Habscheid, Walther J., Für den Rechtsstaat - für die freiheitlich verfasste Universität - Lebenserinnerungen. Gieseking, Bielefeld, 2010. VIII, 120 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Walther J. Habscheid wurde in Wittlich an der Mosel am 6. April 1926 als Sohn eines Friseurmeisters geboren. Nach der Oberschule in Wittlich, dem freiwilligen Kriegsdienst bei der Marine und dem nach kurzer Kriegsgefangenschaft 1945 aufgenommenen Studium der Rechtswissenschaft in Bonn wurde er nach der mit gut bewerteten ersten Staatsprüfung 1951 mit einer von Friedrich Wilhelm Bosch betreuten Dissertation über die Wiederholung der abgewiesenen Heimtrennungsklage promoviert und nach der ebenfalls mit gut bewerteten zweiten juristischen Staatsprüfung 1955 mit einer Schrift über den Streitgegenstand habilitiert. Unter Förderung durch Hermann Conrad, Hans Erich Kaden und Leo Rosenburg wurde er in stetem Einsatz für hergebrachte Freiheit und richtiges Recht 1958 Professor in Genf, 1961 auch in Würzburg und 1983 in Zürich und Genf.
Im Ruhestand in Lindau lebend wollte er für Kinder und Enkel sein Leben aufzeichnen und begann damit in den 1990er Jahren. Allerdings geriet er bei seiner „Bekanntschaft“ mit dem „NS-Staat“ ins Stocken. Erst seine zweite Ehefrau ließ ihn 2008 wieder zur Feder greifen und durchhalten, so dass er im August 2009 im Augustinum in Roth seine Aufzeichnungen beenden konnte.
Gegliedert ist dass sehr sachliche und zugleich auch sehr persönliche und dadurch rundweg einnehmende Ergebnis weitgehend chronologisch in 16 Kapitel von der Kindheit bis zur Gegenwart. In ihnen kann der Leser viel über den beeindruckenden Lebensweg des bekannten Verfassers erfahren, obwohl autobiographische Werke sachnotwendig subjektive Sichten wiedergeben müssen. Personenregister, Bibliographie und eine Reihe von Fotografien runden das ansprechende Werk sehr gut ab.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Hachtmann, Rüdiger, Das Wirtschaftsimperium der Deutschen Arbeitsfront 1933-1945. Wallstein Verlag, Göttingen 2012. 710 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Am 10. Mai 1933 wurden in Verwirklichung nationalsozialistischer Politik durch Gesetz die freien Gewerkschaften unter Beschlagnahme ihres Vermögens aufgelöst und es wurde an ihre Stelle der Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber begründet, in den unter Beseitigung des Streikrechts alle Angestellten- und Arbeiterverbände zwangsweise eingegliedert wurden. Am 20. Januar 1934 wurde dieser Vorgang durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit abgesichert und wenig später die Deutsche Arbeitsfront der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angeschlossen. Unter der Führung des Reichsorganisationsleiters der NSDAP Robert Ley umfasste die in Reichsbetriebsgemeinschaften bzw. Fachämter gegliederte Einrichtung zeitweise 22 Millionen Mitglieder.
Der in Celle 1953 geborene Verfasser wurde nach dem 1972 aufgenommenen Studium der Geschichte und Politologie an der Technischen Universität bzw. der Freien Universität in Berlin 1986 mit einer Dissertation über die Industriearbeit im „Dritten Reich“ promoviert. Unter der Betreuung durch Reinhard Rürup wurde er 1995 mit einer Schrift zur Politik- und Gesellschaftsgeschichte der Revolution in Berlin 1848 habilitiert. Seit 2001 ist er außerplanmäßiger Professor an der Technischen Universität Berlin und leitete von 1998 bis 2006 das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekt über die Deutsche Arbeitsfront.
Auf der Grundlage dieser Aufgabenstellung beschreibt der Verfasser detailliert und genau in seiner gewichtigen Arbeit die kaum allgemeiner bekannte Tatsache, dass die Deutsche Arbeitsfront auch ein großes Wirtschaftsunternehmen war, das zeitweise rund 200000 Menschen beschäftigte und einen Jahresumsatz von etwa 2 Milliarden Reichsmark erwirtschaftete. Dieses Vermögen stammte im Kern aus den Unternehmen |
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Hagner, Michael, Der Hauslehrer. Die Geschichte eines Kriminalfalls - Erziehung, Sexualität und Medien um 1900. Suhrkamp, Berlin 2010. 280 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Bochum 1960 geborene Verfasser wurde nach dem Studium der Medizin und der Philosophie an der Freien Universität in Berlin 1987 mit einer Dissertation zur Geschichte vom Licht im Auge und der Physiologie des Druckphosphens im Verhältnis zu den jeweils zeitgenössischen Sehtheorien promoviert. Danach war er in London, Lübeck, Göttingen und Berlin tätig. Seit 2003 ist er ordentlicher Professor für Wissenschaftsforschung an der Technischen Hochschule in Zürich mit besonderem Interesse an der Geschichte der Hirnforschung.
Ausgangspunkt des vorliegenden Werkes ist ein in Bayreuth im Oktober 1903 durchgeführter Strafprozess, in dem der 23jährige Student der Rechtswissenschaft Andreas Dippold als Hauslehrer wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. Körperverletzung an zwei ihm anvertrauten Söhnen eines Bankiers zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Diesem Geschehen widmet sich der Verfasser in fünf Kapiteln. Zuerst stirbt der 14jährige Heinz Koch an den überharten Züchtigungen wegen Onanierens, dann wird ermittelt und geurteilt, danach sehen die Medien einen Skandal und handelt der Verfasser vom Nutzen und Nachteil der Humanwissenschaften.
Ausgangspunkt des Verfassers war nach seiner Nachbemerkung ein Aktenfund im Archiv der Universität Düsseldorf um das Jahr 2000. Er hat ihn so angeregt, dass im Laufe der Zeit eine spannende Geschichte mit Weiterungen bis nach Südamerika entstand. Sie bewegt sich sorgfältig in einer komplexen, mit Anmerkungen und Literaturnachweisen versehenen Gemengelage, ohne alle mit ihr verbundenen Ungewissheiten eindeutig klären zu können, bereichert aber in jedem Fall die Kriminalitätsgeschichte des beginnenden 20. Jahrhunderts gekonnt und ansprechend um manche Einzelheiten eines Aufsehen erregenden Einzelfalls.
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Hahn, Peter-Michael, Friedrich II. von Preußen - Feldherr, Autokrat und Selbstdarsteller (= Urban-Taschenbuch 658). Kohlhammer, Stuttgart 2012. 280 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wer Friedrich II. bei Google eingibt, erhält als erstes nicht den als stupor mundi gerühmten hochmittelalterlichen staufischen Kaiser erklärt, sondern den in Berlin am 24. 1. 1712 geborenen und in Sanssouci am 17. 8. 1786 mit 74 Jahren gestorbenen König von Preußen. Das mag damit zusammenhängen, dass sich 2012 sein Geburtstag zum 300. Male jährte. Jedenfalls beruht hierauf eine ganze Reihe von Neuerscheinungen, darunter auch das vorliegende Taschenbuch.
Sein in Mönchengladbach 1951 geborener Verfasser studierte von 1970 bis 1974 Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Düsseldorf und Berlin und war von 1975 bis 1980 wissenschaftlicher Assistent Gerd Heinrichs an der pädagogischen Hochschule Berlin und anschließend wissenschaftlicher Assistent bzw. Hochschulassistent an der Freien Universität Berlin, ehe er nach Promotion über Struktur und Funktion des brandenburgischen Adels im 16. Jahrhundert (1979) und Habilitation (1988) 1992 als Professor für Landesgeschichte nach Potsdam berufen wurde. Im Mittelpunkt seines Interesses stehen Hofkultur und Zeichenhaftigkeit innerhalb des obersächsischen Reichskreises.
Mit Friedrich II. beschäftigte sich der Verfasser monographisch erstmals in seinem 2007 erschienenen Werk über Friedrich den Großen und die deutsche Nation, in dem Geschichte als politisches Argument erörtert wurde. Das nunmehr vorgelegte Taschenbuch untersucht nach einer das Verhältnis von historischer Persönlichkeit und preußisch-nationalem Mythos aufgreifenden Einleitung nacheinander Stationen und Wendepunkte im öffentlichen Leben (Werden 1712-1740, Ruhm 1740-1756, Defensive 1757-1786), Facetten (Feldherr, Kriegstheoretiker, Bauherr, Sammler, Kunstliebhaber, Schriftsteller und Biograph in eigener Sache) und Nachleben (bei Protestanten und His |
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Hahn, Thomas, Staat und Kirche im deutschen Naturrecht. Das natürliche Kirchenrecht des 18. und 19. Jahrhunderts (ca. 1680 bis ca. 1830) (= Jus ecclesiasticum 98). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XI, 421 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Bereits das vorchristliche Altertum kannte eine Unterscheidung von gesetztem menschlichem Recht und dem Menschen vorgegebenem Recht. Zu einer übergeordneten Rechtsidee entwickelte sich diese Vorstellung allerdings erst am Übergang vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit. Spätestens mit Hugo Grotius war es zumindest im Heiligen römischen Reich auf jedem Rechtsgebiet schwierig, dem Gedanken eines natürlichen Rechts gänzlich auszuweichen.
Der 1975 geborene, in der Rechtswissenschaft in Regensburg und Bayreuth ausgebildete, als Rechtsanwalt tätige Verfasser wurde 2011 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth mit einer durch Diethelm Klippel angeregten und betreuten interessanten Arbeit aus einem Teilbereich dieser Thematik promoviert. Gegliedert ist die stattliche Untersuchung nach einer Einleitung über Fragestellung, Methode und Quellen sowie den Forschungsstand in fünf Sachkapitel. Sie gehen vom fürstlichen Machtinstrument und der Ersatzkirchenverfassung im 17. und frühen 18. Jahrhundert aus.
Danach erörtert der Verfasser den Widerstreit zwischen Fürstenmacht und ständischer Autonomie sowie die Entdeckung des natürlichen Kirchenrechts durch die Katholiken. Das späte 18. Jahrhundert steht im Zeichen des Übergangs vom aufgeklärten Absolutismus zum Liberalismus, während danach die allgemeine geistesgeschichtliche Entwicklung die Freiheit für Kirche und Bürger bringt. Insgesamt erfasst der Verfasser das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Aufsicht und gesellschaftlicher Autonomie an Hand umfangreicher gedruckter Quellen in ansprechender sachgerechter Differenzierung des historischen Ablaufs.
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Hallerberg, Michael/Kindt, Fabian/Arbeitskreis ostwestfälisch-lippische Archive, Heimat für Fremde? Migration und Integration in Deutschland vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart mit Beispielen aus Ostwestfalen-Lippe (= Schriften des landeskirchlichen Archivs der evangelischen Kirche von Westfalen 16). Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2011. 269 S., Abb. |
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Seit seinem Werden ist der Mensch auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen in Bewegung. Längerfristig geändert hat sich dies wohl vor allem durch die Sesshaftwerdung vor etwa 10000 Jahren, als dem Menschen die Möglichkeiten und Vorteile der Vorratshaltung bewusst und beherrschbar wurden. Hauptsächlich neue technische Beförderungsmöglichkeiten und Herstellungsverfahren haben allerdings spätestens seit dem 19. Jahrhundert wieder zu bedeutenden Verlagerungen geführt, die nunmehr als Migration bezeichnet werden.
Migration verlangen Unternehmer auf der Suche nach billigen Arbeitskräften zwecks Gewinnsteigerung und Kostenverringerung. Migration suchen Politiker, deren kaum wirklich überzeugende Politik den natürlichen Reproduktionswunsch ihrer Bevölkerung schwinden lässt oder beseitigt, so dass sie in Sorge um den Fortbestand des menschlichen Substrats ihrer Herrschaft geraten. Migration wünscht schließlich jeder, der sich irgendeinen, meist wirtschaftlichen Vorteil hiervon verspricht.
Die Verfasser gehen voll Stolz davon aus, dass entgegen dem bundesrepublikanischen Trend die Gesellschaft in Ostwestfalen-Lippe um Bielefeld und Paderborn nicht überaltert, sondern der Regierungsbezirk Detmold im Jahre 2020 die im Durchschnitt jüngsten Einwohner in Deutschland haben wird, wofür jedoch nicht die geschichtliche Ostwestfalität als solche, sondern ein hoher Anteil an Migranten ursächlich ist. Von hier aus verfolgen sie mit zahlreichen Exkursen chronologisch die historische Entwicklung von der Hypothek des zweiten Weltkriegs über die Gastarbeiter aus dem Mittelmeerraum, di |
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Hamann, Eike, Die Begründung des Sklavenstatus bei den Postglossatoren. Die Frage nach der Rezeption römischen Sklavenrechts (= Rechtsgeschichtliche Studien 48). Kovač, Hamburg 2011. 310 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hamann, Eike, Die Begründung des Sklavenstatus bei den Postglossatoren. Die Frage nach der Rezeption römischen Sklavenrechts (= Rechtsgeschichtliche Studien 48). Kovač, Hamburg 2011. 310 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die im Jahre 2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft die interessante Thematik, wie das umfangreiche und wichtige Sklavenrecht der römischen Antike im Spätmittelalter an den Universitäten verstanden wurde. Gegenstand der Untersuchung ist nach der Einführung des Verfassers die Frage nach der Rezeption römischen Sklavenrechts in Bezug auf die Entstehung der Unfreiheit, wobei es der Verfasser ansprechen als notwendige Voraussetzung seiner Fragestellung ansieht, dass es Sklaven im Mittelalter gegeben hat und dass eine solche Existenz (von Unfreien) den Kommentatoren bewusst gewesen ist.
