Clauss, Martin, Ludwig IV. der Bayer – Herzog, König, Kaiser (= kleine bayerische biografien). Pustet, Regensburg 2014. 144 S., 18 Abb., 5 Stammtaf., 3 Kart. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Clauss, Martin, Ludwig IV. der Bayer – Herzog, König, Kaiser (= kleine bayerische biografien). Pustet, Regensburg 2014. 144 S., 18 Abb., 5 Stammtaf., 3 Kart. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Zur bayerischen Landesausstellung über Ludwig IV. legt der Historiker Martin Clauss, derzeit Lehrstuhlvertreter in Chemnitz, eine Biografie des einzigen Wittelsbachers, der es im Mittelalter auf den Kaiserthron schaffte, vor. In einer inhaltlich dichten Darstellung stellt der Verfasser umfassend Leben und Werk dieses Regenten dar. Anders als derartige Überblicke bei ähnlichen Gelegenheiten, die oft viel Tradiertes der bereits erschienenen Literatur neu aufbereiten, setzt der Autor in Auseinandersetzung mit der vorhandenen Literatur eigene Akzente. Wenn dadurch die Ausführungen auch manchmal an Einleitungen zu universitären Hauptseminaren erinnern, so werden doch die komplizierten Fragen der Landes- und Reichsherrschaft ebenso dargestellt wie die Konkurrenz der römisch-deutschen Kaiser und Könige mit dem Papsttum. Sicher ist diese Darstellung für einen Mittelalter-Neuling eine überaus erfreuliche Einführung in das verwirrende Wechselspiel zwischen den bestimmenden Mächten des frühen 14. Jahrhunderts: Luxemburger, Wittelsbacher und Habsburger verfolgten ihre jeweils eigenen Interessen beim Aufbau ihrer Hausmacht. Die Stammtafeln der beteiligten Familien helfen, die engen Verbindungen nachverfolgen zu können. Die beigegebenen Karten zeigen die Entwicklung der Territorien zu verschiedenen Zeitpunkten. Zu beanstanden ist indes, wenn bei Karten als Bildnachweis nur „Haus der Bayerischen Geschichte“ angegeben ist. Das Historische Lexikon Bayerns zeigt für zwei dieser Karten die Werke auf, denen die Abbildungen entnommen sind; gern hätte man dies als Primärinformation vom Autor gelesen. Sollte er indes die Vorlagen bearbeitet haben, so hat er offensichtlich Niederbayerisches und Oberbayerisches Gebiet (S. 22/23) vertauscht.
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Coing, Helmut, Für Wissenschaften und Künste. Lebensbericht eines europäischen Rechtsgelehrten, hg., kommentiert und mit einem Nachwort versehen v. Feldkamp, Michael F.. Duncker & Humblot, Berlin 2014. 275 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Coing, Helmut, Für Wissenschaften und Künste. Lebensbericht eines europäischen Rechtsgelehrten, hg., kommentiert und mit einem Nachwort versehen v. Feldkamp, Michael F. Duncker & Humblot, Berlin 2014. 275 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Helmut Coing war einer der großen deutschen Rechtswissenschaftler und Wissenschaftsmanager des 20. Jahrhunderts, der seinem Fach eine internationale Dimension erschlossen hat. Dementsprechend ist er bereits vielfach gewürdigt worden und wird wahrscheinlich auch noch eine umfassende Biographie erhalten. Dessenungeachtet ist ihm selbst sehr dafür zu danken, dass er auch einen eigenen Lebensbericht eines europäischen Rechtsgelehrten aus subjektiver Sicht erstattet hat, der 14 Jahre nach seinem Tod vom Herausgeber nunmehr der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.
Der Herausgeber wurde in Kiel 1962 geboren und wurde nach dem Studium von Geschichte, katholischer Theologie, Pädagogik und Philosophie in Bonn bei Raymund Kottje promoviert. Das von Coing im Jahre 1990 gegen Ende seines beruflichen Werdegangs und wissenschaftlichen Wirkens verfasste Manuskript erhielt er vor einigen Jahren von Coings Tochter Marga. Coing selbst hatte die von ihm ausdrücklich gewünschte Drucklegung zu seinem Bedauern nicht mehr selbst besorgen können, so dass das inhaltlich nahezu fertige, aber redaktionell unvollkommene Manuskript nach seinem am 15. August 2000 erfolgten Tod gegen seinen Willen zunächst unbeachtet liegenblieb, bis die Fritz Thyssen Stiftung die Autobiographie des langjährigen Vorsitzenden ihres wissenschaftlichen Beirats zu einem eigenen Projekt machte und in vielfältiger Weise unterstützte, wobei Harald Steindl, der von 1976 bis 1987 als letzter persönlicher wissenschaftlicher Assistent Coings wirkte, die Edition intensiv begleitete.
Gegliedert ist die von einem lebensbejahenden, Selbstbewusstsein ausströmenden Bildnis eröffnete Darstellung in sieben Kapitel über die Jugend in der Weima |
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Constitutions of the World from the late 18th Century to the Middle of the 19th Century - Verfassungen der Welt vom späten 18. Jahrhundert bis Mitte des 19. Jahrhunderts, hg. v. Dippel, Horst, Europe 8 Constitutional Documents of Switzerland 1791-1865, Part 3 Aargau-Basel-Stadt, hg. v. Schweizer, Rainer J./Zelger, Ulrich. De Gruyter, Berlin 2014. 610 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Für die Verfassungsgeschichte der Welt ist der 12. Juni 1776 die bisher wichtigste Zäsur, weil mit der Billof Rights des Staates Virginia die formelle Verfassung als der geschrieben festgelegte Zustand des Staates beginnt. Bei jedenfalls heute 194 Staaten der Welt und ihren föderalen Gliedstaaten würde das auch bei vollständiger Konstanz bereits eine erkleckliche Zahl von Verfassungen der Welt ergeben. Da Verfassung aber im Gegensatz zur konstanten Verwaltung bekanntlich leicht vergeht, vervielfacht sich angesichts der Flexibilität oder Valatilität der politschen Gesichtspunkte die Zahl der staatlichen Verfassungen zwischen 1776 und 2014 zu einer sehr hohen, vielleicht sogar niemandem bekannten Zahl.
Es ist von daher zur Gewinneung einer allgemeinen Übersicht sehr verdienstvoll, die Verfassungen zumindest der Anfänge der formellen Verfassung zu sammeln. Wie die vorliegende Edition zeigt, sind dabei ellein für die kleine Schweiz wohl zahlreiche Bände erforderlich. Auch bei einer anscheinend alphabetischen Ordnung erscheinen in diesem Zusammenhang Aargau, Appenzell und Basel erst in Band drei.
In ihrer gelungenen Edition bieten die Herausgeber zunächst eine Einleitung zur Entwicklung des Verfassungsrechts von Bund und Kantonen in der Schweiz, die mit der im Frühjahr von derfranzösischen Besatzungsmacht oktroyierten (ersten) Verfassung der Helvetischen Republik einsetzt. Dem folgen die Abdrucke, die mit der Verfassung der Vereinigten Kantone Aargau und Baden von 1801 beginnen und schätzungsweise 60 Einzetexte bis zru Verfassung des Kantons Basel-S |
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Constructing International Law - The Birth of a Discipline, hg. v. Nuzzo, Luigi/Vec, Miloš (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main Band 273). Klostermann, Frankfurt 2012. XVI, 545 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Internationales Recht wurde bereits in dem Augenblick möglich, in dem Recht und Internationalität entstanden waren. Zu einem eigenen Fach der Rechtswissenschaft wurde es allerdings erst mit der allgemeinen Verbesserung der Infrastrukturen für die Menschen. Dementsprechend können die beiden Herausgeber die Geburt in das 19. Jahrhundert verlegen und dies im internationalen Gespräch mit Hilfe des vorliegenden Sammelbands verorten.
Dem zur Seite steht eine umfangreiche Untersuchung Luigi Nuzzos über Origini di una Scienza. Diritto internazionale e colonialismo nel XIX secolo (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte - Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 274). Klostermann, Frankfurt am Main 2012. IX, 329 S., auf die bereits hingewiesen werden konnte. Ihr nochmals vorausgegangen war eine von der Universität von Salento (Lecce) und dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte gemeinsam organisierte Tagung, die in Lecce in Apulien vom 20. bis zum 22. Mai 2009 stattgefunden hatte. Die dortigen Beiträge stellt der vorliegende Band der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die insgesamt in diesem Zusammenhang vereinigten 15 Studien werden dabei in drei Abteilungen über die geschichtlichen Grundlagen des modernen internationalen Rechts, das internationale Recht im Verhältnis zur diplomatischen Praxis und dem Kolonialismus und die Überlegungen zu einer Staatengemeinschaft mit Konfliktlösungsmöglichkeiten gegliedert. Dementsprechend beginnt etwa Martti Koskenniemi mit der Beziehung zwischen dem ius gentium und der Geburt der Moderne, legt Miloš Vec die Grundsätze der Lehre vom internationalen |
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Corpus Iuris Civilis - Die Institutionen. Text und Übersetzung, hg. v. Knütel, Rolf/Kupisch, Berthold/Lohse, Sebastian/Rüfner, Thomas., 4. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2013. XIX, 317 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die von dem oströmischen Kaiser Justinian (527-565 n. Chr.) mit Wirkung vom 30. Dezember 533 mit Gesetzeskraft ausgestatteten Institutionen sind nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber das maßgebliche Lehrbuch des römischen Rechtes, das den Anfänger einführen und zugleich eine Art rechtlicher Grammatik und systematischer Essenz des Privatrechts bieten will. Ihr Text beruht hauptsächlich auf den um 160 n. Chr. verfassten Institutionen des Gaius und daneben auf Auszügen aus Lehrwerken Rechtskundiger der Zeit des Prinzipats (z. B. Ulpian, Florentin), gelegentlich unterbrochen von Reformgesetzen Justinians. Auf Grund ihrer mehr als tausendjährigen großen Bedeutung für die Rechtswissenschaft und bis zum 20. Jahrhundert auch für die Rechtspraxis ist ihre Übersetzung in die deutsche Sprache in einer Zeit schwindender Lateinkenntnisse sehr hilfreich.
Ihr haben sich im Rahmen eines umfassenden Unternehmens Okko Behrends, Rolf Knütel, Berthold Kupisch und Hans Hermann Seiler seit dem Februar des Jahres 1985 hingebungsvoll, ausdauernd und mit großem Erfolg gewidmet. Dementsprechend konnte 1997 die erste Ausgabe des zweisprachigen Textes der Institutionen vorgelegt werden, der 1999 eine zweite und 2007 eine dritte Auflage folgen konnte. Die danach notwendig gewordene vierte Auflage bringt schon durch den Wechsel zweier der Bearbeiter eine Änderung mit sich.
Inhaltlich konnte darüber hinaus die Übersetzung in verschiedenen Einzelheiten verbessert werden wie etwa der Terminologie zu den Verwandtschaftsgraden oder den Sachkategorien. Zusätzliche Änderungen ergaben sich auch aus der im Jahre 2012 bis zu dem Band 5 der Digestenübersetzung (Bücher 28-34) fortgeschrittenen Übersetzung der Digesten. Schließlich konnten der ne |
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Crippa, Luca/Onnis, Maurizio, Wilhelm Brasse – Der Fotograf von Auschwitz, aus dem Italienischen von Genzler, Bruno. Blessing, München 2014. 336 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Crippa, Luca/Onnis, Maurizio, Wilhelm Brasse – Der Fotograf von Auschwitz, aus dem Italienischen von Genzler, Bruno. Blessing, München 2014. 336 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In dem Konzentrationslager Auschwitz wurden unter der Kommandantur Rudolf Höß‘ mehr als 500000 Menschen getötet. Ihr Leiden und Sterben wurde ebenso wie die Daten der Überlebenden bürokratisch verwaltet. Dabei war auch die Fotografie von einer gewissen Bedeutung, weshalb der in Saybusch in Galizien (nahe Auschwitz) am 3. Dezember 1917 als Sohn eines Österreichers und einer Polin geborene und ebenda am 23. Oktober 2012 gestorbene Wilhelm Brasse, der in Kattowitz als Jugendlicher eine Lehre als Fotograf begonnen hatte und als polnischer Soldat am 31 August 1940 nach seiner Gefangennahme und Entscheidung gegen einen Eintritt in die deutsche Wehrmacht in das Gefangenlager Auschwitz gebracht wurde, zu einem wichtigen Zeitzeugen wurde.
Ihn lernten die beiden Verfasser, von denen Luca Crippa nach dem Studium von Philosophie und Theologie ein Werk über die Darstellung von Hölle und Paradies in den schönen Künsten veröffentlichte und Maurizio Onnis nach dem Studium der Geschichte neben der Arbeit als Lektor zahlreiche historische Untersuchungen verfasste, kurz vor seinem Tod kennen. Unter Verwendung von Aufzeichnungen Brasses und anderen Dokumenten schrieben sie seine Lebensgeschichte auf. In Bezug auf Auschwitz besteht sie im Kern aus der Fotografie von bis zu 50000 Menschen im Rahmen des Erkenntnisdiensts der geheimen Staatspolizei, deren Ergebnis gegen Kriegsende eigentlich hätte vernichtet werden sollen, wegen der schlechten Brennbarkeit des Materials und einer persönlichen Entscheidung Brasses aber zum größten Teil erhalten blieben.
Gegliedert ist die 2013 in italienischer Sprache erschienene, mit Abbildungen des Fotografen in jungen und späten Jahren und einiger der Täter und Opfer bereicherte Darstellung nach einem Prolog über einen Nachmittag bei |
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Dahlheim, Werner, Die Welt zur Zeit Jesu. Beck, München 2013. 492 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dahlheim, Werner, Die Welt zur Zeit Jesu. 3. Aufl., C. H. Beck, München 2014. 492 S., Ill., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Zweitausend Jahre Geschichte, in deren Verlauf die europäische Lebensart sukzessive in alle Welt hinausgetragen worden ist, wären so nicht denkbar ohne zwei Fundamente: die griechisch-römische Antike und den christlichen Glauben. Schicksalhaft wiederverbunden im Reich der Karolinger, sollten sie im mittelalterlichen und neuzeitlichen Kaisertum über viele Jahrhunderte die Legitimation universaler Herrschaft liefern.
