Feinstein, Andrew, Waffenhandel. Das globale Geschäft mit dem Tod. Hoffmann und Campe. Hamburg 2012. 847 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Andrew Josef Feinstein wurde in Kapstadt 1964 geboren und an der Wynberg Boys’ High School, am King’s College in Cambridge und an den Universitäten Berkeley und Kapstadt ausgebildet. Von 1997 bis 2001 war er Abgeordneter des ANC in der Nationalversammlung Südafrikas. Nach Scheitern eines Planes zur Überprüfung des Waffenhandels in seinem Land ging er nach London, wo er seitdem als Journalist und Publizist arbeitet.
Nach einem Werk über den ANC (2007) veröffentlichte er 2011 unter dem Titel The Shadow World - Inside the Global Arms Trade die vorliegende umfangreiche Studie, die im Eingang 37 Hauptpersonen in kleinen Abbildungen vorstellt. Am Beginn steht dabei Basil Zacharoff als Verkäufer des Todes, am Ende der Waffenhändler Pierre Falcone. Die meisten Darsteller sind außerhalb der Waffenwelt wohl eher unbekannt, doch befindet sich unter ihnen auch der (ehemalige) Diktator Charles Taylor und als einzige Frau die Ermittlerin Helen Garlick.
Nach einer kurzen Einführung beschreibt der Verfasser das zweitälteste Gewerbe, in dem Recht hat, wer zahlt und vor allem alte Kameraden handeln, einen schönen Auftrag, wenn man ihn bekommen kann, Business as usual, die Waffensupermacht, die Schlachtfelder und das Endspiel. Im Ergebnis seiner vielfältigen Untersuchungen zahlreicher Waffengeschäfte kann er kein einziges benennen, das vollständig rechtmäßig gewesen wäre. So spannend dies im Einzelnen auch dargestellt wird, so wenig ist zu erwarten, dass dieses riesige Geschäft mit Tod und Vernichtung, an dem sich auch die (Waffenindustrie der) Bundesrepublik Deutschland als drittgrößter Waffenexporteur der Welt beteiligt, angesichts der gierigen Interessen von Herstellern, Vermittlern und Politikern durch ein einzelnes Buch eines ausgeschlossenen Außenseiters wirklich beeinflusst werden kann.
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Feistl, Michael, Eigentumsverhältnisse an Corpshäusern des grünen Kreises des Kösener Senioren-Convents-Verbandes seit 1933 und Restitutions- und Entschädigungsansprüche der grünen Corps - eine rechtshistorische Untersuchung. Diss. jur. Regensburg 2010. 249 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Feistl, Michael, Eigentumsverhältnisse an Corpshäusern des grünen Kreises des Kösener Senioren-Convents-Verbandes seit 1933 und Restitutions- und Entschädigungsansprüche der grünen Corps - eine rechtshistorische Untersuchung. Diss. jur. Regensburg 2010. 249 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Hans-Jürgen Becker betreute Dissertation des 1974 geborenen, seit 2006 als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie betrifft das „grüne“ „Kösener“ Corps als eine unpolitische schlagende Studentenverbindung auf der Grundlage von Werten wie Freundschaft, Freiheit, Demokratie und Ehre. Ihr Ziel ist es, die Eigentumsverhältnisse an Corpshäusern, ihre Entwicklung in den verschiedenen Ländern und die verschiedenen Arten des Eigentumsverlusts (seit 1933), der Rückgabe und der Entschädigung nach 1945 und 1989 aufzuzeigen.
Gegliedert ist die nur bedingt leserfreundlich gestaltete Untersuchung in insgesamt sieben Abschnitte. In seiner detailliert aufgegliederten Einleitung betrachtet der Verfasser die Vorverbindungen, Gesellschaften, Kränzchen und Corps und deren geschichtliche Entwicklung in Abgrenzung zu anderen Verbindungsarten. Danach bietet er eine allgemeine Geschichte der grünen Corps des Kösener Senioren-Convents-Verbandes unter detaillierter Berücksichtigung der Franconia München, Teutonia Gießen, Rhenania Würzburg, Holsatia Kiel, Guestphalia Berlin, Hansea Bonn, Hasso-Borussia Freiburg im Breisgau, Bremensia Göttingen, Suevia Tübingen, Vandalia Heidelberg, Guestphalia Heidelberg, Rhenania-Straßburg zu Marburg, Franconia-Jena Regensburg, Pomerania Greifswald, Guestphalia-Halle in Münster, Misnia Leipzig, Marchia Halle, Borussia-Breslau zu Köln und Aachen, Albertina Hamburg und weiterer grüner Corps aus dem Gebiet der Schweiz mit abschließender Feststellung der für seine Untersuchung erheblichen Vorgänge nach Erwerb oder Bau der Corpshäuser und der zu untersuchenden Rechtsordnungen der Staaten, in denen diese Vorgänge stattfanden |
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Feldmann, Ekke, Bauordnungen und Baupolizei. Zur Entwicklungsgeschichte zwischen 1850 und 1950. Lang, Frankfurt am Main 2011. 501 S. zahlr. Tab. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die an der TH Darmstadt (Institut für Geschichte) entstandene Dissertation Ekke Feldmanns befasst sich mit der Frage, welche Entwicklungen dazu geführt haben, um aus der Baupolizei in Form der Bauaufsicht ein modernes Planungsinstrument zu schaffen. Nach einer breiten Einleitung (S. 13-40) behandelt Feldmann im Abschnitt: „Baugenehmigung und Baupolizei im 19. Jahrhundert“ (S. 41-113) u. a. die Abgrenzung zwischen Polizei und Baupolizei sowie die beruflichen Anforderungen an die Baupolizeibeamten. S. 74ff. folgt ein detaillierter Vergleich der wichtigsten Regelungen der Bauordnungen von Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen-Darmstadt und Berlin. Aus dem nächsten Abschnitt: „Baupolizei, städtebauliche Planung, Gestaltung durch Reglementierung“ ergibt sich, dass das preußische Fluchtliniengesetz von 1875 (S. 120ff.) nicht die Bebauungsplanung allgemein regelte, sondern lediglich die Planung der Straßenfluchtlinien (S. 123). Im folgenden Abschnitt: „Die Wohnungsfrage im 19. Jahrhundert, Bauordnung und Baupolizei“ (S. 151-250) stellt Feldmann heraus, dass der Zusammenhang zwischen der Wohnungsfrage und der Bauordnung (Einarbeitung der Gesundheits- und sozialpolitischen Postulate in die Bauordnung bzw. in das „[Bau-]normengerüst“) schon vor 1860 und dann verstärkt in den 80er und 90er Jahren des 19. Jahrhunderts theoretisch erarbeitet worden sei (S. 26). In diesem Zusammenhang geht Feldmann ausführlich auf den Berliner Bebauungsplan des preußischen Stadtplaners James Hobrecht ein (S. 164ff.) und stellt im Gegensatz zu in der Literatur vertretenen Ansichten klar, dass Hobrecht sich in seinem Berliner Bebauungsplan von 1862 noch nicht mit sozialpolitischen Wohnungskonzeptionen befasst habe (S. 183ff., 439f.). Diese wurden erst ab der zweiten Hälfte der 1860er Jahre von Ernst B |
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Fenske, Hans, Freiherr vom Stein - Reformer und Moralist. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012. 128 S., 9 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Nassau am 22. November 1757 als Sohn eines Geheimrats geborene, in Cappenberg am 24. Juni 1831 verstorbene Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein stieg nach dem Studium von Recht und Staatswissenschaft in Göttingen als Beamter Preußens zu einer Spitzenstellung auf. Nach der Niederlage Preußens gegen Frankreich reformierte er durch Bauernbefreiung, Fachressorts, Selbstverwaltung, Gewerbefreiheit und Wehrpflicht modernisierend die Verwaltung Preußens. Darüber hinaus förderte er die deutsche Geistesgeschichte durch vielfältige erfolgreiche Initiative.
Der 1936 geborene Verfasser wirkte nach Dissertation (Konservativismus und Rechtsradikalismus in Bayern nach 1918) und Habilitation (Wahlrecht und Parteiensystem) von 1977 bis 2001 als Professor für neue und neueste Geschichte in Freiburg im Breisgau. Er ist etwa durch seine deutsche Parteiengeschichte (1994), seine umfangreiche vergleichende Geschichte des modernen Verfassungsstaats von der Entstehung bis zum 20. Jahrhundert (2001), durch seine kurze deutsche Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis heute (2002) und durch zahlreiche weitere Werke bekannt geworden. Mit dem Reichsfreiherrn vom und zum Stein verbinden ihn vor allem seine Editionen von Quellenbänden der Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe.
Der für ein breiteres Publikum gedachte, mit Anmerkungen, Verzeichnis der Quellen und Literatur sowie einem Personenregister versehene schmale biographische Band verfolgt Stein chronologisch von der Herkunft bis zum Tode. In 14 Abschnitten werden Aufstieg in das Generaldirektorium Preußens, Entlassung in Ungnaden, Aufstieg zum Leiter aller Zivilangelegenheiten und erneute Entlassung, Exil in Böhmen, Beratung des Zaren und Rückzug ins Privatleben nach dem Wiener Kongress sehr gut lesbar geschildert. Am Ende ordnet de |
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Fernandes Fortunato, Sérgio, Früchte und Nutzungen. Eine dogmenhistorische Untersuchung zur privatrechtlichen Erfassung von Vermögenserträgen (= Schriften zur Entwicklung des Privatrechtssystems 9). Lang, Frankfurt am Main 2012. 280 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Natur hat viele Sachen so ausgestattet, dass sie für den Menschen Früchte und Nutzungen abwerfen. Damit sind sie ohne Weiteres auch für das Recht von höchster Bedeutung. Gleichwohl fristet das Recht der Früchte und Nutzungen nach Ausweis des Bürgerlichen Gesetzbuchs des Deutschen Reiches von 1896/1900 im Bereich des Allgemeinen Teiles eigentlich ein Schattendasein, das den Juristen grundsätzlich nicht besonders interessiert.
Es ist daher sehr erfreulich, dass der Verfasser diesen insbesondere auch auf Studenten ziemlich spröde wirkenden Gegenstand besonders untersucht hat. Die vorliegende Studie ist die von Thomas Rüfner betreute, im Sommersemester 2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich in vier Kapitel, die deutlich zeigen, dass der Titel der Arbeit insofern zu weit gefasst ist, als sie auf das neunzehnte Jahrhundert und das abschließende Bürgerliche Gesetzbuch beschränkt ist.
In seiner Einleitung führt der Verfasser thematisch ein, stellt die Legaldefinitionen der §§ 99, 100 BGB vor und bietet methodische Erwägungen. Danach untersucht er die Fruchtlehren der Pandektenwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Lehren vom bestimmungsgemäßen Ertrag, der Erzeugnistheorie und der relativen Fruchttheorie und verfolgt die Gesetzgebung vom Vorentwurf zum Sachenrecht von 1880 bis zu den Beratungen des Bundesrats und Reichstags. Danach greift er noch kurz auf das geltende Recht aus und fasst seine Erkenntnisse in der englischen und portugiesischen Sprache zusammen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Festveranstaltung Zweihundert (200) Jahre ABGB. 10. November 2011, hg. v. österreichischen Juristentag und Bundesministerium für Justiz. Manz, Wien 2012. 80 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Festveranstaltung Zweihundert (200) Jahre ABGB. 10. November 2011, hg. v. österreichischen Juristentag und Bundesministerium für Justiz. Manz, Wien 2012. 80 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch Österreichs hat sich der 1959 gegründete österreichische Juristentag mit einer besonderen Festveranstaltung am 10. November 2011 angenommen. Der feierliche Akt ist in einem schlanken Heft sorgfältig und umfassend dokumentiert. Er gliedert sich nach einführenden Grußworten Nikolaus Michaleks, Sonja Wehselys, Klaus Tschütschers, Beatrix Karls und Heinz Fischers in insgesamt vier Beiträge.
Eingehend schildert dabei Rudolf Welser Verdienste und Stärken des ABGB, wobei er die Sprache, die Lebenskraft und die Novellen der Schöpfung des rationalistischen Naturrechts eindrucksvoll vor Augen führt. Irmgard Griss als Präsidentin des obersten Gerichtshofs stellt bei Behandlung des Verhältnisses der Rechtsprechung zum Gesetzbuch die Einflüsse der historischen Rechtsschule, der Pandektistik und der gesellschaftlichen Entwicklungen mit Nachdruck heraus. Reinhard Zimmermann schildert sehr detailliert und sachkundig Perspektiven des künftigen und europäischen Zivilrechts an Hand des Verordnungsvorschlags über ein gemeinsames europäisches Kaufrecht.
Abschließend fragt Martin Schauer, ob nach 200 Jahren immer noch Weisheit bestehe. Dabei geht er von der von 84 inländischen und ausländischen Verfassern gestalteten, in sechs Abschnitte gegliederten großen Festschrift aus und untersucht die Lebenskraft der Kodifikation vor allem in Bezug auf Allgemeines, auf Flexibilität im Verhältnis zu Transparenz und auf Sprache. Nicht völlig unerwartet geht er von offenen, durchaus günstigen Perspektiven aus, so dass er seine überzeugende Würdigung mit Dank und Glückwunsch beschließen kann, worin ihm auch jeder Leser der vorliegenden Dokumentation vorbehaltlos zustimmen kann.
