Strafrecht und juristische Zeitgeschichte. Symposium anlässlich des 70. Geburtstages von Thomas Vormbaum, hg. v. Asholt, Martin/Eisenhardt, Ulrich/Sachsen-Gessaphe, Karl-August Prinz von u. a. Nomos, Baden-Baden 2014. 162 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die juristische Zeitgeschichte ist gegen Ende des 20. Jahrhunderts im Gefolge der allgemeinen Zeitgeschichte entstanden, die ihrerseits der histoire contemporaine nachgebildet ist und die geschichtswissenschaftliche Behandlung des zumindest von einem Teil der Zeitgenossen bewusst miterlebten und anfangs mit dem Jahre 1917 verknüpften Geschehens bedeutet. Ihre Entstehung hängt auch mit der wachsenden Akademisierung der Gesellschaft und der zunehmenden Spezialisierung der Forschung zusammen. Die Geschichte ist insgesamt so umfangreich geworden, dass ohne vertiefende Profilierung die Aussicht auf einen sicheren wissenschaftlichen Arbeitsplatz weitgehend geschwunden ist.
Der in Münster am 18. Juni 1943 geborene Jubilar hat sich dieser schwierige Herausforderung in besonderer Weise gestellt. Er hat das in Münster begonnene Studium der Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Politikwissenschaft 1969 mit der ersten juristischen Staatsprüfung, 1973 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung und 1975 mit einer juristischen Dissertation über die Rechtsfähigkeit der Vereine im 19. Jahrhundert und das weitere Studium mit einer zusätzlichen Promotion abgeschlossen. Danach wurde er in Münster 1985 auf Grund der Schrift über den strafrechtlichen Schutz des Strafurteils für Strafrecht, Strafprozessrecht und juristische Zeitgeschichte habilitiert und 1994 an die Fernuniversität Hagen berufen.
Dort hat er mit vorzüglichem Erfolg die Lehre und Forschung in seinen Fächern betrieben und beispielsweise nach Ausweis des vorliegenden Werkes zwei Habilitationen und im Durchschnitt eine Dissertation pro Lebensjahr betreut. Aus diesem Grunde ist es nur zu verständlich, dass Kollegen und Sc |
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Strasser-Gackenheimer, Christian, Die staatsrechtliche Kontinuität des Deutschen Reichs von der ,Machtergreifung’ bis zum Tod Hitlers - zugleich eine Analyse des Niedergangs der Weimarer Demokratie (= Nomos Universitätsschriften Recht Band 825). Nomos, Baden-Baden 2013. 293 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Es gehört zu den auffälligen, wenn auch angesichts der Beharrlichkeit des Menschen nicht völlig überraschenden Befunden der deutschen Geschichte, dass Adolf Hitler zwar mit dem Versprechen grundlegender Veränderungen im totalen Staat an die Macht gelangt ist, diese aber in der kurzen ihm auf Grund eigener Entscheidungen verbleibenden Zeit jedoch nur teilweise verwirklichen wollte und konnte. Insbesondere hat er zwar die geltende Verfassung durch erheblich eingreifende Gesetze bedeutsam bis grundlegend verändert. Er hat sie aber nicht durch eine eigene neue Verfassung insgesamt formal ersetzt.
In der vorliegenden, von Heinrich Wilms weitgehend betreuten, aber leider nicht mehr begutachtbaren, im September 2012 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz eingereichten Dissertation wird dieser Themenbereich aus dem besonderen Blickwinkel der staatsrechtlichen Kontinuität des mindestens von 1871 bis 1945 so bezeichneten Deutschen Reiches behandelt. Gegliedert ist die Arbeit in sechs Abschnitte. Sie betreffen Einleitung und Grundlagen, die „Machtergreifung“ und Art. 76 WRV, das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, die Festigung der Macht und die Zeit bis zu Hitlers Tod am 30. April 1945, die Bewertung der Kontinuitätsfrage und praktische Auswirkungen auf das Grundgesetz und die Bundesrepublik Deutschland.
Ziel der eigenständigen, interessanten Untersuchung des Verfassers ist es, erstmals einen explizit juristischen Gesamtüberblick über sein Thema bis zur bedingungslosen Kapitulation des so genannten „tausendjährigen Reiches“ zu geben, wobei nach seiner Ansicht das Deutsche Reich von |
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Strauch, Dieter, Das Archivalieneigentum – Untersuchungen zum öffentlichen und privaten Sachenrecht deutscher Archive (= Veröffentlichungen der erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek, Sonderreihe Band 6), 2. Aufl. Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek mit Bibliothek St. Albertus Magnus, Köln 2014. 607 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das Eigentum ist eine Erfindung des Menschen, weshalb selbst am Beginn der Menschheit wohl nichts jemandem gehörte, während es in der Gegenwart nicht mehr allzu viel gibt, was niemandem gehört. Auch für das Archivale als das in einem Archiv aufbewahrte Stück Archivgut stellt sich deshalb die Frage nach dem Eigentum, zumal der durch Herstellung originär Eigentum schaffende anfängliche Eigentümer bei der Mehrzahl der Archivalien als Rechtssubjekt längst untergegangen sein dürfte. Von daher ist angesichts der Menge der Archivalien die Frage nach dem Archivalieneigentum praktisch wie theoretisch von großem allgemeinem Interesse.
Ihr hat sich auf Anregung des Landschaftsverbands Rheinland – Rheinisches Archiv- und Museumsamt – Dieter Strauch bereits vor vielen Jahren ausführlich und detailliert gestellt. Die aus seinen sorgfältigen Forschungen 1997 hervorgegangene Monographie war so grundlegend, dass die Nachfrage nach ihr in den vergangenen Jahren nicht abgenommen hat. Die deswegen erfreulicherweise erforderliche zweite Auflage kann den Text an alle zwischenzeitlich entstandenen Veränderungen anpassen, wobei die novellierten oder neu geschaffenen Archivgesetze, die seitdem getroffenen Entscheidungen sowie die inzwischen erschienene Literatur von besonderer Bedeutung sind.
Einzuarbeiten war beispielsweise die Handhabung der Archivalien aus der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der früheren Deutschen Demokratischen Republik samt zugehöriger Rechtsprechung. Hinsichtlich der Nutzung der Archivalien waren urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen aufzunehmen, die Z |
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Strauch, Dieter, Schriften zum rheinischen Recht 1998-2008, hg. v. Baldus, Manfred/Haferkamp, Hans-Peter/Neuheuser, Hanns Peter (= Rechtsgeschichtliche Schriften 30). Böhlau, Köln 2013. 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Rhein führt auf seinem etwa 1240 Kilometer langen, fast 2350 Höhenmeter fallenden Weg von Graubünden in die Nordsee mehr Wasser dorthin als jeder andere Zufluss. Kaum jemals während seiner langen Geschichte dürfte an seinen beiden Ufern überall einheitliches Recht für alle Anwohner bestanden haben. Gleichwohl ist das rheinische Recht eine feste rechtsgeschichtliche Größe mit dem Kern des links des Flusses im deutschsprachigen Raum im 19. Jahrhundert eingeführten Rechtes Frankreichs.
Mir ihm hat sich seit vielen Jahren Dieter Strauch befasst, der sich weit darüber hinaus vor allem um das nordische Recht in höchstem Maße verdient gemacht hat. Eine Sammlung seiner kleinen rechtgeschichtlichen Schriften in der Form der zwischen 1965 und 1997 erschienenen Aufsätze konnte bereits 1998 als Band 11 der vom Verfasser begründeten und mit großem Erfolg geförderten rechtsgeschichtlichen Schriften von Manfred Baldus und Hanns Peter Neuheuser herausgegeben werden. Seinen 80. Geburtstag am 29. Oktober 2013 nahmen die um Hans-Peter Haferkamp erweiterten Herausgeber zum Anlass, als Band 30 der gewichtigen Reihe eine thematisch gebundene Sammlung der nach der Emeritierung entstandenen Schriften Dieter Strauchs zum rheinischen Recht aus der Fülle der seitdem entstandenen 5 Monographien und 75 Aufsätze der Allgemeinheit leicht greifbar zur Verfügung zu stellen.
Einbezogen sind dabei insgesamt sieben (bzw. nach dem kurzen Vorwort neun) Arbeiten. Sie betreffen das rheinische Notariat bis 1797, Rechtsfragen des Handels zwischen Köln und den Niederrheinlanden im Spätmittelalter, 750 Jahre kleiner Schied, das französische Recht und die Rechtsentwicklung im Rheinland, August Reichensperger als Rechtspolitiker, Birkenfeld, Lic |
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Sturm, Fritz, Das preußische Allgemeine Landrecht. Geist und Ausstrahlung einer großen Kodifikation (= Schriftenreihe des rechtshistorischen Museums Karlsruhe 30). Verlag der Gesellschaft für rechtshistorische Dokumentation, Karlsruhe 2014. 109 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das in Preußen zum 1. Juni 1794 in Kraft gesetzte Allgemeine Landrecht ist wohl das bisher umfangreichste deutsche Gesetz überhaupt. Trotz dieser Spitzenstellung ist ihm zu keiner Zeit uneingeschränkte Anerkennung zu Teil geworden. Dies dürfte seine wichtigste Ursache in der gesamten Entwicklung des deutschen Rechtes haben, die erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu einer verhältnismäßigen Einheit gefunden hat.
Umso verdienstvoller ist es, wenn sich ein ausgezeichneter Sachkenner an hervorgehobener Stelle um eine angemessene Gesamtwürdigung für die Gegenwart bemühen kann. Fritz Sturm ist dies anlässlich des 200. Jahrestags des Inkrafttretens des Allgemeinen Landrechts dadurch gelungen, dass er am 22. Juni 1994 als langjähriges Mitglied des Vereins Rechtshistorisches Museum e. V., Karlsruhe, seine Einsichten im vollbesetzten Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek vortragen und danach in Lausanne, Konstanz, Köln und Paris wiederholen konnte. Zwanzig Jahre später kann dieser Vortrag erfreulicherweise in gedruckter Form, deutlich erweitert, mit umfangreichen vertiefenden Anmerkungen und veranschaulichenden Abbildungen versehen, der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
Die mit der Abhandlung Friedrichs des Großen in der preußischen Akademie der Wissenschaften vom 22. Januar 1750 (Sur les raisons d’établir ou d’abroger les lois) einsetzende Darstellung gliedert sich insgesamt in 22 Abschnitte mit vielfältigen neuen Erkenntnissen. Sie betreffen Friedrich den Großen und sein Verhältnis zum Gesetz, die Justizreformen Coccejis, erste Entwürfe eines Allgemeinen Gesetzbuchs, drei böse Feeen (Johann Christoph Woellner, Adolph Heinrich Albrecht |
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Superfine, Benjamin Michael, Equality in Education Law and Policy, 1954-2010. Cambridge University Press, Cambridge 2013. XI, 265 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Von der Natur aus sind die Menschen mit vielen allgemeinen gleichen Merkmalen ausgestattet, die sie beispielsweise von Lebewesen anderer Gattungen und Arten unterscheiden, aber zugleich mit noch viel mehr Besonderheiten des Einzelnen, die selbst die Gleichheit nur zweier Einzelner innerhalb der ziemlich großen Gesamtheit fast ganz unwahrscheinlich machen. Unter Vernachlässigung der individuellen Einzelmerkmale ist daraus die politische Forderung der Gleichberechtigung entstanden, die sich spätestens mit dem Sieg der französischen Revolution insgesamt grundsätzlich Bahn gebrochen hat. Im Laufe des 20. Jahrhunderts ist dabei die Bedeutung der Ausbildung für die Chancengleichheit immer deutlicher geworden.
Mit einem zeitlich und sachlich begrenzten Ausschnitt dieser Problematik beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung des in Michigan juristisch und philosophisch ausgebildeten, in Washington praktizierenden Verfassers. Er ist als Associate Professor im College of Education der Universität von Illinois in Chicago tätig und war nach Angabe des auf der Rückseite des Umschlags im Zeitpunkt der Drucklegung Director of the UIC Research on Urban Education Policy Initiative. Im Jahre 2008 hat er bereits ein vergleichbares Werk über The Courts and Standards Based Education Reform veröffentlicht.
Gegliedert ist die neue, mit einem Bild der Statue für Erziehung, Gerechtigkeit und Gleichheit in Budapest geschmückten Arbeit nach einer Einführung in sechs Sachkapitel. Sie betreffen vor allem das Verhältnis von Regierung, Gleichheit und Schulreform, die Entscheidung des Supreme Court in dem Rechtsstreit Brown v. Board of Education aus dem Jahre 1954, die Haltung zur Gleichheit in der Erziehung, den allgemeinen Entwicklungsgang, den systematischen Wandel, die Entwicklung vo |
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Supplications from England and Wales in the Registers of the Apostolic Penitentiary 1410-1503. Band 2 1464-1492, hg. v. Clarke, Peter D./Zutshi, Patrick N. R. (= Canterbury and York Society 103). The Boydell Press, Woodbridge/Suffolk 2014. XVI, 438 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Jahre 2012 konnten die beiden Herausgeber einen ersten Band ihres Gemeinschaftswerks der Allgemeinheit im Umfang von LXI und 244 Seiten zur Verfügung stellen. Er betraf die mehr als 50 Jahre zwischen 1410 und 1464. Bereits nach kurzer Zeit ist ihnen mit dem zweiten Band ein wesentlicher Schritt auf dem Wege zur Vervollkommnung gelungen. Er umfasst die Pontifikate Pauls II. (1464-1471), Sixtus’ IV. (1471-1484) und Innozenz’ VIII. (1484-1492).
Inhaltlich betreffen die Texte neben Fragen der Ehe und der Geburt eine ganze Reihe unterschiedlicher Gegenstände, nach denen die Aufzeichnungen jeweils gegliedert sind. Den Beginn bildet als Nr. 1199 ein Ansuchen wegen des bei der Heirat unbekannten vierten Verwandtschaftsgrads zweier Ehegatten. Am Ende steht unter der Nummer 3408 eine Anfrage eines Londoner Priesters wegen einer Beichtangelegenheit.
