältigen Ergebnisse der Einzelprojekte des Forschungsverbunds entstanden Gedanke und Wunsch, sich eingehender mit der Geschichte der Rechtsanwaltschaft in dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln in dieser Zeit zu beschäftigen. Mittels einer großzügigen Anschubfinanzierung der Rechtsanwaltskammer Köln war dem inzwischen als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora tätigen Forscher die Verwirklichung trotz der disparaten Quellenlage möglich. Gegliedert ist das neue Ergebnis nach einer Einleitung in sieben Kapitel und einen Ausblick.
Auf der Grundlage der Gleichschaltung der Selbstverwaltung durch Ersetzung der Rechtsanwaltsvereine durch Rechtsanwaltskammern (mit Kammerpräsident Dr. Carl Diedrich) werden zunächst jüdische und komm |
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Cymes, Michel, Hippokrates in der Hölle. Die Verbrechen der KZ-Ärzte. In Zusammenarbeit mit de Chantal, Laure. Theiss/Wissenschaftliche Buchgesellschaft. Darmstadt 2016. 198 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Die Medizinverbrechen im Dritten Reich sind mittlerweile durch eine ansehnliche Literatur erschlossen und dokumentiert. Was, so fragt man sich, kann eine Schrift, die allgemein die „Verbrechen der KZ-Ärzte“ in ihrem Titel trägt, Neues zum Kenntnisstand beitragen? Wurden womöglich Quellen erschlossen, die unser Wissen erweitern oder maßgeblich korrigieren?
Nichts von alledem trifft auf den gegenständlichen Band zu. Sein Verfasser ist kein Historiker, sondern jemand, den zuallererst Empathie für das Schicksal der wehrlosen Opfer jener Unmenschlichkeiten bewegt. Der französische Arzt, Medizinjournalist und Fernsehmoderator Michel Cymes will „berichten, wie es war“, und gesteht ein: „Das haben vor mir schon andere auf andere Weise und besser getan, aber ich glaube, dass es in diesem Bereich nie zu viel des Guten geben kann“. Sein Buch sei deshalb sein „bescheidener Baustein für das brüchige Gebäude der Erinnerung an alle diejenigen, die den Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Opfer gefallen sind“ (S. 10). Wie persönlich diese Botschaft ist, geht aus dem Klappentext hervor, der zu berichten weiß, dass beide Großväter des Verfassers in Auschwitz umkamen.
In Anbetracht dieser Sachlage überrascht es wenig, dass der Leser auf keine objektiv-distanzierte, sondern auf eine in der Diktion stark subjektiv gefärbte Darstellung stößt, die an ihrem Urteil über die Protagonisten dieser Schrift und deren Missbrauch ihrer ärztlichen Verantwortung keine Zweifel offen lässt. Diese Ärzte, die ihren hippokratischen Eid in so ungeheuerlicher Weise verletzten, quälten und massakrierten Menschen aus unterschiedlichen Motiven, die vom wissenschaftlichen oder pseudowissenschaftlichen Interesse über rassenideologische Überzeugungen bis hi |
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Finn, Peter/Couvée, Petra, Die Affäre Schiwago. Der Kreml, die CIA und der Kampf um ein verbotenes Buch, aus dem Englischen von Orth, Jutta/Pinnow, Jörn. Theiss, Darmstadt 2016. 384 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der in Moskau 1890 als Sohn eines jüdischen Professors an der Schule für Malerei und einer Pianistin geborene, nach dem Besuch des deutschen Gymnasiums in Philosophie in Moskau und Marburg ausgebildete Boris Pasternak, der sich früh der Poesie verschrieb und zeitweise seinen Lebensunterhalt durch Übersetzungen verdienen musste, verfasste auf der Suche nach einem ganz gewöhnlichen Roman zwischen 1946 und 1955 sein erstes und einziges diesbezügliches Werk. Es erschien zuerst in einer italienischen Übersetzung des dem Agenten von Feltrinelli Editore in der Sowjetunion übergebenen Manuskripts. In der Sowjetunion durfte es erst 1988 veröffentlicht werden.
Mit den dabei ablaufenden dramatischen Geschehnissen beschäftigen sich die beiden Verfasser, die als Redakteur im Ressort Nationale Sicherheit der Washington Post und als Dozentin an der staatlichen Universität in Sankt Petersburg tätig sind. Sie zeigen eindringlich, wie das heimlich außer Landes gebrachte Werk zur Waffe im Kalten Krieg wurde. Das von der Sowjetunion verbotene Werk wird nämlich von der Central Intelligence Agency der Vereinigten Staaten von Amerika in russischer Fassung in den Osten gebracht, um dort das Regime politisch zu schwächen.
Gegliedert ist die spannende, mit Abbildungen und Anmerkungen bereicherte Darstellung nach einem Prolog in sechzehn Kapitel. Sie beginnen mit der Begegnung Pasternaks mit dem Literaturagenten Sergio D’Angelo in Peredelkino am 20. Mai 1956 und schildern auf der Grundlage erstmaliger Einsicht in geheime Akten und verschiedener Gespräche mit Überlebenden die Bedeutung eines literarischen Welterfolgs in den schwierigen politischen Auseinandersetzungen zwischen den wichtigsten Mächten des Kalten Krieges. „Pasternaks Name b |
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Adomeit, Klaus/Hähnchen, Susanne, Latein für Jurastudierende – Ein Einstieg in das Juristenlatein. 6. A. Beck, München 2015. XIII, 103 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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In den Jahren 451/450 v. Chr. begaben sich römische Bürger nach Griechenland, um das dortige Recht zu erfahren, und schufen danach auf zwölf Tafeln ein Gesetz, das mit den Worten si in ius vocat, ito beginnt. Auf seine Sätze gründete sich bis zur Gegenwart die wissenschaftliche Behandlung des Rechtes. Dementsprechend kann im Jahre 2768 nach der Gründung Roms ein rechtskundiger römischer Bürger Kommilitonen mit den Worten begrüßen Kommilitonen, kein germanischer Jurist, der sein eigenes Recht wahrhaft begreifen will, kann auf die von uns Römern gesetzten Grundlagen, auf unsere lateinische Sprache ganz verzichten.
Im Umfang von 91 Seiten richtete der in Memel 1935 geborene, 1969 über Gestaltungsrechte promovierte und in Köln bei Wolfgang Siebert, Hans Carl Nipperdey sowie Wolfgang Zöllner für Rechtstheorie und Arbeitsrecht promovierte, alsbald nach Berlin berufene Klaus Adomeit in dem Berlin-Verlag diese Botschaft bereits 1997 an die deutschen Studierenden der Rechtswissenschaft, Den Erfolg beweisen die anschließenden Auflagen der Jahre 1999, 2001, 2005 und 2009. Gemeinsam mit Susanne Hähnchen ist ihm nunmehr in bester verlegerischer Umgebung eine sechste Auflage möglich.
Sie enthält nach der Begrüßungsrede, einer Erklärung von Abkürzungen und Literaturhinweisen zunächst den allgemeinen Einstieg in das Juristenlatein über ius, lex und agere. Danach folgen ein Anhang aus römischer Grammatik, ein kleines ABC römischer Fachbegriffe und Redewendungen, römische Juristen und ein Beispiel für Rechtsregeln (caveat emptor). und ihre Entwicklung. Möge die hilfreiche, bereits bis nach Estland, Polen und in die Türkei vorgedrungene Sammlung von aberratio ictus bis vulnus letale weiterhin vielen Interessenten den nicht immer einfachen, aber stets bereichernden Weg in die Geheim |
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Schieffer, Rudolf, Die ältesten Judengemeinden in Deutschland (= Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste – Vorträge – Geisteswissenschaften 450). Schoeningh, Paderborn 2015. 34 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schieffer, Rudolf, Die ältesten Judengemeinden in Deutschland (= Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste – Vorträge – Geisteswissenschaften 450). Schoeningh, Paderborn 2015. 34 S. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Diese kleine Publikation gibt einen Vortrag wieder, den der Verfasser am 4. 2. 2015 auf der 560. Sitzung der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste (Düsseldorf) gehalten hat. Ergänzt wird der Vortrag durch Verzeichnisse der historischen Quellen und der ausgewerteten Literatur sowie durch die Anmerkungen.
Zunächst stellt der Verfasser die spezifischen Schwierigkeiten dar, die sich dem Forscher bieten, der die Geschichte und damit vor allem: die Verbreitung, der Juden im mittelalterlichen Deutschland untersucht. Sie ergeben sich nicht nur aus einer dürftigen Quellenlage, sondern auch daraus, dass zahlreiche theologische und kirchliche Quellen zwar häufig auf Juden Bezug nehmen, damit aber nicht ohne Weiteres ortsansässige Juden oder gar auf Konflikte mit ihnen ansprechen. „Die theologische Allgegenwart der Juden darf eben nicht mit ihrer physischen Präsenz verwechselt werden“ (S. 7).
Sodann zeichnet der Autor ein Gesamtbild der Verbreitung der Juden im mittelalterlichen Deutschland. Unmittelbar vor dem ersten Kreuzzug im Jahre 1096 kam es an vielen Orten zur Verfolgung und Ermordung von Juden; dazu liegen zahlreiche Quellen vor. Erwähnt werden: Köln, Trier, Metz, Mainz, Worms, Speyer und andere, auch kleinere Orte. Hier muss es also schon vor 1096 jüdische Gemeinden gegeben haben. Ein weiterer Blick zurück zeigt, dass bereits 893 in Metz eine jüdische Gemeinde existierte. Im Übrigen herrscht Unklarheit darüber, wo und seit wann Juden in Deutschland ansässig waren.
Im Folgenden wendet sich der Verfasser zwei Sonderfällen zu, und das heißt zunächst: Aachen, wo zur Zeit Karls des Großen um 800 im Umfeld des Hofes Juden gelebt haben; sodann: Köln. Eine Anordnu |
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Siemann, Wolfram, Metternich. Stratege und Visionär. Eine Biografie. Beck, München 2016. 983 S., 73 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Die Gepflogenheit, Phasen im geschichtlichen Kontinuum mit den Namen herausragender Akteure zu belegen, deren Wirken als stellvertretend für das Spezifische jener Zeit angesehen wird, ist ein untrügliches Indiz für die ungebrochene Bedeutung der gestaltenden Persönlichkeit im historischen Prozess. Wenn vom Napoleonischen Zeitalter, der Ära Bismarck oder eben dem System Metternich die Rede ist, knüpfen sich daran Akte kollektiver Erinnerung, die weit mehr als das umfassen, was im Allgemeinen mit individuellen Lebensläufen assoziiert wird. Das Genre der Biographie boomt, und es kann ihm mit ziemlicher Sicherheit noch ein langes Leben prophezeit werden. Das ist auch gut und notwendig so, denn die eingängigen Etiketten, die im Wege der Bildung das kollektive Gedächtnis formieren, dürfen nicht als unveränderbare, zeitlos gültige Tatsachenfeststellungen missinterpretiert werden. Vielmehr bedarf es immer wieder der Nachprüfung, wie sehr überlieferte scheinbare Gewissheiten modernen Forschungsergebnissen noch standhalten. Das Beispiel der vorliegenden Studie zu Metternich zeigt, welches Potential der biographische Ansatz in dieser Hinsicht abzurufen vermag.