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Fischer, Detlev, Rechtshistorische Rundgänge durch Karlsruhe. Residenz des Rechts, 2. Aufl. (= Schriftenreihe des rechtshistorischen Museums Karlsruhe 10). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2011. 150 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fischer, Detlev, Rechtshistorische Rundgänge durch Karlsruhe. Residenz des Rechts, 2. Aufl. (= Schriftenreihe des rechtshistorischen Museums Karlsruhe 10). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2011. 150 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Göttingen 1950 geborene Verfasser ist ein Sohn des langjährigen Präsidenten des Bundesgerichtshofs Robert Fischer. Nach dem Studium von Rechtswissenschaft und Geschichte in Freiburg im Breisgau und einer Dissertation über Vertragsstrafe und vertragliche Schadensersatzpauschalierung in der neueren deutschen und französischen Rechtsentwicklung trat er in den Justizdienst Baden-Württembergs ein und wirkte in Baden-Baden am Amtsgericht, Landgericht und der Straatsanwaltschaft und nach einer Abordnung an den Bundesgerichtshof am Landgericht und Oberlandesgericht Karlsruhe, ehe er 2005 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt wurde. Er ist verdienstvoller und erfolgreicher Vorsitzender des Vereins Rechtshistorisches Museums und hat bereits viele kleinere Werke zur Rechtsgeschichte veröffentlicht.
Das vorliegende, reich bebilderte Heft stellt in zweiter, erkennbar erweiterter Auflage fünf Rundgänge mit mehr als 60 Wegmarken durch Karlsruhe für jedermann leicht nachvollziehbar vor. Der erste Rundgang betrifft die Grundlagen des badischen Staates, der zweite die badische Justiz, der dritte die badische Justiz im Westend, der vierte das Bundesverfassungsgericht und der fünfte den Bundesgerichtshof. Da Recht nach Möglichkeit erfahren werden soll, darf man sehr dankbar dafür sein, dass man es in der Residenz nunmehr in aller Stille auch ergehen kann.
Wer das mit dem Erbgroßherzoglichen Palais, das seit 1950 Sitz des Bundesgerichtshofs ist, auf dem Umschlag geschmückte Heft vor Augen hat, spürt den starken Glanz der in Deutschland ja vielfältigen Residenz. Die zahlreichen Abbildungen führen Menschen und Sachen eindrucksvoll vor Augen. Für diese einfache, abe |
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Franke, Christoph, Legalisiertes Unrecht. Devisenbewirtschaftung und Judenverfolgung am Beispiel des Oberfinanzpräsidiums Hannover 1931-1945 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 257). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2011. 349 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die geringfügig geänderte Fassung der von Hans-Dieter Schmid betreuten, im November 2008 von der philosophischen Fakultät der Universität Hannover angenommenen, von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen und der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen unterstützten Dissertation des in Frankfurt am Main 1971 geborenen, in Hannover in Geschichte und politischer Wissenschaft ausgebildeten, von 2001 bis 2004 am von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt Finanzverwaltung und Judenverfolgung am Beispiel des Oberfinanzpräsidenten Hannover beschäftigten Verfassers. Sie lässt sich in die in den vergangenen 20 Jahren erfolgte Zuwendung der Forschung zum Holocaust zur wirtschaftlichen Dimension einordnen. In deren Rahmen ist zuletzt die staatliche Verwaltung gerückt, für die der Verfasser einen detaillierten Überblick über den bisherigen Forschungsstand bietet.
Seine eigene, sorgfältige, auf umfangreiches ungedrucktes Material gestützte Darstellung gliedert der Verfasser im Kern in vier Einheiten. Nach seiner Einleitung behandelt er zunächst das Devisenrecht und die Judenverfolgung unter besonderer Berücksichtigung der Vorgeschichte und der Entwicklung des Devisenrechts seit 1931 sowie die Organisation der Devisenbewirtschaftung im Deutschen Reich (Reichswirtschaftsministerium, Reichsbank, Devisenstellen, Überwachungsstellen, Zollfahndungsstellen, Devisenfahndungsamt, Devisenschutzkommandos). Auf dieser Grundlage wendet er sich der Devisenstelle bei dem Oberfinanzpräsidenten Hannover und geht dabei besonders auf Albert Kolb, Otto Grothe, Hermann Bönig, Paul Armstedt, Dr. Herbert Weyher, Paul Friedr |
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Frankot, Edda, Of Laws of Ships and Shipmen. Medieval Maritime Law and its Practice in Urban Northern Europe (= Scottish Historical Review 20). Princeton University Press, Princeton 2012. XIV, 223 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die erfreuliche Arbeit beruht auf der geschichtswissenschaftlichen Dissertation der in Groningen und Aberdeen studierenden, inzwischen in Rotterdan tätigen Verfasserin, die in Aberdeen 2004 von der Universität angenommen wurde. Sie wurde von Angelo Forte, Frederik Pedersen und Albrecht Cordes betreut. Im Laufe ihrer Entstehung wirkte die Verfasserin auf Grund von Stipendien längere Zeit in Kiel, Groningen und am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main.
Gegliedert ist die weiterführende Studie über das mittelalterliche Seerecht und seine Praxis in Städten Nordeuropas in insgesamt sieben Abschnitte. Nach einer Einführung beginnt die Verfasserin mit der Geschichte des Seerechts in Nordeuropa. Danach wendet sie sich vertieft den Fällen von Schiffbruch und Schiffszusammenstößen zu.
Im Besonderen widmet sie sich den fünf Städten Aberdeen, Kampen, Lübeck, Reval und Danzig. Für sie untersucht sie die das Seerecht betreffenden städtischen Sammlungen und deren örtliche Entwicklungen und stellt dem die tatsächliche Rechtsanwendung in der Gerichtsverfassung und einzelnen Gerichtsverfahren gegenüber. Dabei gelangt sie auf Grund sorgfältiger Überprüfung auch vieler archivalischer Quellen zu der Erkenntnis, dass es vor 1500 in Nordeuropa kein gemeines Seerecht gegeben hat, sondern dass die örtlichen Besonderheiten innerhalb der Gewohnheiten wie der Statuten von erheblicher Bedeutung waren.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Frantzen, Marayke, Mors voluntaria im klassischen römischen Recht (= Beiträge zu Grundfragen des Rechts 8). V & R, Göttingen 2012. 180 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Martin Schermaier betreute, 2011 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation der in Münster, Rom und schließlich Bonn ausgebildeten, bei ihrem Betreuer als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätigen, durch ein Promotionsstipendium geförderten Verfasserin. Sie behandelt, wie in der Einführung ausgeführt wird, ein unerschöpfliches Forschungsthema. Auf der Grundlage der Pönalisierung der Selbsttötung im 16./17. Jahrhundert schildert die Autorin dabei zunächst den Stand der Forschung und umreißt ihren besonderen Forschungsplan.
Danach geht sie naheliegenderweise grundsätzlich chronologisch vor und ermittelt für die Königszeit und die Republik bei Fehlen einer Bestrafung der Selbsttötung in den Zwölftafeln viel Legendenhaftes, aber auch einen Rechtsvorteil im Anklagestand. Im Prinzipat wird, wie sorgfältig überprüfte Prozessberichte ergeben, aus dem Rechtsvorteil ein Rechtsnachteil. Vertieft behandelt die Verfasserin die Selbsttötung von Sklaven, ihre Verhinderung sowie die Selbsttötung von Soldaten.
Im Ergebnis stellt sie überzeugend fest, dass das klassische römische Recht der Selbsttötung ziemlich gleichgültig gegenüberstand, sofern nicht Interessen der Allgemeinheit oder Dritter berührt wurden. Hatte die Selbsttötung anfangs den Abbruch eines Strafverfahrens zur Folge, so bewirkte der wachsende Finanzbedarf des Staates seit Beginn des dritten nachchristlichen Jahrhunderts die Konfiskation des Vermögens des Angeklagten unabhängig von einer Selbsttötung. Eine moralisch gefärbte Haltung oder eine erzieherische Komponente kann die Verfasserin in der wissenschaftlichen Diskussion der römischen Juristen demgegenüber an keiner Stelle finden.
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Fremd im eigenen Land. Sinti und Roma in Niedersachsen nach dem Holocaust. Katalog zur Ausstellung des Vereins für Geschichte und Leben der Sinti und Roma in Niedersachsen e. V. bearb. v. Baaske, Reinhold/Erchenbrecher, Boris/Mechler, Wolf-Dieter/Schmid, Hans-Dieter. Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh, 2012. 191 S., Abb., CD. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fremd im eigenen Land. Sinti und Roma in Niedersachsen nach dem Holocaust. Katalog zur Ausstellung des Vereins für Geschichte und Leben der Sinti und Roma in Niedersachsen e. V. bearb. v. Baaske, Reinhold/Erchenbrecher, Boris/Mechler, Wolf-Dieter/Schmid, Hans-Dieter. Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh, 2012. 191 S., Abb., CD. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der kurzen Einleitung beschreiben viele Sinti ihre Lage in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg mit den Anfangsworten des Werktitels. Seit 1940 wurden aus dem Gebiet des heutigen Niedersachsen etwa tausend Sinti und Roma deportiert, von denen nur jeder zehnte zurückkehrte. Dementsprechend fühlte er sich nicht nur verfolgt und entrechtet, sondern auch hoffnungslos verloren, obgleich seine Familie seit vielen Jahren oder Jahrhunderten in Deutschland gelebt hatte.
Hieraus ergaben sich viele Probleme der Anerkennung, Würdigung und Entschädigung der von dem nationalsozialistischen Regime (als Zigeuner) verfolgten Sinti und Roma. Auf sie macht zu Beginn des Paul Morgenstern (1910-1987) gewidmeten Bandes Günter Saathoff als Leiter der fördernden Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft nachdrücklich und umsichtig aufmerksam. Danach wird in 9 sachlichen Abschnitten der Sachgegenstand detailliert dargestellt.
Ausgehend von den Grundlagen und der Vorgeschichte, in der die seit 600 Jahren im deutschen Raum lebende nationale Minderheit als Zigeuner verfolgt und in der nationalsozialistischen Zeit dem (versuchten) Völkermord zugeleitet wurde, wird das Schwergewicht auf die Nachkriegsgeschichte gelegt, in der die anfängliche Freude über die Befreiung der Überlebenden sich bald mit Vorurteilen, Diskriminierung und Kriminalisierung konfrontiert sah, obgleich sie allmählich vom Wandergewerbe zur Sesshaftigkeit wechselte. Die Nachwirkungen des Nationalsozialismus verhinderten lange eine Wiedergutmachung, bis Sinti und Roma zu einer Bürgerrechtsbewegung fanden, aus der r |
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Fremde in der Stadt. Ordnungen, Repräsentationen und soziale Praktiken (13.-15. Jahrhundert), hg. v. Bell, Peter/Suckow, Dirk/Wolf, Gerhard (= Inklusion/Exklusion 16). Lang, Frankfurt am Main 2010. 540 S., 122 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fremde in der Stadt. Ordnungen, Repräsentationen und soziale Praktiken (13.-15. Jahrhundert), hg. v. Bell, Peter/Suckow, Dirk/Wolf, Gerhard (= Inklusion/Exklusion 16). Lang, Frankfurt am Main 2010. 540 S., 122 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Fremde ist wohl seit Anfang der sozialgebundenen Menschheit eine auffällige Erscheinung, der mit gemischten Empfindungen begegnet wird. Die Verwandtschaft des deutschen Gastes mit dem lateinischen hostis deutet augenfällig an, dass der Fremde grundsätzlich Feind ist und nur mit Einverständnis des oder der anderen Gast werden und damit gesichert leben kann. Dies gilt naturgemäß auch in der späteren Stadt, in der die Abgrenzung äußerlich besonders klar durch die Mauer sichtbar gemacht werden kann.
Von daher ist es leicht verständlich, dass die Fremdheit seit langem auch die Aufmerksamkeit der Wissenschaft auf sich gezogen hat. Dementsprechend ist sogar ein eigener Sonderforschungsbereich 600 an der Universität Trier geschaffen worden, der sich mit Fremdheit und Armut im Wandel von Inklusionsformen und Exklusionsformen von der Antike bis zur Gegenwart befasst. Der vorliegende Band geht nach Konzentration auf Repräsentationen der Fremdheit auf eine internationale Tagung zurück, die vom 15. bis 16. Februar 2008 im Rheinischen Landesmuseum Trier in Kooperation mit dem kunsthistorischen Institut Florenz, Max-Planck-Institut organisiert wurde.
Er enthält insgesamt 17 Beiträge, die von Fremden in Stadt und Bild bis zu einem Nachwort über Fremde/Bilder reichen. Gegliedert ist nach einführenden Untersuchungen in Bildorte und Bildordnungen, geteilte Räume, Körper - Zeichen - Zuschreibung und Besitzen und Beschreiben. Veranschaulicht werden die vielfältigen Ergebnisse etwa über Sarazenen, Griechen, Juden, Schwarze oder Sklaven durch zahlreiche Abbildungen, wohingegen eine Aufschließung durch ein Register leider nicht erfolgt.
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Freund-Feind-Denken. Carl Schmitts Kategorie des Politischen, hg. v. Voigt, Rüdiger (= Staatsdiskurse 15). Steiner, Stuttgart 2011. 231 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Freund-Feind-Denken. Carl Schmitts Kategorie des Politischen, hg. v. Voigt, Rüdiger (= Staatsdiskurse 15). Steiner, Stuttgart 2011. 231 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der in Flensburg 1941 geborene, in Kiel und Tübingen von 1965 bis 1968 in Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre ausgebildete, 1973 mit einer von Georg Christoph von Unruh betreuten Dissertation über den Finanzausgleich zwischen Staat und Gemeinden promovierte, über Tätigkeiten an der Gesamthochschule Siegen, der Freien Universität Berlin und der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin 1990 auf den Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft der Universität der Bundeswehr München berufene und dort bis zu seinem Ruhestand im Juli 2007 wirkende Herausgeber in seinem kurzen Vorwort erneut aufgreift, hat Carl Schmitt 1932 in seiner Schrift Der Begriff des Politischen die besondere Bedeutung des Freund-Feind-Gegensatzes hervorgehoben. Daran knüpft der Herausgeber die Fragen, ob der Gegensatz überwindbar ist und er außerhalb des Politischen behandelt werden muss. Sie sind Gegenstand des Sammelbands.