Nach einleuchtender Abwägung versteht er als Sklaven Menschen, die der unbeschränkten Gewalt ihres Herrn unterworfen sind, als Sachen wie Waren gehandelt werden und als aus der Heimat entwurzelte Fremde der privaten und öffentlichen Rechte unfähig sind. Als für ihn relevante Autoren ermittelt er Jacobus de Ravanis, Jacobus Butrigarius, Jacobus de Belvisio, Cinus de Pistoia, Petrus de Bellapertica, Johannes Faber, Albericus de Rosate, Bartolus de Sassoferrato, Baldus de Ubaldis, Angelus de Ubaldis, Bartholomäus de Saliceto, Raphael Fulgosius und Paulus de Castro. Auf dieser Grundlage untersucht er sorgfältig die Begründung des Sklavenstatus bei den Postglossatoren (Kriegsgefangenschaft, unfreie Geburt, Verkauf, Deliktsstrafe, Strafe für betrügerischen Selbstverkauf und Undankbarkeit des Freigelassenen).
Am Ende fasst er seine Ergebnisse kurz zusammen. Dabei geht er davon aus, dass die Sklaven, die er nicht immer deutlich genug von Unfreien abgrenzt, im frühen und hohen Mittelalter meist aus dem slawischen Osten kamen und über Italien ( |
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Hammes, Barbara, Ritterlicher Fürst und Ritterschaft. Konkurrierende Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Tradition im Umkreis südwestdeutscher Fürstenhöfe 1350-1450 (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 185). Kohlhammer, Stuttgart 2010. XXXVIII, 406 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Werner Rösener angeregte und betreute, nach dreijährigen Forschungen im Wintersemester 2008/2009 vom Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Universität Gießen angenommene, für den Druck geringfügig überarbeitete Dissertation der Verfasserin. Sie ging aus dem Teilprojekt Könige und Fürsten des Spätmittelalters und ihre Erinnerungskulturen des Sonderforschungsbereichs 434 an der Universität Gießen hervor. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in drei Teile über Medialität, Traditionskonkurrenz und Zuschreibung und Aberkennung von Ritterlichkeit.
Hinsichtlich der Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Tradition am Fürstenhof untersucht die Verfasserin zunächst nacheinander Realien (Geschirr, Schmuck, Kleidung, Rüstung, Jagd und Spiel, Textilien und Reliquien), Handlungen (z. B. Turnier, Jagd, Feste, Pilgerreise) und Denkmäler (Siegel, Münzen, Grabmäler, Figuren, Bilder, Stammbäume, Literatur). Im zweiten Teil betrachtet sie das Verhältnis von Ritterschaft und Fürsten vor allem in der Kurpfalz, Württemberg und Baden und stellt hinsichtlich der Besetzung ritterschaftlicher Traditionsräume durch den Fürsten in Baden das Feindbild Stadt, in Württemberg das Land Schwaben und in der Kurpfalz die Hofgesellschaft fest. Ritterlichkeit bezieht sie schließlich auf Ritterwürde, Ritterpromotion, ritterliche Ehre, ritterliche Taten, adlige Abstammung und ritterschaftliches Herkommen.
Ausgangspunkt aller Überlegungen war für die Verfasserin die Frage nach dem Verhältnis der spätmittelalterlichen ritterlich-höfischen Gesellschaft zu den hochmitt |
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Hammon, Kathrin, Karl Binding/Alfred E. Hoche, „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“. Überlegungen zur zeitgenössischen Einordnung und historischen Bewertung (= Internationale Göttinger Reihe Rechtswissenschaft 30). Cuvillier, Göttingen 2011. VII, 197 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hammon, Kathrin, Karl Binding/Alfred E. Hoche, „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“. Überlegungen zur zeitgenössischen Einordnung und historischen Bewertung (= Internationale Göttinger Reihe Rechtswissenschaft 30). Cuvillier, Göttingen 2011. VII, 197 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Sich mit seinem Ableben überschneidend, erschien 1920 in Leipzig die nur 62 Seiten starke, sogenannte „Freigabeschrift“ des im Besonderen durch seine Rechtsgutlehre und die Normentheorie ausgewiesenen, namhaften Rechtslehrers Karl Binding (1841-1920) in Zusammenarbeit mit Alfred Erich Hoche (1865-1943), Professor für Psychiatrie in Freiburg. In ihrer 2010 der Juridischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena eingereichten, von Günter Jerouschek betreuten Dissertation bemüht sich Kathrin Hammon um eine Kontextualisierung dieser Abhandlung „vor dem Hintergrund der Fragestellung, ob und in welchem Maße die Binding/Hoche-Schrift Zäsur oder Kontinuität in der im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert mit Breitenwirkung geführten Sterbehilfe- und Euthanasiedebatte darstellt“, und reflektiert damit auch, „ob durch die von Binding und Hoche proklamierte ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens‘ eine direkte Verbindungslinie zu den Unmenschlichkeiten des Dritten Reiches führte“ (S. 4). Ihre eigene Arbeit gliedert sie zu diesem Zweck in vier – oder eigentlich: drei Kapitel, denn der als viertes Kapitel bezeichneten Schlussbetrachtung steht mit einem Umfang von nur drei Druckseiten wohl kaum ein solcher Rang zu.
Im ersten Abschnitt der Studie werden die Euthanasiedebatten der Jahre 1895 bis 1920 erörtert. Einem in der Antike ansetzenden, historischen Überblick zur Entwicklung des Euthanasiebegriffs folgen kurze Skizzen zur Deszendenzlehre Charles Darwins und zu Ernst Haeckels Monismus, die geistigen Grundlagen für eine in der Literatur ab 1895 verstärkt nachweisbare Enttabuisierung der Tötung Kranker.
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Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Band 2 1815-1847, hg. v. Daum, Werner unter Mitwirkung von Brandt, Peter/Kirsch, Martin und Schlegelmilch, Arthur. Verlag J. H. W. Dietz, Bonn 2012. 1504 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Band 2 1815-1847, hg. v. Daum, Werner unter Mitwirkung von Brandt, Peter/Kirsch, Martin und Schlegelmilch, Arthur. Verlag J. H. W. Dietz, Bonn 2012. 1504 S. Besprochen von Werner Schubert.
Band 2 des Handbuchs der europäischen Verfassungsgeschichte (für Bd. 1 für den Zeitraum um 1800 bis 1914 K. Ruppert, SZGA 125 [2008], 832ff.) umfasst die Periode der Restauration und des Vormärzes (1815-1847) und knüpft an „Inhalt, Konzeption und Gliederung“ (S. 9) des Bandes 1 an, in dem der dem Werk zugrunde liegende „erweiterte“ Verfassungsbegriff näher erläutert wurde. Wie bereits dem Band 1 ist auch dem vorliegenden Band eine CD-Rom beigegeben, die nicht nur die Verfassungstexte, sondern auch zahlreiche, oft nur schwer zugängliche verfassungsrechtlich relevante Gesetze dokumentiert. Mit Recht beginnt Band 2 mit der Abhandlung Peter Brandts über den Konstitutionalismus in Amerika (1815-1847) und dessen Einfluss auf die europäische Verfassungsentwicklung (S. 11-30). Es folgt ein Abschnitt von P. Brandt über „Grundlinien der sozialökonomischen, sozialkulturellen und gesellschaftspolitischen Entwicklung in Europa im Untersuchungszeitraum (S. 31-52), dem der stärker strukturierte Beitrag Pierangelo Schieras über die „Zentralität der Legislativgewalt zwischen monarchischem Prinzip und Legitimität“ im europäischen Verfassungsdenken zwischen 1815 und 1847 (S. 165-207) gegenübersteht. Die vergleichende Synthese (S. 53-164) ist ausgerichtet an den in Band 1 näher erläuterten zwölf Untersuchungsfeldern: Internationale Beziehungen, Verfassungsstruktur der zentralen staatlichen Ebene, Wahlrecht und Wahlen, Grundrechte, Verwaltung, Justiz, Militär, Verfassungskultur, Kirche, Bildungswesen, Finanzen sowie Wirtschafts- und Sozialgesetzgebung/öffentliche Wohlfahrt. Insgesamt ist dieser Abschnitt detaillierter und aussagekräftiger als die Sy |
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Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, hg. v. Benz, Wolfgang, Band 4 Ereignisse, Dekrete, Kontroversen, Band 5 Organisationen, Institutionen, Bewegungen. De Gruyter, Berlin 2011, 2012. XV, 492, XVIII, 682. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, hg. v. Benz, Wolfgang, Band 4 Ereignisse, Dekrete, Kontroversen, Band 5 Organisationen, Institutionen, Bewegungen. De Gruyter, Berlin 2011, 2012. XV, 492, XVIII, 682. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Geschichte der Menschheit ist auch eine Geschichte von Freundschaften und Feindschaften, weil der Mensch zwar ein soziales Wesen, aber doch zugleich ein Individuum ist, das im Wettbewerb mit anderen um die Güter steht. Von besonderem Gewicht ist dabei das Verhältnis von anderen Menschen zu Semiten im Allgemeinen und zu Juden im Besonderen, das seit etwa 2500 Jahren erkennbar ist. Hieraus hat sich eine mit Sozialdarwinismus und Nationalismus begründete Judenfeindlichkeit entwickelt, die in Europa seit dem 19. Jahrhundert Gewicht erlangt und in den Juden die Ursache aller Schwierigkeiten der modernen Welt sieht.
Um 1860 kam als Bezeichnung für aus der semitischen Sprachfamilie stammende Fremdwörter die Bezeichnung Semitismus auf. Etwa gleichzeitig wurde der Rassismus geschaffen, in dem die Juden als eine eigene Rasse betrachtet wurden. Der sich danach ausbildende Antisemitismus führte zu vielfältiger Judenfeindschaft in weiten Teilen der Welt, in deren Rahmen die nationalsozialistische Ideologie sich die Vernichtung des Judentums zum Ziel setzte.
Im Auftrag des Zentrums für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin gibt Wolfgang Benz seit 2008 ein auf sieben Bände angelegtes Sammelwerk heraus, welches das gesamte verfügbare und wissenschaftlich möglichst gesicherte Wissen über den Antisemitismus ohne räumliche und zeitliche Begrenzung in interdisziplinärer Kooperation verbinden will. Nach Bänden über Länder und Regionen (2008), Personen (A-K und L-Z 2009), Begriffen, Ideologien, Theorien (2010) sammelt Band 4 aus der Feder von 110 Autoren 230 Lemmata über Ereignisse, Dekrete und Kontroversen von der Affäre Blum bis zum zweiten va |
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Handbuch Korruption. Finanzstrafrecht 2011. Mit neuester Rechtsprechung und Literatur zum Finanzstrafrecht, hg. v. Dannecker, Gerhard/Leitner, Roman. Boorberg/Linde, Stuttgart/Wien 2012.. 383 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Mit der menschlichen Erfindungskraft hat auch das Geld in schwindelerregendem Maße zugenommen. Dies hat das Interesse an ihm in lange ungeahntem Ausmaß wachsen lassen. Weil es mit am leichtesten bei Korruption zu erlangen ist, erfolgt immer häufiger die heimliche Verständigung zweier Korrupter zu Lasten vieler mühevoll arbeitender Dritter.
In Auseinandersetzung mit diesen Vorgängen fand am 3. März 2011 die 16. finanzstrafrechtliche Tagung in Linz statt. Ihr ging bereits im September 2000 an der Universität Wien eine internationale Tagung zum Thema „Geld- und Sachzuwendungen im Steuerrecht und Strafrecht“ voraus, deren Beiträge im Folgejahr von den Herausgebern unter dem Titel Schmiergelder, Strafbarkeit und steuerliche Abzugsverbote in Österreich und Deutschland veröffentlicht wurden. Zehn Jahre später wurde das Thema unter Ergänzung des ursprünglichen Programms neu aufgegriffen und diskutiert, wobei die Ergebnisse wiederum im Folgejahr der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden konnten.
Insgesamt enthält der interessante Band nach deinem kurzen Vorwort acht Referate. Sie betreffen Grundfragen des Ertragssteuerrechts, die Strafbarkeit als Vorfrage des steuerlichen Abzugsverbots, die finanzstrafrechtlichen Folgen der Verletzung steuerlicher Abzugsverbote, die mögliche Speerspitze (der abgabenbehördlichen Prüfung) der Korruptionsbekämpfung in Österreich und Deutschland, die Korruptionsbekämpfung in Österreich und Deutschland und Funktionen und Verständnis von Compliance. Ein wertvoller Rechtsprechungs- und Literaturüberblick mit Anmerkungen von Oktober 2010 bis September 2011, ein umfangreicher Anhang über nationale Gesetzestexte sowie internationale und europäische Rechtsakte, hilfreiche Stichwört |
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Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Schubert, Werner (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 17). Nomos, Baden-Baden 2012. 786 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Schubert, Werner (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 17). Nomos, Baden-Baden 2012. 786 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Notar als das (vom Staat) zur Wahrnehmung bestimmter Rechtspflegeaufgaben wie etwa der Verfertigung vollbeweiskräftiger und vollstreckbarer Urkunden bestellte unabhängige Rechtspflegeorgan entwickelt sich aus dem spätantike Schreiber (Schnellschreiber) bzw. Tabellionar. Er wird seit dem Beginn des Hochmittelalters in Oberitalien, seit dem frühen 13. Jahrhundert in Frankreich und ab 1275 im Heiligen römischen Reich wichtig, ohne dass er zunächst einen ausschließlichen Beruf ausübt. 1512 wird auf dem Reichstag in Köln unter Kaiser Maximilian eine Reichsnotariatsordnung erlassen.