Der vorliegende, 2013 erstmalig veröffentlichte Band des Althistorikers Werner Dahlheim, der bis zu seiner Emeritierung an der Technischen Universität Berlin gelehrt hat, geht auf eigenwillige Art den Wurzeln dieser fruchtbaren Symbiose nach. Eigenwillig insofern, als sein auf die Kaiserzeit fokussierendes Buch weder eine vollständige römische Geschichte im klassischen Sinn schreibt, in deren Rahmen der christlichen Gemeinschaft eben auch ein bestimmter Stellenwert eingeräumt würde, noch eine konsistente Chronik des Christentums und seiner Entwicklung bis zum Niedergang des Imperium Romanum. Stattdessen verdichten sich viele, oft kaleidoskopisch anmutende Episoden zum Bild einer Welt, die dem Leser fern vom artifiziellen Wissenschaftsjargon, aber auch jenseits jeder Banalität in einer angenehm unaufgeregten Erzählweise nahegebracht wird.
Die Darstellung setzt ein mit dem Versuch einer Verortung des römischen Imperiums und seiner Menschen in Zeit und Raum und schwenkt anschließend in den Osten des Reiches, nach Judäa. Dort stehen das Schicksal des Jesus von Nazareth, der imperiale Anspruch des neuen Glaubens, das missionarische Wirken des Apostels Paulus - sein Erfolg „führte die Jesusbewegung endgültig aus Palästina heraus“ (S. 102) - und die Separation des Christentums vom Judentum im Brennpunkt des Interesses. Sodann erörtert der Verfasser die Grundfesten der römischen Weltordnun |
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Das „Dritte Reich“ 1933-1945, hg. v. Wollstein, Günter (= Quellen zum politischen Denken der Deutschen im 19. und 20. Jahrhundert. Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe Neuzeit 9). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013. 463 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Günter Wollsteins Idee einer repräsentativen Zusammenstellung von Quellen zum politischen Denken in der Ära des Nationalsozialismus reicht über drei Jahrzehnte zurück. Bereits 1980 hat der bis 2004 Neuere Geschichte in Köln lehrende Historiker dem Verlag entsprechendes, von ihm zusammengetragenes Dokumentenmaterial präsentiert; dass damals eine Veröffentlichung nicht zustande kam, soll in erster Linie daran gelegen haben, dass „vor allem viele willige Helfer und unentbehrliche Stützen des ‚Dritten Reichs‘ oder deren Erben sich auf den in der Bundesrepublik geltenden Autorenschutz beriefen, Abdruckrechte verweigerten und damit eine repräsentative Edition verhinderten“, was der Herausgeber noch heute „als einen empörenden Eingriff in seine Rechte als Autor an(sieht), der sich mit dieser Edition verpflichtet fühlt, in innovativer Weise die Kenntnisse über die NS-Zeit auszubauen“ (S. 52). Die aktuelle, über 150 Einzeldokumente unter 125 Nummern verzeichnende Materialsammlung sei nun „eine völlige Neufassung“, obwohl, wie ihre Durchsicht zeigt, die Schatten der Vergangenheit auch vor der Gegenwart nicht haltmachen: So durften die aus dem Sommer 1933 datierenden, unter den laufenden Nummern 18b bzw. 18c aufgenommenen Aufsätze der katholischen Theologen Mirgeler und Adam, da nicht zum Wiederabdruck freigegeben, aber vom Herausgeber als zentral wichtig erachtet, nur in Form paraphrasierender Zusammenfassungen abgedruckt werden.
Die Edition folgt der Überlegung, dass unter dem Nationalsozialismus „Aktionen gleichermaßen wie politisches Denken, das in Absichtserklärungen oder theoretischen Erörterungen zum Ausdruck kam, die praktizierte totalitäre Politik formten, setz |
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Das Briefbuch Abt Wibalds von Stablo und Corvey, hg. v. Hartmann, Martina nach Vorarbeiten von Zatschek, Heinz und Reuter, Timothy (= Die Briefe der deutschen Kaiserzeit 9, Monumenta Germaniae Historica). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. CLXXV, 323, V, 325-732, V, 733-1034 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Briefbuch Abt Wibalds von Stablo und Corvey, hg. v. Hartmann, Martina nach Vorarbeiten von Zatschek, Heinz und Reuter, Timothy (= Die Briefe der deutschen Kaiserzeit 9, Monumenta Germaniae Historica). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. CLXXV, 323, V, 325-732, V, 733-1034 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Niederlothringen im Frühjahr 1098 als Sohn eines Ministerialen der Abtei Stablo geborene, unter Rupert von Deutz in Lüttich ausgebildete, mit 19 Jahren in das Kloster Waulsort bei Namur eingetretene, in Monastir am 19. Juli 1158 auf dem Rückweg aus Byzanz als Gesandter Friedrich Barbarossas gestorbene Wibald von Stablo wurde am 16. November 1131 zum Abt der benediktinischen Reichsabtei Stablo-Malmedy gewählt und stieg 1137 unter Kaiser Lothar III. für kurze Zeit auch zum Abt von Monte Cassino auf. Im Jahre 1138 trat er für den staufischen Königskandidaten Konrad und gegen den Welfen Heinrich den Stolzen ein. Wenig später unterstützte er Konrad III. in der Hofkanzlei und wurde am 20. Oktober 1146 Abt der eigentlich im Einflussbereich der Welfen liegenden Reichsabtei Corvey.
Als zentrales Dokument seiner Tätigkeit in der königlichen Kanzlei ist ein umfangreiches Briefbuch überliefert. Das am Anfang unvollständige Autograph mit 161 Blättern befindet sich derzeit im Staatsarchiv Lüttich, wobei sieben der rund 450 Stücke auch in Parallelüberlieferung erhalten sind. Die Erstausgabe von 1724 sammelte im Unterschied zur vorliegenden, Vorarbeiten Heinz Zatscheks und Timothy Reuters zu einem wichtigen Endergebnis führenden Edition der ein umfangreiches Itinerar bietenden Erstherausgeberin des Briefbuchs alle erreichbaren Briefe von Wibald, an Wibald und teilweise auch über Wibald.
Die Bearbeiterin stellt ihrer Ausgabe eine vorzügliche Einleitung voran, die insbesondere die Wibald verfügbaren Bibliotheken und Texte untersucht, zu denen auch die Digesten gezählt werden können. Die Ausgabe beginnt mit einem Brie |
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Das evangelische Pfarrhaus im deutschsprachigen Südwesten, hg. v. Schwarzmaier, Hansmartin/Wennemuth, Udo/Krüger, Jürgen (= Oberrheinische Studien 32). Thorbecke, Ostfildern 2014. 355 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das evangelische Pfarrhaus im deutschsprachigen Südwesten, hg. v. Schwarzmaier, Hansmartin/Wennemuth, Udo/Krüger, Jürgen (= Oberrheinische Studien 32). Thorbecke, Ostfildern 2014. 355 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber veranstaltete die Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein in Verbindung mit dem Verein für Kirchengeschichte in der evangelischen Landeskirche in Baden am 11. Februar 2012 eine Tagung zum Thema Das evangelische Pfarrhaus im deutschsprachigen Südwesten, an der fast 100 Interessierte Teil nahmen. Die dabei gehaltenen fünf Vorträge erweiterten sich im interdisziplinären Gespräch auf insgesamt 15 Studien. Sie stellt der vorliegende Band zwei Jahre später der Allgemeinheit zur Verfügung.
Eingeleitet wird das interessante Sammelwerk durch Udo Wennemuth, der das evangelische Pfarrhaus in regionalgeschichtlicher Perspektive umreißt. Danach bietet Christoph Schneider-Harpprecht einführende Überlegungen zu einer Kulturgeschichte des evangelischen Pfarrhauses als einer sozialen Institution im Wandel der Zeiten, während Hermann Ebner eine Begriffsgeschichte mit dem 13. Juni 1525 als Ausgangspunkt und der Mitte des 19. Jahrhunderts als Ergebnis erstellt. In der Folge gehen die Beiträge auf so vielfältige Gegebenheiten wie die Pfarrfrauen, das Haus des Pfarrers, die Musik, Vernetzungen, die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, Johann Friedrich Oberlin im Steintal in den Vogesen, das Pfarrhaus in Württemberg und in Baden, die 68er und die Netzwerke ein.
Veranschaulicht sind die dabei erzielten weiterführenden Erkenntnisse durch zahlreiche Abbildungen, abgeschlossen durch biografische Anmerkungen zum Thema seitens Konrad Krimms. Ein Orts- und Personenregister von Aachen (806) bis Zwingli schließt den reichen Inhalt auf. Insgesamt kann der Band den wertvollen Beitrag unter Beweis stellen, den die evangelische Kirche durch das meist an repräsentativer Stelle des einz |
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Das Frankenberger Stadtrechtsbuch, bearb. v. Eckhardt, Wilhelm A. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 13, Quellen zur Rechtsgeschichte der hessischen Städte 8). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2014. XLII und 189 S., 1 farbige Kart. Besprochen von Reinhard Schartl. ZIER 4 (2014) 33. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Frankenberger Stadtrechtsbuch, bearb. v. Eckhardt, Wilhelm A. (=Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 13, Quellen zur Rechtsgeschichte hessischer Städte Bd. 8), Marburg 2014, XLII, 189 S., 1 farbige Karte.
Der Bearbeiter, langjähriger Mitarbeiter und Leiter des hessischen Staatsarchivs Marburg, legt zur Fortsetzung der Quelleneditionen hessischer (zur Landgrafschaft Hessen gehörender mittelhessischer und nordhessischer) Städte eine ausführliche Edition des 1493 verfassten Frankenberger Stadtrechtsbuchs vor, das in zwei Handschriften von etwa 1500 und 1580 der Universitätsbibliothek Kassel und in einer Alsfelder Abschrift (nach 1556) überliefert ist und erstmals 1748 gedruckt wurde. In einer umfangreichen Einleitung stellt Eckhardt dar, dass dieses Stadtrecht nicht nur zwischen 1493 und 1509 mit einigen, eher nebensächlichen Änderungen in Alsfeld übernommen wurde, sondern auch das um 1500 in Oberhessen geltende Recht insgesamt widerspiegelt. Zu dem Verfasser des Stadtrechts, Johannes Emmerich, weist Eckhardt neue biografische Erkenntnisse nach: Er ist zwischen 1454 und 1459 als Student in Erfurt und Leipzig zu finden, nahm am hessischen Bruderkrieg teil, bevor er neben dem Schöffenamt bis zu seinem Tod 1494 sehr wahrscheinlich wie sein Vater laufend unterschiedliche Ämter bekleidete. Eingehend beschreibt Eckhardt, inwieweit Johannes Emmerich den Schwabenspiegel und das Kleine Kaiserrecht als Vorlagen benutzte. Die Bezugnahmen auf das römische Recht waren noch geringer als solche auf das kanonische Recht. Einen nachweisbaren Einfluss der beiden Gerichtsordnungen Landgrafs Ludwig I., deren ältere der Bearbeiter mit guten Gründen früher, als bisher angenommen worden ist, auf die Zeit vor dem 26. September 1442 datiert, sieht er nicht. Daneben verarbeitete Johannes Emmerich vor allem den Frankenberger Gerichtsgebrauch. Daran schließt Eckhardt einige inhaltliche Analysen des Stadtrechts an und hebt eingangs hervor, dass |
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Das Frankenberger Stadtrechtsbuch, bearb. v. Eckhardt, Wilhelm A. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 13, Quellen zur Rechtsgeschichte der hessischen Städte 8). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2014. XLII und 189 S., 1 farbige Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Frankenberger Stadtrechtsbuch, bearb. v. Eckhardt, Wilhelm A. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 13, Quellen zur Rechtsgeschichte der hessischen Städte 8). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2014. XLII und 189 S., 1 farbige Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Frankenberg auf einem Berg an einer Furt über die Eder nördlich des Burgwalds ist mit gegenwärtig knapp 18000 Einwohnern ein wirtschaftliches Mittelzentrum im nördlichen Hessen. Anscheinend war der bereits früh befestigte Ort schon in den karolingischen Kämpfen mit den Sachsen (772-804) bedeutsam. Vermutlich legte Landgraf Hermann II. von Thüringen zwischen 1238 und 1240/1241 auf vorher Battenberger Grund als Gegengewicht zu dem Mainz zugehörigen Battenberg neben einer Burg eine Stadt an, die zwar rasch an Bedeutung gewann, aber am 9. Mai 1476 durch Brand bis auf ein um 1240 erbautes Steinhaus so stark zerstört wurde, dass nur allmählich ein Wiederaufbau gelang.
Gleichwohl wurde 1493 ein Stadtrechtsbuch niedergeschrieben, das nach der Einleitung des verdienstvollen Bearbeiters von mehr als nur lokaler Bedeutung ist, weil es wenig später in Alsfeld von dem Notar Heinrich Bücking weitgehend wörtlich übernommen wurde (auf dem nach den ansprechenden Vermutungen des Bearbeiters zwischen 1500 und 1509 verfassten, verlorenen „alten stadt roden buch“ beruhende erhaltene Handschrift erst nach 1556 entstanden), so dass es - trotz unterschiedlicher, vom Bearbeiter sorgfältig registrierter Abänderungen von Einzelheiten für Alsfeld - insgesamt in Oberhessen um 1500 geltendes Recht widerspiegelt. Sein als Sohn des Tuchhändlers und Bürgermeisters Heinrich Emmerich erweisbarer Verfasser wurde nach den Erkenntnissen des Bearbeiters als Johannes Emmerici de Franckenberch im Wintersemester 1454 an der Universität Erfurt immatrikuliert, wechselte im Sommersemester 1457 an die Universität Leipzig, erscheint im Sommersemester 1459 unter den geprüften baccalauri |
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Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung, hg. v. Schneider, Hans-Peter/Kramer, Jutta, Band 21 (Artikel 83 bis 85), bearb. v. Kramer, Jutta. Klostermann, Frankfurt am Main 2013. XLVII, 652 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das Grundgesetz ist die bisher am längsten geltende formelle Verfassung des Staates „Deutschland“. Über diese zeitliche Qualität hinaus hat es im Laufe der Zeit auch inhaltlich besondere Bedeutung für das gesamte öffentliche wie private Leben in Deutschland gewonnen. Von daher hat seine geschichtliche Erschließung große Bedeutung.
Im Rahmen des Deutschen Instituts für Föderalismusforschung in Hannover hat dessen geschäftsführender Direktor vor vielen Jahren die Dokumentation der Entstehung des Grundgesetzes in Angriff genommen. Sie ist auf 32 Bände (4,5 Artikel pro Band im Durchschnitt) angelegt und sieht ihren besonderen Reiz in der Herausgabe von bisher nur schwer zugänglichem, zum großen Teil noch unveröffentlichtem Quellenmaterial und in dessen sachlicher und thematischer Zuordnung zu den Artikeln des Grundgesetzes in der am 23. Mai 1949 in Kraft getretenen Fassung. Angestrebt ist in chronologischer Reihenfolge die Aufnahme aller im Verlauf der Verfassungsberatungen 1948/1949 entstandenen amtlichen Materialien (Protokolle, Drucksachen u. s. w.) des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee und des Parlamentarischen Rates sowie weiterer einschlägiger Dokumente aus deutschen Archiven.
Nach Ausweis des Karlsruher Virtuellen Katalogs, in dem das Vorhaben zumindest dem flüchtigen Nutzer nur schwach vertreten scheint, liegen bisher zehn Bände bzw. Teilbände vor, deren Nennung in jedem Band den Interessenten den raschen Überblick erleichtern könnte. Band 9 (1995) enthält die Artikel 29 und 118 sowie den gestrichenen Artikel 24 über Gebietsabtretungen, Band 10 (1996) die Artikel 30 bis 37 sowie den gestrichenen Artikel 40 über innerdeutsche Vereinbarungen der Länder, Band 25 (1997) die Artikel 105 bis |
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Das Kabinett Ehard III 18. Dezember 1950 bis 14. Dezember 1954, Band 1 20. 12. 1950-28. 12. 1951, Halbbände 1 und 2, bearb. v. Braun, Oliver. (= Die Protokolle des bayerischen Ministerrats 1945-1954). Oldenbourg, München 2014. 1440 S., 4 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Kabinett Ehard III 18. Dezember 1950 bis 14. Dezember 1954, Band 1 20. 12. 1950-28. 12. 1951, Halbbände 1 und 2, bearb. v. Braun, Oliver. (= Die Protokolle des bayerischen Ministerrats 1945-1954). Oldenbourg, München 2014. 1440 S., 4 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. ZIER 4 (2014) 83.
Der in Bamberg am 10. November 1887 geborene und in München am 18. Oktober 1980 gestorbene Hans Ehard trat nach dem Studium der Rechtswissenschaft in München und Würzburg und der Promotion sowie dem Kriegsdienst als Mitglied der Bayerischen Volkspartei in das Justizministerium Bayerns ein, war als Staatsanwalt im Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler 1924 wegen dessen Putschversuchs Untersuchungsführer und Anklagevertreter, wechselte 1933 nach der Ernennung Hans Franks zum Justizminister Bayerns an das Oberlandesgericht München, wo er am 1. September 1933 Senatspräsident, 1937 zusätzlich Vorsitzender des Erbhofgerichts München und 1941 Vorsitzender des Deutschen Ärztegerichtshofs München wurde. Nach dem zweiten Weltkrieg trat er in die Christlich Soziale Union ein, wurde bereits 1945 (kurz) Justizminister und wurde am 21. Dezember 1946 zum Ministerpräsidenten Bayerns gewählt, der zunächst der Regierung aus einer Koalition von CSU, SPD und WAV vorstand. Nach der Landtagswahl des Jahres 1950 mit herben Verlusten für die CSU bildete er eine große Koalition mit der zwar mehr Stimmer, aber weniger Mandate erhaltenden SPD sowie dem BHE und blieb bis zum 14. Dezember 1954 Ministerpräsident.
Für dieses Kabinett Erhard III sind nach der klaren Einleitung des Bearbeiters insgesamt 241 Ministerratsprotokolle überliefert, von denen im vorliegenden Editionsband 77 abgedruckt sind. Im Vergleich zum Regierungsjahr 1950 des Kabinetts Ehard II sind Zahl und Umfang erkennbar gestiegen, wobei die die politischen Rahmenbedingungen eine bemerkenswert große Zahl von 13 außerordentlichen Sitzungen des Ministerrats in der Staatskanzlei in der Prinzregentenstraße 7 bewir |
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Das Kloster Fulda und seine Urkunden. Moderne archivische Erschließung und ihre Perspektiven für die historische Forschung, hg. v. Zwies, Sebastian (= Fuldaer Studien 19). Herder, Freiburg im Breisgau 2014. XI, 381 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Kloster Fulda und seine Urkunden. Moderne archivische Erschließung und ihre Perspektiven für die historische Forschung, hg. v. Zwies, Sebastian (= Fuldaer Studien 19). Herder, Freiburg im Breisgau 2014. XI, 381 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ernst Friedrich Dronke veröffentlichte im Jahre 1844 Traditiones et Antiquitates Fuldenses (nicht wie auf S. 9 Fuldensis) und 1850 einen Codex Diplomaticus Fuldensis und „schlug“ damit „erste Schneisen“ in die Urkundenbestände des bedeutenden hessischen Klosters Fulda unter Berücksichtigung der beeindruckenden kopialen Überlieferung. Unter Verwertung der Vorarbeiten Michael Tangls konnte Edmund Ernst Stengel 1913 einen ersten Teilband eines beeindruckenden Fuldaer Urkundenbuchs vorlegen, in dem dann bis 1958 529 Urkunden identifiziert wurden, die bis zum Jahre 802 reichten. Da nach seinem Tode die Suche nach einem neuen Bearbeiter des umfangreichen Materials erfolglos blieb, konzentrierte sich die Historische Kommission für Hessen auf die Edition des in der Mitte des 12. Jahrhunderts entstandenen kopialen Codex Eberhardi, die Heinrich Meyer zu Ermgassen nach nahezu 30 Jahren 2007 abschließen konnte.
Weil eine Bearbeiterin oder ein Bearbeiter jedoch auch unter diesen Voraussetzungen „bei weitem nicht in Sicht“ war, die hessischen Staatsarchive aber seit 2000 über eine moderne internetfähige Archivdatenbank zur Erschließung von Archivgut (das Hessische Archiv-Dokumentations- und Informationssystem HADIS) verfügten und seit 2004 eine hochwertige digitale Bildaufnahmetechnik im Staatsarchiv Marburg im Einsatz war, bot es sich ersatzweise an, die Fuldaer Urkunden als Reproduktionen im Internet zu zeigen und datenbanktechnisch möglichst gut recherchierbar aufzubereiten. Das bedeutete die Zurückstellung des ursprünglichen Projekts Fuldaer Urkundenbuch unter Einbeziehung der kopialen Überlieferung zu Gunsten des pragmatischen Schrittes der Konzentration auf den seit 1874 im Hessischen Staatsar |
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Das Münchner Weltgerichtsspiel und Ulrich Tenglers Büchlein vom jüngsten Gericht, hg. v. Schulze, Ursula (= Relectiones 2). Hirzel, Stuttgart 2014. XXVIII, 173 S., 4 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Münchner Weltgerichtsspiel und Ulrich Tenglers Büchlein vom jüngsten Gericht, hg. v. Schulze, Ursula (= Relectiones 2). Hirzel, Stuttgart 2014. XXVIII, 173 S., 4 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Die Berliner Germanistin legt den Text des 1510 in München aufgeführten ‚Weltgerichtspieles‘ und den Druck Ulrich Tenglers von 1512 vor. Trotz der Vielzahl verfügbarer Digitalisate und Nachdrucke von Tenglers Schriften hat der Druck seine Berechtigung, denn er stellt in handlicher Form zwei Texte aus der reichhaltigen Weltspielüberlieferung zusammen, bei denen eine Verbindung erkennbar ist. Die Einführung zu den Endzeitvorstellungen mit Würdigung der Motive, der Ikonographie und den literarischen Weltgerichtsdarstellungen stellt den Forschungsstand im Überblick dar. Nach einem Ausblick auf die Grundstruktur und Varianten der Weltgerichtsspiele folgt die Wiedergabe der beiden edierten Texte. Bereits in ihren Editionen der Berliner und Churer Weltgerichtsspiele hat die Autorin wesentliche Beiträge zur Erforschung der Weltgerichtsspiele geliefert. Die Edition des Münchner Weltgerichtsspieles knüpft an diese Arbeiten an. Nachdem lange Jahre hindurch eine bislang nicht erschienene Edition dieses Textes durch Rolf Bergmann und Hans Blosen angekündigt worden war, ist die vorliegende Arbeit zu begrüßen. Wie die Herausgeberin 2004 anläßlich der „synoptischen Gesamtausgabe“ der deutschen Weltgerichtsspiele durch Hansjürgen Linke zu Recht festgestellt hat, ist diese Ausgabe „unangemessen und wenig effektiv“ und besitzt „für die weitere Forschung nur sehr begrenzten Wert“. Es war daher naheliegend eine Ausgabe zu schaffen, die üblichen Editionsstandards Rechnung trägt. In Fußnoten bei den jeweiligen Versen gibt Schulze die Lesereinträge an den Rändern an, denen Linke 1998 eine gesonderte Veröffentlichung gewidmet hatte. Hierbei löst Schulze, anders als Linke, die Kürzungen in den Texten auf. Deutlich werden in der Edition die Ergänzungen in dem M |
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Das Preßburger Protocollum Testamentorum 1410 (1427)-1529. Teil 2 1487-1529, hg. v. Majorossy, Judit/Szende, Katalin (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung Fontes iuris Band 21, 2). Böhlau, Wien 2014. 572 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Fontes iuris wurden am 4. Dezember 1946 durch Beschluss der österreichischen Akademie der Wissenschaften als dritte Abteilung der Fontes rerum Austriacarum gegründet. Seitdem sind dort 23 Bände erschienen, darunter seit 1989 vier von insgesamt geplanten sieben Bänden der Wiener Stadtbücher und im Jahre 2010 der erste Teil des ältesten Preßburger Protocollum Testamentorum aus dem Stadtarchiv Preßburg (Bratislava). Dem folgt nunmehr der bereits zwei Jahre nach Erscheinen des ersten Teiles von den gleichen Herausgeberinnen fertiggestellte zweite, durch fünf Schwarz-weiß-Abbildungen und eine Liste der Testatoren abgerundete, nach dem Klappentext 395 fast ausschließlich letztwillige Verfügungen betreffende Einträge enthaltende Teil, dem sich noch ein in Arbeit befindlicher Registerband anschließen soll. Damit wird ein bedeutendes Stadtbuch der Allgemeinheit in aktueller wissenschaftlicher Form zur vor allem auch vergleichenden Verwertung zur Verfügung stehen.
Die von András Kubinyi (1929-2007) auf den Text aufmerksam gemachten Herausgeberinnen stellen der Edition Danksagungen, Erläuterungen zur Edition (mit Abkürzungsverzeichnis) und ein Verzeichnis der im zweiten Teilband verwendeten Literatur voraus. Ihre sorgfältige Edition beginnt mit einem Geschäft des Georg Kochermacher vom 18. Oktober 1487 als laufende Nummer 450. Sie endet mit einem einen Hinweis auf Willensvollstrecker enthaltenden Geschäft des Hans Paxsweil von etwa 1529 (ohne Jahr, Monat und Tag) unter der Nummer 844.
Die Blätter 429r-456 sind leer. Dementsprechend sind pro Blatt im Durchschnitt zwei Geschäfte (bzw. Testamente) verzeichnet. Bei einer Laufzeit von mehr als hundert Jahren bedeutet dies im Durchschn |
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Das Zisterzienserkloster Salem im Mittelalter und seine Blüte unter Abt Ulrich II. von Seelfingen (1282-1311), hg. v. Rösener, Werner/Rückert, Peter (= Oberrheinische Studien 31). Thorbecke, Ostfildern 2014. 263 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Zisterzienserkloster Salem im Mittelalter und seine Blüte unter Abt Ulrich II. von Seelfingen (1282-1311), hg. v. Rösener, Werner/Rückert, Peter (= Oberrheinische Studien 31). Thorbecke, Ostfildern 2014. 263 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Salem gehört zu den kleinen Orten mit großer Bedeutung in Deutschland. Werner Rösener hat sich ihm bereits 1974 eindringlich und weiterführend in seiner wichtigen Untersuchung Reichsabtei Salem. Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte des Zisterzienserklosters von der Gründung bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts gewidmet. Dementsprechend wird es in dem kurzen Vorwort Konrad Krimms als des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein als Glücksfall angesehen, dass die Tagung der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein und der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württembergs in Salem im Jahre 2011 ihn und den ebenso anerkannten Zisterzienserforscher Peter Rückert für die Form von Programm und Diskussion gewinnen konnten.
Als gemeinsame Herausgeber stellen beide im e geschmackvoll gestalteten Sammelband die seinerzeit vorgetragenen neuen Erkenntnisse der Allgemeinheit zur Verfügung. Dabei folgen der Einführung Werner Röseners insgesamt 11 Referate. Sie beginnen mit Peter Rückerts Untersuchung über die Gestaltung zisterziensischer Kulturlandschaft als heilsgeschichtliches Programm (von Salmannsweiler zu Salem) und enden mit Alberich Martin Altermatts Studie über Zisterzienserliturgie in Salem im Mittelalter.
In diesem weiten Rahmen werden etwa Ulrich II. von Seelfingen als Abt, die kaiserliche Schirmvogtei, die Grundzüge der wirtschaftlichen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Grangienwirtschaft, die Stadthöfe Salems, das Salemer Münster und die Architektur der Zisterzienser um 1300, sakrale Schätze des Klosters im Kontext zisterziensischer Sakralkultur, die Salem unterstellten Frauenklöster, Skriptori |
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David, Joseph E., Jurisprudence and Theology in Late Ancient and Medieval Jewish (= Studies in the History of Law and Justice 2). Springer, 2014. XVII, 182 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen David, Joseph E., Jurisprudence and Theology in Late Ancient and Medieval Jewish Thought (= Studies in the History of Law and Justice 2). Springer, 2014. XVII, 182 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie das Recht in frühen Tagen der Menschheit entstanden ist, lässt sich in Ermangelung konkreter Quellen vermutlich niemals sicher ermitteln. Ebenso wahrscheinlich ist allerdings ein gewisser Zusammenhang von Jurisprudenz und Theologie während langer Zeiten bis in die unmittelbare Vergangenheit. Von daher verdient die vorliegende Studie ungeteilte Aufmerksamkeit aller an diesen Zusammenhängen besonders Interessierter.
Sein Verfasser ist an der Universität Oxford in der Fakultät für orientalische Studien tätig. Im mit Jerusalem verbundenen Vorwort teilt er mit, dass sein Werk auf seine philosophische, im Schriftenverzeichnis aber nicht erkennbar ausgewiesene Dissertation über Knowing the Word of God – Error, Analogy, Memory and Transmission in Eary Medieval rabbinic Thought zurückgeht, die er unter der Betreuung Moshe Halbertals im Department of Jewish Thought an der Hebräischen Universität Jerusalem verfasste. Während seiner Studien von Philosophie und Recht war ihm die beschränkte Nähe der modernen Rechtswissenschaft zu vormodernen, außerwestlichen religiösen Rechtssystemen besonders aufgefallen, so dass er sich vertieft um Abhilfe bemühte.
Unter dieser Zielsetzung befasste er sich im Rahmen der Vorstellung von halakhah als Gottes Wort vor allem mit der rechtlichen Erörterung und Begründung sowie mit der Frage von Wissen und Erinnerung. Dementsprechend gliedert sich seine Untersuchung in einen Teil Legal Reasoning, in dem er die Vergleichbarkeit des jüdischen und islamischen Rechtssystems, Irrtum und Toleranz, ungeklärte Erörterungen, Recht und Gewalt und vieles andere untersucht, und in einen zweiten Teil über Knowing and Remembering, der sich vor allem mit Memory und Knowledge befasst. Im Ergebnis gelangt der vereinzelt auc |
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Davidson, Alastair, The Immutable Laws of Mankind. The Struggle for Universal Human Rights. Springer Netherlands, Dordrecht 2012. XXXVIII, 520 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Davidson, Alastair, The Immutable Laws of Mankind. The Struggle for Universal Human Rights. Springer Netherlands, Dordrecht 2012. XXXVIII, 520 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auch wenn im unabänderlichen Lauf der Zeit alles fließt, sucht der Mensch ebenso unaufhörlich nach Konstanten seiner Welt. Zu ihnen lassen sich für jeden Menschen an jedem Ort in jedem Augenblick geltende Rechte zählen, wenn es sie gibt, indem sie gefunden und anerkannt oder geschaffen und verwirklicht werden. Allerdings lehrt die geschichtliche Betrachtung, dass vielleicht alles einen Anfang hat, mag er auch noch so weit zurückliegen, und damit auch eine eigene Entwicklung.
Sie für die Menschenrechte nachzuzeichnen, versucht der an der Monash University in Melbourne tätige, nach seinem eigenen Vorwort von Peter Leuprecht als einem früheren Vorsitzenden der Europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg und von dem zwischen 1976 und 2005 am Europarat tätigen Pierre-Henri Imbert (1999-2005 Director General for Human Rights) angeregte Verfasser. Hingewiesen auf die französische Revolution von 1789 und die ältere christliche Tradition, begab er sich auf einen langen und mühsamen, jedoch auch für ihn sehr lehrreichen Forschungsweg. An dessen Ende legt er eine in 12 Kapitel gegliederte Bilanz vor.
Sie beginnt mit der rechtlosen Welt des mittelalterlichen Alttagslebens, wendet die Augen mit der Reformation nach oben, betrachtet mit Einschluss Amerikas, Indiens und Chinas die neue Welt und stößt von hier aus auf die französische Revolution, an deren Ende allerdings der Nationalismus triumphiert. Danach nimmt der Autor bei Rousseau den Faden neu auf, erörtert die Stellung der Arbeiterklasse, der Frauen und der Sklaven, sieht im Völkermord in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, in der Vendée, auf dem Balkan, in der Türkei, in Bulgarien, Armenien und im Holocaust ein einigendes Band und endet nach Forschungen zum 19. Jahrhundert (Marxismus, |
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Davies, Bill, Resisting the European Court of Justice. West Germany’s Confrontation with European Law, 1949-1979. Cambridge University Press, Cambridge 2012. XIX, 248 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Davies, Bill, Resisting the European Court of Justice. West Germany’s Confrontation with European Law, 1949-1979. Cambridge University Press, Cambridge 2012. XIX, 248 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Bundesrepublik Deutschland zählte in den ersten Jahren nach dem zweiten Weltkrieg zu den Befürwortern einer europäischen Einigung, ohne dass eindeutig feststeht, in welchem Umfang ihre Mitwirkung frei von äußerem Einfluss geschah. Mit ihrer Entscheidung waren eindeutige Vorteile verbunden, die aber nie frei von Nachteilen und Einschränkungen sein konnten. Dies muss sich umso deutlicher zeigen, je größer der europäische Staatenverbund wird und je mehr folglich die Möglichkeiten der Gestaltung seitens eines einzelnen Mitgleidstaats schrumpfen.
Der Verfasser hat sich mit dieser Problematik im vorliegenden Werk auf dem besonderen Feld der nationalen und europäischen Gerichtsbarkeit befasst. Ausgebildet am King’s College in London wurde er wenig später zum Assistenzprofessor in Justice, Law and Society an die School of Public Affairs an die American University in Washington, DC. berufen. Mehrere Veröffentlichungen in Aufsatzform haben ihn als vorzüglichen Sachkenner erwiesen.
Gegliedert ist die vorliegende, mit einem Bild des leeren Sitzungssaals des Gerichtshofs geschmückte Studie in insgesamt fünf Abschnitte. Sie betreffen die Vorgeschichte zwischen Souveränität und Integration, die Annäherung an die als Konstitutionalisierung des europäischen Rechts beschriebene Entwicklung in drei Stufen von 1949 bis 1963, von 1963 bis 1969 und von 1970 bis 1974 (Solange Era), die zugehörige öffentliche Meinung in Westdeutschland, die Reaktion der westdeutschen Regierung und die nationalen und internationalen Antworten auf die Solange-Entscheidung. Im Ergebnis wird sich zeigen, dass die deutsche Gerichtsbarkeit in der Form des Bundesverfassungsgerichts die Konfrontation mit dem Gerichtshof der Europäischen Union weder suchen noch erfolgreic |
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Dehaene, Stanislas, Denken – Wie das Gehirn Bewusstsein schafft, aus dem Amerikanischen v. Reuter, Helmut. Knaus Verlag, München 2014. 476 S. Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dehaene, Stanislas, Denken – Wie das Gehirn Bewusstsein schafft, aus dem Amerikanischen v. Reuter, Helmut. Knaus Verlag, München 2014. 476 S. Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Bewusstsein eines Menschen lässt sich verstehen als bewusste Zugänglichkeit von Wahrnehmungen und Überlegungen dieses Menschen, von denen er anderen berichten kann. Trotz allen bisher gewonnenen Wissens und aller wissenschaftlichen Fortschritte ist auch der Gegenwart noch ungewiss, wie Bewusstsein entsteht und wie es sich größenmäßig zum Unbewussten verhält. Deswegen müssen jedem Interessierten neue Einsichten hierüber willkommen sein.
In dem vorliegenden Werk beschäftigt sich der in Roubaix 1965 geborene, für experimentelle kognitive Psychologie am Collège de France tätige Verfasser mit diesen Fragen und stellt fest, dass unterhalb des kleinen Bewusstseins viele besondere parallel tätige neuronale Module beständig zusammenwirken und suchen, vergleichen und bilden. Anscheinend wird bei Notwendigkeiten längeren Wahrens von Teilergebnissen Bewusstsein erforderlich. Daraus schließt der Verfasser, dass bewusste Verarbeitung nur erfolgt, wenn bei einer Reizverarbeitung ausgedehnte Netzwerke gemeinsam tätig werden.
Ob demgemäß auch Tiere ein Bewusstsein haben, ist ungeklärt. Vielleicht setzt Bewusstsein die grundsätzliche Möglichkeit sprachlicher Fassung voraus. Notwendig ist in jedem Fall Aufmerksamkeit, selbst wenn Bewusstsein nur eine bescheidene Oberfläche eines größeren, aber bislang unzugänglichen Unbewusstseins unter Unterbewusstseins bildet.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Der ‚Arme Konrad‘ vor Gericht. Verhöre, Sprüche und Lieder in Württemberg 1514. Begleitbuch und Katalog zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, bearb. v. Rückert, Peter unter Mitarbeit von Heck, Andrea. Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart 2014. 284 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der ‚Arme Konrad‘ vor Gericht. Verhöre, Sprüche und Lieder in Württemberg 1514. Begleitbuch und Katalog zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, bearb. v. Rückert, Peter unter Mitarbeit von Heck, Andrea. Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart 2014. 284 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am Anfang des Monats Mai des Jahres 1514 kam es nach von Unwettern und Missernten gekennzeichneten Jahren im Herzogtum Württemberg zu Unruhen unter Bauern. Auslöser waren Einschränkungen von Rechten und Erhöhungen von Abgaben in der Form der Verringerung der Maßgewichte durch den seit 1511 mit der Nichte Sabina von Bayern Kaiser Maximilians verheirateten Herzog Ulrich (1487-1550), dessen aufwendige Hofhaltung die Schulden des Landes so sehr vermehrt hatten, dass sich 1514 das Defizit auf 70 Prozent der Einnahmen belief. Hie statt der Arm Conratt schrie dabei beispielsweise Conrad Metzler aus Pfaffenhofen im Zabergau von der Brücke bei der Kirche, wer in den ‚armen Konrad‘ geloben wolle, solle zu ihm kommen und ihm folgen, und Gaispeter aus Beutelspach ließ neu eingeführte Gewichte vor aller Augen in der Rems untergehen.
Als die Bewegung sich wie ein Flächenbrand ausbreitete, bot der Herzog Verhandlungen an und berief für Ende Juni nach Stuttgart einen Landtag ein, auf dem auch Vertreter der Bauern ihre Beschwerden vorbringen sollten. Wenig später verlegte der später vom Herzog hingerichtete Tübinger Vogt Konrad Breuning – wegen der größeren Sicherheit – den hergebrachten Landtag nach Tübingen, während die Vertreter der Bauern in Stuttgart vergeblich auf den Herzog warteten. Der in Tübingen unter Vermittlung kaiserlicher Gesandter vereinbarte Vertrag von Tübingen vom 8. Juli 1514 sah eine Übernahme der Schulden des Herzogs gegen Sicherung bedeutsamer Mitspracherechte der Landschaft vor, legte aber in einem Artikel auch die Todesstrafe für Aufrührer oder Empörer fest, so dass in der Folge zahlreiche Bauer |
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Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, Band 4 Prozessrecht, hg. v. Mausen, Yves/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck u. a. Böhlau, Köln 2014. XVIII, 361 S. Besprochen von Gunter Wesener. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, Band 4: Prozessrecht (= Norm und Struktur 37, 4), hg. v. Mausen, Yves/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck/Schmoeckel, Mathias, Böhlau, Köln 2014. XVIII, 361 S. Besprochen von Gunter Wesener.
Von dem umfassenden Werk über den Einfluss der Kanonistik auf die europäishe Rechtskultur ist nunmehr Band 4: Prozessrecht erschienen. Band 1 (2009) hat die Einflüsse im Bereich des Zivil- und Zivilprozessrechts zum Gegenstand (dazu B. Kram, ZRG 128 Kan. Abt. 97, 2011, S. 514 ff.; G. Wesener, ZRG Germ. Abt. 128, 2011, S. 463 ff.), Bd. 2 im Bereich des Öffentlichen Rechts (dazu G. Köbler, ZIER 4, 2014), Bd. 3 im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts (dazu G. Köbler, ZIER 3, 2013).
Die Beiträge zum Prozessrecht des Bandes 4 beruhen auf Vorträgen von Fachvertretern, gehalten im November 2011 im ehemaligen Kloster Royaumont bei Paris. Dieser Band 4 hat bereits eine umfassende Besprechung durch Maura Mordini in ZIER 4, 2014 gefunden. In vorliegender Besprechung sollen daher nur die Beiträge von Andrea Padovani, Olivier Descamps, Orazio Condorelli, Harry Dondorp, David von Mayenburg, Hans-Georg Hermann, Mathias Schmoeckel, Anne Lefebvre-Teillard und Peter Landau stärker hervorgehoben werden.
Andrea Padovani, L’argomentazione dialettica negli ordines iudiciarii canonistici. Secoli XII-XIII (S. 21-43), untersucht die dialektische Argumentation in den ordines iudiciarii des 12. und 13. Jahrhunderts. Eine größere Anzahl von dialektischen Stellen, u. a. solche des Tancredus de Bononiensis, Bernardus Dorna und Roffredus Beneventanus, bilden die Grundlage der Studie (S. 27ff.). Die ordines iudiciarii waren primär für die Gerichtspraxis bestimmt, dienten aber auch dem Rechtsunterricht.
Olivier Descamps, Aux origines de la procédure sommaire. Remarques sur la constitution Saepe contingit (Clem., V, 11, 2), (S. 45-64), zeigt die Quellen der Konstitution Sae |
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Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, Band 4 Prozessrecht, hg. v. Mausen, Yves/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck u. a. Böhlau, Köln 2014. XVIII, 361 S. Besprochen von Maura Mordini. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Einfluss der Kanonistik auf die europŠische Rechtskultur, Band 4 Prozessrecht, hg. v. Mausen, Yves/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck u. a. Bšhlau, Kšln 2014. XVIII, 361 S. Besprochen von Maura Mordini.
Il quarto volume della serie ÒDer Einfluss der Kanonistik auf die europŠische RechtskulturÓ raccoglie i risultati del convegno tenutosi nel novembre del 2011 presso lÕabbazia di Royaumont - poco a nord di Parigi - con il supporto economico dellÕÒInstitut universitarie de FranceÓ. AllÕincontro hanno partecipato specialisti di diverse nazionalitˆ, impegnati nellÕindagine sui molteplici aspetti dellÕinfluenza esercitata dal diritto canonico sulla cultura giuridica di area europea, questa volta con particolare attenzione verso il diritto processuale e le prove in giudizio.
Il volume si apre con il saggio di Luca Loschiavo (Isidoro di Siviglia e il suo contributo allÕordo iudiciarius medievale), ove sono analizzati i passi dedicati da Isidoro di Siviglia nelle Etymologiae e nelle Sententiae al giudizio, alle sue componenti e alle sue finalitˆ: lÕA. conclude che la sintesi operata dal vescovo spagnolo rispetto alla tradizione delle Scritture e del diritto romano ha rappresentato un modello per i lettori dei secoli successivi, grazie soprattutto alla grande diffusione delle Etymologiae.
Andrea Padovani (LÕargomentazione dialettica negli ordines iudiciarii canonistici. Secoli XII-XIII) dimostra un progressivo affermarsi dellÕuso dellÕargomento tecnico, nel contesto culturale segnato dalla riscoperta della logica aristotelica. Sebbene in maniera meno frequente e raffinata rispetto ai giuristi posteriori (dalla seconda metˆ del secolo XIII) lÕA. indica ventiquattro loci dialettici e alcuni paralogismi (fallacie) utilizzati negli ordines esaminati.
Il contributo di Olivier Descamps (Aux origines de la procŽdure sommaire: Remarques sur la constitution Saepe contingit (Clem., V, 11, 2)) � incentrato sulla genesi e sullÕana |
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Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, Band 2 Öffentliches Recht, hg. v. Roumy, Franck/Schmoeckel, Mathias/Condorelli, Orazio (= Norm und Struktur 37. 2). Böhlau, Köln 2011. XII, 446 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, Band 2 Öffentliches Recht, hg. v. Roumy, Franck/Schmoeckel, Mathias/Condorelli, Orazio (= Norm und Struktur 37. 2). Böhlau, Köln 2011. XII, 446 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wann das öffentliche Recht als besonderes Rechtsgebiet entstanden ist, ist nicht wirklich eindeutig geklärt. Zum einen ist ius publicum bei den Römern nach einer Ulpian (170?-223) zugeschriebenen Erklärung ([lat.] quod ad statum rei Romanae spectat, also das Recht, das die Verhältnisse des römischen Gemeinwesens betrifft. Zum anderen setzt die Systematisierung auch des römischen Rechtes erst mit der um 1100 beginnenden Rechtswissenschaft ein und wird der gesamte Rechtsstoff anscheinend erst am Beginn der Neuzeit an den Universitäten nicht mehr in der einfachen Legalordnung vorgetragen, sondern werden Strafrecht, Prozessrecht und Staatsrecht in eigenen Vorlesungen behandelt und damit letztlich vom übrigen Recht getrennt, so dass dieses letztlich als ius privatum eine neue Einheit bilden kann. Da im Übrigen der Inhalt des Staatsrechts wegen der mit dem Übergang von Rom auf die neuen mitteleuropäischen Völker und Staaten eintretenden Veränderungen vor allem im Bereich der Verfassung nicht umfassend rezipiert wird, könnte der Kanonistik besondere Bedeutung bei der Entwicklung des öffentlichen Rechtes zukommen.
Mit dieser Thematik befasste sich eine Tagung, die in der Villa Vigoni in Italien vom 23. bis 26. Juli 2009 stattfand. Dabei ging es zum einen um die Verfassungsgeschichte im weiteren Sinne, zum anderen um die entstehende Staatlichkeit und ihre Verwaltungstechniken. Die in diesen vielfältigen Zusammenhängen vorgetragenen, überwiegend italienischen und französischen Referate stellt der vorliegende Sammelband im Jahre 2011 der Allgemeinheit zur Verfügung.
Er beginnt dabei mit einer Betrachtung Mario Ascheris über einen Kommentar zu De constitutionibus im Liber Extra (I, 2), einer Unter |
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Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, Band 4 Prozessrecht, hg. v. Mausen, Yves/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck u. a. Böhlau, Köln 2014. XVIII, 361 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, Band 4 Prozessrecht, hg. v. Mausen, Yves/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck u. a. Böhlau, Köln 2014. XVIII, 361 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Kanonistik als die Wissenschaft des kanonischen Rechtes oder kirchlichen Rechtes ist im Hochmittelalter im Anschluss an das Dekret Gratians von Bologna aus entstanden. Bis fast zur Gegenwart bildete sie eine zweite, vielfach als gleich bedeutsam angesehene Säule der Rechtswissenschaft. Aus diesem Grunde war der Erwerb des Grades eines Doktors beider Rechte lange Zeit besonders begehrt.
Dass die Kanonistik die europäische Rechtskultur in vielfältiger Hinsicht beeinflusst hat, steht außer Frage. Gerade wegen des Umfangs dieses Einflusses lässt sich dieser aber von einem Einzelnen angesichts der unüberschaubaren Literatur nicht wirklich bewältigen. Deswegen ist das Unternehmen, die Problematik auf die Hauptgebiete der Rechtswissenschaft und innerhalb dieser auf die Schultern vieler vorzüglicher Sachkenner zu verteilen, sowohl sehr naheliegend wie auch besonders erfolgversprechend.
Das Erscheinen des ursprünglich nicht geplanten, im Laufe der Bearbeitung aber doch als notwendig empfundenen vierten Bandes hat unmittelbar das Interesse mehrerer sachkundiger Rezensenten hervorgerufen, denen auch Rezensionsexemplare vermittelt werden konnten. Wann ihre Ergebnisse ihrer sorgfältigen Betrachtung vorliegen werden, lässt sich angesichts der Fülle der neuen Erkenntnisse nicht sicher abschätzen. Deswegen soll an dieser Stelle nur ganz vorläufig auf die 15 Referate dieses von Isidor von Sevilla bis zur administrativen Justiz des spätmittelalterlichen England reichenden, durch drei Indizes benutzerfreundlich aufgeschlossenen bedeutsamen Sammelbandes der im Eingang in beeindruckender Umgebung abgelichteten Gelehrten hingewiesen werden.
Innsbruck Gerhard Köbl |
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Der Goslarer Ratskodex - Das Stadtrecht um 1350. Edition, Übersetzung und begleitende Beiträge, hg. v. Lehmberg, Maik (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar/Goslarer Fundus 52). Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2013. 669 S. 270 farb. Faksimileseiten. Besprochen von Reinhard Schartl. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Goslarer Ratskodex - Das Stadtrecht um 1350. Edition, Übersetzung und begleitende Beiträge, herausgegeben von Lehmberg, Maik (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar/Goslarer Fundus 52). Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2013. 669 S. 270 farbige Faksimileseiten. Besprochen von Reinhard Schartl.
Der Goslarer Ratskodex wurde bereits 1969 von Wilhelm Ebel veröffentlicht und von ihm auf etwa 1330 datiert. Überliefert und Gegenstand des zu besprechenden Buches ist eine zweite, kurz vor 1350 geschriebene Fassung. Der Goslarer Geschichtsverein fasste im Jahre 2000 den Plan einer neuen Edition der während des zweiten Weltkrieges in einen Bergwerksstollen im Rammelsberg verbrachten und nun wieder im Stadtarchiv Goslar aufbewahrten Handschrift. Nach langjährigen, finanziell durch Spenden unterstützen Arbeiten ist eine aufwändige, äußerlich voluminöse bibliophile Ausgabe entstanden, die der Textwiedergabe einige Beiträge zur Geschichte Goslars sowie zu der Ratssammlung voranstellt. Sabine Graf berichtet über „Goslar zur Zeit der Stadtrechtskodifizierung“. Dabei stellt sie die Entwicklung der Ratsherrschaft im späten 13. und frühen 14. Jahrhundert heraus, die sich im Erwerb der Reichsvogtei und des Münzrechts, aber auch von Mühlen und Verkaufsständen in der Stadt sowie dem Übergang von Lehensrechten am Rammelsberg und von Bergwerksanteilen manifestierte. In der städtischen Gerichtsverfassung war der Rat dem Vogtgericht übergeordnet, so dass nach den §§ 216 und 220ff. des Ratskodex‘ Fälle, in denen das Vogtgericht ein Urteil nicht finden konnte oder ein Urteil des Vogtgerichts angefochten wurde, vor den Rat gebracht wurde. Die Rechtsbuchforscherin Dietlinde Munzel-Everling, „Der Einfluss des Sachsenspiegels auf das Stadtrecht von Goslar und dessen Ausstrahlung auf andere Städte“ stellt zunächst fest, dass dem in den Grundlinien mit dem sächsischen Recht identischen Goslarer Recht wohl nicht das Magdeburger Recht als Vorlage gedient hat, das |
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Der Hamburger Arbeiter- und Soldatenrat 1918/19, eingeleitet und bearb. v. Stalmann, Volker unter Mitarbeit v. Stehling, Jutta (= Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/1919 4). Droste, Düsseldorf 2013. 1100 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Hamburger Arbeiter- und Soldatenrat 1918/19, eingeleitet und bearb. v. Stalmann, Volker unter Mitarbeit v. Stehling, Jutta (= Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/1919 4). Droste, Düsseldorf 2013. 1100 S. Besprochen von Werner Schubert.
Nach den Quellenbänden zur Geschichte der Räte in Württemberg und Baden (1976, 1980) liegen mit dem von Stalmann und Stehling bearbeiteten Quellenband nunmehr auch die 114 Protokolle (einschließlich sonstiger Materialien) der Sitzungen des Hamburger Arbeiter- und Soldatenrats vor. Die Edition ist schon deshalb zu begrüßen, da die Sitzungsprotokolle des Hamburger Arbeiter- und Soldatenrats eine „unverzichtbare Quelle“ zur Geschichte der Rätebewegung darstellen (M.-L. Recker im Vorwort, S. 5). Der Quellenwert wird noch dadurch erhöht, dass anders als in den meisten Ländern Deutschlands den Hamburger Räten keine Revolutionsregierung, sondern „ein im konstitutionellen Verfassungssystem des Kaiserreichs gründender und ohne Beteiligung der SPD gebildeter Senat“ gegenüberstand (S. 5). In seiner breiten Einleitung (S. 11-103) behandelt Stalmann die Vorgeschichte und den Verlauf der Revolution, den Aufbau, die Organisation sowie die Struktur des Hamburger Arbeiter- und Soldatenrats, dessen politische Arbeit und dessen „innere Auseinandersetzungen“ und den „Niedergang des Rats“ (S. 111). Zu Beginn seiner Einführung stellt Stalmann die Bedeutung Hamburgs als führende Handelsstadt Deutschlands heraus. Bis 1914 war Hamburg eine „Hochburg“ der deutschen Arbeiterbewegung, die Hamburger Sozialdemokratie bildete eine Hochburg des Reformismus (S. 18). Die Verschleppung einer Verfassungs- und Wahlrechtsreform führte 1918 zu einer Radikalisierung der Arbeiterschaft, deren drei Gruppierungen (SPD, USPD und Radikale) sich am 8. 11. 1918 auf die Bildung eines Arbeiter- und Soldatenrats einigten. Nach den Wahlen zu einem „Großen Arbeiterrat“ mit 600 Delegierten wählten letztere 18 Delegierte in die Ratsexe |
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Der moderne Staat und >le doux commerce<. Politik, Ökonomie und internationale Beziehungen im politischen Denken der Aufklärung, hg. v. Asbach, Olaf (= Staatsverständnisse 68). Nomos, Baden-Baden 2014. 300 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach der kurzen Vorbemerkung des Herausgebers wurden in den vergangenen Jahren wieder zwei bereits in der Aufklärung behandelte Fragen verstärkt diskutiert. Fördern Handel und Marktwirtschaft Wohlstand und Freiheit sowie Zivilisierung von Gesellschaften und internationalen Beziehungen? Oder sind sie Ursache neuer Ungleichheiten und Konflikte?
Der in Wuppertal 1960 geborene Herausgeber des auf dieser Grundlage entstandenen Sammelbands wurde in Marburg in Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie ausgebildet. 1996 wurde er auf Grund einer Dissertation über die philosophischen Anfänge Max Horkheimers in Marburg promoviert, 2001 mit einer Schrift über die Zähmung der Leviathane mittels der Idee einer Rechtsordnung zwischen den Staaten (bei Abbé de Saint-Pierre und Jean-Jacques Rousseau) in Hamburg habilitiert. Nach verschiedenen Vertretungsprofessuren in Hamburg und Augsburg lehrt er seit 2009 als Professor für politische Theorie und Ideengeschichte in Hamburg.
Das vorliegende, auch Arbeiten aus Triest, Brisbane, Bordeaux, Rotterdam, Venedig, Chicago, Paris und Yale einschließende Werk enthält nach einer Einleitung des Herausgebers über Politik, Handel und internationale Ordnung im Denken der Aufklärung insgesamt elf Beiträge in drei Abschnitten über die Aufklärung auf dem Weg zum doux commerce, Aufklärung und Handel zwischen Apologie und Kritik sowie den Weg der Aufklärung zur Revolution. Dabei werden etwa Abbé de Saint-Pierre, Montesquieu, Hobbes, Hume, Rousseau, Physiokraten und Antiphysiokraten, Adam Smith, Vattel, Kant und Fichte angesprochen. Insgesamt werden in diesen Zusammenhängen vielfältige neue, allerdings nicht durch ein Sachregister aufgeschlossene Einsichten übe |
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Der österreichische Neoabsolutismus als Verfassungs- und Verwaltungsproblem. Diskussionen über einen strittigen Epochenbegriff, hg. v. Brandt, Harm-Hinrich.(= Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs Band 108). Böhlau, Wien 2014. 515 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Neoabsolutismus ist grundsätzlich nichts mehr und auch nichts weniger als eine neue Form des Absolutismus. Herkömmlicherweise versteht man darunter den der Verfassungsbewegung des frühen 19. Jahrhunderts und besonders des Jahres 1848 folgende, in Österreich durch die gewaltsame Auflösung des Reichstags am 7. 3. 1849 und durch mehrere Erlasse Kaiser Franz Josephs vom 20. 8. 1851 (Augusterlässe) eingeleitete Abschnitt des Absolutismus. Er ist der nur verhältnismäßig kurze Zeit währende Versuch der Monarchen den beginnenden Verlust ihrer Macht abzuwenden oder wenigstens aufzuhalten.
Nach dem Vorwort des seinerzeit als ordentlicher Universitätsprofessor in Ruhestand für neuere und neueste Geschichte an der Universität Würzburg firmierende Herausgebers des zu diesem Problem entstandenen Sammelbands sollte eine in Würzburg im April 2011 abgehaltene Tagung dazu dienen, noch einmal über den eng an der Verfassung orientierten österreichischen Neoabsolutismus nachzudenken und damit zusammenhängende Fragen einer Klärung zuzuführen. Der die dortigen Beiträge der Öffentlichkeit zur Verfügung stellende Sammelband erweckte unmittelbar nach seinem Bekanntwerden das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Deswegen genügt es an dieser Stelle, auf ihn mit wenigen Sätzen aufmerksam zu machen.
Nach dem Vorwort und einer sachlichen Einleitung des Herausgebers folgen insgesamt vierzehn Referate. Sie reichen von der Herrschaftsauffassung Kaiser Franz Josephs in den frühen Jahren seiner Regierung über das historische Staatsrecht in der Praxis in Österreich zwischen 1852 und 1861/1867 bis zu dem Kampf um eine Verfassung in den Jahren 1959 bis 1861. Im Er |
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Der Reichstag zu Regensburg 1556/1557, bearb. v. Leeb, Josef, 2 Teilbände (= Deutsche Reichstagsakten. Reichsversammlungen 1556-1662). Oldenbourg, München 2013. 1-764, 765-1503 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der aus den frühmittelalterlichen Versammlungen des fränkischen Reiches entwickelte Reichstag des Heiligen römischen Reiches ist dessen wichtigstes Kollegialorgan. Deswegen gehören die von ihm in den langen Jahrhunderten seines vielfältigen Wirkens hinterlassenen Quellen zu den bedeutsamsten politischen Zeugnissen deutscher Geschichte. Sie sind aber bisher noch nicht lückenlos in moderner Form ediert.
Eine gewichtige, bisher bestehende Lücke schließt der vorliegende Band. Seine Bedeutung kommt bereits darin zum Ausdruck, dass er am Anfang der gesamten Teilserie der Reichsversammlungen zwischen 1556 und 1662 steht. Dem entspricht auch der zu zwei Teilbänden zwingende Gesamtumfang der ausgewählten Dokumente.
Inhaltlich kommt dem Reichstag freilich kein besonderes Gewicht zu. Auf ihm sollte zwar der tiefe religiöse Konflikt weiter erörtert und nach Möglichkeit einer heilsamen Lösung zugeführt werden, doch standen hinter dieser Entscheidung in erster Linie taktische Erwägungen ohne ernsthaften durchgreifenden Änderungswillen. Dies machen die vom Bearbeiter umsichtig in Abschnitte von A bis M eingeteilten, die Hintergründe ansprechend erhellenden, durch ein ausführliches Register von Aachen bis Županija Lika hilfreich aufgeschlossenen 577 Dokumente, an deren Ende auf den Seiten von 1379 bis 1425 der immerhin nach einer Zeit kriegerischer Wirren und Schrecknisse eine verhältnismäßige Stabilität in den Folgejahren eröffnende Reichsabschied ediert ist, überzeugend deutlich.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Der Wiener Kongress – Die Erfindung Europas, hg. v. Just, Thomas/Maderthaner, Wolfgang/Maimann, Helene. Carl Gerolds Sohn, Wien 2014. 448 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wer das Wort Kongress hört, denkt in der Gegenwart vielleicht am ersten an die Vereinigten Staaten von Amerika, in der Geschichte aber vor allem an den Wiener Kongress der Jahre 1814 und 1815. Dementsprechend steht bei Google unter seinen 16,7 Millionen Ergebnissen für Kongress unter dem ersten Überblicksartikel nach der Erklärung des Kongresses als Tagung oder Zusammenkunft und als wissenschaftliche Konferenz der Wiener Kongress als Botschafterkonferenz zur Neuordnung Europas nach den napoleonischen Kriegen noch vor allen gesetzgebenden Versammlungen in verschiedenen Staaten wie etwa in Libyen oder den Vereinigten Staaten von Amerika.
Zweihundert Jahre nach dem Beginn (18. September 1814) dieses wohl bedeutendsten politischen Kongresses in der Vergangenheit bietet sich der historische Rückblick zur geschichtlichen Vergewisserung der Gegenwart gewissermaßen von selbst an. Dementsprechend sind bereits verschiedene Veröffentlichungen zu diesem Thema erfolgt. An Gewicht und Größe wird dabei der vorliegende, wissenschaftlich fundierte, aber auch für eine breitere Öffentlichkeit offene Band, der als „schönstes und facettenreichstes Buch über die Erfindung Europas“ mit Vorteilen für Österreich infolge des Geschickes Metternichs firmiert, nicht leicht zu übertreffen sein.
Er gliedert sich insgesamt in vier Teile mit 23 (bzw. 24) Untergliederungen. Den Beginn bildet die alte und die neue Welt, für die etwa Dieter Langewiesche die internationale Ordnung beschreibt, Andreas Platthaus Befreiung und Eroberung behandelt und Manfred Rauchensteiner das Leben des „geradlinigen“ Clemens Lothar Fürst Metternich nachzeichnet. Für das spätfeudale und vormoderne Wien legt Ferdinand Opll das Stadtbild dar, weitere Beiträge erörtern den Überwachungsstaat, die Vorstädte und V |
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Derschka, Harald, Individuum und Persönlichkeit im Hochmittelalter (= Urban Akademie). Kohlhammer, Stuttgart 2014. 271 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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In der Gegenwart versteht sich der Mensch des modernen Abendlands zumindest in seinen meinungsbildenden Vertretern ganz selbverständlich als Individuum und Persönlichkeit von singulärem Wert. Wie vieles andere ist aber diese Einsicht im Menschen nicht von Natur aus angelegt. Vielmehr hat sie sich nach Ansicht des Verfassers des vorliegenden Bandes im Hochmittelalter entwickelt.
Sein um 1970 geborener Verfasser studierte Geschichte und Philosophie in Konstanz ab 1990, legte 1998 eine umfängliche Dissertation über die Ministerialen des Hochstifts Konstanz vor, wirkte von 1998 bis 2008 als wissenschaftlicher Angestellter am Lehrstuhl für deutsche Rechtsgeschichte seiner Universität und danach als akademischer Angestellter im Exzellenzcluster Kulturelle Grundlagen von Integration. 2011 wurde er auf Grund seiner Schrift über die Lehre von den vier Säften des menschlichen Körpers als Persönlichkeitstheorie des 12. Jahrhunderts für das Fach Geschichte des Mittelalters habilitiert. Die vorliegende Studie entstand begleitend zur Habilitationsschrift, in welcher der Verfasser nachzeichnet, wie die antike medizinische Temperamentenlehre im 12. Jahrhundert als Persönlichkeitstheorie mit den vier Charakteren des Sanguinikers, Cholerikers, Melancholikers und Phlegmatikers neu konzipiert wurde.
Gegliedert ist die interessante Untersuchung nach einer Vorbemerkung in drei Abschnitte. Sie betreffen die Entdeckung des Individuums im Hochmittelalter, die Orte der Individualität im Hochmittelalter (Religion, Mönchtum, Philosophie, Recht, Literatur, bildende Kunst, Empfinden, Felder der sozialen Beziehungen, Elemente der materiellen Kultur, Geld, Persönlichkeitstheorie) und die Struktur des hochmittelalterlichen Individualisierungsprozesses. Im Ergebnis führt der Verfasser ansprechend seine |
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Deutsche Reichstagsakten. Mittlere Reihe Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. Neunter Band Der Reichstag zu Konstanz 1507, zwei Teilbände, bearb. v. Heil, Dietmar. Oldenbourg, München 2014. 1-778, 784-1504 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Innerhalb der etwa 40 bis 45 Reichstage (oder auch Reichsversammlungen) des alten Reiches zählt der in Konstanz 1507 abgehaltene Reichstag zu den bekannten. Nach dem kurzen Vorwort des dem seit 1974 wirkenden, in Regensburg am 5. Dezember 2007 verstorbenen Abteilungsleiters der mittleren Reihe Heinz Angermeier zunächst kommissarisch, dann auf Dauer folgenden neuen Abteilungsleiters Eike Wolgast ist der Konstanzer Reichstag von 1507 die letzte Reichsversammlung, die Maximilian I. noch als römischer König einberief. Sein Ziel war nach der Beendigung des Krieges in Ungarn die Gewinnung von Unterstützung für den geplanten Romzug, mit dem Maximilian die Kaiserkrönung sowie die Rückgewinnung Italiens erreichen wollte. Während Verhandlungen mit Venedig, dem Papst und der Eidgenossenschaft der Schweiz zu einer gewissen Internationalität führten, standen für das Innere des Reiches die noch ungelösten Fragen aus dem Landshuter Erbfolgekrieg der Jahre 1504 und 1505 im Mittelpunkt.
Nach dem kurzen Vorwort des verdienstvollen Bearbeiters beanspruchten die beiden von ihm nunmehr vorgelegten Teilbände von den ersten Literaturrecherchen bis zur Fertigstellung sechs Jahre. Noch von Heinz Angermeier beauftragt und stets mit großem Engagement gefördert sowie von den Kollegen der Regensburger Arbeitsstelle der Reichstagsakten wohl beraten, gelang ihm eine eindrucksvolle Leistung in kurzer Zeit. Damit ist eine wichtige Lücke der Deutschen Reichstagsakten erfolgreich geschlossen.
Zu Beginn der Edition stellt der Bearbeiter die Quellenauswahl, Quellenlage und Quellendarbietung dar und führt in die Organisation, den Verlauf sowie die Ergebnisse und Folgen des Reichstags ein. Seine umfangreichen Quelle |
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Deutschland und das Protektorat Böhmen und Mähren. Aus den deutschen diplomatischen Akten von 1939 bis 1945, hg. v. Mund, Gerald (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 127). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014. VIII, 689 S., 6 Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutschland und das Protektorat Böhmen und Mähren. Aus den deutschen diplomatischen Akten von 1939 bis 1945, hg. v. Gerald Mund (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 127). V&R Academic, Göttingen 2014. VIII, 689 S.
Der Quellenband gibt erstmals auf breiter Grundlage die wichtigsten Berichte der reichsdeutschen Dienststelle „Vertreter des Auswärtigen Amtes beim Reichsprotektor“ (VAA) sowie sonstige Dokumente des Auswärtigen Amtes aus der Zeit vom 16. 3. 1939 bis zum 18. 7. 1944 wieder. Bislang liegt nur eine mehrbändige Quellenedition der Berichte der deutschen Gesandtschaft aus Prag vor, zu denen der Abschlussband für die Zeit von 1935-1938 noch nicht erschienen ist. In den bisherigen Quellensammlungen, die auch auf die Protektoratszeit eingehen, wurden die vorhandenen „diplomatischen Dokumente des Auswärtigen Amtes“ nur unzureichend berücksichtigt (S. 13f.). Auch die vorliegende Quellenedition, welche diese Lücke schließen will, kann angesichts großer Fehlbestände (vgl. S. 14) kein vollständiges Bild der Interaktion zwischen dem Auswärtigen Amt und dem VVA in Prag vermitteln. In der Einleitung (S. 1-17) befasst sich Mund zunächst mit der Okkupation der Tschechoslowakei, in welche der Geschäftsträger der Deutschen Gesandtschaft in Prag, Andor Hencke, nicht involviert war. S. 5ff. skizziert Mund die Verwaltungsstruktur des Protektorats, dem der Reichsprotektor (zunächst v. Neurath bis 1942) vorstand. Als „externer Berater“ unterstanden dem Reichsprotektor „für militärische und außenpolitische Fragen der Wehrmachtsbevollmächtigte und der Vertreter des Auswärtigen Amtes“ (S. 5). S. 7-13 beschäftigt sich Mund mit der Biografie der VVA und deren Tätigkeit. Nach Darstellung der Editionsgrundsätze bringt die Edition ein umfangreiches Dokumentenverzeichnis (S. 19-58), das den Inhalt der 446 Dokumente kurz zusammenfasst. Ein ausführliches Register verzeichnet die in den Quellen genannten Personen und meist auch deren biografischen Hinterg |
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Deutschland und das Protektorat Böhmen und Mähren. Aus den deutschen diplomatischen Akten von 1939 bis 1945, hg. v. Mund, Gerald (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 127). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014. VIII, 689 S., 6 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutschland und das Protektorat Böhmen und Mähren. Aus den deutschen diplomatischen Akten von 1939 bis 1945, hg. v. Mund, Gerald (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 127). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014. VIII, 689 S., 6 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 16. März 1939 proklamierte das Deutsche Reich in Verfolgung seiner nationalistischen Politik die formal autonome, als unmittelbares Reichsgebiet in das Großdeutsche Reich einbezogene Verwaltungseinheit Protektorat Böhmen und Mähren. Das betroffene Gebiet umfasste das nach der Abtretung des Sudentenlands an das Deutsche Reich, des Olsagebiets an Polen und einiger Teile Slowakiens an Ungarn infolge des so genannten ersten Wiener Schiedsspruchs des Herbstes 1938 und der Abtrennung der Slowakei am 14. März 1938 verbliebene Staatsgebiet der tschechoslowakischen Republik. Die tschechische Protektoratsregierung war auf eine begrenzte Selbstverwaltung unter deutscher Herrschaft beschränkt.
Nach dem Vorwort des Herausgebers entwickelte sich am Beginn des 3. Jahrtausends n. Chr. bei Recherchen im politischen Archiv des Außenministeriums Deutschlands die Idee zu einer Edition der zugehörigen Quellen. Sie wurde von dem 1967 geborenen, nach dem Studium der politischen Wissenschaft, mittleren und neueren Geschichte sowie neueren deutschen Literaturwissenschaft in Kiel, Basel, Posen und Hamburg 2001 über Ostasien im Spiegel der deutschen Diplomatie in der Form der privatdienstlichen Korrespondenz des Diplomaten Herbert von Dirksen zwischen 1933 und 1938 promovierten und danach für ein tschechischen Unternehmen in Prag sowie später als freier Autor und Lektor in Nürnberg tätigen Herausgeber mit Unterstützung durch Frank-Lothar Kroll, Manfred A. Dauses und seiner Freundin Milena Horalkova vor allem auf der Grundlage des politischen Archivs des Auswärtigen Amtes verwirklicht. Das Ergebnis fand unmittelbar nach seiner Veröffentlichung das Interesse mehrerer ausgezeichneter Sac |
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Die „andere“ Provinz. Kulturelle Auf- und Ausbrüche im Bodenseeraum seit den 1960er Jahren, hg. v. Kempe, Heike (= Kleine Schriftenreihe des Stadtarchivs Konstanz 13). UVK, Konstanz 2014. 349 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der den kleinen Bodenseeraum einer Globalentwicklung gegenüberstellende Sammelband geht nach dem Vorwort der in Konstanz als Mitarbeiterin am Arbeitsbereich für Zeitgeschichte über das Thema „Vom metropolen Sein zum provinziellen Sein“ promovierenden Herausgeberin von der gesellschaftlichen Zäsur der späten 1960er Jahre aus, die von Protest, Demonstration und Ruf nach Veränderung geprägt wurden. Den diesbezüglichen Forschungsstand sieht sie ansprechend von Relativierung einerseits und Regionalisierung gekennzeichnet. Auf diesem Weg blieb die von den urbanen Metropolen getrennte ländliche Provinz lange unbeachtet.