Vertiefend geht der Herausgeber anschließend selbst in seiner einführenden Einleitung auf das Freund-Feind-Denken in der Welt des 21. Jahrhunderts ein. Daran schließen sich neun Beiträge an. Sie gliedern sich in die fünf Teile Freund-Feind-Theorie, Carl Schmitts Kategorie des Politischen, Carl-Schmitts Freund-Feind-Konzept, Freund-Feind-Denken und innere Freiheit sowie Freund-Feind-Denken im internationalen Diskurs.
Dabei geht beispielsweise Pier Paolo Portinaro besonders auf die Genealogie und historische Diagnostik der Freund-Feind-Theorie ein oder untersucht Pedro Hermilio Villas Bôas Castelo Branco Schmitts Auslegung der Staatslehre Hobbes‘. Peter Schröder sieht Piraten, Partisanen und Terroristen als Feind hors la loi und Harald Bergbauer fragt, ob mit the West and the Rest Samuel P. Huntington und Roger Scruton eine Neu |
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Friedrich der Große in Europa. Geschichte einer wechselvollen Beziehung, 2 Bände, hg. v. Sösemann, Bernd/Vogt-Spira, Gregor. Steiner, Stuttgart 2012. XXV, 477, VII. 551 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Friedrich der Große in Europa. Geschichte einer wechselvollen Beziehung, 2 Bände, hg. v. Sösemann, Bernd/Vogt-Spira, Gregor. Steiner, Stuttgart 2012. XXV, 477, VII. 551 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Friedrich der Große wurde in Berlin am 24. Januar 1712 geboren, so dass sich seine Geburt 2012 zum 300. Male jährt. Nach dem Vorwort der Herausgeber entstand in der Villa Vigoni am Comer See im Frühsommer 2008 die Idee, das Leben und Wirken des bedeutendsten Monarchen des 18. Jahrhunderts konsequent aus europäischer Perspektive zu erfassen. Diese Zielsetzung erweckte zum angekündigten Ende ihrer Verwirklichung umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten, muss sich aber mangels eines lieferbaren Rezensionsexemplars mit wenigen Worten des Herausgebers bescheiden.
Gegliedert ist das ziemlich zeitgerecht gelungene Vorhaben nach einer Einführung Bernd Sösemanns über friderizianische Ambiguitäten auf europäischer Bühne und Hinweisen zur formalen Gestaltung und zum Abbildungskonzept in sechs Kapitel. Das erste Kapitel stellt die Frage, wie man König wird und beantwortet sie mit Prägungen und Selbstentwürfen in elf Beiträgen. Das zweite Kapitel befasst sich mit Kultur und Öffentlichkeit und erfasst in seinen zwölf Beiträgen beispielsweise Pressefreiheit und Zensur, Herrschaft in den Medien, Flugpublizistik, Musik, Architektur, die Akademie der Wissenschaften, Sammlungen und Kabinette, den schwierigen Umgang mit dem eigenen Bildnis, die politische Ikonographie der Dynastien oder den Stilwandel des diplomatischen Zeremoniells.
Das dritte Kapitel behandelt den wirtschaftlichen Wandel und die institutionelle Erneuerung auf der Grundlage einer merkantilistischen Wirtschaftspolitik, das vierte Kapitel Gesellschaft und Recht (Monika Wienfort, Gesetzbücher, Justizreformen und der Müller-Arnold-Fall), das fünfte Kapitel Krieg und Frieden und das sechste Kapitel Wahrnehmungen und Instrumentalisierungen. Der Anhang bietet stat |
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From Just War to Modern Peace Ethics, hg. v. Justenhoven, Heinz-Gerhard/Barbieri Jr., William A. (= Arbeiten zur Kirchenrechtsgeschichte 120). De Gruyter, Berlin 2012. 353 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen From Just War to Modern Peace Ethics, hg. v. Justenhoven, Heinz-Gerhard/Barbieri Jr., William A. (= Arbeiten zur Kirchenrechtsgeschichte 120). De Gruyter, Berlin 2012. 353 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der gefällige Sammelband entfaltet ein wichtiges, vielfach diskutiertes Thema der Menschheitsgeschichte für die christliche Zeit. Nach überwiegender Ansicht stand in der rechtlosen Zeit die Gewalt im Vordergrund. Demgegenüber hat das Recht allmählich die Aggressivität des Menschen eingegrenzt und moderne Friedensethik an die Stelle der älteren Überlegungen über die Gerechtigkeit mancher Kriege und die Ungerechtigkeit anderer Auseinandersetzungen zu setzen versucht, obgleich in der Gegenwart Kämpfe auf Grund der entwickelteren Technik härter und gnadenloser ausgetragen werden, als dies vielleicht früher jemals der Fall war.
Das Werk beginnt mit einer kurzen Einführung der beiden Herausgeber in die Grundproblematik. Daran schließen sich 15 gehaltvolle Beiträge der überwiegend in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika in unterschiedlichen Fakultäten tätigen Verfasser an. Sie beginnen mit Andrea Kellers Cicero in den Mittelpunkt stellenden Studie über den gerechten Krieg im klassischen Altertum, der zwei Untersuchungen zu Augustinus folgen.
Wiederaufgenommen wird dann die Diskussion mit Thomas von Aquin und dem spanischen Spätscholastiker Francisco de Vitoria. Danach bilden Martin Luther, Hugo Grotius, Immanuel Kant die weiteren Meilensteine der langen Wegstrecke. Das gesetzte Ziel erreicht schließlich Heinz-Gerhard Justenhoven mit der Friedensethik Papst Johannes Pauls II., die freilich trotz ihrer anerkannten Bedeutung den Krieg in der Gegenwart weder zu verhindern noch wirklich nennenswert einzuschränken vermag, weil der Mensch seine Aggressionen nach wie vor zu Lasten seiner Mitmenschen überall dort durchsetzt, wo ihm dies zu seinem Vorteil möglich erscheint.
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Fuld, Werner, Das Buch der verbotenen Bücher. Universalgeschichte des Verfolgten und Verfemten von der Antike bis heute. Galiani Verlag, Berlin 2012. 368 S. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fuld, Werner, Das Buch der verbotenen Bücher. Universalgeschichte des Verfolgten und Verfemten von der Antike bis heute. Galiani Verlag, Berlin 2012. 368 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit der Erfindung der Schrift und damit auch der Handschrift oder des Buches ergab sich für den Verwender die Möglichkeit Gedanken festzuhalten und zu verobjektivieren. Was für am ehesten einen Vorteil darstellte, konnte aber anderen zum Nachteil gereichen. Deswegen ist der Erfindung des Textes wohl wenig später bereits das Bestreben seiner Vernichtung gefolgt und seit dieser Zeit auch trotz aller behaupteter oder wirklicher Meinungsfreiheit niemals mehr völlig verschwunden.
Mit dieser interessanten und auch wichtigen Frage befasst sich das vorliegende Werk des in Heidelberg 1947 geborenen, von 1980 bis 1994 vor allem als Literaturkritiker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung tätigen Verfassers. Er verfasste Biographien Walter Benjamins und Wilhelm Raabes, gab Schriften und Briefe Karl August Varnhagens von Ense heraus und erarbeitete Lexika der Fälschungen und der letzten Worte. Seiner Tätigkeit als freier Schriftsteller ist auch die beeindruckende Übersicht über die verbotenen Bücher zu verdanken.
In ihr beschreibt er etwa den Kampf der katholischen Kirche gegen die (ihren Gläubigen und) ihr gefährlich erscheinenden Bücher, dem die Jesuiten, Luther und Calvin nur wenig nachstehen. Besondere Aufmerksamkeit haben auch die nationalsozialistischen Bücherverbrennungen hervorgerufen. Im Ergebnis zeigt der umfangreiche Überblick aber auch, dass den Verfolgern der Bücher wohl kaum die vollständige Vernichtung der in ihnen enthaltenen Idee gelang, weil einmal verbreitetes Wissen so dauerhaft ist, dass wohl in allen bekannten Fällen der Vernichtungsversuche mindestens ein Exemplar den Zerstörungsversuch überstand.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze - 1867-2011, hg. v. Fuchs, Thomas. De legibus Mannheim 2012. 656 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze - 1867-2011, hg. v. Fuchs, Thomas. De legibus Mannheim 2012. 656 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit dem vorliegenden Werk von Thomas Fuchs, der bereits historisch-synoptische Editionen zum Baugesetzbuch, zum Bürgerlichen Gesetzbuch und zum Strafgesetzbuch herausgegeben hat, liegt nunmehr auch ein Fundstellenverzeichnis für die Gesetze des Norddeutschen Bundes, des Deutschen Reichs und der Bundesrepublik Deutschland von 1867-2011 vor. Das Werk steht in der Tradition der von Alfred Dehlinger begründeten systematischen Gesetzesübersicht (1. Aufl. 1915, letzte, 34. Aufl. 1961). Zu nennen wäre auch noch der von Franz Schlegelberger 1921 begründete Nachweis des jeweils geltenden Reichsrechts unter dem Titel: „Das Recht der Neuzeit“ (19. Aufl., 1944), das unter dem Titel: „Das Recht der Gegenwart“ für das Recht der Bundesrepublik weitergeführt wurde (1. Aufl. 1955; 35. Aufl. 2009). Das Werk von Fuchs verzeichnet sämtliche Gesetze des Norddeutschen Bundes, des Reichs, der Besatzungszeit und der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachungen von Gesetzen und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit Gesetzeskraft. Nicht berücksichtigt sind grundsätzlich Verordnungen, die allerdings dann aufgeführt werden, wenn Gesetzgebung und Regierung in einer Hand lagen wie in der NS-Zeit. Auch Verordnungen des Reichspräsidenten nach Art. 48 WRV werden nachgewiesen. Allerdings sollten die Nachweise für die NS-Zeit noch einmal überprüft werden; zum Beispiel sind die Änderungen der ZPO nach der Verordnung vom 16. 5. 1942 zur weiteren Vereinfachung der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege und des Kostenrechts (RGBl. I 1942, 333) nicht bei den Nachweisen zur Änderung der CPO/ZPO nachgewiesen.
Das Werk gliedert sich in die Teile I und II. Teil I ist alphabetisch angeordnet, wobei die ursprünglichen Gesetzestitel verwendet werden (Civilprozessordnung, nicht Zivilprozessordnung). Das Notariats |
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Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze - 1867-2011, hg. v. Fuchs, Thomas. De legibus Mannheim 2012. 656 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wer sich des Rechtes bedienen will, muss es kennen. Deswegen muss er über die Rechtsgeltungsquellen und hilfsweise auch über die Rechtserkenntnisquellen, so gut wie jeweils dem Einzelnen möglich, Bescheid wissen. Zur Erleichterung der diesbezüglichen Suche sind bereits in der Vergangenheit verschiedene hilfreiche, im Einzelen freilich unterschidlich geartete Werke erschienen wie etwa Buchner, R., Die Rechtsquellen, 1953, Sammlung altdithmarscher Rechtsquellen, hg. v. Michelsen, A., 1842, Neudruck 1969, Steffenhagen, E., Deutsche Rechtsquellen in Preußen vom 13. bis zum 16. Jahrhundert, 1875, Brunner, H., Geschichte der englischen Rechtsquellen, 1909, Richthofen, K. v., Friesische Rechtsquellen, 1840, Die niederdeutschen Rechtsquellen Ostfrieslands, hg. v. Borchling, C., Bd. 1 1908, Rechtsquellen aus den hannoverschen Landen 1501 bis 1803, hg. v. Oberschelp, R., 1999, Sammlung schweizerischer Rechtsquellen, 1894ff., Württembergische ländliche Rechtsquellen, hg. v. Wintterlin, F. u. a., Bd. 1ff. 1910ff., Laband, P., Magdeburger Rechtsquellen, 1869, Bluhme, F., Übersicht der in Deutschland geltenden Rechtsquellen, 1847, 2. A: 1854, 3. A. 1863, Stobbe, O., Geschichte der deutschen Rechtsquellen, Bd. 1f. 1860ff., Neudruck 1965, Wenger, L., Die Quellen des römischen Rechtes, 1953, Repertorium fontium historiae medii aevi, Bd. 1ff., 1962ff., Bühler, T., Rechtsquellenlehre, Bd. 1f. 1977ff.; Wiegand, W., Die privatrechtlichen Rechtsquellen, (in) Akten des 26. Deutschen Rechtshistorikertages, 1987, 237: Schrage, E., Utrumque ius. Eine Einführung in das Studium der Quellen des mittelalterlichen gelehrten Rechtes, 1992, Wohlhaupter, E., Rechtsquellen Schleswig-Holsteins, Bd. 1 1938, Die Rechtsquellen der Stadt Wien, hg. v. Csendes, P., 1986 und vieles andere mehr.
Einen wesentlichen Einschnitt in de |
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Furrer, Daniel, Soldatenleben. Napoleons Russlandfeldzug 1812. Schöningh, Paderborn 2012. 326 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der 1962 geborene, in Beromünster bei Luzern aufgewachsene Verfasser wirkte nach dem Studium der Geschichte als Gymnasiallehrer und Lehrbuchautor. Promoviert wurde er auf Grund einer biographischen Untersuchung über den Arzt und Philosophen Ignaz Paul Vital (1780-1866). Sein durch ein Zweitstudium der Umweltlehre dokumentiertes besonderes Verhältnis zum menschlichen Alltagsleben zeigt sich etwa in seiner Kulturgeschichte des stillen Örtchens und in seiner Kulturgeschichte des Trinkens und Betrinkens.
Den Ausgangspunkt für das vorliegende, an ein breiteres Publikum gerichtete Werk über den von Napoleon am 24. Juni 1812 begonnenen Feldzug nach Russland waren nach dem Vorwort weitgehend unbekannte Zeugnisse Schweizer Teilnehmer, die ihm wegen ihrer erstaunlichen Qualität ins Auge stachen. Bei der weiteren Bearbeitung konnte er auch deutsche, französische und englische Quellen einbeziehen, ohne dass wegen der fehlenden Übersicht über alle Augenzeugenberichte Vollständigkeit möglich gewesen wäre. Hauptanliegen ist es, 200 Jahre nach dem Feldzug das Leben der beteiligten Soldaten darzustellen.
