Gewohnheit. Gebot. Gesetz. Normativität in Geschichte und Gegenwart - eine Einführung, hg. v. Jansen, Nils/Oestmann, Peter. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XX, 366 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Gewohnheit. Gebot. Gesetz. Normativität in Geschichte und Gegenwart - eine Einführung, hg. v. Jansen, Nils/Oestmann, Peter. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XX, 366 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der einladende, durch sein kleines Format sehr handliche, durch ein Autorenregister, ein Personenregister und ein Sachregister vorteilhaft erschlossene Band entstammt den Bemühungen des geisteswissenschaftlichen Exzellenzclusters Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und der Moderne in Münster, das seine Arbeit am Ende des Jahres 2007 aufgenommen hat. In einer Ringvorlesung unter dem Titel Gewohnheit, Gebot, Gesetz haben im Sommersemester 2010 Historiker, Juristen, Theologen und Philosophen Ergebnisse ihrer Diskussionen einem breiteren studentischen Publikum präsentiert, wobei fast alle Beteiligten Mitarbeiter oder Gäste am Exzellencluster waren und die Vorlesungen in Taschenbuchform dem Leser insgesamt eine Einführung in das Thema Normativität in Geschichte und Gegenwart vermitteln sollen. Da sich für diese grundlegenden Überlegungen leider keine Interessenten gefunden haben, muss sie der Herausgeber wenigstens in einzigen Zeilen der Allgemeinheit vorstellen.
Vereint sind insgesamt 13 interessante Einzelstudien. Sie reichen vom göttlichen Gesetz und der göttlichen Gewalt (Ulrich Berges) bis zu theologischer Normativität und religiösem Pluralismus (Perry Schmidt-Leukel). Sie führen demtentsprechend in etwa chronologisch von den Anfängen bis zur Gegenwart und verknüpfen dabei viele und vielfältige Gedankengänge zu Normativität in ansprechender interdisziplinarischer Weise.
Zu diesem Zweck befasst sich etwa Wolfgang Kaiser sorgfältig mit einem Brief des Papstes Johannes des VIII. an König Ludwig III., beschreibt Sita Steckel die Häresie im Spannungsfeld zwischen Recht und Religion und schildert Peter Oestmann eindrucksvoll die Rechtsvielfalt. Nils Jansen behandelt Dogmatisierungsprozesse in Recht und Religion, Thomas B |
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Gierke, Otto von, Deutsches Privatrecht. Vierter Band Familienrecht. Aus dem Nachlass hg. v. Kroeschell, Karl/Nehlsen-von Stryk, Karin. Duncker & Humblot, Berlin 2010. XII, 468 S. Besprochen von Heinz Holzhauer. |
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In den 1890er Jahren übernahm es Otto von Gierke, für Bindings „Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft“ eine Gesamtdarstellung des deutschen Privatrechts zu verfassen. Schon 1895 erschien der erste Band „Allgemeiner Teil und das Personenrecht“, 1905 als zweiter Band das „Sachenrecht“ und 1917 in 2 Teilbänden der dritte Band „Schuldrecht“. Den vierten Band Familienrecht hatte Gierke, als er mit 1921 starb, bis auf das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht so gut wie vollendet. Das Manuskript gelangte 1974 aus der Hand von Nachkommen Gierkes an Karl Kroeschell, der es, nach seiner Emeritierung zusammen seiner Lehrstuhlnachfolgerin Karin Nehlsen-von-Stryk, zum Druck vorbereitete. Außer dem unvollendet gebliebenen Teil fehlen nur einzelne Textabschnitte; darüber hinaus sind kleinere Lücken in Text und Anmerkungen offenbar durch Blattverlust verursacht.
Die Kodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuchs befand sich 1895 noch in der parlamentarischen Beratung, doch gliedert sich das Systematische Handbuch bereits in die 5 Bücher des künftigen BGB, denen jeweils ein Band gewidmet sein sollte; der Band Erbrecht ist nie erschienen. Der erste Band bietet den traditionellen Stoff des Lehr- und Literaturfachs „Deutsche Privatrecht“; nur am Rande wird auf das „Zukunftsrecht“ des BGB hingewiesen. In den nach 1900 erschienenen Bänden läuft die chronologische Behandlung des deutschen Privatrechts jeweils auf eine ausführliche Darlegung des geltenden Rechts des BGB hinaus. Dem Familienrecht hat Gierke eine vierseitige Darstellung der „Geschichtlichen Grundlagen" sowie einzelnen Abschnitten Unterabschnitte über die Geschichte, bei den Güterständen bezeichnend über „Geschichte und Wesen“ vorangestellt. Außerdem enthalte |
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Girndt, Uwe, Das Justizdrama des Carl Hau - eine Hypothese zur Ermordung von Josephine Molitor am 6. November 1906 in Baden-Baden. Helmesverlag, Karlsruhe 2009. 217 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Girndt, Uwe, Das Justizdrama des Carl Hau - eine Hypothese zur Ermordung von Josephine Molitor am 6. November 1906 in Baden-Baden. Helmesverlag, Karlsruhe 2009. 217 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In Baden-Baden wurde am 6. November 1906 die Medizinalratswitwe Josephine Molitor erschossen. Wegen dieser Tat wurde ihr Schwiegersohn, der in Großlittgen am 3. 2. 1881 als Sohn eines Bankdirektors geboren, in Tivoli in Italien am 5. 2. 1926 gestorbene, zeitweise an Lungentuberkulose erkrankte, in Washington D. C. zum Bachelor of Law graduierte und als Anwalt wirkende Karl (oder amerikanisch Carl) Hau auf Grund von Indizien zum Tode verurteilt, dann zu lebenslanger Zuchthausstrafe begnadigt und nach 17 Jahren Haft auf Bewährung freigelassen, doch wurde die Aussetzung der Strafe nach Veröffentlichung zweier Bücher Haus (Das Todesurteil, Lebenslänglich) im Ullstein-Verlag 1925 widerrufen. Der wissenschaftlich bisher nicht hervorgetretene Verfasser entwickelt für den trotz verschiedener Urteile nicht eindeutig geklärten, aber Leser noch immer durchaus interessierenden Fall eine eigene, abweichende, mit Literaturverzeichnis und Anmerkungen versehene These, für die jedermann die Möglichkeit gegeben wird, die vielfältigen Verwicklungen zu verfolgen und selbst kritisch zu beurteilen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Gironde-Verfassungsentwurf aus der französischen Revolution vom 15./16. Februar 1793. Deutschsprachige Übersetzung mit einer Einleitung und kommentierenden Anmerkungen, hg. v. Kley, Andreas/Amstutz, Richard (= Europäische Rechts- und Regionalgeschichte 14).. Nomos, Baden-Baden 2011. VIII, 214 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Der Verfassungsentwurf der Gironde vom Februar 1793, dessen Hauptverfasser Condorcet war, ist niemals vom Convent gebilligt worden und wurde abgelöst durch einen Verfassungsentwurf der Jakobiner, der in einem Verfassungsreferendum vom 10. 8. 1793 gebilligt und anschließend als neue Verfassung verkündet wurde. Er wurde jedoch im Hinblick auf den Kriegszustand, in dem sich Frankreich befand, suspendiert. Da der Gironde-Entwurf Vorbild für die Verfassung vom August 1793 war, ist die Kenntnis der Februar-Vorlage aus verfassungshistorischer Sicht unumgänglich. Die Edition des Züricher Rechtslehrers Kley und seines Mitarbeiters Amstutz gibt den am 20. 2. 1793 publizierten Text in der französischen und einer ins Deutsche übersetzten Fassung wieder. Insoweit handelt es sich um eine „moderne, vollständige und greifbare Übersetzung“ des Verfassungsentwurfs vom Februar 1793, dies es bisher nicht gab. Die Übersetzung von Alfred Kölz, Quellenbuch zur neueren Verfassungsgeschichte, Bern 1992, S. 33ff., beruht nicht primär auf dem offiziellen Entwurfstext des Verfassungskomitees des Convents, sondern auf einer Version, die eine „,Mittellösung’ unter allen verfügbaren Drucken“ der Pariser Nationalbibliothek darstellt (S. 36). Auch die von Daniel Schulz 2010 (in: Marquis de Condorcet, Freiheit, Revolution, Verfassung. Kleine Politische Schriften) publizierte Version des Entwurfs entspricht nicht vollständig dem Text vom 20. 2. 1793 (S. 37). Erstmals vollständig wird in einer deutschen Edition der umfangreiche Bericht des Verfassungskomitees in französischer Sprache (Übersetzung bei Daniel Schulz) wiedergegeben. Die Einleitung der Herau |
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Gli inizi del diritto pubblico, 2 Da Federico I a Federico II - Die Anfänge des öffentlichen Rechts, 2 Von Friedrich I. bis Friedrich II., hg. v. Dilcher, Gerhard/Quaglione, Diego (= Annali dell’Istituto Storico Italo-Germanico in Trento/Jahrbuch des italienisch-deutschen historischen Instituts in Trient, Contributi/Beiträge 21). Società Editrice il Mulino/Duncker & Humblot, Bologna/Berlin 2008. 421 S. Besprochen von Arno Buschmann. |
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Der vorliegende Band enthält die Druckfassung der Vorträge, die auf der zweiten Tagung des italienisch-deutschen historischen Instituts über die Anfänge des öffentlichen Rechts im September 2007 gehalten worden sind. Bei dieser Tagung handelt es sich um die Fortsetzung der Tagung, die im Juni 2006 zum selben Thema gehalten wurde und deren Tagungsband in dieser Zeitschrift Band 127 (2009) vom Rezensenten besprochen worden ist. Wiederum geht es um die Frage nach den Anfängen eines öffentlichen Rechts in staufischer Zeit und wiederum sind es bestimmte Themenbereiche, die bei der Tagung behandelt wurden und deren Abfolge die Einteilung des Sammelbandes in insgesamt vier Abschnitte bestimmt.
Der erste, einem allgemeinen Überblick über Fragestellung und Untersuchungsgegenstand der Tagung gewidmete Abschnitt beginnt mit einer Studie Gerhard Dilchers über Herrschaft und Rechte des Herrschers in der Zeit von Friedrich Barbarossa zu Friedrich II. von Hohenstaufen. In ihr werden die Ergebnisse der ersten Tagung zusammengefasst und die daraus resultierenden und weiter zu verfolgenden Fragestellungen formuliert. Wichtigstes Ergebnis für die Zeit Friedrich Barbarossas ist nach Dilchers Ansicht die allmähliche Abgrenzung der Rechte des Reiches von den persönlichen Rechten des Herrschers, die Konzentration der Gerichtsgewalt in dessen Person und die obligatorische Delegation bei deren Ausübung durch nachgeordnete Amtsträger, die Arrogation einer herrscherlichen Gesetzgebungsgewalt nach dem Vorbild des römischen Kais |
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Glienke, Stephan Alexander, Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959-1962) - zur Geschichte der Aufarbeitung nationalsozialistischer Justizverbrechen (= Nomos-Universitätsschriften Geschichte 20). Nomos, Baden-Baden 2008. 349 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Im Spätherbst 1954 zog der 24jährige Reinhard Strecker, dessen Großvater als Kommissionspräsident an der Erarbeitung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs beteiligt gewesen und dessen Vater Kammergerichtsrat gewesen war, nach Berlin, holte das Abitur nach, nahm an der Freien Universität das Studium der indogermanischen Sprachwissenschaften auf, trat in die deutsch-israelische Studiengruppe ein, erfuhr von israelischen Kommilitonen von der Tätigkeit zahlreicher ehemaliger Funktionsträger der nationalsozialistischen Herrschaft in der Bundesrepublik Deutschland und bereitete daraufhin mit anderen eine Petition an den Bundestag zur Frage der Wiederbeschäftigung schwer belasteter Ärzte, Juristen und anderer vor. Mit diesem Vorgang und seinen Folgen befasst sich die von Joachim Perels betreute, im April 2006 von der philosophischen Fakultät der Universität Hannover angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich außer in Einleitung und Schlussbemerkung in sieben Abschnitte.
Zunächst beschreibt sie Planung und Präsentationen, die von vielen Hindernissen begleitet waren, aber Interesse in den Niederlanden und Großbritannien erweckten und zu Nachrecherchen in Osteuropa führten. Danach wendet sie sich der Strafbarkeit von Handlungen der Justizjuristen zu, deretwegen durch den Sozialistischen Deutschen Studentenbund bzw. Reinhard Strecker und Wolfgang Koppel am 22. 1. 1960 Strafanzeigen gegen 43 Richter wegen Verdachts der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag gestellt wurde, und schildert als Beispiele betroffener Urteile die Fälle Kulesa, Hopfe und Holländer sowie als Beispiel für die Behandlung Niedersachsen und als wesentliches Ergebnis die Einstellung der Ermittl |
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Globalgeschichte 1800-2010, hg. v. Sieder, Reinhard/Langthaler, Ernst. Böhlau, Wien 2010. 588 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Globalgeschichte 1800-2010, hg. v. Sieder, Reinhard/Langthaler, Ernst. Böhlau, Wien 2010. 588 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die immer engmaschigere Vernetzung unserer Welt hat sich, genährt aus einem Bedürfnis nach ganzheitlicher Betrachtung zwecks Erkenntnis und Darlegung maßgeblicher Interdependenzen und ihrer Genese, als separate Disziplin in den Geschichtswissenschaften längst einen festen Platz erobert. Seit geraumer Zeit kursieren in der Branche unterschiedliche Labels für diese integrativen Forschungsansätze: Da ist die Rede von „Globalgeschichte“, aber auch von „Weltgeschichte“, „Transnationaler Geschichte“, „Histoire croisée“, „Makrogeschichte“ und „Universalgeschichte“. Reinhard Sieder und Ernst Langthaler, die beide am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien lehren, bemühen sich im einführenden Text zum vorliegenden Sammelwerk zunächst um die Klärung der Begriffe: Globalgeschichte im weiteren Sinn rekonstruiere vor allem „die verschiedenen Transfers und Vernetzungen über politische und geografische Grenzen hinweg“ und sei daher „am besten multi-, inter- und transdisziplinär – kurz: fächerübergreifend – anzulegen“; sie bedürfe „der Teambildung einer Reihe von Spezialistinnen und Spezialisten für die diversen Aspekte“ (S. 11f.). Mit diesem Diktum grenzen sich die Gestalter des Bandes, neben der Ausweitung des Zeithorizonts bis in die unmittelbare Gegenwart, auch arbeitsmethodisch von Jürgen Osterhammel ab, der mit seiner „Verwandlung der Welt“ (2009) in vielerlei Hinsicht neue Maßstäbe vorgegeben, sein Opus aber als beeindruckende Einzelleistung ins Werk gesetzt hat.
