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Schmitt, Christian O., Säuberlich banquerott gemacht – Konkursverfahren aus Frankfurt am Main vor dem Reichskammergericht (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 66). Böhlau, Wien 2016. 386 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Schmitt, Christian O., Säuberlich banquerott gemacht – Konkursverfahren aus Frankfurt am Main vor dem Reichskammergericht (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 66). Böhlau, Wien 2016. 386 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Bankerott ist das vollständige wirtschaftliche Scheitern eines Unternehmers, das in dem Spätmittelalter bei den Bankinhabern zum Zerstören ihrer Bank führt. Die aus dem Italienischen stammende Bezeichnung dringt über das Niederländische und das Französische in dem 16. Jahrhundert in das Neuhochdeutsche ein. Für die rechtlich-tatsächliche Abwicklung des Bankrotts setzt sich allmählich das Verfahren des Konkurses durch.

 

Mit einem wichtigen und interessanten Teilaspekt dieser Vorgänge beschäftigt sich die von Anja Amend-Traut betreute, im Wintersemester 2013/2014 von der juristischen Fakultät der Universität Würzburg angenommene Diessertation des als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl für deutsche und europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und bürgerliches Recht tätigen Verfassers. Sie gliedert sich außer in eine Einführung über Konkurs, Fragestellungen und Forschungsziele, Methode, Forschungsstand, Quellenlage und Quellenauswahl (Frankfurter Aktenbestand, Untersuchungszeitraum, Aktenbegriff) und die Einleitungsstudie über das Verfahren Vienne/Berles gegen sämtliche Kreditoren in vier Kapitel. Sie betreffen einen geschichtlichen Überblick, Verfahren, Instanzen, Beteiligung und quantitative Auswertung, Streitgegenstände aus den Akten des Reichskammergerichts und Ergebnisse.

 

Im Ergebnis gelangt der Verfasser auf der Grundlage überschaubaren Quellenmaterials zu vielfältigen Einsichten, wie etwa beispielsweise, dass die Sicherung, Förderung, Gestaltung und Steuerung des Handels die wichtigsten Ziele des Konkursrechts wie der einschlägigen Rechtsprechung waren. Das Reichskammergericht wirkte dabei als Korrektiv lokaler, eigene Interessen einbindender Gerichte und stärkte die Rechtssicherheit. Ein Anhang über einschlägige Rechtsnormen und Register über Personen und Sachen schließen die weiterführenden Einsichten benutzerfreundlich auf.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler