Hawellek, Jeronimo, Die persönliche Surrogation. Eine vergleichende Untersuchung von Rechtsübergängen zu Regresszwecken in Deutschland, Spanien und England (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 248). Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. XXIV, 463 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Jürgen Basedow angeregte und betreute, im Wintersemester 2008/2009 von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg angenommene Dissertation des 1976 geborenen, in Hamburg ausgebildeten und seit 2007 als Richter in Hamburg tätigen Verfassers. Sie geht davon aus, dass sich in den gesetzgebenden Organen der Europäischen Gemeinschaft (oder Europäischen Union) seit einigen Jahren der politische Wille abzeichnet, von der bisherigen durch die beschränkten Zuständigkeiten verursachten sektoriellen, an Verbraucherschutzgesichtspunkten orientierten Regelungstechnik zu einer allgemeineren systembildenden Gestaltung des Privatrechts überzugehen, an deren Ende vielleicht ein europäisches Zivilgesetzbuch stehen könnte. Als Felder einer systematischen Vereinheitlichung werden dabei etwa das allgemeine Vertragsrecht, einzelne Vertragstypen, das Rechts der Kreditsicherheiten, das Bereicherungsrecht und das Deliktsrecht behandelt, weil für eine europäische Zuständigkeit eine Erforderlichkeit zur Verwirklichung des Binnenmarkts gegeben sein muss, wofür wiederum grenzüberschreitende Vorgänge notwendig sind.
Für eine angestrebte Rechtsvereinheitlichung ist dabei eine wissenschaftliche Vorbereitung sinnvoll. Zu diesem Zweck will der Verfasser für die persönliche Surrogation einen Beitrag zur Erarbeitung europäischer Rechtsprinzipien für den Derivativregress ermitteln. Ausgehend von den Rechtsfiguren des römischen Rechts stellt er dementsprechend Surrogationsfälle und die dahinter stehenden Rechtsvorstellungen im deutschen, spanischen und englischen Recht dar.
Die historische Entwicklung der Surrogation führt er i |
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Hayduk, Hanna Sofia, Rechtsidee und Bild. Zur Funktion und Ikonografie der Bilder in Rechtsbüchern vom 9. bis zum 16. Jahrhundert, Reichert, Wiesbaden 2011. VIII, 251, 112 S. (Tafeln, 115 Ill.). Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
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In der Arbeit, die im Wintersemester 2007/2008 von der Universität Tübingen (ehemalige Fakultät für Kulturwissenschaften) als Dissertation angenommen wurde, will die Verfasserin, ausgehend vom Balthasar Behem-Kodex der Universität Krakau, die „Bezüge zwischen Bildern, Texten und dem Entstehungskontext der Handschrift“ aufzeigen. Nach einer Einführung in die Fragestellungen beschreibt die Verfasserin die Handschrift (Abschnitt II) und besonders ihre 25 Miniaturen (S. 13-95). Diese finden sich zwischen fol. 243v und fol. 313r in Verbindung mit Zunftordnungen und Privilegien. Manche dieser Miniaturen beziehen sich auf Zünfte, deren Regelungen in die Handschrift nicht aufgenommen sind. Im Abschnitt III Illustrierte Rechtsbücher handelt die Verfasserin über Rechtsquellen- und Bildtypen, Textinhalte und Bildthemen und Funktionstypen der Bilder. In Abschnitt IV (Schluß, S. 201-205) zieht sie ein Fazit ihrer Arbeit. Ein Literaturverzeichnis (S. 211-246), ein Verzeichnis der zitierten Handschriften und Drucke der behandelten Rechtsbücher (S. 248-51) und die 84 farbigen und 31 schwarz-weißen Abbildungen beschließen die Arbeit.
Die Verfasserin ging bei ihrer Arbeit von dem Abbildungsband aus, der 1988 <so Bibliotheken in Hannover und Wolfenbüttel> (oder 1990 ? <so Staatsbibliothek Hamburg>) erschien und dessen versprochener Kommentarband bislang nicht erschienen ist (Fn. 336). Eine Einsichtnahme in das Original war ihr nicht möglich. In ihrer Bemühung alle denkbaren Aspekte der Darstellung zu belegen, sind vom Leser 1077 Fußnoten zu berücksichtigen. Nicht alle Fußnoten sind im Literaturverzeichnis zu verfolgen (z. B. Fn. 1044 Ortloff 1960). In ungezählten anderen Fußnoten wird der Leser auf umfangreiche |
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Hecht, Michael, Patriziatsbildung als kommunikativer Prozess. Die Salzstädte Lüneburg, Halle und Werl in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Städteforschung Reihe A, Darstellungen 79). Böhlau, Köln 2010. VIII, 377 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Werner Freitag angeregte und betreute, während der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl geschaffene, im Sommersemester 2008 von der philosophischen Fakultät der Universität Münster angenommene, vom Sonderforschungsbereich 496 symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme geförderte Dissertation des Verfassers. Sie behandelt das wichtige und auch bereits vielfach erörterte Thema der Patriziatsbildung in mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten. Schon zu Beginn stellt der Bearbeiter allerdings fest, dass die historische Forschung die Frage, wer in der vormodernen Stadt als Patrizier zu bezeichnen ist, bisher weitgehend ohne Berücksichtigung konkreter Einzelkonflikte zu beantworten gesucht hat.
Der Autor gliedert seine ansprechende Untersuchung nach theoretischen und methodischen Überlegungen und kurzer Betrachtung der einbezogenen Städte in der Vormoderne in insgesamt drei Abschnitte, wobei er mit den organisatorischen Grundlagen der Pfännerschaften beginnt. Danach ordnet er die Pfännerschaften unter den Zielsetzungen der Integration und Distinktion als institutionelle Mechanismen in die städtische Gesellschaft ein. Schließlich ermittelt er ständische Rollen und Karrieremuster der Pfänner.
Insgesamt nimmt er also die Zuordnung zu den Patriziern nicht in erster Linie an Hand ökonomischer und politischer Merkmale vor. Vielmehr berücksichtigt er besonders das Selbstverständnis der Handelnden. Dabei gelangt er auf der Grundlage umfangreicher Literatur sowie archivalischer Quellen in seiner innovativen, durch einen Index der Personennamen aufgeschlossenen, ältere Erkenntnisse ergänzenden Arbeit zu ansprechenden E |
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Heider, Mirjam, Die Geschichte der Vormundschaft seit der Aufklärung. (= Schriften zum Familien- und Erbrecht 4). Nomos, Baden-Baden 2011. 243 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heider, Mirjam, Die Geschichte der Vormundschaft seit der Aufklärung. (= Schriften zum Familien- und Erbrecht 4). Nomos, Baden-Baden 2011. 243 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Werk bringt eine umfassende Darstellung des Vormundschaftsrechts seit dem 18. Jahrhundert bis in die jüngste Zeit. Zunächst befasst sich Heider mit den Stellungnahmen der wichtigsten naturrechtlichen Autoren (Grotius, Pufendorf, Thomasius, Wolff) zum Vormundschaftsrecht. Es folgt ein Abschnitt über den Codex Maximilianeus Bavaricus civilis von 1756, der die vormundschaftlichen Rechte der Familie bereits zum Teil auf den Staat verlagerte, eine Entwicklung, die im preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 ihren Höhepunkt erreichte. Der Code civil überließ dagegen die Vormundschaft weitgehend der Regelung durch einen Familienrat, eine Institution, die in Deutschland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf große Sympathien stieß (hierzu Christoph Rachel, Die Diskussion um den französischen Familienrat in Deutschland im 19. Jahrhundert, Berlin 1994). Der badische Gesetzgeber wollte zunächst das Vormundschaftsrecht des Code civil übernehmen; doch entschied sich Baden im zweiten Einführungsedikt gegen die Übernahme des Familienrats und beließ die Vormundschaft bei der Verwaltung (vgl. W. Schubert, Französisches Recht in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts, 1977, S. 488ff.). Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811/1812 kannte in Übereinstimmung mit den naturrechtlichen Postulaten umfangreiche Eingriffsrechte der staatlichen Obrigkeit in die Führung der Vormundschaft. S. 105ff. wird das gemeinrechtliche, auf dem römischen Recht basierende Vormundschaftsrecht dargestellt. Es folgt ein Abschnitt über das Vormundschaftsrecht des sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, das sich dem gemeinen Recht und der sächsischen Vormundschaftsordnung von 1782, die nicht näher herangezogen wird (vgl. S. 144), anschloss. Bahnbrechend für die weitere Entwic |
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Heller, Kurt, Der Verfassungsgerichtshof. Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Österreich, Wien 2010. 688 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
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Der 90. Jahrestag der Beschlussfassung über das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 wurde allenthalben groß gefeiert. Auch wenn dieses Datum nicht wirklich auch als Geburtstag des Verfassungsgerichtshofes angesehen werden kann – nach Ansicht des Rezensenten käme dafür eher der 25. Jänner 1919 (vgl. S. 149), nimmt man auch den Vorläufer des Verfassungsgerichtshofs, das Reichsgericht, dazu (S. 101), der 18. April 1869 in Frage – war der amtierende Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, dennoch der Ansicht, „dass es schön wäre“, wenn zu diesem Jubiläum auch „ein Buch über die Geschichte des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung stünde“ (S. 8). Mit Rechtsanwalt Kurt Heller konnte er kaum einen besser geeigneten Autor finden: Selbst von 1979 bis 2009 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, hat sich Heller auch rechtshistorisch bereits durch Publikationen hervorgetan, vereinigt also Insiderwissen mit handwerklichem Können. Zudem wurde er bei seinen Recherchearbeiten von einem „echten“ Rechtshistoriker, Josef Pauser, mittlerweile Leiter der Bibliothek des Verfassungsgerichtshofs, tatkräftig unterstützt. Heraus kam ein optisch ansprechendes, reich und doch nicht zu stark bebildertes Werk, mit wissenschaftlichem Apparat versehen, dabei in einer leicht fassbaren Sprache geschrieben, vor allem aber: die erste Monographie zur Geschichte des Verfassungsgerichtshofs überhaupt.
Doch ist die Freude nicht ungetrübt. Der Autor hatte, wie aus der Einleitung hervorgeht, aufgrund des Jubiläums nicht einmal eineinhalb Jahre Zeit für seine Arbeit, was bedeutet, dass er im Durchschnitt fast zwei Seiten pro Tag schreiben musste, um rechtzeitig fertig zu werden. So etwas bleibt nicht ohne Spuren; die zahlreich |
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Helmuth James und Freya von Moltke - Abschiedsbriefe Gefängnis Tegel. September 1944-Januar 1945, hg. v. Moltke, Helmuth Caspar von/Moltke, Ulrike von. Beck, München 2011. 608 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Helmuth James Graf von Moltke, aus altem mecklenburgischem Adel, wurde auf dem Familiengut Kreisau in Schlesien am 11. März 1907 von einer Südafrikanerin britischer Abstammung geboren, studierte von 1927 bis 1929 Rechts- und Staatswissenschaft in Breslau, Wien und Berlin, heiratete 1931 die in Österreich kennengelernte Freya Deichmann, bestand 1934 die zweite juristische Staatsprüfung, wurde Rechtsanwalt in Berlin (Kanzlei Karl von Lewinski, dann Paul Leverkuehn, Vertretung jüdischer Mandanten) mit vielen Studienaufenthalten in Großbritannien, trat nach Beginn des Zweiten Weltkriegs in das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ein und wurde ab 6. September 1939 in der völkerrechtlichen Abteilung der Amtsgruppe Ausland/Abwehr, dem geheimen Nachrichtendienst der deutschen Wehrmacht unter Admiral Canaris, tätig. Im Januar 1944 wurde er von der geheimen Staatspolizei verhaftet und am 11. Januar 1945 von dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz Roland Freislers zum Tode verurteilt, weil er mit anderen darüber nachgedacht hatte, wie ein sich auf sittliche und demokratische Grundsätze besinnendes Deutschland in einer Zeit nach Hitler entstehen könnte. Am 23. Januar 1945 wurde er in Berlin-Plötzensee erhängt.
Mit der Verlegung Moltkes aus dem Zellenbau des Konzentrationslagers Ravensbrück in das Strafgefängnis Tegel am Ende des Monats September 1944 begann ein bisher unveröffentlichter Briefwechsel zwischen den Eheleuten Moltke. Der protestantische Gefängnispfarrer Harald Poelchau brachte die geheimen Briefe in die Zelle und aus der Zelle. Freya Moltke versteckte sie in Kreisau und nahm sie über Südafrika und Berlin in den sechziger Jahren fast vollständig mit nach Vermont.
Als Freya Moltk |
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Henning, Eckart, Repetitorium heraldicum, 150 Fragen & Antworten zur Wappenkunde. BibSpider, Berlin 2010. 111 S. Ill. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
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Das Werk Hennings gibt, wie der Titel schon sagt, in Form von Fragen und Antworten eine fundierte Einführung in die Heraldik. Das Buch ist einfach und klar geschrieben. Das im Text theoretisch Erklärte wird durch einige Bildtafeln in der Mitte des Buches illustriert.
Der Autor erklärt im Vorwort, dass sein Buch aus einer Auswahl von Prüfungsfragen für angehende Historiker und Kunsthistoriker entstanden ist. Zur Prüfungsvorbereitung ist die Gliederung des Stoffes in Fragen und Antworten sicher sinnvoll; für den Leser, dem keine Prüfung bevorsteht, wäre eine durchgehende Darstellung wahrscheinlich angenehmer. Insgesamt erfüllt das Buch jedenfalls seinen Zweck, dem Nichtfachmann heraldisches Basiswissen zu vermitteln.