Von Europa aus betrieben, sei Globalgeschichte zwar nicht eurozentristisch, aber dennoch zwangsläufig eurozentrisch, indem sie ihre Kategorien und ihre Wissenschaftslogik der westlichen Wissenstradition entnehme; dazu trete ein Theorien-Pluralismus (genannt werden: Historischer Materialismus, Modernisierungs-, Dependenz-, Re |
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Golowitsch, Helmut, Für die Heimat kein Opfer zu schwer. Folter - Tod - Erniedrigung - Südtirol 1961-1969. Athesia, Bozen 2009. 715 S., 500 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Golowitsch, Helmut, Für die Heimat kein Opfer zu schwer. Folter - Tod - Erniedrigung - Südtirol 1961-1969. Athesia, Bozen 2009. 715 S., 500 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1942 geborene Verfasser war nach dem Studium der Publizistik und Volkskunde in Wien als Sonderberichterstatter zweier österreichischer Tageszeitungen und Redakteur einer Wochenzeitung, später als Kaufmann und Publizist tätig. Er ist seit 1985 teilweise mit anderen durch eine Reihe populärwissenschaftlich-publizistischer Veröffentlichen hervorgetreten. Dazu gehören etwa die Titel Und kommt der Feind ins Land herein - Schützen verteidigen Tirol und Kärnten (1985), Kapitulation in Paris 1946 (1989), Wo man mit Blut die Grenze schrieb (1990), Chronik Südtirol (1996) oder der König der deutschen Alpen und seine Helden (2005).
Der jetzige Titel ist inspiriert durch einen Satz aus einem Brief eines gefolterten Häftlings aus dem Gefängnis, in dem dieser für sich und seine Kameraden erklärt: Die Opfer hier und die Opfer bei meiner Familie zuhause sind schwer, aber nicht zu schwer, wenn sie Früchte bringen. Mit dieser Zielsetzung will der Verfasser vor allem der jüngeren Generation das Leid und die Opfer junger Südtiroler zwischen 1961 und 1969 in Erinnerung rufen und zugleich das Bewusstsein vermitteln, dass Wachsamkeit und Einsatz den Erhalt von Heimat und die Wahrung von Rechten wie etwa der Selbstbestimmung fördern können. Zu diesem Zweck stellt der Verfasser den leidvollen Kampf politischer Gegangener an Hand von teilweise erstmals veröffentlichten Briefen und anderen Dokumenten von der Feuernacht 1961bis zur Aussendung von Mördern und Menschenräuber so eindringlich wie möglich dar.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Goltermann, Svenja, Die Gesellschaft der Überlebenden. Deutsche Kriegsheimkehrer und ihre Gewalterfahrungen im Zweiten Weltkrieg. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2009. 592 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Goltermann, Svenja, Die Gesellschaft der Überlebenden. Deutsche Kriegsheimkehrer und ihre Gewalterfahrungen im Zweiten Weltkrieg. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2009. 592 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Wie ausnehmend schwierig die Beantwortung der einfach anmutenden Frage, ob die im Zuge von kriegerischen Auseinandersetzungen erfahrene Gewalt ursächlich verantwortlich sein könne für später auftretende ernst zu nehmende psychische Leiden oder ob diese Leiden auf anlagebedingte physiologische Ursachen zurückzuführen seien, ausfallen kann, stellt die Freiburger Privatdozentin und Historikerin Svenja Goltermann in diesem Buch dar, das mit dem renommierten Preis des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands gewürdigt worden ist. Der Zeitraum, den die Untersuchung ins Visier nimmt, reicht vom Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 bis in die beginnenden siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts, ihren materiellen Ausgangspunkt bildet ein Bestand an Krankenakten der Psychiatrischen und Neurologischen Abteilung der von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel bei Bielefeld, verwahrt - wie im Quellen- und Literaturverzeichnis nachzulesen - im dortigen Hauptarchiv.
Im ersten Teil beschäftigt sich die Verfasserin mit der Interpretation von privaten Erinnerungsfragmenten, die sie aus methodischen Gründen auf die Jahre 1945 bis 1949/1950 beschränkt, denn „in der ‚Zusammenbruchsgesellschaft‘ herrschten andere Sagbarkeitsregeln vor als nach der Etablierung von Versorgungsansprüchen, bei denen die Antragsteller von Kriegsopferrenten mit ihren Schilderungen auch einen ganz spezifischen Zweck verfolgten“ (S. 27). Anschließend widmet sie sich im zweiten Abschnitt eingehend der Produktion des psychiatrischen Wissens und den Triebkräften für dessen Wandlung. Der dritte und letzte Teil beleuchtet die Rolle der Medien in diesem Prozess.
Diese Gliederung des Bandes macht augenscheinlich, dass Svenja Goltermann der Falle monokausaler Erk |
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Grabowski, Hans-Ludwig, Kleiner deutscher Papiergeldkatalog von 1871 bis heute. Battenberg, Regensburg 2010. 240 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Grabowski, Hans-Ludwig, Kleiner deutscher Papiergeldkatalog von 1871 bis heute. Battenberg, Regensburg 2010. 240 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit der Einführung des Euro als Bargeld am 1. Januar 2002 endeten die eigenständigen Geldausgaben der an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union. An die Stelle bisheriger Geldscheine in Deutscher Mark oder österreichischem Schilling traten neue Gemeinschaftspapiergeldscheine. Dieser Zeitpunkt ist daher für eine Bilanz des bisherigen deutschen Papiergelds gut geeignet.
Mit dem für die Erarbeitung erforderlichen zeitlichen Abstand legt der Verfasser auf Glanzpapier den von ihm geschaffenen Katalog vor. Er enthält alle Papiergeldscheine des Deutschen Reiches von 1871, des Großdeutschen Reiches der nationalsozialistischen Herrschaft, der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik, Österreich-Ungarns, des geplanten Donaustaats, der Republik Deutschösterreich und des Fürstentums Liechtenstein( sowie der Europäischen Union mit deren Ausgaben für Deutschland und Österreich). Er ist nach Auskunft des Vorworts streng am historischen Kontext sowie nach Ausgabedaten (mit tatsächlichen Umlaufzeiten) und Gestaltungsmerkmalen aufgebaut.
Er beginnt mit dem Deutschen Reich von 1871, dem Weimarer Republik, Drittes Reich, Deutschland unter alliierter Besatzung, Deutsche Demokratische Republik und Bundesrepublik Deutschland folgen. Dem wird in gleicher Weise Österreich (von 1866 an) angeschlossen und Liechtenstein (von 1920 an) angefügt. Ein kleines Literaturverzeichnis ermöglicht die eigenständige Vertiefung des leider die Schweiz nicht berücksichtigenden, übersichtlichen und informativen Hilfsmittels.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Gräfe, Ulrike, Leo Rosenberg. Leben und Wirken (1879-1963). Duncker & Humblot, Berlin 2011. 402 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gräfe, Ulrike, Leo Rosenberg. Leben und Wirken (1879-1963). Duncker & Humblot, Berlin 2011. 402 S. Besprochen von Werner Schubert.
Ziel des Werks Ulrike Gräfes ist es, die Erinnerung an Leo Rosenberg „wachzuhalten“ (S. 17), den wohl bedeutendsten Zivilprozessrechtslehrer und Zivilprozessdogmatiker des 20. Jahrhunderts in der Nachfolge der drei bedeutenden Leipziger Zivilprozessrechtler Adolf Wach, Friedrich Stein und Richard Schmidt. Das in zwei Teile gegliederte Werk beginnt mit dem „Leben Leo Rosenbergs“ (S. 19-125), gefolgt vom zweiten Hauptteil: „Das Werk von Leo Rosenberg“ (S. 126-297). Rosenberg (geb. 1879) entstammte einer jüdischen Kaufmannsfamilie in Fraustadt (Regierungsbezirk Posen) und studierte nach dem Abitur am dortigen Gymnasium Rechtswissenschaften von 1896-1899. Nach der Promotion 1899 und der Habilitation 1906 (in Göttingen) wurde er 1912 zum außerordentlichen Prof. der Universität Gießen berufen (dort Ernennung zum Ordinarius 1916). 1920 begründete er mit drei Kollegen die Vereinigung Deutscher Zivilprozessrechtslehrer, die sich u. a. mit rechtspolitischen Fragen aus Anlass der unter Emminger geschaffenen Zivilprozessnovelle von 1924 befasste. 1932 wechselte Rosenberg an die Universität Leipzig als Nachfolger Richard Schmidts. Bereits im Sommer 1934 wurde er aufgrund seiner jüdischen Abstammung (nicht aus Ersparnisgründen) nach § 6 des Berufsbeamtengesetzes zwangspensioniert. Da er in einer sog. privilegierten jüdischen Mischehe lebte, konnte er die nationalsozialistische Judenverfolgung – seit Ende 1938 zurückgezogen im Allgäu lebend – überleben. Da ihm eine Rückkehr nach Leipzig von der dortigen Juristenfakultät verwehrt wurde (S. 90ff.), übernahm er im April 1946 die kommissarische Verwaltung des Lehrstuhls Heinrich Langes. Erst nach langjährigen Widerständen des bayerischen Finanzministeriums wurde Rosenberg zum ordentlichen Professor ernannt, jedoch aus Altersgründen bereits mit Ablauf des Wintersemesters 19 |
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Gräwe, Svenja Lena, Die Entstehung der Rechtsinformatik. Wissenschaftsgeschichtliche und -theoretische Analyse einer Querschnittsdisziplin (= Schriftenreihe zum Datenschutz- und Informationsrecht 4). Kovač, Hamburg 2011. LXIII, 292 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Gräwe, Svenja Lena, Die Entstehung der Rechtsinformatik. Wissenschaftsgeschichtliche und -theoretische Analyse einer Querschnittsdisziplin (= Schriftenreihe zum Datenschutz- und Informationsrecht 4). Kovač, Hamburg 2011. LXIII, 292 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit der Aufklärung beginnen auch die Überlegungen zu einer Geometrisierung oder Mathematisierung des natürlichen menschlichen Daseins einschließlich des auf seiner Grundlage gebildeten Rechtes. Erst nach dem Ersten Weltkrieg waren die hierauf aufbauenden Lochkartenmaschinen aber so weit fortgeschritten, dass Post und Bahn im Deutschen Reich sie für einfache Vorgänge praktisch verwenden konnten, doch waren diese Geräte noch nicht in der Lage mehrere Vorgänge ohne menschlichen Eingriff in einem Durchlauf zu bearbeiten. Erst 1947 wurde an der Pennsylvania University in Philadelphia ein elektronischer Rechner gebaut, der komplizierte Operationen in kurzer Zeit in Simultanarbeit in einem Durchlauf bearbeiten konnte, und erst 1957 wurden Elektronenrechner auch in der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt.
Mit der anschließenden Entwicklung befasst sich die von Thomas Hoeren angeregte und betreute, in das Forschungsprojekt Die Geschichte des Informationsrechts der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingebundene, im Wintersemester 2010/2011 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene Dissertation der am Lehrstuhl des Betreuers beschäftigen Verfasserin, die ihrem Werk einen bunten Wirbel der Erscheinungen Justus Wilhelm Hedemanns als Motto vorausstellt. Gegliedert ist die Untersuchung in insgesamt fünf Teile. Sie betreffen Ziel und Gang der Untersuchung, Methode, Entwicklungsgeschichte der Rechtsinformatik, Strukturierung des rechtsinformatorischen Entstehungsprozesses und Rechtsinformatik als wissenschaftliche Disziplin.
Mit beachtlichem theoretischem Aufwand erörtert die Verfasserin Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsg |
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Gray, Richard T., Money Matters. Economics and the German Cultural Imagination 1770-1850. University of Washington Press, Seattle 2008. 476 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Gray, Richard T., Money Matters. Economics and the German Cultural Imagination 1770-1850. University of Washington Press, Seattle 2008. 476 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1952 geborene, an der Universität von Virginia germanistisch ausgebildete Verfasser ist als Professor der Germanistik an der Universität Washington tätig. Er ist bereits seit 1977 durch verschiedene Beiträge und Werlken etwa zu Lessing, Nietzsche oder Kafka hervorgetreten. 1995 veröffentlichte er Stations of the divided subject an Hand der deutschen bürgerlichen Literatur zwischen 1770 und 1914, 2005 Überlegungen zu deutschen Physiognomielehren zwischen Lavater und Auschwitz.
Im vorliegenden Werk thematisiert er das Verhältnis von Wirtschaft und Literatur im deutschen Raum in der Zeit des frühen Liberalismus. Dazu gliedert er seine Untersuchungen in zwei gleich gewichtige Teile. Teil 1 befasst sich mit der Beziehung zwischen Wirtschaft und geistiger Kultur, Teil 2 mit wirtschaftlichen Vorgängen innerhalb der Literatur.
Im Einzelnen geht er dabei näher auf Adam Müller, Johann Gottlieb Fichte, die Physiokraten, Johann Heinrich Jung-Stilling, Adalbert von Chamisso, Annette von Droste-Hülshoff und Adalbert Stifter ein. Im Ergebenis stellt er durchaus gewisse Verbindungen fest, wie etwa die Parallelität des Übergangs von der agrarischen zur frühindustriellen Gesellschaft zum Wechsel vom bloßen Metallgeld zum Papiergeld und zum Aufblühen von Literatur und Philosophie. Bereichert werden diese verständlichen, das Recht nur ganz am Rande tangierenden Gedankengänge durch angehängte Anmerkungen, eine vielfältige Bibliographie und einen Index von Aaron (in der Judenbuche) bis zu Zwölf Reden über die Beredsamkeit (Müllers).
