Gerhold, Sönke, Die Akzessorietät der Teilnahme an Mord und Totschlag. Eine dogmengeschichtliche Rekonstruktion eines ungelösten Problems. Zugleich ein Beitrag zum Umgang mit historischen Argumenten in Rechtsprechung und Literatur und zu den Folgen unbedingter Kontinuität (= Neue Schriften zum Strafrecht 8). Nomos, Baden-Baden 2014. 683 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerhold, Sönke, Die Akzessorietät der Teilnahme an Mord und Totschlag. Eine dogmengeschichtliche Rekonstruktion eines ungelösten Problems. Zugleich ein Beitrag zum Umgang mit historischen Argumenten in Rechtsprechung und Literatur und zu den Folgen unbedingter Kontinuität (= Neue Schriften zum Strafrecht 8). Nomos, Baden-Baden 2014. 683 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Akzessorietät der Teilnahme bedeutet, dass die Strafbarkeit eines Teilnehmers einer Straftat davon abhängig ist, dass die Haupttat strafbar ist, wobei es nach dem Grundsatz der limitierten Akzessorietät nicht darauf ankommt, dass der Haupttäter schuldhaft gehandelt hat, sondern nur darauf, dass Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit gegeben sind, so dass die Teilnahme an einer rechtswidrigen Straftat eines Schuldunfähigen bestraft werden kann. Der Verfasser untersucht nach seinem kurzen Vorwurf dabei den Einfluss zeitgeschichtlicher Ereignisse auf die Rechtsprechung zur Teilnahme an Mord und Totschlag und deren heutige Auswirkung. Wäre, so führt er beispielhaft aus, der Bundesgerichtshof Deutschlands nach gesetzlicher Einführung der Unverjährbarkeit des Mordes vor allem zu Lasten nationalsozialistischer Täter der so genannten Qualifikationsthese gefolgt und hätte auf Gehilfen, denen im Gegensatz zu den Tätern kein subjektives Mordmerkmal nachzuweisen war, § 28 II StGB angewendet, wären bei Tötungsverbrechen der Staatskriminalität oder Makrokriminalität die neu gestalteten Verjährungsregeln unanwendbar und die Beihilfen entgegen dem Willen des Reformgesetzgebers verjährbar gewesen.
Die sich mit dieser Problematik auseinandersetzende Untersuchung ist die von Monika Frommel angeregte und betreute, 2013 von der juristischen Fakultät der Universität Kiel angenommene Habilitationsschrift des in Hamburg 1979 geborenen, nach Abitur und Wehrdienst sowie Studium in Kiel 2009 mit einer Dissertation über das System des Opferschutzes im Bereich des Cyber- und Internetstalk |
|
Gerichtsstätten in Hessen (http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/index/sn/gst), bearb. v. Eckhardt, Wilhelm A., 2012. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerichtsstätten in Hessen (http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/index/sn/gst), bearb. v. Eckhardt, Wilhelm A., 2012. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem Bericht des Tacitus konnten bei den Germanen streitige Angelegenheiten in Versammlungen besprochen werden, ohne dass sich konkrete Zeugnisse hierüber erhalten haben. Nach dem Pactus legis Salicae wohl des frühen sechsten Jahrhunderts musste der Geladene auf den Malberg vor den Thunginus und die Rachinburgen kommen, wenn er den Königsbann vermeiden wollte, wobei ebenfalls keine bestimmten Malberge gesichert sind. Erst in den frühmittelalterlichen Urkunden werden einzelne Stätten genannt, an denen nun mittels Richtern und Gerichten (Schöffen, Urteilern) über Streitigkeiten entschieden wurde, und nur allmählich wächst deren Zahl auf Grund von Nachweisen mehr und mehr ins bisher noch nicht Überschaubare an.
Wilhelm A. Eckhardt hat sich für diese Orte schon sehr früh besonders interessiert und vor allem für Nordhessen in langen Jahrzehnten großer Mühen zahlreiche Gerichtsstätten in Bild und Wort ermittelt. Gemeinsam mit Siegfried Becker und Otto Volk hat er sein umfangreiches Ergebnis in digitaler Aufbereitung nunmehr im landesgeschichtlichen Informationssystem Hessen der Allgemeinheit zumindest teilweise bereits zur Verfügung gestellt. Ausgangspunkt waren die Altkreise Eschwege, Hersfeld, Marburg, Rotenburg, Witzenhausen und Ziegenhain, die systematisch auf die Landkreise Kassel, Werra-Meißner, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und den Altkreis Marburg erweitert und um Einzelfunde in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Vogelsberg und Fulda ergänzt wurden.
Bisher konnten mehr als 550 Gerichtsstätten aufgefunden werden, darunter etwa 150 südhessische, die zur Zeit eingestellt werden. Die einzelnen Beiträge lassen sich unter www.lagis-hessen.de unter Gerichtsstätten in Hessen, lagis-suche und beispielsweise den Ort Frauenstein (in Wiesbaden) aufrufen, wobei die Liste der |
|
Glass, Hildrun, Deutschland und die Verfolgung der Juden im rumänischen Machtbereich 1940-1944 (= Südosteuropäische Arbeiten 152). Oldenbourg, München 2014. VIII, 303 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Glass, Hildrun, Deutschland und die Verfolgung der Juden im rumänischen Machtbereich 1940-1944 (= Südosteuropäische Arbeiten 152). Oldenbourg, München 2014. VIII, 303 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die im 13. Jahrhundert erscheinenden Rumänen, deren Fürstentümer Moldau und Walachei den Osmanen bis in das 18. Jahrhundert tributpflichtig waren, haben seit der Vereinigung der beiden Teile zu Rumänien im Jahre 1862 durch den moldawischen Oberst Cuza, dem 1866 Karl I. von Hohenzollern-Sigmaringen als König folgte, zwar nur rund 150 Jahre Geschichte als einheitlicher Staat hinter sich, doch verliefen diese Jahre durchaus bewegt. Dies gilt insbesondere auch für die Zeit des zweiten Weltkriegs, mit der sich die vorliegende Arbeit befasst. Hier gelingen der Bearbeiterin auf ihrem Forschungsgebiet zahlreiche neue Einzelerkenntnisse.
Mit ihrem Sachgegenstand befasst sich die Autorin bereits seit ihrer Promotion, in deren Rahmen sie 1995 ihre gewichtige geschichtswissenschaftliche Dissertation im Umfang von 638 Seiten über das deutsch-jüdische Verhältnis in Rumänien zwischen 1918 und 1938 als zerbrochener Nachbarschaft erarbeitete. Dementsprechend war es nur folgerichtig, dass sie im Rahmen einer von dem damaligen Staatspräsidenten Rumäniens (Ion Iliescu) am 22. Oktober 2003 eingerichteten internationalen Kommission zur Erforschung des Holocaust in Rumänien an bedeutender Stelle mitwirkte. Zusammen mit Jean Ancel arbeitete sie an dem Kapitel über die deutsch-rumänischen Beziehungen des 2004 der Öffentlichkeit vorgelegten Berichts, dem nach Ancels Tod das vorliegende, wichtige Quellen neu auswertende Werk folgte.
Gegliedert ist es in insgesamt sechs Abschnitte. Sie betreffen nach einer Einführung über Forschungsstand und Fragestellung im Kontext einen Überblick über Rumäniens Stellung zur jüdischen Frage und die Wege deutscher Einflussnahme über Gesandtschaft, Wirtschaftsgesandtschaft, Militärmission, Parteifraktionen und deutsche |
|
Glossen zum Sachsenspiegel-Lehnrecht. Die längere Glosse, hg. v. Kaufmann, Frank-Michael, in drei Teilen (= Fontes iuris Germanici antiqui. Nova series Band 9). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2013. CVI, VI, VI, 1266 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Glossen zum Sachsenspiegel-Lehnrecht. Die längere Glosse, hg. v. Kaufmann, Frank-Michael, in drei Teilen (= Fontes iuris Germanici antiqui. Nova series Band 9). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2013. CVI, VI, VI, 1266 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Sachsenspiegel gehört zu den bekanntesten und wichtigsten älteren Quellen der deutschen Rechtsgeschichte, auch wenn das Landrecht den Vorrang vor dem Lehnrecht hat und die Glosse zwar die Verbindung zur spätmittelalterlichen Wissenschaft andeutet, sich aber dadurch bereits von der anfänglichen Wirklichkeit unterscheidet. Entsprechend dieser Abstufung ist der Text des Sachsenpiegels erheblich früher ediert worden als der Text der Glosse. Inzwischen sind aber auch hier wichtige erfreuliche Fortschritte zu verzeichnen.
Nach dem Vorwort des Herausgebers sind die Sachsenspiegel-Lehnrechtsglossen in insgesamt vier Textklassen überliefert, von denen die kürzere Glosse, die längere Glossen und die Wurm’sche Glosse in einem engen Entwicklungszusammenhang stehen, während die Stendaler Glosse eigenständig ist. Die vorliegende Edition, „Rolf Lieberwirth zum 92. Geburtstag - 1. Dezember 1920 - zugeeignet“, bietet auf der Grundlage sämtlicher noch vorhandener 18 Handschriften den Text der Textklasse II. Sie will dabei zeigen, dass im Gegensatz zu Gustav Homeyers Annahme die längere Glosse die ältere und ursprüngliche Textklasse gewesen ist, die später verschiedene Textkürzungen erfuhr, deren Ergebnis die Textklasse der kürzeren Lehnrechtsglosse mit drei Ordnungen war.
Der verdienstvolle Editor selbst hat allerdings mit einer historisch-kritischen Ausgabe der kürzeren Lehnrechtsglosse im Jahre 2006 begonnen. Dem folgt nun nach achtjähriger Arbeit die (ältere, aber) längere Glosse als (nach der 2002 veröffentlichten Buch’schen Glosse zum Sachsenspiegel-Landrecht) dritte Edition im Rahmen des von den Monumenta Germaniae Historica angeregten und unterstützten Vorhabens an der L |
|
Gmür, Rudolf/Roth, Andreas, Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte, 14. Aufl. (= Academia iuris) Vahlen, München 2014. 257 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gmür, Rudolf/Roth, Andreas, Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte, 14. Aufl. (= Academia iuris) Vahlen, München 2014. 257 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Rudolf Gmür wurde in Bern am 28. Juli 1913 als Sohn des Privatrechtlers Max Gmür geboren. Nach dem Studium in Bern, Zürich, Jena, Bern und Paris wirkte er in Gericht und Anwaltschaft und als nebenberuflicher Assistent Theo Guhls, wurde 1948 bei Peter Liver mit einer Dissertation über die Abgrenzung des Fischereiregals von den privaten Fischenzen im Kanton Bern promoviert und 1954 mit einer Schrift über den Zehnt im alten Bern habilitiert. 1957 wurde er nach Münster berufen, das nicht zuletzt durch das Repetitorium Alpmann-Schmidt große Bedeutung für alle deutschen Studierenden der Rechtswissenschaft erlangte.
1978 legte Rudolf Gmür seinen Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte in erster Auflage im Umfang von XI und 121 Seiten als Sonderheft 2 der Juristischen Arbeitsblätter vor. Im Jahre 2000 trat ihm der in Münster 1956 geborene und ausgebildete Andreas Roth in der neunten Auflage zur Seite. Seit dem Tode Rudolf Gmürs am 23. 3. 2002 konnten fünf weitere Auflagen erscheinen. Insgesamt wanderte dabei das Werk allmählich über die Verlage Gieseking, Metzner, Luchterhand und Heymann im Jahre 2011 zu Vahlen im Hause Beck in München.
Nach dem kurzen Vorwort Andreas Roths wird in einer Zeit, in der das Recht einem ständigen und immer schneller werdenden Wandel unterworfen ist, die Besinnung auf die historischen Grundlagen immer wichtiger. Die Neuauflage trägt einige wenige aktuelle Entwicklungen nach, berücksichtigt an anderen Stellen neuere Forschungen und greift mitunter Anregungen von Lesern auf. Dadurch vermehrt sich der Text von 255 auf 257 Seiten, so dass der erfolgreiche, in erster Linie für Studierende der Rechtswissenschaft, die sich die historischen Wurzeln des Faches erarbeiten wollen, gedachte, in acht Kapitel mit sieben Zeitabschnitten gegliederte Grundriss |
|
Gönczi, Katalin/Carls, Wieland unter Mitwirkung von Bily, Inge, Sächsisch-magdeburgisches Recht in Ungarn und Rumänien. Autonomie und Rechtstransfer im Donau- und Karpatenraum (= Ius Saxonico-Maideburgense in oriente 3). De Gruyter, Berlin 2013. 223 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gönczi, Katalin/Carls, Wieland unter Mitwirkung von Bily, Inge, Sächsisch-magdeburgisches Recht in Ungarn und Rumänien. Autonomie und Rechtstransfer im Donau- und Karpatenraum (= Ius Saxonico-Maideburgense in oriente 3). De Gruyter, Berlin 2013. 223 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Der Rezensent muss den Herausgebern dieser Reihe Abbitte tun, denn in überaus erfreulicher Geschwindigkeit erscheint nunmehr nach dem Einleitungsband und dem Band 2 über die Rechtsentwicklung in Polen (2011) der Band 3 zur Rechtssituation im Donau- und Karpatenraum unter Mitarbeit von Inge Bily. Von Katalin Gönczi, einer ausgewiesenen Kennerin der Rechtsentwicklung in Ungarn, ist der gewichtigere Teil der Veröffentlichung mit den Unterkapiteln zur Rechtsentwicklung, der Forschungsgeschichte, dem Landesausbau und der Stadtentwicklung sowie dem Rechtstransfer erarbeitet. Wieland Carls, als Arbeitsstellenleiter, behandelt die Rechtsquellen sächsisch-magdeburgischen Rechts im Untersuchungsgebiet. Dieses Gebiet umfasst Ungarn und Rumänien in ihren heutigen Grenzen. Die Rechtsentwicklung in Rumänien beschränkt sich auf die autonome Rechtsgestaltung der Siebenbürger Sachsen, denn das Rechtsleben der in Rumänien lebenden Ungarn und Szekler in Siebenbürgen richtete sich nach ungarischem Gewohnheitsrecht (consuetudo). Die Fürstentümer Moldau und Walachei sind weitgehend aus der Erörterung ausgeschlossen worden, da ihre Sprache und Rechtskultur mindestens seit dem 14. Jahrhundert nach Byzanz ausgerichtet waren, später gerieten sie in den Einflussbereich des Osmanischen Reichs. Die engen Verbindungen der Zips als Siedlungsgebiet der aus Thüringen, Sachsen und Schlesien stammenden Zipser Sachsen zum Königreich Ungarn machte es wohl unvermeidlich, dass auch ihre Rechtsentwicklung zusammen mit dem Recht im heutigen Ungarn behandelt wurde. Naheliegend wäre es gewesen, in der beigefügten Basiskarte des Untersuchungsgebietes die Slowakei in das Gebiet einzubeziehen und a |
|
Gönczi, Katalin/Carls, Wieland unter Mitwirkung von Bily, Inge, Sächsisch-magdeburgisches Recht in Ungarn und Rumänien. Autonomie und Rechtstransfer im Donau- und Karpatenraum (= Ius Saxonico-Maideburgense in oriente 3). De Gruyter, Berlin 2013. 223 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gönczi, Katalin/Carls, Wieland unter Mitwirkung von Bily, Inge, Sächsisch-magdeburgisches Recht in Ungarn und Rumänien. Autonomie und Rechtstransfer im Donau- und Karpatenraum (= Ius Saxonico-Maideburgense in oriente 3). De Gruyter, Berlin 2013. 223 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der deutschen Rechtsgeschichte nimmt der Osten spätestens seit der Wahl der Ottonen zu Königen einen besonderen Rang ein. In der Folge haben Eike von Repgows Spiegel der Sachsen und Magdeburg dorthin weit ausgestrahlt. Deswegen ist die vertiefte Forschung über das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Mitteleuropas und Osteuropas von besonderem Interesse, dem bereits durch die beiden ersten, 2008 und 2011 unter vorzüglicher Berücksichtigung Polens erschienenen Bände Rechnung getragen wurde. Nach dem Tode des die Reihe und das ihr zugrundeliegende Akademieprojekt mitbegründenden Slawisten Ernst Eichler im Jahre 2012 ist dabei die Fortführung Heiner Lück allein zu verdanken.