Angesichts des zügigen Fortschreitens der Bearbeitung ist mit der baldigen Fertigstellung des auf drei Bände geplanten Unternehmens über die Supplikationen aus den Diözesen Canterbury und York zu rechnen. Möge damit auch ein ansprechender Aufschluss durch Register verbunden sein. Hilfreich könnte darüber hinaus auch die digitale Präsentation wirken.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Tauchen, Jaromír/Kazda, Jan, Bibliografie vybraných právnických časopisů a sborníků 1918-1989. Bibliographie ausgewählter tschechoslowakischer juristischer Zeitschriften, Festschriften und Sammelbände 1918-1989. Masarykova univerzita, Brno 2013. CD. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Zu den größten Entwicklungen des menschlichen Verstandes gehört die schon früh einsetzende Ausbildung der Sprache, mit deren Hilfe leicht, vielfältig und erfolgreich Wissen weitergegeben werden kann. Neben den dadurch gebotenen Chancen hat die Individualität freilich auch neue Probleme bewirkt. Sie haben dazu geführt, dass die Menschen sich bisher nicht auf ein einziges Sprachsystem geeinigt, sondern bis zur Gegenwart wohl weit mehr als 5000 unterschiedliche Sprachen ausgebildet haben.
Deren Sprecher können jeweils nur innerhalb ihrer Sprachgemeinschaft problemlos miteinander kommunizieren. Nur bei Zweisprachigkeit ist Einzelnen ungehindertes Verstehen des jeweils anderen möglich. Dies betrifft auch das Verhältnis von Tschechisch und Deutsch zueinander, das im 20. Jahrhundert zudem durch den Nationalismus zu allergrößten Schwierigkeiten geführt wurde.
In dieser Lage ist es auch für die Deutschen sehr erfreulich, dass die beiden Gelehrten von Brünn aus eine Bibliographie ausgewählter tschechoslowakischer juristischer Texte von der Entstehung der Tschechoslowakei bis fast zu ihrer Aufteilung in Tschechien und Slowakien erarbeitet haben. Wer immer sich zugehörigen Rechtsfragen dieses Raumes in dieser Zeit annehmen wird, muss den Autoren sehr zu Dank für ihre große Mühe verpflichtet sein. Möge es mit Hilfe dieses aufopferungsvollen Werkes im Wege gegenseitiger Verständigung gelingen, wenigstens an einige frühere, lange zerschnittene wissenschaftliche Gemeinsamkeiten wieder anzuknüpfen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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The Great Trial - A Swaledale Lead Mining Dispute in the Court of Exchequer - 1705-1708, hg. v. Gates, Tim (= Yorkshire Archaeological Society, Record Series Band 162 for the year 2011-12). Yorkshire Archaeological Society/Boydell Press, Woodbridge/Suffolk 2012. LVI, 429 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Ob es den großen Prozess der Weltrechtsgeschichte jemals gegeben hat, ist allein schon deswegen zweifelhaft, weil die Suchmaschine Google bei dieser Eingabe 544000000 Ergebnisse verspricht. Unter ihnen wird an erster Stelle eine Sammlung von mehr als 70 von Sokrates bis O. J. Simpson reichenden Verfahren genannt, mit der als nächstes das Verfahren gegen Mahatma Gandhi im Jahre 1922 konkurriert. Im vorliegenden Werk geht es demgegenüber um einen berühmten Rechtsstreit in England zu Beginn des 18. Jahrhunderts.
Zwischen 1705 und 1709 stritten Thomas, Lord Wharton, und Reginald Mariott Esq. über Bleibergwerke in Grinton moor in Swaledale in Yorkshire. Aufsehen erregte das Verfahren vor allem wegen des Ranges Lord Whartons und der Höhe des Streitwerts. Deswegen wurden mehr als 300 Zeugen bemüht, deren Aussagen ein buntes Bild der damaligen örtlichen Gegebenheiten hinterließ.
Der Herausgeber dieser interessanten, durch einen Personenindex und eine Karte abgerundeten Quellen ist als freier Archäologe und Geschichtswissenschaftler tätig, der sich insbesondere mit Luftbildern intensiv beschäftigt hat. Er kann besonders auf die Entdeckung einer bisher unbekannten Landkarte des oberen Swaledales hinweisen, die das entscheidende Gericht im Jahre 1708 zwecks örtlicher Eingrenzung der Streitsache veranlasste. Die seiner umfangreichen Einführung folgenden Quellenabdrucke ermöglichen es jedem interessierten Leser erstmals, diesen bedeutenden Rechtsstreit in England in dem frühen 18. Jahrhundert als ersten vollständig veröffentlichten equity exchequer case selbständig zu verfolgen.
Innsbruck |
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The Legal Understanding of Slavery. From the Historical to the Contemporary, hg. v. Allain, Jean. Oxford University Press, Oxford 2012. XVIII, 396 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Slavery is the status or condition of a person over whom any or all of the powers attaching to the ownership are exercised. So lautete die 1926 im Rahmen des Völkerbunds ermittelte Definition der Sklaverei. Sie verglich demnach die Herrschaft über Menschen mit der Herrschaft über Sachen, wie sie sich seit den Anfängen von Besitz und Eigentum an einzelnen Stellen entwickelt hatte und mehr und mehr selbverständlich geworden war.
Insbesondere in den klassischen Hochkulturen des Altertums war aus dem menschlichen Herrschaftsverhalten die Sklaverei auf breiter Grundlage entstanden, so dass die zugehörigen Gesellschaften in modernen gesellschaftsgeschichtlichen Überlegungen einleuchtend auch als Sklavenhaltergesellschaften bezeichnet wurden. Der vorliegende Sammelband vereint in diesem Rahmen 17 wissenschaftliche Arbeiten über die Sklaverei von den geschichtlichen Anfängen bis zur Gegenwart. Sein Herausgeber wirkt als Direktor des Zentrums für Menschenrechte in der School of Law der Queen’s University in Belfast mit Schwerpunkten bei den Menschenrechten und der Sklaverei.
Ausgangspunkt für die Veröffentlichung war der Fall The Queen v. Tang vor dem High Court Australiens im Jahre 2008. Gegliedert ist der Band in vier Abschnitte über das geschichtliche Verständnis der Sklaverei von der Natur her, vom europäischen Ius commune her, vom islamischen Recht aus, im 18. Jahrhundert sowie im internationalen Recht, über Sklaverei in Amerika, über die Definition des Jahres 1926 und über die Sklaverei in der Gegenwart. Drei Anhänge veranschaulichen die vielfältigen Ausführungen, ein von Africa bis Wisconsin reichender Index schließt sie benutzerfreundlich auf, so dass sich jeder Leser vorzüglich in die Grundfragen der aus dem egoistischen Wesen des Menschen er |
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Theodor Mommsen und die Bedeutung des römischen Rechts, hg. v. Fargnoli, Iole/Rebenich, Stefan (= Freiburger rechtsgeschichtliche Abhandlungen Neue Folge Band 69 Abhandlungen zum römischen Recht und zur antiken Rechtsgeschichte). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 184 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Garding 1817 als Sohn eines Pfarrers geborene, über das rechtswissenschaftliche Studium in Kiel bei Falck und Kierulff und schulische und journalistische Tätigkeiten 1848 als außerordentlicher Professor des römischen Rechts nach Leipzig und nach seiner Entlassung wegen Beteiligung an einer Erhebung über Zürich und Breslau 1861 als Professor für Geschichte nach Berlin gelangte Theodor Mommsen ragt durch die Verleihung des Literaturnobelpreises des Jahres 1902 für seine römische Geschichte (1854ff.) aus der Reihe der deutschen Juristen bedeutsam hervor. Stefan Rebnich hat ihm 2002 eine Biographie gewidmet, die zu einem Buch des Jahres erkoren wurde. Zusammen mit Iole Fargnoli legt er nunmehr ein weiteres Erinnerungsstück vor.
Die Idee zu einer diesbezüglichen, in Bern am 19. und 11. Mai 2012 abgehaltenen Tagung entstand mit Blick auf Theodor Mommsens bewundernswerte Interdisziplinarität. Deswegen sollte in einem internationalen Kontext die interdisziplinäre Diskussion von Mommsens rechtswissenschaftlichem Werk mit dem Staatsrecht (1871ff.) und dem Strafrecht (1899) als tragenden Säulen vorangetrieben werden. Dazu trafen sich Referenten und Referentinnen aus Deutschland, England, Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz, deren Beiträge der schlanke Sammelband der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Dabei folgen einer kurzen Einleitung der Herausgeber neun unterschiedliche Studien. Wolfgang Ernst behandelt Mommsen in der Rechtswissenschaft seiner Zeit, Joseph Georg Wolf Kantorowicz’ Kritik an der Digestenedition und Werner Eck die umfangreiche epigraphische Arbeit im Hinblick auf das Staatsrecht. Rückblicke, |
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Theune, Claudia, Archäologie an Tatorten des 20. Jahrhunderts (= Archäologie in Deutschland 2 (2014) Sonderheft 06/2014). Theiss, Darmstadt 2014. 112 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Theune, Claudia, Archäologie an Tatorten des 20. Jahrhunderts (= Archäologie in Deutschland 2 (2014) Sonderheft 06/2014). Theiss, Darmstadt 2014. 112 S., Abb.
Die Archäologie als die Kunde vom Alten beginnt mit der allmählichen Abkehr vom Mittelalter und der bewussten Hinwendung zum als vorbildlich angesehenen Altertum in der Renaissance. Seitdem werden an unterschiedlichen Orten von einzelnen Interessierten alte Gegenstände gesammelt und gesucht. Von der Mitte des 19. Jahrhunderts an wird die Archäologie als Wissenschaft, die vor allem an der Erdkruste in vielfältiger Differenzierung nach Überresten und Zeugnissen früheren Geschehens gräbt, an den Universitäten aufgenommen.
Dass ihr Gegenstand längst nicht mehr auf das um die Vorgeschichte erweiterte Altertum beschränkt ist, zeigt das vorliegende Sonderheft. Seine in Kleve 1959 geborene Verfasserin wurde nach dem Studium in Marburg und Bonn 1988 mit einer Dissertation über die frühmittelalterliche Besiedlungsgeschichte des Hegaus promoviert und im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Ur- und Frühgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer Schrift über Strukturveränderungen in der Alamannia auf Grund der archäologischen Quellen habilitiert sowie zum 1. Januar 2007 als Universitätsprofessorin für Ur- und Frühgeschichte mit dem Schwerpunkt Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit am Institut für Urgeschichte und historische Archäologie der Universität Wien berufen. Von hier aus greift sie auf die jüngste Vergangenheit diesseits und jenseits des 1989 geöffneten Eisernen Vorhangs aus.
Gegliedert ist das reich bebilderte, von einem Blick auf die Gedenkstätte Mauthausen ausgehende, auf Tatorte konzentrierte Werk nach einem Vorwort und einem Bericht über Beginn und Entwicklung einer zeitgeschichtlichen Archäologie thematisch und chronologisch. Nach der Beschreibung von Wort, Bild und Objekt als drei Quellen und ihren Aussag |
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Tomasello, Michael, Eine Naturgeschichte des menschlichen Denkens, aus dem Amerikanischen von Schröder, Jürgen. Suhrkamp, Berlin 2014. 256 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Tomasello, Michael, Eine Naturgeschichte des menschlichen Denkens, aus dem Amerikanischen von Schröder, Jürgen. Suhrkamp, Berlin 2014. 256 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Dem Menschen werden im Gegensatz zu den Tieren vor allem Sprache und Verstand zugeschrieben, doch zeigen auch Tiere vielfach beeindruckende Leistungen. Ihre Beobachtung deutet darauf hin, dass sie auch zu Überlegungen und Planungen in der Lage sind. Deswegen stellt sich ohne Weiteres die Frage der Gleichheit mit dem Menschen bzw. der Unterschiedlichkeit von ihm.
Mit diesen Überlegungen befasst sich das vorliegende Werk des in Bartow in Florida in den Vereinigten Staaten von Amerika geborenen, nach dem Studium der Psychologie an der Duke University und der Promotion in Experimentalpsychologie an der University of Georgia an der Emory University seit 1980 Psychologie lehrenden Verfassers. 1988 wechselte er an das Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig, wo er das Primatenforschungszentrum leitet. Nicht zuletzt auf Grund der dortigen Beobachtungen versucht er eine objektive Erfassung der Entwicklung des menschlichen Denkens.
Ausgangspunkt ist danach, dass die menschlichen Vorfahren es lernten, von der individuellen Intentionalität, mit der Tiere auf Gegebenheiten ihrer Umgebung reagieren, zu einer gemeinsamen Intentionalität überzugehen, in der durch Zusammenwirken mit einem Artgenossen gemeinsame Handlungsziele gebildet werden. In einem weiteren Schritt vollzog sich danach die Gewinnung einer kollektiven Intentionalität einer Gruppe, aus der Verhaltensnormen geschaffen werden. Damit ist eine ansprechende Theorie über die Entwicklung des menschlichen Denkens vorgestellt, die aber ihre Tragfähigkeit erst noch in weiteren Forschungen unter Beweis stellen muss, da anscheinend auch Tiere als Gruppe handeln können und die Bedeutung der Sprache für das Denken noch nicht sicher bestimmt ist.
Innsbruck |
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Translating the DCFR and Drafting the CESL – A Pragmatic Perspective, hg. v. Pasa, Barbara/Morra, Lucia. sellier european law publishers, München 2014. XI, 332 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Translating the DCFR and Drafting the CESL – A Pragmatic Perspective, hg. v. Pasa, Barbara/Morra, Lucia. sellier european law publishers, München 2014. XI, 332 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Bildung der Europäischen Union kann bisher als ein großer politischer Erfolg angesehen werden, dessen Gewicht sich an den weiteren Beitrittsinteressenten ermessen lässt. Diesem kaum bestreitbaren Fortschritt steht allerdings das Hindernis entgegen, dass anders als in den Vereinigten Staaten von Amerika, sich bisher in der Europäischen Union keine einheitliche Sprache durchgesetzt hat. Deswegen müssen alle Dokumente in die zahlreichen verschiedenen Einzelsprachen übersetzt werden, wenn sie von allen Betroffenen gekannt, besprochen und beachtet werden sollen.