Dem wollen insgesamt 17 einzelne Studien abhelfen. Sie gliedern sich nach zwei allgemeineren Beiträgen über Authentizität als Selbstbeschreibungskategorie im linksalternativen Milieu und über Provinz als historisches und politisches Problem in drei größere Abschnitte. Sie betreffen politische, soziale und kulturelle Aufbrüche am Ende der 1960er Jahre, (die) Provinz im Wandel und den überregionalen Vergleich, nach dem Gerhard Fürmetz Überlieferung und Erinnerung am Verhältnis zwischen Bewegung und Archiv gegenüberstellt.
In diesem Rahmen werden etwa zuerst die Region Boden-Oberschwaben-Westallgäu rund um Konstanz und den Bodensee, die von Ruhe und Ordnung beherrschte Studentenstadt Konstanz, Sankt Gallen. Liechtenstein, Dornbirn und Bregenz betrachtet. Danach werden Bregenzerwald, Allgäu, Radolfzell und die Vernetzung des alternativen Milieus in und um Konstanz in den Blick genommen. Mittels dreier Vergleiche mit Trient und Bozen in Norditalien, mit der neuen Frauenbewegung in Granz und mit dem Starnberger Schülerstreik vom 5. März 1970 wird die überregionale Einbettung versucht, so dass insges |
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Die „Hessians“ im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg (1776-1783). Neue Quellen, neue Medien, neue Forschungen, hg. v. Gräf, Holger Th./Hedwig, Andreas/Wenz-Haubfleisch, Annegret (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 80). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2014. XVI, 311 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Menschen handeln entweder aus eigenem, nicht immer leicht erkennbarem Antrieb oder in Umsetzung eines fremden Willens. In diesem Rahmen haben vielleicht von frühen Anfängen an zahllose Einzelne ihr Leben oder ihre Gesundheit zur Erreichung eines ins Auge gefassten Zieles gegeben oder auch zahllosen anderen Einzelnen Leben, Gesundheit, Vermögen oder Frieden genommen. Ein bereits vielfach erörtertes Einzelthema in diesem Zusammenhang ist der Einsatz hessischer Truppen in der kriegerischen Auseinandersetzung der Siedler der Kolonien Großbritanniens in Nordamerika mit ihrem Ursprungsland am Beginn des letzten Viertels des 18. Jahrhunderts.
In diesem Rahmen wurde in Marburg am 28. März 2012 im landesgeschichtlichen Informationssystem (LAGIS) des hessischen Landesamts für geschichtliche Landeskunde Marburg ein Datenbankmodul Hessische Truppen in Amerika (HETRINA) öffentlich präsentiert, das der Forschung auf Grund jahrzehntelanger Sammlung von Daten zu den hessischen Soldaten im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg fast 90000 Datensätze zu rund 30000 Soldaten aus Hessen-Kassel, Waldeck und Hessen-Hanau zur Verfügung stellt. Am Rande dieses Ereignisses gewann die Idee Form, eine Tagung zur Geschichte dieser Vorgänge zu veranstalten. Die Ergebnisse dieses in Wilhelmsbad bei Hanau am 7. und 8. März 2013 durchgeführten Gesprächs stellt der vorliegende Band nunmehr der Allgemeinheit zur Verfügung.
Nach einem Vorwort Andreas Helwigs und einer Einleitung der beiden anderen Herausgeber schildern drei Studien den historischen Rahmen den europäischen Söldnerhandel vom 15. bis zum 18. Jahrhundert, die Sp |
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Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv. Serie I Alte Prager Akten, hg. v. Sellert, Wolfgang, Band 4 P-R, bearb. v. Schenk, Tobias. Erich Schmidt, Berlin 2014. 579 S. Band 5 S-Z, bearb. v. Schenk, Tobias. Erich Schmidt, Berlin 2014. 683 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv. Serie I Alte Prager Akten, hg. v. Sellert, Wolfgang, Band 4 P-R, bearb. v. Schenk, Tobias. Erich Schmidt, Berlin 2014. 579 S. B Band 5 S-Z, bearb. v. Schenk, Tobias. Erich Schmidt, Berlin 2014. 683 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Reichshofrat bzw. anfangs königliche oder kaiserliche Hofrat ist der nach mittelalterlichen Vorläufern (am 13. 12.) 1497 begründete Hofrat (für Rechtssachen aus Reich und Erbländern und Gnadensachen) des Königs bzw. des Kaisers des Heiligen römischen Reichs in Wien (1559 Reichshofrat, Ordnung vom 3. 4. 1559). Er wird zunächst zur obersten Regierung und Justizbehörde bestimmt, entwickelt sich aber allmählich zu einem mit dem Reichskammergericht konkurrierenden Gericht des ihn allein besetzenden und finanzierenden Kaisers (im 18. Jh. ganz überwiegend Reichshöchstgericht). Insgesamt sind von ihm etwa 100000 Sacheinheiten und aus der Zeit zwischen 1559 und 1806 445 Reichshofräte bekannt sowie rund 80000 Judizialakten erhalten.
Zuletzt hat sich ihm besonders Wolfgang Sellert gewidmet. Seinen unablässigen Bemühungen ist es schließlich gelungen, ein Unternehmen zur besseren Erschließung der Akten mit Hilfe öffentlicher Mittel in Gang zu bringen, dessen erste Früchte der Öffentlichkeit bereits zeitnah vorgestellt worden sind. Dementsprechend konnte vor einigen Jahren auf die wichtigsten Eckdaten der ersten Serie in der Hoffnung hingewiesen werden, dass das schwierige und aufwendige, derzeit auf etwa 30 Prozent des überlieferten Bestands konzentrierte Erschließungsverfahren in überschaubarer Zeit ein glückliches Ende finden werde.
Die erste Serie betrifft die nach dem Tode Kaiser Rudolfs II. (1576-1612) zunächst in der Filiale der Reichskanzlei in Prag verbliebenen, zwischen 1771 und 1773 nach Wie |
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Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats. Serie II Antiqua, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv, Band 2 Karton 44-135, hg. v. Sellert, Wolfgang, bearb. v. Rasche, Ulrich. Erich Schmidt, Berlin 2014. 860 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats. Serie II Antiqua, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv, Band 2 Karton 44-135, hg. v. Sellert, Wolfgang, bearb. v. Rasche, Ulrich. Erich Schmidt, Berlin 2014. 860 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Reichshofrat bzw. anfangs der königliche oder kaiserliche Hofrat ist der nach mittelalterlichen Vorläufern (am 13. 12.) 1497 begründete Hofrat (für Rechtssachen aus Reich und Erbländern und Gnadensachen) des Königs bzw. des Kaisers des Heiligen römischen Reiches in Wien (1559 Reichshofrat, Ordnung vom 3. 4. 1559). Er wird zunächst zur obersten Regierung und Justizbehörde bestimmt. Er entwickelt sich aber allmählich zu einem mit dem Reichskammergericht konkurrierenden Gericht des ihn allein besetzenden und finanzierenden Kaisers (im 18. Jh. ganz überwiegend Reichshöchstgericht), dem sich Wolfgang Sellert seit vielen Jahrzehnten mit großer Ausdauer und besonderem Erfolg widmete.
Ihm ist es vor allem zu verdanken, dass die seit Jahrhunderten im Archiv schlummernden Akten seit 1999 in moderner Art und Weise in den beiden Serien Alte Prager Akten und Antiqua für die Allgemeinheit im strukturierten Regest erschlossen werden. Sie umfassen von insgesamt 1,3 Regalkilometern Reichshofratsakten 20 Regalmeter in 213 Kartons bzw. 1077 Kartons in 135 Regalmetern und damit etwa 12 Prozent des Gesamtbestands. Von den Alten Prager Akten sind seit 2009 die Bände 1-3 (Buchstaben A-D 2009, E-J 2011 und K-O 2012, bearb. v. Ortlieb, Eva) erschienen, von der Serie Antiqua, von der die Buchstaben A-G der Klägernamen während des späten 18. Jahrhunderts in die neu geschaffene Judizialserie der Decisa überführt wurden, wurde Band 1 (Kartons 1-43, bearb. v. Machoczek, U.) im Jahre 2010 veröffentlicht.
Der jetzt vorgelegte zweite, Vorgänge zwischen 1473 und 1795 von Hatzfeld bis Isenburg- |
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Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die historischen Hilfswissenschaften, hg. v. Beck, Friedrich/Henning, Eckart (= UTB 8273 L), 5. Aufl. Böhlau, Köln 2012. 468 S. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die historischen Hilfswissenschaften, hg. v. Beck, Friedrich/Henning, Eckart (= UTB 8273 L), 5. Aufl. Böhlau, Köln 2012. 468 S. Besprochen von Christoph Schmetterer.
Archivrecherche gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug jedes Historikers und Rechtshistorikers. Trotzdem gleicht der erste Besuch in einem Archiv oft dem sprichwörtlichen Sprung ins kalte Wasser, bei dem man auf oft, aber nicht immer hilfsbereite Archivare angewiesen ist. Die Recherche ist umso leichter und effizienter, umso besser man weiß, welche Quellen es in einem Archiv geben kann und wie diese entstanden sind. Dies gilt ebenso für die spezifischen Akten eines konkreten Archivs wie für die archivalischen Quellen im Allgemeinen.
Um sich über die Bestände eines konkreten Archivs zu informieren, wird man die dortigen Behelfe heranziehen. Wenn man aber ganz allgemeine Informationen über archivalische Quellen benötigt, ist das vorliegende Werk das Mittel der Wahl. Das Buch besteht aus 21 Beiträgen von 16 Autoren, wobei diese Beiträge in zwei große Teile (mit etwa gleichem Umfang) gegliedert sind. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Quellenkunde, der zweite mit sonstigen historischen Hilfswissenschaften. Alle hier behandelten Hilfswissenschaften haben einen Bezug zu archivalischen Quellen, wobei dieser in Bereichen (z. B. Entwicklung der Schrift) stärker oder zumindest offensichtlicher ist als in anderen (z. B. Münzen und Geldgeschichte). Alle Artikel bieten einen gelungenen Überblick auf hohem Niveau und sind so sicher eine wertvolle Hilfe für alle, ganz besonders für erstmalige Archivbenutzer. Eine sehr ausführliche Bibliographie und ein Sachregister runden das Werk ab.
Gerade für den Rechtshistoriker wird im ersten Teil des Buches deutlich, wie untrennbar Akten von der Behördenorganisation und dem jeweiligen Verfahren sind, sodass die Geschichte des Aktenwesens zwangsläufig auch immer Rechtsgeschicht |
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Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, begründet v. Sehling, Emil, Band 10 Hessen III. Die Grafschaften Nassau, Hanau-Münzenberg und Ysenburg, bearb. v. Arend, Sabine. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XIV 741 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, begründet v. Sehling, Emil, Band 10 Hessen III. Die Grafschaften Nassau, Hanau-Münzenberg und Ysenburg, bearb. v. Arend, Sabine. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XIV 741S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Essen 1860 als Sohn eines Eisenbahngeometers geborene Emil Sehling begann bereits 1877 ein Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, von wo aus er nach Leipzig ging und Schüler Emil Friedbergs wurde. Nach Promotion und erster juristischer Staatsprüfung (1881) sowie Habilitation für Kirchenrecht (1885) und zweiter juristischer Staatsprüfung (1888) wurde er außerordentlicher Professor in Leipzig und wechselte rasch nach Kiel sowie 1889 nach Erlangen. Bleibende Verdienste erwarb er sich durch die 1902 begonnene Edition der evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, die (bisher) 24 Bände umfasst und seinen Namen über seinen Tod hinaus in Erinnerung halten lässt.
Der gewichtige vorliegende Band führt nach Editionen der Jahre 1965 und 2011 die Herausgabe der Kirchenordnungen Hessens fort, wobei eine am Ende des Werkes eingefügte Übersichtskarte die Verteilung der evangelischen Territorien in Hessen auf die Bände 9 und 10 der Ausgabe kartographisch darstellt. Mit dem jetzigen Band ist (nach Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) die Bearbeitung auch des Bundeslandes Hessen abgeschlossen, wobei die Bearbeiterin allein bisher insgesamt fünf Bände verwirklichen konnte. Bis zum Erscheinen des Bandes noch nicht bearbeitet waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie Niedersachsen (teilweise), doch sind Vorarbeiten hierfür bereits begonnen, so dass bis zum Auslaufen der Finanzierung durch das Akademienprogramm am Ende des Jahres 2016 das begonnene, inzwischen erfolgreich auch auf die Schweiz ausstrahlende Vorhaben trotz seiner relativen Vielfältigkeit verwirklicht sein könnte und im Übrigen in jedem Fall einen sachgerechten Abschluss verdient.
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Die Familie Hohenlohe. Eine europäische Dynastie im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Hannig, Alma/Winkelhofer-Thyri, Martina. Böhlau, Köln 2013. 413 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die im vorderen Umschlagteil eingefügte Karte zeigt in einem engeren Bereich zwischen Stuttgart, Würzburg und Nürnberg örtlich Güter in Öhringen, Friedrichsruhe, Neuenstein, Waldenburg, Ingelheim, Langenburg, Weikersheim, Haltenbergstetten, Bartenstein, Kirchberg und Schillingsfürst sowie in einem weiteren Bereich in Paris, Lunéville, Oberbronn, Zürich, Corvey, Toblach, Berlin, Rauden, Podiebrad, Battelau, Mariazell, Wien, Lassowitz, Brünn, Sausenberg, Ujest, Bitschin, Kattowitz, Javorina, Lubcz und Naliboki. Die im hinteren Umschlagteil aufgenommene Übersicht umfasst zeitlich die mittelalterlichen Linien der Hohenlohe-Hohenlohe, Hohenlohe-Brauneck, Hohenlohe-Weikersheim und Hohenlohe-Neuenstein bis zu Konstantin (1893-1973), Max Egon (1897-1968) und Max Karl (1901-1943). Dementsprechend verstehen die Herausgeberinnen die Hohenlohes ansprechend als eine der einflussreichsten europäischen Dynastien zwischen dem zwölften Jahrhundert und der Gegenwart mit dem Höhepunkt des politischen, wirtschaftlichen, diplomatischen, klerikalen und militärischen Einflusses im 19. Jahrhundert.
Die Geschichte des vorliegenden Sammelbands beginnt nach dem kurzen Vorwort im Sommer 2008, in dem sich die Herausgeberinnen bei Archivaufenthalten in Wien und Brünn begegneten und auf Grund ihres Interesses an verschollen geglaubten Nachlässen der Familie Hohenlohe in unterschiedlichen Privatarchiven die Idee eines deutsch-österreichischen Hohenlohe-Projekts gebaren, weil die Geschichte der Familie Hohenlohe nach wie vor ein Desiderat bildet. Allerdings zwangen die fehlende Grundlagenforschung, die umfangreichen Archivbestände und die Komplexität des knapp 900 Jahre umspannenden Forschungsvorhabens zu einer zeitlichen und methodischen Eingrenzung. Statt einer wünschenswerte |
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Die Figur des Augenzeugen. Geschichte und Wahrheit im fächer- und epochenübergreifenden Vergleich, hg. v. Rösinger, Ameli/Signori, Gabriela. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2014. 179 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Figur des Augenzeugen. Geschichte und Wahrheit im fächer- und epochenübergreifenden Vergleich, hg. v. Rösinger, Ameli/Signori, Gabriela. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2014. 179 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch nimmt seit seiner Entstehung mit den Augen unvorstellbar viele Eindrücke auf, die vom Gehirn in nicht wirklich bekannter Weise verwaltet werden. Wegen ihrer riesigen Zahl muss der größte Teil aus dem Bewusstsein verdrängt werden, um Platz für einiges zu lassen, das ein unbekannter Mechanismus als bewahrenswert aussondert. Aus diesem Grunde können sich tatsächliche Wahrnehmung und sichere Erinnerung an das betreffende Geschehen immer zur zu einem geringen Teil decken, was insbesondere die Suche nach und die Darstellung von Geschehenem schwierig macht.
In diesem Rahmen befasst sich der vorliegende, mit Mitteln des im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder Deutschlands eingerichteten Exzellenzclusters der Universität Konstanz „Kulturelle Grundlagen von Integration“ geförderte schmale Sammelband mit der Frage von Geschichte und Wahrheit im sach- und zeitübergreifenden Vergleich. Er geht von Michel Foucault aus und enthält neun weitgehend chronologisch geordnete, aber keine geschlossene Reihe bildende Beiträge von der antiken Geschichtsschreibung bis zum modernen Zeitzeugen. Nach Ansicht der in Konstanz tätigen Herausgeberinnen lässt er im Epochenvergleich bei vielen Unterschieden doch auch mehr Gemeinsamkeiten erkennen als erwartet.
Das Werk eröffnet Nino Luraghi mit einer Studie über The Eyewitness and the Writing of History in Vergangenheit und Moderne. Danach werden Boten in der mittelalterlichen Kommunikation, literarische Augenzeugenschaft im Wigalois, in der Virginal und in der Weltchronik des Jans von Wien, Joinsvilles Vie de saint Louis, (der blinde) Gilles li Muisis, Basler Kundschaften, Goyas Desastres de la guerra, die kurze Zeit bejahte Optographie in der Kriminalisti |
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Die Freiburger Kreise. Akademischer Widerstand und Soziale Marktwirtschaft, hg. v. Maier, Hans (= Politik- und kommunikationswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft 31). Schöningh, Paderborn 2014. 263 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Der Band fasst die „wesentlichen Ausschnitte“ (Referate, Diskussionsbeiträge) einer Tagung zusammen, die vom 8. bis zum 10. 10. 2010 im „Alten Pfarrhaus“ von Mooshausen (Schwaben) unter der Leitung Hans Maiers und Hans F. Zachers stattfand (S. 7). Im Eingangsreferat „Akademischer Widerstand im Dritten Reich“ (S. 11-23) stellt Hans Maier die Freiburger Kreise vor (Gemeinschaftsseminar von Juristen und Nationalökonomen, Freiburger Konzil, das Ende 1938 die Denkschrift „Kirche und Welt“ verfasste, Bonhoeffer-Kreis, der 1943 die Denkschrift „Politische Gemeinschaftsordnung: ein Versuch zur Selbstbesinnung des christlichen Gewissens in den politischen Nöten unserer Zeit“ vorlegte und die Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath ab 1943). Es folgen die Vorträge von Hugo Ott (Professor an der Universität Freiburg ab 1971): „Die Freiburger Kreise – der Freiburger Kreis“ (S. 25ff.), Günter Brakelmann (Professor an der Ruhr-Universität Bochum 1972) über „Christen im Widerstand: Die Freiburger Denkschriften“ (S. 41ff.) und von Daniela Rüther (Universität Jena) über: „Der Einfluss der Freiburger Kreise auf die Widerstandsbewegung vom 20. Juli 1944“ (S. 57ff.). Als maßgebliche Mitglieder der Freiburger Kreise werden herausgestellt Walter Eucken, Adolf Lampe, Constantin von Dietze und Franz Böhm, die für einen staatlich geordneten Leistungswettbewerb eintraten. Zusammenfassend entwickelt wurde die Konzeption einer vollständigen Konkurrenz mit freier Preisbildung von Eucken in seinem Werk von 1940: „Die Grundlagen der Nationalökonomie“, die Eingang fand in die genannte Denkschrift von 1943 und in die Vorschläge des Kreisauer Kreises (Rüther, S. 65).
Im Teil II des Bandes: „Die Wortführer: Wa |
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Die geretteten Götter aus dem Palast vom Tell Halaf. Begleitbuch zur Sonderausstellung des Vorderasiatischen Museums „Die geretteten Götter aus dem Palast vom Tell Halaf“ vom 28. 1.-14. 8. 2011 im Pergamonmuseum, für das Vorderasiatische Museum – Staatliche Museen zu Berlin hg. v. Cholidis, Nadja/Martin, Lutz. Schnell + Steiner, Regensburg 2011. 426 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Tell Halaf ist ein besiedelter Hügel im Nordosten Syriens ganz nahe an der Grenze zur Türkei, in welcher der am Hügel vorbeifließende und später in den Euphrat mündende Chabur (Habur) seine Quelle hat. Der bereits im 6. vorchristlichen Jahrtausend bewohnte Ort gab sogar einer dörflichen Kulturstufe weiter Gebiete des vorderen Orients einen eigenen Namen. Wissenschaftlich ausgegraben wird dort vor allem aus späteren Jahrtausenden seit dem November 1899 und nach 80jähriger Unterbrechung seit dem Sommer 2006 unter Leitung auch eines der Herausgeber.
Die geretteten Götter aus dem Palast lagen also sehr lange Zeit verborgen, bis die Ausgräber sie wieder in das Bewusstsein zurückbringen konnten. Auch der danach vorgelegte Ausstellungsband kann nur mit einiger Verzögerung angezeigt werden. Desto heller strahlt der goldene Glanz der Buchstaben auf dem dunkel gehaltenen Umschlag mit dem Bild eines sitzenden Paares
Gegliedert ist der stattliche Band nach einigen Grußworten und einem Vorwort der Herausgeber in neun Abschnitte mit fast fünfzig kurzen Einzelstudien. Sie betreffen den ersten Ausgräber Max von Oppenheim zwischen Pflicht und Abenteuer, einen Zeitspiegel, west-östliche Begegnungen, die Ausgrabung (Abenteuer Tell Halaf), Reisen, Sammeln, Forschen, das Tell Halaf-Museum, das Tell Halaf-Projekt mit der Rückkehr der Götter von Guzana (wie aus 27000 Fragmenten wieder Bildwerke wurden) (Banken als Mäzene am Beispiel von Sal. Oppenheim jr. & Cie. und wohl seinen Kunden), Tell Halaf im Spiegel der Wissenschaft und einen Ausblick über Te |
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Die Grenzen des Netzwerks 1200-1600, hg. v. Hitzbleck, Kerstin/Hübner, Klara. Thorbecke, Ostfildern 2014. 269 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Grenzen des Netzwerks 1200-1600, hg. v. Hitzbleck, Kerstin/Hübner, Klara. Thorbecke, Ostfildern 2014. 269 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Netz kennt bereits die vormenschliche Natur in der Form des auf dem Umschlag abgebildeten Spinnennetzes, selbst wenn die dort vorgenommene Häufung tatsächlich kaum oder höchstens sehr selten vorkommt. Nach dem tierischen Vorbild haben schon die frühmenschlichen Jäger für ihre Zwecke Netze nachgebildet, die insbesondere im Wasser von ihren Nachfolgern bis heute mit großem Erfolg verwendet werden. Das Netzwerk ist demgegenüber eine erst im Mittelniederdeutschen belegte Vorstellung, die mit der digitalen Entwicklung der Gegenwart eine von den Herausgeberinnen mit 2521 Treffern vom 11. Juni 2013 auf der Plattform HSozuKult dokumentierte allgemeinere Bedeutung erlangt hat, aber sachlich auch bereits für ältere geschichtliche Gegebenheiten verwendet werden kann.
Anlass für einen Workshop und den mit Abstrichen und Ergänzungen daraus hervorgegangenen vorliegenden Band war nach dem kurzen Vorwort ein gewisses Unbehagen der in Bern und Opava wirkenden Herausgeberinnen angesichts des geradezu ungeheueren Erfolgs des Netzwerkparadigmas, das sich sein Wolfgang Reinhard und seiner wegweisenden Studie zur Verflechtung an der römischen Kurie in der frühen Neuzeit durchgesetzt hat. Da das Netzwerk flexibel, suggestiv und praktikabel ist, gibt ihm der Erfolg zwar recht, doch begründet das grundsätzliche Unbehagen auch die offene Diskussion über die Grenzen. Sie erfolgt in insgesamt zwölf einzelnen Studien.
Dabei stehen Überlegungen zu einem erfolgreichen Paradigma an der Spitze und versuchen zusammenfassende Bemerkungen am Ende ein Gesamtergebnis. Auf diesem ansprechenden Weg werden etwa die Quellenliste des Capodilista-Kodex, der Codex des Rolando Talenti, die kardinalizischen Beziehungen im 13. Jahrhundert, Johann Waldner (um 1430-1502), informeller Kontaktnetze in der Eidgenossenschaft und |
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Die Lebenserinnerungen des ersten badischen Staatspräsidenten Anton Geiß (1858-1944), bearb. v. Furtwängler, Martin (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A Quellen 58). Kohlhammer, Stuttgart 2014. XXVII, 131 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Lebenserinnerungen des ersten badischen Staatspräsidenten Anton Geiß (1858-1944), bearb. v. Furtwängler, Martin (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A Quellen 58). Kohlhammer, Stuttgart 2014. XXVII, 131 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am Anfang der Menschheit gab es keine gesellschaftlichen Stände und damit auch keinen sozialen Aufstieg. Mit der Entwicklung der Stände, wie sie schon im Altertum sichtbar ist und weite Teile Europas bis in das 19. Jahrhundert wesentlich bestimmt, war die Differenzierung vollzogen und zugleich der Aufstieg im Grunde ausgeschlossen, wenn auch niemals gänzlich unmöglich. Allgemein eröffnet wurde er jedoch erst im Gefolge der französischen Revolution von 1789, wovon Anton Geiß bereits beispielhaft Gebrauch machen konnte.
Geboren wurde er in Rettenbach am Auerberg im Ostallgäu am 11. August 1858 als Sohn eines streng katholischen Landarbeiters. Nach Tätigkeiten als Hirtenbub und einer Lehre als Schreiner und einigen Wanderjahren durch Deutschland ließ er sich zuerst in Ludwigshafen und dann in Mannheim als Arbeiter, Schreiner und Parkettleger nieder und trat in die Sozialdemokratische Partei ein, der er ab seinem beruflichen Wechsel zum Gastwirt (1895) seine Wirtschaft als Versammlungsort zur Verfügung stellte. Über sie gelangte er von1895 bis 1903 und von 1909 bis 1921 in den Landtag, in dem er auf Grund seines vermittelnden Wesens vom 10. November 1918 bis zum 2. April 1919 Vorsitzender der provisorischen Regierung und vom 2. April 1819 bis zu seinem auf Drängen des Zentrums als stärkster Fraktion erfolgten Rücktritt am 14. August 1920 Staatspräsident, Leiter der Regierung und Minister des Äußeren und für militärische Angelegenheiten war.
Bis zum Sommer 1924 schloss er eine bis zum Ende seiner politischen Karriere reichende, die spätere Zeit in Mannheim und nach Streichung seiner Rente (1933) und Unterhaltung durch einen Sohn i |
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Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867, Abteilung III Das Ministerium Buol-Schauenstein, Band 6 3. März 1857-29. April 1858, bearb. und eingeleitet v. Malfèr, Stefan. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2014. LXV, 426 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Ministerratsprotokolle für das Ministerium Buol-Schauenstein des in Wien 1797 als Sohn eines als erster Präsident des Bundestags des Deutschen Bundes amtierenden Diplomaten geborenen, nach diplomatischen Tätigkeiten in Karlsruhe, Darmstadt, Stuttgart, Sankt Petersburg und London 1852 zum Minister Österreichs berufenen, insgesamt aber wenig glücklichen Karl Ferdinand von Buol-Schauenstein werden seit 1975 veröffentlicht. Band 1 betraf die Zeit vom 14. April 1852 bis zum 13. März 1853, der 1979 erschienene Band 2 die Zeit vom 15. März 1853 bis zum 9. Oktober 1853, der 1984 vorgelegte Band 3 die Zeit vom 11. Oktober 1853 bis zum 19. Dezember 1854, der 1987 edierte Band 4 die Zeit vom 23. Dezember 1854 bis zum 12. April 1856 und der 1993 publizierte Band 5 die Zeit vom 26. April 1856 bis zum 5. Februar 1857. Danach entstand eine längere Unterbrechung.
Ursache hierfür war, dass Waltraud Heindl, die verdienstvolle Bearbeiterin der genannten Bände die Direktion des Österreichischen Ost- und Südosteuropa-Instituts übernahm und nach Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe in den Ruhestand trat. Dem Bearbeiter des nach einer langen Unterbrechung nunmehr vorgelegten sechsten Bandes fiel nach der Fertigstellung der fünften, Erzherzog Rainer und Mensdorff betreffenden Abteilung zunächst die Bearbeitung der drei Bände der vierten Abteilung (Rechberg) zu. Nach deren Fertigstellung konnte er mit seiner gesammelten langjährigen Erfahrung die dritte Abteilung fortführen und das Ergebnis als vorletzten Band der dritten Abteilung und zugleich der ersten Serie insgesamt der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
Nach einer umsichtigen Einleitung übe |