Von Polen aus gesehen greift der dritte Band weiter nach Süden und Südosten aus, wie die am Ende eingefügte Übersichtskarte oder Basiskarte anschaulich zeigt. Untersucht wird der zugehörige Raum dabei in insgesamt elf Abschnitten, welche die beiden Hauptbearbeiter im Wesentlich unter sich aufteilen. Dabei beginnt Katalin Gönczi nach einer kurzen Einleitung über Forschungsansatz, Forschungsprojekt, Methodik und Grenzen der Untersuchung mit einem geschichtlichen Überblick über die Rechtsentwicklung (verfassungsgeschichtlicher Rahmen, Struktur der historischen Rechtsordnung Ungarns, Rolle des römischen Rechts in der mittelalterlichen ungarischen Rechtskultur, Rechtsaufzeichungen und Kodifikationsversuche), an die sie die Forschungsgeschichte von den Anfängen der Städteforschung bis zur Gegenwart, das Verhältnis von Landesausbau und Stadtentwicklung und den Rechtstransfer (Siedlerfreiheiten, Rechtsverleihungen, stadtrechtliche Verbindu |
|
Gräbener, Richard, Verfassungsinterdependenzen in der Republik Baden. Inhalt und Bedeutung der badischen Landeskonstitution von 1919 im Verfassungsgefüge des Weimarer Bundesstaates (= Schriften zum Landesverfassungsrecht Band 3). Nomos, Baden-Baden 2014. 518 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gräbener, Richard, Verfassungsinterdependenzen in der Republik Baden. Inhalt und Bedeutung der badischen Landeskonstitution von 1919 im Verfassungsgefüge des Weimarer Bundesstaates (= Schriften zum Landesverfassungsrecht Band 3). Nomos, Baden-Baden 2014. 518 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der Nr. 28 des Badischen Gesetz- und Verordnungsblatts 1919 „hat das badische Volk durch die am 5. Januar 1919 gewählte verfassunggebende Nationalversammlung die (nachstehende) Verfassung“ vom 21. März 1919 beschlossen. Mit ihr beschäftigt sich die von Fabian Wittreck mit alle Erwartungen weit übersteigender Fürsorge und Mühe betreute, im Wintersemester 2013/2014 von der juristischen Fakultät der Universität angenommene, von der Konrad-Adenauer-Stiftung großzügig geförderte Dissertation des als wissenschaftlicher Mitarbeiter seines Lehrers tätigen Verfassers. Unter der Erkenntnis, dass für alle Länder aber für die landesverfassungsrechtliche Literatur das gleiche gilt wie für die Landesverfassung – sie hat deutlich mehr zu bieten als bislang angenommen – gliedert sie sich in insgesamt sechs Kapitel über den Gegenstand und Gang der Untersuchung, über die historische Entwicklung zwischen 1806 und 1919, das wechselseitige Geflecht von badischer Landesverfassung und deutscher Reichsverfassung, die faktische Beseitigung der Konstitution in Karlsruhe (oder Landesverfassung Badens) durch die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft, nachweisbare Einflüsse des Verfassungsrechts Badens auf die deutschen Nachkriegskonstitutionen (oder Verfassungen nach dem Ende des zweiten Weltkriegs) und eine Zusammenfassungen der Ergebnisse in 20 Thesen sowie einen den Verfassungstext und anderes aus der einschlägigen Textsammlung Fabian Wittrecks weitgehend unverändert übernehmenden Anhang.
Den Kern der eindringlichen und sorgfältigen Untersuchung bildet das dritte Kapitel über die Verfassungsinterdependenzen. Hier geht der Verfasser von der Frage |
|
Greil-Lidl, Stephanie, Die Verfügungsverwaltung in der Erbengemeinschaft. Ein Interessenkonflikt zwischen Gläubigerschutz und Privatautonomie unter dem Deckmantel des Gesamthandsprinzips. Herbert Utz, München 2014. 146 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Greil-Lidl, Stephanie, Die Verfügungsverwaltung in der Erbengemeinschaft. Ein Interessenkonflikt zwischen Gläubigerschutz und Privatautonomie unter dem Deckmantel des Gesamthandsprinzips. Herbert Utz, München 2014. 146 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung ist die Vermietung einer Villa in Radebeul in Sachsen im Jahre 1980 durch den Eigentümer und späteren Erblasser an die staatliche Kunstsammlung für 399,25 Mark der Deutschen Demokratischen Republik monatlich, als deren Folge der Mieter eine staatliche Puppentheatersammlung in dem Haus einrichtete. Nach dem Tode des Erblassers 1989 wurden drei Erben Rechtsnachfolger, von denen einer seinen Erbteil an den Landesverein S. Heimatschutz e. V. schenkte, während auf der Mieterseite der staatlichen Kunstsammlung der Deutschen Demokratischen Republik der Freistaat Sachsen folgte. Nach Scheitern von Verhandlungen über die Erhöhung der ab 1. Januar 2002 204,13 Euro betragenden Miete (ortsüblicher Mietpreis etwa 4000 Euro) kündigte die Mehrheit der Erben den Mietvertrag, woraufhin im anschließenden Rechtsstreit der Bundesgerichtshof am Ende des Jahres 2009 entschied, dass entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, der Systematik und dem Gesamthandsprinzip Verfügungen auch auf Grund des Mehrheitsbeschlusses der Erben vorgenommen werden dürfen, wenn es sich um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung handelt.
Die sich mit dieser Frage befassende Untersuchung ist die von Ulrike Müßig betreute, im November 2012 an der juristischen Fakultät der Universität Passau eingereichte und im April 2013 angenommene Dissertation der ab 2004 in Erlangen-Nürnberg und Passau ausgebildeten, nach der ersten juristischen Staatsprüfung (2008) als wissenschaftliche Mitarbeiterin ihrer Betreuerin tätigen Verfasserin, die seit Ende 2012 als Strafrichterin am Amtsgericht wirkt. Sie gliedert sich nach Vorwort und Inhaltsverzeichnis und einer unter II. eigeordneten Einleitung in 1 |
|
Greßhake, Florian, Deutschland als Problem Dänemarks. Das materielle Kulturerbe der Grenzregion Sønderjylland - Schleswig seit 1864 (= Formen der Erinnerung 53). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 491 S., 24 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Greßhake, Florian, Deutschland als Problem Dänemarks. Das materielle Kulturerbe der Grenzregion Sønderjylland - Schleswig seit 1864 (= Formen der Erinnerung 53). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 491 S., 24 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Good fences make good neighbours ist eine bekannte Erfahrungsweisheit. Dementsprechend gibt es unter Nachbarn nicht nur Hilfe und Unterstützung, sondern auch Streit und Krieg. Weitaus die meisten internationalen Konflikte erwuchsen zumindest vor der Globalisierung aus nicht bewältigten Interessendifferenzen benachbarter Völker und Staaten.
Mit einer sehr alten wesentlichen deutschen Nachbarschaft befasst sich das vorliegende Werk des1984 geborenen, nach dem Studium der Volkskunde, europäischen Ethnologie, neueren und neuesten Geschichte sowie nordischen Philologie in Münster und Stockholm ausgebildeten, an der Universität Kassel 2012 unter der Betreuung Winfried Speitkamps promovierten, nun in einem Verlag in München wirkenden Verfassers. Die im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts Lost in Translation? Europabilder und ihre Übersetzungen entstandene gewichtige Untersuchung gliedert sich nach einer Einleitung, in der Deutschland als Problem Dänemarks als offene Frage gestellt wird und der europäische Integrationsprozess, Grenze und Raum, die behandelte Region, Fragestellung und Erkenntnisinteresse, Quellen und Herangehensweise geschildert werden, in sechs Sachkapiteln. Sie betreffen das materielle Kulturerbe zwischen regionaler Identität und nationaler Abgrenzung in sechs Zeitabschnitten zwischen 1864 und 1920, zwischen 1920 und 1933, zwischen 1933 und 1945, zwischen 1945 und 1960, zwischen 1960 und 1990 und ab 1990.
Dementsprechend liegen die Akzente auf regionaler Identität und nationaler Abgrenzung, auf dem kulturellen Grenzkampf, auf dem nordischen Gedanken und der Grenzfrage, auf dem Grenzkampf der Nachkriegszeit, auf der Spannun |
|
Großbölting, Thomas, Der verlorene Himmel. Glaube in Deutschland seit 1945. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 320 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZIER 4 (2014) 80. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Großbölting, Thomas, Der verlorene Himmel. Glaube in Deutschland seit 1945. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 320 S.
Der Verfasser geht von der Einsicht aus, dass vor allem in den Gesellschaften Westeuropas, im Gegensatz zu vier von fünf Kontinenten, auf denen religiöses Leben in den unterschiedlichsten Formen floriert, das Gegenteil der Fall ist, indem die Religion an Bedeutung verliert. Augenfällig wird diese Entwicklung für ihn dadurch, dass kaum noch Missionare aus Europa in die übrige Welt aufbrechen, sondern umgekehrt christliche Kirchen Priester aus der überseeischen Welt zur Besetzung freier Stellen verwenden. Dieser Befund führte ihn zu der Frage, wie sich die aktuelle religiöse Lage Deutschlands für einen objektiven Beobachter präsentiert.
Ausgewiesen für eine sachkundige Antwort ist der in Dingden 1969 geborene Verfasser durch ein Studium der Geschichte, katholischen Theologie und Germanistik in Köln/Bonn und Rom, das er 1995 mit dem ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien in Münster abschloss. Dem folgten 1998 eine geschichtswissenschaftliche Dissertation über SED-Diktatur und Gesellschaft bzw. Bürgertum Bürgerlichkeit und Entbürgerlichung in Magdeburg und Halle und 2004 eine Habilitationsschrift über die Industrie- und Gewerbeausstellungen zwischen 1790 und 1913 im Reiche der Arbeit, auf Grund deren er nach Tätigkeiten in Magdeburg, Berlin, Magdeburg und Toronto 2009 für neuere und neueste Geschichte nach Münster berufen wurde. Gegliedert ist das vorliegende, vom Exzellenzcluster Religion und Politik angestoßene wie ermöglichte, den akademischen Lehrern Arnold Angenendt und Hans-Ulrich Thamer gewidmete Werk in drei chronologisch eordnete Teile über Selbstverortungen und Illusionen nach 1945, das religiöse Feld in den sechziger und siebziger Jahren und die Brüche und Veränderungen im religiösen Feld, durch welche in den Augen des Verfassers aus Kirche Religion wurde.
Im Ergebnis stellt er |
|
Grundgesetz. Textausgabe mit sämtlichen Änderungen und weitere Texte zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht, 9. Aufl., hg. v. Dreier, Horst/Wittreck, Fabian. Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XXIX, 903 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grundgesetz. Textausgabe mit sämtlichen Änderungen und weitere Texte zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht, 9. Aufl., hg. v. Dreier, Horst/Wittreck, Fabian. Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XXIX, 903 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit 1776 ist die Verfassung allmählich zur wichtigsten Rechtsquelle nahezu jedes Staates geworden. Weil das Deutsche Reich nach dem Ende des zweiten Weltkriegs bekanntlich in Besatzungszonen zerstückelt wurde, wurde 1949 bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland aus den drei westlichen Besatzungszonen zwar inhaltlich eine neue formelle Verfassung geschaffen, aber das Wort Verfassung für ein als Provisorium gedachtes Erzeugnis vermieden. In der Wirklichkeit hatte die Bundesrepublik Deutschland freilich zunächst mehr als 40 Jahre ziemlich unverändert Bestand und in dem Augenblick, in dem die deutsche Einheit unvermutet wieder gewonnen werden konnte, hatten sich alle an die 1949 geschaffene Verfassung und ihren Namen Grundgesetz gewöhnt.
Im Jahre 2006 legten die Herausgeber eine Textausgabe dieses Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 mit sämtlichen Änderungen und andere Texte zum Verfassungsrecht im Umfang von XXV und 570 Seiten vor. Dieses Wagnis hatte einen kaum zu erwartenden Erfolg. In weniger als neun Jahren ermöglichte der Markt die inzwischen neunte Auflage.
Sie fand auch das Interesse eines sachkundigen Rezensenten, dessen Stellungnahme abzuwarten sein wird. Gleichwohl kann an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen werden, dass nach dem Vorwort die neunte Auflage ganz im Zeichen des Abgeordnetenrechts und des Parlamentsrechts steht (Minderheitenschutzklausel der Geschäftsordnung des Bundestags, Anpassung der Abgeordneten-„Entschädigung“), aber auch die Neuverkündung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union und eine weitere Ergänzung der Regeln zur Akteneinsicht im Bundesverfassungsgerichtsgeset |
|
Grundlagen eines europäischen Vertragsrechts, hg. v. Arnold, Stefan. Sellier, München 2014. VII, 168 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grundlagen eines europäischen Vertragsrechts, hg. v. Arnold, Stefan. Sellier, München 2014. VII, 168 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wenn Vereinbarungen allgemein Interessenkonflikte lösen sollen, könnte ein einheitliches und ausgewogenes Vertragsrecht dieses Ziel am ehesten erreichen. Dementsprechend müssten bei zunehmender Internationalisierung die geschichtlichen Unterschiede der einzelnen nationalen Rechtsordnungen beseitigt und zumindest gemeinsame Grundgedanken festgelegt werden. Dies gilt insbesondere in einem Staatenverbund wie der Europäischen Union, aber letztlich auch in jeder anderen internationalen Zusammenarbeit, sofern nicht der wirtschaftlich Stärkere dem ihm Unterlegenen einfach seine Vorstellungen aufzwingen will, soll oder darf.
