Urkundenbuch der Stadt Zwickau. Teil 1 Die urkundliche Überlieferung 1118-1485, Band 1 1118-1399, bearb. v. Steinführer, Henning (= Codex diplomaticus Saxoniae 2, 21). Hahnsche Buchhandlung, Peine 2014. XXIV, 351 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Urkundenbuch der Stadt Zwickau. Teil 1 Die urkundliche Überlieferung 1118-1485, Band 1 1118-1399, bearb. v. Steinführer, Henning (= Codex diplomaticus Saxoniae 2, 21). Hahnsche Buchhandlung, Peine 2014. XXIV, 351 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Nachdem der zweite Teil des Zwickauer Urkundenbuches im Jahre 2012 herausgegeben wurde, erschien jetzt der erste Band des ersten Teiles, der die Urkunden der Jahre 1118 bis 1399 enthält. Die Urkunden der Jahre 1400 bis 1485 sind für den zweiten Band des ersten Teiles vorgesehen, den Jens Kunze bearbeiten wird. Bearbeiter des vorliegenden Bandes ist der Direktor des Stadtarchivs Braunschweig, der 2005 während seiner Zeit am Lehrstuhl für sächsische Geschichte der Universität Leipzig mit der Arbeit an dem Urkundenband begonnen hat.
Der Arbeit vorangestellt ist ein Vorwort von Enno Bünz (Leipzig), dem die sächsische Landesgeschichte viele Anregungen und die Betreuung zahlreicher Forschungsarbeiten verdankt. Vorwort und Einleitung des Bearbeiters führen in die Geschichte der Stadt Zwickau und die Entstehungsgeschichte des Urkundenbuches ein.
Die Geschichte der Stadt Zwickau nach der Ersterwähnung ist nicht in einer modernen Ansprüchen genügenden Form bearbeitet, so dass noch heute auf die Geschichte des verdienten Stadthistorikers Emil Herzog aus den Jahren 1839 bzw. 1845 zurückgegriffen werden muss. Die Zwickauer Stadtarchivare Karl Steinmüller und Kunz v. Brunn gen. Kauffungen haben Vorarbeiten zur Edition der städtischen Urkunden begonnen, diese wurden jedoch nicht zum Druck gebracht. Steinführer stellte bei Beginn seiner Arbeit fest, dass diese Vorarbeiten einer gründlichen Überarbeit bedurften und die Neuaufnahme weiterer Dokumente erforderlich war. Diese Vorarbeiten, von denen Arbeitsexemplare im Stadtarchiv Zwickau und im Sächsischen Staatsarchiv in Dresden verfügbar waren, wurden in der Vergangenheit gelegentlich in wissenschaftlichen Arbeiten herangezogen und Dokumente mit Nummern aus dem Brunnschen Urkundenband zitiert. Wünschenswert wäre es gewesen, in einer Konkordanz, etwa im Index I, die von Brunn vergebenen Nummern den Nummern der jetzigen Edition gegenüber zu stellen.
Der Editionsteil umfasst 225 Nummern, die mit dem Dokument der Ersterwähnung beginnen. Die ersten deutschsprachigen Dokumente sind aus dem Jahre 1306 (Nr. 39) und 1310 (Nr.46). In den folgenden Jahrzehnten treten die lateinischen Dokumente anteilmäßig zurück, jedoch sind gerade Dokumente kirchlicher Aussteller noch bis zum Ende des 14. Jahrhunderts meist lateinisch abgefasst (s. Nrr. 177, 196, 202 und 213). Der Umfang der Arbeit des Bearbeiters zeigt sich daran, dass Dokumente aus 15 Bibliotheken und Archiven herangezogen worden sind. Wenn auch schon 170 Dokumente bereits im Drucke vorlagen, so sind immerhin 55 Dokumente hier erstmals gedruckt. Neben Urkunden hat der Bearbeiter auch Briefe, Aktenstücke und in geringem Umfange Stadtbuchauszüge berücksichtigt. 13 Stücke des ehemaligen Fürstlichen Hausarchivs in Schleiz und des Sächsischen Hauptstaatsarchivs lagen noch bis zum Zweiten Weltkrieg als Originale vor, sie sind jedoch durch Kriegseinwirkung verloren gegangen, so dass frühere Textaufnahmen dem Druck zugrunde gelegt werden mussten.
Das Zwickauer Rechtsbuch von 1348, Codex statutorum Zwiccaviensium, eines der drei Stadtbücher des 14. Jahrhunderts, die erhalten sind, umfasst neben dem Rechtstext, der für die Entstehungsgeschichte des Meißner Rechtsbuches überaus wertvoll ist, eine größere Reihe von bislang ungedruckten Urkunden und Aufzeichnungen von hoher stadtgeschichtlicher Bedeutung. Sie sind in die Edition aufgenommen. Damit wurde ein Desiderat, das Günther Ullrich als Editor des Zwickauer Rechtsbuches 1941 schon genannt hat, erfüllt. Die Hochzeitsordnung von 1360/1361, die Ullrich abgedruckt hat, hat der Bearbeiter nicht aufgenommen, obwohl sie Namen von Bürgermeister und Rat enthält, die zur aufgenommenen Nummer 137 ähnlich sind. 1367 wurde ein weiteres Stadtbuch, Liber proscriptorum, angelegt, das bis in das Jahr 1536 reicht, angelegt. Aus ihm sind nur einzelne Eintragungen ausgewählt worden. Da diese wichtige Quelle über das Jahr 1485 hinausgreift und aus dieser Zeit interessante Nachrichten enthält, ist dem Bearbeiter beizupflichten, wenn er eine besondere Edition für wünschenswert hält.
Der überaus sorgfältig gearbeiteten Edition (bis S. 205) sind sieben Indices (S. 207-343) angeschlossen. Es sind dies die Nachweise der Archive und Bibliotheken, das Verzeichnis der Aussteller, das Verzeichnis der Siegel, das Verzeichnis der Abkürzungen, der Nachweis der Quellen und der Literatur, das Register der Orts- und Personennamen und das Sachregister. Den Beschluss bilden sieben Darstellungen von Siegeln und ein Plan der Stadt. Zwickau um 1400. Die Arbeit schließt an die Qualitätsmaßstäbe an, die frühere Arbeiten der Reihe gesetzt haben.
Neu-Ulm Ulrich-Dieter Oppitz