Die Regesten des Kaiserreichs unter Heinrich VII. 1288/1308-1313, Lieferung 2 1. September 1309-23. Oktober 1310, bearb. v. Jäschke, Kurt-Ulrich/Thorau, Peter unter Mitarbeit v. Penth, Sabine (= Regesta imperii VI, Abt. 4, Lieferung 2). Böhlau, Wien 2014. XI, 424 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Valenciennes 1278 oder 1279 geborene, in Buonconvento bei Siena am 24. August 1313 gestorbene Heinrich VII. stammte aus dem Geschlecht Limburg-Luxemburg und wurde als Nachfolger des ermordeten Königs Albrecht im Alter von etwa 30 Jahren als Graf von Luxemburg und Laroche sowie Markgraf von Arlon zum König des deutschen Reiches gewählt. Mit dem 29. Juni 1312 wurde er römisch-deutscher Kaiser. Wenig später starb er viel zu früh (an Malaria).
Der erste, von den Bearbeitern 2006 vorgelegte Band seiner Regesten umfasst die Zeit von 1288/1308 bis zum August 1309. Dem schließt sich der zweite Band ohne zusätzliche Einführung an. Er beginnt in der Nummer 277 mit einer Mitteilung des Königs an Kapitan, Podestà, Anzianen, Kommune und Volk von Mantua. Er endet in der Nummer 712 mit der Darstellung des Zuges des Königs, der Königin und Erzbischofs Balduin von Trier mit Rittern und Adligen über den Pass des Mont Cenis am 23. Oktober 1310.
Im Anschluss hieran folgt ein ausführliches Schrifttumsverzeichnis. Aufgeschlossen werden die Regesten durch ein Namensregister von Aachen bis Zypern, ein Verzeichnis der Ausstellungs- und Handlungsorte des Königs von Aachen über Speyer bis Zürich sowie Konkordanzen und Zitate. Möge der Abschluss der Regesten des in der Gegenwart weniger als Träumer und mehr als realpolitisch geleitet eingestuften Herrschers in gleicher Güte möglichst bald gelingen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Die Universität Jena in der Weimarer Republik 1918-1933. Eine Quellenedition, bearb. v. Bräuer, Tom/Faludi, Christian (= Quellen und Beiträge zur Geschichte der Universität Jena 10). Steiner, Stuttgart 2013. 432 S. Abb., 17 Taf. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Universität Jena in der Weimarer Republik 1918-1933. Eine Quellenedition, bearb. v. Bräuer, Tom/Faludi, Christian (= Quellen und Beiträge zur Geschichte der Universität Jena 10). Steiner, Stuttgart 2013. 432 S. Abb., 17 Taf. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort der beiden von vielen Seiten unterstützen Herausgeber wird mit der vorliegenden Edition die Reihe Quellen und Beiträge zur Geschichte der Universität Jena binnen 15 Jahren zum zehnten Male fortgesetzt. Erfasst sind ausschließlich Dokumente der Jahre zwischen 1918 und 1933, die überwiegend bisher noch nicht gedruckt wurden. Dadurch erweitert der Band das der Allgemeinheit leicht verfügbare Material deutlich.
Vorgelegt werden auf rund 400 Seiten insgesamt 253 Dokumente. Dementsprechend stehen durchschnittlich etwa 1,5 Seiten für den Einzeltext zur Verfügung. Gegliedert sind sie in die sechs Abschnitte die Nachkriegsphase mit Umbruch, Aufbruch und Ringen um Normalität, gegenläufige Strömungen (Extremisten, Antisemiten und Demokraten), die Ära Greil, Prestigeprojekte um die bauliche Erweiterung der Landesuniversität, Alltag, Krisen und politische Betätigung der Studierenden und schließlich die Ära Frick/Wächtler.
Insgesamt gelangen die Herausgeber zu der Einsicht, dass in Jena früher als in den meisten anderen Hochschulen des Landes ein Prozess einsetzte, der von immer mehr Protagonisten als „Zeitenwende“ angesehen wurde. Markantestes Beispiel für die Annäherung der Universitätseliten an das Gedankengut der Nationalsozialisten ist dabei der Rechtswissenschaftler Justus Wilhelm Hedemann, der bereits in seiner Rede auf der Reichsgründungsfeier 1931 aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“ zitierte und anschließend den Schulterschluss mit Wilhelm Frick suchte. Besondere Aufmerksamkeit widmet der durch verschiedene Abbildungen (von Hedemann über Wilhelm Frick bis zu unserem Führer) und ein Personenverzeichnis von Friedrich Abbe über Max Greil, Gottlob Linck und L |
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Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Band 9 Polen Generalgouvernement August 1941-1945, bearb. v. Friedrich, Klaus-Peter. Oldenbourg, München 2014. 878 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das vorliegende Werk ist der Band 9 der auf insgesamt 16 Bände angelegten Edition von Dokumenten über die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland (Deutsches Reich 1933-1937 2008, Deutsches Reich 1938-August 1939 2011, Deutsches Reich und Protektorat September 1939-September 1941 2012, Westeuropa und Nordeuropa 1940-Juni 1942 2012, Sowjetunion mit annektierten Gebieten I 2012). Er betrifft Gebiete der zweiten Polnischen Republik (Krakau, Radom, Warschau, Lublin), die 1939 vom Deutschen Reich besetzt, aber nicht in sein Gebiet eingegliedert wurden, mit einer Fläche von zunächst 95000 Quadratkilometern, ab 1. August 1941 (Lemberg) 142000 Quadratkilometern. Der Bearbeiter hat bereits im Jahre 2011 einen Band (4) über Polen zwischen September 1939 und Juli 1941 im Umfang von 751 Seiten vorgelegt.
Dem Vorwort der Herausgeber und der editorischen Vorbemerkung folgt auf den Seiten 13ff. eine ausführliche Einleitung des Bearbeiters. Danach war die Lage der Juden im Generalgouvernement deutlich schlechter als in den anderen deutsch besetzten Gebieten, weil die jüdische Bevölkerung binnen zweier Jahre vollständig entrechtet, enteignet und weitgehend isoliert worden war. Dementsprechend muss der Bearbeiter mit dramatischen Worten den Alltag in den Gettos, den Weg zum systematischen Massenmord, die Massenmorde in den Vernichtungslagern, die Räumung der Gettos und die Vernichtungslager schildern, denen nur schwache Reaktionen und ein wenig erfolgreicher jüdische Widerstand gegenübertreten konnten.
Die anschließende Dokumentation umfasst insgesamt 296 ausgewählte Zeugnisse. Sie beginnen mit der Beobachtung eines jungen sympathische |
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Die Waffen-SS. Neue Forschungen, hg. v. Schulte, Jan Erik/Lieb, Peter/Wegner, Bernd (= Krieg in der Geschichte 74). Schöningh, Paderborn 2014. 446 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Die Reihe „Krieg in der Geschichte“ (KRiG) des Verlagshauses Ferdinand Schöningh in Paderborn widmet sich in einem breiten methodischen Ansatz der Erforschung des Krieges als eines universalen Menschheitsphänomens. Mit dem an der Universität Hamburg wirkenden Professor für Neuere und Neueste Geschichte Bernd Wegner liegt – neben Stig Förster, Bernhard R. Kroener und Michael Werner – die fachliche Betreuung dieses Unternehmens in der Hand jenes Mannes, der mit „Hitlers Politische Soldaten: Die Waffen-SS 1933-1945“ (1982) vor mehr als drei Jahrzehnten die deutsche Forschung zu diesem Thema erst entscheidend angestoßen hat. Im Verein mit Jan Erik Schulte, Leiter der Gedenkstätte Hadamar, und Peter Lieb vom Department of War Studies der Royal Military Academy Sandhurst hat er nunmehr als 74. Band der genannten Reihe das vorliegende Werk herausgebracht, das den Anspruch erhebt, „der erste wissenschaftliche Sammelband zur Geschichte der Waffen-SS überhaupt“ (S. 15) zu sein. Die - eingeschlossen die Herausgeber - insgesamt 27 männlichen und weiblichen Autoren sind nahezu ausnahmslos bereits mit einschlägigen Publikationen hervorgetreten und haben die Ergebnisse ihrer Forschungen auf zwei Tagungen mit jeweils unterschiedlichem Schwerpunkt im Dezember 2010 in Dresden („Vergemeinschaftung und Ausgrenzung. Neuere Forschungen zur Geschichte der Waffen-SS“) sowie im Mai 2011 in Würzburg („Kolloquium zur Geschichte der Waffen-SS“) zur Diskussion gestellt.
Die versammelten Beiträge bemühen sich, das populär rezipierte, zum Teil noch stark von der zeitgenössischen nationalsozialistischen Propaganda beeinflusste Bild der Waffen-SS auf seine Stichhaltigkeit abzuklopfen und mittels empirischer Forschung zu überprüfen. Am Umstand, dass deren Mitglieder nicht bloß „So |
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Die Zeit Ruprechts (1404-1406), bearb. v. Rödel, Ute (= Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451 16). Böhlau, Köln 2014. LXXVIII, 527 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Obwohl erst mit dem folgenden Band 17 das Material bis zum Ende der Herrschaft König Ruprechts geboten werden kann, mit dem das Projekt entgegen ursprünglichen Absichten vorzeitig abgeschlossen werden muss, gebietet es die Vorsicht, so schreibt der in Magdeburg 1929 geborene bekannte Herausgeber der Reihe Bernhard Diestelkamp, schon in diesem Band über Verlauf und Schicksal des von den Geldgebern auf den 31. Dezember 2013 begrenzten Projekts zu berichten. Danach haben neben anderen Teilvorhaben der Kollegen Eisenhardt, Gudian, Laufs und Sellert seit 1970 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch alle vorhandenen Urkundenbücher und Regestenpublikationen auf einschlägige Quellen zur Tätigkeit des deutschen Königsgerichts durchgesehen und wurde später auch eine systematische Durchforschung der großen Archive durch Bernhard Diestelkamp im Norden und Osten und Friedrich Battenberg im Süden und Westen vorgenommen. Ab 1979 begannen Regestierung und Druck des vorhandenen Materials in chronologischer Ordnung mit späteren Ergänzungen, wobei ab 1986 mit Ausnahme des Bandes 10 in ziemlich regelmäßigen Abständen 15 Bände aufeinander folgen konnten, während die Masse des Materials und andere Umstände einen bedauerlichen Verzicht auf die Erfassung der wichtigen Jahre von 1411 bis 1451 erzwangen.
Im vorliegenden Band bietet die Bearbeiterin zunächst eine sachkundige Einleitung zu ihrer Edition, welche in 488 Regesten drei Jahre der Königszeit Ruprechts von der Pfalz umfasst. Als herausragende Gegebenheiten und Persönlichkeiten kann sie dabei den Marbacher Bund, die Köingsfeindschaft des Mainzer Erzbischofs Johann von Nassau und Margraf Bernhards von Baden, die schwäbischen Reichsstädte, Straßburg im Elsass und Eberhard von Württemberg erweisen. Im Übrigen kann sie fü |
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Direkte Demokratie unter Berücksichtigung der Kommunen der Weimarer Republik, überarbeiteter Nachdruck von Greene, Lee Seifert, Direct Legislation in Germany, Austria and Danzig (= Studien zur sachunmittelbaren Demokratie 10). Nomos, Baden-Baden 2012. 219 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Direkte Demokratie unter Berücksichtigung der Kommunen der Weimarer Republik, überarbeiteter Nachdruck von Greene, Lee Seifert, Direct Legislation in Germany, Austria and Danzig (= Studien zur sachunmittelbaren Demokratie 10). Nomos, Baden-Baden 2012. 219 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der kurzen Einführung Peter Neumanns (Direktor DISUD an der TU Dresden) in das vorliegende Werk fehlten empirisch fundierte Abhandlungen über die Instrumente der unmittelbaren Demokratie in Sachfragen in der Weimarer Republik für die Ebene der Kommunen lange. Erst die von Jörg-Detlef Kühne betreuten Dissertationen Jan H. Wittes und Christopher Schmidts haben diesem Mangel in den Jahren 1996 und 2006 abgeholfen. Allerdings hatte der Amerikaner Roger Hewes Wells bereits 1929 in einem Zeitschriftenbeitrag die deutsche Praxis der Gemeindebegehren, Gemeindeentscheide und Gemeindereferenden an Hand von 20 Anwendungsfällen zum Gegenstand einer Betrachtung gemacht.
Auch Seifert Lee Greene hat schon im Jahre 1935 eine entsprechende Dissertation mit dem Titel Direct Legislation in Germany, Austria and Danzig auf Grund von fast 80 Anwendungsfällen vorgelegt. Sie wird durch das vorliegende Werk in einer sprachlich und technisch überarbeiteten Fassung der Allgemeinheit nutzbar gemacht. Vorlage war dabei das einzige verfügbare, 2007 aufgespürte Exemplar aus der Universität Wisconsin, das die Bearbeiter nach bestem Wissen auf einen technisch aktuellen Stand brachten.
Ihr von 1905 bis 1986 lebender, 1931 in Leipzig im wissenschaftlichen Austausch studierender Verfasser lehrte nach seiner philosophischen Promotion seit 1939 an der University of Tennessee als Professor der Politikwissenschaft. Vielleicht aus Enttäuschung über fehlende wissenschaftliche Resonanz hat er später das Thema seiner Dissertation nicht weiter verfolgt. Dessenungeachtet steht die insgesamt in zehn Kapitel (Von Revolution and Reconstruction bis Direct Legislation and the Failure |
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Dokumente zu den politischen Beziehungen Philipps des Großmütigen von Hessen zum Haus Habsburg 1528-1541, bearb. und hg. v. Lies, Jan Martin (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 46, Kleine Schriften 13). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2014. 214 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach dem Vorwort des in mittlerer und neuerer Geschichte, hessischer Kirchengeschichte, Kirchenbau und kirchlicher Kunst der Gegenwart ausgebildeten, seit 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Editions- und Forschungsprojekt Controversia et Confessio – Quellenedition zur Bekenntnisbildung und Konfessionalisierung 1548-1580 der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz tätigen Herausgebers ist das vorliegende Werk ein Zusatzergebnis der Arbeiten an seiner im Jahre 2013 veröffentlichten interdisziplinären Marburger Dissertation mit dem Titel Zwischen Krieg und Frieden – Die politischen Beziehungen Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen zum Hause Habsburg 1534-1541. Während der diesbezüglichen Untersuchung wurde ihm nämlich deutlich, dass einige wichtige Dokumente der Forschung bisher gänzlich unbekannt waren oder nur selten verwertet wurden. Seine zusätzliche Edition soll die landgräfliche Politik mit Hilfe einer Fundierung durch Quellen besser verständlich werden lassen.