Unter dieser Zielsetzung fand am 21. Februar 2013 an der bayerischen Akademie der Wissenschaften in München eine Tagung über rechtsphilosophische und rechtstheoretische Grundlagen eines europäischen Vertragsrechts statt. Die dabei vorgetragenen Referate sind zwar in ihren Inhalten, Methoden und Zielen durchaus verschieden, doch bemühen sie sich gemeinsam um die für eine europäische Rechtswissenschaft unverzichtbaren Grundlagen. Der als habilitierter akademischer Oberrat bei Stephan Lorenz an der Universität München wirkende, im Wintersemester 2013/2014 für eine Lehrstuhlvertretung in Regensburg beurlaubte Herausgeber kann die seinerzeitigen Beiträge fast alle an dieser Stelle vereint der Allgemeinheit im Druck zur Verfügung stellen.
In alphabetischer Ordnung beginnt er selbst mit Überlegungen zum Verhältnis von Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und europäischem Vertragsrecht, während Thomas Gutmann die grundsätzliche Frage stellt, ob es eine Konzept des Vertrags im europäischen Privatrecht überhaupt gibt. Carsten Herresthal behandelt die Rechtsgewinnung in einer fragmentarischen supranationalen Rechtsordnung, in der die Träger der Souveränität noch an dieser festhalten, Lorenz K |
|
Haag, Maike-Franziska van, Recht in der Hausväterliteratur. Der „Oeconomus Prudens et Legalis“ von Franz Philipp Florin im Kontext seiner Zeit (= Juristische Schriftenreihe 276). LIT, Berlin 2014. XIX, 207 S. Zugleich Diss. jur. Bonn 2013. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Haag, Maike-Franziska van, Recht in der Hausväterliteratur. Der „Oeconomus Prudens et Legalis“ von Franz Philipp Florin im Kontext seiner Zeit (= Juristische Schriftenreihe 276). LIT, Berlin 2014. XIX, 207 S. Zugleich Diss. jur. Bonn 2013. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Hausvater entstand wohl mit der Sesshaftwerdung des Menschen, mit der sich die umfassendere Horde in die kleineren Gruppen der in einem Hause Lebenden umwandelte. Vermutlich bestimmte dort der kräftigste Mann mit seinen Entscheidungen das Wohl und Wehe der ihn umgebenden Menschen. Dementsprechend ist der lateinische pater familias bereits alt und auch der Hausvater erscheint schon im Mittelhochdeutschen und Mittelniederdeutschen, ehe ihn Martin Luther allgemeiner bekannt macht.
Eine eigene Literatur für Hausväter begegnet in einer auf den deutschen Sprachraum beschränkten Form seit dem 16. Jahrhundert. Sie richtet sich vor allem an lesekundige Landeigentümer, die sie in Bezug auf Viehzucht, Ackerbau, Jagd, Familie, Ehe, Kindererziehung und Personalführung beraten will. Sie stammt in erster Linievon protestantischen Pfarrern, hat ihre Blütezeit im späten 17. und frühen 18. Jahrhundert und wird im 19. Jahrhundert leicht abwertend Hausväterliteratur genannt.
Mit einem Vertreter dieser Literaturgattung befasst sich die die von Mathias Schmoeckel angeregte und betreute, im Wintersemester 2013/2014 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation der Verfasserin. Unmittelbar nach ihrem Erscheinen erweckte sie das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Deswegen genügt es an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Franz Philipp Florin sein 1702 vorgelegtes Werk mit dem Anspruch verband, dass sein Buch dem Hausvater so nützlich sein soll, wie keines vor ihm, und dass die Verfasserin im Ergebnis die Einsicht gewinnt, dass durch das Werk auf der untersten Ebene einer rechtlichen Wissenspyramide eine Verrechtl |
|
Habbe, Thomas, Lastenausgleich. Die rechtliche Behandlung von Kriegsschäden in Deutschland seit dem 30jährigen Krieg (= Rechtshistorische Reihe 450). Lang, Frankfurt am Main 2014. XIII, 307 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Habbe, Thomas, Lastenausgleich. Die rechtliche Behandlung von Kriegsschäden in Deutschland seit dem 30jährigen Krieg (= Rechtshistorische Reihe 450). Lang, Frankfurt am Main 2014. XIII, 307 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zwar ist das Wort Last im Deutschen bereits um 830 belegt und lässt sich vielleicht auf ein indogermanisches *klāsto „Deckstein, Last?“ zurückführen, doch fehlt der Ausdruck Lastenausgleich als genereller Ausgleich der Schäden und Verluste, die sich infolge der Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegszeit (und Nachkriegszeit) ergeben haben (oder in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands oder im Sowjetsektor Berlins entstanden sind), jedenfalls im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm und im Deutschen Rechtswörterbuch noch. Allein schon von daher verdient eine rechtliche Behandlung von Kriegsschäden in Deutschland seit dem 30jährigen Krieg unter dem Stichwort Lastenausgleich uneingeschränktes Interesse, selbst wenn bereits bekannt ist, dass sich Vorläufer des bundesdeutschen Lastenausgleichs durch Gesetz vom 14. August 1952 im Allgemeinen Landrecht Preußens von 1794, im Kriegsdienstleistungsgesetz von 1873, im Kriegsschädenschlussgesetz von 1928 und in der Kriegssachschädenverordnung von 1940 finden.
Die vorliegende, nach dem kurzen Vorwort auch durch familiäres Schicksal inspirierte, von Stefan Chr. Saar betreute, im Jahre 2012 von der juristischen Fakultät der Universität Potsdam angenommene Dissertation des in Potsdam und Krakau ausgebildeten, als akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl seines Betreuers tätigen Verfassers gliedert sich in insgesamt neun Kapitel. Den Ausgangspunkt bildet in der Einleitung der Lastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland ab 1952, dessen Grundbegriffe (Kriegsleistungen, Kriegsschäden einschließlich von Differenzierungsansätzen zum Sachschaden) im zweiten Kapitel erörtert werden. Es folgen die Behandlung von Kriegsschäden im deutschen Raum bis 1871 einschließlich |
|
Hagan, John, Who are the Criminals? The Politics of Crime Policy from the Age of Roosevelt to the Age of Reagan, 2. Aufl. Princeton University Press, Princeton 2012. X, 325 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hagan, John, Who are the Criminals? The Politics of Crime Policy from the Age of Roosevelt to the Age of Reagan, 2. Aufl. Princeton University Press, Princeton 2012. X, 325 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Strafrecht ist eine Errungenschaft des modernen Staates. Er kann die Wegnahme fremder beweglicher Sachen als Diebstahl mit Strafe bedrohen oder, wenn er Marx folgen würde, das private Eigentum als Diebstahl einordnen. Ihm ist also eine weite Bandbreite von Strafrechtspolitik möglich, mit der sich grundsätzlich das vorliegende, 2010 in erster Auflage erschienene Werk befasst.
Sein 1946 geborener Verfasser mit den Staatsbürgerschaften Kanadas und der Vereinigten Staaten von Amerika erwarb nach dem Studium der Soziologie 1968 den Bachelor of Arts an der University of Illinois und den Master of Arts 1971 an der University of Alberta, wo er 1974 auch eine Dissertation vorlegte. Nach Lehrtätigkeiten an einigen anderen nordamerikanischen Universitäten wurde er 1999 Professor für Soziologie und Recht an der Northwestern University in Evanston in Illinois. Er ist durch eine Reihe von Schriften allgemeiner bekannt geworden.
Das anzuzeigende Werk gliedert die Geschichte der Strafrechtspolitk der Vereinigten Staaten in zwei Abschnitte, in denen einerseits Franklin Roosevelt für eine Zeit der Resozialisierung und Ronald Reagan andererseits für eine Zeit der Repression steht und zum einen Gewaltkriminalität zu sehr und Wirtschaftskriminalität zu wenig beachtet wurde. Am Beginn findet sich nach der neunteiligen Gliederung ein Prolog über die Washington Crime Stories, während am Ende die Frage nach der Rolle Präsident Obamas primär im Jahre 2010 gestellt wird. Insgesamt verfolgt der Autor selbst in seiner umsichtigen und spannenden, durch Graphiken veranschaulichten und durch einen Index von Abacus bis Wright vorteilhaft abgerundeten Studie das erstrebenswerte Ziel einer verbesserten Strafrechtspolitik, die größere Wirkung für die |
|
Halpérin, Jean-Louis, Five Legal Revolutions since the 17th Century. An Analysis of a Global Legal History (= Studies in the History of Law and Justice 1). Springer, Dordrecht 2014. XIII, 194 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Halpérin, Jean-Louis, Five Legal Revolutions since the 17th Century. An Analysis of a Global Legal History (= Studies in the History of Law and Justice 1). Springer, Dordrecht 2014. XIII, 194 S.
Revolution ist im politischen Sinne die plötzliche grundlegende Umgestaltung eines bestehenden gesellschaftlichen Zustands, wie sie über einen von Nikolaus Kopernikus geprägten Buchtitel des Jahres 1543 im Gewande des lateinischen Wortes revolutio 1688 auf ein politische Ereignis in Großbritannien verwendet wird. Als erste allgemein anerkannte Revolution wird dabei die politische Veränderung in Frankreich im Jahre 1789 angesehen. Der 1960 geborene, von seiner Dissertation des Jahres 1987 über Le Tribunal de cassation et les pouvoirs sous la Révolution über zahlreiche weitere Studien von 1992 bis 2013 in die internationale Welt der anglophonen rechtshistorischen, rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Literatur fortschreitende Verfasser lenkt demgegenüber auf Grund seiner weitreichenden Erfahrung mit der Weltrechtsgeschichte den Blick innovativ auf fünf Revolutionen seit dem 17. Jahrhundert.
Wie er zu Beginn seiner kurzen Einleitung hervorhebt, haben sich Juristen stets gegenüber Revolutionen eher verschlossen gezeigt, wenn sich auch zuletzt Harold J. Berman in zwei gewichtigen Bänden der Jahre 1983 und 2003 mit den geschichtlichen Beziehungen zwischen Recht und Revolution befasst hat. Ihm selbst geht es dabei vor allem um die Ergebnisse des Ersatzes eines bisherigen Rechtssystems A durch ein anderes Rechtssystem B. Deswegen verwendet er auch lieber den weniger belasteten Ausdruck Wandel (shift), um eher Fragen aufzuwerfen als fertige Lösungen zu bieten, wobei seine kurze Eingangsbibliographie von Alchoutton über Berman, Bourdieu, Dickson, Halpérin, Hart, Kelsen - Reine Rechtslehre bzw. Pure theory of law von 2009 - und Marmor bis Tocqueville (1991) reicht.
Im Einzelnen beginnt er danach mit der Frage, was revolutionär an d |
|
Han, Yi, Gesetzlicher Tierschutz im Deutschen Reich. Lang (PL Academic Research), Frankfurt am Main 2014. XXX, 577 S., zugleich Diss. jur. Köln 2013. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Han, Yi, Gesetzlicher Tierschutz im Deutschen Reich. Lang (PL Academic Research), Frankfurt am Main 2014. XXX, 577 S., zugleich Diss. jur. Köln 2013. Besprochen von Werner Schubert.
Trotz mehrerer Arbeiten, die sich mit der Entstehung des Reichstierschutzgesetzes von 1933 und dem Tierschutzrecht unter dem Nationalsozialismus befassen (u. a. Wilfried C.J. Eberstein: Das Tierschutzrecht in Deutschland bis zum Erlass des Reichs-Tierschutzgesetzes vom 24. 11. 1933, 1999; Daniel Heintz, Tierschutz im Dritten Reich, 2008; Stefan Derscherl, Tier- und Naturschutz im Nationalsozialismus, 2012) ist, wie die vorliegende Kölner Dissertation Yi Hans zeigt, noch viel Raum für die weitere Erforschung des aufgezeigten Themenkreises. In seiner Einleitung stellt Han fest, dass es zunächst darum gehe, „auf breiterer Quellenbasis Lücken für die Jahre nach 1933 zu schließen und damit das gesetzgeberische Gesamtkonzept der vielen ineinander greifenden Tierschutznormen deutlicher herauszuarbeiten“ (S. 4). Zudem werde „auf dieser verbreiterten Basis ein Vergleich zu den Diskussionen vor 1933 versucht“; auch für die Vorgeschichte des Reichstierschutzgesetzes sei eine Reihe neuer Quellen verwertet und insgesamt bisher nicht näher herangezogene Literatur ausgeweitet worden. Im Teil A geht es zunächst um die gesetzliche Grundlage des strafrechtlichen Tierschutzes (§ 360 Nr. 13 StGB von 1871) und um Problemfälle am Beispiel des Schlachttierschutzes (S. 9-41). Auf den Seiten 43ff., 75ff. geht Han ein auf Versuche zur Verbesserung des Tierschutzes insbesondere am Beispiel des Schlachttierschutzes (S. 79-121). Das bayerische Schlachttiergesetz vom 17. 5. 1930 brachte einen Betäubungszwang für Schlachttiere und damit ein Verbot auch des Schächtens nach jüdischem Ritus, gegen das sich nur die Bayerische Volkspartei gewandt hatte (S. 105ff.; S. 119 das Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Landtag am 29. 1. 1930). Eine Ausnahme vom Betäubungszwang sollte nach den B |
|
Handbuch der hessischen Geschichte Band 3 Ritter, Grafen und Fürsten – weltliche Herrschaften im hessischen Raum ca. 900-1806, hg. v. Speitkamp, Winfried (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 63). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2014. XVIII, 530 S., 15 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch der hessischen Geschichte Band 3 Ritter, Grafen und Fürsten – weltliche Herrschaften im hessischen Raum ca. 900-1806, hg. v. Speitkamp, Winfried (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 63). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2014. XVIII, 530 S., 15 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der Herausgeber in seiner informativen Einführung darlegt, erscheint das in der Planung auf die 1980er Jahre zurückgehende, im Laufe der Zeit aber ins Stocken geratene Handbuch der hessischen Geschichte seit 2010 in neuer Gestalt, indem an die Stelle des Planes, große übergreifende und alle Themenbereiche einer Epoche abdeckende Werke zu schaffen, das Konzept einer Handbuchreihe getreten ist, in dem die einzelnen Bände unter einem stärker eingegrenzten Thema einschlägige Beiträge versammeln. Dementsprechend sind nach einem den früheren Vorstellungen folgenden, 2003 vorgelegten Band über Hessen im Deutschen Bund und im neuen Deutschen Reich (1806) 1815 bis 1945 im Jahre 2010 die beiden ersten Bände der veränderten Sicht erschienen, die einerseits einer pragmatischen Sicht folgen und andererseits thematische Schwerpunkte setzen, neue Forschungstendenzen aufgreifen und neue ergänzende Linien ermöglichen will. Sie betreffen Bevölkerung, Wirtschaft und Staat in Hessen 1806-1945 und Bildung, Kunst und Kultur in Hessen 1806-1945.