Innsbruck Christoph Schmetterer
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Herbers, Klaus/Neuhaus, Helmut, Das Heilige Römische Reich. Ein Überblick (= UTB 3298 S). Böhlau, Köln 2010. 371 S., 6 Abb. Besprochen von Arno Buschmann. |
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Mit dieser Taschenbuchausgabe machen die Autoren den Text ihres erfolgreichen Werkes „Das Heilige Römische Reich. Schauplätze einer tausendjährigen Geschichte (843-1806)“ erneut zugänglich, das in erster Auflage 2005 und in zweiter Auflage ein Jahr später erschienen ist und in höchst anschaulicher Weise die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches von seinen Anfängen im 9. Jahrhundert bis zu seinem Ende 1806 zu schildert. Die Autoren haben den Text geringfügig überarbeitet, unter weitgehendem Verzicht auf das umfangreiche Bildmaterial der ersten Auflagen für Studienzwecke nutzbar gemacht und auf diese Weise eine handliche Darstellung der Geschichte des Alten Reiches, wie das Heilige Römische Reich heutzutage vielfach genannt wird, geliefert.
Besonderer Vorzug des Buches, wie schon in der Rezension der ersten Auflage des Werkes in dieser Zeitschrift hervorgehoben wurde, ist die Darstellung des Heiligen Römischen Reiches als einer eigenen historischen Erscheinung statt ihrer Einordnung in eine wie auch immer beschaffene „Deutsche Geschichte“[1]. Terminologisch wird das Heilige Römische Reich als historische Erscheinung zwar erst im 12. Jahrhundert fassbar, worauf in der Einleitung von Klaus Herbers zutreffend hingewiesen wird, doch reicht seine tatsächliche Geschichte bis in das 9. Jahrhundert und damit in die Zeit des Fränkischen Reiches zurück. Ohne diese fränkische Tradition ist seine Geschichte nicht zu verstehen, ihre Elemente haben die Geschichte des Reiches sowohl im Mittelalter wie in der Neuzeit bis zum Ende des Reiches bestimmt.
Dementsprechend haben die Autoren ihre Darstellung nach einer Einleitung von Klaus Herbers in zwei Abschnitte eingeteilt, einen ersten, der von Herbers verantwortet wird und die Geschichte des Reiches im Mittelalter behandelt und einen zw |
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Herbert, Ulrich, Best. Biographische Studien über Radikalismus; Weltanschauung und Vernunft, 1903-1989, 5. Aufl. Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH, Bonn, Dietz 2011. 704 S. Besprochen von Ulrich Oppitz. |
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Nicht häufig ist es, dass eine Habilitationsschrift eine fünfte Auflage erlebt und dann erstmals in dieser Zeitschrift besprochen wird. Die wachsende Bedeutung der Rechtsgeschichte der neuesten Zeit mag eine Erklärung abgeben. Ulrich Herbert, seit 1995 Lehrstuhlinhaber für neuere und neueste Geschichte in Freiburg im Breisgau, hat die Arbeit zwischen 1987 und 1992 erstellt und wurde mit ihr an der Fernuniversität Hagen habilitiert. Werner Bests Lebensweg vom völkischen Studentenführer der 20er Jahre, zum Richter in Hessen, der Autor der Boxberger Dokumente war, danach zum Stellvertreter Heydrichs bei der Gestapo, im Krieg Chef der Innenverwaltung im besetzten Frankreich und Reichsbevollmächtigter im besetzten Dänemark wird sorgfältig und detailreich beschrieben. In diesem Lebensabschnitt war er der Prototyp des nationalsozialistischen „Schreibtischtäters“, der als Organisator an den Gewaltverbrechen der Zeit intensiv beteiligt war. Diesem Lebensabschnitt folgte die kurze Phase der Inhaftierung in Dänemark, nach der er Direktor eines Industrieunternehmens wurde und die Verteidigungsstrategie für zahlreiche Angeklagte der Prozesse um NS-Gewaltverbrechen mit konzipierte.
Herbert zeigt an diesem Beispiel Herkunft und Motivation einer Vielzahl von Menschen, die in der Zeit zwischen 1933 und 1945 bestimmend waren. Diese Personen kamen aus dem oberen Drittel der Bevölkerung, sie verbanden völkische Utopie mit zweckgebundener Rationalität. Da sie keine Außenseiter waren, konnten sie nach Kriegsende wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückkehren. Nachdem viele von ihnen Juristen waren, ist die Arbeit (auch) ein wertvoller Beitrag zur Geschichte von Juristen im 20. Jahrhundert.
Am Text der Arbeit wurden über die verschiedenen Aufla |
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Herntrich, Thomas, Thüringen - Von den thüringischen Kleinstaaten nach Zerfall des Alten Reiches bis zum Freistaat Thüringen - Eine völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Betrachtung (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 89). Lang, Frankfurt am Main 2010. XXI, 349 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Gilbert Gornig angeregte und betreute, im Sommersemester 2010 am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Marburg eingereichte Dissertation des Verfassers. Sie behandelt sehr sorgfältig einen geschichtlich nicht einfachen Gegenstand. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, dass Thüringer zwar schon - wenn auch in nicht völlig klarer Beziehung zu den Hermunduren - in germanischer Zeit belegt sind, dass ein Land Thüringen aber über viele Jahrhunderte hin nicht bestand und erst 1920 erneut gebildet wurde.
Der Verfasser verfolgt diese frühe Geschichte sehr sorgfältig an Hand der Literatur bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches. Hauptgegenstand seines Erkenntnisinteresses ist allerdings erst die anschließende Zeit. Sie gliedert der Verfasser in die Zeit bis zur Gründung des Norddeutschen Bundes und in die Zeit unter deutscher Souveränität.
Im Einzelnen geht der Verfasser dabei insbesondere auf die verschiedenen Verfassungen der im thüringischen Gebiet bestehenden Kleinstaaten ein (Schwarzburg-Rudolstadt 1816, Sachsen-Weimar-Eisenach 1816, Sachsen-Hildburghausen 1818, Sachsen-Coburg-Saalfeld 1821, Sachsen-Meiningen 1824, Sachsen-Altenburg 1831, Schwarzburg-Sondershausen 1830, 1841, Sachsen-Gotha 1849, Reuß jüngere Linie 1849, Schwarzburg-Sondershausen 1849, Sachsen-Weimar-Eisenach 1850, Sachsen-Coburg und Gotha 1852, Schwarzburg-Sondershausen 1852, 1854, 1857, Reuß jüngere Linie 1852, 1856, Schwarzburg-Rudolstadt 1854, Reuß ältere Linie 1867, Reuß 1919, Schwarzburg-Sondershausen 1919, Sachsen-Weimar-Eisenach). Danach behandelt er die Verfassung des Landes Thüringen vom 11 |
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Hinter Gittern . Zur Geschichte der Inhaftierung zwischen Bestrafung, Besserung und politischem Ausschluss vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, hg. v. Klewin, Silke/Reinke, Herbert/Sälter, Gerhard (= Zeitfenster. Beiträge der Stiftung sächsische Gedenkstätten zur Zeitgeschichte 3). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2010. 297 S., Abb. Besprochen von Thomas Krause. |
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Der Sammelband ist hervorgegangen aus einer gleichnamigen Tagung, die im November 2005 in der Gedenkstätte Bautzen stattfand und ihrerseits an ein erstes Kolloquium anknüpfte, das im Dezember 2002 in Köln das Thema „Gefängnis und andere Häuser – Geschichte und Gegenwart des Ein- bzw. Wegschließens von Menschen“ behandelt hatte (S. 30). Während die Kölner Vorträge (bisher) leider nicht veröffentlicht wurden, legen die drei Herausgeber Silke Klewin, Leiterin der Gedenkstätte Bautzen, der Kriminologe und Historiker Herbert Reinke sowie der Historiker und wissenschaftliche Mitarbeiter der Gedenkstätte Berliner Mauer Gerhard Sälter die Bautzener Referate nunmehr in publizierter Form vor.
Zunächst skizzieren sie selbst in einem umfangreichen Einleitungsbeitrag (S. 9ff.) das Thema der Tagung und resümieren in diesem Zusammenhang die sechzehn Einzelreferate. Diese sind den vier Themenkomplexen „Methodische Aspekte der Geschichte der Inhaftierung“ (Teil I: S. 33ff.), „Bessern, Erziehen und Reintegration durch das Einsperren ?“ (Teil II: S. 83ff.), „Politische Haft in den deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts“ (Teil III: S. 159ff.) sowie „Kontexte der Inhaftierung im Nachkriegsdeutschland“ (Teil IV: S. 241ff.) zugeordnet. Obwohl fast alle Beiträge von Historikern stammen, sind etliche von ihnen auch rechtshistorisch relevant und interessant.
Dies gilt im ersten Teil vor allem für den Aufsatz Sylvia de Pasquales über den „Bau der Strafanstalt Brandenburg-Görden 1927-1935“ (S. 65ff.). Diese war nämlich die einzige im Deutschen Reich, die nach der Einführung des Stuf |
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Hitze, Guido, Verlorene Jahre? Die nordrhein-westfälische CDU in der Opposition 1975-1995. Teil 1 1975-1985, -Teil 2 1985-1990, Teil 3 1990-1995 (= Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte 45). Droste, Düsseldorf 2010. 3583 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Parteien sind, wie ihr Name deutlich zum Ausdruck bringt, Teile des Volkes, die seit dem 19. Jahrhundert bewusst bestimmte politische Ziele wie Liberalismus, Sozialismus, Konservativismus oder Nationalismus vertreten und in der Demokratie verwirklichen wollen. Um die Mehrheit der Wähler für sich zu gewinnen, müssen sie anziehend erscheinende Vorstellungen bündeln, ohne dass sie im Sinne eines Vertrages später auch zur Umsetzung verpflichtet sein können. Setzen sie sich zu Lasten der Allgemeinheit zu sehr für die Belange ihrer Klientel ein, verärgern sie die dadurch Betroffenen und müssen damit rechnen, die Mehrheit bei der nächsten Abstimmung zu verlieren und in die Opposition gehen zu müssen, setzen sie sich zu wenig für die Anhänger ein, können diese aus Enttäuschung zu den Gegnern überlaufen, so dass auch dadurch die Majorität abhanden kommen kann.
Der 1967 geborene Guido Hitze war bereits während seines Studiums von Geschichte, Philosophie und Politikwissenschaft in Wuppertal und Eichstätt Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. Schon vor seiner 1999 erfolgten Promotion über den katholischen Pfarrer und Politiker Carl Ulitzka (1873-1953), der als langjähriger Abgeordneter des deutschen Reichstags und Vorsitzender des oberschlesischen Zentrums die Geschichte Oberschlesiens im früheren 20. Jahrhunderts prägend mitbestimmte, wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung, 2008 Referent in der Landeszentrale für politische Bildung. Er stand damit der nordrhein-westfälischen CDU sehr nahe und war deshalb für eine vom Parlament geförderte, von der Präsidentin des Landtags mit einem anerkennenden Vorwort ausgestatte Geschichte dieser Partei in einem wichtig |
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Höbelt, Lothar, Kaiser Ferdinand III. Friedenskaiser wider Willen. Ares Verlag, Graz 2008. 488 S., 30 Ill. Besprochen von Karsten Ruppert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Höbelt, Lothar, Kaiser Ferdinand III. Friedenskaiser wider Willen. Ares Verlag, Graz 2008. 488 S., 30 Ill. Besprochen von Karsten Ruppert und
Von Ferdinand III., dem Kaiser der letzten Phase der Dreißigjährigen Krieges und des Westfälischen Friedens, gibt es in der Tat bis heute keine wissenschaftliche Biografie. Die in den letzten Jahrzehnten veröffentlichten Lexikonartikel und Essays sind dafür kein Ersatz und die voluminöse Darstellung von M. Koch aus dem Jahre 1866 endet 1648 und entspricht in ihrer Mischung von habsburgischer Panegyrik und Apologie nicht mehr heutigen Standards. Um so mehr überrascht, dass sich mit Lothar Höbelt ein Historiker an das anspruchsvolle Unternehmen gewagt hat, der sich bisher nicht als Historiker der Epoche profiliert hat, sondern vor allem als Kenner der Habsburgermonarchie des 19. Jahrhunderts hervorgetreten ist. Nicht nur, aber auch deswegen nötigt die Art, wie Höbelt seine Aufgabe bewältigt, durchaus Respekt ab. Denn die zahlreichen Archive und Quellensammlungen sowie die umfangreiche Forschungsliteratur, die er ausgewertet hat, offenbaren den Ehrgeiz, ein Standardwerk vorzulegen, das sich allerdings wohl nicht nur an Wissenschaftler richtet.
Es gelingt Höbelt zunächst einmal, das bisher völlig vernachlässigte letzte Jahrzehnt der Regierungszeit Ferdinands III. aufzuhellen, wobei sich die Darstellung zu einem Überblick über die Lage der Erbländer weitet, freilich weniger struktur- als mehr personen- und familiengeschichtlich. Hier wie auch für die Zeit zuvor holt Höbelt weit aus. Einmal, indem er meist mehrere Schauplätze des europäischen Konflikts im Auge behält, doch zum andern auch dadurch, dass er sich in Details und Anekdoten verliert und gelegentlich doch recht weit abschweift. Schlachten, Entscheidungen und Verhandlungen werden breit nachvollzogen. Persönliche Rivalitäten, Intrigen, personale und familiäre Konstellationen am Hof, in denen sich die politischen Parteiungen widerspieglen, we |
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Hofmann, Gunter, Richard von Weizsäcker. Beck, München 2010. 295 S., 294 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Hofmann, Gunter, Richard von Weizsäcker. Beck, München 2010. 295 S., 294 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1942 geborene Verfasser wurde nach dem Studium von Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie in Frankfurt am Main und Heidelberg mit einer Dissertation über Politik und Ethos bei Karl Jaspers in Heidelberg bei Dolf Sternberger promoviert. Als Journalist arbeitete der als Korrespondent der Stuttgarter Zeitung in Bonn und danach als Chefkorrespondent der Zeit in Berlin. 1988 porträtierte er Willi Brandt und schon 1992 zeigte er zusammen mit Werner A. Perger Richard von Weizsäcker im Gespräch, das er 1993 auch auf Heiner Geißler und filmisch auf Hans-Dietrich Genscher erweiterte.