An sich liegen Hessen und Habsburg räumlich weit getrennt voneinander. Das Haus Habsburg stellt aber auch zu dieser Zeit den Kaiser des Heiligen römischen Reiches. Deswegen wird es wohl Beziehungen jedes Reichsfürsten zu dem Haus Habsburg geben, deren Sammlung und Veröffentlichung die wissenschaftliche Literatur bereichern kann, wenn auch vielleicht nicht stets in gleich beachtlichem Maße wie bei Philipp dem Großmütigen.
Der Herausgeber stellt seiner mit Bibliographie und Registern versehenen Edition eine sachkundige historische Einleitung voraus, in welcher er den geschichtlichen Hintergrund, die Auswahlkriterien und den |
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Dornik, Wolfram, Des Kaisers Falke. Wirken und Nach-Wirken von Franz Conrad von Hötzendorf, mit einer Nachbetrachtung von Moritz, Verena/Leidinger, Hannes (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgenforschung 25 = Schriften aus dem Museum im Tabor Feldbach 12). StudienVerlag, Innbruck 2013. 279 S., 37 Abb., 4 Kart. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dornik, Wolfram, Des Kaisers Falke. Wirken und Nach-Wirken von Franz Conrad von Hötzendorf, mit einer Nachbetrachtung von Moritz, Verena/Leidinger, Hannes (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgenforschung 25 = Schriften aus dem Museum im Tabor Feldbach 12). StudienVerlag, Innbruck 2013. 279 S., 37 Abb., 4 Kart. Besprochen von Christoph Schmetterer.
Franz Conrad von Hötzendorf hatte in Österreich-Ungarn schon vor dem Ersten Weltkrieg eine wichtige Position und war dann in den ersten Jahren dieses Krieges wohl der mächtigste Mann in der Monarchie überhaupt. Daher ist es durchaus angebracht, sich kurz vor der hundertjährigen Wiederkehr des Kriegsausbruchs eingehend mit der Biographie dieses Mannes zu beschäftigen. Freilich ist Dorniks Buch nicht die erste Biographie von Conrad. Die Erinnerungen von Conrads zweiter Frau Gina und die Biographien von August Urbanski und Oskar Regele sind jedoch wegen ihres hagiographischen Charakters mit Vorsicht zu lesen. Vor genau zehn Jahren erschien aber mit Lawrence Sondhaus‘ Buch „Franz Conrad von Hötzendorf – Architekt der Apokalypse“ die erste moderne wissenschaftliche Biographie des Generalstabchefs. Sondhaus‘ Buch ist eine solide Arbeit, auch wenn er seine Grundthese meiner Meinung nach gelegentlich überstrapaziert. Diese Grundthese besagt, dass Conrad ein ausgewiesener Taktik-Experte war, aber kein Stratege. Daher sei er für das Amt des Generalstabschefs eigentlich ungeeignet gewesen. Auch die Misserfolge Conrads im Ersten Weltkrieg führt Sondhaus vor allem darauf zurück – und das greift meiner Meinung nach etwas zu kurz.
Dornik bietet im Gegensatz dazu keine einzelne, zentrale These, durch die er Conrads Tätigkeit erklären möchte. Diese Herangehensweise halte ich prinzipiell für sinnvoll, aber die Umsetzung in Dorniks Buch ist enttäuschend. Sein eigener Text ist wenig mehr als eine Darstellung jener äußeren Abläufe, an denen Conrad beteiligt war, und noch dazu ist |
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Dreihundert (300) Jahre externe Finanzkontrolle in Deutschland - gestern, heute und morgen. Festschrift zur 300. Wiederkehr der Errichtung der Preußischen General-Rechenkammer, hg. v. Engels, Dieter. Duncker & Humblot, Berlin 2014. 654 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dreihundert (300) Jahre externe Finanzkontrolle in Deutschland - gestern, heute und morgen. Festschrift zur 300. Wiederkehr der Errichtung der Preußischen General-Rechenkammer, hg. v. Engels, Dieter. Duncker & Humblot, Berlin 2014. 654 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bereits im Jahre 1707 gründete Kurfürst Friedrich August I. eine Ober-Rechenkammer für Sachsen, die aber 1734 ihre Unabhängigkeit verlor und unter ministerielle Leitung gestellt wurde, weshalb der Bundesrechnungshof nach dem Geleitwort des Herausgebers die sächsische Gründung nicht zum Ausgangpunkt für die Geschichte der externen Finanzkontrolle wählen mochte. Er entschied sich daher im Jahre 1964 für die Anknüpfung an die preußische General-Rechenkammer des Jahres 1714 und trotz vieler einzelner Wandlungen für die grundsätzliche Identität mit dieser Einrichtung. Dies ermöglichte eine stolze Feier von 300 Jahren externer Finanzkontrolle in Deutschland im gegenwärtigen Jahr.
Die deswegen vom jetzigen Präsidenten des Bundesrechnungshofs herausgegebene Festschrift umfasst nach dem Geleitwort insgesamt 23Beiträge. Sie gliedern sich in vier Teile. Diese betreffen gestern, gestern und heute, heute und morgen und zum Schluss das Wichtigste.
Das Gestern eröffnet Alesandra Hissen mit einem grundlegenden Überblick über die Geschichte externer Finanzkontrolle von den Anfängen in der Zeit des Absolutismus bis in die Gegenwart, den Hermann Butzer für die Zeit von 1933 bis 1945, Patrick Schröter für die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik und Heinz Günter Zavelberg hinsichtlich der Zusammenführung von Finanzkontrolle Ost und West vertiefen. Für Gestern und Heute werden das parlamentarische Budgetrecht, die Beratungsfunktion für Parlament und Regierung, die Zusammenarbeit von Ausschüssen des Bundestags und des Bundesrechnungshofs, der Wandel der Zeit, die Prüfung der Steuereinnahmen, die Finanzkontrolle selbstverwalteter Sozialversiche |
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Ebert, Jochen, Domänengüter im Fürstenstaat. Die Landgüter der Landgrafen und Kurfürsten von Hessen (16.-19. Jahrhundert). Bestand - Typen - Funktionen (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 166). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2013. X, 493 S., zahlr. Abb. und Kart. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ebert, Jochen, Domänengüter im Fürstenstaat. Die Landgüter der Landgrafen und Kurfürsten von Hessen (16.-19. Jahrhundert). Bestand - Typen - Funktionen (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 166). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2013. X, 493 S., zahlr. Abb. und Kart. Besprochen von Steffen Schlinker.
Mit seiner historischen Dissertation hat sich Jochen Ebert zum Ziel gesetzt, den Stellenwert der landgräflichen Güter für die Landgrafschaft Hessen-Kassel zu bestimmen und insofern einen Beitrag zu der Debatte über die finanziellen Grundlagen des frühmodernen Fürstenstaats zu leisten. In der Einleitung (S. 1-27), die kurz das gestellte Thema umreißt und die bisherige Forschung sorgfältig aufarbeitet, beklagt er, dass die heutige agrargeschichtliche Forschung die wesentliche Bedeutung der fürstlichen Domänen marginalisiere (S. 14) und vorrangig adelige Güter, die Lebensverhältnisse der Landbevölkerung oder die Struktur von Grund- und Gutsherrschaft in den Mittelpunkt der Erörterung stelle. Zudem seien agrargeschichtliche Untersuchungen häufig von einer gedachten Entwicklungslinie geprägt, die von einer mittelalterlichen Herrschaftsfinanzierung durch Domänenwirtschaft (Stichwort: „Domänenstaat“) zur neuzeitlichen Finanzierung durch Steuern (Stichwort: „Steuerstaat“) führe.
In einem ersten Hauptteil wird der Domänengüterbestand in seinem Umfang und seinen Veränderungen untersucht (S. 29-167). Als Ausgangspunkt dient der sogenannte „Ökonomische Staat“, in dem Landgraf Wilhelm IV. im Jahr 1585 eine Bestandsübersicht aller Besitzungen und Einkünfte des Hauses Hessen-Kassel hatte erarbeiten lassen. Erhebliche Veränderungen im Bestand sind sowohl nach dem dreißigjährigen als auch nach dem siebenjährigen Krieg zu beobachten. Den Endpunkt der Untersuchung markiert ein Bericht der Oberfinanzkammer in Kassel an das preußische Ministerium nach der Annektion des Kurfürstentums durch Preußen im Jahr 1866. Insgesamt zeigt sic |
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Eckart, Wolfgang U., Medizin und Krieg – Deutschland 1914-1924. Schöningh, Paderborn 2014. 564 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eckart, Wolfgang U., Medizin und Krieg – Deutschland 1914-1924. Schöningh, Paderborn 2014. 564 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Medizin und Krieg sind vermutlich erstmals in Beziehung zueinander getreten, als die Medizin in ihrer ersten Form in Erscheinung trat, da der mit der natürlichen Aggressivität des Menschen verbundene Krieg außer der Tötung des Gegners auch seine bloße Verwundung mit sich bringen kann, deren Heilung die Medizin erleichtert. Gleichwohl wurde ihr Verhältnis zueinander erstmals grundlegend und mit weitreichender Wirkung im Gefolge der Niederlage Österreichs gegen die Nationalstaatsbewegung in Italien und Frankreich bei Solferino südlich des Gardasees am 24. Juni 1859 diskutiert. Seitdem hat die Medizin auch in dem auf Tötung und Verwundung ausgerichteten Krieg einen festen, rechtlich gesicherten, wenn auch tatsächlich schwierigen Platz.
Mit einem wichtigen Ausschnitt der anschließenden Entwicklung befasst sich der in Schwelm 1952 geborene, nach dem Studium von Medizin, Geschichte und Philosophie in Münster 1977 als Arzt approbierte, 1978 mit einer Dissertation über den Arzt Daniel Sennert in Wittenberg (1572-1637) promovierte, 1986 mit einer Schrift über deutsche Ärzte in Japan und China habilitierte Verfasser, der 1988 nach Hannover und 1992 nach Heidelberg berufen wurde. Seine Geschichte der Medizin aus dem Jahre 1990 liegt inzwischen in siebenter Auflage vor. Daneben hat er sich besonders mit der Medizin im zweiten Weltkrieg, einer illustrierten Geschichte der Medizin von der französischen Revolution bis zur Gegenwart sowie der Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin befasst, so dass das vorliegende gewichtige Werk eine bisher noch offene Vertiefung in der Medizingeschichte ermöglicht.
Gegliedert ist der den Vorfahren Max und Maria gewidmete Band nach Vorwort und Einleitung in fünf überwiegend chronologisch geordnete Kapitel. Sie betreffen den Kriegsbeginn, den Krieg (Fronterleben, Verwundung |
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Eckel, Jan, Die Ambivalenz des Guten. Menschenrechte in der internationalen Politik seit den 1940ern. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014. 936 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eckel, Jan, Die Ambivalenz des Guten. Menschenrechte in der internationalen Politik seit den 1940ern. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014. 936 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Menschenrechte als dem Menschen als solchem (vor allem gegenüber dem Staat) zustehende angeborene, unveräußerliche und unantastbare Rechte werden trotz einzelner antiker und mittelalterlicher Vorläufer erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts allgemeiner angesprochen und anerkannt. Dementsprechend werden 1776 fundamentale Rechte in die von George Mason entworfene Virginia Bill of Rights aufgenommen und werden davon beeinflusst in Frankreich 1789 allgemeine Menschenrechte (Freiheit, Gleichheit und Weltbürgertum) vorgetragen. Während diese Anfänge bereits vielfach untersucht wurden, ist die Verwirklichung von Menschenrechten in der jüngeren internationalen Politik bisher umfassend wenig erörtert.
Das diese Lücke erforschende vorliegende Werk ist eine überarbeitete und gekürzte Fassung der im Mai 2013 an der Universität Freiburg im Breisgau eingereichten, von Ulrich Herbert und Jörn Leonhard begutachteten Habilitationsschrift des 1973 geborenen, in Geschichte, Germanistik und Spanisch in Passau, Salamanca und Freiburg ausgebildeten, 2004 mit einer intellektuellen Biographie über Hans Rothfels promovierten und danach als wissenschaftlicher Assistent für neuere und neueste Geschichte in Freiburg tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach Einleitung und Prolog über die internationale Menschenrechtspolitik vor 1945 als historiographisches Problem in zwei Teile. In fünf Kapiteln betrachtet der Verfasser zunächst die 1940er bis 1960er Jahre, in weiteren fünf Kapiteln die beiden anschließenden Dekaden.
Den Beginn bilden dabei die alliierten Zukunftsvisionen im Rahmen der Ziele, Pläne und Hoffnungen für die Nachkriegszeit, in der neue Medien wie neue Infrastrukturen eine allgemeine Globalisierung ermöglichen und fördern. Danach behandelt der Verfasser di |
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Edmundson, William Atkins, An Introduction to Rights, 2. Aufl. Cambridge University Press, New York 2012. XVI, 184 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Edmundson, William Atkins, An Introduction to Rights, 2. Aufl. Cambridge University Press, New York 2012. XVI, 184 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Eine Einführung in die Rechte in einem schmalen Band verspricht stets einen konzentrierten Überblick. Allerdings erfasst das vorliegende Werk nicht die Rechte in jeglicher Hinsicht. Es beginnt zwar in seinem ersten Teil mit der Vorgeschichte der Rechte, doch zeigt bereits der anschließende Abschnitt mit seiner Konzentration auf die Menschenrechte in der Zeit der Aufklärung, dass die Untersuchung in ihrem Kern enger zugeschnitten ist.