2012 jährt sich dieses grundlegende Ereignis zum 500. Mal. Dies war für die Bundesnotarkammer Deutschlands der berechtigte Anlass eine neue Darstellung der Geschichte des deutschen Notariats seit 1512 anzustoßen. Damit wird die Geschichte des deutschen Notariats seit dieser Zeit auf eine neue, durch eine 2007 vorgelegte umfangreiche Bibliographie zur Geschichte des deutschen Notariats abgestützte Grundlage gestellt, die das bisherige, mehr als 150 Jahre alte Standardwerk Ferdinand Oesterleys von 1842 und 1845 zumindest grundsätzlich ersetzt.
Aus dem Scheitern früherer Versuche zogen die Verantwortlichen dabei die Lehre, dass sich in der Beschränkung der Meister zeigt. Deswegen wurde beschlossen, die Geschichte des Notariats bis zur frühen Neuzeit grundsätzlich auszusparen, so bedauerlich dies grundsätzlich auch ist. Ebenso wurde trotz des allgemeinen Bekenntnisses zur Bedeutung des interdisziplinären Ansatzes und der Wichtigkeit der Verbindung zwischen Jurisprudenz und Geschichtswissenschaft für die Rechtsgeschichte die spezifisch historische Fragestellung ausgespart und auf die vollständige Erfassung der Rechtsg |
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Handlexikon der Europäischen Union, 4. Aufl., hg. v. Bergmann, Jan. Nomos, Baden-Baden 2011. 1107 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Begriff Europäischen Union wurde in Paris im Oktober 1972 auf einer Konferenz der Staatschefs und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften als Ziel eines Integrationsvorhabens eingeführt, für das die Teilnehmer beschlossen, die Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten bis 1980 in eine Europäische Union umzuwandeln. Dieses Ziel wurde zwar nicht zum angepeilten Zeitpunkt erreicht, doch trägt immerhin einer der unter dem Vertrag von Maastricht vom 1. November 1993 zusammengefassten Verträge den Titel Vertrag über die Europäische Union. Er fasst die frühen Verträge von Paris und Rom mit Regelungen über eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und über die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres zusammen und bildet die Grundlage der seitdem verwirklichten Europäischen Union.
Wenig später legte der 1957 über den gefühlsmäßig-religiösen Wortschatz Klopstocks promovierte, von 1972 bis 1994 als Professor für Politikwissenschaft und Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe als Professor tätige Wolfgang Wilhelm Mickel (1929-2005) die erste Auflage des von ihm herausgegebenen Handlexikon der Europäischen Union im Umfang von 436 Seiten vor. Mit der Europäischen Union wuchs auch der Umfang des Handlexikons, dessen Fortführung nach dem Tod des Begründers Jan Bergmann vom Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht der Universität Stuttgart übernahm. Das Erscheinen der vierten Auflage erweckte umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten, an dessen Stelle aber wegen Ausbleibens eines Rezensionsexemplars der Herausgeber hilfsweise mit einigen Zeilen auf das gewichtige Werk hinweisen muss.
Ausgangspunkt der einzelne formale Trennschwächen aufweisenden Neubearbeitung ist der Vertrag von Lissabon vom 1. Dezember 2009, nach dessen Abschluss 75 |
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 16 (Kindestötung-Konfiskation). Erich Schmidt, Berlin 2012. 1761-2016 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 16 (Kindestötung-Konfiskation). Erich Schmidt, Berlin 2012. 1761-2016 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Geschichtlich gesehen ist eine Sprache eine einem Lebewesen vergleichbare Gegebenheit. Sie entsteht, wächst, verändert ihr Aussehen und endet nach dem bisherigen Erfahrungsstand irgendwann. Insbesondere angesichts ihrer den Bedürfnissen des Menschen entsprechenden Flexibilität ist sie auch nicht leicht objektiv messbar, so oft ihr der Mensch auch schon in Wörterbüchern eine greifbare Gestalt zu geben versucht hat.
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, das in seiner zweiten Auflage seit 2004 in durchschnittlich zwei jährlichen Lieferungen ziemlich regelmäßig vorangeschritten ist, hat mit seiner 16. Lieferung kurz vor dem 39. deutschen Rechtshistorikertag in Luzern seinen zweiten Band mit dem Stichwort bzw. Verweis Konfiskation zum erfolgreichen Abschluss gebracht. Vergleicht man diesen Stand in Ermangelung eines vollständigen, ebenmäßigen alphabetisch geordneten Gesamtwörterbuchs der deutschen Sprache mit einem beliebigen deutschen Rechtswörterbuch, so wären mit dem Stichwort Konfiskation 47-48 Prozent des Wortschatzes bearbeitet, bei einem Vergleich mit dem führenden etymologischen Wörterbuch der deutschen Sprache sogar schon etwa mehr als 50 Prozent.
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte berechnet sich demgegenüber selbst auf sechs Bände. In seiner ersten Auflage ist findet sich der Verweis Konfiskation auf der Spalte 999 des zweiten Bandes der insgesamt 5 im Jahre 1998 abgeschlossenen, jeweils mehr als 2000 Spalten aufweisenden, Register einschließenden Bände. Es ist also (mit ein |
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 2, Lieferung 15 (Kaiser, Kaisertum (Neuzeit)-Kindesraub). Erich Schmidt, Berlin 2012. 1505-1760 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die mit der ersten Lieferung des Jahres 2004 einsetzende zweite Auflage des Grundlagenwerks zur deutschen Rechtsgeschichte ist planmäßig von dem wichtigen Stichwort Kaiser bis zu Kindesraub vorangeschritten. Den 256 Spalten des Textes entsprechen etwa die Spalten 530-736 der ersten Auflage. Die Zahl der behandelten Stichwörter und Verweise dürfte sich um ein Drittel auf fast 100 erhöht haben.
Dabei bestehen manche Veränderungen im Wesentlichen im Formalen, wenn etwa der Verweis ausgetauscht oder ein Stichwort neu aufgeteilt oder anders bezeichnet wird. Daneben sind aber auch Stichwörter völlig neu eingerichtet worden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit lassen sich dafür etwa nennen Kameralistik (Simon), Kammergericht (preußisches) (Czeguhn/Rückl), Kanonistik (Meyer), Kantorowicz (Muscheler), Kanzel (Germann), Karl I. Ludwig (Stolleis), Karl IV. (Bobková), Karl V. (Lück), Karlsruhe (Bräunche), Kärnten (Brauneder) statt Karantanien (Baltl), Kartell, Kartellrecht (Richter), Kaser (Pfeifer), Kätner (Verweis auf Häusler), Katzenmusik (Verweis auf Charivari), Kauf bricht nicht Miete (Luig), Kaufbücher (Verweis auf Gerichtsbücher), Kaufmann Ekkehard (Werkmüller), Kaufmann bzw. Kaufleute (Cordes), Kautelarjurisprudenz (Damler), Kegel (Verweis auf Kind und Kegel), Kein Kind ist (Verweis auf Kebsehe), Kein Richter (Verweis auf Richter), Kellerlehen (Diestelkamp), Kelsen (Stolleis), Kelten (Lück), Kemphe (Schild), Kerker (Verweis auf Gefängnis), Kette (Lück), Kiel (Christian Hattenhauer), Kieler Schule (Frassek), K |
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Hardach, Gerd, Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag - 1861-2011 - der Spitzenverband der Industrie- und Handelskammern im Wandel der Zeit. DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Berlin 2011. 210 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Essen 1941 geborene, nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaft und Sozialwissenschaft in Münster, Paris und Berlin 1969 an der Freien Universität in Berlin mit einer Dissertation über den sozialen Status des Arbeiters in der französischen eisenschaffenden Industrie zwischen 1800 und 1870 promovierte Verfasser wurde 1972 für Sozial-und Wirtschaftsgeschichte an die Universität Marburg berufen. Danach hat er sich (bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2006) beispielsweise mit der Währungspolitik in Deutschland 1924-1931 (1976), Deutschland in der Weltwirtschaft 1870-1970 (1977), den Marianen unter deutscher Herrschaft 1899-1914 (1990), dem Marshall-Plan 1948-1952 (1994), dem Generationenvertrag (2006) oder Hessens Wirtschaft seit 1945 (2007) befasst. Das Thema des vorliegenden Werkes ist die Tätigkeit des Spitzenverbands der Industrie- und Handelskammern in der Wirtschaftspolitik und der Wirtschaft des Untersuchungszeitraums.
Ausgangspunkt ist die Gründung des Deutschen Handelstags im Mai 1861 durch Delegierte von 91 Handelskammern, Handels- und Gewerbekammern, kaufmännischen Korporationen und anderen regionalen Wirtschaftsorganisationen aus fast allen Mitglieds(s)taaten des Deutschen Bundes zwecks Einflussnahme auf die aktuellen politischen und wirtschaftspolitischen Entscheidungen. Von hier aus verfolgt der Verfasser das weitere Geschehen in sieben weiteren Kapiteln. Sie führen 1871 zum Industrie- und Handelstag, zu den Gauwirtschaftskammern zwischen 1933 und 1945, zum Neubeginn durch Neugründung der Industrie- und Handelskammern ab 1945, zum neuen Industrie- und Handelstag 1949, zum Schatten der Planwirtschaft und schließlich - nach Herstellung deutscher Einheit - durch Beschluss v |
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Hartz, Cornelius, Tatort Antike. Berühmte Kriminalfälle des Altertums. Philipp von Zabern, Mainz 2012. 142 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Tatort ist als Serie aus dem Fernsehen allgemein bekannt geworden. Für die Rechtsgeschichte hat ihn wohl als erster Werner Ogris in einer Serie der deutschen oder österreichischen Rechtsgeschichte übernommen. Dem folgt der Verfasser nunmehr für die Antike, für die das Quellenmaterial sehr viel geringer ist.
Der Autor wurde in Lübeck 1973 geboren. Nach dem Studium von Latein, Griechisch und Anglistik an der Universität Hamburg wurde er 2007 dort mit einer von Dorothee Gall betreuten Dissertation über Catulls Epigramme im Kontext hellenistischer Dichtung promoviert. Danach war er als Verlagslektor bei Philipp von Zabern tätig, wirkt seitdem aber als freier Autor, Übersetzer und Lektor in Hamburg.
Sein schmaler vorliegender Band, dem etwa die von Detlef Liebs 2007 vorgelegten berühmten Prozesse der Antike sowie viele Einzeldarstellungen vorausgehen, versammelt nach einem kurzen Vorwort ingesamt 19 „berühmte Kriminalfälle“. In zeitlicher Reihenfolge beginnen sie mit dem Mord oder Unfall des Tutanchamun 1323 v. Chr. und führen über Ramses III., Sokrates, die Hetäre Neaira, eine Intrigantin, Furius Cresimus, Sextus Roscius, Spartacus, Verres, Catilina, Clodius Pulcher, Caesar, Augustus, Jesus, Nero, Commodus, Konstantins Söhne, Priscillian bis zu dem Mord an der letzten Philosophin. Möge sein als durch Dolch, Blut und Rot veranschaulichtes mosaikartiges Panorama der Geschichte des Altertums mit ausgewählten Textpassagen gedachter Einblick in Mord und Totschlag, Raub und Diebstahl, falsche Zeugenaussagen und bestechliche Richter interessierte Leser finden, denen die Ermittlung der richtigen Entscheidung im Streit mindestens zweier Menschen außerhalb der Fachwissenschaft einen Erkenntnisgewinn bedeutet.
Innsbruck Gerhard Kö |
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Haumann, Sebastian, Schade, daß Beton nicht brennt …. Planung, Partizipation und Protest in Philadelphia und Köln 1940-1990 (= Beiträge zur Stadtgeschichte und Urbanisierungsforschung 12). Steiner, Stuttgart 2011. 335 S., 8 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die nach der Magisterarbeit von Irmtraud Götz von Olenhusen ermutigte, von Georg Wagner-Kyora auf die Stadtgeschichte gerichtete, überwiegend im Graduiertenkolleg Topologie der Technik in Darmstadt unter Betreuung durch Dieter Schott entstandene, in Philadelphia erweiterte, im Januar 2010 abgeschlossene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft den Konflikt zwischen subjektivem Menschsein und objektiven Möglichkeiten der Technik. Der Mensch darf unendlich stolz auf die Erfindung des Betons sein, obwohl ihn die daraus gefertigten Erzeugnisse zur Verzweiflung bringen können.
Gegliedert ist die Untersuchung nach einer kurzen Einleitung über ihr Ziel, die Forschungslage, die theoretische Perspektive der Planungskulturen und das Verhältnis zwischen Philadelphia und Köln in vier Sachkapitel. Zunächst beschreibt der Verfasser die Stadterneuerung und Bürgerbeteiligung in Philadelphia zwischen 1940 und 1967 und geht danach auf das besondere Projekt der Schnellstraßentrasse Crosstown zwischen 1967 und 1974 ein. Danach wechselt er nach Köln, wo er das Verhältnis zwischen Stadterneuerung und Demokratisierung in den Jahren von 1960 bis 1973 unter besonderer Berücksichtigung des Sanierungsprojekts Severinsviertel verfolgt, um anschließend die Auseinandersetzung um das Stollwerck von 1973 bis 1981 vertieft zu behandeln.