War war oder sei er denn schon, lässt der Verfasser den ehemaligen Bundespräsidenten im kurzen Vorwort selbst sagen, ein Zeitungsleser, kein Regierungschef, außer in einer kurzen Episode im Schöneberger Rathaus als Regierender Bürgermester Berlins. Dennoch hat den jungen Journalisten als Bonnneuling, der zeitgleich mit Richard von Weizsäcker anfing, vom ersten Erscheinen auf der politischen Bühne Ende 1969 an die Frage gefesselt, wie Politik auch von denen beeinflusst wird, die einfach Stimme haben und Autorität, ohne über Institutionen zu gebieten und Machthebel zu bedienen. Deswegen wollte er dem ewig unverdrossenen, zuversichtlichen Zeitungsleser, mit dessen Familie ihm stets das Verhältnis von Macht und Moral verknüpft schien, zuhören und mit ihm sprechen.
Das danach allmählich entstandene Lebensbild beginnt mit alten Schwaben, die zu Preußen wurden, obwohl sie ursprünglich als Müller aus dem Bayrischen kamen, ehe sie sich im Fürstentum Hohelohe (oder eher Hohenlohe) niederließen. Danach verläuft das deutsche Leben zwischen Extremen, Umwegen, Ostverträgen und der Rede als am 23. Mai 1984 gewählter sechster Bundespräsident Deutschlands im Plenarsaal des deutschen Bundestags in Bonn am 8. Mai 1985, dem 40. Jahrestag der Beendigung d |
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Hofmann, Hasso, Recht und Kultur. Drei Reden (= Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 55). Duncker & Humblot, Berlin 2009. 92 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Hofmann, Hasso, Recht und Kultur. Drei Reden (= Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 55). Duncker & Humblot, Berlin 2009. 92 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Hasso Heiner Hermann Hofmann, in Würzburg 1934 geboren, nach rechtswissenschaftlichen und philosophischen Studien in Heidelberg, München und Erlangen bei Kunkel, Forsthoff und Gadamer bei Alfred Voigt mit der Dissertation Legitimität gegen Legalität - Der Weg der politischen Philosophie Carl Schmitts (1964) promoviert, 1970 über Repräsentation habilitiert, seit 1976 in Würzburg und seit 1992 an der Humboldt-Universität in Berlin tätig, bündelt in dem schmalen Band seine Vorstellungen vom Recht als einer sozialen Technik zur Ordnung der Gesellschaft und zur Vermeidung und Lösung sozialer Konflikte, die als solche begriffen und gepflegt werden muss. Vom Verlag dem Herausgeber angeboten, bei diesem aber nie angelangt, muss das Werk wenigstens in einigen Zeilen angezeigt werden. Sein Text gehr auf Vorträge in Bayreuth (17. 11. 2005), Passau (7. 11. 2008) und Frankfurt an der Oder (28. 9. 2002) zurück, die bisher nur an verschiedenen Orten veröffentlicht sind.
Als erstes behandelt der Verfasser unsere Verfassungswerte und die christlich-weltanschaulichen Traditionen und nimmt dabei klar zu Freiheit und Gleichheit, Leben und Menschenwürde Stellung. Danach befasst er sich unter Bezugnahme auf Salomo mit der Geschichte des Begriffspaars Recht und Kultur und betrachtet etwa Kulturphilosophie als Wissenschaftstheorie der Rechtswissenschaften. Schließlich stellt er Recht, Politik und Religion nebeneinander und hält trotz der Wiederkehr des Religiösen in der säkularisierten Gesellschaft an der bewährten weltanschaulich neutralen Verfassungsordnung fest, so dass insgesamt in seinen Überlegungen die moderne, mit der Aufklärung gewonnene Stellung des engeren Rechts in der weiteren Kultur auf traditioneller abendländischer Grundlage überd |
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Höller, Timo, Eine kritische Analyse der Unternehmensteuerreform 2008 im historischen Kontext (= Bochumer Schriften zum Steuerrecht 21). Lang, Frankfurt am Main 2011. 317 S., zahlr. Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Höller, Timo, Eine kritische Analyse der Unternehmensteuerreform 2008 im historischen Kontext (= Bochumer Schriften zum Steuerrecht 21). Lang, Frankfurt am Main 2011. 317 S., zahlr. Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Roman Seer betreute, im Sommersemester 2010 von der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft in erster Linie die jüngste Steuerrechtsgeschichte. Sie ist darüberhinaus aber auch dadurch wertvoll, dass sie die Entwicklung bis zu den Anfängen zurückverfolgt.
Dementsprechend befasst sich der erste Teil eingangs mit den rechtssystematischen Wurzeln der heutigen Unternehmensbesteuerung. Danach betrachtet der Verfasser die grundlegenden Reformen der direkten Besteuerung m Ende des 19. Jahrhunderts, den Einfluss der Finanzreform Erzbergers und die Besteuerung im „Dritten Reich“ und in der Nachkriegszeit. Sowohl das System der körperschaftsteuerlichen Vollanrechnung wie das System der sog. Halbeinkünfteverfahrens problematisiert der Verfasser mit guten Gründen.
Der zweite Teil untersucht dann auf dieser Grundlage die Unternehmensteuerreform 2008 sehr kritisch. Dabei weist der Verfasser zu Recht darauf besonders hin, dass der Gesetzgeber der Gegenwart nicht grundsätzlich, sondern nur nach tagespolitischer Notwendigkeit handelt. Demgegenüber bietet der Verfasser abschließend zukünftige Perspektiven, eventuelle Nachbesserungsmöglichkeiten und etwaige Alternativmodelle, doch wird der von Geldnöten geplagte, Lobbyisten ausgelieferte Gesetzgeber kaum besonders auf diese grundsätzlich denkende Stimme der Wissenschaft hören wollen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Hömig, Herbert, Karl Theodor von Dalberg. Staatsmann und Kirchenfürst im Schatten Napoleons. Schöningh, Paderborn 2011. 689 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hömig, Herbert, Karl Theodor von Dalberg. Staatsmann und Kirchenfürst im Schatten Napoleons. Schöningh, Paderborn 2011. 689 S. Besprochen von Werner Schubert.
Obwohl die kirchenpolitischen und allgemeinpolitischen Aktivitäten sowie das schriftstellerische Werk Dalbergs (zu letzterem Carl von Dalberg. Ausgewählte Schriften, hg. v. Spies, H.-B., Aschaffenburg 1997) durch neuere Sammelbände und Teilmonographien gut erschlossen sind, fehlte bislang eine umfassende Biographie über Dalberg. Diese liegt nunmehr mit der Werk des Dortmunder und Kölner Historikers Hömig vor, das sämtliche Aktivitäten Dalbergs sowie Facetten seiner Persönlichkeit erschließt. Carl Theodor von Dalberg (geb. 1744 in Mannheim), der einem linksrheinischen Reichsfreiherrngeschlecht entstammte und zeitlebens den vorrevolutionären Leitvorstellungen des aufgeklärten Absolutismus verhaftet blieb (vgl. S. 585), war nach seinem Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und einer Bildungsreise 1761/1762 in die Dienste von Kurmainz getreten (dort 1786 Domherr) und vom Mainzer Kurfürsten Emmerich Joseph (gest. 1773, Nachfolger: Friedrich Karl Joseph von Erthal) zum mainzischen Statthalter von Erfurt ernannt worden, ein Amt, das er bis 1802 ausübte. 1787/1788 wurde er zum Koadjutor der Bischöfe von Mainz, Worms und Konstanz (hier 1800 Fürstbischof) gewählt. Nach dem Tod Erthals wurde Dalberg sein Nachfolger als Kurfürst und Reichserzkanzler und behielt auch diese Ämter mit der Übertragung des Mainzer Stuhls auf die Domkathedrale von Regensburg im Jahre 1803 (S. 287). Als Kurfürst verfügte er über die Gebiete der ehemaligen Reichsstadt Wetzlar und die Herzogtümer Aschaffenburg und Regensburg. Sein Titel als Primas Deutschlands wurde vom Papst nicht anerkannt. Wenige Tage vor dem Untergang des Reichs trat Dalberg im Juli 1806 dem Rheinbund bei, dem er entsprechend der Rheinbundakte als Fürstprimas vorstand. Mit der Abtretung des Fürstentums Regensburg an Bayern wurde Dalberg Großherz |
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Hoos, Hans-Helmut, Kehillah Kedoschah - Spurensuche. Geschichte der jüdischen Gemeinde in Friedberg. Auf den Spuren der Friedberger Juden von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2. Aufl. Lang, Frankfurt am Main 2009. 406 S. zahlr. Abb., zahlr. Tab. Besprochen von Reinhard Schartl. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hoos, Hans-Helmut, Kehillah Kedoschah - Spurensuche. Geschichte der jüdischen Gemeinde in Friedberg. Auf den Spuren der Friedberger Juden von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2. Aufl. Lang, Frankfurt am Main 2009. 406 S. zahlr. Abb., zahlr. Tab. Besprochen von Reinhard Schartl.
Die Neuauflage des erstmals 2002 erschienenen Werks wurde erforderlich, weil die Vorauflage vergriffen war. Dies gab dem Autor Gelegenheit, die in der Zwischenzeit publizierten wissenschaftlichen Einzeldarstellungen und ihm zugänglich gemachten Quellen zur Geschichte der Friedberger Juden einzuarbeiten. Wie der Autor einleitend hervorhebt, hatte die erstmals 1241 erwähnte Friedberger Judengemeinde, die kehillah kedoschah (heilige Gemeinde) genannt wurde, neben den Gemeinden in Worms und Frankfurt am Main besondere Bedeutung im deutschen Reich. Die in acht Kapitel gegliederte chronologische Darstellung befasst sich in den ersten vier Kapiteln mit der Zeit vom 13. Jahrhundert bis zur Revolution von 1848. Hier stellt Hoos die Erkenntnisse aus der bis ins späte 18. Jahrhundert zurückreichenden Literatur zusammen. In dieser Periode zeigte sich immer wieder das Spannungsverhältnis zwischen Reichsburg und Reichsstadt Friedberg in Bezug auf die Judengemeinde. Von besonderer und bis zum Ende des Alten Reiches währender Bedeutung war eine 1275 erlassene Anordnung König Rudolfs I. Sie wandte der Burg eine bislang der Stadt zustehende jährliche Abgabe zu, welche die Stadt von den Juden zu erheben hatte. Von jeder anderen Abgabe sollten die Juden zukünftig befreit sein. Zugleich wurden sie dem Schutz der Burg unterstellt, die zudem berechtigt war, wegziehende Juden durch andere, zahlungsfähige zu ersetzen. Die Rechte und Einkünfte verpfändete der König alsbald teilweise an die Grafen von Hanau. Trotz des Abgabenprivilegs wurden den Juden in der Folgezeit vom König und von der Stadt weitere Steuern auferlegt. Im Zuge der Judenpogrome in den Jahren 1348/1349 wurde auch die Friedberge |
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Hornung, Ela, Denunziation als soziale Praxis. Fälle aus der NS-Militärjustiz. Böhlau, Wien 2010. 377 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hornung, Ela, Denunziation als soziale Praxis. Fälle aus der NS-Militärjustiz. Böhlau, Wien 2010. 377 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Seit mittlerweile zwei Jahrzehnten hat sich – ausgehend von Studien Robert Gellatelys, Klaus-Michael Mallmanns und Gerhard Pauls zur Geheimen Staatspolizei (Gestapo) des Dritten Reiches - die Denunziationsforschung als eigenes Feld etabliert. Ela Hornung will die bisher gewonnenen Erkenntnisse durch Untersuchung des Phänomens in der Endphase des Nationalsozialismus im Umfeld der Wehrmacht bereichern und dieses Ziel methodisch durch die Verknüpfung von schriftlicher und mündlicher Quellenauswertung – sie spricht selbst vom Versuch, „von einer Makro- zu einer Mikroauswertung zu spezifizieren“ (S. 10) - anpeilen.
Die 1959 in Bamberg geborene Wissenschaftlerin, deren korrekter Name laut Website der Universität Wien eigentlich Michaela Hornung-Ichikawa lautet, ist Germanistin und Historikerin, wurde 1998 mit einer „biographischen Fallrekonstruktion“ promoviert, hat sich der Frauenforschung und der Oral History verschrieben und sich 2006 nach längerer Projektbeschäftigung mit dem Delikt der Wehrkraftzersetzung mit der nun im Druck vorliegenden Arbeit als Privatdozentin für Zeitgeschichte in Wien habilitiert. Darüber hinaus sei sie auch „Psychoanalytikerin in Ausbildung“. Wie zu zeigen sein wird, sind viele dieser hier angesprochenen Merkmale der individuellen Biographie der Verfasserin auf die eine oder andere Art in ihre Habilitationsschrift eingeflossen.
Bereits die Themenwahl verdeutlicht die offensichtliche Vorliebe Hornungs für exemplarische Darstellungen. Die Basis ihrer Arbeit bildet nämlich ein im Österreichischen Staatsarchiv lagernder, eng begrenzter Bestand von kapp 200 Akten der 1944 eingerichteten Außenstelle Wien des Zentralgerichts des Heeres Berlin zu Verfahren aus den Jahren 1939 bis 1945. Schon 1992 hat der namhafte Militärhistoriker Manfred Messerschmidt diesen Bestand für |
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Horvat, Stanislas, De vervolging van militairrechtelijke delicten tijdens Wereldoorlog I. De werking van het Belgische krijgsrecht. VUBPress, Brüssel 2009. 429 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Horvat, Stanislas, De vervolging van militairrechtelijke delicten tijdens Wereldoorlog I. De werking van het Belgische krijgsrecht. VUBPress, Brüssel 2009. 429 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die durch Abbildungen von Infanteristen im Schützengraben (1918) und des belgischen Kriegsauditorats in Bourbourg (1916) auf dem Außenumschlag veranschaulichte Arbeit ist die veröffentlichte Fassung der von Michel Magits betreuten, am 28. September 2009 an der Freien Universität in Brüssel verteidigten Dissertation des 1966 geborenen, als Rechtsanwalt in Brüssel und Assistent an der Freien Universität Brüssel tätigen, sachkundigen Verfassers. In seiner kurzen Einleitung stellt der Autor seine Quellen und seine Methode dar. Sein Arbeitsziel ist die noch fehlende Beschreibung des belgischen Militärstrafverfahrens im ersten Weltkrieg vom Anfang bis zum Strafvollzug.