Ihr Verfasser ist als Regents Professor für Recht und Philosophie an der Georgia State University in den Vereinigten Staaten von Amerika tätig. Von seinen verschiedenen Werken hat als erstes ein Essay über drei „anarchical fallacies“ aus dem Jahre 1998 auch Aufmerksamkeit in Deutschland gefunden. Dem folgten 1999 ausgewählte philosophische Überlegungen über die Pflicht, dem Recht zu gehorchen, ehe der Autor im Jahre 2004 das vorliegende Werk im Umfang von XV und 223 Seiten erstmals veröffentlichte.
Gegliedert ist es in zwei chronologisch geordnete Teile über eine erste und eine zweite Entwicklungsperiode. Der erste Teil setzt mit der Vorgeschichte und damit auch dem mittelalterlichen Europa ein und führt bis in das neunzehnte Jahrhundert, der zweite Teil stellt die allgemeine Menschenrechtsdeklaration an den Anfang und endet mit einem Ausblick auf die Zukunft. Gedacht ist das Werk in erster Linie für Studienanfänger, denen es ohne wissenschaftliche Anmerkungen klar und verständlich die Geschichte der Rechte unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika nahebringt und durch einen ausführlichen, etwa auch William of Ockham, Grotius, Pufendorf, Locke, Kant oder Marx erfassenden Index aufschließt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Ehberger, Wolfgang, Bayerns Weg zur parlamentarischen Demokratie. Die Entstehung der Bamberger Verfassung vom 14. August 1919 (= Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 29). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2013. XC, 419 S., teilw. zugleich Diss. jur. München. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ehberger, Wolfgang, Bayerns Weg zur parlamentarischen Demokratie. Die Entstehung der Bamberger Verfassung vom 14. August 1919 (= Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 29). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2013. XC, 419 S., teilw. zugleich Diss. jur. München. Besprochen von Werner Schubert.
Die bayerische Verfassung vom 14. 8. 1919, die sog. Bamberger Verfassung, ist vom Bayerischen Landtag am 12. 8. 1919 mit 165 gegen 3 Gegenstimmen der USPD-Abgeordneten (bei einer Enthaltung) in Würzburg verabschiedet worden, wohin die Regierung mit dem Landtag im April 1919 angesichts der Räteherrschaft in München (beendet 8. 5. 1919) bis August 1919 übergesiedelt war. Zur Entstehung der Bamberger Verfassung lag bisher keine quellenorientierte Gesamtdarstellung vor (vgl. S. 6ff.), so dass es zu begrüßen ist, dass sich Ehberger dieser Thematik in seiner historischen Dissertation von 2007 angenommen hat. Im Abschnitt über die Verfassungsordnung am Vorabend der Revolution 1918 (S. 14-39) geht der Verfasser ein auf die Verfassung von 1818 und auf das Wahlrecht, das noch am Anfang des 20. Jahrhunderts als eines der fortschrittlichsten Landtagswahlrechte im Reich galt (S. 22), auf die parlamentarischen Initiativen zur Verfassungsreform (1917/1918) und auf das gescheiterte Abkommen zwischen der Regierung und den Parteien vom 2. 11. 1918 zur Verfassungsreform. Im Abschnitt über die „Erste (außerparlamentarische) Phase der Verfassungsentstehung“ (S. 40-169) behandelt Ehberger zunächst die Bildung der Räteregierung unter Eisner (USPD) und Auer (MSPD) sowie die unterschiedlichen Konzeptionen zur staatlichen Neuregelung (S. 40ff., 52ff.). Wie die neugegründeten Parteien (Bayerische Volkspartei [BVP], die das Zentrum ablöste; die Bayerische Mittelpartei und die linksliberale DVP/DDP) war auch die MSPD der Meinung, dass spätestens mit dem Zusammentritt einer frei gewählten Nationalversammlung die Daseinsberechtigung der Räte weg |
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Ekkebert von Hersfeld, Das Leben des heiligen Heimerad. Erinher, Metrische Paraphrase von Ekkeberts Leben des heiligen Heimerad, hg., eingeleitet, übersetzt und mit Anmerkungen versehen v. Fleck, Michael (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 67, Kleine Texte mit Übersetzungen 5). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2014. XIV, 272 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ekkebert von Hersfeld, Das Leben des heiligen Heimerad. Erinher, Metrische Paraphrase von Ekkeberts Leben des heiligen Heimerad, hg., eingeleitet, übersetzt und mit Anmerkungen versehen v. Fleck, Michael (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 67, Kleine Texte mit Übersetzungen 5). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2014. XIV, 272 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch war an ungewöhnlichen Lebensverläufen von Mitmenschen schon so bald interessiert, dass Lebensbeschreibungen zu den frühen schriftlichen Zeugnissen insgesamt gehören. Zu den dabei Interessierenden zählt dabei im Kreise der christlichen Heiligen auch der in Meßkirch um 970 geborene Heimerad, Haimrad oder Heimo, der auf dem Hasunger Berg am 28. Juni 1019 starb. Um 1077 verfasste der Mönch Ekkebert von Hersfeld eine Vita für diesen zwischen Hessen und Sachsen missionierenden Priester und Prediger, die 1852 von Rudolf Köpke in den Scriptores der Monumenta Gemaniae Historica veröffentlicht wurde..
Der Herausgeber dieses für die hessisch-sächsische Landesgeschichte an der Grenze zwischen Frühmittelalter und Hochmittelalter bedeutsamen Werkes ist anscheinend literarisch erstmals 1974 mit einer Marburger geschichtswissenschaftlichen Dissertation des Jahres 1974 mit Untersuchungen zu den Exempla des Valerius Maximus hervorgetreten. 2007 hat er das Leben des heiligen Lullus des Lambert von Hersfeld vorgelegt, 2010 Leben und Wundertaten des heiligen Wigbert. Dem schließt sich die in der Wissenschaft weitgehend unbeachtet gebliebene Vita Heimerads in überzeugender Ausstattung nun erfreulicherweise an.
Nach einer kurzen Vorbemerkung führt die Einleitung des in den Ruhestand getretenen Oberstudienrats sachkundig in die Person Heimerad und ihr Verhältnis zu Abt und Konvent in Hersfeld sowie zu Bischof Meinwerk von Paderborn, den Verfasser und die Entstehungszeit der Vita, die behandelten Wunder und Erinhers metrische Fassung ein. Den hilfr |
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El Beheiri, Nadja, Das regimen morum der Zensoren. Die Konstruktion des römischen Gemeinwesens (= Schriften zur Rechtsgeschichte 159). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 172 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen El Beheiri, Nadja, Das regimen morum der Zensoren. Die Konstruktion des römischen Gemeinwesens (= Schriften zur Rechtsgeschichte 159). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 172 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zu den als bedeutsam eingestuften Besonderheiten des römischen Gemeinwesen gehören auch die mores oder Sitten, die grundsätzlich mit den maiores bzw. den Vorfahren in Verbindung gesetzt werden. Sie beeinflussen vor allem das altrömische Recht, das von den mores mitbestimmt wird. Über ihre Einhaltung wacht der besondere Magistrat der Zensoren.
Mit ihm befasst sich die vorliegende schlanke Untersuchung der 1967 geborenen, in Wien 1995 den Doktorgrad der Philosophie erwerbenden Verfasserin, mit der sie 2012 an der Pázmány Péter Catholic University für römisches Recht habilitiert wurde. Nach ihrem Vorwort ist die Arbeit der Versuch, die durch das regimen morum der Zensoren formulierte Wertordnung der römischen Republik aus juristischer Perspektive zu erfassen. Weil das Nachvollziehen der zur Festlegung einer Wertordnung führenden Elemente eine Bewusstmachung der die jeweilige Gesellschaft tragenden geistesgeschichtlichen Grundlagen gehört, greift die Verfasserin in weitem Umfang auch auf die Geistesgeschichte des 19. Jahrhunderts aus, in deren Rahmen Theodor Mommsen sein Staatsrecht der römischen Republik verfasst hat.
Gegliedert ist demnach die durch ein Personen- und Sachregister von adfectatio regni bis Zwölftafelgesetz benutzerfreundlich aufgeschlossene Studie nach einer kurzen Einleitung in vier Abschnitte. Sie betreffen das regimen morum und das römische Staatsrecht Theodor Mommsens, die Darstellung des regimen morum und die Begriffe Herkommen und Willkür bei Theodor Mommsen, Architektonik und Rechtsordnung sowie den Kompetenzbereich und die Entscheidungsbefugnis der Zensoren samt der institutionellen Festigung durch die Lex Aemilia de censura minuenda, die Lex Publilia Philonis und die Lex Ovinia und dem Ende der |
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Emptio-Venditio. Europäische Studien zur Geschichte des Kaufvertrags, hg. v. Mattiangeli, Daniele (= Salzburger Studien zum europäischen Privatrecht 35). Lang, Frankfurt am Main 2014. 416 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Durch die Erfindung des Geldes war zu einem unbekannten Zeitpunkt der Übergang von dem schwierigeren Tausch zu dem einfacheren Kauf möglich. Dadurch wurde der Wechsel von der einfacheren Hauswirtschaft zur bedürfnisbefriedigenderen Marktwirtschaft erleichtert. In der Gegenwart ist der Kauf wohl das mit Abstand häufigste Rechtsgeschäft auf der gesamten Welt.
Im Mai 2012 hatte der mit einer Untersuchung über die Vorteile der Romanitas im Bereich des Vertragsrechts aus einer historisch-vergleichenden Perspektive hervorgetretene, als Rechtsanwalt in Rom zugelassene und als Universitätsassistent am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg tätige Herausgeber nach dem kurzen Vorwort des vorliegenden Sammelbands die Idee, eine neue Veröffentlichung zu realisieren, die nicht nur die Grundlagen des römischen Kaufvertrags auf eine einfache und zusammenfassende Art darstellen, sondern auch die römischen Anteile des modernen Privatrechts in diesem Bereich aufzeigen sollte. Damit konnte ein aktueller Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion um ein einheitliches europäisches Kaufrecht geliefert werden. Dies ist mit Hilfe europäischer Freunde, Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Spanien, Schweden, der Schweiz, Portugal, England, Ungarn, Österreich, Schottland und Estland in ziemlich kurzer Zeit gelungen.
Das dabei entstandene Werk geht in italienischer Sprache von den römischen Grundlagen des Kaufvertrags aus, die der Herausgeber in sechs Kapitel und drei Anhänge gliedert. Der zweite, die modernen Entwicklungen und besonderen Perspektiven des Kaufvertrags in Europa darstellende, insgesamt ein Dutzend Studien umfassende Teil setzt mit Benedikt Forschners ungleichen Brüdern des deutschen Kaufrechts und römischen E |
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Erlerntes Recht. Zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen an der Wiener Universität 1365-2015, hg. v. Strejcek, Gerhard. new academic press, Wien 2014. 195 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Universität und der Jurist haben gemeinsame bescheidene Anfänge. Das römische Recht kannte in erster Linie nur eine in der Auslegung der Zwölftafelgesetze der Jahre 451/451 v. Chr. allmählich erwachsene Jurisprudenz, die sich in wenigen Jahrhunderten vor und nach der christlichen Zeitenwende zu hoher Blüte entfaltete und ebenso weitgehend in kurzer Zeit verfiel. Erst die Wiederbelebung des aus ihr durch Kaiser Justinian in Ostrom zwischen 527 und 533 geborgenen Erfahrungsschatzes in Bologna seit dem 12. Jahrhundert ermöglichte die Entstehung der Universität und des Juristen, die bis zur Gegenwart eine weltweite Verbreitung fanden.
Da in sie auch Österreich einbezogen ist, war die Ankündigung einer Geschichte mit dem Titel Erlerntes Recht. Universitäten und Juristenausbildung in Österreich 1365-2013 durch den Herausgeber im Jahre 2013 höchst willkommen. Sie erweckte auch umgehend das Interesse eines besonders sachkundigen Rezensenten. Vorweg kann aber auch durch den Herausgeber auf das inzwischen auf Wien konzentrierte und den zeitlichen Horizont erweiternde Werk allgemein in wenigen Worten hingewiesen werden.
Gegliedert ist es nach einem kurzen Vorwort des 1963 geborenen, in Wien ausgebildeten für Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht sowie allgemeine Staatslehre habilitierten Herausgebers in zehn Sachabschnitte. Sie beginnen mit der Evolution der Juristenausbildung von der Antike bis zu Humanismus und Reformation, behandeln Abgrenzungen und Querbezüge, die staatsrechtlichen Wurzeln der Wiener Schule des Rechtspositivismus, allgemeine Rechtslehre, Methodik und „Schule“, die österreichische Zivilprozesslehre, 200 Jahre österreichischer Strafrechtsentwicklung, die Entwicklung der österreichischen Zivilrechtswissenschaft, Frauen in |
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Euler, Wolfram, Das Westgermanische von der Herausbildung im 3. Jahrhundert bis zur Aufgliederung im 7. Jahrhundert - Analyse und Rekonstruktion. Verlag Inspiration Un Limited, Berlin 2013. 244 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Euler, Wolfram, Das Westgermanische von der Herausbildung im 3. Jahrhundert bis zur Aufgliederung im 7. Jahrhundert - Analyse und Rekonstruktion. Verlag Inspiration Un Limited, Berlin 2013. 244 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Germanische als Vorstufe verschiedener auf seiner Grundlage entwickelter Nachfolgesprachen ist wegen seiner bescheidenen Überlieferung im Wesentlichen nur wissenschaftlich rekonstruierbar und auch die sich ihm widmende zusammenfassende Literatur ist nicht wirklich umfangreich. Zwischen dem Ende der germanischen Spracheinheit um Christi Geburt und den ältesten althochdeutschen und altsächsischen Sprachdenkmälern des Frühmittelalters vergingen viele Jahrhunderte. Obwohl über sie philologisch seit rund 200 Jahren geforscht wurde, fehlte bisher ein zusammenfassender grammatischer Abriss der aus den germanistischen Einzelsprachen Altenglisch, Altfriesisch, Altniederfränkisch, Altsächsisch und Althochdeutsch zu erschließenden germanischen Untereinheit Westgermanisch, wie sie mit einem Höhepunkt in der Zeit um 400 n. Chr. bzw. das 4. und 5. nachchristliche Jahrhundert angenommen werden kann.