Zutreffend stellt er dabei in seinem geschickten interkontinentalen Vergleich Stadtplanung und Bürgerhandeln nebeneinander. Allgemein wird für ihr Verhältnis vermutet, dass die technokratische Stadtplanung durch mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen den Protest der Bürger verursacht hat. Obwohl dies an vielen Stellen tat |
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Hausmann, Frank-Rutger, Das Fach mittellateinische Philologie an deutschen Universitäten von 1930 bis 1950 (= Quellen und Untersuchungen zur lateinischen Philologie des Mittelalters 16). Hiersemann, Stuttgart 2012. 324 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Hannover 1943 als Sohn eines wenig später verstorbenen Militärarzts geborene Verfasser wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Romanistik, Geschichte und mittellateinischen Philologie in Göttingen und Freiburg im Breisgau 1968 mit einer umfangreichen philosophischen Dissertation über Giovanni Antonio Campano (1429-1477 – Erläuterungen und Ergänzungen zu seinen Briefen) promoviert. 1974 habilitierte er sich ebenfalls in Freiburg mit einer Schrift über Martial in Italien und erhielt eine Stelle als wissenschaftlicher Rat, von der er 1981 nach Aachen und 1992 für romanische Literaturwissenschaft nach Freiburg im Breisgau berufen wurde. Während dieser Zeit entstand sein zusätzliches Interesse an der Wissenschaftsgeschichte während der nationalsozialistischen Zeit, dem zuletzt seine umfassende Untersuchung über die Geisteswissenschaften im „Dritten Reich“ zu verdanken ist.
Das vorliegende Buch verbindet die vielfältigen Forschungsziele zu einer überzeugenden Einheit. Die hier berichtete Geschichte der mittellateinischen Philologie als eigenständiges Universitätsfach wurde, um ein möglichst breites Publikum für den Gegenstand zu sensibilisieren, zunächst als zweiteiliger Aufsatz im Mittellateinischen Jahrbuch 2009 veröffentlicht. Die von Anfang an geplante Buchfassung ermöglicht demgegenüber erhebliche Erweiterungen und Differenzierungen.
Nach methodischen Vorbemerkungen schildert der Verfasser zunächst die Ausgangslage des Faches zu Beginn der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts, an die er Carl Orffs szenische Kantate Carmina Burana als wichtigen Test für das Mittellatein anfügt. Danach behandelt er detailliert und unter Einbeziehung zahlreicher brieflicher Quell |
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Hein, Bastian, Elite für Volk und Führer? Die Allgemeine SS und ihre Mitglieder 1925-1945 (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 92). Oldenbourg, München 2012. VIII, 356 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hein, Bastian, Elite für Volk und Führer? Die Allgemeine SS und ihre Mitglieder 1925-1945 (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 92). Oldenbourg, München 2012. XIII, 356 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic.
Mit dem Untergang des deutschen Kaiserreichs und den Wandlungen und Unsicherheiten der dem Ende des Ersten Weltkriegs folgenden Jahre fanden sich viele deutsche Männer unversehens in einer multiplen Krise: Verlustig ihrer tradierten Rollen als wehrhafte Soldaten, gute Christen und treue Untertanen, bedroht von Arbeitslosigkeit, Frauenemanzipation und den zunehmend offeneren Debatten um die lange tabuisierte Homosexualität, schien ihnen die Schutzstaffel (SS) der Nationalsozialisten ein geeignetes Surrogat und festen Boden im Angesicht jenes Einbrechens traditioneller Werthorizonte anzubieten. Zeitweilig beeindruckende 400.000 Mann sollte schließlich die Zahl jener 1930 nur 3000 bis 4000, damals noch der Sturmabteilung (SA) unterstellten „Amateure“ der Allgemeinen SS betragen, die in Analogie zu den militärischen Reservisten bzw. den heutigen Angehörigen von Milizarmeen oder Einsatzorganisationen neben ihrem Beruf freiwillig Dienst in ihrer Freizeit taten. Aus diesem Potential sollten in weiterer Folge die ab 1934 professionalisierten Sondereinheiten der Schutzstaffel, die Totenkopfverbände und die später zur Waffen-SS erweiterte Verfügungstruppe, in erster Linie ihr Personal schöpfen.
Der 1974 geborene Bastian Hein, der sich 2011 mit dem Manuskript der vorliegenden Schrift an der Universität Regensburg für das Fachgebiet Neueste Geschichte/Zeitgeschichte habilitieren konnte und neben seiner Tätigkeit als Studienrat in Rosenheim nun als Privatdozent lehrt, identifiziert die Schutzstaffel in Widerspruch zu älteren Forschungsmeinungen vor allem Michael Katers und in terminologischer Anlehnung an Christopher Browning und Daniel Noah Goldhagen als „eine Ansammlung ‚ganz normaler Männer’“ und als „’ganz gewöhnliche Deu |
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Heinrich, Gerd, Friedrich II. von Preußen. Leistung und Leben eines großen Königs. Duncker & Humblot, Berlin 2009. VIII, 504 S. Farbtaf., Farbkart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heinrich, Gerd, Friedrich II. von Preußen. Leistung und Leben eines großen Königs. Duncker & Humblot, Berlin 2009. VIII, 504 S. Farbtaf., Farbkart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Friedrich II. von Preußen ist einer der wenigen Deutschen, denen Umwelt und Nachwelt den Beinamen der Große verliehen hat. Geboren in Berlin am 24. Januar 1712, wurde er 1740 König in Preußen, verstärkte durch seine drei Kriege um Schlesien den Dualismus zwischen dem protestantischen Norden und dem katholischen Süden im Heiligen römischen Reich, errang für sein Königreich die Anerkennung als europäische Großmacht neben Frankreich, Großbritannien, Österreich und Russland (1772 König von Preußen) und förderte als selbst ernannter erster Diener des Staates die Aufklärung, ehe er in Potsdam am 17. August 1786 starb. Das allgemeine Interesse an ihm war über alle Zeiten hinweg so stark, dass eine von Herzeleide (Henning) und Eckart Henning 1988 vorgelegte Bibliographie des Schrifttums des deutschen Sprachraums und der Übersetzungen aus Fremdsprachen zu Friedrich dem Großen für die zwei Jahrhunderte zwischen 1786 und1986 mehr als 500 Seiten umfasst.
Der in Berlin 1931 als Sohn eines Handelsschuldirektors geborene Verfasser wurde nach dem Studium der Geschichte, Germanistik und Philosophie an der Universität Berlin und der Freien Universität Berlin 1959 mit einer Dissertation über die Grafen von Arnstein promoviert. 1971 wurde er ordentlicher Professor an der pädagogischen Hochschule Berlin und kam nach deren Auflösung 1980 als ordentlicher Professor für Landeskunde an die Freie Universität Berlin. Durch seine Geschichte Preußens und zahlreiche weitere Werke wurde er vielfältiger Sachkenner der zugehörigen Zeit und des betreffenden Raumes und interessierte sich gür Friedrich den Großen bereits seit etwa 1975.
Sein danach allmählich entstandenes, zwischen guten und weniger guten Büchern über das Thema grundsätzlich unterscheidendes Werk gliedert sich i |
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Helmke, Nils, Der Normsetzungsprozess des Stalkings in Kalifornien (USA) und in Deutschland (= Criminologia 17). Kovač, Hamburg 2011. 315 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach einer Ansicht ist das Recht vorgegeben, nach anderer Ansicht wird es vom Menschen gemacht. In der Rechtswirklichkeit zeigt sich die Geschichtlichkeit des Rechtes zumindest im Detail an zahlreichen Stellen. Eines der einsichtigsten Beispiele ist die Strafbarkeit des Stalkings.
Die sich damit befassende Arbeit des in Bremen 1976 geborenen Autors ist seine von Michael Walter betreute, im Wintersemester 2010/2011 von der juristischen Fakultät der Universität Köln angenommenes Dissertation, die im Manuskript inhaltlich größtenteils im Winter 2007 abgeschlossen wurde. Sie gliedert sich in drei Teile, die Zielsetzung, Methode, Problemaufriss und den Forschungsansatz der Normgenese einerseits und den Normsetzungsprozess des Stalkings in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Deutschland andererseits betreffen.
Insgesamt kann der Verfasser auf Grund der vorliegenden Literatur und eigener Nachforschungen zeigen, wie der aus der Jagd kommende, aber auch für den menschlichen Gang oder Krankheiten oder Gespenster verwendete Ausdruck in der Mitte der 1970er Jahre auf die Taten von Serienmördern angewendet und 1990 in § 646,9 California Penal Code zum Straftatbestandsmerkmal erhoben wurde. Trotz einiger Unterschiede (z. B. anfangs in Kalifornien Prominente im Blickpunkt) verläuft die Entwicklung in Deutschland mit einer zeitlichen Verzögerung von 17 Jahren ähnlich (Nachstellung § 238 StGB zum 31. März 2007 in Kraft). Damit ist in Sicherung der Freiheit des Opfers durch Beschränkung der Freiheit des Täters unter tatkräftiger Hilfe der Medien ein weiterer menschlicher Verhaltensbereich des gesellschaftlichen Miteinanders verrechtlicht, wobei der weitere internationale Fortgang noch weiter aufgehellt werden könnte.
Innsbruck |
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Henkel, Michael, Hermann Hellers Theorie der Politik und des Staates. Die Geburt der Politikwissenschaft aus dem Geiste der Soziologie. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XVIII, 732 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Henkel, Michael, Hermann Hellers Theorie der Politik und des Staates. Die Geburt der Politikwissenschaft aus dem Geiste der Soziologie. Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XVIII, 732 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ignatz Hermann Heller wurde in Teschen in Schlesien als Sohn eines jüdischen Rechtsanwalts am 17. Juli 1891 geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Wien, Innsbruck und Graz mit abschließender österreichischer Promotion wurde er 1920 bei Gustav Radbruch in Kiel habilitiert und 1921 zum Dozenten in Leipzig und zum Referenten am Institut für ausländisches öffentliches Recht in Berlin ernannt, wo er 1928 außerordentlicher Professor wurde. Er verstand den Staat als sozialen Rechtsstaat und setzte sich für einen national gesinnten Sozialismus ein, musste aber bald nach seiner Berufung an die Universität Frankfurt am Main (1932) wegen seiner Abstammung fliehen und starb wenig später in Madrid am 5. November 1933 im Alter von nur 32 Jahren.
Der in Fulda 1967 geborene Verfasser erwarb nach dem Studium von Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie und Philosophie in Mainz und Bonn 1993 mit der Arbeit Was heißt sozial im Sinne politischer Einstellung und politischer Konzepte? den Grad eines Magister Artium, wirkte danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (Rolf Gröschner) in Jena und wurde 1997 in Mainz auf Grund der von Hans Buchheim betreuten, mit summa cum laude bewerteten Dissertation Frieden und Politik zum Dr. phil. promoviert. Im Anschluss hieran begann er mit einer von Hans Buchheim angeregten Untersuchung über Hermann Heller, die er gefördert durch ein Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft im September 2007unter dem Titel Die Geburt der Politikwissenschaft aus dem Geiste der Soziologie - Hermann Hellers Theorie der Politik und des Staates an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften einreichen konnte. Nach Abschluss des Habili |
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Henning, Eckart, Selbstzeugnisse. Quellenwert und Quellenkritik. BibSpider, Berlin 2012. 121 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Henning, Eckart, Selbstzeugnisse. Quellenwert und Quellenkritik. BibSpider, Berlin 2012. 121 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die meisten Menschen stellen sich selbst naturgemäß die längste Zeit in den Mittelpunkt ihres Bewusstseins und damit ihrer Aufmerksamkeit. Sie sind stolz auf Stärken und Leistungen und verstehen Schwächen und Niederlagen im Wettbewerb mit ihren Mitmenschen. Da sie glauben, sich besser zu kennen als andere, neigen sie von den ersten Anfängen an zu eigenen Zeugnissen über sich selbst und versuchen auch, dadurch das Bild, das andere von ihnen zeichnen, möglichst zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Der in Berlin 1940 geborene Verfasser studierte ab 1961 Geschichte, historische Hilfswissenschaften, Germanistik, Philosophie und Pädagogik in Berlin, Wien und Marburg und war nach dem Studium zunächst als wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität in Berlin tätig. Nach dem Vorbereitungsdienst an der Archivschule in Marburg wurde er 1972 Archivar am Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und von 1984 bis zu seiner Pensionierung im Jahre 2006 Direktor des Archivs zur Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft. Daneben wurde er Honorarprofessor für Archivwissenschaft und historische Hilfswissenschaften der Neuzeit an der Humboldt-Universität in Berlin.
Sowohl beruflich wie wissenschaftlich stehen ihm deshalb, wie seine verschiedenen Schriften zeigen, die geschichtlichen Quellen besonders nahe. Vorarbeiten zu den besonderen Quellenzeugnissen hat er schon in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts unter Anregung der Goetheforscherin Katharina Mommsen unternommen. In Ausarbeitung dieser Unterlagen untersucht er Selbstzeugnisse als Beiträge zur Erinnerungsforschung, Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Struktur von Tagebüchern, Autobiographien, Memoiren und Briefen, Quellenwert und Quellenkritik sowie Analekten zur Geschichte der Didaktik und geht dann besonders auf die Besonderheiten der Tagebüc |
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Henrich-Franke, Christian, Gescheiterte Integration im Vergleich. Der Verkehr - ein Problemsektor gemeinsamer Rechtsetzung im Deutschen Reich (1871-1879) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1958-1972). Steiner, Stuttgart 2012. 431 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Henrich-Franke, Christian, Gescheiterte Integration im Vergleich. Der Verkehr - ein Problemsektor gemeinsamer Rechtsetzung im Deutschen Reich (1871-1879) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1958-1972). Steiner, Stuttgart 2012. 431 S. Besprochen von Werner Schubert.