In diesem Zusammenhang behandelt der vorliegende Band das CESL (Proposal for an EU Regulation on Commom European Sales Law) und das DCFR (Draft Common Frame of Reference). Auch wenn sich die Erfolgschancen bisher noch nicht sicher abschätzen lassen, sind beide Dokumente doch für die Weiterentwicklung eines gemeinsamen europäischen Privatrechts von besonderer Bedeutung. Deshalb kommt auch dem übereinstimmenden Verständnis der Texte besonderes Gewicht zu, wie dies die beiden Herausgeberinnen sachkundig in ihrer Einführung zum Ausdruck bringen.
Aus diesem Grunde wurden die damit zusammenhängenden Fragen auf einer eigens einberufenen Tagung unter 19 Referenten diskutiert. Die vielfältigen Ergebnisse dieser Diskussion stellen die Herausgeberinnen in vier Teile gegliedert (Historical Outline, Theoretical Issues, Legal Translation Enterprises – The DCFR and the CESL sowie Selected Materials) der Allgemeinheit zur Verfügung. Dabei beginnen die 17 Abhandlungen mit fragenden Überlegungen Rodolfo Saccos über die Traduction d’un texte intraduisable und enden mit Jacqueline Viscontis Bemerkungen zur vergleichenden Textanalyse bezüglich des Common European Sales law, während am Ende vie |
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Trier - Mainz - Rom. Stationen, Wirkungsfelder, Netzwerke. Festschrift für Michael Matheus, hg. v. Esposito, Anna/Ochs, Heidrun/Rettinger, Elmar/Sprenger, Kai-Michael. Schnell & Steiner, Regensburg 2013. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Trier - Mainz - Rom. Stationen, Wirkungsfelder, Netzwerke. Festschrift für Michael Matheus, hg. v. Esposito, Anna/Ochs, Heidrun/Rettinger, Elmar/Sprenger, Kai-Michael. Schnell & Steiner, Regensburg 2013. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Michael Matheus wurde in Graach an der Mosel am 27. März 1953 geboren und studierte nach dem Abitur am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Trier die Fächer Geschichte, Politikwissenschaft und Germanistik in Trier, Bonn sowie Münster und wurde 1981 mit einer Dissertation über Trier am Ende des Mittelalters promoviert. Nach einer anschließenden Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter für mittelalterliche Geschichte an der Universität Trier forschte er ab 1986 als Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Deutschen Historischen Instituts in Rom, wonach er in Trier 1990 für mittelalterliche Geschichte habilitiert wurde. Nach kürzeren Lehrtätigkeiten in Rom und Trier wurde er 1993 Professor an der Universität Gesamthochschule Essen, 1994 in Mainz, 2002 Direktor des Deutschen Historischen Instituts in Rom und 2012 wieder Professor in Mainz.
Auf diesen dem Mittelalterforscher mehr als angemessenen langen Wegen zwischen Trier, Mainz und Rom befasste er sich in vielfältiger Weise mit der Verfassungsgeschichte, Sozialgeschichte und Wirtschaftsgeschichte des hochmittelalterlichen und spätmittelalterlichen Reiches unter besonderer Berücksichtigung der Stadtgeschichte, der Weingeschichte, der Technikgeschichte und der Universitätsgeschichte. Nach Ausweis der umfangreichen Tabula gratulatoria gewann er in seinen unterschiedlichen Wirkungsfeldern auf diesen Stationen weitgespannte Netzwerke. Dadurch wurde den Herausgebern eine gehaltvolle Festschrift mit vier Grußworten und insgesamt 23 Beiträgen möglich, der eine Ansicht aus Sebastian Münsters Cosmographey oder beschreybung aller Länder von 1567 vorangestellt ist.
In dem Geburtstagsgeschenk fragt Sigrid Hirbodian am Beispiel eine |
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Twining, William, Karl Llewellyn and the Realist Movement, 1973, 2. Aufl. (= Law in Context). Cambridge University Press, Cambridge 2012. XXXII, 630 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Twining, William, Karl Llewellyn and the Realist Movement, 1973, 2. Aufl. (= Law in Context). Cambridge University Press, Cambridge 2012. XXXII, 630 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Karl Nickerson Llewellyn wurde in Seattle im Bundesstaat Washington der Vereinigten Staaten von Amerika am 22. Mai 1893 geboren und trat nach Studien in Yale und Paris zu Beginn des ersten Weltkriegs aus Sympathie für das Deutsche Reich auf dessen Seite ein, aus der er nach einer Verwundung bei Ypern aber bald wieder entlassen wurde. In der Folge wurde er ab 1925 in der Columbia Law School und ab 1951 in Chicago ein führender Rechtswissenschaftler, der etwa 1933 in Leipzig unter dem Titel Präjudizienrecht und Rechtsprechung in Amerika eine Spruchauswahl mit Besprechung in zwei Bänden vorlegte, hohe Verdienste um die Entstehung des Uniform Commercial Code erwarb und zu den 20 meistzitierten amerikanischen Rechtslehrern des 20. Jahrhunderts zählt. Im gleichen Jahr, in dem er in Chicago am 13. Februar 1962 starb, erschien sein Werk Jurisprudence. Realism in theory and practice, das seinen Namen dauerhaft mit der modernen rechtstheoretischen Strömung des Rechtsrealismus verbindet.
William Twining begann seine ihn nach Belfast, Warwick und als Quain Professor of Jurisprudence an das University College London führende akademische Laufbahn im Sudan und in Tansania. 1973 veröffentlichte er in erster Auflage seine Studie über Karl Llewellyn and the Realist Movement. In ihr bot er einen vorzüglichen Überblick über Llewellyns Leben und Wesen im Rahmen der gesamten Bewegung des Rechtsrealismus. Danach richtete er sein Augenmerk hauptsächlich auf die wichtigsten Werke und einige bedeutende Manuskripte.
Diese Untersuchung fand so weitreichende Anerkennung, dass nach rund vierzig Jahren eine zweite Auflage erforderlich wurde. Diese lässt den eigentlichen Text unangetastet, ergänzt ihn aber durch ein Vorwort Frederick Schauers und ein ausführliches, von |
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Tyszka, Przemyslaw, The Human Body in Barbarian Laws c. 500-c. 800 - Corpus Hominis as a Cultural Category, aus dem Polnischen übers. v. Torr, Guy Russell. Lang, Frankfurt am Main 2013. 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Tyszka, Przemyslaw, The Human Body in Barbarian Laws c. 500-c. 800 - Corpus Hominis as a Cultural Category, aus dem Polnischen übers. v. Torr, Guy Russell. Lang, Frankfurt am Main 2013. 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als die Nachfahren der Germanen in der Völkerwanderung in das Reich der Römer eindrangen, wurden sie mit deren Fähigkeit vertraut, menschliche Gedanken und Laute in Zeichen umzusetzen und damit von der mündlichen Erklärung einigermaßen unabhängig zu machen. Der großen Bedeutung von Rechtssätzen bereits zu dieser Zeit entspricht es, dass zu den ersten Schriftdenkmälern dieser Umbruchszeit auch die Volksrechte zählen, von denen wir auf diese Art und Weise Kenntnis haben. Zu ihrem Inhalt zählen die wichtigsten rechtlich bedeutsamen Geschehnisse dieser Tage in der Form der Tötung oder Verletzung eines Menschen oder der gewaltsamen oder heimlichen Wegnahme von Sachen.
Die entsprechenden, überwiegend in lateinischer Sprache gehaltenen Regeln der Volksrechte sind seit den Anfängen fester Bestand der rechtsgeschichtlichen Betrachtung, auch wenn mit dem Schwinden historischer Sprachen das Interesse hieran vor allem in den letzten hundert Jahren deutlich gesunken ist. Deswegen ist es sehr erfreulich, dass sich der Verfasser eine sorgfältige Analyse eines Teilbereichs der zugehörigen Regeln zum Ziel gesetzt hat und darin durch das Wissenschaftsministerium Polens erfreulicherweise unterstützt wurde. Geschichtswissenschaftlich promoviert in Warschau wirkt er inzwischen als Assistenzprofessor am Institut für Geschichte der Universität Lublin.
Gegliedert ist seine von den frühmittelalterlichen „Kodifikationen“ ausgehende Studie in vier Kapitel. Sie betreffen die Rechtsbücher germanischer Völker als Quelle für Untersuchungen über den menschlichen Körper, die Vorstellung vom menschlichen Körper in den germanischen Legal Codes und in frühmittelalterlichen erzählenden Quellen, den menschlichen Körper als Gegenstand von Ve |
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Übler, Rebekka, Die Schutzwürdigkeit von Erfindungen. Fortschritt und Erfindungshöhe in der Geschichte des Patent- und Gebrauchsmusterrechts (= Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht 90). Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XVI, 394 S., Abstract. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Erfindung als die erste oder neue Lösung einer Aufgabe ist im Immaterialgüterrecht die neue, anwendbare, niederlegungsfähige und ausführbare Lösung eines technischen Problems durch einen Menschen, die besonderen rechtlichen Schutz als Patent oder Gebrauchsmuster erlangen kann. Damit nicht für jede technische Neuerung ein den Wettbewerb behinderndes besonderes Schutzrecht gewonnen werden kann, verlangt das Patentgesetz Deutschlands für Patente eine in § 4 S. 1 PatG näher bestimmte erfinderische Tätigkeit, während das Gebrauchsmustergesetz auf eine Konkretisierung des in § 1 I GebrMG genannten erfinderischen Schritts verzichtet. Die vorliegende Untersuchung der 1984 geborenen, in Bayreuth ausgebildeten Verfasserin will die sorgfältig dargestellte Forschungslücke der rechtsgeschichtlichen Entwicklung der Schutzwürdigkeit von Erfindungen im Patentrecht und im Gebrauchsmusterrecht von der Zeit des Deutschen Bundes bis zum Jahr 2013 schließen.
Das zu diesem Zweck geschaffene Werk ist die von Diethelm Klippel begleitete und geförderte, im Graduiertenkolleg geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit entstandene und im Sommersemester 2013 von der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth angenommene Dissertation der zeitweise als wissenschaftliche Mitarbeiterin ihres Betreuers tätigen Autorin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Fragestellung, Methode, (veröffentlichte) Quellen und Forschungsstand in fünf überwiegend chronologisch geordnete Kapitel. Sie betreffen die Schutzwürdigkeit von Erfindungen vom Deutschen Bund über das Reichspatentgesetz von 1877 bis zum Gebrauchsmustergesetz von 1891, die Schutzwürdigkeit von Patenten und G |
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Urheberrecht, hg. v. Wandtke, Artur Axel. De Gruyter, Berlin 2014. S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
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Schwab, Brent, Arbeitnehmererfinderrecht, 3. Aufl. Nomos, Baden-Baden2014. S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Die Rechtsgeschichte wird in den urheberrechtlichen Werken meist eher etwas kursorisch bearbeitet. Umso erfreulicher ist es, wenn sie in solchen auftaucht, in denen man es nicht unbedingt erwartet. Brent Schwabs Kommentar zum Arbeitnehmererfinderrecht skizziert die Entwicklungsgeschichte: bis zum Jahre 1942 herrscht Vertragsfreiheit, alsdann finden sich angemessene Vergütungen auf dem Verordnungswege, seit 1957 gilt das ArbNErfG. Rcchtsvergleichend herrschte schon immer große Zersplitterung, mit und ohne Richterrecht, in Deutschland bleibt das Gesetzesrecht seit 1957 fast unverändert bis zur Reform von 2009 (S. 34-40). Für historische Rückgriffe auf frühere Jahrhunderte, in denen der Erfinderschutz sich frühzeitig entwickelte, sind Kommentare des geltenden Rechts ohnehin nicht der richtige Ort. Der abhängige Erfinder fand geringen Rechtsschutz. Das Beispiel des zur Wahrung der Erfindungsgeheimnisse eingesperrten Porzellanerfinders zeigt das aufs Anschaulichste..
Das von Artur Wandtke edierte und mitverfasste Lehrbuch in neuer Auflage widmet der Geschichte des Urheberrechts einen ausführlichen Abschnitt: Von den rudimentären Anfängen in der Antike über das Mittelalter bis zur Gegenwart. Die deutsche Urheberrechtsgesetzgebung seit dem Privilegienzeitalter wird ebenso einbezogen wie die Entwicklung der Dogmatik vor allem seit der rechtsphilosophischen Grundlegung durch Fichte, Schopenhauer und Hegel. Dabei wird auch den besonderen Linien des droit moral Rechnung getragen. Das geschieht jeweils unter Einbeziehung der ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen. Der Leser wird zugleich mit wesentlichen historischen Voraussetzungen vertraut gemacht.
Die rapide Entwicklung des nationalen und in |
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Urkunden 56 Reichsabtei Hersfeld, Stiftisches Archiv. Orts- und Personenindex, bearb. v. Braumann, Uwe, Vorwort Roberg, Francesco (= Repertorien des Hessischen Staaatsarchivs Marburg). Hessisches Staatsarchiv, Marburg 2014. 182 S., 14 farb. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach der kurzen Vorbemerkung Francesco Robergs ist die Erschließung der für das Königskloster und Reichskloster Hersfeld gegebenen Urkunden (Urk. 56) nach – den in Anmerkung 1 genannten Berlepsch, Schweinsberg und Urkunden 75 Reichsabtei Fulda – das vierte aufeinanderfolgende Projekt seiner Art. Wie im Falle der Urkunden des Königsklosters und Reichsklosters Fulda, Bestand Urk. 75, so legen die Bearbeiter auch hier ergänzend zu den im Hessischen Archiv-Dokumentations- und Informationssystem (HADIS) (ungedruckt) niedergelegten Regesten und Abbildungen einen gedruckten Orts- und Personenindex vor, der begleitet wird von einem Abriss der Geschichte des Klosters sowie des Bestands, einer Bibliographie, einem (korrigierten) Katalog der Äbte und einem weiteren (Katalog) mit allen in den Regesten begegnenden Päpsten und Herrschern. Diese Praxis der nur digitalen Vorhaltung der eigentlichen Regesten und des Druckes nur eines Indexes hat sich nach Ansicht der Verwantwortlichen bewährt und bewährt sich weiterhin.