Unter den von Wolfram Siemann gezählten, rund 30 Biographien, die zwischen 1836 und 2015 zu Metternich erschienen sind, komme - wie er völlig zu Recht feststellt - Heinrich von Srbiks Werk („Metternich. Der Staatsmann und der Mensch“, 2 Bände, 1925) „an Gelehrsamkeit, Belesenheit und in der Erschließung der Quellen“ eine herausragende Bedeutung zu. Dies habe dazu geführt, „dass die bei ihm entnommenen Informationen schlechthin als verbürgt behandelt werden, selbst wenn sie durch neuere Forschung zweifelsfrei widerlegt worden sind“ (S. 21). Ohne Srbiks Leistung schmälern zu wollen, legt der Verfasser die Finger auf die wunden Punkte, die dessen Metternich |
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Budrass, Lutz, Adler und Kranich. Die Lufthansa und ihre Geschichte 1926-1955. Blessing 2016. 704 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Seit seinen Anfängen kann der Mensch in der Luft die Vögel sehen, wie sie sich leicht und schnell von Ort zu Ort bewegen können, während ihn die Schwerkraft fest und im Grunde unabänderlich an den Boden bindet. Von daher kannte bereits die antike Mythologie den lange Zeit tödlichen Versuch der schwerelosen Bewegung über die Erde und ihre vielen Hindernisse als sehnsüchtigen Wunsch. Es Adlern und Kranichen gleich zu tun, blieb dementsprechend bis in das 20. Jahrhundert ein sehnsüchtiger Traum, der sich nur langsam und mühsam der Verwirklichung näherte.
Noch im August 1918 wurde allerdings gegen Ende des Ersten Weltkriegs auch der Chef der Inspektion der Fliegertruppen des Heeres des Deutsche3n Reiches auf die seitdem geschaffenen neuen Möglichkeiten aufmerksam. Dementsprechend beginnt der Verfasser des vorliegenden Werkes seine Darstellung mit dem Zitat „Wenn wir dereinst im Stande sein wollen, dem Luftverkehr durch die Fliegerwaffe eine Entwicklungsmöglichkeit zu geben, ähnlich wie England Handel und Kolonisation nur auf seiner Flotte hat aufbauen können, dann ist es fünf Minuten vor Zwölf, um ans Werk zugehen“. In Wirklichkeit war es angesichts der bevorstehenden Niederlage eigentlich bereits zu spät und der Artikel 198 des Versailler Vertrags untersagte dem Deutschen Reich jegliche Luftstreitkräfte.
Wollte das Deutsche Reich von der modernen militärtechnischen Entwicklung nicht auf Dauer ausgeschlossen bleiben, mussten also Wege und Mittel gesucht und gefunden werden, daran verdeckt Teil zu nehmen. Der 1961 geborene, in Bonn, Bochum und Warwick in Volkswirtschaftslehre, Mathematik, Sozialwissenschaft und Geschichte ausgebildete, seit 1990 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Bochum tätige und 1996 mit einer Arbeit über Flugzeugindustrie und Luftrüstung in Deutschland 1918 – 1945 promovierte |
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Herbert, Ulrich, Best – Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903 – 1989. Beck, München 2016.710 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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(Karl Rudolf) Werner Best wurde in Darmstadt am 10. Juli 1903 als ältester Sohn eines Postinspektors geboren. Nach dem frühen Tode seines Vaters zu Beginn des Ersten Weltkriegs und der Zuwendung zu dem Nationalismus bereits als Gymnasiast studierte er ab 1921 in Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Gießen und Heidelberg Rechtswissenschaft, wurde Mitglied des antisemitisch eingestellten Deutschen Hochschulrings und promovierte nach zwischenzeitlicher Verhaftung und Verurteilung 1927 mit einer Dissertation zur Frage der gewollten Tarifunfähigkeit. In der Folge wurde er Obergruppenführer der SS, Stellvertreter Reinhard Heydrichs in der Führung des Sicherheitsdiensts (1934-1940), hoher Offizier der Wehrmacht in der Militärverwaltung des Deutschen Reiches in Frankreich (1940-1942) und Statthalter des Deutschen Reiches in Dänemark (1942-1945).
Der in Düsseldorf 1951 geborene, ab 1971 in Freiburg im Breisgau in Geschichte, Volkskunde und Germanistik ausgebildete, 1985 mit einer Dissertation über Fremdarbeiter im Dritten Reich promovierte und in Tel Aviv fortgebildete Verfasser beschäftigte sich bereits vor 1992 in seiner Hagener Habilitationsschrift mit Best als dem führenden Ideologen und Organisator der Geheimen Staatspolizei während der nationalsozialistischen Herrschaft. Das 1996 erstmals veröffentlichte Werk ist seitdem auf ungewöhnliches Interesse gestoßen. Fünf Auflagen in dem Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH in Bonn im Umfang von 695 S. folgt nunmehr nach einer Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert an prominenter Stelle (2014) die sechste Auflage des seit 1995 in Freiburg im Breisgau wirkenden Verfassers.
Nach einer Einleitung zur im Wesentlichen unveränderten Neuauflage 2016 folgt der Text in drei Teilen. Ihre sieben Abschnitte betreffen nach einem Prolog |
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Eberle, Henrik, „Ein wertvolles Instrument“. Die Universität Greifswald im Nationalsozialismus. Böhlau, Köln 2015. 898 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die 1456 gegründete Universität Greifswald nahe der Ostsee an dem Fluss Ryck „in der wirtschaftlich und kulturell am tiefsten stehenden preußischen Provinz“ (Gustav Aubin) gehörte 1930 zu den kleinsten deutschen Hochschulen. An ihr waren zu dieser Zeit 2345 Studierende immatrikuliert, davon 530 in den Staats- und Rechtswissenschaften (1944/1945 156). Bei 132 Professoren und Privatdozenten ergab sich daraus eine Betreuungsrelation von statistisch 17,7 Studierenden pro Hochschullehrer, die sich nicht wesentlich von den Verhältnissen in Berlin unterschied (19 Studierende je Hochschullehrer).
In jedem Falle verdient ihre Geschichte während der nationalsozialistisch beherrschten Zeit, wie sie der Verfasser vorgelegt hat, uneingeschränkte Beachtung. Deswegen hat das Werk unmittelbar nach seiner Ankündigung auch das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Dessenungeachtet kann angesichts der Publikationsdauer vorweg in einigen wenigen Zeilen auf die gewichtige Arbeit des 1970 geborenen, in Halle an der Saale lebenden, Wissenschaftsgeschichte und Diktaturgeschichte erforschenden Historikers hingewiesen werden.
Gegliedert ist das umfangreiche Werk außer in eine Einleitung und einen Anhang in sieben Sachkapitel. Sie betreffen die Universität Greifswald in der Weimarer Republik, das Jahr 1933, Studieren an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität, die wissenschaftliche Selbstprofilierung der Universität, die Universität im Kriege, die Universität im Schwebezustand und die Entnazifizierung sowie ein biographisches Lexikon des engeren Lehrkörpers zwischen 1933 und 1945, das für die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät die Seiten 640 bis 672 (von Biermann bis Forstmann rund 35 Gelehrte u. a. Frommhold, Jahrreiß, Klingmüller, Köttgen, Günther Küchenhoff, Langen, George Löning, Pau |
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Die Einheit. Das Auswärtige Amt, das DDR-Außenministerium und der Zwei-plus-Vier-Prozess, hg. v. Möller, Horst/Pautsch, Ilse Dorothee/Schöllgen, Gregor u. a., bearb. v. Amos, Heike/Geiger, Tim. V & R, Göttingen 2015. 872 S., 63 Abb. Tab. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Einheit. Das Auswärtige Amt, das DDR-Außenministerium und der Zwei-plus-Vier-Prozess, hg. v. Möller, Horst/Pautsch, Ilse Dorothee/Schöllgen, Gregor u. a., bearb. v. Amos, Heike/Geiger, Tim. V & R, Göttingen 2015. 872 S., 63 Abb. Tab. Besprochen von Steffen Schlinker.
Die vorliegende Edition von Dokumenten zur Wiederherstellung der deutschen Einheit hat sich zur Aufgabe gemacht, die Rolle des Auswärtigen Amtes und des DDR-Außenministeriums im Prozess der Wiederherstellung der Deutschen Einheit hervorzuheben. Sie bildet daher eine Ergänzung zu der großen Quellenedition "Deutsche Einheit" von Hanns Jürgen Küsters und Daniel Hofmann aus den Akten des Bundeskanzleramts (München 1998). Insofern geht es den Herausgebern von vorneherein nicht darum, einen repräsentativen Überblick über alle Facetten der deutschen Wiedervereinigung auf der Basis von Quellen unterschiedlicher Archive zusammenzustellen. Vielmehr beschränkt sich die Edition ausdrücklich auf die Akten des politischen Archivs des Auswärtigen Amtes und mithin auf den diplomatischen Bereich.
Zum Abdruck gelangt sind 170 Dokumente in chronologischer Reihenfolge (S. 57-772), die einen höchst lehrreichen Blick auf die dramatischen politischen Prozesse zwischen dem Juli 1989, als DDR-Bürger in den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in Budapest und Prag Zuflucht suchten, und dem November 1990 bieten. Der Edition vorangestellt ist eine detailreiche, gut lesbare Einleitung (S. 7-56), die über den diplomatischen Austausch hinaus den gesamten politischen und wirtschaftlichen Kontext berührt.
Heike Amos und Tim Geiger beginnen die Einleitung mit der Wahl Michael Gorbatschows zum Generalsekretär der kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) im Jahre 1985. Das überzeugt, denn die Proklamierung von Glasnost (Transparenz) und Perestroika (Umbau) hatte zwar (auch) eine erhebliche propagandistische Wirkung auf Westdeutschland, vor allem aber - und das hätte herv |
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Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht. Privatinitiative und Gemeinwohlhorizonte in der europäischen Integration. Festschrift für Peter-Christian Müller-Graff zum 70. Geburtstag am 29. September 2015. hg. v. Stumpf, Cordula/Kainer, Friedemann/Baldus, Christian. Nomos, Baden-Baden 2015. 1615 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht. Privatinitiative und Gemeinwohlhorizonte in der europäischen Integration. Festschrift für Peter-Christian Müller-Graff zum 70. Geburtstag am 29. September 2015. hg. v. Stumpf, Cordula/Kainer, Friedemann/Baldus, Christian. Nomos, Baden-Baden 2015. 1615 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Peter-Christian Müller-Graff wurde in Freising 1945 geboren und als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes an den Universitäten Göttingen, Berlin (FU) und Tübingen sowie nach der ersten juristischen Staatsprüfung (1969) an der Cornell University in der Rechtswissenschaft ausgebildet. Nach der Promotion bei Ludwig Raiser über rechtliche Auswirkungen einer laufenden Geschäftsverbindung im amerikanischen und deutschen Recht und der zweiten juristischen Staatsprüfung (1974) wurde er 1982 als wissenschaftlicher Assistent Wernhard Möschel mit einer Schrift über Unternehmensinvestitionen und Investitionssteuerung im Marktrecht habilitiert und umgehend nach Köln, 1986 nach Trier und 1994 nach Heidelberg berufen. Schwerpunkte seiner langjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit waren und sind noch immer vor allem deutsches und europäisches Privatrecht, Wirtschaftsrecht und europäisches Verfassungsrecht.
Da Peter-Christian Müller-Graff nach den Worten der Herausgeber in Heidelberg und in der Welt – darunter Budapest, Bergen und Krakau - präsent ist wie nur wenige, verehrten ihm Heidelberg und die Welt zu seinem 70. Geburtstag ein hervorragendes Geschenk. Weit mehr als 150 Freunde, Schüler und Kollegen haben gemeinsam in einer beeindruckenden Festschrift zusammengewirkt, deren Beiträge kurz und klar ausfallen mussten, sollte das angestrebte Ziel der handlichen Einbändigkeit verwirklicht werden. Dies ist den Herausgebern zusammen mit dem Verlag auch in vorzüglich überzeugender Weise gelungen.
