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Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die historischen Hilfswissenschaften, hg. v. Beck, Friedrich/Henning, Eckart (= UTB 8273 L), 5. Aufl. Böhlau, Köln 2012. 468 S. Besprochen von Christoph Schmetterer.

Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die historischen Hilfswissenschaften, hg. v. Beck, Friedrich/Henning, Eckart (= UTB 8273 L), 5. Aufl. Böhlau, Köln 2012. 468 S. Besprochen von Christoph Schmetterer.

 

Archivrecherche gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug jedes Historikers und Rechtshistorikers. Trotzdem gleicht der erste Besuch in einem Archiv oft dem sprichwörtlichen Sprung ins kalte Wasser, bei dem man auf oft, aber nicht immer hilfsbereite Archivare angewiesen ist. Die Recherche ist umso leichter und effizienter, umso besser man weiß, welche Quellen es in einem Archiv geben kann und wie diese entstanden sind. Dies gilt ebenso für die spezifischen Akten eines konkreten Archivs wie für die archivalischen Quellen im Allgemeinen.

 

Um sich über die Bestände eines konkreten Archivs zu informieren, wird man die dortigen Behelfe heranziehen. Wenn man aber ganz allgemeine Informationen über archivalische Quellen benötigt, ist das vorliegende Werk das Mittel der Wahl. Das Buch besteht aus 21 Beiträgen von 16 Autoren, wobei diese Beiträge in zwei große Teile (mit etwa gleichem Umfang) gegliedert sind. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Quellenkunde, der zweite mit sonstigen historischen Hilfswissenschaften. Alle hier behandelten Hilfswissenschaften haben einen Bezug zu archivalischen Quellen, wobei dieser in Bereichen (z. B. Entwicklung der Schrift) stärker oder zumindest offensichtlicher ist als in anderen (z. B. Münzen und Geldgeschichte). Alle Artikel bieten einen gelungenen Überblick auf hohem Niveau und sind so sicher eine wertvolle Hilfe für alle, ganz besonders für erstmalige Archivbenutzer. Eine sehr ausführliche Bibliographie und ein Sachregister runden das Werk ab.

 

Gerade für den Rechtshistoriker wird im ersten Teil des Buches deutlich, wie untrennbar Akten von der Behördenorganisation und dem jeweiligen Verfahren sind, sodass die Geschichte des Aktenwesens zwangsläufig auch immer Rechtsgeschichte ist.

 

Wien                                                                                                 Christoph Schmetterer