Bereit der Göttinger Öffentlichrechtler Christian Starck hat 1992 festgestellt, dass „die derzeit stattfindende europäische Rechtsvereinheitlichung im weiteren Sinne unter Einschluss der Rechtsangleichungen einen Vergleich mit der Rechtsvereinheitlichung in Deutschland in Vorwegnahme und in Folge der Reichsgründung“ nahelege (zitiert nach Henrich-Franke, S. 52). Erstmals liegt mit dem Werk Henrich-Frankes ein solcher „diachronischer Vergleich“ der Politikprozesse in der EWG (ab 1993 EU) und im frühen Deutschen Reich für wichtige Bereiche des Verkehrs vor. Die Untersuchungen von Henrich-Franke verstehen sich als ein Beitrag zur „politikwissenschaftlichen vergleichenden EU-Forschung, der historischen Integrationsforschung und der historischen Forschung zum Bismarck-Reich“ (S. 32), und zwar für die Zeiträume von 1871-1879 (Deutsches Reich) und von 1958-1972 (EWG). Henrich-Franke untersucht sowohl die „Strukturen beider sich integrierender politischer Systeme“ als auch die Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die verkehrspolitischen Projekte des Deutschen Reichs und der EWG (S. 38). Dabei setzt er voraus, dass die politischen Systeme des Kaiserreichs mit denjenigen der EWG miteinander vergleichbar sind (S. 32, 57ff.). Eine Besonderheit des Werks ist darin zu sehen, dass es sich nicht mit „Erfolgsgeschichten“, sondern mit „gescheiterter Politikintegration“ (S. 32) beschäftigt, die in gleicher Weise zur Politik- und Rechtsgeschichte gehören.
Nach der Behandlung der politischen Strukturen im Vergleich (politische Gesamtsysteme, verkehrspolitische Strukturen) und der Rahmenbedingungen und Grundvoraussetzungen gemeinsamer Politikbedingungen sowie der nationalen Rahme |
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Hentsch, Christian-Henner, Die Bergischen Stahlgesetze (1847/54). Der Beginn des modernen Markenschutzes (= Rechtsgeschichtliche Schriftenm 27). Böhlau, Köln 2011. XXXVIII, 194 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hentsch, Christian-Henner, Die Bergischen Stahlgesetze (1847/54). Der Beginn des modernen Markenschutzes (= Rechtsgeschichtliche Schriften 27). Böhlau, Köln 2011. XXXVIII, 194 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Mathias Schmoeckel in Zusammenhang mit der Rechtsgeschichte der Wirtschaft angeregte und betreute, von der Konrad-Adenauer-Stiftung mit einem Stipendium der Deutschen Graduiertenförderung unterstützte, auch umfangreiche ungedruckte Quellen einbeziehende, im Wintersemester 2009/2010 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich insgesamt in sechs Teile. Einleitend behandelt der Verfasser dabei Markenbegriff, Markenschutzkonzepte, Fragestellung, Forschungsstand und Forschungsdesiderat, Methodik und Quellen sowie den Gang seiner Untersuchung.
Als Grundlage schildert er zunächst die Rahmenbedingungen im Bergischen Land, für welche die Inkorporation in das Königreich Preußen, wirtschaftliche Schwierigkeiten und soziale Unruhen mit Fabrikerstürmungen am 16. und 17. März 1848 bedeutsam sind. Danach wendet er sich dem besonderen Gesetzgebungsverfahren zu und untersucht als einzelne Schritte vor allem das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen von 1840 und das Erweiterungsgesetz von 1854. Seine sorgfältige Einzelanalyse führt ihn zur Einstufung als interessengerechtes Einzelfallgesetz, das die bergischen Interessen mit den Vorstellungen der Ministerialverwaltung verbindet.
Im Ergebnis ermittelt der Verfasser eine besondere Lage im Bergischen Land, der mit einem besonderen Gesetzgebungsverfahren begegnet wurde. Dabei gelang der Schritt von einem Privileg mit strafrechtlichem Schutz zu einem gewerblichen Schutzrecht mit subjektiv-rechtlichen Positionen des Markeninhabers. Funktional, ökonomisch und rechtlich bewertet der Verfasser das von ihm untersuchte Geschehen in seiner gelungenen, durch 25 Kurzbiographien, siebe |
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Herbers, Klaus/Neuhaus, Helmut, Das Heilige Römische Reich. Ein Überblick (= UTB 3298 S). Böhlau, Köln 2010. 371 S., 6 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Geschichte wird bekanntlich täglich länger und umfangreicher, so dass auch in der Geschichtswissenschaft sich seit langem die Differenzierung und Spezialisierung durchgesetzt hat, die aber leicht größere Zusammenhänge aus den Augen verlieren lassen kann. Deswegen trifft es sich gut, dass Klaus Herbers als Professor für mittelalterliche Geschichte und historische Hilfswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg und Helmut Neuhaus als Professor für neuere Geschichte mit dem Schwerpunkt frühe Neuzeit am gleichen Wirkungsort gemeinsames Interesse am Heiligen römischen Reich gefunden haben. Bereits 2005 legten sie als Team Das Heilige Römische Reich mit dem Untertitel Schauplätze einer tausendjährigen Geschichte (843-1808) vor.
Dem konnte rasch eine zweite Auflage folgen. An sie schließt sich nunmehr eine Taschenausgabe an, für die bei unveränderter Grundkonzeption der Text erneut durchgesehen und geringfügig überarbeitet wurde. Verständlicherweise musste auf die mehr als 300 teilweise farbigen Abbildungen so weit verzichtet werden, dass nur noch 6 Abbildungen Bestand behalten konnten, doch sind die den Eingang der einzelnen Kapitel veranschaulichenden Karten sowie die Anhänge mit Stammtafeln und Übersichten erhalten geblieben und die kurzen Verzeichnisse aktualisiert.
Im Kern liegen zwei selbständige Werke vor, deren Verfasser zu Beginn in die Einheit einleiten bzw. am Ende aus ihr erinnernd ausleiten. Klaus Herbers behandelt Karolinger, Ottonen, besonders Salier und Staufer sowie danach Interregnum, Luxemburger und Habsburger im Mittelalter, Helmut Neuhaus Reichsreform, Reformation, Konfessionalisierung, Dreißigjährigen Krieg, Absolutismus und das Ende zwischen Berlin und Wien. Auf diese Weise wird für Studierende gleichwohl eine informative Einheit für rund tau |
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Hergemöller, Bernd-Ulrich/Clarus, Nicolai, Glossar zur Geschichte der mittelalterlichen Stadt. Lang, Frankfurt am Main 2011. 623 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hergemöller, Bernd-Ulrich/Clarus, Nicolai, Glossar zur Geschichte der mittelalterlichen Stadt. Lang, Frankfurt am Main 2011. 623 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dass Glossare wichtige Hilfsmittel sind, hat bereits die Antike erkannt. Je vollständiger ein Glossar dabei ist, desto unübersichtlicher und unhandlicher kann es wegen seines Umfangs auch werden. Aus diesem Grund ist der jeweilige Zuschnitt für den Erfolg auch eines historisch-philologischen Unternehmens von erheblicher Bedeutung.
Die als Professor bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter für mittelalterliche Geschichte am historischen Seminar der Universität Hamburg tätigen Bearbeiter beschreiben in ihrer kurzen Einleitung zunächst ihr Untersuchungsgebiet als die Stadt des mittelalterlichen Reichsgebiets diesseits der Alpen in seiner größten Ausdehnung etwa nach dem Stand von 1378 zwischen Basel, Friesoythe, Reval und Passau, wobei sie die Stadt aus den engen rechtsgeschichtlichen und verfassungsgeschichtlichen Definitionen der historischen Rechtsschule des 19. und frühen 20. Jahrhunderts befreien und mit den Faktoren der zweckgemäßen und repräsentativen baulichen Gestaltung und den verschiedenen Zentralitätsfunktionen politischer, ökonomischer, kirchlicher und kultureller Art sowie der differenzierten Sozialstruktur verbinden. Dementsprechend will das Glossar die wichtigsten der Begriffe abbilden, die für die Entwicklung der Stadt seit der karolingisch-ottonischen Zeit von Bedeutung waren. Zu diesem Zweck haben die Bearbeiter etwa 4000 „mitteldeutsche“ und rund 2000 lateinische Wörter aus vielfältigen Vorlagen zusammengestellt.
Trotz der in der Einleitung sorgfältig geschilderten Unvollkommenheit der (wohl mehr als 150) Vorlagen will das seit April 2010 auch unter http://www.glogemis.uni-hamburg.de angebotene Werk eine empfindliche Lücke im lexikalischen Angebot schließen und den Gegenstand sowohl vom „Mitteldeutschen“ wie auch vom Lateinischen her erfassen und dur |
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Hermann, Angela, Der Weg in den Krieg 1938/39. Quellenkritische Studien zu den Tagebüchern von Joseph Goebbels (= Studien zur Zeitgeschichte 83). Oldenbourg, München 2011. 574 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hermann, Angela, Der Weg in den Krieg 1938/39. Quellenkritische Studien zu den Tagebüchern von Joseph Goebbels (= Studien zur Zeitgeschichte 83). Oldenbourg, München 2011. 574 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Rheydt am 29. Oktober 1897 geborene (Paul) Joseph Goebbels († Berlin 1. Mai 1945), der bereits 1926 zum Gauleiter von Berlin der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und 1928 zum Reichspropagandaleiter bestellt wurde, verband während seines Wirkens Rhetorik, Ästhetik und Technologie so geschickt, dass er als enger Vertrauter Adolf Hitlers zu einem der einflussreichsten nationalsozialistischen Politiker aufsteigen konnte. Bereits von 1924 an führte er Tagebuch. Seine darin enthaltenen Aufzeichnungen sind eine bedeutsame Quelle für die Geschichte der nationalsozialistisch beherrschten Zeit.
Ihre Herausgabe durch Elke Fröhlich hat deshalb großen Wert. Die Verfasserin des vorliegenden Werkes konnte daran von 1999 bis 2008 am Institut für Zeitgeschichte Teil haben. In diesem Zusammenhang konnte sie ihre von Hans Günter Hockerts betreute, im April 2008 von der philosophischen Fakultät der Universität München angenommene Dissertation herstellen, die inzwischen der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
Gegliedert ist sie außer in Vorwort und Einleitung in fünf Abschnitte. Sie betreffen die Blomberg-Fritsch-Krise, den Anschluss Österreichs, die Sudetenkrise und das Münchner Abkommen, die Vorgeschichte und Initiierung des Novemberpogroms und die Desintegration des tschechoslowakischen Staates einschließlich der weiteren außenpolitischen Entwicklung bis zum Sommer 1939. Insgesamt gewinn die Verfasserin auf Grund ihrer umfangreichen Untersuchungen die Überzeugung, dass Joseph Goebbels zwar politisch nach Belieben mit der Wahrheit umgehen konnte, dass aber die mögliche Annahme, das Tagebuch sei in propagandistisch manipulierender Absicht verfasst worden, auf der Ebene der Tatsachen nicht zutrifft, weshalb es quell |
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Herrmann, Friedrich-Wilhelm von, Descartes’ Meditationen (= Klostermann RoteReihe 40). Klostermann, Frankfurt am Main 2011. 314 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in La Haye en Touraine in einer kleinadeligen Familie als drittes Kind eines Gerichtsrats am obersten Gericht der Bretagne am 31. 3. 1596 geborene René Descartes wurde nach dem Besuch der Jesuitenschule La Flèche und dem Studium der Rechtswissenschaft in Poitiers Mathematiker und Philosoph. Sein wichtigstes Bestreben war es, die Welt aus einem einzigen Grundsatz zu erklären, als welchen er die Selbstgewissheit im menschlichen Denken erschaute. 1641 veröffentlichte er aus diesen Überlegungen Méditations sur la philosophie première.
Der in Potsdam 1934 geborene, in Potsdam und Berlin ausgebildete, 1961 nach seinem Wechsel nach Freiburg im Breisgau bei Eugen Fink über die Selbstinterpretation Martin Heideggers promovierte, 1970 mit einer Untersuchung über phänomenologische Untersuchungen zur Temporalität des Seinsverständnisses habilitierte und danach bis zu seiner Emeritierung 1999 in Freiburg wirkende Verfasser war bereits als Student des sechsten Semesters als erster philosophischer Lehrveranstaltung in einem Hauptseminar mit Descartes’ Meditationen über die erste Philosophie in Berührung gekommen. Die dortigen Gedanken haben ihn zeitlebens tief beeindruckt. Deswegen kann er in der Zeit der Reife eine beeindruckende Bilanz ziehen.
Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in sieben Kapitel. Sie betreffen den Weg des methodischen Zweifels für die Grundlegung der Metaphysik, das Selbstbewusstsein, Wahrheit und Methode, den bewusstseinsanalytischen Gottesaufweis als Lösungsweg, Descartes’ Lehre vom wahren und unwahren Urteil, die wahre Erkenntnis vom Wesen und den Wesensbestimmungen der Körperdinge und die zwei Beweise für die existentia der materiellen Körperdinge. Auf dieser Grundlage sieht er ansprechend Descartes als entscheidenden „Wegeröffner“ für Spino |
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Herrschaftsverdichtung, Staatsbildung, Bürokratisierung. Verfassungs-, Verwaltungs- und Behördengeschichte der frühen Neuzeit, hg. v. Hochedlinger, Michael/Winkelbauer, Thomas (= Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 57). Oldenbourg, München 2011. 542 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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In der frühen Neuzeit entwickeln sich die spätmittelalterlichen Anfänge des modernen Staates in beeindruckender Art und Weise. In der Geschichtswissenschaft stehen ihrer Erforschung aber kaum mehr Ressourcen zur Verfügung als der quellenärmeren Mediävistik. Von daher ist es nicht überraschend, dass noch viele Forschungslücken bestehen.