Dazu bildet der Verfasser nach einem chronologischen Überblick 13 Kapitel. Sie betreffen als dramatis personae (etwa 30) Franzosen, Schweizer, Deutsche und Beobachter, Napoleon, die Koalitionskriege, die von 20 Nationen gestellte Armee, den Krieg als Fortsetzung der Politik, (als Kern) das Soldatenleben und Soldatenleiden, die bedeutenden Geschehensorte Borodino, Moskau, Beresina und Wilna und die Rückkehr, an die das Leiden der Zivilbevölkerung, die Kriegsamazone(n), eine Rückbesinnung und ein Epilog über den Wert der Erinnerung angeschlossen sind. Durch die anschauliche, vielfach zitierende Schilderung der vielen Einzelheiten der Katastrophe, in der von 675000 ausziehenden Männern 580000 umkamen, gefangen w |
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Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly - zum 80. Geburtstag, hg. v. Harrer, Friedrich/Honsell, Heinrich/Mader, Peter. Springer, Wien 2011. iX, 677 S. Besprochen von Tilman Repgen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly - zum 80. Geburtstag, hg. v. Harrer, Friedrich/Honsell, Heinrich/Mader, Peter. Springer, Wien 2011. IX, 677 S. Besprochen von Tilman Repgen.
Am 16. August 2011 wäre Theo Mayer-Maly, der am Nikolaustag 2007 in Salzburg verstorben ist, 80 Jahre alt geworden. Zu seinem Gedächtnis sind die Arbeiten von 38 Autoren zusammengebunden worden, die Breite und Tiefgang des wissenschaftlichen Lebens Mayer-Malys widerspiegeln.
Den Anfang machen sehr persönliche Worte Wolfgang Zöllners, die weithin auf seinem Nachruf in der ZfA 2008, S. 237ff. aufbauen (1-5). Zöllner nennt Mayer-Maly einen „Jahrhundertjuristen“. Das ist zwar kein geschützter Berufstitel, bezeichnet aber eine Ausnahmegestalt. Dabei hebt Zöllner einerseits auf die rasche Qualifikation mit größtem Erfolg ab, andererseits auf die Spannweite der wissenschaftlichen Interessen, die vom Arbeitsrecht über die Dogmatik des allgemeinen Privatrechts zur Rechtsgeschichte, insbesondere der römischen, und zur Rechtsphilosophie reichte. Das nützliche Schriftenverzeichnis (S. 625-674) bietet gewissermaßen den Beweis für diese These.
Ludwig Adamovich bringt einen essayistischen Artikel zum Verhältnis von Staat, Recht und Politik (S. 7-18), „Gedankensplitter“ (S. 8) zur Demontage des Staates durch Populismus und Partikularismus, schwindender Akzeptanz von Rechtsnormen u. a. m. – Peter Apathy informiert handbuchähnlich und abstrakt über „die Rechtsstellung des debitor cessus bei der Sicherungsabtretung“ (S. 19-33). Letztere hatte die österreichische Praxis im 19. Jahrhundert neben dem gesetzlichen Modell der Forderungsverpfändung entwickelt.
Über die „Entstehung der Rechtsgeschichte“ schreibt Heinz Barta (S. 35-51). Ausgangspunkt ist die aristotelische Lehre, Einsicht werde sich erst ergeben, wenn man die Dinge sich von ihren Ursprüngen her entwickeln sehe. Er setzt damit gewissermaßen den Fachdialog mit Mayer-Maly fort. Rechtsgeschichte ist fü |
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Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly - zum 80. Geburtstag, hg. v. Harrer, Friedrich/Honsell, Heinrich/Mader, Peter. Springer, Wien 2011. 677 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly - zum 80. Geburtstag, hg. v. Harrer, Friedrich/Honsell, Heinrich/Mader, Peter. Springer, Wien 2011. IX, 677 S.
Dieses Buch ist dem Andenken an Theo Mayer-Maly gewidmet (16. 8. 1931-6. 12. 2007), den österreichischen Juristen, dessen Werk Beiträge zum römischen Recht, der Rechtsphilosophie, dem Bürgerlichen Recht, dem Wirtschafts- sowie dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht umfasst. Der Band enthält 37 wissenschaftliche Aufsätze in alphabetischer Reihenfolge der überwiegend österreichischen, aber auch schweizerischen, italienischen, deutschen und niederländischen Autoren. Vorangestellt ist ein biographischer Aufsatz Wolfgang Zöllners (S. 1ff.). Den Abschluss bilden ein kurzer Beitrag Friedrich Harrers: „Mayer-Maly und die Ironie“ (S. 609) sowie ein „Scherzvortrag“ Mayer-Malys selbst: „Ius civile dormientibus scriptum est“ (S. 611ff.). Abgerundet wird der Band durch ein umfangreiches „Schriftenverzeichnis von Theo Mayer-Maly“ (S. 625ff.) und ein Autorenverzeichnis (S. 675ff.).
Die Bandbreite der Themen, die Mayer-Maly in seinen Publikationen behandelt hat, kommt auch in den Beiträgen zum Ausdruck, die seinem Andenken gewidmet sind. Angesichts der großen Zahl von Aufsätzen ist es hier nicht möglich, alle gleichermaßen gründlich und detailliert zu würdigen. Deshalb soll zunächst nur ein summarischer Überblick gegeben werden, geordnet nach Sachgebieten. Anschließend werden einige rechtshistorische Aufsätze näher beleuchtet.
Einige Beiträge sind Themen aus dem Völkerrecht und Europarecht gewidmet. Michael Geistlinger untersucht die „Präjudizien im Völkerrecht“ (S. 159ff.); dabei behandelt er ausführlich ein vom Internationalen Gerichtshof gesprochenes Urteil im Fall „Zellstofffabriken am Fluss Uruguay (Argentinien gegen Uruguay)“ vom 20. 4. 2010. Karl Korineks Aufsatz hat den Titel: „Der Schutz der Menschenwürde im Verfassungsrecht und im internationalen Recht“ (S. 257ff.). Ernst A. Krame |
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Gegen üble Tradition, für revolutionär Neues. Festschrift für Gerhard Oberkofler, hg. v. Mikosch, Hans/Oberkofler, Anja. StudienVerlag, Innsbruck 2012. 268 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gegen üble Tradition, für revolutionär Neues. Festschrift für Gerhard Oberkofler, hg. v. Mikosch, Hans/Oberkofler, Anja. StudienVerlag, Innsbruck 2012. 268 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Gerhard Oberkofler wurde nach Ausweis der seiner Festschrift am Ende beigegebenen biographischen Daten in Innsbruck 1941 geboren und legte in Feldkirch 1959 die Matura ab. Nach dem Studium der Geschichte und Kunstgeschichte in Innsbruck wurde er 1964 mit seiner Dissertation über Volks- und Fachschulgeschichte Vorarlbergs von 1869 bis 1964 promoviert. Nach einer zweijährigen Tätigkeit am Institut für österreichische Geschichtsforschung in Wien wurde er 1966 Assistent bei Franz Huter, 1968 wissenschaftlicher Beamter am Universitätsarchiv und habilitierte sich 1978 im Fachgebiet neueste österreichische Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der Wissenschaftsgeschichte.
Bereits vor seiner zwanzigjährigen, 2002 mit dem formalen Ruhestand endenden Tätigkeit als Universitätsprofessor an seiner Universität begann er neben Dissertation und Habilitationsschrift mit dem Verfassen zahlreicher weiterer Veröffentlichungen, die der Anhang sorgfältig aufführt. Sie reichen ununterbrochen bis in die Gegenwart. Als eigenständiger, einfallsreicher Forscher hat er eine besondere ehrende Auszeichnung seiner Leistungen in hohem Maße verdient.
Kollegen, Freunde und Schüler haben dafür insgesamt 14 Beiträge erarbeitet. Sie betreffen so unterschiedliche Gegenstände wie Albrecht von Haller, geisteswissenschaftliche Berufungen und Habilitationen in Innsbruck zwischen 1938 und 1945, die Militärstrafanstalt Möllersdorf, kategoriale Gegenstandsbestimmung, Geschichte als Einheit objektiver Zyklen und subjektiver Gestaltung am Beispiel der Arbeiten des Geehrten, die österreichische Zentralbibliothek für Physik, Rousseau, die kubanische Revolution, den Wiener Völkerkongress für den Frieden von 1952, Walther Rodes Aufruf zum Widerstand gegen den Nationalsozialismu |
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Gehm, Matthias, Die steuerstrafrechtlichen Bestimmungen in der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 - mit Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Steuerstrafrechts. Scribeo-Verlag, Kassel 2010. 88 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gehm, Matthias, Die steuerstrafrechtlichen Bestimmungen in der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 - mit Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Steuerstrafrechts. Scribeo-Verlag, Kassel 2010. 88 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der als Jurist in der Finanzverwaltung und als Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer tätige Verfasser wurde in Saarbrücken 2001 auf Grund einer Dissertation über das württembergische Patentrecht im 19. Jahrhundert promoviert. Seitdem hat er einige steuerrechtliche Untersuchungen vorgelegt. Sein jetziger schmaler Band betrifft einen interessanten Gegenstand.
In seiner kurzen Einleitung weist der Verfasser überzeugend darauf hin, dass das Steuerstrafrecht für das Deutsche Reich nach 1918 besonders bedeutsam war. Wegen der Finanznot am Ende des ersten Weltkriegs bedurfte das Reich dringlich einer raschen Sicherung ausreichender finanzieller Grundlagen. Hierzu gehörten der Aufbau einer Reichsfinanzverwaltung und die Erstellung eines einheitlichen Reichsbesteuerungssystems. Beides gelang mit Hilfe der vom Oldenburger Oberlandesgerichtsrat und Mitglied des Staatsgerichtshofs Enno Becker geschaffenen Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919.
Der Verfasser bietet zunächst einen kurzen Überblick über das vorangehende, zersplitterte Steuerstrafrecht und die Ausgangslage bei Entstehung der Reichsabgabenordnung. Danach behandelt er die steuerstrafrechtliche(n) Bestimmung(en) der Reichsabgabenordnung (§§ 355-443) einschließlich der verfassungsrechtlichen Grundlagen und des Gesetzgebungsverfahrens in der Nationalversammlung. Insgesamt zeigt er anschaulich den auf den Verfall der Steuermoral und die auch dadurch verursachte Finanznot folgenden Weg des Steuerstrafrechts vom Verwaltungsstrafrecht zum allgemeinen Kriminalstrafrecht und sichert seine Erkenntnisse durch 200 angehängte Anmerkungen ansprechend ab.
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Geißler, Marcus H., Geschichte und juristische Gegenwart gesellschaftsinterner Nutzungsüberlassungen (= Schriften zum Insolvenzrecht 40). Nomos, Baden-Baden 2010. 267 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Geißler, Marcus H., Geschichte und juristische Gegenwart gesellschaftsinterner Nutzungsüberlassungen (= Schriften zum Insolvenzrecht 40). Nomos, Baden-Baden 2010. 267 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Wolfgang Marotzke betreute, im Sommersemester 2010 an der juristischen Fakultät der Universität Tübingen angenommene Dissertation des am Lehrstuhl seines Betreuers tätigen Verfassers. Sie geht davon aus, dass „in Deutschland gegenwärtig wohl rund eine Million GmbHs existieren“ und vor diesem Hintergrund die rechtlichen Probleme aus dem Bereich des „GmbHG“ nach wie vor hohe praktische Relevanz haben. Die Fragen der Zulässigkeit einer bestimmten Gesellschaftsfinanzierung resultieren im Spannungsverhältnis von Haftungsbeschränkung samt eigener Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft als juristischer Person einerseits und den Erfordernissen des Gläubigerschutzes andererseits.
Gegliedert ist die Untersuchung außer in die Problemaufriss und Untersuchungsgang schildernde Einleitung in drei Sachkapitel. Sie beginnen mit den historischen Grundlagen der Sonderbehandlung, bei denen der Verfasser die Rechtsprechungsregeln ab RG JW 1938, 862 den Novellenregeln ab dem Referentenentwurf des Jahres 1939 gegenüberstellt. Vertieft geht er auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im so genannten Fall Lagergrundstück I ein.
Das zweite Sachkapitel ist dem Sonderrecht für gesellschaftsinterne Nutzungsüberlassungen nach dem Inkrafttreten des MoMiGesetzes gewidmet. Im Anschluss hieran erörtert der Verfasser praktische Anwendungsfälle und Einzelfragen. Im Ergebnis gelangt er zu der ansprechenden Erkenntnis, dass das MOMIGesetz das Sonderrecht für Gesellschafterleistungen unter Berücksichtung der in der Literatur vorgelegten Vorschläge deutlich umgestaltet hat, damit aber keineswegs alle Fragen überzeugend gelöst hat.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Gentile, Carlo, Wehrmacht und Waffen-SS im Partisanenkrieg: Italien 1943-1945 (= Krieg in der Geschichte 65).. Schöningh, Paderborn 2012. 466 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gentile, Carlo, Wehrmacht und Waffen-SS im Partisanenkrieg: Italien 1943-1945 (= Krieg in der Geschichte 65).. Schöningh, Paderborn 2012. 466 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Der sich in einer völkerrechtlichen Grauzone bewegende Partisanenkrieg zählt zu den dunkelsten Kapiteln des Zweiten Weltkriegs. Allzu häufig wurde in seinem Fahrwasser die unbeteiligte Zivilbevölkerung zum unschuldigen Opfer der oft wenig treffsicheren Repressions- und Sühnemaßnahmen der deutschen Besatzungsorgane. Über die Durchführung und das Ausmaß dieser Aktivitäten in Italien war, abgesehen von einzelnen spektakulären und daher medial auch im deutschen Sprachraum stärker rezipierten Massakern wie jenem von Marzabotto Ende September/Anfang Oktober 1944, trotz der wuchernden Fülle vor allem italienischer Resistenza-Literatur bislang wenig ausreichend in den Kontext der Gesamtereignisse Eingebundenes zu erfahren.
