Der österreichische Neoabsolutismus als Verfassungs- und Verwaltungsproblem. Diskussionen über einen strittigen Epochenbegriff, hg. v. Brandt, Harm-Hinrich.(= Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs Band 108). Böhlau, Wien 2014. 515 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der österreichische Neoabsolutismus als Verfassungs- und Verwaltungsproblem. Diskussionen über einen strittigen Epochenbegriff, hg. v. Brandt, Harm-Hinrich.(= Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs Band 108). Böhlau, Wien 2014. 515 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Neoabsolutismus ist grundsätzlich nichts mehr und auch nichts weniger als eine neue Form des Absolutismus. Herkömmlicherweise versteht man darunter den der Verfassungsbewegung des frühen 19. Jahrhunderts und besonders des Jahres 1848 folgende, in Österreich durch die gewaltsame Auflösung des Reichstags am 7. 3. 1849 und durch mehrere Erlasse Kaiser Franz Josephs vom 20. 8. 1851 (Augusterlässe) eingeleitete Abschnitt des Absolutismus. Er ist der nur verhältnismäßig kurze Zeit währende Versuch der Monarchen den beginnenden Verlust ihrer Macht abzuwenden oder wenigstens aufzuhalten.
Nach dem Vorwort des seinerzeit als ordentlicher Universitätsprofessor in Ruhestand für neuere und neueste Geschichte an der Universität Würzburg firmierende Herausgebers des zu diesem Problem entstandenen Sammelbands sollte eine in Würzburg im April 2011 abgehaltene Tagung dazu dienen, noch einmal über den eng an der Verfassung orientierten österreichischen Neoabsolutismus nachzudenken und damit zusammenhängende Fragen einer Klärung zuzuführen. Der die dortigen Beiträge der Öffentlichkeit zur Verfügung stellende Sammelband erweckte unmittelbar nach seinem Bekanntwerden das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Deswegen genügt es an dieser Stelle, auf ihn mit wenigen Sätzen aufmerksam zu machen.
Nach dem Vorwort und einer sachlichen Einleitung des Herausgebers folgen insgesamt vierzehn Referate. Sie reichen von der Herrschaftsauffassung Kaiser Franz Josephs in den frühen Jahren seiner Regierung über das historische Staatsrecht in der Praxis in Österreich zwischen 1852 und 1861/1867 bis zu dem Kampf um eine Verfassung in den Jahren 1959 bis 1861. Im Ergebnis hält der Herausgeber die Benennung mit Staatsabsolutismus für besser und entnimmt aus dem tatsächlichen Verlauf der späten politischen Geschichte Österreichs mit dem Rückzug auf Bürokratie und Notverordnungsregime ansprechend eine säkulare Dominanz von Verwaltung vor Verfassung.
Innsbruck Gerhard Köbler