Zu ihrer Schließung soll vor allem für Österreich ein groß angelegtes internationales Kooperationsprojekt beitragen, das in drei für die Jahre 2011 bis 2013 geplanten Bänden die Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie in der frühen Neuzeit erhellen soll, da eine die verschiedenen Verwaltungsebenen von der Zentrale bis zum Lokalen sowie die einzelnen Länder und Ländergruppen gleichmäßig einbeziehende Verwaltungsgeschichte für diesen Bereich noch fehlt. Als Auftakt hierfür veranstaltete das Institut für österreichische Geschichtsforschung in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Staatsarchiv im Haus-, Hof- und Staatsarchiv vom 10. bis zum 12. September 2008 eine internationale Tagung über Aufgaben und Zukunftsperspektiven der Verfassungs-, Verwaltungs- und Behördengeschichte der frühen Neuzeit. Deren zwanzig Referate stellt der vorliegende Sammelband in vier Schwerpunkten der Allgemeinheit zur Verfügung.
Nach sorgfältigen Überblicken über die Forschungsgeschichte durch Michael Hochedlinger, Wolfgang Neugebauer (Preußen) und Olivier Poncet (Frankreich) befassen sich Christian Neschwara (österreichische Rechtsfakultäten), Rainer Polley (deutsche Archivarausbildung), Margit Ksoll-Marcon (bayerische Archivarsausbildung) und Peter Csendes (Institut für österreichische Geschich |
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Herzkammern der Republik. Die Deutschen und das Bundesverfassungsgericht, hg. v. Stolleis, Michael. Beck, München 2011. 298 S. 20 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Körper des Menschen umfasst mehrere lebenswichtige Organe, von denen das Herz mit seinen zwei Vorhöfen und seinen ungleich stark angelegten zwei Kammern den Blutkreislauf in Gang hält, so dass bislang jedenfalls menschliches Leben ohne Herzkammern für einen längeren Zeitraum nicht möglich ist. Als (solche) Herzkammern der Republik bezeichnet der vom Präsidenten des Gerichts ermutigte Herausgeber Michael Stolleis das Bundesverfassungsgericht Deutschlands in der zum 60. Jahrestag seiner Gründung veröffentlichten Festschrift. In bewusster Alternative zur die staatsrechtliche Innenansicht des Faches Verfassungsrecht bietenden Festschrift zum 50. Jahrestag 2001 stellt er den Blick von außen in den Vordergrund.
Dementsprechend kommen in alphabetischer Ordnung 18 Stimmen zu Wort, die sich aus anderen Sachgebieten oder Rechtstraditionen zum Bundesverfassungsgericht äußern. Territorial einbezogen sind dabei etwa Frankreich (Etienne François, Olivier Jouanjan), die Vereinigten Staaten von Amerika (Katja Gelinsky), Ungarn (László Sólyom) oder Polen (Andrzej Zoll). Sachlich finden Kunstgeschichte, politische Theorie, neueste Geschichte, Theologie, Philosophie, Ökonomie und vieles andere den ihnen zugeteilten Raum.
In erster Linie werden dabei die Herzkammern auf Grund ihrer beständigen Leistung gebührend gewürdigt. Das schließt vorsichtige Kritik an einzelnen Stellen nicht aus. Insgesamt eröffnet der mit wenigen Abbildungen versehene, eines Registers allerdings entbehrende Band vielfältige Einsichten ausgewiesener Betrachter in die Wertschätzung des bedeutsamsten deutschen Gerichts und seiner verdienstvollen Richter, deren Lektüre in jedem Fall in vielerlei Weise zu bereichern und auch zu unterhalten vermag.
Innsbruck |
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Heuß, Theodor, Hitlers Weg. Eine historisch-politische Studie über den Nationalsozialismus. 8. Aufl. 1932, (= Bibliothek verbrannter Bücher) Neudruck Olms, Hildesheim 2008. 171, 5 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heuß, Theodor, Hitlers Weg. Eine historisch-politische Studie über den Nationalsozialismus. 8. Aufl. 1932, (= Bibliothek verbrannter Bücher) Neudruck Olms, Hildesheim 2008. 171, 5 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 26. Februar 1931 hielt der spätere Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland (1949-1959) in Tübingen einen Vortrag, in dem er sich kritisch zu den wirtschaftspolitischen Forderungen und dem Antisemitismus der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei äußerte. Wegen des breiten Echos in der Tagespresse sagte Heuß der anfragenden Union Deutsche Verlagsgesellschaft eine Druckvorlage zu. Hieraus erwuchs rasch ein Buch von 168 Seiten, das im Dezember 1931 erschien und bis zum Ende des Jahres 1932 insgesamt neun Auflagen erlebte (achte Auflage März 1932).
Als 2008 im Rahmen der begrüßenswerten Bibliothek verbrannter Bücher ein Neudruck erschien, fand sich rasch ein interessierter Rezensent. Leider erschien dem Verlag die Abgabe eines Rezensionsexemplars nicht möglich. Aus diesem Grund muss der Herausgeber wenigstens in einigen Zeilen auf das Werk hinweisen.
Der in Brackenheim am 31. Januar 1884 als Sohn eines Regierungsbaumeisters geborene, nach dem Studium von Nationalökonomie, Literatur, Geschichte, Philosophie, Kunstgeschichte und Staatswissenschaften in München und Berlin und der Promotion bei Lujo Brentano (1905) zunächst als leitender Redakteur von Friedrich Naumanns Zeitschrift Die Hilfe und von 1920 bis 1933 als Studienleiter und Dozent an der deutschen Hochschule für Politik in Berlin tätige Theodor Heuß wurde 1924 (bis 1928) und 1930 (bis 7. Juli 1933) für die liberale Deutsche Demokratische Partei in den Reichstag des Deutschen Reiches gewählt. Seine Schrift zu Hitlers Weg ist keine Biographie, sondern eine (vorsichtig) kritische Stellungnahme zur Nationaldemokratischen Deutschen Arbeiterpartei und ihren seinerzeit für den Verfasser erkennbaren Zielen. Obwohl Heuß später mit dem am 10. Mai 193 |
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Heuvel, Gerd van den, Adlige Herrschaft, bäuerlicher Widerstand und territorialstaatliche Souveränität. Die „Hoch- und Freiheit Gesmold“ (Hochstift Osnabrück) im 18. und frühen 19. Jahrhundert (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 265). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2011. 229 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Bereits in karolingischer Zeit besiedelten Engern und Westfalen das wenig erschlossene Gebiet an Hase, Else und Uhle zwischen dem Teutoburger Wald und dem Wiehengebirge. Um die Jahrtausendwende erscheint dort eine Siedlung mit dem Namen Gesmelle, für die 1160 Bernhard von Gesmel vom Bischof von Osnabrück das Recht erhält, zur Abwehr von Gefahren eine Burg zu errichten. Ihr Umfeld beleuchtet der Verfasser im Hinblick auf die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen am Ende derf frühen Neuzeit sehr detailliert.
Ausgangspunkt ist dabei das Jahr 1988, in dem der Verfasser und seine Frau Christine van den Heuvel in einem von Helmut Berding herausgegebenen Sammelband über die sozialen Unruhen in Deutschland während der französischen Revolution in der ersten Fußnote ihres Beitrags ankündigten, demnächst eine ausführlichere Studie zu den Gesmolder Unruhen von 1794 und ihren Vorläufern im 18. Jahrhundert vorzulegen. Den 1954 geborenen, nach dem Studium der Geschichte, Germanistik und politischen Wissenschaften in Bochum und der Promotion des Jahres 1984 seit 1985 als Mitarbeiter am Leibniz-Archiv der Leibniz-Bibliothek/Niedersächsischen Landesbibliothek tätigen Forscher hinderten freilich zahlreiche andere Aufgaben lange Zeit an der Verwirklichung seines Vorhabens. Nach mehr als 20 Jahren ist sie erfreulicherweise gleichwohl gelungen.
Seine überzeugende Studie setzt mit den Gesmolder Bauerntumult, der am Morgen des 1. September 1794 mit der Bitte von Bauern um Feuer für ihre Pfeifen an der Pforte des Schlosses Gesmold des Freiherrn von Hammerstein beginnt, ein, b |
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Hilpert, Horst, Die Geschichte des Sportrechts (= Schriftenreihe Causa Sport Band 4). Boorberg, Stuttgart 2012. 559 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Nach einer Einführung in die Sportrechtswissenschaft im Allgemeinen und im deutschen Sprachbereich (S. 31ff., S. 52ff.) geht Hilpert in seiner unter Martin Nolte entstandenen Dissertation auf das „Sport – Sportrecht?“ in der Frühgeschichte der Menschheit sowie auf das Sportrecht im Altertum (insbesondere in Griechenland und Rom; S. 62ff., 68ff.) ein. Für das Mittelalter behandelt Hilpert u.a. den Turniersport und das Fußballspiel (S. 145ff., 150ff.). Nach dem Abschnitt über den Sport und sein Recht in der Neuzeit (1500-1800; S. 162ff.) kennzeichnet Hilpert den Weg zum modernen Sport und Sportrecht (S. 185ff.; S. 212ff. die olympische Bewegung, S. 218f. die Gründung der FIFA). S. 232ff. listet Hilpert die Sportverbände mit ihren Sportarten von A – Z auf. Es folgt der umfangreiche Abschnitt über das Fußballrecht, den DFB sowie „sein Recht, seine Regeln, als pars pro toto für die übrigen Sportverbände zusammengestellt und für die übrige Sportwelt“ (S. 287-485). Ausführliche Abschnitte befassen sich mit dem „Sport- und Arbeitsrecht“ (S. 347ff.) und mit dem „Foul mit Feldverweis – das Zivilrecht reagiert“ (S. 282-422). In diesem Zusammenhang spielen die „Rechts- und Verfahrensordnung des DFB“ eine wichtige Rolle. Der abschließende Teil behandelt das „Sportrecht im internationalen Raum“ (u. a. das Doping, S. 512ff.). Das Werk wird abgeschlossen mit einem ausführlichen Personen- und Sachregister.
Mit dem Werk Horst Hilperts liegt ein Pionierwerk zur Sportrechtsgeschichte vor, das allerdings erst für die Zeit ab 1850 und verstärkt ab 1900 spezifisch sportrechtliche Fragen detaillierter behandelt. Das Sportrecht umfasst seitdem Fragen des Zivil-, des Vereins- und Verbandsrechts sowie des Strafrechts. Insgesamt eröffnet die Darstellung den Zugang zu den relevanten sportrechtlichen Problemen, zu |
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Hinz, Erhard, Die Wappen der Herren und Landschaden von Steinach. Ein Beitrag zur Regionalgeschichte. Mit Photographien von Hinz, Elisabeth. Verlag Regionalkultur, Heidelberg 2012. 276 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hinz, Erhard, Die Wappen der Herren und Landschaden von Steinach. Ein Beitrag zur Regionalgeschichte. Mit Photographien von Hinz, Elisabeth. Verlag Regionalkultur, Heidelberg 2012. 276 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 1142 wird ein Bligger von Steinach am Neckar erwähnt, ein Bruder des späteren Bischofs Konrad von Worms. Seine Familie stammt nach unsicherer Überlieferung vielleicht aus Meißen, ist edelfrei und gehört dem niederen Adel an. Sein Sohn Bligger II. wurde als Minnesänger bekannt und fand Eingang in die berühmte Liederhandschrift des Heidelberger Codex Manesse.
Ihm gilt das besondere Interesse des in Altdamm in Pommern 1931 geborenen Verfassers, obwohl er ursprünglich in Biologie und Biochemie ausgebildet worden war und lange Jahre am Institut für Tropenhygiene der Universität Heidelberg gewirkt und mehr als 130 diesbezügliche Arbeiten veröffentlicht hat. Mit der dort aufgenommenen Sorgfalt hat er sich daneben aber auch intensiv in die Geschichte der Neckarsteinacher Harfenwappens eingearbeitet. Als stolze Frucht dieses beeindruckenden Interesses kann er nun einen stattlichen, repräsentativen Band über die (Wappen der) 1653 im Mannesstamm erloschene Familie vorlegen.
Darin behandelt er nach Geleitwort und Vorbemerkungen nacheinander die ersten Belege, Liederhandschriften, Stammtafeln, Ahnenproben, Wappenbücher, Turniere und Turnierbücher, die Lehenbücher der Kurfürsten Friedrich I. und Ludwig V. von der Pfalz, den Münchener Kalender, Siegel von 1226 bis 1602 sowie mehr als 70 Wappennachweise der Landschad in Neckarsteinach und anderen, alphabetisch gereihten Orten von Adelsheim über Schwabach bis Zweibrücken. Weit über 300 meist farbige, auf Tausenden von Reisekilometern mit Hilfe seiner Ehefrau zusammengestellte Abbildungen rücken die Texte in bestes Licht. Insgesamt eine in Form, Ausstattung und Inhalt vorzüglich gelungene, durch Verzeichnisse und Nachweise sachgerecht abgerundete Untersuchung über ein |
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Hofbauer, Hannes, Verordnete Wahrheit, bestrafte Gesinnung. Rechtsprechung als politisches Instrument. Promedia, Wien 2012. 264 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hofbauer, Hannes, Verordnete Wahrheit, bestrafte Gesinnung. Rechtsprechung als politisches Instrument. Promedia, Wien 2011. 264 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Der 1955 geborene, politisch der Linken nahestehende Wirtschaftshistoriker und Publizist Hannes Hofbauer sieht EU-Europa auf einem bedenklichen Weg: Mit Hilfe sogenannter Erinnerungsgesetzgebung, wegweisend festgeschrieben im Rahmenbeschluss 2008/913/JI des EU-Rates vom 28. November 2008 „Zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“, würden immer häufiger historisch strittige Vorgänge mit dem juristischen Etikett des Völkermordes versehen und damit dem gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs entzogen. Wer es sich erlaube, solche per Gerichtsurteil dekretierten „Völkermorde“ mit guten Argumenten in berechtigten Zweifel zu ziehen, laufe zukünftig immer mehr Gefahr, selbst in die Mühlen der Justiz zu geraten und einer strafrechtlichen Verurteilung anheimzufallen. Der Verfasser sieht in dieser restriktiven Tendenz den allgemeinen Versuch, in der Maske des Kampfes gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit das klassische Völkerrecht auszuhebeln und den Weg zu ebnen für eine ungezügelte, von wirtschaftlich-kapitalistischen, militärischen und politischen Interessen genährte Interventionspolitik der westlichen Mächte, allen voran der USA, die mit dem Zusammenbruch des Ostblocks 1989/90 ihren diskursiven Widerpart im ehedem bipolaren, nunmehr unipolaren System verloren und zugleich die alleinige Deutungshoheit im Politischen erlangt hätten. Zu diesen – häufig menschenrechtlich und demokratiepolitisch verbrämten - Zwecken würden auch die Justiz und das Völkerstrafrecht instrumentalisiert.