Der neue dritte Bandbetrifft die ältere Zeit. Er stellt Beiträge über Territorien im hessischen Raum vom späteren Frühmittelalter bis zum Ende des Heiligen römischen Reiches im Jahre 1806 zusammen. Allerdings schließt er zum einen die geistlichen Territorien aus, die einem eigenen Band vorbehalten bleiben, und zum anderen auch die Landgrafschaft Hessen, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt und Hessen-Homburg, die ebenfalls gesondert betrachtet werden sollen.
Dementsprechend behandeln im Anschluss an die Einführung (mit geringfügig unterschiedlichem aktuellen Stand) Klaus Eiler nassaui |
|
Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Schubert, Werner (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 17). Nomos, Baden-Baden 2012. 786 S. Besprochen von Andreas Schwennicke. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Schubert, Werner (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 17). Nomos, Baden-Baden 2012. 786 S. Besprochen von Andreas Schwennicke.
Der Band enthält einundzwanzig Beiträge zur Geschichte des Notariats in Deutschland und in seinen Territorien. Mathias Schmoeckel behandelt die Geschichte der Reichsnotariatsordnung von 1512, Inga Zerbes ihre Wirkung bis 1806. Die rechtspolitischen Diskussionen zwischen dem Ende des Alten Reichs und der Reichsgründung von 1871 verfolgt Michael Kleensang, die Zeit des zweiten Kaiserreichs und der Weimarer Republik Louis Pahlow, das Dritte Reich Johannes Gsänger, die DDR Elisabeth Koch und die Bundesrepublik sowie das wiedervereinigte Deutschland Oliver Vossius. Zu den Territorien enthält der Band Beiträge zum Notariat in Baden seit 1512 (Bernd Kamnowski), im links- und rechtsrheinischen Bayern (Hans-Georg Hermann), in Frankfurt am Main (Anja Amend-Traut), Hamburg (Tilman Repgen), in Hannover (heutiges Niedersachsen) (Stephan Meder), in den rheinischen Kurfürstentümern (Franz Dorn), im heutigen Rheinland-Pfalz (Andreas Roth), in Preußen (Andreas Thier), in der preußischen Rheinprovinz (1815-1945) (Hans-Peter Haferkamp), in Sachsen (Heiner Lück), Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (Werner Schubert) und Württemberg (Werner Schubert). Den Band beschließen Beiträge zur notariellen Berufspraxis, nämlich zum Beurkundungsrecht bis zum Beurkundungsgesetz von 1969 (Werner Schubert) sowie zum Notarsignet (Hermann Frischen).
Der Band ist ein Meilenstein in der wissenschaftlichen Erschließung des Notarrechts in Deutschland. Er zeigt dem interessierten Leser die Hintergründe für die bis heute bestehende Zersplitterung des Notarwesens in Deutschland auf, die sich im Wesentlichen in der Zweiteilung in das – ehemals preußische – Anwaltsnotariat und das ehemals vor allem bayerische Nur-Notariat ze |
|
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/ Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 3, Lieferung 20 Lehnrechtsbücher-Liermann, Hans (1893-1976). Erich Schmidt, Berlin 2014. 737-992 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 3, Lieferung 20 Lehnrechtsbücher-Liermann, Hans (1893-1976). Erich Schmidt, Berlin 2014. 737-992 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wenige Wochen vor dem deutschen Rechtshistorikertag in Tübingen konnte erfreulicherweise noch die 20. Lieferung des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte vorgelegt werden. Sie setzt mit den Lehnrechtsbüchern (Köbler) ein und endet mit einem neuen kurzen Artikel Heinrich de Walls über den in Frankfurt am Main geborenen Erlanger Kirchenrechtler, Staatsrechtler und Rechtshistoriker Hans Liermann, der nach dem Studium in Freiburg im Breisgau und Halle an der Saale und der ersten juristischen Staatsprüfung bei Wilhelm van Calker über die Finanzhoheit des Reiches und der Länder 1920 promoviert und mit einer Schrift über das deutsche Volk als Rechtsbegriff im Reichsstaatsrecht der Gegenwart 1926 unter dem gleichen Betreuer für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und allgemeine Staatslehre sowie 1927 für Kirchenrecht habilitiert wurde (1933 im Zuge einer Lehrstuhlbesetzung in Tübingen als politisch sehr zuverlässig eingestuft) sowie über das Staatsrecht und das evangelische Kirchenrecht (1933) zur Geschichte des Stiftungsrechts (1963) fand. Insgesamt stehen damit zweieinhalb Bände der zweiten Auflage der Allgemeinheit zur wissenschaftlichen Nutzung zur Verfügung.
Es enthält insgesamt etwa 117 Artikel und Verweise. Dabei sind gegenüber der ersten Auflage auch wieder Verweise leicht umgeformt, ergänzt oder beseitigt worden. Wiederum sind einige, wenn auch wenige besonders verdienstvolle frühere Mitarbeiter ausgeschieden und zum Teil durch Nachwuchskräfte oder auch durch Herausgeber er |
|
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin, Lieferung 17 (Konfliktbewältigung-Kreistag). Erich Schmidt, Berlin 2013. (Band 3) XV S. 1-224 Spalten bzw. 112 S. Besprochen von Gerhard Köbler. Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (H |
Ganzen Eintrag anzeigen Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin, Lieferung 17 (Konfliktbewältigung-Kreistag). Erich Schmidt, Berlin 2013. (Band 3) XV S. 1-224 Spalten bzw. 112 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin, Lieferung 18 (Kreittmayr, Franz Xaver Wiguläus Aloysius von-Landflucht). Erich Schmidt, Berlin 2013. (Band 3) 225-480 Spalten bzw. 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/ Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 3, Lieferung 19 (Landfolge-Lehnrecht, Lehnswesen). Erich Schmidt, Berlin 2014. 481-736 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit 2004 erscheint die von neuen Herausgebern verantwortete zweite Auflage des von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und dessen Schüler Ekkehard Kaufmann begründete Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, das als Sammelwerk die angesichts des Stoffumfangs unmöglich gewordene umfangreiche Erfassung der deutschen Rechtsgeschichte durch einen einzelnen Bearbeiter ersetzen soll. Mit wenigen Ausnahmen konnten dabei pro Jahr zwei Lieferungen von jeweils 112 Seiten vorgelegt werden. Damit waren im Jahr 2012 die ersten beiden, bis Konf… reichenden Bände plangemäß abgeschlo |
|
Hans Kelsen Werke, Band 4 Veröffentlichte Schriften 1918-1920, hg. v. Jestaedt, Matthias in Kooperation mit dem Hans Kelsen-Institut. Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XII, 892 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hans Kelsen Werke, Band 4 Veröffentlichte Schriften 1918-1920, hg. v. Jestaedt, Matthias in Kooperation mit dem Hans Kelsen-Institut. Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XII, 892 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Hans Kelsen (Prag 11. 10. 1881-Orinda bei Berkeley 19. 4. 1973) war einer der bekanntesten Juristen des 20. Jahrhunderts. Dementsprechend verdienen alle seine Werke ungeteilte Aufmerksamkeit. Der Herausgeber hat sich die aufwendige Aufgabe gestellt, eine Gesamtausgabe vorzulegen.
Sie ist zunächst auf 30 Bände mit möglicherweise etwa 25000 Seiten veranschlagt. Von ihr ist der erste Band im Jahre 2007 erschienen. Er umfasst veröffentlichte Schriften 1905-1910 und Selbstzeugnisse.
Der vorliegende, mit einem Lichtbild Hans Kelsens in einem von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien am 9. Dezember 1921 ausgestellten Ausweis geschmückte Band enthält nach dem Vorwort des Herausgebers insgesamt 18 Schriften, deren Originalpublikationsträger mit einem der Jahre zwischen 1918 und 1930 datiert ist (1918 7, 1919 9, 1920 2). Sie sind nicht die gesamte Publikationsausbeute dieser Zeit, sondern werden durch Werke in den Bänden 5 und 6 ergänzt.
In Thematik, Stil und Format unterscheiden sich die Beiträge erheblich (Monographie über das Problem der Souveränität und die Theorie des Völkerrechts, 17 unselbständige Beiträge). Sie beginnen mit einer Studie über das Proportional(wahl)system und enden mit einer Darlegung über den völkerrechtlichen Strafanspruch wegen völkerrechtswidriger Kriegshandlungen. Ein Personenregister und ein umfangreiches Sachregister von Abgeordnete bis Zwei-Seiten-Theorie schließen sie in der gewichtigen Edition benutzerfreundlich auf.
Innsbruck Gerhard Köbler
|
|
Harder, Clara, Pseudoisidor und das Papsttum. Funktion und Bedeutung des apostolischem Stuhls in den pseudoisidorischen Fälschungen (= Papsttum im mittelalterlichen Europa 2). Böhlau, Köln 2014. 290 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Harder, Clara, Pseudoisidor und das Papsttum. Funktion und Bedeutung des apostolischem Stuhls in den pseudoisidorischen Fälschungen (= Papsttum im mittelalterlichen Europa 2). Böhlau, Köln 2014. 290 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts begann ein afrikanischer Schriftsteller sein Werk mit den Worten Marius Mercator servus Christi lectori conservo suo et parens in domino fidei salutem. Unter Ersetzung des Namens Marius durch den auf Isidor von Sevilla anspielenden Namen Isidorus verwendeten sehr lange unbekannte Verfasser diesen Text für mindestens vier verfälschte kirchenrechtliche Sammlungen (Hispana Gallica Augustodunensis mit Konzilsbeschlüssen und Papstbriefen des 4. bis 8. Jahrhunderts, Capitularia Benedicti Levitae des 6. bis 9. Jahrhunderts, Capitula Angilramni angeblich Papst Hadrians I. zum Strafprozessrecht, rund 100 gefälschte Papstbriefe der ersten drei nachchristlichen Jahrhunderte). Wahrscheinlich wurden die erst 1628 entlarvten Verfälschungen in der Kirchenprovinz Reims zwischen 847 und 852 abgeschlossen, wobei Handschriften aus Corbie verwendet wurden und der spätere Abt Corbies Paschasius Radbertus (842-847) wesentlich wirkte.
Mit dieser bedeutendsten mittelalterlichen Fälschung beschäftigt sich die von Klaus Zechiel-Eckes angeregte und bis zu seinem unerwarteten frühen Tod betreute, im Oktober 2012 von der Universität Köln angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung in sieben Kapitel. Sie betreffen den römischen Primat im Frühmittelalter im Verhältnis zu den Fälschungen Pseudoisidors, den Papst in den pseudoisidorischen Dekretalen, den Papst in den Capitula Angilramni, den Papst in den Kapitularien des Benedictus Leviat, den Papst und die Excerptiones de gestis Chalcedonensis concilii , (als eine weitere mögliche pseudosisidorische Fälschung) eine Dekretale Gregors IV. und den Papst und Pseudoisidor.
Im Ergebnis kann die Verfass |
|
Haunert, Lena, Einsatz in der Fremde? Das Amerikabild der deutschen Subsidientruppen im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 168). Selbstverlag der Hessischen Historischen Kommission Darmstadt und der Historischen Kommission für Hessen, Darmstadt 2014. VIII, 252 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Haunert, Lena, Einsatz in der Fremde? Das Amerikabild der deutschen Subsidientruppen im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 168). Selbstverlag der Hessischen Historischen Kommission Darmstadt und der Historischen Kommission für Hessen, Darmstadt 2014. VIII, 252 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Schon immer musste sich der Mensch um die für die Erhaltung seines Daseins erforderlichen Mittel sogar innerhalb von Gruppen eigentlich selbst bemühen. Die dabei erforderlichen Mühen wie auch die hierfür verfügbaren Möglichkeiten wuchsen mit der allmählich eintretenden Arbeitsteilung. In diesem Rahmen wurde es an vielen Stellen immer wieder möglich, auch vom bloßen Kampf gegen andere Menschen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Das vorliegende Werk ist die in losem Zusammenhang mit dieser weiten Fragestellung von Christoph Kampmann betreute, im Sommersemester 2013 am Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaft der Universität Marburg angenommene, für den Druck geringfügig geänderte und um Register und Abbildungen ergänzte Dissertation der Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Fragestellung, Quellenbasis, Forschungsstand und Differenzwahrnehmung als Untersuchungsgegenstand in vier Sachkapitel. Sie betreffen den historischen Rahmen, (kurz) die soziale Interaktion während des Einsatzes, die Wahrnehmung der Lebenswelt in Québec, Neuengland, New York, Pennsylvanien, den südlichen Kolonien, Westindien und Florida sowie die Wahrnehmung des Unabhängigkeitskriegs.
In diesem Rahmen untersucht die Verfasserin auf der allgemeinen Grundlage von mehr als 30000 deutschen, auf der Seite der britischen Krone zwischen 1775 und 1783 gegen die Unabhängigkeitsbestrebungen kämpfenden Soldaten Selbstzeugnisse, die in einem beachtlichen Umfang erhalten sind. Aus ihnen gewinnt die Verfasserin zahlreiche neue detaillierte Erkenntnisse, deren Abstützung durch vergleichbare Unters |
|
Hausleitner, Mariana, Die Donauschwaben 1868-1948. Ihre Rolle im rumänischen und serbischen Banat (= Schriftenreihe des Instituts für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde Band 18). Steiner, Stuttgart 2014. 417 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hausleitner, Mariana, Die Donauschwaben 1868-1948. Ihre Rolle im rumänischen und serbischen Banat (= Schriftenreihe des Instituts für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde Band 18). Steiner, Stuttgart 2014. 417 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Brigach und die Brege bringen (im mittleren Schwarzwald) die Donau zu Wege, die als zweitgrößter Fluss Europas nach fast 3000 Kilometern in das Schwarze Meer mündet. Ihr folgend sind aus ihrem Ausgangsland Schwaben auch zahlreiche Menschen auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen nach dem Osten gezogen. Besonders bekannt ist dabei die Gesamtheit der Donauschwaben geworden, die sich seit dem 17./18. Jahrhundert in Rumänien und Serbien niedergelassen hat.