Diese Lücke schließt der in München lebende Verfasser, der zusammen mit seinem Verleger bereits 2009 eine wichtige Untersuchung über Sprache und Herkunft der Germanen als Abriss des Protogermanischen vor der ersten Lautverschiebung veröffentlichte, mit dem vorliegenden Werk. 1950 geboren, wurde er 1979 bei Rolf Hiersche in Gießen mit einer Dissertation über indoiranische-griechische Gemeinsamkeiten der Nominalbildung, die das Griechische der ursprünglich östlichen Gruppe der indogermanischen Sprachen zuordnete, promoviert und arbeitete später mit Wolfgang Meid in Innsbruck zusammen. Er hat viele Studien vor allem über das Indoiranische, Iranische, Griechische, Lateinische, Baltische und Germanische erarbeitet, in denen er hinsichtlich des Germanischen auf Grund der Gewässernamen von einer Entstehung in der Nähe des Harzes a |
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Europäisches Privatrecht in Vielfalt geeint. Der modernisierte Zivilprozess in Europa. Droit privé européen - l’unité dans la diversité. Le Procès civil modernisé en Europe, hg. v. Schulze, Götz. Sellier, München 2014. 265 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Weite der Erde hat es in Verbindung mit der Individualität der Menschen bewirkt, dass zahllose einzelne Gegebenheiten auch dort entstanden sind, wo die zwischenmenschliche Begegnung in Einheit von Vorteil sein kann. Dementsprechend haben sich viele Völker, Staaten und Rechte entwickelt, die sich in zahlreichen Hinsichten voneinander unterscheiden. Diese Verschiedenheiten sind überwiegend geschichtlich und nur in seltenen Fällen wirklich sachlich bedingt, so dass in Zeiten verstärkten zwischenmenschlichen Austauschs ihre Notwendigkeit mehr und mehr in Zweifel gerät.
Mit den hierbei entstehenden Fragen befasst sich seit einigen Jahren das Projekt Convergence des Droits/Differenzierte Integration der Universitäten Heidelberg, Nancy, Basel und Potsdam. In seinem Rahmen fand an der Universität Potsdam im Oktober 2012 die vierte Jahrestagung statt, die von der Deutsch-Französischen Hochschule unterstützt wurde. In zweisprachiger Ausgestaltung war sie so angelegt, dass aktuelle Themen der nationalen Zivilprozessrechte aus französischer, deutscher und drittstaatlicher (meist Schweizer) Sicht vorgetragen und in der Diskussion rechtsvergleichend betrachtet wurden.
Die dabei vorgelegten 20 Einzelstudien gliedert der Sammelband nach einer Einführung des Herausgebers über den modernisierten Zivilprozess und die Axiome subjektives Recht und Klage im deutschen und französischen Zivilrechtssystem in fünf Abschnitte. Sie betreffen den beschränkten Zugang zu den Zivilgerichten (Rechtsschutzinteresse, Prozesskosten), schnellen Prozess, Ausweitung des Streitgegenstands, kollektiven Rechtsschutz und wachsende Bedeutung von Prozessverträgen. Möge es mit Hilfe der vielfältigen weiterführend |
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Family Law in Early Women’s Rights Debates. Western Europe and the United States in the nineteenth and early twentieth centuries, hg. v. Meder,Stephan/Mecke, Christoph-Eric (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 14). Böhlau, Köln 2013. 411 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Angesichts der wohl vielen Jahrzehntausende, in denen innerhalb der Menschen die Männer auf Grund ihrer körperlichen Überlegenheit gegenüber den Frauen die patriarchalische Familienstruktur in wichtigen Teilbereichen der irdischen Entwicklung durchgesetzt haben, hat sich die weitgehende Gleichstellung beider von der Natur vorgegebenen Geschlechter in der sehr kurzen Zeitspanne von zwei Jahrhunderten vollzogen. Stephan Meder hat sich diesem Vorgang mit seinem personellen Umfeld schon früh gewidmet. Ein wichtiges Ergebnis dieser wissenschaftlichen Zuwendung ist die den vorliegenden Band einschließende Reihe, die inzwischen bereits Bände umfasst.
Der vorliegende Band vereint vor allem Studien, die in Hannover auf einer international besetzten Tagung vom 30. September und ersten Oktober 2011 von Historikern, Soziologen und Juristen vorgetragen wurden. Hinzukommen drei zusätzliche Beiträge Elisabeth Dickmanns, Catherine Jacques‘ und Anja Schülers, die den Blick nochmals erfreulich weiten. Gegliedert ist das Werk nach einem Vorwort und einer kurzen Einführung in den Gegenstand durch die Herausgeber in einen allgemeineren Teil in internationaler Perspektive, sechs jeweils auf einzelne Länder oder Ländergruppen bezogene besondere Teile und einen abschließenden Blick auf das unterschiedlich verwertete antike römische Recht, wobei sich an die Referate grundsätzlich Diskussionen anschließen.
Die internationale Perspektive über grenzüberschreitende Debatten zur Stellung der Frau im neueren Familienrecht wird durch Ute Gerhard eröffnet und durch Karen Offen und Anja Schüler fortgeführt. Danach werden Frankreich, Belgien, Italien, England und Wales, die Ver |
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Faußner, Hans Constantin, Die bayerische Herzogsdynastie der Agilolfinger (578-788) unter Heranziehung von Aventins baierischen Chroniken aus rechtshistorischer Sicht (= Beiträge zur Staats- und Gesellschaftsordnung des Mittelalters Band 3). Weidmann, Hildesheim 2014. 69 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die genaue Herkunft des aus streitigen Grundlagen (Bojern, Alemannen, Walchen) erwachsenden, zum 6. Jahrhundert von Jordanes erstmals genannten, zwischen Alpen und Donau siedelnden Volkes der Bayern ist unbekannt. Ihr erstes bekannteres Herzogsgeschlecht waren die auf einen Stammvater Agilulf mit unbekannten Lebensdaten zurückgehenden Agilulfinger oder Agilolfinger, die sich nach dem Zeugnis des bayerischen Volksrechts als von den fränkischen Merowinger eingesetzt betrachteten. Ihre tatsächliche, mit dem fränkischen Bischof Arnulf von Metz in Verbindung gebrachte Herkunft ist ebenso ungewiss wie ihre Bedeutung bei der Entstehung der Bayern als Volk.
Diesen und anderen offenen Fragen widmet sich der Verfasser aus rechtshistorischer Sicht. Als Schüler Heinrich Mitteis‘ hat ihn die bayerische Geschichte naheliegenderweise vor und nach seiner Habilitation bei Nikolaus Grass in Innsbruck besonders interessiert. Der besonderen schmalen, kostbar elegant rot mit goldener Schrift gewandeten Darstellung dienen neben Johannes Turmair’s genannt Aventinus Bayerischer Chronik, hg. v. Lexer, M. v., 2. Band Buch III (1886) vor allem die Darlegungen Peter Classens, Hans Constantin Faußners, Lothar Kolmers, Heinrich Mitteis‘, Kurt Reindels und Georg Ostrogorskys mit vielen Einzelerkenntnissen, das Handbuch der bayerischen Geschichte, das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte in seiner ersten Auflage und die Neue Deutsche Biographie als Sammelwerke sowie die Fortsetzungen der Chroniken des sog. Fredegar in deutscher Übertragung und die Traditionen des Hochstifts Freising als Quellen.
Gegliedert ist die chronologisch geordnete Unter |
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Faußner, Hans Constantin, Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht. Erster Teil Regensburg und Oberpfalz, Niederbayern, zweiter Teil Schwaben und Oberbayern. Weidmann, Hildesheim 2013. 682 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Faußner, Hans Constantin, Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht. Erster Teil Regensburg und Oberpfalz, Niederbayern, zweiter Teil Schwaben und Oberbayern. Weidmann, Hildesheim 2013. 682 S.
Konstanz einer einmal gebildeten Ansicht ist auch im Leben des Wissenschaftlers vielfach eine lobenswerte Tugend. Der gegen Ende eines praktischen Lebens als Rechtsanwalt zu wissenschaftlichen Abenteuern aufgebrochene Verfasser hat sich ihrer in enger Liaison mit dem bzw. seinem bekannten Verlag im Kampf gegen den von ihm der Megafälschung bezichtigten Wibald von Stablo ebenso bedient wie in seinem Einsatz für die Erklärung der 15hundertjährigen Geschichte seines bayerischen Heimatstamms. Sein schwarz-rot-gold ausgestattetes Werk listet die Höfe bayerischer Gemeinden penibel von Oberpfalz bis Schwaben auf (z. B. Mittelstetten 6 Höfe, Nussdorf am Inn 9,5 Höfe in Bergen, Buchberg, Entbuch, Gritschen, Niederthann/Oberthann, Nußdorf, Preisenberg, Riedlberg, Schneebichl, Steinach, Überfilzen, Untersulzberg, Windshausen), so dass gewissermaßen mit Händen einzeln zu greifen sein könnte, wo die Römer die aus vielfältigen Wurzeln entspringenden Bajuwaren vor 476 generalstabsmäßig ansiedelten, wenn sich eine entsprechende Kontinuität an Hand überzeugender Quellen über anderthalb Jahrtausende nachweisen ließe.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Ferdinand Lassalle und das Staatsverständnis der Sozialdemokratie, hg. v. Brandt, Peter/Lehnert, Detlef (= Staatsverständnisse 65). Nomos, Baden-Baden 2014. 247 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ferdinand Lassalle und das Staatsverständnis der Sozialdemokratie, hg. v. Brandt, Peter/Lehnert, Detlef (= Staatsverständnisse 65). Nomos, Baden-Baden 2014. 247 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Breslau am 11. 4. 1825 als Sohn eines jüdischen Seidenhändlers einer aus Loslau kommenden Familie geborene Ferdinand Lassalle wurde nach dem Studium von Philosophie, Philologie und Geschichte in Breslau und Berlin (1842-1846) Revolutionär und Arbeiterführer, der sich kurz vor seinem frühen Tode in Genf am 31. 8. 1864 nach einem wegen Beleidigung ausgetragenen Duell um den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein (1863) hochverdient gemacht hat. Nach den kurzen Vorbemerkungen der Herausgeber wurde sein Bild selbst innerhalb der eigenen Parteifamilie in der Geschichte immer wieder für die jeweiligen Gegenwartszwecke neu zurechtgerückt. Der vorliegende Sammelband will anlässlich des 150. Todestags Lassalles Grundsatzfragen in den Mittelpunkt stellen.
Seine elf Beiträge sind dafür in drei Teile gegliedert, die mit drei Positionsbestimmungen beginnen. Dem folgen vier Problemfelder und Parallelen. Den Beschluss bilden schließlich vier Projektionen und Perspektiven, so dass insgesamt explosionsanlautend gewichtige Akzente gesetzt sind.
Sie beginnen mit der Behandlung von Demokratie und Wohlfahrtsstaat bei Lassalle (Detlef Lehnert), der vom System der wohlerworbenen Rechte bestimmten Rechtsphilosophie (Thilo Ramm) und der Verfassungsanalyse mit dem Ziel aktiver Demokratisierung durch Konfliktbereitschaft (Peter Steinbach). Problemfelder sind der Staat als idealer Gesamtverein und das Verhältnis von Wissenschaft und Arbeitern, Parallelen August Bebel und Eduard Bernstein. Am Ende des vielfältigen, nicht durch ein Sachregister aufgeschlossenen Bandes werden Kurt Schumacher, die Godesberger SPD, die frühere Deutsche Demokratische Republik und die Manchester-Männer als Projektionen aufgezeigt, so dass insgesamt vielfältige und neue sowie |
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Festschrift für Ulrich Magnus zum 70. Geburtstag, hg. v. Mankowski, Peter/Wurmnest, Wolfgang. Sellier, München 2014. XV, 734 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Festschrift für Ulrich Magnus zum 70. Geburtstag, hg. v. Mankowski, Peter/Wurmnest, Wolfgang. Sellier, München 2014. XV, 734 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ulrich Magnus wurde in Füssen am 19. Februar 1944 geboren, verbrachte aber seine Schulzeit in Berlin, wo er auch das rechtswissenschaftliche Studium begann. Nach Wechseln nach Freiburg im Breisgau und Heidelberg wurde er 1972 bei Eduard Wahl in Heidelberg mit einer rechtsvergleichenden Dissertation über Drittverschulden im deutschen, englischen und französischen Recht promoviert. Dem folgte 1983 als zunächst von Konrad Zweigert betreute, und nach dessen gesundheitsbedingtem Rückzug aus der Wissenschaft von Hein Kötz und Herbert Bernstein begutachteten Habilitationsschrift in Hamburg eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Ersatzfähigkeit von Einbußen mit dem Titel Schaden und Ersatz.
Nach seiner 1973 im Anschluss an die Promotion begonnenen zehnjährigen Tätigkeit als Referent ist er dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht auch nach seiner Berufung an die Universität Hamburg (Fachbereich Rechtswissenschaft II) verbunden geblieben. Nach der späteren Zusammenlegung der beiden Hamburger rechtswissenschaftlichen Fachbereiche wirkte er an der an der vereinten Universität bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2009. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Tätigkeit waren vor allem Delikt, Schaden und Kauf, aber auch internationales Privatrecht, internationales Prozessrecht und europäisches Privatrecht.
Zu seinem siebzigsten Geburtstag ehren ihn mehr als 50 Kollegen, Freunde und Schüler mit einer beeindruckenden Festschrift, die den angenehm bescheidenen Gelehrten im Eingang abbildet. Entsprechend seinen Interessengebieten versammelt der staatliche Band vielfältige Beiträge vor allem aus Haftungsrecht und Rechtsvergleichung, Einheitsrecht, internationalem Privat- und Zivilverfahrensrecht, europäischem Privatrecht, aber auch aus Vergaberecht |
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Festschrift Herwig van Staa zum 25-jährigen Jubiläum seines politischen Wirkens, hg. v. Ebert, Kurt. Wagner, Innsbruck 2014. 507 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Festschrift Herwig van Staa zum 25-jährigen Jubiläum seines politischen Wirkens, hg. v. Ebert, Kurt. Wagner, Innsbruck 2014. 507 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In Linz in Oberösterreich wurde am 10. Juni 1942 als Sohn eines Technikers der weit über Österreich hinaus bekannte, die Anliegen der Österreichischen Volkspartei vertretende Wissenschaftler und Politiker Herwig van Staa, dessen seltener Familienname in Deutschland am relativ häufigsten für Dortmund bezeugt ist, geboren. Nach der Volksschule in Bad Leonfelden und der Matura in Wels im Jahre 1960 nahm er das Studium der Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Sozialwissenschaft, Volkskunde und Soziologie in Innsbruck auf und erwarb, fast vergleichbar mit seinem Freund und Förderer Nikolaus Grass, den Doktorgrad der Jurisprudenz und Philosophie sowie die Gleichstellung mit dem Magister rer. soc. oec. Seit 1971 wirkte er als geschäftsführender Gesellschafter eines Raum- und Sozialforschungsinstituts, seit 1974 als Assistent und seit 1986 als Leiter des Forschungsinstituts für alpenländische Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ehe er 1989 Assistenzprofessor seiner Universität wurde.
Schon als Schüler trat er der katholischen Studentenverbindung Traungau zu Wels bei, als Student der Verbindung Leopoldina Innsbruck sowie danach sehr vielen christlichen Studentenverbindungen Österreichs, Deutschlands und der Schweiz. 1974 heiratete er die Tochter Luise des legendären Landeshauptmanns Eduard Wallnöfer. 1989 wurde er Mitglied des Gemeinderats Innsbrucks und gewann auf Grund seines hervorragenden persönlichen Einsatzes trotz des wegen wiederholter Kritik an der Stadtführung erfolgten Ausschlusses aus dem Gemeinderatsklub der Österreichischen Volkspartei 1994 mit seiner eigenen Liste Für Innsbruck zur allgemeinen Überraschung so viele Mandate, dass er Bürgermeister Innsbrucks und auf Grund seines dortigen erfolgreichen Wirkens am 26. Oktober 2002 als Nachfolger Wendelin Weing |
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Fetting, Martina, Zum Selbstverständnis der letzten deutschen Monarchen. Normverletzungen und Legitimationsstrategien der Bundesfürsten zwischen Gottesgnadentum und Medienrevolution (= Mainzer Studien zur neueren Geschichte 30). Lang, Frankfurt am Main 2013. 414 S. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
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Skandale in Adels- und Herrscherhäusern waren um 1900 ebenso wie heute beliebte Themen, die in erster Linie von der Skandal- und Boulevardpresse behandelt wurden und werden. Auch populäre Sachbücher über „schwarze Schafe“ in oder „Aussteiger“ aus früheren Herrscherhäusern werden regelmäßig veröffentlicht und offenbar auch gekauft. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesen Themen ist wesentlich seltener. Martina Fetting behandelt nun in ihrer Dissertation vier Skandale in deutschen Herrscherhäusern im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert in einer betont wissenschaftlichen Weise.
Im Einzelnen beschäftigt sie sich mit der morganatischen Eheschließung Georgs II. von Sachsen-Meiningen 1873, der Scheidung Ernst Ludwigs von Hessen-Darmstadt 1901, der Flucht der sächsischen Kronprinzessin Luise 1902 und schließlich mit den Ehestreitigkeiten Friedrich Augusts von Oldenburg.
Fetting gibt zunächst einen allgemeinen Überblick über die Rahmenbedingungen, in denen die deutschen Bundesfürsten des zweiten Kaiserreiches lebten und handelten und widmet sich dann im Detail den vier Einzelfällen. In jedem dieser vier Fälle beschreibt sie eher kurz die Ereignisse, um sich dann eingehend mit den Reaktionen darauf zu beschäftigen und die Ereignisse somit in einen Kontext zu setzen. Im abschließenden Kapitel über die Ergebnisse ihrer Arbeit geht die Autorin insbesondere auf das Verhältnis der betroffenen Bundesfürsten zum jeweiligen Kaiser ein.
Fetting hat ein kenntnisreiches Buch über ein interessantes Thema geschrieben. Trotz des Themas ist es aber keineswegs flüssig zu lesen, sondern richtiggehend sperrig geschrieben und |
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Feuerbachs Bayerisches Strafgesetzbuch. Die Geburt liberalen, modernen und rationalen Strafrechts, hg. v. Koch, Arnd/Kubiciel, Michael/Löhnig, Martin u. a. Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. IX, 547 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Feuerbachs Bayerisches Strafgesetzbuch. Die Geburt liberalen, modernen und rationalen Strafrechts, hg. v. Koch, Arnd/Kubiciel, Michael/Löhnig, Martin u. a. Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. IX, 547 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zu den großen, Geschichte gewordenen Leistungen der Strafrechtswissenschaft zählt das Strafgesezbuch für das Königreich Baiern, das Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern mit Geltung ab 1. Oktober 1813 am sechzehnten Tage des Monats Mai im ein tausend acht hundert und dreizehnten - „Unsers Reiches im achten“ - Jahre promulgierte (s. http://www.koeblergerhard.de/Fontes/StrafgesetzbuchfuerdasKoenigreichBaiern1813.pdf). Sein Erscheinen jährte sich 2013 zum zweihundersten Mal. Aus diesem Anlass fand im Wintersemester 2012/2013 an der Universität Regensburg eine Tagung und Vorlesungsreihe zu der Frage statt, ob und inwieweit die leitenden Ideen dieses Gesetzbuchs auch heute noch zukunftsweisend sind, deren Ergebnisse nach dem kurzen Vorwort der in Augsburg, Köln, Regensburg und Freiburg im Breisgau tätigen Herausgeber im vorliegenden Band nachzulesen sind.
In ihn leitet einführend Michael Kubiciel ein. Dabei stellt er sich und seinen Lesern die Frage: vom Dunkel ins Licht? Als Antwort gelangt er zwar zu der Erkenntnis, dass die Gegenüberstellung von dunklem Racheengel und leuchten-heller Justitita die Geschichte der bayerischen Strafrechtsreform vereinfacht und idealisiert, weil das Strafgesetzbuch durchaus von dunklen Punkten durchschattet ist, geht aber davon aus, dass der Verfasser des Gesetzbuchs die zu seiner Zeit richtigen Fragen gestellt hat.
An diese Einleitung schließen sich insgesamt 26 Beiträge an. Sie sind in drei zusammenfassende Gruppen gegliedert. Diese betreffen den historischen und philosophischen Kontext, den Inhalt und die Wirkungen.
Im ersten Teil beginnt dabei Tonio Walter mit dem Gelehrten, Gesetzgeber und Richter P(aul) Johann Anselm Feuerbach als dem Schöpf |
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Finanzpolitik und Schuldenkrisen 16.-20. Jahrhundert, hg. v. Hedwig, Andreas (= Schriften des hessischen Staatsarchivs Marburg 28). Hessisches Staatsarchiv Marburg, Marburg 2014. XII, 358 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Finanzpolitik und Schuldenkrisen 16.-20. Jahrhundert, hg. v. Hedwig, Andreas (= Schriften des hessischen Staatsarchivs Marburg 28). Hessisches Staatsarchiv Marburg, Marburg 2014. XII, 358 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit der Erfindung des Geldes wie mit dem Übergang vom Sammeln und Jagen über Ackerbau und Viehzucht sowie Industrie zur Dienstleistung verstärkte sich die Abhängigkeit des Einzelnen von der ihn umgebenden Gesellschaft. Selbst in der zivilisiert und sicher scheinenden Gegenwart verlieren unvorsichtig erwerbende Eigentümer ihre Häuser, Banken ihr Kapital, Staaten ihre Glaubwürdigkeit, Energien ihren Wert und Einlagen ihre als selbverständlich erwarteten Zinsen. In dieser Lage ist ein geschichtlicher Rückblick über Finanzpolitik und Schuldenkrisen in der jüngeren Vergangenheit höchst willkommen.
Seinen Ausgangspunkt nahm das in diesem Zusammenhang entstandene, einer inhaltlichen Aufschließung durch ein Register entbehrende gewichtige Sammelwerk in der Konzeption einer Ausstellung, die von Oktober 2012 bis September 2013 unter dem Titel Finanzpolitik und Schuldenkrisen in Hessen – 16.-20. Jahrhundert im Foyer des Staatsarchivs Marburg gezeigt wurde. Ziel der Ausstellung war vor allem eine Unterrichtung der interessierten Öffentlichkeit über die Fülle des dazu vorhandenen Archivmaterials. Die dabei gewonnenen Einsichten führten zu einem zweitägigen Kolloquium, das von dem Staatsarchiv, dem Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, dem hessischen Wirtschaftsarchiv und der historischen Kommission für Hessen im Staatsarchiv Marburg am 13. und 14. Juni 2013 durchgeführt werden konnte und dessen Ergebnisse der vorliegende Band der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
In ihm folgen dem Versuch einer Annäherung an ein aktuelles Thema durch den Herausgeber insgesamt zehn Studien, die in drei Abteilungen über Rahmenbedingungen und Akteure frühneuzeitlicher Finanzpolitik, Geldverkehr und Zahlungsmittel sowie Fi |
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Finlay, John, The community of the College of Justice. Edinburgh and the Court of Session, 1687-1808. Edinburgh University Press, Edinburgh 2012. VIII, 295 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Finlay, John, The community of the College of Justice. Edinburgh and the Court of Session, 1687-1808. Edinburgh University Press, Edinburgh 2012. VIII, 295 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der Verfasser in seiner kurzen Einführung mitteilt, will er Leben und Tätigkeiten all jener Personen ermitteln und untersuchen, die zwischen 1687 und 1808 das College of Justice in Edinburgh bildeten. Zwar wurde das Kolleg bereits 1532 in Schottlands höchstem Zivilgericht eingerichtet und kann auch seine institutionellen Strukturen bis in das frühe 15. Jahrhundert zurückverfolgen. Gleichwohl kann der Autor seine Entscheidung mit zwei wichtigen Ergebnissen des Jahres 1687, in dem die Richter die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft festlegten, und des Jahres 1808, in dem das Gericht in zwei Abteilungen neu organisiert wurde, gut begründen.
Mit seinem Gegenstand ist der Verfasser bestens vertraut, seitdem er 1998 an die School of Law in Glasgow berufen wurde. Ungeachtet seines besonderen Wirkens in der Scottish History Society, in der Stair Society und in der Scottish Legal History Group hat er über sein Heimatland hinaus auch großes Interesse an der Geschichte der juristischen Berufe in Europa und Amerika und kann von hier aus Schottland gut in die Gesamtentwicklung einbinden. Wichtigste Quelle seines Werkes ist seine eigene, bisher allerdings noch nicht veröffentlichte Edition des Admission Registers of Notaries Public in Schottland zwischen 1700 und 1799.
Der Einführung folgt die Betrachtung des Verhältnisses zwischen Kolleg und Stadtgemeinde und zwischen Kolleg und Stadtverwaltung. Danach behandelt der Verfasser die Lords of Session, die Advokaten, die Schreiber (to the Signet), die Arbeitsgruppen und die einfacheren Amtsträger. Ein Sachverzeichnis und ein Index der schätzungsweise fast 1000 einbezogenen Personen schließen das für jeden an der Justizgeschichte Schottlands Interessierten sehr bedeutsame Werk hilfreich auf.
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Fischer, Carsten, Schildgeld und Heersteuer. Eine vergleichende Studie zur Entwicklung lehnsrechtlicher Strukturen durch die Umwandlung vasallitischer Kriegsdienste in Geldabgaben im normannisch-frühangevinischen England und staufischen Reich (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main Band 279). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. XIX, 392 S. Besprochen von Roland Kleinhenz. |
Ganzen Eintrag anzeigen KleinhenzFischerschildgeldundheersteuer20141221 Nr. 15042 ZIER 4 (2014) 30. IT
Fischer, Carsten, Schildgeld und Heersteuer. Eine vergleichende Studie zur Entwicklung lehnsrechtlicher Strukturen durch die Umwandlung vasallitischer Kriegsdienste in Geldabgaben im normannisch-frühangevinischen England und staufischen Reich (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main Band 279). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. IX, 392 S. Besprochen von Roland Kleinhenz.
Die aus einer rechtswissenschaftlichen Dissertation an der Universität Zürich hervorgegangene Studie befasst sich mit einem relativ wenig bekannten Phänomen aus der Lehnskriegsverfassung Englands und des staufischen deutschen Reichs im Hochmittelalter, der Ablösung der lehnsrechtlichen Kriegsdienstpflicht durch Geldzahlung. Der Verfasser erhielt dafür jüngst den Preis des Deutschen Rechtshistorikertages 2014.
Die Einleitung ist leider in einigen Punkten abseits vom eigentlichen Thema zu lang geraten, etwa wenn Probleme der Erforschung des Lehnswesens und Fragen historischer Komparatistik und der Rechtsvergleichung diskutiert werden. Andererseits hätte man sich längere Ausführungen zur Heranführung an das eigentliche Thema gewünscht, wo auf die angebliche Parallelität der Entwicklungen in England und im staufischen Reich hingewiesen wird, die dann doch nicht so ganz klar wird. Dies zeigt sich vor allem im Hinweis des Verfassers auf eine Verwaltungspraxis in England ab 1154/1155, mit systematischer Erfassung der Schildgeldzahlungen in einem zentralen Register, den sogenannten Pipe Rolls, durch eine zentrale Finanzverwaltungsbehörde, Exchequer genannt (noch heute heißt der Finanzminister in Großbritannien Chancellor of the Exchequer!) einerseits, der andererseits gerade nichts gleichartiges im Stauferreich gegenüber steht. Vielmehr soll es hier, laut Verfasser, mit dem zwe |
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Fischer, Ernst Peter, Die Verzauberung der Welt. Eine andere Geschichte der Naturwissenschaften. Siedler, München 2014. 336 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fischer, Ernst Peter, Die Verzauberung der Welt. Eine andere Geschichte der Naturwissenschaften. Siedler, München 2014. 336 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens dehnt sich das Universum seit dem aus unbekannter Ursache an einem vom Menschen anscheinend berechenbaren Zeitpunkt hervorgegangenen Urknall in unvorstellbare Dimensionen aus. Gleichzeitig kann der Mensch immer kleinere Gegebenheiten erkennen. Das Mittel hierzu sind die modernen Naturwissenschaften.
Im Altertum verstanden die Kundigen die Welt als ein aus nicht weiter aufteilbaren Atomen zusammengesetztes Gebilde. Die Wissenschaft des neunzehnten Jahrhunderts widerlegte diese Unteilbarkeit und ermittelte einzelne Teile dieser größeren Einheit. In der Physik der Gegenwart sind Atome überhaupt keine Dinge mehr, die sich zeichnen und zeigen lassen wie Gegenstände des Alltags, sondern Gegebenheiten, deren Aussehen erst vom Menschen geschaffen wird, indem sich Elektronenbahnen zwar mathematisch bestimmen lassen, aber kein Aussehen wie Dinge mehr haben.
Wohin dies führen wird, ist ungewiss. Der in Wuppertal 1947 geborene, nach dem Studium der Mathematik, Physik und Biologie 1977 an dem California Institute of Technology promovierte, 1987 in Konstanz für Wissenschaftsgeschichte habilitierte und danach zum außerplanmäßigen Professor ernannte Verfasser plädiert für die Zulassung mehrerer Antworten auf bisher nicht beantwortete Fragen wie: was tut der Wind, wenn er nicht weht. In diesem Sinne hält er es für möglich, dass die auf Beobachtung und verknüpfender Logik beruhenden Naturwissenschaften eines Tages auch als ästhetische Verzauberung der dem Menschen vorgegebenen Welt verstanden werden können.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Flechsig, Alexander Jürgen, Frühneuzeitlicher Erfindungsschutz. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Stadt Augsburg (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 23). LIT, Münster 2013. 182. S. Zugleich Diss. jur. Augsburg 2013. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Flechsig, Alexander Jürgen, Frühneuzeitlicher Erfindungsschutz. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Stadt Augsburg (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 23). LIT, Münster 2013. 182. S. Zugleich Diss. jur. Augsburg 2013. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Der Erfindungsschutz in der frühen Neuzeit in Europa ist Gegenstand einer Arbeit, die einerseits einen nützlichen Gesamtüberblick vermittelt, andererseits neue Erkenntnisse durch eine spezielle Fallstudie für Augsburg erarbeitet hat. Nach einem Überblick über Anfänge des Schutzes geistigen Eigentums in der Antike und im Mittelalter werden die Erfindungsprivilegien in der frühen Neuzeit dargestellt. Die einschlägige Patentrechtsgeschichte ist bisher nur lückenhaft erforscht. Deswegen kann diese vor allem im dritten Teil auf städtischen Quellen basierte Studie mit neuen, wenn auch nicht unbedingt zu verallgemeinernden Ergebnissen aufwarten.
Die Anfänge und Ursprünge in Oberitalien und im deutschen Bergbau sprechen dafür, dass parallele Entwicklungen, die sich wohl auch gegenseitig beeinflussten, stattgefunden haben. Seit dem 16.Jahrhundert hat sich das Erfindungsprivilegienwesen als Gewohnheitsrecht entwickelt. Der Verfasser weist mit Recht auf zahlreiche Forschungslücken hin (Übersicht S. 100ff.). Gleichwohl ist der Versuch einer Gesamtdarstellung innerhalb des europäischen Raums mit interessanten Vergleichen, insbesondere zu England und den Vereinigten Staaten von Amerika, zu begrüßen, weil er die unterschiedlichen Entwicklungszeiträume nach neuem Forschungsstand näher beleuchtet. Dass die Praxis der kaiserlichen Privilegien nach dem Dreißigjährigen Krieg nicht abbrach, sondern namentlich im 18. Jahrhundert wieder aufgenommen wurde, spricht für die vom Verfasser aufgezeigten Kontinuitäten.
Über Erfindungsprivilegien außerhalb Kursachsens ist bisher wenig bekannt. Im 18. Jahrhundert lassen sich anhand einiger Quellen für Kurbayern und Kur |
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Flurschütz da Cruz, Andreas, Zwischen Füchsen und Wölfen. Konfession, Klientel und Konflikte in der fränkischen Reichsritterschaft nach dem Westfälischen Frieden. UVK, Konstanz 2014. 459 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Flurschütz da Cruz, Andreas, Zwischen Füchsen und Wölfen. Konfession, Klientel und Konflikte in der fränkischen Reichsritterschaft nach dem Westfälischen Frieden. UVK, Konstanz 2014. 459 S.
Die Reichsritter sind zwar innerhalb des Heiligen römischen Reiches reichsunmittelbar, aber schon wegen ihrer großen Zahl nicht im Reichstag vertreten und deshalb auf Reichsebene höchstens als Gesamtheit bedeutsam. Das Lehnrecht hat mit dem Ende des Heiligen römischen Reiches bzw. dem weitgehenden Ende der Monarchien im deutschsprachigen Raum seine im Mittelalter erhebliche Bedeutung verloren. Gleichwohl verdient eine Untersuchung über lehnsrechtliche Fragen innerhalb der Reichsritterschaft nach wie vor die ungeteilte Aufmerksamkeit der Rechtsgeschichte.
Die vorliegende Arbeit ist die von Mark Häberlein betreute, in den Jahren von 2011 bis 2013 im Rahmen des Graduiertenkollegs Generationenbewusstsein und Generationenkonflikte in Antike und Mittelalter entstandene, von der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Bamberg im Sommersemester 2013 angenommene Dissertation des als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dekanat der philosophischen Fakultät der Universität Würzburg im Bereich der Internationalisierung tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer ausführlichen Einleitung über den im Mittelpunkt stehenden, von 1651 bis 1701geführten Streit der Fuchs von Bimbach gegen Wolf von Wolfsthal um das etwa auf halber Strecke zwischen Bamberg und Schweinfurt gelegene Westheim-Eschenbach, die fränkischen Reichsritter an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, Netzwerke, Reich und Region, Lehnpolitik und Religionspolitik, Quellenlage, Vorüberlegungen und Aufbau in vier Sachkapitel. Diese betreffen die allgemeine Lage in den fränkischen Hochstiften um 1650, die beiden streitenden Familien der Fuchs von Bimbach und der Wolf von Wolfsthal, die Analyse des Prozesses um das Ritter-Mannlehen Westheim-Eschenau mit dem Ausgangspunkt einer |
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Flurschütz, Bernd, Die bayerische Popularklage nach Art. 55 BayVfGHG. Entstehungsgeschichte, dogmatische Analyse, Mehrwert (= Schriften zum Landesverfassungsrecht 2). Nomos, Baden-Baden 2014. 437 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Während vor der Entstehung des Rechtes der Mensch im Rahmen der ihn umgebenden Verhältnisse uneingeschränkt nach seinem Willen handeln konnte, sollte in einem Rechtsstaat grundsätzlich jede menschliche Handlung rechtmäßig sein, selbst wenn die Wirklichkeit dem in vielen Fällen widerspricht. Zur Herstellung dieser Rechtmäßigkeit sind grundsätzlich alle berufen, darunter auch der von den Einzelnen getragene Staat, dem deswegen in der Gegenwart auch vielfach eine Rechtswegegarantie aufgegeben ist, selbst wenn der Staat tatsächlich auch im Einzelfall durchaus rechtswidrig handelt. Einen wichtigen Schritt über diesen Zustand hinaus geht Art. 55 BayVfGHG, der es Einzelnen unabhängig von einer persönlichen Betroffenheit ermöglicht, sich (bei Aufweis eines aktuellen Bezugs zur bayerischen Verfassung) im Wege einer Klage für die allgemeine Rechtmäßigkeit des menschlichen Lebens besonders einzusetzen.
Die sich mit diesem interessanten Gegenstand beschäftigende Untersuchung ist die von Joachim Suerbaum angeregte und betreute, im Sommersemester 2013 von der juristischen Fakultät der Universität Würzburg angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich außer in eine Einführung über den Untersuchungsgegenstand, den Stand der Literatur, die Themenbegrenzung und den Gang der Untersuchung sowie eine Zusammenfassung der Erkenntnisse in drei Abschnitte. Sie betreffen die Grundlagen einschließlich der Popularklage in der Antike und seit dem Mittelalter, einen ausführlichen dogmatischen Teil sowie die Stellung und den Mehrwert der Popularklage.
Im Ergebnis stellt der Verfasser ansprechend fest, dass in Gegensatz zu Griechenland und Rom sich seit dem Mittelalter nur vereinzelt Popularklagen nachweisen las |
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Foege, Lisa, Wessenbergs Herzenskind. Geschichte einer sozialen Fürsorgeinstitution in Konstanz (= Kleine Schriftenreihe des Stadtarchivs Konstanz 17). UVK, Konstanz 2014. 158 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die irdische Natur lebt vom Kampf aller gegen alle und ist daran trotz umfänglichen Wandels bisher nicht zu Grunde gegangen. Eine verhältnismäßige Ausnahme hiervon bilden am ehesten die zeitweisen Zuneigungen verschiedener Geschlechter von Lebewesen und die damit vielfach verbundene, zeitlich grundsätzlich ebenfalls begrenzte Aufzucht des Nachwuchses. Davon abgesehen ist jedes Individuum auf sich gestellt und muss sich mit den Irrungen und Wirrungen seines Daseins selbst auseinandersetzen.
Aus nicht wirklich ergründbaren Ursachen haben sich darüber hinaus aber im Laufe der Geschichte doch immer wieder einzelne Menschen um das Wohl ihnen eigentlich fremder Mitmenschen gekümmert. Einer von ihnen ist der in Dresden am 4. November 1774 geborene Ignaz Heinrich Karl Freiherr von Wessenberg, der nach dem Studium der Theologie in Augsburg, Dillingen, Würzburg und Wien im Jahre 1801 lange vor seiner Priesterweihe von 1812 von Fürstbischof Karl Theodor von Dalberg zum Generalvikar des Bistums Konstanz ernannt wurde. Mit seinem Wirken befasst sich die vorliegende, von Lothar Burchardt betreute Untersuchung der damit am 21. September 2012 an der Universität Konstanz promovierten, bereits 2008 mit einer kurzen Studie über das hundertjährige Bestehen des Elektrizitätswerks Konstanz erstmals hervorgetretenen Verfasserin.
Gegliedert ist die Schrift außer in eine Einleitung über Quellenlage, Forschungslage und Begriffsverwendung in acht Sachkapitel. Sie betreffen Wessenberg als Kirchenmann und Privatmann samt seinen drei Vermächtnissen, die Verortung seines sozialen Engagements, sein pädagogische Programm im Rahmen der Armenfürsorge, Kinderfürsorge, Schulen und Frauenvereine in Konstanz im 19. Jahrhundert, den badischen Rettungsverein |
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Foljanty, Lena, Recht oder Gesetz. Juristische Identität und Autorität in den Naturrechtsdebatten der Nachkriegszeit (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 73). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XVIII, 412 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Bereits dem griechischen Altertum war die Möglichkeit der Unterscheidung zwischen menschlichen Bestimmungen und davon unabhängigen außermenschlichen Selbverständlichkeiten aufgefallen. Dementsprechend konnte sich in Sankt Gallen um die erste Jahrtausendwende ein kluger Mönch fragen, ob die Lösung der Lex Alamannorum für den Diebstahl eines wertvollen Pferdes überzeugend und richtig war oder nicht. Fast tausend Jahre nochmals später entstand, nachdem die Vernunftrechtsidee nach Hugo Grotius für fast zwei Jahrhunderte bedeutsam, dann aber weitgehend abgelehnt worden war, nach Ende der nationalsozialistischen Herrschaft eine neue Debatte um die Rechtmäßigkeit der von Menschen geschaffenen Gesetze.
Mit ihr befasst sich die vorliegende Untersuchung der 1979 geborenen, in Greifswald und Berlin in der Rechtswissenschaft ausgebildeten Verfasserin. Sie wurde von Joachim Rückert, dem die Verfasserin besonders für die einzigartige Gabe des Zuhörens und zugespitzt Zurückgebens verbunden ist, betreut und im April 2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Main als Dissertation angenommen. Gegliedert ist sie nach einer Einleitung über Naturrechtsbegeisterung, Wendeliteratur, Identität und Autorität der Jurisprudenz sowie die Beschränkung auf die vier Autoren Hermann Weinkauff, Adolf Süsterhenn, Erik Wolf und Helmut Coing in sieben Kapitel.
Diese beginnen mit der Abgrenzung als Identitätsfrage in der Form der Konstruktion des Positivismus als mächtigen Gegners und führen über drei als Ausgangspunkte verwendete Fälle vom rechtlichen Vakuum zur richterlichen Idee sowie zur Renaissance katholischen Naturrechts in der Person Adolf Süsterhenns. Dem wird auf evangelischer Seite Erik Wolf gegenübergestellt, ehe die Dynamisierung des Natur |
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Freitag, Sabine, Kriminologie in der Zivilgesellschaft. Wissenschaftsdiskurse und die britische Öffentlichkeit, 1830-1945 (= Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 73). Oldenbourg, München 2013. 515 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Freitag, Sabine, Kriminologie in der Zivilgesellschaft. Wissenschaftsdiskurse und die britische Öffentlichkeit, 1830-1945 (= Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 73). Oldenbourg, München 2013. 515 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Verletzung des Menschen durch den Menschen ist so alt wie der Mensch selbst. Die zu ihrer Verhinderung vom Menschen erfundene Strafe als das vom Staat gegen einen Täter verhängte Übel ohne unmittelbaren Vorteil für das Opfer setzt demgegenüber den erst sehr viel später entstandenen Staat voraus. Nochmals deutlich jünger ist die im Verlauf der Neuzeit beginnende wissenschaftliche Diskussion über das crimen und die dazu gehörige Kriminologie.
Die sich im vorliegenden Werk mit einem wichtigen Teilaspekt dieses Gegenstands auseinandersetzende Verfasserin wurde nach dem 1984 aufgenommenen Studium der mittleren und neueren Geschichte, Germanistik und Philosophie in Frankfurt am Main und Rom in Frankfurt 1995 mit einer Dissertation über Friedrich Hecker (Biographie eines Republikaners) promoviert. Im Anschluss hieran war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Historischen Institut in London und ab 2003 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Historischen Institut der Universität Köln. Dort wurde sie im Wintersemester 2009/2010 mit einer Habilitationsschrift über Science and Citizenship - Krminalität, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in England, 1830-1945, habilitiert und nach Vertretungen in Frankfurt, München, Kiel und München im Sommer 2012 auf den Lehrstuhl für neuere und neueste Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte an die Universität Bamberg berufen.
Ihr stattliches Werk gliedert sich nach einer Einleitung über Fragestellung und Erkenntnisinteresse, Forschungsstand, Quellenlage, Ansatz und Aufbau der Studie in fünf Sachkapitel. Sie betreffen im ungefähr chronologischen Diskussionsverlauf Statistik, empirische Sozialforschung und Sozialreform (1830-18 |
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Fried, Johannes, Karl der Große. Gewalt und Glaube. Eine Biographie. Beck, München 2013. 736 S., Abb., Kart. Besprochen von Christof Paulus. |
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Er habe es sich vorgenommen, „Leben und Wandel und besonders die Taten meines Herren und Gönners“ in gebotener Kürze darzustellen. Mit diesen Worten beginnt der Prologus von Einhards suetonischem „Karlsleben“. Zum Karlsjahr 2014 hat nun Johannes Fried eine große, über siebenhundert Seiten starke Biographie des karolingischen Herrschers vorgelegt, die er ganz bewusst auch als „Fiktion“ und als subjektives „Bild“ (beide S. 9) sieht, damit in Zusammenhang setzt mit seinen bisherigen geschichtstheoretischen Überlegungen, den „Schleier der Erinnerung“ zu durchstoßen. Im Wechselspiel zwischen Herrschaftsdurchsetzung und religiösem Impetus – im Untertitel auf die prägnante Doppelformel „Gewalt und Glaube“ gebracht – situiert Fried Karl den Großen in gekonntem Schreibstil zwischen chronologischer und systematischer Vorgehensweise und bei breiter Quellengrundlage in eine „Lebenswelt“ um 800, diskutiert die großen Streitfragen des Faches wie den Sachsenkrieg, die Entmachtung Tassilos III., die Kaiserkrönung oder das geistesgeschichtliche Feld der so genannten karolingischen Renaissance. Fried profiliert hierbei den Karolinger auch durch die „Blicke der anderen“, nicht zuletzt aus der Sicht von Byzanz. Frieds Werk besticht als große Synthese. Manches ist, wie auch der Autor selbst vermerkt, diskussionsfähig, etwa die Darstellung des Lehnswesens der Karolingerzeit. Im Falle Augsburgs ist kaum von einer Bajuwarisierung zu sprechen (S. 249). Auch gemahnt Modoins Beiname nicht an Vergil sondern an Ovid (S. 500). Doch hat Fried ein Werk von hoher stilistischer und fachlicher Geschlossenheit verfasst, auch darin dem Karlsbiographen folgend, der selbst als Maxime aus den „Tusculanen“ Ciceros zitiert: „Es heißt, seine Arbeitszeit zu verschwenden, wenn man seine Gedanken niederschreibt ohne die Fähigkeit, sie auch zu ordnen, zu erklären oder den Lesern durch einen a |
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Fried, Johannes, Karl der Große. Gewalt und Glaube. Eine Biographie. Beck, München 2013. 736 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fried, Johannes, Karl der Große. Gewalt und Glaube. Eine Biographie. Beck, München 2013. 736 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die Erforschung des frühen Mittelalters wird erschwert durch einen eklatanten Mangel an authentischen schriftlichen Zeugnissen. Das Wenige, das auf uns gekommen ist, bedarf daher einer ausgeklügelten, nicht selten die Grenzen zur Spekulation überschreitenden Interpretation, um sich im Verein mit archäologischen und anderen materiellen Hinterlassenschaften zu halbwegs tragfähigen Aussagen zu verdichten. Es stellt eine besondere Herausforderung dar, nicht nur diese schwer fassbare und uns entsprechend fremde Zeit an sich anschaulich begreifbar zu machen, sondern darüber hinaus modernen wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Biographien ihrer maßgeblichen Persönlichkeiten zu erstellen.
Im Bewusstsein all dessen versucht sich nun der erfahrene Mediävist Johannes Fried an einer diese Kriterien erfüllenden Lebensbeschreibung Karls des Großen (vermutlich 748 – 814). Die reformierte Rechtschreibung verschmähend, legt er 2013 in erster Auflage diesen nun wiederaufgelegten, schön ausgestatteten Band vor, der mit 60 Schwarzweiß-Abbildungen im Text, einem zentralen Tafelteil mit acht Farbtafeln und zwei, die Innenseite des Einbandes einnehmenden, das Reich Karls des Großen sowie die zeitgenössische Mittelmeerwelt darstellenden Karten aufwarten kann. Der emeritierte Professor für mittelalterliche Geschichte an der Universität Frankfurt benennt selbst zwei Arbeiten, denen er sich in besonderer Weise verpflichtet fühlt: „Der Karlsmonographie von Donald A. Bullough, die vor fast einem halben Jahrhundert erstmals erschien, und der jüngeren Darstellung Karls des Großen aus der Feder von Wilfried Hartmann. Die Weite des Blicks des einen und die Präzision der Darstellung des anderen macht die Lektüre beider Bücher in gleicher Weise lohnenswert“ (S. 12).
Über zehn Kapitel, Prolog und Epilog eingerechn |
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Friedrich, Markus, Die Geburt des Archivs. Eine Wissensgeschichte. Oldenbourg, München 2013. 320 S. 10 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das Archiv ist die grundsätzlich jedermann mögliche Einrichtung zur (geordneten) Sammlung, Aufbewahrung und Verwertung von Schriftgut wie etwa Urkunden, Akten, Karten, Plänen, Bildern, Dateien und Programmen sowie ähnlich Wissenswertem. Es findet sich bereits in dem Altertum dort, wo umfangreiches Schriftgut anfällt. Es besteht über die Gegenwart hinaus voraussichtlich auch in der Zukunft, für die es darum gehen muss, aus der umfangreichen Menge des sich ständig vermehrenden Schriftguts das im Archiv besonders Erhaltenswerte von dem relativ Belanglosem zu sondern.
Der sich plakativ mit der Geburt des Archivs beschäftigende Verfasser wurde in Ansbach 1974 geboren, studierte in München ab 1993 neuere Geschichte und mittelalterliche Geschichte, wirkte bei Winfried Schulze als wissenschaftlicher Angestellter, wurde unter dessen Betreuung mit einer Dissertation über die Grenzen der Vernunft am Beispiel des Helmstedter Hofmannsstreits und seiner Wirkungen auf das Luthertum um 1600 promoviert und nach seinem 2005 erfolgten Wechsel zu Luise Schorn-Schütte in Frankfurt am Main 2011 mit der Schrift Der lange Arms Roms (Globale Verwaltung und Kommunikation im Jesuitenorden 1540-1773) habilitiert. 2012 wurde er auf den Lehrstuhl für Geschichte der frühen Neuzeit in Hamburg berufen. Sein vorliegendes, 2012 am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte in Berlin im ersten Entwurf entstandenes Werk behandelt über die Geburt hinaus das Archiv von den Anfängen bis zur Gegenwart, wobei der Verfasser zwecks Gewinnung des lesenden Publikums von einem skandalösen Verbrechen in Paris ausgeht, das am 35. Mai 1682 entdeckt wurde.
Nach einer Einleitung über Archive als Wissensorte und sein eigenes Ziel, die wachsende und stets vielfältige, teilweise noch ambivalente oder gar widersprüchliche Bedeutung der Archive für die europäische |
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Fritscher, Otto, Kontroversen um den „Mauerbach-Schatz“. Die Restitutionsverfahren von 1969 bis 1986 (= Austriaca Schriftenreihe des Instituts für Österreich). New academic press. 2012. 496 S., 16 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fritscher, Otto, Kontroversen um den „Mauerbach-Schatz“. Die Restitutionsverfahren von 1969 bis 1986 (= Austriaca Schriftenreihe des Instituts für Österreich). New academic press. 2012. 496 S., 16 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der ausführlichen Einleitung des Verfassers hatte Österreich zwischen 1945 und 1960 quasi wie ein Fundamt die Verwahrung von Kunstwerken und Kulturgut unbekannter Eigentümer übernommen, die der Sicherung des Eigentums und der Rückgabe der Gegenstände an die Eigentümer diente. Während bei etwa 10000 Gegenständen die Ausforschung und Rückgabe möglich war, waren 1965 noch weitere herrenlose Kunst- und Kulturgüter unbekannter Eigentümer unterschiedlich lange in Verwahrung Österreichs, die überwiegend in einem Depot des Bundesdenkmalamts Österreichs in der ehemaligen Kartause Mauerbach bei Wien gelagert waren. Sie wurden zusammengefasst als Mauerbach-Schatz bezeichnet.
Die mit ihm zusammenhängenden Fragen arbeitete der von 1964 bis 2004 als Richter (zuletzt als Senatspräsident des Oberlandesgerichts Wien) tätige und im Ruhestand nach dem Studium der Geschichte promovierte Verfasser in seiner Wiener, von Ernst Bruckmüller betreuten Dissertation des Jahres 2011 auf, die im vorliegenden Werk in gekürzter Fassung zum Abdruck gelangt ist. Sie gliedert sich außer in die Einleitung über den Gegenstand, Forschungsfragen unter Berücksichtigung der bisherigen Literatur, persönliches Interesse, Verhältnis von Justiz und Zeitgeschichte, Allgemeinwissen und Quellen in insgesamt sieben Abschnitte. Sie betreffen die Vorgeschichte zur Kunst- und Kulturgutbereinigung, den Weg zum mit schwerwiegenden Mängeln behafteten Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz von 1969 in Österreich, den Beginn der Verfahren mit der Finanzlandesdirektion als Anmeldestelle und dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als entscheidendem Gericht und der Verfahrensgestaltung durch den zwischen 1973 und 1979 mehrfach wechselnden Richter, di |
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Fritz Bauer - Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht, hg. v. Backhaus, Fritz/Boll, Monika/Gross, Raphael. Campus, Frankfurt am Main, 2014. 300 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fritz Bauer - Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht, hg. v. Backhaus, Fritz/Boll, Monika/Gross, Raphael. Campus, Frankfurt am Main, 2014. 300 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Die als Katalogband angelegte Veröffentlichung für die Ausstellung, die bis zum 7. September 2014 im Jüdischen Museum in Frankfurt am Main und danach im Thüringer Landtag in Erfurt (9. 12. 2014 - 1. 2. 2015) gezeigt wird, gibt einen instruktiven Überblick über Leben und Wirken Fritz Bauers.
1903 in Stuttgart geboren, machte er 1921 ein ausgezeichnetes Abitur und studierte anschließend Jura in Tübingen, München und Heidelberg, wo er 1925 promovierte. Schon im April 1930 wurde er zum Amtsrichter in Stuttgart ernannt. Als engagiertes Mitglied im Reichsbanner Schwarz-rot-gold und als Sozialdemokrat in enger Zusammenarbeit mit Kurt Schumacher wurde er am 23. 3. 1933 aus seinem Dienstzimmer heraus von Nationalsozialisten verhaftet und in das Konzentrationslager Heuberg gebracht. Bis zum 15. November 1933 wurde er dort und später im KZ Kuhberg in Ulm, wie auch Kurt Schumacher, in Haft gehalten. Bezeichnend für die Einsamkeit, in der er schon als Sozialdemokrat und Jude zwischen den konservativen Juristen lebte, war es, dass bei seiner Abführung aus dem Dienstzimmer die Kollegen aus ihren Zimmern traten, schweigend den Vorgang beobachteten und schweigend in ihre Zimmer zurücktraten. Während seiner Haft wurde er aus dem Beamtenverhältnis entlassen, so dass er nach seiner Haftentlassung am 15. November 1933 mit Aushilfsarbeiten in einer Rechtsanwaltskanzlei seinen Lebensunterhalt verdienen musste. Im März 1936 floh er vor einer neuen Inhaftierung nach Dänemark und später nach Schweden. Im Exil arbeitete er u. a. mit Bruno Kreisky und Willy Brandt zusammen. Ihn empfahl er nach dem Kriege an Kurt Schumacher. Bereits 1946 wollte Bauer nach Deutschland zurückkehren, jedoch musste er die Beobachtung vieler Emigranten machen, dass für den Wiederaufbau und di |
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Froesch, Hartmut, Lexikon lateinischer Abkürzungen. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2014. 160 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Froesch, Hartmut, Lexikon lateinischer Abkürzungen. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2014. 160 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie die Menschen insgesamt, so haben auch die Wörter in den verschiedenen Sprachen von ihren Anfängen an in den meisten Fällen zugenommen, so lange die Verwender noch aktiv waren. Damit stellte sich selbst in der schnellen Rede allmählich auch ein Bedürfnis nach Abkürzungen ein, das sich in der schwierigeren und oft mühsamen anzufertigenden Schrift noch verstärkte. Verkürzt aber ein Schreiber einen Text, so vermehrt er die Verständnisschwierigkeiten für den Leser zusätzlich, weil dieser für ein zweifelsfreies Verstehen nicht nur die Sprache, sondern auch noch die Abkürzungsgewohnheiten beherrschen muss.
Dieses Problem besteht auch für das Lateinische, weil, wie der lange Jahre als Lateinlehrer an einem Gymnasium tätige sachkundige Verfasser in seiner kurzen Einleitung ausführt, die Römer vor allem in gemeißelten Inschriften nahezu jedes Wort abkürzen konnten. Wenn auch dem damaligen Zeitgenossen die Auflösung der verkürzten Buchstabenfolge in einen verständlichen Text aus der alltäglichen Gewohnheit heraus im Kontext nicht besonders schwer gefallen sein mag, ist der moderne Mensch doch schon der lateinischen Sprache kaum mehr mächtig, geschweige denn ihrer Abkürzungen. Von daher ist ein Lexikon lateinischer Abkürzungen für jeden an der lateinischen Sprache Interessierten eine gewichtige Hilfe, so dass dem Verfasser großer Dank für seine Mühe geschuldet ist.