Dazu bildet er insgesamt fünf Kapitel. Im ersten Kapitel greift er auf die allgemeinen Grundlagen aus und beschreibt etwa die Einwirkungen des Krieges auf die Streitkräfte Belgiens. Das Militärstrafprozessrecht stuft er als Relikt des 19. Jahrhunderts ein, wobei man allerdings nicht übersehen darf, dass im Jahre 1914 das 19. Jahrhundert nicht wirklich lange zurücklag und dass auch in anderen Staaten zwischen 1900 und 1914 keine grundlegenden Veränderungen auf diesem Rechtsgebiet stattfanden, zumal der erste Weltkrieg nicht wirklich vorhersehbar war.
Im zweiten Teil beschreibt die einzelnen Entwicklungsabschnitte des Kriegsablaufs und stellt die wichtigsten Militärstraftaten vor wie militärischer Ungehorsam, Meuterei, Fahnenflucht, Überlaufen, Dienstverweigerung, das Verlassen des Postens oder Spionage und Verrat. Kapitel drei befasst sich mit der Untersuchung, Kapitel vier mit dem gerichtlichen Verfahrensablauf, Kapitel 5 schließlich mit der Ausführung. Insgesamt bietet seine Untersuchung eine überzeugend geordnete, ausführliche Behandlung seines nicht unwichtigen und auch n |
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Hötzel, Yvonne, Debatten um die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1990 (= Juristische Zeitgeschichte Abteilung 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung - Materialien zu einem historischen Kommentar 41). De Gruyter, Berlin 2010. XI, 357 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die Abschaffung der Todesstrafe durch das am 24. 5. 1949 in Kraft getretene Grundgesetz (Art. 102 GG) war international gesehen in dieser Zeit singulär; in der durch die Demoskopie ermittelten öffentlichen Meinung bildete sich jedoch eine stabile Mehrheit gegen die Todesstrafe erst seit den 70er Jahren im Gebiet der Bundesrepublik heraus. Beim Inkrafttreten des Grundgesetzes befürworteten noch 74%, 1951 noch 69% der Bevölkerung die Todesstrafe für besonders schwere Verbrechen. In der Hagener, von Thomas Vormbaum betreuten Dissertation geht Hötzel der parlamentarischen und öffentlichen Meinungsbildung zur Frage der Abschaffung bzw. Wiedereinführung der Todesstrafe nach. Hierzu wertete sie außer den parlamentarischen Debatten zahlreiche Periodika (Verzeichnis S. 354f.), die demoskopischen Erhebungen und die einschlägigen Akten des Bundesministeriums der Justiz, insbesondere die in den Akten enthaltenen zahlreichen Eingaben aus, die oft individuell beantwortet wurden. Insgesamt beschäftigte sich der Bundestag achtmal mit verschiedenen Begehren nach Einführung der Todesstrafe.
Das Werk ist in drei Teile mit 12 Kapiteln gegliedert. Im ersten Teil geht Hötzel den Gründen nach, aus denen die Mitglieder des Parlamentarischen Rats sich, für die Öffentlichkeit überraschend, für die Abschaffung der Todesstrafe entschieden (S. 8ff.). Der erste Antrag hierzu kam vom Abgeordneten Hellwege (Deutsche Partei), dem sich die Mehrheit des Hauptausschusses und im Mai 1949 auch das Plenum des Parlamentarischen Rats anschloss. Maßgebend hierfür waren wohl in erster Linie die Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Rechtsregime, unter dem nach Schätzu |
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Hundert (100) Jahre bernisches Obergericht in der vorderen Länggasse - 1909 bis 2009 - rechtshistorischer Überblick und architekturhistorische B etrachtungen, hg. v. Obergericht des Kantons Bern, Gesamtleitung Cavin, Marcel. Obergericht Bern, Bern 2009. 151 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Hundert (100) Jahre bernisches Obergericht in der vorderen Länggasse - 1909 bis 2009 - rechtshistorischer Überblick und architekturhistorische Betrachtungen, hg. v. Obergericht des Kantons Bern, Gesamtleitung Cavin, Marcel. Obergericht Bern, Bern 2009. 151 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Christian Trenkel als amtierender Präsident des Obergerichts Bern beginnt sein kurzes Vorwort mit einigen zeitgenössischen Daten wie der Herrschaft Kaiser Wilhelms II. im deutschen Kaiserreich oder der Schweizer Fußballmeisterschaft von Y(oung) B(oys Bern), ehe er darauf zu sprechen kommt, dass das Obergericht des Kantons Bern im Frühjahr 1909 in das neu erbaute Gerichtsgebäude an der Hochschulstraße umziehen kann, für dessen Gestaltung unter 47 eingereichten Projekten der Entwurf „nach alter Bernerart“ der Architekten Bracher und Widmer ausgewählt wurde. In gewisser Weise sieht er das Jahr 1909 als eine andere Zeit an, in anderer aber vielleicht wieder auch nicht. Jedenfalls vertritt er die Ansicht, dass das Gebäude nach einer zurückhaltenden Renovation im Innern im Jahre 1989 auch nach hundert Jahren den betrieblichen Anforderungen eines modernen Gerichtsgebäudes noch weitgehend entspricht, in seiner Formensprache und seiner Ästhetik noch heute zu überzeugen vermag und darum weiterhin eine Zierde für Kanton und Stadt Bern bilden wird.
Dem folgen zum Einstieg kurze Betrachtungen eines amtierenden Mitglieds des Obergerichts (François Rieder), ehe Jürg Sollberger ausführlich das Obergericht im Wandel der Zeiten schildert. Dabei geht er detailliert ein auf die Schaffung eines Obergerichts und dessen Wesen und Wirken ab 1831, auf die Verfassungsrevision von 1846, die Gerichtsorganisation nach 1852, den Übergang zur Gerichtsorganisation des zwanzigsten Jahrhunderts, die Gerichtsorganisation von 1909, die Vereinheitlichung des materiellen Rechts an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, die Gesetzesrevisionen und die Anpassung des Gerichtsorganisation |
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Hunecke, Volker, Napoleon. Das Scheitern eines guten Diktators. Schöningh, Paderborn 2011. 419 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hunecke, Volker, Napoleon. Das Scheitern eines guten Diktators. Schöningh, Paderborn 2011. 419 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert.
In seinem Werk geht es Hunecke vor allem um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der napoleonischen Herrschaft, über die bis heute keine Verfassungsgeschichte des Konsulats und des Empire vorliegt. Hunecke geht davon aus, dass Napoleon mit dem Coup d’Etat vom 18. Brumaire (9. 11. 1799) als Erster Konsul die Diktatur übernommen habe, deren „vormoderne Form auf das Gemeinwohl zielte“. Wer damals „in einer Notlage des Staats die Einsetzung eines Diktators empfahl, hatte unweigerlich die temporäre Diktatur im Auge, zu der die Römer in den ersten Jahrhunderten der Republik wiederholt ihre Zuflucht genommen hatten, um eine akute Gefahr von ihrem Staatswesen abzuwenden“ (S. 9). Insgesamt hat Napoleon für Frankreich Großes geleistet: Beendigung des seit zehn Jahren andauernden Kriegs, innere Befriedung, Rückkehr der Emigranten, umfassende Reorganisation der staatlichen Institutionen und Erlass von Kodifikationen, die wesentliche Errungenschaften der Revolution beibehielten. Diesen bleibenden Leistungen Napoleons ist Teil I des Werkes unter der Überschrift: „Der Zivilist“ (S. 41-196) gewidmet. Im Einzelnen analysiert Hunecke die verfassungspolitischen Weichenstellungen in der Verfassung des Jahres VIII (Bändigung der Volkssouveränität), die „Erfindung“ des Sénatus-Consulte, mit dem der von Napoleon abhängige Senat verfassungsändernde Gesetze beschließen und eine mit der Legislative (Tribunat; Corps législatif) konkurrierende Gesetzgebung ausüben konnte (S. 113), das Konsulat auf Lebenszeit und die plebiszitäre Monarchie (Napoleon als Kaiser auf Lebenszeit). Rechtshistorisch wichtig ist der Abschnitt über den napoleonischen Nouveau Régime (S. 143ff.). In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Formung der Notabelngesellschaft und die Wiederherstellung des Notariats- und Rechtsanwaltsstandes zu nennen. Im Absch |
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Huntebrinker, Jan Willem, „Fromme Knechte“ und „Garteteufel“. Söldner als soziale Gruppe im 16. und 17. Jahrhundert (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 22). UVK, Konstanz 2010. 451 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Huntebrinker, Jan Willem, „Fromme Knechte“ und „Garteteufel“. Söldner als soziale Gruppe im 16. und 17. Jahrhundert (= Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven 22). UVK, Konstanz 2010. 451 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die auf vielen unterschiedlichen Anregungen und Gesprächen beruhende, von Gerd Schwerhoff betreute, von drei Dresdner „Mitdoktorranden“ (!) unterstützte, im Rahmen des Graduiertenkollegs Institutionelle Ordnungen, Schrift und Symbole entstandene Dissertation des in Dresden und Paris 2008 promovierten, als Leiter der Abteilung Bildung und Kommunikation am Historischen Museum Hannover tätigen Verfassers. Sie geht in erster Linie von illustrierten Flugblättern aus, von denen 54 im Anhang abgebildet sind. Daneben verwendet der Verfasser auch Militärgerichtsakten.
In seiner Einleitung behandelt er Forschungsstand und Problemstellung, Begriffserklärungen, Quellen und Methoden, den Aufbau und schließlich die Rahmenbedingungen des Söldnerwesens in seinem Untersuchungszeitraum. Danach setzt er mit Außensichten ein, in deren Rahmen Söldner als Gruppe in der Gesellschaft und als Typ behandelt werden, wechselt am Beispiel des Passports von der Außensicht zur Innensicht und stellt dafür den Gehorsam und die Konflikte in den Mittelpunkt. Unter dem Zeichen der Reformation der Kriegsdisciplin verfolgt er Aktualisierungen und Verstetigungen von Söldnerbildern.
Insgesamt zeigt der Verfasser auf Grund seiner Bilder, wie am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit der Söldner als sozial nicht an eine bestimmte Herkunft gebundener Krieger sich als Angehöriger einer neuen sozialen Gruppe konstituiert. Zum einen kann er dabei seinen ausgewählten Quellen eine vorbildliche Sozialordnung, zum anderen aber zugleich auch eine bedrohliche Gegenordnung entnehmen. Letztlich wurde der wohl doch eher negativ belastete Söldner im Rechtsstaat des 19. und 20. Jahrhunderts zumindest überwiegend vom der gesetzlichen Wehrpfl |
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Hüpers, Bernd, Karl Larenz - Methodenlehre und Philosophie des Rechts in Geschichte und Gegenwart (= Berliner Juristische Universitätsschriften - Grundlagen des Rechts 49). BWV Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2010. XXVI, 646 S. Besprochen von Bernd Rüthers. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hüpers, Bernd, Karl Larenz - Methodenlehre und Philosophie des Rechts in Geschichte und Gegenwart (= Berliner Juristische Universitätsschriften - Grundlagen des Rechts 49). BWV Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2010. XXVI, 646 S. Besprochen von Bernd Rüthers.
Das Buch beruht auf einer durch Detlef Czybulka und Reinhard Singer betreuten bzw. bewerteten Rostocker Dissertation des Jahres 2008. Ein Anzeige erscheint angemessen, weil Titel und Umfang eine Analyse von Werk und Wirken des umstrittenen Methodenlehrers und Rechtsphilosophen Karl Larenz versprechen.
I. Die Arbeit ist in fünf Teile gegliedert: Der erste (S. 1-24) gibt Auskunft über Konzept und Methode des Autors, über seine Sicht von einer „immanenten und transzendenten Wertungsjurisprudenz“, den „Rahmen der Untersuchung“, die „zeitgeschichtliche Dimension“, „den Stand der Rezeptionsgeschichte“ der Schriften von Larenz, die Arbeiten dazu von F. Hartmann, R. Frassek und J. Kokert, Larenz‘ Verhältnis zum Nationalsozialismus sowie zur chronologischen Vorgehensweise des Autors und seiner doppelten Zielsetzung: Er will das Gesamtwerk von Larenz in seinen philosophischen, zeitgeschichtlichen und methodologischen Bezügen überschaubar und zusätzlich seine „ebenso diskursive wie investigative Untersuchung en détail nachvollziehbar … machen (Fernglas und Lupe). Auf diese Weise soll es ermöglicht werden, trotz des großen Spektrums „einzelne Gedankenlinien und Verhaltenscharakteristika von Larenz herauszupräparieren“. Der zweite Teil behandelt „Larenz‘ Rechtsphilosophie und Weltanschauung“ (S. 27-270), der dritte (S. 271-372) trägt den schlichten Titel „Philipp Heck“. Der vierte Teil (S. 373-475) behandelt „Larenz‘ Methodenlehre der Rechtswissenschaft“, der fünfte (S.477-538) bringt „Zusammenfassung und Ausblick“.
II. Der Titel der Arbeit deutet eine durchgängige Problematik an. Der Autor will einerseits das Gesamtwerk von Larenz in seiner zeitgeschichtlichen und methodologis |
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Ich habe es getan“. Aspekte des Widerstands aus heutiger Sicht, hg. vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verbindung mit der Landeshauptstadt Stuttgart, mit Beiträgen v. Blasius, Rainer u. a. (= Stuttgarter Symposion Schriftenreihe Band 14). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen 2011. 207 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen „Ich habe es getan“. Aspekte des Widerstands aus heutiger Sicht, hg. vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verbindung mit der Landeshauptstadt Stuttgart, mit Beiträgen v. Blasius, Rainer u. a. (= Stuttgarter Symposion Schriftenreihe Band 14). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen 2011. 207 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 8. November 1939 um 21.20 Uhr explodierte in München im Bürgerbräukeller eine von dem Schreiner Georg Elser aus Hermaringen eingebaute Bombe. Wegen des schlechten Wetters hatte Reichskanzler Adolf Hitler allerdings sein gewohntes Zusammentreffen mit „alten Kämpfern“ anlässlich des Jahrestags des Putsches von 1923 bereits zehn Minuten früher verlassen, um statt mit dem Flugzeug mit der Eisenbahn nach Berlin zu reisen, so dass die Explosion ihn nicht mehr traf. Nochmals eine halbe Stunde zuvor war Georg Elser bei seinem Versuch des illegalen Grenzübertritts in die Schweiz bei Konstanz verhaftet worden.