Mit ihr befasst sich die 1950 in Bukarest geborene Verfasserin in dem vorliegenden Werk. Sie promovierte nach dem in Berlin 1972 aufgenommenen Studium der Geschichte, Politologie und Russistik in Bremen 1987 mit einer Dissertation über die nationale Frage in der rumänischen Arbeiterbewegung und habilitierte sich 2000 am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin mit einer Untersuchung über die Rumänisierung der Bukowina in Durchsetzung des nationalstaatlichen Anspruchs Großrumäniens zwischen 1918 und 1944. In der Folge wirkte sie in unterschiedlichen Aufgabenbereichen in Berlin, München und Berlin.
Ihr vorliegendes Werk fand unmittelbar das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Deswegen genügt es an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es eine weitere, vielfältige Quellen verwertende Frucht des großen Interesses der Verfasserin an der Vielfalt der Beziehungsgeflechte in multiethnischen Regionen ist. Gegliedert ist es in sieben Abschnitte über innerethnische Beziehungen und Minderheitenpolitik im Vergleich, die Donauschwaben und ihre Nachbarn vor 1918, Banater Sozialisten und die Minderheitenprobleme 1918-1934, nationalorientierte Donauschwaben und ihre Nachbarn 1918-1937, Nat |
|
Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit, hg. v. Baldus, Christian/Kronke, Herbert/Mager, Ute (= Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlungen Band 8). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. IX, 495 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit, hg. v. Baldus, Christian/Kronke, Herbert/Mager, Ute (= Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlungen Band 8). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. IX, 495 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Unter Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit könnte man vielleicht einige markige Kernsätze über Wesen und Forderungen von Recht und Gerechtigkeit verstehen, die aus der Gegenwart von einigen, vielen oder allen Heidelbergern oder auch nur in Heidelberg vorgetragen werden. Von daher wäre die Beibehaltung des Untertitels der anfänglichen Ankündigung „Ringvorlesung der juristischen Fakultät anlässlich der 625-Jahr-Feier 2011“ wohl kaum irreführend gewesen. Da er im Laufe der Bearbeitung aber entfallen ist, müssen die Herausgeber, in deren Dekanaten das Werk vorbereitet, durchgeführt und veröffentlicht wurde, im Vorwort besonders erklären, dass die Fakultät zum 625. Jahrestag der Gründung der (jetzt) ältesten deutschen Universität einen Beitrag leisten wollte, der Anlass und Ort entsprechen, aber darüber hinaus von Interesse sein sollte.
Da Heidelberg nach ihrer Ansicht für das Ringen um grundsätzliche Fragen und grundsätzliche Antworten sowie die Einsicht, dass solche Fragen und Antworten nie endgültig sein können, steht und um Thesen gerungen wird, fand sich das im Titel verwendete, ausdrücklich nicht auf historische Beiträge beschränkte, aber doch auch die jeweils betrachtete Zeit als Mittelpunkt nicht ausschließende publikumswirksame Generalthema. Unter ihm sind in grundsätzlich chronologischer Reihenfolge insgesamt 22 Studien versammelt. Sie betreffen im Kern einzelne, länger und kürzer in Heidelberg verweilende Gelehrte mit jeweils allgemeineren weiterführenden Ideen.
Den Reigen eröffnet dabei Christian Hattenhauer, der den Menschen als Fundament des Privatrechts bei Hugo Donellus untersucht. Danach lässt Rüdiger Wolfrum Samuel Pufendorf hypothetisch auf die Europäische Union blic |
|
Heilbron, Hilary, Rose Heilbron. The Story of England’s First Woman Queen’s Counsel und Judge. Hart, Oxford 2012. XV, 365 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heilbron, Hilary, Rose Heilbron. The Story of England’s First Woman Queen’s Counsel und Judge. Hart, Oxford 2012. XV, 365 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Rose Heilbron wurde in Liverpool am 19. August 1914 als Tochter eines Gastwirts geboren und studierte mit Hilfe eines Stipendiums an der Universität ihrer Heimatstadt Rechtswissenschaft, wobei sie das Studium bereits 1934 mit einem Juris Doctor mit summa cum laude abschloss. 1936 wurde sie an Gray’s Inn zur weiteren Ausbildung zugelassen, wonach sie ab 1939 (beschrieben als a dark vivacious Jewess) als barrister wirken konnte. 1949 wurde sie mit der 1922 als erste Frau Großbritanniens als barrister zugelassenen Helen Normanton zur Kronanwältin mit dem Titel King’s Counsel bzw. (1952) Queen’s Counsel ernannt.
Die Verfasserin ist die (einzige) Tochter Rose Heilbrons. Sie kennt also das Leben ihrer erfolgreichen Mutter zu einem großen Teil aus nächster Nähe und folgte ihr auch beruflich sehr eng, so dass sie Mühen und Glanz des Aufstiegs in der Welt der Justiz aus eigener Erfahrung versteht. Als ihre Mutter geboren wurde, hatten Frauen noch kein Wahlrecht, endete die Schule grundsätzlich mit 14 Jahren und war Mädchen der Zugang zu vielen Berufen noch fest verschlossen.
Gegliedert ist die ungewöhnliche Erfolgsgeschichte einer herausragenden schönen Frau in 26 Kapitel Sie betreffen die Kindheit, die Ausbildung, der Weg zur Tätigkeit als barrister, die Eröffnung einer Praxis, Heirat und Mutterschaft, die ersten berühmten Verfahren einschließlich der verlorenen Schlacht um das Leben des am 28. März 1950 gehängten, aber 53 Jahre später als möglicherweise unschuldig befundenen George Kelly, die Anerkennung, den Aufstieg zur ersten weiblichen Richterin Englands (1956), den Einzug in Old Bailey (1972) und in den High Court (1974), eine königliche Einladung zu einem Lunch und die vielen juristischen Erfolge (mit dem ersten Gerichtsvorsitz einer Frau 1978) bis zum Ruhestand und schli |
|
Heinemeyer, Susanne, Der Freikauf des Sklaven mit eigenem Geld - Redemptio suis nummis (= Schriften zur Rechtsgeschichte 161). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 381 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heinemeyer, Susanne, Der Freikauf des Sklaven mit eigenem Geld - Redemptio suis nummis (= Schriften zur Rechtsgeschichte 161). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 381 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der eigennützige Mensch wird schon früh Mitmenschen zu seinem eigenen Vorteil verwendet haben, woraus unter anderem auch gesamte „Sklavenhaltergesellschaften“ entstanden, die bis in die jüngere Vergangenheit florieren konnten. Da auch der Sklave ein eigennütziges Interesse an der Freiheit haben konnte und die Gewinnung der natürlichen Freiheit durch Flucht mit größten persönlichen Gefahren verbunden gewesen sein dürfte, konnte sich auch die Vorstellung des Freikaufs in einer von Geld und Preis bestimmten Wirtschaft entwickeln. Wo Sklaven auf dem Markt einen Preis hatten oder haben konnten, konnte auch der Sklave auf den Gedanken kommen, sich im Rahmen des Möglichen gewissermaßen selbst von seinem Herren zu kaufen, sofern er nur die dafür erforderlichen Mittel gewinnen konnte.
Die sich mit diesem Problembereich in einer losen Parallele zu einer Arbeit über die Erbeinsetzung fremder Sklaven im klassischen römischen Recht (Wolfram Buchwitz 2013) beschäftigende Studie ist die von Peter Gröschler betreute, im Wintersemester 2011/2012 vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung mit Vorüberlegungen und Ausblick in vier Sachkapitel. Sie betreffen die Freilassung im römischen Recht im Allgemeinen, den Freikauf mit eigenem Geld und Sondergut des Sklaven, den Freikauf mit eigenem Geld und Auftrag sowie die Folgen und Motive der Vornahme eines Freikaufs mit eigenem Geld.
Im Ergebnis kann die Verfasserin feststellen, dass der Sklave einen Dritten beauftragen konnte, ihn bei seinem Herrn zu kaufen und ihn anschließend freizulassen und dass dies für den Sklaven in Rom der einzige Weg war, der ihm seit dem zweiten nachchristli |
|
Herbert, Ulrich, Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert. Beck, München 2014. 1451 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Herbert, Ulrich, Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert. Beck, München 2014. 1451 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
„Wer nach diesem Jahrhundert für Deutschland bilanziert, das Ausmaß von Glück und Unglück sei zu allen Zeiten gleich, verkennt diese Entwicklung nach 1945 und nach 1990 und auch die Erfahrungen der Menschen, die in diesem Lande lebten und leben. Aber es ist auch nicht auszuschließen, dass am Ende die aus dieser glücklichen Entwicklung erwachsenden Gefahren nicht geringer sind als die überwundenen“ (S. 1252).
Mit der Weisheit dessen, der aus einer profunden Kenntnis heraus die Entwicklungen in den Blick nimmt und sie am Maßstab des Menschlichen misst, wohl wissend um die wertende Interpretationsbedürftigkeit des Vergangenen wie um die Offenheit des Künftigen, hat Ulrich Herbert seinem aus zehn Jahren intensiver Beschäftigung mit der Materie hervorgegangenen Werk einen gleichsam programmatischen Abschluss gegeben. Der umtriebige, als Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg lehrende Forscher hat mit seiner „Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert“ zweifellos den bisherigen Höhepunkt seines reichen publizistischen Schaffens erreicht. Allzu gerne wird bei größeren Arbeiten das Diktum des opus magnum bemüht, im vorliegenden Fall trifft es jedenfalls uneingeschränkt zu, und dies nicht bloß des beeindruckenden Umfangs wegen.
Denn so facettenreich die Geschichte Deutschlands im vergangenen Jahrhundert verlaufen ist, so unübersehbar groß ist auch die Masse an geschichtswissenschaftlicher Literatur, die, stetig anwachsend, zu den durch prägnante Zäsuren markierten Abschnitten jener Geschichte angefallen ist und weiter anfällt. Mehr als 80 Seiten ausgewählter Titel verzeichnet das Literaturverzeichnis des vorliegenden Bandes, eine repräsentative Auswahl, und dennoch wird der Sachkundige manche Studie von Bedeutung vermissen. Dies ist eine unmittelbare Folge der |
|
Heydenreuter, Reinhard, Kriminalität in München – Verbrechen und Strafen im alten München (1180-1800) (= Kleine Münchner Geschichten 4). Pustet, Regensburg 2014. 117 S., 19 Abb. Besprochen von Reinhard Schartl. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heydenreuter, Reinhard, Kriminalität in München – Verbrechen und Strafen im alten München (1180-1800) (= Kleine Münchner Geschichten 4). Pustet, Regensburg 2014. 117 S., 19 Abb. Besprochen von Reinhard Schartl.
Der Autor, der bis 2007 in leitender Stelle an bayerischen Archiven tätig war, hatte bereits 2003 eine populärwissenschaftliche Darstellung der „Kriminalgeschichte Bayerns“ verfasst (teilweise kritische Besprechung von Ilse Reiter-Zatloukal in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Band 121 [2004]). Nunmehr legt er in der Reihe „Kleine Münchner Geschichten“, die sich an den interessierten Laien wendet, eine auf die bayerische Metropole beschränkte kürzere Fassung vor. Als hauptsächliche Quelle der berichteten Strafrechtsfälle benutzte er Helmuth Stahleders dreibändige Chronik der Stadt München (1995-2006). Schon in der Einleitung weist Heydenreuter darauf hin, dass München als landesherrliche Stadt auch in der Strafrechtspflege dem unmittelbaren Einfluss der bayerischen Landesherren ausgesetzt war. In München fungierte somit neben der städtischen Gerichtsbarkeit, die bis zur Blutgerichtsbarkeit von dem bereits seit dem Mittelalter von der Stadt ernannten Oberrichter ausgeübt wurde, der Hofrat als oberstes Gericht des Landesherrn. Seine Darstellung gliedert der Verfasser in je ein Kapitel über die Entwicklung des Strafverfahrens sowie die Strafen und die Gerichtsstätten. Es folgen Kapitel über die Fehde und zu einzelnen wichtigen Delikten. Im Kapitel über das Strafverfahren behandelt Heydenreuter etwas ausführlicher die Asylprivilegien, wonach wegen eines Tatverdachts Verfolgte in den Münchner Klöstern, insbesondere auf deren Friedhöfen Schutz suchen konnten. Unterschiedliche Auffassungen über die Grenzen des Asylrechts zwischen Stadt und Kirche führten zu Streitigkeiten mit dem Freisinger Bischof. Die Folter findet der Verfasser in München erstmals 1346 und danach erst wieder 1434 erwähnt. Art und Dauer der Fo |
|
Heydenreuter, Reinhard, Kriminalität in München – Verbrechen und Strafen im alten München (1180-1800) (= Kleine Münchner Geschichten 4). Pustet, Regensburg 2014. 117 S., 19 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heydenreuter, Reinhard, Kriminalität in München – Verbrechen und Strafen im alten München (1180-1800) (= Kleine Münchner Geschichten 4). Pustet, Regensburg 2014. 117 S., 19 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Reinhard Heydenreuter, der schon 2003 mit einer Kriminalitätsgeschichte Bayerns hervortrat, gibt in dem jetzt vorgelegten Büchlein einen Einblick in 600 Jahre der Strafrechtsgeschichte der Haupt- und Residenzstadt München. Die gesamte Zeit war geprägt durch den Einfluss des Landesherrn auf die Arbeit der Gerichte, so dass es nicht zur Ausprägung eines besonderen städtischen Strafrechts, wie etwa in Augsburg, Nürnberg und Regensburg, gekommen ist. Obwohl die Stadt im späten Mittelalter die Blutgerichtsbarkeit erlangen konnte, behielt es sich der Landesherr immer vor, seine Vorstellungen von Milde und Härte in Einzelfällen durchzusetzen. Die Nähe der landesherrlichen Juristen zu den Strafrechtsfällen in München gab Gelegenheit, die Stadt als ein Übungsgebiet für Regelungen zu nutzen, die landesweit ausstrahlten. Neben den in München begangenen Straftaten wurden auch die bedeutsamen Strafrechtsfälle aus dem Herzogtum und späteren Kurfürstentum nach München gezogen.
Wenn auch die Arbeit viel der ausführlichen Geschichte Münchens von Fridolin Solleder verdankt, was der Autor dankbar anerkennt, so setzte der Verfasser doch durch die Beschreibung der einzelnen Orte, die für Gericht und Richtstätten Bedeutung hatten, eigene Akzente. Eine kleine Übersichtsdarstellung lebt immer von den prägnanten Beispielen und so erfahren wir von unfähigen Henkern und Säulen, die den Burgfrieden markieren, aber auch von Strafen, die wir heute als Vorläufer der Freiheitsstrafe ansehen: die Verurteilung zur Galeerenstrafe und die Verurteilung zu Schanzarbeiten an den städtischen Befestigungen.