Innsbruck Gerhard Köbler
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Griebl, Ludwig, Die Behandlung von Verschwendern und Geisteskranken im frühneuzeitlichen Territorialstaat (1495-1806). Eine Darstellung der privatrechtlichen und policeylichen Maßnahmen im Kurfürstentum Mainz und Herzogtum Württemberg (= Rechtsgeschichtliche Studien 40). Kovač, Hamburg 2010. 328 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Griebl, Ludwig, Die Behandlung von Verschwendern und Geisteskranken im frühneuzeitlichen Territorialstaat (1495-1806). Eine Darstellung der privatrechtlichen und policeylichen Maßnahmen im Kurfürstentum Mainz und Herzogtum Württemberg (= Rechtsgeschichtliche Studien 40). Kovač, Hamburg 2010. 328 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Andreas Roth angeregte und betreute, im Sommersemester 2010 vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz angenommene Dissertation des Verfassers, die sich auch der Recherchearbeit Karl Härters sehr verpflichtet weiß. Sie behandelt einen kleineren Ausschnitt der frühneuzeitlichen Privatrechtsgeschichte an Hand zweier ausgewählter territorialer Bereiche. Dabei geht sie erfreulicherweise auch besonders auf die Übereinstimmung von Sollen und Sein ein.
In seiner Einleitung beschreibt der Verfasser seinen Untersuchungsgegenstand, die Quellen, bei denen er insbesondere die von Kunkel und anderen vorgelegten Teileditionen , aber auch einige ungedruckte Texte aus Frankfurt am Main, Mainz, Stuttgart, Wiesbaden und Würzburg verwertet, und den Forschungsstand sowie die Methode und den Gang der Darstellung als einer qualitativen Fallstudie. Im Anschluss daran legt er allgemeine Grundsätze des Vormundschaftsrechts und der Ausgestaltung der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene nach gemeinem Recht dar, wobei er auf die bekannten allgemeinen Darstellungen des deutschen Privatrechts eher zu verzichten scheint.. Kapitel C und Kapitel D betreffen dann mit Mainz und Württemberg den besonderen Untersuchungsgegenstand.
Insgesamt kommt der Bearbeiter zu einer bemerkenswerten Abweichung von dem in der Literatur bisher gezeichneten Bild der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene während der frühen Neuzeit. Während die Literatur in erster Linie auf das vom römischen Recht beeinflusste Vormundschaftsrecht abstellte, erkennt er in der Praxis deutliche polizeirechtliche Elem |
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Grundlagen der österreichischen Rechtskultur. Festschrift für Werner Ogris zum 75. Geburtstag, hg. v. Olechowski, Thomas/Neschwara, Christian/Lengauer, Alina. Böhlau Wien 2010. XII, 606 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grundlagen der österreichischen Rechtskultur. Festschrift für Werner Ogris zum 75. Geburtstag, hg. v. Olechowski, Thomas/Neschwara, Christian/Lengauer, Alina. Böhlau Wien 2010. XII, 606 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als die Grundlagen der österreichischen Rechtskultur Werner Ogris aus Anlass seines 75. Geburtstags in Wien feierlich überreicht wurden, wurde in allen Ansprachen deutlich, dass Werner Ogris österreichische Rechtskultur der Gegenwart in höchster Vollendung ist. Dazu gehört nicht nur, dass er auf zahlreichen Feldern zahllose neue Erkenntnisse gewonnen hat, sondern auch, dass er selbst im Augenblick vollkommener Ehrung einen Augenblick auch darüber nachgedacht hat, was er alles sonst noch hätte leisten können. Als kluger Lebenskünstler hat er sich freilich damit abgefunden, dass auch für kommende Generationen noch Aufgaben zur Bewältigung zur Verfügung stehen müssen.
In Wien am 9. Juli 1935 geboren absolvierte Werner Ogris das Studium der Rechtswissenschaft in seiner Geburtsstadt in beeindruckender Kürze und war 1958 nicht nur bereits wissenschaftliche Hilfskraft, sondern auch promoviert und wissenschaftlicher Assistent. Nicht einmal vier Jahre später war er am 16. Februar 1962 unter Betreuung und Förderung durch Hans Lentze auch schon habilitiert. Noch im gleichen Jahr wurde der erfolgreiche Gelehrte an die Universität Berlin berufen und damit in der europäischen Gelehrtenwelt so ausgezeichnet, dass ihn die heimatliche alma mater bei erstmöglicher Gelegenheit zurückberief.
Seit 1966 wurde er rasch zum Inbegriff österreichischer Rechtsgeschichte. Lagen die Anfänge noch im Mittelalter, so machte sich der Gelehrte rasch auch die Neuzeit völlig zu eigen. Er erschloss die Rechtsentwicklung in Österreich von 1848 bis 1918 ebenso wie das Personenrecht und widmete sich großen Österreicherinnen und Österreichern wie Maria Theresia, Mozart oder Leo Graf Thun-Hohenstein ebenso wie großen Nichtösterrreichern. Darüber hin |
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Grüner, Christian, Quantität und Qualität der europäischen Rechtsetzung (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 92). Lang, Frankfurt am Main 2011. XII, 530 S., 2 Abb., 1 Tab., zahlr. Graf. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Grüner, Christian, Quantität und Qualität der europäischen Rechtsetzung (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 92). Lang, Frankfurt am Main 2011. XII, 530 S., 2 Abb., 1 Tab., zahlr. Graf. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Gründung der europäischen Gemeinschaften hatte in erster Linie Kontrolle zum Ziel. Das bedeutete größtmöglichen Machtgewinn bei gleichzeitig geringstmöglichem Machtverlust. Dementsprechend wollten die beteiligten Gründerstaaten den Gemeinschaften nur so viel Zuständigkeit gewähren, wie für eine gegenseitige Kontrolle unabdingbar erschien.
Allerdings entwickelt ein Geschehen in seinem Verlauf vielfach auch eine Eigene Dynamik. Die mit Macht begabten Organe streben aus eigenem Interesse nach Ausweitung ihrer Zuständigkeiten. Dieser Vorgang erfordert von Zeit zu Zeit eine Überprüfung, wie sie für die Rechtsetzung der Verfasser in seiner von Gilbert Gornig betreuten, im Sommersemester 2010 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Marburg einleuchtend vorgenommen wird.
Dabei zeigt sich beispielsweise, dass die Zahl der geltenden Rechtsetzungsakte pro Jahr seit etwa 1995 stärker steigt als in den Jahren zuvor, wobei in absoluten Zahlen ausgedrückt die Verordnungen unangefochten den Spitzenplatz belegen und durchschnittlich 340 neuen Verordnungen etwa 32 neue Richtlinien gegenüberstehen. Inhaltlich zeigt der Verfasser erhebliche inhaltliche Mängel auf, die auf vielfältigen Ursachen beruhen. Realistischerweise hält er eine Optimierung allein auf juristischer Ebene für ausgeschlossen, schlägt aber dessenungeachtet eine vorrangige Thematisierung auf juristischer Ebene vor, für die er eigene Anregungen gibt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Gsänger, Johannes, Das Berufsrecht der Reichsnotarordnung vom 13. Februar 1937 und die Auswirkungen auf die Selbständigkeit der notariellen Standesvertretung - unter besonderer Berücksichtigung der Notare im Rheinland (= Schriften zum Notarrecht 17). Nomos, Baden-Baden 2010. 214 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Gsänger, Johannes, Das Berufsrecht der Reichsnotarordnung vom 13. Februar 1937 und die Auswirkungen auf die Selbständigkeit der notariellen Standesvertretung - unter besonderer Berücksichtigung der Notare im Rheinland (= Schriften zum Notarrecht 17). Nomos, Baden-Baden 2010. 214 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Mathias Schmoeckel freundschaftlich betreute, im Herbst 2009 durch die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation des Verfassers. Sie befasst sich nach den Worten des Autors mit der Entwicklung des Notariatsrechts im „Dritten Reich“ und den Maßnahmen der NS-Regierung zur „Gleichschaltung“ der notariellen Standesvertretung, die bis heute kaum Gegenstand wissenschaftlicher Darstellung gewesen seien. Seine Arbeit soll diese Lücke schließen.
Gegliedert ist sie einschließlich der Einleitung und der Zusammenfassung in insgesamt fünf Abschnitte, die im Kern zeitlich aufeinanderfolgen. Deswegen schildert der Verfasser zunächst Notarrecht und Zustand der notariellen Standesvertretung vor 1933. Das Schwergewicht legt er danach überzeugend auf die Rechtsvereinheitlichung und Gleichschaltung der notariellen Standesvertretung in den Jahren 1933-1937 und stellt dabei die Reichsnotarordnung vom 13. Februar 1937, deren Entstehung Werner Schubert an vom Verfasser nicht ausreichend zitierter Stelle bereits erörtert hatte, als „Kodifikation“ in den Mittelpunkt, verfolgt darüber hinaus aber unter der Überschrift „Rezeption“ den weiteren Ablauf bis zur Bundesnotarordnung vom 24. Februar 1961.
Im Ergebnis sollte die Verordnung „als numerus clausus“ die vielfältigen Notariatsgesetze der nach 1806 souverän gewordenen Länder ablösen, die ihrerseits der Notariatsordnung Kaiser Maximilians I. von 1512 gefolgt waren und die frühere Rechtseinheit beseitigt hatten. Beachtet wurde dabei in der Sache vor allem ein von dem jüdischen Berliner Rechtsanwalt und Notar Hermann Obern |
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Gschwend, Lukas/Ingber, Karin/Wehrle, Stefan, 150 Jahre Schweizerischer Juristenverein (1861-2011) (= Jubiläumsschrift/Publication commémorative/Pubblicazione commemorativa von ZDR/RDS). Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel 2011. 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Gschwend, Lukas/Ingber, Karin/Wehrle, Stefan, 150 Jahre Schweizerischer Juristenverein (1861-2011) (= Jubiläumsschrift/Publication commémorative/Pubblicazione commemorativa von ZDR/RDS). Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel 2011. 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 7. Juli 1861 wurde in Luzern der Schweizerische Juristenverein gegründet. Lukas Gschwend nahm dies zusammen mit Mitarbeitern zum Anlass, in einer eleganten Jubiläumsschrift die hundertfünfzigjährige Geschichte der wichtigen Berufsvereinigung bis zur Gegenwart zusammenzufassen. Dazu gliedert er sein Werk in insgesamt vier Teile.
Zunächst behandelt er auf der Grundlage des 1848 geschaffenen Bundesstaats die Gründung unter Federführung Philipp Willis, Nikolaus Rietschies und Johannes Ambergs im Kreise von insgesamt 45 Juristen aus verschiedenen Kantonen. Danach verfolgt er sorgfältig die erhebliche Bedeutung des Vereins für die Entwicklung des Privatrechts, des Strafrechts und des Prozessrechts einschließlich der Annäherungen an staats- und verwaltungsrechtliche Themen und der Schwerpunkte der Tätigkeit seit der Einhundertjahrfeier. Am Ende gibt er einen wertvollen Überblick über die Sammlung schweizerischer Rechtsquellen.
Trotz anfangs schwieriger Finanzierung konnten bis 1970 insgesamt 53 gediegene, bibliophile Bände ediert werden, die sich allerdings auf Bern und den Aargau konzentrierten, während die übrige Westschweiz, die gesamte Innerschweiz, Basel, Thurgau, Appenzell und das Tessin noch immer große weiße Flächen bildeten. 1980 errichtete die Schweizerische Juristenvereinigung eine Rechtsquellenstiftung mit Sitz in Lausanne, deren Zweck die Herausgabe der Schweizerischen Rechtsquellen ist. Infolge dieser Unterstützung konnten in den letzten 25 Jahren mehr als drei Dutzend neue Bände herausgegeben werden und sind unter dem jetzigen Präsidenten Lukas Gschwend 13 Projekte mit 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gang, so dass ein weiterer glücklicher Fortg |
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Güde, Wilhelm, Der Rechtshistoriker Guido Kisch (1889-1985) (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums 18). Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2010. 70 S. Besprochen von Hiram Kümper. |
Ganzen Eintrag anzeigen Güde, Wilhelm, Der Rechtshistoriker Guido Kisch (1889-1985) (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums 18). Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2010. 70 S. Besprochen von Hiram Kümper.
Dieses schmale Bändchen stellt die um einen umfangreichen Anmerkungsapparat und vier Quellenbeilagen ergänzte Schriftform eines Vortrags des Verfassers vom Oktober 2008 in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe dar. Güde, der in den 1960er Jahren zeitweise Guido Kischs Assistent in Basel war, zeichnet darin mit viel Sympathie den Lebensweg des berühmten Rechtshistorikers nach. Jener zeigte bekanntlich keinen Mangel an Selbstbewusstsein, ebenso wenig wie an kritischer Distanz zu sich: immer wieder hat er sich autobiographisch und selbstreflexiv in den Vorworten seiner Werke und an anderer Stelle geäußert, schließlich 1975 auch seine Memoiren unter dem Titel „Lebensweg eines Rechtshistorikers“ vorgelegt. Neben diese zahlreichen Ego-Dokumente und das beredte Zeugnis seiner Arbeiten treten die Erinnerungen einer langen Reihe von Gelehrten, mit denen Kisch in Korrespondenz stand oder die sich aus anderen Zusammenhangen seiner erinnern. Hier wäre sicher noch einiges zu heben. Vor allem der umfangreiche Teilnachlass im Frankfurter Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte etwa ist noch praktisch unerforscht; auch hier wird er nicht genutzt. Güdes warmherziges Portrait ist insofern sicher nicht das abschließende Werk zur Biographie des großen Gelehrten. Zu viel schlummert noch in den Archiven. Aber es ist ein Baustein unter vielen. Vor allem die vielen persönlichen Erinnerungen des Verfassers tragen weiter zu dem Bild bei, das uns von Guido Kisch überliefert ist. Bei den vier beigefügten Beilagen handelt es sich um Nachdrucke von anderweitig, zum Teil aber entlegener publizierten Beiträgen Kischs, die mehr illustrativen Charakter haben. Auch ein Beitrag aus dieser Zeitschrift (Schöffenspruchsammlungen, in: ZRG GA 39, 19 |
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Gudmundsson, Óskar, Snorri Sturluson - Homer des Nordens. Eine Biographie. Aus dem Isländischen übersetzt v. Jucknies, Regina. Mit einem Vorwort v. Simek, Rudolf. Böhlau, Köln 2011. 447 S. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gudmundsson, Óskar, Snorri Sturluson - Homer des Nordens. Eine Biographie. Aus dem Isländischen übersetzt v. Jucknies, Regina. Mit einem Vorwort v. Simek, Rudolf. Böhlau, Köln 2011. 447 S. Besprochen von Martin Moll.