Nach Grußworten Anne Peters und Vassilios Skouris‘ als Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union fol |
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Crowley, Roger, Die Eroberer. Portugals Kampf um ein Weltreich, aus dem Englischen von Juraschitz, Norbert/Freundl, Hans. Theiss, Darmstadt 2016. 431 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Crowley, Roger, Die Eroberer. Portugals Kampf um ein Weltreich, aus dem Englischen von Juraschitz, Norbert/Freundl, Hans. Theiss, Darmstadt 2016. 431 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Phasen großer Umbrüche – der Historiker spricht gerne vom Paradigmenwechsel – haben sich seit jeher als besonders dankbare Objekte geschichtswissenschaftlichen Interesses erwiesen. Der 1951 geborene britische Sachbuchautor Roger Crowley, der in Cambridge Englische Literatur studiert hat, hat sich vornehmlich jenen Jahrhunderten verschrieben, die nach der gängigen Periodisierung den Übergang vom europäischen Mittelalter zur Neuzeit bilden. Seine Publikationen beschäftigen sich mit der osmanischen Eroberung Konstantinopels 1453 (2005), mit dem europäischen Seekrieg gegen die Osmanen im 16. Jahrhundert (2008), mit dem Aufstieg Venedigs (2011) und mit der Genese des portugiesischen Kolonialimperiums (2015). Das letztgenannte Werk liegt nun in deutscher Übersetzung vor.
Über seine Arbeitsweise schreibt der Verfasser auf seiner Website www.rogercrowley.co.uk Folgendes: „His writing interests are focused on producing page-turning narrative history on first-hand eyewitness accounts“. Genau dieses Versprechen löst der vorliegende Band ein. Es handelt sich um eine aus zeitgenössischen Augenzeugenberichten schöpfende, flüssig und spannend geschriebene Darstellung des 1415 mit der Erstürmung der marokkanischen Hafenstadt Ceuta eingeleiteten Ausgreifens Portugals entlang der atlantischen Küsten Afrikas, der Gewinnung des Seewegs nach Indien und der Installierung der portugiesischen Vorherrschaft im Indischen Ozean bis zum Tod des Vizekönigs Afonso de Albuquerque 1515 bzw. König Manuels I., des Glücklichen, 1521. Wie so häufig sagt der Original-Untertitel mehr über den Inhalt als die sehr allgemein gehaltene deutsche Phrase „Portugals Kampf um ein Weltreich“, denn dort heißt es „How Portugal Seized the Indian Ocean and Forged the First Global Empire“, w |
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Leopold Franzens Universität Innsbruck, hg. v. Märk, Tillmann. Innsbruck University Press, Innsbruck 2016. 208 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Leopold Franzens Universität Innsbruck, hg. v. Märk, Tillmann. Innsbruck University Press, Innsbruck 2016. 208 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Wie der Mensch, so bestehen auch seine einzelnen Einrichtungen in der Zeit, indem sie irgendwann beginnen und wahrscheinlich irgendwann auch wieder enden. Wohl um den Wechsel von dem 11. Jahrhundert zu dem 12. Jahrhundert sind dabei in Italien die Universitäten geschaffen worden, die sich bis zur Gegenwart zu den wichtigsten menschlichen Bildungsstätten aufgeschwungen haben. Zu ihnen zählt auch die in Innsbruck während der Gegenreformation 1669 eröffnete Universität, die im Laufe der späteren Zeit den Namen des Habsburgers Leopold Franz in ihre Bezeichnung aufgenommen hat.
Für sie hat bei Gelegenheit der Wiederbestellung der amtierende Rektor einen bunten Sammelband vorgelegt. Nach einem Vorwort gliedert es sich leicht lesbar in dreizehn chronologisch geordnete Abschnitte. Sie reichen von dem Anfang, an dem in Innsbruck das Salz war und die Jesuiten die Lehre prägten, über das josephinische Lyzeum und den Wechsel von Juristen zu Staatsbeamten, das Revolutionsjahr 1848, den Aufbruch vor dem Zusammenbruch, die deutsche Alpenuniversität, vielfältige persönliche Verstrickungen, kleine Revolutionen, große Reformen, sowie Vernetzung, Transfer, Begegnungsplattformen von Israel bis New Orleans und von Kuba bis Kasan bis zur Autonomie in Verantwortung und beweiskräftigen Zahlen.
Viele Bilder veranschaulichen dabei hilfreich das bunte Geschehen seit der Gründung in der heutigen Herrengasse und der Geburtsstunde auch der Universitätsbibliothek. Namentlich bereits im Inhaltsverzeichnis werden dabei genannt Karl Kraus und der archäologische Sensationsfund Ötzi, doch erscheinen im Text etwa als drei Jahrhundertpersönlichkeiten auch Josef Andreas Jungmann (SJ), Hugo Rahner (SJ) und Karl Rahner (SJ) sowie zahlreiche Nobelpreisträger und viele herausragende Forscher und Lehrer. Für die Juristen werden F |
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Quellen zum Bau- und Enteignungsrecht (1940-1958). Entwürfe zu einem Reichsbaugesetz (1940/41) Vorentwurf zu einem Deutschen Baugesetzbuch von 1942 Entwürfe zu einem Baugesetzbuch (1949/50) Baulandbeschaffungsgesetz vom 3. 8. 1953. Entwurf zu einem Bundesenteignungsgesetz von 1958. Eingeleitet und hg. v. Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 464). Lang, Frankfurt am Main 2016. CIV, 589 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Quellen zum Bau- und Enteignungsrecht (1940-1958). Entwürfe zu einem Reichsbaugesetz (1940/41) Vorentwurf zu einem Deutschen Baugesetzbuch von 1942 Entwürfe zu einem Baugesetzbuch (1949/50) Baulandbeschaffungsgesetz vom 3. 8. 1953. Entwurf zu einem Bundesenteignungsgesetz von 1958. Eingeleitet und hg. v. Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 464). Lang, Frankfurt am Main 2016. CIV, 589 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Mit seiner Sesshaftwerdung ging der Mensch zu der Errichtung von Bauwerken über, war darin aber bis etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend frei, weil die Erde für ihn groß war und seine Zahl und Möglichkeiten noch nicht allzu bedeutend waren. Seitdem ist allerdings die grundsätzlich beibehaltene Baufreiheit von dem ihn umgebenden Staat rechtstatsächlich erheblich eingeschränkt und hat zugleich der Staat für sich die Enteignung durchgesetzt. Diese Entwicklung hat sich seit dem mittleren Drittel des 20. Jahrhunderts erkennbar verstärkt.
Der Herausgeber greift auch diese Problematik in seiner neuesten Quellenedition entschieden und sehr verdienstvoll auf. Dabei stellt er den Texten eine umfangreiche wertvolle Einleitung voran. Dabei geht er zusammenfassend und erläuternd auf sieben Quellengruppen bzw. Quellen ein, welche die Baugesetzentwürfe Preußens und des Deutschen Reiches zwischen 1925 und 1931, das Baurecht und die Baugesetzentwürfe der nationalsozialistisch beherrschten Zeit, die Entwürfe zu Baugesetzen zwischen 1949 und 1950, das Baulandbeschaffungsgesetz vom 3. 8. 1953, das Landbeschaffungsgesetz vom 23. 2. 1957, den Entwurf zu einem an Widerständen anderer Bundesminister und der Länder gescheiterten Bundesenteignungsgesetz von 1958 und das Bundesbaugesetz vom 1958 zum Gegenstand haben.
Sehr verdienstvoll sind die dabei gebotenen Kurzbiographien (z. B. Wilhelm Dittus, Ludwig Wambsganz, Willy Zinkahn) der an der Baugesetzgebung beteiligten Menschen (Ministerialbeamtem, Bundesminister, Staatssekre |
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Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert, hg. v. Oltmer, Jochen. De Gruyter Oldenburg, Berlin 2016. XII, 1058 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert, hg. v. Oltmer, Jochen. De Gruyter Oldenburg, Berlin 2016. XII, 1058 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Anfangs waren die Menschen nur wenige und sie konnten im Grunde auch nur erreichen, wohin sie ihre Füße tragen konnten. Seitdem ist ihre Zahl ständig gewachsen, sie haben die Erde unter sich aufgeteilt und sie können sie eigentlich auch in größeren Gruppen an einem Tag umfliegen. Damit sind auch die Möglichkeiten der Ortsveränderung gewachsen und mit ihnen die Chancen und Probleme der Migration, mit denen sich das vorliegende gewichtige Handbuch beschäftigt.
Sein Herausgeber ist der 1965 geborene außerplanmäßige Professor für neueste Geschichte der Migration an dem Institut für Migrationsforschung und interkulturelle Studien der Universität Osnabrück. Nach dem Studium der Geschichte und Politikwissenschaften wurde er 1994 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Geschäftsführer des Instituts und 1995 mit einer Dissertation über bäuerliche Ökonomie und Arbeitskräftepolitik im Ersten Weltkrieg (Beschäftigungsstruktur, Arbeitsverhältnisse und Rekrutierung von Ersatzarbeitskräften in der Landwirtschaft des Emslandes 1914-1918) promoviert. Seitdem hat er unter der Leitung Klaus J. Bades, dem das Handbuch gewidmet ist, wichtige Arbeiten zur Migration in Deutschland und Europa in der jüngeren Vergangenheit vorgelegt.
Nunmehr greift das von ihm geführte Sammelwerk zeitlich weiter zurück und konzentriert sich auf den Einfluss des Staates. Weil damit eine vordringliche politische Frage („wir schaffen das“ – auf wessen Kosten auch immer?) angegangen wird, hat das Buch unmittelbar das Interesse zweier vorzüglicher Rezensenten erweckt, deren sachkundiger Beurteilung nicht vorgegriffen werden soll. Deswegen genügt an dieser Stelle der Hinweis, dass das mit einem Bild spanischer Arbeitsmigranten auf der Fahrt nach Deutschland um 1970 veranschaulichte Werk in sechs chronologisch geo |
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Schuster, Peter, Verbrecher, Opfer, Heilige. Eine Geschichte des Tötens 1200-1700. Klett-Cotta, Stuttgart 2015. 416 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen AugustinovicSchusterverbrecheropferheilige20160306 Nr. 16002 ZIER 6 (2016) 08. IT
Schuster, Peter, Verbrecher, Opfer, Heilige. Eine Geschichte des Tötens 1200-1700. Klett-Cotta, Stuttgart 2015. 416 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic.
Das vorsätzliche Töten von Menschen wird fälschlicher Weise in erster Linie mit kriminellen Übergriffen assoziiert. Tatsächlich ist es aber so, dass der weit überwiegende Teil aller Tötungen obrigkeitlichem Handeln zuzurechnen ist. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang das organisierte Töten im Rahmen von Kriegen sowie der Vollzug von Todesstrafen im Namen des Rechts. Für das Letztgenannte interessiert sich Peter Schuster, der an der Universität Bielefeld als Professor Geschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit lehrt. Das Faktum, dass die Zahl der Hinrichtungen vor allem im 16. Jahrhundert gegenüber dem Mittelalter einen signifikanten Zuwachs erkennen lässt, ist ihm durch die bisherige rechtshistorische Forschung noch nicht hinreichend erklärt. Diese habe „Strafe und Gerichtsbarkeit vornehmlich als rein weltliches Phänomen untersucht“ und „die Strafe als eine Reaktion auf das Verbrechen“ beschrieben, „als habe es zu bestimmten Zeiten objektive Notwendigkeiten gegeben, die Strafverfolgung zu verschärfen“. Wenn Richard van Dülmen („Theater des Schreckens. Gerichtspraxis und Strafrituale in der frühen Neuzeit“, 1988) vermutet, es seien „Jahre großer Bandenbildung und starken Räuberwesens“ gewesen, die von der Justiz ein hartes Vorgehen forderten, nennt der Verfasser dieses Argument „wohlfeil, aber empirisch so gut wie nicht zu belegen“ (S. 47).
Peter Schuster stellt sich mit seinem (leider auf die üblichen Erschließungsregister verzichtenden) Buch „dezidiert gegen die gängige Rechtsgeschichte“, indem er die folgende These propagiert: „Nicht die weltlichen Normen haben die Geschichte der Todesstrafe geprägt, sondern die Kirchen in ihren wechselnden Blicken auf das Recht des S |
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Bähr, Johannes/Kopper, Christopher, Munich Re – die Geschichte der Münchener Rück 1880-1980. Beck, München 2015. 463 S., 38 Abb., 2 Graf., 10 Tab. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Johannes Bähr/Christopher Kopper: Munich Re – die Geschichte der Münchener Rück 1880-1980. Beck, München 2015. 463 S., 38 Abb., 2 Graf., 10 Tab.
Die Geschichte der Münchener RückversicherungsAG (MR), die schon vor dem Ersten Weltkrieg der größte Rückversicherer der Welt war, ist auch für den Aktienrechtshistoriker, der sich mit der Praxis des Aktienrechts befasst, von Interesse. Rückversicherungen auf dem Gebiet des Seerechts sind seit dem 14. Jahrhundert bekannt und waren auch in dem inzwischen weggefallenen § 779 HGB ausdrücklich aufgeführt. Als erste Rückgriffsgesellschaft der Welt wurde 1846 die Kölnische Rück gegründet, die 1852 den Geschäftsbetrieb aufnahm. Nach der Gründung der heute zweitgrößten Rückversicherung, der Schweizer Rück im Jahre 1863. entstand die Münchener Rückversicherungs-AG Anfang 1888. Die Gründung erfolgte durch Carl von Thieme, den Generalagenten der Thuringia, und weitere Industrielle und Finanziers (insbesondere Banken). Da eine Ausdehnung des Geschäftsbereichs der Münchener Rück auf direkte Unfallversicherungen nicht möglich war, wurde auf Initiative Thiemes und Wilhelm Finks als ersten Aufsichtsratsvorsitzenden der Münchener Rück bis 1922, 1889 die Allianz-Versicherungs-AG gegründet (S. 48). 1921 schlossen die beiden Gesellschaften einen später abgeänderten Gemeinschaftsvertrag, der bis 2003 bestand und die Allianz verpflichtete, ihre Verträge ausschließlich, später nur noch teilweise „bei der Münchener Rück in Rückdeckung zu geben“ (S. 8f., 116f.). Ab 1892 erschloss Carl Schreiner den Markt der Vereinigten Staaten von Amerika für die Münchener Rück, die an der Regelung des Großschadens in Baltimore (1904) und der Brandschäden und Erdbebenschäden in San Francisco beteiligt war (S. 65ff.).
Im Ersten Weltkrieg verlor die Münchener Rück ihre wichtigsten Auslandsmärkte, die ihr aufgrund des Versailler Vertrags für längere Zeit verschlossen waren. Nachdem die Vereinigten Staaten von Amerika 1923 einen Teil |
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Lutherland Sachsen-Anhalt, hg. v. der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-GuerickeUniversität Magdeburg. Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale) 2015. 384 S., 98 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lutherland Sachsen-Anhalt, hg. v. der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-GuerickeUniversität Magdeburg. Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale) 2015. 384 S., 98 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Zahlreich sind die Veröffentlichungen, die anlässlich des Lutherjahres 2017 und der vorangehenden Lutherdekade erscheinen. In diesen Rahmen stellt sich auch die hier anzuzeigende umfangreiche Veröffentlichung. Neben Aufsätzen, die kaum über den Anlass hinaus Interesse finden werden, enthält der Band Beiträge, die bleibende Aufmerksamkeit von Rechtshidtorikern und Landeshistorikern verdienen. Der Landeshistoriker Mathias Tullner zeigt in einem Überblick (S. 9- 54), welche Menschen maßgeblich um Luther herum für die Reformation wirkten und welche Ereignisse der frühen Reformationszeit Bezug zu Sachsen-Anhalt haben. Er geht auf die junge Universität Wittenberg (gegründet 1502) ebenso ein wie auf die Bedeutung der Drucker in Magdeburg und Wittenberg, die viel für die schnelle Ausbreitung der Reformationsliteratur bewirkt haben. Die der Reformation zugewandten Bischöfe von Naumburg und Merseburg taten bis zum Schmalkaldischen Krieg das ihnen Mögliche für die Ausbreitung der neuen Gedanken. Der Rechtshistoriker Heiner Lück entwirft (S. 55-80) ein Bild der Universität Wittenberg (‚Leucorea‘) als geistigem Ausgangspunkt der lutherischen Reformation. Anders als die Reformatoren Zwingli und Calvin hatte Luther eine universitäre Stütze und durch die Wittenberger Theologenfakultät Helfer bei der Ausbildung des Pfarrernachwuchses zur Verbreitung der neuen Lehre. Wittenberg stand gerade zu den angrenzenden Territorien Kurbrandenburg und Anhalt, die sich der calvinistischen Richtung der Reformation verbunden fühlten, in einem Spannungsverhältnis. Die Juristen der Wittenberger Fakultät sorgten für ein Konzept des evangelischen Kirchenrechts und Eherechts, nachd |
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Vormbaum, Thomas, Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte, 3. Aufl. Springer, Heidelberg 2016. XV, 307 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vormbaum, Thomas, Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte, 3. Aufl. Springer, Heidelberg 2016. XV, 307 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Weltweit hat die Menschheit die Entwicklung eines Strafrechts wohl seit langer Zeit als notwendig und hilfreich empfunden. Gleichwohl hat es in dieser Zeit keine endgültige Gestaltung gefunden, sondern befindet sich an vielen Stellen zumindest in Einzelheiten in vielfältiger Bewegung. In dieser Lage ist eine Einführung vor allem in seine moderne Geschichte sehr hilfreich und willkommen.
Der Verfasser hat sie im Jahre 2009 in einem Umfang von XV und 311 Seiten erstmals vorgelegt. Da die erste Auflage, die von der Redaktion der Ausbildungszeitschrift Juristische Schulung zu einem der juristischen Ausbildungsbücher des Jahres 2009 gewählt wurde, eine günstige Aufnahme gefunden hat, konnte ihr nach verhältnismäßig kurzer Zeit die zweite Auflage im Umfang von XVII, 321 folgen, die manche Punkte deutlicher zu sehen vermochte. Da auch sie auf großes Interesse stieß, kann der Verfasser nunmehr bereits die dritte Auflage veröffentlichen.
Sie berücksichtigt nach ihrem kurzen Vorwort wichtige strafrechtsgeschichtliche Neuerscheinungen. Zudem präzisiert, vertieft oder erweitert sie an einigen Stellen die Darlegung, nicht zuletzt auf Grund von Rückfragen von Übersetzerinnen in das Englische und Italienische. Möge das überzeugende Werk, an dessen Seite man gerne einen modernen Strafgesetzbuchentwurf des vielseitigen, aufgeschlossenen und zugleich kritischen Verfassers sähe, weiterhin vielen Lesern zu einem zutreffenden Verständnis des moderneren Strafrechts verhelfen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Zeheter, Michael, Die Ordnung der Fischer. Nachhaltigkeit und Fischerei am Bodensee (1350-1900) (= Umwelthistorische Forschungen Band 6). Böhlau, Wien 2014. 205 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zeheter, Michael, Die Ordnung der Fischer. Nachhaltigkeit und Fischerei am Bodensee (1350-1900) (= Umwelthistorische Forschungen Band 6). Böhlau, Wien 2014. 205 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der nach dem Urknall sich ganz allmählich entwickelnden Welt mit Wasser und Land auf der Erde entstand der Mensch erst ganz spät, nahm dann aber in geschichtlich ganz kurzer Zeit von ihr intensiv Besitz, woraus sich eine Knappheit an Gütern ergab. Dies veranschaulicht der Verfasser an der Allmende, die nach dem Biologen Garrett Hardin ein fragiles Arrangement ist, das durch das implizierte Streben der Nutzer nach Maximierung ihrer Gewinne immer latent gefährdet und, sobald sie nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit früher oder später aus dem Gleichgewicht kommt, nicht mehr zu retten ist. Ob dies auch für die Allmende Bodensee gilt, überprüft der Verfasser im Laufe seiner Untersuchung, um es von der Wirklichkeit her bereits in der Einleitung zu widerlegen.
Die interessante Studie ist das Ergebnis einer um 2005 ziemlich spontan gefällten Entscheidung des nicht angelnden und auch sonst keine große Affinität zu dem nassen Element aufweisenden, die Danksagung in Wuppertal abschließenden Verfassers, eine von Rudolf Schlögl und Jürgen Osterhammel betreute Magisterarbeit über die Umweltgeschichte der Bodenseefischerei zu schreiben. Gegliedert ist die Arbeit nach der Einleitung in sechs Abschnitte. Sie betreffen den Bodensee und seine Fische (Seeforelle, Saibling, Felchen, Kilch, Äsche, Hecht, Rotauge, Hasel, Döbel, Elritze, Rotfeder, Schleie, Nase, Gründling, Barbe, Ukelei, Blicke, Brachsen, Schmerle, Wels, Aal, Barsch, Groppe und Quappe), den Bodenseeraum zwischen 1350 und 1900, die Fischerei und Fischkultur am Bodensee, die Fischerei als Handwerk, die Ressourcenpolitik durch Fischereiordnungen sowie Krisen und Reaktionen.
Im Ergebnis kann der Verfasser zeigen, dass es den Fischern und ihren Obrigkeiten gelang, im Untersuchungszeitraum |
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Konflikt und Koexistenz. Die Rechtsordnungen Südosteuropas im 19. und 20. Jahrhundert. Band 1 Rumänien, Bulgarien, Griechenland, hg. v. Stolleis, Michael unter Mitarbeit von Bender, Gerd/Kirov, Jani (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte – Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main Band 292). Klostermann, Frankfurt am Main 2015. X, 935 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Nach dem kurzen Vorwort des der Erinnerung an Marie Theres Fögen (1948-2008) gewidmeten gewichtigen Bandes steckt die rechtshistorische Erschließung der komplexen Geschichte und Rechtsgeschichte Südosteuropas noch in den Anfängen, weil seit dem frühen 20. Jahrhundert Westeuropa und Osteuropa in einen politischen Gegensatz zueinander gerieten. Hinzu kamen sprachliche Zugangsschwierigkeiten für Interessenten aus dem Westen. In dieser Lage war es ein glücklicher Gedanke Marie Theres Fögens, sich Südosteuropas anzunehmen und im Rahmen des Exzellenz-Clusters The Formation of normative orders den Blick auf die im 19. Jahrhundert aus der untergehenden osmanischen Herrschaft entstehenden Nationalstaaten Griechenlands, Rumäniens und Bulgariens zu richten.
Marie Theres Fögen konnte dieses Vorhaben zwar noch optimistisch beginnen. Aber bald nach den ersten Arbeitsgesprächen unter ihrer Leitung wurde sie an der Fortführung durch ihre Krankheit gehindert, der sie in Zürich am 18. Januar 2008 erlag. Auf ihre Bitte hin hat sich Michael Stolleis selbstlos dem Unternehmen gewidmet und es trotz aller damit verbundenen Schwierigkeiten zu dem jetzt vorgelegten vorläufigen Ende geführt.