Die beigegebenen Abbildungen betreffen Ansichten wichtiger Gebäude der Strafrechtspflege, Titelblätter von Drucken anlässlich von Hinrichtungen u |
|
Historische Rechtssprache des Deutschen, hg. v. Deutsch, Andreas. Winter, Heidelberg 2013. 497 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Historische Rechtssprache des Deutschen, hg. v. Deutsch, Andreas. Winter, Heidelberg 2013. 497 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie alles im menschlichen Leben, so haben auch die Sprache im Allgemeinen und die Sprache des Rechtes im Besonderen ihre jeweilige Geschichte, zu deren Erfassung neben zahlreichen Einzelstudien auch zusammenfassende Wörterbücher teils bereits geschaffen wurden und teils in der Gegenwart noch weiter bearbeitet werden. Für die deutsche Rechtssprache wurde 1896/1897 von der damaligen königlichen preußischen Akademie ein Projekt eines Deutschen Rechtswörterbuchs begründet, dessen wissenschaftliche Betreuung eine von Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, Otto von Gierke, Richard Schröder, Ernst Dümmler und Karl Weinhold gebildete Kommission übernahm und dessen organisatorische Leitung Richard Schröder übergeben wurde. 1917 wurde die Leitung Eberhard Freiherr von Künßberg († 1941) übertragen, nach der Übernahme der Trägerschaft des Vorhabens durch die Heidelberger Akademie (1959) 1971 Günther Dickel und 1973 (bzw. 1985 nach dem Tode Dickels) Heino Speer, der bis zu seinem Ruhestand im Jahre 2007 die Bände 7 bis 11 des 1932 im ersten Band abgeschlossenen, inzwischen 12 Bände mit 90000 Wortartikel umfassenden und insgesamt auf 16 Bände mit 120000 Wortartikeln und einen Abschluss im Jahre 2035 veranschlagten Unternehmensverantwortete.
Zu seinem 70. Geburtstag legt sein Nachfolger einen von Kollegen und Freunden gewidmeten Sammelband über (die) historische Rechtssprache des Deutschen mit einem Geleitwort Paul Kirchhofs (Recht lebt in Sprache) vor, der die Referate einer internationalen Fachtagung der Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch“ der Heidelberger Akademie der Wissenschaften des Jahres 2012 präsentiert. Er enthält insgesamt 16 Abhandlungen. Gegliedert sind sie in Abschnitte über Rechtssprache im Überblick, Prägung und Regelung von Rechtssprache, Einzelstudien über Wort im Wandel, Bil |
|
Historisch-kritischer Kommentar zum BGB, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Rückert, Joachim/Zimmermann, Reinhard, Bd. 3 Schuldrecht Besonderer Teil§§ 433-853 red. v. Rückert, Joachim/Schäfer, Frank L., in zwei Teilbänden §§ 433-656, 657-853). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XXXVI, 1-1521, XIX, 1523-3034 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Historisch-kritischer Kommentar zum BGB, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Rückert, Joachim/Zimmermann, Reinhard, Bd. 3 Schuldrecht Besonderer Teil §§ 433-853 red. v. Rückert, Joachim/Schäfer, Frank L., in zwei Teilbänden (§§ 433-656, 657-853). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XXXVI, 1-1521, XIX, 1523-3034 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das im später deutschen Sprachraum geltende Recht wird in ersten Umrissen bei Cäsar und Tacitus und danach in den Volksrechten vor allem der Franken, Alemannen, Bayern, Sachsen, Thüringer, Friesen und Langobarden sichtbar, ohne dass dort zwischen öffentlichem und privatem Recht bereits unterschieden würde. Schon seit seinen Landshuter Vorlesungen der Jahre 1808/1809 vertrat Friedrich Carl von Savigny, ohne dies ausführlich zu begründen, hierzu die Ansicht, dass die Wanderungen und Revolutionen der germanischen Stämme verhindert hätten, dass das ursprüngliche germanische Recht einen festen Bezugspunkt und einzigen Mittelpunkt habe, weshalb die Deutschen gar kein eigenes ursprüngliches Recht besessen hätten, so dass auch für sie das seit dem hohen Mittelalter übernommene römische Recht das eigentümliche Recht sei. Der nach der damit begründeten Zurückweisung des älteren deutschen Rechtes germanischer Herkunft und nach Ausscheiden der mittelalterlichen und neuzeitlichen Entstellungen des römischen Rechtes verbleibende Stoff, nämlich das klassisch-römische Recht, ist im eigentlich von einer historischen Rechtsschule nicht zu erwartenden Wiederaufgreifen naturrechtlicher Begriffsbildung und naturrechtlicher Systematik für Savigny der Gegenstand konstruktiv-systematischer, die tatsächliche geschichtliche Entwicklung bewusst als überflüssig abstreifender Durchdringung (System des heutigen römischen Rechtes, 1840ff.).
Mit diesen Überlegungen lehnte Savigny bekanntlich Thibauts nach dem ersten politisch-militärischen Scheitern Napoleons 1814 vorgetragene Idee über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen |
|
Hlawitschka, Eduard, Die Ahnen der hochmittelalterlichen deutschen Könige, Kaiser und ihrer Gemahlinnen. Ein kommentiertes Tafelwerk, Band III 1198 – 1250 (= Monumenta Germaniae Historica - Hilfsmittel 29). Harrassowitz, Wiesbaden 2014. XLVIII, 482 S., 21 Taf. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hlawitschka, Eduard, Die Ahnen der hochmittelalterlichen deutschen Könige, Kaiser und ihrer Gemahlinnen. Ein kommentiertes Tafelwerk, Band III 1198 – 1250 (= Monumenta Germaniae Historica - Hilfsmittel 29). Harrassowitz, Wiesbaden 2014. XLVIII, 482 S., 21 Taf. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit der französischen Revolution vom 14. Juli 1789 sind theoretisch alle Menschen gleich und doch zeigt die tägliche Praxis der Internetnutzung, dass sie in völlig unterschiedlichem Maße die Aufmerksamkeit anderer auf sich ziehen. Von daher ist es gut verständlich, dass sich die Geschichtswissenschaft von ihren Anfängen an vor allem mit den bedeutenden Einzelnen befasst hat und eine Gleichbehandlung aus den verschiedensten Gründen weder möglich noch sinnvoll sein dürfte. Vor diesem Hintergrund verdient der dritte Band des kommentierten Tafelwerks des Verfassers besonderes Interesse.
Sein 1928 in Dubkowitz im böhmischen Mittelgebirge geborener, in Rostock, Leipzig und Freiburg im Breisgau ausgebildeter, 1956 mit einer von Gerd Tellenbach betreuten Dissertation über Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962) promovierter, in Saarbrücken 1966 bei Ludwig Buisson und Eugen Meyer habilitierter, ab 1967 am Deutschen Historischen Institut in Rom tätiger, 1969 nach Düsseldorf und 1975 nach München berufener Autor hat sich auch für die mittelalterliche Genealogie schon sehr früh besonders interessiert. In Fortsetzung wichtiger Studien über die Äbtissinnen von Remiremont, die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen, die Thronwechsel der ersten Hälfte des elften Jahrhunderts oder die Konradiner-Genealogie hat er sich zuletzt auf die Ahnen der hochmittelalterlichen deutschen Könige, Kaiser und ihrer Gemahlinnen konzentriert.
Als kommentiertes Tafelwerk sind in diesem Zusammenhang bereits früher zwei Bände erschienen, von denen der erste Band in zwei Teilbänden die Jahre zwischen 911 und 1137 behandelt (2006) und |
|
Hoff, Hans-Henning, Hafliði Másson und die Einflüsse des römischen Rechts in den Grágás (= Ergänzungsbände zum Reallexikon der germanischen Altertumskunde 78). De Gruyter, Berlin 2012. XV, 449 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hoff, Hans-Henning, Hafliði Másson und die Einflüsse des römischen Rechts in den Grágás (= Ergänzungsbände zum Reallexikon der germanischen Altertumskunde 78). De Gruyter, Berlin 2012. XV, 449 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Herkunft eines Rechtssatzes oder einer Menge von Rechtssätzen gehört zu den zentralen Forschungsgegenständen der Rechtsgeschichte von ihren Anfängen an. Für die germanistische Rechtsgeschichte stellt sich dabei angesichts der Beschränktheit der verfügbaren Erkenntnisquellen für die frühe Zeit vor allem auch die Frage der Urtümlichkeit bzw. der Beeinflussung durch Rezeption. Dabei spielten stets auch die altnordischen Texte eine wichtige Rolle, weil sie lange Zeit als unerschütterliche Zeugnisse germanischer Rechtsgedanken angesehen wurden.
Der nach dem Abitur mit seinem Vater auf eigenem Kiel zwar mühsam, aber unerschrocken auf dem kalten und stürmischen Nordatlantik nach Island segelnde, das rechtswissenschaftliche Studium in Erlangen (bei Harald Siems) aufnehmende, inzwischen als Rechtsanwalt in Hamburg tätige Verfasser des vorliegenden gewichtigen Werkes erhielt nach seinem Vorwort die Anregung zur näheren Untersuchung der behandelten Fragestellung 1996, als er das zweite Mal für ein Jahr in Reykjavik studierte. Damals wurde er auf Sveinbjörn Rafnssons Studie über Grágás og Digesta Iustiniani aufmerksam. In der Folge fertigte er nach Ablegung der rechtswissenschaftlichen Staatsprüfungen seine von Hermann Nehlsen betreute, im Sommer 2009 von der juristischen Fakultät der Universität München angenommene Dissertation an.
Sie gliedert sich nach Vorwort und Einleitung in fünf Sachkapitel, die mit einem Überblick über die Entwicklung der isländischen Gesetzgebung von 930 bis 1281 beginnen und danach Handschriften und Ausgaben der Grágás, Hafliði Másson (um 1055-1130) und die Niederschrift der Gesetze 1117/1118, mögliche Einflüsse des römischen Rechtes und christlichen Gedankenguts auf die grundsä |
|
Hoffmann, Gerd/Lansky, Ralph/Walter, Raimund-Ekkehard, Neue juristische Bibliographien und andere Informationsmittel (NJBI). New Legal Bibliographies and Other Information Sources. Erläuternde Auswahlbibliographie. Selective and Annotated Bibliography. Kumulation der Folgen 1-6 mit Ergänzungen. Accumulation of Sequences 1-5 with Additions. Gerd Hoffmann Verlag, Schifferstadt 2013. XVIII, 323 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hoffmann, Gerd/Lansky, Ralph/Walter, Raimund-Ekkehard, Neue juristische Bibliographien und andere Informationsmittel (NJBI). New Legal Bibliographies and Other Information Sources. Erläuternde Auswahlbibliographie. Selective and Annotated Bibliography. Kumulation der Folgen 1-6 mit Ergänzungen. Accumulation of Sequences 1-6 with Additions. Gerd Hoffmann Verlag, Schifferstadt 2013. XVIII, 323 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der vom Menschen bewirkte Ton mit den verursachten Schwingungen in der Luft vergeht, so droht auch der schriftlichen Aufzeichnung menschlicher Gedanken entgegen der Absicht ihrer Hersteller die Wirkungslosigkeit. Bildete anfangs die geringe Lesefähigkeit der Gesellschaft die größte Gefahr, so geht diese in dem von der Landwirtschaft zur Dienstleistung gewandelten Umfeld von der ständig schwellenden Flut der Veröffentlichungen aus. Zu ihrer Verminderung ist spätestens seit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern an der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit das öffentliche Bücherverzeichnis bedeutsam geworden, dessen Vielfältigkeit seinerseits ein Bedürfnis nach einem Überblick auf höherer Ebene erweckt.
Aus diesem Grunde legte Ralph Lansky als Direktor der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg zwischen 1987 und 1999 ein vorzügliches Bibliographisches Handbuch der Rechts- und Verwaltungswissenschaften (BHRV) in drei Bänden vor (Allgemeines und Europa, übrige Erdteile und Nachtrag, Register). Das vorliegende Werk führt diesen wichtigen Überblick erfreulicherweise als internationale Information zur Rechtsbibliographie (unter grundsätzlichem Ausschluss von Allgemeinbibliographien) fort. Es erschien zunächst in jährlichen Folgen zwischen 1999 und 2004 in Recht, Bibliothek , Dokumentation (29-33) und wird nunmehr zu einer vielfach verbesserten Einheit gebündelt.
Die durch vorangehende bibliographische Werke als ausgezeichnete Sachke |
|
Holste, Karsten, In der Arena der preußischen Verfassungsdebatte. Adlige Gutsbesitzer der Mark und Provinz Brandenburg 1806-1847 (= Elitenwandel in der Moderne 14). Akademie Verlag, Berlin 2013. 326 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Holste, Karsten, In der Arena der preußischen Verfassungsdebatte. Adlige Gutsbesitzer der Mark und Provinz Brandenburg 1806-1847 (= Elitenwandel in der Moderne 14). Akademie Verlag, Berlin 2013. 326 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit der französischen Revolution des Jahres 1789 änderte sich die politische Welt. Die Monarchie wurde entweder gänzlich beseitigt oder doch durch eine Verfassung grundsätzlich begrenzt, so dass das Volk an der Macht teilhaben konnte, und allgemeine Freiheit und Gleichheit verdrängten die vorangehende Unfreiheit und Ungleichheit vieler Menschen. Auch dort, wo dies nicht in einem einzelnen revolutionären Akt geschah, traten auf die Länge doch ähnliche Entwicklungen ein, so dass es sehr zu begrüßen ist, wenn sie im Detail in Einzelbereichen verfolgt werden, wie dies der Verfasser im vorliegenden Werk für die Mark und die Provinz Brandenburg Preußens im Hinblick auf die Gutsbesitzer oder eher Gutseigentümer unternimmt.
Seine von Michael G. Müller betreute und im Sommersemester 2010 an der philosophischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg angenommene, für den Druck leicht überarbeitete Dissertation erweckte unmittelbar nach ihrem Erscheinen das Interesse des sachkundigsten rechtshistorischen Rezensenten. Leider konnte der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen. Deswegen müssen einige allgemeinere Bemerkungen des Herausgebers auf die interessante Studie hinweisen.