Die bis 1945 beliebte Schwärmerei für alles Germanisch-Nordische liegt nun so weit zurück, dass außerhalb Islands heute nur mehr Wenige Snorri Sturluson (1178 oder 1179-1241) als den berühmtesten und produktivsten Schöpfer der mittelalterlichen Isländer-Sagas identifizieren können. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der in Reykjavik tätige Historiker Óskar Gudmundsson eine ins Deutsche übersetzte Biographie des Skalden Snorri vorlegt, die ausweislich ihres wissenschaftlichen Apparates auf einer breiten, meist in isländischer Sprache verfassten Forschungsliteratur basiert.
Leider stellt dieses wohl für die mit der Thematik besser vertrauten Landsleute des Verfassers geschriebene Buch für deutschsprachige Leser eine überaus trockene, schwer verständliche Kost dar, die durch das Fehlen von Abbildungen und aussagekräftigen Landkarten noch unverdaulicher wird. Dies liegt nicht an der Übersetzerin, die sich um eine lebendige, gegenwartsnahe Ausdrucksweise bemüht hat, wenngleich nicht einsichtig ist, warum sie die Orkney-Inseln mit dem völlig ungebräuchlichen „die Orkaden“ übersetzt. Die Kritik richtet sich an den Verfasser, der keine Biographie im eigentlichen Wortsinn vorlegt, sondern eine im Stil mittelalterlicher Annalen gehaltene, jahresweise Schilderung der Lebensstationen Snorris. Konsequenterweise setzt das Buch ein, als der dreijährige Snorri zu Zieheltern gegeben wurde, und endet ebenso abrupt mit dessen Ermordung im September 1241. Lediglich das Vorwort Rudolf Simeks geht kurz auf die Bedeutung des Literaten Snorri ein, der Haupttext beinhaltet weder eine einleitende Darlegung von Fragestellung, Methoden und Quellen noch eine abschließende Würdigung.
Auf rund 350 Seiten Text folgt der Leser buc |
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Hackel, Freimut Alexander, Die Entstehung einer eigenständigen bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine Analyse der Judikatur des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zwischen 1879 und 1919 anhand ausgewählter Fragestellungen (= Rechtsgeschichtliche Studien 42). Kovač, Hamburg 2011. 378 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Rainer Arnold betreute Regensburger Dissertation des Verfassers. Sie widmet sich vertiefend einem territorialen Teilbereich der Einrichtung einer besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit innerhalb des Deutschen Reiches. Damit kann sie über die Baden, Württemberg und Bayern gemeinsam betreffende Quellenstudie Gernot Sydows trotz schwieriger Quellenlage hinausgelangen.
Der Verfasser gliedert seine Untersuchung in sechs Kapitel, in die er jeweils vorweg einführt. Er beginnt mit den Vorläufern (Hofrat, geheimer Rat, Staatsrat) bis zur Errichtung des dem badischen und preußischen Vorbild (von 1863 bzw. 1875) folgenden bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (ohne eigene Untergerichte) nach dem Gesetz vom (12. Juli 1878/)8. August 1878, das gleichzeitig mit dem Reichsgerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 in Kraft treten sollte und erst durch Gesetz vom 23. September 1946 aufgehoben wurde, skizziert dann das Wesen der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, beschreibt die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit und behandelt den Schutz subjektiv-öffentlicher Rechte sowie die Überprüfung des verwaltungsbehördlichen Ermessens. Am Ende fasst er seine Ergebnisse zusammen.
In den ersten 25 Jahren des Bestehens des Verwaltungsgerichtshofs fielen nach Ausweis der älteren Literatur 11435 Streitsachen an, in den folgenden 25 Jahren 13737. Mit Friedrich Merzbacher bewertet der Verfasser den Verwaltungsgerichtshof als eine Einrichtung, die für die Erfüllung der Aufgaben des modernen Rechtsstaats und für die neuzeitliche Verwaltungsrechtspflege unentbehrlich werden sollte. Allerd |
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Haeberli, Simone, Der jüdische Gelehrte im Mittelalter. Christliche Imaginationen zwischen Idealisierung und Dämonisierung (= Mittelalter-Forschungen 32). Thorbecke, Ostfildern 2010. XII, 332 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg. |
Ganzen Eintrag anzeigen Haeberli, Simone, Der jüdische Gelehrte im Mittelalter. Christliche Imaginationen zwischen Idealisierung und Dämonisierung (= Mittelalter-Forschungen 32). Thorbecke, Ostfildern 2010. XII, 332 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
In diesem Buch geht es nicht eigentlich um eine Geschichte des Rabbinats als des die jüdische Gelehrtenwelt verkörpernde Institution. Vielmehr geht es um Projektionen des christlichen Mittelalter, das sich in Dichtung und Chronistik manifestierte, um eine Darstellung des Jüdischen in der christlichen Gedankenwelt und damit um Abgrenzungsstrategien zur Selbstvergewisserung. Insofern bietet diese 2008 im Fach „Mediävistische Germanistik“ geschriebene Berner Dissertation keine Darstellung von Entwicklungen der jüdischen Kultur im Mittelalter, und schon gar nicht rechtshistorischer Konstrukte, die allein Gegenstand einer Rezension in dieser Zeitschrift sein sollten. Dies mindert aber den Wert dieser Arbeit in keiner Weise, und auch auf dem Umweg über Imaginationen erfährt man Mansches über das Geistesleben der Juden im Mittelalter. Schon einleitend macht die Autorin den Unterschied deutlich. Wenn der jüdische Gelehrte als eine durch Schriftkenntnis und intellektuelle Fähigkeiten herausragende Person verstanden wird, die in besondere Weise die jüdische Welt zu repräsentieren in der Lage ist, so wird in der christlichen Umwelt gerade dies in Frage gestellt. Ihm wird vielmehr Verstocktheit unterstellt, da er bei tieferem Nachdenken im Rahmen von Disputationen in der Lage sein sollte, die Wahrheit des christlichen Glaubens zu erkennen. Auf diesen Widerspruch hin analysiert die Autorin lateinische und volkssprachliche Texte unterschiedlichster Art. Die dort erkennbar werdenden Imaginationen verbleiben für die Autorin allerdings nicht im Imaginären, sondern gelangen über das menschliche Handeln in die ‚Welt des Tatsächlichen’ und lösen damit Handlungen aus. Zudem sind die tradierten Judenbilder in der Zeit von 1150 bis 1 |
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Haft, Fritjof, Aus der Waagschale der Jurisprudenz. Eine Reise durch 4000 Jahre Rechtsgeschichte,. 4. Aufl. Beck, München 2009. XI, 324 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Haft, Fritjof, Aus der Waagschale der Jurisprudenz. Eine Reise durch 4000 Jahre Rechtsgeschichte,. 4. Aufl. (Beck im) dtv, München 2009. XI, 324 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Fritjof Haft, emeritierter Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik in Tübingen hat sich während seines ganzen Lebens durch ungewöhnliche Vielseitigkeit ausgezeichnet, die den 2005 eigentlich pensionierten Rechtslehrer zur Gründung der Normfall GmbH in München zwecks Entwicklung computergestützter Werkzeuge für Juristen und 2011 auf den Lehrstuhl für Rechtsinformatik und Strafrecht der European Business School (Law School Wiesbaden) geführt hat. Auf diesem interessanten Wege ist auch eine bemerkenswerte Frucht für die Rechtsgeschichte entstanden. Erstmals 1986 legte Haft nämlich im deutschen Taschenbuchverlag ein Lesenbuch aus 2000 Jahren Rechtsgeschichte im Umfang von 250 Seiten vor.
Dieses traf den Publikumsgeschmack so genau, dass es in leicht veränderter Form 1990 in zweiter Auflage und in durchgesehener Form 2001 in dritter Auflage erscheinen konnte. Seitdem ist aus 2000 Jahren Lesebuch eine 4000 Jahre umfassende Zeitreise geworden. Die Eckpunkte sind trotz der Erweiterung des Umfangs auf 324 Seiten zu Recht gleich geblieben.
Dem Verfasser geht es vor allem darum, die „Sache Recht“ in all ihrer Vielfalt, ihren Höhen und Tiefen und ihren Wahrheiten und Irrtümern lebendig zu machen. Dazu verwendet er (jetzt) 12 Ideen von der schwarzen Katze im Sack der Jurisprudenz bis zur modernen, vom Verfasser an Hand eines unvergesslichen Beispiels illustrierten, aus Amerika rezipierten Mediation, 13 Klassiker des Rechtsdenkens von den Sophisten bis zu Oliver Wendell Holmes, Jr., 12 davon anscheinend verschiedene Rechtswissenschaftler von Savigny bis Arthur Kaufmann, 12 Gesetze (!) vom Codex Hammurapi über den Sachsenspiegel bis zum Einigungsvertrag, 12 Gerichte von ihrer Erfindung mit Hilfe zweier Pfunde Goldes b |
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Hagemann, Hans-Rudolf, Vielschichtiges Recht. Zivilrechtspflege im neuzeitlichen Basel. Schwabe, Basel 2009. 269 S. Besprochen von Reinhard Schartl. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hagemann, Hans-Rudolf, Vielschichtiges Recht. Zivilrechtspflege im neuzeitlichen Basel. Schwabe, Basel 2009. 269 S., 1 Umschlagbild,1 Karte. Besprochen von Reinhard Schartl.
Der Verfasser, ehemaliger Ordinarius der Universität Basel, ist bereits in den 1980er Jahren durch seine zweibändige Untersuchung des Basler Rechtslebens im Mittelalter hervorgetreten. Er legt nunmehr eine Fortsetzung dieser Darstellung für die Zeit bis 1800 vor. Mit dem Titel will er darauf hinweisen, dass in Basel mehrere Rechtsschichten zusammentrafen: eine Anspruchsordnung zwischen gleichgeordneten Einzelnen mit einer durch sitten- und wohlfahrtspolizeiliche Vorschriften den Einzelnen auferlegte Pflichtenordnung, die auch durch die Baseler Universität geförderte Aufgeschlossenheit gegenüber dem gelehrten Recht einerseits, die starke Verhaftung der Gerichtsverfassung und Rechtspflege im mittelalterlichen Schöffenrecht andererseits sowie die fortschreitende Verwissenschaftlichung des städtischen Rechtslebens gegenüber den herkömmlichen Rechtsgewohnheiten der Landschaft. Es ist aber nicht zu verkennen, dass derartige Schichten gleichermaßen in anderen Städten des Reiches aufeinander trafen, so dass Basel nur ein Beispiel von vielen sein kann. Über das neuzeitliche Basler Recht liegen monographische Behandlungen einzelner Themen vor, die Hagemann ebenso auswertet wie die bereits im 19. Jahrhundert von Johannes Schnell herausgegebenen „Rechtsquellen von Basel. Stadt und Land“. Daneben arbeitet er ungedruckte Quellen des kantonalen Staatsarchivs ein. Die in vier Kapitel gegliederte Untersuchung beschreibt im ersten Kapitel die Stadt Basel und ihr Territorium, das sich durch seit dem späten 14. Jahrhundert erworbene Herrschaften im Umkreis bildete. Im zweiten Kapitel stellt der Verfasser die Basler Rechtsquellen dar. Beginnend mit der Gesetzgebung stellt er zunächst fest, dass die Zivilgesetzgebung des Basler Rates zu einer Rechtsvereinheitlichung im gesamten Territ |
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Hahn, Eva/Hahn, Hanns Henning, Die Vertreibung im deutschen Erinnern. Legenden, Mythos, Geschichte. Schöningh, Paderborn 2010. 839 S. 29 Abb., 32 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. IT. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hahn, Eva/Hahn, Hanns Henning, Die Vertreibung im deutschen Erinnern. Legenden, Mythos, Geschichte. Schöningh, Paderborn 2010. 839 S. 29 Abb., 32 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die in Prag geborene, seit 1968 in der Bundesrepublik Deutschland lebende, zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Collegium Carolinum in München tätige, bis 1993 unter dem Namen Eva Schmidt-Hartmann publizierende, dann als unabhängige Historikerin in Oldenburg wirkende Verfasserin und ihr 1947 in Zwickau geborener, bei Theodor Schieder in Köln 1976 promovierter, 1986 habilitierter, seit 1992 in Oldenburg als Professor für moderne osteuropäische Geschichte lehrender Ehemann befassen sich seit vier Jahrzehnten mit der Geschichte der deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Beziehungen sowie mit dem Erinnern an die Vertreibung in Deutschland, Polen und dem heutigen Tschechien. Ihr Interesse an ihrem Thema entspringt hauptsächlich der Überlegung, dass derjenige, der verzerrte Bilder der Vertreibung im Kopf hat, die Geschichte des Zweiten Weltkriegs nicht verstehen kann, und wer sie nicht versteht, sich in der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts nicht orientieren kann. Dementsprechend vertreten sie zutreffend die Überzeugung, dass es der Traditionen der deutschen Geschichtswissenschaft nicht angemessen ist, die Schicksale der Vertriebenen mit einem Schleier nebulöser Legenden zu überdecken, worin sie sich nicht zuletzt durch das große Interesse Oldenburger Studierender an der Vorlesung über die Vertreibung im Sommersemester 2005 bestens bestätigt sehen.