Allerdings war der einzige systematische Zugang zu den Hersfelder Quellen bisher das Hersfelder Urkundenbuch Hans Weirichs, das zwar alle Stücke in kritischer Edition bietet, aber mangels einer vergeblich versuchten Fortsetzung nur bis zum Jahre 1100 reicht, so dass die Erschließung und Digitalisierung aller Hersfelder Stücke vom 8. bis zum 18. Jahrhundert ein beachtlicher Fortschritt (Meilenstein) ist. Freilich stand schon bei Beginn der Arbeiten an dem Hersfelder Material auf Grund der seit einigen Jahren in der Urkundenabteilung des Staatsarchivs Marburg durchgeführten, der Bestandserhaltung dienenden, einer Revision gleichkommenden Arbeiten fest, das |
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Urkundenbuch der Stadt Zwickau. Teil 1 Die urkundliche Überlieferung 1118-1485, Band 1 1118-1399, bearb. v. Steinführer, Henning (= Codex diplomaticus Saxoniae 2, 21). Hahnsche Buchhandlung, Peine 2014. XXIV, 351 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
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Nachdem der zweite Teil des Zwickauer Urkundenbuches im Jahre 2012 herausgegeben wurde, erschien jetzt der erste Band des ersten Teiles, der die Urkunden der Jahre 1118 bis 1399 enthält. Die Urkunden der Jahre 1400 bis 1485 sind für den zweiten Band des ersten Teiles vorgesehen, den Jens Kunze bearbeiten wird. Bearbeiter des vorliegenden Bandes ist der Direktor des Stadtarchivs Braunschweig, der 2005 während seiner Zeit am Lehrstuhl für sächsische Geschichte der Universität Leipzig mit der Arbeit an dem Urkundenband begonnen hat.
Der Arbeit vorangestellt ist ein Vorwort von Enno Bünz (Leipzig), dem die sächsische Landesgeschichte viele Anregungen und die Betreuung zahlreicher Forschungsarbeiten verdankt. Vorwort und Einleitung des Bearbeiters führen in die Geschichte der Stadt Zwickau und die Entstehungsgeschichte des Urkundenbuches ein.
Die Geschichte der Stadt Zwickau nach der Ersterwähnung ist nicht in einer modernen Ansprüchen genügenden Form bearbeitet, so dass noch heute auf die Geschichte des verdienten Stadthistorikers Emil Herzog aus den Jahren 1839 bzw. 1845 zurückgegriffen werden muss. Die Zwickauer Stadtarchivare Karl Steinmüller und Kunz v. Brunn gen. Kauffungen haben Vorarbeiten zur Edition der städtischen Urkunden begonnen, diese wurden jedoch nicht zum Druck gebracht. Steinführer stellte bei Beginn seiner Arbeit fest, dass diese Vorarbeiten einer gründlichen Überarbeit bedurften und die Neuaufnahme weiterer Dokumente erforderlich war. Diese Vorarbeiten, von denen Arbeitsexemplare im Stadtarchiv Zwickau und im Sächsischen Staatsarchiv in Dresden verfügbar waren, wurden in der Vergangenheit gelegentlich in wissenschaftlichen Arbeiten herangezogen und Dokument |
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Verfassungsgeschichte des Alten Reiches, hg. v. Haug-Moritz, Gabriele (= Basistexte frühe Neuzeit Band 1). Steiner, Stuttgart 2014. 283 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Verfassungsgeschichte des Alten Reiches, hg. v. Haug-Moritz, Gabriele (= Basistexte frühe Neuzeit Band 1). Steiner, Stuttgart 2014. 283 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Eine Verfassungsgeschichte des alten Reiches gibt es, seitdem das alte Reich besteht und eine Verfassung hat. Angesichts der wohl überwiegend anerkannten Unterscheidbarkeit von materieller Verfassung und formeller Verfassung kann es es sich dabei für das alte Reich nur um eine materielle Verfassung handeln. Basistexte hierzu haben nach ihrer Anzeige unmittelbar das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt, doch kann auch der Herausgeber in wenigen Worten vorweg auf das neue Werk aufmerksam machen.
Seine Herausgeberin wurde in Geislingen an der Steige 1959 geboren und in Geschichte und Germanistik in Tübingen ausgebildet. Mit ihrer 1992 veröffentlichten Dissertation mit dem Titel Württembergischer Ständekonflikt und deutscher Dualismus leistete sie einen Beitrag zur Geschichte des Reichsverbands in der Mitte des 18. Jahrhunderts. 1999 wurde sie auf Grund ihrer Habilitationsschrift über den Schmalkaldischen Bund zwischen 1530 und 1541/1542, in der sie die genossenschaftlichen Strukturelemente der politischen Ordnung des Heiligen römischen Reiches behandelte, für neuere Geschichte (modern history) habilitiert und 2004 nach Graz berufen.
Der vorliegende Sammelband vereint nach einer Einleitung neun Studien in vier Kapiteln. Sie betreffen Deutungstraditionen, für die Heinrich von Treitschke (1879) und Onno Klopp (1863) sprechen dürfen, Forschungsprogramme (Moraw/Press, Georg Schmidt, Barbara Stollberg-Rilinger), den Weg von der Verfassungsgeschichte des Reiches zur Geschichte seiner politischen Kultur bzw. die Geschichte politischer Teilhabe (Moraw, Albrecht P. Luttenberger) und die Entwicklung von der Verfassungsgeschichte des Reiches zur Geschichte seiner politischen Kultur auf Grund des Verhältnisses von Kaiser und Reich nach 1648 (Press, Gabriele |
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Veronesi, Marco, Oberdeutsche Kaufleute in Genua, 1350-1490 – Institutionen, Strategien, Kollektive (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 199). Kohlhammer, Stuttgart 2014. XLII, 347 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Veronesi, Marco, Oberdeutsche Kaufleute in Genua, 1350-1490 – Institutionen, Strategien, Kollektive (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 199). Kohlhammer, Stuttgart 2014. XLII, 347 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Vermutlich kam der Kaufmann wie vieles andere aus dem Süden in den Norden, jedenfalls sind unter den Wanderkaufleuten des fränkischen Reiches vor allem Juden, Syrer und Griechen. Im Laufe des Hochmittelalters gelang aber auch den nördlich der Alpen entstandenen Städten eine zunehmende Einebnung dieses wirtschaftlichen Vorsprungs des Südens. Dementsprechend eröffneten deutsche Kaufleute umfangreiche Handelsbeziehungen zu Italien, deren wissenschaftliche Bearbeitung noch in erheblichem Umfang offensteht.
Umso erfreulicher ist es, dass der zeitweise als wissenschaftlicher Mitarbeiter seiner Betreuerin tätige Verfasser mit seiner von Ellen Widder betreuten, im Wintersemester 2007/2008 von der ehemaligen Fakultät für Philosophie und Geschichte der Universität Tübingen angenommenen, inzwischen überarbeiteten und um die zwischenzeitlich erschienene wichtigste einschlägige Literatur ergänzten Dissertation eine noch bestehende Lücke schließen kann. Mit Hilfe von Stipendien konnte er die Genueser Notariatsimbreviaturen beinahe zwei Jahre lang gründlich nutzen. Auf dieser Grundlage gelangen ihm zahlreiche neue Einsichten.
Gegliedert ist die sorgfältige weiterführende, um Abbildungen, Bestandsübersicht und Register bereicherte Untersuchung nach einer Einleitung über Oberdeutschland, Genua, Venedig, oberdeutsche Kaufleute in Genua, Methoden und Quellen in zwei Abschnitte mit mehr als einem Dutzend Teilen. Dabei behandelt der Verfasser nach einem Überblick über Höhen und Tiefen des oberdeutschen Genua-Handels zwischen 1198 und etwa 1390 die Institutionen (natio Alemannorum, den Erwerb der Privilegien im Zusammenspiel von Unternehmen, Städten und Könige |
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Visions of Community in Nazi Germany, hg. v. Steber, Martina/Gotto, Bernhard. Oxford University Press, Oxford 2014. 336 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Visions of Community in Nazi Germany, hg. v. Steber, Martina/Gotto, Bernhard. Oxford University Press, Oxford 2014. 336 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Dass eine wachsende Zahl von Männern und auch Frauen im Deutschen Reich von dem Österreicher Adolf Hitler nach seinem Einstieg in die Politik angezogen wurde, zeigte sich bald unmittelbar in seinen Wahlerfolgen. Über die Gründe hierfür ist bereits vielfach geforscht worden. Der vorliegende, von Angehörigen des Instituts für Zeitgeschichte herausgegebene Sammelband bietet in seinen 20 Beiträgen einen vielfältigen Überblick ausgewiesener Sachkenner.
Danach war die Vorstellung der Deutschen als einer Volksgemeinschaft in Abgrenzung von anderen von besonderer Anziehungskraft. Dazu zählten etwa das Versprechen einer egalitären Gemeinschaft der Verbraucher, die Mechanisierung der Landwirtschaft oder der Einsatz für den Arbeitsmarkt. Allerdings scheint dabei die ganze Breite der Forschungsmöglichkeiten hierzu bisher noch nicht vollständig ausgeschöpft.
Den Gemeinschaftsvorstellungen schadete es im Übrigen insgesamt wenig, dass die Herrschaft nicht allen, sondern einem einzelnen Führer anvertraut war. Ihm war die Vermittlung der Überzeugung gelungen, dass sein Befehl dem Wohle des gesamten Volkes dient. Auf dieser Grundlage waren viele bereit, zur Erreichung eines gemeinsamen Wohles große Opfer zu erbringen und notfalls auch in einem totalen Krieg das eigene Leben für die Erreichung der ausgegebenen und verinnerlichten Ziele einzusetzen und an dieser Haltung vielfach bis zum bitteren Ende in unerschütterlicher Treue festzuhalten.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Vogel, Rainer, Familiennamen in der Altvaterregion. Entstehung, Entwicklung und Bedeutung der Personennamen im Fürstentum Jägerndorf und in der Herrschaft Freudenthal (ehemals Österreichisch-Schlesien) (= Philologica – Sprachwissenschaftliche Forschungsergebnisse 190). Kovač, Hamburg 2014. 706 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vogel, Rainer, Familiennamen in der Altvaterregion. Entstehung, Entwicklung und Bedeutung der Personennamen im Fürstentum Jägerndorf und in der Herrschaft Freudenthal (ehemals Österreichisch-Schlesien) (= Philologica – Sprachwissenschaftliche Forschungsergebnisse 190). Kovač, Hamburg 2014. 706 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit der Zunahme der Menschen erwuchsen vermehrte Bedürfnisse zu individuellen Kennzeichnung innerhalb der Gesellschaft, die schon im Altertum die Mehrnamigkeit des Einzelnen nach dem Muster des Gaius Julius Caesar bewirkten. Demgegenüber genügte bei den gleichzeitigen Germanen wie im Frühmittelalter anscheinend ein einziger, wenn auch meist aus mehreren Wörtern zusammengesetzter Name wie Merowech oder Chlodwig. Wohl seit dem 10. Jahrhundert reichte allmählich aber auch im entstehenden deutschen Reich der überkommene Namensschatz zur Individualisierung nicht mehr aus, so dass ausgehend von den Städten dem Namen ein weiterer Name (der Familie) hinzugefügt wurde, der außerhalb der näheren sozialen Umgebung mehr und mehr den ursprünglichen Namen in den Hintergrund drängte und ihn vor allem seit dem 14. Jahrhundert zum bloßen Vornamen herabsinken ließ.
Eine vollständige Liste aller deutschen Familiennamen samt ihrer Entstehungsgeschichte liegt trotz umfangreicher Bemühungen zahlloser Namensforscher auch in der Gegenwart noch nicht vor, weil das zu verwertende Material unüberschaubar ist. Umso wichtiger und erfreulicher sind lokale Einzelstudien, die in einem überschaubaren Rahmen nach größtmöglicher Vollständigkeit und Gewissheit streben. Die hierher gehörige, von Albrecht Greule betreute Untersuchung wurde 2013 von der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft der Universität Regensburg unter dem Titel Familiennamen in den Habsburger Landen. Studien zu den Personennamen in habsburgisch-schlesischen Urbaren und karolinischen Katastern des 16. bis 19. Jahrhunderts als Dissertation angenommen.
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Voigt, Matthias, Staats- und rechtswissenschaftliche Forschungsplanung zwischen 2. und 3. sozialistischer Hochschulreform - Anspruch und Wirklichkeit am Beispiel der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (= Rechtsgeschichtliche Studien 65). Kovac, Hamburg 2013. XV, 296 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Voigt, Matthias, Staats- und rechtswissenschaftliche Forschungsplanung zwischen 2. und 3. sozialistischer Hochschulreform - Anspruch und Wirklichkeit am Beispiel der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (= Rechtsgeschichtliche Studien 65). Kovac, Hamburg 2013. XV, 296 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Für den Menschen als vernunftbegabtes Wesen liegt die Planung seines Verhaltens nahe, auch wenn sie wegen der ihn umgebenden Umstände nicht immer verwirklicht werden kann. Von daher ist die Planung auch als Staatsaufgabe bedeutsam und notwendig, wenngleich sich fragt, wie weit die Planung gehen muss, soll, darf und kann, weil sie notwendigerweise mit Einschränkungen der Freiheit verbunden ist. Insbesondere nach dem schließlichen Scheitern übermäßiger Planung am freiheitlichen Widerstand ausreichend vieler Verplanter ist es reizvoll, Anspruch und Wirklichkeit von Planung einander gegenüberzustellen.