Gegliedert ist das trotz verbeibender Schwächen beeindruckende, von der Volkswagenstiftung Hannover geförderte Gesamtergebnis nach einem informativen Forschungsbericht des Herausgebers über den Transfer normativer Ordnungen – Baumaterial für junge Nationalstaaten – in vier Teile. Sie betreffen das osmanische Reich und die Balkanländer im späten |
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Heither, Dietrich/Schulze, Adelheid, Die Morde von Mechterstädt 1920 – zur Geschichte rechtsradikaler Gewalt in Deutschland. Metropol, Berlin 2015. 527 S., Ill. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heither, Dietrich/Schulze, Adelheid, Die Morde von Mechterstädt 1920 – zur Geschichte rechtsradikaler Gewalt in Deutschland. Metropol, Berlin 2015. 527 S., Ill. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Beinahe einhundert Jahre ist es her, seit am Morgen des 25. März 1920 Marburger Studenten als ‚Zeitfreiwillige‘ der Reichswehr bei Mechterstädt zwischen Eisenach und Gotha 15 gefangen genommene Männer angeblich ‚auf der Flucht erschossen‘. Die Verletzungen der Getöteten waren so brutal, dass die Taten schon unmittelbar danach als vorsätzliche Tötungen zu erkennen waren. Die Ereignisse und die Gerichtsverfahren gegen die beteiligten Studenten sind schon mehrfach dargestellt worden. Sie haben in ihrer Zeit großes Aufsehen erregt und galten als Beweis einer einseitigen Justiz, die Tatverdächtige aus dem rechten Spektrum nachsichtig schonte und Verdächtige aus dem linken Spektrum mit hohen Strafen belegte. Die Verfasser haben die Ereignisse und die Reaktionen darauf unter Darlegung der verschiedenen Quellen umfassend und einprägsam geschildert. Dem Textteil (S. 1-399) folgt ein Dokumentenanhang (S. 401-482) mit 48 Dokumenten. Die Arbeit konnte besonders aus den Nachlässen des späteren Bundesministers und Bundespräsidenten Dr. Dr. Gustav Heinemann (1899-1976), des späteren Bundesministers Ernst Lemmer (1898-1970), des Rechtsanwalts Dr. Walter Lütgebrune (1879-1949) und des Führers der Studentenkompanie Marburg, Fregattenkapitän a. D. Bogislaw von Selchow (1877-1943) schöpfen. Die Dokumente heterogener Herkunft geben ein geschlossenes Bild der Ereignisse. Sie werden durch Funde aus weiteren Archiven ergänzt. Beteiligte haben in zahlreichen Druckwerken ihre Sicht der Ereignisse dargelegt, diese Arbeiten sind im umfassenden Literaturverzeichnis zuverlässig nachgewiesen.
Dem Textteil vorangestellt sind Erinnerungen an Prof. Dr. Emil Julius Gumbel (1891-1966), einen vehementen Kritiker der einseitigen Justiz in der Zeit der Weimarer Republik, durch Rec |
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Martin, Luther, hg. v. Danz, Christian (= Neue Wege der Forschung – Theologie). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2015. 229 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Martin, Luther, hg. v. Danz, Christian (= Neue Wege der Forschung – Theologie). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2015. 229 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach dem knappen Vorwort des Herausgebers ist Martin Luther eine der entscheidenden Gestalten der Geschichte der Theologie – unter besonderer Berücksichtigung des Deutschen. Vor rund 500 Jahren veröffentlichte er seine neuen Einsichten in die für zhllose Menschen wegweisenden Lehren der christlichen Bibel. Angesichts des nahenden Jubiläums dieses Ereignisses ist ihre Einordnung in den aktuellen Stand der Theologie und Theologiegeschichte fraglos sehr hilfreich.
Der in Pößneck 1962 geborene Herausgeber ist seit dem Sommersemester 2002 Professor für systematische Theologie A. B. an der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Wien. Nach dem Studium der evangelischen Theologie in Jena von 1985 an wurde er 1994 mit einer Dissertation über die philosophische Christologie Schellings promoviert und als wissenschaftlicher Mitarbeiter 1999 mit der Schrift Religion als Freiheitsbewusstsein in der Lehre Paul Tillichs habilitiert. In dem vorliegenden Sammelband will er nicht zuletzt eine hervorragende Prüfungsvorbereitung für Studierende bieten.
Seiner klaren und hilfreichen Einleitung über Martin Luther im Spiegel der neuern Forschung folgen acht ausgewählte Studien von Sachkennern aus den Jahren 1978 bis 2010. Sie betreffen die reformatorische Erkenntnis, die Theologie als Kunst des Unterscheidens, Gottesanschauung und Christenbild sowie christliche Freiheit und Handeln in der Welt. Von der Frage nach einem reformatorischen Durchbruch bis zu Luthers Lehre von den drei Ständen und ihrem Verhältnis zu den drei Dimensionen der Ethik erfassen sie vielfältige reformatorische Aspekte, die auch durch ein Sachregister für die gewünschten Nutzer noch hätten aufgeschlossen werden können.
Innsbruck Gerhard Köble |
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Muhle, Susanne, Auftrag Menschenraub. Entführungen von Westberlinern und Bundesbürgern durch das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (= Analysen und Dokumente 42). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015. 670 S., 12 Abb., 4 Tab. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Muhle, Susanne, Auftrag Menschenraub. Entführungen von Westberlinern und Bundesbürgern durch das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (= Analysen und Dokumente 42). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015. 670 S., 12 Abb., 4 Tab. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Dem Menschen eignet wohl von Anfang an eine natürliche Aggressivität, die sich auf seine Mitmenschen auswirken kann, wie bereits die biblische Schilderung von Kain und Abel veranschaulicht. Dementsprechend lassen bereits die ältesten Rechtsquellen Tötung und Verletzung von Menschen durch Menschen erkennen. Seit der Bildung der Staaten haben auch sie sich diese zunächst nur individuelle Handlungsweise bis zur Gegenwart an vielen Orten zu eigen gemacht.
Ein besonderer Fall dieses Verhaltens sind die etwa 400 mittels Täuschungen wie Überfällen verwirklichten Entführungen von teilweise für immer verschwundenen Westberlinern und Bundesbürgern durch das Ministerium für Staatssicherheit der früheren Deutschen Demokratischen Republik seit ihrer Entstehung 1949, mit denen sich die als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Berliner Mauer tätige Verfasserin in ihrer von Hans-UlrichThamer betreuten, an der Universität Münster angenommenen Dissertation beschäftigt. Sie hat unmittelbar nach ihrem Erscheinen das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Da der Verlag leider kein Rezensionsexemplar des gewichtigen Buches zur Verfügung stellen konnte, muss es mit wenigen Hinweisen des sich noch deutlich selbst an das auf dem Umschlag abgebildete Hinweisschild erinnernden Herausgebers sein Bewenden haben.
Gegliedert ist die beeindruckende Untersuchung nach einer Einleitung und einem Prolog in zwei etwa gleich umfangreiche Teile. Sie betreffen auf der Grundlage umfangreicher ausgewählter Quellen die Entführungspraxis der Ministeriums für Staatssicherheit und ihre Folgen sowie die schätzungsweise etwa 500, zu einem Zehntel näher betrachteten, vielfach vorbestraf |
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Bürgerliche Gesellschaft auf dem Papier. Konstruktion, Kodifikation und Realisation der Zivilgesellschaft in der Habsburgermonarchie, hg. v. Brauneder, Wilhelm/Hlavacka, Milan (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 59). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 435 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bürgerliche Gesellschaft auf dem Papier. Konstruktion, Kodifikation und Realisation der Zivilgesellschaft in der Habsburgermonarchie, hg. v. Brauneder, Wilhelm/Hlavacka, Milan (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 59). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 435 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Mensch hat sich im Laufe der Zeit aus dem Sammler und Jäger zu einem Viehzüchter und Ackerbauern entwickelt, zu dem mit der Urbanisierung die Händler und Gewerbetreibenden hinzugekommen sind. Als sich infolge der besseren medizinischen Versorgung in der frühen Neuzeit zeigte, dass seine zunehmende Zahl mit den bisherigen Wirtschaftsmethoden kein befriedigendes Auskommen mehr erzielen konnte, strebte zunächst manche und dann viele zu neueren Wirtschaftsmöglichkeiten und forderten dafür aufgeklärt grundsätzliche Freiheit. Damit entstand das Ziel einer neuen, bürgerlich gestimmten Gesellschaft unter weitgehender Abkehr von den herkömmlichen Gesellschaftverhältnissen.
Mit einem zumindest auf dem Papier erreichten Teilbereich dieser Thematik befasst sich der vorliegende interessante Sammelband. Er geht auf ein internationales interdisziplinäres Treffen mitteleuropäischer Historiker und Rechtshistoriker in Prag im Herbst 2011 zurück. Dieses sollte sich mit Kodifikationen als Verfassungen, mit der Entstehung der juridisch-politischen Terminologie, mit der neuen gesellschaftlichen Position von Ehe, Waisenvormundschaft und Kinderschutz zwischen dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch Österreichs und dem kanonischem Recht, mit der Erziehung der Landbevölkerung in Österreich, Böhmen und Galizien in der Zeit des Vormärz und den Diskursen über Todesstrafe, Abschaffung der Folter und Religionsverbrachen beschäftigen.
Der daraus erwachsene Werk stellt die Ergebnisse der Tagung der Allgemeinheit zur Verfügung. Es enthält nach einer Einleitung Wilhelm Brauneders über das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch als Leitfaden für den „g |
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Goschler, Constantin/Wala, Michael, „Keine neue Gestapo“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit. Rowohlt, Reinbek 2015. 464 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Goschler, Constantin/Wala, Michael, „Keine neue Gestapo“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit. Rowohlt, Reinbek 2015. 464 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic.
Auch 70 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft ist deren sogenannte Aufarbeitung im Wege der geschichtswissenschaftlichen Durchleuchtung von Institutionen, die entweder während der nationalsozialistischen Ära durch unmittelbare Beteiligung und/oder im Anschluss an diese durch personelle Kontinuitäten belastet sind, noch nicht zum Abschluss gekommen. Das grundsätzliche Misstrauen, mit dem die Zivilgesellschaft auf geheimdienstliche Aktivitäten blickt und das im Falle vermeintlichen oder tatsächlichen Versagens solcher Dienste verstärkt auflebt (Enthüllungen über die Ausspähungen der US-amerikanischen National Security Agency [NSA]; Fehler und Versäumnisse im Zuge der Aufklärung des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds [NSU]), wirft immer wieder auch Mutmaßungen über den (Un-)Geist auf, der in den entsprechenden Instanzen der Bundesrepublik Deutschland womöglich herrsche. Sowohl der für das Ausland zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als etablierter Inlandsnachrichtendienst haben sich daher in der jüngeren Vergangenheit trotz ihrer legitimen Geheimhaltungsinteressen dem Ruf nach mehr Transparenz geöffnet und bestimmten externen unabhängigen Historikern Zugang zu essentiellen Teilen ihrer Aktenbestände gewährt. Im Fall des Bundesamts für Verfassungsschutz erging eine Ausschreibung des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums für eine „Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1950-1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase“. Die beiden an der Ruhr-Universität Bochum lehrenden Professoren für Geschichte Constantin Goschler und Michael Wala erhielten den Zuschlag und begannen 2011 ihre Forschungen unt |
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Gafke, Matthias, Heydrichs „Ostmärker“ - Das österreichische Führungspersonal der Sicherheitspolizei und des SD 1939-1945 (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart Band 27). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2015. 329 S., Ill. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gafke, Matthias, Heydrichs „Ostmärker“ - Das österreichische Führungspersonal der Sicherheitspolizei und des SD 1939-1945 (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart Band 27). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2015. 329 S., Ill. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Die vorliegende Arbeit, zu der Werner Augustinovic schon überaus sachkundig Stellung genommen hat, gehört in den Kreis der sich häufenden Studien zur Täterforschung. Angesichts der schon zahlreichen Veröffentlichungen konnte der Autor viele Arbeiten auswertend heranziehen. Bei der Referierung von Arbeiten aus den Jahren vor 1989 wird von ihm übersehen, welche Schwierigkeiten die damaligen Autoren hatten, an relevantes Material heranzukommen. Das Document Center in Berlin stand der Forschung nur in Ausnahmefällen zur Verfügung. Gerichtliche Akten konnten zwar in Einzelfällen genutzt werden, jedoch waren bei einer Nutzung sehr restriktive Datenschutzauflagen zu beachten, so dass dem Datenschutz der teilweise noch lebenden Akteure vor den Erkenntnisgewinn einer wissenschaftlichen Arbeit Vorrang eingeräumt wurde. Eine Erwähnung der Krankheit, die zum Tode eines Probanden führte, wäre vor 1989 mit Namensnennung (S. 277, 307) unzulässig gewesen. Die Ermittlungsergebnisse der Ludwigsburger Zentralstelle wurden noch für die Suche nach Straftätern genutzt und nicht der Forschung zugänglich gemacht. Zeitgeschichtliche Gutachter, die sich mit großem Engagement ihrer Arbeit widmeten, hatten zu vielen Unterlagen, an die heute schon der Verfasser einer Hausarbeit im Studium gelangt, keinen Zugang. Falsch ist es insofern, Helmut Krausnick vorzuwerfen (S. 11), er habe Gutachten verfasst, mit deren Hilfe aus den Tätern „Tatgehilfen“ wurden. Nicht der Gutachter bereitete die Gehilfenrechtsprechung vor, sondern das urteilende Gericht (wenigstens in der Bundesrepublik Deutschland) erschuf – der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend – den Gehilfen. D |
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Ernst Rudolf Huber. Staat – Verfassung – Geschichte, hg. v. Grothe, Ewald (= Staatsverständnisse 80). Nomos, Baden-Baden 2015. 303 S. Besprochen von Karsten Ruppert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ernst Rudolf Huber. Staat – Verfassung – Geschichte, hg. v. Grothe, Ewald (= Staatsverständnisse 80). Nomos, Baden-Baden 2015. 303 S. Besprochen von Karsten Ruppert.