Gegliedert ist das gewichtige, auf seiner Vorderseite mit einer Gedenkbriefmarke der deutschen Bundespost an zwanzig Jahre Vertreibung im Jahre 1965 auf einem Ausschnitt einer Mitteleuropakarte des Jahres 1943 geschmückte, die Anmerkungen gesammelt am Ende anfügende Werk in vier Teile. Teil 1 behandelt in einer Galerie der Erinnerungsbilder die Vertreibung nach 60 Jahren, Teil 2 verdrängt |
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Hallama, Peter, Zwischen Volksfront und Blockbildung. Die Wiener Tschechen und die KSČ 1948-1952. StudienVerlag, Innsbruck 2010. 215 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Hallama, Peter, Zwischen Volksfront und Blockbildung. Die Wiener Tschechen und die KSČ 1948-1952. StudienVerlag, Innsbruck 2010. 215 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der durch die Ablichtung einzelner Dokumente und einige Fotos bereicherte Taschenbuchband gibt die vom Verfasser nach dem Studium der Geschichte und Politikwissenschaft in Wien und Prag in Wien vorgelegte Diplomarbeit wieder. Sie behandelt auf der Grundlage umfangreicher Archivstudien die nach der Machtübernahme der Kommunisten in der Tschechoslowakei unter den in Wien lebenden Tschechen entstehenden Konflikte, die beeinflusst von der Kommmunistischen Partei sowohl der Tschechoslowakei wie auch Österreichs erst seit der Wende im Jahre 1989 an Bedeutung verloren. Damit schließt der Verfasser ansprechend eine bisher bestehende Lücke, wiw sie in ähnlicher Weise an vielen Stellen noch besteht und durch vergleichbare Arbeiten geschlossen werden könnte.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Hammacher, Klaus, Rechtliches Verhalten und die Idee der Gerechtigkeit. Ein anthropologischer Entwurf. Nomos, Baden-Baden 2011. 689 S. Besprochen von Walter Pauly. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hammacher, Klaus, Rechtliches Verhalten und die Idee der Gerechtigkeit. Ein anthropologischer Entwurf. Nomos, Baden-Baden 2011. 689 S. Besprochen von Walter Pauly.
Unter verlockendem Titel wie Untertitel unternimmt der emeritierte Aachener Philosoph explizit in der „Tradition des historischen Rechtsdenkens“ (S. 21) einen Streifzug durch die gesamte Welt des Rechts. Seinem Selbstverständnis nach handelt es sich um eine Rechtsphilosophie, der Konzeption nach um den „zweiten Teil einer Praxis als Verhaltenslehre“ (S. 15). Nicht nur aus dem historischen Kontext, sondern zugleich in handlungslogischer Einbettung unter Einbeziehung der Wissenschaft vom Menschen sollen das Recht und seine Begriffe verstanden werden. Ansatz und Methode erläutern die der Kapitelfolge vorangestellten „Prolegomena“ im Sinne einer „transzendierenden Analyse“, welche die Erkenntnisse der vergleichenden Verhaltenslehre aus einer transzendentalen Perspektive erschließen will, wobei „hinter aller Rechtsentwicklung“ als regelndes Prinzip die „Idee der Gerechtigkeit“ stehe und diese sich wiederum inhaltlich aus der religiösen „Erfahrung der Transzendenz“ (S. 31) speise. Am Ende der Ausführungen folgen, wie dann auch bei den einzelnen Kapiteln, hochgelehrte Exkurse, hier etwa zu Karl-Otto Apels Transzendentalpragmatik, Gehlens Anthropologie und Luhmanns Emergenzbegriff. Das erste Kapitel entfaltet die das „Rechtsverhältnis bildenden Grundbegriffe“, was bereits in der Formulierung auf Fichte verweist, der neben Kant und noch vor Spinoza zu den am häufigsten herangezogenen Autoren gehört und dessen Lehre von der „Aufforderung“ über den Erwartungs- und Vertrauensbegriff mit dem „beständigen Willen“ verknüpft wird, der seinerseits „die grundlegende anthropologische Voraussetzung des Rechts“ bilde (S. 43f.). Die damit zentrale Festigkeit und Beständigkeit des Willens im Sinne eines „elementaren Sich-Verlassens“ lasse sich nur durch einen Transzendenzbezug sicherstellen, weshalb auc |
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Hammel-Kiesow, Rolf/Puhle, Matthias/Wittenburg, Siegfried (Fotos), Die Hanse. Primus, Darmstadt 2009. 280 S., 120 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Hammel-Kiesow, Rolf/Puhle, Matthias/Wittenburg, Siegfried (Fotos), Die Hanse. Primus, Darmstadt 2009. 280 S., 120 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Edinburgh, Bergen, Oslo, Abo, Novgorod, Smolensk, Krakau, Halle, Göttingen, Köln und London grenzen auf der im vorderen Innendeckel des stattlichen Dokumentationsbandes wiedergegebenen Landkarte die Hanse (im Jahr 1554) ein. Der in Stuttgart 1949 geborene, nach dem Studium von Geschichte, Germanistik und politischer Wissenschaft in Heidelberg bei Hermann Jakobs promovierte, seit 1978 in Lübeck tätige, spätestens seit etwa 2000 als führender Hansekenner profilierte Rolf Hammel-Kiesow und der 1955 in Braunschweig geborene, nach dem Studium von Geschichte, Germanistik, Philosophie und Pädagogik in Braunschweig 1984 über die Politik der Stadt Braunschweig innerhalb des sächsischen Städtebundes und der Hanse im späten Mittelalter promovierte, seit 1980 in seiner Heimatstadt und seit 1991 in Magdeburg tätige Matthias Puhle wollen gemeinsam ein umfassendes Bild dieser gemeineuropäischen Einrichtung auf der Grundlage der vorliegenden Literatur zeichnen. Zahlreiche, überwiegend farbige Abbildungen veranschaulichen ihre gut lesbaren, sachkundigen Ausführungen.
Das Werk beginnt mit dem Präludium Europa im Aufbruch, in dem Rolf Hammel-Kiesow das nördliche Europa zwischen 1000 und 1150 beschreibt und in einem Exkurs Soest als Ursprung der Hanse in Westfalen versteht. In unregelmäßiger Abwechslung befassen sich beide Autoren dann in 16 Einzelabschnitten mit der Entstehung der Hanse, der Organisation der Hanse, dem hansischen Handel, der Hanse im europäischen Konzert und mit dem Erbe der Hanse. In Exkursen gehen sie dabei nacheinander auf Visby, Wismar, Riga, Bergen, Zwolle, Stralsund, Lübeck, Köln, Thorn, Lüneburg, Bremen, Hamburg, Braunschweig, Danzig, Münster und Reval näher ein.
Das Buch wendet sich insgesamt an einen möglichst großen Leserkreis. Es stellt daher naheliegenderweise den ge |
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Hammerstein, Notker, Geschichte als Arsenal. Ausgewählte Aufsätze zu Reich, Hof und Universitäten der Frühen Neuzeit, hg. v. Maaser, Michael/Walther, Gerrit (= Schriftenreihe des Frankfurter Universitätsarchivs 3). Wallstein, Göttingen 2010. 437 S., Ill. Besprochen von Hans-Christof Kraus. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hammerstein, Notker, Geschichte als Arsenal. Ausgewählte Aufsätze zu Reich, Hof und Universitäten der Frühen Neuzeit, hg. v. Maaser, Michael/Walther, Gerrit (= Schriftenreihe des Frankfurter Universitätsarchivs 3). Wallstein, Göttingen 2010. 437 S., Ill. Besprochen von Hans-Christof Kraus.
Unter dem Titel „Res publica litteraria“ erschien im Jahr 2000 ein erster Band mit ausgewählten Studien Notker Hammersteins, dem Doyen der deutschen Universitäts-, Bildungs- und Wissenschaftsgeschichte der Frühen Neuzeit. Der Frankfurter Emeritus gehört – das beweist jener erste Band ebenso wie die soeben erschienene zweite Sammlung – zu den leider nur selten anzutreffenden wissenschaftlichen Autoren, die man nicht nur deshalb gerne liest, weil sie wirklich etwas, und zwar immer etwas Neues, Originelles und Interessantes, zu sagen haben, sondern auch, weil sie vorzüglich, nämlich deutlich, eingängig und gut verständlich schreiben können. So greift man zu diesem Band besonders gern – und das auch dann, wenn man einige der darin abgedruckten Studien früher schon einmal gelesen hat. Nachgerade klassische Abhandlungen finden sich darin, etwa der Aufsatz über das „vierte Weltreich“ in der Lehre der Reichsjuristen von 1987, als deren intimer Kenner Hammerstein seit der Veröffentlichung seiner bis heute grundlegenden Habilitationsschrift „Jus und Historie“ bekannt ist. Erhellend und gedanklich durchdringend zugleich sind auch seine Einzelstudien zu Leibniz, Thomasius, Wolff, Möser und besonders seine schon 1971 in der „Historischen Zeitschrift“ publizierte Antrittsvorlesung über das politische Denken des jüngeren Moser. In der gesamten Frühen Neuzeit ist Hammerstein zuhause, und es fällt ihm ebenso leicht, klug und kenntnisreich über das politische Denken der oberdeutschen Humanisten zu reflektieren oder über Staatsanschauungen im Kontext der Konfessionalisierung zu handeln wie über italienische Architekturtraktate der Renaissance, über die adlige Musikpraxis an |
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Hamza, Gábor, Entstehung und Entwicklung der modernen Privatrechtsordnungen und die römischrechtliche Tradition, in sprachlicher Hinsicht gemeinsam mit Buzády, Csongor verfasst (= ELTE Rechtswissenschaft 5). ELTE Eötvös Univ. Verlag, Budapest 2009. 826 S. Besprochen von Gunter Wesener. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hamza, Gábor, Entstehung und Entwicklung der modernen Privatrechtsordnungen und die römischrechtliche Tradition, in sprachlicher Hinsicht gemeinsam mit Buzády, Csongor verfasst (= ELTE Rechtswissenschaft 5). ELTE Eötvös Univ. Verlag, Budapest 2009. 826 S. Besprochen von Gunter Wesener.
Nur zwei Jahre nach dem Erscheinen von Hamzas „Wege der Entwicklung des Privatrechts in Europa“, Passau 2007 (dazu meine Besprechung in dieser Zeitschrift 125, 2008, 595f.), liegt nun eine sehr stark erweiterte Neubearbeitung dieses Buches vor. Manche Abschnitte sind völlig neu, so der gesamte IV. Teil.
In einem einführenden Abschnitt „Harmonisierung des Privatrechts und die römischrechtliche Tradition in Europa“ wird zu Recht die wichtige Rolle des römisch-gemeinen Rechts bei einer Vereinheitlichung der europäischen Privatrechte hervorgehoben. Nicht zutreffend ist aber wohl die Feststellung, dass die Vertragsfreiheit zu den Grundprinzipien des römischen Rechts zu zählen sei (S. 22). Im klassischen römischen Recht bestand zunächst eine Typengebundenheit. Sie wurde erst allmählich auf verschiedenen Wegen gelockert (durch prätorische actiones utiles und in factum, durch Anerkennung von klagbaren pacta, durch Ausbildung der Innominatkontrakte). Die grundsätzliche Anerkennung der materiellen Vertragsfreiheit (Gestaltungsfreiheit) erfolgte aber erst nach bedeutenden Entwicklungen im kanonischen Recht und im Usus modernus durch das Naturrecht[1].
Der erste Teil (S. 38-56) hat „die Anfänge des Privatrechts in Europa“, insbesondere die justinianische Gesetzgebung, zum Gegenstand, der zweite Teil (S. 57-174) „die Entwicklung des Privatrechts in Europa im Mittelalter“, wobei auch das kanonische Recht Berücksichtigung findet (S. 63ff.).
Der umfangreiche dritte Teil (S. 175-601) behandelt „die Entwicklung und die Kodifikation des Privatrechts in Europa und im Kaukasus in der Neuzeit“, ausgehend vom Usus modernus pandectarum über Naturrecht |
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Hamza, Gábor, Iura antiqua ac iura moderna methodo comparativa investigata - Opera selecta = Ausgewählte Schriften zur antiken Rechtsgeschichte, zur Rechtsvergleichung und zum geltenden Recht, Band 1. Elte Eötvös Kiadó, Budapest 2010. 337 S. Besprochen von Gunter Wesener. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hamza, Gábor, Iura antiqua ac iura moderna methodo comparativa investigata - Opera selecta = Ausgewählte Schriften zur antiken Rechtsgeschichte, zur Rechtsvergleichung und zum geltenden Recht, Band 1. Elte Eötvös Kiadó, Budapest 2010. 337 S. Besprochen von Gunter Wesener.
Aus Anlass des 60. Geburtstages Gábor Hamzas ist der erste Band seiner „Ausgewählten Schriften“ erschienen. Er enthält Abhandlungen zum römischen Recht und zu dessen Fortleben.
Im ersten Teil („Römisches Recht und die Antike“) finden sich zwei Arbeiten zu Cicero, eine Studie zum Begriff des ius naturale bei Cicero (S. 19ff.) sowie der «optimus status civitatis» in der Staatslehre Ciceros (S. 47ff.) mit einer umfassenden Bibliographie.
Im Beitrag zur Frage einer rechtsgeschäftlichen Vertretung im römischen Recht (S. 65ff.) wird auf die Rolle der Reederklage, der actio exercitoria, sowie der Geschäftsleiterklage, der actio institoria, eingegangen. Die Erweiterung derselben zur actio ad exemplum institoriae actionis wurde von Ernst Rabel als „Ruhmesblatt Papinians“ bezeichnet. Diese erweiterte Klage begründet eine Haftung des Geschäftsherrn für den Fall, dass nicht ein institor, sondern ein häuslicher Vermögensverwalter (procurator) Geschäftsschulden in seinem Tätigkeitsbereich eingegangen ist[1]. Hamza (S. 100f.) betont das in sozialer Hinsicht gegebene hierarchische Verhältnis zwischen dominus und procurator, welches die Theorie des sogenannten „Organgedankens“ bekräftige.
Ein weiterer Beitrag ist der Frage der Sachmängelhaftung beim Kauf im nachklassischen römischen Recht gewidmet (S. 127ff.). Hamza kommt zum Ergebnis, dass die Mängelhaftung bereits im klassischen Recht entwickelt war, in der Zeit der Nachklassik weitgehend unverändert blieb und in das justinianische Gesetzeswerk übernommen wurde.