Der 70. Jahrestag des gescheiterten Attentats war der Anlass zu einem von Andreas Morgenstern vorbereiteten Symposion ausgewiesener Sachkenner im Ratssaal in Stuttgart. Es befasste sich ausgehend von Johann Georg Elser mit einigen, bisher weniger beachteten Aspekten des Widerstands gegen den Nationalsozialismus. Seine insgesamt acht Beiträge stellt der schlanke, mit verschiedenen Abbildungen versehene Sammelband mit Anmerkungen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Inhaltlich geht es dabei um Aspekte des Widerstands aus heutiger Sicht und die zugehörige Diskussion, um Georg Elser im Kampf gegen Hitler und den Krieg und in Nachkriegsdeutungen, um die geheime Staatspolizei, um Fluchten, Fluchthilfen und Leben in der Schweiz, um Handlungsperspektiven vom Elsass nach Baden und um die Freiburger Kreise zwischen Verfolgung und Widerstand. Ein Literaturverzeichnis und verschiedene Register schließen das gedankenreiche Werk ansprechend auf. Möge es dem Kampf gegen Unrecht viels |
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Iglesia Ferreirós, Aquilino, Cataluña Medieval. Band 1 Estudio, Band 2 Edición. Assoiació Catalana d’Història del Dret “Jaume de Montjuïc. Barcelona 2008. (XIV,) 729, 599 S. Besprochen von Thomas Gergen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Iglesia Ferreirós, Aquilino, Cataluña Medieval. Band 1 Estudio, Band 2 Edición. Assoiació Catalana d’Història del Dret “Jaume de Montjuïc. Barcelona 2008. (XIV,) 729, 599 S. Besprochen von Thomas Gergen.
Der Buchtitel „Mittelalterliches Katalonien“ lässt an die gesamte Fülle der Rechtsnormen denken, die in jenen Jahrhunderten Katalonien eigen waren und die bekanntlich sehr zahlreich erhalten sind. Es geht dem Autor, der Ordinarius für Rechtsgeschichte an der Universität Barcelona ist und seit Jahrzehnten zur Rechtsgeschichte des katalanischen Mittelalters forscht, indes nicht um eine Überblicksverschaffung in der betitelten Materie. Nein: Er greift das Barceloniner Gewohnheitsrecht heraus: die Usatges de Barcelona (Usatici Barchinonae).
Diese sind ein Rechtsbuch, das seine Wurzeln über mehrere Jahrhunderte hindurch ausbildete, sowohl in lateinischer als auch altkatalanischer Sprache vorhanden ist und oftmals aus anderen Quellen schöpfte, so dem westgotischen Liber Iudiciorum (Fuero Juzgo), den Etymologiae Isidors von Sevilla, dem Corpus Iuris Civilis und seinen Derivaten, dem Breviarium Alarici, den Exceptiones Legum Romanorum, den Schriften Yvos von Chartres und Gratians sowie der Abhandlung über das Lehensrecht von Umberto de Orto. Der Kern der Usatges (Usatici) entstand bereits in den 1060er Jahren. Die sog. Gran Constitució[1] von Ramon Berenguer I. (1035-1076) fiel bereits in das Jahr 1060. Die Usatges waren nicht das Gesetzeswerk eines einzigen Gesetzgebers, sie wurden auf verschiedenen Hoftagen und zu unterschiedlichen Zeiten verkündet und ergänzt[2]. Erst 1412 akzeptierten die Barceloniner Cortes, die Ferran I. zusammengerufen hatte, einige Juristen mit der Kompilation einer lateinischen Fassung und der katalanischen Übersetzung zu betrauen, die dann auch gegen Ende des 15. Jahrhunderts publiziert wurden.
Die Usatges umfassen sehr viele Lebensbereiche des mittelalterlichen Rechtssystems und waren auf diese Weise de |
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Im Bett mit der Macht. Kulturgeschichtliche Blicke in die Schlafzimmer der Herrschenden, hg. v. Giessauf, Johannes/Penz, Andrea/Wiesflecker, Peter. Böhlau, Wien 2011. 203 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Im Bett mit der Macht. Kulturgeschichtliche Blicke in die Schlafzimmer der Herrschenden, hg. v. Giessauf, Johannes/Penz, Andrea/Wiesflecker, Peter. Böhlau, Wien 2011. 203 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf dem Außenumschlag lädt ein Schlafzimmer des Universalmuseums Joanneum Graz mit Lüstern und Leuchten, Stühlen und Hockern zwischen Deckengemälden, weinroten Wandbespannungen, Parkett, Kachelöfen und goldumrahmten Gemälden zu kulturgeschichtlichen Blicken in die Schlafzimmer der Herrschenden ein. Auf der Innenklappe geht es dann in Worten konkreter um die Erotik der Macht und die Macht der Erotik als möglicherweise naturgegebene und zeitlose Phänomene. Zehn Beiträge einer im Wintersemester 2008/2009 an der Universität Graz abgehaltenen Ringvorlesung versuchen danach in einem bewussten Konzept wider eine nicht selten öffentlichkeitsscheue Wissenschaft einen Dialog zwischen wissenschaftlicher Forschung und einer breiten Öffentlichkeit anzustoßen.
In etwa zeitlicher Reihenfolge führen sie von Anfängen bis in das 20. Jahrhundert, wobei vielleicht der Bart der Hatschepsut mit den vier Ehen der Kleopatra (Heribert Aigner) den Frauen der Adoptivkaiser (Sabine Tausend) auch hätten vorangestellt werden können. Nach einem weiten Sprung werden kuschelnde Khane (Johannes Giessauf) ebenso betrachtet wie die Macht des Harems (Gisela Procházka-Eisl) oder das (un)gewöhnliche Leben des Papstes Paul III. (Stefan Schima). Im Übrigen besteht die freie Wahl zwischen den Hengsten Europas (Peter Wiesflecker), Hanswursten von Hormonen (Beatrix Müller-Kampel), dem Wüstling Signior Dildo (Andrea Penz), der Prostitution und den feinen Leuten (Roland Girtler) und den Häusern Habsburg-Lothringens (Lorenz Mikoletzky).
Auf einen Überblick über Forschungsstand und Forschungstendenzen haben die Herausgeber angesichts der Überfülle der Blicke in Schlafzimmer bewusst verzichtet. Auch ein Register schien bei der der Internationalität von Betten und der In |
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In the embrace of France - the law of nations and constitutional law in the French satellite states of the Revolutionary and Napoleonic Age (1789-1815) - acts of the international conference held at Tilburg University on 27 & 28 April 2006, hg. v. Jacobs, Beatrix/Kubben, Raymond/Lesaffer, Randall (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 18). Nomos, Baden-Baden 2008. 175 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen In the embrace of France - the law of nations and constitutional law in the French satellite states of the Revolutionary and Napoleonic Age (1789-1815) - acts of the international conference held at Tilburg University on 27 & 28 April 2006, hg. v. Jacobs, Beatrix/Kubben, Raymond/Lesaffer, Randall (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 18). Nomos, Baden-Baden 2008. 175 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das schmale, aber gehaltvolle Werk ist zwei Jahre nach der zugehörigen Tagung erschienen. Leider konnte der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen. Deswegen muss der Herausgeber in wenigen Zeilen darauf hinweisen.
In seiner kurzen Einführung weist der 1968 geborene Randall Lesaffer, Jurist und Historiker, seit 1999 Professor für Rechtsgeschichte in Tilburg, mit seinen beiden Kollegen Mitglied der Tilburg Research Group on the History of International Law, darauf hin, dass im Rahmen der Befassung mit der rechtlichen Stellung der von Frankreich abhängigen Staaten während der Zeit der französischen Revolution und der Herrschaft Napoleons die Zweihundertjahrfeier des Königreichs Holland samt der Thronbesteigung durch Napoleons jüngeren Bruder Louis im Juni 1806 den konkreten Anlass der Tagung bildete. Sie sollte freilich nicht auf dieses Ereignis allein beschränkt sein. Vielmehr sollte die rechtliche Struktur Europas unter dem Einfluss der Revolution und Napoleons insgesamt ins Auge gefasst werden.
Dem dienen in unterschiedlicher Art und Weise alle zwölf bei dieser Gelegenheit vorgetragenen Studien, die der Sammelband der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Sie betreffen etwa die Entstehung der batavischen Verfassung von 1798, das Niederländische Interesse an amerikanischen Verfassungsentwicklungen, die Lüttcher Revolution von 1789-1791, die Revolution in Brabant, die deutschen Reaktionen, die Verfassungsentwicklung in Berg, die Arbeiten Matteo Galdis, die Bedeutung von Direktorium und Konsulat dieser Zeit, d |
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Interpretation in Polish, German and European Private Law, hg. v. Heiderhoff, Bettina/Żmij, Grzegorz. Sellier, München 2011. XII, 122 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Interpretation in Polish, German and European Private Law, hg. v. Heiderhoff, Bettina/Żmij, Grzegorz. Sellier, München 2011. XII, 122 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Europäisierung des Rechtes schreitet ungeachtet aller damit verbundenen Hindernisse und Schwierigkeiten in kleinen Schritten voran. Ein wichtiger Weg hierfür ist die wissenschaftliche Befassung mit den nationalen Rechtsvorstellungen im Vergleich. Sie ermöglicht die Herausarbeitung von Unterschieden und Übereinstimmungen.
Im April 2010 fand in Kattowitz eine gemeinsame Tagung von polnischen und deutschen Teilnehmern über die Vertragsauslegung Statt. Die dabei erstatteten Referate stellt der schmale Sammelband der Öffentlichkeit in handlicher Form vor. Insgesamt vereinigt er sechs Angehörige der schlesischen Universität und Teilnehmer aus Hamburg und Leipzig.
Nach einer kurzen Einführung wird etwa rhetorisch die Frage gestellt, ob die Theorie der Vertragsauslegung auf einem Fehler beruht oder was eigentlich ihr Ziel ist. Danach werden beispielsweise deutsches Bürgerliches Gesetzbuch und europäischer Draft Common Frame of Reference einander gegenübergestellt. Schließlich vergleicht Bettina Heiderhoff verfassungskonforme Auslegung und europäische Auslegung des Privatrechts in Deutschland, so dass insgesamt ein vielfältiges Bild von Möglichkeiten und Zielvorstellungen der Auslegung in Europa vor Augen geführt wird, die zum Wohle aller vielleicht eines Tages in Gemeinsamkeiten münden.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Ipsen, Jörn, Niedersächsische Verfassung. Kommentar. Boorberg, Stuttgart 2011. 491 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Ipsen, Jörn, Niedersächsische Verfassung. Kommentar. Boorberg, Stuttgart 2011. 491 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 1. November 1946 trat die Verordnung (ordinance) Nr. 55 der britischen Militärregierung in der britischen Besatzungszone des besetzten Deutschen Reiches in Kraft. Sie bestimmte in Artikel 1: Mit Inkrafttreten dieser Verordnung verlieren die in der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten Länder (Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe) ihre Selbständigkeit als Länder und werden Teile eines neuen Landes, welches die Bezeichnung Niedersachsen führt. Bereits durch die Verordnung Nr. 46 vom 23. August 1946 waren die preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen und die Regierungsbezirke der Rheinprovinz Aachen, Düsseldorf und Köln als solche aufgelöst und dann in die Länder Schleswig-Holstein, Hannover und Nordrhein-Westfalen umgestaltet worden.
Die sieben Artikel umfassende Verordnung Nr. 55 ist „Geburtsurkunde des Landes Niedersachsen und erste Verfassung des neuen Landes zugleich. Ihr folgte das Gesetz zur vorläufigen Ordnung der niedersächsischen Landesgewalt vom 11. Februar 1947 als „Notverfassung“ mit 13 Paragraphen. Am 1. Mai 1951 trat die vorläufige niedersächsische Verfassung in Kraft, die nach zwölf Änderungsgesetzen im Wege der Verfassungsänderung am 1. Juni 1993 durch eine neue niedersächsische Verfassung mit 78 Artikeln abgelöst wurde.
Für sie hat der 1944 geborene Osnabrücker Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht mit Unterstützung durch seine Mitarbeiter einen vorzüglichen Kommentar vorgelegt, welcher einer Renaissance des Landesrechts Rechnung tragen will. Nach einer klaren, kurzen Einleitung werden alle Artikel kommentiert, wobei der Verfasser übersichtlich in Entstehungsgeschichte, Erläuterungen und (entsprechend der Literaturlage knapp) Literatur unterscheidet und nach Möglichkeit auch die bisher spärliche einschlägige Staatsgerichtshofsjudikatur anführt. Ein |
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Iselt, Kathrin, „Sonderbeauftragter des Führers“ - Der Kunsthistoriker und Museumsmann Hermann Voss (1884-1969) (= Studien zur Kunst 20). Böhlau, Köln 2010. 516 S. Besprochen von Ralf Lunau. |
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Iselt, Kathrin, „Sonderbeauftragter des Führers“ - Der Kunsthistoriker und Museumsmann Hermann Voss (1884-1969) (= Studien zur Kunst 20). Böhlau, Köln 2010. 516 S. Besprochen von Ralf Lunau.