Dieser Aufgabe untersucht Matthias Voigt in einem Einzelbereich in seiner von Rainer Schröder betreuten, im Wintersemester 2012/2013 von der juristischen Fakultät der Universität Berlin angenommenen Dissertation. Sie gliedert sich außer in Einleitung und Schluss in vier Sachkapitel. Sie betreffen (kurz) den methodischen Rahmen durch das Modell der sozialistischen Wissenschaft als Klammer der Staatswissenschaft und Rechtswissenschaft einschließlich der Funktion von Staat und Recht in der sozialistischen Gesellschaft, die Forschungsplanung unter dem deutschen Institut für Rechtswissenschaft (1952-1958), die Forschungsplanung unter der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ (1959-1963) und die Forschungsplanung unter Verzicht auf einen klaren Führungszuschnitt (1964-1968).
Im Ergebnis seiner vielfältigen, archivalische Quellen und Interviews mit Hermann Klenner, Horst Kellner, Uwe-Jens Heuer, Karl August Mollnau, Erich Buchholz, Anita Grandke und Joachim Michas einbeziehenden, tr |
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Völker, Daniela, Das Buch für die Massen – Taschenbücher und ihre Verlage. Tectum, Marburg 2014. 468 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Völker, Daniela, Das Buch für die Massen – Taschenbücher und ihre Verlage. Tectum, Marburg 2014. 468 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in der Form der Schrift verkörperte menschliche Gedanke hat sich bereits früh als hoher Wert erwiesen. Dessenungeachtet ließen sich die großen Mühen und damit die hohen Kosten der individuellen Abschrift erst mit Hilfe der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern sichtbar vermindern. Dennoch haben viele Bücher zumindest bei kleinen Auflagen immer noch stolze Preise, die auch einigen Verlegern und Verfassern doch zu beträchtlichen Einkommen verholfen haben, obwohl die Mehrzahl der Autoren und Verleger vielfach um die Existenz bangen muss.
Mit einem wichtigen Zwischenschritt auf der Suche nach Erfolg befasst sich die Verfasserin in ihrer 2013 in Innsbruck angenommenen Dissertation, in der sie sich intensiv und weiterführend mit dem Taschenbuch und seinen Verlagen beschäftigt. In diesem Zusammenhang ist sie auf bisher 66 Verlagshäuser gestoßen, die sich seit der Erfindung des durch handliches Format und Klebebindung gekennzeichneten Taschenbuchs in den Penguin Books in England im Jahre 1935 zu diesem neuartigen Erzeugnis erfolgreich bekannt haben. Das begann im Deutschen Reich mit Goldmann und Scherz und setzte sich nach dem zweiten Weltkrieg mit Goldmann, Rowohlt, dtv, Fischer, Heyne, Desch und vielen anderen bis zur Gegenwart eindrucksvoll fort.
Jährlich erscheinen derzeit mehr als 5000 neue Taschenbücher in Deutschland mit Auflagen meist um 10000 Stück und einem Durchschnittspreis von (1,50 DM im Jahre 1950 und) 10 Euro (2014). Dem Verleger verbleiben davon im Ergebnis vielleicht gut 5 Prozent, von denen er Betrieb und Existenz finanzieren muss. Die Zukunft ist unter dem Ansturm des günstiger herzustellenden und leichter zu lagernden e-Book nicht wirklich gewiss, doch ist in jedem Fall durch die interessante Untersuchung der Verfasserin die Vergangenheit für jedermann klarer u |
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Vollert, Michael P., Für Ruhe und Ordnung. Einsätze des Militärs im Innern (1820-1918) – Preußen – Westfalen – Rheinprovinz. Dietz, Bonn 2014. 223 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vollert, Michael P., Für Ruhe und Ordnung. Einsätze des Militärs im Innern (1820-1918) – Preußen – Westfalen – Rheinprovinz. Dietz, Bonn 2014. 223 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In seinen Anfängen kennt der Mensch zwar neben dem allgemeinen Stress des Lebens auch notwendige Phasen der Ruhe, doch ist ihm im Rahmen der natürlichen Gegebenheiten eine besondere Ordnung seiner Angelegenheiten noch fremd. Der Gedanke der Ordnung wird wohl erst mit der allmählich entstehenden Zivilisation und Kultur einleuchtend, spätestens bei den Römern in der ordo sichtbar, danach im Recht vor allem für die Regelung des Verfahrensablaufs verwendet und schließlich von den Landesherren am Ende des Spätmittelalters als allgemeine Vorstellung für ein erwünschtes politisches Ziel genutzt. Dementsprechend erstreben sie für ihr Land allgemein und für sich im Besonderen mehr und mehr Ruhe und Ordnung einschließlich der Erhaltung der Macht.
Der sich diesem Problembereich für einen späteren zeitlichen Ausschnitt widmende, in Hamburg 1938 geborene Verfasser war nach dem Abitur zunächst 35 Jahre als Berufsoffizier der Bundeswehr im Inland und Ausland, im Verteidigungsministerium und in der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation tätig, ehe er 1992 mit 54 Jahren in ein Industrieunternehmen in Köln wechselte. Nach dem Eintritt in den Ruhestand studierte er in Bonn Sozialgeschichte und Wirtschaftsgeschichte. Im Jahre 2008 wurde er mit der von Günther Schulz betreuten Dissertation „Die katholische Kirche und der Wohnungsbau in Köln 1952 bis 1965“ promoviert.
Gegliedert ist das interessante, ansprechend mit der erstmaligen förmlichen Rechtsgrundlage für den Einsatz der Armee gegen die eigene Bevölkerung in Preußen im Jahre 1820 einsetzende Werk nach der kurzen Einleitung in zehn grundsätzlich chronologisch angeordnete Kapitel. Sie betreffen nach der Darlegung der bewaffneten Macht (Militär, Polizei, Gendarmerie, Bürgerwehr, Bürgermilitär) den Vormärz, |
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Vollmer, Antje/Keil, Lars-Broder, Stauffenbergs Gefährten. Das Schicksal der unbekannten Verschwörer (= Schriftenreihe der Bundesanstalt für politische Bildung 1347). Bundesanstalt für politische Bildung/Hanser, Bonn/München 2013. 255 S., 51 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerVollmerstauffenbergsgefährten20140227 Nr. 15090 ZIER 4 (2014) 72. IT
Vollmer, Antje/Keil, Lars-Broder, Stauffenbergs Gefährten. Das Schicksal der unbekannten Verschwörer (= Schriftenreihe der Bundesanstalt für politische Bildung 1347). Bundesanstalt für politische Bildung/Hanser, Bonn/München 2013. 255 S., 51 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Die Literatur zum Attentat am 20. Juli 1944 ist schon jetzt schwer überschaubar; sie wird sich aus Anlass der 70. Wiederkehr des Tages in diesem Jahr weiter vergrößern. Das hier zu besprechende Buch fällt aus dem Rahmen der üblichen detailgefüllten Literatur. Antje Vollmer, die ehemalige Vizepräsidentin des Bundestages, und Lars-Broder Keil, Redakteur der WELT-Gruppe, legen nicht ein Lexikon mit möglichst vielen Personalangaben zu Personen vor, die im Zusammenhang mit dem Attentat standen, wie dies der Titel suggerieren könnte, sondern sie wählen zu ihrer Darstellung Leben und Wirken von neun Männern und einer Frau aus.
Die Autoren führen die Gedanken weiter, die Detlef von Schwerin in seinen Arbeiten zu den ‚Jungen beim 20. Juli 1944’ begonnen hat. Das Literaturverzeichnis zeigt, dass die Autoren die wesentliche Literatur zum Attentat, seiner Vorgeschichte, seinem Verlauf und der Rache nach seinem Misslingen kennen. Auf dieser Basis haben sie jedoch beeindruckende Porträts der Handelnden geschaffen.
Antje Vollmer zeichnete das Leben von Friedrich Karl Klausing, Heinrich Graf zu Dohna-Tolksdorf, Georg Schulze-Büttger und Hans Bernd Gisevius nach. Lars-Broder Keil widmete sich Erich Fellgiebel, Albrecht Graf von Bernstorff, Hans Ulrich von Oertzen, Kurt Freiherr von Plettenberg und Randolph Freiherr von Breidbach-Bürresheim. Die Historikerin Elisabeth Raiser, geb. von Weizsäcker, schildert aus ihrer persönlichen Kenntnis Margarethe von Oven. Die Einführung des Bandes bildet ein Gespräch mit Richard von Weizsäcker über seine Begegnungen mit Beteiligten am |
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Vollmer, Walter, Montanmitbestimmung und Unternehmenskultur während der Bergbaukrise 1957 bis 1968 (= Veröffentlichungen des Instituts für soziale Bewegungen, Schriftenreihe A Darstellungen, Band 56). Klartext, Essen 2013. 309 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vollmer, Walter, Montanmitbestimmung und Unternehmenskultur während der Bergbaukrise 1957 bis 1968 (= Veröffentlichungen des Instituts für soziale Bewegungen, Schriftenreihe A Darstellungen, Band 56). Klartext, Essen 2013. 309 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit der Entwicklung der Arbeitsdifferenzierung in der menschlichen Gesellschaft haben sich Unternehmerpersönlichkeiten herausgebildet, die im Laufe der Neuzeit als Kapitalisten den Arbeitnehmern gegenübergetreten sind. Ihre wirtschaftliche Macht und ihr persönlicher Reichtum haben als Ausgleich auch einen Ruf nach Teilhabe und Mitbestimmung ausgelöst, der allerdings nach Ausweis des Deutschen Rechtswörterbuch noch keinen Eingang in die ältere deutsche Rechtssprache gefunden hat. Vielmehr sieht es bis jetzt so aus, als wäre trotz der fakultativen Einführung von Arbeiterausschüssen im privaten und der obligatorischen Einführung im staatlichen Bergbau durch die Berggesetznovelle Preußens vom 24. Juni 1889 selbst das Wort Mitbestimmung erst im 20. Jahrhundert entwickelt worden.
Die sich mit der besonderen Montanmitbestimmung während der Krisenjahre zwischen 1957 und 1968 beschäftigende vorliegende Untersuchung ist die von Klaus Tenfelde bis zu seinem unerwarteten Tode wenige Tage nach Abschluss und Vorlage der Studie betreute, im Mai 2012 von der Fakultät für Geschichtswissenschaft der Universität Bochum angenommene, durch die Hans-Böckler-Stiftung geförderte Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in vier Kapitel. Sie betreffen die Traditionen der Mitbestimmung von den historischen Wurzeln im 19. Jahrhundert bis zu den Mitbestimmungsgesetzen von 1952 und 1976, die Strategie der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie in der Krise, Fallstudien (Zeche Adolf von Hansemann, Krupp-Zechen Helene und Amalie, die Bergwerksgesellschaft Dahlbusch AG und die Steinkohlenbergwerk Mansfeld GmbH) und das Konfliktregelungspotenzial.
Die besonder |
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Vom Diener des Fürsten zum Diener des Rechts. Zur Stellung des Richters im 19. Jahrhundert = Del servicio al Rey al servicio de la Justicia - el cargo de juez en el siglo decimonónico, hg. v. Czeguhn, Ignascio/Sanchéz Aranda, Antonio (= Edition Rechtskultur - Schriften zur europäischen Justizgeschichte im 19. Jahrhundert). Gietl, Regenstauf 2011. 137 S. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vom Diener des Fürsten zum Diener des Rechts. Zur Stellung des Richters im 19. Jahrhundert = Del servicio al Rey al servicio de la Justicia - el cargo de juez en el siglo decimonónico, hg. v. Czeguhn, Ignascio/Sanchéz Aranda, Antonio (= Edition Rechtskultur - Schriften zur europäischen Justizgeschichte im 19. Jahrhundert). Gietl, Regenstauf 2011. 137 S. Besprochen von Christoph Schmetterer.
Der vorliegende Band ist das Ergebnis eines Kongresses zum Thema „Justizverwaltung und Judikative in Europa 1808–1871“, der am 26. und 27. November 2009 an der juristischen Fakultät der Universität Granada stattfand.
In seinem Beitrag „Zur Stellung des Richters im süddeutschen Frühkonstitutionalismus“ gibt Martin Löhnig einen Überblick darüber, wie die Unabhängigkeit der Richter in den Verfassungen Bayerns, Badens und Württembergs im frühen 19. Jahrhundert geregelt war. Seine Darstellung bietet einen guten Einblick in diese Verfassungen, stellt aber keinen Zusammenhang zwischen diesen her, indem sie die einzelnen Verfassungen vergleicht.
Der Artikel „Die Entwicklung der Unabhängigkeit des Richters in der Schweiz 1798–1848“ zeigt einen Überblick über die Schweizer Verfassungsentwicklung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts unter dem Aspekt der Justiz und ihrer Organisation. In diesem Zusammenhang gehen die Autoren auch auf die Unabhängigkeit der Richter ein. Für Nichtschweizer ist es interessant, dass der Kontext der richterlichen Unabhängigkeit ein ganz anderer war als im Deutschen Bund, weil die Richter nicht vom Landesfürsten ernannt, sondern gewählt wurden. Daher ging es nicht um einen Unabhängigkeit gegenüber Machtsprüchen, sondern um die Unabhängigkeit von politischen Interessengruppen.
Eine Rezension des Artikels von Miguel Ángel Morales Payán („Los alcaldes al servicio de la jusiticia decimonónica: una propuesta discutida“) ist mir wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht möglich.
Mareike Preisner behandelt d |
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Voß, Klaas, Washingtons Söldner. Verdeckte US-Interventionen im Kalten Krieg und ihre Folgen. Hamburger Edition, Hamburg 2014. 590 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Voß, Klaas, Washingtons Söldner. Verdeckte US-Interventionen im Kalten Krieg und ihre Folgen. Hamburger Edition, Hamburg 2014. 590 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Herrschaften der Gegenwart müssen den gewandelten technischen Bedingungen folgen. Wer die Welt nach seinen Interessen gestalten will, muss daher an vielen Orten ihre Durchsetzung versuchen. Nicht immer lässt sich dies durch die überzeugenderen Werte allein erreichen, weswegen viele andere Mittel eingesetzt werden, durch die aber zur Wahrung des Gesichts die Kraft der Ideale nach Möglichkeit nicht allzu erkennbar gefährdet werden soll.