Ernst Rudolf Huber war der bekannteste Schüler des Staatsrechtslehrers Carl Schmitt. Beide haben den liberalen Parteienstaat der Weimarer Republik bekämpft und sich freiwillig, wenn auch in unterschiedlicher Weise, in den Dienst des nationalsozialistischen Regimes gestellt. Nach dem Krieg gelang Huber dennoch auf einigen Umwegen die Rückkehr in sein Metier und die akademische Welt. Dieser Lebensweg und das an dessen Ende stehende monumentale Lebenswerk seiner „Deutschen Verfassungsgeschichte“ begründen die doch erstaunlich intensive Beschäftigung mit einem Vertreter des öffentlichen Rechts, der in seinem Fach keine Spuren hinterlassen hat. Produkt dieses immer noch anhaltenden Interesses ist der zu besprechende Band von Aufsätzen. In ihnen wird versucht, Huber in der Geschichte der Rechtswissenschaft und schon deutlich weniger auch der Geschichtswissenschaft zu verorten. Das geschieht durch die Untersuchung ausgewählter Stationen seiner Biografie und Leistungen wie Eigenarten seiner rechtswissenschaftlichen Arbeit.
Zunächst werden die persönlichen Netzwerke vorgestellt, die Hubers Werk und Karriere prägten. Für die erste Hälfte seines Lebens war sein Doktorvater Carl Schmitt die überragende Figur. Umso erstaunlicher ist die Eigenständigkeit, die der Schüler allmählich ihm gegenüber gewann. In der zentralen Institution des Staates sah der Idealist Huber ein Ordnung und Geschlossenheit stiftendes Instrument, der kühle Dezisionist Schmitt nur ein Ergebnis machtpolitischer Entscheidungen. Die verschiedenartige Bewertung des Nationalsozialismus und der eigenen Verstrickungen darin führten dann nach dem Krieg zum allmählichen Versickern der Kontakte. Nicht deutlich genug wird im Aufsatz Reinhard Mehrings herausgearbeitet, dass für diese Entwicklung doch wohl auch die unterschiedl |
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AAAKöbler, Gerhard, Berlin in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 6 In mein erstes Semester fiel die Hambacher Feier (27. Mai 1832), deren Festgesang mir in der Erinnerung geblieben ist, in mein drittes der Frankfurter Putsch (3. April 1833). Diese Erscheinungen stießen mich ab, meiner preußischen Schulung widerstrebten tumultuarische Eingriffe in die staatliche Ordnung; ich kam nach Berlin mit weniger liberaler Gesinnung zurück, als ich es verlassen hatte, eine Reaction, die sich wieder abschwächte, nachdem ich mit dem staatlichen Räderwerke in unmittelbare Beziehung getreten war. Was ich etwa über auswärtige Politik dachte, mit der das Publikum sich damals wenig beschäftigte, war im Sinne der Freiheitskriege, vom preußischen Offizierstandpunkt gesehn. Beim Blick auf die Landkarte ärgerte mich der französische Besitz von Straßburg, und der Besuch von Heidelberg, Speier und der Pfalz stimmte mich rachsüchtig und kriegslustig. In der Zeit vor 1848 war für einen KammergerichtsAuscultator und Regirungs-Referendar, dem jede Beziehung zu ministeriellen und höhern amtlichen Kreisen fehlte, kaum eine Aussicht zu einer Betheiligung an der preußischen Politik vorhanden, so lange er nicht den einförmigen Weg zurückgelegt hatte, der durch die Stufen (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 7 [1-3] der bürokratischen Laufbahn nach Jahrzehnten dahin führen konnte, an den höhern Stellen bemerkt und herangezogen zu werden. Als mustergültige Vordermänner auf diesem Wege wurden mir im Familienkreise damals Männer wie Pommer-Esche und Delbrück vorgehalten, und als einzuschlagende Richtung die Arbeit an und in dem Zollvereine empfohlen. Ich hatte, so lange ich in dem damaligen Alter an eine Beamtenlaufbahn ernstlich dachte, die diplomatische im Auge, auch nachdem ich von Seiten des Ministers Ancillon bei meiner Meldung dazu wenig Ermuthigung gefunden hatte. Derselbe bezeichnete nicht mir, aber hohen Kreisen gegenüb |
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AAAKöbler, Gerhard, Deutschen in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 5 [1-2] welche die Pflege des nationalen Gefühls als ihren Zweck bezeichnete. Aber bei persönlicher Bekanntschaft mit ihren Mitgliedern mißfielen mir ihre Weigerung, Satisfaction zu geben, und ihr Mangel an äußerlicher Erziehung und an Formen der guten Gesellschaft, bei näherer Bekanntschaft auch die Extravaganz ihrer politischen Auffassungen, die auf einem Mangel an Bildung und an Kenntniß der vorhandenen, historisch gewordenen Lebensverhältnisse beruhte, von denen ich bei meinen siebzehn Jahren mehr zu beobachten Gelegenheit gehabt hatte als die meisten jener durchschnittlich ältern Studenten. Ich hatte den Eindruck einer Verbindung von Utopie und Mangel an Erziehung. Gleichwohl bewahrte ich innerlich meine nationalen Empfindungen und den Glauben, daß die Entwicklung der nächsten Zukunft uns zur deutschen Einheit führen werde; ich ging mit meinem amerikanischen Freunde Coffin die Wette darauf ein, daß dieses Ziel in zwanzig Jahren erreicht sein werde. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 55 [1-22] und besuchte im "Deutschen Hause" den General von Möllendorf, noch steif von den Mißhandlungen, die er erlitten, als er mit den Aufständischen unterhandelte, und General von Prittwitz, der in Berlin commandirt hatte. Ich schilderte ihnen die Stimmung des Landvolks; sie gaben mir dagegen Einzelheiten über die Vorgänge bis zum 19. Morgens. Was sie zu berichten hatten und was an spätern Nachrichten aus Berlin hergelangt war, konnte mich nur in dem Glauben bestärken, daß der König nicht frei sei. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 164 Die Frage der deutschen Einheit war in den letzten beiden Jahrzehnten unter Friedrich Wilhelm III. nur in Gestalt der burschenschaftlichen Strebungen und deren strafrechtlicher Repression in die äußere Erscheinung getreten. Friedrich Wilhelms IV. deutsches oder, wie er schrieb, "teutsches&qu |
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AAAKöbler, Gerhard, Deutschland in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 100 [1-33] habe ebenfalls in der vorigen Woche den mir benachbarten Gemeinden erklärt, daß ich den König in Berlin nicht für frei hielte, und dieselben zur Absendung einer Deputation an die geeignete Stelle aufgefordert, ohne daß ich mir deshalb die selbstsüchtigen Motive, welche Ihr Correspondent anführt, unterschieben lassen möchte. Es ist 1) sehr erklärlich, daß jemand, dem alle mit der Person des Königs nach dem Abzug der Truppen vorgegangenen Ereignisse bekannt waren, die Meinung fassen konnte, der König sei nicht Herr, zu thun und zu lassen, was er wollte; 2) halte ich jeden Bürger eines freien Staates für berechtigt, seine Meinung gegen seine Mitbürger selbst dann zu äußern, wenn sie der augenblicklichen öffentlichen Meinung widerspricht: ja nach den neusten Vorgängen möchte es schwer sein, jemand das Recht zu bestreiten, seine politischen Ansichten durch Volksaufregung zu unterstützen; 3) wenn alle Handlungen Sr. Majestät in den letzten 14 Tagen durchaus freiwillig gewesen sind, was weder Ihr Correspondent noch ich mit Sicherheit wissen können, was hätten dann die Berliner erkämpft? Dann wäre der Kampf am 18. und 19. mindestens ein überflüssiger und zweckloser gewesen und alles Blutvergießen ohne Veranlassung und ohne Erfolg; 4) glaube ich die Gesinnung der großen Mehrzahl der Ritterschaft dahin aussprechen zu können, daß in einer Zeit, wo es sich um das sociale und politische Fortbestehn Preußens handelt, wo Deutschland von Spaltungen in mehr als einer Richtung bedroht ist, wir weder Zeit noch Neigung haben, unsre Kräfte an reactionäre Versuche, oder an Vertheidigung der unbedeutenden uns bisher verbliebenen gutsherrlichen Rechte zu vergeuden, sondern gern bereit sind, diese auf Würdigere zu übertragen, indem wir dieses als untergeordnete Frage, die Herstellung rechtlicher Ordnung in Deutschland, die Erhaltung der Ehre und Unverletzlichkeit unsres Vate |
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AAAKöbler, Gerhard, Frankreich in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 257 Wie in der Union die deutsche Einheit gesucht werden soll, vermag ich nicht zu verstehn; es ist eine sonderbare Einheit, die von Hause aus verlangt, im Interesse dieses Sonderbundes einstweilen unsre deutschen Landsleute im Süden zu erschießen und zu erstechen; die die deutsche Ehre darin findet, daß der Schwerpunkt aller deutschen Fragen nothwendig nach Warschau und Paris fällt. Denken Sie sich zwei Theile Deutschlands einander in Waffen gegenüber, deren Machtverschiedenheit nicht in dem Grade bedeutend ist, daß nicht eine Parteinahme auf einer Seite, auch von einer geringern Macht als Rußland und Frankreich, ein entscheidendes Gewicht in die Wagschale legen könnte, und ich begreife nicht, mit welchem Recht Jemand, der ein solches Verhältniß selbst herbeiführen will, sich darüber beklagen darf, daß der Schwerpunkt der Entscheidung unter solchen Umständen nach dem Auslande fällt." (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 278 Die Mitglieder der Kammern, welche 1849/50 die octroyirte Verfassung zu revidiren hatten, entwickelten eine sehr anstrengende Thätigkeit; es gab von 8 bis 10 Uhr Commissionssitzungen, von 10 bis 4 Plenarsitzungen, die zuweilen auch noch in später Abendstunde wiederholt wurden und mit den langdauernden Fractionssitzungen abwechselten. Ich konnte daher mein Bewegungsbedürfniß nur des Nachts befriedigen und erinnere mich, manche Nacht zwischen dem Opernhause und dem Brandenburger Thore in der Mitte der Linden auf- und abgewandelt zu sein. Durch einen Zufall wurde ich damals auf den gesundheitlichen Nutzen des Tanzens aufmerksam, das ich mit 27 Jahren aufgegeben hatte in dem Gefühle, daß dieses Vergnügen nur "der Jugend" anstehe. Auf einem der Hofbälle bat mich eine mir befreundete Dame, ihren abhanden gekommnen Tänzer für den Cotillon zu suchen und, da ich ihn nicht fand, zu ersetzen. Nachdem ich die erste Schwin |