Dieses Buch, obwohl spürbar nicht darauf angelegt, macht ebenso vor Entsetzen stumm wie es zur Empörung herausfordert. Es schildert, wie Hermann Voss - ein geschätzter Kunsthistoriker und Museumsleiter, hervorragend ausgebildet bei Wilhelm Bode, der ihm den Einstieg in eine großartige Karriere eröffnet - den Pakt mit dem Teufel eingeht; wie die Liebe zu den schönen Künsten umschlägt in eine Gier, die jeden Maßstab verliert, sich in eine Ekstase des Anhäufens, des Zusammenraffens, des Verbergens und Versteckens steigert und nach der Katastrophe in kleinlich peinlicher Rechtfertigung und Schuldzuweisung an andere mündet.
Die Autorin beschreibt akribisch genau, wie ein bürgerlicher Kunstliebhaber zuerst die Freiheit der Kunst verrät, indem er sein Geschäft mit der Aktion „Entartete Kunst“ macht, sich anschließend als Büttel der Polizei an der Enteignung jüdischen Eigentums beteiligt, um auf dem Höhepunkt dieses räuberischen Treibens als „Sonderbeauftragter des Führers für Linz“ in allen möglichen Ecken des von Deutschland mit Krieg überzogenen Europa Kunstschätze zusammentragen zu lassen. Das ganze Ausmaß dieser intellektuellen Verwahrlosung wird deutlich, wenn immer wieder anklingt, wie Hermann Voss in der Zeit, in der er mit Hilfe eines mafiös anmutenden Netzes zahlreicher Agenten, staatlicher, militärischer und NSDAP-Institutionen, Händler sowie sonstiger Nutznießer Kunstwerk an Kunstwerk anhäufte, zugleich Direktor einer Dresdner Gemäldegalerie ist, deren Museumsbetrieb schon eingestellt werden musste; wenn beschrieben wird, wie er sich am Gezänk der rivalisierenden Nazibanden bei der Verteilung der Beute beteiligte; wobei es doch schon nur noch um Kunstwerke ging, die in immer tiefere Gemäuer, Keller und Bergwerke verbracht we |
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Islamische Stiftungen zwischen juristischer Norm und sozialer Praxis, hg. v. Meier, Astrid/Pahlitzsch, Johannes/Reinfandt, Lucian (= Stiftungsgeschichten 5). Akademie, Berlin 2009. 279 S., 3 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Der von dem Kaufmannssohn Mohammed in Arabien nach dem Judentum und dem Christentum im frühen 7. Jahrhundert gegründete Islam, h. d. die Unterwerfung unter (oder Hingabe an) Gott, verbreitete sich im Laufe der Geschichte über weite Teile Afrikas und Asiens auf derzeit vielleicht 1,5 Milliarden Anhänger, erreichte aber das Herz des Abendlandes bis in das 20. Jahrhundert nicht wirklich. Sowohl die Globalisierung der Welt wie auch umfassende Wanderungsbewegungen etwa von Türken nach Deutschland führen vor allem seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs jedoch zu immer intensiverer Begegnung unterschiedlicher Menschen, Kulturen und Religionen. Damit ist auch das Interesse an islamischen Einrichtungen in der europäischen Forschung deutlich angestiegen.
Dem trägt ein Workshop Rechnung, der unter dem Titel Islamische Stiftungen und ihre sozialen Funktionen im Spannungsfeld von Stiftungsrecht und Stiftungspraxis an der Freien Universität Berlin im Dezember 2004 stattfand. Ziel der Zusammenkunft von Sachkennern aus dem deutschsprachigen Raum war es, die islamisch-rechtliche Institution Stiftung (waqf) in ihrer jeweils regional und zeitlich spezifischen Ausprägung vergleichend zu untersuchen. Die bei dieser Gelegenheit vorgetragenen 11 Studien stellt der Band der Allgemeinheit zur Verfügung.
Nach einer Einleitung der Herausgeber beginnt etwa Maria Macuch mit einer Gegenüberstellung der sasanidischen frommen Stiftung und des islamischen waqf, während Johannes Pahlitzsch christliche Stiftungen in Syrien und im Irak im 7. und 8. Jahrhundert unter dem Aspekt der Kontinuität zwischen Spätantike und Frühislam betrachtet. Auf dem vielfältigen, interessanten Weg durch die Zeit gelangt schließlich Franz Kogelmann bis zur Ent |
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Iustiniani Institutiones / Justiniánské Instituce [Die Institutionen Justinians]. Übersetzung aus dem Lateinischen ins Slowakische, Einleitung, Anmerkungen, Sachregister und Bibliographie v. Blaho, Peter. Übersetzung aus dem Slowakischen, Vorwort, Ergänzung der Anmerkungen, Personen- und Ortsregister sowie Revision des Textes v. Skřejpek, Michal (= Fontes Iuris Romani, hg. v. Skřejpek, Michal). Univerzita Karlova v Praze: Nakladatelství Karolinum, Prag 2010. 411 S. Besprochen von Inge Bily. IT |
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Es ist sehr zu begrüßen, dass mit vorliegender lateinisch-tschechischer Ausgabe der Institutionen Justinians durch Michal Skřejpek nun eine Übersetzung dieses für die europäische Rechtsgeschichte bedeutsamen Textes ins Tschechische zur Verfügung steht. Nicht nur unter tschechischen Studenten an rechtswissenschaftlichen Fakultäten wird das Werk bereits reichlich Interessenten gefunden haben.
Bewusst knüpft M. Skřejpek an die im Jahre 2000 erschienene lateinisch-slowakische Ausgabe der Institutionen, besorgt von Peter Blaho[1], an und übernimmt von dort auch die slowakische Einleitung (S. 7-15). Diese sei dem tschechischen Nutzer ebenfalls ausdrücklich empfohlen, denn hier wird die Beschreibung von Geschichte und Bedeutung der Institutionen mit der Darstellung wesentlicher Stationen der Geschichte des römischen Rechts verbunden. Folgende Schwerpunkte behandelt Peter Blaho in seiner Einleitung: I. (S. 9-12) Justinian und das Corpus Juris Civilis; II. (S. 7-8) Theoretische Bearbeitungen des römischen Rechts und römischrechtliche Schulen, vor allem die Schwerpunkte: die Schule der Glossatoren, die Schule der Kommentatoren, die Humanisten und die elegante Jurisprudenz, die naturrechtliche Schule und der Usus modernus Pandectarum, die rechtshistorischen Schulen; III. (S. 12-13) Charakter und Bedeutung der Institutionen, auch mit einer Vorstellung der Editionen und des Systems der Institutionen; IV. (S. 13-14) Die Welt der Institution |
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Jan, Libor/Janiš, Dalibor und Kollektiv, Ad iustitiam et bonum commune. Proměny zemského práva v českých zemích ve středověku a raném novověku [Wandlungen des Landrechts in den böhmischen Ländern im Mittelalter und in der frühen Neuzeit]. Vydala Matice moravská pro Výzkumné středisko pro dějiny střední Evropy: prameny, země, kultura a Historický ústav AV ČR, v.v.i. [hg. v. der Matice moravská für das Forschungszentrum für die Mittelalterliche Geschichte |
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Die zu rezensierende Publikation stellt ein Gemeinschaftswerk dar, das verschiedenen Aspekten der Geschichte des Landrechts in den böhmischen Ländern im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gewidmet ist. Es umfasst eine breite Zeitspanne vom Ende des 12. bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts.
In einer kurzen einführenden Studie (S. 7-9) bieten Libor Jan und Dalibor Janiš eine kurzgefasste Übersicht der böhmischen, vor allem rechtshistorischen Forschung über die Geschichte des Landrechts und machen auf einige ausgewählte Quelleneditionen aufmerksam. Sie weisen darauf hin, dass das Landrecht den rechtlichen Umkreis im Sinne einer Schlüsselbedeutung darstellte, „…der auf entscheidende Weise den Gang des böhmischen Staates und seiner Gesellschaft zu bestimmen vermochte“ (S. 9).
Die Publikation besteht insgesamt aus vier thematischen Abteilungen, die sich anhand der Aktivitäten der Forscher und des fachlichen Interesses einzelner Mitautoren ergaben.
Der erste thematische Teil unter dem Titel Soudnictví a prameny zemského práva (Gerichtswesen und Quellen des Landrechts) eröffnet Libor Jan mit der analytischen Studie Hereditates a soudy statut Konráda Oty (Hereditates und Gerichte der Statuta von Konrad Otto) (S. 10-22). Der Verfasser versuch |
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Jan z Gelnhausenu, Příručka práva městského (Manipulus vel directorium iuris civilis). K vydání připravil Flodr, Miroslav [Johann von Gelnhausen, Handbuch des Stadtrechts >Manipulus vel directorium iuris civilis<, hg. v. Flodr, Miroslav] (= Prameny dějin moravských [Quellen zur Geschichte Mährens] 16). Matice Moravská, Brno (Brünn) 2008. 403 S. Besprochen von Petr Kreuz. |
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Das aus den 1350er Jahren stammende Brünner Rechtsbuch (Schöffenbuch) des Schreibers Johann gehört zweifelsohne zu den bedeutsamsten in den Böhmischen Ländern entstandenen mittelalterlichen Rechtsbüchern. Es handelt sich hierbei um ein Rechtsdenkmal, dass auch im breiteren mitteleuropäischen Kontext als sehr bedeutend anzusehen ist. Dank dieser Tatsache wurde das Brünner Rechtsbuch schon seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem Gegenstand des Forscherinteresses (E. F. Roessler, J. A. Tomaschek, E. Ott, J. Čelakovský). Im vorigen Jahrhundert befassten sich mit dem Brünner Rechtsbuch mehr oder weniger systematisch manche deutsch (O. Peterka, G. Schubart-Fikentscher, W. Trusen) und tschechisch (M. Boháček, F. Hoffmann, J. Dřímal) schreibende Forscher.
In den letzten mehr als zwei Dezennien widmete sich systematisch der Erforschung des Brünner Rechtsbuches und des Brünner mittelalterlichen Stadtrechts Miroslav Flodr (geboren 1929), jetzt Professor emeritus für Historische Hilfswissenschaften an der Philosophischen Fakultät der Masaryk-Universität in Brünn. Er gab schon in den Jahren 1990-1993 eine umfangreiche dreibändige moderne kritische Edition des Brünner Rechtsbuches des Schreibers Johann heraus. Dem Brünner Stadtrecht in der Zeit von der Gründung der Stadt (1243) bis zum Ende des Wirken des Schreibers Johann (1359) galt Flodrs umfangreiche Monographie, die im Jahre 2001 veröffentlicht wurde. An diese Monographie knüpften in den Jahren 2006 und 2008 zwei weitere selbständige Publikationen an, in denen Flodr das Brünner |
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Jansen, Jörn-Christoph, Der Einfluss staatlicher Arbeitsmarktpolitik auf die Entwicklung der Tarifautonomie - eine rechtshistorische und verfassungspolitische Untersuchung (= Rostocker rechtsgeschichtliche Reihe 10). Shaker, Aachen 2010. LX, 494 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die sachlich wohl klarer abfassbare und graphisch vielleicht benutzerfreundlicher gestaltbare Arbeit ist die von Ralph Weber betreute, von der juristischen Fakultät der Universität Rostock im Sommersemester 2010 angenommene Dissertation des Verfassers. Ihr geht es um die Beziehung zwischen staatlichem Handeln und staatsfreiem Handeln auf dem Arbeitsmarkt. Deren Untersuchung gliedert sie insgesamt in fünf Teile.
Zunächst behandelt der Verfasser Begriffe (hauptsächlich Arbeitsmarktpolitik), Komponenten (der Arbeitsmarktpolitik) und Zielsetzungen (der Arbeitsmarktpolitik) und schildert Gegenstand, Gang und Zielsetzung seiner Untersuchung. Danach beschreibt er die Entwicklung des Tarifvertrags und seiner Parteien von den Anfängen kapitalistischer Produktionsweise und der Gründungsphase der Gewerkschaften bis zur Bundesrepublik Deutschlands. Der dritte Teil der Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Entwicklung der Tarifautonomie, der vierte Teil mit dem Kern seiner Fragestellung.
Im Ergebnis stellt er fest, dass sich die Tarifautonomie sich in 150 Jahren - ab dem „Zeitpunkt, als Deutschland von der Industrialisierung heimgesucht wurde“ -deutlich gewandelt hat und fast nie frei von staatlichen Einflüssen war. Nach Ansicht des Verfassers sind die Sozialpartner in der Gegenwart bereit, ihnen übertragene Macht an den Staat zurückzugeben. Die Globalisierung werde den Staat dazu zwingen, das System zu reformieren, weil andernfalls „dieser unterlassene Eingriff dazu führen werde, dass die Tarifautonomie in ein Weimarer Schicksal lenkt.“
Innsbruck Gerhard Köbler
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Jansen, Nils, Binnenmarkt, Privatrecht und europäische Identität. Eine historische und methodische Bestandsaufnahme. Mohr (Siebeck), Tübingen 2004. X, 111 S. Besprochen von Hans-Peter Benöhr. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jansen, Nils, Binnenmarkt, Privatrecht und europäische Identität. Eine historische und methodische Bestandsaufnahme. Mohr (Siebeck), Tübingen 2004. X, 111 S. Besprochen von Hans-Peter Benöhr.
1. Das kleine Werk, ursprünglich ein Vortrag, ist vorbildlich, und deswegen soll es hier vorgestellt werden. Es verbindet miteinander profunde rechtshistorische Forschung, breite Rechtsvergleichung, moderne Dogmatik und Rechtspolitik. Von diesen vier Punkten aus erörtert der Verfasser, welche Materien für eine gesamteuropäische Kodifikation schon reif sind und welche Methode zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Rechts im Übrigen zur Verfügung steht.
Von dem „Ausgangspunkt“ (§ 1) der engen historischen und kulturellen Verbindung der europäischen Privatrechtsordnungen schreitet er fort zum „Markt“ für ein Europäisches Gesetzbuch (§ 2).