Mit diesem gerade auch in der Gegenwart sehr bedeutsamen Gegenstand beschäftigt sich die vorliegende Dissertation des zwischen 2002 und 2009 in Hamburg und den Vereinigten Staaten von Amerika in Geschichte, Politikwissenschaft und Amerikanistik ausgebildeten Verfassers, der durch Stipendien der Fulbright-Kommission und der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert wurde. Er geht von drei Fällen aus, in denen in der jüngeren Vergangenheit die Vereinigten Staaten von Amerika ausländische Militärexperten, Militärtechniker oder spezielle Freiwillige einsetzten, die sie letztlich mit ihren Mitteln finanzierten. Die Fälle betreffen die Stabilisierung der Regierung in dem früher belgischen Kongo, die Unterstützung der prowestlichen Unabhängigkeitsbewegungen UNITA und FLNA in Angola sowie die Abwehr kubanischen Vordringens in Nicaragua.
Der einnehmenden Darstellung liegen vor allem Akten der Vereinigten Staaten zu Grunde, neben denen bei Bedarf auch Berichte überlebender Beteiligter verwendet wurden. Im Ergebnis kann der Verfasser zeigen, dass die Vereingten Staaten sich jeweils in einem längeren Vorgang der inneren Abstimmungen für die Verwendung verdeckt mit Entlohnung angeworbener ausländischer Kämpfer (Südafrikaner, Exilkubaner, Abenteurer) entschieden. In jedem Fall mussten die Aktionen möglichst geheim bleiben, sollten d |
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Vössing, Konrad, Das Königreich der Vandalen. Philipp von Zabern, Darmstadt 2014. 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZIER 4 (2014) 10. IT 25 Euro C 2014-12-31 angezeigt |
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Die Vandalen werden bereits an der Zeitenwende als ein einzelnes Volk der als Germanen bezeichneten Völkergruppe erwähnt und stechen durch ihre weite Wanderung in den südlich Europas gelegenen Kontinent besonders hervor. Da sie dort bald untergegangen sind, haben sie sich auf die mittelalterliche Geschichte kaum ausgewirkt. Sie haben aber im Verlaufe der Neuzeit mit dem auf die französischen Jakobiner gemünzten Schlagwort des Vandalismus Eingang in das kollektive Gedächtnis des Abendlandes gefunden.
Mit ihrer kurzen, aber gleichwohl interessanten Geschichte in Nordafrika beschäftigt sich das vorliegende, ansprechend ausgestattete Werk des in Berlin 1959 geborenen Verfassers. Nach dem Studium der Geschichte und klassischen Philologie an der Freien Universität Berlin und der Universität Bordeaux wurde er 1991 an der Technischen Hochschule Aachen mit einer Untersuchungen zur römischen Schule, Bildung, Schulbildung im Nordafrika der Kaiserzeit promoviert. Im Jahre 2001 wurde er in Düsseldorf mit einer Schrift über die Mensa regia – Das Bankett beim hellenistischen König und beim römischen Kaiser habilitiert und 2005 für alte Geschichte nach Bonn berufen.
Mit Nordafrika und dem guten Leben war er demnach bereits durch seine früheren Werke bestens vertraut. Zwischen diese beiden Elemente fügt er nun die fremden Vandalen ein, die 429 von Südspanien nach Nordafrika übersetzten und die Paläste, Bäder und Villen geflohener Römer im Sinne besserer Lebensbedingungen nutzten und das in der Provinz Africa unter guten Bedingungen üppig wachsende Getreide gegen Entgelt nach Italien lieferten. Nach der auf umfassendes tieferes Eindringen verzichtenden schlanken Darstellung des Verfassers gereichten ihnen die Schleifung der römischen Mauern und das Festhalten am Arianismus zum raschen Untergang, doch könnten dabei auch d |
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Vries, Peer H. H., Ursprünge des modernen Wirtschaftswachstums. England, China und die Welt in der frühen Neuzeit (= Schriftenreihe der FRIAS School of History 8). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 480 S., 13 Graf., 55 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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„Warum wurden manche Länder reich und blieben viele andere arm?“ fragt der Verfasser am Beginn seiner gewichtigen, aus dem Englischen nachträglich in die deutsche Sprache übertragenen Untersuchung im Gefolge von Adam Smiths Inquiry into the nature and causes of the wealth of nations. Als Vergleichsmaterial verwendet er dabei trotz Berücksichtigung auch anderer Teile der Welt in erster Linie Großbritannien und China. Vergleichsgegenstand sind im Wesentlichen Geographie, Arbeitskraft und Konsum, Kapital und Akkumulation, Spezialisierung und Tausch, Innovation, Märkte, Eigentumsrechte und Staaten sowie die Kultur.
Geboren wurde der Verfasser 1953 (in Weert in Limburg) in den Niederlanden, wo er nach dem Studium der Geschichte in Leiden 1979 promoviert und im Department of History zunächst vor allem mit Lehraufgaben (Wirtschaftsgeschichte, Gesellschaftsgeschichte und vieles andere mehr) betraut wurde. Sein vorliegendes neues, den Gedankengang durch 13 Graphiken und 55 Tabellen veranschaulichendes Werk gliedert sich nach einer überzeugenden Einleitung über die Great Divergence in drei Teile. Sie betreffen die moderne Wirtschaftswissenschaft und Theorien des Wachstums, Erklärungen der Great Divergence und die abschließende Frage warum (eigentlich) nicht China?
Ausgangspunkt des Verfassers ist die Normalität von Armut und Stagnation in der globalen Wirtschaftsgeschichte. Demgegenüber traten in England zwischen der Glorious Revolution von 1688 und dem offiziellen Ende des Mertkantilismus um 1850 bedeutende Veränderungen ein. Sie hatten allerdings bis 1700 oder 1750 noch kein großes Wohlstandsgefälle zwischen Großbritannien und China zur Folge, bewirkten aber in Großbr |
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Walter, Tom, Die Funktionen der actio depositi (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen Neue Folge Band 65). Duncker & Humblot, Berlin 2012. 497 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Unter den schätzungsweise etwa 60 bekannteren actiones des römischen Rechtes ist die actio depositi der Klaganspruch des Hinterlegers auf Rückgabe der hinterlegten Sache gegen den Verwahrer. Die vorliegende Untersuchung wurde nach der kurzen Einleitung des Verfassers unter der Fragestellung begonnen, warum bei diesem Institut dem Hinterleger zwei verschiedene Klageformeln zur Verfügung standen. Dabei zeigte sich, dass bei einer Beschränkung auf das depositum angesichts des weitgehenden Schweigens der Quellen nur Zirkelschlüsse gelingen können und bei einer Erweiterung der Ursprung der bonae fidei iudicia geklärt werden müsste, so dass ein Mittelweg zu suchen war.
Das dabei gewonnene Ergebnis ist die von Alfons Bürge betreute, im Sommersemester 2008 von der juristischen Fakultät der Universität München angenommene Dissertation, die in leicht überarbeteter Fassung nunmehr im Druck vorliegt. Sie gliedert sich insgesamt in fünf Kapitel. Diese betreffen die Grundlagen einschließlich eines Überblicks über die Erklärungsversuche zur Existenz zweier Formeln, formelle Kriterien der Zuordnung eines Fragments zu einer Formel, materiellrechtliche Grundfragen und die Funktionen der actio depositi als Deliktsklage, Zugriffsklage, Bereicherungsklage und Konkurrenzklage, woran als fünftes Kapitel drei Exkurse angeschlossen sind.
Im Ergebnis seiner klaren und gut lesbaren Ausführungen stellt der Verfasser fest, dass die Ausdrücke formula in factum concepta und actio in factum grundsätzlich austauschbar sind und die actio depositi in factum eine Klage wegen doloser Herbeiführung der Unmöglichkeit der Rückgabe ist, bei welcher der dolose Verwahrer eine Haftung nur durch Rückgabe der Sache abwenden kann. Nach der Lehre des Neratius ist die actio depositi |
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Warnke, Martin, Zeitgenossenschaft. Zum Auschwitz-Prozess 1964, vorgestellt v. Schneider, Pablo/Welzel, Barbara. diaphanes, Zürich 2014. 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Auschwitz ist der Ort eines Konzentrationslagers in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft im Deutschen Reich, in dem unter dem im April 1947 auf dem Lagergelände gehängten Kommandanten Rudolf Höß mehr als 500000 Menschen getötet wurden. Seit Dezember 1963 wurden in der Bundesrepublik Deutschland Strafverfahren wegen dort verübter Straftaten durchgeführt, in denen 22 Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt und drei Angeklagte freigesprochen wurden.
Martin Warnke wurde in Ijuí in Brasilien am 12. Oktober 1937als Sohn eines später nach Deutschland zurückgekehrten Pfarrers geboren, studierte Kunstgeschichte, Geschichte und Germanistik in München, Madrid und ab 1958 in Berlin, wurde an der Freien Universität in Berlin bei Hans Kauffmann 1963 mit einer Dissertation über Kommentare zu Rubens promoviert und 1970 mit der Schrift Organisation der Hofkunst habilitiert. Ab 1971 lehrte er Kunstgeschichte in Marburg und ab 1979 in Hamburg, wo er 2003 emeritiert wurde. Vom 7. April 1964 bis zum 29. Mai 1964 verfasste er – nach seiner Promotion noch ohne Anstellung – als Nachfolger des ihm aus Berlin bekannten. einige Zeit bei der Stuttgarter Zeitung tätigen späteren Psychoanalytikers Tilmann Moser als Siebenundzwanzigjähriger für die Stuttgarter Zeitung Prozessberichte zur Beweisaufnahme im Auschwitzprozess, die im vorliegenden schmalen Band auf den Seiten 17-53 erneut und dabei erstmals zusammenhängend veröffentlicht sind.
Den nüchternen Prozessberichten ist eine Einführung der Herausgeber vorangestellt. Angeschlossen sind eine eindringliche Betrachtung Norbert Freis über die Aufklärer und die Überlebenden sowie ein mit Abbildungen versehenes, autobiographische Züge in Fragen und Antworten einbeziehendes Gespräch Martin Warnkes mit Birgit Franke, Pablo Sch |
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Was vom Wucher übrigbleibt. Zinsverbote im historischen und interkulturellen Vergleich, hg. v. Casper, Matthias/Oberauer, Norbert/Wittreck, Fabian. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. 195 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Zusammenleben der Menschen liegen Vorteile und Nachteile oft dicht beieinander. Was für den einen ein großer Gewinn sein kann, erweist sich für einen anderen als ein schwerer Verlust. Aus diesem Grunde haben die Menschen seit Erfindung des Darlehens versucht, den für den Geber interessanten Zins für den Nehmer noch erträglich zu gestalten, um auf diese Weise Darlehen einerseits zu erhalten und andererseits den auf Darlehen angewiesenen Schuldner nach Möglichkeit zumindest in einem eingeschränkten Maß zu schützen.
Ausgangspunkt des vorliegenden schmalen Sammelbands ist die augenblickliche Renaissance des Zinsverbots in Gestalt des Islamic Finance in Kulturen, deren religiöse Traditionen das Zinsgeschäft entweder ganz verpönen oder doch einschränken. Die dadurch nahegelegte historische Kontextualisierung der islamischen Zinsregeln und ihr interkultureller Vergleich mit Zinstraditionen der übrigen Religionen waren Gegenstand eines interdisziplinären Workshops des Exzellenzclusters Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und Moderne an der Universität Münster im Februar 2011, dessen wesentliche Ergebnisse die Herausgeber nunmehr der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Insgesamt folgen dabei dem kurzen einführenden Vorwort neun Beiträge, die durch ein Personen- und Sachverzeichnis von ADHGB bisZinsverbot/Verschwinden aufgeschlossen werden.
Dabei gehen die ersten Referate vom Zinsverbot in der Tora, im lateinischen Mittelalter und in der Philosophie aus, woran eine Spurensuche nach dem aktienrechtlichen Zinsverbot und die Darstellung von Zins und Wucher in der christlichen Sozialethik angeschlossen werden. Demgegenüber wenden sich die übrigen Studien dem islamischen ribā-Verbot, dem islamische |
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Webersberger, Marcus, Freizeichnungsklauseln in allgemeinen Konnossementsbedingungen im 19. und 20. Jahrhundert. Vom ADHGB zum Seerechtsänderungsgesetz (= Rechtsgeschichtliche Studien 70). Kovač, Hamburg 2014. XV, 183 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Webersberger, Marcus, Freizeichnungsklauseln in allgemeinen Konnossementsbedingungen im 19. und 20. Jahrhundert. Vom ADHGB zum Seerechtsänderungsgesetz (= Rechtsgeschichtliche Studien 70). Kovač, Hamburg 2014. XV, 183 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Konnossementsrecht des Handelsgesetzbuchs ist grundlegend reformiert worden durch das Seerechtsänderungsgesetz vom 10. 8. 1937 und eine Durchführungsverordnung vom 5. 12. 1939 (S. 159). Das Gesetz von 1937 geht zurück auf die Haager Regeln über Konnossemente vom 25. 8. 1924 (Abdruck im RGBl. II 1939, 1052). Das Gesetz von 1937 änderte das Konnossementsrecht des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs von 1861/Handelsgesetzbuchs von 1897, das eine weitgehende Freizeichnung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen erheblich einschränkte. Die Augsburger Dissertation Webersbergers behandelt erstmals zusammenhängend die Entwicklung des Konnossementsrechts und die Reederhaftung in der AGB-Praxis des 19. und des 20. Jahrhunderts. In dem Abschnitt B (S. 7-46) skizziert Webersberger die Entwicklung des Seehandels von der Antike über die Segelschifffahrtszeit (bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts) bis zur Dampfschifffahrt sowie die Einrichtung des Linienverkehrs und die Herausbildung des Stückgutvertrags (S. 32). In diesem Zusammenhang wurde das seit dem Mittelalter bekannte Konnossement an die „neuen Gegebenheiten“ angepasst, und wurde „zum maßgebenden Vertragsdokument des Seehandels“ (S. 46). Auf den Seiten 47ff. befasst sich Webersberger mit der Haftung des Reeders aus dem Frachtvertrag und der Haftung aus dem Konnossement (ausgestaltet als Namenspapier, Orderpapier oder Inhaberpapier), welches „das Rechtsverhältnis zwischen Verfrachter und Empfänger“ regelte und „die Verpflichtung des Verfrachters gemäß den Konnossementsbedingungen enthielt, „die tatsächlich abgeladenen Güter zu befördern und abzuliefern“ (S. 60). Das Konnossement hatte den „Charakter eines Wertpapiers“ (Traditionspapier), |
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Weeden, Jason/Kurzban, Robert, The Hidden Agenda of the Political Mind. Princeton University Press, Princeton 2014. 376 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weeden, Jason/Kurzban, Robert, The Hidden Agenda of the Political Mind. Princeton University Press, Princeton 2014. 376 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Als Einzelner ist der Mensch zwar frei, aber auch schwach und allein. Auch deswegen hat er über die natürliche Triebhaftigkeit hinaus die Gesellschaft gebildet. Wie andere finden auch Politiker in ihr nur dann Anhänger, wenn sie Ziele vertreten, die von anderen geteilt und unterstützt werden.