Die knappen Beobachtungen über die kommerzielle Praxis im römischen Recht (S. 151ff.) haben vor allem actio exercitoria und institoria zum |
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 2 Grundrechte in Deutschland. Allgemeine Lehren 1. C. F. Müller, Heidelberg 2007. XXIV, 1462 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 2 Grundrechte in Deutschland. Allgemeine Lehren 1. C. F. Müller, Heidelberg 2007. XXIV, 1462 S.
Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 3 Grundrechte in Deutschland. Allgemeine Lehren 2. C. F. Müller, Heidelberg 2009. XXXI, 1388 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Der Zusammenhang von Recht und Gerechtigkeit ist schwer zu präzisieren und doch ist er jedem geläufig, wie sich spätestens dann zeigt, wenn ein Kassenbon im Wert weniger Cents ein Urteil über das Ende einer Arbeitsbiographie begründen soll. Die kontinentaleuropäische wissenschaftliche Rechtsfindung tut sich nicht leicht mit der richtigen – gerechten – Einordnung, ist doch Ausgangspunkt der Rechtsfindung das Gesetz, dessen Korrektur durch die Epikie nicht willkürlich verlaufen, andererseits aber auch nicht fehlen darf. Seit jeher benötigt die Rechtsordnung ein kritisches Potential, an dem die gesetzlichen Normen gemessen werden können, mit dessen Hilfe letztlich die Gerechtigkeit des Rechts festgestellt werden kann. Über Jahrhunderte hinweg bediente man sich dazu des Naturrechts in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. Das 19. Jahrhundert überlagerte und verdrängte gewissermaßen diese Funktion des Naturrechts mit der geschichtlichen Betrachtung des Rechts. Und diese wich auf dem Höhepunkt staatlichen Denkens im 20. Jahrhundert der Verfassung. Nicht unähnlich dem Grafen Münchhausen, der sich am eigenen Schopfe aus einem Sumpf zu retten vermag, schickt sich die Rechtswissenschaft an, aus sich heraus, aus dem positiven Verfassungsrecht heraus die Aufgabe der Rechtskritik zu erledigen. Alles gesetzte Recht unterliegt dem Vorbehalt der Verfassungsmäßigkeit, auch wenn man mit europäischem Recht durch geschickte Winkelzüge, die hier nicht thematisiert werden können, zu anderen Ergebnissen kommt, wie die Antidiskriminierungspolitik le |
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 3 Grundrechte in Deutschland. Allgemeine Lehren 2. C. F. Müller, Heidelberg 2009. XXXI, 1388 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 3 Grundrechte in Deutschland. Allgemeine Lehren 2. C. F. Müller, Heidelberg 2009. XXXI, 1388 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Der Zusammenhang von Recht und Gerechtigkeit ist schwer zu präzisieren und doch ist er jedem geläufig, wie sich spätestens dann zeigt, wenn ein Kassenbon im Wert weniger Cents ein Urteil über das Ende einer Arbeitsbiographie begründen soll. Die kontinentaleuropäische wissenschaftliche Rechtsfindung tut sich nicht leicht mit der richtigen – gerechten – Einordnung, ist doch Ausgangspunkt der Rechtsfindung das Gesetz, dessen Korrektur durch die Epikie nicht willkürlich verlaufen, andererseits aber auch nicht fehlen darf. Seit jeher benötigt die Rechtsordnung ein kritisches Potential, an dem die gesetzlichen Normen gemessen werden können, mit dessen Hilfe letztlich die Gerechtigkeit des Rechts festgestellt werden kann. Über Jahrhunderte hinweg bediente man sich dazu des Naturrechts in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. Das 19. Jahrhundert überlagerte und verdrängte gewissermaßen diese Funktion des Naturrechts mit der geschichtlichen Betrachtung des Rechts. Und diese wich auf dem Höhepunkt staatlichen Denkens im 20. Jahrhundert der Verfassung. Nicht unähnlich dem Grafen Münchhausen, der sich am eigenen Schopfe aus einem Sumpf zu retten vermag, schickt sich die Rechtswissenschaft an, aus sich heraus, aus dem positiven Verfassungsrecht heraus die Aufgabe der Rechtskritik zu erledigen. Alles gesetzte Recht unterliegt dem Vorbehalt der Verfassungsmäßigkeit, auch wenn man mit europäischem Recht durch geschickte Winkelzüge, die hier nicht thematisiert werden können, zu anderen Ergebnissen kommt, wie die Antidiskriminierungspolitik le |
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, hg. v. Merten, Detlef/Papier, Hans-Jürgen. Bd. 6,1 Europäische Grundrechte I. C. F. Müller, Heidelberg 2010. XXXVI, 1444 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
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60 Jahre nach der Unterzeichnung der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ durch die damaligen Mitglieder des Europarates am 4. November 1950 ist der erste Teilband des Handbuchs der Grundrechte, der sich speziell mit den „Europäischen Grundrechten“ beschäftigt, erschienen. Er geht dem Halbband 2 [zu diesem vgl. meine Rezension in dieser Zeitschrift, Bd. 127 (2010), S. ▌▌] systematisch voraus, auch wenn er ihm zeitlich nachfolgt, da die so wichtige Europäische Grundrechtecharta erst mit dem Vertrag von Lissabon 2009 positivrechtliche Bedeutung erlangt hat. Es war sinnvoll, diesen Zeitpunkt abzuwarten und erst dann den Band zu veröffentlichen. Die Dynamik der Europäisierung dürfte wohl aus der Perspektive späterer Generationen der für die Rechtsentwicklung bedeutsamste Vorgang in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sein. So ist es verdienstvoll, dass das Handbuch der Grundrechte die europäische Entwicklung so fundiert aufnimmt.
Gegenstand des hier anzuzeigenden Bandes des Handbuchs der Grundrechte sind die Grund- und Menschenrechte vor allem auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Unionsrechts, insbesondere auch der Grundrechtecharta. Stets stellt sich auch die Frage nach der Grundrechtsdurchsetzung, die in zwei Abschnitten behandelt wird (§§ 150, 165). Vorangestellt ist ein Grundsatzartikel über die Grundrechte als europäische Leitvorstellung (Axel Frhr. von Campenhausen, § 136, S. 3-43), der hier nähere Betrachtung verdient. Sein Zugriff ist historisch und deutet die Grundrechte im Sinne einer „Großerzählung“ als ein Produkt von Judentum, Christentum und griechisch-römischer Antike. Reizvoll ist es, sich auf den Europabegriff einzulassen (Rn. 3ff.), den von Cam |
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Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Band 5 Rechtsquellen, Organisation, Finanzen, hg. v. Isensee, Josef/Kirchhof, Paul, 3. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2007. XLIII, 1662 S. Besprochen von Andreas Kley |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Band 5 Rechtsquellen, Organisation, Finanzen, hg. v. Isensee, Josef/Kirchhof, Paul, 3. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2007. XLIII, 1662 S. Besprochen von Andreas Kley.
Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band 6 Der Bundesstaat, hg. v. Isensee, Josef/Kirchhof, Paul, 3. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2008. XLII, 1392 S. Besprochen von Andreas Kley.
Der fünfte Band beschäftigt sich mit den Mitteln des staatlichen Handelns. Das Thema eröffnet ein beeindruckender Grundlagenartikel Paul Kirchhofs (S. 3-134). Der Mitherausgeber und Autor sieht die Idee des Rechtsstaats als eines „Schleusenbegriffs“ im Schutz der Freiheit des einzelnen. Diese gewährleistet er durch „rechtliche Gewährleistungen und Rechtsinstitute“ und durch die Sicherung des individuellen Handelns mittels staatlicher Einrichtungen (S. 4). Er wehrt auch Störungen ab, sorgt für die Durchsetzung des Gemeinwohls und „plant und lenkt Entwicklungen des öffentlichen Lebens“ (S. 4). Kirchhof deutet Gefährdungen schon ganz am Anfang an, indem er den Kausalzusammenhang herstellt: „Je mehr das Recht (…) an gestaltender Kraft verliert (…), desto mehr muss der Staat die Kraft zu Frieden und Recht zurückgewinnen“. Der Autor wird freilich bald konkreter, indem er die Gefahren direkt nennt: Die Normenflut und die Normenänderungsflut „machen das Gesetzesrecht unübersichtlich und widersprüchlich, verweigern dem Bürger rechtliche Planungssicherheit, nehmen dem Recht Vertrautheit und damit Vertrauen“ (S. 5). Der Wille des Gesetzgebers und gesellschaftlicher Gruppen, jeden Einzelfall im Gesetz zu regeln, machen die Gesetzgebung und ihre Anwendung anfällig für Willkür und verletzen in der Sache das Verbot des Einzelfallgesetzes gemäss Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Als Abhilfe rät der Autor, dass sich das Gesetz auf das „Wesentliche zu beschränken habe und dadurch Gestaltungsmacht zurückzugewinnen vermöge (S. 7).
Damit s |
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Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band 6 Der Bundesstaat, hg. v. Isensee, Josef/Kirchhof, Paul, 3. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2008. XLII, 1392 S. Besprochen von Andreas Kley. |
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Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band 6 Der Bundesstaat, hg. v. Isensee, Josef/Kirchhof, Paul, 3. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2008. XLII, 1392 S. Besprochen von Andreas Kley.
Der fünfte Band beschäftigt sich mit den Mitteln des staatlichen Handelns. Das Thema eröffnet ein beeindruckender Grundlagenartikel Paul Kirchhofs (S. 3-134). Der Mitherausgeber und Autor sieht die Idee des Rechtsstaats als eines „Schleusenbegriffs“ im Schutz der Freiheit des einzelnen. Diese gewährleistet er durch „rechtliche Gewährleistungen und Rechtsinstitute“ und durch die Sicherung des individuellen Handelns mittels staatlicher Einrichtungen (S. 4). Er wehrt auch Störungen ab, sorgt für die Durchsetzung des Gemeinwohls und „plant und lenkt Entwicklungen des öffentlichen Lebens“ (S. 4). Kirchhof deutet Gefährdungen schon ganz am Anfang an, indem er den Kausalzusammenhang herstellt: „Je mehr das Recht (…) an gestaltender Kraft verliert (…), desto mehr muss der Staat die Kraft zu Frieden und Recht zurückgewinnen“. Der Autor wird freilich bald konkreter, indem er die Gefahren direkt nennt: Die Normenflut und die Normenänderungsflut „machen das Gesetzesrecht unübersichtlich und widersprüchlich, verweigern dem Bürger rechtliche Planungssicherheit, nehmen dem Recht Vertrautheit und damit Vertrauen“ (S. 5). Der Wille des Gesetzgebers und gesellschaftlicher Gruppen, jeden Einzelfall im Gesetz zu regeln, machen die Gesetzgebung und ihre Anwendung anfällig für Willkür und verletzen in der Sache das Verbot des Einzelfallgesetzes gemäss Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Als Abhilfe rät der Autor, dass sich das Gesetz auf das „Wesentliche zu beschränken habe und dadurch Gestaltungsmacht zurückzugewinnen vermöge (S. 7).
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Handbuch Ius Publicum Europaeum. Band III Verwaltungsrecht in Europa: Grundlagen, hg. v. Bogdandy, Armin/Cassese, Sabino/Huber, Peter M.. C. F. Müller, Heidelberg 2010. X, 636 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das voluminöse internationale Gemeinschaftswerk wurde im Jahre 2007 in der Absicht der Herausgeber, dem in Praxis und Theorie allenthalben spürbaren Prozess der Herausbildung eines „ius publicum europaeum" zunächst einmal eine solide Grundlage durch Darstellungen der nationalen Verfassungsrechte zu geben. Seine beiden ersten Bände wurden in dieser Zeitschrift von Michael Stolleis besprochen (ZRG GA 126 [2009]). Die drei folgenden Bände wollen nach dem Verfassungsrecht Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungsrechts im europäischen Rechtsraum erschließen. Davon behandelt der vorliegende Band ausgehend von Staat und Verwaltung die Grundlagen unter Verbindung rechtsvergleichender und rechtsornungsspezifischer Gesichtspunkte.
Nach der Zielsetzung der Herausgeber geht es dabei nicht darum, einen staatsrechtlichen Zugang zum ius publicum europaeum oder den Begriff Staat als disziplinbegründende Kategorie des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraum zu gestalten. Anliegen ist vielmehr die Erfassung der geschichtlichen Ereignisse, theoretischen Konstrukte und dogmatischen Bestände, die mit Staat und Verwaltung in den verschiedenen Rechtsordnungen verbunden sind. Damit soll an Hand einer zu Grunde liegenden, in einem die Beiträge leitenden, auf den Seiten 80f. wiedergegebenen Fragebogen widergespiegelten Logik der Versuch unternommen werden, die mit Staat und Verwaltung verbundenen rechtswissenschaftlichen Konzeptionen anschlussfähig zu übertragen.
Dem dient zunächst in § 41 eine Einführung des Miterhausgebers Sabino Cassese von der Scuola Normale Superiore in Pisa über die Entfaltung des Verwaltungsstaates in Europa. Auf gemeinsamen Grundalgen unterscheidet er zwei Modelle von Staatlichkeit, deren Herkunft er mit En |
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 2. Aufl. hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 13 Herzog, Herzogtum-Insatz, Sp. 993-1248. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 14 (Inschriften-Kaiser, Kaisertum [Mittelalter]). Erich Schmidt, Berlin 2011. 1249-1504 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte ist das von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann 1964 begründete, nach 34 Jahren in erster Auflage 1998 in 5 Bänden mit 40 Lieferungen und mehr als 5000 Stichwörtern abgeschlossene, seit 2004 von Albrecht Cordes, Heiner Lück und Dieter Werkmüller in zweiter Auflage unter philologischer Beratung (Ruth Schmidt-Wiegand, Christa Bertelsmeier-Kierst) in verstärkter Einbeziehung der jüngeren Rechtsgeschichte und deutlicherer Betonung des europäischen Kontexts herausgegebene, von der Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e. V. unterstützte, alphabetisch geordnete Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte von der Antike bis zur Gegenwart, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit seit dem Mittelalter liegt. Es ist in dieser Zeitschrift kontinuierlich angezeigt worden, zuletzt in ZRG GA 128 (2011). Seitdem sind im Frühjahr 2011 und im Herbst 2011 zwei weitere Lieferungen erschienen.