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AAAKöbler, Gerhard, Ich in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 4 Als normales Product unsres staatlichen Unterrichts verließ ich Ostern 1832 die Schule als Pantheist, und wenn nicht als Republikaner, doch mit der Ueberzeugung, daß die Republik die vernünftigste Staatsform sei, und mit Nachdenken über die Ursachen, welche Millionen von Menschen bestimmen könnten, Einem dauernd zu gehorchen, während ich von Erwachsenen manche bittre oder geringschätzige Kritik über die Herrscher hören konnte. Dazu hatte ich von der turnerischen Vorschule mit Jahn'schen Traditionen (Plamann), in der ich vom sechsten bis zum zwölften Jahre gelebt, deutsch-nationale Eindrücke mitgebracht. Diese blieben im Stadium theoretischer Betrachtungen und waren nicht stark genug, um angeborne preußisch-monarchische Gefühle auszutilgen. Meine geschichtlichen Sympathien blieben auf Seiten der Autorität. Harmodius und Aristogiton sowohl wie Brutus waren für mein kindliches Rechtsgefühl Verbrecher und Tell ein Rebell und Mörder. Jeder deutsche Fürst, der vor dem 30jährigen Kriege dem Kaiser widerstrebte, ärgerte mich, vom Großen Kurfürsten an aber war ich parteiisch genug, antikaiserlich zu urtheilen und natürlich zu finden, daß der siebenjährige Krieg sich vorbereitete. Doch blieb mein deutsches Nationalgefühl so stark, daß ich im Anfang der Universitätszeit zunächst zur Burschenschaft in Beziehung gerieth, (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 5 [1-2] welche die Pflege des nationalen Gefühls als ihren Zweck bezeichnete. Aber bei persönlicher Bekanntschaft mit ihren Mitgliedern mißfielen mir ihre Weigerung, Satisfaction zu geben, und ihr Mangel an äußerlicher Erziehung und an Formen der guten Gesellschaft, bei näherer Bekanntschaft auch die Extravaganz ihrer politischen Auffassungen, die auf einem Mangel an Bildung und an Kenntniß der vorhandenen, historisch gewordenen Lebensverhältnisse beruhte, von denen ich bei meinen siebzehn Jahren mehr zu beob |
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AAAKöbler, Gerhard, Kaiser in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Als normales Product unsres staatlichen Unterrichts verließ ich Ostern 1832 die Schule als Pantheist, und wenn nicht als Republikaner, doch mit der Ueberzeugung, daß die Republik die vernünftigste Staatsform sei, und mit Nachdenken über die Ursachen, welche Millionen von Menschen bestimmen könnten, Einem dauernd zu gehorchen, während ich von Erwachsenen manche bittre oder geringschätzige Kritik über die Herrscher hören konnte. Dazu hatte ich von der turnerischen Vorschule mit Jahn'schen Traditionen (Plamann), in der ich vom sechsten bis zum zwölften Jahre gelebt, deutsch-nationale Eindrücke mitgebracht. Diese blieben im Stadium theoretischer Betrachtungen und waren nicht stark genug, um angeborne preußisch-monarchische Gefühle auszutilgen. Meine geschichtlichen Sympathien blieben auf Seiten der Autorität. Harmodius und Aristogiton sowohl wie Brutus waren für mein kindliches Rechtsgefühl Verbrecher und Tell ein Rebell und Mörder. Jeder deutsche Fürst, der vor dem 30jährigen Kriege dem Kaiser widerstrebte, ärgerte mich, vom Großen Kurfürsten an aber war ich parteiisch genug, antikaiserlich zu urtheilen und natürlich zu finden, daß der siebenjährige Krieg sich vorbereitete. Doch blieb mein deutsches Nationalgefühl so stark, daß ich im Anfang der Universitätszeit zunächst zur Burschenschaft in Beziehung gerieth, (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Von diesem Vorgange und von der Aussprache, welche ich von seiner Gemalin während der Märztage in dem Potsdamer Stadtschlosse zu hören bekommen hatte, habe ich dem Kaiser Wilhelm niemals gesprochen und weiß nicht, ob Andre es gethan haben. Ich habe ihm diese Erlebnisse verschwiegen auch in Zeiten wie die des vierjährigen Conflicts, des östreichischen Krieges und des Culturkampfs, wo ich in der Königin Augusta den Gegner erkennen mußte, welcher meine Fähigkeit, zu vertreten was ich für meine Pflicht hielt, und meine Ner |
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Späte Hexenprozesse. Der Umgang der Aufklärung mit dem Irrationalen, hg. v. Behringer, Wolfgang/Lorenz, Sönke/Bauer, Dieter R. (= Hexenforschung 14). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. X, 429 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Späte Hexenprozesse. Der Umgang der Aufklärung mit dem Irrationalen, hg. v. Behringer, Wolfgang/Lorenz, Sönke/Bauer, Dieter R. (= Hexenforschung 14). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. X, 429 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Weg des Menschen durch die Zeit ist durch die unterschiedlichsten Gedanken und Handlungen gekennzeichnet, die teils Vorteile, teils aber auch Nachteile mit sich brachten. Auf einer Verlustliste der Unmenschlichkeit ganz oben stehen dabei die Hexenprozesse, in denen Verfolgte und Angeklagte durch ihre Umwelt auf Grund von Wahnvorstellungen angegriffen, gemartert, gepeinigt und vielfach hingerichtet wurden. Wie die Anfänge dieser Grausamkeit, so sind auch ihre späten Ausläufer von besonderem Interesse, dem der vorliegende aufschlussreiche Sammelband eindrucksvoll dient.
Im Eingang des Werkes berichten Wolfgang Behringer und Sigrid Hirbodian über das Institut für geschichtliche Landeskunde an der Universität Tübingen, das vor allem unter Sönke Lorenz zusammen mit Dieter R. Bauer über mehr als 20 Jahre der historischen Hexenforschung eine sichere Heimat bot, aus der heraus die ersten zwölf Bände der Publikationsreihe Hexenforschung veröffentlicht werden konnten. Nach dem Tode Sönke Lorenz‘ am 8. August 2012 wurde einvernehmlich beschlossen, dass die Betreuung der einschlägigen Homepage und die Herausgabe der Reihe Hexenforschung fortan unter Führung Wolfgang Behringers an der Universität des Saarlandes erfolgen soll. Dadurch konnte die Veröffentlichung des vorliegenden Sammelbands erfolgreich verwirklicht werden.
Er umfasst insgesamt 21 detaillierte Einzelstudien mit zahlreichen weiterführenden Einsichten. Sie betreffen die späten Hexenprozesse als Pfahl im Fleisch der Aufklärung und die Gefahren der Leugnung des Teufels im Allgemeinen sowie Prozesse in Düsseldorf 1737/1738, gegen Katharina Reitterin aus Eglofs 1743, in der Reichsabtei Marchtal (1745-1757), in Endingen gegen Anna Trutt von 1751, |
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Hexenkinder – Kinderbanden – Straßenkinder, hg. v. Behringer, Wolfgang/Opitz-Belakhal, Claudia (= Hexenforschung 15). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 468 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hexenkinder – Kinderbanden – Straßenkinder, hg. v. Behringer, Wolfgang/Opitz-Belakhal, Claudia (= Hexenforschung 15). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 468 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie Hexen zu Hexen werden, war auch in der Zeit, die an Hexen glaubte, keineswegs völlig gewiss. Deswegen sind, obgleich das Deutsche Wörterbuch der Brüder Grimm das Hexenkind noch nicht kennt, nach Ausweis des Vorworts der beiden Herausgeber zur Überraschung der meisten Historiker Hexenkinder inzwischen zu einem aktuellen, aus ihrer Sicht sogar brennenden Problem geworden. Während Historiker lange Kinderhexenprozesse als Hexenprozesse gegen Kinder ansahen, zeigte sich inzwischen, dass für die Zeitgenossen Kinderhexenprozesse Strafprozesse gegen Kinderhexen waren.
Mit der auf dieser Grundlage aufgegriffenen Gesamtproblematik der Hexenkinder und Straßenkinder ergab sich die Idee eines Vergleichs zwischen historischer und gegenwärtiger Wirklichkeit, die auf einer Tagung von Historikern, Anthropologen, Pädagogen, Religionswissenschaftlern, Psychologen und Juristen in Weingarten erörtert werden konnte. Der vorliegende Sammelband stellt der Allgemeinheit 21 dabei erwachsene Beiträge leicht greifbar zur Verfügung. Gegliedert sind sie in die Sektionen Kindheit und Hexenglaube, Straßenkinder und Kinderbanden in der Vergangenheit, Kinder als Opfer oder Täter in Hexenprozessen, Kinderdevianz im Licht von Jurisprudenz und Pädagogik sowie Straßenkinder und Kinderbanden in der Gegenwart.
Dabei beginnt Eva Labouvie mit einer Betrachtung über Hexenangst und zauberische Praktiken um Schwangerschaft, Geburt und neugeborene Kinder und untersucht Markus Meumann Kinderbettel und Hexenglauben um 1700. Wolfgang Schild behandelt die Zurechnungsfähigkeit der Kinder(hexen) und Alexander Rödlach widmet sich den Child-Witches in Today’s Africa with a Special Focus in HIV/AIDs. Dadurch werden insgesamt vielfältige Einsichten über mögliche Zusammenhänge zwis |
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Das Gedächtnis der Staatssicherheit. Die Kartei- und Archivabteilung des MfS, hg. v. Jedlitschka, Karsten/Springer, Philipp (= Archiv zur DDR-Staatssicherheit 12). V&R, Göttingen 2016. 489 S., 97 Abb., 11 Graf. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Gedächtnis der Staatssicherheit. Die Kartei- und Archivabteilung des MfS, hg. v. Jedlitschka, Karsten/Springer, Philipp (= Archiv zur DDR-Staatssicherheit 12). V&R, Göttingen 2015. 489 S., 97 Abb., 11 Graf. Besprochen von Werner Augustinovic.
Das Erfassen, Systematisieren, Auswerten und Abrufen personenbezogener und objektbezogener Daten ist eine grundlegende Obliegenheit jeder Verwaltung. Die sprichwörtliche Macht, die in der Verfügung über solches Material liegt, wird in freien demokratischen Gesellschaften durch den öffentlichen Diskurs und gesetzliche Rahmenbedingungen (Datenschutz) beschnitten, die einen gewissen, wenn auch keinesfalls umfassenden Schutz gegen unverhältnismäßige Eingriffe von Seiten hoheitlicher wie privater Akteure in die Intimsphäre des Einzelnen gewährleisten (sollen). Die mit der modernen Computertechnologie einhergehenden Möglichkeiten zur Datenvernetzung haben dieses Überwachungspotential exponentiell wachsen lassen. Für (halb)autoritäre Regime ohne effiziente demokratische Kontrollmechanismen tun sich hiermit erhebliche Optionen der Unterdrückung auf, wie sie niemals zuvor in der Geschichte in einem solchen Ausmaß bestanden haben.