Vor diesem Hintergrund haben die beiden an der University of Pennsylvania tätigen Psychologen politisches Verhalten auf der Grundlage der Forschungen des Neurowissenschaftlers Michael Gazzaniga untersucht, der sich mit menschlichen Hirnleistungen beschäftigt hat. Sie gehen davon aus, dass die Entscheidungen von den Motiven so weit getrennt sein können, dass ihr Zusammenhang selbst dem Handelnden nicht bewusst ist. Deswegen gelangen sie auf Grund der Untersuchung politischer Umfragen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu der Einsicht, dass in der Politik Menschen viel egoistischer sind als ihre Erklärungen sie erscheinen lassen, ohne dass ihnen selbst dies immer klar ist.
Im Ergebnis führt dies etwa am Beispiel der Einstellung zu Programmen für die Bevorzugung von Minderheiten dazu, dass eine davon unmittelbar nicht betroffene Mehrheit sie befürwortet, weil sie ein eigenes Interesse daran hat, in einer Lage als Minderheit nicht benachteiligt zu werden. Insofern dient eine äußerlich altruistische Erklärung mittelbar auch dem eigenen Vorteil. Diesen Zwiespalt haben viele Politiker bereits seit langem für sich selbst überbrückt, weshalb hinter vielen altruistischen Erklärungen hauptsächlich egoistische Ziele stecken dürften, selbst wenn dies den Erklärenden in manchen Fällen gar nicht bewusst ist.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Weferling, Sandra, Spätmittelalterliche Vorstellungen vom Wandel politischer Ordnung. Französische Ständeversammlungen in der Geschichtsschreibung des 14. und 15. Jahrhunderts (= Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte 20). Winter, Heidelberg 2014. 361 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weferling, Sandra, Spätmittelalterliche Vorstellungen vom Wandel politischer Ordnung. Französische Ständeversammlungen in der Geschichtsschreibung des 14. und 15. Jahrhunderts (= Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte 20). Winter, Heidelberg 2014. 361 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Ständeversammlungen in Frankreich sind schon deswegen von besonderem Interesse, weil die Generalstände zwischen1614 und 1788 nicht mehr einberufen werden und dies sowohl als Kennzeichen des Absolutismus wie auch als ein wichtiger Grund der Revolution von 1789 gilt. Von daher verdient die von Jürgen Miethke angeregte und betreute, von der philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg im Wintersemester 2008/2009 angenommene Dissertation der Verfasserin ungeteilte Aufmerksamkeit. Gegliedert ist sie außer in Einleitung über Gegenstand, Forschungsstand, methodische Einordnung sowie Quellen und Schlussbetrachtung in fünf Sachkapitel.
Zunächst bietet die Verfasserin einen Überblick über theoretische Grundlagen und praktische Durchführung der Ständeversammlungen unter Betrachtung sowohl der Einberufung wie auch der Durchführung. Danach stellt sie die untersuchten Versammlungen von (den Versammlungen der letzten Kapetinger und) der Versammlung von 1302 bis zu den Generalständen von 1413 mit einem Ausblick auf Karl VII. dar, an welche sie eine Beurteilung unter besonderer Berücksichtigung der Art der Versammlungen (zu Rat und Hilfe, zur Erlangen einer finanziellen Beihilfe, zur Stärkung der Position des Königs, zur Regelung der Thronfolge, zur Vorlegung von Reformen) anfügt. In Kapitel fünf untersucht sie die Vorstellungen einer guten Ordnung, in Kapitel sechs betrachtet sie die Stellung der einzelnen Chronisten.
Dabei kann sie etwa zeigen, dass die Zusammenkunft des Jahres 1302, obwohl sich hier zum ersten Mal überhaupt reichsweit die Gesandten aller drei Stände versammelt hatten, von den Zeitgenossen nicht in ihrer |
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Weinacht, Paul-Ludwig, Politische Kultur am Oberrhein. Studien zur Geschichte Badens (= Schriftenreihe der Badischen Heimat 4). Braun, Karlsruhe 2012. 335 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weinacht, Paul-Ludwig, Politische Kultur am Oberrhein. Studien zur Geschichte Badens (= Schriftenreihe der Badischen Heimat 4). Braun, Karlsruhe 2012. 335 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Freiburg im Breisgau 1938 geborene Verfasser des vorliegenden Sammelbands wurde nach dem Studium von Deutsch, Französisch, Philosophie, Geschichte und Politikwissenschaft in Freiburg im Breisgau, München und Paris 1967 an der philosophischen Fakultät der Universität München mit einer Dissertation übder das Wort Staat (Studien zur Bedeutungsgeschichte des Wortes von den Anfängen bis ins 19. Jahrhundert) zum Doktor der Philosophie promoviert. Nach Tätigkeiten etwa bei dem deutschen Bildungsrat und als wissenschaftlicher Assistent Hans Maiers wurde er 1971 an die Pädagogische Hochschule in Freiburg im Breisgau für Politik berufen. 1979 wechselte er an die Universität Würzburg auf den Lehrstuhl für die Didaktik der Sozialkunde und für politische Wissenschaft, auf dem er 2003 emeritiert wurde.
Nach dem kurzen Vorwort des in seinem 75. Lebensjahr vorgelegten Sammelbands begann seine wissenschaftliche Beschäftigung mit badischer Landes- und Zeitgeschichte in München, als Hans Maier zum 80. Geburtstag des früheren Staatspräsidenten Leo Wohlleb eine Gedenkschrift plante. Sie erschien unter der Mitherausgeberschaft Weinachts 1969. Seitdem haben ihn die oberrheinische Kultur, die südwestdeutsche Landesgeschichte und Zeitgeschichte und politische Personen im Umkreis Leo Wohllebs immer wieder beschäftigt.
Gegliedert ist der Maria Wohlleb (1894-1982) gewidmete, mit einem Foto Leo und Maria Wohllebs in der Gesandtschaft der Bundesrepublik Deutschland in Lissabon eröffnete Band in sieben Abschnitte. Sie betreffen die Regionalkultur in alter und neuer Bodenständigkeit, christliche Demokratie, Leo Wohlleb und seine Zeitgenossen (Heinrich Köhler, Alfred Bund, Paul Zürcher, Ernst Föhr, Gebhard Müller), die Vita Leo Wohllebs, Verfassungs- und Staatskul |
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Welan, Manfried, Österreich auf dem Weg zur Demokratie? Aufmerksame Beobachtungen aus einem halben Jahrhundert, zum 75. Geburtstag hg. und mit einem Nachwort versehen v. Noll, Alfred J. Böhlau, Wien 2012. 354 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Welan, Manfried, Österreich auf dem Weg zur Demokratie? Aufmerksame Beobachtungen aus einem halben Jahrhundert, zum 75. Geburtstag hg. und mit einem Nachwort versehen v. Noll, Alfred J. Böhlau, Wien 2012. 354 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Demokratie ist die in Athen erstmals unter Kleisthenes (508 v. Chr.) in gewisser Weise verwirklichte Herrschaft des Volkes in einem Gemeinwesen, die von Aristoteles als eine Entartung der Herrschaftsform Politie einstufte. Demgegenüber wurde Österreich auf seinem Weg durch die Zeit vermutlich am nachhaltigsten durch Maria Theresia geprägt, die das Erzherzogtum Österreich innerhalb des Heiligen römischen Reiches von ihrem Erbantritt im Jahre 1740 bis zu ihrem Todes am 29. November 1780 gegen ständischen Widerstand absolutistisch mit landesfürstlicher Bürokratie und Zentralverwaltung beherrschte. Wie weit das Land seit der Abschaffung der Monarchie am Ende des ersten Weltkriegs auf dem Wege zu der danach eingeführten Demokratie vorangekommen ist, wirft der vorliegende Sammelband als offene Frage auf.
Unter ihr hat der Herausgeber insgesamt 30 Studien Manfried Welans versammelt, die in chronologischer Reihenfolge 1964 mit der großen Illusion einsetzen und 2009 mit Entwicklungsmöglichkeiten des Regierungssystems enden. Der in Wien 1937 geborene, nach dem dortigen Studium der Rechtswissenschaft 1961 promovierte, nach verschiedenen Tätigkeiten 1969 zum außerordentlichen Professor und 1973 zum ordentlichen Universitätsprofessor an der Universität für Bodenkultur in Wien ernannte, 2006 emeritierte Verfasser hat sie im Rahmen seiner vielfältigen Interessen und Erfahrungen im Interesse des Allgemeinwohls formuliert. Im Mittelpunkt stand dabei die Überlegung, dass die Demokratie als Menschenrechtsstaat zur Erhaltung und Förderung der Würde des Menschen nie ganz gegeben, aber immer ganz aufgegeben ist.
In diesem Rahmen sprechen die einzelnen Beiträge zahlreiche Bereiche und Probleme an, in den |
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Wendepunkte der Rechtswissenschaft. Aspekte des Rechts in der Moderne, hg. v. Heun, Werner/Schorkopf, Frank. Wallstein, Göttingen 2014. 366 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wendepunkte der Rechtswissenschaft. Aspekte des Rechts in der Moderne, hg. v. Werner Heun u. Frank Schorkopf. Wallstein, Göttingen 2014. 363 S. [Hans-Michael Empell]
Wie sich dem Vorwort der Herausgeber (S. 7f.) entnehmen lässt, ist der Band aus einer Vorlesungsreihe entstanden, die im Wintersemester 2012/2013 zur Feier des 275-jährigen Bestehens der Georg-August-Universität Göttingen veranstaltet wurde. Die Autoren sind Mitglieder der Juristischen Fakultät und Professoren anderer Fakultäten, deren akademischer Werdegang mit Göttingen verbunden ist. Im Vorwort wird festgestellt: „Es geht um den historischen Beitrag der Göttinger Rechtswissenschaft zum allgemeinen Rechtsdenken in der Moderne“ (S. 7). Einzelne herausragende Gelehrte hätten „Paradigmenwechsel“ (S. 7) ausgelöst; ihr Werk bezeichne „Wendepunkte der Rechtswissenschaft“, wie es im Titel heißt. Der Band umfasst zwölf, aus den Vorträgen hervorgegangene Aufsätze.
Das Thema des Beitrags von Werner Heun ist: Die Entdeckung der Rechtsvergleichung (S. 9ff.) Rechtsvergleichende Untersuchungen wurden danach erst notwendig, als das auf dem römischen Recht beruhende, europäische ius commune seine Geltung verloren hatte, weil es durch partikulare Zivilrechtskodifikationen ersetzt worden war, die eine Vielzahl unterschiedlicher, nationaler Rechte erzeugten. Nach einer Darstellung der um 1800 einsetzenden „Vorgeschichte der Rechtsvergleichung“ (S. 10ff.) wendet sich der Autor der „Neubegründung der Rechtsvergleichung in der Weimarer Republik“ zu (S. 18ff.) und geht dabei besonders auf Ernst Rabel ein, der von 1911 bis 1916 als Hochschullehrer in Göttingen tätig war. Der Autor bezeichnet ihn als den „Begründer dieser neuen wissenschaftlich und rechtspraktisch ausgerichteten Rechtsvergleichung“ (S. 19). Außer Rabel wird Julius Hatschek behandelt, der von 1909 bis 1926 in Göttingen wirkte. Abschließend widmet sich Heun der „Aktualität und Rechtsprechungspraxis der Rechtsvergleichung“ (S |
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Wendepunkte der Rechtswissenschaft. Aspekte des Rechts in der Moderne, hg. v. Heun, Werner/Schorkopf, Frank. Wallstein, Göttingen 2014. 366 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZIER 4 (2014) 04. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Wendepunkte der Rechtswissenschaft. Aspekte des Rechts in der Moderne, hg. v. Heun, Werner/Schorkopf, Frank. Wallstein, Göttingen 2014. 366 S.
Über die Entstehung der ersten europäischen Universitäten sind Einzelheiten kaum überliefert und die seit 1348 nördlich der Alpen im deutschen Sprachraum gegründeten universitären Bildungseinrichtungen folgten im Wesentlichen nur ihren italienischen Vorbildern. Meilensteine der deutschen Rechtswissenschaftsgeschichte sind demgegenüber die Universitäten Halle und Göttingen, weil sich ihre Gründer bewusst die Aufklärung zum Ziel setzten. Zwar folgte Göttingen 1737 im Kern nur dem Muster Halles, doch wurde es rasch zur im 18. Jahrhundert im Heiligen römischen Reich führenden Universität, von deren 172000 Studenten der ersten 225 Jahre rund 70000 Rechtswissenschaft studierten.
Zur Feier des 275jährigen Bestehens der Universität Göttingen führte die juristische Fakultät im Wintersemester 2012/2013 eine Vorlesungsreihe durch. An ihr nahmen ihre Mitglieder zusammen mit Professoren anderer Fakultäten, deren akademischer Werdegang mit Göttingen verbunden ist, teil. Der vorliegende Band stellt zwölf in diesem Zusammenhang entstandene Studien der Allgemeinheit unter der Zielsetzung zur Verfügung, die Rolle der Rechtswissenschaft in der Entwicklung aufgeklärten Denkens sachlich und biographisch zu reflektieren.