Es ist daher erfreulich, dass sich mit Carlo Gentile, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Martin-Buber-Institut für Judaistik der Universität Köln und Mitglied der deutsch-italienischen Historikerkommission, ein Experte in der überarbeiteten Fassung seiner Dissertation des Jahres 2008 dieses Themas angenommen hat, der zwischen 1999 und 2009 als Sachverständiger und beratender Historiker zahlreiche italienische wie deutsche Justiz- und Polizeibehörden bei ihren Ermittlungen unterstützen und damit einen breiten Einblick in die Details der anstehenden Materie nehmen konnte. Seine Studie verfolgt im Wesentlichen zwei große Ziele: „Erstens gilt es zu rekonstruieren, auf welche Weise Einheiten und Dienststellen der Wehrmacht, der Waffen-SS und der Polizei den Kampf gegen Partisanen in Italien führten. Insbesondere geht es darum, die Verbrechen in den Gesamtzusammenhang des Partisanenkriegs einzuordnen. In einem zweiten Schritt werden die Täter und ihre Motivation untersucht“ (S. 30). Das Werk entwickelt sich über sechs Abschnitte, deren erster eine Ein |
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Georg, David, Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz. Die Entwicklung seit Schaffung des GmbH-Gesetzes im Jahre 1892 (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 22). LIT, Münster 2011. XXXIX, 236 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Georg, David, Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz. Die Entwicklung seit Schaffung des GmbH-Gesetzes im Jahre 1892 (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 22). LIT, Münster 2011. XXXIX, 236 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Christoph Becker betreute, im Wintersemester 2010 von der juristischen Fakultät der Universität Augsburg angenommene Dissertation des Verfassers. Sie hat unmittelbar nach Erscheinen das Interesse eines ausgewiesenen Sachkenners erweckt. Da dem Verlag aber die Lieferung eines Rezensionsexemplars nicht möglich war, muss der Herausgeber wenigstens auf Grund Ausleihe in einigen Sätzen auf das Werk hinweisen.
Gegliedert ist die gründliche, in Anlagen die wichtigsten erörterten Vorschriften wiedergebende, leider eines Registers entbehrende Untersuchung nach einer sehr kurzen Einleitung in insgesamt sechs chronologisch geordnete Abschnitte. Der Verfasser setzt mit der Rechtslage im Jahre 1892 ein und zeichnet dann die Entwicklung bis 1945 und bis zur GmbH-Novelle von 1980 nach. Auf den Inhalt der Novelle von 1980 geht er ausführlich ein., behandelt danach die Auswirkungen der Insolvenzordnung von 1999 und im Anschluss hieran die Rechtslage nach dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und Bekämpfung von Missbräuchen.
In seiner Schlussbetrachtung stellt er ansprechend eine Kontinuität im Wandel des Eigenkapitalersatzrechts fest. Die Verlagerung der maßgeblichen Regelungen in das Insolvenzrecht begrüßt er als einen folgerichtigen Schritt. Da er gleichwohl künftige Umgehungsversuche vorhersieht, schlägt er zwecks Gewährleistung eines ausreichenden Gläubigerschutzes unter gleichzeitiger Achtung der Finanzierungsfreiheit des Gesellschafters eine zeitlich prozentual gestaffelte Verstrickung der Darlehensvaluta vor.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Gerken, Daniel, Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Zeit und im „Dritten Reich“ (= Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg 17). Schöningh, Würzburg 2011. 388 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerken, Daniel, Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Zeit und im „Dritten Reich“ (= Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg 17). Schöningh, Würzburg 2011. 388 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die vom Oberbürgermeister kurz eingeleitete, von Dietmar Willoweit betreute, von der juristischen Fakultät der Universität Würzburg 2005 angenommene und zunächst online veröffentlichte Dissertation des Verfassers. Sie will aufzeigen, inwieweit und in welcher Weise eine kommunale Selbstverwaltung in Würzburg im Untersuchungszeitraum zwischen den ersten allgemeinen Stadtratswahlen am 15. Juni 1919 bis zur Bombardierung am 16. März 1945 durch 237 britische Flugzeuge mit rund 5000 Toten und der weitgehenden Zerstörung der Innenstadt bestanden und sich weiterentwickelt hat. Dabei soll vor allem die Frage nach den rechtlichen beziehungsweise politischen Bedingungen der kommunalen Selbstverwaltung an ausgewählten Aufgaben und Leistungen der Stadtverwaltung aufgegriffen werden.
Nach einleitenden Passagen über Problemstellung, Begriffsbestimmungen, Forschungsstand und von erheblichen Verlusten gekennzeichneten Quellen (Stadtarchiv, Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv München, Bundesarchiv, Zeitungen) gliedert der Verfasser von seiner besonderen Fragestellung her in zwei zeitliche Teile. Er beginnt mit der Schilderung der Jahre von 1919 bis 1933 und verwendet als äußere Rahmen die Stadt Würzburg, die Zusammensetzung der Stadtverwaltung mit den (Ober)Bürgermeistern Andreas Grieser und Hans Löffler und die kommunale Selbstverwaltung Bayerns. Danach untersucht er detailliert und sorgfältig Polizei, Feuerwehr, sonstige Ordnungsverwaltung, städtische Schulen, städtische Volksbücherei, Stadttheater, Museen, Denkmalpflege, Stiftungen, Pflegeanstalten, Wohlfahrtswesen, Kriegsopferfürsorge, Erwerbslosenfürsorge, Gesundheitswesen, Stadtplanung, Siedlungsbau, Friedhöfe, Freizeitanlagen, Straßenbau, Straßenbahn, Gaswerk, Elektrizi |
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Gerst, Christoph, Hexenverfolgung als juristischer Prozess. Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel im 17. Jahrhundert. V & R, Göttingen 2012. 333 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerst, Christoph, Hexenverfolgung als juristischer Prozess. Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel im 17. Jahrhundert. V & R, Göttingen 2012. 333 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die mit einer chronologischen Übersicht und zwei kleinen Kartenausschnitten angereicherte Arbeit ist die von Rebekka Habermaas betreute, im September 2010 der philosophischen Fakultät der Universität Göttingen vorgelegte Dissertation des im Mai 2011 promovierten Verfassers. Sie gliedert sich außer in Einleitung über den Forschungsstand, die Fragestellung & Methodik und die verwendeten Quellen samt Quellenkritik und eine Schlussbetrachtung in vier Abschnitte. Sie betreffen die Grundlagen, den Beginn des Verfahrens gegen eine Hexe, die Grundlagen des gerichtlichen Hexenverfahrens und den Hexenprozess.
Dabei geht der Verfasser davon aus, dass die den Ablauf lokal begrenzter Verfolgungen schildernde historische Hexenforschung die juristische Prozesspraxis oft vernachlässigte, während die Rechtshistoriker ein zu geringes Augenmerk auf die spezifisch juristische Sicht warfen. Aus diesem Grund bemüht sich der Verfasser um eine Synthese unter dem Versuch, eine einheitliche Sprachregelung über das Prozessgeschehen zu etablieren. Wegen der begrifflichen und systematischen Neuerungen seines Ansatzes stehen vor allem die (bisher) herrschenden Lehrmeinungen der Rechtshistoriker zum Prozessgeschehen auf dem Prüfstand.
Der von ihm verwendete Stoff besteht aus mehr als 30 Fallakten, zu denen einige nur aus Hinweise ermittelte, inhaltlich unergiebige Fälle kommen (insgesamt 41 Fälle in hundert Jahren). Seine vielleicht wichtigste Erkenntnis ist, dass jedes seiner Hexenverfahren nur innerhalb des allgemeinen Verfahrens der Constitutio Criminalis Carolina von 1532 ablief. Auf dieser Grundlage stellt er mittlerweile kanonisierte Forschungsergebnisse in ein neues Licht, in dem Bezeichnungen wie die Epoche der europäischen Hexenverfolgungen zumindest als miss |
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Geschichte des VHB und Geschichten zum VHB, hg. v. Burr, Wolfgang/Wagenhofer, Alfred.. Gabler, Wiesbaden 2011. 340 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Geschichte des VHB und Geschichten zum VHB, hg. v. Burr, Wolfgang/Wagenhofer, Alfred.. Gabler, Wiesbaden 2011. 340 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die ersten Ansätze einer Betriebswirtschaftslehre lassen sich vielleicht bereits mit Büchern der Lebensweisheiten mehrerer Pharaonen Ägyptens von etwa 2000 v. Chr. verknüpfen, die über Schreiben, Rechnen, Zahlen, Überblicken und Planen in Handelsschulen berichten, doch wurden Handelshochschulen in Leipzig, Aachen und Wien erst 1898 gegründet. Seitdem hat sich das neue wissenschaftliche Fach so hervorragend entwickelt (1914 an 23 Orten, 1924 an 43, 1939 70), dass es für seine mehr als 1000 Professoren des deutschsprachigen Raumes Jahr für Jahr mehr als 100000 Studierende findet. Angesichts dieses steilen Aufstiegs kann es kaum verwundern, dass am 26. November 1921 ein Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft gegründet wurde, der sich zu seinem 90. Geburtstag eine Darstellung seiner Geschichte schenkte.
Herausgegeben ist sie von den Professoren Wolfgang Burr (Stuttgart) und Alfred Wagenhofer (Graz). Sie bieten keine Darstellung der gesamten Fachgeschichte aus einem Guss. Vielmehr verbinden sie 14 Hauptartikel mit 28 Kurzartikeln von Zeitzeugen zu einzelnen Aspekten, die durchweg gut lesbar geschrieben sind.
Die einzelnen Beiträge betreffen die unterschiedlichsten Bereiche und Fragen. Ein gewichtiges Problem ist, ob angesichts der ständig steigenden Spezialisierung eine einheitliche Betriebswirtschaft überhaupt noch besteht. Möge es dem Band gelingen, das allgemeine Interesse hieran wieder zu beleben, damit die Festschrift zum 100. Geburtstag diese Sorge als erledigt behandeln kann.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Geschichte Südosteuropas. Vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart., hg. v. Clewing, Konrad/Schmitt, Jens. Pustet, Regensburg 2011. 839 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Geschichte Südosteuropas. Vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart., hg. v. Clewing, Konrad/Schmitt, Jens. Pustet, Regensburg 2011. 839 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Europa wird herkömmlich gegliedert in Südeuropa, Westeuropa, Nordeuropa, Osteuropa, Mitteleuropa und Südosteuropa. Da sich in keinem dieser Teile bis zur Gegenwart ein einziger Staat vollkommen durchgesetzt hat, ist die in der Forschung meist verwendete topographische Einteilung vielfach unsicher und umstritten. Zu Südosteuropa werden etwa die Gebiete der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei (mit Thrakien als europäischem Teil), Ungarn sowie dem tatsächlich selbständigen Transnistrien gerechnet, wozu noch Zypern, die gesamte Türkei und zumindest Teile der Ukraine kommen könnten. Dadurch ergibt sich eine Fläche von fast einer Million Quadratkilometern mit nahezu 100 Millionen Einwohnern.
Dieser verhältnismäßig kleingliederige Bereich stand am ehesten unter Römern und Osmanen unter einer einigermaßen einheitlichen Herrschaft. Seit dem 19. Jahrhundert hat er sich als eher instabil erwiesen. Von daher ist ein historischer Überblick über die Geschichte seit dem frühen Mittelalter sehr willkommen.
Da nach überzeugender Annahme der zwölf Staaten zu Südosteuropa zählenden Herausgeber eine umfassende Darstellung von einem einzelnen Verfasser nicht wirklich sachgerecht geleistet werden kann, haben sie sich in der Zusammenarbeit des Südost-Instituts in Regensburg und des Instituts für osteuropäische Geschichte für einen Sammelband entschieden, an dem sich 14 Historiker beteiligt haben. Querschnitte zu 900, 1200, 1500, 1800 und 1900 sowie demographische, wirtschaftliche, religiöse, rechtliche und kulturelle Längsschnitte erleichtern die Übersicht über die chronologisch geordneten Kapitel, Karten veranschaulichen die faktenreichen Texte benutzerfreund |
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Geschichtsvorstellungen. Bilder, Texte und Begriffe aus dem Mittelalter. Festschrift für Hans-Werner Goetz zum 65. Geburtstag, hg. v. Patzold, Steffen/Rathmann-Lutz, Anja/Scior, Volker unter Mitarbeit von Öffner, Andreas. Böhlau, Wien 2012. 574 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Geschichtsvorstellungen. Bilder, Texte und Begriffe aus dem Mittelalter. Festschrift für Hans-Werner Goetz zum 65. Geburtstag, hg. v. Patzold, Steffen/Rathmann-Lutz, Anja/Scior, Volker unter Mitarbeit von Öffner, Andreas. Böhlau, Wien 2012. 574 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Gelsenkirchen 1947 geborene Hans-Werner Goetz wurde nach dem von 1969 bis 1974 in Bochum durchgeführten Studium von Geschichte und Anglistik 1976 mit der von Franz-Josef Schmale betreuten Dissertation über dux und ducatus an der Wende vom neunten zum zehnten Jahrhundert promoviert. Als wissenschaftlicher Assistent wurde er 1981 mit einer Schrift über Otto von Freising habilitiert. Nach einer Zeitprofessur an seiner Heimatuniversität wurde er 1990 für mittelalterliche Geschichte nach Hamburg berufen.