Seine ob dieser gewagten Konstruktion fast verschwörerisch anmutende und doch im Grundsätzlichen nicht ganz von der Hand zu weisende Theorie vertritt der Verfasser mit erstaunlichem Mut. Als ein markantes Beispiel dafür se |
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Hofmann, Florian, Helmut Strebel (1911-1992) - Georgeaner und Völkerrechtler (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 23). Nomos, Baden-Baden 2010. XII, 311 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hofmann, Florian, Helmut Strebel (1911-1992) - Georgeaner und Völkerrechtler (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 23). Nomos, Baden-Baden 2010. XII, 311 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Wolfgang Graf Vitzthum angeregte und betreute, im Sommersemester 2009 von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen angenommene, für den Druck leicht überarbeitete Dissertation des am Lehrstuhl seines Betreuers zeitweise tätigen Verfassers. Sie zeigt Strebel in verschiedenen Abbildungen, darunter einem Portraitbild des Jahres 1972. Gegliedert ist sie in elf Abschnitte, von denen der erste erklärt, warum uns Helmut Strebel interessieren sollte.
Helmut Strebel wurde in Steinkirchen bei Schwäbisch Hall am 29. Mai 1911 als Kind eines evangelischen, früh verstorbenen Pfarrers geboren und geriet noch während seiner Schulzeit am Gymnasium in Cannstatt in den Bann Stefan Georges. 1929 schrieb er sich in Tübingen zum Studium der Rechtswissenschaft ein, das er nach Studienwechseln dort am 6. 12. 1933 beendete. Die zweite juristische Staatsprüfung bestand er 1937 mit der Note gut und wurde durch Vermittlung Berthold von Stauffenbergs am 1. November 1937 wissenschaftlicher Assistent am Institut für ausländisches öffentliches Recht in Berlin, wo er nach dem 20. Juli 1944 möglicherweise gefährdende Dokumente Berthold von Stauffenbergs in Sicherheit brachte.
Nach der „trüben Zeit“ wurde Strebel entnazifiziert und mit einer rechtsanalytischen und rechtsvergleichenden Studie über das Verschollenheitsrecht promoviert. Als Organisator und Redakteur bewährte er sich in vielfacher Hinsicht und setzte sich auch mit wichtigen Grundsatzfragen des Völkerrechts auseinander. Allerdings ergibt sich auch für den Verfasser insgesamt der Eindruck, dass Helmut Strebels vielgestaltiges Leben für den heutigen Leser von größerem Interesse ist als sein im Anhang sorgfältig dokumentiertes wissenschaftliches Werk.
Innsbruck |
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Hofmann, Hasso, Rechtsphilosophie nach 1945. Zur Geistesgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, Berlin 2012. 75 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerHofmannhassorechtsphilosophie20121022 ZIER 2 (2012) 84. IT
Hofmann, Hasso, Rechtsphilosophie nach 1945. Zur Geistesgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, Berlin 2012. 75 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Würzburg 1934 geborene Verfasser wurde nach rechtswissenschaftlichen und philosophischen Studien in Heidelberg, München und Erlangen bei Karl Löwith, Hans-Georg Gadamer, Wolfgang Kunkel und Ernst Forsthoff bei Forsthoffs Schüler Alfred Voigt in Erlangen 1964 mit einer Gedanken Karl Löwiths aufnehmenden, bisher in vier Auflagen erschienenen Untersuchung über Legitimität gegen Legalität auf dem Weg der politischen Philosophie Carl Schmitts promoviert. 1970 wurde er mit einer seitdem ebenfalls viermal aufgelegten Schrift zur Wortgeschichte und Begriffsgeschichte von Repräsentation habilitiert und 1976 in seine Heimatstadt berufen, aus der er 1992 nach Berlin wechselte. Dort legte er im Jahre 2000 eine Einführung in die Rechts- und Staatsphilosophie vor, die inzwischen drei Auflagen erfuhr.
Dass ein derartiger Sachkenner um seine Einschätzung der Rechtsphilosophie seiner eigenen Gegenwart gebeten wird, ist naheliegend und zielführend. Seine Stellungnahme erfolgte in einem Vortrag im Rahmen des wissenschaftlichen Programms der Carl Friedrich von Siemens Stiftung in München. Die erweiterte Druckfassung bietet der vorliegende schmale Band.
Er gliedert sich insgesamt in vier Abschnitte. Sie betreffen die ziemlich rasch wieder abgebrochene Naturrechtsrenaissance nach dem Ende des zweiten Weltkriegs, die anschließende Zeit der Reformen, Planungen und Theorien zwischen analytischer Rechtstheorie, Rechtslogik, Topik, Argumentationstheorie und dem hermeneutischen Kontrapunkt des Sinnverstehens statt objektiver Analyse, die Rehabilitierung der praktischen Philosophie und die Rückkehr der Gerechtigkeitsidee als Folge der Krise des Sozialstaats sowie die mit der Konstitutionalisierun |
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Hofsommer, Alexander, Der Truppenvermietungsvertrag zwischen Hessen-Kassel und Großbritannien vom 15. Januar 1776 aus staats- und völkerrechtlicher Sicht. Ein Beitrag zur Geschichte der völkerrechtlichen Organleihe. Tectum, 2012. 250 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hofsommer, Alexander, Der Truppenvermietungsvertrag zwischen Hessen-Kassel und Großbritannien vom 15. Januar 1776 aus staats- und völkerrechtlicher Sicht. Ein Beitrag zur Geschichte der völkerrechtlichen Organleihe. Tectum, 2012. 250 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Thilo Marauhn betreute, durch ein Graduiertenstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderte, im Wintersemester 2010/2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen angenommene Dissertation des Verfassers. Sie betrifft eine interessante Einzelfrage in einem etwas allgemeineren Rahmen. Der Verfasser behandelt sie in drei Abschnitten.
Er beginnt mit einer Charakterisierung des Vertrags zwischen seiner großbritannischen Majestät und dem Landgrafen von Hessen vom 15. Januar 1776 und untersucht dabei den Begriff der Truppe und die Indienstnahme. Danach behandelt er die formelle Rechtmäßigkeit an Hand der Vertragsabschlusskompetenz, der Einigung und des innerstaatlichen Zustimmungsverfahrens. Im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit prüft er die Vorwürfe der Nichtachtung des Reiches, der Opferung von Landeskindern für fremde Interessen und des Handelns aus pekuniären statt aus politischen Gründen.
Im Ergebnis ermittelt er eine völkerrechtliche Organleihe, die sowohl formell als auch materiell dem Staatsrecht und Völkerrecht der Abschlusszeit entsprach. Hieraus schließt er auf aktuelle völkerrechtliche Fragestellungen und greift dabei etwa auf die Blauhelme der Vereinten Nationen aus. Im Ergebnis bejaht er dabei ansprechend Indizien für ein Völkergewohnheitsrecht.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Honecker, Erich, Letzte Aufzeichnungen. Mit einem Vorwort von Margot Honecker. edition ost, Berlin 2012. 192 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Honecker, Erich, Letzte Aufzeichnungen. Mit einem Vorwort von Margot Honecker. edition ost, Berlin 2012. 192 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Wiebelskirchen im Saarland am 25. August 1912 in einer Bergarbeiterfamilie geborene, bereits mit zehn Jahren der kommunistischen Kindergruppe beigetretene Erich Honecker, der während der nationalsozialistischen Herrschaft aus politischen Gründen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, begründete nach dem zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone zusammen mit anderen die Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend, als deren Vorsitzender er von 1946 bis 1955 wirkte. Als Sicherheitssekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Deutschen Einheitspartei trug er zum Bau der Mauer in Berlin im Jahre 1961 maßgeblich bei und stieg 1976 zum Generalsekretär des Zentralkomitees und zum Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik auf. Am 18. Oktober 1989 wurde er, bereits schwer erkrankt, zum Rücktritt gezwungen.
Nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland floh er 1991 in die Botschaft Chiles in Moskau, wurde aber von Russland im Sommer 1992 an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert und wegen des Verdachts des mehrfchen Totschlags in Untersuchungshaft genommen. Über seine 169 Häftlingstage bis zu seiner auf Grund seiner schweren Erkrankung ermöglichte Ausreise nach Chile führte er sehr persönlich Buch. Die mit „für Margot“ überschriebenen, rund 400 Seiten umfassenden Aufzeichnungen legte seine Ehefrau (lange nach seinem Tode in Santiago de Chile am 29. Mai 1994) im Jahr seines hundertsten Geburtstags der Öffentlichkeit vor.
Sie beginnen mit dem 29. Juli 1992 und enden mit dem 3. Januar 1993. Sie sind eine sehr subjektive Verteidigung seines Handelns und seines sozialistischen Regimes und eine dementsprechende Anklage gegen den liberalen, wenn auch wohl keineswegs idealen Rechtsstaat. Gleichwohl verdiene |
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Hornung, Katrin, Die öffentlich-rechtliche Durchdringung des Wohnraummietrechts. Entwicklung des sozialen Mietrechts am Ende des Kaiserreichs und in der Weimarer Republik (= Rechtsgeschichtliche Studien 44). Kovač, Hamburg 2012. XVIII, 346 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hornung, Katrin, Die öffentlich-rechtliche Durchdringung des Wohnraummietrechts. Entwicklung des sozialen Mietrechts am Ende des Kaiserreichs und in der Weimarer Republik (= Rechtsgeschichtliche Studien 44). Kovač, Hamburg 2012. XVIII, 346 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die Augsburger Dissertation Katrin Hornungs hat sich zum Ziel gesetzt, „die Wandlung des Raummietrechts von einem zunächst rein privatrechtlichen Rechtssystem hin zu einer von öffentlich-rechtlichen Einzelregelungen durchdrungenen Zwangswirtschaft darzustellen“, die sich seit dem Beginn des Ersten Weltkriegs vollzogen hat. In einem ersten Teil beleuchtet Hornung die „geschichtlichen Hintergründe“, die zur Etablierung eines staatlich reglementierten Mietrechts geführt haben (S. 3ff.). Hierbei geht es vor allem um die Wohnungsnot, die auch speziell für Augsburg dargestellt wird (S. 28ff.). Im zweiten Teil des Werkes werden die Bedeutungszunahme des Wohnraummietrechts für die Industriegesellschaft (S. 31 ff.) und das Wohnungsmietrecht des BGB, dessen geistiger Hintergrund und dessen Umgestaltung durch die Praxis betrachtet (S. 64ff.; hierzu auch Schubert, Vom preußischen Mietrecht zum Mietrecht des BGB – Normengeschichte und frühe Rechtsprechung des Reichsgerichts, in: Gedächtnisschrift für Jürgen Sonnenschein, Berlin 2003, S. 11ff.). Die ersten Eingriffe in das privatrechtliche Wohnraummietrecht erfolgten durch die Etablierung von Mieteinigungsämtern im Dezember 1914 und durch die Mieterschutzverordnung von 1917 (S. 81ff., 117ff.), die erstmals zu einer „Durchdringung des privatrechtlichen Vorgangs des Vertragsschlusses oder der Vertragsbeendigung“ (S. 111) führte. Im September 1918 wurde eine staatliche Wohnungszwangswirtschaft eingeführt (S. 126 ff.). Das unübersichtlich gewordene Wohnungsmietrecht wurde durch die drei sog. „Grundgesetze der Wohnungszwangswirtschaft“ von 1922/1923 zusammengefasst, zu denen das Reichsmietengesetz, das Gesetz über Mieterschutz und Miet |
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Hugo Preuß 1860-1925. Genealogie eines modernen Preußen, hg. v. Lehnert, Detlef (= Historische Demokratieforschung 2). Böhlau, Köln 2011. 364 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hugo Preuß 1860-1925. Genealogie eines modernen Preußen, hg. v. Lehnert, Detlef (= Historische Demokratieforschung 2). Böhlau, Köln 2011. 364 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Berlin am 28. Oktober 1860 als wohlhabender Kaufmannssohn geborene Hugo Preuß wurde nach dem Rechtsstudium in Berlin und Heidelberg Privatgelehrter und Politiker und mit 46 Jahren Professor an der Handelshochschule in Berlin. Bekannt wurde er vor allem als geistiger Vater der in Weimar erarbeiteten Verfassung der Republik Deutsches Reich. Der Herausgeber des vorliegenden Sammelbands hebt diesen Umstand im ersten Satz seiner sachkundigen Einführung besonders hervor und ordnet unmittelbar danach Hugo Preuß als einen modernen, zwar notwendigerweise in die eigene Zeit eingebundenen, ihr aber in seinen Gedanken auch vorausgreifenden Preußen ein, der bis an sein Lebensende in Berlin am 9. Oktober 2925 als preußischer Landtagsabgeordneter für ein modernes Preußen arbeitete.