Der dabei gebotene reiche Inhalt soll der Würdigung eines sachkundigen Rezensenten vorbehalten bleiben. Hier soll nur bereits vorweg darauf hingewiesen werden, dass Rechtsvergleichung, deutsches Privatrecht, römischer Zivilprozess, Prozessrecht, Privatversicherung, Arbeitsverhältnis, Strafrecht, Strafprozess, Verwaltungsrecht, Völkerrecht Staatskirchenrecht und sogar die Entrechtlichung des Rechtes in der dynamischen Selbstveränderung der Gesellschaft angesprochen werden. Ein Personen- und Stichwortverzeichnis von Achenwall bis zu zwingendem Völkerrecht schließt den vielfältigen, Götti |
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Wesel, Uwe, Fast alles, was Recht ist. Jura für Nicht-Juristen, 9. Aufl. Beck, München 2014. XII, 522 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wesel, Uwe, Fast alles, was Recht ist. Jura für Nicht-Juristen, 9. Aufl. Beck, München 2014. XII, 522 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Fast alles, was möglich ist in Jura oder für einen Juristen hat Uwe Wesel, 1933 in Hamburg geboren, 1953 das Studium der klassischen Philologie aufnehmend und von Bruno Snell empfohlen, trotz schlechter Zensuren in der ersten juristischen Staatsprüfung des Jahres 1961 in seinem bisherigen vielfältigen Leben erreicht. Vielleicht brachte ihm dabei bereits seine 1965 unter der Betreuung Wolfgang Kunkels in München verfasste Dissertation die Erkenntnis, dass der Rechtskundige vor allem auch als Redekundiger Erfolg erzielen kann. Jedenfalls wurde er schon im Jahre nach seiner Habilitation über die dingliche Wirkung der Rücktrittsvorbehalte des römischen Kaufes 1969 ordentlicher Professor an der Freien Universität Berlin und umgehend Vizepräsident, behandelte dort nach den Worten Jürgen Kaubs kommunistische Studenten als Studenten und nicht als Kommunisten, trug weiße Hemden mit verdeckten Knopfleisten und vertrat den Traum der Liberalen von der Entbehrlichkeit einer Zentralgewalt und den Traum der Linken vom Staat als Beschützer der Schwachen.
In dieser Lage war die Wissenschaft des römischen Rechts naturgemäß zu eng. Deswegen wandte sich Wesel 1980 dem Mythos vom Matriarchat zu, versuchte 1981 Aufklärungen über Recht und stieß 1984 bei Suhrkamp das Tor der juristischen Weltkunde auf, das binnen 16 Jahren acht Auflagen erfuhr. Anschließend widmete er sich 1985 weit über das römische Recht zurückgreifend den Frühformen des Rechts in vorstaatlichen Gesellschaften (Suhrkamp) und 1989 dem ambivalenten Verhältnis von Recht und Gewalt (Kursbuch), in dem das Recht die Gewalt anderer ablehnen muss, aber selbst ohne Gewalt ohne Erfolg bleibt.
Vielleicht an dieser Stelle entdeckte er das weitere Betätigungsfeld von Jura für Nichtjuristen und schrieb 1992 sein zumindest von der Auflagenzahl her bisher e |
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Westemeier, Jens, Himmlers Krieger. Joachim Peiper und die Waffen-SS in Krieg und Nachkriegszeit (= Krieg in der Geschichte 71). Schöningh, Paderborn 2014. 882 S. Abb., 98 €. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Westemeier, Jens, Himmlers Krieger. Joachim Peiper und die Waffen-SS in Krieg und Nachkriegszeit (= Krieg in der Geschichte 71). Schöningh, Paderborn 2014. 882 S. Abb., 98 €. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1966 geborene Verfasser wurde durch das Studium der Geschichte und politischen Wissenschaften in Regensburg gebildet. Zuerst literarisch hervorgetreten ist er 1996 durch seine 150 Textseiten umfassende Biographie über Joachim Peiper (1915-1976) als SS-Standartenführer (ohne amtlichen Nachweis über eine rechtswirksame Beförderung zum Standartenführer), die er 2004 in korrigierter und auf 200 Seiten erweiterter Fassung mit dem Titel Joachim Peiper. Zwischen Totenkopf und Ritterkreuz. Lebensweg eines SS-Führers veröffentlichen konnte. Obwohl in dieser Untersuchung beabsichtigt war, Peiper von den üblichen Klischees zu befreien, verfing sich nach der Einleitung des vorliegenden Werkes die Arbeit in den tradierten Legenden und verfiel in den bei Biografien häufig auftretenden Fehler, ihrem Forschungsgegenstand mehr mit Sympathie als mit analytischem Blick und kritischer Distanz zu begegnen, so dass sich der Verfasser infolge intensiven wissenschaftlichen Gedankenaustauschs und eines erweiterten Lebenshorizonts durch seine Tätigkeit am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam in seiner von Bernhard R. Kroener betreuten, im Juni 2009 von der philosophischen Fakultät der Universität Potsdam angenommenen und jetzt in überarbeiteter Form der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten Dissertation für die Möglichkeit entschied, frühere Einschätzungen und Schlüsse zu überprüfen.
In Fragestellung, Methodik, Archivarbeit, Quellenbasis und Auswertung geht diese (dritte) Fassung nach den eigenen Worten des Verfassers über die erste Peiper-Biographie weit hinaus. Dabei war für den Autor die Gefahr, nach der Idealisierung des mit 18 Jahren in die SS eingetretenen, als Kriegshelden und brillanten jungen Tru |
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Whaley, Joachim, Das Heilige Römische Reich und seine Territorien 1493-1806, Band 1 Von Maximilian I. bis zum Westfälischen Frieden 1493-1648, Band 2 Vom Westfälischen Frieden bis zur Auflösung des Reichs 1648-1806, aus dem Englischen v. Haupt, Michael/Sailer, Michael, mit einem Vorwort v. Gotthard, Axel. Philipp von Zabern, Darmstadt 2014. 846, 836 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Heiliges römisches Reich ist die sich allmählich ausformende Bezeichnung für das aus dem Reich der Franken mit dem Übergang von den Karolingern zu den Ottonen hervorgehende Reich der Deutschen, das seit der Spätzeit Friedrich Barbarossas vereinzelt, seit etwa 1230 häufiger sacrum Romanum imperium genannt wurde. Dass sich dafür die deutsche Geschichtsschreibung seit ihrer Entstehung interessiert, ist selbverständlich. Dass sich damit aber auch ein englischer Historiker eindringlich befasst, wird man als ziemlich ungewöhnlich und zugleich außerordentlich erfreulich hervorheben dürfen.
Der 1954 geborene Verfasser dieses großen Werkes ist nach dem Studium der Geschichte bereits 1983 durch seine in Cambridge angenommene Dissertation über Religious toleration and social change in Hamburg (zwischen 1529 und 1819, deutsche Übersetzung 1992) als vorzüglicher Kenner deutscher Geschichte hervorgetreten. Auf dieser Grundlage wurde er als Professor of German History and Thought an seine Heimatuniversität berufen. Nach langen Jahren unermüdlicher Lehre und Forschungsarbeit am Gonville and Caius College konnte er 2012 seine voluminöse Darstellung in englischer Sprache vorlegen, die in verhältnismäßig kurzer Zeit auch auf Deutsch zugänglich gemacht werden konnte.
Im Vorwort zur deutschen Ausgabe stellt Axel Gotthard die Neuerscheinung als eine umfassende deutsche Geschichte vor, die all die vielen Spezialinteressen eines mit fortschreitender Arbeitsteilung immer kleinteiliger fragmentierten Wissenschaftsbetriebs zusammenbindet. Das ist für deutsche Forscher |
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Wiegard, Gunda, Vom tempus utile zum bref délai - Die Gewährleistungsfristen im antiken und altfranzösischen Recht (= Rechtsgeschichtliche Studien 66). Kovač, Hamburg 2014. XIII, 315 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wiegard, Gunda, Vom tempus utile zum bref délai - Die Gewährleistungsfristen im antiken und altfranzösischen Recht (= Rechtsgeschichtliche Studien 66). Kovač, Hamburg 2014. XIII, 315 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Recht entsteht, besteht und vergeht in der Zeit. Deswegen gibt es vor allem für das objektive Recht Rechtsgeschichte, Rechtsdogmatik und Rechtspolitik. Aber auch das einzelne subjektive Recht kann sich als bloße Folge von Zeitablauf ändern, indem es entstehen, bestehen und vergehen kann, wie sich beispielhaft an den Fristen zeigen lässt.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik befasst sich die von Deroussin (Université Jean Moulin Lyon) und Schermaier betreute, im Wintersemester 2008/2009 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster abgeschlossene Dissertation der Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer kurzen, von dem wegen seiner Ungenauigkeit vielfach kritisierten Artikel 1648 des Code civil Frankreichs ausgehenden Einleitung in zwei Teile über die Regelungen zum Gewährleistungsrecht im römischen und byzantinischen Recht und über die Entwicklung in Frankreich. Die überzeugenden Ergebnisse werden in Schlussbetrachtungen zusammengefasst und durch ein Literaturverzeichnis und einen Anhang mit zwei Tabellen und drei Karten sowie wichtigen Lebensdaten einiger französischer Juristen von d’Argentré (1519-1590) bis Soulatges (um 1760) ergänzt.
Im Kern geht es der Verfasserin um die Frage, wieso der Code civil des Jahres 1804 trotz der gleichen römischrechtlichen Wurzeln des französischen und deutschen Sachmangelgewährleistungsrechts statt der ädilizischen Frist von 6 Monaten die Gewährleistung auf einen bref délai bezieht. Hierzu stellt sie nach ausführlicher Darlegung der Vorgeschichte fest, dass in Frankreich um 1804 der bref délai für rechtlich angebracht befunden wurde und die ädilizische Frist als zu lang. Demgegenüber glaubt man mit dem Übergang vom Pferd zum Gebrauchtwagen i |
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Wienhold, Lutz, Arbeitsschutz in der DDR – Kommunistische Durchdringung fachlicher Konzepte. disserta Verlag, Hamburg 2014. 895 S., Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
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Das Arbeitsschutzrecht ist noch immer ein stark vernachlässigter Teil der Geschichte des Arbeitsrechts. Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich Lutz Wienhold in seinem umfassenden Werk über das Arbeitsschutzrecht und dessen Praxis in der DDR angenommen hat. In dem Abschnitt „Vorgeschichte“ (S. 11-56) verfolgt Wienhold den Arbeitsschutz und dessen rechtliche Regelungen, die stark an die Technisierung und die Arbeitsorganisation gekoppelt waren, bis 1945. Von ausschlaggebender Bedeutung war die wachsende Institutionalisierung und Perfektionierung des Arbeitsschutzes in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zunächst wurde der Arbeitsschutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen etabliert (hierzu u. a. das grundlegende preußische Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken vom 9. 3. 1839). Weitere Arbeitsschutzregelungen waren in der preußischen Gewerbeordnung von 1845 und in der Reichsgewerbeordnung von 1869 sowie in weiteren Gesetzesnovellen enthalten (besonders von 1891, Einführung einer allgemeinen staatlichen Aufsicht über den gesamten gewerblichen Bereich). Bereits 1876 lag ein Referentenentwurf zu einem Maschinenschutzgesetz vor (S. 53). Bahnbrechend war das Unfallversicherungsgesetz von 1884 (S. 30ff.), das einen Teil des Arbeitsschutzes auf kooperativer Grundlage verwirklichte. Seitdem besteht in Deutschland ein Dualismus im Arbeitsschutz (staatliche Gewerbeaufsicht und selbstverwaltete Unfallversicherungsträger). Initiativen des Reichs zum Erlass eines Arbeitsschutzgesetzes (von 1926, S. 569ff.; Entwurf von 1928 von Seiten der Gewerkschaft; dem Reichstag 1929 vorgelegter Entwurf zu einem Arbeitsschutzgesetz, hierzu S. 34f., S. 50f.; vgl. ferner Rolf Simons, Staatliche Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften, 1984). Das Reichsarbeitsministeriu |
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Willems, Constantin, Actio Pauliana und fraudulent conveyances. Zur Rezeption kontinentalen Gläubigeranfechtungsrechts in England (= Comparative Studies in Continental and Anglo-American Legal History 29). Duncker & Humblot, Berlin 2012. 215 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Von seinen Anfängen an kann der Mensch mit seinen Sinnen durch eigenes Erfahren über das ihm von der Natur bereits Mitgegebene und Angeborene hinaus und unabhängig von einem bewussten Belehren und Erlernen nützliches Wissen anderer erkennen und aufnehmen. Dieses Geschehen lässt sich insgesamt als Rezeption bezeichnen und findet sich außer auf vielen anderen Sachgebieten auch im Recht. Bekanntestes und wichtigstes Beispiel hierfür ist die die Rezeption des römischen Rechtes seit seiner Wiederverwendung ab dem elften oder zwölften Jahrhundert in zahlreichen Teilen der Welt, in deren Rahmen aber das englische und damit auch das angloamerikanische Recht eine besondere Stellung einnehmen.
Die sich in diesem Zusammenhang mit einer einzelnen Teilfrage beschäftigende Untersuchung ist die von Thomas Rüfner betreute, im Wintersemester 2010/2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier unter dem Titel Et etiam apud nos, quod Actioni Paulianae aliquo modo respondet angenommene Dissertation des seit seinem dritten Studiensemester als Mitarbeiter an der Professur seines Betreuers tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einführung über die Verortung des Themas und die Herangehensweise an das Thema in zwei Sachkapitel. Sie betreffen die actio Pauliana im spätantik/frühmittelalterlichen Insolvenzrecht Justianians und Rechtsentwicklungen in England, für das der Verfasser mit der allgemeinen Meinung davon ausgeht, dass es trotz bedeutsamer Anfänge im 12. und 13. Jahrhundert eine volle Rezeption des römischen Rechtes nicht gab.
Im Ergebnis kann der Verfasser überzeugend feststellen, dass schon der Liber Pauperum des Vacarius von etwa 1149 un |