David, Joseph E., Jurisprudence and Theology in Late Ancient and Medieval Jewish (= Studies in the History of Law and Justice 2). Springer, 2014. XVII, 182 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
David, Joseph E., Jurisprudence and Theology in Late Ancient and Medieval Jewish Thought (= Studies in the History of Law and Justice 2). Springer, 2014. XVII, 182 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie das Recht in frühen Tagen der Menschheit entstanden ist, lässt sich in Ermangelung konkreter Quellen vermutlich niemals sicher ermitteln. Ebenso wahrscheinlich ist allerdings ein gewisser Zusammenhang von Jurisprudenz und Theologie während langer Zeiten bis in die unmittelbare Vergangenheit. Von daher verdient die vorliegende Studie ungeteilte Aufmerksamkeit aller an diesen Zusammenhängen besonders Interessierter.
Sein Verfasser ist an der Universität Oxford in der Fakultät für orientalische Studien tätig. Im mit Jerusalem verbundenen Vorwort teilt er mit, dass sein Werk auf seine philosophische, im Schriftenverzeichnis aber nicht erkennbar ausgewiesene Dissertation über Knowing the Word of God – Error, Analogy, Memory and Transmission in Eary Medieval rabbinic Thought zurückgeht, die er unter der Betreuung Moshe Halbertals im Department of Jewish Thought an der Hebräischen Universität Jerusalem verfasste. Während seiner Studien von Philosophie und Recht war ihm die beschränkte Nähe der modernen Rechtswissenschaft zu vormodernen, außerwestlichen religiösen Rechtssystemen besonders aufgefallen, so dass er sich vertieft um Abhilfe bemühte.
Unter dieser Zielsetzung befasste er sich im Rahmen der Vorstellung von halakhah als Gottes Wort vor allem mit der rechtlichen Erörterung und Begründung sowie mit der Frage von Wissen und Erinnerung. Dementsprechend gliedert sich seine Untersuchung in einen Teil Legal Reasoning, in dem er die Vergleichbarkeit des jüdischen und islamischen Rechtssystems, Irrtum und Toleranz, ungeklärte Erörterungen, Recht und Gewalt und vieles andere untersucht, und in einen zweiten Teil über Knowing and Remembering, der sich vor allem mit Memory und Knowledge befasst. Im Ergebnis gelangt der vereinzelt auch deutsches Schrifttum (z. B. iiber Gottes Vorherwissen) einbeziehende, einen von actus reus bis Yeshivot reichenden Index anfügende Verfasser zu der wesentlichen Einsicht, dass Jurisprudenz und Theologie unabdingbare und unzertrennliche Grundlagen der Rechtspraxis sind und sein müssen.
Innsbruck Gerhard Köbler