Gegliedert ist sie nach einer Einleitung über das Thema, den Forschungsstand, den Aufbau und die vor allem im Geheimen Staatsarchiv preußischer Kulturbesitz in Berlin und im brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam in erster Linie in der Form von Nachlässen (z. B. Gustav von Rochow) vorhandenen Quellen in drei Kapitel gegliedert. Zuerst betreten die Akteure die Debatte (gut 100 Rittergutsbesitzer in 7 ausgewählten Kreisen der Mark Brandenburg), wobei der Verfasser den Stand vor 1806 schildert und die Verfass |
|
Hudson, John, The Oxford History of the Laws of England. Band 2 871-1216. Oxford University Press, Oxford 2012. XXIII, 956 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hudson, John, The Oxford History of the Laws of England. Band 2 871-1216. Oxford University Press, Oxford 2012. XXIII, 956 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Recht wurde vermutlich nicht in England erfunden und doch hat das angelsächsische Recht einen herausragenden Rang in der Welt. Er ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die englischen Könige in der frühen Neuzeit mit Hilfe ihrer Flotte zur wohl bedeutsamsten Kolonialmacht der Erde aufstiegen und zahlreiche Kolonien in allen Teilen der Welt an sich brachten. In ihnen setzte sich das auf angelsächsischer Grundlage begonnene, nach der Eroberung durch den Herzog der Normandie durch die anglonormannischen Richter des Königs zum Fallrecht geronnene Recht des reisenden Richters und der königlichen writs trotz des umfangreichen Verzichts auf das Gesetz weitgehend durch.
Die damit verbundene Entwicklungsgeschichte des englischen Rechtes entbehrte lange Zeit einer modernen wissenschaftlichen Bearbeitung. Diese bedauerliche Lücke will die Oxford History of the Laws of England erfreulicherweise schließen. Sie ist in der Planung auf dreizehn voluminöse Bände berechnet, die ohne strikte Chronologie mit dem Zeitpunkt ihrer Fertigstellung veröffentlicht werden können und sollen.
Als erster Band ist im Jahre 2003 von Richard R. Helmholz ein grundlegendes Werk über das kanonische Recht und die kirchliche Rechtsprechung vorgelegt worden. Dem stellte im gleichen Jahr John Hamilton Baker den Band 6 für die Zeit von 1483 bis 1558 zur Seite. 2010 konnten diesen vorzüglichen Beispielen die Bände 11, 12, und 13 über das 19. Jahrhundert (1820-1912, English legal system, private law, fields of development), bearbeitet von William Cornish, J. Stuart Anderson und Keith Smith folgen.
Einen weiteren wichtigen Fortschritt bildet der vorliegende Band. Er stammt aus der Feder des als Professor für Rechtsgeschichte an der Universität von St Andrews und als William W. Cook Global Law Prof |
|
Humanisten edieren. Gelehrte Praxis im Südwesten in Renaissance und Gegenwart, hg. v. Holtz, Sabine/Schirrmeister, Albert/Schlelein, Stefan (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 196). Kohlhammer, Stuttgart 2014. VIII, 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Humanisten edieren. Gelehrte Praxis im Südwesten in Renaissance und Gegenwart, hg. v. Holtz, Sabine/Schirrmeister, Albert/Schlelein, Stefan (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 196). Kohlhammer, Stuttgart 2014. VIII, 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Unter dem anscheinend 1808 erstmals bezeugten Wort Humanismus wird im allgemeinen Rahmen des Bemühens um eine der Menschenwürde entsprechende Gestaltung der menschlichen Gesellschaft insbesondere die vom 14. bis zum 16. bedeutsame geistige Bewegung verstanden, die sich die klassischen lateinischen Schriften des römischen Altertums zum Vorbild nimmt. Von Italien mit Dante und Petrarca im 14. Jahrhundert ausgehend erreicht der Humanismus nach Frankreich, Spanien und England schließlich auch das Heilige römische Reich. Mit seinem Südwesten in der Renaissance und Gegenwart beschäftigt sich der vorliegende Sammelband.
Er geht auf eine in Freiburg im Breisgau am 21. und 22. Januar 2010 anlässlich des 70. Geburtstags Dieter Mertens‘ abgehaltene wissenschaftliche Tagung des Mittelalterzentrums der Universität und der School of History des Freiburg Institute for Advanced Studies zurück. Auf ihr sollte einerseits die humanistische Editionstätigkeit in der Renaissance und andererseits das gegenwärtige Edieren von humanistischen Autoren bzw. Schriften erörtert werden. Elf dortige Referate stellt der vorliegende Sammelband der Allgemeinheit nunmehr im Druck zur Verfügung.
Den Beginn bilden Albert Schirrmeisters allgemeinere Überlegungen über die Reflexivität gelehrter Praxis (des Edierens), den Beschluss Johannes Helmraths Gedanken zum Edieren in den Deutschen Reichstagsakten mit Blick auf Humanisten. Dazwischen werden angesprochen Marsilio Ficinos Libellus de comparatione solis ad deum, Mutianus Rufus als Korrespondent, eine Murbacher Sammlung von Briefzeitungen, der junge Melanchthon, Beatus Rhenanus‘ Tertulli |
|
Hürtgen, Renate, Ausreise per Antrag - Der lange Weg nach drüben. Eine Studie über Herrschaft und Alltag in der DDR-Provinz (= Analysen und Dokumente 36). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 356 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hürtgen, Renate, Ausreise per Antrag - Der lange Weg nach drüben. Eine Studie über Herrschaft und Alltag in der DDR-Provinz (= Analysen und Dokumente 36). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 356 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Frühzeit war der Mensch insofern völlig frei, als er sich im Rahmen der natürlichen Gegebenheiten auf der Erde dorthin begeben konnte, wohin er wollte, was ihm freilich im Lauf der Zeit andere Menschen auch erschweren konnten. Mit der Entstehung der Staaten beanspruchten deren Führer mehr und mehr ein Mitverfügungsrecht vor allem über ihre Staatsangehörigen. In der früheren Deutschen Demokratischen Republik entwickelte sich daraus allmählich trotz grundsätzlicher oder später zumindest noch grundsätzlicher, wenn auch eingeschränkter Garantie der Freizügigkeit praktisch eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf das eigene Staatsgebiet.
Mit ihr befasst sich unter dem besonderen Einzelaspekt der gleichwohl im Einzelfall möglichen Ausreise auf Antrag das vorliegende Werk. Seine 1947 als Renate Müller in Berlin geborene Verfasserin, wurde ab 1963 am Institut für Lehrerbildung in Berlin-Köpenick zur Unterstufenlehrerin ausgebildet, studierte nach Erlangung der Hochschulreife im zweiten Bildungsweg ab 1970 Kulturwissenschaft und Ästhetik an der Humboldt-Universität in Berlin und wirkte nach der Promotion (mit einer in der Veröffentlichungsliste anscheinend nicht aufgeführten Arbeit) als Referentin für Kultur an der Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst bzw. ab 1980 als Mitarbeiterin am Zentralinstitut für Philosophie der Akademie der Wissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich der Philosophiegeschichte. Nach eigener Darstellung war sie in der Opposition, 1989 als Mitbegründerin der Initiative für eine unabhängige Gewerkschaft sowie seit 1990 in verschiedenen sozialen und betrieblichen Bewegungen aktiv und wirkte nach 1990 in Projekten und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu |
|
Im „Wartesaal der Geschichte“. Der 17. Juni als Wegmarke der Freiheit und Einheit, hg. v. Mayer, Tilman. Nomos Baden-Baden 2014. 184 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Im „Wartesaal der Geschichte“. Der 17. Juni als Wegmarke der Freiheit und Einheit, hg. v. Mayer, Tilman. Nomos Baden-Baden 2014. 184 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach Friedrich Carl von Savigny hat jedes Volk seine eigenen Lieder und Märchen sowie dementsprechend seine eigene Geschichte mit besonderen Gedenktagen. Von daher kann man sich fragen, was den 17. Juni der Deutschen von dem 14. Juli der Franzosen oder dem 4. Juli der Amerikaner unterscheidet. Hierauf sucht der vorliegende, zwar schmale, aber gleichwohl sehr spannende Sammelband eine Antwort.
Ihm ging eine Tagung voraus, die in Königswinter etwas unpräzise um den Nationalfeiertag herum im Oktober 2013 im 1948 von Jakob Kaiser für gesamtdeutsche Zwecke gegründeten, aber am Ende des Jahres 2013 notwendigerweise aufgegebenen Adam-Stegerwaldhaus der Jakob-Kaiser-Stiftung stattfand und von der Bundeszentrale für politische Bildung, der Gesellschaft für Deutschlandforschung, der Jakob-Kaiser-Stiftung, der Karl-Arnold-Stiftung, der Kulturstiftung der Vertriebenen und der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen gefördert wurde. Die dortigen neun Referate werden nunmehr der Allgemeinheit leicht zugänglich gemacht. Auch wenn sie nicht durch ein Sachregister aufgeschlossen werden, bieten sie deutsche Zeitgeschichte aus vielfach erster Hand.
Dabei schildert etwa Jens Schöne Ursachen, Verläufe und Folgen des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 sehr detailliert, während Rolf Steininger und Gerhard Wetting Bedeutung und Verhalten des Westens und der Sowjetunion erörtern. Rudolf Seiters legt dar, dass am Ende des Monats April der Chef des Kanzleramts der Bundesrepublik Deutschland trotz aller Nachrichtendienste ebensowenig wie jeder andere wusste oder ahnte, dass die friedliche Revolution in Europa anderthalb Jahre später zur deutschen Einheit führen würde, dass sein Gespräch mit Erich Honecker am 4. Juli 1989 keinen Hinweis auf die tiefen Erschütterungen i |
|
Imperien und Reiche in der Weltgeschichte – Epochenübergreifende und globalhistorische Vergleiche, hg. v. Gehler, Michael/Rollinger, Robert unter Mitarbeit v. Fick, Sabine/Pittl, Simone. Teil 1 Imperien des Altertums, Mittelalterliche und frühneuzeitliche Imperien, Teil 2 Neuzeitliche Imperien, zeitgeschichtliche Imperien, Imperien in Theorie, Geist, Wissenschaft, Recht und Architektur, Wahrnehmung und Vermittlung. Harrassowitz, Wiesbaden 2014. IX, 1-815, IX, 817-1762 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Imperien und Reiche in der Weltgeschichte. Epochenübergreifende und globalhistorische Vergleiche, hg. v. Gehler, Michael/Rollinger, Robert unter Mitarbeit v. Fick, Sabine/Pittl, Simone. Teil 1: Imperien des Altertums, mittelalterliche und frühneuzeitliche Imperien. Teil 2: Neuzeitliche Imperien, zeitgeschichtliche Imperien, Imperien in Theorie, Geist, Wissenschaft, Recht und Architektur, Wahrnehmung und Vermittlung. Harrassowitz, Wiesbaden 2014. IX, 1762 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic.
Als Ludwig Wittgenstein 1921 in seinem „Tractatus logico-philosophicus“ dem Verhältnis von Sprache und Wirklichkeit nachging, kam er zu dem häufig zitierten Schluss, dass man darüber, wovon man nicht reden könne, schweigen müsse. Mit Blick auf unsere alltägliche Kommunikation wird rasch klar, wie wenig uns das Schweigegebot des Philosophen heute gilt, im Gegenteil: Je unklarer mancher Begriff, so scheint es bisweilen, desto inflationärer erfolgt sein Gebrauch. So wird auch vom Imperium viel und gerne gesprochen, zuletzt vor allem in Zusammenhang mit der Exklusivrolle der Vereinigten Staaten von Amerika als geglaubt letzter globaler Hegemon und den expansiven Tendenzen von Putins Russland. Schweigen ist allerdings ebenso wenig ein probates Mittel, der Banalisierung von Begriffen Einhalt zu gebieten; allein wissenschaftliche Analyse, hervorgegangen aus breit angelegter Diskussion, verspricht die erhoffte Schärfung.
Ein erster Blick in die beiden Halbbände des vorliegenden Werks von enzyklopädischen Ausmaßen offenbart, wie groß die Anzahl jener Entitäten ist, denen im Lauf der Geschichte der Menschheit zumindest Elemente imperialer Wesenheit zugesprochen werden können: 18 Beiträge beschäftigen sich mit antiken Reichsbildungen (altorientalische „Imperien“ im 3. u. frühen 2. Jt. v. Chr; Babylonien in der 2. Hälfte des 2. Jt. v. Chr.; das Neuassyrische Reich; das Neubabylonische Reich; das teispidisch-achaimenidische Imperium; das Hethiterre |
|
Imperien und Reiche in der Weltgeschichte – Epochenübergreifende und globalhistorische Vergleiche, hg. v. Gehler, Michael/Rollinger, Robert unter Mitarbeit v. Fick, Sabine/Pittl, Simone. Teil 1 Imperien des Altertums, Mittelalterliche und frühneuzeitliche Imperien, Teil 2 Neuzeitliche Imperien, zeitgeschichtliche Imperien, Imperien in Theorie, Geist, Wissenschaft, Recht und Architektur, Wahrnehmung und Vermittlung. Harrassowitz, Wiesbaden 2014. IX, 1-815, IX, 817-1762 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Imperien und Reiche in der Weltgeschichte – Epochenübergreifende und globalhistorische Vergleiche, hg. v. Gehler, Michael/Rollinger, Robert unter Mitarbeit v. Fick, Sabine/Pittl, Simone. Teil 1 Imperien des Altertums, Mittelalterliche und frühneuzeitliche Imperien, Teil 2 Neuzeitliche Imperien, zeitgeschichtliche Imperien, Imperien in Theorie, Geist, Wissenschaft, Recht und Architektur, Wahrnehmung und Vermittlung von Imperien. Harrassowitz, Wiesbaden 2014. IX, 1-815, IX, 817-1762 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zum Wesen des Menschen gehört neben der Individualität wohl auch die Aggressivität im Vergleich oder im Wettbewerb mit dem Mitmenschen. Deswegen will er jedenfalls im Grundsatz meist größer, stärker und klüger sein als andere und setzt hierfür Gewalt wie Geisteskraft in seiner Zielsetzung ein, was im Altertum etwa zur Bildung eines imperium Romanum geführt hat oder in der Neuzeit zur Schaffung eines British Empire. Im Zuge der Globalisierung und Universalisierung des Wissens ist aus dieser geschichtlichen Beobachtung das gewichtige Projekt der Zusammenfassung (aller) Imperien und Reiche in der gesamten (bekannten) Geschichte der irdischen Welt in einem überschaubaren Einzelwerk entstanden.