Nach den überzeugenden Darlegungen des Herausgebers war es kein historischer Zufall, sondern entsprach der von Preuß häufig beklagten Schwäche des entschiedenen Liberalismus, dass Preuß erst in der Novemberrevolution des Jahres 1918 von den sozialdemokratischen Volksbeauftragten als Verfassungsbeauftragter herangezogen wurde. Deswegen bot der 150 Geburtstag Hugo Preuß’ eine willkommene Gelegenheit, - mit geringer Verzögerung - an die Verdienste Preuß’ zu erinnern. Zwar fand sich unmittelbar nach Erscheinen des auf dieser Grundlage geschaffenen Sammelwerks umgehend ein sachkundiger Rezensent, doch kann in Ermangelung eines Rezensionsexemplars an dieser Stelle nur der Herausgeber mit wenigen Worten auf das Werk aufmerksam machen.
Gegliedert ist es in drei Abschnitte, die Interpretationen und Konzepte, Strukturfragen und Reformansätze, Kommunal- und Landespolitik betreffen. Dabei untersucht etwa Christoph Müller die Beziehung Preuß’ zur Souveränität, Detlef Lehnertz zur europäischen V |
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Hundert (100) Jahre Thüringisches Oberverwaltungsgericht. Gedenkschrift anlässlich der Arbeitsaufnahme des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts Jena (1912) und der Errichtung der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit (1992), hg. v. Schwan, Hartmut. Boorberg, Stuttgart 2012. 175 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hundert (100) Jahre Thüringisches Oberverwaltungsgericht. Gedenkschrift anlässlich der Arbeitsaufnahme des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts Jena (1912) und der Errichtung der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit (1992), hg. v. Schwan, Hartmut. Boorberg, Stuttgart 2012. 175 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Da der Mensch eine Vergangenheit hat, gehört es zu seinem Wesen, sich ihrer zu besinnen. Für das thüringische Verwaltungsgericht geschieht dies dankenswerterweise im vorliegenden schmalen, aber gediegenen, vom Präsidenten des Gerichts herausgegebenen Band. Zu Recht weist der amtierende Justizminister Holger Poppenhäger in seinem Grußwort darauf hin, dass der Liberalismus die Überprüfbarkeit der administrativen Handlungen des Staates gegenüber den Bürgern durch die Gerichtsbarkeit in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erreichte, in der es noch kein geeintes Thüringen gab, in der aber 1897 das Herzogtum Sachsen-Meiningen in Meiningen ein eigenes Oberverwaltungsgericht einrichtete und zwei Jahre später Sachsen-Coburg-Gotha folgte.
Am 1. Oktober 1912 nahm dann das thüringische Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Jena seine Arbeit auf, obgleich das unter den Wettinern zersplitterte Land erst 1920 zu einem einheitlichen Land des Deutschen Reiches zusammengefasst wurde. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Thüringer Landesherrschaften bis zur Arbeitsaufnahme des thüringischen Oberverwaltungsgerichts schildert dabei Gerhard Lingelbach im ersten der insgesamt sechs Beiträge des Sammelwerks auf der Grundlage der Entstehung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland überhaupt. Im Anschluss hieran geht er auf den dafür notwendigen Staatsvertrag über die Errichtung des gemeinsamen thüringischen Oberwaltungsgerichts detailliert ein und erörtert seinen Inhalt.
Die Vorbereitungsmaßnahmen bis zur Arbeitsaufnahme behandelt Barbara von Saldern, die dafür die Ausführungsgesetze der beteiligten Staaten heranzieht. Danach verfolgt |
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Hundertmal (100mal) Niedersachsen. Kirche und Kultur, im Auftrag der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte hg. v. Otte, Hans/Uden, Ronald. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2011. 220 S. 100 Abb., Übersichtskarte. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach dem kurzen Vorwort der als Leiter des landeskirchlichen Archivs Hannover bzw. als Professor für christliche Publizistik in Erlangen-Nürnberg tätigen Herausgeber „verdankt sich“ die Veröffentlichung einer Idee im Kreise der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte. Diese Idee der Präsentation von Kirche und Kultur in dem ja erst durch die Verordnung Nr. 55 der britischen Militärregierung am 1. 11. 1946 vor allem aus dem Land Hannover Preußens, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe künstlich gebildeten Niedersachsen fand bei Vorstand und Beirat der Gesellschaft rasch Zustimmung und ebenso leicht war es, (36) Autoren und Autorinnen sowie außerdem Fotografen (ohne Fotografinnen) für die Mitarbeit zu gewinnen. Die durch die Beiträge und ihre oft neuen Perspektiven ermöglichten neuen Einsichten wollen zu einer Beschäftigung mit der niedersächsischen Kirchengeschichte einladen, auf die Bedeutung der Kirchen für die kulturelle Vielfalt Niedersachsen hinweisen und nicht zuletzt die Kirchen und ihre Mitglieder an ihre kulturellen, vorsichtshalber nicht näher genannten Verpflichtungen erinnern.
Auch wenn die Zahl 100 in diesem Zusammenhang ähnlich künstlich ist wie das damit verbundene Niedersachsen ist das chronologisch geordnete Werk grundsätzlich sehr zu begrüßen. Es beginnt fragend mit einem vierspeichigen Bronzerad eines Kultwagens und erreicht nach möglichen Götterfiguren im Moor bereits im dritten Schritt die christliche Taufe durch Bonifatius. Danach kommen in vielfältiger Mischung etwa Kirchenbauten, Reiterleuchter, Taufbecken, Hexenprozesse, Diakonissen, Tschernobyl, Partner in Afrika, Expopavillon, Tacheles, Traktormobil und Kirchentag zu Bild und Wort.
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Iglesia Ferreirós, Aquilino, Liber usaticorum Barchinone. Tomo 1 Pródromos para una edición sinoptica. Volumen 1. Associació Catalana d’Història del Dret „Jaume de Montjuïc“, Barcelona 2012. 895 S. |
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Der Verfasser ist ein bekannter katalonischer Rechtshistoriker, der etwa durch das umfangreiche Werk Cataluña Medieval. Band 1 Estudio, Band 2 Edición. Assoiació Catalana d’Història del Dret “Jaume de Montjuïc. Barcelona 2008. (XIV,) 729, 599 S. besonders hervorgetreten ist. Im vorliegenden Band legt er Voruntersuchungen für eine synoptische Ausgabe des Liber usaticorum Barchinone vor. Damit macht er auf ein bedeutendes Editionsvorhaben der europäischen Rechtsgeschichte aufmerksam.
Die Usatici sind eine Rechtsaufzeichnung, die ihre erste Niederschrift 1173 erfuhr. Maßgeblich dafür war Alfonso el Casto als Graf Barcelonas. Ihm ging es unter Mitwirkung seiner Getreuen um Frieden in seinem „a Salsis usque ad Dertusam et Ilerdam“ reichenden Land.
Der Verfasser gliedert sein gewichtiges Werk nach einer sachgerechten Einführung in insgesamt sieben Kapitel. Sie beginnen mit allgemeinen Fragen der Ermittlung der einschlägigen Handschriften dun der in ihnen enthaltenen Stücke, beschreiben dann ganz ausführlich und detailliert die Manuskripte L 1, und E 3, befassen sich anschließend mit der Entstehungsgeschichte der Handschriften, erörtern daraufhin die wichtige Frage ¿Cómo se copia un libro?, widmen sich danach dem Inhalt der Handschriften und gehen abschließend auf die Indices von E 2, B 5, B 6, B 7, L 2, P 2, P 4, P7, R 1 und 1216, um letztlich mit eigen allgemeinen Beobachten auszuklingen. Möge diesen vielfältigen, aufschlussreichen Vorüberlegungen auch bald eine moderne, kritische Edition der besonders für die katalanische und spanische Rechtsgeschichte bedeutsamen Rechtsquelle folgen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Imperialkriege von 1500 bis heute. Strukturen - Akteure - Lernprozesse., hg. v. Bührer, Tanja/Stachelbeck, Christian/Walter, Dierk. Schöningh, Paderborn 2011. X, 524 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Imperialkrieg ist nach der Einleitung Dierk Walters der im Zeichen der europäischen Expansion bzw. des Imperialismus in der Regel von europäischen oder europäisierten Imperien als Kernmächte(n) des westlichen Weltsystems mit dem Ziel der (Re-)Integration von abhängigen Gebieten an der Peripherie unmittelbar in das jeweilige Imperium und damit mittelbar in das Weltsystem geführte, transkulturelle, asymmetrische, zeiträumlich entgrenzte, irreguläre, totale und enthegte Krieg. Mit ihm befasste sich die 50. internationale Tagung für Militärgeschichte, die das militärgeschichtliche Forschungsamt (Potsdam) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Militärgeschichte e. V., dem deutschen historischen Institut London und dem Hamburger Institut für Sozialforschung vom 29. Juni bis 1. Juli 2009 in Potsdam ausrichtete. Seine 29 Referate übergibt der vorliegende Band der Öffentlichkeit, gegliedert in vier Abteilungen.
Nach der Ermittlung von Begriff, Erkenntnisinteresse und Aktualität von Imperialkrieg werden zunächst 7 Abgrenzungen geboten, die China, das Zarenreich, Spanien, Nordamerika, Napoleon und die österreichisch-ungarische Besatzung Montenegros im ersten Weltkrieg als Beispiele verwenden. Der zweite Teil wendet sich dem Charakter der Kriegführung am Muster der brasilianischen Vendée von 1896/1897, der Kriegführung der Herero, der Kriegführung in Deutsch-Ostafrika, des Burenkriegs, der Zwangsumsiedlung auf Kuba, der französischen Umsiedlungspolitik in Algerien und der britischen Pazifikationsversuche in Kurdistan und der North-West Frontier Province zu. Danach beschreibt der dritte Teil als Träger der Kriegsführung etwa Händler, Söldner und Sepoys, Rangers, deutsche Hilfstruppen, die französische Fremdenlegion, das fliegende Kreuzergeschwader |
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In hoede van recht(e) gekeerd. Opstellen ter gelegenheid van dertig jaar Werkgroep Limburgse Rechtsgeschiedenis, hg. v. Berkvens, A.M.J.A./Van Rensch, Th. J. (= Limburgs Geschied- en oudheidkundig Genootschap 20). Limburgs Geschied- en oudheidkundig Genootschap, Maastricht 2010, 221 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Am 28. Oktober 1980 wurde auf Anregung Olav Moorman van Kappens die Arbeitsgemeinschaft Limburger Rechtsgeschichte gegründet. Zur Feier des zehnjährigen, fünfzehnjährigen, 20jährigen und 25jährigen Bestehens erschienen in den Jahren 1990. 1995, 2000 und 2005 jeweils wertvolle Sammelbände. Diese erfolgreiche Tradition führt der vorliegende Band erfreulicherweise fort.
Der Titel ist einer klassischen Wendung eines alten Limburger Registers entnommen. Allerdings unterscheiden sich Umschlagtitel und Innentitel in einer Kleinigkeit. Dementsprechend kann der auswärtige Leser nicht sicher entscheiden, ob er van recht oder van rechte lautet.
Er enthält insgesamt neun detaillierte Studien für die Jahre zwischen 1243 und 1829. Dabei beginnt A. Fl. Gehlen mit einer sorgfältigen Betrachtung der declaratio feudorum von Loons Lehen Horn und beschließt H. J. O. Martens das Werk mit einer Untersuchung der drakonischen Strafe von Clara Honnof wegen Diebstahls durch den Gerichtshof der Provinz Limburg am 29. Juli 1829. Möge der dem Gedenken P. J. H. Ubachs gewidmete Band zur weiteren Blüte der limburgischen Rechtsgeschichte bestmöglich beitragen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Interpretation of Law in the Age of Enlightenment. From the Rule of the King to the Rule of the Law, hg. v. Morigiwa, Yasutomo/Stolleis, Michael//Halpérin, Jean-Louis (= Law and Philosophy Library 95). Springer, Heidelberg 2011. 193 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Aufklärung ist weltweit für die Geistesgeschichte von ausnehmender Bedeutung. Es ist daher außerordentlich erfreulich, dass sich die drei bekannten Herausgeber zu einer umspannenden Betrachtung zur Verfügung gestellt haben. Ihr Ergebnis hat auch bereits kurz nach seinem Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden, doch verdient das Werk unabhängig davon wenigstens vorweg einen kurzen Hinweis des Herausgebers.
Nach dem knappen Vorwort Shoichi Satos begann das Gesamtprojekt mit dem Titel Hermeneutic Study and Education of Textual Configuration (HERSETEC) im Juni 2007 unmittelbar nach offizieller Bekanntgabe durch die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft. Dem folgte bereits im September 2007 eine erste Tagung über philologische und grammatikalische Studien englischer geschichtlicher Texte in Nagoya, an die sich in rascher Folge weitere internationale Veranstaltungen anschlossen. Interpretation by another Name: The Uses of Legal Texts in the Age of Enlightenment ist dementsprechend bereits die zehnte in diesem Rahmen durchgeführte Konferenz.
Insgesamt enthält das schmale, durch zwei kurze Verzeichnisse aufgeschlüsselte Sammelwerk zehn interessante Beiträge, die nach einem sachkundigen Überblick Michael Stolleis’ über die Auslegung im Übergang vom ancien régime zum Konstitutionalismus drei Sachbereiche betreffen. Jean-Louis Halpérin und Serge Dauchy befassen sich mit Frankreich, Heinz Mohnhaupt (16.-18. Jahrhundert), Jan Schröder (18. Jahrhundert) und Hans-Peter Haferkamp (Pandektisten zwischen Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit) mit „Germany“ sowie Yasutomo Morigawa, Michel Troper und Bradley Wendel mit der Auslegung im Allgemeinen. Zu |