Direkte Demokratie unter Berücksichtigung der Kommunen der Weimarer Republik, überarbeiteter Nachdruck von Greene, Lee Seifert, Direct Legislation in Germany, Austria and Danzig (= Studien zur sachunmittelbaren Demokratie 10). Nomos, Baden-Baden 2012. 219 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Direkte Demokratie unter Berücksichtigung der Kommunen der Weimarer Republik, überarbeiteter Nachdruck von Greene, Lee Seifert, Direct Legislation in Germany, Austria and Danzig (= Studien zur sachunmittelbaren Demokratie 10). Nomos, Baden-Baden 2012. 219 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der kurzen Einführung Peter Neumanns (Direktor DISUD an der TU Dresden) in das vorliegende Werk fehlten empirisch fundierte Abhandlungen über die Instrumente der unmittelbaren Demokratie in Sachfragen in der Weimarer Republik für die Ebene der Kommunen lange. Erst die von Jörg-Detlef Kühne betreuten Dissertationen Jan H. Wittes und Christopher Schmidts haben diesem Mangel in den Jahren 1996 und 2006 abgeholfen. Allerdings hatte der Amerikaner Roger Hewes Wells bereits 1929 in einem Zeitschriftenbeitrag die deutsche Praxis der Gemeindebegehren, Gemeindeentscheide und Gemeindereferenden an Hand von 20 Anwendungsfällen zum Gegenstand einer Betrachtung gemacht.
Auch Seifert Lee Greene hat schon im Jahre 1935 eine entsprechende Dissertation mit dem Titel Direct Legislation in Germany, Austria and Danzig auf Grund von fast 80 Anwendungsfällen vorgelegt. Sie wird durch das vorliegende Werk in einer sprachlich und technisch überarbeiteten Fassung der Allgemeinheit nutzbar gemacht. Vorlage war dabei das einzige verfügbare, 2007 aufgespürte Exemplar aus der Universität Wisconsin, das die Bearbeiter nach bestem Wissen auf einen technisch aktuellen Stand brachten.
Ihr von 1905 bis 1986 lebender, 1931 in Leipzig im wissenschaftlichen Austausch studierender Verfasser lehrte nach seiner philosophischen Promotion seit 1939 an der University of Tennessee als Professor der Politikwissenschaft. Vielleicht aus Enttäuschung über fehlende wissenschaftliche Resonanz hat er später das Thema seiner Dissertation nicht weiter verfolgt. Dessenungeachtet steht die insgesamt in zehn Kapitel (Von Revolution and Reconstruction bis Direct Legislation and the Failure of the Weimar System) geteilte, seinerzeit durchaus erheblich weiterführende Untersuchung auf Grund des Einsatzes der drei Bearbeiter und der beiden Herausgeber nunmehr jedermann als interessantes Dokument ihrer Entstehungszeit zur Verfügung.
Innsbruck Gerhard Köber