Ein derart im Rahmen des Möglichen zeitlich und räumlich weit ausgreifendes Vorhaben ist selbverständlich auch dem größten, stärksten und klügsten Einzelnen allein nicht mehr möglich, weshalb das Institut für alte Geschichte und Altorientalistik der Universität Innsbruck und das Institut für Geschichte der Universität Hildesheim durch Michael Gehler und Robert Rollinger sich im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten des Weltkulturerbes 1000 Jahre Sankt Michaelis in Hildesheim vom 25. April 2010 bis 1. Mai 2010 zu einer einwöchigen Großkonferenz zusammengefunden haben, um über einen entsprechenden Plan zu beraten. Das beeindruckende Ergebnis ihrer neuartigen und eine bisherige Lücke schließenden Überlegungen stellen die beiden gewichtigen |
|
In der Residenzstadt – Funktionen, Medien, Formen bürgerlicher und höfischer Repräsentation. 1. Atelier der neuen Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen veranstaltet mit dem Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, 20.-22. September 2013, hg. v. Hirschbiegel, Jan/Paravicini, Werner in Zusammenarbeit mit Andermann, Kurt (= Akademie der Wissenschaften zu Göttingen Residenzenforschung Neue Folge Stadt und Hof Band 1). Thorbecke, Ostfildern 2014. 268 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler |
Ganzen Eintrag anzeigen In der Residenzstadt – Funktionen, Medien, Formen bürgerlicher und höfischer Repräsentation. 1. Atelier der neuen Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen veranstaltet mit dem Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, 20.-22. September 2013, hg. v. Hirschbiegel, Jan/Paravicini, Werner in Zusammenarbeit mit Andermann, Kurt (= Akademie der Wissenschaften zu Göttingen Residenzenforschung Neue Folge Stadt und Hof Band 1). Thorbecke, Ostfildern 2014. 268 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Residenzstadt ist nach allgemeinem Verständnis die Stadt, in welcher der Herrscher sich überwiegend aufhält. In diesem Sinne werden Residenzstädte in vielen oder auch allen (höheren) Kulturen der Menschen gefunden. In Europa wechselt der Herrscher nach dem Aufblühen der Stadt und der Festigung der Herrschaft am Beginn der Neuzeit vielfach von der älteren, wehrhaften Burg in die modernere und elegantere Residenz in der Stadt, die damit zur Residenzstadt wird.
Mit der Residenz haben sich die Herausgeber seit vielen Jahren befasst. Von daher war es naheliegend, dass sie eine erste, als Atelier bezeichnete, von 30 Teilnehmern wahrgenommene Zusammenkunft der neuen Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen leiteten, die in der hohenlohischen Residenz Neuenstein zwischen dem 20. und 22. September 2013 stattfand. Die dort gehaltenen Referate stellt in etwas erweiterter Form der mit einer Darstellung Waldenburgs geschmückte, durch einen Abbildungsteil auf den Seiten 223ff. bereicherte Sammelband der Allgemeinheit ohne Register zur Verfügung.
Gegliedert ist er nach zwei grundlegenden Referaten Werner Paravicinis über den Krieg der Zeichen und Kurt Andermanns über die vielen Schlösser der vielen Herren im Hohenlohischen in drei Sektionen vorwiegend junger Wissenschaftler. Sie befassen sich mit der Stadt als Repräsentationsraum (Niederlande um 1500, spätmittelalterliches München, Saarbrücken, Bauwe |
|
Jahns, Sigrid, Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich. Teil I Darstellung (= Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 26/1). Böhlau, Köln Weimar Wien 2011, XXI, 783 S., zahlreiche Karten, Tab. u. Abb.; Teil II Biographien (= Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 26/II 1; II 2). Böhlau, Köln Weimar Wien 2003. LXII, 1466 S. mit CD-ROM. Besprochen von Bernd Schildt. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jahns, Sigrid, Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich. Teil I Darstellung (= Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 26/1). Böhlau, Köln Weimar Wien 2011, XXI, 783 S., zahlreiche Karten, Tab. u. Abb.; Teil II Biographien (= Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 26/II 1; II 2). Böhlau, Köln Weimar Wien 2003. LXII, 1466 S. mit CD-ROM. Besprochen von Bernd Schildt.
Mit ihrem „ungewollten“ Lebenswerk hat Sigrid Jahns ein opus magnum von über 2.300 Seiten vorgelegt. Es behandelt die Verfassung des Kameralkollegiums ebenso wie den Modus seiner Besetzung und dessen Sozialprofil. Im Verbund mit den in ihrer Konzeption und inhaltlichen Tiefe beispiellosen und kaum zu wiederholenden Biographien für die dem Gericht angehörenden Richter gewinnt dieses Handbuch bleibenden Wert für die Verfassungs- und Sozialgeschichte des Alten Reiches im allgemeinen ebenso wie für die Geschichte des Reichskammergerichts im besonderen. Die mit den Lebensbedingungen der Autorin zusammenhängende lange Bearbeitungszeit – vom Beginn der Beschäftigung mit dem Thema 1975 bis zur Vollendung im Jahre 2011 war es zweifellos ein langer Weg – hat durchaus ambivalente Auswirkungen. Einerseits hätte man sich die nunmehr vorliegenden Ergebnisse schon viel früher gewünscht, andererseits gewinnt gerade der darstellende Teil durch die stetige Auseinandersetzung mit den auf unterschiedlichen Ansätzen basierenden Forschungen zum Alten Reich; die vielen Jahre des Wartens haben so gesehen in hohem Maße befruchtend gewirkt; zumal – anders als bei manchen „Spätveröffentlichungen“ von Graduierungsarbeiten – das Buch von Sigrid Jahns auf dem aktuellen Stand der Forschung steht.
Das nunmehr vorliegende Gesamtwerk besteht aus zwei Teilen – der später erschienenen (2011) übergreifenden Darstellung und dem bereits 2003 publizierten 2. Teil mit den einz |
|
Jansen, Sven, Die Souveränität der Gliedstaaten im Deutschen Bund (= Europäische Hochschulschriften 2, 5606). Lang, Frankfurt am Main 2014. 243 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jansen, Sven, Die Souveränität der Gliedstaaten im Deutschen Bund (= Europäische Hochschulschriften 2, 5606). Lang, Frankfurt am Main 2014. 243 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit dem seit dem 12. Jahrhundert belegten Fremdwort Souveränität wird in der Gegenwart die im Absolutismus der frühen Neuzeit entwickelte höchste und unbeschränkte Staatsgewalt bezeichnet. Dabei wird das Heilige Römische Reich seit Samuel Pufendorfs (Sayda 1632-Berlin 1694) 1667 pseudonym veröffentlichter Schrift als ein Zwittergebilde verstanden, dessen Territorien nach Souveränität strebten, sie aber bis zum 6. August 1806 jedenfalls nicht uneingeschränkt erreichten. Nach der Bildung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress des Jahres 1815 stellt sich demgegenüber die Frage, ob die soeben souverän gewordenen Gebilde als Gliedstaaten eines Bundes Souveränität noch hatten und wie diese aussah.
Der Verfasser will deshalb in seiner in Bielefeld im Jahre 2013 angenommenen Dissertation aufzeigen, welche Rechte die Souveränität der Fürsten und die Unabhängigkeit der deutschen Staaten des Deutschen Bundes umfasste. Dabei gliedert er nach einer kurzen Einleitung über Ausgangslage, Forschungsstand, Erkenntnisinteresse sowie Methodik und Gang der Untersuchung seine Arbeit in insgesamt fünf Kapitel. Sie betreffen die Souveränität als Attribut der Herrschaftsmacht, die Souveränitätsprinzipien im Deutschen Bund sowie die Umsetzung der Souveränitätsprinzipien an den Beispielen der Wehrorganisationsgesetze und der Anwendung des Bundeszwangs.
Im Ergebnis stellt der Verfasser auf Grund seiner sorgfältigen detaillierten Untersuchung fest, dass die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes nie die vollumfängliche Souveränität hatten, obwohl die Deutsche Bundesakte die deutschen Fürsten als souverän bezeichnet und die Unabhängigkeit der einzelnen deutschen Staaten zu einem Bundesprinzip erhoben hatte.. Nur Österreich und Preußen konnten trotz der demgegenüber durch |
|
Jensen, Richard Bach, The Battle against Anarchist Terrorism. An International History, 1878-1934. Cambridge University Press, Cambridge 2013. XVIII, 410 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jensen, Richard Bach, The Battle against Anarchist Terrorism. An International History, 1878-1934. Cambridge University Press, Cambridge 2013. XVIII, 410 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch als Individualist hat fast immer eigene Vorstellungen über seinen Platz in der Gesellschaft. Sofern er dabei von anderen gegen oder auch nur ohne seinen Willen beherrscht wird, kann er daran interessiert sein, diese Lage zu verändern und möglichst zu verbessern. Aus dieser Haltung heraus ist auch der anarchistische Terrorismus möglich, in dem zur Gewinnung von Gewaltfreiheit Terror gegen Einzelne oder auch gegen alle anderen angewendet wird.
Da hierdurch meist oder fast immer anderen schwerer Schaden entsteht, sind Bekämpfung und Verhinderung von Terrorismus ein legitimes politisches Ziel, dem sich auch der Verfasser verschrieben hat. Am Beginn steht dabei die 1982 an der University of Minnesota approbierte, 1991 erschienene Dissertation über Freiheit und Ordnung in Theorie und Praxis der italienischen Sicherheitskräfte zwischen 1848 und dem Jahrhundertende. Auf dieser Grundlage wurde Jensen Professor für Geschichte an dem Lousiana Scholars’ College an der Northwestern State University, als welcher er sich zum anerkannten Experten für den Kampf gegen anarchistischen Terrorismus entwickelt hat.
Sein mit elf Abbildungen bereichertes neues Werk gliedert sich nach einer Einleitung in zehn Kapitel, die in chronologischer Reihenfolge mit den Ursprüngen der Erscheinung im Untersuchungszeitraum beginnen. Auf dem Hintergrund von Verschwörung, Panik, Journalismus und Globalisierung werden danach die ersten internationalen Maßnahmen gegen subversive Elemente zwischen 1815 und 1889 samt anschließender Verstärkung der polizeilichen Bekämpfung bis zur ersten internationalen Konferenz in Rom 1898 behandelt, an die nach drei Mordversuchen und der Ermordung Präsident McKinleys das Petersburger Protokoll der Jahre 1901-1904 und die vielseitigen A |
|
Jin, Shoufu, Richten und Schlichten. Formen, Normen und Werte der altägyptischen Rechtskultur (= Xenia – Konstanzer althistorische Vorträge und Forschungen 50). UVK, München 2014. 332 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jin, Shoufu, Richten und Schlichten. Formen, Normen und Werte der altägyptischen Rechtskultur (= Xenia – Konstanzer althistorische Vorträge und Forschungen 50). UVK, München 2014. 332 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie grundsätzlich überall, so sind auch in der Geschichte des Rechtes die Anfänge von besonderem Interesse, selbst wenn Auswirkungen auf die Gegenwart nicht wirklich spürbar sind. Grundsätzlich kann man dabei davon ausgehen, dass der Mensch zwar wohl in der Wärme Ostafrikas entstanden sein, dass aber der Ursprung der Zivilisation mit der Sesshaftigkeit im vorderen Orient zusammenhängen könnte. Jedenfalls stammen die ersten nicht nur erschlossenen, sondern tatsächlich überlieferten Zeugnisse aus diesem Gebiet, zu dem im weiteren Sinne auch Ägypten noch gezählt werden kann.
Dass an seinen Gegebenheiten auch in der Gegenwart noch Interesse auf der gesamten Erde besteht, zeigt nichts besser als die vorliegende Untersuchung des Verfassers, der von 1991 an in Heidelberg studierte und an der philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg im Jahre 2000 mit einer früheren, von Jan Assmann betreuten Fassung (Die Tugenden des Richters im Alten Ägypten) promoviert wurde. Nicht zuletzt auf Grund dieser für den jetzigen Druck kaum veränderten Arbeit wurde er Professor der Ägyptologie der Fudan-Universität in Schanghai, von der er an die School of History der Capital Normal University in Beijing (Peking) wechselte. Gegliedert ist seine weiterführende, interessante Untersuchung in insgesamt acht Kapitel.
Sie betreffen nach einem erhellenden Vorwort des Betreuers und einer kurzen Einleitung den Richter als Beauftragten des Königs, den Richter und das Gericht, den Richter und die Gesetze, die Gerechtigkeit des Richters, den Richter als Hörer, den Richter als Schlichter, den Richter als Retter und den Richter als Ordnungshüter, wobei es zu den wichtigsten Ergebnissen des Werkes gehört, dass es im alten Ägypten zumindest |
|
Jungmann-Stadler, Franziska/Devrient, Ludwig, Giesecke & Devrient. Banknotendruck 1955-2002. Banknote Printing 1955-2002. Anhang VEB Wertpapierdruckerei der DDR (WPD) 1951-1990. Böhlau, Köln 2014. 352 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Jungmann-Stadler, Franziska/Devrient, Ludwig, Giesecke & Devrient. Banknotendruck 1955-2002. Banknote Printing 1955-2002. Anhang VEB Wertpapierdruckerei der DDR (WPD) 1951-1990. Böhlau, Köln 2014. 352 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Banknote ist in der Wirtschaftsgeschichte ein sichtbares Kennzeichen entwickelten Handels, weil bei großen Geldbeträgen der Gebrauch metallener Münzen auf Grund ihres Gewichts umständlich und schwerfällig war. Deswegen wurde in China Papiergeld schon um die erste Jahrtausendwende und in Europa am Übergang vom Spätmittelalter zur Frühneuzeit benutzt. Als Spezialist für die Herstellung von Banknoten und Wertpapieren wurde das Unternehmen Giesecke & Devrient in Leipzig am 1. Juni 1852 von Hermann Giesecke (1831-1900) und Alphonse Devrient (1821-1878) als typographisches Kunstinstitut gegründet.
Nach dem knappen Geleitwort der Gesellschafterin Verena von Mitschke-Collande berief ihr wenige Jahre zuvor Jutta Devrient heiratender Vater Siegfried Otto in München im Frühsommer 1948 eine außerordentliche Hauptversammlung der Giesecke & Devrient AG ein, deren wichtigster Beschluss die wirtschaftliche Verlagerung aus der sowjetischen Besatzungszone und der Aufsicht der sowjetischen Militäradministration in die amerikanische Besatzungszone und damit die Marktwirtschaft war. Damit wurde der Aufstieg zu einem internationalen Technologiekonzern möglich, der seit etwa 1960 auch Sicherheitspapiere und seit etwa 1970 auch Maschinen für die Produktion dieser Erzeugnisse herstellte und weltweit mehr als 10000 Mitarbeiter beschäftigt. Zur Dokumentation der Unternehmensentwicklung wurde bereits vor drei Jahren ein erster Band über die von Giesecke & Devrient hergestellten Banknoten der Jahre zwischen 1854 und 1943 veröffentlicht, dem sich das gewichtige vorliegende Werk ansprechend anschließt.
Gegliedert ist es in eine kurze Einführung und eine knappe Darstellung der Grundzüge der Ban |