Unter dem Gesichtspunkt der „Identität“ (§ 3) erklärt er, dass das europäische Vertragsrecht auf dem Fundus grundlegender Gedanken und gemeinsamer Wertungen des 17. und 18. Jahrhunderts aufbaue. Hinsichtlich der Einzelheiten verweist Jansen oft auf Gordley, The Philosophical Origins of Modern Contract Doctrine, und vornehmlich auf Zimmermann, Law of Obligations.
Desgleichen habe sich das Haftungsrecht, dem Jansen selbst eine große Monographie gewidmet hatte, im Wesentlichen auf Grund der lex Aquilia im Natur- und Vernunftrecht voll ausgebildet. Die Haftung ohne vorwerfbares Fehlverhalten sei jedoch in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich behandelt worden. Die europäische Rechtswissenschaft müsse jetzt erst einmal ein überzeugendes Grundverständnis des Haftungsrechts insgesamt entwickeln.
Auch die Bereicherungshaftung knüpfe an das römische Recht an und daneben an die spätscholastische Restitutionslehre. Heute sei vor allem unklar, ob es um den Ausgleich einer Entreicherung oder um die Abschöpfung einer Bereicherung gehe. Deswegen müssten die europäische Rechtswissens |
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Jansen, Nils, The Making of Legal Authority. Non-legislative Codifications in Historical and Comparative Perspective. Oxford University Press, Oxford 2010. 175 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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1. Das kleine Werk, ursprünglich ein Vortrag, ist vorbildlich, und deswegen soll es hier vorgestellt werden. Es verbindet miteinander profunde rechtshistorische Forschung, breite Rechtsvergleichung, moderne Dogmatik und Rechtspolitik. Von diesen vier Punkten aus erörtert der Verfasser, welche Materien für eine gesamteuropäische Kodifikation schon reif sind und welche Methode zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Rechts im Übrigen zur Verfügung steht.
Von dem „Ausgangspunkt“ (§ 1) der engen historischen und kulturellen Verbindung der europäischen Privatrechtsordnungen schreitet er fort zum „Markt“ für ein Europäisches Gesetzbuch (§ 2).
Unter dem Gesichtspunkt der „Identität“ (§ 3) erklärt er, dass das europäische Vertragsrecht auf dem Fundus grundlegender Gedanken und gemeinsamer Wertungen des 17. und 18. Jahrhunderts aufbaue. Hinsichtlich der Einzelheiten verweist Jansen oft auf Gordley, The Philosophical Origins of Modern Contract Doctrine, und vornehmlich auf Zimmermann, Law of Obligations.
Desgleichen habe sich das Haftungsrecht, dem Jansen selbst eine große Monographie gewidmet hatte, im Wesentlichen auf Grund der lex Aquilia im Natur- und Vernunftrecht voll ausgebildet. Die Haftung ohne vorwerfbares Fehlverhalten sei jedoch in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich behandelt worden. Die europäische Rechtswissenschaft müsse jetzt erst einmal ein überzeugendes Grundverständnis des Haftungsrechts insgesamt entwickeln.
Auch die Bereicherungshaftung knüpfe an das römische Recht an und daneben an die spätscholastische Restitutionslehre. Heute sei vor allem unklar, ob es um den Ausgleich einer Entreicherung oder um die Abschöpfung einer Bereicherung gehe. Deswegen müssten die europäische Rechtswissens |
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Johann Gustav Droysen. Facetten eines Historikers, hg. v. Ries, Klaus (= Pallas Athene 34). Steiner, Stuttgart 2010. 230 S., 9 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Johann Gustav Droysen. Facetten eines Historikers, hg. v. Ries, Klaus (= Pallas Athene 34). Steiner, Stuttgart 2010. 230 S., 9 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit Johann Gustav (Bernhard) Droysen (Treptow an der Rega 6. Juli 1808-Berlin 19. Juni 1884) als einem Begründer der deutschen Geschichtswissenschaft hat sich zuletzt in einer Schilderung eines Lebens zwischen Wissenschaft und Politik Wilfried Nippel befasst, ohne eine Biographie zu schreiben (vgl. die Rezension Karsten Rupperts in ZRG GA 127 [2010]). Bereits zuvor hatte der Sonderforschungsbereich 482 (Ereignis Weimar-Jena. Kultur um1800) gemeinsam mit der Senatskommission zur Aufarbeitung der Jenaer Universitätsgeschichte im 20. Jahrhundert unter dem Titel „Was bleibt von der ,Historik’? Johann Gustav Droysen in Jena“ im Juli 2007 an der Universität Jena eine Tagung veranstaltet. Damit sollte daran erinnert werden, dass Droysen im Sommersemester 1857 erstmals seine methodologische Grundvorlesung Historik abgehalten hatte.
Da zugleich auf den 200. Geburtstag Droysens hingewiesen werden sollte, war die Tagung auch dem Menschen Droysen gewidmet, nicht dagegen dem Politiker der frühen Jahre. Ziel war eine Mischung von ideengeschichtlicher und lebensweltlicher Perspektive, bei der es in erster Linie um den Geschichtstheoretiker, der das hermeneutische Verfahren geschärft und eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des Verständnisses von Geschichte als Wissenschaft gelegt hat. Dem entsprechen die insgesamt 11 Beiträge, die sich überzeugend als Facetten verstehen.
Den Beginn bildet die Berufung Droysens nach Jena (Stefan Gerber), wo die Historik entsteht (Stephan Paetrow), die Helmut G. Walther zum Positivismus des deutschen Historismus bzw. Klaus Ries zur Tradtion der Aufklärungshistorie in Beziehung setzt. Hans-Christof Kraus betrachtet die historische Entfaltung der Freiheit, Falko Schnicke Droysens Biographik zwischen idealistischer Geschichtsphilosophie und kl |
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Jüdisches Vereinswesen in Österreich im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Adunka, Evelyn/Lamprecht, Gerald/Traska, Georg (= Schriften des Centrums für Jüdische Studien 18). StudienVerlag, Innsbruck 2011. 295 S., Abb. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jüdisches Vereinswesen in Österreich im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Adunka, Evelyn/Lamprecht, Gerald/Traska, Georg (= Schriften des Centrums für Jüdische Studien 18). StudienVerlag, Innsbruck 2011. 295 S., Abb. Besprochen von Martin Moll.
Die „Jüdischen Studien“ sind eine junge, seit ihrer institutionellen Verankerung während der 1990er Jahre jedoch boomende Disziplin. Als Teil dieser Forschungs- und Publikationsbemühungen legt das an der Karl-Franzens-Universität Graz verankerte „Centrum für Jüdische Studien“ nunmehr bereits den Band 18 seiner Schriftenreihe vor, den Gerald Lamprecht, der Leiter des genannten Centrums, zusammen mit zwei Wiener Kollegen herausgegeben hat.
Dem Thema des Bandes: Jüdisches Vereinsleben in Österreich während der letzten 200 Jahre, liegt die Annahme zugrunde, dass die im Untersuchungszeitraum – trotz formalrechtlicher Emanzipation bzw. Gleichstellung – weiterbestehende Ausgrenzung der Juden aus den Mehrheitsgesellschaften dazu führte, dass assimilierte ebenso wie orthodoxe Juden ihr eigenes Vereinswesen ausbilden mussten, dies umso mehr, als sie seit den 1880er Jahren der sogenannte Arierparagraph aus zahlreichen Vereinen, denen sie bislang angehört hatten, ausschloss. Freilich lassen sich die Anfänge des jüdischen Vereinswesens bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen; die im Zeichen von Nationalismus und Antisemitismus zunehmende Segregation gab der Vereinsbildung jedoch einen massiven Impuls. Im Ergebnis hatte sich um 1900 eine reichhaltige jüdische Vereinslandschaft herausgebildet, die den religiösen, sozial-karitativen, künstlerisch-volksbildnerischen, weiblichen und sportlichen Bereich ebenso abdeckte wie akademische (Studenten-)Verbindungen.
Da sämtliche dieser Vereine nach dem „Anschluss“ Österreichs an NS-Deutschland liquidiert wurden, kreisen alle Beiträge dieses Sammelbandes um eine Spurensuche nach einer 1938 untergegangenen und nach 1945 nur rudimentär wiede |
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Junginger, Horst, Die Verwissenschaftlichung der „Judenfrage“ im Nationalsozialismus (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 19). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011 480 S. Besprochen von Martin Moll. |
Ganzen Eintrag anzeigen Junginger, Horst, Die Verwissenschaftlichung der „Judenfrage“ im Nationalsozialismus (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 19). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011 480 S. Besprochen von Martin Moll.
Die Judenemanzipation, die in Mittel-, West- und Nordeuropa bis zum Ersten Weltkrieg zu einer rechtlichen und großteils auch faktischen Gleichstellung der jüdischen Minderheit geführt hatte, warf für gestandene Antisemiten das Problem auf, wie man in einem säkularen Zeitalter mit rasch nachlassenden religiösen Bindungen den Kampf gegen die Juden neu begründen und wie man die assimilierten, nicht mehr in Gettos lebenden jüdischen Menschen von ihrer Umwelt unterscheiden könne, um auf dieser als wissenschaftlich ausgegebenen Basis weitere Diskriminierungen fordern oder umsetzen zu können. An der „Verwissenschaftlichung der Judenfrage“ beteiligten sich zahlreiche akademische Disziplinen, allen voran die Rassenkunde, deren magere Resultate jedoch keinen praktikablen Ausweg aus dem Dilemma wiesen, die Judeneigenschaft einer Person nur über ihre oder ihrer Vorfahren Zugehörigkeit zum mosaischen Glauben festlegen zu können.
An diesem Punkt setzt der 2010 an der Universität Tübingen habilitierte Religionswissenschaftler Horst Junginger an. Anders als der Buchtitel nahelegt, befasst er sich lediglich mit einem schmalen Ausschnitt sämtlicher Bemühungen, die vielbeschworene Judenfrage auf vermeintlich sicheren, wissenschaftlichen Boden zu stellen. Sein eigentliches Thema ist der unheilvolle Beitrag der an der Universität Tübingen angesiedelten, protestantischen Religionswissenschaft. Die Auswahl von Disziplin und Ort begründet der Verfasser mit der ungebrochenen Linie des schwäbischen Antisemitismus, die sich nahtlos von der Universitätsgründung am Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 erstreckte; das Schlusskapitel behauptet sogar frappierende Kontinuitä |
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Justiz und Erbgesundheit. Zwangssterilisation, Stigmatisierung, Entrechtung. „Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in der Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte 1934-1945 und seine Folgen für die Betroffenen bis in die Gegenwart, hg. v. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, red. v. Daubach, Helia-Verena (= Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen 17). Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2009. 268 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Justiz und Erbgesundheit. Zwangssterilisation, Stigmatisierung, Entrechtung. „Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in der Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte 1934-1945 und seine Folgen für die Betroffenen bis in die Gegenwart, hg. v. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, red. v. Daubach, Helia-Verena (= Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen 17). Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2009. 268 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses gilt allgemein als besonderes Beispiel des rechtswidrigen Umgangs nationalsozialistischer Politiker mit dem Recht. Deswegen hat das vorliegende Werk auch umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden. Da aus unerfindlichen Gründen die Lieferung eines Rezensionsexemplars nicht gelang, muss der Herausgeber wenigstens mit einigen Zeilen auf das Werk hinweisen.
Erörtert wird in dem Sammelwerk ein lange verdrängter, betrüblicher Gegenstand deutscher Justizgeschichte. Er betrifft mit etwa 400000 Opfern eine sehr große Zahl von Menschen. Deswegen ist die wissenschaftliche Behandlung der Anordnung der zwangsweisen Sterilisation durch deutsche Amtsgerichte zwischen 1934 und 1945 sehr gewichtig.
Nach einer kurzen Einführung durch die Leiterin der Dokumentations- und Forschungsstelle Justiz und Nationalsozialismus an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen befassen sich insgesamt 13 zwischen dem 6. und dem 8. Dezember 2006 in der Justizakademie vorgetragenen Beiträge mit den Folgen des Gesetzes vom 14. Juli 1933 im. Sie reichen von der Vorgeschichte über die Sterilisationsdiskurse in der Weimarer Republik, das Erbgesundheitsverfahren, die Umsetzung im bayerischen Schwaben, die Rolle des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, die Erbgesundheitsgerichte Stade und Verden, Wuppertal-Elberfeld, Mannheim, Wien und Berlin bis zu Wiederaufnahmeverfahren nach 1945, der Nachgeschich |
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Kaiser- und Königsurkunden der Staufer (1138-1268), hg. v. Koch, Walter/Friedl, Christian (= Digitale Urkundenbilder aus dem Marburger Lichtbilderarchiv älterer Originalurkunden 4 - deutsche Ausgabe). Eudora, Leipzig 2010. Mappe mit 10 S. und 35 Taf. Besprochen von Hiram Kümper. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kaiser- und Königsurkunden der Staufer (1138-1268), hg. v. Koch, Walter/Friedl, Christian (= Digitale Urkundenbilder aus dem Marburger Lichtbilderarchiv älterer Originalurkunden 4 - deutsche Ausgabe). Eudora, Leipzig 2010. Mappe mit 10 S. und 35 Taf. Besprochen von Hiram Kümper.