Seine Schüler danken ihm für sein erfolgreiches zweiundzwanzigjähriges Wirken und die damit verbundenen Anregungen, Denkanstöße und Gespräche mit einer kompakten, mit strahlendem Bild und umfangreicher tabula gratulatoria geschmückten Festschrift. Sie enthält insgesamt 23 Beiträge, die trotz ihrer Vielfalt leider nicht durch ein Register aufgeschlossen werden. Sie betreffen die Historiographie des Mittelalters, Begriffe, Bilder und Vorstellungen sowie die Vorstellungen vom Mittelalter in der Neuzeit und reichen damit über das Mittelalter allein durchaus hinaus.
Dabei beginnt etwa Dieter Geuenich mit der Frage, ob Vadomarius Alemannenkönig oder römischer Offizier war. Andere wichtige Beiträge behandeln Victor von Vita, Paulus Diaconus, König und Bischof bei Einhard, Notker von Sankt Gallen und Widukind von Corvey, das sächsische Herzogtum, Sagenhaftes, Otto von Freising, den vierten Kreuzzug, die frühe Chronistik Preußens, den Abt in der merowingischen Zeit, die matrona, den Zugang zum König in der Karolingerzeit, Werden im Spiegel seiner Handschriften des 8. und 9. Jahrhunderts, den Sündenfall, bits and pieces, Furcht und Liebe, den Petrusstab, |
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Gewalt der Archive. Studien zur Kulturgeschichte der Wissensspeicherung, hg. v. Weitin, Thomas/Wolf, Burkhardt. konstanz university press, Konstanz 2012. 410 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das Gedächtnis begründet die Überlegenheit des Menschen über andere Lebewesen. Seine ausgedehnten Möglichkeiten haben ihn Sprache, Schrift, Druck, Elektrizität und Elektronik erahnen, erfinden und beherrschen lassen. Vor allem mit der Schrift ergab sich auch die Frage der Speicherung des auf leicht verderblichem Stoff festgehaltenen Wissens, die im Zeitalter der Elektronik völlig neue, bisher kaum vorstellbare Möglichkeiten und Schwierigkeiten birgt.
Das vorliegende Buch ist nach dem Vorwort seiner Herausgeber aus mehreren Arbeitstreffen des Netzwerks Gewalt der Archive zwischen Ende 2007 in Berlin und Herbst 2009 in Neapel hervorgegangen. Es ist durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft großzügig finanziert worden. Es geht von der Vorstellung aus, dass Archive auf der Ebene der Selektion, der Klassifikation und der Disposition eine ebenso konservatorische wie generative Funktion haben, denen je eine spezifische Gewaltsamkeit (und damit Gewalt?) eigen ist.
Gegliedert ist das vielfältige Fragen anschneidende, 16 Beiträge umfassende Sammelwerk in die vier Abschnitte Archive des Raumes (Neapel, Archiv als Rüstkammer, Schiffbruch mit Bergung, Archive und Geschichten des Deutschen Ostens), Politiken des Archivs, Archive des Menschen und Operationen des Archivs. Behandelt werden ältere Zeitabschnitte ebenso wie der Linkspeicher Google. Neben einem Namenregister schließt ein zweiseitiges Sachregister von Ancien Régime bis You Tube die vielfältigen Einzelerkenntnisse des interessanten, das kulturelle Gedächtnis mit der spezifischen Gewaltsamkeit der Archive ansprechend verknüpfenden Sammelbandes hilfreich auf.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Gieseke, Jens, Die Stasi. 1945-1990. aktualisierte und ergänzte Sonderausgabe. Sächsische Landeszentrale für politische Bildung/Pantheon, Dresden/München 2011. 361 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Langenhagen 1964 geborene Verfasser schloss sein 1984 in Hannover begonnenes Studium der Geschichte, Politologie und Rechtswissenschaft 1990 mit dem Magister ab und promovierte 2000 an der Universität Potsdam mit einer Dissertation über die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit - Personalstruktur und Lebenswelt 1950-1989/90 zum Dr. phil. Ab 1993 wirkte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Forschung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, seit 2008 als Projektleiter der Abteilung Kommunismus und Gesellschaft am Zentrum für zeithistorische Forschung in Potsdam. In dieser Zeit legte er verschiedene weitere Untersuchungen etwa über den Mielke-Konzern (2001), Staatssicherheit und Gesellschaft (2007) sowie als Herausgeber mit Lukasz Kaminski und Lrzysztof Persak über kommunistische Geheimdienste in Osteuropa 1944-1991 vor.
Das 2001 unter dem Titel Mielke-Konzern. Die Geschichte der Stasi 1945-1990 veröffentlichte Werk erschien 2006 in einer Neuauflage, die nach dem Vorwort eine Fülle weiterführender Forschung zu beachten hatte. Der Verfasser sah jedoch für eine grundsätzliche Revision keinen Anlass, so dass er Umfang und Chrakter des Werkes erhalten konnte. Seine Ergänzungen betrafen in erster Linie eine stärkere Beleuchtung des historischen Kontexts (Opferbilanz jenseits des Ministeriums für Staatssicherheit, Umgang mit dem gesamtdeutschen Erbe des Nationalsozialismus, Rolle der ehemaligen Deutschen Republik in der internationalen Spionage).
Die Neuauflage 2011 sieht das Vorwort im März 2011 in der vorliegenden Überarbeitung des Phaeton-Verlags als vierte Auflage. Sie berücksichtigt vornehmlich neue Entwicklunge |
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Glinka, Holger, Zur Genese autonomer Moral. Eine Problemgeschichte des Verhältnisses von Naturrecht und Religion in der frühen Neuzeit und in der Aufklärung (= Paradeigmata 31). Felix Meiner, Hamburg 2012. 383 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Walter Jaeschke betreute, im Sommersemester 2008 von der Fakultät für Philosophie, Pädagogik und Publizistik der Universität Bochum angenommene Dissertation des nach einer während des Studiums von Philosophie, allgemeiner und vergleichender Sprachwissenschaft, Germanistik und Soziologie in Bochum und Bielefeld 1994 aufgenommenenTätigkeit als studentische Hilfskraft am philosophischen Institut der Fernuniversität Hagen, einem 2002 erfolgten Wechsel an das Hegel-Archiv seines Betreuers in Bochum als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätigen Verfassers. Sie betrifft den interessanten Gegenstand des Verhältnisses von Recht und Religion in der frühen Neuzeit. Sie gliedert sich in insgesamt drei Teile.
Dabei behandelt der Verfasser zunächst die Notwendigkeit und die Besonderheit moralwissenschaftlicher Forschung, wobei er mit der Herkunft der Problemstellung aus der griechischen Antike und den rechtstheoretischen Begriffsverschiebungen bis zum 18. Jahrhundert beginnt und seinen Untersuchungsgegenstand ansprechend methodologisch verortet. Im zweiten Teil untersucht er die Beziehungen zwischen Natur, Recht und Gesetz als Kernfragen frühneuzeitlicher Wissenschaft. Das Schwergewicht liegt auf den anschließenden Stadien der Genese autonomer Moral, für die der Verfasser mit Jean Bodins Werk einsetzt.
Den Anhaltspunkten für eine säkulare Begründung der Verbindlichkeit des Rechtes folgen dabei Abschnitte über das positive Recht des Vertrags, über politische Forderungen aus der philosophischen Konfrontation mit der Gesetzesreligion und über die Moral der Materie, die mit dem Begriff des Systems in der historisch-systematischen Kritik einer materialistischen Fundierung der Moral e |
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Globale Rivalitäten. Staat und Staatensystem im globalen Kapitalismus, hg. v. Brink, Tobias ten (= Staatsdiskurse 16). Steiner, Stuttgart 2011. 225 S., 2 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Frankfurt am Main 1976 geborene Herausgeberstudierte seit 1997 an der Universität Frankfurt am Main Politologie. Seinem erfolgreichen Abschluss als Diplom-Politologe folgte 2007 die Promotion mit der ausgezeichneten Dissertation über imperialistische Phänomene an Hand der Struktur und Geschichte kapitalistischer Staatenkonkurrenz. Der vorliegende Sammelband setzt die diesbezügliche Diskussion für das Zeitalter des globalen Kapitalismus in erweitertem nationalem Rahmen fort.
In der Einleitung behandelt der Herausgeber selbst die fortwährende Bedeutung von Staat und Staatensystem im globalen Kapitalismus. Daran schließen sich zehn Beiträge in zwei Teilen an. Davon behandelt der erste Teil theoretische Perspektiven der Relevanz des internationalen Staatensystems. Demgegenüber untersucht der zweite Teil tatsächliche Erscheinungsformen globaler Rivalitäten im frühen 21. Jahrhundert.
Die theoretischen Studien betreffen etwa die Bedeutung des Staatensystems im Neorealismus, in der kritischen Geographie oder im Neogramscianismus. Die praktischen Beispiele befassen sich mit den Auswirkungen der Weltwirtschaftskriese des Jahres 2008, der Außenpolitik der Regierung Obama, dem Aufstieg Chinas, den europäischen Ambitionen oder dem schwierigen Zivilisierungspotenzial westlicher Demokratien. Die dabei sichtbare Spannung zwischen subjektivem Vorteil und objektiver Harmonie wird von allen Referaten in vielfältiger Weise ausgeleuchtet und dem Leser aus jeweiliger eigener Sicht verständlich gemacht, so dass er in der Summe ein eigenes, zeitgemäßes Bild des behandelten Gegenstandes gewinnen kann.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Gold & Silber. Gemeinsames Sonderheft der Zeitschriften MünzenRevue, Münzen & Sammeln, hg. v. H. Gietl Verlag & Publikationsservice GmbH. Gietl, Regenstauf 2012. 142 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Am Beginn ihrer Geschichte waren die Menschen frei, aber arm. Sie konnten sich wenden, wohin sie wollten, mussten aber zusehen, wie sie Nahrung zum Überleben fanden. Wer hierfür nicht geschickt und erfolgreich genug war, verkam in kürzester Frist.
Ihr Verstand führte die Menschen aber zu günstigeren Lebensbedingungen. Sie sammelten Pflanzen, domestizierten Tiere und bauten Häuser. Dadurch erlangten sie größere Überlebenswahrscheinlichkeiten und Vermögen.
Zum Maßstab hierfür wurden vor allem Gold und Silber. Zu ihnen flüchtet die Gegenwart wieder aus Furcht vor dem Verlust des Wertes von Geld, Wertpapieren und anderen Vermögensstücken. Das vorliegende Heft bietet in dieser Lage nicht ganz uneigennützig in Farbe und Glanz Hinweise zu möglicher Orientierung in einer Welt unbeschreiblichen und früher undenkbaren Überflusses an Gütern, die sich vor allem für die Geschickten, die ohnehin den anderen gedanklich voraus sind, als hilfreich erweisen werden, anderen aber möglicherweise nur weitere Verluste bringen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Gómez Rivero, Ricardo, Die königliche Sanktion der Gesetze in der Verfassung von Cadiz (= Edition Rechtskultur). Gietl, Regenstauf 2011. 189 S. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gómez Rivero, Ricardo, Die königliche Sanktion der Gesetze in der Verfassung von Cadiz (= Edition Rechtskultur). Gietl, Regenstauf 2011. 189 S. Besprochen von Christoph Schmetterer.
Die spanische Verfassung, die sogenannte Verfassung von Cadiz, war von 1812 bis 1814, dann wieder von 1820 bis 1823 und schließlich 1836/1837 in Kraft. In der für konstitutionelle Monarchien typischen Weise sah die Verfassung vor, dass Gesetze vom (hier aus einer Kammer bestehenden) Parlament beschlossen und dann vom König sanktioniert wurden.
Mit der Sanktion durch den König in der Periode von 1820 bis 1823 (dem sogenannten liberalen Triennium) beschäftigt sich die Monographie Riveros. In einem kurzen einleitenden Kapitel beschreibt der Verfasser allgemein das Verfahren bei der königlichen Sanktion, um dann nach Jahren geordnet die einzelnen Gesetze zu behandeln.
Die Verfassung von 1812 widmete der Sanktion und Promulgation der Gesetze durch den König einen vergleichsweise breiten Raum (Art. 142–155). Der König konnte einen Gesetzesbeschluss nach Anhörung des Staatsrates annehmen oder verwerfen. Das Parlament konnte einen vom König verworfenen Gesetzesbeschluss erst im nächsten Jahr wieder zur Sanktion vorlegen. Wenn dem König ein bereits zwei Mal verworfener Beschluss ein drittes Mal vorgelegt wurde, musste er diesen sanktionieren.
1820 wurden dem König (Ferdinand VIII.) insgesamt 18 Gesetzesentwürfe vorgelegt, die alle seine Sanktion erhielten. Im Fall zweier religionsrechtlicher Gesetze hatte Ferdinand zunächst die Absicht gehabt, seine Sanktion zu verweigern, erteilte sie auf Druck seiner Minister aber schließlich doch.
1821 wurden dem König 14 Gesetzesentwürfe vorgelegt, von denen er 12 sanktionierte. Die beiden zurückgewiesenen Entwürfe sollten Vaterlandsvereine und bestimmte Durchführungsfragen bei der Aufhebung des Feudalsystems regeln.
1822 legte das Parlament dem König nur 10 Gesetzesentwürfe vor, darun |
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Graeber, David, Schulden. Die ersten 5000 Jahre, aus dem Amerikanischen von Schäfer, Ursel/Freundl, Hans/Gebauer, Stephan., 6. Aufl. Klett-Cotta, Stuttgart 2012. 536 S., Ill., graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Graeber, David, Schulden. Die ersten 5000 Jahre, aus dem Amerikanischen von Schäfer, Ursel/Freundl, Hans/Gebauer, Stephan., 6. Aufl. Klett-Cotta, Stuttgart 2012. 536 S., Ill., graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nur wenigen wissenschaftlichen Autoren sind aufsehenerregende Bucherfolge beschieden. David Graebers Werk über die ersten 5000 Jahre Geschichte der Schulden ist jedoch ein Beispiel dafür. Unter dem Titel Debts. The first 5000 Years in New York im Mai 2011 erschienen, liegt es in seiner deutschen Übersetzung im Juli 2012 bereits in einer siebenten Auflage vor.
