Constitutions of the World from the late 18th Century to the Middle of the 19th Century - Verfassungen der Welt vom späten 18. Jahrhundert bis Mitte des 19. Jahrhunderts, hg. v. Dippel, Horst, Europe 8 Constitutional Documents of Switzerland 1791-1865, Part 3 Aargau-Basel-Stadt, hg. v. Schweizer, Rainer J./Zelger, Ulrich. De Gruyter, Berlin 2014. 610 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Constitutions of the World from the late 18th Century to the Middle of the 19th Century - Verfassungen der Welt vom späten 18. Jahrhundert bis Mitte des 19. Jahrhunderts, hg. v. Dippel, Horst, Europe 8 Constitutional Documents of Switzerland 1791-1865, Part 3 Aargau-Basel-Stadt, hg. v. Schweizer, Rainer J./Zelger, Ulrich. De Gruyter, Berlin 2014. 610 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Für die Verfassungsgeschichte der Welt ist der 12. Juni 1776 die bisher wichtigste Zäsur, weil mit der Billof Rights des Staates Virginia die formelle Verfassung als der geschrieben festgelegte Zustand des Staates beginnt. Bei jedenfalls heute 194 Staaten der Welt und ihren föderalen Gliedstaaten würde das auch bei vollständiger Konstanz bereits eine erkleckliche Zahl von Verfassungen der Welt ergeben. Da Verfassung aber im Gegensatz zur konstanten Verwaltung bekanntlich leicht vergeht, vervielfacht sich angesichts der Flexibilität oder Valatilität der politschen Gesichtspunkte die Zahl der staatlichen Verfassungen zwischen 1776 und 2014 zu einer sehr hohen, vielleicht sogar niemandem bekannten Zahl.
Es ist von daher zur Gewinneung einer allgemeinen Übersicht sehr verdienstvoll, die Verfassungen zumindest der Anfänge der formellen Verfassung zu sammeln. Wie die vorliegende Edition zeigt, sind dabei ellein für die kleine Schweiz wohl zahlreiche Bände erforderlich. Auch bei einer anscheinend alphabetischen Ordnung erscheinen in diesem Zusammenhang Aargau, Appenzell und Basel erst in Band drei.
In ihrer gelungenen Edition bieten die Herausgeber zunächst eine Einleitung zur Entwicklung des Verfassungsrechts von Bund und Kantonen in der Schweiz, die mit der im Frühjahr von derfranzösischen Besatzungsmacht oktroyierten (ersten) Verfassung der Helvetischen Republik einsetzt. Dem folgen die Abdrucke, die mit der Verfassung der Vereinigten Kantone Aargau und Baden von 1801 beginnen und schätzungsweise 60 Einzetexte bis zru Verfassung des Kantons Basel-Stadt von 1858 umfassen. Möge der mit umfangreichen, mehrsprcáchigen Indizes versehenen Edition ein weiterer glücklicher Fortgang beschieden sein, der insgesamt vermutlich Tausende von Verfassungen zu einer neuen, politisch bedeutsamen Einheit versammeln wird, deren Abschluss der Hauptherausgeber nach Möglichkeit bei bester Gesundheit noch erleben möge.
Innsbruck Gerhard Köbler