Dem Machtapparat der 1990 untergegangenen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) standen diese heute allgemein verfügbaren, hoch effizienten Mittel noch nicht im vollen Ausmaß zur Verfügung. Wie schon während der nationalsozialistischen Ära, blieb die Karteikarte lange Zeit das dominierende Speichermedium. Obwohl man sich in der DDR schon in den 1960er-Jahren mit elektronischer Datenspeicherung zu befassen begann, „enthielten (die Karteien) trotz aller Dateneingaben noch immer mehr Detailinformationen, waren bei dringenden Anfragen schneller verfügbar und vor allem weniger störanfällig, somit – militärisch ausgedrückt – unter allen Lagebedingungen nutzbar“. Erst in den 1980er-Jahren ist eine „deutliche Tendenz zur Ablösung bzw. Ergänzung der bis dahin praktizierten Karteiar |
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Wilke, Malte, Staatsanwälte als Anwälte des Staates? Die Strafverfolgungspraxis von Reichsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft vom Kaiserreich bis in die frühe Bundesrepublik (= Beiträge zu Grundfragen des Rechts 16). V&R, Göttingen 2016. 369 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wilke, Malte, Staatsanwälte als Anwälte des Staates? Die Strafverfolgungspraxis von Reichsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft vom Kaiserreich bis in die frühe Bundesrepublik (= Beiträge zu Grundfragen des Rechts 16). V&R, Göttingen 2016. 369 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit seinem Werk – einer hannoverschen Dissertation – verfolgt Wilke das Ziel, eine „differenzierte Antwort anhand der Mentalität der deutschen Staatsanwälte“ zu finden, „wie sie sich in der Anwendung der Strafprozessordnung und der Auslegung der Strafgesetze in politischen Strafverfahren im deutschen Kaiserreich, der Weimarer Republik, des 3. Reichs und der Bundesrepublik Deutschland manifestierte“ (S. 13f.). Ausgangspunkt der Untersuchungen waren „politische Strafverfahren, da sich bei ihnen die Gefahr der exekutiven Einflussnahme auf Staatsanwälte als am größten erwies“ (S. 14). In einem knappen Abschnitt behandelt Wilke zunächst die Entstehung der deutschen Staatsanwaltschaft in der Mitte des 19. Jahrhunderts (S. 17-24) und die Entstehung des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft (S. 24-28). Es folgt ein Abschnitt über die Reichsanwaltschaft im Kaiserreich (1879-1918; S. 29-62). Wilke untersucht die Rechtsstellung und den sozialen Status des Oberreichsanwalts sowie der Reichsanwälte und die Biografien der fünf Oberreichsanwälte der Kaiserzeit, die sämtlich aus dem preußischen Justizdienst kamen. Die Zuständigkeit des Reichsgerichts in Staatsschutzsachen (§§ 91ff. StGB) ergab sich aus § 136 GVG. Näher dargestellt werden das erste Staatsschutzverfahren vor dem Reichsgericht (gegen die „Breuder-Gruppe“, die mit dem führenden deutschen Anarchisten Johann Most in Verbindung stand), der Strafprozess gegen Mitglieder der pro-französischen „Patrioten-Liga“ und der Hochverratsprozess gegen Karl Liebknecht (1907). Im Resümee stellt Wilke fest, dass die Reichsanwaltschaft in dieser Zeit als „Anwältin des preußischen Obrigkeitsstaates“ agiert und „den staatlichen Ma |
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Ruf, Christian, Die bayerische Verfassung vom 14. August 1919 (= Schriften zum Landesverfassungsrecht 4). Nomos, Baden-Baden 2015. 978 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ruf, Christian, Die bayerische Verfassung vom 14. August 1919 (= Schriften zum Landesverfassungsrecht 4). Nomos, Baden-Baden 2015. 978 S. Besprochen von Werner Schubert.
Unter den Landesverfassungen der Weimarer Zeit kam der bayerischen Verfassung vom 14. 8. 1919 eine besondere Bedeutung zu, da diese Verfassung als erste die Regelungen der Weimarer Reichsverfassung berücksichtigt hat und eine Reihe von Besonderheiten gegenüber anderen Landesverfassungen aufweist. Nach der Darstellung der Entstehung der bayerischen Verfassung von 1919 durch Wolfgang Ehberger (Bayerns Weg zur parlamentarischen Republik. Die Entstehung der „Bamberger Verfassung“ vom 14. 8. 1919, Baden-Baden 2013) folgt mit dem Werk Christian Rufs eine systematische Erschließung dieser Verfassung anhand einer „umfassenden Auswertung des zeitgenössischen verfassungsrechtlichen Schrifttums“, aus dem die umfangreiche Darstellung Hans Nawiaskys: „Bayerisches Verfassungsrecht (1923) herausragt. Das „Zusammenspiel einzelner Verfassungsorgane und die Aufarbeitung akademischer Streitfragen“ waren ebenso von Interesse wie die politischen Rahmenbedingungen (S. 33). Reichsrechtliche Bezüge vor allem zur Reichsverfassung mit „deutlich unitaristisch geprägten Leitlinien“ werden fortlaufend berücksichtigt: „Jede Norm (wird) stets unter reichs- und vor allem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt, soweit diese im Raum standen“ (S. 34). Im Abschnitt über die „Historische Entwicklung“ (S. 41-99) geht Ruf zunächst ein auf die Konstitution von 1808, die Verfassung von 1818, die Novemberrevolution und die vorläufigen Staatsgrundgesetze von 1919 sowie auf den „formalen Gang“ der Entstehung der Verfassung vom August 1919, die vom Landtag in Bamberg verabschiedet wurde. Die inhaltliche Darstellung (S. 101-661) beginnt mit den Bestimmungen über den Landtag (S. 101-213) und umfasst die Wahl des Landtags, seine Arbeitsweise, seine Aufgaben und Rechte sowie die Stellung der Abgeordneten und der Aussc |
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Spohr, Julia, In Haft bei der Staatssicherheit. Das Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen 1951-1989 (= Analysen und Dokumente 44). V & R, Göttingen 2015. 430 S., Graf., Tab. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Spohr, Julia, In Haft bei der Staatssicherheit. Das Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen 1951-1989 (= Analysen und Dokumente 44). V & R, Göttingen 2015. 430 S., Graf., Tab. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Deutsche Demokratische Republik war zwischen 1949 und 1990 ein von der Sowjetunion gewünschter, im Laufe der Zeit international mehr und mehr anerkannter Staat, in dem Menschen mit bestimmter politischer Zielsetzung andere Menschen beherrschten. Vordergründig behaupteten die Machthaber die Verwirklichung sozialistischer Ideale. Tatsächlich unterdrückten sie alle politischen Gegner mit weltweit bekannten Mitteln und Methoden.
Mit einem Teilaspekt dieser allgemein menschlichen Verhaltensweisen beschäftigt sich die bis 2010 in der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen wirkende, derzeit bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit in Berlin tätige Verfasserin in ihrer zwischen 2010 und 2013 an dem Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin entstandenen, von Arnd Bauerkämper betreuten, von der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und von der Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützten Dissertation. Ihre nach einer Einleitung in vier Kapitel gegliederte Untersuchung fand nach ihrem Erscheinen das unmittelbare Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Da der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, müssen an dieser Stelle wenige Sätze des Herausgebers genügen.
Gegliedert ist die gediegene Untersuchung nach einer Einleitung über Fragestellung, Aufbau, Forschungsstand und Quellenlage in vier Kapitel über die Ermittlungs- und Untersuchungshaftzentrale des Staatssicherheitsdiensts in Hohenschönhausen im Nordosten Berlins, Konjunkturen der rund 11000 Ermittlungen und Verhaftungen (von insgesamt etwa 80000 Ermittlungsverfahrens der Hauptabteilung Untersuchung), Haftalltag und Ermittlungsmethoden sowie die Rolle des Untersuchungsorgans bei Normierung und Ums |
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Kremer, Bruno P., Die Wiese. Theiss, Darmstadt 2016. 192 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kremer, Bruno P., Die Wiese. Theiss, Darmstadt 2016. 192 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der Verfasser unmittelbar nach den ersten seiner vielen farbenfrohen Abbildungen erklärt, entfallen in Deutschland in der Gegenwart von seinen 35 Millionen Quadratkilometern Bodenfläche etwa 53 Prozent auf landwirtschaftlich genutzte Stücke, knapp 30 Prozent auf Wald, rund 7 Prozent auf Siedlungen samt Gebäuden, fast 5 Prozent auf Verkehrsflächen, ungefähr 2,5 Prozent auf Wasserflächen und die restlichen 2,5 Prozent auf sonstige Nutzungen wie Bergbau und Erholung. Täglich werden mehr als hundert Hektar oder ein Quadratkilometer in Siedlungsgebiet umgewandelt, nimmt der Wald leicht zu und werden Landwirtschaftsflächen erkennbar verringert. In diesem Rahmen ist die Wiese als das durch Mähen genutzte landwirtschaftliche Grünland und die Weide als das durch Grasen von Tieren gekennzeichnete landwirtschaftliche Grünland in dem Bundesdurchschnitt mit etwa 28 Prozent vertreten.
Mit ihnen beschäftigt sich der in Linz am Rhein 1946 geborene, nach dem Studium von Biologie, Chemie und Geologie in Bonn als Botaniker in Köln tätige, mit Ablauf des Wintersemesters 2014/2015 seine Lehrtätigkeit an dem Institut für Biologie und Didaktik beendende Verfasser, der durch zahlreiche Veröffentlichungen hervorgetreten ist. Seine schöne Wiese gliedert sich in insgesamt 12 Abschnitte. Sie betreffen etwa das Verhältnis von Weiden, Wiesen und Wirtschaftsgrünland, den Wald im Wechsel und Wandel, die Rückkehr des Waldes, den Weg vom Wald über die Weide zur Wiese, unterschiedliche Weiden, die Wiese als Graswald aus der Nähe, die Vielzahl der Wiesenkräuter, den Platz der Tiere auf der Wiese, die Individualität jeder Wiese, die Sonderfälle der Streuobstwiese und der Salzwiese sowie den Wechsel vom Rasen und Raser zur eigenen Blumenwiese des Wiesers.
Die Wiese ist ein Ergebnis des Wirkens des Menschen, das in der reinen Natur nicht oder kaum vorkommt. Im Gegensatz zu |
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Schaumburger Profile. Ein historisch-biographisches Handbuch Teil 2, hg. v. Weingarten, Hendrik (= Schaumburger Studien 73). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 317 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schaumburger Profile. Ein historisch-biographisches Handbuch Teil 2, hg. v. Weingarten, Hendrik (= Schaumburger Studien 73). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2016. 317 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Schaumburg (älter Schauenburg) ist eine Höhenburg auf dem 225 Meter hohen kegelförmigen Nesselberg oberhalb der Weser östlich Rintelns. Sie wurde auf ältern Bauresten des 12. Jahrhunderts erbaut und entwickelte sich unter Adolf II. zu dem Stammsitz der 1640 in der Hauptlinie aussterbenden (Edlen bzw. ) Grafen von Schaumburg. Danach kam die Burg an die Landgrafen von Hessen-Kassel und mit diesem 1866 an Preußen, doch schenkte Kaiser Wilhelm II. 1907 die Burg dem Fürsten von Schaumburg-Lippe zur Silberhochzeit.
Für das um die Schaumburg liegende Land Schaumburg veröffentlichte Hubert Höing in dem Verlag für Regionalgeschichte in dem Jahre 2008 einen ersten Band Schaumburger Profile. Voraussetzung für die Aufnahme war und ist auch jetzt ein regionaler Bezug zu Schaumburg durch Geburt oder Wirken. Jeder möglichst mit einer Abbildung veranschaulichte Artikel ist grundsätzlich in einen Vorspann mit stichpunktartig zusammengefassten persönlichen Daten und familiären Angaben, zweitens in einen Fließtext mit dem Leben und Wirken und drittens in Angaben zu Quellen und Literatur geteilt.
Der vorliegende zweite Band enthält in alphabetischer Reihenfolge 65 Biographien, für die im Eingang auch eine chronologische Übersicht (Adolf III. Graf von Holstein-Schaumburg 1157/1159-1225 – Rautenberg, Erwin 1920-2011) geboten wird. Bekanntere Schaumburger sind hier Wilhelm Busch, Melchior Goldast zu Haiminsfeld, Gerhart Hauptmann, die Familie Heine, Franz Liszt, Agnes Miegel oder August Oetker. Weit darüber hinaus können aber alle von der Schaumburger Landschaft unterstützten, mit einem anmutigen Schattenriss der Fürstin Juliane von Schaumburg-Lippe (Biographie S. 237) geschmückten Darlegungen in ihrer Gesamtheit vielfältige Hinweise auf die Bed |