Der 1961 geborene David Rolfe Graeber ist ein amerikanischer Ethnologe, der für seine Dissertation mehrjährige Feldforschungen in Madagaskar betrieb, die unter dem Titel The Disastrous Ordeal of 1987. Memory and Violence in Rural Madagascar erschienen. Darin wird sehr ausführlich und gewandt die soziale Spannung zwischen den Nachkommen der Herren und der Sklaven beschrieben. Dieses Werk allein hätte dem Verfasser aber noch nicht größere Aufmerksamkeit beschieden.
Vielmehr wurde Graeber auf Grund seiner Erkenntnisse zu einem politischen Aktivisten, als welcher r nahm er in New York 2002 an den Protesten gegen das Weltwirtschaftsforum Teil nahm. Sein politisches Verhalten war dann wohl der hauptsächliche Grund dafür, dass sein Vertrag als Professor für Ethnologie an der Yale University im Juni 2007 nicht mehr verlängert wurde. Seit diesem Zeitpunkt arbeitet er am Goldsmiths College der Universität London, offensichtlich mit wachsendem literarischem Erfolg.
Sein vorliegendes Werk ist in 12 Abschnitte geteilt. Sie beginnen mit der Erfahrung der moralischen Verwirrung und enden 1971 mit einem Anfang von etwas, das noch nicht bestimmt werden kann. Dazwischen handelt der Verfasser vom Mythos vom Tauschhandel, von ursprünglichen Schulden, von Gewalt und Wiedergutmachung, von moralischen Grundlagen ökonomischer Beziehungen, von Spielen mit Sex und Tod |
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Greiser, Almut, Der Kommandant Josef Schwammberger. Ein NS-Täter in der Erinnerung von Überlebenden. Mit einem Vorwort von Wolfram Wette. Aufbau Verlag, Berlin 2011. 320 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der auf dem Umschlag im Passbild und im Inneren mehrfach abgelichtete Josef Schwammberger wurde im damals österreichischen Brixen in Südtirol am 12. Februar 1912 geboren, besuchte nach dem baldigen Umzug der Eltern Schule und Handelsschule in Innsbruck und wurde nach der Lehrzeit und zweijähriger Tätigkeit als Kontorist und Verkäufer am Ende des Jahres 1931 arbeitslos. Während einer kurzen Übergangszeit bei einem Konkursausverkauf trat er an 18. April 1933 in die SS und am 1. 5. 1933 in die NSDAP ein, die am 18. 6.1933 in Österreich verboten wurden, floh in die österreichische Legion, wurde am 21. 9. 1933 aus Österreich ausgewiesen, erlangte am 1. 12. 1935 die deutsche Staatsangehörigkeit und wurde nach verschiedenen Folgetätigkeiten ab 1. 9. 1941 mit 29 Jahren Kommandant des ostpolnischen jüdischen Zwangsarbeiterlagers in Rozwadów. Nach Ende des zweiten Weltkriegs floh er mit falschen Papieren von Hamburg nach Innsbruck und nach seiner Auslieferung an Frankreich im Januar 1948 aus dem Internierungslager Oradour über Rom nach Südamerika,, wo er 1965 die Staatsbürgerschaft Argentiniens erwarb, aber infolge Aufspürung durch das Simon Wiesenthal Center nach einem langwierigen Auslieferungsverfahren am 18. 5. 1992 von der neunten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, in der er in Hohenasperg in Ludwigsburg am 3. 12. 2004 verstarb.
Die bis zu ihrer Pensionierung als Gymnasiallehrerin tätige Almut Greiser verfolgte die entsprechende Hauptverhandlung seinerzeit als zeitgeschichtlich interessierte Zuschauerin. Dabei schrieb sie anfangs punktuell, später systematisch mit. Ihre Notizen geben das gesamte Verhandlungsgeschehen ungleich vollständiger wieder als das reine Beschlussprotokoll des entscheidend |
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Grenzziehungen - Grenzerfahrungen - Grenzüberschreitungen. Die innerdeutsche Grenze 1945-1990, hg. v. Schwark, Thomas/Schmiechen-Ackermann, Detlef/Hauptmeyer, Carl-Hans. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011. 264 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grenzziehungen - Grenzerfahrungen - Grenzüberschreitungen. Die innerdeutsche Grenze 1945-1990, hg. v. Schwark, Thomas/Schmiechen-Ackermann, Detlef/Hauptmeyer, Carl-Hans. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011. 264 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die innerdeutsche Grenze zwischen 1945 und 1990 versinnbildlicht gewissermaßen die Entstehung von Grenze überhaupt. Anfangs war sie nur eine vage Vorstellung in den Köpfen von wenigen Menschen. Später wurde sie genauestens eingerichtet und überwacht und bestimmte das Leben zahlreicher Betroffener in vielen Einzelheiten.
Unvorhergesehenserweise ist sie in ziemlich kurzer Zeit wieder grundsätzlich dorthin zurückgekehrt, woher sie gekommen ist, nämlich das Nichts, aus dem sie bloßer Wille oder reine Willkür geschaffen hat. Dessenungeachtet verdient sie als geschichtliches Zeugnis politischer Gestaltung nachdrückliche Erinnerung. Dem dient der gewichtige, stattlich gestaltete Ausstellungsband, bei dem wohl aus Kostengründen die Farbe leider die Ausnahme bleiben musste.
Er beginnt mit sieben systematischen Einordnungen vom Titelwortlaut bis zu Grenzen weltweit bzw. Mauern um Europa. Dem folgen die Stationen der Ausstellung im Überblick und von Friedland bis Vockfey. Den Beschluss bilden fünf Beiträge über neuere Forschungsergebnisse zu innerdeutschen Geschichte, so dass der bedauerliche Gesamtvorgang für jeden Interessierten in beeindruckender Weise unabhängig von der Vergänglichkeit zeitlicher Ausstellungen in längerfristige Erinnerung gerufen ist, wofür allen Beteiligten sehr zu danken ist.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Griesser-Pečar, Tamara, Maribor/Marburg an der Drau. Eine kleine Stadtgeschichte. Böhlau, Wien 2011. 372 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Griesser-Pečar, Tamara, Maribor/Marburg an der Drau. Eine kleine Stadtgeschichte. Böhlau, Wien 2011. 372 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Als einer der bevorzugten Siedlungsräume der ehemals habsburgischen Untersteiermark und Zentralort des nunmehrigen slowenischen Verwaltungsbezirks Štajerska steht Marburg an der Drau - heute unter der Bezeichnung Maribor nach der Hauptstadt Ljubljana/Laibach (mit im Jahre 2008 ermittelten 116769 Einwohnern) die zweitgrößte Stadt der Republik Slowenien - im Jahr 2012 in einem besonderen Fokus: Gemeinsam mit der portugiesischen Kleinstadt Guimaräes genießt die untersteirische Draumetropole den Status der aktuellen Kulturhauptstadt Europas. Unter diesem Gesichtspunkt erweist es sich als glückliche Fügung, dass nunmehr mit Tamara Griesser-Pečars Arbeit eine Ergänzung und Aktualisierung der Stadtchronik Rudolf Pertasseks („Marburg an der Drau. Von der ‚Marchburch‘ zur Universitätsstadt“, Graz 2000) in einer gut lesbaren, für jedermann verständlichen Sprache zur Verfügung steht. Aus dem Literaturverzeichnis des Bandes geht zudem hervor, dass sich die Verfasserin redlich bemüht hat, das deutsche wie slowenischsprachige Schrifttum bis zum Jahr 2010 zu berücksichtigen, wobei ihrer Aufmerksamkeit nur wenige relevante Studien (eine solche ist beispielsweise Martin Molls Grazer Habilitationsschrift „Kein Burgfrieden. Der deutsch-slowenische Nationalitätenkonflikt in der Steiermark 1900-1918“, Innsbruck 2007, in der mehrfach Marburger Angelegenheiten zur Sprache kommen) entgangen sind.
Das mit 38 Schwarzweiß-Abbildungen laufend illustrierte und zusätzlich mit einem zentralen, weitere 15 in Farbe gedruckte Darstellungen enthaltenden Bildteil ansehnlich ausgestattete Buch, dem es nur an einem aktuellen Stadtplan zur raschen Identifikation der zahlreichen topographischen Angaben mangelt, spannt einen weiten, 4000 Jahre umfassenden chronologischen Bogen vom ersten Nachweis menschlicher Siedlu |
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Grilli, Antonio, Il difficile amalgama. Giustizia e codici nell’Europa di Napoleone (= Rechtsprechung. Materialien und Studien. Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte 31). Klostermann, Frankfurt am Main 2012. XXIV, 682 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grilli, Antonio, Il difficile Amalgama. Giustizia e codici nell’Europa di Napoleone (= Rechtsprechung. Materialien und Studien. Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte 31). Klostermann, Frankfurt am Main 2012. XXIV, 682 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Verfasser ist bereits 1997 literarisch erstmals besonders hervorgetreten. In diesem Jahr hat er nämlich seine an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Trier erarbeitete Dissertation über die französische Justizorganisation am linken Rheinufer zwischen 1797 und 1803 vorgelegt. Schon sie befasst sich mit einem sehr wichtigen Einzelvorgang der europäischen Rechtsgeschichte, auf die sich vielleicht seit Justinian das Handeln keines Einzelnen stärker ausgewirkt hat als das Napoleon Bonapartes.
Das nach rund 15 Jahren folgende neue gewichtige Werk weitet die Fragestellung von der deutsch-französischen Grenze auf eigentlich das gesamte Europa Napoleons aus. Es hat dementsprechend umgehend das besondere Interesse eines hervorragenden Sachkenners erweckt. Da sich sein Erscheinen aber längere Zeit hingezogen hat, muss infolge der inzwischen eingetretenen Veränderungen der Herausgeber mit einigen wenigen Zeilen auf die bedeutsame Leistung hinweisen.
Es gliedert sich nach dem kurzen Vorwort, in dem der Verfasser zu Recht auf seine zwanzigjährige Beschäftigung mit seinem Gegenstand besonders hinweist, und einer kurzen Einführung in den Themenkomplex in zwei Teile. Im ersten Teil untersucht der Verfasser sehr umfassend die Annexionen Napoleons unter besonderer Berücksichtigung des dabei einführten Rechts Frankreichs in Belgien, im Rheinland, (kurz) in Italien, in Piemont, in der Toskana, in den „stati Romani“ und in Katalonien. Der zweite Teil untersucht in gleicher Weise die Rechtspraxis unter besonderer Berücksichtigung der Appellationsgerichthöfe in Brüssel, Trier, Florenz, Rom und Barcelona, wobei der Verfasser insgesamt überzeu |
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Große Gestalten der bayerischen Geschichte, hg. v. Weigand, Katharina. Herbert Utz Verlag, München 2012. 596 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Große Gestalten der bayerischen Geschichte, hg. v. Weigand, Katharina. Herbert Utz Verlag, München 2012. 596 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ein großes Land findet zu angemessener Größe auch durch Darstellung seiner Großen. Deswegen wurden bereits 2001 auf Grund einer Münchener Ringvorlesung (25) Herrscher Bayerns von Tassilo III. bis zu Ludwig III. in historischen Portraits vorgestellt. Ihnen folgten etwa der heilige Emmeram und Maximilian von Montgelas (2003), König Otto von Griechenland (2005) oder Jakob Fugger (2007), die damit freilich aus einem weiteren Band von selbst ausgeschlossen waren.
Dessenungeachtet bot nach der kurzen Einleitung der als akademische Oberrätin am historischen Seminar der Universität München tätigen Herausgeberin die bayerische Geschichte mehr als ausreichend viele Persönlichkeiten, bei denen es sich lohnte, die Lebensleistungen auszubreiten und bei denen es gleichermaßen angemessen erschien, mit dem Wort „groß“ zu „laborieren“. Freilich sollten dabei Menschen aus einer Vielzahl von Lebensbereichen berücksichtigt werden. Erleichtert wurde dies durch die Entscheidung, bedeutende Franken und Schwaben im positiven Sinne und zu Gunsten der territorialen Balance gleichsam rückwirkend zu Bayern zu erklären.
Auf diese Weise vereint der kompakte, durch die Ruhmeshalle in München auf dem Umschlag veranschaulichte, gleichwohl nicht auf kritiklose Bewunderung, sondern eher auf Nachdenken ausgerichtete, mit Literaturhinweisen am Ende versehene, eines Registers entbehrende Band 26 große Bayern vom 8. bis zum 20. Jahrhundert. Erfasst sind Arn von Salzburg (Heinz Dopsch), Gisela von Bayern (Ludwig Holzfurtner), Otto von Freising (Roman Deutinger), Walther von der Vogelweide (Jan-Dirk Müller), Albertus Magnus (Karl Hausberger), Veit Stoß (Ulrich Söding), Albrecht Dürer (Reinhold Baumstark), Johannes Aventinus (Alois Schmid), Leonhard von Eck (Maximilian Lanzinner), Orlando di Lasso (Bernhold Schmid), Julius E |
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Grossman, Richard S., Unsettled Account. The Evolution of Banking in the Industrialized World since 1800. Princeton University Press, Princeton 2010. XXI, 384 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grossman, Richard S., Unsettled Account. The Evolution of Banking in the Industrialized World since 1800. Princeton University Press, Princeton 2010. XXI, 384 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Verfasser lehrt Wirtschaft an der 1831 von Methodisten gegründeten, nach John Wesley benannten, 1937 aber von der methodistischen Kirche gelösten, privaten Wesleyan University in Connecticut, die mit jährlichen Mitteln von mehr als einer halben Milliarde Dollar, mehr als 3000 Studierenden und fast ebenso vielen Angestellten zu den besten Universitäten der Vereinigten Staaten von Amerika zählt. Seit langem befasst er sich mit der Bedeutung von Banken und Bankenkrisen für Wirtschaft und Wirtschaftskrisen und hat hierfür eine Reihe von Studien vorgelegt. In einer Zeit, in der weltweite Bankenkrisen die Weltwirtschaft erschüttern, bedrohen und gefährden, verdienen entsprechende Forschungen besondere Aufmerksamkeit.