Tafelwerke sind unerlässlich für die paläographische und diplomatische Ausbildung des mediävistischen Nachwuchses; das wird wohl niemand bestreiten. Eine neue Reihe solcher Werke wird nun vom Leipziger Eudora-Verlag gemeinsam mit dem Marburger Lichtbildarchiv angeboten. Der Titelzusatz „digital“ mag dabei irreführen – zumal er nirgends erklärt wird; vermutlich ist damit das Reproduktions- oder Nachbearbeitungsverfahren gemeint, denn viele der Marburger Fotografien weisen ja schon ein stolzes Alter auf. Jedenfalls liegen die reproduzierten Urkundenbilder durchaus nicht auf CD-ROM oder online, sondern in hochwertigen s/w-Reproduktionen im A3-Format vor. Damit kann man gut arbeiten. Der besondere Vorteil dieser neuen Reihe aber ist ein ganz unmittelbar pragmatischer: sie wird nämlich vom Verlag neben einer in solidem Leinen ausgelieferten Bibliotheks- auch in einer preiswerten Studienausgabe in Einlegemappe angeboten. Das ist ein guter Gedanke, denn der hauptsächliche Nutzungsort solcher Tafelwerke wird weiterhin der paläographische respektive diplomatische Unterricht an der Hochschule sein – und die muss sich einen größeren Satz solcher Werke erst einmal leisten können. Das ist nun erheblich einfacher geworden. Was den hier vorliegenden, konkreten Band der Reihe, eine Auswahl von 35 Kaiser- und Königsurkunden der Staufer nämlich angeht, so findet sich ein ziemlich repräsentativer Schnitt durch die Urkundentätigkeit zwischen Konrad II. und Konradin: repräsentativ nicht so sehr mit Blick auf den Inhalt oder die Aussteller (hier überwiegen mit gutem Grund die beiden Friedriche), sondern – viel wichtiger – im Hinblick auf typisch paläographisch-diplomatische Aspekte (Schri |
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Kakoschke, Andreas, Die Personennamen in der römischen Provinz Gallia Belgica (= Alpha-Omega, Reihe A 255). Olms, Hildesheim 2010. IV, 565 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Kakoschke, Andreas, Die Personennamen in der römischen Provinz Gallia Belgica (= Alpha-Omega, Reihe A 255). Olms, Hildesheim 2010. IV, 565 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der wertvolle, eine wichtige Lücke schließende, zeitlich auf die ersten drei nachchristlichen Jahrhunderte beschränkte Katalog des Verfassers, dessen gleichgerichtete Untersuchung über die Personennamen in der römischen Provinz Rätien (2008) in ZRG GA 128 (2011) vorgestellt wurde, bietet alle in der Gallia Belgica belegten Gentilnamen und Beinamen und die Namen von auswärts bezeugten Bewohnern aus der Provinz sowie einige sonst wegen eines begrenzten Aufenthalts in der Provinz hierher gehörige Namen. Die Sammlung beruht in erster Linie auf Steininschriften, während Belege aus der Literatur seltener sind. Regelmäßig ausgeschlossen blieben örtlich kaum zuordenbare Kleininschriften.
Erfasst sind die Gebiete von dreizehn gallischen Stämmen. Dies sind die Treveri, die Mediomatrici, die Remi, die Nervii, die Viromandui, die Atrebates, die Morini, die Menapii, die Catalauni, die Leuci, die Ambiani, die Bellovaci, die Silvanectes und die Suessiones. Eine Karte am Ende vermittelt die disbezügliche geographische Übersicht.
Geordnet sind die Namen alphabetisch, wobei Angaben zur Sprachzugehörigkeit beigefügt sind. Das Werk beginnt mit dem Gentilnomen Abullius (italisch) und endet nach 557 Gentilnomina und 1505 Cognomina mit Zurdiginus (thrakisch?). Ganz überwiegend sind die Gentilnamen einheimisch oder italisch, die Beinamen keltisch oder lateinisch (Einiges griechisch, Weniges semitisch und etruskisch, germanisch nur Haldavvo und Vellango, keltisch oder germanisch Atto, Dagillo, Dagillus, Gabso, Gaverius, Lemafto, Libo, lateinisch oder germanisch Marsus).
Innsbruck Gerhard Köbler
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Karstens, Simon, Lehrer - Schriftsteller - Staatsreformer. Die Karriere des Joseph von Sonnenfels (1733-1817) (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 106). Böhlau, Wien 2011. XII, 508 S. Besprochen von Stephan Wagner. |
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Die von Helga Schnabel-Schüle betreute historische Dissertation widmet sich dem Leben und Wirken von Joseph von Sonnenfels, einem der bedeutendsten Vertreter der österreichischen Aufklärung. Die Arbeit erhielt im September 2009 vom Freundeskreis der Trierer Universität einen Förderpreis für den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie im Jahr 2010 vom Institut für Personengeschichte den erstmals verliehenen Forschungspreis.
I. Eine quellenbasierte Darstellung des Lebenslaufes von Sonnenfels stellt auch nach über 150 Jahren Sonnenfelsforschung immer noch ein Desiderat dar, wie Karstens nach einer instruktiven Zusammenfassung der Forschungsgeschichte zu Recht betont (Kap. 1.2, S. 12-19). Ebenso eingängig und übersichtlich ist der Überblick über die archivarische Überlieferung (Kap. 1.1, S. 7-12): Angesichts der vielfältigen Tätigkeiten Sonnenfels’ auf unterschiedlichsten Gebieten stand der Autor dabei vor der Herausforderung, einen über verschiedene Archive und Bestände verteilten, überaus heterogenen Korpus von Quellen zu bearbeiten. Ähnliches gilt für die zahlreiche und spezialisierte Sekundärliteratur aus den verschiedenen Fachdisziplinen, die bis Herbst 2007 ausgewertet wurde (S. 12 Fn. 32).
Ausgangspunkt und zentrale Fragestellung ist für Karstens, auf welche Weise Sonnenfels als Reformer aus der zweiten Reihe „seine Ziele erreichte, wie er seine Karriere voranbrachte und wie er seine Ansichten durchsetzte, wenn er auf Widerstand traf“ (S. 2). Methodisch strebt die Untersuchung keine „narrative Biographie“ an, die einfach den Werdegang Sonnenfels’ „von der Wiege bis zur Bahre“ wiedergibt, sondern eine quellenbasierte „biographische S |
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Kasseckert, Christian, Straftheorie im Dritten Reich. Entwicklung des Strafgedankens im Dritten Reich (= Das Strafrecht vor neuen Herausforderungen 21). Logos-Verlag, Berlin 2009. XVI, 215 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kasseckert, Christian, Straftheorie im Dritten Reich. Entwicklung des Strafgedankens im Dritten Reich (= Das Strafrecht vor neuen Herausforderungen 21). Logos-Verlag, Berlin 2009. XVI, 215 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die Frage nach dem Sinn und Zweck der Strafe ist so alt wie das Strafrecht selbst und hat im Lauf der Zeit verschiedene Theorien jeweils unterschiedlicher Akzentuierung evoziert. Moderne Interpretationen von Strafe präsentieren sich heute in aller Regel als Konglomerat, das Elemente der absoluten Theorien von Vergeltung und Sühne ebenso beinhaltet wie generalpräventive und spezialpräventive Gesichtspunkte mit positiver oder negativer Wirkungsrichtung.
Der Würzburger Dissertant Christian Kasseckert, Jahrgang 1977 und laut Verlag mittlerweile als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkten Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht in Erlangen tätig, untersucht anhand des eingangs dargestellten theoretischen Instrumentariums das spezifische Wesen der Strafe unter den politischen Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur. Als Ergebnis seiner Studie präsentiert er insgesamt neun Thesen, die er noch einmal übersichtlich zusammengefasst an prominenter Stelle - ganz am Ende der Arbeit (S. 199) – placiert. So hätten die Bemühungen der Strafrechtsexperten im Dritten Reich darauf abgezielt, die Interessen einer von den Machthabern definierten Volksgemeinschaft jenen der Individuen überzuordnen und den Schutz dieser Volksgemeinschaft als einen Hauptzweck des Strafrechts zu etablieren. Durch die Reduktion des Sühnebegriffs auf eine Reinigungsfunktion sei auch dieser zum Zweck des Schutzes instrumentalisiert worden. Zunächst auf bestimmte Tätertypen beschränkt und in weiterer Folge auf alle Gegner des Nationalsozialismus ausgeweitet, seien Aussonderung und Ausmerzung zum Schutz der Volksgemeinschaft und damit zur Sicherung der nationalsozialistischen Herrschaft schließlich in der Rechtsprechung des Volksgerichtshofs zum alleinige |
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Kelsen, Hans, Werke, Band 3 Veröffentlichte Schriften 1911-1917, hg. v. Jestaedt, Matthias in Kooperation mit dem Hans-Kelsen-Institut,. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. X, 871 S. Besprochen von Thomas Olechowski. |
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Der vorliegende Band vereint fünfundzwanzig, nach Inhalt, Form und Umfang sehr unterschiedliche Arbeiten Kelsens, die er zwischen 1911 und 1917 veröffentlichte. Beruflich war er zu jener Zeit zunächst an der k.k. Exportakademie (der Vorläuferin der heutigen Wirtschaftsuniversität Wien), ab 1914 in verschiedenen Bereichen der Militärverwaltung, zuletzt als Berater des k.u.k. Kriegsministers, tätig. Diese äußeren Umstände spiegeln sich in Schriften wie jener über den „Buchforderungseskont und die inakzeptable deckungsberechtigende Tratte“ (S. 93–103) oder „Zur Reform der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Wehrmacht Österreich-Ungarns“ (S. 615–629) wider. Aber auch viele bekannte(re) Arbeiten Kelsens finden sich hier, wie etwa das literarische Gefecht, das er sich mit Eugen Ehrlich zur Frage der Rechtssoziologie lieferte (S. 317–358, 607–612, 613–614), die Arbeit über „Rechtsstaat und Staatsrecht“ (S. 147–155), in der Kelsen bereits knapp vor der (erst 1920 explizit ausgesprochenen) Erkenntnis der Identität von Staat und Recht steht, sowie seine Untersuchung über „Reichsgesetz und Landesgesetz“ (S. 359–425), in der er das Verhältnis zweier Normensysteme zueinander untersucht – eine wichtige Vorarbeit für die ebenfalls erst 1920 ausformulierte Lehre von der Grundnorm! Besonders aufmerksam gemacht werden soll aber auch auf seine 1913 erschienene Arbeit über „Politische Weltanschauung und Erziehung“ (S. 112–145), die im Zusammenhang mit Kelsens damaliger Lehrtätigkeit im Volksbildungswesen steht, und in der er sich dafür ausspricht, schon an den Schulen (verfassungs)juristische Kenntnisse zu vermitteln, damit später die Staatsbürger in der Lage seien, aktiv am politischen Geschehen mitzuwirken. Insofern erweist sich Kelsen noch zur Zeit |
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Kempny, Simon, Die Staatsfinanzierung nach der Paulskirchenverfassung (= Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht 9). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XXXIII, 372 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Dieter Birk betreute, im Wintersemester 2010/2011 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene Dissertation des 1982 geborenen, an den Universitäten Münster und Bristol ausgebildeten, 2003 bis 2005 als studentische Hilfskraft und später als wissenschaftliche Hilfskraft am Münsteraner Institut für Steuerrecht wirkenden, durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Verfassers. Seine Untersuchung betrifft einen gerade auch wegen der modernen Staatsverschuldung bedeutsamen rechtsgeschichtlichen Gegenstand. Dem Verfasser hat er so gut gefallen, dass er eine begleitende Quellenedition veröffentlichte, die noch vor der Dissertation erschien.
Der Verfasser gliedert seine Untersuchung klar und knapp in Einleitung, zwei Sachteile und Gesamtwürdigung. Im Rahmen des Abgabenwesens befasst er sich mit der Steuergesetzgebungshoheit und ihren Grenzen, der Steuerertragshoheit und der Steuerverwaltungshoheit. In Beziehung auf Staatsfinanzierung und Lastenverteilung trennt er einleuchtend zwischen Vorgaben für das Reich, die Einzelstaaten und die Gemeinden.
Zutreffend geht er davon aus, dass die Geschichte der bundesstaatlichen Finanzverfassung Deutschlands bereits 1848/1849 begann, auch wenn die Verfassung und die zugehörige Monarchie an den beharrenden Kräften scheiterten. Jedenfalls mussten die damit verknüpften Fragen aufgegriffen, erörtert und für den Text der Verfassung entschieden werden. Insgesamt ermittelt der Verfasser, der im Anhang die Verfassung im Abdruck wiedergibt und sein Werk auch durch ein Stichwortverzeichnis benutzerfreundlich aufschließt, das Finanzverfassungsrecht und Steuerverfassungsrecht der tatsächlich nicht wirksam gewordenen |
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Kimmich, Martin, Die Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes. Eine rechtsgeschichtliche, verfassungsrechtliche und rechtssoziologische Untersuchung (= Europäische Hochschulschriften 2, 4889). Lang, Frankfurt am Main 2009. 174 S., zahlr. Tab. und Graph. Besprochen von Gerhard Köbler. IT |
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Die Arbeit ist die von Armin Höland betreute, 2008 an der Universität Halle-Wittenberg angenommene Dissertation des in Hamburg 1972 geborenen, von 2003 bis 2006 im Forschungsprojekt Regulierung des Arbeitsmarkts des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung mitarbeitenden und seit 2007 als politischer Sekretär der Industriegewerkschaft Metall tätigen Verfassers. Ihr Ziel ist in erster Linie die rechtssoziologische Überprüfung der kündigungsschutzrechtlichen Kleinbetriebsklausel, nach der für Kleinbetriebe der Kündigungsschutz eingeschränkt ist. Dabei geht der Verfasser insbesondere auch der Frage nach, welche Bedeutung empirischen Erkenntnissen für die verfassungsrechtliche Überprüfung von Rechtssätzen zukommt.
Das erste seiner drei Kapitel verfolgt rechtshistorisch die Entwicklung der Kleinbetriebsklausel vom Deutschen Reich über die Weimarer Reichsverfassung, das Betriebsrätegesetz 1920, das Dritte Reich, das Kündigungsschutzgesetz von 1951, die Beschäftigungsförderungsgesetze von 1985 und 1996 bis zur jüngsten Vergangenheit und ermittelt dabei das Fehlen betriebsbezogener Rationalität, aber auch einen allmählichen Verständniswandel. Kapitel 2 betrifft den verfassungsrechtlichen Rahmen. Auf dieser Grundlage untersucht der Verfasser abschließend die Annahmen über die Wirkungen der Kleinbetriebsklausel.
Da etwa im Jahre 2003 fast 5 Millionen Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 9 Beschäftigten tätig waren, sind die Ergebnisse des Verfassers rechtspolitisch durchaus gewichtig. Zu Recht weist er dabei daraufhin, dass die Bewertung der Rahmenbedingungen bei der Ausgestaltung des § 23 I KSchG durch den |