Sie umfassen zusammen 512 Spalten oder 256 Seiten. Auf ihnen sind schätzungsweise 250 Artikel und Verweise untergebracht. Die rund 210 Artikel haben demnach eine durchschnittliche Länge von etwas mehr als einer Seite, schwanken dabei aber je nach Bedeutung des behandelten Gegenstands zwischen wenigen Zeilen und bis zu 10 Spal |
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 14 (Inschriften-Kaiser, Kaisertum [Mittelalter]). Erich Schmidt, Berlin 2011. 1249-1504 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 2. Aufl. hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 13 Herzog, Herzogtum-Insatz, Sp. 993-1248.
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 14 (Inschriften-Kaiser, Kaisertum [Mittelalter]). Erich Schmidt, Berlin 2011. 1249-1504 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte ist das von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann 1964 begründete, nach 34 Jahren in erster Auflage 1998 in 5 Bänden mit 40 Lieferungen und mehr als 5000 Stichwörtern abgeschlossene, seit 2004 von Albrecht Cordes, Heiner Lück und Dieter Werkmüller in zweiter Auflage unter philologischer Beratung (Ruth Schmidt-Wiegand, Christa Bertelsmeier-Kierst) in verstärkter Einbeziehung der jüngeren Rechtsgeschichte und deutlicherer Betonung des europäischen Kontexts herausgegebene, von der Stiftung Rechtsstaat Sachsen-Anhalt e. V. unterstützte, alphabetisch geordnete Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte von der Antike bis zur Gegenwart, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit seit dem Mittelalter liegt. Es ist in dieser Zeitschrift kontinuierlich angezeigt worden, zuletzt in ZRG GA 128 (2011). Seitdem sind im Frühjahr 2011 und im Herbst 2011 zwei weitere Lieferungen erschienen.
Sie umfassen zusammen 512 Spalten oder 256 Seiten. Auf ihnen sind schätzungsweise 250 Artikel und Verweise untergebracht. Die rund 210 Artikel haben demnach eine durchschnittliche Länge von etwas mehr als einer Seite, schwanken dabei aber je nach Bedeutung des behandelten Gegenstands zwischen wenigen Zeilen und bis zu 10 Spal |
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Hanisch, Ernst, Der große Illusionist Otto Bauer (1881-1938). Böhlau, Wien 2011. 478 S, 26 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hanisch, Ernst, Der große Illusionist Otto Bauer (1881-1938). Böhlau, Wien 2011. 478 S., 26 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Warum - so wird sich der Kenner der Materie fragen - mussten seit der Geburt Otto Bauers, der prägendsten intellektuellen Persönlichkeit der österreichischen Sozialdemokratie der Zwischenkriegszeit, 130 Jahre ins Land ziehen, bis endlich mit der vorliegenden Biographie sein Leben und Wirken unter die Lupe der kritischen Geschichtswissenschaft genommen worden ist? War der Hemmschuh gar sein Status als weithin verehrte Leitfigur der Linken, an deren Sockel man nicht zu rühren wagte, bange, dass womöglich etwas zutage käme, was das Bild des Heroen beschädigen könnte?
Mit Ernst Hanisch, emeritierter Professor für neuere österreichische Geschichte an der Universität Salzburg, hat sich nun ein Gelehrter im Alter jenseits der 70 dem Thema gestellt, der - bei aller merkbaren Sympathie und Wertschätzung für den Porträtierten, mit dem er sich immerhin „fünf Jahre intensiv“ beschäftigt hat (S. 15) - weltanschaulich über den Verdacht sozialdemokratischer Hagiographie erhaben ist. Auf annähernd 400 Druckseiten, ergänzt durch 60 Seiten Anmerkungen, geht der Verfasser dem Phänomen Otto Bauer nach, wobei er seinen Text in vier große, chronologisch definierte Abschnitte gliedert.
Unter dem Titel „Erfahrungsräume und Erwartungshorizonte“ widmet sich der erste Teil des Bandes der Zeit von der Geburt des Protagonisten bis zum Ende der Habsburgermonarchie; beleuchtet werden Bauers großbürgerliche Herkunft und seine jüdische Identität im Zeitalter des politischen Antisemitismus, sein Studium der Rechtswissenschaft und der Politischen Ökonomie, Wehr- und Kriegsdienst sowie seine politische Sozialisation mit der „Sozialdemokratie als Heimat und Utopie“ (S. 105ff.) und dem Beginn der politischen Karriere. Das Kapitel „Leidenschaft der Politik“ erfasst mit den Jahren von 1918 bis 1934 die Erste Republik bis zur Ausscha |
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Hans Kelsen anderswo. Hans Kelsen abroad. Der Einfluss der Reinen Rechtslehre auf die Rechtstheorie in verschiedenen Ländern, Teil III, hg. v. Walter, Robert/Jabloner, Clemens/Zeleny, Klaus (= Schriftenreihe des Hans-Kelsen-Instituts 33). Manz, Wien 2010. X, 403 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hans Kelsen anderswo. Hans Kelsen abroad. Der Einfluss der Reinen Rechtslehre auf die Rechtstheorie in verschiedenen Ländern, Teil III, hg. v. Walter, Robert/Jabloner, Clemens/Zeleny, Klaus (= Schriftenreihe des Hans-Kelsen-Instituts 33). Manz, Wien 2010. X, 403 S. Besprochen von Thomas Olechowski.
Dem Hans Kelsen-Institut ist in seinem Stiftsbrief von 1971 u. a. die Aufgabe gestellt worden, den „wissenschaftlichen Widerhall“ von Kelsens Reiner Rechtslehre „im In- und Ausland zu dokumentieren“. In diesem Sinne erschienen bereits 1978 und 1983 je ein Band in der Schriftenreihe des Instituts mit Länderberichten; die 2001 in der Schriftenreihe publizierte Monographie von Horst Dreier kann auch als eine Art Länderbericht, speziell zur Situation in Deutschland, angesehen werden. Mit dem vorliegenden Band 33 wird diese Tradition nun, mit etwas „flippigerem“ Titel, fortgesetzt. 18 Autorinnen und Autoren aus fünf Kontinenten berichten über die Situation der Rechtstheorie in 16 Staaten, berichten gegebenenfalls, ob und wann es persönliche Kontakte zu Hans Kelsen gegeben hat und wie seine Lehren aufgenommen, angenommen oder verworfen wurden.
Einige der hier porträtierten Länder wurden bereits in den zuvor genannten Sammelbänden behandelt, jedoch haben es die geänderte politische und damit wissenschaftliche Situation oder einfach die verflossene Zeit gerechtfertigt erscheinen lassen, einen weiteren Beitrag zu verfassen. Dies gilt für Italien (Nicoletta Bersier Ladavac), Japan (Ryuichi Nagao), Polen (Jan Woleński) und Uruguay (Oscar Sarlo). Frankreich, das 1978 gemeinsam mit Belgien behandelt worden war, erhielt nun gleich zwei Beiträge (beide von Sandrine Pina), die getrennt die Rezeption Kelsens und die seines Schülers Merkl behandeln; dagegen wird im Fall des schon 1978 behandelten Australien der Blick nunmehr auf Australasien ausgeweitet und deutlich gemacht, dass die Wirkung der Reinen Rechtslehre bis nach Fidschi reicht (Iain Stewart |
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Hansen, Thomas, Martin Wolff (1872-1953). Ordnung und Klarheit als Rechts- und Lebensprinzip (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 60). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XII, 357 S. Besprochen von Eric Neiseke. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hansen, Thomas, Martin Wolff (1872-1953). Ordnung und Klarheit als Rechts- und Lebensprinzip (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 60). Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XII, 357 S. Besprochen von Eric Neiseke.
Die von Klaus Luig betreute Dissertation widmet sich dem Rechtsgelehrten Martin Wolff, der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wie kaum ein zweiter das deutsche Sachenrecht geprägt hat.
Hansen stellt zunächst in dem ersten Teil seiner Abhandlung Leben und Werk Martin Wolffs dar (S. 6-163), um anschließend im zweiten Teil die Frage nach dessen Privatrechtsmethode (S. 164-244) und Privatrechtsleitbild (S. 245-309) zu stellen.
Wolff war gebürtiger Berliner jüdischer Abstammung. Einhergehend mit dem Schulabschluss stand für ihn fest, Jura zu studieren. Mit Erfolg: Er promovierte, habilitierte und lehrte an der Berliner Fakultät sowie zwischenzeitlich in Marburg und Bonn. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten fand die außerordentliche Schaffensphase des Professors ein schleichendes Ende. Viel zu geduldig ertrug der Wissenschaftler die Erniedrigungen, die mit Hitlers Herrschaft einhergingen. Die antisemitisch geprägten Störungen seiner Vorlesungen häuften sich und machten seine Lehrveranstaltungen alsbald unmöglich. Es folgte die Entlassung aus seinen Ämtern als Hochschullehrer und Bibliotheksdirektor. Der 66-jährige Wolff emigrierte schließlich erstaunlich spät im Jahre 1938 nach England und sollte nie wieder nach Deutschland zurückkehren. Im Ausland fiel Wolff der Anschluss an die deutsche Rechtswissenschaft stetig schwerer, so dass er zwar nicht völlig vom Sachenrecht und Familienrecht Abstand nahm, sich aber stärker auf das Internationale Privatrecht konzentrierte. Wolff verstarb 1953 im Alter von 80 Jahren an einer bronchialen Erkrankung und Altersschwäche. Noch kurze Zeit vor seinem Tod plante er eine weitere Überarbeitung seines Lehrbuchs zum Sachenrecht.
Es ist der dürftigen Qu |
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Härtel, Reinhard, Notarielle und kirchliche Urkunden im frühen und hohen Mittelalter (= Historische Hilfswissenschaften). Böhlau/Oldenbourg, Wien/München 2010. 507 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Härtel, Reinhard, Notarielle und kirchliche Urkunden im frühen und hohen Mittelalter (= Historische Hilfswissenschaften). Böhlau/Oldenbourg, Wien/München 2010. 507 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Meersburg 1945 geborene, nach dem Studium der Geschichte und Germanistik in Graz 1969 promovierte, bei Hermann Baltl als Assistent am Institut für österreichische Rechtsgeschichte, seit 1971 bei Friedrich Hausmann als Vertragsassistent am Institut für historische Hilfswissenschaften sowie seit 1979 am Forschungsinstitut für historische Grundwissenschaften wirkende, 1979 mit einer Untersuchung über die älteren Urkunden des Klosters Moggio habilitierte Verfasser ist seit 1988 als außerordentlicher und seit 1998 als ordentlicher Professor in Graz tätig. Seine vielfältigen Arbeiten haben ihn zu der Erkenntnis geführt, dass die Privaturkunden des Mittelalters Geschichtsquellen von ungeheuerer Fülle, Streuung und Verschiedenheit sind, dass aber eine einführende Zusammenschau über sie seit Jahrzehnten (Redlich 1911, Boüard 1948) fehlt. Deswegen hat er ein neues und neuartiges Werk erstellt, das im Hinblick auf tatsächliche Bedürfnisse eine Entwicklungsgeschichte der Privaturkunden im Hinblick auf deren ,Sitz im Leben’ und eine systematische Darstellung der urkundlichen Erscheinungsformen einschließlich der methodischen Probleme bieten will und dabei Mitteleuropa zwischen dem Beginn des Frühmittelalters und der Mitte des 13. Jahrhunderts in den Mittelpunkt stellt.
Gegliedert ist das moderne technische Entwicklungen vorteilhaft aufgreifende Buch einleuchtend in drei Teile, von denen der einführende Teil Grundbegriffe der Urkundenlehre (Urkunden, Privaturkunden, Beteiligte, Urkundenarten, Überlieferungsformen, äußere Merkmale, innere Merkmale) darstellt und die Geschichte der Disziplin, den gegenwärtigen Stand und die Aufgaben beschreibt. Der geschichtliche Teil untersucht auf der Grundlage des römischen Erbes die notariellen Urkunden in der |
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Hartmann, Christian, Unternehmen Barbarossa. Der deutsche Krieg im Osten 1941-1945. Beck, München 2011. 128 S., 5 Karten, 6 Abb. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hartmann, Christian, Unternehmen Barbarossa. Der deutsche Krieg im Osten 1941-1945. Beck, München 2011. 128 S., 5 Karten, 6 Abb. Besprochen von Martin Moll.
Der 70. Jahrestag des Beginns des Unternehmens Barbarossa, des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941, hat in den Medien insbesondere Deutschlands und Russlands ein breites Echo gefunden und in seinem Vorfeld den Buchmarkt um etliche Neuerscheinungen bereichert. In Ergänzung voluminöser Spezialstudien legt Christian Hartmann, Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte in München, einen äußerst knappen, aber alle relevanten Aspekte ansprechenden und preiswerten Überblick vor, der sich an einen breiten Leserkreis richtet.
Auf gerade einmal 110 Seiten Text, ergänzt durch einige Landkarten und wenige, aber klug ausgewählte Abbildungen, ein Literaturverzeichnis sowie ein Orts- und Personenregister, gelingt es Hartmann meisterhaft, das komplexe Geschehen rund um diesen als kurzen Feldzug geplanten, vierjährigen mörderischen Krieg konzis und allgemein verständlich zu schildern. Hartmann leitet Hitlers Entschluss zum Angriff auf die UdSSR sowohl aus dessen langfristigen ideologischen Zielen als auch aus der strategischen Situation 1940/41 ab und hält fest, Stalin habe durch seinen Pakt mit Hitler vom August 1939 jene Lage mitgeschaffen, die sein Land zum Opfer eines Überfalls werden ließ. Nach dessen Beginn trugen beide Seiten – die deutsche mehr als die sowjetische – dazu bei, den Konflikt an der Front und im Hinterland zu einem Blutbad werden zu lassen. Dessen unterschiedliche Opfergruppen auf beiden Seiten werden sorgsam differenziert und quantifiziert, wobei hinsichtlich der von Stalin befohlenen Deportation diverser, der Kollaboration verdächtigter sowjetischer Ethnien auch weniger bekannte Fakten zur Sprache kommen.
