Griebl, Ludwig, Die Behandlung von Verschwendern und Geisteskranken im frühneuzeitlichen Territorialstaat (1495-1806). Eine Darstellung der privatrechtlichen und policeylichen Maßnahmen im Kurfürstentum Mainz und Herzogtum Württemberg (= Rechtsgeschichtliche Studien 40). Kovač, Hamburg 2010. 328 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT
Griebl, Ludwig, Die Behandlung von Verschwendern und Geisteskranken im frühneuzeitlichen Territorialstaat (1495-1806). Eine Darstellung der privatrechtlichen und policeylichen Maßnahmen im Kurfürstentum Mainz und Herzogtum Württemberg (= Rechtsgeschichtliche Studien 40). Kovač, Hamburg 2010. 328 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Andreas Roth angeregte und betreute, im Sommersemester 2010 vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz angenommene Dissertation des Verfassers, die sich auch der Recherchearbeit Karl Härters sehr verpflichtet weiß. Sie behandelt einen kleineren Ausschnitt der frühneuzeitlichen Privatrechtsgeschichte an Hand zweier ausgewählter territorialer Bereiche. Dabei geht sie erfreulicherweise auch besonders auf die Übereinstimmung von Sollen und Sein ein.
In seiner Einleitung beschreibt der Verfasser seinen Untersuchungsgegenstand, die Quellen, bei denen er insbesondere die von Kunkel und anderen vorgelegten Teileditionen , aber auch einige ungedruckte Texte aus Frankfurt am Main, Mainz, Stuttgart, Wiesbaden und Würzburg verwertet, und den Forschungsstand sowie die Methode und den Gang der Darstellung als einer qualitativen Fallstudie. Im Anschluss daran legt er allgemeine Grundsätze des Vormundschaftsrechts und der Ausgestaltung der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene nach gemeinem Recht dar, wobei er auf die bekannten allgemeinen Darstellungen des deutschen Privatrechts eher zu verzichten scheint.. Kapitel C und Kapitel D betreffen dann mit Mainz und Württemberg den besonderen Untersuchungsgegenstand.
Insgesamt kommt der Bearbeiter zu einer bemerkenswerten Abweichung von dem in der Literatur bisher gezeichneten Bild der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene während der frühen Neuzeit. Während die Literatur in erster Linie auf das vom römischen Recht beeinflusste Vormundschaftsrecht abstellte, erkennt er in der Praxis deutliche polizeirechtliche Elemente, die sich vor allem an praktischen Bedürfnissen ausrichteten. Kleinere formale Schwächen der Untersuchung trüben das positive Ergebnis nicht grundlegend.
Innsbruck Gerhard Köbler