Der Verfasser gliedert seine weitgespannte internationale Betrachtung des ungedeckten Kontos auf der Grundlage einer umfangreichen Bibliographie in zehn Kapitel, von denen das erste in seinen Untersuchungsgegenstand vorsichtig einführt. Danach wendet er sich den frühen Anfängen des Bankwesens zu, erörtert die Erfindung des Kredits und schildert mittelalterliche Ursprünge ebenso wie die Aufteilung in private Banken und staatliche Banken. Dem folgt die Erfassung der Bankkrisen, für die der Verfasser die Gründe in allgemeiner Art an Hand ausgewählter Beispiele zu finden versucht.
Anschließend behandelt er verschiedene Lösungsmöglichkeiten, zu denen neben Übernahmen und Verschmelzungen auch gesetzliche Vorschriften der Regulierung zählen. Auf diesen allgemeinen Grundlagen vertieft er die besondere Entwicklung in England, Schweden und den Vereinigten Staaten und schließt mit dem 20. Jahrhundert in den Vereinigten Staaten, in Nordeuropa und Japan ab. Im Kern können die weit ausgreifenden Überlegungen nur zu allgemeinen Einsic |
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Grundgesetz. Textausgabe mit sämtlichen Änderungen und andere Texte zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht, 6. Aufl., hg. v. Dreier, Horst/Wittreck, Fabian. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XXVIII, 893 S. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grundgesetz. Textausgabe mit sämtlichen Änderungen und andere Texte zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht, 6. Aufl., hg. v. Dreier, Horst/Wittreck, Fabian. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XXVIII, 893 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 2006 erschien erstmals die von den Herausgebern vorgelegte Textausgabe des Grundgesetzes Deutschlands mit sämtlichen Änderungen und andere(n) Texte(en) zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht im Umfang von XXV und 570 S. Dem folgte 2010 die fünfte Auflage, die von der Novellierung der Verträge der Europäischen Union geprägt war. Die wenig später edierte sechste Auflage umfasst 20 Texte vom Grundgesetz bis zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Sie ist nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber überwiegend kleinteiligen Neuerungen des bundesdeutschen materiellen Verfassungsrechts geschuldet. Änderungen der Geschäftsordnung und des Abgeordnetengesetzes schützen nunmehr auch die Würde des Bundestags und sehen erstmals die Verhängung von Ordnungsgeldern gegen Mitglieder des Parlaments vor. Andere Modifikationen des Abgeordnetengesetzes, des Parteiengesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beziehen sich auf die Alimentierung der Parlamentarier und der politischen Parteien sowie die Prozessvertretung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nach dem hinteren Rückentext enthält die Ausgabe alle Texte, die für die Vermittlung des öffentlichen Rechtes in den Anfangssemestern unerlässlich sind. In ihrem Rahmen kommt dem Grundgesetz nur noch ein wenig größerer Umfang als dem Sachverzeichnis zu und bedarf es für eine Neuausgabe keiner (59.) Abänderung des Grundgesetzes mehr. Möge sie sich (auch als Selbstläufer) weiterhin dem Wohle der Studierenden und des für sie unerlässlichen Stoffes verpflichtet fühlen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Gursky, André, Rechtspositivismus und konspirative Justiz als politische Strafjustiz in der DDR (= Treffpunkt Philosophie 11). Lang, Frankfurt am Main2011. X, 460 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gursky, André, Rechtspositivismus und konspirative Justiz als politische Strafjustiz in der DDR (= Treffpunkt Philosophie 11). Lang, Frankfurt am Main2011. X, 460 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Eisleben 1959 geborene Verfasser war nach dem Studium der Philosophie und Geschichte in Halle mit dem Abschluss als Diplomphilosoph 1985 an einer Parteischule der Sozialistischen Einheitspartei tätig, die er aber nach einer Eingabe an das Zentralkomitee der Partei verlassen musste. Danach nahm er eine „Tätigkeit in einem Eisenhüttenwerk“ wahr (und zwar genauer in Thale in der Erwachsenenbildung). Zu einem nicht näher angegebenen Zeitpunkt des denkwürdigen Jahres 1989 wurde er mit einer Befristung Assistent an der Universität Halle.
Seit 1994 leitet er die Gedenkstätte „Roter Ochse“ in Halle, die sich mit der Aufarbeitung der politischen Verfolgung unter der nationalsozialistischen und der einheitssozialistischen Herrschaft befasst. Die vorliegende - über mehrere Jahre entstandene - außerplanmäßige, von Gunnar Berg motivierte und von Matthias Kaufmann betreute Arbeit wurde von der philosophischen Fakultät I der Universität Halle im Februar 2010 als Dissertation angenommen. In ihrem Mittelpunkt steht das System der politischen Strafjustiz in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit den Fragen, auf welche rechtsphilosophischen Implikationen die politische Justiz in der sowjetischen Besatzungszone/Deutschen Demokratischen Republik seit dem Kriegsende 1945 zurückgeführt werden kann, woraus das Selbstverständnis im einheitssozialistischen Staat resultiert, auf der Grundlage einer sozialistischen Gesetzlichkeit die Humanität gesellschaftlicher Beziehungen (erst) ermöglicht zu haben und wie sich das Verhältnis von Recht und Moral im realen Sozialismus einer poststalinistischen, im Traditionsbezug auf Marx, Engels und Lenin auf die Verwirklichung des Kommunismus abzielenden Gesellschaft begründete und gestaltete.
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Gürtler, Lena, Vergangenheit im Spiegel der Justiz - Eine exemplarische Dokumentation der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht in Mecklenburg-Vorpommern. Edition Temmen, Bremen 2010. 198 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gürtler, Lena, Vergangenheit im Spiegel der Justiz - Eine exemplarische Dokumentation der strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht in Mecklenburg-Vorpommern. Edition Temmen, Bremen 2010. 198 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 als sachgerechte Folge einer freien politischen Entscheidung der Mehrheit der Wahlberechtigten in einer Wahl stellte sich rasch die Frage der rechtlichen Aufarbeitung früheren politischen Unrechts, wie sie von den Opfern gefordert und von den Tatverdächtigen abgelehnt wurde. Zwanzig Jahre danach legt die Verfasserin eine sachliche Bilanz für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern vor. Darin befasst sie sich überzeugend mit den Sachverhalten, den Quellen, den Rahmenbedingungen und der erhofften Gerechtigkeit.
Allgemeiner Ausgangspunkt sind rund 65000 Strafverfahren, die zwischen 1992 und 2000 von Strafverfolgungsbehörden wegen in der ehemaligen Deutschen Republik begangener Straftaten eingeleitet wurden. In diesem Rahmen entfielen nach einer Mitteilung der Lübecker Nachrichten vom Januar 2003 4775 Strafverfahren auf Mecklenburg-Vorpommern, an deren Ende 27 Verurteilungen standen. Die als Politikwissenschaftlerin ausgebildete Verfasserin selbst wertete im Rahmen eines bei dem Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Staatssicherheits-Unterlagen vor dem Hintergrund der drohenden Vernichtung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten nach Ablauf von fünf Jahren nach Einstellung der Verfahren entwickelten Projektes 3348 mit Hilfe einer Datenbank erfasste Verfahren aus. Zusätzlich dokumentierte sie 32 ausgewählte Fallbeispiele ausführlicher.
Gegliedert ist die von der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an eher entlegener Stelle veröffentlichte Untersuchung in zehn Abschnitte. Sie |
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Haaf, Tim, Das Tonabbau-Urteil des Reichsgerichts (1912) zur Haftung des Notars gegenüber Dritten aus § 839 BGB (= Rechtsgeschichtliche Studien 51). Kovač, Hamburg 2012. XIV, 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Ulrich Falk betreute, im Jahre 2010 von der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft eine konkrete Einzelentscheidung in allgemeineren Zusammenhängen. Sie gliedert sich außer in eine kurze Einleitung und eine Zusammenfassung in fünf Sachkapitel.
Ausgangspunkt des Verfassers ist die Drittgerichtetheit der Amtspflicht im Jahre 2010, in deren Rahmen der Verfasser die Anspruchsgrundlage heute mit der Anspruchsgrundlage seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahre 1900 vergleicht und unter der Judikatur insgesamt 18 einschlägige Urteile zwischen dem 13. 7. 1900 und dem 22. 10. 2009 vorstellt, unter denen sein Tonabbau-Urteil zeitlich den vierten Platz einnimmt. Danach erörtert der Verfasser die von ihm ausgewählte Entscheidung (RGZ 78, 241ff.) sehr gründlich unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte des § 839 BGB und der gemeinrechtlichen Praxis. Hieran fügt er die Ansichten über seinen Sachgegenstand in der Literatur an.
Das folgende Kapitel vertieft die Bedeutung der Begriffe Zweck und Vertrauen, während das abschließende Sachkapitel Quellen zur Ermittlung des Schutzzwecks der Amtspflicht aufspürt. Im Ergebnis zog das Reichsgericht in der Spannung zwischen Vermögensschutz und Drittschutz in Folge einer Interessenabwägung den Kreis der Dritten sehr weit, ließ aber die Möglichkeit offen, diese strenge Haftung zu Gunsten des Notars als Amtsträgers einzuschränken, falls ausnahmsweise nicht auf die Ordnungsmäßigkeit der Beurkundung vertraut worden sein sollte. Abgerundet wird die ansprechende Leistung des Verfassers durch zwei Anhänge (Druckfassung und handschriftliches Urteil).
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Haber, Peter, Digital Past. Geschichtswissenschaft im digitalen Zeitalter. Oldenbourg, München, 2011. 184 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Basel 1964 geborene Verfasser ist Privatdozent für allgemeine Geschichte der Neuzeit am historischen Seminar der Universität Basel. Nach Auskunft des Internet zählen zu seinen Arbeitsschwerpunkten Digital Humanities, Digitale Historik, Data Driven History, Mediengeschichte, Historiographiegeschichte und Wissenschaftsgeschichte. Bibliographisch sichtbar wird er anscheinend erstmals mit der 1997/1998 verfassten Basler Lizentiatsarbeit über die Anfänge des Zionismus in Ungarn (1897-1904), die im Jahre 2011 bei Böhlau als Band 8 der Lebenswelten osteuropäischer Juden im Druck erschien.
Dem folgte im Jahre 2005 die Basler Dissertation, die 2006 als Band 10 der Lebenswelten bei Böhlau unter dem Titel Zwischen jüdischer Tradition und Wissenschaft - der ungarische Orientalist Ignác Goldziher (1850-1921) veröffentlicht wurde. Im Anschluss hieran war Haber wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projektes digital past - Geschichtswissenschaften im digitalen Zeitalter am historischen Seminar der Universität Basel. In diesem Rahmen wurde er 2010 von der philosophisch-historischen Fakultät der Universität Basel mit einer Schrift habilitiert, auf der die vorliegende, die Anfänge der elektronischen Datenverarbeitung in der Geschichtswissenschaft, den Wandel der Ordnungen historischen Wissens und die gegenwärtige Arbeit der Geschichtswissenschaft in den Mittelpunkt stellende Veröffentlichung beruht.
Gegliedert ist sie nach dem Vorspiel darüber, wie der Computer in die Geschichte kam, in insgesamt fünf Abschnitte. Sie betreffen das Internet der Geschichte, Ordnung und Unordnung (Archiv und Vergessen), das Google-Syndrom und die Heuristik des Suchens (Wikipedia, gibt es ein jenseits von Google), die von analog zu digital vorgerückte historische Methode im 21. Jahrhundert sowie Geschichte und Geschichts |
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Haberer, Michael, Ohnmacht und Chance. Leonhard von Harrach (1514-1590) und die erbländische Machtelite (= Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 56). Böhlau, Wien 2011. 303 S. 4 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der 1961 geborene Verfasser studierte in Freiburg im Breisgau Geschichte und Literatur. 1999 wurde er dort mit der Dissertation Leonhard (IV.) con Harrach, Amtsträger zwischen Hof und Land promoviert. Die bislang als Mikrofiche-Ausgabe mit 155 Blättern verfügbare Arbeit legt der als freier Schriftsteller tätige Autor nunmehr im Buchdruck an angesehener Stelle vor.
Der darin behandelte Leonhard (IV.) von Harrach, der 1534 an der Universität Padua römisches Recht und italienische Lebensart kennen lernte, 1545 eine Ratsstelle im Regiment in Wien erhielt undbereits am Ende des Jahres 1546 in den Hofrat aufstieg, war einer der einflussreichsten Berater des Kaisers des Heiligen römischen Reiches und zugleich Angehöriger einer der wichtigsten landständischen Familien Niederösterreichs. In diesem Rahmen geriet er in die zentrale religionspolitische Auseinandersetzung seiner Zeit. Während die Landstände die Religionsfreiheit förderten, musste Harrach diese Forderung für den Kaiser gegenüber seinen protestantischen Verwandten ablehnen.
Diesen Konflikt behandelt der Verfasser in sieben Sachkapiteln, die er mit der Ohnmacht beginnen lässt. Danach behandelt er Aufstieg und Politik, Hof und Land, die erbländische Machtelite, das Verbleiben bei der hergebrachten katholischen Religion und die katholische Konfessionalisierung bis zum Ende der Religionsreformation. Eindringlich schildert er dabei, wie Harrach am Ende persönlich vor der Konfessionalisierung kapitulierte, öffentlich auf den Laienkelch verzichtete und dafür das Goldene Vlies empfing.
Innsbruck Gerhard Köbler
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