Nahm man früher an, die Deutschen wären im Herbst 1941 einem Sieg recht nahe gekommen, betont Hartmann im Einklang mit neueren Forschungen, |
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Hartmann, Christian/Hürter, Johannes/Lieb, Peter/Pohl, Dieter, Der deutsche Krieg im Osten 1941-1944. Facetten einer Grenzüberschreitung (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 76). Oldenbourg, München 2009. IX, 404 S. Besprochen von Karsten Ruppert. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Hartmann, Christian/Hürter, Johannes/Lieb, Peter/Pohl, Dieter, Der deutsche Krieg im Osten 1941-1944. Facetten einer Grenzüberschreitung (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 76). Oldenbourg, München 2009. IX, 404 S. Besprochen von Karsten Ruppert.
Die 1995 eröffnete und höchst umstrittene „Wehrmachtsausstellung“ hat in Wissenschaft und Öffentlichkeit eine breite Diskussion darüber ausgelöst, in welchem Umfang die Wehrmacht in ihrem Herrschaftsgebiet an den Verbrechen des Nationalsozialismus beteiligt gewesen war. Als eine Folge davon hat das Institut für Zeitgeschichte in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre ein umfassendes Projekt über die Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg gestartet. Der Schwerpunkt lag eindeutig auf dem Krieg gegen die Sowjetunion, zu dem die Herausgeber dieses Bandes gewichtige Monographien beisteuerten. Gerade deswegen wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Chance genutzt worden wäre, eine komprimierte Fassung der Ergebnisse vorzulegen. Statt dessen werden hier aber bereits veröffentlichte Studien zu ganz unterschiedlichen Aspekten präsentiert. Sie reichen von Versuchen einer Bilanzierung bis zu biographischen, regionalen oder sachlichen Detailstudien. Sie basieren auf der teilweise nochmaligen intensiven Auswertung von persönlichen Aufzeichnungen beteiligter Offiziere wie der dienstlichen Berichterstattung, der Verarbeitung der jüngsten deutschen Forschung und gelegentlich auch der sowjetischen bzw. russischen. Die Autoren nutzen die Gelegenheit auch dazu, sich mit der Kritik an ihren Ergebnissen auseinanderzusetzen; dabei wird den Machern der ersten „Wehrmachtsausstellung“ angesichts nachgewiesenen Dilettantismus und Voreingenommenheit zu viel Aufmerksamkeit geschenkt.
Die Fragestellung, die naheliegende Fokussierung auf den Krieg gegen die Sowjetunion und die arbeitspraktische Verengung auf das Heer müssen bewusst bleiben, um die Erkenntnisse richtig zu gewichten und um sie nicht vorschnell auf di |
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Hartmann, Wilfried, Kirche und Kirchenrecht um 900. Die Bedeutung der spätkarolingischen Zeit für Tradition und Innovation im kirchlichen Recht (= Monumenta Germaniae Historica, Schriften 58). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2008. XXXVI, 376 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hartmann, Wilfried, Kirche und Kirchenrecht um 900. Die Bedeutung der spätkarolingischen Zeit für Tradition und Innovation im kirchlichen Recht (= Monumenta Germaniae Historica, Schriften 58). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2008. XXXVI, 376 S. Besprochen von Steffen Schlinker.
Nachdem Wilfried Hartmann schon im Jahr 2007 einen Tagungsband zum Thema „Recht und Gericht in Kirche und Welt um 900“ veröffentlich hat[1], zieht er in dem hier zu besprechenden Buch die Summe aus seiner intensiven, jahrzehntelangen Forschung zum 9. und 10. Jahrhundert. Im Zentrum der Arbeit stehen der Stand und die Entwicklung des Kirchenrechts im Jahrhundert zwischen ca. 850 und 950, in dem das Karolingerreich in kleinere Teilreiche zerfällt. In sechs großen Kapiteln wird neben einer Einleitung (S. 1 6) und dem Schluss (S. 317-320) die Thematik des Buches entwickelt. Hartmann beginnt mit einer prägnanten, auf das Wesentliche beschränkten Darstellung der politischen, kirchlichen und kulturellen Situation in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts (S. 7-59). Hervorgehoben werden die intensive legislative Tätigkeit der Bischöfe und Synoden, die Bedeutung der Bischöfe für die Verwaltung des Reichs (S. 20ff.) und das Phänomen der Eigenkirchen (S. 23ff., auch S. 123ff.).
Das zweite Kapitel ist der Verbreitung und Nutzung der alten Normen gewidmet (S. 60-108). Zu Recht weist Hartmann darauf hin, dass die kirchlichen Normen keine Randexistenz fristeten, sondern Regeln für fast alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens darstellten (S. 2). Das Kirchenrecht wurde auf den Synoden und im Sendgericht in die Praxis umgesetzt und prägte so die gesellschaftliche Wirklichkeit (S. 3f., 18f., 21f., 71). Insbesondere im Sendgericht wurde das einfache Volk mit den Normen des Kirchenrechts konfrontiert, während die Fürstenspiegel aus geistlicher Hand für die königliche Herrschaft Verhaltensregeln und Ideale entwickelten. So formulierte Hinkmar von Reims im Krönungsordo von 877 |
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Hartung, Olaf, Kleine deutsche Museumsgeschichte. Von der Aufklärung bis zum frühen 20. Jahrhundert. Böhlau, Wien 2010. VIII, 166. S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Hartung, Olaf, Kleine deutsche Museumsgeschichte. Von der Aufklärung bis zum frühen 20. Jahrhundert. Böhlau, Wien 2010. VIII, 166. S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Museum als ursprüngliches Heiligtum der Musen als der griechischen Schutzgöttinnen der Künste und Wissenschaften begegnet zuerst für einen den Musen gewidmeten Stadtteil Alexandrias im vierten vorchristlichen Jahrhundert. In der Gegenwart gibt es allein in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 4700 Museen, von denen etwa 10 Prozent der Kunst dienen und ganz wenige dem Recht oder der Rechtsgeschichte und mehr als die Hälfte weniger als 5000 Besucher im Jahr zählt. Grundsätzlich sind sie öffentlicher Raum, der vor allem in der Zeit zwischen 1830 und 1870 entstanden ist.
Allen als selbverständlich bekannt, verdient das Museum auch eine eigene geschichtliche Betrachtung. Sie legt der in Peine vielleicht um 1970 geborene Verfasser vor, der nach dem Studium von Politikwissenschaft, Geschichte und Pädagogik in Bremen, Oldenburg und Florenz den Grad eines Magisters Artium in Geschichte und das Diplom im Fach Pädagogik in Oldenburg 1998 erworben hat, im Mai 2006 im Fach Geschichte in Kiel promoviert wurde und seit April 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Didaktik der Geschichte in Gießen tätig ist. Durch ein von 1999 bis 2001 am Rheinischen Industriemuseum absolviertes wissenschaftliche Volontariat und verschiedene Veröffentlichungen ist er für die Musumskunde bestens praktisch und literarisch bestens ausgewiesen.
Sein Werk gliedert sich in drei Abschnitte, die mit der Vielfalt der Museen beginnen. Im Mittelpunkt stehen die verschiedenen Typen von Museen (Kunstmuseum, Gewerbemuseum, kulturhistorisches Museum, Heimatmuseum, Volksmuseum, völkerkundliches Museum, naturwissenschaftliches Museum, technisches Museum, Sozialmuseum und Wirtschaftsmuseum). Den Ausblick sieht der Verfasser des durch Anmerkungen und ein Namenregister abgerundeten Wer |
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Harvey, Elizabeth, „Der Osten braucht Dich“! Frauen und nationalsozialistische Germanisierungspolitik. Aus dem Englischen von Paula Bradisch. Hamburger Edition, Hamburg 2010. 479 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Harvey, Elizabeth, „Der Osten braucht Dich“! Frauen und nationalsozialistische Germanisierungspolitik. Aus dem Englischen von Paula Bradish. Hamburger Edition, Hamburg 2010. 479 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bereits das Haus Habsburg war sich bekanntlich darüber klar, dass nicht nur mit Hilfe von Männern, sondern auch über oder durch Frauen erfolgreiche Politik gemacht werden konnte. Von der Welt des Hochadels auf das gesamte Volk übertragen haben diese Vorstellungen vor allem nationalsozialistische Politiker. Sie gingen zwar entschieden vom patriarchalischen Familienbild der Vorherrschaft der Männer aus, wussten aber durch geschickte Propaganda, materielle und ideelle Anreize und bei Bedarf auch gewissen Druck Frauen ebenfalls für sich zu begeistern.
Das von der in York tätigen, literarisch gut ausgewiesenen Verfasserin 2003 unter dem Titel Women and the Nazi East - agents and witnesses of Germanization vorgelegte Werk hat unmittelbar nach seiner Übersetzung ins Deutsche die Aufmerksamkeit mehrerer sachkundiger Interessenten gefunden. Leider war es dem Verlag gleichwohl nicht möglich, ein Rezensionsexemplar zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde muss der Herausgeber wenigstens in einigen Zeilen auf das interessante, ein lange Zeit vernachlässigtes Untersuchungsfeld aufgreifende Buch hinweisen.
Gegliedert ist es hauptsächlich in acht Abschnitte, die sch auf vielfältige Quellen, darunter auch Interviews stützen. Sie beginnen mit der propagandistischen Warnung vor der polnischen Gefahr und dem damit als notwendig begründeten Einsatz deutscher Frauen in der Grenzlandarbeit, zeigen die Anwerbekampagne, erfassen die vielfach losen Vorstellungen deutscher Frauen vom Osten und beschreiben die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder als Siedlerbetreuer, Dorfschullehrerin, Kindergärtnerin oder Dorfberaterin. Die dem zugrundeliegenden Motivationen ermittelt die Verfasserin überzeugend als durchaus vielfältig, doch letztlich auch |
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Hauch, Gabriella, Frauen bewegen Politik. Österreich 1848-1938 (= Studien zur Frauen- und Geschlechterforschung 10). Studienverlag, Innsbruck 2009. 308 S., zahlr. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Hauch, Gabriella, Frauen bewegen Politik. Österreich 1848-1938 (= Studien zur Frauen- und Geschlechterforschung 10). Studienverlag, Innsbruck 2009. 308 S., zahlr. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die in Salzburg 1959 geborene, nach dem Studium der deutschen Philologie und Geschichte in Salzburg 1990 mit einer Untersuchung über Affirmation und Widerstand - Frauenleben im Wiener Vormärz und der Revolution 1848 am Studienort promovierte und 1996 auf Grund einer Schrift mit dem Titel Vom Frauenstandpunkt aus - Frauen im Parlament 1918-1933 für neuere Geschichte und Zeitgeschichte in Linz habilitierte, seit 2000 als Universitätsprofessorin in Linz wirkende Verfasserin ist bereits durch zahlreiche weitere einschlägige Studien hervorgetreten. Ihr 2009 vorgelegtes Sammelwerk hat auch umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Da die Lieferung eines Rezensionsexemplars aus unbekannten Gründen leider nicht glückte, muss der Herausgeber in wenigen Zeilen nachträglich auf den Band hinweisen.
Nach einer einleitenden Problemskizze gliedert er sich in insgesamt elf Abschnitte. Sie beginnen mit der Frauenbewegung als politischer Bewegung 1848 bis 1918 (Arbeit, Recht und Sittlichkeit). Sie enden mit dem Schreiben über eine Fremde, womit Therese Schlesinger, geb. Eckstein (1863-1940) erfasst wird.
Dazwischen werden Politik und Geschlecht im demokratischen Milieu 1848/1849, die sozialdemokratische Frauenbewegung vor 1918, Frauen und Gewerkschaften vor 1914, Frauen in der Politik der ersten Republik, die Geschlechterverhältnisse im politischen System, das Verhältnis zwischen den ersten Parlamentarierinnen und der höheren Mädchenbildung und die Ambivalenz der Geschlechterverhältnisse in Krieg, Kultur und Politik angesprochen. In vielfältiger Weise reflektiert die Verfasserin darin eine sie seit ihren Jugendjahren bewegende Thematik. Ein Literaturverzeichnis ermöglicht die Vertiefung in die gesamte Thematik der damit anges |
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Hausmann, Frank-Rutger, Die Geisteswissenschaften im „Dritten Reich“. Klostermann, Frankfurt am Main 2011. 981 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. |
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Seit langen Jahren legt der Freiburger Romanist Hausmann Monographie um Monographie zur Wissenschaftsgeschichte der Zeit des Nationalsozialismus vor. Dabei behandelte er einerseits die Geschichte einzelner Disziplinen (vor allem der Sprach- und Literaturwissenschaften), andererseits spezifische Organisationsformen der nationalsozialistischen Wissenschaftspolitik. In dem umfänglichen Band, den hier im eigentlichen Sinne zu rezensieren unmöglich erscheint, fasst er die bisherigen Ergebnisse handbuchähnlich zusammen und zieht die beeindruckende Zwischenbilanz eines der erfolgreichsten Ein-Mann-Unternehmen im Bereich der Wissenschaftsgeschichte des vergangenen reichlichen Jahrzehnts.
Der Band gliedert sich in einen einführenden ersten Teil über „Die Organisation der nationalsozialistischen Universitäten“ (S. 35-98) sowie den eigentlichen Hauptteil über „Die Geisteswissenschaften in der nationalsozialistischen Universität“ (S. 99-882). Hinzu treten ein wichtiges Vorwort (S. 9-34) sowie Verzeichnisse und Register (S. 883-981), die als Who is Who der Geisteswissenschaften in der NS-Zeit benutzt werden können.
Unter den organisatorischen Fragen werden diejenigen Dinge behandelt, die selbst dem eigentlichen Thema Fernerstehende mit den Stichworten „Nationalsozialismus“ und „deutsche Universitäten“ assoziieren werden, die aber bei genauerer Betrachtung den durchaus systematischen Charakter jedenfalls der nationalsozialistischen wissenschaftspolitischen Absichten deutlich hervortreten lassen: Gleichschaltung, Führerprinzip, Erneuerung der Hochschulen, Veränderung des Wissenschaftsbegriffs und der den Wissenschaften zugewiesenen gesellschaftlichen Funktion, Militarisierung sowie die Rolle der Reichsuniversitäten und einzelner Fakultäten, etwa der Theologien. Schon hier wendet Hausmann diejeni |