Der seine Quellen und die verwendete Literatur im Anhang nachweisende Autor und Bearbeiter hat für die Nutzer vielleicht 1800 Abkürzungen zusammengestellt, denen schätzungsweise 100000 lateinische Wörter gegenüberstehen dürften, weshalb er auch zu Recht darauf hinweist, dass sein (benutzerfreundlich mit Übersetzung dreispaltig gesetztes) Lexikon nur einen kleinen Bruchteil der insgesamt verwendeten oder bekannten Abkürzungen erf |
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Frühe Neuzeit in Deutschland 1520-1620. Literaturwissenschaftliches Verfasserlexikon, hg. v. Kühlmann, Wilhelm/Müller, Jan-Dirk/Schilling, Michael/Steiger, Johann Anselm/Vollhardt, Friedrich. Redaktion Kipf, Klaus J. Band 3 Glarean, Heinrich-Krüger, Bartholomäus. De Gruyter, Berlin 2014. XXV S. 608 Sp. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Frühe Neuzeit in Deutschland 1520-1620. Literaturwissenschaftliches Verfasserlexikon, hg. v. Kühlmann, Wilhelm/Müller, Jan-Dirk/Schilling, Michael/Steiger, Johann Anselm/Vollhardt, Friedrich. Redaktion Kipf, Klaus J. Band 3 Glarean, Heinrich-Krüger, Bartholomäus. De Gruyter, Berlin 2014. XXV S. 608 Sp. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das lobenswerte Unterfangen, das Verfasserlexikon des Mittelalters zeitlich um ein literaturwissenschaftliches Verfasserlexikon für das Jahrhundert zwischen 1520 und 1620 zu erweitern, konnte 2011 mit dem ersten, von Aal bis Chytraeus reichenden Band erfolgreich eröffnet werden. Hieran schloss sich ein Jahr später die Strecke von Clajus bis Gigas an. Sie konnte vor kurzem in einem dritten Band fortgeführt werden, der in Anlage und Aufbau der Artikel sich von seinen Vorgängern nicht grundsätzlich unterscheidet.
Er beginnt mit dem in Mollis im Kanton Glarus im Juni 1488 geborenen und in Freiburg im Breisgau am 28. März 1563 gestorbenen Editor und Kommentator antiker Schriften, Musiktheoretiker und Poeten Heinrich Glarean. In der Folge werden rund 85 Verfasser einbezogen, deren Leben und Werke auf durchschnittlich knapp sieben Spalten oder 3,5 Seiten geschildert werden. Den Beschluss bildet der in Sperenberg bei Zossen vor 1550 geborene und in Trebbin nach 1587 gestorbene Stadtschreiber, Organist und Verfasser moraldidaktischer Literatur Bartholomäus Krüger.
Als anonymes Werk einbezogen ist das Heidelberger Liederbuch. Für das Recht und seine Geschichte sind am ehesten Melchior Goldast von Haiminsfeld, Konrad Heresbach, Johannes Herold und Wolfgang Hunger bedeutsam. Möge das Werk auch in seiner zweiten Hälfte rasch und störungsfrei gelingen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Fülberth, Andreas, Riga. Kleine Geschichte der Stadt. Böhlau, Wien 2013. 307 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nahezu tausend Kilometer trennen das 1201 als Markt deutscher Kaufleute gegründete Riga an der Düna von Hamburg, dessen Recht der Ort einige Zeit später aufnahm. Trotz dieser großen Entfernung und des Wechsels an Polen im Jahre 1582, an Schweden 1651 und an Russland 1710 hatte der hansische Kaufmann sehr lange Zeit feste und tiefe Beziehungen zur heutigen Hauptstadt Lettlands. Dementsprechend ist es sehr verdienstlich, dass gut 800 Jahre nach Rigas Gründung die reiche Geschichte der Stadt auf neuestem Stand in deutscher Sprache der Öffentlichkeit präsentiert wird.
Der 1968 geborene Verfasser des vorliegenden Werkes wurde nach dem Studium der osteuropäischen Geschichte, neueren Geschichte, Nordistik und baltischen Philologie als wissenschaftlicher Mitarbeiter am historischen Seminar der Universität Münster 2001 promoviert. Danach wirkte er als Lehrbeauftragter am dortigen Institut für interdisziplinäre baltische Studien, als Postdoktorand im Kieler Graduiertenkolleg Imaginatio borealis und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Projekt der Europäischen Union am Georg-Eckert Institut für internationale Schulbuchforschung in Braunschweig. Seit Oktober 2009 ist der wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Abteilung für osteuropäische Geschichte des historischen Seminars der Universität Kiel und hat sich bereits vielfach mit der Geschichte Rigas und des Nordens befasst.
Seine kleine Geschichte des Ortes, die er kurz vor dem Jahr vorlegte, in dem Riga als Kulturhauptstadt Europas im Mittelpunkt europäischer Aufmerksamkeit steht. gliedert sich in fünf chronologisch gereihte Kapitel. Sie betreffen das mittelalterliche Riga mit der Aufnahme in die Hanse als Abschluss, das Riga des 16. und 17. Jahrhunderts, Riga unter der Herrschaft der Zaren bis zur Revolution gegen Ende des ersten Weltkriegs, die Zeit der unab |
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Gall, Lothar, Von der ständischen zur bürgerlichen Gesellschaft (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 25), 2. Auflage. Oldenbourg, München 2012. XII, 148 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Enzyklopädie deutscher Geschichte ist ein geschichtswissenschaftliches Großunternehmen des Oldenbourg Verlags nach einem einheitlichen Grundkonzept auf der Grundlage der seit 1978 in einem weiteren Rahmen (Antike, Mittelalter, Neuzeit) erscheinenden, bis zum Jahre 2013 42 oder 43 Bände aufweisenden Reihe von geschichtswissenschaftlichen Lehrbüchern und Studienbüchern des Oldenbourg Wissenschaftverlags (Oldenbourg Grundriss der Geschichte). Herausgegeben von dem auch für den weiteren Rahmen mitverantwortlichen Verfasser sollte die Enzyklopädie zunächst 100 Bände umfassen, später 110. Der erste Band wurde 1988 vorgelegt.
In der Folge erschienen bis 2006 79 Bände, darunter 1993 auch die Erstauflage des vorliegenden Bandes, bis 2012 94 Bände. Nur in Einzelfällen konnten sie während der ersten 25 Jahre eine dritte Auflage erreichen. 2004 wurde der von Rudolf Oldenbourg (1811-1903) für Bücher und Zeitschriften im Bereich Wissenschaft, Technik und Schule 1858 gegründete R. Oldenbourg Verlag, dessen Gesamtprogramm im Jahre des 150jährigen Bestehens fast 5000 lieferbare Bücher und 50 Zeitschriften umfasste, von der Gründerfamilie mit dem Oldenbourg Wissenschaftsverlag, dem Oldenbourg Schulbuchverlag, dem Bayerischen Schulbuchverlag und dem Akademie Verlag an den Cornelsen Verlag verkauft, von der mit Rückwirkung auf den 1. Januar 2013 der Oldenbourg Wissenschaftsverlag und der Akademie-Verlag durch Kauf an den Verlag De Gruyter gingen.
Nach dem Vorwort des Verfassers ist seit der Erstauflage zwar eine Fülle einzelner Aspekte des vor allem durch die französische Revolution von 1789 verschärft eingeleiteten Themas vertiefend und differenzierend behandelt worden. Dabei wurden Ausgangspunkt und Grundpositionen aber kaum verändert. In diesem Rahm |
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Geier, Stephan, Schwellenmacht. Bonns heimliche Atomdiplomatie von Adenauer bis Schmidt. Schöningh, Paderborn 2013. 485 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Durch physikalische Forschungen ergab sich im 20. Jahrhundert die Erkenntnis, dass die Kerne von früher als unteilbar geltenden Atomen durch einen Beschuss mit schnellen Teilchen verändert werden können. Am 17. Dezember gelang dabei an dem Kaiser-Wilhelm-Institut für Chemie in Berlin Otto Hahn und seinem Assistenten Fritz Strassmann der Nachweis einer gewollten Kernspaltung von Uran durch den Nachweis dadurch entstehender Spaltprodukte, was 1939 über Niels Bohr auch Physikern in den Vereinigten Staaten von Amerika bekannt wurde, von denen Enrico Fermi in Chicago die erste kontrollierte Spaltungskettenreaktion verwirklichte. In der Folge konnte mit Hilfe der von den Vereinigten Staaten entwickelten Atombombe der zweite Weltkrieg auch in Asien abgekürzt und beendet werden, so dass es die daraus gezogene politische Folgerung sein musste, wenigen Siegern die neue Technik vorzubehalten, sie möglichst vielen anderen aber zu verbieten.
Mit den sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf Deutschland befasst sich die von Gregor Schöllgen betreute, 2011 im Fach neuere und neueste Geschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg im Umfang von 839 Seiten vorgelegte Dissertation des in Astrophysik und Geschichte ausgebildeten, an der Europäischen Südsternwarte in Garching tätigen Verfassers. Nach ihrem Druck erregte sie umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Da der Verlag aber leider kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss der Herausgeber mit wenigen Zeilen auf das interessante Werk hinweisen
Gegliedert ist es nach einer kurzen Einleitung in insgesamt 15 Abschnitte. Sie beginnen mit dem mit Hindernissen erfolgenden Einstieg in die Kernenergie in Deutschland ab 1938 und verfolgen detailliert die Entwicklung in Europa und der Welt bis 1980. Dabei kann de |
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Gender Difference in European Legal Cultures. Historical Essays presented to Heide Wunder, hg. v. Gottschalk, Karin. Steiner. Stuttgart 2013. 261 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Aus unbekannten Gründen ist dem Menschen von unbekannten Kräften die Geschlechtlichkeit in Männer und Frauen sowie die Entwicklung anfangs als Kinder und schließlich als Greise vorgegeben, ohne dass der Mensch dies zu seiner Erleichterung abändern kann. Sehr lange musste er sich mit den hieraus entstehenden Folgen mehr oder weniger klaglos abfinden. Dem versucht die im späteren 20. Jahrhundert in den Vereinigten Staaten entstandene Genderforschung abzuhelfen, indem sie nach der Bedeutung des Geschlechts für Kultur, Gesellschaft und Wissenschaft fragt.
Zu den bedeutendsten deutschen Genderforscherinnen gehört die in Rieneck am 27. August 1939 geborene, in Hamburg in Geschichte, Anglistik und Philosophie ausgebildete, 1977 als Professorin für Sozialgeschichte und Verfassungsgeschichte der frühen Neuzeit an die Universität Kassel berufene, 2004 pensionierte Heide Wunder. Vor allem ihr Werk über Frauen in der frühen Neuzeit unter dem Titel Er ist die Sonn’, sie ist der Mond begründete ihre Anerkennung in diesem Bereich. Der vorliegende, von ihrer Kasseler Schülerin (1989-1997) herausgegebene Sammelband will ihre Leistungen und Verdienste besonders ehren.
Fast durchweg in englischer Sprache umfasst er nach zwei einführenden Studien insgesamt 17 Beiträge, die in zwei Abteilungen zusammengefasst sind. Sie betreffen Violence, Confessionalisation (and) Property Rights vom Spätmittelalter bis zur Morgendämmerung der Modernität einerseits und Scientification, Industrialisation (and) equal rights als Herausforderungen der Modernität andererseits. Aus vielen europäischen Ländern kommend und vielfältige Einzelaspekte beleuchtend stellen sie zahlreiche neue Einzelerkenntnisse über das Geschlecht im Recht von den Frauen vor Gericht in Venedig im 14. Jahrhundert b |
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Geraubte Mitte - Die „Arisierung“ des jüdischen Grundeigentums im Berliner Stadtkern, hg. v. Nentwig, Franziska (Ausstellungskatalog). Stadtmuseum Berlin, Berlin 2013. 80 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das nach dem Vorwort in Ausstellungen, Programmen und Veranstaltungen immer wieder auf die Geschichte und die Gestalt Berlins innerer Mitte zurückblickende Stadtmuseum Berlin ließ der Ausstellung Berlins vergessene Mitte zwischen Schlossplatz und Alexanderplatz eine Sonderschau folgen, in der erstmals im Rahmen einer Ausstellung die Schädigung Berliner Juden im Hinblick auf ihr Eigentum an Grundstücken durch den nationalsozialistisch bestimmten Staates mittels Rechtsprechung und Verwaltung thematisiert wurde, um auf dieser Grundlage die Frage zu stellen, wie sich dieses Unrecht Jahrzehnte später korrigieren lässt. Dazu vertritt der Staatssekretär für kulturelle Angelegenheiten vorweg die Meinung, dass durch die moderne Bebauung an Hand des alten Straßenverlaufs das Herz Berlins mit allen seinen historischen Bezügen für Gegenwart und Zukunft zurückgewonnen werden könnte.
Der kurze geschichtliche Rückblick zeigt dabei, dass Juden in Berlin nie in einem Getto wohnten, in der Jüdenstraße und im Großen Jüdenhof nur Siedlungsschwerpunkte hatten und als Kreditgeber, Pfandleiher und Fleischer (für koscheres Fleisch in mehr als 10 Buden) tätig waren, aber um 1350, 1446, 1510 und 1571 vertrieben wurden. 1671 gestattete Kurfürst Friedrich Wilhelm 50 jüdischen Familien aus Wien die Ansiedlung und um 1700 waren in Berlin 117 jüdische Familien ansässig. Das Emanzipationsedikt des Jahres 1812 brachte dann die Gleichstellung der Juden in fast allen Bereichen, als deren wirtschaftliche Folge Juden 1933 mindestens Grundeigentümer 225er von etwa 1200 Grundstücken in Berlins Mitte waren, als die nationalsozialistische Politik unter Adolf Hitler sich mit allen verfügbaren Mitteln gegen sie wandte.
Die damit verbundenen Maßnahmen veransc |